Steuern: Diese Experten beantworten Ihre Fragen

Beobachter 4/2016
Steuern: Diese Experten
beantworten Ihre Fragen
Exklusives
BeobachterAngebot
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Haben Sie Fragen rund um das Thema Steuern? Diese Expertinnen und Experten
aus den Kantonen helfen Beobachter-Leserinnen und -Lesern gern telefonisch weiter.
und Weiterbildungskosten sowie
die Auslagen für Umschulungen
abziehen. Davon ausgenommen ist
die Erstausbildung. Der Steuerabzug beträgt bei der Bundessteuer
maximal 12 000 Franken pro Jahr,
die Kantone haben zum Teil andere Höchstbeträge.
Wir sind beide voll erwerbstätig und
haben eine Putzfrau angestellt. Können wir die Kosten dafür abziehen?
Nein, denn es handelt sich um Lebenshaltungskosten.
Kinderbetreuung
Meine Eltern betreuen unsere zwei
kleinen Töchter zwei Tage die Woche.
Wir möchten sie in der Höhe des
Kinderbetreuungskostenabzugs
entschädigen. Dürfen wir das von
der Steuer absetzen?
Ja, das können Sie. Allerdings sollten Sie der Steuererklärung eine
Aufstellung über diese Kosten und
alle Zahlungsbelege beifügen. Ihre
Eltern müssen die Entschädigung
als Einkommen versteuern. Denn
es handelt sich nicht um eine
Schenkung: Sie erhalten ja eine
Gegenleistung, indem die Eltern
die Kinder hüten.
Prämienverbilligung
Früher erhielt meiner Tochter die
Prämienverbilligung, und sie zahlte
damit Prämien der Krankenkassen.
Neu wird die Verbilligung direkt der
Krankenkasse weitergeleitet. Ist es
wahr, dass damit der Abzug bei den
Steuern wegfällt?
Ja. Ihre Tochter konnte auch vorher
nicht die volle Krankenkassenprämie abziehen, sondern nur jenen
Teil, den sie selber gezahlt hat. Die
Prämien­verbilligung muss sie sich
anrechnen lassen.
Bewerbungskosten
Als Arbeitsloser muss ich mich
ständig bewerben. Kann ich die
Kosten für Bewerbungsmappen,
Kopien und Porto abziehen?
Ja, als Berufsauslagen. Allerdings
müssen Sie auf Nachfrage des
­Steueramts alles belegen können.
Aargau
043 444 52 93
Mittwoch, 2. März, 8.30–12 Uhr
Bruno Eichenberger
Stv. Leiter Sektion nat. Personen
Schaffhausen
043 444 52 93
Freitag, 26. Februar, 8.30–12 Uhr
Hermann Schlatter
Chef Abteilung nat. Personen
Appenzell AI
043 444 52 93
Freitag, 26. Februar, 13.30–17 Uhr
Beat Stöcklin
Steuerveranlagung
Schwyz
043 444 52 93
Dienstag, 1. März, 8.30–12 Uhr
Armin Späni, Teamleiter Veranlagung
unselbständig Erwerbende
Appenzell AR
043 444 52 94
Donnerstag, 25. Februar, 13.30–17 Uhr
Aldo Bieri
Teamleiter (Stv. Abteilungsleiter)
Solothurn
043 444 52 94
Mittwoch, 2. März, 13.30–17 Uhr
Michael Schwaller, Leiter Veranlagungsbehörde Dorneck-Thierstein
Basel-Landschaft
043 444 52 94
Freitag, 4. März, 13.30–17 Uhr
Alain Suter, Teamleiter
unselbständig Erwerbende
St. Gallen
043 444 52 93
Donnerstag, 3. März, 8.30–12 Uhr
Thomas Grögli
Teamleiter Steuerkommissär
Basel-Stadt
043 444 52 94
Donnerstag, 3. März, 8.30–12 Uhr
Laila Herzig
Leiterin Veranlagung 3
Thurgau
043 444 52 93
Montag, 29. Februar, 13.30–17Uhr
Heinz Dennenmoser
Abteilungsleiter nat. Personen
Bern
043 444 52 93
Mittwoch, 24. Februar, 13.30–17 Uhr
Heinz Nydegger
Bereichsleiter Veranlagung
Uri
043 444 52 94
Freitag, 26. Februar, 8.30–12 Uhr
Beat Musch
Abteilungsleiter nat. Personen
Freiburg
043 444 52 94
Mittwoch, 24. Februar, 8.30–12 Uhr
Thomas Aebischer
Sektorchef
Wallis
043 444 52 93
Mittwoch, 2. März, 14–17 Uhr
Gottlieb Amacker
Experte – Revisor
Glarus
043 444 52 93
Montag, 29. Februar, 8.30–12 Uhr
Marita Lichtsteiner
Abteilungsleiterin nat. Personen
Zürich
043 444 52 93
Donnerstag, 25. Februar, 8.30–12 Uhr
Thomas Schenkel
Stv.-Chef Division Süd
Graubünden
043 444 52 93
Dienstag, 1. März, 13.30–17 Uhr
Peter Camathias
Teamleiter
Zürich
043 444 52 94
Donnerstag, 25. Februar, 8.30–12 Uhr
Marcel Egloff
Teamleiter Division Süd
Luzern
043 444 52 93
Donnerstag, 3. März, 13.30–17 Uhr
Roland Murer
Teamleiter Gemeindebetreuung
Zug: Die Telefonnummer ist auf der
Steuererklärung aufgedruckt
(vgl. Formular K). Auskunftsdienst vom
7. bis 15. März, werktags, 14 bis 18 Uhr;
wechselnde Expertinnen und Experten
Nidwalden
043 444 52 94
Montag, 29. Februar, 8.30–12 Uhr
Franziska Kathriner
Stv. Abteilungsleiterin nat. Personen
Genf: 022 327 70 00
Jura: 032 420 55 66
Neuenburg: 032 889 64 20
Tessin: 091 814 39 58
Waadt: 021 316 00 00
Obwalden
043 444 52 93
Freitag, 4. März, 13.30–17 Uhr
Peter Stalder
Fachverantwortlicher