Verkehrssicherheit Unfallentwicklung Allgemeine Unfallentwicklung im deutschen Straßenverkehr Der Rückgang der Unfall- und Verunglücktenzahlen aus den Jahren 2012 und 2013 konnte sich 2014 witterungsbedingt nicht fortsetzen. Sowohl die Zahl der Unfälle mit Personenschaden als auch die Zahl der Verunglückten ist erstmals seit dem Jahr 2011 wieder angestiegen. Unfallentwicklung der tödlich Verletzten im Straßenverkehr Gegenüber 2013 ist 2014 die Zahl der Verkehrstoten um rund 1,1 Prozent (38 Personen) von 3 339 auf 3 377 angestiegen. Trotz des Anstiegs liegt diese Zahl unter dem Niveau von 2012, als 3 600 Verkehrstote zu beklagen waren. Die meisten Verkehrstoten waren mit einem Anteil von 59,8 Prozent (2013: 57,9 Prozent) auf Landstraßen zu verzeichnen. Der Anteil innerorts getöteter Personen betrug 29,1 Prozent (2013: 29,3 Prozent). Auf Autobahnen kamen 11,1 Prozent (2013: 12,8 Prozent) der bei Straßenunfällen getöteten Menschen ums Leben. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist der Anstieg der Getöteten fast ausschließlich auf den Anstieg getöteter Nutzer von Zweirädern im Straßenverkehr zurückzuführen. Vor allem die relativ milden Wintermonate und das sehr warme, trockene Frühlingswetter hätten zu einem starken Ansteigen der tödlichen Unfälle geführt. Bei günstigen Witterungsbedingungen seien mehr ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Zweiradfahrer unterwegs. Außerdem werde mehr und schneller gefahren, wodurch die Schwere der Unfälle steige. So ist bei den getöteten Motorradfahrern 2014 gegenüber 2013 ein Anstieg um 19 Personen von 568 auf 587 Getötete zu verzeichnen, was einer Zunahme um 3,3 Prozent entspricht. Die Anzahl getöteter Radfahrer im Straßenverkehr stieg im gleichen Zeitraum um 11,9 Prozent (42 Personen) von 354 auf 396. Im Jahr 2013 war gegenüber dem Vorjahr noch ein Rückgang von 13 Prozent verzeichnet worden. Rückblickend lag 2014 die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland auf dem bisher zweitniedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahre 1950. Gegenüber dem Jahr 1970, mit einem Höchststand von 21 332 Getöteten, ging die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr um mehr als 84 Prozent zurück! Als Getötete gelten in der amtlichen deutschen Unfallstatistik „Personen, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen sterben“. Die insgesamt positive Entwicklung in der Verkehrssicherheit lässt sich aus dem bevölkerungsbezogenen Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden, ableiten. Dieses hat sich im Laufe der Jahre überdeutlich verringert: von im Bundesdurchschnitt 140 Getöteten je 1 Mio. Einwohner im Jahr 1991 (dem ersten Jahr der statistischen Erfassung Gesamtdeutschlands nach der deutschen Einheit) auf 41 im Jahr 2013 bzw. 42 Getötete je 1 Mio. Einwohner im Jahr 2014. Bei dieser Gesamtbilanz darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass sich hinter jedem Unfall tragische menschliche Schicksale verbergen. Für den BGL gilt deshalb in der Verkehrssicherheitsarbeit die „Vision Zero“: Jedes Unfallopfer im Straßenverkehr ist eines zuviel! Ziele des „Nationalen Verkehrssicherheits programms 2011“ erreichbar? Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Todesopfer im Straßenverkehr im Zeitraum von 2011 bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Ausgehend von 4 009 Todesopfern im Jahr 2011 wurde im Jahr 2014 eine Senkung der Getötetenzahl um ca. 16 Prozent erreicht. Nach Auffassung des BGL deutet dieser Rückgang darauf hin, dass 101 das gesetzte Ziel ohne weitere Anstrengungen nicht erreicht werden kann. So sind aus Sicht des BGL bessere Sicherheitssysteme für Kraftfahrzeuge, das Vorhalten einer sicherheitsoptimierten Infrastruktur sowie die Entwicklung intelligenter Verkehrs-, Kommunikations- und Informationssysteme unabdingbar. Neue Impulse für die Verkehrssicherheit sieht der BGL in der ab 01.11.2015 verpflichtenden Ausrüstung neu zugelassener Kraftfahrzeuge mit den Fahrerassistenzsystemen AEBS (Advanced Emergency Braking System) und LDWS (Lane Departure Warning Systems). Unfallentwicklung der Verletzten im Straßenverkehr Allzeittief von 759 Personen. In der historischen Gesamtbetrachtung der Verkehrsstatistik hat sich damit die Zahl der bei Lkw-Unfällen ums Leben gekommenen Menschen seit 1992 (dem Jahr der ersten statistischen Erfassung für Gesamtdeutschland) um 59,7 Prozent verringert! Die Anzahl der Schwerverletzten bei Unfällen mit Lkw-Beteiligung hat sich 2014 gegenüber dem Vorjahr gemäß der allgemeinen Trendentwicklung um 2,8 Prozent erhöht, und zwar von 7 031 auf 7 234 Personen. Im Vergleich zu 13 345 Schwerverletzten im Jahr 1992 ist dies dennoch ein Rückgang um 45,8 Prozent. Der im Jahr 2013 erreichte bisherige Tiefststand entspricht einem Rückgang von 47,3 Prozent. Die Zahl der Personen, die bei Unfällen schwer oder leicht verletzt wurden, erhöhte sich im Jahr 2014 gegenüber 2013 um 4,1 Prozent auf 392 912. Im Jahr 2013 war gegenüber dem Vorjahr noch ein Rückgang um 2,7 Prozent auf 377 481 zu verzeichnen. Eine amtliche Definition für „Verletzte“ existiert nicht. Lediglich „Schwerverletzte“ sind in der amtlichen deutschen Unfallstatistik definiert als „Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden“. Ein Abgleich der Unfallzahlen mit der Verkehrs entwicklung in Deutschland führt zu folgender Erkenntnis: Im Zeitraum 1992 bis 2014 stieg die Transportleistung auf deutschen Straßen von 252,3 Mrd. tkm auf 467,5 Mrd. tkm (geschätzt), was einer Zunahme von 85,3 Prozent entspricht. Gegenüber 2013 wuchs die Transportleistung 2014 um ca. 13,9 Mrd. tkm, was einer Zunahme von 3,1 Prozent entspricht. Damit liegt die 2,8-prozentige Zunahme der Schwerverletzten in diesem Zeitraum knapp unter der prozentualen Zunahme der Transportleistung. Straßenverkehrsunfälle mit Sach- und Personenschaden Die Zahl der auf die Transportleistung bezogenen tödlichen Unfälle, also die Anzahl Getöteter pro 1 Mrd. tkm, sank seit 1992 von rechnerisch 7,5 Personen auf 1,6 Personen im Jahr 2014, was einen markanten Rückgang um 78,7 Prozent bedeutet. Diese Zahl markiert einen absoluten Tiefststand. Die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Unfälle ging im Jahr 2014 gegenüber 2013 leicht um 0,3 Prozent auf rund 2,4 Mio. zurück. Diese Abnahme ist laut Statistischem Bundesamt auf den Rückgang von Unfällen zurückzuführen, bei denen ausschließlich Sachschaden entstand. Diese verringerten sich gegenüber 2013 um 0,9 Prozent auf 2,1 Mio. Unfälle. 2013 waren in der Statistik noch 2,414 Mio. und 2012 noch 2,401 Mio. Unfälle zu verzeichnen. Unfallentwicklung im Straßen güterverkehr Entgegen dem allgemeinen Anstieg der Getöteten in Verkehrsunfällen verharrte die Zahl der Verkehrstoten mit Lkw-Beteiligung auf dem 102 Trotz erheblicher Zunahme der Transportleistung ist demzufolge in den letzten 22 Jahren die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten bei Unfällen mit Lkw-Beteiligung stark zurückgegangen. Abbildung 3 stellt diesen Sachverhalt für den Zeitraum 1992 bis 2014 dar. Für den BGL ist dies ein ermutigendes Zeichen dafür, dass die Verkehrssicherheitsarbeit für den Gütertransport auf dem richtigen Wege ist. Weitergehende Potentiale zur Verbesserung gibt es jetzt noch auf den Feldern Mensch-Fahrzeug-Infrastruktur zu heben. Einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Reduzierung des Unfallgeschehens sieht der BGL in der Getötete bei Lkw-Unfällen auf deutschen Straßen je 1 Milliarde Tonnenkilometer Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; DIW, Berlin; ITP + Ralf Ratzenberger, München und Berechnungen des BGL Schwerverletzte bei Lkw-Unfällen auf deutschen Straßen je 1 Milliarde Tonnenkilometer Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; DIW, Berlin; ITP + Ralf Ratzenberger, München und Berechnungen des BGL 103 Getötete und Schwerverletzte bei Lkw-Unfällen auf deutschen Staßen im Vergleich zur Lkw-Transportleistung (1992 – 2014) Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; DIW, Berlin; ITP + Ralf Ratzenberger, München und Berechnungen des BGL obligatorischen Einführung und Weiterentwicklung von sicheren und erprobten Fahrerassistenzund Fahrerinformationssystemen sowie in der Einführung intelligenter Verkehrstechnik. Verkehrssicherheit in Europa Die Zahl der Verkehrstoten innerhalb der Europäischen Union (EU) hat sich 2014 gegenüber 2013 um ein Prozent verringert. Damit wurde der niedrigste Stand seit Beginn der statistischen Datenerhebung im Jahr 2001 erreicht. Der nur leichte Rückgang stellt einen Einbruch gegenüber der sehr positiven Entwicklung der beiden Vorjahre 2013 und 2012 dar. Dort wurde ein Rückgang der Verkehrstoten um jeweils acht Prozent verzeichnet. Insgesamt kamen 2014 in der EU bei Straßenverkehrsunfällen 25 700 Menschen ums Leben. 2013 waren noch 26 025 Todesopfer zu beklagen. 104 Verkehrssicherheit auf europä ischen Autobahnen Erfreuliches gibt es über die Verkehrssicherheit auf europäischen Autobahnen zu berichten. Zwischen 2004 und 2013 konnte die Anzahl der Todesopfer auf Autobahnen in der EU durchschnittlich um 8,2 Prozent jährlich verringert werden. In Deutschland war im gleichen Zeitraum ein jährlicher Rückgang um 6,6 Prozent festzustellen. Bei Verkehrsunfällen auf Autobahnen starben 2013 europaweit ca. 1 900 Menschen. Dies sind 7,3 Prozent aller getöteten Unfallopfer in der EU. Auf Deutschlands Autobahnen kamen 375 Menschen ums Leben. Europäisches Ziel: Halbierung der Anzahl Getöteter im Straßenverkehr Nach der Zielsetzung des europäischen Verkehrssicherheitsprogramms für die Dekade 2010 bis 2020 soll die Anzahl Getöteter im Straßenverkehr von 31 400 auf 15 700 halbiert werden. Der bis einschließlich 2014 erfolgte Rückgang auf 25 700 Todesopfer entspricht einer bisherigen Minderung um 18,2 Prozent. Mit der Diskrepanz zur positiven Entwicklung der beiden Vorjahre ist nunmehr ein gewisser Pessimismus eingetreten, soweit es das Erreichen der 50-prozentigen Zielvorgabe betrifft. So wertet die EU-Kommissarin für Verkehr, Violeta Bulc, diese Entwicklung als europäischen Weckruf für weitere Anstrengungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf nationaler und lokaler Ebene. Die EU-Kommission will hierzu selbst einen Beitrag leisten. So ist u. a. für Herbst 2015 eine Studie zur Verringerung schwerer Verletzungen im Straßenverkehr in der EU geplant. Ferner sollen die Vorschriften für die Schulung und Qualifikation von Berufskraftfahrern überprüft werden. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission soll bis Ende 2016 verabschiedet werden. Weiterhin will sich die Kommission mit dem Sicherheitsmanagement für die Infrastruktur näher auseinandersetzen. Ein entsprechender Vorschlag wird für spätestens Ende 2016 in Aussicht gestellt. Im EU-Durchschnitt wurden 2014 insgesamt ca. 51 Menschen je einer Million Einwohner bei Straßenverkehrsunfällen getötet. 2013 lag dieser Wert bei 52 und 2001 bei 113. Die jeweilige Verkehrsentwicklung in den Mitgliedsstaaten bleibt dabei unberücksichtigt, was eine tiefergehende Ursachenforschung nicht möglich macht. Deutschland liegt nach diesem Bewertungsmaßstab – wie bereits zuvor erwähnt – mit 42 (2014) bzw. 41 Todesopfern je 1 Mio. Einwohner (2013) unter dem EU-Durchschnitt und befindet sich gegenüber 2012 unverändert an achter Stelle aller 28 EU-Mitgliedsstaaten. Aktivitäten auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit Fehlverhalten im Fokus der Verkehrssicherheitsarbeit Bezogen auf das gesamte Unfallgeschehen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie eine der Verkehrssituation nicht angepasste Geschwin- digkeit Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Unfallforscher gehen davon aus, dass viele Geschwindigkeitsunfälle auf ein Fehlverhalten infolge von Abgelenktheit oder Unachtsamkeit des Fahrers zurückzuführen sind. In der amtlichen Unfallstatistik wird diese Art des Fehlverhaltens nicht erfasst. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme sind diese Unfallursachen vor Ort kaum auszumachen. Sie werden deshalb häufig im Unfallmeldebogen unter der Schlüsselnummer 49 als „Andere Fehler beim Fahrzeugführer“ erfasst. Nach Einschätzung von Verkehrsexperten benutzt fast jeder zweite Autofahrer gelegentlich ein Mobiltelefon während der Fahrt, auch ohne Freisprechanlage. Nach Beobachtungen der Polizei werden Smartphones während der Fahrt im Internet-OnlineBetrieb betätigt. Die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen wird daher als Ursache für mittlerweile jeden dritten Verkehrsunfall angesehen. Müdigkeit am Steuer Unfallursache Müdigkeit am Steuer Abgelenktheit und Unachtsamkeit hinter dem Steuer kann auch müdigkeitsbedingt sein. Nach Untersuchungen der BASt aus dem Jahr 2003 sind ca. 40 Prozent aller schweren Unfälle sowie ca. 20 bis 30 Prozent aller tödlichen Unfälle mit Beteiligung von Lkw über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) der Ursache „Müdigkeit am Steuer“ zuzuordnen. Mit zunehmender Ermüdung eines Fahrzeuglenkers steigt zwangsläufig auch dessen Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr. Der Auffahrunfall am Stauende oder das ungebremste Abkommen von der Fahrbahn sind dafür typische Unfallgeschehen. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen leiden Berufskraftfahrer überproportional häufig an Stress. Darüber hinaus kann die Monotonie des Fahrens zu einer arbeitsbedingt erhöhten Schläfrigkeit am Steuer führen. Ein grundsätzliches Problem stellt die Wahrnehmung eines Fahrers über die eigene Aufmerksamkeit (Wachheit) hinter dem Steuer dar. Besonders problematisch ist, dass die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung mit zunehmender Fahrtdauer abnimmt. Adäquate Gegenmaßnahmen erfolgen daher oftmals verspätet oder überhaupt nicht. 105 Projekt „Alertnessmanagement im Straßengüterverkehr“ Die Hochschule Heilbronn und das SteinbeisInnovationszentrum Logistik und Nachhaltigkeit haben sich des Problems der subjektiven Müdigkeitserkennung auf Seiten des Fahrpersonals angenommen. Im Rahmen eines Feldversuchs unter wissenschaftlicher Begleitung soll gezeigt werden, dass bereits einfache Maßnahmen zum „Alertness-Management“, also zum Erkennen und Behandeln von Aufmerksamkeitsdefiziten, umsetzbar sind. Zielgruppe bildet das Fahrpersonal des Transportlogistikgewerbes. Der Feldversuch findet an Raststätten und Lkw-Parkplätzen entlang des baden-württembergischen Autobahnabschnitts der BAB 6 (Bundesautobahn 6) zwischen Mannheim und der Landesgrenze Bayerns statt. Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg weisen diese Strecke als wesentlichen Schwerpunkt von Lkw-Unfällen aus. Anhaltspunkte deuten darauf hin, dass die Unfälle unter LkwBeteiligung zu einem erheblichen Anteil müdigkeitsbedingt sein könnten. In den Feldversuch sollen ca. 300 Lkw-Fahrer auf freiwilliger Basis einbezogen werden. Im Rahmen mehrerer anonymer Fahrerbefragungen sowie begleitender Untersuchungen zum jeweiligen Müdigkeitszustand sollen praktikable Maßnahmen zur Verhinderung von Müdigkeit am Steuer erarbeitet werden. Der Projektstart ist für den Herbst 2015 geplant. Die Projektdauer ist auf ca. neun Monate ausgelegt. Der BGL begleitet das Projekt und hat angeregt, auch auf das Unfallvermeidungspotenzial der Fahrerassistenzsysteme „Spurverlassens-Warner“ (LDWS) und „vorausschauendes Notbremssystem“ (AEBS) für die Unfallursache Müdigkeit am Steuer einzugehen. Bereits seit Jahren widmet sich der BGL in seiner Verkehrssicherheitsarbeit der Prävention müdigkeitsbedingter Unfälle. In diesem Zusammenhang wurde in der BGL/DVR/BWVL-Schriftenreihe „Tipps für Profis“ in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) der Profi-Tipp „Fit am Steuer“ erstellt (DVR: Deutscher Verkehrssicherheitsrat; BWVL: Bundesverband für Wirtschaft, Verkehr und Logistik). Dieser greift zusätzliche Aspekte wie die richtige Ernährung und den Einfluss von Medikamenten auf die Ermüdung auf. 106 Lkw-Rechtsabbiegeunfälle Noch kein Abbiegeassistent in Sicht Der BGL bedauert, dass trotz nunmehr zweier Runder Tische „Abbiegeassistent für Lkw“ des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) im Jahr 2012 und 2014 von den Fahrzeugherstellern nach wie vor kein serienreifer Abbiegeassistent zur europaweiten obligatorischen Markteinführung entwickelt werden konnte. Seit dem Jahr 2008 befinden sich die Fahrzeughersteller auf dem Stand der Prototypen-Entwicklung. Um die Entwicklung zu forcieren, hat die BASt im Auftrag des BMVI im Dezember 2014 Grundlagen für ein Testverfahren für einen Lkw-Abbiegeassistenten erstellt. Das Testverfahren soll nach einer Validierungsphase bei der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) in Genf zur europaweiten Anerkennung vorgestellt werden. Damit könnte ein wichtiger Grundstein für die einheitliche Wirkungsweise von Abbiegeassistenten geschaffen werden. In Anbetracht der Euphorie und mannigfaltiger Presseberichte zum automatisierten und autonomen Fahren ist es aus Sicht des neutralen Betrachters nur schwer nachvollziehbar, warum bis dato kein funktionsfähiger und verlässlicher Abbiegeassistent zur Verfügung steht. Aus dieser Tatsache heraus lässt sich im Umkehrschluss folgern, wie zukunftsfern das automatisierte und autonome Fahren derzeit noch ist. Der BGL bedauert die Dissonanz zwischen Realität und Vision und mahnt realistische und marktreife Entwicklungen an, da es heute und nicht erst in 15 – 20 Jahren um die Rettung von Menschenleben geht. Ein besonderer Appell richtet sich an Fahrzeughersteller und Zulieferer, die Entwicklung von Abbiegeassistenzsystemen mit höchster Priorität voranzutreiben. Aufgrund der fortbestehenden Brisanz von Lkw-Rechtsabbiegeunfällen rät der BGL weiterhin Radfahrern, an einem wartenden oder stehenden Lkw nicht rechts vorbeizufahren. Bundesweite Aktionen zum Thema Toter Winkel Der BGL begrüßt die mittlerweile bundesweit stattfindenden Aktionen zum Thema „Toter Winkel“ und Lkw-Rechtsabbiegeunfälle an Schulen und Kindergärten. Darüber hinaus wird das Thema immer wieder im Rahmen von Verkehrssicherheitstagen auf lokaler Ebene mit Unterstützung des Transportlogistikgewerbes aufgegriffen. So wird bspw. der „tote Winkel“ im Rahmen des jährlich vom DVR initiierten Tages der Verkehrssicherheit vielerorts thematisiert, bei den bundesweit stattfindenden Fernfahrerstammtischen ist der „tote Winkel“ ein Dauerthema. Auf den vom BGL bereits im Jahr 2001 gemeinsam mit dem DVR und dem BWVL verfassten „Profi-Tipp“ zum Thema „Freie Sicht – Sichtfeld“ wird bei diesen Veranstaltungen gerne zurückgegriffen. Der Profi-Tipp steht auf der Homepage des BGL unter http://www.bgl-ev.de/web/initiativen/ sicher_tipps.htm zum kostenlosen Download zur Verfügung. Erprobung von Kamera-MonitorSystemen Die BG Verkehr hat einen Forschungsauftrag zur Beurteilung des Unfallvermeidungspotenzials von Kamera-Monitor-Systemen am Lkw vergeben. Diese Systeme sollen eine Sichtfelderweiterung und bessere Erkennung von Verkehrsteilnehmern rund um den Lkw ermöglichen. Die Ergebnisse werden für Ende 2015 erwartet. Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr Der BGL teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass mit dem zunehmenden Einsatz intelligenter Verkehrssysteme (IVS) die Verkehrssicherheit sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erheblich gesteigert werden kann. Ebenso wie die Steigerung der Verkehrseffizienz zur Minderung der negativen Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt zählen sicherheitsverbessernde Maßnahmen zu den dringlichsten Aufgaben der Gegenwart. Intelligente Verkehrssysteme verknüpfen dafür die bislang getrennt voneinander betrachteten Einsatzgebiete Straßenverkehrstelematik, Verkehrsinformationsdienste, Fahrerassistenzsysteme und kooperative Systeme. Der überarbeitete Aktionsplan Güterverkehr und Logistik hat diese Thematik unter dem Stichwort „Digitalisierung im Mobilitätssektor“ aufgegriffen. Zudem sollen 1,1 Milliarden Euro für Investitionen in die digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Digitales Testfeld auf der Bundesautobahn 9 Mit einem sogenannten digitalen Testfeld will das BMVI Erkenntnisse sammeln, wie der Verkehr intelligent gestaltet und gesteuert werden kann. Dazu wird auf der Bundesautobahn 9 ein entsprechendes Testfeld eingerichtet. Forschungsschwerpunkt ist die Erprobung von Systemen, die Fahrzeuge und Infrastruktur intelligent zu vernetzen und miteinander kommunizieren zu lassen. Ferner sollen Fragestellungen zur Stauvermeidung und zur Harmonisierung des Verkehrsflusses untersucht werden. Besonders begrüßenswert aus Sicht des BGL ist das Vorhaben, für den Lkw-Verkehr Leit- und Informationstechniken zur Parkplatzfindung einzurichten. Streckenbezogene Geschwindigkeitskontrollen „Section Control“ Eine spezielle Anwendung intelligenter Verkehrstechniken zur Überwachung der Geschwindigkeit ist die streckenabschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle „Section Control“. Das Prinzip von „Section Control“ besteht darin, jedes Fahrzeugheck bei der Einfahrt in einen zu überwachenden Streckenabschnitt fototechnisch digital zu erfassen und mit einem eindeutigen Dateinamen zu speichern. Bei der Ausfahrt des Fahrzeugs aus dem Streckenabschnitt wiederholt sich dieser Prozess. Anhand der Einund Ausfahrtzeiten wird die durchschnittliche Geschwindigkeit ermittelt. Liegt diese über dem für den Streckenabschnitt geltenden Geschwindigkeitslimit, liegt ein Geschwindigkeitsverstoß vor, der automatisch der Polizei übermittelt und geahndet wird. 107 Durch die Kontrolle der durchschnittlichen Geschwindigkeitsübertretung erhoffen sich Verkehrsplaner gegenüber stationären Blitzanlagen eine allgemein höhere Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen und -kontrollen. Weiterhin wird infolge der Streckenabschnittskontrolle eine Entzerrung im Verkehrsfluss erwartet. Ein bundesweiter Pilotversuch findet in Niedersachsen seit Mitte 2015 auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Laatzen auf einem drei Kilometer langen Abschnitt statt. Der Versuch ist auf 18 Monate befristet. Der BGL steht dem Projekt grundsätzlich offen gegenüber. Allerdings könnte diese Art der Überwachung einen Eingriff in das Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“ darstellen, der mit anderen Rechtsgütern abzuwägen ist. Bei aller Euphorie zur Einführung neuer intelligenter Verkehrstechniken ist darauf zu achten, dass diese nicht zu einem unbewussten Überwachungsstaat Orwell’scher Prägung führen. So erfolgt bei „Section Control“ eine verdachtsund verschuldensunabhängige Erfassung aller Verkehrsteilnehmer. Dieser Eingriff in garantierte Freiheitsrechte ist nur verhältnismäßig, wenn es gleichwertige und höherwertige Rechtsgüter zu schützen gilt. Automatisiertes Fahren Die rasanten Entwicklungen auf dem Gebiet intelligenter Verkehrstechniken und Informationssysteme sind den sich schnell entwickelnden Möglichkeiten der Informationstechnologie und der Datenverarbeitung zuzuschreiben. Das schnelle Internet hält mehr und mehr Einzug ins Fahrzeug und schafft damit erst die Voraussetzungen für automatisiertes Fahren. Mehr und mehr haben Telekommunikationsfirmen ihre Marktchancen auf dem Gebiet des automatisierten und autonomen Fahrens entdeckt und sind innovativ tätig. Trotz allem sind technische Fortentwicklungen allerdings noch kein Garant für fehlerfreies oder unfallfreies Fahren. Sicherheitsgrenzen ergeben sich aus den technischen Systemanfälligkeiten und erlauben keine Null-Fehler-Toleranz. Der BGL 108 legt bei den automatisierten Systemen deshalb nach wie vor besonderen Wert auf größtmögliche Verlässlichkeit, Systemredundanz und die Sicherheit gegenüber äußeren Einwirkungen und Störfällen. Der Fahrer muss jederzeit das System übersteuern können und darf nicht die Rolle des Statisten einnehmen. Lkw-Parken an Bundesautobahnen Die Parkplatzsituation für Lkw und der Mangel an Lkw-Stellflächen an Deutschlands Autobahnen ist seit Jahren ein Dauerthema. Der BGL betont immer wieder die hohe Bedeutung von Lkw-Stellflächen entlang des Autobahnnetzes für die Verkehrssicherheit und den Arbeits- und Gesundheitsschutz des Fahrpersonals. Mangelnde Lkw-Stellflächenangebote führen zu zeitraubenden Suchverkehren und veranlassen Lkw-Fahrer in ihrer Not zum Parken auf dafür nicht geeigneten Stellen, wie Zu- und Abfahrten oder auf Seitenstreifen. Ein trauriger Beleg für diese untragbare Situation ist der dramatische Unfall im Dezember 2014 auf dem Parkplatz Wachenburg an der BAB 5 bei Weinheim. Ein Pkw fuhr auf einem überfüllten Parkplatz auf einen in der Parkplatzzufahrt parkenden Lkw und geriet dabei in Brand, wobei der Pkw-Fahrer um sein Leben kam. Gegen den Lkw-Fahrer wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Die politische Verantwortung für die Parkplatzmisere wird dagegen nicht hinterfragt. Der BGL begrüßt daher außerordentlich, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD („Deutschlands Zukunft gestalten“) klar für den weiteren Aus-, Um- und Neubau von Lkw-Parkplätzen ausgesprochen hat. Damit führt sie eine der Zielsetzungen des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 der Vorgängerregierung fort. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, in der 18. Legislaturperiode zusätzliche 6 000 LkwStellplätze zu schaffen. Der BGL weist jedoch darauf hin, dass diese Zielvorgabe bei Weitem hinter dem tatsächlichen Bedarf bis zum Jahr 2018 zurück bleibt. Sicherheitsausstattung von Lkw-Parkplätzen Die Bereitstellung gesicherter Autobahnparkplätze durch den Bund wird gegenüber dem Neu-, Aus- und Umbau von Lkw-Stellflächen als nachgeschaltete Maßnahme eingestuft. Dennoch ist das BMVI bemüht, zukünftige Neubauten mit einer Umzäunung und ausreichender Beleuchtung während der Abend- und Nachtstunden auszustatten. Von einer Videokameraüberwachung im öffentlichen Raum wird aus datenschutzrechtlichen Erwägungen vorerst Abstand genommen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der zunehmenden Kriminalität im Straßengütertransport sehen private Lkw-Parkplatzbetreiber und Investoren vermehrt ein Geschäftsmodell in der Schaffung von Sicherheitsparkplätzen. In Deutschland stehen mit den Lkw-Parkplätzen in Uhrsleben und Wörnitz nur zwei Sicherheitsparkplätze zur Verfügung, die dem europaweiten SETPOS-Standard genügen (SETPOS: Secure European Truck Parking Operational Services; vgl. BGL-Jahresbericht 2010/2011). Der BGL steht in Kontakt mit privaten Autohofbetreibern und potenziellen Investoren für Sicherheitsparkplätze. Nach Auffassung des BGL sollte die Mindestausstattung eines Sicherheitsparkplatzes aus einer Umzäunung, ausreichender Beleuchtung und einer Videokameraüberwachung des privaten Geländes bestehen. Darüber hinaus wurde zum Ausdruck gebracht, dass das Vorhalten von Sicherheitsparkplätzen nicht nur im Interesse des Transportlogistikgewerbes sondern auch im Interesse der Industrie und der verladenden Wirtschaft liegt. Der sichere Warentransport ist ein wesentlicher Bestandteil der Logistikkette, wofür alle Logistikpartner Verantwortung tragen. Diebstahlprävention im Straßengüterverkehr BGL-Initiativen zur Eindämmung des Kraftstoffdiebstahls Der sichere Warentransport ist für das Transportlogistikgewerbe von höchster Priorität. Sicher heißt, dass durch den Transport niemand ge- fährdet wird und Fahrer, Ladung und Fahrzeug unbeschadet am Ziel ankommen. Dies schließt neben der technischen Sicherheit auch die Sicherheit gegen kriminelle Handlungen ein. Eine bereits im Herbst 2013 durchgeführte Erhebung des BGL in Zusammenarbeit mit der International Road Transport Union (IRU) kam zu dem erschreckenden Ergebnis, dass mehr als 80 Prozent der teilnehmenden Transportunternehmen von Treibstoffdiebstählen betroffen waren. Ebenso stellte sich heraus, dass viele der im Markt befindlichen Schutzvorrichtungen gegen Treibstoffdiebstahl nur bedingt praxistauglich sind. So werden Tankschlösser oder Absaugsperren mit einfachen Mitteln zerstört oder der Treibstoffbehälter wird durchbohrt. Neben dem Verlust des Treibstoffs entsteht dadurch noch ein zusätzlicher Sachschaden am Fahrzeug. Damit geht die Gefahr einer umweltrelevanten Bodenverschmutzung einher. Der BGL steht daher in engem Kontakt mit der Nutzfahrzeugindustrie und Herstellern von Systembauteilen zum Schutz gegen Treibstoffdiebstähle. Im Fokus steht die Entwicklung von Füllstandssensoren, gekoppelt mit einer optischen bzw. akustischen Alarmauslösung am Fahrzeug. Zum Schutz des Fahrpersonals vor Überfällen hat der BGL angeregt, die Fahrerhaustüren mit Sicherheitsverschlüssen auszurüsten. Maßnahmen auf politischer Ebene Das BMVI hat inzwischen die Bedeutung der Problematik von kriminellen Übergriffen auf Lkw und auf das Fahrpersonal erkannt und in den weiterentwickelten Aktionsplan Güterverkehr und Logistik als Maßnahme 1g aufgenommen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Arbeiten des vom BMVI einberufenen Arbeitskreises „Sicherheit in der Lieferkette“ von BGL und weiteren betroffenen Verbänden, Institutionen und Organisationen aktuelle Anforderungen an Maßnahmen gegen die zunehmende Kriminalität erarbeitet. Dazu zählen die Verbesserung des polizeilichen und behördlichen Lagebildes, eine klare Regelung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern sowie eine Optimierung der länderübergreifenden Koordinierung auf polizeilicher Ebene. 109 BGL-Fragebogenaktion „Lkw-, Ladungs- und Treibstoffdiebstähle sowie kriminelle Übergriffe auf das Fahrpersonal“ Ein vom BAG veröffentlichter Marktbeobachtungsbericht geht aufgrund der behördlichen Erhebungsdefizite von einer hohen Anzahl polizeilich nicht erfasster krimineller Übergriffe im Transportsektor aus. Um eine Hilfestellung zur Schließung dieser Lücke zu leisten, hat der BGL im März 2015 unter den ihm angeschlossenen Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedsunternehmen eine Aktion zur Meldung von „Lkw-, Ladungs- und Treibstoffdiebstählen sowie kriminellen Übergriffen auf das Fahrpersonal“ gestartet. Eine belastbare Auswertung der Rückmeldungen ist im Rahmen dieses Jahresberichtes noch nicht möglich. Das BAG begrüßt diese Initiative als positiven Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung im Transportsektor. „Verständnis“-Broschüre Lkw-Pkw Die Sicherheit im Straßenverkehr wird wesentlich vom partnerschaftlichen Verhalten der Verkehrsteilnehmer geprägt. Vor diesem Hintergrund hat der BGL bereits vor Jahren in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen AutomobilClub (ADAC) das partnerschaftliche Verhalten zwischen Lkw- und Pkw-Fahrern ins Bewusstsein gerückt. In der BGL/ADAC-Schriftenreihe „Clever und Sicher“ wird bspw. auf das richtige Verhalten in Baustellenbereichen sowie auf das partnerschaftliche Miteinander von Lkw-Fahrern und Führern von Caravan-Gespannen eingegangen. Die Schriftenreihe „Clever und Sicher“ steht auf der Homepage des BGL zum kostenlosen Download unter „http://www.bgl-ev.de/web/ initiativen/sicher_clever.htm“ zur Verfügung. Auch im Rahmen der BMVI/DVR-Verkehrssicher heitskampagne „Runter vom Gas“ wurde das Thema des partnerschaftlichen Umgangs zwischen Pkw- und Lkw-Fahrern aufgegriffen. Hierzu wurde eine „Verständnisbroschüre Lkw-Pkw“ im Layout der bekannten Langenscheidt-Wörterbücher verfasst. Darin wird aus der jeweiligen Sicht der Pkw- und Lkw-Fahrer in Comic-Form 110 dargestellt, wie im Straßenverkehr gegenseitige Missverständnisse entstehen, und wie man diesen entgegenwirken kann. Der BGL hat sich bei den aufzunehmenden Problemfeldern gemeinsam mit dem Bund Deutscher Berufskraftfahrer (BDBK) und der BG Verkehr in die Erstellung der Broschüre eingebracht. Diese wurde am 30.03.2015 auf dem Autohof Mellrichstädter Höhe Ost an der BAB 71 durch die Parlamentarische Staatssekretärin im BMVI, Dorothee Bär und den Hauptgeschäftsführer des DVR, Christian Kellner, offiziell vorgestellt. Über die Osterfeiertage wurde die Broschüre an rund 100 Rasthöfen der Autobahn Tank & Rast GmbH kostenlos ausgelegt. Ladungssicherung Internationale Entwicklungen zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen Code of Practice for Packing of Cargo Units (CTU Code) Über die von UNECE, International Labour Organisation (ILO) und International Maritime Organisation (IMO) initiierte Überarbeitung der CTU-Packrichtlinie (CTU: Cargo Transport Unit; Beförderungseinheit) zum neuen „Code of Practice for Packing of Cargo Units (CTU Code)“ wurde bereits im vergangenen BGLJahresbericht 2013/2014 informiert. Die englische Fassung des CTU Code wurde im Januar 2014 auf der Homepage der UNECE veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung wird für den Herbst 2015 erwartet. Der BGL brachte sich als sachverständiges Mitglied der deutschen Delegation des BMVI in die Überarbeitung der CTU-Packrichtlinien ein. Der neue CTU Code ist ein völkerrechtlich nicht bindendes Rechtsinstrument. Nationale Regelungen besitzen also weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit. Ein anderer Sachverhalt liegt jedoch beim Transport gefährlicher Güter vor. So soll der CTU Code im Bereich des Transports gefährlicher Güter auf der Straße im Jahr 2017 im ADR (Accord européen relatif au transport internatio- nal des marchandises dangereuses par route) als technische Regel für die Ladungssicherung in Bezug genommen werden. Beim Transport gefährlicher Güter auf See inklusive des Straßenvor- und -nachlaufs soll der CTU Code zur Ladungssicherung ab dem 01.01.2017 freiwillig und ab dem 01.01.2018 verpflichtend werden. Der CTU Code ersetzt somit zukünftig „formal“ die zurzeit beim Transport gefährlicher Güter anzuwendende europäische Sicherungskräftenorm EN 12195-1 aus dem Jahr 2010 (EN: Europäische Norm). „Formal“ deswegen, weil der CTU Code zur Umsetzung der Ladungssicherung grundsätzlich auf die Anwendung der europäischen Sicherungskräftenorm verweist. Allerdings räumt er auch Abweichungen dazu ein. So entfällt bspw. die Betrachtung einer zusätzlichen Beschleunigung für die Kippsicherung einer Ladung. Europäische Entwicklungen zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen Überarbeitung der Sicherungskräftenorm EN 12195-1 Für die Ladungssicherung im Straßentransport von Nicht-Gefahrgütern ist in Deutschland die Richtlinie VDI 2700 anzuwenden (VDI: Verein deutscher Ingenieure). In Europa kommt die europäische Sicherungskräftenorm EN 12195-1, Stand 2010, zur Anwendung. Angesichts zusätzlicher gefahrgutrechtlicher Bestimmungen gibt es ab dem Jahr 2017 damit drei technische Standards, die sich mit der Ladungssicherung befassen und in ihrem Sicherheitsniveau voneinander unterscheiden. Wie vom BGL erwartet, verstärkt der neue CTU Code den Druck zur Überarbeitung der europäischen Regelwerke. So regte das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) im Juli 2015 beim Europäischen Normungsinstitut CEN (Comité Européen de Normalisation) eine Überarbeitung der europäischen Sicherungskräftenorm zur Anpassung an den Stand der Technik an. Auf internationaler Ebene stieß dieser Vorschlag auf allgemeine Zustimmung. Der BGL sieht in der Revision der mittlerweile selbst unter europäischen Ladungssicherungsexperten umstrittenen europäischen Sicherungskräftenorm die große Chance, eine internationale Harmonisierung der Ladungssicherungsvorgaben herbeizuführen. Der BGL wird sich in diese Revisionsarbeiten entsprechend einbringen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Praktikabilität der normativen Inhalte für das Transportlogistikgewerbe. Nationale Entwicklungen zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen Fortschreibung der Richtlinie VDI 2700 Parallel zur internationalen Fortschreibung des Standes der Technik zur Ladungssicherung erfolgt auf nationaler Ebene die Fortschreibung der Richtlinie VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“. Im Rahmen dieser Arbeiten werden vorrangig Fragestellungen zum Kippverhalten einer Ladung sowie der Ladungssicherung von überbreiten Ladungen behandelt. Darüber hinaus wurde die im Berichtszeitraum 2013/2014 aufgenommene Überarbeitung der Richtlinien VDI 2700 Blatt 9 „Ladungssicherung von hart gewickelten Papierrollen“ sowie VDI 2700 Blatt 6 „Ladungssicherung von Stückgut“ fortgeführt. Des Weiteren befindet sich die Richtlinie VDI 2700 Blatt 18 „Ladungssicherung von Weichverpackungen“ in Bearbeitung. Die Erstellung dieser Richtlinie gestaltet sich aufgrund der Komplexität der Sicherungsanforderungen für weiche Ladegüter (bspw. Sackware) sehr zeitintensiv. Ebenso wie auf der internationalen Ebene beteiligt sich der BGL auf nationaler Ebene aktiv an der Richtlinienarbeit des VDI. Größter Wert ist darauf zu legen, dass die Vorgaben zur Ladungssicherung praxisgerecht und für den Anwender in verständlicher Form aufbereitet werden. 111 Erweiterung des BGL/ BG Verkehr Praxishandbuches Laden und Sichern Ladungssicherung von Altpapierballen auf Schubbodenfahrzeugen Zur Fortschreibung des BGL/BG Verkehr Praxishandbuches Laden und Sichern befindet sich die „Ladungssicherung von Altpapierballen auf Schubbodenfahrzeugen“ in Bearbeitung. Damit soll die im September 2013 veröffentlichte Verladeempfehlung für Altpapierballen auf den Anwendungsbereich für Fahrzeuge mit Schubboden ausgeweitet werden. Die Erstellung dieser Verladeempfehlungen erfolgt in der bewährten Kooperation mit den Verbänden Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE), Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL), Verband Deutscher Papierfabriken (VDP), der BG Verkehr sowie dem BAG und den Polizeien Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens. Die technischwissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die DEKRA Automobil GmbH, die TÜV NORD Mobilität GmbH sowie das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik (IML). Aussagekräftige Fahrversuche sind für Ende 2015 vorgesehen. Die Verladeempfehlungen sollen nach Vorliegen in das niedersächsische Kontrollhandbuch der Polizei zur Ladungssicherung, das bundesweit Anwendung findet, aufgenommen werden. 112
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