MB 038 - Glasdimensionierung nach DIN 18008 Teil 1

Merkblatt 2015-038
Glasdimensionierung nach
DIN 18008 Teil 1-5
Ralf Maus
www.glas-fandel.de
20.07.2015
Glasdimensionierung nach DIN 18008 Teil 1-5
Für die richtige Auswahl von Verglasungen in
Fassaden oder Dachkonstruktionen ist in der
Regel eine statische Berechnung erforderlich.
Diese erfolgte bisher nach den Technischen
Regeln TRLV, TRAV und TRPV in denen die
Anforderungen
an
Ausführung
und
Bemessung
definiert
sind.
Mit
der
bauaufsichtlichen Einführung der DIN 18008
Teil 1–5, die die bekannten Regelwerke
ablösen,
müssen
sich
Konstrukteure,
Handwerker, Händler und alle die Glas
einbauen mit den neuen Anforderungen
auseinandersetzen.
Die Normenteile gliedern sich in:
•Teil 1:
Begriffe und allgemeine
Grundlagen
•Teil 2:
Linienförmig
gelagerte
Verglasungen
•Teil 3:
Punktförmig
gelagerte
Verglasungen
•Teil 4:
Zusatzanforderungen an
absturzsichernde Verglasungen
•Teil 5:
Zusatzanforderungen an
begehbare Verglasungen
erfüllt werden und sogenannte. Grenzwerte nicht
überschritten werden.
Viele Elemente in den Normenteilen der DIN
18008 wurden aus den bestehenden Regelungen
übernommen, doch ergeben sich hinsichtlich der
Berechnungen nach dem Teilsicherheitskonzept
einige Änderungen und Ergänzungen mit
Auswirkungen
auf
die
resultierenden
Glasaufbauten.
Wie bisher gibt es neben der Beschreibung des
Rechenverfahrens
präzise
konstruktive
Anforderungen und es werden erforderliche
versuchstechnische Nachweise beschrieben. Mit
den
Tabellen
für
Glasaufbauten
mit
nachgewiesener
Resttragfähigkeit
für
Horizontalverglasungen (Teil 3), nachgewiesener
Stoßsicherheit absturzsichernder Verglasungen
(Teil 4) und Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit
begehbarer Verglasungen (Teil 5) bestehen
konkrete Konstruktionshilfen in einer Vorauswahl
von geeigneten Verglasungen.
Es werden später noch die Teile 6 und 7 mit
Zusatzanforderungen an betretbare Verglasungen
zu Reinigungs- und Wartungszwecken (6) und
Sonderkonstruktionen wie Tragelemente aus Glas
(7) folgen. Mit der Einführung der DIN 18008
erfolgt die Bemessung dann konform zur DIN
1055–Teil 100 / DIN EN 1990 Eurocode:
Grundlagen der Tragwerksplanung. Unverändert
bleiben die Anforderungen der DIN 18516 Teil 4 –
Außenwandbekleidungen,
hinterlüftet,
Einscheiben-Sicherheitsglas.
Wesentliche Änderungen in der Bemessung von
Glaskonstruktionen finden sich in der Anwendung
des Semiprobabilistischen Sicherheitskonzeptes
das auf der Grundlage der DIN 1055-Teil 100 Grundlagen der Tragwerksplanung mithilfe von
Teilsicherheitsbeiwerten
die
geforderte
Zuverlässigkeit
sicherstellen
soll.
Die
Beanspruchungszustände
einer
Verglasung
werden in zwei Grenzzustände eingeteilt.
Grenzzustand
der
Tragfähigkeit
(Spannung)
Grenzzustand der Gebrauchsfähigkeit
(Durchbiegung)
Das Sicherheits- und Bemessungskonzept beruht
auf dem Nachweis, dass diese Anforderungen
R. Maus / Anwendungstechnik
Die Nachweiserleichterungen (DIN 18008-2 - 7.5
Einwirkungen und Nachweise) für Isolierglas, die
unter bestimmten Voraussetzungen von dem
statischen Nachweis für Isolierglas entbinden,
sind auf Dreifach-Isolierglas erweitert worden.
Beachtenswert ist der Hinweis auf die
Bruchgefahr
infolge
von
Klimalasten.
Grundsätzlich befreit die Nachweiserleichterung
aber nicht von der Sorgfaltspflicht ein
mangelfreies
und
den
technischen
1
www.glas-fandel.de
Baubestimmungen entsprechendes Produkt zu
liefern. Neu ist das mit Einführung der DIN 18008
das
die
Anwendungserleichterung
für
Vertikalverglasungen, deren Oberkante nicht
mehr als 4 m über einer Verkehrsfläche liegt, in
den Technischen Baubestimmungen der Länder
gestrichen worden ist. Typische Anwendungen im
Erdgeschoß
wie
Schaufenster
und
Ganzglasanlagen
sind
damit
statisch
nachzuweisen.
Unverändert
bleiben
die
Ausnahmen für Dachflächenfenster und Kulturgewächshäuser.
Nutzung unserer Prüfzeugnisse ist nur zulässig in
Verbindung mit unseren Produkten.
Mit der neuen Rechenmethode werden fast alle
thermisch nicht vorgespannten Glasprodukte wie
Float- und Ornamentgläser schlechter gestellt als
nach einer Berechnung nach den TRLV. Das
macht
sich
besonders
bemerkbar
bei
Isolierglasscheiben mit kurzen Glaskanten, mit
einem stark differenzierten Glasaufbau und
deutlichen Höhenunterschieden zwischen dem
Herstellort Isolierglas und dem Einbauort des
Fensters.
Grundsätzlich hat sich an der Notwendigkeit einer
statischen Bemessung mit der Einhaltung
konstruktiver Vorgaben nichts geändert. Das war
mit den bisherigen Regelungen ebenfalls
erforderlich. Wann eine statische Berechnung
vorzulegen ist ergibt sich aus den baurechtlichen
Bestimmungen der Landesbauordnungen und den
Vertragsvereinbarungen.
Unverändert ist, dass eine Ermittlung des
Glasaufbaus ohne ein Rechenprogramm nicht
wirtschaftlich machbar ist. Eine Berechnung
erfordert detaillierte Kenntnisse zu den Produkten,
konstruktiven Ausbildungen, Nutzungskonzepten
und den Bedingungen zur Ermittlung der
erforderlichen Lasteinwirkungen (Nutz- WindSchneelasten).
Für
die
Festlegung
der
Lasteinwirkungen sind zahlreiche Faktoren
ausschlaggebend, wie zum Beispiel die Form und
Lage eines Gebäudes, seine Maße, die
geografische Höhe sowie die jeweilige Wind- und
Schneelastzonen.
Das
zu
ermitteln
und
festzulegen ist im Allgemeinen eine Aufgabe von
Architekten,
Fachingenieuren
oder
Tragwerksplanern.
Glas Fandel kann nach Vereinbarung eine
statische
Berechnung
mit
marktüblichen
Rechenprogrammen nach den uns zur Verfügung
gestellten
Informationen
wie
konstruktiven
Randbedingungen, Produktanforderungen und
Lastannahmen
als
Glasdickenempfehlung
erstellen.
Auf
Anforderung
stellen
wir
auftragsbezogen
Allgemein
bauaufsichtliche
Prüfzeugnisse
(AbP)
für
absturzsichernde
Verglasungen zur Nutzung zur Verfügung. Die
Wir prüfen nicht die Richtigkeit der Angaben und
die Übereinstimmung mit den jeweiligen
Baubestimmungen
oder
sonstigen
Vertragsvereinbarungen zu einem bestimmten
Projekt. Das Berechnungsergebnis ist eine
Kalkulations- und Konstruktionsgrundlage als
Kundenservice ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Wir übernehmen daher keine Haftung für
Schäden, die aufgrund von Faktoren eintreten,
welche sich unserer Kenntnis entziehen.
Maßgebend für die Eigenschaften eines
angebotenen Glasaufbaus ist die Konformitätserklärung nach der Bauproduktenverordnung.
Weitere Merkblätter zum Thema:
MB 025 - Informationen zur DIN 18008
MB 027 - Glasdimensionierung
MB 035 – Sicherheitsglas / Richtlinien
________________________________________
Unsere Mitteilungen erfolgen nach bestem Wissen, schließen
aber Gewährleistungen aus. Druckfehler, Irrtümer und
Änderungen vorbehalten.
Mit Erscheinen dieser Veröffentlichung verlieren alle älteren
Versionen ihre Gültigkeit.
2
R. Maus / Anwendungstechnik
www.glas-fandel.de