Vortrag Jagd-u.Wildschäden

Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft
Schadensbewertung
DI Reinhard Kern
5.1 Betriebswirtschaft
NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG)
Haftung für Jagd- und Wildschäden (§ 101)
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet zum Ersatz eines
 an Grund und Boden
 an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder
 an deren noch nicht eingebrachten Erzeugnissen
eingetretenen Jagd- und Wildschadens
DI Reinhard Kern
Folie 2
November 2015
NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG)
Jagdschaden:
im Zuge der Jagdausübung verursacht
Wildschaden:
von jagdbaren Tieren verursacht
ausgenommen:
Grundstücke, auf denen die Jagd ruht
Verlust des Anspruches auf Ersatz
 keine fristgerechte Geltendmachung durch Geschädigten
 Unwirksammachung rechtmäßig getroffener Schutzmaßnahmen
DI Reinhard Kern
Folie 3
November 2015
Jagd-/Wildschaden
 Flurschäden im engeren Sinn
zB
Ertragsentgänge
Qualitätsverluste
 Bewirtschaftungserschwernisse
zB
erschwerte Silomaisernte
 Rekultivierungsmaßnahmen
zB
Neuanlage von Dauergrünland
 Folgeertragsentgänge
zB
nach Neuanlage von Dauergrünland
nach Neuauspflanzung von Obst- oder Weingärten
 Sonstige Vermögensschäden
zB
Verlust an Prämien, Leistungsabgeltungen
DI Reinhard Kern
Folie 4
November 2015
§ 106 Schadensermittlung
1. Ermittlung von Jagd- und Wildschäden
„ortsüblicher Marktpreis“ der beschädigten oder vernichteten Erzeugnisse
2. Schäden an noch nicht erntereifen Erzeugnissen

Ersatz erntereifer Produkte

Aufwand der bis zur Ernte erwachsen wäre, in Abzug bringen

mögliche Schadensminderung durch Wiederanbau anderer Kulturarten
berücksichtigen
3. Wildschaden an erntereifen oder schon geernteten, aber noch nicht
eingebrachten Produkten

Beurteilung des Ernte- und Schadenszeitpunktes

ordentliche Wirtschaftsführung eingehalten bzw. übliche Schutzmaßnahmen gesetzt
DI Reinhard Kern
Folie 5
November 2015
Schadenserhebung und Bewertung
 Befund
 Feststellungen
 Berechnung und Bewertung
DI Reinhard Kern
Folie 6
November 2015
Feststellung des Schadausmaßes
notwendige Erhebungstatbestände:
 Schaden von jagdbaren Tieren auf bejagbaren Flächen
verursacht
 Flächenausmaß der geschädigten Kultur
 Stärke des vorgefundenen Schadbildes
 erwartetes Ertragsniveau der Kultur
 ortsüblicher Marktpreis der Kultur
DI Reinhard Kern
Folie 7
November 2015
Beispiel Wildschadensbewertung
6.000
x
0,3 ha
Ist
zu erwartende
Ertragsmenge
des Bestands
in kg/ha ohne
Schaden
x
40 %
=
720 kg
x
0,20 €/kg
% =
Teilfläche/n
in ha
Schädigungsgrad
DI Reinhard Kern
Folie 8
November 2015
= 144 €
=
Ertragseinbuße
in kg
Preis in
€/kg
Wildschaden
Ansätze zur Reduktion von Wildschäden in der
Landwirtschaft
 ausgewogener Interessenausgleich zwischen
Jagdausübungsberechtigten, Bewirtschafter und Grundeigentümer
durch aktive Kommunikation – „Probleme dort ansprechen, wo sie
entstehen“
 Schaffung von Biodiversitätsflächen mit gleichmäßiger Verteilung als
Ausgleichs-/Äsungs- und Ruhezonen für das Wild
 Anlegen von Bejagungsschneisen
 Einzäunen von besonders gefährdeten Kulturen
 Schwerpunktbejagung konzentriert auf jahreszeitlich bedingte
Wildschadensflächen
 Organisation von revierübergreifenden Ansitzdrückjagden/Riegeljagden
DI Reinhard Kern
Folie 9
November 2015
§ 81 Verfahren zur Erlassung der
Abschußverfügung
In Gebieten,
in denen die Hege einer Schalenwildart im Hinblick auf die Interessen
der Land- und Forstwirtschaft oder der Jagdwirtschaft nicht
vertretbar ist,
hat die Bezirksverwaltungsbehörde über Antrag oder von Amts
wegen ohne Rücksicht auf die bisher getätigten Abschüsse,
aber unter Beachtung der Wildschadenssituation,
Abschüsse in jenem Ausmaß zu verfügen,
die eine Ausbreitung oder Vermehrung der betreffenden Wildart
hintanhalten oder eine wirksame Reduktion ermöglichen.
DI Reinhard Kern
November 2014
§ 100 Abschuss zum Schutz von Kulturen
bei zu hohen Wildständen und starkem Wildschadensaufkommen
kann die Bezirksverwaltungsbehörde
von Amts wegen
auf Antrag eines Jagdausübungsberechtigten
auf Antrag eines Besitzers geschädigter oder gefährdeter Kulturen
auf Antrag der Jagdgenossenschaft
Bewegungsjagden vorschreiben (auch revierübergreifende Riegeljagden)
DI Reinhard Kern
Folie 11
November 2015
Hotspot „Schwarzwildschäden“
Schwarzwildbestände sind nicht zählbar, Zuwachs schwankt
jährlich sehr stark (Regulations- und Reduktionserfolg nur an
Anzahl/Ausmaß der Schwarzwildschäden feststellbar)
DI Reinhard Kern
Folie 12
November 2015
Jagdstatistik NÖ Schwarzwild
Quelle: Österreichs Weidwerk
DI Reinhard Kern
Folie 13
November 2015
Schwarzwildproblematik - jagdliche Strategien
 Schwarzwildbejagung muss revierübergreifend stattfinden
(Abstimmung bei allfälliger Anlage von Kirrungen, Abhalten von
Bewegungsjagden, …)
 starker Eingriff auch bei den weiblichen Stücken über alle
Altersklassen erforderlich, Zuwachs kann nur durch Eingriff in alle
Altersklassen und Geschlechter abgeschöpft werden
 Entnahme scheuer Altbachen („Erfahrungsträger“) mit
anschließender Bejagung der „führungslosen Rotte“ –
oder erhöhte Reproduktionsrate als Folge?
 keine Gewichtsbeschränkung in der Bejagung von Schwarzwild
DI Reinhard Kern
Folie 14
November 2015
Schwarzwildproblematik - jagdliche Strategien
 Schwarzwildlenkung in wildschadensgefährdeten Zeiten durch
hohen Jagddruck im Feld und Jagdruhe auf Schwarzwild im Wald
(„Schwerpunktbejagung in Feldrevieren“)
 kritische Betrachtung von Kirrungen („eine Kirrung ohne
Bejagung kommt einer Fütterung gleich“),
Informationsweitergabe über die Anlage von Kirrungen
 revierübergreifende Bewegungsjagden als Jagdmethode mit
höchster Effizienz in der Schwarzwildbejagung
DI Reinhard Kern
Folie 15
November 2015
Schwarzwildproblematik - landwirtschaftliche
Strategien
 Unterstützung der Schwarzwildbejagung durch die Bewirtschafter
 Einrichtung eines Meldesystems für Sichtungen, Spuren und
Schäden
 Information der Jäger über Saattermin wildschadensanfälliger
Kulturen in gefährdeten Lagen
 Tolerieren von jagdlichen Einrichtungen
 besonders schadensgefährdete Schläge nicht am Schluss ernten
 Ernterückstände bestmöglich zerkleinern
(hat auch phytosanitäre Vorteile)
DI Reinhard Kern
Folie 16
November 2015