Begehungsprotokoll zum Gestattungsvertrag

_________________________________________________________________________________________
Begehungsprotokoll zum Gestattungsvertrag
(Vertragsnummer)
(Vertragsdatum)
über die Errichtung und die Unterhaltung von Erdkabeln auf Grundstücken der Niedersächsischen
Landesforsten AöR (NLF)
Zwischen den Niedersächsischen Landesforsten (AöR), vertreten durch das
Niedersächsische Forstamt
Herr
und
der
vertreten durch
Herr
ist am
eine Abnahme über die Errichtung eines Erdkabels
auf den in oben angegebenen Vertrag genannten Forstgrundstücken erfolgt.
Dabei wurden folgende Berechnungsgrundlagen festgestellt.
Trassenlänge:
lfdm
Zusätzliche Schutzstreifenfläche*:
m²
* (nur bei mehr als 1m Schutzstreifenbreite beidseitig der Kabeltrasse)
2015-09-04_Begehungsprotokoll.xlsx
Seite 1 von 3
_________________________________________________________________________________________
Die Herleitung der Nutzungsentgelte und Entschädigungsbeträge ergibt sich daraus wie
folgt:
1. Für die abzutreibenden Waldbestände nach WBR (ohne Rand- und Folgeschäden)
einmalig in Summe:
=
0,00 €
2. Für die in Anspruch genommene forstliche Betriebsfläche
a) Leitungsgraben bis 1m Schutzsstreifenbreite beidseitig der Kabeltrasse einmalig:
1,60 €/lfdm ergibt =
lfdm
0,00 €
b) bei mehr als 1m Schutzsstreifenbreite beidseitig der Kabeltrasse einmalig:
0,80 €/m² ergibt
m²
=
0,00 €
3. Für Trafostationen und sonstige Bauwerke einmalig*:
1.
m²
2.
m²
3.
m²
11,00 €/m² ergibt
=
0,00 €
=
0,00 €
=
0,00 €
*Mindestentschädigung je Bauwerk 200,00€
4. Für die Nutzungsmöglichkeit des Lichtwellenleiterkabels zur öffentlichen Kommunikation
einmalig:
lfdm
1,53 €/lfdm ergibt =
0,00 €
5. Als Infrastrukturkostenpauschale/Jagdentschädigung einmalig:
in Summe:
=
550,00 €
=
900,00 €
6. Mindestentschädigung nach 2., 3., 4., 5. einmalig:
in Summe:
7. Pauschale Entschädigung für Randschäden (einseitig von 1-6m Arbeitsstreifenbreite)
einmalig:
lfdm Rand
2015-09-04_Begehungsprotokoll.xlsx
0,75 €/lfdm ergibt =
0,00 €
Seite 2 von 3
_________________________________________________________________________________________
zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwert(Umsatz-) Steuer
0,00% v. H.
Gesamtbetrag
=
0,00 €
=
0,00 €
Bemerkungen zu Besonderheiten und zu entschädigende oder zu behebende Schäden (z. B. an
Wegen oder jagdl. Einrichtungen, zu beseitigende Restmaterialien, Sonstiges) als Grundlage für
spätere Rechnungsstellung gem. § 11 (3)
(Ort)
(Datum)
Für die Niedersächsischen Landesforsten
Nds. FoA
Unterschrift / Stempel
2015-09-04_Begehungsprotokoll.xlsx
(Ort)
(Datum)
Für
Unterschrift / Stempel
Seite 3 von 3