Gesetze Barrierefrei ?

02.12.2015
Gesetze
Christine Degenhart
Barrierefrei ?
- in der allgemein üblichen Weise
- ohne besondere Erschwernis
- grundsätzlich ohne fremde Hilfe
zugänglich und nutzbar
Christine Degenhart
1
02.12.2015
Ebenen
- UN-Konvention
- Gleichstellungsgesetz
- Bauordnung
- Normen und Richtlinien
Christine Degenhart
1
UN-Konvention
Menschenrechtskonvention
Christine Degenhart
2
02.12.2015
1
UN-Konvention
Präambel
(…) e) in der Erkenntnis, dass
das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt
und dass Behinderung aus der Wechselwirkung
zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und
einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht,
die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten
Teilhabe an der Gesellschaft hindern, (…)
Christine Degenhart
1
UN-Konvention
Artikel 2 . angemessene Vorkehrungen
notwendige und geeignete
Änderungen und Anpassungen,
(…)
um zu gewährleisten, dass
Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt mit anderen
alle Menschenrechte und Grundfreiheiten
genießen oder ausüben können;
Christine Degenhart
3
02.12.2015
1
UN-Konvention
Artikel 2 . universelles Design
(…) ein Design von Produkten, Umfeldern, (…)
in der Weise,
dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend
ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design
genutzt werden können.
Christine Degenhart
1
UN-Konvention
Artikel 2 . universelles Design
„Universelles Design“ schließt Hilfsmittel für bestimmte
Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie
benötigt werden, nicht aus.
Christine Degenhart
4
02.12.2015
1
UN-Konvention
Artikel 9 . Zugänglichkeit
gleichberechtigter Zugang zur physischen Umwelt
Gebäude, Straßen, Transportmittel
sowie andere Einrichtungen
in Gebäuden und im Freien,
einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische
Einrichtungen und Arbeitsstätten
Christine Degenhart
2 BGG
Bundes
Behinderten Gleichstellungs Gesetz
Bundesgesetz, 1. Mai 2002
Selbstverpflichtung des Bundes
Christine Degenhart
5
02.12.2015
3 BayBGG
Landes
Behinderten Gleichstellungs Gesetz
Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung
Christine Degenhart
3 BayBGG
Selbstverpflichtung des Landes und
der Kommunen
Christine Degenhart
6
02.12.2015
3 BayBGG
Art. 10 Herstellung von
Barrierefreiheit in den Bereichen Bau
und Verkehr
Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung
Christine Degenhart
3 BayBGG
(1) Neubauten sowie
große Um- oder Erweiterungsbauten
der Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen
des Freistaates Bayern
(…)
sollen entsprechend den
allgemein anerkannten Regeln der Technik
barrierefrei gestaltet werden. (…)
Christine Degenhart
7
02.12.2015
3 BayBGG
Änderungsgesetze
- der Landesbauordnungen
- der Denkmalschutzgesetze
Christine Degenhart
4 BayBO
Bayerische Bauordnung
Christine Degenhart
8
02.12.2015
4 BayBO
Wohnen
Öffentlich
zugängliche
Gebäude
Art. 48
Barrierefreies Bauen
Christine Degenhart
4 BayBO
Art. 48 Barrierefreies Bauen
(1)
(2)
(3)
(4)
Wohnungen
öffentlich zugängliche Gebäude
weitere
Ausnahmen
Christine Degenhart
9
02.12.2015
Art. 48 Barrierefreies Bauen
öffentlich zugängliche Gebäude
Christine Degenhart
Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind,
müssen in den
dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden
Teilen von
- Menschen mit Behinderung,
- alten Menschen und
- Personen mit Kleinkindern
barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe
in der allgemein üblichen Weise
zweckentsprechend genutzt werden können.
Christine Degenhart
10
02.12.2015
Diese Anforderungen gelten insbesondere für
Christine Degenhart
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
2. Tageseinrichtungen für Kinder,
3. Sport- und Freizeitstätten,
4. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
5. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
6. Verkaufsstätten,
7. Gaststätten,
8. Beherbergungsstätten,
9. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Christine Degenhart
11
02.12.2015
Art. 48 Barrierefreies Bauen
Wohnungen
barrierefrei
erreichbar und nutzbar
Christine Degenhart
in Gebäuden
- mit mehr als zwei Wohneinheiten
1 Ebene (oder anteilig)
- mit mehr als zwei Wohneinheiten und Aufzügen
1/3 der Wohnungen
Christine Degenhart
12
02.12.2015
In diesen Wohnungen müssen
- die Wohn- und Schlafräume,
- eine Toilette, ein Bad
- die Küche oder Kochnische,
- der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine
Waschmaschine
mit dem Rollstuhl zugänglich und nutzbar sein.
Christine Degenhart
Wohnung
öffentlicher Verkehrsraum
Christine Degenhart
13
02.12.2015
Wohnung
öffentlicher Verkehrsraum
Christine Degenhart
Art. 48 Barrierefreies Bauen
Die Anforderungen gelten nicht,
soweit sie insbesondere
- wegen schwieriger Geländeverhältnisse
- wegen des Einbaus eines sonst nicht
erforderlichen Aufzugs oder
- wegen ungünstiger vorhandener Bebauung
nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt
werden können.
Christine Degenhart
14
02.12.2015
5
Weitere Werke
Christine Degenhart
5
Weitere Werke
Versammlungsstättenverordnung
(VStättV)
LandesVerordnung
Christine Degenhart
15
02.12.2015
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
In Versammlungsräumen müssen für Rollstuhlbenutzer mindestens
1v.H. der Besucherplätze,
mindestens jedoch 2 Plätze
auf ebenen Standflächen vorhanden sein.
Den Plätzen für Rollstuhlbenutzer sind Besucherplätze für
Begleitpersonen zuzuordnen.
Die Plätze für Rollstuhlbenutzer und die Wege zu ihnen sind durch
Hinweisschilder gut sichtbar zu kennzeichnen.
Christine Degenhart
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Toilettenräume
Für Rollstuhlbenutzer muss eine ausreichende Zahl
geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten,
mindestens jedoch
je zehn Plätze für Rollstuhlbenutzer
eine Toilette
vorhanden sein.
Christine Degenhart
16
02.12.2015
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Stellplätze für Menschen mit Behinderung
Die Zahl der notwendigen Stellplätze
für die Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderung muss
mindestens der Hälfte der Zahl
erforderlichen Besucherplätze
entsprechen.
Auf diese Stellplätze ist dauerhaft und leicht erkennbar hinzuweisen.
Christine Degenhart
Muster - Verordnung über den Bau
und Betrieb von
Beherbergungsstätten – MBeVO
- Fassung Dezember 2000 geändert durch Beschluss der Fachkommission
Bauaufsicht vom Mai 2014
Achtung
Notifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen
Christine Degenhart
17
02.12.2015
Liste der Technischen
Baubestimmungen (LTB)
Christine Degenhart
KfW Förderprogramme
159 Altersgerecht umbauen
233 Barrierearme Stadt
IKK: für Kommunen
234 Barrierearme Stadt
IKU: für Unternehmen
Christine Degenhart
18