Wahlinfo - Wahl des Integrationsrates

Interessenvertretung
Der Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung (Kurzform
Integrationsrat) vertritt die Interessen der Nürnberger und Nürnbergerinnen mit Migrationshintergrund. Insbesondere wirkt er mit,
deren Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und
gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt zu fördern.
Die Anregungen und Anträge der Integrationsräte werden in
Sitzungen diskutiert und beschlossen.
Informationsveranstaltungen
für interessierte Kandidatinnen
und Kandidaten für die Wahl
des Integrationsrates 2016
Mittwoch,
28.10.2015,
19 Uhr
Internationales Haus
im Heilig-Geist-Haus
Hans-Sachs-Platz 2
Raum 306
Beratung der Stadträte
Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die
Bevölkerung mit Migrationshintergrund betreffen und zum
eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören. Dies geschieht durch
eigene Anregungen und durch Stellungnahme auf Anforderung
des Stadtrats oder der Stadtverwaltung.
Donnerstag, 05.11.2015,
19 Uhr
Südpunkt
Pillenreuther Str. 147
Raum 1.10
Donnerstag,
12.11.2015,
19 Uhr
Nachbarschaftshaus Gostenhof
Adam-Klein-Str. 6
Kleiner Saal
Stellungnahme zu städtischen Planungen
Die Anregungen des Integrationsrats werden nach Möglichkeit
innerhalb von drei Monaten in der Stadtratskommission für
Integration behandelt. Die Stadtverwaltung informiert den
Integrationsrat über Planungen, die die Bevölkerung mit
Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen.
Montag,
16.11.2015,
19 Uhr
Haus der Heimat
Imbuschstr. 1
Gemeinschaftsraum
Donnerstag,
26.11.2015,
19 Uhr
Villa Leon
Philipp-Körper-Weg 1
Kleiner Saal
Anhörung als Sachverständige
Der Integrationsrat kann in die öffentlichen
Sitzungen der Stadtratsgremien ein Mitglied
entsenden, das zu Fragen, die die Bevölkerung
mit Migrationshintergrund in besonderem Maße
betreffen, als Sachverständiger gehört werden kann.
Eigene Aktivitäten
Der Integrationsrat führt auch eigene
Veranstaltungen und Aktivitäten durch.
Die Geschäftsstelle koordiniert die Aktivitäten
und die Anfragen der ratsuchenden Bürger/innen.
Weitere Details zur Wahl werden wir im nächsten
Wahlinfo veröffentlichen sowie im Internet
unter www.integrationsrat.nuernberg.de
Quelle: Integrationsratssatzung
(Stadtratskommission für Integration, 08.10.2015)
Integrationsrat – Wahlinfo 1
Oktober 2015
Wahl des
Integrationsrates
am 13.03.2016
mitmachen
wählen
mitentscheiden!
Um Anmeldung wird gebeten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
Geschäftsstelle stehen für Fragen zur Verfügung.
Herausgeber
Stadt Nürnberg
Bürgermeisteramt/ Abt. 3
Geschäftsstelle des
Integrationsrates
Internationales Haus
Hans-Sachs-Platz 2
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-31 85
Telefax 09 11 / 2 31-85 16
E-Mail [email protected]
www.integrationsrat.nuernberg.de
Druck: noris inklusion gGmbH, Nürnberg | Gestaltung: anoris., Nürnberg
Aufgaben des Integrationsrates
Informationen für
Interessierte sowie
für Kandidatinnen
und Kandidaten
Neuwahl des Integrationsrates
der Stadt Nürnberg am 13.03.2016
2010 wurde der Rat für Integration und Zuwanderung
(Kurzform Integrationsrat) als Nachfolgegremium von
Ausländerbeirat und Aussiedlerbeirat erstmals gewählt.
Der Integrationsrat vertritt alle Menschen mit Zuwanderungshintergrund, die in Nürnberg ihren Lebensmittelpunkt haben.
Grundsätze der Wahl
Die Mitglieder des Integrationsrates werden demokratisch
gewählt. Eine Mischung aus Persönlichkeitswahl und Gruppenfestlegung soll eine vielfältige Zusammensetzung garantieren.
Der Minderheitenschutz wird durch eine angemessene Repräsentation unterschiedlicher Zuwanderergruppen gewährleistet.
„Grundmandate“ und „freie Sitze“
Von den 30 Sitzen werden 18 Sitze als „Grundmandate“ nach
der Größe der Zuwanderergruppen in Nürnberg vergeben, die
weiteren 12 Sitze werden nach der Anzahl der erreichten
Stimmen vergeben („freie Sitze“).
Zusammensetzung
Die Sitzverteilung erfolgt in vier Gruppen (ähnlich wie bei der
Wahl 2010). Die vier Gruppen, die jeweils eine Anzahl von
Mindestsitzen („Grundmandaten“) erhalten, sind:
1) Gruppe Aussiedlerinnen und Aussiedler
2) Gruppe Europäische Union
3) Gruppe Restliches Europa (inkl. Türkei)
4) Gruppe Sonstige Staaten
Die Gruppen 1, 2 und 3 erhalten je fünf und die Gruppe 4 drei
Grundmandate, wobei in den jeweiligen Gruppen mehrere
Herkunftsländer vertreten sein müssen.
Doppelstaatler, Eingebürgerte, Aussiedler und Aussiedlerinnen
kandidieren in der jeweiligen Herkunftsgruppe.
Bei Interesse an einer Kandidatur
bitte umgehend zurücksenden an:
Wer kann wählen?
Wählen können Zugewanderte, die seit mindestens 6 Monaten
in Nürnberg ununterbrochen gemeldet sind (aktives Wahlrecht).
Wahlberechtigt sind:
• Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
(auch Asylbewerber und Asylbewerberinnen)
• Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit
• Eingebürgerte (d.h. Personen mit ehemals ausländischer
Staatsangehörigkeit) sowie
• Aussiedler und Aussiedlerinnen
Ansonsten gelten die Voraussetzungen wie bei der Kommunalwahl. Die bei der Stadt registrierten Wahlberechtigten erhalten
eine Wahlbenachrichtigung. Das Eintragen in das Wählerverzeichnis kann – wie bei der Wahl 2010 – auch ohne Wahlbenachrichtigung durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments am Tag der Wahl direkt im Wahllokal erfolgen.
Wer kann gewählt werden?
Kandidieren können alle aktiv Wahlberechtigten, die seit
mindestens drei Jahren ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind (passives Wahlrecht). Kandidaten und Kandidatinnen
können als Einzelpersonen kandidieren oder sich mit mehreren
Personen zu einem Wahlvorschlag zusammenschließen.
Wie wird gewählt?
Jeder Wähler / jede Wählerin in hat 12 Stimmen. Es gibt die
Möglichkeit des Kumulierens (ein Kandidat / eine Kandidatin
kann eine, zwei oder drei Stimmen erhalten) und des Panaschierens (man kann Kandidaten und Kandidatinnen verschiedener
Gruppen sowie verschiedener Wahlvorschläge Stimmen geben),
jedoch darf die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschritten
werden, da der Stimmzettel ansonsten ungültig ist.
Organisation der Wahl
Das Wahlamt (Amt für Stadtforschung und Statistik) führt die
Wahl durch. Kandidaten und Kandidatinnen können sich mit
einem Formblatt bis zum 21. Januar 2016 beim Wahlamt
melden.
Stadt Nürnberg
Bürgermeisteramt / Abt. 3
Telefax 09 11 / 2 31-85 16 oder
E-Mail [email protected]
Nachname
Vorname
Straße, Haus-Nr.
Nürnberg
PLZ
E-Mail-Adresse
Telefon Nummer
Ich möchte eventuell für die folgende Gruppe
kandidieren:
Gruppe Aussiedlerinnen und Aussiedler
Gruppe Europäische Union
Gruppe Restliches Europa (inkl. Türkei)
Gruppe Sonstige Staaten
Quelle: Integrationsratswahlordnung
(Stadtratskommission für Integration, 08.10.2015)
Datum, Unterschrift