Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung DI Reinhard Kern 5.1 Betriebswirtschaft NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) Haftung für Jagd- und Wildschäden (§ 101) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet zum Ersatz eines an Grund und Boden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder an deren noch nicht eingebrachten Erzeugnissen eingetretenen Jagd- und Wildschadens DI Reinhard Kern Folie 2 November 2015 NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) Jagdschaden: im Zuge der Jagdausübung verursacht Wildschaden: von jagdbaren Tieren verursacht ausgenommen: Grundstücke, auf denen die Jagd ruht Verlust des Anspruches auf Ersatz keine fristgerechte Geltendmachung durch Geschädigten Unwirksammachung rechtmäßig getroffener Schutzmaßnahmen DI Reinhard Kern Folie 3 November 2015 Jagd-/Wildschaden Flurschäden im engeren Sinn zB Ertragsentgänge Qualitätsverluste Bewirtschaftungserschwernisse zB erschwerte Silomaisernte Rekultivierungsmaßnahmen zB Neuanlage von Dauergrünland Folgeertragsentgänge zB nach Neuanlage von Dauergrünland nach Neuauspflanzung von Obst- oder Weingärten Sonstige Vermögensschäden zB Verlust an Prämien, Leistungsabgeltungen DI Reinhard Kern Folie 4 November 2015 § 106 Schadensermittlung 1. Ermittlung von Jagd- und Wildschäden „ortsüblicher Marktpreis“ der beschädigten oder vernichteten Erzeugnisse 2. Schäden an noch nicht erntereifen Erzeugnissen Ersatz erntereifer Produkte Aufwand der bis zur Ernte erwachsen wäre, in Abzug bringen mögliche Schadensminderung durch Wiederanbau anderer Kulturarten berücksichtigen 3. Wildschaden an erntereifen oder schon geernteten, aber noch nicht eingebrachten Produkten Beurteilung des Ernte- und Schadenszeitpunktes ordentliche Wirtschaftsführung eingehalten bzw. übliche Schutzmaßnahmen gesetzt DI Reinhard Kern Folie 5 November 2015 Schadenserhebung und Bewertung Befund Feststellungen Berechnung und Bewertung DI Reinhard Kern Folie 6 November 2015 Feststellung des Schadausmaßes notwendige Erhebungstatbestände: Schaden von jagdbaren Tieren auf bejagbaren Flächen verursacht Flächenausmaß der geschädigten Kultur Stärke des vorgefundenen Schadbildes erwartetes Ertragsniveau der Kultur ortsüblicher Marktpreis der Kultur DI Reinhard Kern Folie 7 November 2015 Beispiel Wildschadensbewertung 6.000 x 0,3 ha Ist zu erwartende Ertragsmenge des Bestands in kg/ha ohne Schaden x 40 % = 720 kg x 0,20 €/kg % = Teilfläche/n in ha Schädigungsgrad DI Reinhard Kern Folie 8 November 2015 = 144 € = Ertragseinbuße in kg Preis in €/kg Wildschaden Ansätze zur Reduktion von Wildschäden in der Landwirtschaft ausgewogener Interessenausgleich zwischen Jagdausübungsberechtigten, Bewirtschafter und Grundeigentümer durch aktive Kommunikation – „Probleme dort ansprechen, wo sie entstehen“ Schaffung von Biodiversitätsflächen mit gleichmäßiger Verteilung als Ausgleichs-/Äsungs- und Ruhezonen für das Wild Anlegen von Bejagungsschneisen Einzäunen von besonders gefährdeten Kulturen Schwerpunktbejagung konzentriert auf jahreszeitlich bedingte Wildschadensflächen Organisation von revierübergreifenden Ansitzdrückjagden/Riegeljagden DI Reinhard Kern Folie 9 November 2015 § 81 Verfahren zur Erlassung der Abschußverfügung In Gebieten, in denen die Hege einer Schalenwildart im Hinblick auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft oder der Jagdwirtschaft nicht vertretbar ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde über Antrag oder von Amts wegen ohne Rücksicht auf die bisher getätigten Abschüsse, aber unter Beachtung der Wildschadenssituation, Abschüsse in jenem Ausmaß zu verfügen, die eine Ausbreitung oder Vermehrung der betreffenden Wildart hintanhalten oder eine wirksame Reduktion ermöglichen. DI Reinhard Kern November 2014 § 100 Abschuss zum Schutz von Kulturen bei zu hohen Wildständen und starkem Wildschadensaufkommen kann die Bezirksverwaltungsbehörde von Amts wegen auf Antrag eines Jagdausübungsberechtigten auf Antrag eines Besitzers geschädigter oder gefährdeter Kulturen auf Antrag der Jagdgenossenschaft Bewegungsjagden vorschreiben (auch revierübergreifende Riegeljagden) DI Reinhard Kern Folie 11 November 2015 Hotspot „Schwarzwildschäden“ Schwarzwildbestände sind nicht zählbar, Zuwachs schwankt jährlich sehr stark (Regulations- und Reduktionserfolg nur an Anzahl/Ausmaß der Schwarzwildschäden feststellbar) DI Reinhard Kern Folie 12 November 2015 Jagdstatistik NÖ Schwarzwild Quelle: Österreichs Weidwerk DI Reinhard Kern Folie 13 November 2015 Schwarzwildproblematik - jagdliche Strategien Schwarzwildbejagung muss revierübergreifend stattfinden (Abstimmung bei allfälliger Anlage von Kirrungen, Abhalten von Bewegungsjagden, …) starker Eingriff auch bei den weiblichen Stücken über alle Altersklassen erforderlich, Zuwachs kann nur durch Eingriff in alle Altersklassen und Geschlechter abgeschöpft werden Entnahme scheuer Altbachen („Erfahrungsträger“) mit anschließender Bejagung der „führungslosen Rotte“ – oder erhöhte Reproduktionsrate als Folge? keine Gewichtsbeschränkung in der Bejagung von Schwarzwild DI Reinhard Kern Folie 14 November 2015 Schwarzwildproblematik - jagdliche Strategien Schwarzwildlenkung in wildschadensgefährdeten Zeiten durch hohen Jagddruck im Feld und Jagdruhe auf Schwarzwild im Wald („Schwerpunktbejagung in Feldrevieren“) kritische Betrachtung von Kirrungen („eine Kirrung ohne Bejagung kommt einer Fütterung gleich“), Informationsweitergabe über die Anlage von Kirrungen revierübergreifende Bewegungsjagden als Jagdmethode mit höchster Effizienz in der Schwarzwildbejagung DI Reinhard Kern Folie 15 November 2015 Schwarzwildproblematik - landwirtschaftliche Strategien Unterstützung der Schwarzwildbejagung durch die Bewirtschafter Einrichtung eines Meldesystems für Sichtungen, Spuren und Schäden Information der Jäger über Saattermin wildschadensanfälliger Kulturen in gefährdeten Lagen Tolerieren von jagdlichen Einrichtungen besonders schadensgefährdete Schläge nicht am Schluss ernten Ernterückstände bestmöglich zerkleinern (hat auch phytosanitäre Vorteile) DI Reinhard Kern Folie 16 November 2015
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