14-11-17 Präsentation Sicht SMK

Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
Nachteilsausgleich:
Sicht der SMK und
Praxis der Hochschulen
Norbert Hungerbühler (ETH Zürich/Büro SMK)
Thomas Schwaller (SBFI)
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Beobachtungen
I
Die Zahl der Anträge auf Nachteilsausgleich steigt bei
Gymnasien und den Schweizerischen Maturitätsprüfungen.
I
Folge: Steigende Zahl der Studierenden an den Hochschulen,
die entsprechende Anträge stellen.
I
Seit 2010 haben an der ETH rund 45 Personen Anträge auf
Nachteilsausgleich gestellt.
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
I
Ein grosser Teil der Anträge wird ganz oder teilweise
genehmigt.
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Studium mit Behinderung oder chronischer
Erkrankung
Folgende Hochschulen haben sich im Portal uniability.ch
zusammengeschlossen und bieten entsprechende Beratung:
I
Universität Basel
I
Universität Bern
I
EPF Lausanne
I
Université de Lausanne
I
Universität Luzern
I
Universität Sankt Gallen
I
ETH Zürich
I
Universität Zürich
I
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
I
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich
I
Pädagogische Hochschule Zürich
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Situation an der ETH
I
ETH Beratungsstelle: Karin Züst
I
Gesetzliche Grundlage: Behindertengleichstellungsgesetz
I
Grundsatz: Studierende mit Behinderung oder chronischer
Krankheit haben die Möglichkeit, einen Antrag auf
Nachteilsausgleich zu stellen, d.h. sie können gleichwertige
Prüfungsleistungen unter anderen Bedingungen
erbringen. Diese Modifikationen stellen keine
inhaltlichen Erleichterungen dar.
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
I
Antragsstellung: Detaillierter Antrag und Arztzeugnis. Bei
Leistungskontrollen werden Nachteilsausgleiche nur im
Bereich der Prüfungsmodalitäten gewährt. Eine Anpassung
von fachlichen Anforderungen ist nicht möglich.
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Antragstellung
I
I
Genaue Beschreibung der Beeinträchtigung und der
Auswirkungen für das Studium: Massnahmen, Hilfsmittel,
Hilfestellung.
Arztzeugnis:
I
ICF respektive DSM IV Klassifikation
I
Beschreibung der funktionalen Einschränkungen bezogen auf
Studienleistungen: Wahrnehmung, Kognition, Verhalten und
körperliche Funktionalität
I
Beschreibung der Entwicklungstendenz
I
Bisherige medizinische und sonstige Massnahmen
I
Empfehlungen betreffend Unterstützungsmassnahmen für das
Studium (Strategien, Hilfsmittel, Betreuung)
I
Vorschläge für angemessene Massnahmen bei mündlichen und
schriftlichen Prüfungen.
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Ablauf
Nachteilsausgleich
I
Antrag auf individuelle Anpassung hinsichtlich Ablegung von
Leistungskontrollen
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
I
Der Prorektor Studium entscheidet über die individuellen
Gesuche (evtl. zeitliche Befristung)
Sicht der Hochschulen
I
Kriterien: Studierfähigkeit, Prüfungsfähigkeit. Die
wesentlichen Studienanforderungen müssen erreichbar
sein.
Grenzen
I
Prinzip der Verhältnismässigkeit
I
Sicherheitsrisiken: z.B. Epilepsie und Labor
I
Kosten (technische Hilfsmittel, Betreuung): IV
I
Keine Dispensierung von Studienleistungen oder Prüfungen
Alternativen
I Fernstudium
I
MOOCs
I
ETH Aufnahmeprüfung
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Beispiele
I
Legasthenie: Mehr Zeit bei der Prüfung (×1.5)
I
Rollstuhlzugänglichkeit: Bauliche Anpassungen
I
Psychische Beeinträchtigungen, Schlafstörungen,
Konzentrationsprobleme: Prüfungen am Vormittag
I
Asperger Syndrom: Separater Prüfungsraum
I
Seh- und Hörbehinderung: Technische Hilfsmittel
I
...
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Sicht der SMK
I
in Bezug auf MAR
I
in Bezug auf Schweizerische Maturitätsprüfung (SMP)
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
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Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Grundsätze der SMK in Bezug auf MAR
I
MAR Art. 5 Bildungsziel: unantastbar
I
Abweichungen vom MAR einzig für Schulversuche (Art. 19)
möglich: Art. 19 ist nicht für individuelle Massnahmen zum
Nachteilsausgleich anwendbar.
I
MAR enthält keinen Ausnahmeartikel für Kandidierende mit
Behinderung. D.h. keine gesetzliche Grundlage, um
Schüler/innen z.B. von einem Fach zu dispensieren.
I
Nachteilsausgleich: Nur Anpassungen im Prüfungsverfahren,
nicht aber bei den Lernzielen.
I
Anpassungen im Prüfungsverfahren liegen in der Kompetenz
der Kantone.
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Konkretes Beispiel aus der SMK-Praxis
I
I
Anfrage eines kantonalen Erziehungsdepartementes: Kann ein
Maturand mit Asperger Syndrom vom Fach Französisch
dispensiert werden? Wäre sein Maturitätszeugnis (ohne
zweite Landessprache, mit 12 statt 13 Noten) MAR-konform?
Antwort SMK: Nein, MAR enthält keine Bestimmung, welche
dies ermöglichen würde.
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Nachteilsausgleich während Ausbildung und
Maturitätsprüfungen
I
I
Frage des Nachteilsausgleichs kann sich nicht auf die
“Maturitätsprüfungen” im engeren Sinn beschränken:
Handhabung des Nachteilsausgleichs im Unterricht und bei
Leistungskontrollen fliesst via Erfahrungsnoten in die
Maturitätsnoten mit ein.
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Grundsätze der SMK in Bezug auf die
Schweizerische Maturitätsprüfung (SMP)
Verordnung über die Schweizerische Maturitätsprüfung ist reine
Prüfungsverordnung:
I
I
geregelt sind einzig Prüfung und Prüfungszweck (via VO und
detaillierte Prüfungsrichtlinien), nicht aber Ausbildung und
Vorbereitung.
VO enthält rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleich:
Art. 27 Ausnahmeregelung: Sofern besondere Umstände dies
erfordern (etwa bei behinderten Kandidatinnen und
Kandidaten), kann die Kommission auf begründetes Gesuch
hin Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung
zulassen. Der Prüfungszweck nach Art. 8 muss aber in jedem
Fall erreicht werden.
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
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Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Bewilligungsverfahren
I
zuständig: Büro (leitender Ausschuss) SMK
I
Gesuche um Nachteilsausgleich samt Beilagen und
medizinischen Attesten: spätestens 3 Monate vor Anmeldung
I
Grundsatz SMK wie bezüglich MAR: Prüfungzweck und
Lernziele unantastbar, nur Anpassungen im Prüfungsverfahren
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
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Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Spezifik der externen Schweizerischen
Maturitätsprüfung
I
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
(SBFI)
Keinerlei Erfahrungsnoten, Maturitätsprüfung in allen Fächern
Sicht der Hochschulen
I
Die Prüfenden haben die Kandidierenden nicht als Schüler
kennen gelernt: Sie kennen ihr Handicap (und den Umgang
damit) nicht aus dem Unterricht.
I
Tendenziell bei SMP überproportional viele Kandidierende mit
Handicap, gerade weil die Vorbereitung individuell gestaltet
werden kann (i.d.R. an privaten Vorbereitungsschulen).
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
Konkrete Beispiele: Praxis des
Nachteilsausgleichs bei der SMP
I
Generell: Vorinformation der Prüfenden (sie kennen die
Kandidierenden nicht) über den Sachverhalt
I
Legastheniker: verlängerte Prüfungszeit (rund 20%)
I
Asperger Syndrom: verlängerte Prüfungszeit, separater
Prüfungsraum
I
Chronische physische Krankheiten (Morbus Crohn etc.), die
bei Vorbereitung und Prüfung die Leistungsfähigkeit
einschränken: Aufteilung der Prüfung
I
Psychische Probleme (Depressionen etc.): wie chronische
physische Krankheiten
I
starke Sehschwäche, bis Blindheit: Benutzung Spezialgeräte,
gewisse Prüfungen (Bio, Geo, etc.) mündlich statt schriftlich
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
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Thomas Schwaller
(SBFI)
Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele
I
I
Farbenblindheit: spezielle Beschriftung von Karten, Grafiken
etc.
Feinmotorische Probleme (u.a. bei Kurzfingrigkeit):
schriftliche Prüfungen am PC, separater Prüfungsraum
I
Sprachstörungen (z.B. Stottern): verlängerte Prüfungszeit
I
Immer wieder auch neue Fälle.
Nachteilsausgleich
Norbert Hungerbühler
(ETH Zürich/Büro
SMK)
Thomas Schwaller
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Sicht der Hochschulen
Beobachtungen
Studium mit
Behinderung
Situation an der ETH
Antragstellung
Beispiele
Sicht der SMK
in Bezug auf MAR
in Bezug auf SMP
Beispiele