GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen www.dwa.de/eva2/agb.aspx?lv=8 §2 Anmeldung (1) Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Zusendung des Anmeldeformulars, in Ausnahmefällen formlos, an die Geschäftsstelle des DWA-Landesverbandes bzw. online über die Veranstaltungsdatenbank der DWA. (2) Der Vertrag zwischen der DWA und Ihnen als Teilneh-mer/ in kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung zustande. Die Rechnung wird Ihnen in der Regel drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zugesandt. § 7 Sonstige Absagen durch den/die Teilnehmer/in (1) Erfolgt eine Absage durch den/die Teilnehmer/in ohne Geltung des Widerrufsrechtes (vgl. § 6) bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der jeweiligen Teilnahmegebühr erhoben, die mit Erhalt der Rücktritts-bestätigung der DWA fällig wird; erfolgt die Absage später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist die Teil-nahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Eine entsprechende Erklärung des/der Teilneh-mers/Teilnehmerin bedarf der Schriftform.w (2) Die Teilnahmegebühr ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn der/die Teilnehmer/in ohne Abmeldung nicht auf der Veranstaltung erscheint. Kurse – Veranstaltungen – Publikationen Bitte informieren Sie mich über folgende Veranstaltungen, Aktivitäten, Publikationen: • Fortbildung in den Gewässer-Nachbarschaften ALLGEMEINE INFORMATIONEN Termin 5. Kurs: 10. - 14.10.2016 Kursort GrUNDLAGEN DER GEWÄSSERUNTERHALTUNG IHK Bildungsgesellschaft Südwestsachsen GmbH Rudolf-Breitscheid-Straße 2, 08371 Glauchau Anzahl der Teilnehmer max. 30 Personen Teilnehmergebühr DWA-Mitglieder: 800 EUR Nichtmitglieder: 960 EUR Inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung, ohne Unterkunft. Prüfung/Abschluss Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung sowie bei bestandener schriftlicher Kenntnisprüfung ein DWA-Zeugnis. Ansprechpartner/Anmeldung DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Niedersedlitzer Platz 13, 01259 Dresden KURS Frau Dipl.-Geogr. Annett Schnaufer E-Mail: [email protected] Telefon: 0351/209 803 84 Telefax: 0351/203 20 26 • Kurse Präventiver Hochwasserschutz Organisatorische Hinweise • Publikationen (Themenfaltblätter, Kalenderposter zu Gewässerunterhaltung / Hochwasserschutz) Bitte melden Sie sich schriftlich zum Kurs an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung zu. • Netzwerk Hochwasserhilfe GRUNDKURS Drei Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie die Rechnung über die Teilnahmegebühr sowie Stundenplan und Anfahrtsbeschreibung. Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten in Glauchau schicken wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. 10. - 14. Oktober 2016 Glauchau DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen www.dwa-st.de Dipl.-Ing. (FH) Horst Philipp, Ingenieurbüro Philipp - Heinemann Dressel GmbH, Zwickau Dipl.-Ing. Thomas Müller, Landestalsperrenverwaltung Sachsen Kursleitung Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger Landestalsperrenverwaltung Sachsen Donnerstag, 13.10.2016 - mit Praxis Montag, 10.10.2016 (Beginn 10 Uhr) • Ufersicherung – Möglichkeiten und Grenzen ingenieurbiologischer Bauweisen / Einsatz lebender und toter Baustoffe Kurseröffnung • Besuch Ingenieurbiologie-Lehrpfad am Lungwitzbach Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger Landestalsperrenverwaltung Sachsen • Rechtliche und fachliche Grundlagen der Gewässerunterhaltung - Theorie und Praxis • Gesetze und Richtlinien • Hydrologie und Gewässerkunde • (un)regelmäßige Unterhaltungsarbeiten • Verkehrssicherungspflicht, Arbeitsschutz, TSM • Bekämpfung von Schadtieren Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger, Dipl.-Ing. Eckehard Bielitz Landestalsperrenverwaltung Sachsen • Ufergehölze / Gehölze an Fließgewässern – Bedeutung, Entwicklung, Pflege • Praktische Übungen zur Hochwasserabwehr Garten- und Landschaftsarchitekt AKS Jan Philipp, Ingenieurbüro Philipp - Heinemann - Dressel GmbH, Zwickau Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger, Landestalsperrenverwaltung Sachsen Freitag, 14.10.2016 • Neophyten – Umgang mit gebietsfremden Pflanzen an Fließgewässern Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger, Landestalsperrenverwaltung Sachsen Prüfung und Kursauswertung Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Nürnberger, Landestalsperrenverwaltung Sachsen Nein, ich möchte künftig keine weiteren Informationen per E-Mail erhalten. Ja, ich willige ein, weitere Unterlagen der DWA zum Zwecke der Information zu erhalten • Besichtigung von Fischaufstiegsanlagen, Offenlegung und Renaturierung von Gewässern im urbanen Raum Datum/Unterschrift • Gewässer im urbanen Bereich – Möglichkeiten und Grenzen der Gewässerentwicklung Telefon / Telefax / E-Mail • Durchgängigkeit von Fließgewässern – Bedeutung und Wiederherstellung PLZ / Ort Mittwoch, 12.10.2016 - mit Praxis Straße / Nr. Dipl.-Geol. Sebastian Fritze, Dipl.-Ing. Eckehard Bielitz Landestalsperrenverwaltung Sachsen DWA Landesverband Sachsen/Thüringen Frau Schnaufer Niedersedlitzer Platz 13 01259 Dresden Anliegen des Kurses ist es zu vermitteln, dass Gewässerunterhaltung nicht nur die Gewährleistung eines möglichst schadfreien Wasserabflusses bedeutet, sondern auch den Erhalt und die Entwicklung naturnaher Strukturen in und an Flüssen und Bächen einschließt. • Aufgaben der Gewässerunterhaltung im Einklang mit Hochwasservorsorge und Hochwasserabwehr DWA-Mitgliedsnummer Die theoretisch vermittelten Grundlagen werden durch praktische Beispiele im Rahmen der Exkursion verdeutlicht. • Bauwerke in und an Fließgewässern: Deiche, Wehre Dienststelle Weitere Schwerpunkte der Fortbildung sind: die Handhabung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, Arbeitsschutz, der Einsatz lebender und toter Baustoffe, Gewässerrandstreifen, Durchgängigkeit und Hochwasserschutz. • Gewässerunterhaltungsmaßnahmen • Vorbereitung • Personal • Gewässerunterhaltungstechnik Kursteilnahme am 10.-14.10.2016 Der Kurs vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Gewässerunterhaltung und wendet sich an diejenigen, die sich vorrangig mit diesen Aufgaben beschäftigen. Neuund Quereinsteiger aus artfremden und artverwandten Berufen erhalten Einblick in die Komplexität und Vielfalt der Gewässerunterhaltungsaufgaben. Neben der Vermittlung rechtlicher und hydraulisch/hydrologischer Grundlagen werden Gewässerpflege- und -entwicklungsmaßnahmen vorgestellt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. • Lebensraum Gewässer - Nutzungsansprüche Berufliche Ausbildung Dienstag, 11.10.2016 „Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast).“ § 39, Abs. 1, Wasserhaushaltsgesetz Teilnehmer, Vor- und Zuname Grundkurs Gewässerunterhaltung GRUNDKURS Gewässerunterhaltung PROGRAMM ANMELDUNG/ FA X 0351 / 203 20 26 KURSE
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