Merkblatt 2015-038 Glasdimensionierung nach DIN 18008 Teil 1-5 Ralf Maus www.glas-fandel.de 20.07.2015 Glasdimensionierung nach DIN 18008 Teil 1-5 Für die richtige Auswahl von Verglasungen in Fassaden oder Dachkonstruktionen ist in der Regel eine statische Berechnung erforderlich. Diese erfolgte bisher nach den Technischen Regeln TRLV, TRAV und TRPV in denen die Anforderungen an Ausführung und Bemessung definiert sind. Mit der bauaufsichtlichen Einführung der DIN 18008 Teil 1–5, die die bekannten Regelwerke ablösen, müssen sich Konstrukteure, Handwerker, Händler und alle die Glas einbauen mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Die Normenteile gliedern sich in: •Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen •Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen •Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen •Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen •Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen erfüllt werden und sogenannte. Grenzwerte nicht überschritten werden. Viele Elemente in den Normenteilen der DIN 18008 wurden aus den bestehenden Regelungen übernommen, doch ergeben sich hinsichtlich der Berechnungen nach dem Teilsicherheitskonzept einige Änderungen und Ergänzungen mit Auswirkungen auf die resultierenden Glasaufbauten. Wie bisher gibt es neben der Beschreibung des Rechenverfahrens präzise konstruktive Anforderungen und es werden erforderliche versuchstechnische Nachweise beschrieben. Mit den Tabellen für Glasaufbauten mit nachgewiesener Resttragfähigkeit für Horizontalverglasungen (Teil 3), nachgewiesener Stoßsicherheit absturzsichernder Verglasungen (Teil 4) und Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit begehbarer Verglasungen (Teil 5) bestehen konkrete Konstruktionshilfen in einer Vorauswahl von geeigneten Verglasungen. Es werden später noch die Teile 6 und 7 mit Zusatzanforderungen an betretbare Verglasungen zu Reinigungs- und Wartungszwecken (6) und Sonderkonstruktionen wie Tragelemente aus Glas (7) folgen. Mit der Einführung der DIN 18008 erfolgt die Bemessung dann konform zur DIN 1055–Teil 100 / DIN EN 1990 Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung. Unverändert bleiben die Anforderungen der DIN 18516 Teil 4 – Außenwandbekleidungen, hinterlüftet, Einscheiben-Sicherheitsglas. Wesentliche Änderungen in der Bemessung von Glaskonstruktionen finden sich in der Anwendung des Semiprobabilistischen Sicherheitskonzeptes das auf der Grundlage der DIN 1055-Teil 100 Grundlagen der Tragwerksplanung mithilfe von Teilsicherheitsbeiwerten die geforderte Zuverlässigkeit sicherstellen soll. Die Beanspruchungszustände einer Verglasung werden in zwei Grenzzustände eingeteilt. Grenzzustand der Tragfähigkeit (Spannung) Grenzzustand der Gebrauchsfähigkeit (Durchbiegung) Das Sicherheits- und Bemessungskonzept beruht auf dem Nachweis, dass diese Anforderungen R. Maus / Anwendungstechnik Die Nachweiserleichterungen (DIN 18008-2 - 7.5 Einwirkungen und Nachweise) für Isolierglas, die unter bestimmten Voraussetzungen von dem statischen Nachweis für Isolierglas entbinden, sind auf Dreifach-Isolierglas erweitert worden. Beachtenswert ist der Hinweis auf die Bruchgefahr infolge von Klimalasten. Grundsätzlich befreit die Nachweiserleichterung aber nicht von der Sorgfaltspflicht ein mangelfreies und den technischen 1 www.glas-fandel.de Baubestimmungen entsprechendes Produkt zu liefern. Neu ist das mit Einführung der DIN 18008 das die Anwendungserleichterung für Vertikalverglasungen, deren Oberkante nicht mehr als 4 m über einer Verkehrsfläche liegt, in den Technischen Baubestimmungen der Länder gestrichen worden ist. Typische Anwendungen im Erdgeschoß wie Schaufenster und Ganzglasanlagen sind damit statisch nachzuweisen. Unverändert bleiben die Ausnahmen für Dachflächenfenster und Kulturgewächshäuser. Nutzung unserer Prüfzeugnisse ist nur zulässig in Verbindung mit unseren Produkten. Mit der neuen Rechenmethode werden fast alle thermisch nicht vorgespannten Glasprodukte wie Float- und Ornamentgläser schlechter gestellt als nach einer Berechnung nach den TRLV. Das macht sich besonders bemerkbar bei Isolierglasscheiben mit kurzen Glaskanten, mit einem stark differenzierten Glasaufbau und deutlichen Höhenunterschieden zwischen dem Herstellort Isolierglas und dem Einbauort des Fensters. Grundsätzlich hat sich an der Notwendigkeit einer statischen Bemessung mit der Einhaltung konstruktiver Vorgaben nichts geändert. Das war mit den bisherigen Regelungen ebenfalls erforderlich. Wann eine statische Berechnung vorzulegen ist ergibt sich aus den baurechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnungen und den Vertragsvereinbarungen. Unverändert ist, dass eine Ermittlung des Glasaufbaus ohne ein Rechenprogramm nicht wirtschaftlich machbar ist. Eine Berechnung erfordert detaillierte Kenntnisse zu den Produkten, konstruktiven Ausbildungen, Nutzungskonzepten und den Bedingungen zur Ermittlung der erforderlichen Lasteinwirkungen (Nutz- WindSchneelasten). Für die Festlegung der Lasteinwirkungen sind zahlreiche Faktoren ausschlaggebend, wie zum Beispiel die Form und Lage eines Gebäudes, seine Maße, die geografische Höhe sowie die jeweilige Wind- und Schneelastzonen. Das zu ermitteln und festzulegen ist im Allgemeinen eine Aufgabe von Architekten, Fachingenieuren oder Tragwerksplanern. Glas Fandel kann nach Vereinbarung eine statische Berechnung mit marktüblichen Rechenprogrammen nach den uns zur Verfügung gestellten Informationen wie konstruktiven Randbedingungen, Produktanforderungen und Lastannahmen als Glasdickenempfehlung erstellen. Auf Anforderung stellen wir auftragsbezogen Allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP) für absturzsichernde Verglasungen zur Nutzung zur Verfügung. Die Wir prüfen nicht die Richtigkeit der Angaben und die Übereinstimmung mit den jeweiligen Baubestimmungen oder sonstigen Vertragsvereinbarungen zu einem bestimmten Projekt. Das Berechnungsergebnis ist eine Kalkulations- und Konstruktionsgrundlage als Kundenservice ohne rechtliche Verbindlichkeit. Wir übernehmen daher keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Faktoren eintreten, welche sich unserer Kenntnis entziehen. Maßgebend für die Eigenschaften eines angebotenen Glasaufbaus ist die Konformitätserklärung nach der Bauproduktenverordnung. Weitere Merkblätter zum Thema: MB 025 - Informationen zur DIN 18008 MB 027 - Glasdimensionierung MB 035 – Sicherheitsglas / Richtlinien ________________________________________ Unsere Mitteilungen erfolgen nach bestem Wissen, schließen aber Gewährleistungen aus. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Mit Erscheinen dieser Veröffentlichung verlieren alle älteren Versionen ihre Gültigkeit. 2 R. 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