GTL_MEMO_NR33_Memo 18.06.15 11:21 Seite 1 Informationsmagazin für KMU Ausgabe 33, Juli 2015 FABI verursacht Steuerfolgen ... 4 GTL_MEMO_NR33_Memo 18.06.15 11:21 Seite 2 Aktuell Privat-Treuhand: administrative Dienstleistungen für Best Ager Menschen ab 50+ werden heute als Best Ager bezeichnet. Diese sind interessiert, lebensfroh, unternehmungslustig und finanziell unabhängig. Sie sind auch verantwortungsbewusst und beginnen sich Gedanken über das Wann und das Wie des Übertritts vom Arbeitsleben in den Ruhestand und die Regelung ihres Nachlasses zu machen. Dabei stellen sich verschiedene, für die Zukunft massgebliche Fragen. Wie kann man sich bereits im Erwerbsleben optimal auf die persönliche, finanzielle und rechtliche Situation im dritten Lebensabschnitt vorbereiten? Wie lässt sich bei der Geschäftsübergabe die finanzielle Unabhängigkeit langfristig optimieren? Wer erledigt, z.B. bei einem längeren Auslandaufenthalt, die anfallenden administrativen Arbeiten wie z.B. Zahlungen ausführen, Behördengänge, Vertretung bei Steuerund Rechtsfragen oder die Verwaltung der Immobilien? Wie kann ich mich von den unvermeidlichen administrativen Arbeiten entlasten? nesse geni and n t s e ere Ruh n Den ank uns istunge d le und -Dienst ehalten. e b Offic im Griff alles D A N ers U H Be st Ag TeRistuEngen für T A I V ienstl PTreRuhand-D Mit unserer neuen Dienstleistung Privat-Treuhand unterstützen wir Unternehmer wie auch Privatpersonen ab dem Sommer 2015 in allen administrativen und treuhänderischen Angelegenheiten sowie beim Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung. Damit können sie sich unbeschwert auf die Zeit nach der Erwerbstätigkeit vorbereiten und den Ruhestand mit Musse geniessen. Zu diesem Zweck hat die Gewerbe-Treuhand die Treuhand-Spitex AG gegründet, welche sich an der Messe Zukunft Alter auf der Allmend Luzern vom 23. – 25. Oktober 2015 präsentiert. Für Fragen zu den neuen Dienstleistungen steht Pirmin Bucher, Geschäftsführer der Treuhand-Spitex AG, unter Telefon 041 485 71 74 oder [email protected] gerne zur Verfügung. Ausbildungserfolge In den vergangen Wochen haben eine Mitarbeiterin und zwei Mitarbeiter ihre berufsbegleitende Ausbildung abgeschlossen. Wir freuen uns über die Prüfungserfolge von Monica Bieri, Immobilienbewirtschafterin mit eidg. Fachausweis, und Claudio Fanger, Master of Advanced Studies in Business Administration (MBA), beide Gewerbe-Treuhand, sowie Philippe Reinhard, System- und Netzwerktechniker mit eidg. Fachausweis, von der Dacor-Informatik. Wir gratulieren den drei Mitarbeitenden herzlich und danken ihnen für ihren grossen persönlichen Einsatz. Mit dem erworbenen Wissen werden sie unsere Kunden noch kompetenter betreuen. Monica Bieri Claudio Fanger Philippe Reinhard Vorankündigung: Zentralschweizer Neuunternehmerpreis 2015 Am Dienstag, 15. September 2015, verleiht die Gewerbe-Treuhand zum 22. Mal den mit CHF 10 000.– dotierten Zentralschweizer Neuunternehmerpreis. Die Preisverleihung findet im Kongresszentrum der Messe Luzern statt und beginnt um 18.30 Uhr. Reservieren Sie sich diesen Termin schon heute in Ihrer Agenda. Eine persönliche Einladung erhalten Sie im August 2015. Impressum Herausgeber: Gewerbe-Treuhand AG, Eichwaldstrasse 13, 6002 Luzern, 041 319 92 92, www.gewerbe-treuhand.ch Redaktion: Hanspeter Schneeberger, [email protected] Auflage: 3000 Exemplare, erscheint vierteljährlich Nachdruck einzelner Artikel unter vollständiger Quellenangabe wird gerne gestattet. 2 MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015 Dieses Jahr bereichern der bekannte Schweizer Blues-Komiker «Blues Max» und der erfolgreiche Gitarrist und Songwriter Richard Koechli unsere Preisverleihung. GTL_MEMO_NR33_Memo 18.06.15 11:21 Seite 3 Treuhand Abacus / AbaWeb löst das Buchhaltungsprogramm MS Dynamics NAV ab Die Gewerbe-Treuhand-Gruppe arbeitet heute mit den Buchhaltungsprogrammen MS Dynamics NAV, Abacus, Sage und Dacor Fibu, die von der Dacor-Informatik entwickelte Finanzbuchhaltung. Da letztgenannte Software seit über 20 Jahren zuverlässig im Einsatz ist, aber den heutigen Kundenbedürfnissen nicht mehr gerecht wird, stellt die Gewerbe-Treuhand den Betrieb der Dacor Fibu per 30. Juli 2015 ein. Mit der Ablösung der Dacor Fibu wurde die strategische Ausrichtung der Fi nanz buchhaltungs-Programme grundsätzlich geprüft. Der Evaluationsprozess hat ergeben, dass für die Kunden und Mitarbeitenden der Gewerbe-TreuhandGruppe die Produktepalette von Abacus die meisten Vorteile bietet. Abacus ist seit 1985 Anbieter von be triebswirtschaftlicher Standartsoftware für KMU. Mit über 85 000 verkauften Softwaremodulen und über 200 000 im Einsatz stehenden Buchhaltungen ge hört Abacus zu den führenden Anbietern in der Schweiz. Mit Abacus setzt die Gewerbe-Treuhand-Gruppe auf Soft wareprodukte, die plattform- und standortunabhängig einsetzbar und skalierbar sind und über offene Schnittstellen sowie über eine Office Integration verfügen. Mit Abacus stellen wir unseren Kunden genau definierte Funktionen online zur Verfügung. Der Kunde startet das Programm im Internet und erfasst seine Buchungen online auf unserem Server. Dem Kunden stehen zusätzlich zur Finanzbuchhaltung verschiedene Abacus-Module (Debitoren, Kreditoren, Lohn) zur Verfügung. In den kommenden Monaten begleiten unsere Berater jene Kunden, welche heute noch mit PC RAP Win und eFinance PC RAP Web arbeiten, bei der Umstellung auf AbaWeb. Der Berater legt gemeinsam mit dem Kunden fest, welches Abacus-Profil für ihn am meisten Vorteile bietet und mit welchen Programm-Modulen und Funktionen er arbeitet. Der Kunde benötigt keine lokal installierte Software. Er arbeitet im Internet auf unserem AbaWeb TreuhandServer. Darum werden keine Updates von Software benötigt und der Datenaustausch entfällt. Bei der GewerbeTreuhand-Gruppe verfügt bereits eine Vielzahl von Mitarbeitenden über grosse Erfahrung mit Abacus und AbaWeb. Die Dacor-Informatik kann einen Kunden, der AbaWeb nutzen will, innert kurzer Frist freischalten und ihm Zugriff auf die von ihm gewünschten Programmmodule gewähren. Dabei ist es unerheblich, mit welchem Betriebssystem und mit welcher Hardware der Kunde arbeitet. Auswertungen kann er zeitund ortsunabhängig online ausdrucken. Mit der Authentifizierung des Treuhandkunden auf unserem Server durch SuisseID oder Mobile ID wird der sichere Zugriff auf Programme und Daten gewährleistet. Für die Zusammenarbeit zwischen Kunde und der GewerbeTreuhand stehen uns mit Abacus verschiedene Einstellungen zur Verfügung: Buchungen können zeitgenau gegenseitig korrigiert werden. Belege lassen sich bei Bedarf sperren. Die FibuLight-Buchungsmaske wird als Standard vorgegeben. Erfasste Buchungen und Belege lassen sich auch für Korrekturen sperren. Das Erfassen und Korrigieren von Buchungen und Belegen kann ab einem bestimmtem Datum erfolgen. Buchungsjournale lassen sich nach Erfasser und Erfassungsdatum aufbereiten. Wovon profitieren Sie als Kunde am meisten? Es sind keine Softwareinstallationen, Updates und Wartung sowie kein Datenaustausch via E-Mail notwendig. Rudolf Brun Ingenieur HTL, NDS-I NDS-U/HWV, Geschäftsführer Dacor-Informatik Pius Waser Treuhänder mit eidg. Fachausweis, dipl. Treuhandexperte, Master of Advanced Studies FH in Treuhand und Unternehmensberatung, MWStExperte FH, Niederlassungsleiter und Leiter Fachbereich Treuhand Dank der SuisseID oder Mobile ID ist AbaWeb Treuhand so sicher wie Online-Banking. Sie arbeiten ortsunabhängig und haben jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Die Monatliche Nutzungsgebühr pro Profil und Mandant ist klar definiert, günstig und kalkulierbar. Es entstehen keine Probleme durch verschiedene Versionen von Daten. Eine Datensicherung beim Kunden ist nicht notwendig. Vorhandene Computer lassen sich länger nutzen, da AbaWeb nur eine geringe Rechenleistung erfordert. Auch bezüglich Sicherheit bieten sich zusätzliche Vorteile: Die Authentifizierung des externen Benutzers sowie unserer Mitarbeiter anhand einer SuisseID oder Mobile ID regelt den Zugriff. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und uns erfolgt verschlüsselt. Fazit Bei Kunden, die mit PC RAP Win und eFinance PC RAP Web arbeiten, wird das Buchhaltungsprogramm umgestellt. Mit der Wahl von Abacus hat sich die Gewerbe-Treuhand für eine zukunftsorientierte Lösung entschieden. Die Anwenderfreundlichkeit und der modulare Aufbau ermöglichen es dem Kunden, seine aktuellen wie auch die in Zukunft wachsenden Bedürfnisse vollumfänglich zu erfüllen. Bei Fragen stehen Ihnen Ihr Berater oder der Autor gerne zur Verfügung. [email protected] Telefon 041 854 15 11 MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015 3 GTL_MEMO_NR33_Memo 18.06.15 11:21 Seite 4 Steuern FABI verursacht Steuerfolgen wegen limitiertem Fahrtkostenabzug Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) angenommen. Darin war auch eine Steuervorlage enthalten, nämlich die Begrenzung der Fahrtkosten Unselbständigerwerbender für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort. Ab dem 1. Januar 2016 wird dieser Betrag bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3000.– begrenzt. Den Kantonen wurde im Steuerharmonisierungsgesetz die Möglichkeit eingeräumt, den Fahrtkostenabzug ebenfalls herabzusetzen. Während einige Kantone die Begrenzung der direkten Bundessteuer von CHF 3000.– übernehmen, legen andere höhere Beträge fest oder verzichten auf eine Begrenzung. Steuerfolgen für Pendler Pendler müssen ab dem 1. Januar 2016 gegenüber der heute geltenden Regelung eine finanzielle Einbusse hinnehmen, da sie die Fahrtkosten bei einem Arbeitsweg von mehr als 10 km, der zweimal pro Tag mit dem Privatauto zurückgelegt wird, nicht mehr abziehen Beispiel Dem Inhaber der x AG steht ein Geschäftsauto zur Verfügung. Die x AG hat ihr Domizil in Sursee. Der Inhaber wohnt in Luzern und fährt jeden Tag nach Sursee und am Abend wieder zurück nach Luzern. Der Kaufpreis des Geschäftsautos betrug CHF 52 000.–. Der Weg zwischen Sursee und Luzern beträgt 25 km. Gemäss aktueller Wegleitung zum Lohnausweis hat der Inhaber eines Geschäftsfahrzeuges CHF 5000.– (9,6 % von CHF 52 000.–) als Privatanteil zu versteuern. Diese steuerliche Korrektur erfolgte schon bisher. Der Steuerpflichtige konnte den Fahrtkostenabzug zwischen Wohn- und Arbeitsort nicht geltend machen. Neu mit der Einführung von FABI hat der Inhaber eines Geschäftsfahrzeuges den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der über 20 km beträgt, zusätzlich zum Privatanteil von 9,6 % zu versteuern. Die Berechnung sieht wie folgt aus: Arbeitsweg 25 km x Anzahl Arbeitstage pro Jahr 220 x Anzahl Fahrten pro Tag 2 = jährlicher Arbeitsweg 11 000 km. Für den Kilometer werden 70 Rappen eingesetzt. Jährlicher Arbeitsweg 11 000 km x CHF 0.70 = Jahreskosten Arbeitsweg CHF 7700.–. Von diesen Jahreskosten können nun die maximal zulässigen Fahrtkosten von CHF 3000.– abgezogen werden. Die Steuerbemessung für den Inhaber des Geschäftsfahrzeuges sieht ab 2016 folgendermassen aus: Privatanteil Geschäftsauto: 9,6 % von CHF 52 000.– CHF + Zusätzliche Einkünfte: Jahreskosten Weg zwischen Arbeits- und Wohnort CHF 5000.– 7700.– ./. Fahrtkostenabzug: neu ab 01.01.2016 beschränkt CHF 3000.– Total Privatanteil ab 01.01.2016 CHF 9700.– Der Privatanteil verdoppelt sich praktisch von CHF 5000.– auf CHF 9700.–. Ist der Arbeitsweg länger, beispielsweise von Luzern nach Zug beträgt er 32 km oder nach Zürich über 50 km, so erhöht sich der steuerbare Privatanteil entsprechend. Sollte auch der Wohnsitzkanton des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten auf CHF 3000.– beschränken, so kostet der Privatanteil bei einer angenommenen Steuerbelastung von 30 % jedes Jahr beinahe CHF 3000.–. 4 MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015 Bruno Kaech lic. iur., dipl. Steuerexperte, Gesamtleitung können. Bisher konnten diese unbegrenzt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auf Bundesebene ist die Fahrtkostenbegrenzung politisch gewollt. Auf der Ebene der Kantonssteuern ist nach heutigem Stand eine Begrenzung der GTL_MEMO_NR33_Memo 18.06.15 11:21 Seite 5 Fahrtkosten in den Kantonen Zug, Schwyz und Uri kein Thema. Im Kanton Luzern wurde eine vom Regierungsrat vorgeschlagene Beschränkung auf CHF 3000.– im Rahmen der parlamentarischen Beratung im Kantonsrat über das Paket Leistungen und Strukturen II abgelehnt. Auch im Kanton Aargau wurde einer Motion mit dem Ziel der Beschränkung auf CHF 3000.– nicht zugestimmt. In den Kantonen Obwalden und Nidwalden stehen Vorschläge des Regierungsrates mit einer Be schränkung des Fahrtkostenabzuges zur Diskussion, wobei im Kanton Ob walden tendenziell mit keiner Beschränkung zu rechnen ist. Steuerfolgen für Inhaber von Geschäftsfahrzeugen Die Begrenzung des Fahrtkostenabzuges hat zusätzlich Auswirkungen auf Erwerbstätige, denen ihr Arbeitgeber ein Geschäftsauto zur Verfügung stellt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) und die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung der kantonalen Steuerverwaltungen, empfehlen den Kantonen aufgrund der FABI-Vorlage eine Aufrechnung beim steuerbaren Einkommen. Der Inhaber eines Geschäftsfahrzeuges habe neu den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der pro Tag mehr als 20 km be trägt, zusätzlich zum bereits im Lohnausweis deklarierten Privatanteil von 9,6 % vom Fahrzeugpreis zu versteuern. Fazit Durch die FABI-Vorlage erfahren Pendler, die nicht in der Nähe des Arbeitgebers wohnen (können), steuerlich einen finanziellen Nachteil. Unternehmen sollten prüfen, ob aus steuerlicher Sicht Geschäftsfahrzeuge noch sinnvoll sind oder ob ein Wechsel auf Privatfahrzeuge angezeigt ist. Für Fragen und die steuerliche Optimierung steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung. [email protected] Telefon 041 319 92 63 MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015 5 GTL_MEMO_NR33_Memo 18.06.15 11:22 Seite 6 Impressionen vom Geschäftsfrauenseminar 2015 Wie Unternehmerinnen ihre Trümpfe in der KMU-Wirtschaft erfolgreich ausspielen Über 100 Geschäftsfrauen liessen sich im Seminarhotel am Sempachersee, Nottwil, am 19. Mai 2015, inspirieren, ihre Trümpfe noch wirksamer auszuspielen. Die Fachreferate am Vormittag vermittelten praxistaugliches Wissen für den Geschäftsalltag. Karin Estermann, Betriebswirtschafterin und Ausbilderin, Gewerbe-Treuhand, und die sympathische und engagierte Künstlerin Alexandra Prusa gestalteten den Nachmittag mit emotionaleren Themen. Pius Waser, Niederlassungsleiter und Leiter Fachbereich Treuhand, stellte die finanziellen Führungsinstrumente vor, welche KMU in schwierigen Zeiten unterstützen. Immer mehr Schweizer KMU beziehen Leistungen von ausländischen Unternehmen. Roger Fluri, Leiter Mehrwertsteuer, zeigte, wie KMU die Risiken bei einer MWST-Revision vermeiden. Was ist der Unterschied von Überstunden und Überzeit und wie wird die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ein nützliches Instrument der Geschäftsführung? Oliver Kölliker, Rechtsanwalt & 6 MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015 Notar, patentierter Sachwalter, erläuterte das Thema anhand von konkreten und teilweise amüsanten Praxisbeispielen. Fragen statt sagen: Karin Estermann zeigte auf, wie Mitarbeitende zu Mitdenkern werden und ihre Verantwortung vermehrt wahrnehmen. Damit können sich Führungskräfte entlasten und ihre Energie besser für ihre eigentliche Kernkompetenz einsetzen. Karin Estermann erläuterte, wie dieser innovative Führungsstil umgesetzt wird und warum er auch in KMU zu einer gewinnbringenden Win-Win-Situation führt. Alexandra Prusa, freischaffende Kreateurin (Schauspielerin, Sängerin, Tangotänzerin) zog die Zuhörerinnen mit Erzählungen aus ihrem ungewöhnlichen Leben in den Bann. Als Künstlerin liess sie sich nie von dem abbringen, was sie wirklich tun wollte. Ihre Leidenschaft macht Geschäftsfrauen Mut, den Weg zum Erfolg beharrlich weiter zu gehen, egal, welche Hürden dabei zu überwinden sind. GTL_MEMO_NR33_Memo 18.06.15 11:22 Seite 7 Immobilienmanagement Der Geschäftsmietvertrag Das Obligationenrecht (OR; Art. 253 ff) und die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) enthalten die Bestimmungen zum Mietrecht. Grundsätzlich ist ein Mietvertrag formlos, das heisst, auch mündlich gültig. In der Praxis wird jedoch der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages dringend empfohlen. Nachfolgend werden wichtige Punkte eines Geschäftsmietvertrages erwähnt. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Worin unterscheiden sich Miete und Pacht? Bei Geschäftsräumen muss zwischen Miete und Pacht unterschieden werden. Von einer Miete ist die Rede, wenn der Vermieter dem Mieter eine Sache, beispielsweise einen Raum, zum Gebrauch überlässt und der Mieter dafür einen Mietzins bezahlt. Bei der Pacht überlässt der Verpächter dem Pächter eine nutzbare Sache, zum Beipiel ein Stück Land oder ein Restaurant, zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse und erhält dafür einen Pachtzins. Mieterausbauten klar umschreiben Vielfach wird vereinbart, dass der Mieter die Mietsache im Edelrohbau übernimmt. Wir empfehlen, genau zu definieren, was der Edelrohbau beinhaltet. Anhand eines Baubeschriebes und von Plänen kann festgehalten werden, wie der Vermieter die Mietsache übergibt. Der Mieterausbau sollte ebenfalls in einem Baubeschrieb und einem Kostenvoranschlag definiert werden. Bau- und gewerbepolizeiliche Bewilligungen Es ist Sache des Mieters, die für den Ausbau und die Benützung der Mietsache sowie für den Betrieb erforderlichen Bewilligungen einzuholen und zu bezahlen. Mietzinsanpassungen korrekt abwickeln In der Regel werden Mietzinsanpassungen bei Geschäftsmietverträgen anhand des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) oder gestaffelt durchgeführt. Damit der Mietzins anhand des LIK angepasst werden kann, muss eine Mietdauer von mindestens fünf Jahren vereinbart sein. Bei gestaffelten Mietzinsen ist der Betrag der Erhöhung in Franken festzulegen. Der Mietzins darf nur einmal pro Jahr erhöht und der Mietvertrag muss für eine Mietdauer von mindestens drei Jahren abgeschlossen werden. Samuel Stalder Immobilienverwalter mit eidg. Fachausweis, dipl. ImmobilienTreuhänder, Leiter Fachbereich Immobilienmanagement und Niederlassung Sursee änderung des LIK, muss der Vermieter mit dem amtlichen Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen dem Mieter anzeigen. Retentionsrecht Im Unterschied zur Wohnungsmiete hat der Vermieter eines Geschäftsraumes für einen verfallenen Jahresmietzins und den laufenden Halbjahreszins ein Retentionsrecht an den beweglichen Sachen, die sich in den vermieteten Räumen befinden. Ungenaue oder fehlende Formulierungen im Geschäftsmietvertrag führen immer wieder zu zeitraubenden und kostenintensiven Streitigkeiten. Für Fragen steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung. [email protected] Telefon 041 319 93 04 Jede Mietzinserhöhung, sei es aufgrund der Staffelung oder aufgrund der Ver- Empfehlenswert ist es, für den Mieterausbau eine Sicherheit zu verlangen, z.B. durch eine Bankgarantie. Sollte der Mieter nicht alle Bauhandwerker bezahlen oder in Konkurs geraten, besteht das Risiko, dass Bauhandwerkerpfandrechte im Grundbuch eingetragen werden. Mit der Bankgarantie können solche Forderungen befriedigt werden. Folgende Fragen betreffend dem Rückgabezustand müssen im Mietvertrag geregelt werden: Muss das Mietobjekt in den Ausgangszustand zurückgebaut werden oder übernimmt der Vermieter die Mieterausbauten? Wie werden die Mieterausbauten entschädigt? MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015 7 GTL_MEMO_NR33_Memo 19.06.15 10:31 Seite 8 Im Gespräch Tobias Baltis und Norbert Arnet, CALIDA-Gruppe, Sursee CALIDA steht seit 1941 für Textilien in hervorragender Qualität nach bester Schweizer Tradition. Mit dem Erwerb der französischen Luxus-Lingeriemarke AUBADE 2005 und der Mehrheitsbeteiligung an der LAFUMA-Gruppe, dem führenden französischen Sportbekleidungs-Produzenten, im Jahr 2013, hat sich die CALIDA-Gruppe zu einem bedeutenden Schweizer Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern und mehr als CHF 400 Mio. Umsatz entwickelt. Wer ist die CALIDA-Gruppe? Seit der Übernahme der LAFUMA-Gruppe im Dezember 2013 umfasst die CALIDA-Gruppe fünf Divisionen: – CALIDA (Tag- und Nachtwäsche, Swim- und Beachwear) – AUBADE (Luxus-Lingerie) – MILLET Mountain Group – bestehend aus den Marken MILLET, LAFUMA und EIDER (Bergsport-, Ski- und Outdoor-Bekleidung) – LAFUMA FURNITURE (Campingund Gartenmöbel) – OxBOW (Surf- und Lifestyle-Bekleidung) Die CALIDA-Gruppe beschäftigte per Ende Dezember 2014 weltweit 3007 Mitarbeiter und erzielte im Geschäftsjahr 2014 einen Umsatz von CHF 412 Mio. Welche Rolle spielt der Standort Zentralschweiz für die CALIDAGruppe? Nebst dem Sitz der Calida Holding AG ist Oberkirch auch der Hauptsitz der Stammmarke CALIDA, welche hier 1941 gegründet wurde. Durch die Entwicklung des nahtlosen Damenslips sowie dem Pyjama mit dem Bund, der ein Hochrutschen verhindert, erlangte CALIDA im Inund Ausland einen hohen Bekanntheitsgrad. Heute trägt die CALIDA Division mit einem Umsatz von CHF 138 Mio. wesentlich zur CALIDA-Gruppe bei. Für die Marke CALIDA arbeiten am Standort Sursee rund 300 Mitarbeiter in den Bereichen Verkauf, Marketing und Produktentwicklung sowie in den Support-Funktionen IT, Rechnungswesen, Personal und Operations. Zudem sind die Gruppenfunktionen in Sursee angesiedelt. 8 MEMO – Infomagazin für KMU, Ausgabe 33, Juli 2015 Wie kam es zur Zusammenarbeit mit der Gewerbe-Treuhand? Durch die Übernahme der LAFUMAGruppe erhöhte sich nicht nur die Anzahl der Gesellschaften, sondern auch die Anforderungen an das interne sowie externe Reporting massiv. Da ein Ausbau der bestehenden Konsolidierungslösung kein Thema war, entschieden wir uns, die Standard-Konsolidierungssoftware SAP Financial Consolidation einzuführen. Noch während der Konzeptionsphase entschied sich der Projektleiter, die CALIDA-Gruppe zu verlassen. Um die Implementierung der Konsolidierungssoftware nicht zu gefährden, benötigten wir kurzfristig fachliche sowie personelle Unterstützung. Wir kannten René Lüscher von der Gewerbe-Treuhand aus unserer früheren gemeinsamen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und wussten, dass er über Erfahrung bei der Einführung einer Konsoliderungssoftware in einem internationalen Umfeld verfügt. Welche Gründe – nebst der persönlichen Beziehung – sprachen zudem für eine Zusammenarbeit mit der Gewerbe-Treuhand? Unsere Anfrage an die GewerbeTreuhand wurde speditiv bearbeitet. Bereits zwei Tage nach unserer Anfrage nahm René Lüscher seine Arbeit bei uns auf. Nebst der unkomplizierten Art sprach zudem eine konkurrenzfähige Offerte für eine Zusammenarbeit mit der Gewerbe-Treuhand. Wodurch profitierten Sie am meisten? In der Projektphase mit dem grössten Arbeitsanfall entlastete uns René Lüscher. Er war ein wertvoller «SparringPartner», der uns auf diverse Tücken Tobias Baltis, Group Controller CALIDA-Gruppe, René Lüscher, Gewerbe-Treuhand, Norbert Arnet, Head of Finance CALIDA Division während des Projektes aufmerksam machte und uns bei der Datenübernahme intensiv unterstützte. Welches war Ihr grösstes Erfolgserlebnis während des Projektes? Dank des grossen Engagements des gesamten Projektteams und nicht zuletzt auch wegen der Unterstützung durch René Lüscher konnten wir die neue Konsolidierungslösung termingerecht per Ende Oktober 2014 in Betrieb nehmen. Dies erleichterte die Erstellung der zwei Geschäftsberichte (CALIDA- sowie LAFUMA-Gruppe) per Ende 2014. Nebst dem externen Reporting konnte während der kurzen Phase der Integration der LAFUMA-Gruppe auch das Reporting an das lokale sowie das GruppenManagement harmonisiert und die Qualität gesteigert werden. War das Projekt „SAP FC“ für Sie mit der Inbetriebnahme per Oktober 2014 abgeschlossen? Die Implementierungsphase war mit der Erstellung beider Geschäftsberichte Mitte März 2015 abgeschlossen. Dies bedeutet nicht, dass wir die Software nicht stetig weiterentwickeln. Einerseits gab und gibt es seither Feinjustierungen am System aufgrund von BenutzerFeedbacks, andererseits müssen neue interne sowie externe Anforderungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Nebst dem Tagesgeschäft sind wir laufend an der Weiterentwicklung unserer Konsolidierungssoftware sowie unseres Reportings. Kontakt: [email protected] und [email protected]
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