MEMO 33 - Juli 2015 - Gewerbe

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Informationsmagazin für KMU
Ausgabe 33, Juli 2015
FABI verursacht Steuerfolgen ...
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Aktuell
Privat-Treuhand: administrative
Dienstleistungen für Best Ager
Menschen ab 50+ werden heute als Best Ager bezeichnet. Diese sind interessiert,
lebensfroh, unternehmungslustig und finanziell unabhängig. Sie sind auch verantwortungsbewusst und beginnen sich Gedanken über das Wann und das Wie des
Übertritts vom Arbeitsleben in den Ruhestand und die Regelung ihres Nachlasses
zu machen. Dabei stellen sich verschiedene, für die Zukunft massgebliche Fragen.
Wie kann man sich bereits im Erwerbsleben optimal auf die persönliche, finanzielle
und rechtliche Situation im dritten Lebensabschnitt vorbereiten? Wie lässt sich bei
der Geschäftsübergabe die finanzielle Unabhängigkeit langfristig optimieren? Wer
erledigt, z.B. bei einem längeren Auslandaufenthalt, die anfallenden administrativen
Arbeiten wie z.B. Zahlungen ausführen, Behördengänge, Vertretung bei Steuerund Rechtsfragen oder die Verwaltung der Immobilien? Wie kann ich mich von den
unvermeidlichen administrativen Arbeiten entlasten?
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Mit unserer neuen Dienstleistung Privat-Treuhand unterstützen wir Unternehmer
wie auch Privatpersonen ab dem Sommer 2015 in allen administrativen und treuhänderischen Angelegenheiten sowie beim Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung. Damit können sie sich unbeschwert auf die Zeit nach der Erwerbstätigkeit
vorbereiten und den Ruhestand mit Musse geniessen. Zu diesem Zweck hat die
Gewerbe-Treuhand die Treuhand-Spitex AG gegründet, welche sich an der Messe
Zukunft Alter auf der Allmend Luzern vom 23. – 25. Oktober 2015 präsentiert. Für
Fragen zu den neuen Dienstleistungen steht Pirmin Bucher, Geschäftsführer der
Treuhand-Spitex AG, unter Telefon 041 485 71 74 oder [email protected] gerne zur Verfügung.
Ausbildungserfolge
In den vergangen Wochen haben eine Mitarbeiterin und zwei
Mitarbeiter ihre berufsbegleitende Ausbildung abgeschlossen.
Wir freuen uns über die Prüfungserfolge von Monica Bieri,
Immobilienbewirtschafterin mit eidg. Fachausweis, und Claudio
Fanger, Master of Advanced Studies in Business Administration
(MBA), beide Gewerbe-Treuhand, sowie Philippe Reinhard, System- und Netzwerktechniker mit eidg. Fachausweis, von der
Dacor-Informatik. Wir gratulieren den drei Mitarbeitenden herzlich und danken ihnen für ihren grossen persönlichen Einsatz.
Mit dem erworbenen Wissen werden sie unsere Kunden noch
kompetenter betreuen.
Monica Bieri
Claudio Fanger
Philippe Reinhard
Vorankündigung: Zentralschweizer
Neuunternehmerpreis 2015
Am Dienstag, 15. September 2015, verleiht die Gewerbe-Treuhand zum 22. Mal
den mit CHF 10 000.– dotierten Zentralschweizer Neuunternehmerpreis. Die Preisverleihung findet im Kongresszentrum der Messe Luzern statt und beginnt um
18.30 Uhr. Reservieren Sie sich diesen Termin schon heute in Ihrer Agenda. Eine
persönliche Einladung erhalten Sie im August 2015.
Impressum
Herausgeber: Gewerbe-Treuhand AG, Eichwaldstrasse 13, 6002 Luzern, 041 319 92 92,
www.gewerbe-treuhand.ch
Redaktion: Hanspeter Schneeberger, [email protected]
Auflage: 3000 Exemplare, erscheint vierteljährlich
Nachdruck einzelner Artikel unter vollständiger Quellenangabe wird gerne gestattet.
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MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015
Dieses Jahr bereichern der bekannte Schweizer Blues-Komiker «Blues Max» und der
erfolgreiche Gitarrist und Songwriter Richard
Koechli unsere Preisverleihung.
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Treuhand
Abacus / AbaWeb löst
das Buchhaltungsprogramm
MS Dynamics NAV ab
Die Gewerbe-Treuhand-Gruppe arbeitet heute mit den Buchhaltungsprogrammen MS Dynamics NAV, Abacus, Sage und Dacor
Fibu, die von der Dacor-Informatik entwickelte Finanzbuchhaltung.
Da letztgenannte Software seit über 20 Jahren zuverlässig im Einsatz ist, aber den heutigen Kundenbedürfnissen nicht mehr gerecht
wird, stellt die Gewerbe-Treuhand den Betrieb der Dacor Fibu per
30. Juli 2015 ein.
Mit der Ablösung der Dacor Fibu wurde
die strategische Ausrichtung der Fi nanz buchhaltungs-Programme grundsätzlich geprüft. Der Evaluationsprozess
hat ergeben, dass für die Kunden und
Mitarbeitenden der Gewerbe-TreuhandGruppe die Produktepalette von Abacus die meisten Vorteile bietet.
Abacus ist seit 1985 Anbieter von be triebswirtschaftlicher Standartsoftware
für KMU. Mit über 85 000 verkauften Softwaremodulen und über 200 000 im Einsatz stehenden Buchhaltungen ge hört
Abacus zu den führenden Anbietern in
der Schweiz. Mit Abacus setzt die
Gewerbe-Treuhand-Gruppe auf Soft wareprodukte, die plattform- und standortunabhängig einsetzbar und skalierbar
sind und über offene Schnittstellen sowie
über eine Office Integration verfügen.
Mit Abacus stellen wir unseren Kunden
genau definierte Funktionen online zur
Verfügung. Der Kunde startet das Programm im Internet und erfasst seine
Buchungen online auf unserem Server.
Dem Kunden stehen zusätzlich zur
Finanzbuchhaltung verschiedene Abacus-Module (Debitoren, Kreditoren,
Lohn) zur Verfügung.
In den kommenden Monaten begleiten
unsere Berater jene Kunden, welche
heute noch mit PC RAP Win und eFinance PC RAP Web arbeiten, bei der
Umstellung auf AbaWeb. Der Berater
legt gemeinsam mit dem Kunden fest,
welches Abacus-Profil für ihn am meisten Vorteile bietet und mit welchen Programm-Modulen und Funktionen er
arbeitet. Der Kunde benötigt keine lokal
installierte Software. Er arbeitet im Internet auf unserem AbaWeb TreuhandServer. Darum werden keine Updates
von Software benötigt und der Datenaustausch entfällt. Bei der GewerbeTreuhand-Gruppe verfügt bereits eine
Vielzahl von Mitarbeitenden über grosse
Erfahrung mit Abacus und AbaWeb.
Die Dacor-Informatik kann einen Kunden, der AbaWeb nutzen will, innert kurzer Frist freischalten und ihm Zugriff auf
die von ihm gewünschten Programmmodule gewähren. Dabei ist es unerheblich, mit welchem Betriebssystem
und mit welcher Hardware der Kunde
arbeitet. Auswertungen kann er zeitund ortsunabhängig online ausdrucken.
Mit der Authentifizierung des Treuhandkunden auf unserem Server durch SuisseID oder Mobile ID wird der sichere
Zugriff auf Programme und Daten
gewährleistet. Für die Zusammenarbeit
zwischen Kunde und der GewerbeTreuhand stehen uns mit Abacus verschiedene Einstellungen zur Verfügung:
Buchungen können zeitgenau
gegenseitig korrigiert werden.
Belege lassen sich bei Bedarf sperren.
Die FibuLight-Buchungsmaske wird
als Standard vorgegeben.
Erfasste Buchungen und Belege lassen sich auch für Korrekturen sperren.
Das Erfassen und Korrigieren von
Buchungen und Belegen kann ab
einem bestimmtem Datum erfolgen.
Buchungsjournale lassen sich nach
Erfasser und Erfassungsdatum aufbereiten.
Wovon profitieren Sie als Kunde
am meisten?
Es sind keine Softwareinstallationen, Updates und Wartung sowie
kein Datenaustausch via E-Mail
notwendig.
Rudolf Brun
Ingenieur HTL,
NDS-I NDS-U/HWV,
Geschäftsführer
Dacor-Informatik
Pius Waser
Treuhänder mit eidg.
Fachausweis, dipl.
Treuhandexperte,
Master of Advanced
Studies FH in Treuhand und Unternehmensberatung, MWStExperte FH, Niederlassungsleiter und Leiter
Fachbereich Treuhand
Dank der SuisseID oder Mobile ID
ist AbaWeb Treuhand so sicher wie
Online-Banking.
Sie arbeiten ortsunabhängig und
haben jederzeit Zugriff auf Ihre
Daten.
Die Monatliche Nutzungsgebühr
pro Profil und Mandant ist klar definiert, günstig und kalkulierbar.
Es entstehen keine Probleme durch
verschiedene Versionen von Daten.
Eine Datensicherung beim Kunden
ist nicht notwendig.
Vorhandene Computer lassen sich
länger nutzen, da AbaWeb nur eine
geringe Rechenleistung erfordert.
Auch bezüglich Sicherheit bieten sich zusätzliche Vorteile:
Die Authentifizierung des externen
Benutzers sowie unserer Mitarbeiter anhand einer SuisseID oder
Mobile ID regelt den Zugriff.
Die Kommunikation zwischen dem
Kunden und uns erfolgt verschlüsselt.
Fazit
Bei Kunden, die mit PC RAP Win und
eFinance PC RAP Web arbeiten, wird
das Buchhaltungsprogramm umgestellt.
Mit der Wahl von Abacus hat sich die
Gewerbe-Treuhand für eine zukunftsorientierte Lösung entschieden. Die
Anwenderfreundlichkeit und der modulare Aufbau ermöglichen es dem Kunden, seine aktuellen wie auch die in
Zukunft wachsenden Bedürfnisse vollumfänglich zu erfüllen.
Bei Fragen stehen Ihnen Ihr Berater
oder der Autor gerne zur Verfügung.
[email protected]
Telefon 041 854 15 11
MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015
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Steuern
FABI verursacht Steuerfolgen wegen
limitiertem Fahrtkostenabzug
Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk den Bundesbeschluss
über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
(FABI) angenommen. Darin war auch eine Steuervorlage enthalten,
nämlich die Begrenzung der Fahrtkosten Unselbständigerwerbender für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort. Ab dem 1. Januar 2016 wird dieser Betrag bei der direkten Bundessteuer auf
CHF 3000.– begrenzt.
Den Kantonen wurde im Steuerharmonisierungsgesetz die Möglichkeit eingeräumt, den Fahrtkostenabzug ebenfalls
herabzusetzen. Während einige Kantone die Begrenzung der direkten Bundessteuer von CHF 3000.– übernehmen, legen andere höhere Beträge fest
oder verzichten auf eine Begrenzung.
Steuerfolgen für Pendler
Pendler müssen ab dem 1. Januar
2016 gegenüber der heute geltenden
Regelung eine finanzielle Einbusse hinnehmen, da sie die Fahrtkosten bei
einem Arbeitsweg von mehr als 10 km,
der zweimal pro Tag mit dem Privatauto
zurückgelegt wird, nicht mehr abziehen
Beispiel
Dem Inhaber der x AG steht ein Geschäftsauto zur Verfügung. Die x AG hat ihr
Domizil in Sursee. Der Inhaber wohnt in Luzern und fährt jeden Tag nach Sursee
und am Abend wieder zurück nach Luzern. Der Kaufpreis des Geschäftsautos
betrug CHF 52 000.–. Der Weg zwischen Sursee und Luzern beträgt 25 km.
Gemäss aktueller Wegleitung zum Lohnausweis hat der Inhaber eines
Geschäftsfahrzeuges CHF 5000.– (9,6 % von CHF 52 000.–) als Privatanteil zu
versteuern. Diese steuerliche Korrektur erfolgte schon bisher. Der Steuerpflichtige konnte den Fahrtkostenabzug zwischen Wohn- und Arbeitsort nicht geltend
machen.
Neu mit der Einführung von FABI hat der Inhaber eines Geschäftsfahrzeuges
den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der über 20 km beträgt, zusätzlich
zum Privatanteil von 9,6 % zu versteuern. Die Berechnung sieht wie folgt aus:
Arbeitsweg 25 km x Anzahl Arbeitstage pro Jahr 220 x Anzahl Fahrten pro Tag
2 = jährlicher Arbeitsweg 11 000 km. Für den Kilometer werden 70 Rappen eingesetzt. Jährlicher Arbeitsweg 11 000 km x CHF 0.70 = Jahreskosten Arbeitsweg CHF 7700.–. Von diesen Jahreskosten können nun die maximal zulässigen
Fahrtkosten von CHF 3000.– abgezogen werden.
Die Steuerbemessung für den Inhaber des Geschäftsfahrzeuges sieht ab 2016
folgendermassen aus:
Privatanteil Geschäftsauto: 9,6 % von CHF 52 000.–
CHF
+ Zusätzliche Einkünfte: Jahreskosten Weg zwischen Arbeits- und Wohnort
CHF
5000.–
7700.–
./. Fahrtkostenabzug: neu ab 01.01.2016 beschränkt
CHF
3000.–
Total Privatanteil ab 01.01.2016
CHF
9700.–
Der Privatanteil verdoppelt sich praktisch von CHF 5000.– auf CHF 9700.–. Ist
der Arbeitsweg länger, beispielsweise von Luzern nach Zug beträgt er 32 km
oder nach Zürich über 50 km, so erhöht sich der steuerbare Privatanteil entsprechend. Sollte auch der Wohnsitzkanton des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten auf CHF 3000.– beschränken, so kostet der Privatanteil bei einer angenommenen Steuerbelastung von 30 % jedes Jahr beinahe CHF 3000.–.
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MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015
Bruno Kaech
lic. iur.,
dipl. Steuerexperte,
Gesamtleitung
können. Bisher konnten diese unbegrenzt vom steuerbaren Einkommen
abgezogen werden.
Auf Bundesebene ist die Fahrtkostenbegrenzung politisch gewollt. Auf der
Ebene der Kantonssteuern ist nach
heutigem Stand eine Begrenzung der
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Fahrtkosten in den Kantonen Zug,
Schwyz und Uri kein Thema. Im Kanton
Luzern wurde eine vom Regierungsrat
vorgeschlagene Beschränkung auf CHF
3000.– im Rahmen der parlamentarischen Beratung im Kantonsrat über das
Paket Leistungen und Strukturen II
abgelehnt. Auch im Kanton Aargau
wurde einer Motion mit dem Ziel der
Beschränkung auf CHF 3000.– nicht
zugestimmt. In den Kantonen Obwalden und Nidwalden stehen Vorschläge
des Regierungsrates mit einer Be schränkung des Fahrtkostenabzuges
zur Diskussion, wobei im Kanton Ob walden tendenziell mit keiner Beschränkung zu rechnen ist.
Steuerfolgen für Inhaber von
Geschäftsfahrzeugen
Die Begrenzung des Fahrtkostenabzuges hat zusätzlich Auswirkungen auf
Erwerbstätige, denen ihr Arbeitgeber
ein Geschäftsauto zur Verfügung stellt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung
(EStV) und die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung der
kantonalen Steuerverwaltungen, empfehlen den Kantonen aufgrund der
FABI-Vorlage eine Aufrechnung beim
steuerbaren Einkommen. Der Inhaber
eines Geschäftsfahrzeuges habe neu
den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der pro Tag mehr als 20 km be trägt, zusätzlich zum bereits im Lohnausweis deklarierten Privatanteil von
9,6 % vom Fahrzeugpreis zu versteuern.
Fazit
Durch die FABI-Vorlage erfahren Pendler, die nicht in der Nähe des Arbeitgebers wohnen (können), steuerlich einen
finanziellen Nachteil. Unternehmen sollten prüfen, ob aus steuerlicher Sicht
Geschäftsfahrzeuge noch sinnvoll sind
oder ob ein Wechsel auf Privatfahrzeuge angezeigt ist.
Für Fragen und die steuerliche
Optimierung steht Ihnen der Autor
gerne zur Verfügung.
[email protected]
Telefon 041 319 92 63
MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015
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Impressionen vom Geschäftsfrauenseminar 2015
Wie Unternehmerinnen
ihre Trümpfe in der KMU-Wirtschaft
erfolgreich ausspielen
Über 100 Geschäftsfrauen liessen sich im Seminarhotel am Sempachersee, Nottwil, am 19. Mai 2015, inspirieren, ihre Trümpfe
noch wirksamer auszuspielen. Die Fachreferate am Vormittag vermittelten praxistaugliches Wissen für den Geschäftsalltag. Karin
Estermann, Betriebswirtschafterin und Ausbilderin, Gewerbe-Treuhand, und die sympathische und engagierte Künstlerin Alexandra
Prusa gestalteten den Nachmittag mit emotionaleren Themen.
Pius Waser, Niederlassungsleiter und
Leiter Fachbereich Treuhand, stellte die
finanziellen Führungsinstrumente vor,
welche KMU in schwierigen Zeiten
unterstützen. Immer mehr Schweizer
KMU beziehen Leistungen von ausländischen Unternehmen. Roger Fluri, Leiter Mehrwertsteuer, zeigte, wie KMU die
Risiken bei einer MWST-Revision vermeiden. Was ist der Unterschied von
Überstunden und Überzeit und wie wird
die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ein
nützliches Instrument der Geschäftsführung? Oliver Kölliker, Rechtsanwalt &
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MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015
Notar, patentierter Sachwalter, erläuterte das Thema anhand von konkreten
und teilweise amüsanten Praxisbeispielen.
Fragen statt sagen: Karin Estermann
zeigte auf, wie Mitarbeitende zu Mitdenkern werden und ihre Verantwortung
vermehrt wahrnehmen. Damit können
sich Führungskräfte entlasten und ihre
Energie besser für ihre eigentliche Kernkompetenz einsetzen. Karin Estermann
erläuterte, wie dieser innovative Führungsstil umgesetzt wird und warum er
auch in KMU zu einer gewinnbringenden Win-Win-Situation führt.
Alexandra Prusa, freischaffende Kreateurin (Schauspielerin, Sängerin, Tangotänzerin) zog die Zuhörerinnen mit
Erzählungen aus ihrem ungewöhnlichen
Leben in den Bann. Als Künstlerin liess
sie sich nie von dem abbringen, was sie
wirklich tun wollte. Ihre Leidenschaft
macht Geschäftsfrauen Mut, den Weg
zum Erfolg beharrlich weiter zu gehen,
egal, welche Hürden dabei zu überwinden sind.
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Immobilienmanagement
Der Geschäftsmietvertrag
Das Obligationenrecht (OR; Art. 253 ff) und die Verordnung über
die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)
enthalten die Bestimmungen zum Mietrecht. Grundsätzlich ist ein
Mietvertrag formlos, das heisst, auch mündlich gültig. In der Praxis
wird jedoch der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages dringend empfohlen. Nachfolgend werden wichtige Punkte eines
Geschäftsmietvertrages erwähnt. Die Aufzählung ist nicht
abschliessend.
Worin unterscheiden sich
Miete und Pacht?
Bei Geschäftsräumen muss zwischen
Miete und Pacht unterschieden werden.
Von einer Miete ist die Rede, wenn der
Vermieter dem Mieter eine Sache, beispielsweise einen Raum, zum Gebrauch
überlässt und der Mieter dafür einen
Mietzins bezahlt. Bei der Pacht überlässt
der Verpächter dem Pächter eine nutzbare Sache, zum Beipiel ein Stück Land
oder ein Restaurant, zum Gebrauch und
zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse
und erhält dafür einen Pachtzins.
Mieterausbauten
klar umschreiben
Vielfach wird vereinbart, dass der Mieter
die Mietsache im Edelrohbau übernimmt. Wir empfehlen, genau zu definieren, was der Edelrohbau beinhaltet.
Anhand eines Baubeschriebes und von
Plänen kann festgehalten werden, wie
der Vermieter die Mietsache übergibt.
Der Mieterausbau sollte ebenfalls in
einem Baubeschrieb und einem Kostenvoranschlag definiert werden.
Bau- und gewerbepolizeiliche
Bewilligungen
Es ist Sache des Mieters, die für den
Ausbau und die Benützung der Mietsache sowie für den Betrieb erforderlichen
Bewilligungen einzuholen und zu
bezahlen.
Mietzinsanpassungen korrekt
abwickeln
In der Regel werden Mietzinsanpassungen bei Geschäftsmietverträgen anhand
des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) oder gestaffelt durchgeführt. Damit der Mietzins anhand des
LIK angepasst werden kann, muss eine
Mietdauer von mindestens fünf Jahren
vereinbart sein. Bei gestaffelten Mietzinsen ist der Betrag der Erhöhung in
Franken festzulegen. Der Mietzins darf
nur einmal pro Jahr erhöht und der
Mietvertrag muss für eine Mietdauer
von mindestens drei Jahren abgeschlossen werden.
Samuel Stalder
Immobilienverwalter
mit eidg. Fachausweis, dipl. ImmobilienTreuhänder, Leiter
Fachbereich Immobilienmanagement und
Niederlassung Sursee
änderung des LIK, muss der Vermieter
mit dem amtlichen Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen dem Mieter anzeigen.
Retentionsrecht
Im Unterschied zur Wohnungsmiete hat
der Vermieter eines Geschäftsraumes
für einen verfallenen Jahresmietzins und
den laufenden Halbjahreszins ein
Retentionsrecht an den beweglichen
Sachen, die sich in den vermieteten
Räumen befinden.
Ungenaue oder fehlende Formulierungen im Geschäftsmietvertrag führen
immer wieder zu zeitraubenden und
kostenintensiven Streitigkeiten.
Für Fragen steht Ihnen der Autor
gerne zur Verfügung.
[email protected]
Telefon 041 319 93 04
Jede Mietzinserhöhung, sei es aufgrund
der Staffelung oder aufgrund der Ver-
Empfehlenswert ist es, für den Mieterausbau eine Sicherheit zu verlangen,
z.B. durch eine Bankgarantie. Sollte der
Mieter nicht alle Bauhandwerker bezahlen oder in Konkurs geraten, besteht
das Risiko, dass Bauhandwerkerpfandrechte im Grundbuch eingetragen werden. Mit der Bankgarantie können solche Forderungen befriedigt werden.
Folgende Fragen betreffend dem Rückgabezustand müssen im Mietvertrag
geregelt werden: Muss das Mietobjekt
in den Ausgangszustand zurückgebaut
werden oder übernimmt der Vermieter
die Mieterausbauten? Wie werden die
Mieterausbauten entschädigt?
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Im Gespräch
Tobias Baltis und Norbert Arnet,
CALIDA-Gruppe, Sursee
CALIDA steht seit 1941 für Textilien in hervorragender Qualität nach
bester Schweizer Tradition. Mit dem Erwerb der französischen
Luxus-Lingeriemarke AUBADE 2005 und der Mehrheitsbeteiligung
an der LAFUMA-Gruppe, dem führenden französischen Sportbekleidungs-Produzenten, im Jahr 2013, hat sich die CALIDA-Gruppe
zu einem bedeutenden Schweizer Unternehmen mit über 3000
Mitarbeitern und mehr als CHF 400 Mio. Umsatz entwickelt.
Wer ist die CALIDA-Gruppe?
Seit der Übernahme der LAFUMA-Gruppe im Dezember 2013 umfasst die
CALIDA-Gruppe fünf Divisionen:
– CALIDA (Tag- und Nachtwäsche,
Swim- und Beachwear)
– AUBADE (Luxus-Lingerie)
– MILLET Mountain Group – bestehend aus den Marken MILLET,
LAFUMA und EIDER (Bergsport-,
Ski- und Outdoor-Bekleidung)
– LAFUMA FURNITURE (Campingund Gartenmöbel)
– OxBOW (Surf- und Lifestyle-Bekleidung)
Die CALIDA-Gruppe beschäftigte per
Ende Dezember 2014 weltweit 3007
Mitarbeiter und erzielte im Geschäftsjahr
2014 einen Umsatz von CHF 412 Mio.
Welche Rolle spielt der Standort
Zentralschweiz für die CALIDAGruppe?
Nebst dem Sitz der Calida Holding AG
ist Oberkirch auch der Hauptsitz der
Stammmarke CALIDA, welche hier 1941
gegründet wurde. Durch die Entwicklung
des nahtlosen Damenslips sowie dem
Pyjama mit dem Bund, der ein Hochrutschen verhindert, erlangte CALIDA im Inund Ausland einen hohen Bekanntheitsgrad. Heute trägt die CALIDA Division
mit einem Umsatz von CHF 138 Mio.
wesentlich zur CALIDA-Gruppe bei.
Für die Marke CALIDA arbeiten am
Standort Sursee rund 300 Mitarbeiter in
den Bereichen Verkauf, Marketing und
Produktentwicklung sowie in den Support-Funktionen IT, Rechnungswesen,
Personal und Operations. Zudem sind
die Gruppenfunktionen in Sursee angesiedelt.
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MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015
Wie kam es zur Zusammenarbeit mit
der Gewerbe-Treuhand?
Durch die Übernahme der LAFUMAGruppe erhöhte sich nicht nur die Anzahl
der Gesellschaften, sondern auch die
Anforderungen an das interne sowie
externe Reporting massiv. Da ein Ausbau der bestehenden Konsolidierungslösung kein Thema war, entschieden wir
uns, die Standard-Konsolidierungssoftware SAP Financial Consolidation einzuführen.
Noch während der Konzeptionsphase
entschied sich der Projektleiter, die
CALIDA-Gruppe zu verlassen. Um die
Implementierung der Konsolidierungssoftware nicht zu gefährden, benötigten
wir kurzfristig fachliche sowie personelle
Unterstützung. Wir kannten René
Lüscher von der Gewerbe-Treuhand aus
unserer früheren gemeinsamen Tätigkeit
als Wirtschaftsprüfer und wussten, dass
er über Erfahrung bei der Einführung
einer Konsoliderungssoftware in einem
internationalen Umfeld verfügt.
Welche Gründe – nebst der persönlichen Beziehung – sprachen zudem
für eine Zusammenarbeit mit der
Gewerbe-Treuhand?
Unsere Anfrage an die GewerbeTreuhand wurde speditiv bearbeitet.
Bereits zwei Tage nach unserer Anfrage
nahm René Lüscher seine Arbeit bei uns
auf. Nebst der unkomplizierten Art
sprach zudem eine konkurrenzfähige
Offerte für eine Zusammenarbeit mit der
Gewerbe-Treuhand.
Wodurch profitierten Sie
am meisten?
In der Projektphase mit dem grössten
Arbeitsanfall entlastete uns René
Lüscher. Er war ein wertvoller «SparringPartner», der uns auf diverse Tücken
Tobias Baltis, Group Controller CALIDA-Gruppe,
René Lüscher, Gewerbe-Treuhand, Norbert
Arnet, Head of Finance CALIDA Division
während des Projektes aufmerksam
machte und uns bei der Datenübernahme intensiv unterstützte.
Welches war Ihr grösstes
Erfolgserlebnis während des
Projektes?
Dank des grossen Engagements des
gesamten Projektteams und nicht zuletzt
auch wegen der Unterstützung durch
René Lüscher konnten wir die neue
Konsolidierungslösung termingerecht per
Ende Oktober 2014 in Betrieb nehmen.
Dies erleichterte die Erstellung der zwei
Geschäftsberichte (CALIDA- sowie
LAFUMA-Gruppe) per Ende 2014. Nebst
dem externen Reporting konnte während der kurzen Phase der Integration
der LAFUMA-Gruppe auch das Reporting an das lokale sowie das GruppenManagement harmonisiert und die Qualität gesteigert werden.
War das Projekt „SAP FC“ für Sie
mit der Inbetriebnahme per Oktober
2014 abgeschlossen?
Die Implementierungsphase war mit der
Erstellung beider Geschäftsberichte Mitte März 2015 abgeschlossen. Dies
bedeutet nicht, dass wir die Software
nicht stetig weiterentwickeln. Einerseits
gab und gibt es seither Feinjustierungen
am System aufgrund von BenutzerFeedbacks, andererseits müssen neue
interne sowie externe Anforderungen
berücksichtigt und umgesetzt werden.
Nebst dem Tagesgeschäft sind wir laufend an der Weiterentwicklung unserer
Konsolidierungssoftware sowie unseres
Reportings.
Kontakt: [email protected] und
[email protected]