EUROPÄISCHE UNION Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg Fax: (+352) 29 29 42 670 E-Mail: [email protected] Infos & Online-Formulare: http://simap.eu.int BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS BESTEHEN EINES PRÜFUNGSSYSTEMS - SEKTOREN Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb Ja Nein ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke München GmbH Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2 Ort: München Postleitzahl: D-80287 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zum Verfahren: Zu Händen von: Frau Buhmann Telefon: Fax: 089/23 61-4826 089/23 61-704826 E-Mail: [email protected] Internet-Adresse(n) (falls zutreffend) Hauptadresse des Auftraggebers (URL): http://www.swm.de Adresse des Beschafferprofils (URL): http://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/praequalifikation.html Weitere Informationen über das Prüfungssystem erteilen: die oben genannten Kontaktstellen andere Stellen: bitte Anhang A.I ausfüllen Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen anderen Stellen: bitte Anhang A.II ausfüllen Teilnahmeanträge bzw. Bewerbungen sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen andere Stellen: bitte Anhang A.III ausfüllen I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme Strom Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Erdöl Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen 1 Wasser Postdienste Eisenbahndienste Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbusoder Busdienste Hafeneinrichtungen Flughafenanlagen Standardformular 7 – DE ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES PRÜFUNGSSYSTEMS II.1) BEZEICHNUNG DES PRÜFUNGSSYSTEMS DURCH DEN AUFTRAGGEBER Dieselkraftstoff, schwefelarm II.2) ART DES AUFTRAGS (Bitte nur eine Kategorie – Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung – auswählen und zwar die, die dem Auftragsoder Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht) Bauleistung Lieferung Dienstleistung Dienstleistungskategorie: Nr. II.3) BESCHREIBUNG DER BAULEISTUNGEN; DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN, DIE ÜBER EIN PRÜFUNGSSYSTEM BESCHAFFT WERDEN SOLLEN ca. 9 Mio. Liter Dieselkraftstoff (schwefelfrei) pro Jahr II.4) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV) Hauptteil Hauptgegenstand Zusatzteil (falls zutreffend) 09134200 09134220 Ergänzende Gegenstände II.5) AUFTRÄGE IM RAHMEN DIESES PRÜFUNGSSYSTEMS FALLEN UNTER DAS BESCHAFFUNGSÜBEREINKOMMEN (GPA) Ja Nein (Verwenden Sie diesen Vordruck in beliebiger Anzahl) 2 Standardformular 7 – DE ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.1.1) Qualifikation für das System (Sind diese Informationen sehr ausführlich und basieren auf Unterlagen, die für die interessierten Lieferanten, Bauunternehmen oder Dienstleister zugänglich sind, reichen eine Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen und Methoden und ein Verweis auf dies Unterlagen aus.) Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Zuverlässingkeit; technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Sofern dies noch nicht erfolgt ist, muss für die Anforderung der Bewerbungsunterlagen eine einmalige Erstregistrierung im Lieferantenportal der SWM (www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/prüfungssysteme.html) erfolgen. Nach dieser Registrierung wird ein geschützter Zugang mit Benutzername und Passwort bereitgestellt unter dem die Anmeldung im Lieferantenportal zukünftig erfolgen kann. Nach der Anmeldung mit den Zugangsdaten können die Bewerbungsunterlagen der hier zu vergebenden Leistung mit Angabe des Aktenzeichens (siehe Ziffer b) durch den Bewerber online angefordert werden. Nach Eingang dieser Anforderung erfolgt zeitnah die Freischaltung der Bewerbungsunterlagen im System zur Einsichtnahme und Erstellung des Teilnahmeantrages. Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt schriftlich im verschlossenem Umschlag elektronisch über das Lieferantenportal der SWM im Mantelbogenverfahren Sofern die Einreichung des Teilnahmeantrages elektronisch erfolgt, ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Erstregistrierung sowie Anforderung der Bewerbungsunterlagen über das System erforderlich. Die objektiven Regeln und Kriterien für die Bewerberauswahl können den ausgehändigten Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Es werden höchstens Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist beabsichtigt. III.1.2) Vorbehaltene Aufträge (falls zutreffend): Ja Nein Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten Die Auftragsauführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.1.1) Zuschlagskriterien (falls zutreffend) 3 Standardformular 7 – DE Niedrigster Preis oder Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf folgende Kriterien: die nachstehenden Kriterien mit der angegebenen Gewichtung (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung angegeben werden bzw. in absteigender Reihenfolge ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) die nachstehenden Kriterien in absteigender Reihenfolge ihrer Wichtigkeit die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind Kriterien 1. 2. 3. 4. 5. 4 Gewichtung Kriterien Gewichtung 6. 7. 8. 9. 10. Standardformular 7 – DE IV.1.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Ja Nein Ja Nein Ja Nein Wenn ja, zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion (falls zutreffend) IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.2.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber (falls zutreffend) SV-ENI-131017-009 / L 5602/2010 IV.2.2) Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems Dauer der Gültigkeit: von bis Unbestimmte Dauer Sonstiges IV.2.3) Das Prüfungssystem wird verlängert Wenn ja, Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: siehe Aufnahmeantrag ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) EIN ODER MEHRERE AUFTRÄGE IM RAHMEN DES PRÜFUNGSSYSTEMS STEHEN IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM; DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Wenn ja, geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programmen es sich handelt 5 Standardformular 7 – DE VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN (falls zutreffend) Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um eine Verlängerung der Bekanntmachung des bereits bestehenden Prüfungssystem, das erstmalig am 29.10.2010 (2010/S 211-323305) bekannt gemacht wurde. Erste Verlängerung 04.12.2013 (2013/S 235-408872) Zweite Verlängerung 20.11.2014 (2014/S 224-396724) Unternehmen, die sich bereits beworben haben, müssen keinen Antrag auf Aufnahme mehr stellen. Die Prüfungsregeln sowie das zu verwendende Formular für den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen ist ausschließlich über das Lieferantenportal der Stadtwerke München unter www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/prüfungssysteme.html möglich. Nach erfolgreicher Registrierung und „Bewerbung als Lieferant > Bewerbung auf eine Veröffentlichung“ mit Angabe des entsprechenden Aktenzeichen wird der Antragsbogen zugeleitet. 1.Schritt: Registrierung Bitte registrieren sie sich unter www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/prüfungssysteme.html . 2.Schritt: Selbstauskunft Der Antragsbogen zum Prüfverfahren wird Ihnen über das Lieferantenportal der Stadtwerke München GmbH zur Verfügung gestellt. Hierüber werden sie anhand einer Emaileinladung informiert. Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens und Hinweise zum Ausfüllen des Bogens, finden Sie in Kapitel 1 des Antragsbogens. Der Bogen muss in ausgedruckter und unterzeichneter Form beim Auftraggeber (siehe Ziffer I.1) eingereicht werden. Hierzu folgen Sie bitte den Anweisungen in Kapitel 1 des Antragsbogens. 6 Bei unvollständig eingereichten Anträgen werden Sie einmalig zur Vervollständigung aufgefordert. Fehlerhafte oder nach Aufforderung weiterhin unvollständige Anträge werden nicht gewertet. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Dauer des Prüfungssystems von den eingetragenen Unternehmen aktualisierte Unterlagen/Nachweise einzufordern und deren Vorlage zur Voraussetzung der Angebotsaufforderung zu machen. Die Antragsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Antrags auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet. Nach Prüfung der Eignung kann/wird das Unternehmen zum nächstmöglichen Termin zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im weiteren Verlauf sind die Angebotsaufforderungen monatlich geplant. Standardformular 7 – DE VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/ VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Bayerstraße 30 Ort: München Postleitzahl: 80335 Land: Deutschland E-Mail: [email protected] Telefon: 089/51 43-6 47 Internet-Adresse (URL): Fax: 089/51 43-7 67 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend) Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: E-Mail: Telefon: Internet-Adresse (URL): Fax: VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.3.2 ausfüllen ODER ggf. Abschnitt VI.3.3 ) Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB). VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: E-Mail: Telefon: Internet-Adresse (URL): Fax: VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 17.11.2015 7 Standardformular 7 – DE
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