© Swissi AG 1 Neue Brandschutz Richtlinie «Beförderungsanlagen 23-15» SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG • Kurzinformation über Aufzug und deren Funktion • Gesetze und Normen / Verordnung • EN 81-73 (Europäisch) • VKF 23-15 Brandschutzrichtlinie für Beförderungsanlagen • Geltungsbereich • Anforderungen an Aufzüge • Schachtentrauchung • Brandfallsteuerung für Aufzüge SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 2 © Swissi AG 3 Aufzugsgeschichte Der Aufzug kennt keinen direkten Erfinder. Seine grundlegende Ausführung als Hebezeug mit Seilwinde geht weit ins Altertum zurück. Aristoteles beschreibt in seinen "mechanischen Problemen" bereits Kurbel, Rolle und einen Flaschenzug. (384-322 v. Chr.) Archimedes dem so viele frühe technische Erfindungen zugeschrieben werden, entdeckte auf rechnerischer Weise das Hebelgesetz. Da er sich auch mit Seilrolle und Seilwinde beschäftigt hat, wird ihm die Erfindung des Aufzuges zugeschrieben. (287-212 v. Chr.) Das wichtigste Ereignis in der Geschichte des Aufzugs fällt jedoch in das Jahr 1852, in dem Elisha Graves Otis den weltweit ersten Aufzug mit Sicherheits-Fangvorrichtung erfand. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG Aufzugsgeschichte https://www.youtube.com/watch?v=XX0tYqS6URA#t=620 Letzter Paternoster Aufzug in Bern Der letzte öffentliche Paternoster der Schweiz Der Paternoster funktioniert ein bisschen wie ein Flaschenzug. Einzelkabinen, die an Ketten befestigt und ständig im Umlauf sind, befördern üblicherweise zwei Personen. Laut Schindler Schweiz, die auch den ursprünglich von Schlieren gebauten Paternoster im Sportgeschäft Vaucher gewartet haben, gibt es weltweit nur noch wenige Paternoster. Derjenige im Berner Sportgeschäft soll der letzte öffentliche in der Schweiz sein. Abschied vom Traditions-Paternoster: Seit 1974 beglückte der Vaucher-Paternoster in der Berner Innenstadt die Bevölkerung 31. Juli 2014 (Quelle Regula Zehnder/SRF) Aufzüge gelten als das sicherste Verkehrsmittel. Die Schweiz als «Liftland» schlechthin hat die höchste Anzahl Aufzüge pro Kopf auf der Welt. Die Schweiz verfügt zugleich über einen der ältesten Aufzugsbestände in Europa. Von den rund 220’000 Aufzügen im Betrieb sind die Hälfte über zwanzig Jahre alt. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 4 © Swissi AG 5 © Swissi AG 6 Aufzugsgeschichte WarenLastenaufzug Schrägaufzug Auto- / LKW Aufzug SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 Aufzugsgeschichte Personenaufzug Duplex Anlagen PA / BA / SE Feuerwehraufzug SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 Glasaufzüge © Swissi AG 7 Aufzugstypen Kleingüteraufzug bis max. 300kg (ohne Personentransport) SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG Aufzugstypen SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 8 © Swissi AG 9 Maschinenraum Antrieb Aufzugsteuerung Geschwindigkeitsbegrenzer Kabine / Fahrkorb Türantrieb / Kabinentüre(n) Tragseile Fangvorrichtung Antriebsregelung Aufzugschacht Schachttüren Haupt- & Hilfsführungsschienen SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 10 Treibscheibenantrieb Die am meisten anzutreffende Antriebsart ist der Treibscheibenantrieb (elektr. mech.) Kabine und Gegengewicht sind hierbei über ein Tragseil (Drahtseil/ Riemen) verbunden. Der Antriebsmotor treibt direkt oder über ein Getriebe die Treibscheibe an, welche die Seile und damit Kabine und Gegengewicht auf- und ab bewegt. Dank des Gegengewichtes muss der Antriebsmotor nicht die Massen von Kabine und Gegengewicht, sondern nur die halbe Nutzlast bewegen. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 11 Hydraulikantrieb Hydraulik Antrieb Direkt Hydraulische Aufzüge können für Anwendungen bis 20m Förderhöhe eingesetzt werden. Die Kabine kann direkt vom Hydraulikzylinder oder indirekt über Seile/Ketten, die vom Zylinder angetrieben werden, bewegt werden. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 12 Hydraulikantrieb Hydraulikantrieb indirekt über Seile/Ketten, die vom Zylinder angetrieben werden. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 13 Gesetze & Verordnungen / Neuerungen Warum gibt es immer wieder neue Verordnungen und Gesetze ?? Durch Unfälle und Erkenntnisse z.B. Gefahren / Unfälle mit einem Aufzug (z.B. ohne Kabinenabschluss) SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 14 Gesetze & Verordnungen / Neuerungen Aufzugsrichtlinie 95/16/EG (Europa) Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge Aufzugsverordnung (Schweiz) SR 819.13 Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen vom 23. Juni 1999 (Stand am 31. Januar 2013) EN Normen EN 81-1 EN 81-2 EN 81-72 EN 81-73 Schweiz SN EN 81-1+A3: 2009; SN EN 81-1+A3: 2009, SN EN 81-72: 2003, SN EN 81-73: 2005, SIA 370.001+A3: 2009 SIA 370.001+A3: 2009 SIA 370.072 (Neu ab 2017) SIA 370.073 (Neu ab 2017) Nationale Normen VKF 24-03 BR Brandschutzrichtlinie für Aufzüge VKF 108-03 Erläuterung zu Feuerwehraufzügen VKF 23-15 BSR Beförderungsanlagen (NEU ab 01.01.2015) SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 15 Gesetze & Verordnungen / Neuerungen Der Inhalt dieser Präsentation ist nur ein Auszug aus den von der VKF publizierten Normen, Richtlinien und Hilfsmittel. Für den vollständigen Wortlaut sind die VKF Dokumente hinzuzuziehen. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 16 Angewandte Normen und Richtlinien Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 72: Feuerwehraufzüge Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 17 Gesetze & Verordnungen / Neuerungen Ende 2015 wird auch EN 81-73 neu Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Brandfall SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 18 Gesetze & Verordnungen / Neuerungen SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 19 Gesetze & Verordnungen / Neuerungen Die alte Brandschutzrichtlinie BR 24-03, Aufzug, ist in die BR 23-15 überführt worden. Die Brandschutzerläutern 108-03, Feuerwehraufzüge, ist zurückgezogen worden und in die Brandschutzrichtlinie BR 23-15, Beförderungsanlagen integriert worden. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 20 Gesetze & Verordnungen / Neuerungen Ziffer 3.1.1; Die Schachtdecke muss gegen die Dachhaut die gleiche Feuerwider- standsklasse haben wie die Wände. Min. Anforderung gleich wie früher, EI30. (NEUE Bezeichnung der Anforderung an Materialisierung = RF1) Ziffer 3.1.1; Liegt die Steuerung ausserhalb des Schachtes wird die Anforderung an den Steuerschrank durch die Behörde festgelegt. (Position & Ausführung Steuerschrank). Ziffer 3.1.2; Keine spez. Anforderungen bezüglich Feuerwiderstand des Schachtes, wenn der Aufzug keine unterschiedlichen Brandabschnitte verbindet. Ziffer 3.1.3; Schächte aus brennbarem Material sind innen mit RF1-Baustoffen auszukleiden. Ziffer 3.1.5; Im Aufzugsschacht dürfen keine Fremdinstallationen angebracht werden. Innenbekleidungen sind aus Baustoffen der RF1 auszuführen. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 21 Gesetze & Verordnungen / Neuerungen Ziffer 3.2.1; Verbot für Fremdleitungen in Triebwerksräumen. Ziffer 3.2.2; Triebwerks- und Rollenräume sind mit gleichem Feuerwiderstand wie das Tragwerk, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30 aus Baustoffen der RF1 zu erstellen. Ziffer 3.3; Sofern eine anlagetechnisch erforderliche Entlüftungsleitung durch Fremdräume geführt wird, ist diese mit Feuerwiderstand EI 30 zu bekleiden. Ziffer 3.4.1; Aufzugsschachttüren müssen aus Baustoffen der RF1 ausgeführt sein. Ziffer 3.4.2; Aufzugsschachttüren, die unmittelbar in die Nutzungseinheit führen, müssen den Feuerwiderstand E 30, bei grosser Brandbelastung (über 1‘000 MJ/m2 in den Räumen) E 60 erfüllen. Ziffer 3.4.4; Schachtfronten müssen den gleichen Feuerwiderstand aufweisen wie die dazugehörenden Aufzugsschachttüren. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 22 Wichtige Neuerungen VKF Ziffer 3.4.1; Neue Anforderungen an Aufzugsteuerschränke: In Schachtfront integriert Freistehend oder in Wandnische In separatem Brandabschnitt Ziffer 3.5; Bodenbeläge, Wand- und Deckenbekleidungen sind neu Baustoffe der RF2 zulässig. Ziffer 3.6; Führen Aufzugsanlagen in Untergeschosse, dürfen die Schachttüren nur in Schleusen, horizontale und vertikale Fluchtwege oder feuerwiderstandsfähige Vorplätze münden. FAQ zu Ziffer 3.6 23-002de / 05.03.2015 Antwort ABSV: Forderung nach Schleusen bei einem Untergeschoss: Führt ein Aufzug nur in ein Untergeschoss, darf die Aufzugsschachttüre direkt in eine Nutzungseinheit (Betriebs-, Lagerräume usw.) führen. Dabei muss die Aufzugsschachttüre über den gemäss Ziffer 3.4, Absatz 2, erforderlichen Feuerwiderstand aufweisen. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 23 Wichtige Neuerungen VKF Ziffer 3.7; Brandfallsteuerung (siehe Anhang) Ziffer 3.7.1; Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benützt werden. Vorbehalten bleibt die Nutzung von Feuerwehraufzügen durch die Feuerwehr. Ziffer 3.7.2; Aufzüge, die in Hochhäusern, Beherbergungsbetrieben, Verkaufsgeschäften oder in Bauten und Anlagen mit Räumen mit grosser Personenbelegung mehr als drei Haltestellen miteinander verbinden, müssen eine Brandfallsteuerung aufweisen. Ziffer 3.7.3; Mit dem Einschalten der Brandfallsteuerung ist der Fahrkorb auf die Hauptzugangs- bzw. Feuerwehrzugangsebene zu steuern und dort mit geöffneter bzw. entriegelter Schacht- und Fahrkorbtüre zu blockieren. Ziffer 3.7.4; Für das Einschalten der Brandfallsteuerung ist unmittelbar beim Aufzug, auf der Hauptzugangs- bzw. Feuerwehrzugangsebene ein mit dem Einheitsschlüssel der Feuerwehr zu bedienender Schlüsselschalter zu montieren. Dieser ist eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 24 Wichtige Neuerungen VKF Ziffer 3.7.2; Notwendigkeit einer Brandfallsteuerung Hochhäuser (> 30 m Höhe) und / oder Beherbergungsbetriebe > 20 Pers und / oder > 3 Haltestellen Verkaufsgeschäfte > 1200 m2 und / oder Räume grosser Personenbelegung > 300 Pers SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 Brandfallsteuerung (BR1) © Swissi AG 25 Feuerwehraufzüge in der Schweiz SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 26 Feuerwehraufzüge in der Schweiz SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 27 Wichtige Neuerungen FWA VKF Ziffer 4.1.2; Die erforderliche Anzahl Feuerwehraufzüge in Hochhäusern wird im Brandschutzkonzept festgelegt. Vom Feuerwehraufzug muss jede Nutzungseinheit der einzelnen Geschosse über einen sicheren Zugang (horizontaler Fluchtweg) erreichbar sein. Ziffer 4.1.3; Feuerwehraufzüge sind in einem separaten Schacht anzuordnen und mit einer Sicherheitsstromversorgung auszurüsten. Der Schacht ist mit einer Rauchschutz-Druckanlage (RDA), gegen eindringenden Rauch zu schützen. Sind im Schacht noch andere Aufzüge angeordnet, müssen auch diese die baulichen Anforderungen (wie Feuerwiderstand, Aufzugsschachtfronten, Wasserschutzkonzept und RDA eines Feuerwehraufzuges erfüllen. Ziffer 4.1.7 Aufzugssteuerungen können müssen in die Schachtfront integriert werden und mindestens den gleichen Feuerwiderstand wie die Schachttüren aufweisen. Sie müssen gegen den Vorraum rauchdicht ausgeführt sein oder in einem separaten Brandabschnitt ohne Fremdnutzung, in einem Schrank aus Baustoffen der RF1 angeordnet sein. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 28 Wichtige Neuerungen FWA VKF 4.2 Schutz gegen Löschwasser (siehe Anhang) Ziffer 4.2.1; Der Aufzugsschacht ist baulich gegen das Eindringen von Löschwasser bis zu einer Stauhöhe von 20 mm zu schützen. Diese Anforderung ist mittels Anzug im Fussboden vor der Aufzugsschachttüre oder eine Drainage vor der Aufzugsschachttüre umzusetzen. Ziffer 4.2.2; In der Schachtgrube sind geeignete Massnahmen vorzukehren, um ein Ansteigen des Wassers über den voll zusammengedrückten Kabinenpuffer hinaus zu verhindern. Ziffer 4.2.3; Die Kabinen und Stockwerktableaus, Türsteuerungen sowie die Haltestellenanzeigen müssen die Anforderungen der Schutzart IP X3 erfüllen. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 29 Wichtige Neuerungen FWA VKF 4.5.5 Notausstieg Ziffer 4.5.5.1 Im Kabinendach ist eine nach aussen öffnende Notausstiegsklappe mit den Mindestmassen von 0.6 x 0.8 m anzuordnen …. Ziffer 4.5.5.2 Die Notausstiegsklappe ist mit einer mechanischen Verriegelung geschlossen zu halten. Die mechanische Verriegelung muss mit dem Dreikantschlüssel von der Kabinenseite her leicht geöffnet werden können. Bei Kabinenhöhen über 2.1 m sind Steighilfen oder andere geeignete Vorrichtungen vorzusehen. Ziffer 4.5.5.3 Abgehängte Decken müssen auch bei vollbesetzter Kabine von innen auf einfache Weise zu öffnen oder zu entfernen sein. Ziffer 4.5.5.4 Für die Selbstrettung der Feuerwehr sind in jeder Position der Kabine Aufstiegsmöglichkeiten auf das Dach der Kabine und von dort zur nächsten Schachttür vorzusehen. Anstelle der Zugänge können spezielle Ausstiegsluken an einen sicheren Ort ins Freie, in einen Motorenraum oder eine Schleuse erstellt werden. Die Abschlüsse dieser Notausstiegsluken sind mittels Sicherheitskontakt in den Sicherheitsstromkreis des Feuerwehraufzuges zu integrieren. Ziffer 4.5.5.5 Die Entriegelungseinrichtungen der Schachttüren müssen so konstruiert sein, dass sie bei jedem Kabinenstandort vom Kabinendach aus oder unter Verwendung der Aufstiegsleiter betätigt werden können. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 30 Wichtige Neuerungen FWA VKF 4.9 Sicherheitstromversorgung Ziffer 4.9.1; Die Sicherheitsstromversorgung des Feuerwehraufzuges muss bei Störung der allgemeinen Stromversorgung spätestens nach 15 Sekunden und während einer Betriebsdauer, die der Anforderung an das Tragwerk entspricht, wirksam sein. Ziffer 4.9.2; Für die Erstellung der Sicherheitsstromversorgung sind die Bestimmungen der Brandschutzrichtlinie „Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung“ einzuhalten. Ziffer 4.9.3; Alle für den Feuerwehrbetrieb notwendigen elektrischen Installationen sind über die Sicherheitsstromversorgung zu speisen (Antrieb Aufzug, Steuerung, Schachtbeleuchtung, RDA usw.). SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 31 Wichtige Neuerungen FWA VKF Ziffer 4.12.1; Projekte Projekte von Feuerwehraufzügen sind vor Ausführungsbeginn durch die Erstellerfirma der Brandschutzbehörde auf Verlangen zur Begutachtung einzureichen. Ziffer 4.12.2; Abnahmeprüfung 1 Feuerwehraufzüge werden nach der Erstellung einer Abnahmeprüfung unterzogen. 2 Dies gilt auch für wesentliche Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Ziffer 4.12.3; Periodische Kontrollen 1 Feuerwehraufzüge sind auf Verlangen periodisch zu kontrollieren. 2 Mit Feuerwehraufzügen sind Probefahrten durchzuführen. Über Funktionskontrollen und Instandhaltungsarbeiten ist ein Kontrollbuch zu führen. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 32 Wichtige Neuerungen FWA VKF Ziffer 5.1.3; Im Bereich eines Brandes müssen Fahrtreppen und Fahrsteige, die mit einer Kriechgangfunktion ausgerüstet sind, in den Kriechgang geschaltet werden. …….. (Ist noch in Abklärung) …….. 5.2 Spezialförderanlagen Für spezielle Anlagen wie Aussen- und Panoramaaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für Autosilos sowie Trottoir- und Palettenaufzüge gelten die Anforderungen für Beförderungsanlagen sinngemäss. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 33 Wichtige Neuerungen FWA VKF Ziffer 4.12.1; Vor Baufreigabe sind über die massgeblichen Eckpunkte für die Planung der Aufzugsanlagen und insbesondere der Feuerwehraufzugsanlagen Vorabklärungen mit der Brandschutzbehörde zu treffen. Vor allem wenn unterschiedliche Brandabschnitte angefahren werden! z.B. Direktzugänge zu Wohnungen oder Büroräumen Ziffer 6; Der Anlageeigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Aufzugsanlagen und Feuerwehraufzüge bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind. Der Umfang der Wartungsarbeiten, die erforderliche Anzahl von Probefahrten usw. wird durch den Stand der Technik bestimmt. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 34 Wichtige Neuerungen FWA VKF Die Schachtentrauchung entfällt nach der neuen BSR 23-15 RWA wird durch anlagetechnisch empfohlene Entlüftung gem. EN 81 ersetzt Schachtentrauchung ersatzlos gestrichen. (Ziffer 4.3 BR 24-03;) Somit gibt es keine nationalen Vorschriften, die eine Entrauchung verlangen. Folglich gilt EN81-1/2. a. Ziffer 0.3.15, Betriebstemperatur +5°C - +40°C b. Ziffer 5.2.3, Entlüftung min. 1% Schachtquerschnitt (empfohlen) SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 35 Zusammenfassung BSR 24-03 und FW Aufzug 108-03 zusammengefasst BSR 23 – 15 verweist in vielen Punkten direkt auf die EN 81 -72 / -73 EN 81 – 73 wird Ende 2015 in überarbeiteter Version erscheinen (Mit Übergangsfrist bis 2017) Keine Schachtentrauchung mehr gefordert Pkt. 3.3 Aufzugschachttüren gemäss EN 81 – 58 (Zertifikat) Neue Brandkennziffer Anforderungen Vorgaben für Steuerungsschrank im Fluchtweg Pkt. 3.4.1 Notwendigkeit der Brandfallsteuerung für Aufzüge Feuerwehraufzug: Löschwasserkonzept; Anfahren Haltestellen etc. Neuerungen für Fahrtreppen - Fahrsteige SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 36 Fragen SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 37 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Guido Rohner [email protected] SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 38 Anhang SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 39 Normen & Richtlinien VKF Bezeichnung der Etagen aus Sicht aus dem Aufzugschacht SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 40 Normen & Richtlinien VKF Steuerschränke Anordnung Aussenbereich in Betonwand integriert In die Türfront integriert SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 In Maschinenraum © Swissi AG 41 Normen & Richtlinien VKF Brandfallsteuerung / Bezeichnung und Schalter Haupttableau bei FW Aufzug / Duplexanlage Aussentableau mit BF Schalter Haupttableau FW Haupttableau FW Aufzug in Gruppe Aufzug simplex SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 42 Normen & Richtlinien VKF Ziffer 3.4.1; Falls sich die Steuerung ausserhalb des Aufzugsschachtes befindet, muss sie: a. in die Schachtfront integriert, mindestens den gleichen Feuerwiderstand wie die Schachttüren aufweisen und gegen den Vorraum rauchdicht ausgeführt sein; b. freistehend oder in der Wandnische, mindestens Feuerwiderstand EI 30 aus Baustoffen der RF1 aufweisen; c. in einem separaten Brandabschnitt, in einem Schrank aus Baustoffen der RF1 angeordnet sein. Verbindungen (z. B. Kabel, Hydraulikleitungen usw.) zwischen den Brandabschnitten müssen sinngemäss geschützt werden. SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 43 Normen & Richtlinien VKF Steuerschränke Anordnung Aussenbereich in Betonwand integriert In die Türfront integriert In Maschinenraum SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 44 Normen & Richtlinien VKF Kommunikationssystem: FW Tableau (Single) FW Tableau (Duplex) SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 Sprechstelle (MRL) Normen & Richtlinien VKF © Swissi AG 45 Normen & Richtlinien VKF Heruntergehängte Decke Entriegelung mit Dreikant Ausstieg Leiter SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 46 Normen & Richtlinien VKF Schutz gegen Löschwasser SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015 © Swissi AG 47 Normen & Richtlinien VKF Notausstieg SiBe-Tagung: «Die neuen Brandschutzvorschriften 2015: Umsetzung in die Praxis», 09.09.2015
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