Informationen und Empfehlungen für Hausnotruf

Informationen und Empfehlungen für Hausnotruf-Anbieter bei der
Umstellung auf IP
Die Telekom stellt ihre Festnetzanschlüsse auf eine neue Technik um. Diese technische Umstellung
wird unter Umständen Auswirkungen auf den reibungslosen Weiterbetrieb des Hausnotrufes haben.
Es ist notwendig, dass ein IP-anschlussfähiges Hausnotrufgerät beim Nutzer zum Einsatz kommt.
(Quelle: Telekom)
Das vorliegende Dokument dient Hausnotrufanbietern zum Überblick und informiert zum
Umstellungsprozess der Telekom auf das neue IP- basierte Anschlussnetz. Neben
Informationen zu Anschlussumgebungen sind die Hausnotrufgeräte gelistet, für die die
Hersteller die Funktionsfähigkeit nach der Umstellung garantieren. Gelistet sind auch die
Anschaltevarianten, die unter Laborbedingungen auf Kompatibilität mit den
Hausnotrufgeräten getestet wurden. Dargestellt sind Handlungsschritte bei der Umstellung
auf IP.
Umstellungen ab 2015
Ab 2015 werden Breitbandanschlüsse (DSL) und ISDN Anschlüsse auf All-IP umgestellt.
Kunden mit laufenden Verträgen (DSL oder ISDN) werden durch die Telekom schriftlich über
die Beendigung ihrer Verträge informiert und auf einen möglichen Vertragswechsel
hingewiesen.
Ab 2016 wird ein Großteil der analogen Sprachanschlüsse automatisiert auf das
Nachfolgeprodukt des analogen Sprachanschlusses umgestellt. Das Produkt befindet sich
derzeit in der Entwicklung und wird voraussichtlich ab dem ersten Halbjahr 2016 offiziell
verfügbar sein. Bei diesen Kunden bezieht sich das Vertragsverhältnis mit der Telekom nur
auf die Telefonie. Durch die Umstellung werden nach Angaben der Telekom hinsichtlich der
Telefonie keine Beeinträchtigungen entstehen. Analoge Telefone können wie gewohnt
weiterhin genutzt werden, da die Umwandlung des analogen Signals auf die IP-basierte
Technologie erst in der Vermittlungsstelle der Telekom erfolgt (siehe Abb. 7).
Bedeutung für Hausnotrufanbieter
Hausnotrufanbieter werden prüfen müssen, ob die vorhandenen Hausnotruf-Geräte bei den
betroffenen Kunden weiterhin funktionieren. Dies wird nur bei IP-tauglichen und IP-fähigen
Geräten der Fall sein. IP-tauglich in diesem Zusammenhang sind alle Geräte, die über
RJ11/TAE-Stecker an den Router (analoger Anschluss) angeschlossen werden und über IP
optimierte Tonprotokolle verfügen. IP-fähig sind Geräte, die über RJ45-Stecker an den
Router (Netzwerkbuchse) angeschlossen sind und über echte IP-Protokolle kommunizieren,
oder Geräte, die mit echten IP-Protokollen über das Mobilfunknetz kommunizieren. Die
Telekom erlaubt den Betrieb von Sonderdiensten an ihren Anschlüssen. Das
Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Anbieter des Hausnotrufes bleibt weiterhin
unabhängig vom Vertragsverhältnis des Kunden mit der Telekom. Informationen darüber zu
welchem Zeitpunkt die Umstellung bei welchem Kunden erfolgt, werden Hausnotrufanbieter
nur über den Hausnotrufkunden selbst erhalten können.
Stand: 28.09.2015
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In Abbildung 1 sind die Kontaktpunkte der Telekom mit dem Kunden im Vertragsprozess
dargestellt. Im Beratungsgespräch wird aktiv durch die Telekom nach der Nutzung eines
Hausnotrufdienstes gefragt. Anhand der Abbildung 2 wird das Vorgehen der Telekom
nachvollziehbar. Können Hausnotrufkunden keine Auskunft zur IP-Tauglich-/ Fähigkeit ihres
Gerätes geben, fordert die Telekom auf, sich mit dem Hausnotrufanbieter in Verbindung zu
setzen. Insofern sollten sich die Hausnotrufanbieter darauf einstellen, dass sich künftig
vermehrt Telekomkunden mit Fragen zur IP-Tauglich-/ Fähigkeit des installierten
Hausnotrufgerätes bei ihnen melden werden.
Abbildung 1 - Kundenkontaktpunkte im Vertragsprozess der Telekom
Abbildung 2 – Vorgehen der Telekom im Vertragsprozess
Stand: 28.09.2015
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Abbildung 3 – empfohlenes Vorgehen im Szenario Telekomkunde meldet sich beim Hausnotrufanbieter
In der Verantwortung des Hausnotrufanbieters liegt die Eignungsprüfung des beim Kunden
installierten Hausnotrufgeräts für den neuen IP-basierten Anschluss. Empfohlen wird das in
Abbildung 3 dargestellte Vorgehen zur Eignungsprüfung: Ist das beim Kunden installierte
Gerät in der angehängten Liste aufgeführt, wurde die Eignung durch den Gerätehersteller
positiv geprüft. Der Kunde sollte zeitnah nach dem Umstellungstermin aufgefordert werden
einen Test-Ruf auszulösen, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Ist das Gerät nicht gelistet, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen älteren
Gerätetyp handelt. Für diese Geräte werden laut Hersteller keine Prüfungen erfolgen, sodass
insoweit keine Möglichkeit besteht, aus einer Garantie Regressansprüche gegenüber den
Herstellern geltend zu machen. Die bestehende Sach- und Rechtslage hinsichtlich der
älteren Geräte ist somit schwierig. Vor diesem Hintergrund wird ein Austausch des Gerätes
empfohlen, auch wenn ein Test-Ruf nach der Umstellung die einwandfreie Funktionsfähigkeit
vermuten lässt.
Wir empfehlen, bereits jetzt beim Kauf neuer Geräte die geplante Umstellung auf das IPbasierte Anschlussnetz zu beachten und sich von den Herstellern entsprechend beraten zu
lassen. Zusätzlich wird mit der vollständigen Umstellung auf das IP-basierte Anschlussnetz
eine Anpassung der AGB der Hausnotrufverträge erforderlich werden, wenn hier auf das
analoge Telefonnetz verwiesen wird.
Stand: 28.09.2015
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Anhang
I.
II.
III.
IV.
Anschluss des Hausnotrufgeräts bei Breitbandanschlüssen bzw. All-IP
Anschluss des Hausnotrufgeräts – ISDN-Anlage vorhanden
Anschluss des Hausnotrufgeräts bei analogen Sprachanschlüssen bzw. All-IP
Liste Hersteller/ Telekom
Nachfolgend finden sich eine Reihe von Abbildungen und Erläuterungen, die einen
systematischen Einblick in das Geschehen bei der Umstellung ermöglichen sollen.
Anschluss des Hausnotrufgeräts bei Breitbandanschlüssen bzw. All-IP
Analoge HNR-Geräte konnten bei Breitbandanschlüssen bislang über DSL an den Splitter
(Anschlussmöglichkeit 1; Analog) oder den Router (Anschlussmöglichkeit 2) angeschlossen
werden (Port a/b bei analogen HNR-Geräten) (Abb. 4).
Abbildung 4 – Anschlussmöglichkeiten bei analogen Hausnotrufgeräten und vorhandenem Router vor der Umstellung
Stand: 28.09.2015
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Die HNR-Geräte mit IP (LAN) Schnittstelle waren bei Breitbandanschlüssen bislang über
DSL angeschaltet (Abb. 5)
Abbildung 5 – Anschlussmöglichkeit bei Hausnotrufgeräten mit IP/LAN Anschluss vor der Umstellung
Nach Umstellung auf All-IP entfällt der Splitter, die IP-tauglichen/-fähigen HNR-Geräte
können nur an den Router angeschlossen werden (Port a/b = IP-fähiger Router) (Abb. 6).
Abbildung 6 - Anschlussmöglichkeit bei analogen und Hausnotrufgeräten mit IP/LAN Anschluss nach der Umstellung
Stand: 28.09.2015
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Anschluss des Hausnotrufgerätes – ISDN-Anlage vorhanden
Bei ISDN Anlagen konnten die HNR-Geräte bisher an die NTBA-Box angeschlossen werden
(S0-Port) (Anschlussmöglichkeit 1) oder an eine ISDN-TK-Anlage mit SO Schnittstelle
(Anschlussmöglichkeit 2) (Abb. 6).
Abbildung 7 – Anschlussmöglichkeiten bei ISDN-Anlagen vor der Umstellung
Bei der Umstellung auf IP fällt ISDN weg, laufende Verträge werden bis spätestens Ende
2018 auf IP migriert.
Stand: 28.09.2015
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Anschluss des Hausnotrufgeräts bei analogen Sprachanschlüssen bzw. All-IP
Bei reinen Analoganschlüssen konnte das HNR-Gerät bisher an TAE angeschlossen
werden.
Abbildung 8 – Anschlussmöglichkeit beim analogen Sprachanschluss vor der Umstellung
Für reine analoge Sprachanschlüsse wird ein Nachfolgeprodukt des analogen Telefon
Sprachanschlusses entwickelt. Dabei erfolgt die Umstellung auf IP in der Vermittlungsstelle
der Telekom (Abb. 9). Analoge Telefone können wie gewohnt weiterhin genutzt werden.
Die HNR-Geräte müssen jedoch IP-tauglich sein!
Abbildung 9 – Anschlussmöglichkeit beim Nachfolgeprodukt des analogen Sprachanschlusses
Stand: 28.09.2015
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Liste Hersteller/ Telekom
Hardwareseitig IP-fähige Hausnotruf Endgeräte
Die Endgeräteliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und wird
regelmäßig aktualisiert. Zudem kann ein Endgerät unterschiedliche Hardware- und SoftwareStände hinsichtlich der IP-Fähigkeit aufweisen. Daher kann keine verbindliche Aussage über
die IP-Fähigkeit der genannten Geräte getroffen werden. Die finale Eignungsprüfung kann
ausschließlich durch den Diensteanbieter erfolgen. Sollte ein Endgerät nicht IP-fähig sein,
wird im Regelfall der Diensteanbieter eine Neukonfiguration oder einen Austausch des
Hausnotruf Endgeräts veranlassen.
Hersteller
CareTech
Neat
TeleAlarm
(früher Bosch)
Tunstall
Vitakt
Stand: 28.09.2015
Modell
Domain
CareIP mobile
www.caretech.eu
Gloria+
NEO IP/GSM
www.neat.de
NEO NG
NEMO
HTS62
www.telealarm.com
HTS61
Lifeline Vi
www.tunstall.de
Lifeline GSM
Piperfone Connect (ab Bj. 2009)
SAM4 ST
Vitakt-Basis (ab Bj. 2011)
www.vitakt.com
Vitakt-Vario (ab Bj. 2011)
Quelle: www.telekom.de/gk/sonderdienste
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