Informationen und Empfehlungen für Hausnotruf-Anbieter bei der Umstellung auf IP Die Telekom stellt ihre Festnetzanschlüsse auf eine neue Technik um. Diese technische Umstellung wird unter Umständen Auswirkungen auf den reibungslosen Weiterbetrieb des Hausnotrufes haben. Es ist notwendig, dass ein IP-anschlussfähiges Hausnotrufgerät beim Nutzer zum Einsatz kommt. (Quelle: Telekom) Das vorliegende Dokument dient Hausnotrufanbietern zum Überblick und informiert zum Umstellungsprozess der Telekom auf das neue IP- basierte Anschlussnetz. Neben Informationen zu Anschlussumgebungen sind die Hausnotrufgeräte gelistet, für die die Hersteller die Funktionsfähigkeit nach der Umstellung garantieren. Gelistet sind auch die Anschaltevarianten, die unter Laborbedingungen auf Kompatibilität mit den Hausnotrufgeräten getestet wurden. Dargestellt sind Handlungsschritte bei der Umstellung auf IP. Umstellungen ab 2015 Ab 2015 werden Breitbandanschlüsse (DSL) und ISDN Anschlüsse auf All-IP umgestellt. Kunden mit laufenden Verträgen (DSL oder ISDN) werden durch die Telekom schriftlich über die Beendigung ihrer Verträge informiert und auf einen möglichen Vertragswechsel hingewiesen. Ab 2016 wird ein Großteil der analogen Sprachanschlüsse automatisiert auf das Nachfolgeprodukt des analogen Sprachanschlusses umgestellt. Das Produkt befindet sich derzeit in der Entwicklung und wird voraussichtlich ab dem ersten Halbjahr 2016 offiziell verfügbar sein. Bei diesen Kunden bezieht sich das Vertragsverhältnis mit der Telekom nur auf die Telefonie. Durch die Umstellung werden nach Angaben der Telekom hinsichtlich der Telefonie keine Beeinträchtigungen entstehen. Analoge Telefone können wie gewohnt weiterhin genutzt werden, da die Umwandlung des analogen Signals auf die IP-basierte Technologie erst in der Vermittlungsstelle der Telekom erfolgt (siehe Abb. 7). Bedeutung für Hausnotrufanbieter Hausnotrufanbieter werden prüfen müssen, ob die vorhandenen Hausnotruf-Geräte bei den betroffenen Kunden weiterhin funktionieren. Dies wird nur bei IP-tauglichen und IP-fähigen Geräten der Fall sein. IP-tauglich in diesem Zusammenhang sind alle Geräte, die über RJ11/TAE-Stecker an den Router (analoger Anschluss) angeschlossen werden und über IP optimierte Tonprotokolle verfügen. IP-fähig sind Geräte, die über RJ45-Stecker an den Router (Netzwerkbuchse) angeschlossen sind und über echte IP-Protokolle kommunizieren, oder Geräte, die mit echten IP-Protokollen über das Mobilfunknetz kommunizieren. Die Telekom erlaubt den Betrieb von Sonderdiensten an ihren Anschlüssen. Das Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Anbieter des Hausnotrufes bleibt weiterhin unabhängig vom Vertragsverhältnis des Kunden mit der Telekom. Informationen darüber zu welchem Zeitpunkt die Umstellung bei welchem Kunden erfolgt, werden Hausnotrufanbieter nur über den Hausnotrufkunden selbst erhalten können. Stand: 28.09.2015 1 In Abbildung 1 sind die Kontaktpunkte der Telekom mit dem Kunden im Vertragsprozess dargestellt. Im Beratungsgespräch wird aktiv durch die Telekom nach der Nutzung eines Hausnotrufdienstes gefragt. Anhand der Abbildung 2 wird das Vorgehen der Telekom nachvollziehbar. Können Hausnotrufkunden keine Auskunft zur IP-Tauglich-/ Fähigkeit ihres Gerätes geben, fordert die Telekom auf, sich mit dem Hausnotrufanbieter in Verbindung zu setzen. Insofern sollten sich die Hausnotrufanbieter darauf einstellen, dass sich künftig vermehrt Telekomkunden mit Fragen zur IP-Tauglich-/ Fähigkeit des installierten Hausnotrufgerätes bei ihnen melden werden. Abbildung 1 - Kundenkontaktpunkte im Vertragsprozess der Telekom Abbildung 2 – Vorgehen der Telekom im Vertragsprozess Stand: 28.09.2015 2 Abbildung 3 – empfohlenes Vorgehen im Szenario Telekomkunde meldet sich beim Hausnotrufanbieter In der Verantwortung des Hausnotrufanbieters liegt die Eignungsprüfung des beim Kunden installierten Hausnotrufgeräts für den neuen IP-basierten Anschluss. Empfohlen wird das in Abbildung 3 dargestellte Vorgehen zur Eignungsprüfung: Ist das beim Kunden installierte Gerät in der angehängten Liste aufgeführt, wurde die Eignung durch den Gerätehersteller positiv geprüft. Der Kunde sollte zeitnah nach dem Umstellungstermin aufgefordert werden einen Test-Ruf auszulösen, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen. Ist das Gerät nicht gelistet, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen älteren Gerätetyp handelt. Für diese Geräte werden laut Hersteller keine Prüfungen erfolgen, sodass insoweit keine Möglichkeit besteht, aus einer Garantie Regressansprüche gegenüber den Herstellern geltend zu machen. Die bestehende Sach- und Rechtslage hinsichtlich der älteren Geräte ist somit schwierig. Vor diesem Hintergrund wird ein Austausch des Gerätes empfohlen, auch wenn ein Test-Ruf nach der Umstellung die einwandfreie Funktionsfähigkeit vermuten lässt. Wir empfehlen, bereits jetzt beim Kauf neuer Geräte die geplante Umstellung auf das IPbasierte Anschlussnetz zu beachten und sich von den Herstellern entsprechend beraten zu lassen. Zusätzlich wird mit der vollständigen Umstellung auf das IP-basierte Anschlussnetz eine Anpassung der AGB der Hausnotrufverträge erforderlich werden, wenn hier auf das analoge Telefonnetz verwiesen wird. Stand: 28.09.2015 3 Anhang I. II. III. IV. Anschluss des Hausnotrufgeräts bei Breitbandanschlüssen bzw. All-IP Anschluss des Hausnotrufgeräts – ISDN-Anlage vorhanden Anschluss des Hausnotrufgeräts bei analogen Sprachanschlüssen bzw. All-IP Liste Hersteller/ Telekom Nachfolgend finden sich eine Reihe von Abbildungen und Erläuterungen, die einen systematischen Einblick in das Geschehen bei der Umstellung ermöglichen sollen. Anschluss des Hausnotrufgeräts bei Breitbandanschlüssen bzw. All-IP Analoge HNR-Geräte konnten bei Breitbandanschlüssen bislang über DSL an den Splitter (Anschlussmöglichkeit 1; Analog) oder den Router (Anschlussmöglichkeit 2) angeschlossen werden (Port a/b bei analogen HNR-Geräten) (Abb. 4). Abbildung 4 – Anschlussmöglichkeiten bei analogen Hausnotrufgeräten und vorhandenem Router vor der Umstellung Stand: 28.09.2015 4 Die HNR-Geräte mit IP (LAN) Schnittstelle waren bei Breitbandanschlüssen bislang über DSL angeschaltet (Abb. 5) Abbildung 5 – Anschlussmöglichkeit bei Hausnotrufgeräten mit IP/LAN Anschluss vor der Umstellung Nach Umstellung auf All-IP entfällt der Splitter, die IP-tauglichen/-fähigen HNR-Geräte können nur an den Router angeschlossen werden (Port a/b = IP-fähiger Router) (Abb. 6). Abbildung 6 - Anschlussmöglichkeit bei analogen und Hausnotrufgeräten mit IP/LAN Anschluss nach der Umstellung Stand: 28.09.2015 5 Anschluss des Hausnotrufgerätes – ISDN-Anlage vorhanden Bei ISDN Anlagen konnten die HNR-Geräte bisher an die NTBA-Box angeschlossen werden (S0-Port) (Anschlussmöglichkeit 1) oder an eine ISDN-TK-Anlage mit SO Schnittstelle (Anschlussmöglichkeit 2) (Abb. 6). Abbildung 7 – Anschlussmöglichkeiten bei ISDN-Anlagen vor der Umstellung Bei der Umstellung auf IP fällt ISDN weg, laufende Verträge werden bis spätestens Ende 2018 auf IP migriert. Stand: 28.09.2015 6 Anschluss des Hausnotrufgeräts bei analogen Sprachanschlüssen bzw. All-IP Bei reinen Analoganschlüssen konnte das HNR-Gerät bisher an TAE angeschlossen werden. Abbildung 8 – Anschlussmöglichkeit beim analogen Sprachanschluss vor der Umstellung Für reine analoge Sprachanschlüsse wird ein Nachfolgeprodukt des analogen Telefon Sprachanschlusses entwickelt. Dabei erfolgt die Umstellung auf IP in der Vermittlungsstelle der Telekom (Abb. 9). Analoge Telefone können wie gewohnt weiterhin genutzt werden. Die HNR-Geräte müssen jedoch IP-tauglich sein! Abbildung 9 – Anschlussmöglichkeit beim Nachfolgeprodukt des analogen Sprachanschlusses Stand: 28.09.2015 7 Liste Hersteller/ Telekom Hardwareseitig IP-fähige Hausnotruf Endgeräte Die Endgeräteliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und wird regelmäßig aktualisiert. Zudem kann ein Endgerät unterschiedliche Hardware- und SoftwareStände hinsichtlich der IP-Fähigkeit aufweisen. Daher kann keine verbindliche Aussage über die IP-Fähigkeit der genannten Geräte getroffen werden. Die finale Eignungsprüfung kann ausschließlich durch den Diensteanbieter erfolgen. Sollte ein Endgerät nicht IP-fähig sein, wird im Regelfall der Diensteanbieter eine Neukonfiguration oder einen Austausch des Hausnotruf Endgeräts veranlassen. Hersteller CareTech Neat TeleAlarm (früher Bosch) Tunstall Vitakt Stand: 28.09.2015 Modell Domain CareIP mobile www.caretech.eu Gloria+ NEO IP/GSM www.neat.de NEO NG NEMO HTS62 www.telealarm.com HTS61 Lifeline Vi www.tunstall.de Lifeline GSM Piperfone Connect (ab Bj. 2009) SAM4 ST Vitakt-Basis (ab Bj. 2011) www.vitakt.com Vitakt-Vario (ab Bj. 2011) Quelle: www.telekom.de/gk/sonderdienste 8
© Copyright 2024 ExpyDoc