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BESTATTUNGSAMT
Gemeindeverwaltung 8545 Rickenbach
Tel: 052 320 95 03
Fax: 052 320 95 10
[email protected]
www.rickenbach.zh.ch
Todesfall und Bestattung - Wegleitung
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Trauernde
Oft weicht man dem Thema „Tod“ oder „Sterben“ aus oder
vielleicht verdrängt man es. Und doch ist der Tod unausweichlich: früher oder später holt er uns alle ein. Nebst der Trauer
um einen lieben Menschen müssen sich die Angehörigen plötzlich um Dinge kümmern, an die sie früher nur beiläufig, wenn
überhaupt, gedacht haben; sie befinden sich in einer fremden
Situation.
Ob Sie heute selbst den Verlust eines lieben Menschen beklagen oder vorsorgliche Massnahmen für Ihren eigenen Tod treffen wollen: wir möchten Ihnen mit dieser Schrift helfen, sich
in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden. Auch
wenn wir den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in
den Vordergrund stellen, kommen wir doch nicht umhin, Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Dabei wollen wir Ihnen
aber helfen, den Ihnen zustehenden Freiraum nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Die MitarbeiterInnen des Bestattungsamtes und der Kirchgemeinden beantworten Ihnen gerne weitere Fragen. Es ist uns
ein grosses Anliegen, Ihnen in schwierigen Zeiten hilfreich zur
Seite zu stehen.
Mit freundlichen Grüssen
Bestattungsamt, Reformierte und Katholische Kirchgemeinde
Rickenbach
Eintritt des Todes (Leichenschau)
Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls
einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt nimmt
die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Bestattungsamtes aus.
Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder Heim, dann erhalten die Angehörigen ein Anzeigeformular samt Todesbescheinigung von der Spital- oder Heimverwaltung.
Anmeldung des Todes (Anzeigepflicht)
Der Todesfall ist unverzüglich (am nächsten Morgen, falls der
Tod in der Nacht eintritt) beim Bestattungsamt anzumelden.
Dabei sind mitzubringen: die ärztliche Todesbescheinigung und
die Ausweispapiere des Verstorbenen (Familienbüchlein, Schriftenempfangsschein oder Ausländer-Ausweis).
Zur Anmeldung sind verpflichtet: der Ehegatte, die Kinder und
deren Ehegatten, sodann - der Reihe nach - die dem Verstorbenen nächstverwandte ortsanwesende Person, der Vorsteher des
Haushaltes, in dem der Tod erfolgte oder wo die Leiche gefunden wurde, und schliesslich jede Person, die beim Tod zugegen
war oder die Leiche gefunden hat. Andere Personen können nur
mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Tod
anmelden.
Erklärung über die gewünschte Bestattungsart
Alleinstehende Personen ohne Angehörige können schon heute
beim Bestattungsamt eine Erklärung über die gewünschte Bestattungsart hinterlegen.
Anordnungen für die Bestattung
Die zur Anmeldung des Todes verpflichteten Angehörigen geben
verbindliche Erklärung über die Anordnungen für die Bestattung
ab. Hat der Verstorbene eine Erklärung über die gewünschte
Bestattungsart hinterlegt, sind diese Wünsche vorrangig, sofern
sie nicht gegen die geltenden Rechtsgrundlagen verstossen, zu
befolgen.
Die Bestattung soll in der Regel innert 96 Stunden nach eingetretenem Tod stattfinden. Das Bestattungsamt setzt die Bestattungszeit fest, wobei den Wünschen der Angehörigen soweit als möglich Rechnung getragen wird. Bitte beachten Sie,
dass für die organisatorischen Anordnungen der Bestattung,
insbesondere die Festsetzung der Bestattungszeit das Bestattungsamt in Absprache mit dem Pfarramt zuständig ist.
Übliche Bestattungszeiten:
14.00 Uhr Bestattung auf dem
Friedhof Rickenbach
anschliessend
14.30 Uhr Abdankung in der ref.
Kirche Rickenbach
oder
14.45 Uhr Abdankung in der kath.
Kirche Sulz
Aufgaben der Angehörigen
Nach der Vorsprache auf dem Bestattungsamt und der Festsetzung der Bestattungszeit ist es Aufgabe der Angehörigen,
Rücksprache mit dem Pfarrer betreffend der Abdankung zu
nehmen. Der Organist wird von den Kirchgemeinden gestellt.
Für die Todesanzeigen benötigen die Zeitungen folgende Angaben: Vollständiger Name, Geburts- und Todesdatum, Ort
und Zeit der Bestattung und der Abdankung sowie allfällige
Spendenkonti.
Einsargen und Transport von Verstorbenen
Das Einsargen im Trauerhaus geschieht im Auftrag des Bestattungsamtes. Spitäler und Heime besorgen das Einsargen selbst
oder sprechen sich direkt mit dem Bestattungsamt ab. Die Leiche wird mit dem Leichenauto zu der mit dem Bestattungsamt
vereinbarten Zeit vom Sterbeort ins Friedhofgebäude überführt
und dort in würdiger Weise aufgebahrt. Die Überführung erfolgt in der Regel am Sterbetag. Tritt der Tod während der
Nacht ein, wird die Überführung am Tag darauf vorgenommen.
Eine Aufbahrung zu Hause ist mit Zustimmung des behandelnden Arztes und in Absprache mit dem Bestattungsamt möglich.
Beisetzungsstätten (Gräber)
Die Grabstätten werden in nachstehende Kategorien eingeteilt:
Kategorie
Kategorie
Kategorie
Kategorie
Kategorie
1:
2:
3:
4:
5:
Erdgräber für Erwachsene und Kinder über 12 Jahre
Erdgräber für Kinder bis 12 Jahre
Urnengräber
Familiengräber (Urnengräber)
Gemeinschaftsgrab (nur Urnen)
Genauere Details finden Sie in der Friedhofverordnung. Weitere
Auskünfte erteilt zudem das Bestattungsamt Rickenbach.
Ruhefristen der Gräber
Die Gräber der Kategorien 1 - 3 dürfen erst nach Ablauf einer Frist
von 20 Jahren abgeräumt und neu belegt werden.
Urnenbeisetzung in bestehendes Grab
Auf Wunsch der Angehörigen kann der Friedhofvorsteher die Beisetzung von Aschenurnen im Erd- oder Urnengrab eines Angehörigen bis 10 Jahre vor Ablauf der Benützungsdauer bewilligen. Die
Ruhezeit eines solchen Grabes erfährt aber durch die nachträgliche Urnenbeisetzung keine Verlängerung.
Familiengräber
Die Gemeinde stellt gegen eine einmalige Gebühr UrnenFamiliengräber zur Verfügung. Die Benützungsdauer dieser Gräberkategorie beträgt 60 Jahre, sie kann vor Ablauf der letzten
20 Jahre erneuert werden. Es dürfen Urnen in beliebiger Zahl
bis 10 Jahre vor Ablauf der Benützungsdauer beigesetzt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bestattungsamt Rickenbach.
Grabmale und Grabunterhalt
Das Aufstellen von Grabmalen, über deren Form, Grösse und
Material Vorschriften bestehen, bedarf einer Bewilligung. Entsprechende Auskünfte erteilt das Bestattungsamt Rickenbach.
Die Bepflanzung und die Pflege der Gräber ist Sache der Angehörigen der Verstorbenen. Es steht Ihnen frei, diese Arbeiten
selber auszuführen oder einen Grabunterhaltsvertrag mit der
Gemeinde Rickenbach abzuschliessen.
Leistungen
Für in Rickenbach wohnhaft gewesene Verstorbene übernimmt
die Gemeinde die Kosten für:
•
•
•
•
•
•
•
Erdbestattung oder Kremation
Leichenschau
Einsargen
Sarg (einfache Ausführung)
Überführung des Leichnams vom Sterbeort (innerhalb Kt.
Zürich) zum Friedhof
Grabplatz, Ausheben des Grabes
Bestattungsanzeigen in den amtlichen Anschlagskästen
Im Falle einer auswärtigen Bestattung übernimmt die Gemeinde
die Kosten gemäss kantonalem Ansatz.
Hinweise zur Erbschaft und Inventaraufnahme
Wer sich im Besitze eines Testamentes einer verstorbenen Person
befindet, ist gesetzlich verpflichtet, das Original sofort der zuständigen Erbschaftsbehörde zur Eröffnung einzureichen. Die Eröffnung hat den Zweck, alle Beteiligten über den Inhalt des Testamentes zu informieren. Sie bildet auch die Grundlage für den
Erbschein.
Details zu Testamentseröffnungen, Erbscheinbestellungen, etc. erteilt Ihnen gerne die Erbschaftskanzlei Winterthur, Lindstrasse 10,
8400 Winterthur, Tel. 052 234 84 00.
Bezüglich Inventarisation konsultieren Sie bitte das separate
Merkblatt. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Franziska Morf vom
Steueramt, Tel. 052 320 95 02, gerne zur Verfügung.
Betreuung und Beratung von Trauernden
Als Begleiter in schwerer Zeit stehen Ihnen die Seelsorgerinnen
und Seelsorger Ihrer Kirchgemeinde gerne zur Verfügung. Bitte
wenden Sie sich an das entsprechende Pfarramt oder direkt an Ihren Pfarrer oder Seelsorger.
Wichtige Adressen und Öffnungszeiten
Bestattungsamt
Hauptstrasse 9
8545 Rickenbach
Angela Specker
Roger Jung
Tel. G.
Tel. M.
Tel. G. 052 320 95 01
052 320 95 03
079 516 88 62*
*Das Bestattungsamt bietet über das Wochenende oder über die
Feiertage keinen Pikett-Dienst an. Sie können jedoch eine Nachricht auf der Combox hinterlassen. Wir rufen Sie nach Möglichkeit zurück, spätestens am nächstfolgenden Werktag.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag
Dienstag - Donnerstag
Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 18:30
08:00 - 11:30 / 14:00 - 16:45
07:00 - 14:00 (durchgehend)
Steueramt
Franziska Morf, Tel. G. 052 320 95 02
Katholisches Pfarramt
Dieter Müller-Flury, Gemeindeleiter
Stationsstrasse 20
8545 Rickenbach Sulz
Tel. 052 337 16 28 oder 052 337 31 22
Reformiertes Pfarramt
Zivilstandsamt Winterthur
Jörg Leuthold
Austrasse 7
8545 Rickenbach
Tel. 052 337 12 00
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Tel. 052 267 57 66
Bezirksgericht Winterthur (Erbschaftskanzlei)
Lindstrasse 10
8400 Winterthur
Tel. 052 234 84 00
[email protected]
www.gerichte-zh.ch
Notariat Oberwinterthur
Stadthausstrasse 12
8401 Winterthur
Tel. 052 269 31 11