Spielregelanpassungen/Erläuterungen zu den Spielregeln 2015/16: Regel 6: SR-Assistenten: Befragung der SR-Assistenten: • Der SR soll nach Möglichkeit einen gültigen Torerfolg aus eigener Wahrnehmung feststellen. • Nur in Ausnahmefällen soll er den SRA befragen und danach seine Entscheidung treffen (bisher war in Regel 10 angeführt und ist nicht mehr gültig: der Schiedsrichter muss sich in solchen Ausnahmefällen an die mitgeteilte Wahrnehmung seiner Schiedsrichter-Assistenten halten). Begründung: Die „Letztentscheidung“ obliegt immer dem SR. Die „Verwendung der Fahne und Zusammenarbeit“ zwischen SR und SRA ist im Regelbuch auf den Seiten 84 – 89 beschrieben und hat einheitlich so zu erfolgen. Es gibt keinerlei Abweichungsmöglichkeiten bzw. Zusatzzeichen! Regel 7: Dauer des Spiels: Eine Halbzeit wird zu früh beendet: Irrtum nach Ende der 1. Halbzeit: • Fehlende Spielzeit ist vor Beginn der 2. Halbzeit nachzuspielen (vor dem Seitenwechsel). Irrtum nach Ende der 2. Halbzeit: • Gemäß Regel 5 ist mit dem Schlusspfiff das Spiel beendet, daher nur eine Meldung an den Verband möglich. Regel 11: ABSEITS „Der gegnerischen Torlinie näher…“ (Regelbuch Seite 114): Bei der Beurteilung sind die Arme nicht maßgebend (dies gilt für die Angreifer, Verteidiger einschließlich Tormann). „Beeinflussung eines Gegners“: Wenn der im grundsätzlichen Abseits befindliche Spieler eine offensichtliche Aktion ausführt, die die Möglichkeit eines Gegners beeinträchtigt, den Ball zu spielen. Dazu gehört: er eindeutig versucht, einen Ball in seiner Nähe zu spielen und diese Aktion einen Gegner beeinträchtigt. „eindeutig versucht“: Diese Wortwahl soll verhindern, dass ein Spieler bestraft wird, der aus großer Entfernung in Richtung des Balles rennt (außer dass er in die Nähe des Balles kommt). „Nähe“: ist wichtig, damit ein Spieler nicht bestraft wird, wenn der Ball beispielsweise hoch über seinen Kopf fliegt oder deutlich vor ihn gelangt „Beeinträchtigung“: bezieht sich auf die (potenzielle) Möglichkeit eines Gegners, den Ball zu spielen und umfasst auch Situationen, in denen die Bewegung eines Gegners, um den Ball zu spielen, durch den Spieler in Abseitsstellung verzögert, behindert oder verhindert wird. 1 Allein durch seine Abseitsstellung verursacht ein Spieler jedoch nicht immer eine Beeinträchtigung (z.B. wenn sich der Ball im Spielfeld auf der rechten Seite befindet und sich ein Spieler in Abseitsstellung in der Mitte des Spielfeldes in eine neue Angriffsposition bewegt, ist er nicht zu bestrafen, es sei denn, diese Aktion beeinträchtigt die Möglichkeit eines Gegners, den Ball zu spielen). Wenn ein Spieler versucht, den Ball zu spielen, der auf dem Weg ins Tor ist, ohne dabei einen Gegner zu beeinflussen, oder in Situationen, in denen kein Gegner in der Nähe ist, ist der Spieler nicht zu bestrafen. Bitte in diesem Zusammenhang auf www.schiri.at unter VIDEOS den Clip 20150214_Rapid-Ried ansehen. Würde der Rapid-Stürmer keinen Gegenspieler (in diesem Fall den Tormann) vor sich haben, dann wäre er im Gegensatz zur tatsächlichen Situation nicht strafbar im Abseits. D.h. hinrutschen und versuchen den Ball zu spielen ohne Gegner ist nicht strafbares Abseits! „Abwehraktion“: siehe unten und ÖFB Regelbuch Seite 105 Teilauszug Regelbuch ÖFB 2015/16: ii. der aus einer Absichtlichen Abwehraktion von einem gegnerischen Spieler zurückprallt, abgelenkt oder zu ihm gespielt wird. Wie im letzten Satz (ii) ausgedrückt, kann eine „Abwehraktion“ von jedem Spieler ausgeführt werden und ist nicht auf den Tormann beschränkt. Eine „Abwehraktion“ liegt vor, wenn ein Spieler einen Ball, der sich auf dem Weg ins Tor (oder sehr nahe) befindet, mit einem beliebigen Körperteil außer den Händen (mit Ausnahme des Tormannes in seinem eigenen Strafraum) stoppt. Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen Verzögerung der Spielfortsetzung Der Schiedsrichter verwarnt jeden Spieler, der die Spielfortsetzung verzögert, • indem er einen Freistoß absichtlich an der falschen Stelle ausführt, um damit den Schiedsrichter zu zwingen, die Ausführung wiederholen zu lassen, • einen Einwurf vorbereitet, dann aber plötzlich den Ball einem Mitspieler überlässt, • nach einer Spielunterbrechung durch den Schiedsrichter den Ball wegspielt oder ihn mit den Händen wegträgt, • die Ausführung eines Einwurfs oder eines Freistoßes unnötig verzögert, • bei seiner Auswechslung das Spielfeld absichtlich langsam verlässt (Anmerkung: Solange der Spieler den kürzesten Weg zum Ort des Spielerwechsels geht - nicht läuft! - und keine zusätzliche Zeitverzögerung verursacht, darf er nicht verwarnt werden – diese Zeit darf nur angerechnet werden, • eine Auseinandersetzung provoziert, indem er den Ball absichtlich in die Hand nimmt, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat. Daraus ergibt sich, dass eine „öffentliche Ermahnung“ in den angeführten Fällen der Verzögerung der Spielfortsetzung nicht vorgesehen ist. Pro-aktives Vorgehen kann jedoch durchaus von Vorteil sein! Generell gibt in ALLEN FÄLLEN VON FESTGESTELLTEN UNSPORTLICHKEITEN keine Ermahnung sondern ausschließlich eine Verwarnung. Regel 13: Freistöße Ignorieren des vorgeschriebenen Abstandes: Verkürzt ein gegnerischer Spieler vorzeitig die Distanz (z.B. läuft aus der Mauer): • Verwarnung („Gelbe Karte“) Unabhängig davon ob ein Tor erzielt wird oder nicht SF: Wiederholung des Freistoßes 2 Bei Torerzielung: Vorteil, Tor, SF: Anstoß Bei absichtlichem Handspiel durch diesen Spieler: • Direkter Freistoß bzw. Strafstoß • Bei „unsportlichem Handspiel“ (d.h. bei einem Direktschuss aufs Tor, sofern nicht bereits eine offensichtliche Torchance oder ein Torerfolg verhindert wurde – wird bei einer Flanke parallel zur Toroutlinie grundsätzlich nicht der Fall sein!): „Ampelkarte“ Regel 15: Einwurf – – Der Einwurf ist vom Spieler in stehender Position durchzuführen Springt der Ball bevor er ihm Spiel ist außerhalb der Seitenoutlinie auf dem Boden auf: • Wiederholung des Einwurfes von derselben Mannschaft 3
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