Allgemeine Beförderungsbedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingungen
24. Aug 2015
Inhalt
Artikel 1: Definitionen ............................................................................................................................. 2
Artikel 2: Anwendbarkeit ........................................................................................................................ 4
Artikel 3: Flugscheine .............................................................................................................................. 5
Artikel 4: Freiwillige Flugunterbrechung ................................................................................................. 6
Artikel 5: Preise, Steuern und Gebühren ................................................................................................ 6
Artikel 6: Buchungs- und Tarifbestimmungen......................................................................................... 7
Artikel 7: Sonderermässigung für Einwohner der spanischen Inseln / Ceuta oder kinderreiche
Familien ................................................................................................................................................... 8
Artikel 8: Einchecken und Einsteigen .................................................................................................... 10
Artikel 9: Ablehnung und Beschränkung der Beförderung ................................................................... 11
Artikel 10: Gepäck ................................................................................................................................. 12
Artikel 12: Rückerstattungen................................................................................................................. 17
Artikel 13: Verhalten an Bord ................................................................................................................ 19
Artikel 14: Vereinbarungen von andere Dienstleistungen .................................................................... 19
Artikel 15: Administratives .................................................................................................................... 20
Artikel 16: Haftung für Schäden ............................................................................................................ 20
Artikel 17: Fristen für Ersatzansprüche und Klagen .............................................................................. 23
Artikel 18: Kündigung ............................................................................................................................ 24
Artikel 19: Genehmigung....................................................................................................................... 24
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Artikel 1: Definitionen
Zwischenlandungen
Orte, ausgenommen Abflug- und Bestimmungsort, die auf Ihrem Flugschein oder im Flugplan als
planmässige Landeorte vermerkt sind.
Fluglinienkennzeichen
Die zwei oder drei Zeichen oder Buchstaben, die einer Fluglinie und ihr Flug kennzeichnen. Zum
Beispiel: Norwegian Air Shuttle ASA’s Fluglinienkennzeichen ist „DY“.
Bevollmächtigten
Ein Vertreter, von uns berechtigt, unsere Dienstleistungen zu verkaufen.
Gepäck
Persönliche Gegenstände, inklusive Hilfsmittel die vom Passagier auf der Reise mitgebracht werden.
Sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil angegeben ist, umfasst dies sowohl aufgegebenes Gepäck als
auch Handgepäck.
Gepäckanhänger
Der Teil von der Gepäckidentifizierungsmarke den Sie als Beleg für das aufgegebene Gepäck erhalten.
Gepäckschein
Das Dokument von uns ausgestellt, das ausschliesslich zur Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks
dient.
Buchung
Eine Buchungsanfrage von Ihnen oder in Ihrem Namen gemacht, und von uns für die Reise auf
unseren Flügen akzeptiert.
Buchungsreferenz
Der eindeutige Code, bestehend aus sechs Zeichen (Buchstaben und Zahlen), die von uns zur
Verfügung gestellt und verwendet wird, um Ihre bestätigte Buchung zu identifizieren.
Aufgegebenes Gepäck
dasjenige Gepäck das wir in unsere Obhut nehmen und wofür ein Gepäckschein ausgestellt wird.
Anschlussflug
Zwei oder mehrere Flugsektoren die eine Reise ausmachen, und von uns als eine einzelne Buchung
verkauft werden.
Kundendienst
Unser Buchungs- und Kundendienst. Telefonnummern für den Kundendienst sind auf unsere
Webseite publiziert.
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Konventionen
Wir erfüllen alle geltende Gesetze, Urteile, Konventionen und Vorschriften.
Schaden
Umfasst Tod, Personenschaden, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder Schaden die sich aus oder im
Zusammenhang mit der Luftbeförderung entstehen.
Tage
Kalendertage. Umfasst alle sieben (7) Tage der Woche. Bei Anzeigen wird der Absendetag der
Anzeige nicht mitgerechnet. Bei Feststellung der Gültigkeitsdauer wird der Tag der Ausstellung des
Flugscheines oder der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.
Elektronischer Coupon
ein in unserem Buchungssystem elektronisch gespeicherten Flugschein, der die einzelnen Orte
angibt, zwischen denen Sie befördert werden dürfen
Elektronischer Flugschein
Ein elektronisch ausgestelltes Dokument, bestehend aus elektronischen Coupons.
Flugpreis/Tarif
Den von uns festgelegten, anwendbaren Flugpreis.
Tarifbestimmungen
Die zusätzlichen Bedingungen, welche die Flexibilität und Transportdienstleistungen in
Zusammenhang mit der Buchung diktieren.
Force Majeure / Höhere Gewalt
Ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, ausserhalb unserer Kontrolle, wo die
Konsequenzen unvermeidbar sind, selbst wenn alle Vorsicht- und Sorgfaltsmassnahmen getroffen
wurden.
Allgemeine Beförderungsbedingungen
Diese Allgemeine Beförderungsbedingungen
Handgepäck
Ihr Gepäck und persönliche Gegenstände (die nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sind), welche
Sie auf Ihren Flug mitnehmen.
Reiseroute
Ein oder mehrere Dokumente von uns oder unserem Vertreter ausgestellt, die Ihre Flugdetails
enthält.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, wie eingechecktes Gepäck, welche gemäss Tarifbestimmungen nicht im Preis
inbegriffen sind.
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Vertragsbedingungen
Alle Regeln und Erklärungen, mit Ausnahme von dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die
wir festgelegt haben und am Buchungstag gültig waren zur Beförderung von Ihnen und Ihrem
Gepäck, einschliesslich der geltenden Tarife.
SZR
Die Sonderziehungsrechte entsprechend des Internationalen Währungsfonds.
Tarife
Unsere publizierten Flugpreise und/oder Anwendungsbestimmungen, behördlich genehmigt und
hinterlegt.
Flugschein
ein gültiges Dokument den Sie berechtigt, auf unseren Flügen zu fliegen, sei es ein elektronischer
Flugschein oder ein anderes Dokument von uns oder durch einen Vertreter ausgestellt, nachdem die
Buchung vor dem Einsteigen bestätigt wurde, inklusive Gepäckschein.
Freiwilliges Aussteigen
eine Reiseunterbrechung auf Ihren Wunsch, an einem Ort zwischen Abflugs- und Bestimmungsort,
welche wir im Voraus zugestimmt haben.
Sie, Ihr, der Passagier, der Kunde
Norwegian Air Shuttle ASA
Webseite
www.norwegian.com,
Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Allgemein
2.1.1 Diese allgemeinen Bedingungen sind unsere Beförderungsbedingungen welche auf unseren
ausgehändigten Flugscheine, elektronische Buchungsunterlagen und Webseite beiliegen. Mit
Ausnahme der in den Klauseln 2.3 und 2.4 angegeben Daten, gelten diese Voraussetzungen für Sie
und Ihre Gepäckstücke die von uns transportiert werden, sowie für andere Leistungen die von uns
erbracht werden, bezahlt oder nicht. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen ergänzen unsere
Beförderungsbedingungen welche auf dem Flugschein, elektronische Buchungsbestätigung oder
Webseite aufgeführt sind.
2.1.2 Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten auch für Beförderung zum reduziertem Tarif,
sofern nichts anderes in diesen Bedingungen, Buchung, Flugschein oder elektronischer
Buchungsbestätigung angegeben ist.
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2.2 Charter
Wenn die Beförderung als Ergebnis eines mit einer Chartergesellschaft geschlossenen Vertrag
vorgesehen ist, sind diese Allgemeine Beförderungsbedingungen anzuwenden, sofern sie nicht in
Konflikt mit den Bedingungen der Chartergesellschaft stehen.
2.3 Verbindliche Vorschriften
Wir unterliegen den nationalen und internationalen Konventionen und Vorschriften über die
Beförderung von Personen. Unsere Allgemeine Beförderungsbedingungen sind anzuwenden sofern
sie nicht mit den Tarifen und Gesetzgebungen in Konflikt geraten. In jenen Fällen, in denen es eine
Abweichung zwischen Gesetzgebung und unsere Bedingungen geben sollte, haben die geltenden
Tarife und Gesetzgebungen vor unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen Vorrang.
2.4 Der Vorrang der Allgemeinen Beförderungsbedingungen über andere Regeln der
Fluggesellschaft
In jenen Fällen in denen es Unstimmigkeiten zwischen unseren anderen Regeln und den Allgemeinen
Beförderungsbedingungen gibt, hat der letztgenannte Vorrang. Die englische Version der
Allgemeinen Beförderungsbedingungen ist der Originaltext, und jegliche Versionen in anderen
Sprachen sind Übersetzungen. Im Falle Abweichungen zwischen der englischen Version und einer
übersetzten Version, hat die originale englische Version Vorrang.
Artikel 3: Flugscheine
3.1 Allgemein
Der Flugschein stellt den Beweis dar, dass ein Vertrag zwischen uns und der Passagier dessen Name
auf dem Flugschein angegeben ist, zustande gekommen ist. Falls der Flugschein noch nicht
ausgestellt ist, beweist die Buchung und die nachfolgende Zahlung dass ein Vertrag abgeschlossen
wurde. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
3.2 Ihr Recht zur Beförderung
3.2.1 Sie werden nur zur Beförderung auf unseren Flügen akzeptiert, wenn Sie ein ausgestellter
Flugschein besitzen oder eine Buchung gemäss den Konditionen beschrieben im Artikel 6 vorliegt.
3.2.2 Wir werden nur die Beförderung für die Person, dessen Name auf dem Flugschein angegeben
ist, anbieten. Sie müssen auf Anfrage gültige Ausweispapiere vorweisen, die mit dem Namen auf dem
Flugschein identisch sind, gemäss Vorschriften beschrieben im Artikel 15. Falls Sie nicht gültige
Ausweispapiere oder Reisedokumente. z.B Reisepass oder Visum auf Anfrage vorweisen können,
behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern. Falls Sie mit einem Kind unter
2 Jahren reisen, müssen Sie unaufgefordert eine Geburtsurkunde vorweisen können. Falls eine
Geburtsurkunde auf Anfrage nicht vorliegt, können wir die Beförderung verweigern.
3.3 Übertragbarkeit
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3.3.1 Sie dürfen die Buchung nicht übertragen, es sei denn Sie sind durch den geltenden
Tarifbestimmungen so erlaubt. Der Passagiername, Route und Destination eines Flugscheines können
gegen Gebühr und Zahlung von allfälliger Preisdifferenz geändert werden.
3.3.2 Wenn ein Flugschein von einer anderen Person, als derjenige der auf dem Flugschein oder in
der Buchung genannt ist, vorgelegt wird, und wir unwissentlich diese Person befördern, haften wir
nicht in Bezug auf den Passagier in dessen Namen das Ticket oder die Buchung ausgestellt ist.
3.4 Nicht-Ausstellung des Flugscheins
Falls wir entscheiden den Flugschein nicht auszustellen, gelten die Allgemeinen
Beförderungsbedingungen für den Passagier dessen Name in der Buchung angegeben ist.
3.5 Gültigkeit
3.5.1 Ein Flugschein oder eine Buchung ist nur gültig wenn es einer ausgestellten Bestätigung
entspricht, wie in der Klausel 6.1 beschrieben.
3.5.2 Der Flugschein oder Buchung ist gültig für das Datum dass auf dem Flugschein oder Buchung
spezifiziert ist und kann nicht verlängert werden, ausser wenn die Buchung gemäss gültigen
Tarifbestimmungen geändert wird.
3.6 Unser Name und Adresse
Unser Name kann abgekürzt als Fluglinienkennzeichen auf dem Flugschein verwendet werden.
Unsere Adresse ist Postfach 115, 1330 Fornebu, Norwegen. Schauen Sie bitte auf unsere Webseite
nach für weitere Kontaktdetails.
Artikel 4: Freiwillige Flugunterbrechung
4.1 Allgemein
Wir können Sie erlauben an im Voraus vereinbarten Orten auszusteigen, sofern es die lokalen
Behörden und unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen dies zulassen.
Artikel 5: Preise, Steuern und Gebühren
5.1 Preise
5.1.1 Der Preis gilt nur zur Beförderung zwischen Abflugsort und Enddestination, sofern nicht anders
angegeben. Preise für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen oder zwischen Flughafenterminals
ist nicht inbegriffen. Preise sind kalkuliert gemäss verfügbare Tarife am Tag der Buchungsbestätigung
für eine Reise an einem bestimmten Tag und auf einer bestimmten Route. Änderungen der
Reiseroute oder Reisedatum können zu Preisänderungen führen.
5.1.2 Alle weiteren Gebühren für Zusatzleistungen werden in separaten Transaktionen vermerkt.
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5.2 Gültige Preise
Die gültigen Preise sind diejenige die zum Buchungszeitpunkt zur Anwendung kommen. Preise
können Alle Preise richten sich nach Verfügbarkeit, und wir können nicht garantieren dass die Preise
in allen Kategorien verfügbar sind.
5.3 Steuern und Gebühren
Alle Steuern und Gebühren die durch Regierungs- oder Flughafenbehörden erhoben werden, müssen
von Ihnen bezahlt werden. Falls Steuern oder Gebühren abgeschafft oder reduziert werden, so dass
sie nicht mehr am Abflugstag auf Ihrer Reise gelten, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und eine
Rückerstattung beantragen.
5.4 Währung
Preise und Steuern/Gebühren müssen in der Währung bezahlt werden, die von uns zum
Buchungszeitpunkt bestätigt wird.
5.5 Mehrwertsteuer (VAT)
Die lokalen Mehrwertsteuern für Inlandflüge sind in allen Preisen und Gebühren für Zusatzleistungen
enthalten.
5.6 Bearbeitungsgebühr und Kreditkartengebühr
5.6.1 Eine Bearbeitungsgebühr wird für alle Buchungen durch unseren Kundendienst oder am
Flughafen erhoben. Wir können die Bearbeitungsgebühr streichen in den Fällen wo es nicht möglich
ist, solche Anfragen online zu betätigen.
5.6.2 Eine Bearbeitungsgebühr für Buchungen die mit Kreditkarte bezahlt wurde, kann erhoben
werden. Dies wird zum Buchungszeitpunkt angegeben. Diese Gebühr deckt die Mehrkosten im
Zusammenhang mit Kreditkartenzahlungen. Unter bestimmten Umständen könnten zusätzliche
Kosten durch Ihre Kreditkartenunternehmen enstehen. Für Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich
direkt an Ihr Kreditkartenunternehmen.
Artikel 6: Buchungs- und Tarifbestimmungen
6.1 Buchungsbestätigung
Buchungen sind bestätigt und gelten weiterhin als bestätigt sobald eine Buchungsreferenz vorliegt.
Beim Abschliessen einer Buchung, werden der Reiseplan und die Buchungsreferenz zur Verfügung
gestellt.
6.2 Persönliche Daten
6.2.1 Eine E-Mail Adresse und eine Handy-nummer muss zum Buchungszeitpunkt zur Verfügung
gestellt werden. Diese Information muss korrekt sein, da es unsere einzige Möglichkeit ist, Sie zu
kontaktieren.
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6.2.2 Sie akzeptieren hiermit das die personenbezogenen Daten die wir bekommen haben, zum
Zweck einer Buchung, Flugscheinausstellung, Zusatzleistungen wie Hotel- oder Mietautobuchungen,
Sonderarrangements für behinderte Passagiere oder andere Passagier mit
Sonderwünschen/Anforderungen, bestellen von Sondermahlzeiten, erleichtern der Immigration und
Ankunftsroutinen und das Ausliefern solcher Daten die Behörden im Zusammenhang mit dem Flug
zur Verfügung gestellt wurden. Für diese Zwecke akzeptieren Sie, dass wir diese Daten behalten und
verwenden können und dass wir diese intern, an unsere autorisierten Vertreter, Behörden, andere
Fluggesellschaften und andere die solche Dienstleistungen anbieten, transferieren können. Ihre
persönlichen Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung für Marketingzwecke benutzt.
6.3 Tarifbestimmungen
6.3.1 Unsere Tarifbestimmungen bestimmen die Flexibilität und die Zusatzleistungen die im Preis
enthalten sind. Diese Tarifbestimmungen sind fix und werden zum Buchungszeitpunkt spezifiziert. Sie
sind auf unserer Webseite ersichtlich, oder durch uns oder unseren Vertreter verfügbar.
6.3.2 Buchungen können gemäss den Tarifbestimmungen der aktiven Buchung geändert werden.
Allfällige Änderungskosten müssen zum Änderungszeitpunkt bezahlt werden. Änderungen und
Tarifbestimmungen der neuen Buchung werden von Ihnen akzeptiert sobald die Zahlung eingegangen
ist. Eine Rückerstattung fällt nicht an, auch wenn der neue Preis unter dem ursprünglichen Preis liegt.
6.3.3 Buchungen können gemäss Tarifbestimmungen storniert werden. Die Tarifbestimmungen
stellen fest ob der Tarif rückerstattet wird oder nicht. Rückerstattungen werden gemäss Artikel 12
vorgenommen.
6.4 Sitzreservation
6.4.1 Wenn Sie ein Flug buchen, haben Sie die Gelegenheit ein besonderen Sitzplatz zu reservieren.
Je nach geltenden Tarifbestimmungen, kann eine Sitzreservation als Zusatzleistung betrachtet
werden und demzufolge mit Kosten verbunden sein. Die aktuellen Regeln und Kosten für
Sitzplatzreservationen stehen bei uns, auf unserer Webseite oder von unseren Vertretern zur
Verfügung. Solche Regeln und Gebühren können sich jederzeit ändern.
6.4.2 2 In besonderen Fällen kann es sein das wir Ihren Sitz ändern müssen, auch wenn es im Voraus
reserviert wurde. Falls Sie kein Sitz im Voraus reserviert haben, werden wir Ihnen am Abflugstag
einen zuteilen.
Artikel 7: Sonderermässigung für Einwohner der spanischen Inseln / Ceuta oder
kinderreiche Familien
7.1 Ermässigung für Einwohner
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7.1.1 Spanische Staatsbürger sowie Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der
Unterzeichnerstaaten der EWR oder der Schweiz, sowie deren Familienmitglieder aus Drittländern,
die eine permanente Aufenthaltserlaubnis besitzen, ebenso wie Staatsbürger aus Drittländern mit
langfristiger Aufenthaltserlaubnis haben das Recht auf Preisermäßigungen bei den regulären
Dienstleistungen der Passagierflugbeförderung, wenn sie sich als Einwohner der Autonomen
Regionen der Kanarischen und Balearischen Inseln sowie von Ceuta und Melilla ausweisen können.
7.1.2 Passagiere die in Ceuta, Melilla, der Balearischen oder Kanarischen Inseln wohnhaft sind, haben
Berechtigung auf einer 50 % Ermässigung auf allen Hinflügen oder Hin- und Rückflügen zwischen
diesen Orten und das spanische Festland oder zwischen den Inseln. Ein direkter Hinflug ist ein Flug
von einem Flughafen auf den Inseln, Ceuta oder Melilla mit Enddestination auf dem spanischen
Festland oder umgekehrt. Zwischenlandungen länger als 12 Stunden sind nicht gestattet, ausser
wenn durch technisches Versagen oder Höhere Gewalt verursacht. Passagiere die in Ceuta wohnhaft
sind, profitieren von den gleichen Ermässigungen auf Flügen von oder zu den Flughäfen Malaga,
Jerez oder Sevilla.
7.1.3 Die Ermässigung ist nur gültig für den Flugschein und ein Stück aufgegebenes Gepäck(sofern bei
der Buchung schon angegeben). Sie gilt nicht für Beträge die aus der Zahlung mit Kreditkarte,
Übergepäck, Sitzplatzreservation oder andere fakultativen Beträge entstehen.
7.1.4 Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Passagier sein Aufenthaltsstatus deklarieren und/oder
sich auf einer Familie beziehen die zu dieser Ermässigung berechtigt ist. Der Wohnsitzstatus wird
online durch das Spanische Ministerio de Fomento bei der Ticketausstellung bestätigt. Passagiere
deren Wohnsitzstatus nicht online bestätigt werden kann, müssen beim Check-in folgende
Dokumente vorlegen:
a) Spanische Staatsangehörige: gültige Meldebescheinigung und gültigen spanischen
Personalausweis.
b) Spanische Staatsangehörige unter 14 Jahren. gültige Meldebescheinigung.
c) Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz: gültige Meldebescheinigung und gültigen
Personalausweis oder Reisepass, ausgestellt vom Herkunftsland.
d) Angehörige von EU-Bürgern mit Staatsbürgerschaft von Drittländern: gültige
Meldebescheinigung und Aufenthaltserlaubnis in der die gültige EU-Familienangehörigkeit
nachgewiesen ist.
e) Staatsbürger von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten mit langfristiger Aufenthaltserlaubnis: gültige
Meldebescheinigung und Aufenthaltserlaubnis in der die langfristige
Aufenthaltsberechtigung nachgewiesen ist.
7.1.5 Nichtbeachtung kann zu verweigern der Beförderung führen. Der Passagier muss ein neuer
Flugschein zum gültigen Preis, ohne Ermässigung kaufen, und der ermässigte Flugschein ist dann
nicht für einer Rückerstattung berechtigt.
7.1.6 Passagiere die ihren Flugschein ändern möchten, und der Tarif solche Änderungen zulässt,
sollten folgendes beachten: Änderungen sind nur innerhalb der gleichen Mehrwertsteuergebiet
erlaubt und Änderungen von einem ermässigten Flug in einen nicht-ermässigten Flug und umgekehrt
ist nicht gestattet.
7.1.7 Diese Änderungen können ausschließlich über das Service-Center vorgenommen werden und
können mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verbunden sein.
7.1.8 Namensänderungen sind nicht erlaubt.
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7.1.9 Falls Mängel in der vorgelegte Dokumentation oder in der Identität des Passagiers erscheinen,
kann Norwegian die Beförderung verweigern.
7.1.10 Die Einwohnerermässigung ist nur gültig wenn sie zum Buchungszeitpunkt angefragt wird und
kann nicht rückwirkend angewandt werden.
7.2 Ermässigung für kinderreiche Familien
7.2.1 Mitglieder kinderreicher Familien, die als solches offiziell anerkannt sind, erhalten einen
Preisnachlass von 5 % auf der regulären nationalen Luftbeförderung wenn sie der allgemeinen
Kategorie gehören, und 10 % wenn sie der Sonderkategorie gehören. Dies gemäß der Bestimmungen
der Verordnung FOM 3837/2006 vom 28. November, weiterentwickelt vom Gesetz 40/2003 vom 18.
November, über den Schutz von kinderreichen Familien, sowie der ergänzenden Gesetzgebung.
7.2.2 Passagiere, die diesen Preisnachlass für Flüge innerhalb Spaniens bekommen möchten, müssen
vor dem Einsteigen das Original oder eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung ihrer Autonomen
Region als Mitglied einer kinderreichen Familie vorlegen, mit der sie sich als solche ausweisen
können. Wenn der Passagier diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss er die Differenz zwischen
dem ursprünglich bezahlten Preis und dem Betrag bezahlen, der ohne die Ermäßigung fällig gewesen
wäre. Andernfalls darf er nicht in das Flugzeug einsteigen und der Betrag für das Ticket wird nicht
zurückerstattet.
7.2.3 Die Ermässigung für kinderreiche Familien ist nur gültig wenn sie zum Buchungszeitpunkt
angefragt wird und kann nicht rückwirkend angewandt werden.
7.2.4 Änderungen können ausschließlich über das Service-Center vorgenommen werden und können
mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verbunden sein.
7.2.5 Namensänderungen sind nicht erlaubt.
7.2.6 Die Mitglieder kinderreicher Familien, die zudem die Ermäßigung für Einwohner der Inseln /
Ceuta /Melilla in Anspruch nehmen möchten, müssen dies ebenfalls zum Buchungszeitpunkt
erwähnen, gemäss den früheren genannten Bestimmungen.
Artikel 8: Einchecken und Einsteigen
8.1 Meldeschlusszeiten
Wir halten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren, falls Sie sich nicht an den festgelegten
Eincheckfristen halten. Die Annahmeschlusszeiten finden Sie auf unserer Webseite, oder wenn Sie
mit uns oder unseren autorisiterten Vertretern Kontakt aufnehmen. Wir haften nicht für die Verluste
oder Kosten die aufgrund Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen in dieser Klausel entstehen.
8.2 Einsteigeschlusszeiten
Wenn Sie sich nicht an unserem Einsteigestandort innerhalb der festgelegten Frist einfinden, sind wir
berechtigt Ihre Buchung zu streichen. Der Flug wird unter keinen Umständen verzögert und Sie
werden auf Ihre eigenen Kosten das Einsteigen verweigert. Die Einsteigeschlusszeit finden Sie auf
unsere Webseite oder wenn Sie mit uns oder unseren autorisierten Vertretern Kontakt aufnehmen.
Wir haften nicht für die Verluste oder Kosten die aufgrund Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen
in dieser Klausel entstehen.
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Artikel 9: Ablehnung und Beschränkung der Beförderung
9.1 Beförderungsverweigerungsrecht
9.1.1 Wir können, nach billigem Ermessen, die Beförderung von Ihnen und Ihr Gepäck verweigern,
sofern wir Sie schriftlich benachrichtigt haben, dass wir nach einer solchen Benachrichtigung, Ihre
Beförderung ablehnen, gemäss Entschädigungsregeln der EU 261/2004 oder 14 CFR Teil 250, wo
anwendbar.
9.1.2 Wir können auch die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern wenn eine oder
mehrere von den folgenden Fällen zutreffen oder wir annehmen können dass es zutreffen wird:
a) solche Massnahmen sind notwendig für das Einhalten der vorgegebenen behördlichen Gesetzen
und Bestimmungen;
b) die Beförderung von Ihnen und Ihr Gepäck kann die Sicherheit und Gesundheit der anderen
Fluggäste und/ oder Besatzung gefährden
c) Sie stehen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen,
d) Sie haben auf früheren Flügen die Besatzungsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (gemäss
49 U:S:C 46504) gestört und wir haben Grund zur Annahme , dass ein solches verwerfliches
Benehmen sich wiederholen könnte,
e) Ihr Verhalten ist störend für andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder,
f) Sie haben sich geweigert einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen,
g) Sie haben die geltenden Ticketpreise, Steuern oder sonstige Gebühren nicht bezahlt,
h) Es scheint als Sie die nötigen Reisedokumente nicht besitzen, oder beabsichtigen diese während
des Fluges zu vernichten, oder Sie weigern sich die gültigen Reisedokumente auf Anfrage der
Besatzung vorzuweisen.
i) Sie präsentieren einen Flugschein den Sie auf illegaler Weise erhalten haben oder von einer
anderen Quelle gekauft wurde als von uns oder unseren autorisierten Vertretern, oder als
verloren oder gestohlen gemeldet wurde, eine Verfälschung ist, oder Sie können Ihre Identität im
Bezug auf dem Namen auf dem Flugschein oder Buchung nicht bestätigen,
j) Sie weigern sich unsere die Sicherheitshinweise zu folgen,
k) Sie haben bereits eine der oben beschriebenen Handlungen oder Unterlassungen begangen,
9.1.3 Wenn Ihnen aus Gründen in eine oder mehrere von den oben genannten Fällen Klausel 9.1.2
(a-k), die Beförderung verweigert wird, ist eine schriftliche Mitteilung nicht vorgeschrieben und wir
werden die Buchung ohne jegliche Haftung stornieren.
9.2 Alleinreisende Kinder, schwangere und Passagiere mit besonderen Bedürfnissen
9.2.1 Die Beförderung von alleinreisenden Kindern, schwangeren oder Passagieren mit besonderen
Bedürfnissen werden zur Beförderung akzeptiert sofern eine Zustimmung von uns vorliegt. Die
Beförderung solcher Passagiere wird in Übereinstimmung mit geltenden Richlinien für solche
Beförderung, die zum Buchungszeitpunkt angegeben werden, stattfinden. Diese Richtlinien finden
Sie auf unserer Webseite oder durch Kontaktaufnahme mit uns oder unseren authorisierten
Vertretern.
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9.2.2 Wir können die Beförderung von alleinreisenden Kindern ablehnen, falls wir nicht garantieren
können, dass das Kind die Enddestination rechtzeitig erreichen wird.
Artikel 10: Gepäck
10.1 Gegenstände die nicht als Gepäck angenommen werden
10.1.1 In Ihrem Gepäck darf sich folgendes nicht befinden:
a) Gegenstände die nicht im Artikel 1 als Gepäck definiert sind
b) Gegenstände die Schaden und/oder Gefahr für das Flugzeug, Personen oder Güter an Bord
verursachen können, wie z.B Gegenstände gelistet in den Gefahrgutvorschriften der International
Civil Aviation Organization (ICAO) oder International Air Transport Association (IATA);
c) Gegenstände, deren Beförderung gemäss Vorschriften eines Staates von dem abgeflogen,
angeflogen oder überflogen wird, verboten sind.
d) Gegenstände die unserer Meinung nach, zur Beförderung ungeeignet sind, weil sie eine Gefahr
darstellen, oder ungeeignet wegen des Gewichts, die Grösse, Form, Zerbrechlichkeit oder
Empfindlichkeit
e) Lebende Tiere, ausser im Klausel 10.8 beschrieben
10.1.2 Waffen und Munition, inklusive Sport- und Jagdwaffen, sind in der Kabine untersagt. Generell
dürfen keine Waffen und Munition, ausser Sport- und Jagdaffen, aufgegeben werden gemäss Klausel
10.4. Waffen müssen auf jeden Fall entladen sein und sicher gemacht werden, und ordnungsgemäss
verpackt sein, und den Bolzen/Stulpen muss separat von der restlichen Waffe befördert werden. Die
Beförderung von Munition unterliegt den Bestimmungen der ICAO und IATA über Gefahrgut.
10.1.3 Für Flüge die nicht ein Ort in den Vereinigten Staaten an-oder abfliegen, können Sie keine
Gepäckstücke aufgeben die zerbrechlichen oder wertvollen Gegenstände, wie Laptop Computer,
Schmuck, wertvolle Steine, Geld, Sicherheitsdokumente, Aktentaschen mit installiertem Alarm,
Medikamente, Arztzeugnisse oder Identitätspapiere enthalten.
10.1.4 Für Flüge die ein Ort in den Vereinigten Staaten an-oder abfliegen, empfehlen wir, dass Sie
keine Gepäckstücke aufgeben die zerbrechlich oder wertvolle Gegenstände, wie Laptop Computer,
Schmuck, wertvolle Steine, Geld, Sicherheitsdokumente, Aktentaschen mit installiertem Alarm,
Medikamente, Arztzeugnisse oder Identitätspapiere enthalten. Unsere Haftung für jegliche Verluste,
Schaden und Verspätungen des Gepäcks ist limitiert gemäss Artikel 16.2.2. Um Verweigerung der
Gepäcksbeförderung zu vermeiden, gemäss Klausel 10.2 (c), muss jedes Gepäckstück
vorschriftsgemäss verpackt sein.
10.1.5 Es ist verboten waffenähnliche Gegenstände, Dolche, Springmesser und anderen Gegenstände
die Waffen ähnlich sind, als Handgepäck mitzunehmen, diese können aber als aufgegebenes Gepäck
befördert werden.
10.1.6 Für Flüge die nicht ein Ort in den Vereinigten Staaten an- oder abfliegen, wenn Gegenstände
die im Artikel 10.1 beschrieben sind, sich trotzdem in Ihrem aufgegebenen Gepäck befinden, auch
wenn diese verboten sind, haften wir nicht für den Verlust oder Schaden für diese Gegenstände.
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10.2 Recht auf Verweigerung der Beförderung
Wir können die Beförderung oder Weiterbeförderung (nach Gepäckaufgabe) Ihres Gepäcks
ablehnen, sollte einer von den folgenden Tatsachen entstehen:
a) Gegenstände beschrieben im Klausel 10.1 werden in Ihrem Gepäck entdeckt;
b) Das Gepäck ist von einer solchen Grösse, Gewicht, Inhalt oder Art das es ungeeignet zur
Luftbeförderung ist.
c) Das Gepäck ist nicht ordnungsgemäss verpackt, so das wir unter normalen Umständen
garantieren können das es unbeschädigt ankommt;
10.3 Recht zur Inspektion
10.3.1 Wir können aus Sicherheitsgründen entweder um Erlaubnis bitten Ihr Gepäck zu durchsuchen,
oder den Flughafenbehörden beauftragen eine Körpervisitation zu unternehmen.
10.3.2 Falls Sie während der Durchsuchung Ihres Gepäcks nicht anwesend sein können, können wir
aus Sicherheitsgründen selber Ihr Gepäck durchsuchen um sicherzustellen das Sie keine von den im
Klausel 10.1 genannten Gegenständen die nicht von uns gemäss Klausel 10.1 genehmigt sind,
mitbringen. Sollten Sie sich weigern einer solchen Untersuchung zu unterziehen, können wir die
Beförderung von Ihnen und Ihr Gepäck verweigern.
10.4 Aufgegebenes Gepäck
10.4.1 Wenn das Gepäck uns zum Aufgeben übergeben wird, nehmen wir es in unsere Obhut und
stellen für jedes Gepäckstück eine Gepäckmarke aus.
10.4.2 Wenn Sie das Gepäck übergeben, verpflichten Sie sich zu:
a) Befestigen eines Etiketts mit Ihrem Namen und Adresse
b) Alle Gepäckstücke sind sorgfältig zu verpacken, gemäss Regeln die auf unsere Webseite publiziert
sind, um Verweigerung der Beförderung zu vermeiden
10.4.3 Aufgegebenes Gepäck wird auf demselben Flug wie Sie befördert
Ausnahme: kann wegen der Ladekapazität des Flugzeuges ein Teil von, oder Ihr ganzes Gepäcks nicht
angenommen werden, werden wir Ihr Gepäck auf einen späteren Flug oder mit einer anderen
Fluggesellschaft befördern.
10.4.4 Freigepäck bezieht sich auf den anwendbaren Tarifbestimmungen und Art des aufzugebenden
Gepäcks wie folgt:
a) Wenn aufgegebenes Gepäck gemäss Tarifbestimmungen im Preis nicht inbegriffen ist, wird es
nach Bezahlung des Gepäcksgebühr angenommen. Sportausrüstung und Musikinstrumente
sind als Zusatzleistungen zu betrachten und werden nach Bezahlung der Gebühr für
Zusatzleistungen angenommen. Die geltenden Vorschriften betreffend Grösse, Gewicht,
Anzahl und Gebühren für aufzugebendes Gepäck, inklusive Sportausrüstung und
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Musikinstrumente, erhalten Sie von uns, auf unserer Webseite oder von unseren
autorisierten Vertretern auf Anfrage. Diese Bestimmungen können sich ohne Ankündigung
jederzeit ändern.
b) Ausrüstung für Kinder/Säuglinge (wie Kinderwagen, Autositz usw.) können zusätzlich zu den
standard Gepäcklimiten angenommen werden. Die geltenden Vorschriften betreffend solche
Ausrüstung, erhalten Sie von uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten
Vertretern auf Anfrage.
c) Gepäcksbegrenzung und Gebühren fallen für Mobilitätshilfe und medizinische Ausrüstung
nicht an. Die geltenden Vorschriften betreffend solche Ausrüstung, erhalten Sie von uns, auf
unserer Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern auf Anfrage.
10.5 Übergepäck
Falls ein aufgegebenes Gepäckstück die Gewichtslimite überschreitet, oder wenn Sie die erlaubte
Anzahl Gepäckstücke überschreiten, fällt ein Zuschlag an. Die Gewichtslimiten und Preise für
Übergepäck erhalten Sie von uns, auf unsere Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern auf
Anfrage. Diese Bestimmungen können sich ohne Ankündigung jederzeit ändern.
10.6 Handgepäck
10.6.1 Gepäck in der Kabine mitgenommen, muss von einer solchen Grösse und/oder Gewicht sein,
dass es im Gepäckfach oder unter Ihrem Vordersitz verstaut werden kann. Das Gepäckstück darf nicht
die Grösse, Gewicht oder Anzahl überschreiten, das in den Tarifbestimmungen festgelegt ist. Diese
Bestimmungen erhalten Sie von uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern
auf Anfrage. Objekte die diese Richtlinien überschreiten oder die wir für die Kabine als unangebracht
finden, müssen aufgegeben werden. Bevor es so weit kommt, haben Sie die Gelegenheit Objekte wie
in der Klausel 10.1 Paragraf 3 beschrieben, zu entfernen. Falls das entfernte Objekt die Gepäckslimite
überschreitet, müssen Sie allfällige Gepäcksgebühren in Kauf nehmen.
10.6.2 Objekte die im Laderaum nicht befördert werden können, dürfen in der Kabine befördert
werden, sofern es die Gesetze und Bestimmungen erlauben.
10.6.3 Mobilitätshilfen sollen in der Kabine verstaut werden, sofern möglich und gesetzlich zulässig.
Können diese nicht in der Kabine verstaut werden, können sie im Laderaum verstaut werden.
Mobilitätshilfen sollen auf jeden Fall Priorität haben beim Verstauen in der Kabine oder im Laderaum.
10.7 Abholen des Gepäcks
10.7.1 Sie müssen Ihr Gepäck, sobald es erhältlich ist, an Ihrer Enddestination oder Transitdestination
in Empfang nehmen. Sollten Sie Ihr Gepäck innerhalb einer angemessenen Frist nicht abgeholen,
können wir eine Aufbewahrungsgebühr erheben. Falls Sie Ihr Gepäck innerhalb von 3 Monate nach
Ankunft nicht abgeholen, werden wir es entfernen und haften dann nicht für die Verluste die daraus
verursacht werden.
10.7.2 Wenn Sie einen Anschlussflug haben, kann es sein das Sie gemäss lokalen
Zollabfertigungsbedingungen, Ihr Gepäck am Transitdestination in Empfang nehmen müssen und für
Ihren nächsten Flug erneut aufgeben müssen, auch wenn der Gepäckidentifizierungsmarke mit Ihrer
14
Enddestination angeschrieben ist. Sie sind dafür verantwortlich, den lokalen
Zollabfertigungsbedingungen für das Durchreiseland zu folgen.
10.7.3 Nur die Person die ein Gepäckschein und Gepäckidentifizierungsmarke vorweisen kann, ist
berechtigt aufgegebenes Gepäck in Empfang zu nehmen.
10.7.4 Sollte einer Person die kein Gepäckschein oder Gepäckindetifizierungsmarke besitzt , das
Gepäck in Empfang nehmen, können wir uns weigern das Gepäck an diese Person auszuhändigen,
sollte die Person nicht zufriedenstellend beweisen können den Eigentümer des Gepäckstückes zu
sein.
10.7.5 Sie müssen Ihr ganzes Handgepäck von der Kabine beim Aussteigen mitnehmen. Wir haften
nicht für Verluste die durch Sie verursacht werden falls Sie Ihr Handgepäck beim Aussteigen nicht
entfernt haben.
10.8 Tiere
10.8.1 Wir akzeptieren Haustiere (Hunde und Katzen) zur Beförderung in der Kabine oder Laderaum
zu/von ausgewählten Destinationen bei Zahlung des entsprechenden Zuschlages, gemäss unseren
Transportbestimmungen. Tiere müssen ordnungsgemäss in Versandkäfige eingeschlossen sein, und
gemäss unseren Transportbedingungen, mit gültigen Gesundheits- und Impfzeugnisse ,
Einreiseerlaubnissen oder andere von den jeweiligen Ländern geforderten Einreise- oder
Transitpapiere versehen sein. Spezifische Informationen über unsere Transportbedingungen und
Gebühren in Zusammenhang mit Tiertransport, können Sie auf Anfrage bei uns, auf unserer
Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern erhalten. Diese Bestimmungen können sich
jederzeit ohne Ankündigung ändern. Assistenzhunde werde kostenlos befördert, gemäss unsere
Bestimmungen in der Klausel 10.8.2.
10.8.2 Assistenzhunde die Passagiere mit besonderen Bedürfnissen begleiten, sind in der Kabine
erlaubt, sofern gesetzlich zulässig. Sie sind verantwortlich für den Erwerb aller Zertifikate,
Importerlaubnisse und andere Dokumente die von Destinationsland vorgeschrieben sind. Spezifische
Informationen über unsere Transportbedingungen und Gebühren in Zusammenhang mit
Beförderung von Assistenzhunde, Hunde zur emotionaler Unterstützung und Polizei- und
Rettungshunde, können auf Anfrage bei uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten
Vertretern erhalten.
10.8.3 Wir sind nicht verantwortlich für die Überprüfung dass ein Tier die erforderlichen Unterlagen
besitzen, inklusive Impfzeugnisse, vor Abreise durch oder nach jedem Land. Wir haften nicht für
Bussen, Kosten oder Verluste die durch die verweigerte Einreise eines Tieres in einem Land
entstehen.
Article 11: Flugpläne und Flugstreichungen
11.1 Flugplan
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11.1.1 Wir unternehmen alle Anstrengungen, den Flugplan am Abflugs Tag einzuhalten. Die in den
Flugplänen oder anderswo angegebenen Zeiten sind nicht garantiert und es kann zu Abweichungen
zwischen dem Zeitpunkt der Publikation des Flugplanes und tatsächlicher Reisedatum kommen. Wir
behalten uns das Recht vor, Änderungen vorzunehmen.
11.1.2 Bevor wir Ihre Buchung akzeptieren, werden wir oder unser bevollmächtigten Verkaufsagent
Sie über die geplante Abflugzeit informieren. Es wird auch auf Ihr Flugschein und Reiseplan
ersichtlich sein. Wir behalten uns das Recht vor die Abflugzeit nach Eingang der Buchung zu ändern.
Wenn Sie Ihre Kontaktinformationen hinterlassen, werden wir uns bemühen Sie über solche
Änderungen zu informieren. Für Flügen in oder von den USA, werden wir Sie gemäss unser Customer
Service Plan benachrichtigen.
11.1.3 Wenn wir, nach Buchungseingang, Ihre Abflugzeit bedeutend mit mehr als 60 Minuten
ändern, zu einem Zeitpunkt der für Sie inakzeptabel ist, und wir nicht in der Lage sind einen
alternativen Flug zu finden den für Sie akzeptabel ist, werden wir eine Rückerstattung gemäss Artikel
12 vornehmen. Zudem gelten die Bestimmungen in Klausel 11.2.3 und 16.4.
11.2 Flugstreichungen und Verspätungen
11.2.1 Wir unternehmen alle Anstrengungen Sie und Ihr Gepäck zweckmässig zu befördern. Aus
operationellen Gründen, können wir ein Ersatzflug von einer anderen Gesellschaft einsetzen oder Sie
mit alternativen Verkehrsmittel befördern.
11.2.2 Sollten wir nach Buchungseingang Ihr Flug streichen, umleiten oder verspäten, werden wir
Betreuungsleistungen gemäss Regulation (EC) 261/2004 anbieten. Für Flügen in oder von den USA,
werden wir Betreuungsleistungen gemäss unser Customer Service Plan anbieten.
11.2.3 Eine der folgenden Betreuungsleistungen steht Ihnen zu, falls Ihr Flug gestrichen, umgeleitet
oder mir mehr als 5 Stunden verspätet ist:
a) Wir werden Sie so schnell wie möglich an die vereinbarte Enddestination befördern, wenn ein
Sitz in der gleichen Klasse innerhalb unser Streckennetz frei ist.
b) Wir werden Sie an die vereinbarte Enddestination befördern, wenn ein Sitz in der gleichen
Klasse innerhalb unser Streckennetz zu einem für Sie passenden Zeitpunkt innerhalb 14 Tagen
nach ursprünglich geplanter Abflugzeit frei ist.
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c) Falls Sie an einem anderen Flughafen als derjenige in Ihrer Reiseroute umgeleitet werden,
werden wir sicherstellen dass Sie, auf unseren Kosten, an die vereinbarte Enddestination
befördert werden.
d) Sollten Sie keine von den obigen genannten Optionen akzeptieren, werden wir eine
Rückerstattung gemäss Artikel 12 vornehmen.
11.2.4 Sollten einige der in Klausel 11.2 a), b) und c) genannten Umstände stattfinden, abgesehen
von den gesetzlichen Bestimmungen, sind die Betreuungsleistungen im Artikel 11 die einzigen die
Ihnen zur Verfügung stehen und wir übernehmen keine weiteren Haftung. Die Haftung ist begrenzt
gemäss Bestimmungen im Klausel 16.4.
11.3 Überbuchung
11.3.1 Wir entschädigen Sie für unfreiwillige Nichtbeförderung gemäss den Vergütungsregeln in
Regulation (EC) 261/2004 oder 14 CFR Teil 250, wo anwendbar.
11.3.2 Entschädigung für freiwillige Nichtbeförderung wird gemäss den vereinbarten Konditionen
zwischen den betroffenen Passagier und die Fluggesellschaft, gemäss Regulation (EC) 261/2004 oder
für direkte Flugsegmente mit Ursprung in den USA oder zwischen US-Staaten, gemäss 14 CFR Teil 250
ausbezahlt. Informationen über Ihre Rechte für den Fall einer Überbuchung oder eine der im Artikel
11 beschriebenen Umstände, erhalten Sie auf unserer Webseite oder direkt bei uns auf Anfrage.
11.4 Anschlussflüge
Wir haften nicht für Anschlussflügen, ausser wenn Sie eine Verbindung innerhalb unser Streckennetz
gekauft haben, oder wir für die Einstellung oder Verspätung verantwortlich gemacht werden können.
Falls wir für den verpassten Anschluss haften, werden wir Betreuungsleistungen gemäss Klausel 11.2
anbieten.
Artikel 12: Rückerstattungen
12.1 Allgemein
12.1.1 Falls wir Sie nicht befördern können, werden wir gemäss diesem Artikel Ihren Flugschein
rückerstatten.
12.1.2 Alle Rückerstattungsanträge müssen über das Rückerstattungsformular auf unserer Webseite
oder per Post an unserem Hauptsitz eingereicht werden.
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12.1.3 Ein Flugschein kann nur rückerstattet werden wenn es mit einer bestätigten Buchung
übereinstimmt, für die wir die Zahlung bekommen haben, und gemäss den Tarifbestimmungen
rückerstattbar ist.
12.2 Empfänger der Rückerstattung
12.2.1 Sofern nicht anders angegeben wird, werden wir den Erstattungsbetrag durch Gutschrift auf
derselben Debit-oder Kreditkarte das in der Buchung als Zahlungsmittel registriert wurde
rückerstatten. Rückerstattungen in bar werden auf ein von Ihnen angegebenes Bankkonto
rückerstattet.
12.2.2 Wenn ein Flugschein von einer anderen Person als die auf dem Ticket genannt bezahlt worden
ist, werden wir die Rückerstattung an demjenigen, der den Flugschein bezahlt hat richten, oder nach
Anweisungen von dieser Person.
12.2.3 Eine Rückerstattung an einen Person die ein nicht benutzten Flugschein vorweisen kann, oder
der sich als dafür berechtigt stellt gemäss Klauseln 12.2.1. und 12.2.2, wird als einer vollen
Rückerstattung gelten und wir werden nicht für weitere Rückerstattunganträge haften.
12.3 Rückerstattung wegen Flugstreichungen
Sollten wir ein Flug streichen, wird die Rückerstattungssumme wie folgt sein:
a) Wenn der ganze Flugschein unbenutzt ist, wird einen Betrag in der Höhe des Gesamtpreises,
inklusive Zusatzleistungen wie Gepäck und Sitzreservation die zusätzlich zum Tarif bezahlt
wurden, rückerstattet.
b) Wenn ein Teil des Flugscheine benutzt wurde, wir einen Betrag entsprechend den unbenutzten
Teil der Reise rückerstatten.
12.4 Rückerstattungen
Sollten Sie Anrecht auf einer Rückerstattung haben aus Gründen ausser denen in Klausel 12.3
genannten, wird die Summe wie folgt berechnet:
a) wenn der ganze Flugschein unbenutzt ist, wird einen Betrag in der Höhe des Gesamtpreises,
abzüglich den gültigen Service- und Stornogebühren rückerstattet.
b) wenn ein Teil des Flugscheins benutzt wurde, wird die Differenz zwischen dem Gesamtpreis und
den Preis für den benutzten Teil der Reise abzüglich Service-und Stornogebühren rückerstattet.
12.5 Rückerstattung von Steuern/Gebühren
Wenn Ihr Flugschein, gemäss Tarifbestimmungen nicht rückerstattbar ist, können Sie eine
Rückerstattung von behördlichen Steuern und Gebühren beantragen. Für diese Transaktion wird eine
Administrationsgebühr erhoben.
12.6 Recht auf Ablehnung einer Rückerstattung
Wenn der Flugschein abgelaufen ist, können wir die Rückerstattung ablehnen, mit Ausnahme von
Steuern und Gebühren, die rückerstattet werden.
18
12.7 Währung
Wir behalten uns das Recht vor, die Summe der Rückerstattung in der gleichen Währung zu erstatten
die beim Kauf verwendet wurde.
12.8 Autorisation zur Rückerstattung
Nur wir oder unsere autorisierten Vertreter sind berechtigt Rückerstattungen vorzunehmen.
Artikel 13: Verhalten an Bord
13.1 Allgemein
Wenn Sie sich an Bord des Flugzeuges so verhalten dass Sie die Sicherheit der sich an Bord
befindenden Personen gefährden, oder sich störend gegenüber andere Passagiere oder
Besatzungsmitglieder benehmen, wenn sie absichtlich das Flugzeug und deren Einrichtung
beschädigen, die Besatzungsmitglieder beim ausüben ihrer Tätigkeit stören , oder ablehnen
Anweisungen der Besatzung zu folgen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Nichtbeachtung der
Hinweise wegen Rauchverbot, Alkohol- oder Drogenkonsum, können wir Vorkehrungen treffen um
solches Verhalten zu verhindern. Dies könnte ausüben von Gewalt einschliessen. Sie können
ausgeladen werden, jegliche Weiterbeförderung verweigert werden und Sie können für strafbare
Handlungen an Bord verklagt werden.
13.2 Nutzung von elektronischen Geräten
13.2.1 Es ist strikte verboten die Verwendung elektronischer Gerä te, Sender oder Empfänger an
Bord zu benutzen. Dies umfasst alle elektronische Geräte aber ist nicht beschränkt auf
Mobiltelefone, tragbare Kassettenrecorder, Transistor-Radios , CD -Player, elektronische Spiele und
funkgesteuerte Spielzeuge. Ausnahmen gelten für Geräte mit Flugmodus. Flugmodus muss vor Abflug
aktiviert werden.
13.2.2 Die Verwendung von elektronischen Geräten die keine Sender oder Empfänger enthalten, ist
solange das Anschnallzeichen leuchtet, untersagt. Solche Ausrüstung umfasst, ist aber nicht
beschränkt auf Laptop Computers, Kassettenrecorder und Videokameras. Die Benützung von
Hörgeräte, Pacemaker und andere medizinische Geräte sind während des gesamten Fluges gestattet.
Artikel 14: Vereinbarungen von andere Dienstleistungen
14.1 Allgemein
Wenn wir für Sie andere Leistungen als Flugbeförderung mit Dritten vereinbaren oder ein Dokument
oder Voucher ausstellen für andere Dienstleistungen durch Dritte durchgeführt, wie
Hotelreservationen oder Mietauto, handeln wir insoweit nur als Agent für solche Dienstleistungen. In
diesen Fällen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsbringers. Wir haften nicht für
solche Leistungen, ausser bei Fahrlässigkeit unsererseits bei der Festlegung des Arrangements.
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Artikel 15: Administratives
15.1 Allgemein
Sie sind verantwortlich alle notwendigen Reisedokumente, einschliesslich Visa zu beschaffen, und
alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen
aus geflogen wird. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, die notwendigen
Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder
Anweisungen entstehen.
15.2 Reisedokumente
Vor Reiseantritt, müssen Sie alle Ein- und Ausreisepapiere und sonstige vorgeschriebene Dokumente
gemäss Gesetze und Vorschriften der betroffenen Ländern, vorweisen können, und Sie müssen uns
erlauben von diesen Kopien zu machen und zu behalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die
Beförderung zu verweigern, sollten Sie nicht die Vorschriften befolgen oder Ihre Dokumente nicht in
Ordnung sein.
15.3 Einreiseverweigerung
Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, sind Sie verantwortlich für jegliche Bussgelder oder
Gebühren die, die zuständigen Behörden uns auferlegen. Sie haften auch für die Zahlung der
Ausreise aus dem betreffenden Land. Die Kosten für die Rückreise werden von uns nicht
übernommen und der bis zum Ort der Abweisung bezahlte Flugpreis wird nicht rückerstattet.
15.4 Ihre Haftung für Strafen
Wenn wir eine Busse zahlen müssen oder Kosten aufkommen aufgrund der Nichteinhaltung von
Gesetzen, Verordnungen oder anderen Bestimmungen in den betroffenen Ländern, oder Sie die
notwendigen Dokumente nicht besitzen, müssen Sie uns auf Verlangen, die bezahlten oder
hinterlegten Beträge rückerstatten.
15.5 Zollinspektion
Wenn vorgeschrieben, müssen Sie anwesend sein bei der Durchsuchung Ihres Gepäcks von den
Zollbehörden oder andere Beamte. Wir haften nicht für Schaden die dadurch entstehen oder durch
Ihre nicht Anwesenheit.
15.6 Sicherheitskontrolle
Sie müssen uns, den Behörden, Flughafenbehörden oder andere Fluggesellschaften gestatten eine
Sicherheitskontrolle von Ihnen und Ihr Gepäck durchzuführen.
Artikel 16: Haftung für Schäden
16.1 Allgemein
16.1.1 Wir haften nur für Schäden die sich auf unseren eigenen Routen von uns durchgeführt
ereignen. In den Fällen wo unser Name auf dem Flugschein als Chartergesellschaft ersichtlich ist, der
Flug jedoch von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, können Sie wählen welche
Fluggesellschaft haftbar gemacht werden soll.
20
16.1.2 Unsere Haftung, gemäss den geltenden Vorschriften, kann im Falle einer Nachlässigkeit durch
Verursachung von Ihnen die zur Schaden beigetragen hat, reduziert werden oder entfallen.
16.1.3 Wir haften nicht für Schäden, die aus Ihrer Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher
Vorschriften und Konventionen entstehen.
16.1.4 Unsere Haftung beschränkt sich auf die dokumentierten finanziellen Verluste, wir haften unter
keinen Umständen für Folgeschäden, ausser gesetzlich verankert.
16.1.5 Wir haften nicht für unvorhergesehene medizinische Notfälle während des Fluges. Sollten
Kosten durch einen notwendigen Stop um Sie ins Spital zu bringen entstehen, behalten wir uns das
Recht vor, Sie haftbar dafür zu machen und dass Sie uns allen damit verbundenen Kosten
rückerstatten.
16.1.6 Die Beschränkungen für unsere Haftung gilt auch für unsere autorisierten Vertreter und
Angestellten im gleichen Ausmass. Der Gesamtbetrag der von uns oder unseren Vertretern und
Angestellten als Schadenersatz zu leisten ist, darf die Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten,
falls wir haftbar gemacht werden können.
16.1.7 Wir haften nicht für mögliche Verluste oder Schäden, direkt oder indirekt, die aus
Fehlinformationen auf unserer Webseite entstehen.
16.1.8 Soweit nicht anderes ausdrücklich vorgesehen ist, hat keine dieser Beförderungsbedingungen
den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen nach dem
Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt
16.2 Haftung für Gepäckschäden
16.2.1 Wir haften nicht für Schäden am Handgepäck, es sei denn, der Schaden durch Fehler von uns
oder unseren Vertretern entstanden ist.
16.2.2 Unsere Haftung für Verluste oder Beschädigungen von Reisegepäck, entsprechen den
aktuellen Gesetzen der nationalen oder internationalen Übereinkommen und Vorschriften. Unsere
Haftung der Fluggesellschaft für solche Schäden oder Verluste sind auf 1.131 SZR pro Fluggast
beschränkt. Bei Handgepäck haften wir nur für schuldhaftes Verhalten.
16.2.3 Sie können von einer höheren Haftungsgrenze profitieren, wenn Sie spätestens bei
Abfertigung eine besondere Erklärung abgeben und einen Zuschlag (NOK 800) bezahlen. In diesem
Falle erhöhen wir unsere Haftungssumme auf maximum 2,262 SZR pro Passagier. Die Gegenstände
müssen gemäss den Beförderungsbedingungen auf unserer Webseite verpackt sein. Wir behalten
uns das Recht vor:
a) das Gepäck zu überprüfen um zu bestätigen, dass die auf der Erklärung als wertvoll gelisteten
Gegenstände in der richtigen Anzahl und Zustand angegeben worden sind;
b) die Höhe der Erklärung zu beschränken
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c) beschränken der Gegenstände für die eine Erklärung gemacht werden können.
16.2.4 Den vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der
Schaden durch eine absichtliche Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Vertretern
entstanden ist, und mit Kenntnis das ein Schaden dadurch entstehen würde, vorausgesetzt dass im
Falle einer solchen Handlung oder Unterlassung auch nachgewiesen werden kann das der
Beauftragte im Rahmen ihrer Tätigkeit gehandelt hat.
16.2.5 Für einen Flug innerhalb der USA beschränkt sich unsere Haftung für verlorene, beschädigte
oder zerstörte Mobilitätshilfen, wie Rollstühle, auf den Originalpreis solcher Mobilitätshilfen.
16.2.6 Wir haften nicht für Schaden den Ihr Gepäck uns zufügen kann. Sie haften persönlich für
jegliche uns zugefügten Schäden durch Sie und Ihr Gepäck und Sie müssen für alle Kosten die
dadurch entstehen aufkommen.
16.2.7 Für Flüge die nicht in den USA anfangen oder enden, haften wir nicht für Schaden entstanden
durch verbotene Gegenstände im Gepäck (siehe Klausel 10.1). Dies umfasst zerbrechliche Objekte,
wertvolle Gegenstände (wie Laptop Computer, Schmuck und wertvolle Steine, Geld,
Sicherheitsdokumente, Aktenkoffer mit installiertem Alarm, Medikamente, Arztzeugnisse oder
Identitätspapiere), sei es aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck.
16.2.8 Wir haften unter keinen Umständen für kosmetische und/oder oberflächliche Schäden am
Gepäck die während der Beförderung entstehen und auf normaler Abnutzung zurückzuführen sind.
16.3 Haftung für Personenschäden und Todesfall
16.3.1 Wir haften für Personenschäden und Tod gemäss den geltenden Rechtsvorschriften,
vorausgesetzt, dass Verletzungen oder Tod auf einem unseren Flügen entstanden sind.
16.3.2 Die folgenden Bedingungen gelten für alle unsere Flüge, unabhängig davon ob die
Beförderung den nationalen oder internationalen Rechten/Gesetzen unterliegen.
a) Falls Sie eine Körperverletzung erleiden, oder sterben, haften wir wenn das sich das Geschehene
an Bord oder im Zusammenhang mit Ihrem Ein- oder Aussteigen ereignet. Die Haftung ist nicht
Gegenstand einer finanziellen Einschränkung, sei es gesetzlich, oder gemäss Abkommen oder
Vereinbarungen.
b) Unabhängig von den Bestimmungen im Klausel 16.3.3 (a), können wir gemäß den geltenden
Rechtsvorschriften ganz- oder teilweise für die Schadenshaftung befreit werden wenn wir
nachweisen können dass Sie zur Verletzung oder Tod der Personen durch Fahrlässigkeit
beigetragen haben.
c) Sollte es zu einem Unfall kommen, werden wir sofort und unter keinen Umständen später als 15
Tage nach der Feststellung der Identität der Person die Anspruch auf Entschädigung hat, ein
Vorschuss richten, proportional zu der erlittenen Verletzung, zur Deckung der unmittelbaren
Kosten. Im Falle von Tod wird dieser Vorschuss nicht weniger als 16.000 SZR (in Euro
umgerechnet) pro Fluggast sein.
22
d) Die Zahlung eines Vorschusses wie im Klausel 16.3.5 (c) beschrieben:
i.
ist keine Anerkennung der Haftung,
ii.
kann von jeder anschliessenden Summe unserer Haftung entsprechend, abgezogen
werden,
iii.
muss nur zurückgezahlt in den beschriebenen Fällen im Klausel 16.3.4 (b), oder wenn
sich später herausstellt das die Person die den Vorschuss erhalten hat, zur Verletzung
durch Fahrlässigkeit beigetragen hat, oder nicht derjenige Person ist, die einen Anspruch
auf der Entschädigung hat.
e) Unsere Haftung für Verletzungen oder Tod ist nicht finanziell eingeschränkt. Haftung für Schäden
von bis zu 113.100 SZR für Verletzungen oder Tod kann von uns nicht angefochten werden. Sollte
der Betrag höher sein, können wir den Anspruch bestreiten durch Nachweis dass der Schaden
nicht aufgrund der Fahrlässigkeit, oder einer anderen rechtswidrigen Handlung, durch uns oder
unseren Vertretern oder Unterlassung eines Dritten entstanden ist.
f) Wir bestätigen dass wir eine Haftpflichtversicherung von mindestens 113.100 SZR pro Fluggast
und nicht weniger als die Mindestsumme der geltenden Gesetze, Übereinkünfte und
Vereinbarungen haben.
16.4 Haftung für Verspätungen
16.4.1 Wir haften für Schäden die durch eine Verspätung der Beförderung von Fluggästen, Gepäck
oder Fracht entstehen. Dennoch haften wir nicht für die verursachten Schäden durch Verspätung
wenn wir nachweisen können das wir oder unseren Vertretern alle zumutbaren Massnahmen um
den Schaden zu vermeiden, getroffen haben oder dass es unmöglich war diese Massnahmen zu
ergreifen, vgl. Artikel 19 des Übereinkommens von Montreal.
16.4.2 Im Falle von Verlusten wegen der verspäteten Beförderung der Passagiere, ist die Haftung auf
4.694 SZR begrenzt.
16.4.3 Im Falle von Verlusten wegen der verspäteten Beförderung der aufgegebenen Gepäckstücke
ist die Haftung auf 1.131 SZR begrenzt.
Artikel 17: Ausschlussfristen für Ersatzansprüche und Klagen
17.1 Fristen für Gepäcksmeldungen
17.1.1 Wenn Sie ein Schaden des aufgegebenen Gepäcks an der Enddestination entdecken, müssen
Sie unverzüglich unseren Vertretern darauf aufmerksam machen und eine Schadenanzeige ausfüllen.
17.1.2 Wenn Sie das aufgegebene Gepäck vorbehaltlos entgegennehmen, so wird angenommen dass
das Gepäck in gutem Zustand und gemäss der Allgemeinen Beförderungsbedingungen abgeliefert
wurde. Widersprüchliche Forderungen müssen bewiesen werden.
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17.1.3 Sollten Sie einer Schadenanzeige ausfüllen wollen, müssen Sie uns so schnell wie möglich nach
Entdeckung der Schaden kontaktieren, jedoch nicht später als sieben (7) Tage nach Erhalt des
Gepäckstückes
17.1.4 Falls Sie Ansprüche wegen verspätetem Gepäck melden wollen, müssen Sie uns spätestens
einundzwanzig (21) Tage nach Erhalt des verspäteten Gepäcks benachrichtigen.
17.1.5 Gepäcksansprüche müssen an Norwegian Gepäcksabeteilung gemäss den Bedingungen auf
unsere Webseite eingereicht werden. Diese Informationen sind auch bei uns erhältlich.
17.2 Klagefristen
Die Klage auf Ausgleichs- und Ersatzleistungen nach der EU-Verordnung 261/2004 und/oder auf
Schadensersatz für Schäden jeder Art (mit Ausnahme der in S. 3 genannten Ansprüche) kann nur
binnen einer Ausschlussfrist von zwei (2) Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tage der Ankunft
des Flugzeugs am Bestimmungsort oder vom Tage, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen,
oder vom Tage, an welchem die Beförderung abgebrochen worden ist. Die Berechnung der Frist
bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts. Bei der vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verletzung unserer vertraglichen Pflichten sowie bei unserer Haftung gegenüber dem
Fluggast für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung gelten die gesetzlichen
Verjährungsvorschriften.
Artikel 18: Kündigung
18.1 Allgemein
Wenn Sie sich nicht an den Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder unseren Vorschriften
halten, wird unser Vertrag mit Ihnen mit sofortiger Wirklung und ohne Warnung, schriflicher
Mitteilung oder Recht auf Rückerstattung, eingestellt.
Artikel 19: Genehmigung
19.1 Allgemein
Kein Angestellter oder Vertreter von Norwegian ist ermächtigt auf den Anforderungen der
Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu verzichten.
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