bekanntmachung über das bestehen eines prüfungssystems

EUROPÄISCHE UNION
Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union
2, rue Mercier, L-2985 Luxemburg
Fax: (+352) 29 29 42 670
E-Mail: [email protected]
Infos & Online-Formulare: http://simap.eu.int
BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS BESTEHEN EINES
PRÜFUNGSSYSTEMS - SEKTOREN
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Ja
Nein
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Offizielle Bezeichnung:
Stadtwerke München GmbH
Postanschrift:
Emmy-Noether-Straße 2
Ort:
München
Postleitzahl:
D-80287
Land:
Deutschland
Kontaktstelle(n):
Zum Verfahren:
Zu Händen von: Frau Buhmann
Telefon:
Fax:
089/23 61-4826
089/23 61-704826
E-Mail: [email protected]
Internet-Adresse(n) (falls zutreffend)
Hauptadresse des Auftraggebers (URL): http://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils (URL):
http://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/praequalifikation.html
Weitere Informationen über das Prüfungssystem erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
andere Stellen: bitte Anhang A.I ausfüllen
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei:
den oben genannten Kontaktstellen
anderen Stellen: bitte Anhang A.II ausfüllen
Teilnahmeanträge bzw. Bewerbungen sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
andere Stellen: bitte Anhang A.III ausfüllen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und
Wärme
Strom
Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Erdöl
Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und
anderen festen Brennstoffen
1
Wasser
Postdienste
Eisenbahndienste
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbusoder Busdienste
Hafeneinrichtungen
Flughafenanlagen
Standardformular 7 – DE
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES PRÜFUNGSSYSTEMS
II.1) BEZEICHNUNG DES PRÜFUNGSSYSTEMS DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Dieselkraftstoff, schwefelarm
II.2) ART DES AUFTRAGS
(Bitte nur eine Kategorie – Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung – auswählen und zwar die, die dem Auftragsoder Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht)
Bauleistung
Lieferung
Dienstleistung
Dienstleistungskategorie: Nr.
II.3) BESCHREIBUNG DER BAULEISTUNGEN; DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN, DIE ÜBER EIN
PRÜFUNGSSYSTEM BESCHAFFT WERDEN SOLLEN
ca. 9 Mio. Liter Dieselkraftstoff (schwefelfrei) pro Jahr
II.4) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV)
Hauptteil
Hauptgegenstand
Zusatzteil (falls zutreffend)
09134200
09134220
Ergänzende
Gegenstände
II.5) AUFTRÄGE IM RAHMEN DIESES PRÜFUNGSSYSTEMS
FALLEN UNTER DAS BESCHAFFUNGSÜBEREINKOMMEN (GPA)
Ja
Nein
(Verwenden Sie diesen Vordruck in beliebiger Anzahl)
2
Standardformular 7 – DE
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND
TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.1.1) Qualifikation für das System
(Sind diese Informationen sehr ausführlich und basieren auf Unterlagen, die für die interessierten Lieferanten,
Bauunternehmen oder Dienstleister zugänglich sind, reichen eine Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen
und Methoden und ein Verweis auf dies Unterlagen aus.)
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zuverlässingkeit; technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Sofern dies noch nicht erfolgt ist, muss für die Anforderung der Bewerbungsunterlagen eine einmalige
Erstregistrierung im Lieferantenportal der SWM
(www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/prüfungssysteme.html)
erfolgen. Nach dieser Registrierung wird ein geschützter Zugang mit Benutzername und Passwort bereitgestellt unter
dem die Anmeldung im Lieferantenportal zukünftig erfolgen kann.
Nach der Anmeldung mit den Zugangsdaten können die Bewerbungsunterlagen der hier zu vergebenden Leistung
mit Angabe des Aktenzeichens (siehe Ziffer b) durch den Bewerber online angefordert werden. Nach Eingang dieser
Anforderung erfolgt zeitnah die Freischaltung der Bewerbungsunterlagen im System zur Einsichtnahme und
Erstellung des Teilnahmeantrages.
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt
schriftlich im verschlossenem Umschlag
elektronisch über das Lieferantenportal der SWM im Mantelbogenverfahren
Sofern die Einreichung des Teilnahmeantrages elektronisch erfolgt, ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Erstregistrierung sowie Anforderung der Bewerbungsunterlagen über
das System erforderlich.
Die objektiven Regeln und Kriterien für die Bewerberauswahl können den ausgehändigten Bewerbungsunterlagen
entnommen werden.
Es werden höchstens
Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser
Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist beabsichtigt.
III.1.2) Vorbehaltene Aufträge (falls zutreffend):
Ja
Nein
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten
Die Auftragsauführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.1.1) Zuschlagskriterien (falls zutreffend)
3
Standardformular 7 – DE
Niedrigster Preis
oder
Wirtschaftlich günstigstes Angebot
in Bezug auf folgende Kriterien:
die nachstehenden Kriterien mit der angegebenen Gewichtung
(die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung angegeben werden bzw. in absteigender Reihenfolge
ihrer Wichtigkeit, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
die nachstehenden Kriterien in absteigender Reihenfolge ihrer Wichtigkeit
die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Kriterien
1.
2.
3.
4.
5.
4
Gewichtung
Kriterien
Gewichtung
6.
7.
8.
9.
10.
Standardformular 7 – DE
IV.1.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Wenn ja, zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion (falls zutreffend)
IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.2.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber (falls zutreffend)
SV-ENI-131017-009 / L 5602/2010
IV.2.2) Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems
Dauer der Gültigkeit:
von
bis
Unbestimmte Dauer
Sonstiges
IV.2.3) Das Prüfungssystem wird verlängert
Wenn ja, Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
siehe Aufnahmeantrag
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) EIN ODER MEHRERE AUFTRÄGE IM RAHMEN DES PRÜFUNGSSYSTEMS
STEHEN IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM; DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Wenn ja, geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programmen es sich handelt
5
Standardformular 7 – DE
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN (falls zutreffend)
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich um eine Verlängerung der Bekanntmachung des bereits bestehenden Prüfungssystem,
das erstmalig am 29.10.2010 (2010/S 211-323305) bekannt gemacht wurde.
Erste Verlängerung 04.12.2013 (2013/S 235-408872)
Zweite Verlängerung 20.11.2014 (2014/S 224-396724)
Unternehmen, die sich bereits beworben haben, müssen keinen Antrag auf Aufnahme mehr stellen.
Die Prüfungsregeln sowie das zu verwendende Formular für den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis
geprüfter Unternehmen ist ausschließlich über das Lieferantenportal der Stadtwerke München unter
www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/prüfungssysteme.html möglich. Nach erfolgreicher
Registrierung und „Bewerbung als Lieferant > Bewerbung auf eine Veröffentlichung“ mit Angabe des
entsprechenden Aktenzeichen wird der Antragsbogen zugeleitet.
1.Schritt: Registrierung
Bitte registrieren sie sich unter www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/prüfungssysteme.html .
2.Schritt: Selbstauskunft
Der Antragsbogen zum Prüfverfahren wird Ihnen über das Lieferantenportal der Stadtwerke München
GmbH zur Verfügung gestellt. Hierüber werden sie anhand einer Emaileinladung informiert.
Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens und Hinweise zum Ausfüllen des Bogens, finden Sie in
Kapitel 1 des Antragsbogens.
Der Bogen muss in ausgedruckter und unterzeichneter Form beim Auftraggeber (siehe Ziffer I.1)
eingereicht werden. Hierzu folgen Sie bitte den Anweisungen in Kapitel 1 des Antragsbogens.








6
Bei unvollständig eingereichten Anträgen werden Sie einmalig zur Vervollständigung aufgefordert.
Fehlerhafte oder nach Aufforderung weiterhin unvollständige Anträge werden nicht gewertet.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, während der Dauer des Prüfungssystems von den eingetragenen
Unternehmen aktualisierte Unterlagen/Nachweise einzufordern und deren Vorlage zur Voraussetzung
der Angebotsaufforderung zu machen.
Die Antragsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Antrags auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter
Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
Nach Prüfung der Eignung kann/wird das Unternehmen zum nächstmöglichen Termin zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Im weiteren Verlauf sind die Angebotsaufforderungen monatlich geplant.
Standardformular 7 – DE
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
Postanschrift:
Bayerstraße 30
Ort:
München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: 089/51 43-6 47
Internet-Adresse (URL):
Fax:
089/51 43-7 67
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend)
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
E-Mail:
Telefon:
Internet-Adresse (URL):
Fax:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.3.2 ausfüllen ODER ggf. Abschnitt VI.3.3 )
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114
Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3
GWB).
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
E-Mail:
Telefon:
Internet-Adresse (URL):
Fax:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 17.11.2015
7
Standardformular 7 – DE