07.05.2015 «Sensibilisierung zum Thema schulden» Schuldenberatungsdienst Caritas Freiburg Zorka Mitrevska Durchgeführt nach dem Mandat von Wir sind solidarisch Unsere Dienstleistungen 2014 • 167 neue Dossiers in der Schuldenberatung • 302 Situationen • Durchschnittliche Verschuldung: ca. CHF 72’000.20% jünger als 30 Jahre (diese Zahl ist seit ca. 10 Jahren stabil, man kennt jedoch die Langzeitfolgen der Kleinkredite noch nicht) • Caritas hilft verschuldeten Menschen bei der Suche nach einer Lösung, wir bezahlen jedoch die Schulden nicht an Stelle der Person. • Wir versuchen gemäss dem Budget der Person und gemeinsam mit den Gläubigern eine Lösung zu finden bzw. auszuhandeln (z.B. Sanierungsplan). • Dies bedeutet viel Arbeit und braucht meistens mehrere Jahre. • (% parmi les dossiers traités canton de Fr Die Problematik der Schulden Hauptursachen der Verschuldung (Dossiers der Caritas Freiburg, 2014) % (mehrere Ursachen pro Fall möglich) Neuer Haushalt (Familie wird gegründet) 5% Auflösung eines Haushalts (Scheidung, Trennung) 28% Schwierigkeiten bei der administrativen und finanziellen Verwaltung / Einfluss der Konsumgesellschaft 52% Senkung des Einkommens / Arbeitslosigkeit 34% Scheitern einer unabhängigen Erwerbstätigkeit 10% Krankheit/Invalidität/Unfall/Sucht 26% Spielsucht 1% Working poor/niedriges Einkommen/soziale Unsicherheit 11% Kredite/ Darlehen für Dritte 8% Anderes 9% 1 07.05.2015 Schulden: die Problematik • Wichtig: Schuldenanerkennung! • Schulden gegenüber Freunden und Eltern sind auch Schulden! • Es ist wichtig den Unterschied zwischen einem Darlehen und einer Spende zu kennen. Die Betreibung •Wird eine Schuld nicht bezahlt, so führt dies meistens zu einer Betreibung. • Das Betreibungsamt ist in der Schweiz dafür zuständig, dass der Gläubiger sein Geld zurückbekommt. • Im Kanton Freiburg gibt es ein Betreibungsamt pro Bezirk (7 Betreibungsämter) und ein Konkursamt. Die Betreibung Ablauf einer Betreibungseinführung Eventuell Mahnungen…. Achtung ! Mahnungen sind kein obligatorisches Verfahren. Eine Rechnung muss im Prinzip bis zum erwähnten Datum oder bis spätestens 30 Tage nach Empfang der Rechnung einbezahlt worden sein (manche Rechnungen > 10 Tagesfrist). Erste Etappe: Der Gläubiger richtet beim Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren aus Zahlungsbefehl 20 Tage um zu bezahlen 10 Tage um einen Rechtsvorschlag zu formulieren Ist der Betrag nicht einbezahlt worden, schickt das Betreibungsamt dem Gläubiger eine Kopie des Zahlungsbefehls. 2 07.05.2015 Die Betreibung Quelle: www.fr.ch/opf Der Rechtsvorschlag Ein Rechtsvorschlag muss 10 Tage nach Empfang des Zahlungsbefehls gemacht werden. Achtung! Der bestrittene Betrag muss genau erwähnt werden! Einen Rechtsvorschlag kann man machen: … indem man dies direkt auf dem Zahlungsbefehl anmerkt. … indem man ihn schriftlich einschickt (eingeschriebenes Couvert!) … vor Ort beim Betreibungsamt. Den gesamten Betrag bestreiten Der im Zahlungsbefehl erwähnte Betrag wurde bereits einbezahlt. Der erwähnte Betrag betrifft mich nicht. Der Zahlungsbefehl richtet sich an eine andere Person. (Name) Den Betrag teilweise bestreiten Ein Anteil der geforderten Summe betrifft mich nicht. Ein Inkassounternehmen will manche Kosten auf mich abwälzen. Das Inkassounternehmen Was genau ist ein Inkassounternehmen / Inkassobüro? Ein Inkassobüro ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches von einem Gläubiger den Auftrag bekommt angeblich geschuldetes Geld wiederzuerlangen. Gläubiger Verkauft die Schuld oder mandatiert das Inkassobüro • z.B. Schwyzcom Inkassobüro Verlangt die Summe vom Schuldner, betreibt den Schuldner • z.B. Hintrum Chustizia Schuldner • Du 3 07.05.2015 Die Betreibung Welche Beträge schulde ich, wenn das Betreibungsbegehren bereits aufgenommen wurde? Ursprüngl. Betrag meiner Schuld 5% Schuldzins Summe die ich schulde Mahngebühren Kosten des Betreibung samtes Das Inkassounternehmen Achtung : Kosten, die dem Inkassounternehmen entstehen, werden dem Gläubiger belastet Rechtsvorschlag Das Existenzminimum und der Registerauszug Das Existenzminimum=? Das Bundesgesetz zur Betreibung in Folge von Schulden und Konkurs beinhaltet ein Grundprinzip, nach dem man dem betriebenen Schuldner, einen zum Leben ausreichenden Geldbetrag lassen muss. Der Registerauszug= ? Ein Dokument (mit juristischem Wert), welches bestätigt, dass man nicht betrieben wird oder die Betreibungsliste der betroffenen Person aufzeigt (wird betrieben). 4 07.05.2015 Das Budget Wozu das Budget ? • Die Ausgaben übersichtlich darstellen • Das Einkommen und die Ausgaben vergleichen • Gibt Auskunft darüber ob eine ausserordentliche Ausgabe möglich wäre Ein Budget ist ausgeglichen, wenn die Ausgaben nicht höher sind als die Einnahmen. Am Besten ist es wenn man im Budget einen « Sparposten » vorsehen kann. Nun seid Ihr an der Reihe! • Füllen Sie nun das Budget-Blatt so aus, als hätten Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen, Sie arbeitet zu 100% und beziehen Ihren ersten Lohn nach der Ausbildung. Wohngelegenheit (Wohnung oder Studio/Monat) Hausrat- und Haftpflichtversicherung = 300.-/Jahr Krankenkasse = 300.-/Monat Billag = 37.80/Monat Steuern = circa 1.5 Monatslohn/Jahr Autoversicherung/Vollkasko = min. 1800.-/Jahr Militärtaxe /Wehrpflichtersatzabgabe (WPE) = 3% des zu versteuernden Einkommens/Jahr (= 1/5 der Steuern) • Müllgebühren = circa 96.-/Jahr (spez. Gemeinderegelung) • Feuerwehrersatzabgabe = circa 160.-/Jahr (spez. Gemeinderegelung) • • • • • • • 5 07.05.2015 Tipps und Tricks für den Alltag Über zwei Bankkonten verfügen bei einer Bank und / oder der Post: • Ein Lohnkonto, auf welches der Lohn einbezahlt wird und das für regelmässige Ausgaben benutzt wird. • Ein Sparkonto welches es ermöglicht, Geld auf die Seite zu legen (für Unvorhergesehenes, unregelmässige Rechnungen …) Tipps und Tricks für den Alltag Debitkarte • MaestroCard • Postcard Den Überziehungskredit auf CHF 0.00 setzen, damit das Konto nicht überzogen werden kann! Tipps und Tricks für den Alltag • Es gibt für jeden ein massgeschneidertes Budget… • Papier / Excel www.budgetberatung.ch • Auf dem Smartphone: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1071699/ Kostenloser_Budget-Alarm_ 6 07.05.2015 Tipps und Tricks für den Alltag Budget-Alarm! Die Gesundheitskosten Die Krankenkasse Die Krankenversicherung (KVG), ist eine obligatorische Grundversicherung! • Die Versicherungspolice = Wirtschaftlicher Vertrag, der abgeschlossen wird, um sich finanziell vor den Konsequenzen der Risiken zu schützen, die im Gesundheitsbereich anfallen. • Gesundheitsprämie = Summe die man für eine Versicherungspolice zahlt (normalerweise jeden Monat oder einmal pro Jahr). • Versicherte(r) = Person dessen Gesundheit im Rahmen des Vertrags geschützt wird. • Versicherer = Krankenkasse/Unternehmen. Quelle: www.frc.ch Die Gesundheitskosten Die Krankenkasse – Das Grundprinzip • Der Versicherte zahlt der Krankenkasse regelmässig einen gewissen Betrag = Krankenkassenprämien • Wenn dem Versicherten etwas zustösst, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten, die durch die Krankheit (Unfall) etc. entstanden sind (wenn die Franchise erreicht wurde!) • Es können sowohl Honorarkosten (Arztbesuche), Kosten für Medikamente, Spitalaufenthalte, oder Therapien (z.B. eine Physiotherapie) sein. • Man sucht sich selber eine Krankenkasse aus und wählt die Höhe der Franchise aus + ev. Zusatzversicherungen. • Franchise : 30 November (-) / 15 Dezember (+) Quelle: www.frc.ch 7 07.05.2015 Die Gesundheitskosten Die Krankenkasse – Das Grundprinzip • • • • Als Versicherte(r)… was muss ich zahlen? Die Prämien (jeden Monat, Betrag variiert je nach Franchise) Die Franchise ( Minimum 300.- pro Ziviljahr) Der Selbstbehalt (10% aller entstandenen Kosten (sobald die Franchise erreicht wurde bis zu Maximum 700.-) Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 10% 300.- oder 1000.- oder 2500.oder… Die Gesundheitskosten Die Krankenkasse – Die Franchise auswählen 60 50 40 30 20 10 0 Franchise 300.- Franchise 1000.Prämie Franchise Franchise 2500.Gesamtkosten / Jahr Quelle : www.frc.ch Die Gesundheitskosten Achtung ! Seinen Gesundheitszustand muss man jedes Jahr neu einschätzen und seinen Versicherungsschutz dementsprechend auswählen. Angebote vergleichen: www.priminfo.ch Eventuell die Optionen «Hausarzt» in Betracht ziehen Im Budget Reserven für die Franchise + den Selbstbehalt vorsehen Die Prämienreduktionen beantragen http://www.caisseavsfr.ch/de/private/praemienverbilligungen-inder-krankenversicherung/praemienverbilligungen-in-derkrankenversicherung/ 8 07.05.2015 Die Steuern Steuereinnahmen auf Bundesebene Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Öffentliche Finanzen 2014, www.impots-easy.ch Die Steuern Steuern zahlen im Kanton Freiburg • Im Jahr 2012 hat der Kanton Freiburg 1’098 Millionen Franken an Steuergeldern eingenommen. • 71% dieser Einnahmen stammen von Steuergeldern von natürlichen Personen. • Berechnungsbeispiele zur Belastung durch Kantons-, Gemeinde-, und Kirchensteuern für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit eigenem Haushalt und ohne Vermögen für ein Jahr. Bruttoarbeitseinkommen = 12’500 CHF Bruttoarbeitseinkommen = 20’000 CHF Bruttoarbeitseinkommen = 50’000 CHF 94 CHF Steuern 598 CHF Steuern 4’786 CHF Steuern Quelle : http://www.impotseasy.ch/de/kantone/kanton-freiburg/ : Die Steuern Verwendung der Steuereinnahmen im Kanton Freiburg Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung, EFV 2013 auf www.impots-easy.ch 9 07.05.2015 Die Steuern Die Steuern – Bundesebene, kantonale Ebene, kommunale Ebene • In der Schweiz werden auf drei Ebenen Steuern erhoben: 1. Der Bund (Bundesebene) Durch die Bundesverfassung wird klar geregelt, welche Steuern der Bund erheben darf. Die Bundesverfassung regelt auch welche Steuern die Kantone nicht erheben dürfen. 2. Der Kanton (kantonale Ebene) Jeder Kanton hat sein eigenes Steuergesetz und besteuert Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Grundstückgewinne unterschiedlich. 3. Die Gemeinden (kommunale Ebene) Die kantonalen Steuergesetze regeln welche Steuern die Gemeinden erheben dürfen. Vielfach erheben die Gemeinden ihre Steuern in der Form von Zuschlägen zur kantonalen Steuer oder sie erhalten einen Teil des kantonalen Steuerertrages. Quelle: www.impots-easy.ch Die Steuern Die Steuern - Bundesebene, kantonale Ebene, kommunale Ebene Quelle: http://www.impots-easy.ch/wissen/dasschweizerische-steuersystem/ Die Steuern Die Steuern – Die Militärtaxe • Die WPE (Wehrpflichtersatzabgabe), oder Militärtaxe ist eine Ersatzabgabe, d.h. sie tritt als finanzielle Leistung an die Stelle eines nicht erbringbaren Militär- oder Zivildienstes. • Betroffen sind alle männlichen Schweizer im dienstfähigen Alter (erstmals im 20. Lebensjahr und letztmals im 30. Lebensjahr ) • Die Militärtaxe wird nach den finanziellen Verhältnissen des Pflichtigen bemessen. • Im Jahr 2012 wurden im Kanton Freiburg fast 10’000 Wehrpflichtersatzpflichtige gezählt, was insgesamt zu 6.6 Millionen Franken Einnahmen führte. https://www.fr.ch/sppam/de/pub/wehrpflichtersatzabgabe.htm 10 07.05.2015 Die Steuern Die Militärtaxe – Wer bezahlt sie? • Alle männlichen Schweizer im dienstfähigen Alter (Erstmals im 20. Lebensjahr und letztmals im 30. oder 34. Lebensjahr (für Dienstverschieber) wer mehr als 6 Monate nicht in einer Formation der Armee eingeteilt ist, und nicht der Zivildienstpflicht untersteht. wer als Dienstpflichtiger keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst leistet (Dienstverschieber). Beispiel : Männer mit dem Jahrgang 1990 (Geburtsjahr) sind als untauglich erklärte Wehrpflichtige bis im Jahr 2020 ersatzpflichtig (Geburtsjahr + 30). Dienstpflichtige sind bis ins Jahr 2024 (Geburtsjahr + 34) ersatzpflichtig. https://www.fr.ch/sppam/fr/pub/taxe_militaire.htm Die Steuern Die Militärtaxe – Wie wird sie berechnet ? • Die Wehrpflichtersatzabgabe wird auf das gesamte Reineinkommen erhoben, und beträgt 3% des taxpflichtigen Einkommens. • Die minimale Wehrpflichtersatzabgabe beträgt 400.• Die Veranlagung beruht auf den Grundlagen der direkten Bundessteuer. • Die Gesamtzahl der Militär- oder Zivildiensttage, welche bis zum Ende des Ersatzjahres geleistet wurden, können eine Reduktion oder Ersatzabgabe bewirken. • Die Ermässigung beträgt ein Zehntel für 50-99 Militärdiensttage (75-149 Zivildiensttage) und ein weiteres Zehntel für je 50 weitere Militärdiensttage (75 Zivildiensttage) oder Bruchteile davon. Die WPE wird für jeden im Ersatzjahr geleisteten Schutzdiensttag um 4% ermässigt. https://www.fr.ch/sppam/fr/pub/taxe_militaire.htm Die Steuern Füllt man seine Steuererklärung nicht aus… - hat man kein Anrecht auf Steuererlässe - hat man kein Anrecht auf Prämienreduktionen - hat man kein Anrecht auf Stipendien - zahlt man eine Busse bis zu 1000.- CHF 11 07.05.2015 Die Steuern Seine zukünftigen Steuern berechnen • Um böse Überraschungen zu vermeiden, zahlt man am Besten ab dem Bezug des ersten «echten» Lohns, per Akonto-Zahlungen. • Seine Steuererklärung ausfüllen und die Höhe der Steuerbelastung abschätzen lassen: www.fr.ch/scc und « Fri-tax » downloaden. • Sich mit der Steuerproblematik befassen (wieso zahle ich steuern, verschiedene Situationen...) http://www.impots-easy.ch Das Auto Ein Auto…was muss man alles bezahlen? Neupreis : ca. 35’000. Fixkosten: Entstehen sobald das Auto angemeldet ist. Es spielt keine Rolle wieviele km gefahren werden. • Amortisation 10% des Neupreises / Jahr ist der grösste Posten im Budget • Verkehrssteuer je nach Kanton verschieden hoch ca. 400 CHF/ Jahr • Haftpflichtversicherung hängt von der Versicherungsart, vom Alter des Fahrers, von seiner Nationalität und von der Anzahl unfallfreier Fahrjahre ab ca. 1000 CHF / Jahr • Teilkaskoversicherung ca. 300 CHF / Jahr + Selbstbehalte für Versicherungen • Abstellplatz / Garage ca. 1200 CHF / Jahr • Clubbeitrag / Vignette ca. 300 CHF / Jahr i Das Auto Ein Auto… was muss man alles bezahlen? Variable Kosten: sind von der Nutzung des Wagens abhängig. Je mehr km gefahren werden, umso günstiger werden die Kosten pro km, aber umso teurer wird der Kostenfaktor Auto insgesamt. - • Benzin: hängt vom jeweiligen Wagen ab, dieser verbraucht 6.5l/100km, 7.5l/100km, 9,5l/100km… Benzin kostet ca. 1.60 CHF/l • Reifenersatz: Winter- und Sommerreifen + Anbauservice 4 CHF / 100km • Fahrzeugpflege: (Reparatur/Öl/Abgaswartung) 7.50 CHF / 100km + Parkgebühren ! + Bussen ! 12 07.05.2015 Das Auto Rechnen Sie in etwa aus wieviel ein Auto pro Monat kostet, wenn man folgendes weiss… • Neupreis= 32’000 CHF • Benzinverbrauch 7,5l/100km • Benzin kostet 1.60 CHF/l • Der Fahrer fährt 15’000 km /Jahr Lösung Das Auto… mit Leasingvertrag ? Noch teurer ! Quelle: «Tout compte fait! », Août 2012 Das Auto… mit Leasingvertrag ? Noch teurer ! • Der Preis eines Wagens mit Leasingvertrag hängt vom aktuellen Zinssatz ab (zwischen 4.95% et 5.64%) ...ABER AUCH ... • … von der Akontozahlung. • … vom Restwert des Wagens. • Der Zinssatz ist nur ein Hinweis auf den Preis: Der tatsächliche Preis eines Leasingvertrags lässt sich ausschliesslich mit Hilfe der Monatsraten berechnen. • Achtung! : Zusätzliche Kosten: Vollkaskoversicherung Kaution (zwischen 1000.- und 10% vom Wagenpreis) Zuschlag für jeden zusätzlich gefahrenen km (ausserhalb der Vertragsquote (zwischen 20 Rp./km und 40 Rp/km) (Saldoversicherung – falls sich die finanzielle Situation ändert) Vertragsauflösung ? Grosse finanzielle Einbussen Quelle: «Tout compte fait», n°9, 24.09.2014 13 07.05.2015 Die Kosten eines Leasingvertrags ausrechnen 1. Nettopreis – Restwert = Summe die amortisiert werden muss Nettopreis = Katalogpreis (z.Bsp. 30’000.-) 30’000 CHF – Rabatt vom Garagisten (zwischen 7% und 10%) = 30’000.- -8%= 27’600.Restwert= Wert des Wagens nach Vertragsende Alter des Wagens (Vertragsdauer 1-5 Jahre), Im Vertrag vereinbarte km(10’000km-20’000km), Ruf der Marke, Modell etc. Beispiel: gemäss Eurotax, ist ein VW Golf V 1.6 Trend welcher für 23’900 CHF (Katalogpreis) im November 2008 gekauft wurde, im Dezember 2012 (mit 60’000 gefahrenen km) noch 8’590 CHF wert. Also ca. 36% seines ursprünglichen Wertes. Summe die amortisiert werden muss = Summe die man für den Leasingvertrag zu bezahlen hat. Beispiel: Restwert= 37% vom Ursprungspreis von 30’000 CHF 30’000 * 37% = 11’100.Mit Rabatt des Garagisten: 27’600.- - 11’100.- = 16’500 CHF Quelle: http://www.toutcomptefait.ch/leasing.php Die Kosten eines Leasingvertrags ausrechnen 2. Zinssätze Die Prämien sind in Bezug auf den gängigen Zinssatz zu berechnen. (aktuell bei den Banken zwischen 5% und 6%) Beispiel: 16’500.- (Summe welche amortisiert werden muss) * 6% * 2 = 1980.3. Zu bezahlende Prämien Preis für den Leasingvertrag = Zu amortisierende Summe + Summe für die Zinsen + 8%TVA Beispiel: 16’500 fr. + 1'980.- = 18'480.- + 8% = 19’958.Monatliche Ratenzahlung = Preis für den Leasingvertrag/ Anzahl Monate bis zum Abschluss der Ratenzahlung Beispiel: 19’958.- : 48 = 415,80 CHF/ Monat 415,80 .- alleine für den Leasingvertrag!!! Quelle: http://www.toutcomptefait.ch/leasing.php Die Kosten eines Leasingvertrags ausrechnen Den Preis eines Leasingvertrags ausrechnen - Die monatliche Ratenzahlung für den gewünschten Wagen ausrechnen. - Herausfinden welchen Wagen ich mir mit meinem Budget leisten kann. • http://www.toutcomptefait.ch/leasing.php • Einen Scooter kaufen (budgetberatung.ch) • Liste mit Betriebskosten für Autos verschiedener Preiskategorien (budgetberatung.ch) Quelle: http://www.toutcomptefait.ch/leasing.php 14 07.05.2015 Der Kreditkonsum Die Fallen des Kredits • Was bedeutet auf Kredit kaufen? • Was kann man auf Kredit kaufen? • Welche Risiken sind mit dem Kredit verbunden ? Der Kreditkonsum Beispiel 1: Die Kreditkarte • (unter anderem MasterCard, VISA, Diners, AmericanExpress,…) • Für nicht fristgerecht bezahlte Warenbezüge oder Kontoüberzüge müssen Verzugszinsen bezahlt werden. • Beispiel: - 4000.-, für 36 Monate, Zinssatz 15%: Zusätzliche Kosten: 1000.-!!! Der Kreditkonsum Beispiel 2: Bar-/Konsumkredit bei einer Bank • Kredit von 10’000.- mit 14% Zinssatz, in 36 Monatsraten zurückzahlen • Höhe der Zinsbeträge nach 36 Monaten: CHF 2'340.• Also: Bezogener Betrag=10’000.-, Rückzuzahlender Betrag=12’340.- !!! 15 07.05.2015 Der Kreditkonsum Beispiel 3: Kauf eines Philippa Fernsehers bei Mehdia Market Zahlungsmodus CASH Shopping card Ausgangspreis CHF 799.- CHF 799.- Monatsraten - 12 à CHF 71.40 Zinssatz in % - 13,9% Total Betrag der Zinsen - CHF 216.50 TOTAL CHF 799.- CHF 1015.50 Nicht zu vergessen… • Nur kaufen, wenn man über das nötige Geld verfügt… • Geld ausleihen ist einfach… • … aber das geliehene Geld zurückzuzahlen ist mühsam und schwierig. Deshalb muss man… • Gezielt einkaufen (Preise vergleichen, « Brauche ich das wirklich? » ) • Im Voraus über die Konsequenzen nachdenken (Unterschreiben von Verträgen!) • Akzeptieren seine Ausgaben dem Einkommen anpassen zu müssen. • Sparen um unvorgesehene Ausgaben abzusichern, damit kann das Bezahlen in monatlichen Raten vermieden werden • Reserven anlegen, denn das Leben ist voller Überraschungen. 16 07.05.2015 Nützliche Adressen www.schulden.ch und www.plusminus.ch: Informationen zur Verschuldung, Adressen von Dienststellen… www.budgetberatung.ch: Tipps und Tricks und Budgetvorlagen… www.caritas-fribourg.ch : mit uns Kontakt aufnehmen! Haben Sie noch Fragen ? Ich stehe zu Ihrer Verfügung… Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17
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