Thüringen ist Rot-Weiß Zuschauer-Teilausschluss, Geld

Presseinformation
Saison 2015/2016
Nr. 023/2016 – 15/02/2016
Thüringen ist Rot-Weiß
Zuschauer-Teilausschluss, Geld- und Bewährungsstrafe
sowie Auflage für RW Erfurt
Sehr geehrte Medienvertreterinnen,
sehr geehrte Medienvertreter,
das Sportgericht des DFB hat eine Vielzahl von Verstößen einzelner Zuschauer gegen die Rechts- und
Verfahrensordnung des Verbandes geahndet. Das Urteil trifft den Verein empfindlich.
Nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen hat das Sportgericht des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB) den FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFBKontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss, einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und einer
Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, dass seine
Anhänger bis zur umbaubedingten Schließung der Blöcke 5 und 6 – längstens jedoch bis zum Ende der laufenden
Saison 2015/2016 – in besagten beiden Blöcken keine Block- und Zaunfahnen sowie Banner verwenden dürfen.
Vom verhängten Zuschauer-Teilausschluss betroffen ist das kommende Heimspiel der Rot-Weißen gegen die
Würzburger Kickers am Sonntag, den 21.02.16 (ab 14 Uhr). So müssen in diesem Heimspiel die Stehplatzbereiche
in den Blöcken 5 und 6 leer und geschlossen bleiben. Zudem ist die Wiedereröffnung von Zuschauerbereichen im
Zuge des gegenwärtigen Stadionumbaus für dieses Spiel untersagt.
Ein weiteres Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit, bei dem ebenfalls die Stehplatzbereiche in
den Blöcken 5 und 6 (oder vergleichbare Blöcke, sollte der Umbau bereits erfolgt sein) geschlossen bleiben
müssten, wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann
erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
Erheblich ins Gewicht fielen die Vorgänge während des Erfurter Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 14.
Dezember 2015, als zwei Kinder im Erfurter Zuschauerblock verletzt wurden. Zuvor waren im Stadion zu Beginn
der zweiten Halbzeit pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise in Richtung angrenzender
Zuschauerblöcke geworfen beziehungsweise geschossen worden. Zudem hatten Erfurter Zuschauer in der ersten
Halbzeit auf der Haupttribüne Magdeburger Zuschauer attackiert.
Darüber hinaus hatten Erfurter Zuschauer während des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 24. Oktober 2015
ein Banner mit beleidigendem Inhalt ("Scheiß DFB") gezeigt und in der 45. Minute des Drittligaspiels gegen
Dynamo Dresden am 23. Januar 2016 einen Böller gezündet.
Der Verein hat dem Urteil nach vorheriger schriftlicher Einlassung und einem
Gesprächstermin seines Vorstandsmitgliedes Thomas Kalt und Sicherheitschef
Andreas Nichelmann vor der Urteilsfindung beim DFB in Frankfurt zugestimmt, auch weil der
Kontrollausschuss und ihm folgend das Sportgericht, bei weiteren feststehenden Verfehlungen
seiner Anhänger bei anderen Spielen von zusätzlichen Strafen Abstand genommen und
die ernstlichen Bemühungen des FC Rot-Weiß Erfurt um die Aufrechterhaltung von Sicherheit
und Ordnung im Stadionbereich anerkannt hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Präsidium unseres Vereins bittet nun eindringlich alle Fans, von weiteren Verstößen gegen die Rechts- und
Verfahrensordnung des DFB abzusehen und sich dem Fairplay-Gedanken zu verschreiben!
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Mohren
- Pressesprecher -
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