GRUNDLAGEN DER GEWÄSSER- UNTERHALTUNG

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
www.dwa.de/eva2/agb.aspx?lv=8
§2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Zusendung des Anmeldeformulars, in Ausnahmefällen formlos, an die
Geschäftsstelle des DWA-Landesverbandes bzw. online über die
Veranstaltungsdatenbank der DWA.
(2) Der Vertrag zwischen der DWA und Ihnen als Teilneh-mer/
in kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung zustande. Die
Rechnung wird Ihnen in der Regel drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugesandt.
§ 7 Sonstige Absagen durch den/die Teilnehmer/in
(1) Erfolgt eine Absage durch den/die Teilnehmer/in ohne Geltung des Widerrufsrechtes (vgl. § 6) bis einschließlich 14 Tage
vor Veranstaltungsbeginn, wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10% der jeweiligen Teilnahmegebühr erhoben, die
mit Erhalt der Rücktritts-bestätigung der DWA fällig wird; erfolgt
die Absage später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist die
Teil-nahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Eine entsprechende Erklärung des/der Teilneh-mers/Teilnehmerin bedarf der
Schriftform.w
(2) Die Teilnahmegebühr ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn
der/die Teilnehmer/in ohne Abmeldung nicht auf der Veranstaltung erscheint.
Kurse – Veranstaltungen – Publikationen
Bitte informieren Sie mich über folgende Veranstaltungen, Aktivitäten, Publikationen:
• Fortbildung in den Gewässer-Nachbarschaften
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Termin
5. Kurs: 10. - 14.10.2016
Kursort
GrUNDLAGEN DER
GEWÄSSERUNTERHALTUNG
IHK Bildungsgesellschaft Südwestsachsen GmbH
Rudolf-Breitscheid-Straße 2, 08371 Glauchau
Anzahl der Teilnehmer
max. 30 Personen
Teilnehmergebühr
DWA-Mitglieder:
800 EUR
Nichtmitglieder:
960 EUR
Inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung,
ohne Unterkunft.
Prüfung/Abschluss
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung sowie
bei bestandener schriftlicher Kenntnisprüfung ein DWA-Zeugnis.
Ansprechpartner/Anmeldung
DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen
Niedersedlitzer Platz 13, 01259 Dresden
KURS
Frau Dipl.-Geogr. Annett Schnaufer
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0351/209 803 84
Telefax: 0351/203 20 26
• Kurse Präventiver Hochwasserschutz
Organisatorische Hinweise
• Publikationen (Themenfaltblätter, Kalenderposter
zu Gewässerunterhaltung / Hochwasserschutz)
Bitte melden Sie sich schriftlich zum Kurs an.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine
Anmeldebestätigung zu.
• Netzwerk Hochwasserhilfe
GRUNDKURS
Drei Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie die Rechnung
über die Teilnahmegebühr sowie Stundenplan und Anfahrtsbeschreibung.
Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten in
Glauchau schicken wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung
zu.
10. - 14. Oktober 2016
Glauchau
DWA-Landesverband
Sachsen/Thüringen
www.dwa-st.de
Dipl.-Ing. (FH) Horst Philipp, Ingenieurbüro Philipp - Heinemann Dressel GmbH, Zwickau
Dipl.-Ing. Thomas Müller, Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Kursleitung
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger
Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Donnerstag, 13.10.2016 - mit Praxis
Montag, 10.10.2016 (Beginn 10 Uhr)
• Ufersicherung – Möglichkeiten und Grenzen ingenieurbiologischer Bauweisen / Einsatz lebender und toter Baustoffe
Kurseröffnung
• Besuch Ingenieurbiologie-Lehrpfad am Lungwitzbach
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger
Landestalsperrenverwaltung Sachsen
• Rechtliche und fachliche Grundlagen der Gewässerunterhaltung - Theorie und Praxis
• Gesetze und Richtlinien
• Hydrologie und Gewässerkunde
• (un)regelmäßige Unterhaltungsarbeiten
• Verkehrssicherungspflicht, Arbeitsschutz, TSM
• Bekämpfung von Schadtieren
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger, Dipl.-Ing. Eckehard Bielitz
Landestalsperrenverwaltung Sachsen
• Ufergehölze / Gehölze an Fließgewässern – Bedeutung,
Entwicklung, Pflege
• Praktische Übungen zur Hochwasserabwehr
Garten- und Landschaftsarchitekt AKS Jan Philipp, Ingenieurbüro
Philipp - Heinemann - Dressel GmbH, Zwickau
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger, Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Freitag, 14.10.2016
• Neophyten – Umgang mit gebietsfremden Pflanzen an
Fließgewässern
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger, Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Prüfung und Kursauswertung
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger, Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Nein, ich möchte künftig keine weiteren Informationen per E-Mail erhalten.
Ja, ich willige ein, weitere Unterlagen der DWA zum Zwecke der Information zu erhalten
• Besichtigung von Fischaufstiegsanlagen, Offenlegung
und Renaturierung von Gewässern im urbanen Raum
Datum/Unterschrift
• Gewässer im urbanen Bereich – Möglichkeiten und Grenzen der Gewässerentwicklung
Telefon / Telefax / E-Mail
• Durchgängigkeit von Fließgewässern – Bedeutung und
Wiederherstellung
PLZ / Ort
Mittwoch, 12.10.2016 - mit Praxis
Straße / Nr.
Dipl.-Geol. Sebastian Fritze, Dipl.-Ing. Eckehard Bielitz
Landestalsperrenverwaltung Sachsen
DWA
Landesverband Sachsen/Thüringen
Frau Schnaufer
Niedersedlitzer Platz 13
01259 Dresden
Anliegen des Kurses ist es zu vermitteln, dass Gewässerunterhaltung nicht nur die Gewährleistung eines möglichst schadfreien Wasserabflusses bedeutet, sondern auch den Erhalt und
die Entwicklung naturnaher Strukturen in und an Flüssen und
Bächen einschließt.
• Aufgaben der Gewässerunterhaltung im Einklang mit
Hochwasservorsorge und Hochwasserabwehr
DWA-Mitgliedsnummer
Die theoretisch vermittelten Grundlagen werden durch praktische Beispiele im Rahmen der Exkursion verdeutlicht.
• Bauwerke in und an Fließgewässern: Deiche, Wehre
Dienststelle
Weitere Schwerpunkte der Fortbildung sind: die Handhabung
von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, Arbeitsschutz, der
Einsatz lebender und toter Baustoffe, Gewässerrandstreifen,
Durchgängigkeit und Hochwasserschutz.
• Gewässerunterhaltungsmaßnahmen
• Vorbereitung
• Personal
• Gewässerunterhaltungstechnik
Kursteilnahme am
10.-14.10.2016
Der Kurs vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Gewässerunterhaltung und wendet sich an diejenigen, die sich vorrangig mit diesen Aufgaben beschäftigen. Neuund Quereinsteiger aus artfremden und artverwandten Berufen
erhalten Einblick in die Komplexität und Vielfalt der Gewässerunterhaltungsaufgaben. Neben der Vermittlung rechtlicher und
hydraulisch/hydrologischer Grundlagen werden Gewässerpflege- und -entwicklungsmaßnahmen vorgestellt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese in der Praxis umgesetzt werden
können.
• Lebensraum Gewässer - Nutzungsansprüche
Berufliche Ausbildung
Dienstag, 11.10.2016
„Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung
(Unterhaltungslast).“
§ 39, Abs. 1, Wasserhaushaltsgesetz
Teilnehmer, Vor- und Zuname
Grundkurs Gewässerunterhaltung
GRUNDKURS
Gewässerunterhaltung
PROGRAMM
ANMELDUNG/ FA X 0351 / 203 20 26
KURSE