Beobachter 4/2016 Steuern: Diese Experten beantworten Ihre Fragen Exklusives BeobachterAngebot 65 Haben Sie Fragen rund um das Thema Steuern? Diese Expertinnen und Experten aus den Kantonen helfen Beobachter-Leserinnen und -Lesern gern telefonisch weiter. und Weiterbildungskosten sowie die Auslagen für Umschulungen abziehen. Davon ausgenommen ist die Erstausbildung. Der Steuerabzug beträgt bei der Bundessteuer maximal 12 000 Franken pro Jahr, die Kantone haben zum Teil andere Höchstbeträge. Wir sind beide voll erwerbstätig und haben eine Putzfrau angestellt. Können wir die Kosten dafür abziehen? Nein, denn es handelt sich um Lebenshaltungskosten. Kinderbetreuung Meine Eltern betreuen unsere zwei kleinen Töchter zwei Tage die Woche. Wir möchten sie in der Höhe des Kinderbetreuungskostenabzugs entschädigen. Dürfen wir das von der Steuer absetzen? Ja, das können Sie. Allerdings sollten Sie der Steuererklärung eine Aufstellung über diese Kosten und alle Zahlungsbelege beifügen. Ihre Eltern müssen die Entschädigung als Einkommen versteuern. Denn es handelt sich nicht um eine Schenkung: Sie erhalten ja eine Gegenleistung, indem die Eltern die Kinder hüten. Prämienverbilligung Früher erhielt meiner Tochter die Prämienverbilligung, und sie zahlte damit Prämien der Krankenkassen. Neu wird die Verbilligung direkt der Krankenkasse weitergeleitet. Ist es wahr, dass damit der Abzug bei den Steuern wegfällt? Ja. Ihre Tochter konnte auch vorher nicht die volle Krankenkassenprämie abziehen, sondern nur jenen Teil, den sie selber gezahlt hat. Die Prämienverbilligung muss sie sich anrechnen lassen. Bewerbungskosten Als Arbeitsloser muss ich mich ständig bewerben. Kann ich die Kosten für Bewerbungsmappen, Kopien und Porto abziehen? Ja, als Berufsauslagen. Allerdings müssen Sie auf Nachfrage des Steueramts alles belegen können. Aargau 043 444 52 93 Mittwoch, 2. März, 8.30–12 Uhr Bruno Eichenberger Stv. Leiter Sektion nat. Personen Schaffhausen 043 444 52 93 Freitag, 26. Februar, 8.30–12 Uhr Hermann Schlatter Chef Abteilung nat. Personen Appenzell AI 043 444 52 93 Freitag, 26. Februar, 13.30–17 Uhr Beat Stöcklin Steuerveranlagung Schwyz 043 444 52 93 Dienstag, 1. März, 8.30–12 Uhr Armin Späni, Teamleiter Veranlagung unselbständig Erwerbende Appenzell AR 043 444 52 94 Donnerstag, 25. Februar, 13.30–17 Uhr Aldo Bieri Teamleiter (Stv. Abteilungsleiter) Solothurn 043 444 52 94 Mittwoch, 2. März, 13.30–17 Uhr Michael Schwaller, Leiter Veranlagungsbehörde Dorneck-Thierstein Basel-Landschaft 043 444 52 94 Freitag, 4. März, 13.30–17 Uhr Alain Suter, Teamleiter unselbständig Erwerbende St. Gallen 043 444 52 93 Donnerstag, 3. März, 8.30–12 Uhr Thomas Grögli Teamleiter Steuerkommissär Basel-Stadt 043 444 52 94 Donnerstag, 3. März, 8.30–12 Uhr Laila Herzig Leiterin Veranlagung 3 Thurgau 043 444 52 93 Montag, 29. Februar, 13.30–17Uhr Heinz Dennenmoser Abteilungsleiter nat. Personen Bern 043 444 52 93 Mittwoch, 24. Februar, 13.30–17 Uhr Heinz Nydegger Bereichsleiter Veranlagung Uri 043 444 52 94 Freitag, 26. Februar, 8.30–12 Uhr Beat Musch Abteilungsleiter nat. Personen Freiburg 043 444 52 94 Mittwoch, 24. Februar, 8.30–12 Uhr Thomas Aebischer Sektorchef Wallis 043 444 52 93 Mittwoch, 2. März, 14–17 Uhr Gottlieb Amacker Experte – Revisor Glarus 043 444 52 93 Montag, 29. Februar, 8.30–12 Uhr Marita Lichtsteiner Abteilungsleiterin nat. Personen Zürich 043 444 52 93 Donnerstag, 25. Februar, 8.30–12 Uhr Thomas Schenkel Stv.-Chef Division Süd Graubünden 043 444 52 93 Dienstag, 1. März, 13.30–17 Uhr Peter Camathias Teamleiter Zürich 043 444 52 94 Donnerstag, 25. Februar, 8.30–12 Uhr Marcel Egloff Teamleiter Division Süd Luzern 043 444 52 93 Donnerstag, 3. März, 13.30–17 Uhr Roland Murer Teamleiter Gemeindebetreuung Zug: Die Telefonnummer ist auf der Steuererklärung aufgedruckt (vgl. Formular K). Auskunftsdienst vom 7. bis 15. März, werktags, 14 bis 18 Uhr; wechselnde Expertinnen und Experten Nidwalden 043 444 52 94 Montag, 29. Februar, 8.30–12 Uhr Franziska Kathriner Stv. Abteilungsleiterin nat. Personen Genf: 022 327 70 00 Jura: 032 420 55 66 Neuenburg: 032 889 64 20 Tessin: 091 814 39 58 Waadt: 021 316 00 00 Obwalden 043 444 52 93 Freitag, 4. März, 13.30–17 Uhr Peter Stalder Fachverantwortlicher
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