Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7791 15. Wahlperiode 30. 11. 2015 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Entschließung zu Einzelplan 05 – Justizministerium – im Rahmen der Zweiten Beratung des Staatshaushaltsplans 2015/2016 bezüglich rechtlicher, organisatorischer, finanzieller und personeller Rahmenbedingungen für den Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen – Drucksache 15/6055-4 Landtagsbeschluss Der Landtag hat am 11. Dezember 2014 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 15/6055-4): Die Landesregierung zu ersuchen, neben der Erarbeitung von Leitlinien für den Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen die rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen des Justizvollzugs in Baden-Württemberg insgesamt zu überprüfen. Die Vorfälle in Bruchsal und Adelsheim geben Anlass, insbesondere der Sicherheit der Bediensteten im Justizvollzug, der personellen Ausstattung, den beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie der Attraktivität der Berufsbilder im Justizvollzug besonderes Augenmerk zu schenken. Sächliche und personelle Mehrbedarfe sollen dann in einem Nachtragshaushalt gegebenenfalls berücksichtigt werden. Bericht Mit Schreiben vom 30. November 2015, Az.: I-0451.1, berichtet das Staatsministerium wie folgt: I.Unabhängige Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen Das Justizministerium hat am 24. November 2014 eine hochrangig besetzte, unabhängige Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen eingesetzt. In ihr waren neben den Strafvollzugsbeauftragten der Landtagsfraktionen erfahrene Praktiker aus dem Justizvollzug, Fachleute aus 1 Eingegangen: 30. 11. 2015 / Ausgegeben: 01. 12. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7791 dem Bereich der Psychiatrie, die Personalvertretungen und der Bund der Strafvollzugsbediensteten sowie Vertreter aus dem Justiz- und Sozialministerium vertreten. Die Kommission hat ab Dezember 2014 in insgesamt neun Sitzungen getagt, am 11. Mai 2015 einen Zwischenbericht zur personellen Ausstattung erstattet und am 14. September 2015 ihren umfangreichen Abschlussbericht vorgelegt. Im Herbst 2016 soll die Kommission zur Evaluation nochmals zusammenkommen, um die Umsetzung der Empfehlungen und gegebenenfalls neu hinzugekommene Gesichtspunkte zu erörtern. II.Leitlinien für den Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen Die Expertenkommission hat wegweisende Leitlinien zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen erarbeitet. Diese Leitlinien stellen die Grundlagen, den normativen Rahmen und die Gestaltungsgrundsätze dar und beziehen sich auf Gefangene, Mitarbeiter im Justizvollzug und die Institution „Justizvollzug“. Das Justizministerium und die Vollzugspraxis werden sich in ihren Entscheidungen im Einzelfall und hinsichtlich der Struktur des Strafvollzuges an diesen Leitlinien orientieren. Aufgrund einer weiteren Empfehlung der Expertenkommission werden die Behandlungs- und Betreuungsangebote für psychisch auffällige Gefangene in den Justizvollzugsanstalten des Regelvollzugs ausgebaut und standardisiert. Darüber hinaus werden geeignete Formen der Steuerung entwickelt. Dazu zählt auch die Implementierung eines Ethikkomitees, um ethisch relevante Einzelfallentscheidungen und allgemeine Fragen zur Berufsethik im Justizvollzug zu erörtern. III. Rahmenbedingungen des Justizvollzugs 1. Rechtlicher Rahmen Im Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg (Justizvollzugsgesetzbuch – JVollzGB) vom 10. November 2009 (GBl. 2009, S. 545), geändert durch Gesetz vom 14. November 2012 (GBl. 2012, S. 581), sind die Untersuchungshaft, der Strafvollzug an Erwachsenen, der Jugendstrafvollzug und der Vollzug der Sicherungsverwahrung umfassend geregelt. Hinzu kommt das Gesetz über die Gestaltung und Durchführung des Jugendarrestes in Baden-Württemberg (Jugendarrestgesetz – JArrG) vom 25. November 2014 (GBl. 2014, S. 582), das auf soziales Training und Nachsorge setzt und einen modernen Jugendarrest ermöglicht. Mit der Verwaltungsvorschrift zum Justizvollzugsgesetzbuch (VV-JVollzGB) vom 8. März 2010, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1. August 2013, wurden eingehende untergesetzliche Vorschriften zur Selbstbindung der Justizvollzugsverwaltung erlassen. Das Justizministerium erarbeitet auf Empfehlung der Expertenkommission derzeit eine eigenständige vollzugsrechtliche Eingriffsgrundlage für Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Bereits im September 2014 hat das Justizministerium veranlasst, dass jeder Fall von Einzelhaft unabhängig von der Zeitdauer zu berichten ist. In den zustimmungspflichtigen Einzelhaftfällen sind die Justizvollzugsanstalten gehalten, einen ausführlichen Sachbericht zu erstatten, der auch Ausführungen zur gegenwärtigen Unterbringungssituation, zu den sozialen Kontakten sowie zur körperlichen und seelischen Verfassung des Betroffenen enthalten muss. Eine wirksame Kontrolle der Berichtspflichten ist durch ein überarbeitetes Wiedervorlagesystem gewährleistet. Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe „Einzelhaft“ unter Beteiligung der Vollzugspraxis gebildet, die eine am 1. August 2015 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur Einzelhaft erarbeitet hat. Sie regelt Anordnung, Überwachung und Durchführung der Einzelhaft. Parallel hierzu wurden in der Fachanwendung „ISVollzug“ Anpassungen vorgenommen, die den Bediensteten die Möglichkeit 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7791 geben, sich – bezogen auf jeden Gefangenen – innerhalb kürzester Zeit einen Überblick über die angefallenen Einzelhaftzeiten im maßgeblichen Jahreszeitraum zu verschaffen. Neben diversen Auswertungsmöglichkeiten enthält das neue System auch eine Erinnerungsfunktion, um sicherzustellen, dass in zustimmungspflichtigen Einzelhaftfällen die erforderliche aufsichtsbehördliche Zustimmung rechtzeitig eingeholt wird. Auf eine Empfehlung der Expertenkommission sollen Anfang des Jahres 2016 weitere Berichtspflichten im Bereich Zwangsmedikation und Zwangsernährung eingeführt werden. 2. Organisatorischer Rahmen a) Haftplatzentwicklungsprogramm und bauliche Maßnahmen Mit dem Haftplatzentwicklungsprogramm 2015 war durch die Schaffung von Vollzugsschwerpunkten bei Aufgabe kleinerer Einrichtungen eine Optimierung des baden-württembergischen Justizvollzugs in wirtschaftlicher, personeller und behandlerischer Hinsicht verbunden. In diesem Zuge wurden zum 1. Mai 2015 die Außenstellen Crailsheim, Klein-Komburg und Sachsenheim geschlossen. Damit folgte das Justizministerium auch einer Anregung des Rechnungshofes Baden-Württemberg. Nach Schließung der Außenstelle Crailsheim wird seit 1. Mai 2015 der bewährte Vollzug mit jungen, ehemals drogenabhängigen Gefangenen in der Außenstelle Oberndorf der Justizvollzugsanstalt Rottweil fortgesetzt. Zum 1. Dezember 2015 soll die Außenstelle Heidelberg geräumt werden. Die dort inhaftierten weiblichen Untersuchungsgefangenen sollen in der Justizvollzugsanstalt Mannheim untergebracht werden. Mit Fertigstellung des Anbaus in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn soll die Außenstelle Ellwangen zum 31. März 2016 geschlossen werden. Infolge des Rückgangs von jungen Gefangenen im Jugendstrafvollzug war es dem Justizministerium möglich, die Jugendstrafanstalt Pforzheim aufzugeben und dem Innenministerium zu übergeben, damit in Pforzheim ab dem 1. April 2016 Abschiebungshaft vollzogen werden kann. Gerade vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahl von nach Deutschland kommenden Flüchtlingen kommt der Einrichtung einer Abschiebehafteinrichtung hohe Priorität zu. Mit Blick auf die Entwicklung der Gefangenenzahlen hat die Landesregierung im Zuge der Entscheidung für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil festgelegt, auf vorgesehene Erweiterungen in den Justizvollzugsanstalten Adelsheim, Mannheim und Ravensburg zu verzichten. In Rottweil soll eine moderne Justizvollzugsanstalt des geschlossenen Vollzugs mit zunächst 400 Haftplätzen zur Unterbringung von Untersuchungs- und Strafgefangenen aus den Zuständigkeitsbereichen der Landgerichte Rottweil, Hechingen, Konstanz und Waldshut entstehen. Im Gegenzug sollen weitere kleine und nicht entwicklungsfähige Vollzugseinrichtungen in Waldshut, Rottweil, Villingen-Schwenningen, Hechingen und Tübingen aufgegeben werden. Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess in Rottweil und Meßstetten entschied die Landesregierung am 21. Juli 2015, eine Justizvollzugsanstalt im Rottweiler Gewann Esch zu errichten. Neben dem Wunsch der Stadt Rottweil spielten vor allem vollzugliche Belange wie heimatnahe Unterbringung, Transportwege, zentrale Lage im Suchdreieck und eine sozialverträgliche Weiterbeschäftigung der Bediensteten eine maßgebliche Rolle für die Standortfrage. Auch die Bürgerinnen und Bürger von Rottweil sprachen sich am 20. September 2015 mittels eines Bürgerentscheids für den Standort Esch aus. Bauliche Gestaltung und Einfügung in die Umgebung soll in einem Architektenwettbewerb von Frühjahr 2016 bis Ende 2016 sichergestellt werden. Dabei soll auch die Frage berücksichtigt werden, wie sich durch die bauliche Gestaltung Aspekte eines modernen Strafvollzugs und der Resozialisierungsgedanke optimal verwirklichen lassen. Die Auslobung wird derzeit mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und der Stadt Rottweil unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort vorbereitet. Bei gutem Verlauf ist mit einem Baubeginn im Jahr 2019 und einer Bauzeit von drei Jahren zu rechnen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7791 Die auf diesen Grundlagen mögliche Weiterentwicklung des Haftplatzentwicklungsprogramms mit einem neuen Schwerpunkt auf strukturelle Überlegungen, bezogen auf die unterschiedlichen Vollzugsformen, die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen und die Strukturierung der Behandlungsangebote durch Errichtung von Behandlungszentren befindet sich in der Planung. Dabei wird entsprechend der Empfehlung der Expertenkommission auf die Errichtung einer Sonderanstalt für psychisch auffällige Gefangene verzichtet. b) Aufsicht, Nachschau und Berichtswesen Die zeitintensiven und hohen fachlichen Anforderungen auf Planungs-, Steuerungs- und Aufsichtsebene erfordern eine nachhaltige personelle Verstärkung des medizinischen Dienstes, um die von der Expertenkommission empfohlene Durchführung regelmäßiger medizinischer Nachschauen durch das Justizministerium als Aufsichtsbehörde weiterhin zu gewährleisten. Das Justizministerium standardisiert die Nachschauberichte mit einem Schwerpunkt auf der Achtung der Grund- und Menschenrechte der Gefangenen und hat den Kriminologischen Dienst beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, mit dem psychische Auffälligkeiten von Gefangenen im Informationssystem Vollzug eingehend nach wissenschaftlich anerkannten, operationalisierten und vollzugpraktisch relevanten Kriterien dokumentiert werden können. Seit dem Jahr 2010 veröffentlicht der Kriminologische Dienst bei der Justizvollzugsschule Baden-Württemberg einen bundesweit beachteten Strukturbericht über den Jugendstrafvollzug in Baden-Württemberg. Erstmals 2014 enthält der Bericht kriminologisch relevante Daten zum Entwicklungsfortschrift der jungen Gefangenen zwischen ihrem Zugang in der Jugendstrafanstalt Adelsheim und ihrer Entlassung. Dies ermöglicht die Analyse der einzelnen Vollzugsverläufe und Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätsverbesserung. c) EDV Durch Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte in den Justizvollzugsanstalten wird eine Qualitätsverbesserung bei der Dokumentation, Optimierung und Vereinheitlichung der Arbeitsprozesse sowie Verbesserung des Datenschutzes eintreten. Nach Abschluss der Programmierungsarbeiten wurde die elektronische Gesundheitsakte ab November 2014 von den Bediensteten zweier Pilotanstalten auf Funktionalität und inhaltliche Vollständigkeit geprüft und von März bis Juli 2015 in der Praxis erprobt. Sich daraus ergebende Änderungen wurden mittlerweile eingearbeitet, sodass die elektronische Gesundheitsakte im 1. Quartal 2016 landesweit eingesetzt werden kann. 3. Personeller und finanzieller Rahmen Die Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen ist nach dem Ergebnis der Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen unverzichtbare Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Justizvollzuges. Die Kommission hat daher bereits mit Zwischenbericht vom 11. Mai 2015 ein umfangreiches stellenrechtliches Maßnahmenpaket empfohlen und dieses im Abschlussbericht um weitere stellen- und besoldungsrechtliche Empfehlungen ergänzt. Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs hat das Justizministerium bereits nach Vorliegen des Zwischenberichts in einem ersten Umsetzungsschritt ein stellenrechtliches Maßnahmenpaket im Volumen von 5 Mio. Euro auf den Weg gebracht. Dieses enthält insgesamt 389 Stellenhebungen, darunter 12 Hebungen für Fachärzte, 55 Hebungen für Vollzugsbedienstete im Bereich der Krankenreviere sowie weitere 322 Hebungen für Vollzugsbedienstete im Stockwerksbereich. Das Maßnahmenpaket enthält weiterhin 30 Neustellen, die im 2. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 zugehen 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7791 sollen. Dies sind im Einzelnen sieben Stellen für zusätzliche Ärzte beim Justizvollzugskrankenhaus und bei den großen Anstalten, jeweils sechs Stellen für den Psychologischen Dienst und den Sozialdienst, zehn Stellen für den mittleren Vollzugsdienst und eine Stelle für einen zusätzlichen Referenten in der Abteilung Justizvollzug des Justizministeriums zur Verstärkung der Aufsicht über die Justizvollzugseinrichtungen. Hinzu kommen als weiterer Bestandteil des Maßnahmenpakets 54,5 Stellen aus der Schließung kleiner Außenstellen, die zu Gunsten notwendiger Personalverstärkungen den Behandlungs- und Betreuungsbereichen der Justizvollzugsanstalten zufallen sollen. 4. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Attraktivität der Berufsbilder im Justizvollzug Den Herausforderungen im Justizvollzug kann nur mit engagierten Mitarbeitern erfolgreich begegnet werden. Die Rückmeldung und Meinung der Mitarbeiter zu ihrer Tätigkeit und den Rahmenbedingungen ist hierfür besonders wichtig. Das Justizministerium hat daher im Spätjahr 2015 eine Mitarbeiterbefragung pilotiert, die im Frühjahr 2016 landesweit durchgeführt wird. Die Ergebnisse werden sodann in die Planung zukünftiger Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Aufgabenerledigung einbezogen werden. Unbeschadet der Erkenntnisse der Mitarbeiterbefragung lassen sich bereits jetzt Handlungsbereiche für mögliche Verbesserungen der personellen Rahmenbedingungen ausmachen. Hierzu zählen in den mittleren Laufbahnen des Vollzugsdienstes und des Werkdienstes die Anwärtersonderzuschläge. In beiden Laufbahnen werden vorrangig bereits lebensältere Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. mit Meisterprüfung in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Familiäre und bisherige Verdienstsituation erfordern hier zur Gewinnung gut qualifizierter Bewerber eine ausreichende finanzielle Absicherung während des Vorbereitungsdienstes. Qualifizierte Bedienstete sind wesentliche Grundlage der erfolgreichen Arbeit des Justizvollzuges. Damit kommt der Aus- und Fortbildung besondere Bedeutung zu. Dieser Aufgabenbereich wird durch die Justizvollzugschule Baden-Württemberg bisher mit großem Erfolg wahrgenommen. Aufgrund der erheblichen Erweiterung der Fortbildungsangebote im Umgang mit psychisch auffälligen und kranken Gefangenen, zu Themen der Radikalisierung und weiteren aktuellen fachspezifischen Themen muss die Belastung im Bereich der Justizvollzugsschule beobachtet und gegebenenfalls nachgesteuert werden. 5. Rahmen für einen resozialisierenden Justizvollzug Da die Zuständigkeit des Strafvollzugs mit der Entlassung endet, ist die Wiedereingliederung von Strafgefangenen ein Ziel, das der Strafvollzug nicht allein erreichen kann, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Derzeit arbeitet das Justizministerium daran, eine Kooperationsvereinbarung zur Reintegration Strafgefangener mit dem Sozialministerium, der Regionaldirektion Baden-Württemberg, der Bundesagentur für Arbeit, dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, den Straffälligenhilfeverbänden und der Liga der freien Wohlfahrtspflege in BadenWürttemberg abzuschließen. Die Auftaktsitzung mit allen Beteiligten fand am 27. November 2015 im Justizministerium in Stuttgart statt. Damit die Resozialisierung in Baden-Württemberg besser gelingt, sollen darin verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, damit zum Zeitpunkt der Entlassung die notwendigen Rahmenbedingungen für eine geordnete Integration in die Gesellschaft geschaffen sind. Insbesondere sollen die Voraussetzungen zur Aufnahme der entsprechenden Sozialleistungen geklärt, die Unterkunft gesichert sein sowie eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration feststehen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7791 6. Sicherheit Die von gewaltbereiten Islamisten ausgehenden Gefahren sind derzeit der vorrangige Gegenstand der Fortentwicklung des Sicherheitskonzepts im Justizvollzug. Unter Federführung von Baden-Württemberg als Vorsitzland der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wurde der Strafvollzugsausschuss gebeten, sich weiterhin mit dem Thema zu befassen, insbesondere die Notwendigkeit neuer Strategien zu prüfen und wirksame Handlungskonzepte zum Umgang mit Islamisten/Salafisten im Wege eines Best Practice zu ermitteln. Eine zu diesem Zweck eingerichtete bundesweite Arbeitsgruppe, Umgang mit kriminellen Formen der Radikalisierung und des politischen und religiösen Extremismus, an der auch Baden-Württemberg teilnimmt, hat dem Strafvollzugsauschuss im September 2015 bereits einen Zwischenbericht vorgelegt. Parallel dazu werden die Bemühungen fortgesetzt, einer Radikalisierung im Justizvollzug vorzubeugen. Fester Bestandteil des Präventionsprogramms ist die Beobachtung subkultureller Strukturen innerhalb der Justizvollzugsanstalten. In die Beobachtung eingebunden sind zunächst die Bediensteten vor Ort, die dafür sensibilisiert sind, Hinweise auf eine Radikalisierung von Gefangenen zu melden. Diese Erkenntnisse werden von einem sogenannten Strukturbeobachter – einem speziell geschulten Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes – bewertet und an die Anstaltsleitung weitergegeben. Eine landesweite Arbeitsgruppe, an der die Strukturbeobachter beteiligt sind, widmet sich anstaltsübergreifenden Aspekten. Gemeinsam mit dem Landesamt für Verfassungsschutz wurde darüber hinaus eine Arbeitsgruppe gebildet, die die über viele Jahre gewachsene intensive Zusammenarbeit in Aus- und Fortbildung aber auch in der Beratung zu Einzelfällen und dem gegenseitigen Informationssaustauch über das aktuelle Thema Islamismus hinaus weiter institutionalisieren soll. Vorgesehen ist in diesem Rahmen auch die Entwicklung einer weiteren Handreichung für die Bediensteten des Justizvollzugs. Ein Ausbau der muslimischen Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten soll neben der Durchsetzung des Anspruchs auf Glaubensfreiheit einer möglichen islamistischen Radikalisierung entgegenwirken. 6
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