Räuber und Gendarm

Räuber und Gendarm
Prof. Dr. Markus Artz
Fakultät für Rechtswissenschaft
Olgas Boot
In den Hauptrollen des Falls
Ronny
Olga
Gendarm Helmut
Der kleine Fall
Familie Neureich besitzt ein tolles Haus an
einem schönen See. Es hat sogar einen kleinen
Steg, an dem ein Paddelboot liegt. Das Boot
gehört der Tochter Olga. Olga ist 12 Jahre alt.
Am Wochenende ist Olga oft am See, wo auch
Ronny gern zeltet. Er hätte auch gerne ein
solches Boot, kann es sich aber nicht leisten.
An einem Mittwochabend, es ist gerade
niemand im Wochenendhaus, schneidet Ronny
die Leine des Boots mit einem Taschenmesser
durch und „knackt“ das Zahlenschloss,
paddelt über den See
und
versteckt das Boot in der Nähe seines Zelts in
einem Gebüsch.
Als Olga am sonnigen Freitagnachmittag zum Haus kommt, ist das Boot nicht mehr da. Olga allein am Steg!
Hat sich Ronny strafbar gemacht?
Ist Ronny tatsächlich ein Räuber?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die
Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die
Tat begangen wurde.
§ 242 StGB Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
Ronny ist ein Dieb, kein Räuber!
Kann es noch schlimmer für Ronny kommen?
§ 243 StGB
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbricht, 2. eine Sache stiehlt, die durch eine Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist.
§ 303 StGB Sachbeschädigung
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kleine Abwandlung des Falls
Als Ronny gerade die Bootsleine durchschneiden
möchte, taucht überraschend Olgas Vater am
Haus auf und erwischt ihn.
Es kommt zu einer Rauferei. Am Ende schubst
Ronny Olgas Vater ins Wasser. Zum Glück ist er
ein guter Schwimmer.
Ronny hält das nicht davon ab, mit dem Boot
davon zu paddeln.
§ 249 StGB
Raub
Wer mit Gewalt gegen eine Person eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe
nicht unter einem Jahr bestraft.
Jetzt ist Ronny wirklich ein Räuber!
Der Fall geht weiter
Weil ihr Boot ja nicht mehr da ist, unternimmt
Olga einige Wochen später eine Wanderung um
den See.
Als sie eine kleine Pause in einem Wald macht,
entdeckt sie ihr Boot am Ufer.
Es ist mit einem neuen Seil gesichert. Kein
Mensch ist weit und breit in Sicht.
Darf Olga das Boot losmachen und nach Hause paddeln?
§ 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht
mit Gewalt erwehren.
Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer
mittels verbotener Eigenmacht weggenommen,
so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen
oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder
abnehmen.
Helmut hilft!
Der Fall geht weiter
Nachdem Olga die Polizei angerufen hat, holen
die Beamten das Boot aus dem Wasser und
fahren es auf einem Anhänger zur Wache.
Ronny wird am nächsten Tag an seinem Zelt
erwischt und von der Polizei festgenommen.
Er behauptet: „Ich habe mit der ganzen Sache
überhaupt nichts zu tun!“
Was darf die Polizei unternehmen? Was darf die Polizei unternehmen?
• Befragung • Identitätsfeststellung • Anfertigung von Lichtbildern und Fingerabdrücken • Vorläufige Festnahme • Durchsuchung von Personen, Sachen und auch Wohnungen • Beschlagnahme und Sicherstellung Die Polizei ist an Recht und Gesetz gebunden!
Und Olga?
Olga bekommt ihr Boot zurück.
Ronny muss das kaputte Seil ersetzen.
Olgas Vater bekommt Schmerzensgeld.
Eine Geldstrafe, die Ronny zahlen muss, bekommt Olga allerdings nicht. Das Geld erhält zum Beispiel…
Zum Schluss –
oder, wenn alles ganz anders gewesen wäre…
Ronny kommt zum Bootssteg am Haus der
Familie Neureich.
Er bemerkt den Max, Olgas kleinen Bruder im
See, der nicht schwimmen kann und um Hilfe
schreit.
Ronny durchtrennt das Seil und rettet Max mit
dem Boot vor dem Ertrinken.
§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders
abwendbaren Gefahr für Leben eine Tat begeht,
um die Gefahr von sich oder einem anderen
abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.
Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes
Mittel
ist,
die
Gefahr
abzuwenden.
Jetzt ist Ronny ein Held!