Räuber und Gendarm Prof. Dr. Markus Artz Fakultät für Rechtswissenschaft Olgas Boot In den Hauptrollen des Falls Ronny Olga Gendarm Helmut Der kleine Fall Familie Neureich besitzt ein tolles Haus an einem schönen See. Es hat sogar einen kleinen Steg, an dem ein Paddelboot liegt. Das Boot gehört der Tochter Olga. Olga ist 12 Jahre alt. Am Wochenende ist Olga oft am See, wo auch Ronny gern zeltet. Er hätte auch gerne ein solches Boot, kann es sich aber nicht leisten. An einem Mittwochabend, es ist gerade niemand im Wochenendhaus, schneidet Ronny die Leine des Boots mit einem Taschenmesser durch und „knackt“ das Zahlenschloss, paddelt über den See und versteckt das Boot in der Nähe seines Zelts in einem Gebüsch. Als Olga am sonnigen Freitagnachmittag zum Haus kommt, ist das Boot nicht mehr da. Olga allein am Steg! Hat sich Ronny strafbar gemacht? Ist Ronny tatsächlich ein Räuber? Strafgesetzbuch (StGB) § 1 Keine Strafe ohne Gesetz Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. § 242 StGB Diebstahl Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ronny ist ein Dieb, kein Räuber! Kann es noch schlimmer für Ronny kommen? § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbricht, 2. eine Sache stiehlt, die durch eine Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist. § 303 StGB Sachbeschädigung Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Kleine Abwandlung des Falls Als Ronny gerade die Bootsleine durchschneiden möchte, taucht überraschend Olgas Vater am Haus auf und erwischt ihn. Es kommt zu einer Rauferei. Am Ende schubst Ronny Olgas Vater ins Wasser. Zum Glück ist er ein guter Schwimmer. Ronny hält das nicht davon ab, mit dem Boot davon zu paddeln. § 249 StGB Raub Wer mit Gewalt gegen eine Person eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Jetzt ist Ronny wirklich ein Räuber! Der Fall geht weiter Weil ihr Boot ja nicht mehr da ist, unternimmt Olga einige Wochen später eine Wanderung um den See. Als sie eine kleine Pause in einem Wald macht, entdeckt sie ihr Boot am Ufer. Es ist mit einem neuen Seil gesichert. Kein Mensch ist weit und breit in Sicht. Darf Olga das Boot losmachen und nach Hause paddeln? § 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen. Helmut hilft! Der Fall geht weiter Nachdem Olga die Polizei angerufen hat, holen die Beamten das Boot aus dem Wasser und fahren es auf einem Anhänger zur Wache. Ronny wird am nächsten Tag an seinem Zelt erwischt und von der Polizei festgenommen. Er behauptet: „Ich habe mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun!“ Was darf die Polizei unternehmen? Was darf die Polizei unternehmen? • Befragung • Identitätsfeststellung • Anfertigung von Lichtbildern und Fingerabdrücken • Vorläufige Festnahme • Durchsuchung von Personen, Sachen und auch Wohnungen • Beschlagnahme und Sicherstellung Die Polizei ist an Recht und Gesetz gebunden! Und Olga? Olga bekommt ihr Boot zurück. Ronny muss das kaputte Seil ersetzen. Olgas Vater bekommt Schmerzensgeld. Eine Geldstrafe, die Ronny zahlen muss, bekommt Olga allerdings nicht. Das Geld erhält zum Beispiel… Zum Schluss – oder, wenn alles ganz anders gewesen wäre… Ronny kommt zum Bootssteg am Haus der Familie Neureich. Er bemerkt den Max, Olgas kleinen Bruder im See, der nicht schwimmen kann und um Hilfe schreit. Ronny durchtrennt das Seil und rettet Max mit dem Boot vor dem Ertrinken. § 34 StGB Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Jetzt ist Ronny ein Held!
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