Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Nachteilsausgleich: Sicht der SMK und Praxis der Hochschulen Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Beobachtungen I Die Zahl der Anträge auf Nachteilsausgleich steigt bei Gymnasien und den Schweizerischen Maturitätsprüfungen. I Folge: Steigende Zahl der Studierenden an den Hochschulen, die entsprechende Anträge stellen. I Seit 2010 haben an der ETH rund 45 Personen Anträge auf Nachteilsausgleich gestellt. Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen I Ein grosser Teil der Anträge wird ganz oder teilweise genehmigt. Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Folgende Hochschulen haben sich im Portal uniability.ch zusammengeschlossen und bieten entsprechende Beratung: I Universität Basel I Universität Bern I EPF Lausanne I Université de Lausanne I Universität Luzern I Universität Sankt Gallen I ETH Zürich I Universität Zürich I Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften I Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich I Pädagogische Hochschule Zürich Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Situation an der ETH I ETH Beratungsstelle: Karin Züst I Gesetzliche Grundlage: Behindertengleichstellungsgesetz I Grundsatz: Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, d.h. sie können gleichwertige Prüfungsleistungen unter anderen Bedingungen erbringen. Diese Modifikationen stellen keine inhaltlichen Erleichterungen dar. Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen I Antragsstellung: Detaillierter Antrag und Arztzeugnis. Bei Leistungskontrollen werden Nachteilsausgleiche nur im Bereich der Prüfungsmodalitäten gewährt. Eine Anpassung von fachlichen Anforderungen ist nicht möglich. Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Antragstellung I I Genaue Beschreibung der Beeinträchtigung und der Auswirkungen für das Studium: Massnahmen, Hilfsmittel, Hilfestellung. Arztzeugnis: I ICF respektive DSM IV Klassifikation I Beschreibung der funktionalen Einschränkungen bezogen auf Studienleistungen: Wahrnehmung, Kognition, Verhalten und körperliche Funktionalität I Beschreibung der Entwicklungstendenz I Bisherige medizinische und sonstige Massnahmen I Empfehlungen betreffend Unterstützungsmassnahmen für das Studium (Strategien, Hilfsmittel, Betreuung) I Vorschläge für angemessene Massnahmen bei mündlichen und schriftlichen Prüfungen. Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Ablauf Nachteilsausgleich I Antrag auf individuelle Anpassung hinsichtlich Ablegung von Leistungskontrollen Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) I Der Prorektor Studium entscheidet über die individuellen Gesuche (evtl. zeitliche Befristung) Sicht der Hochschulen I Kriterien: Studierfähigkeit, Prüfungsfähigkeit. Die wesentlichen Studienanforderungen müssen erreichbar sein. Grenzen I Prinzip der Verhältnismässigkeit I Sicherheitsrisiken: z.B. Epilepsie und Labor I Kosten (technische Hilfsmittel, Betreuung): IV I Keine Dispensierung von Studienleistungen oder Prüfungen Alternativen I Fernstudium I MOOCs I ETH Aufnahmeprüfung Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Beispiele I Legasthenie: Mehr Zeit bei der Prüfung (×1.5) I Rollstuhlzugänglichkeit: Bauliche Anpassungen I Psychische Beeinträchtigungen, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme: Prüfungen am Vormittag I Asperger Syndrom: Separater Prüfungsraum I Seh- und Hörbehinderung: Technische Hilfsmittel I ... Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Sicht der SMK I in Bezug auf MAR I in Bezug auf Schweizerische Maturitätsprüfung (SMP) Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Grundsätze der SMK in Bezug auf MAR I MAR Art. 5 Bildungsziel: unantastbar I Abweichungen vom MAR einzig für Schulversuche (Art. 19) möglich: Art. 19 ist nicht für individuelle Massnahmen zum Nachteilsausgleich anwendbar. I MAR enthält keinen Ausnahmeartikel für Kandidierende mit Behinderung. D.h. keine gesetzliche Grundlage, um Schüler/innen z.B. von einem Fach zu dispensieren. I Nachteilsausgleich: Nur Anpassungen im Prüfungsverfahren, nicht aber bei den Lernzielen. I Anpassungen im Prüfungsverfahren liegen in der Kompetenz der Kantone. Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Konkretes Beispiel aus der SMK-Praxis I I Anfrage eines kantonalen Erziehungsdepartementes: Kann ein Maturand mit Asperger Syndrom vom Fach Französisch dispensiert werden? Wäre sein Maturitätszeugnis (ohne zweite Landessprache, mit 12 statt 13 Noten) MAR-konform? Antwort SMK: Nein, MAR enthält keine Bestimmung, welche dies ermöglichen würde. Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Nachteilsausgleich während Ausbildung und Maturitätsprüfungen I I Frage des Nachteilsausgleichs kann sich nicht auf die “Maturitätsprüfungen” im engeren Sinn beschränken: Handhabung des Nachteilsausgleichs im Unterricht und bei Leistungskontrollen fliesst via Erfahrungsnoten in die Maturitätsnoten mit ein. Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Grundsätze der SMK in Bezug auf die Schweizerische Maturitätsprüfung (SMP) Verordnung über die Schweizerische Maturitätsprüfung ist reine Prüfungsverordnung: I I geregelt sind einzig Prüfung und Prüfungszweck (via VO und detaillierte Prüfungsrichtlinien), nicht aber Ausbildung und Vorbereitung. VO enthält rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleich: Art. 27 Ausnahmeregelung: Sofern besondere Umstände dies erfordern (etwa bei behinderten Kandidatinnen und Kandidaten), kann die Kommission auf begründetes Gesuch hin Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. Der Prüfungszweck nach Art. 8 muss aber in jedem Fall erreicht werden. Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Bewilligungsverfahren I zuständig: Büro (leitender Ausschuss) SMK I Gesuche um Nachteilsausgleich samt Beilagen und medizinischen Attesten: spätestens 3 Monate vor Anmeldung I Grundsatz SMK wie bezüglich MAR: Prüfungzweck und Lernziele unantastbar, nur Anpassungen im Prüfungsverfahren Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Spezifik der externen Schweizerischen Maturitätsprüfung I Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Keinerlei Erfahrungsnoten, Maturitätsprüfung in allen Fächern Sicht der Hochschulen I Die Prüfenden haben die Kandidierenden nicht als Schüler kennen gelernt: Sie kennen ihr Handicap (und den Umgang damit) nicht aus dem Unterricht. I Tendenziell bei SMP überproportional viele Kandidierende mit Handicap, gerade weil die Vorbereitung individuell gestaltet werden kann (i.d.R. an privaten Vorbereitungsschulen). Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele Konkrete Beispiele: Praxis des Nachteilsausgleichs bei der SMP I Generell: Vorinformation der Prüfenden (sie kennen die Kandidierenden nicht) über den Sachverhalt I Legastheniker: verlängerte Prüfungszeit (rund 20%) I Asperger Syndrom: verlängerte Prüfungszeit, separater Prüfungsraum I Chronische physische Krankheiten (Morbus Crohn etc.), die bei Vorbereitung und Prüfung die Leistungsfähigkeit einschränken: Aufteilung der Prüfung I Psychische Probleme (Depressionen etc.): wie chronische physische Krankheiten I starke Sehschwäche, bis Blindheit: Benutzung Spezialgeräte, gewisse Prüfungen (Bio, Geo, etc.) mündlich statt schriftlich Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele I I Farbenblindheit: spezielle Beschriftung von Karten, Grafiken etc. Feinmotorische Probleme (u.a. bei Kurzfingrigkeit): schriftliche Prüfungen am PC, separater Prüfungsraum I Sprachstörungen (z.B. Stottern): verlängerte Prüfungszeit I Immer wieder auch neue Fälle. Nachteilsausgleich Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK) Thomas Schwaller (SBFI) Sicht der Hochschulen Beobachtungen Studium mit Behinderung Situation an der ETH Antragstellung Beispiele Sicht der SMK in Bezug auf MAR in Bezug auf SMP Beispiele
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