Ferienlager des Blauen Kreuzes

Ferienlager des Blauen Kreuzes
Fachliche Richtlinien1
1. Die Vision unserer Ferienlager
Wir bieten Kindern und Jugendlichen Freiräume, in denen sie Lebensfreude, Kreativität
und Eigeninitiative entwickeln und ausleben können. Wir wollen dadurch junge
Menschen in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihres Selbstbewusstseins
unterstützen.

Die Teilnehmenden (TN) erleben spannende Ferienlagerwochen, in denen sie auftanken und
geniessen können.

Während mehrerer Tage respektive Wochen ist die Ferienlagergemeinschaft „eine grosse
Familie“ für die Leitungspersonen (LP) und die TN.

Das Ferienlager bietet insbesondere TN aus schwierigen Lebenssituationen Raum und
Integration.

Die Ferienlager werden suchtmittelfrei durchgeführt.

Prävention: Den TN wird vermittelt, dass es auch ohne Alkohol und andere Suchtmittel
möglich ist, etwas Tolles zu erleben und zu unternehmen.

Die Ferienlagerinhalte sind nicht konsumorientiert.

Die TN fühlen sich angenommen und geliebt, so wie sie sind.

Christliche Elemente: Die TN erfahren die Liebe Gottes durch Gebete, Biblische
1 Gemäss Dokument „Fachliche Richtlinien für die Anhänge zu folgenden Lizenzvereinbarungen: Grundangebot
Ferienlager und Wahlangebot Ortsgruppen“ des Schweizerischen Blauen Kreuzes.
Geschichten und Singen sowie durch die persönliche Glaubenserfahrung der LP.

Durch unsere Ferienlager erhalten die LP die Möglichkeit zu einem sinnvollen sozialen
Einsatz.
2. Allgemeine Richtlinien

Für alle Ferienlager des Blauen Kreuzes gelten die J+S (Jugend+Sport) - Richtlinien sowie
die J+S - Sicherheitsbestimmungen.
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Für TN unter 18 Jahren muss die Anmeldung von den Eltern oder von den gesetzlichen
Vertretern unterzeichnet werden.

Fotos können für Werbezwecke verwendet werden.

Bei groben Verstössen gegen die vom Leitungsteam definierten Ferienlagerregeln dürfen TN
heimgeschickt werden.
3. Vorbereitungsarbeiten

Das Ferienlagergebiet ist gut rekognosziert. Auf gefährliche Geländestellen in der Nähe des
Ferienlagerorts wird genau geachtet.

TN und LP müssen bezüglich Unfall und Haftpflicht versichert sein. Dafür sind die TN
sowie die LP selbst verantwortlich.

Das Ferienlagerprogramm wird vom Ferienlagerverantwortlichen der Region begutachtet.
4. Ferienlagerstruktur

Es gibt mindestens eine warme Mahlzeit pro Tag.

Für die TN werden mindestens acht Stunden Schlaf pro Nacht eingeplant.

Sport: Die TN bewegen sich mindestens einmal pro Tag über eine längere Zeit.

Die TN werden zu Mithilfe und zu sozialem Verhalten animiert (z.B. durch Ämtli).

Jede/r TN ist einer LP zugeteilt (z.B. Zimmer- oder Zeltleitung), damit sie/er eine
Bezugsperson hat und auf die Wahrung der persönlichen Hygiene geachtet wird.
5. Finanzen

Es gilt der Grundsatz, dass keine Ferienlagerteilnahme aus finanziellen Gründen scheitern
soll.

Ein Ferienlager wird wenn möglich finanziell ausgeglichen gestaltet.

Das Leitungsteam hat ein ausgeglichenes Ferienlagerbudget zu erstellen, welches von der
regionalen Fachleitung genehmigt werden muss.

In der Regel spricht der regionale Verband des Blauen Kreuzes eine Defizitgarantie aus.

Dem Leitungsteam werden alle Spesen vollumfänglich vergütet.
6. Christliche Elemente

Ein Ferienlager enthält christliche Elemente wie Gebete, biblische Inhalte und/oder Singen.

LP betrachten den christlichen Glauben als verbindliche Lebens- und Arbeitsgrundlage oder
stehen dem offen gegenüber.

Unterschiedliche Auffassungen zu Glaubensfragen werden als Bereicherung empfunden.
Das heisst, wir üben uns in religiöser Toleranz.

Wir leben unsere Überzeugung. Sie sind das Fundament unseres Handelns. Wir feiern
gemeinsam Gottesdienste in vielfältigen Formen. So wird der christliche Glaube
ganzheitlich, mit Kopf, Hand und Herz erlebbar.
7. Leitungspersonen

Grundlegendes:
◦ Durch die Mitarbeit in Ferienlagern setzen sich die LP mit der Situation der TN
auseinander. Ihre Sozialkompetenz wird gefördert und das Verständnis für Sucht,
Suchtprävention, Lebens - und Glaubensfragen steigt.
◦ Ferienlager zu leiten ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. LP sind Vorbilder der TN
und sorgen für deren physisches und psychisches Wohlbefinden.

Aufgrund dieser Sichtweise ergibt sich das folgende Anforderungsprofil für LP von
Ferienlagern des Blauen Kreuzes:
◦ Grundlegende Anforderungen:

LP wissen von den Tätigkeiten und der Grundhaltung des Blauen Kreuzes und
können hinter diesen stehen.

LP stehen dem christlichen Glauben offen gegenüber.

LP sind sich ihrer rechtlichen Verantwortung bewusst.

LP sind bereit, sich in ihren persönlichen und sozialen Fähigkeiten und
Kenntnissen weiterzuentwickeln.
◦ Selbstkompetenz

LP reflektieren ihr eigenes Verhalten.

LP nehmen die eigenen Grenzen und Möglichkeiten wahr.

LP sind dazu fähig, eigenverantwortlich und selbstständig zu handeln und zu
entscheiden.
◦ Sozialkompetenz

LP übernehmen Verantwortung in der Ferienlagergemeinschaft.

LP sind zur Zusammenarbeit im Team fähig.

LP erkennen Konflikte und sprechen sie an.
◦ Ausbildung

LP werden für ihre Aufgaben in Ferienlagern geschult.

LP sind zu Aus- und Weiterbildung bereit.

Es wird angestrebt, dass mindestens eine LP sozial oder pädagogisch ausgebildet
ist oder sich in einer solchen Ausbildung befindet.
8. Regeln für das Ferienlagerteam

Das Betreuungsverhältnis LP - TN soll eins zu max. fünf betragen.
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Leitungsteams für geschlechtergemischte Ferienlager bestehen zwingend aus Frauen und
Männern.

In folgenden Bereichen haben die Ferienlagerteams in der Vorbereitung klare Abmachungen
zu treffen:
◦ Umgang mit Konflikten
◦ Umgang mit persönlichen Freiräumen (Freizeit, Erholung)
◦ Prävention sexueller Ausbeutung
◦ Notfallkonzept
◦ Versicherungsfragen
◦ Ferienlagerregeln, Ferienlagerdisziplin, Massnahmen bei Nichteinhalten der Regeln
◦ Schweigepflicht
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In der Vorbereitung sowie im Ferienlager verzichtet das Leitungsteam auf Alkohol, Nikotin
und alle illegalen Drogen.
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Die freiwilligen LP haben Anrecht auf einen Sozialzeitausweis.