_________________________________________________________________________________________ Begehungsprotokoll zum Gestattungsvertrag (Vertragsnummer) (Vertragsdatum) über die Errichtung und die Unterhaltung von Erdkabeln auf Grundstücken der Niedersächsischen Landesforsten AöR (NLF) Zwischen den Niedersächsischen Landesforsten (AöR), vertreten durch das Niedersächsische Forstamt Herr und der vertreten durch Herr ist am eine Abnahme über die Errichtung eines Erdkabels auf den in oben angegebenen Vertrag genannten Forstgrundstücken erfolgt. Dabei wurden folgende Berechnungsgrundlagen festgestellt. Trassenlänge: lfdm Zusätzliche Schutzstreifenfläche*: m² * (nur bei mehr als 1m Schutzstreifenbreite beidseitig der Kabeltrasse) 2015-09-04_Begehungsprotokoll.xlsx Seite 1 von 3 _________________________________________________________________________________________ Die Herleitung der Nutzungsentgelte und Entschädigungsbeträge ergibt sich daraus wie folgt: 1. Für die abzutreibenden Waldbestände nach WBR (ohne Rand- und Folgeschäden) einmalig in Summe: = 0,00 € 2. Für die in Anspruch genommene forstliche Betriebsfläche a) Leitungsgraben bis 1m Schutzsstreifenbreite beidseitig der Kabeltrasse einmalig: 1,60 €/lfdm ergibt = lfdm 0,00 € b) bei mehr als 1m Schutzsstreifenbreite beidseitig der Kabeltrasse einmalig: 0,80 €/m² ergibt m² = 0,00 € 3. Für Trafostationen und sonstige Bauwerke einmalig*: 1. m² 2. m² 3. m² 11,00 €/m² ergibt = 0,00 € = 0,00 € = 0,00 € *Mindestentschädigung je Bauwerk 200,00€ 4. Für die Nutzungsmöglichkeit des Lichtwellenleiterkabels zur öffentlichen Kommunikation einmalig: lfdm 1,53 €/lfdm ergibt = 0,00 € 5. Als Infrastrukturkostenpauschale/Jagdentschädigung einmalig: in Summe: = 550,00 € = 900,00 € 6. Mindestentschädigung nach 2., 3., 4., 5. einmalig: in Summe: 7. Pauschale Entschädigung für Randschäden (einseitig von 1-6m Arbeitsstreifenbreite) einmalig: lfdm Rand 2015-09-04_Begehungsprotokoll.xlsx 0,75 €/lfdm ergibt = 0,00 € Seite 2 von 3 _________________________________________________________________________________________ zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwert(Umsatz-) Steuer 0,00% v. H. Gesamtbetrag = 0,00 € = 0,00 € Bemerkungen zu Besonderheiten und zu entschädigende oder zu behebende Schäden (z. B. an Wegen oder jagdl. Einrichtungen, zu beseitigende Restmaterialien, Sonstiges) als Grundlage für spätere Rechnungsstellung gem. § 11 (3) (Ort) (Datum) Für die Niedersächsischen Landesforsten Nds. FoA Unterschrift / Stempel 2015-09-04_Begehungsprotokoll.xlsx (Ort) (Datum) Für Unterschrift / Stempel Seite 3 von 3
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