CARITAS Freiburg PP 2015 Schuldenprävention

07.05.2015
«Sensibilisierung
zum Thema
schulden»
Schuldenberatungsdienst Caritas Freiburg
Zorka Mitrevska
Durchgeführt nach dem Mandat von
Wir sind solidarisch
Unsere Dienstleistungen 2014
• 167 neue Dossiers in der Schuldenberatung
• 302 Situationen
• Durchschnittliche Verschuldung: ca. CHF 72’000.20% jünger als 30 Jahre (diese Zahl ist seit ca. 10
Jahren stabil, man kennt jedoch die Langzeitfolgen
der Kleinkredite noch nicht)
• Caritas hilft verschuldeten Menschen bei der Suche nach
einer Lösung, wir bezahlen jedoch die Schulden nicht an Stelle
der Person.
• Wir versuchen gemäss dem Budget der Person und
gemeinsam mit den Gläubigern eine Lösung zu finden bzw.
auszuhandeln (z.B. Sanierungsplan).
• Dies bedeutet viel Arbeit und braucht meistens mehrere
Jahre.
•
(% parmi les dossiers traités canton de Fr
Die Problematik der Schulden
Hauptursachen der Verschuldung
(Dossiers der Caritas Freiburg, 2014)
% (mehrere Ursachen pro Fall
möglich)
Neuer Haushalt (Familie wird gegründet)
5%
Auflösung eines Haushalts (Scheidung, Trennung)
28%
Schwierigkeiten bei der administrativen und
finanziellen Verwaltung / Einfluss der
Konsumgesellschaft
52%
Senkung des Einkommens / Arbeitslosigkeit
34%
Scheitern einer unabhängigen Erwerbstätigkeit
10%
Krankheit/Invalidität/Unfall/Sucht
26%
Spielsucht
1%
Working poor/niedriges Einkommen/soziale
Unsicherheit
11%
Kredite/ Darlehen für Dritte
8%
Anderes
9%
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07.05.2015
Schulden: die Problematik
• Wichtig: Schuldenanerkennung!
• Schulden gegenüber Freunden und
Eltern sind auch Schulden!
• Es ist wichtig den Unterschied
zwischen einem Darlehen und einer
Spende zu kennen.
Die Betreibung
•Wird eine Schuld nicht bezahlt, so führt dies
meistens zu einer Betreibung.
• Das Betreibungsamt ist in der Schweiz dafür
zuständig, dass der Gläubiger sein Geld
zurückbekommt.
• Im Kanton Freiburg gibt es ein Betreibungsamt
pro Bezirk (7 Betreibungsämter) und ein
Konkursamt.
Die Betreibung
Ablauf einer Betreibungseinführung
Eventuell Mahnungen….
Achtung ! Mahnungen sind kein obligatorisches Verfahren.
Eine Rechnung muss im Prinzip bis zum erwähnten Datum oder bis
spätestens 30 Tage nach Empfang der Rechnung einbezahlt worden
sein (manche Rechnungen > 10 Tagesfrist).
Erste Etappe: Der Gläubiger richtet beim Betreibungsamt ein
Betreibungsbegehren aus
Zahlungsbefehl
20 Tage um zu bezahlen
10 Tage um einen Rechtsvorschlag zu formulieren
Ist der Betrag nicht einbezahlt worden, schickt das Betreibungsamt
dem Gläubiger eine Kopie des Zahlungsbefehls.
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07.05.2015
Die Betreibung
Quelle: www.fr.ch/opf
Der Rechtsvorschlag
Ein Rechtsvorschlag muss 10 Tage nach Empfang des Zahlungsbefehls gemacht
werden. Achtung! Der bestrittene Betrag muss genau erwähnt werden!
Einen Rechtsvorschlag kann man machen:
… indem man dies direkt auf dem Zahlungsbefehl anmerkt.
… indem man ihn schriftlich einschickt (eingeschriebenes Couvert!)
… vor Ort beim Betreibungsamt.
Den gesamten Betrag bestreiten
Der im Zahlungsbefehl erwähnte Betrag wurde bereits einbezahlt.
Der erwähnte Betrag betrifft mich nicht.
Der Zahlungsbefehl richtet sich an eine andere Person. (Name)
Den Betrag teilweise bestreiten
Ein Anteil der geforderten Summe betrifft mich nicht.
Ein Inkassounternehmen will manche Kosten auf mich abwälzen.
Das Inkassounternehmen
Was genau ist ein Inkassounternehmen / Inkassobüro?
Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches von einem
Gläubiger den Auftrag bekommt angeblich geschuldetes Geld
wiederzuerlangen.
Gläubiger
Verkauft die
Schuld oder
mandatiert das
Inkassobüro
• z.B. Schwyzcom
Inkassobüro
Verlangt die Summe vom
Schuldner, betreibt den
Schuldner
• z.B. Hintrum
Chustizia
Schuldner
• Du
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07.05.2015
Die Betreibung
Welche Beträge schulde ich, wenn das Betreibungsbegehren bereits
aufgenommen wurde?
Ursprüngl.
Betrag meiner
Schuld
5%
Schuldzins
Summe die
ich schulde
Mahngebühren
Kosten des
Betreibung
samtes
Das Inkassounternehmen
Achtung : Kosten, die dem Inkassounternehmen entstehen, werden dem
Gläubiger belastet Rechtsvorschlag
Das Existenzminimum und der
Registerauszug
Das Existenzminimum=?
Das Bundesgesetz zur Betreibung in Folge von Schulden
und Konkurs beinhaltet ein Grundprinzip, nach dem man
dem betriebenen Schuldner, einen zum Leben
ausreichenden Geldbetrag lassen muss.
Der Registerauszug= ?
Ein Dokument (mit juristischem Wert), welches bestätigt,
dass man nicht betrieben wird oder die Betreibungsliste
der betroffenen Person aufzeigt (wird betrieben).
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07.05.2015
Das Budget
Wozu das Budget ?
• Die Ausgaben übersichtlich darstellen
• Das Einkommen und die Ausgaben vergleichen
• Gibt Auskunft darüber ob eine
ausserordentliche Ausgabe möglich wäre
Ein Budget ist ausgeglichen, wenn die Ausgaben
nicht höher sind als die Einnahmen.
Am Besten ist es wenn man im Budget einen
« Sparposten » vorsehen kann.
Nun seid Ihr an der Reihe!
• Füllen Sie nun das Budget-Blatt so aus, als hätten Sie Ihre
Ausbildung abgeschlossen, Sie arbeitet zu 100% und beziehen
Ihren ersten Lohn nach der Ausbildung.
Wohngelegenheit (Wohnung oder Studio/Monat)
Hausrat- und Haftpflichtversicherung = 300.-/Jahr
Krankenkasse = 300.-/Monat
Billag = 37.80/Monat
Steuern = circa 1.5 Monatslohn/Jahr
Autoversicherung/Vollkasko = min. 1800.-/Jahr
Militärtaxe /Wehrpflichtersatzabgabe (WPE) =
3% des zu versteuernden Einkommens/Jahr (= 1/5 der Steuern)
• Müllgebühren = circa 96.-/Jahr (spez. Gemeinderegelung)
• Feuerwehrersatzabgabe = circa 160.-/Jahr
(spez. Gemeinderegelung)
•
•
•
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•
•
•
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07.05.2015
Tipps und Tricks für den Alltag
Über zwei Bankkonten verfügen bei einer
Bank und / oder der Post:
• Ein Lohnkonto, auf welches der Lohn
einbezahlt wird und das für regelmässige
Ausgaben benutzt wird.
• Ein Sparkonto welches es ermöglicht,
Geld auf die Seite zu legen (für
Unvorhergesehenes, unregelmässige
Rechnungen …)
Tipps und Tricks für den Alltag
Debitkarte
• MaestroCard
• Postcard
Den Überziehungskredit auf
CHF 0.00 setzen, damit das Konto
nicht überzogen werden kann!
Tipps und Tricks für den Alltag
• Es gibt für jeden ein massgeschneidertes
Budget…
• Papier / Excel www.budgetberatung.ch
• Auf dem Smartphone:
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1071699/
Kostenloser_Budget-Alarm_
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07.05.2015
Tipps und Tricks für den Alltag
Budget-Alarm!
Die Gesundheitskosten
Die Krankenkasse
Die Krankenversicherung (KVG), ist eine obligatorische Grundversicherung!
• Die Versicherungspolice = Wirtschaftlicher Vertrag, der abgeschlossen wird, um sich
finanziell vor den Konsequenzen der Risiken zu schützen, die im Gesundheitsbereich
anfallen.
• Gesundheitsprämie = Summe die man für eine Versicherungspolice zahlt
(normalerweise jeden Monat oder einmal pro Jahr).
• Versicherte(r) = Person dessen Gesundheit im Rahmen des Vertrags geschützt wird.
• Versicherer = Krankenkasse/Unternehmen.
Quelle: www.frc.ch
Die Gesundheitskosten
Die Krankenkasse – Das Grundprinzip
• Der Versicherte zahlt der Krankenkasse regelmässig einen gewissen Betrag
= Krankenkassenprämien
• Wenn dem Versicherten etwas zustösst, dann übernimmt die Krankenkasse
die Kosten, die durch die Krankheit (Unfall) etc. entstanden sind (wenn die
Franchise erreicht wurde!)
• Es können sowohl Honorarkosten (Arztbesuche), Kosten für Medikamente,
Spitalaufenthalte, oder Therapien (z.B. eine Physiotherapie) sein.
• Man sucht sich selber eine Krankenkasse aus und wählt die Höhe der
Franchise aus + ev. Zusatzversicherungen.
• Franchise : 30 November (-) / 15 Dezember (+)
Quelle: www.frc.ch
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07.05.2015
Die Gesundheitskosten
Die Krankenkasse – Das Grundprinzip
•
•
•
•
Als Versicherte(r)… was muss ich zahlen?
Die Prämien (jeden Monat, Betrag variiert je nach Franchise)
Die Franchise ( Minimum 300.- pro Ziviljahr)
Der Selbstbehalt (10% aller entstandenen Kosten (sobald die Franchise
erreicht wurde bis zu Maximum 700.-)
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
10%
300.- oder 1000.- oder 2500.oder…
Die Gesundheitskosten
Die Krankenkasse – Die Franchise auswählen
60
50
40
30
20
10
0
Franchise 300.-
Franchise 1000.Prämie
Franchise
Franchise 2500.Gesamtkosten / Jahr
Quelle : www.frc.ch
Die Gesundheitskosten
Achtung ! Seinen Gesundheitszustand muss man jedes Jahr neu
einschätzen und seinen Versicherungsschutz dementsprechend
auswählen.
Angebote vergleichen: www.priminfo.ch
Eventuell die Optionen «Hausarzt» in Betracht ziehen
Im Budget Reserven für die Franchise + den Selbstbehalt vorsehen
Die Prämienreduktionen beantragen
http://www.caisseavsfr.ch/de/private/praemienverbilligungen-inder-krankenversicherung/praemienverbilligungen-in-derkrankenversicherung/
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07.05.2015
Die Steuern
Steuereinnahmen auf Bundesebene
Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV,
Öffentliche Finanzen 2014, www.impots-easy.ch
Die Steuern
Steuern zahlen im Kanton Freiburg
• Im Jahr 2012 hat der Kanton Freiburg 1’098 Millionen Franken an
Steuergeldern eingenommen.
• 71% dieser Einnahmen stammen von Steuergeldern von natürlichen
Personen.
• Berechnungsbeispiele zur Belastung durch Kantons-, Gemeinde-,
und Kirchensteuern für eine alleinstehende Person ohne Kinder
mit eigenem Haushalt und ohne Vermögen für ein Jahr.
Bruttoarbeitseinkommen = 12’500 CHF
Bruttoarbeitseinkommen = 20’000 CHF
Bruttoarbeitseinkommen = 50’000 CHF
94 CHF Steuern
598 CHF Steuern
4’786 CHF Steuern
Quelle : http://www.impotseasy.ch/de/kantone/kanton-freiburg/ :
Die Steuern
Verwendung der Steuereinnahmen im Kanton Freiburg
Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung, EFV 2013 auf
www.impots-easy.ch
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07.05.2015
Die Steuern
Die Steuern – Bundesebene, kantonale Ebene, kommunale Ebene
•
In der Schweiz werden auf drei Ebenen Steuern erhoben:
1. Der Bund (Bundesebene)
Durch die Bundesverfassung wird klar geregelt, welche Steuern der Bund
erheben darf. Die Bundesverfassung regelt auch welche Steuern die Kantone
nicht erheben dürfen.
2. Der Kanton (kantonale Ebene)
Jeder Kanton hat sein eigenes Steuergesetz und besteuert Einkommen,
Vermögen, Erbschaften, Grundstückgewinne unterschiedlich.
3. Die Gemeinden (kommunale Ebene)
Die kantonalen Steuergesetze regeln welche Steuern die Gemeinden erheben
dürfen. Vielfach erheben die Gemeinden ihre Steuern in der Form von
Zuschlägen zur kantonalen Steuer oder sie erhalten einen Teil des kantonalen
Steuerertrages.
Quelle: www.impots-easy.ch
Die Steuern
Die Steuern - Bundesebene, kantonale Ebene, kommunale Ebene
Quelle: http://www.impots-easy.ch/wissen/dasschweizerische-steuersystem/
Die Steuern
Die Steuern – Die Militärtaxe
• Die WPE (Wehrpflichtersatzabgabe), oder Militärtaxe ist eine Ersatzabgabe,
d.h. sie tritt als finanzielle Leistung an die Stelle eines nicht erbringbaren
Militär- oder Zivildienstes.
• Betroffen sind alle männlichen Schweizer im dienstfähigen Alter (erstmals im
20. Lebensjahr und letztmals im 30. Lebensjahr )
• Die Militärtaxe wird nach den finanziellen Verhältnissen des Pflichtigen
bemessen.
• Im Jahr 2012 wurden im Kanton Freiburg fast 10’000
Wehrpflichtersatzpflichtige gezählt, was insgesamt zu 6.6 Millionen Franken
Einnahmen führte.
https://www.fr.ch/sppam/de/pub/wehrpflichtersatzabgabe.htm
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07.05.2015
Die Steuern
Die Militärtaxe – Wer bezahlt sie?
• Alle männlichen Schweizer im dienstfähigen Alter (Erstmals im 20. Lebensjahr
und letztmals im 30. oder 34. Lebensjahr (für Dienstverschieber)
wer mehr als 6 Monate nicht in einer Formation der Armee eingeteilt ist, und
nicht der Zivildienstpflicht untersteht.
wer als Dienstpflichtiger keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst leistet
(Dienstverschieber).
Beispiel : Männer mit dem Jahrgang 1990 (Geburtsjahr) sind als untauglich
erklärte Wehrpflichtige bis im Jahr 2020 ersatzpflichtig (Geburtsjahr + 30).
Dienstpflichtige sind bis ins Jahr 2024 (Geburtsjahr + 34) ersatzpflichtig.
https://www.fr.ch/sppam/fr/pub/taxe_militaire.htm
Die Steuern
Die Militärtaxe – Wie wird sie berechnet ?
• Die Wehrpflichtersatzabgabe wird auf das gesamte Reineinkommen erhoben,
und beträgt 3% des taxpflichtigen Einkommens.
• Die minimale Wehrpflichtersatzabgabe beträgt 400.• Die Veranlagung beruht auf den Grundlagen der direkten Bundessteuer.
• Die Gesamtzahl der Militär- oder Zivildiensttage, welche bis zum Ende des
Ersatzjahres geleistet wurden, können eine Reduktion oder Ersatzabgabe
bewirken.
• Die Ermässigung beträgt ein Zehntel für 50-99 Militärdiensttage (75-149
Zivildiensttage) und ein weiteres Zehntel für je 50 weitere Militärdiensttage
(75 Zivildiensttage) oder Bruchteile davon. Die WPE wird für jeden im
Ersatzjahr geleisteten Schutzdiensttag um 4% ermässigt.
https://www.fr.ch/sppam/fr/pub/taxe_militaire.htm
Die Steuern
Füllt man seine Steuererklärung nicht aus…
- hat man kein Anrecht auf Steuererlässe
- hat man kein Anrecht auf
Prämienreduktionen
- hat man kein Anrecht auf Stipendien
- zahlt man eine Busse bis zu 1000.- CHF
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07.05.2015
Die Steuern
Seine zukünftigen Steuern berechnen
• Um böse Überraschungen zu vermeiden, zahlt man am
Besten ab dem Bezug des ersten «echten» Lohns, per
Akonto-Zahlungen.
• Seine Steuererklärung ausfüllen und die Höhe der
Steuerbelastung abschätzen lassen: www.fr.ch/scc und
« Fri-tax » downloaden.
• Sich mit der Steuerproblematik befassen (wieso zahle
ich steuern, verschiedene Situationen...)
http://www.impots-easy.ch
Das Auto
Ein Auto…was muss man alles bezahlen? Neupreis : ca. 35’000.
Fixkosten: Entstehen sobald das Auto angemeldet ist. Es spielt keine Rolle wieviele
km gefahren werden.
•
Amortisation
10% des Neupreises / Jahr
ist der grösste Posten im Budget
•
Verkehrssteuer
je nach Kanton verschieden hoch
ca. 400 CHF/ Jahr
•
Haftpflichtversicherung hängt von der Versicherungsart, vom
Alter des Fahrers, von seiner Nationalität und von der Anzahl
unfallfreier Fahrjahre ab ca. 1000 CHF / Jahr
•
Teilkaskoversicherung
ca. 300 CHF / Jahr
+ Selbstbehalte für Versicherungen
•
Abstellplatz / Garage
ca. 1200 CHF / Jahr
•
Clubbeitrag / Vignette
ca. 300 CHF / Jahr
i
Das Auto
Ein Auto… was muss man alles bezahlen?
Variable Kosten: sind von der Nutzung des Wagens abhängig. Je mehr km
gefahren werden, umso günstiger werden die Kosten pro km, aber umso teurer wird
der Kostenfaktor Auto insgesamt.
-
•
Benzin: hängt vom jeweiligen Wagen ab, dieser verbraucht
6.5l/100km, 7.5l/100km, 9,5l/100km…
Benzin kostet ca. 1.60 CHF/l
•
Reifenersatz: Winter- und Sommerreifen + Anbauservice
4 CHF / 100km
•
Fahrzeugpflege: (Reparatur/Öl/Abgaswartung)
7.50 CHF / 100km
+ Parkgebühren ! + Bussen !
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07.05.2015
Das Auto
Rechnen Sie in etwa aus wieviel ein Auto pro Monat
kostet, wenn man folgendes weiss…
• Neupreis= 32’000 CHF
• Benzinverbrauch 7,5l/100km
• Benzin kostet 1.60 CHF/l
• Der Fahrer fährt 15’000 km /Jahr
Lösung
Das Auto… mit Leasingvertrag ? Noch teurer !
Quelle:
«Tout compte fait! »,
Août 2012
Das Auto… mit Leasingvertrag ? Noch teurer !
•
Der Preis eines Wagens mit Leasingvertrag hängt vom aktuellen
Zinssatz ab (zwischen 4.95% et 5.64%) ...ABER AUCH ...
•
… von der Akontozahlung.
•
… vom Restwert des Wagens.
•
Der Zinssatz ist nur ein Hinweis auf den Preis: Der tatsächliche Preis
eines Leasingvertrags lässt sich ausschliesslich mit Hilfe der
Monatsraten berechnen.
•
Achtung! : Zusätzliche Kosten:
Vollkaskoversicherung
Kaution (zwischen 1000.- und 10% vom Wagenpreis)
Zuschlag für jeden zusätzlich gefahrenen km (ausserhalb der
Vertragsquote (zwischen 20 Rp./km und 40 Rp/km)
(Saldoversicherung – falls sich die finanzielle Situation ändert)
Vertragsauflösung ? Grosse finanzielle Einbussen
Quelle: «Tout compte fait», n°9,
24.09.2014
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07.05.2015
Die Kosten eines Leasingvertrags ausrechnen
1. Nettopreis – Restwert = Summe die amortisiert werden muss
Nettopreis = Katalogpreis (z.Bsp. 30’000.-)
30’000 CHF – Rabatt vom Garagisten (zwischen 7% und 10%) = 30’000.- -8%=
27’600.Restwert= Wert des Wagens nach Vertragsende
Alter des Wagens (Vertragsdauer 1-5 Jahre),
Im Vertrag vereinbarte km(10’000km-20’000km), Ruf der Marke, Modell etc.
Beispiel: gemäss Eurotax, ist ein VW Golf V 1.6 Trend welcher für 23’900 CHF
(Katalogpreis) im November 2008 gekauft wurde, im Dezember 2012 (mit 60’000
gefahrenen km) noch 8’590 CHF wert. Also ca. 36% seines ursprünglichen Wertes.
Summe die amortisiert werden muss = Summe die man für den Leasingvertrag zu
bezahlen hat.
Beispiel: Restwert= 37% vom Ursprungspreis von 30’000 CHF
30’000 * 37% = 11’100.Mit Rabatt des Garagisten: 27’600.- - 11’100.- = 16’500 CHF
Quelle: http://www.toutcomptefait.ch/leasing.php
Die Kosten eines Leasingvertrags ausrechnen
2. Zinssätze
Die Prämien sind in Bezug auf den gängigen Zinssatz zu berechnen.
(aktuell bei den Banken zwischen 5% und 6%)
Beispiel: 16’500.- (Summe welche amortisiert werden muss) * 6% * 2 = 1980.3. Zu bezahlende Prämien
Preis für den Leasingvertrag = Zu amortisierende Summe + Summe für die Zinsen
+ 8%TVA
Beispiel: 16’500 fr. + 1'980.- = 18'480.- + 8% = 19’958.Monatliche Ratenzahlung = Preis für den Leasingvertrag/ Anzahl Monate bis zum
Abschluss der Ratenzahlung
Beispiel: 19’958.- : 48 =
415,80 CHF/ Monat
415,80 .-
alleine für den Leasingvertrag!!!
Quelle: http://www.toutcomptefait.ch/leasing.php
Die Kosten eines Leasingvertrags ausrechnen
Den Preis eines Leasingvertrags ausrechnen
- Die monatliche Ratenzahlung für den gewünschten Wagen ausrechnen.
- Herausfinden welchen Wagen ich mir mit meinem Budget leisten kann.
• http://www.toutcomptefait.ch/leasing.php
• Einen Scooter kaufen (budgetberatung.ch)
• Liste mit Betriebskosten für Autos verschiedener Preiskategorien
(budgetberatung.ch)
Quelle: http://www.toutcomptefait.ch/leasing.php
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07.05.2015
Der Kreditkonsum
Die Fallen des Kredits
• Was bedeutet auf Kredit kaufen?
• Was kann man auf Kredit kaufen?
• Welche Risiken sind mit dem Kredit
verbunden ?
Der Kreditkonsum
Beispiel 1: Die Kreditkarte
• (unter anderem MasterCard, VISA, Diners,
AmericanExpress,…)
• Für nicht fristgerecht bezahlte Warenbezüge
oder Kontoüberzüge müssen Verzugszinsen
bezahlt werden.
• Beispiel: - 4000.-, für 36 Monate, Zinssatz
15%:
Zusätzliche Kosten: 1000.-!!!
Der Kreditkonsum
Beispiel 2: Bar-/Konsumkredit bei einer Bank
• Kredit von 10’000.- mit 14% Zinssatz, in 36
Monatsraten zurückzahlen
• Höhe der Zinsbeträge nach 36 Monaten:
CHF 2'340.• Also: Bezogener Betrag=10’000.-,
Rückzuzahlender Betrag=12’340.- !!!
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07.05.2015
Der Kreditkonsum
Beispiel 3: Kauf eines Philippa Fernsehers bei
Mehdia Market
Zahlungsmodus
CASH
Shopping card
Ausgangspreis
CHF 799.-
CHF 799.-
Monatsraten
-
12 à CHF 71.40
Zinssatz in %
-
13,9%
Total Betrag der Zinsen
-
CHF 216.50
TOTAL
CHF 799.-
CHF 1015.50
Nicht zu vergessen…
• Nur kaufen, wenn man über das
nötige Geld verfügt…
• Geld ausleihen ist einfach…
• … aber das geliehene Geld
zurückzuzahlen ist mühsam und
schwierig.
Deshalb muss man…
• Gezielt einkaufen (Preise vergleichen, « Brauche
ich das wirklich? » )
• Im Voraus über die Konsequenzen
nachdenken (Unterschreiben von Verträgen!)
• Akzeptieren seine Ausgaben dem Einkommen
anpassen zu müssen.
• Sparen um unvorgesehene Ausgaben abzusichern,
damit kann das Bezahlen in monatlichen Raten
vermieden werden
• Reserven anlegen, denn das Leben ist voller
Überraschungen.
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07.05.2015
Nützliche Adressen
www.schulden.ch und www.plusminus.ch:
Informationen zur Verschuldung, Adressen von
Dienststellen…
www.budgetberatung.ch: Tipps und Tricks und
Budgetvorlagen…
www.caritas-fribourg.ch : mit uns Kontakt aufnehmen!
Haben Sie noch Fragen ?
Ich stehe zu Ihrer Verfügung…
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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