BESTATTUNGSAMT Gemeindeverwaltung 8545 Rickenbach Tel: 052 320 95 03 Fax: 052 320 95 10 [email protected] www.rickenbach.zh.ch Todesfall und Bestattung - Wegleitung Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Trauernde Oft weicht man dem Thema „Tod“ oder „Sterben“ aus oder vielleicht verdrängt man es. Und doch ist der Tod unausweichlich: früher oder später holt er uns alle ein. Nebst der Trauer um einen lieben Menschen müssen sich die Angehörigen plötzlich um Dinge kümmern, an die sie früher nur beiläufig, wenn überhaupt, gedacht haben; sie befinden sich in einer fremden Situation. Ob Sie heute selbst den Verlust eines lieben Menschen beklagen oder vorsorgliche Massnahmen für Ihren eigenen Tod treffen wollen: wir möchten Ihnen mit dieser Schrift helfen, sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden. Auch wenn wir den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Vordergrund stellen, kommen wir doch nicht umhin, Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Dabei wollen wir Ihnen aber helfen, den Ihnen zustehenden Freiraum nach Ihren Wünschen zu gestalten. Die MitarbeiterInnen des Bestattungsamtes und der Kirchgemeinden beantworten Ihnen gerne weitere Fragen. Es ist uns ein grosses Anliegen, Ihnen in schwierigen Zeiten hilfreich zur Seite zu stehen. Mit freundlichen Grüssen Bestattungsamt, Reformierte und Katholische Kirchgemeinde Rickenbach Eintritt des Todes (Leichenschau) Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Bestattungsamtes aus. Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder Heim, dann erhalten die Angehörigen ein Anzeigeformular samt Todesbescheinigung von der Spital- oder Heimverwaltung. Anmeldung des Todes (Anzeigepflicht) Der Todesfall ist unverzüglich (am nächsten Morgen, falls der Tod in der Nacht eintritt) beim Bestattungsamt anzumelden. Dabei sind mitzubringen: die ärztliche Todesbescheinigung und die Ausweispapiere des Verstorbenen (Familienbüchlein, Schriftenempfangsschein oder Ausländer-Ausweis). Zur Anmeldung sind verpflichtet: der Ehegatte, die Kinder und deren Ehegatten, sodann - der Reihe nach - die dem Verstorbenen nächstverwandte ortsanwesende Person, der Vorsteher des Haushaltes, in dem der Tod erfolgte oder wo die Leiche gefunden wurde, und schliesslich jede Person, die beim Tod zugegen war oder die Leiche gefunden hat. Andere Personen können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Tod anmelden. Erklärung über die gewünschte Bestattungsart Alleinstehende Personen ohne Angehörige können schon heute beim Bestattungsamt eine Erklärung über die gewünschte Bestattungsart hinterlegen. Anordnungen für die Bestattung Die zur Anmeldung des Todes verpflichteten Angehörigen geben verbindliche Erklärung über die Anordnungen für die Bestattung ab. Hat der Verstorbene eine Erklärung über die gewünschte Bestattungsart hinterlegt, sind diese Wünsche vorrangig, sofern sie nicht gegen die geltenden Rechtsgrundlagen verstossen, zu befolgen. Die Bestattung soll in der Regel innert 96 Stunden nach eingetretenem Tod stattfinden. Das Bestattungsamt setzt die Bestattungszeit fest, wobei den Wünschen der Angehörigen soweit als möglich Rechnung getragen wird. Bitte beachten Sie, dass für die organisatorischen Anordnungen der Bestattung, insbesondere die Festsetzung der Bestattungszeit das Bestattungsamt in Absprache mit dem Pfarramt zuständig ist. Übliche Bestattungszeiten: 14.00 Uhr Bestattung auf dem Friedhof Rickenbach anschliessend 14.30 Uhr Abdankung in der ref. Kirche Rickenbach oder 14.45 Uhr Abdankung in der kath. Kirche Sulz Aufgaben der Angehörigen Nach der Vorsprache auf dem Bestattungsamt und der Festsetzung der Bestattungszeit ist es Aufgabe der Angehörigen, Rücksprache mit dem Pfarrer betreffend der Abdankung zu nehmen. Der Organist wird von den Kirchgemeinden gestellt. Für die Todesanzeigen benötigen die Zeitungen folgende Angaben: Vollständiger Name, Geburts- und Todesdatum, Ort und Zeit der Bestattung und der Abdankung sowie allfällige Spendenkonti. Einsargen und Transport von Verstorbenen Das Einsargen im Trauerhaus geschieht im Auftrag des Bestattungsamtes. Spitäler und Heime besorgen das Einsargen selbst oder sprechen sich direkt mit dem Bestattungsamt ab. Die Leiche wird mit dem Leichenauto zu der mit dem Bestattungsamt vereinbarten Zeit vom Sterbeort ins Friedhofgebäude überführt und dort in würdiger Weise aufgebahrt. Die Überführung erfolgt in der Regel am Sterbetag. Tritt der Tod während der Nacht ein, wird die Überführung am Tag darauf vorgenommen. Eine Aufbahrung zu Hause ist mit Zustimmung des behandelnden Arztes und in Absprache mit dem Bestattungsamt möglich. Beisetzungsstätten (Gräber) Die Grabstätten werden in nachstehende Kategorien eingeteilt: Kategorie Kategorie Kategorie Kategorie Kategorie 1: 2: 3: 4: 5: Erdgräber für Erwachsene und Kinder über 12 Jahre Erdgräber für Kinder bis 12 Jahre Urnengräber Familiengräber (Urnengräber) Gemeinschaftsgrab (nur Urnen) Genauere Details finden Sie in der Friedhofverordnung. Weitere Auskünfte erteilt zudem das Bestattungsamt Rickenbach. Ruhefristen der Gräber Die Gräber der Kategorien 1 - 3 dürfen erst nach Ablauf einer Frist von 20 Jahren abgeräumt und neu belegt werden. Urnenbeisetzung in bestehendes Grab Auf Wunsch der Angehörigen kann der Friedhofvorsteher die Beisetzung von Aschenurnen im Erd- oder Urnengrab eines Angehörigen bis 10 Jahre vor Ablauf der Benützungsdauer bewilligen. Die Ruhezeit eines solchen Grabes erfährt aber durch die nachträgliche Urnenbeisetzung keine Verlängerung. Familiengräber Die Gemeinde stellt gegen eine einmalige Gebühr UrnenFamiliengräber zur Verfügung. Die Benützungsdauer dieser Gräberkategorie beträgt 60 Jahre, sie kann vor Ablauf der letzten 20 Jahre erneuert werden. Es dürfen Urnen in beliebiger Zahl bis 10 Jahre vor Ablauf der Benützungsdauer beigesetzt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bestattungsamt Rickenbach. Grabmale und Grabunterhalt Das Aufstellen von Grabmalen, über deren Form, Grösse und Material Vorschriften bestehen, bedarf einer Bewilligung. Entsprechende Auskünfte erteilt das Bestattungsamt Rickenbach. Die Bepflanzung und die Pflege der Gräber ist Sache der Angehörigen der Verstorbenen. Es steht Ihnen frei, diese Arbeiten selber auszuführen oder einen Grabunterhaltsvertrag mit der Gemeinde Rickenbach abzuschliessen. Leistungen Für in Rickenbach wohnhaft gewesene Verstorbene übernimmt die Gemeinde die Kosten für: • • • • • • • Erdbestattung oder Kremation Leichenschau Einsargen Sarg (einfache Ausführung) Überführung des Leichnams vom Sterbeort (innerhalb Kt. Zürich) zum Friedhof Grabplatz, Ausheben des Grabes Bestattungsanzeigen in den amtlichen Anschlagskästen Im Falle einer auswärtigen Bestattung übernimmt die Gemeinde die Kosten gemäss kantonalem Ansatz. Hinweise zur Erbschaft und Inventaraufnahme Wer sich im Besitze eines Testamentes einer verstorbenen Person befindet, ist gesetzlich verpflichtet, das Original sofort der zuständigen Erbschaftsbehörde zur Eröffnung einzureichen. Die Eröffnung hat den Zweck, alle Beteiligten über den Inhalt des Testamentes zu informieren. Sie bildet auch die Grundlage für den Erbschein. Details zu Testamentseröffnungen, Erbscheinbestellungen, etc. erteilt Ihnen gerne die Erbschaftskanzlei Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, Tel. 052 234 84 00. Bezüglich Inventarisation konsultieren Sie bitte das separate Merkblatt. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Franziska Morf vom Steueramt, Tel. 052 320 95 02, gerne zur Verfügung. Betreuung und Beratung von Trauernden Als Begleiter in schwerer Zeit stehen Ihnen die Seelsorgerinnen und Seelsorger Ihrer Kirchgemeinde gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an das entsprechende Pfarramt oder direkt an Ihren Pfarrer oder Seelsorger. Wichtige Adressen und Öffnungszeiten Bestattungsamt Hauptstrasse 9 8545 Rickenbach Angela Specker Roger Jung Tel. G. Tel. M. Tel. G. 052 320 95 01 052 320 95 03 079 516 88 62* *Das Bestattungsamt bietet über das Wochenende oder über die Feiertage keinen Pikett-Dienst an. Sie können jedoch eine Nachricht auf der Combox hinterlassen. Wir rufen Sie nach Möglichkeit zurück, spätestens am nächstfolgenden Werktag. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung: Montag Dienstag - Donnerstag Freitag 08:00 - 11:30 / 14:00 - 18:30 08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:45 07:00 - 14:00 (durchgehend) Steueramt Franziska Morf, Tel. G. 052 320 95 02 Katholisches Pfarramt Dieter Müller-Flury, Gemeindeleiter Stationsstrasse 20 8545 Rickenbach Sulz Tel. 052 337 16 28 oder 052 337 31 22 Reformiertes Pfarramt Zivilstandsamt Winterthur Jörg Leuthold Austrasse 7 8545 Rickenbach Tel. 052 337 12 00 Pionierstrasse 7 8403 Winterthur Tel. 052 267 57 66 Bezirksgericht Winterthur (Erbschaftskanzlei) Lindstrasse 10 8400 Winterthur Tel. 052 234 84 00 [email protected] www.gerichte-zh.ch Notariat Oberwinterthur Stadthausstrasse 12 8401 Winterthur Tel. 052 269 31 11
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