Interessenvertretung Der Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung (Kurzform Integrationsrat) vertritt die Interessen der Nürnberger und Nürnbergerinnen mit Migrationshintergrund. Insbesondere wirkt er mit, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt zu fördern. Die Anregungen und Anträge der Integrationsräte werden in Sitzungen diskutiert und beschlossen. Informationsveranstaltungen für interessierte Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Integrationsrates 2016 Mittwoch, 28.10.2015, 19 Uhr Internationales Haus im Heilig-Geist-Haus Hans-Sachs-Platz 2 Raum 306 Beratung der Stadträte Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund betreffen und zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören. Dies geschieht durch eigene Anregungen und durch Stellungnahme auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung. Donnerstag, 05.11.2015, 19 Uhr Südpunkt Pillenreuther Str. 147 Raum 1.10 Donnerstag, 12.11.2015, 19 Uhr Nachbarschaftshaus Gostenhof Adam-Klein-Str. 6 Kleiner Saal Stellungnahme zu städtischen Planungen Die Anregungen des Integrationsrats werden nach Möglichkeit innerhalb von drei Monaten in der Stadtratskommission für Integration behandelt. Die Stadtverwaltung informiert den Integrationsrat über Planungen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen. Montag, 16.11.2015, 19 Uhr Haus der Heimat Imbuschstr. 1 Gemeinschaftsraum Donnerstag, 26.11.2015, 19 Uhr Villa Leon Philipp-Körper-Weg 1 Kleiner Saal Anhörung als Sachverständige Der Integrationsrat kann in die öffentlichen Sitzungen der Stadtratsgremien ein Mitglied entsenden, das zu Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in besonderem Maße betreffen, als Sachverständiger gehört werden kann. Eigene Aktivitäten Der Integrationsrat führt auch eigene Veranstaltungen und Aktivitäten durch. Die Geschäftsstelle koordiniert die Aktivitäten und die Anfragen der ratsuchenden Bürger/innen. Weitere Details zur Wahl werden wir im nächsten Wahlinfo veröffentlichen sowie im Internet unter www.integrationsrat.nuernberg.de Quelle: Integrationsratssatzung (Stadtratskommission für Integration, 08.10.2015) Integrationsrat – Wahlinfo 1 Oktober 2015 Wahl des Integrationsrates am 13.03.2016 mitmachen wählen mitentscheiden! Um Anmeldung wird gebeten. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle stehen für Fragen zur Verfügung. Herausgeber Stadt Nürnberg Bürgermeisteramt/ Abt. 3 Geschäftsstelle des Integrationsrates Internationales Haus Hans-Sachs-Platz 2 90403 Nürnberg Telefon 09 11 / 2 31-31 85 Telefax 09 11 / 2 31-85 16 E-Mail [email protected] www.integrationsrat.nuernberg.de Druck: noris inklusion gGmbH, Nürnberg | Gestaltung: anoris., Nürnberg Aufgaben des Integrationsrates Informationen für Interessierte sowie für Kandidatinnen und Kandidaten Neuwahl des Integrationsrates der Stadt Nürnberg am 13.03.2016 2010 wurde der Rat für Integration und Zuwanderung (Kurzform Integrationsrat) als Nachfolgegremium von Ausländerbeirat und Aussiedlerbeirat erstmals gewählt. Der Integrationsrat vertritt alle Menschen mit Zuwanderungshintergrund, die in Nürnberg ihren Lebensmittelpunkt haben. Grundsätze der Wahl Die Mitglieder des Integrationsrates werden demokratisch gewählt. Eine Mischung aus Persönlichkeitswahl und Gruppenfestlegung soll eine vielfältige Zusammensetzung garantieren. Der Minderheitenschutz wird durch eine angemessene Repräsentation unterschiedlicher Zuwanderergruppen gewährleistet. „Grundmandate“ und „freie Sitze“ Von den 30 Sitzen werden 18 Sitze als „Grundmandate“ nach der Größe der Zuwanderergruppen in Nürnberg vergeben, die weiteren 12 Sitze werden nach der Anzahl der erreichten Stimmen vergeben („freie Sitze“). Zusammensetzung Die Sitzverteilung erfolgt in vier Gruppen (ähnlich wie bei der Wahl 2010). Die vier Gruppen, die jeweils eine Anzahl von Mindestsitzen („Grundmandaten“) erhalten, sind: 1) Gruppe Aussiedlerinnen und Aussiedler 2) Gruppe Europäische Union 3) Gruppe Restliches Europa (inkl. Türkei) 4) Gruppe Sonstige Staaten Die Gruppen 1, 2 und 3 erhalten je fünf und die Gruppe 4 drei Grundmandate, wobei in den jeweiligen Gruppen mehrere Herkunftsländer vertreten sein müssen. Doppelstaatler, Eingebürgerte, Aussiedler und Aussiedlerinnen kandidieren in der jeweiligen Herkunftsgruppe. Bei Interesse an einer Kandidatur bitte umgehend zurücksenden an: Wer kann wählen? Wählen können Zugewanderte, die seit mindestens 6 Monaten in Nürnberg ununterbrochen gemeldet sind (aktives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind: • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (auch Asylbewerber und Asylbewerberinnen) • Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit • Eingebürgerte (d.h. Personen mit ehemals ausländischer Staatsangehörigkeit) sowie • Aussiedler und Aussiedlerinnen Ansonsten gelten die Voraussetzungen wie bei der Kommunalwahl. Die bei der Stadt registrierten Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Das Eintragen in das Wählerverzeichnis kann – wie bei der Wahl 2010 – auch ohne Wahlbenachrichtigung durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments am Tag der Wahl direkt im Wahllokal erfolgen. Wer kann gewählt werden? Kandidieren können alle aktiv Wahlberechtigten, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind (passives Wahlrecht). Kandidaten und Kandidatinnen können als Einzelpersonen kandidieren oder sich mit mehreren Personen zu einem Wahlvorschlag zusammenschließen. Wie wird gewählt? Jeder Wähler / jede Wählerin in hat 12 Stimmen. Es gibt die Möglichkeit des Kumulierens (ein Kandidat / eine Kandidatin kann eine, zwei oder drei Stimmen erhalten) und des Panaschierens (man kann Kandidaten und Kandidatinnen verschiedener Gruppen sowie verschiedener Wahlvorschläge Stimmen geben), jedoch darf die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschritten werden, da der Stimmzettel ansonsten ungültig ist. Organisation der Wahl Das Wahlamt (Amt für Stadtforschung und Statistik) führt die Wahl durch. Kandidaten und Kandidatinnen können sich mit einem Formblatt bis zum 21. Januar 2016 beim Wahlamt melden. Stadt Nürnberg Bürgermeisteramt / Abt. 3 Telefax 09 11 / 2 31-85 16 oder E-Mail [email protected] Nachname Vorname Straße, Haus-Nr. Nürnberg PLZ E-Mail-Adresse Telefon Nummer Ich möchte eventuell für die folgende Gruppe kandidieren: Gruppe Aussiedlerinnen und Aussiedler Gruppe Europäische Union Gruppe Restliches Europa (inkl. Türkei) Gruppe Sonstige Staaten Quelle: Integrationsratswahlordnung (Stadtratskommission für Integration, 08.10.2015) Datum, Unterschrift
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