02.12.2015 Gesetze Christine Degenhart Barrierefrei ? - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Christine Degenhart 1 02.12.2015 Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz - Bauordnung - Normen und Richtlinien Christine Degenhart 1 UN-Konvention Menschenrechtskonvention Christine Degenhart 2 02.12.2015 1 UN-Konvention Präambel (…) e) in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, (…) Christine Degenhart 1 UN-Konvention Artikel 2 . angemessene Vorkehrungen notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, (…) um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können; Christine Degenhart 3 02.12.2015 1 UN-Konvention Artikel 2 . universelles Design (…) ein Design von Produkten, Umfeldern, (…) in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Christine Degenhart 1 UN-Konvention Artikel 2 . universelles Design „Universelles Design“ schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie benötigt werden, nicht aus. Christine Degenhart 4 02.12.2015 1 UN-Konvention Artikel 9 . Zugänglichkeit gleichberechtigter Zugang zur physischen Umwelt Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten Christine Degenhart 2 BGG Bundes Behinderten Gleichstellungs Gesetz Bundesgesetz, 1. Mai 2002 Selbstverpflichtung des Bundes Christine Degenhart 5 02.12.2015 3 BayBGG Landes Behinderten Gleichstellungs Gesetz Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung Christine Degenhart 3 BayBGG Selbstverpflichtung des Landes und der Kommunen Christine Degenhart 6 02.12.2015 3 BayBGG Art. 10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung Christine Degenhart 3 BayBGG (1) Neubauten sowie große Um- oder Erweiterungsbauten der Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern (…) sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. (…) Christine Degenhart 7 02.12.2015 3 BayBGG Änderungsgesetze - der Landesbauordnungen - der Denkmalschutzgesetze Christine Degenhart 4 BayBO Bayerische Bauordnung Christine Degenhart 8 02.12.2015 4 BayBO Wohnen Öffentlich zugängliche Gebäude Art. 48 Barrierefreies Bauen Christine Degenhart 4 BayBO Art. 48 Barrierefreies Bauen (1) (2) (3) (4) Wohnungen öffentlich zugängliche Gebäude weitere Ausnahmen Christine Degenhart 9 02.12.2015 Art. 48 Barrierefreies Bauen öffentlich zugängliche Gebäude Christine Degenhart Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von - Menschen mit Behinderung, - alten Menschen und - Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe in der allgemein üblichen Weise zweckentsprechend genutzt werden können. Christine Degenhart 10 02.12.2015 Diese Anforderungen gelten insbesondere für Christine Degenhart 1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, 2. Tageseinrichtungen für Kinder, 3. Sport- und Freizeitstätten, 4. Einrichtungen des Gesundheitswesens, 5. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, 6. Verkaufsstätten, 7. Gaststätten, 8. Beherbergungsstätten, 9. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. Christine Degenhart 11 02.12.2015 Art. 48 Barrierefreies Bauen Wohnungen barrierefrei erreichbar und nutzbar Christine Degenhart in Gebäuden - mit mehr als zwei Wohneinheiten 1 Ebene (oder anteilig) - mit mehr als zwei Wohneinheiten und Aufzügen 1/3 der Wohnungen Christine Degenhart 12 02.12.2015 In diesen Wohnungen müssen - die Wohn- und Schlafräume, - eine Toilette, ein Bad - die Küche oder Kochnische, - der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine mit dem Rollstuhl zugänglich und nutzbar sein. Christine Degenhart Wohnung öffentlicher Verkehrsraum Christine Degenhart 13 02.12.2015 Wohnung öffentlicher Verkehrsraum Christine Degenhart Art. 48 Barrierefreies Bauen Die Anforderungen gelten nicht, soweit sie insbesondere - wegen schwieriger Geländeverhältnisse - wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder - wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Christine Degenhart 14 02.12.2015 5 Weitere Werke Christine Degenhart 5 Weitere Werke Versammlungsstättenverordnung (VStättV) LandesVerordnung Christine Degenhart 15 02.12.2015 Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Bestuhlung, Gänge und Stufengänge Bestuhlung, Gänge und Stufengänge In Versammlungsräumen müssen für Rollstuhlbenutzer mindestens 1v.H. der Besucherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein. Den Plätzen für Rollstuhlbenutzer sind Besucherplätze für Begleitpersonen zuzuordnen. Die Plätze für Rollstuhlbenutzer und die Wege zu ihnen sind durch Hinweisschilder gut sichtbar zu kennzeichnen. Christine Degenhart Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Toilettenräume Für Rollstuhlbenutzer muss eine ausreichende Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten, mindestens jedoch je zehn Plätze für Rollstuhlbenutzer eine Toilette vorhanden sein. Christine Degenhart 16 02.12.2015 Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Stellplätze für Menschen mit Behinderung Die Zahl der notwendigen Stellplätze für die Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderung muss mindestens der Hälfte der Zahl erforderlichen Besucherplätze entsprechen. Auf diese Stellplätze ist dauerhaft und leicht erkennbar hinzuweisen. Christine Degenhart Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten – MBeVO - Fassung Dezember 2000 geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Mai 2014 Achtung Notifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen Christine Degenhart 17 02.12.2015 Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) Christine Degenhart KfW Förderprogramme 159 Altersgerecht umbauen 233 Barrierearme Stadt IKK: für Kommunen 234 Barrierearme Stadt IKU: für Unternehmen Christine Degenhart 18
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