Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 17. März 2016 Version 1.2 1/37 Handbuch Validierungsverfahren Teil 1 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/37 1. Einleitung Sie haben sich entschieden, mit dem Validierungsverfahren einen in der Schweiz anerkannten Berufsabschluss zu erlangen – ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) bzw. ein eidgenössisches Berufsattest (EBA). Das Validierungsverfahren im Kanton Zürich wurde 2010 durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, ehemals Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT) genehmigt. Die Genehmigung und die aktuelle Umsetzung basiert auf dem Leitfaden des BBT (siehe www.sbfi.admin.ch ). Das Validierungsverfahren zum Berufsabschluss dauert erfahrungsgemäss eineinhalb bis drei Jahre – ein anspruchsvoller, aber lohnenswerter Weg. Ein Berufsabschluss bedeutet einen sicheren Wert in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert. Ein Validierungsverfahren eröffnet neue Laufbahn- und Weiterbildungsmöglichkeiten und verbessert Ihre Chancen bei einem Stellenwechsel. Das vorliegende Handbuch ist während des Validierungsverfahrens ein wichtiger Begleiter für Sie. Sie finden darin alle wichtigen Informationen, Checklisten und Anleitungen zum Validierungsverfahren. Es besteht aus drei Teilen: Teil 1 Generelle Information Teil 2 berufsspezifische Informationen Teil 3 Benutzeranleitung Validierungstool (im Validierungstool abgelegt) Es wird regelmässig überarbeitet, weshalb es sich lohnt, immer die aktuellste Version downzuloaden auf www.validierung.zh.ch unter Formulare und Merkblätter. Schauen Sie rein! Beachten Sie bitte, dass im Validierungsverfahren Ihre Ansprechpersonen wechseln, je nachdem in welcher Phase Sie sind. In der „Kontakt- und Adressliste“ im Handbuch Teil 2 finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen und Institutionen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Validierungsverfahren. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/37 2. Das Validierungsverfahren Das Validierungsverfahren ist in fünf Phasen gegliedert. Im nachfolgenden werden die verschiedenen Phasen mit ihren Elementen ausführlich beschrieben. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/37 3. Phase 1 – Beratung und Information Ziel der Phase 1 ist es, alle Informationen zu erhalten, um - herauszufinden, ob das Validierungsverfahren für einen selbst der richtige Weg ist, einen Berufsabschluss zu erlangen, zu wissen, wie das Validierungsverfahren abläuft, zu wissen, welche Schritte gemacht werden müssen, zu wissen, wie das Dossier zusammengestellt und eingereicht wird. Die Phase 1 besteht aus zwei obligatorischen Informationsanlässen und einem Selbstcheck, sowie einem Freiwilligen Sprachtest. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unter bestimmten Bedingungen (Wohnort Kanton Zürich, kein Sekundarstufe II – Abschluss oder bei vorliegender Kostengutsprache des Wohnortkantons) ist diese Beratung kostenlos. Detailinformationen erhalten Sie unter www.validierung.zh.ch . 3.1. Obligatorischer Informationsanlass I und II Der erste Schritt ins Validierungsverfahren ist der Besuch eines obligatorischen Informationsanlasses. Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, so dass Sie das Validierungsverfahren absolvieren können. Der obligatorische Informationsanlass ist zweiteilig. Für den ersten Teil, den obligatorischen Informationsanlass I (OIA I) melden Sie sich über die Homepage der Fachstelle Validierung des biz Oerlikon, www.validierung.zh.ch, selbständig an. Durch die Anmeldung haben Sie sich mit den wichtigsten Daten im Validierungstool schon registriert. Anhand der AHV-Nummer wird im Validierungstool geprüft, ob Sie sich schon einmal angemeldet haben. Sie bekommen eine Bestätigung der Anmeldung zum obligatorischen Informationsanlass I per E-Mail zugesandt. Am obligatorischen Informationsanlass I erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis / eidgenössisches Berufsattest erwerben können – es werden die verschiedenen Wege zum Berufsabschluss aufgezeigt. Darüber hinaus erfahren Sie detailliert, wie das Validierungsverfahren abläuft und was Sie in den einzelnen Phasen tun müssen. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/37 Im Anschluss an den Besuch des obligatorischen Informationsanlasses I erhalten Sie ein Mail mit Ihren Login-Informationen, so dass Sie sich im Validierungstool anmelden können. Im Validierungstool müssen sie den sogenannten Selbstcheck durchführen. Der Selbstcheck ist Voraussetzung für eine Anmeldung an den obligatorischen Informationsanlass II - sofern Sie sich für die Fortsetzung des Validierungsverfahrens entschliessen. Für die Anmeldung zum obligatorischen Informationsanlass II wählen Sie einen Termin aus und melden sich durch Auswahl des Termins an. Diese Anmeldung wir per E-Mail bestätigt. Im Rahmen des obligatorischen Informationsanlass II geht es darum, mit Ihnen zu schauen, wie Sie Ihr Dossier am besten zusammenstellen. Der Bilanzierungsprozess, die verschiedenen Kompetenznachweise, der Zulassungsprozess sowie das Validierungstool werden detailliert besprochen, um Ihnen das Validierungsverfahren vertrauter zu machen. Hierzu bekommen Sie verschiedene Hilfsmittel und es stehen Ihnen Fachleute der Fachstelle Validierung zur Seite. Nach dem obligatorischen Informationsanlass II entscheiden Sie definitiv, ob Sie ins Validierungsverfahren einsteigen möchten und bezahlen die Anmeldegebühr von CHF 90.-, damit Sie den vollen Zugang im Validierungstool bekommen. 3.2. Selbstcheck / Freiwilliger Sprachtest Das Validierungsverfahren zur Erlangung eines Berufsabschlusses setzt neben beruflicher Erfahrung, gute mündliche wie schriftliche Deutschkenntnisse sowie ein hohes Mass an Motivation und Durchhaltewillen voraus. Nach dem Besuch des obligatorischen Informationsanlasses I können Sie sich im Validierungstool anmelden. Dort finden Sie einen Link zum Selbstcheck. Der Selbstcheck muss zwingend ausgefüllt werden. Mit Hilfe des Selbstchecks können Sie überprüfen, inwieweit Sie die Anforderungen in den Bereichen Berufserfahrung, Kompetenznachweise und Ressourcen erfüllen. Nach Ausfüllen des Fragebogens bekommen Sie direkt die Auswertung zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse des Selbstchecks sollen Sie bei der Entscheidung unterstützen, ob das Validierungsverfahren der richtige Weg für Sie ist, einen Berufsabschluss nachzuholen. Die Ergebnisse sind primär für Sie ersichtlich. In der Beratung und bei der Zulassung besteht die Möglichkeit, dass die Ergebnisse des Selbstcheck von Beratungs- bzw. Fachpersonen beigezogen werden können. Beurteilende Personen (Experten) haben keinen Einblick in den Selbstcheck. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/37 Insbesondere wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, empfehlen wir, einen Sprachniveautest durchzuführen. Sie finden im Internet verschiedene kostenlose Einstufungstests. Für ein erfolgreiches Verfahren ist mindestens die Qualifikation B1 erforderlich. Nach der Durchführung des Selbstchecks und gegebenenfalls des freiwilligen Sprachtests, haben Sie die Möglichkeit sich zum obligatorischen Informationsanlass II anzumelden. 3.3. Einstieg ins Verfahren Sie haben nach dem Besuch des obligatorischen Informationsanlass II den Entscheid getroffen, ins Validierungsverfahren einzusteigen. Der nächste Schritt ist nun das Begleichen der Anmeldegebühr für das Validierungstool von CHF 90.-. Sie haben drei Möglichkeiten dies zu tun: - Sie überweisen den Betrag auf folgendes Konto: IBAN-Nummer CH63 0070 0110 0061 0300 8 Sie bezahlen online mit Kreditkarte Sie fordern einen Einzahlungsschein an, welcher Ihnen per Post zugestellt wird. Nach Eingang und Verbuchung des Betrages wird Ihr Zugang zum Validierungstool vollumfänglich freigeschaltet und Sie können mit der Dossierbearbeitung beginnen. Falls Sie online mit Kreditkarte bezahlen, können Sie sofort mit der Dossierbearbeitung beginnen. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7/37 4. Phase 2 – Bilanzierung Die Phase 2 besteht aus mehreren Schritten: - - Der Zulassung zum Validierungsverfahren, d.h. dem Antrag und der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen zum Validierungsverfahren und der Überprüfungen der anrechenbaren Vorbildung; der Erstellung des Dossiers; dem Einreichen des Dossiers. Im Folgenden sind alle Aspekte, welche die Phase 2 betreffen, beschrieben. 4.1. Zulassung Zu Beginn der Bilanzierung stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren. Hierzu müssen Sie folgenden Unterlagen in Ihrem Dossier zusammenstellen und ins Validierungstool hochladen: - - Wohnsitzbestätigung (gilt nur für Zürcher Teilnehmende) bzw. Zuweisung und Kostengutsprache (Wohnort ausserhalb Kanton Zürich). Bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz kann ggf. eine Arbeitsbewilligung eingefordert werden. Nachweise Berufserfahrung u.a. Arbeitszeugnisse / Arbeitsbestätigungen Vervollständigung des eigenen Profils Ausweiskopie Nachweis Anrechenbare Vorbildung (berufliche und allgemeinbildende Vorbildung) Falls Sie im Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 sind, müssen Sie noch zusätzlich die erforderlichen zwingenden Belege dazulegen. Die zwingenden Belege und den Zeitpunkt der Einreichung entnehmen Sie bitte dem Dokument „Zwingende Belege“ (siehe Handbuch Teil 2). Wenn Sie alle Dokumente zusammengestellt haben, können Sie den Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren stellen. Ihre Unterlagen werden vom Berufs- und Mittelschulamt des Kantons Zürich geprüft. Falls Sie die Voraussetzungen bezogen auf die Zulassung erfüllen, werden Sie zum Verfahren zugelassen. Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen Sie eine vorläufige Ablehnung mit einer klaren Information, was Ihnen noch fehlt. Bezüglich der anrechenbaren Vorbildung bekommen Sie mit der Zulassung bzw. vorläufigen Ablehnung einen definitiven Bescheid, welche beruflichen Handlungskompetenzen und allgemeinbildende Vorbildung Ihnen angerechnet werden. Das ist entscheidend für die Planung der Dossiererstellung und die Planung der erforderlichen Kompetenznachweise. Grundsätzlich können Sie mit oder ohne Zulassung mit der Erstellung Ihres Dossiers beginnen. Die Zulassung bzw. vorläufige Ablehnung hat Einfluss auf den Zeitpunkt des Einreichens Ihres Dossiers – Einreichen können Sie Ihr Dossier nur mit einer Zulassung. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8/37 4.1.1 Zuweisung und Kostengutsprache (bei ausserkantonalen Teilnehmenden und Teilnehmenden mit Wohnsitz im Ausland) Teilnehmende, welche nicht Wohnsitz im Kanton Zürich haben, melden sich beim Eingangsportal Ihres Wohnkantons für die Zuweisung zum Validierungsverfahren sowie eine Kostengutsprache. Die Ansprechpartner Ihres Wohnortkantons finden Sie in der Übersicht „Eingangsportale Deutschschweiz“ im Handbuch Teil 2. Sie werden offiziell für das Validierungsverfahren an den Kanton Zürich zugewiesen und erhalten je nachdem, wie die kantonalen Regelungen aussehen, eine Kostengutsprache. Diese legen Sie Ihrem Dossier bei der Zulassung bei. Falls Sie keine Zuweisung vom Wohnortkanton erhalten oder das Validierungsverfahren von einem Wohnort im Ausland absolvieren wollen, können Sie dies als Selbstzahler/in machen. Bei Wohnsitz im Ausland kann ggf. eine Arbeitsbewilligung eingefordert werden. 4.1.2 Berufserfahrung Um zum Validierungsverfahren zugelassen werden zu können, sind gemäss Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) 5 Jahre berufliche Erfahrung (Erwerbstätigkeit) erforderlich. Ein Teil dieser Berufserfahrung muss im angestrebten Beruf selbst erworben worden sein (sogenannte spezifische Berufserfahrung), die in den jeweiligen Bildungsverordnungen geregelt ist. Die Bildungsverordnungen der einzelnen Berufe finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) www.sbfi.admin.ch im Berufsverzeichnis. Die Kriterien zur Anerkennung der Berufserfahrung finden Sie im Anhang „Berufserfahrung“ im Handbuch Teil 2. Folgende spezifische Berufserfahrungen sind in den aktuellen Validierungsverfahren erforderlich: Fachmann / Fachfrau Gesundheit EFZ 2009 Fachmann / Fachfrau Betreuung EFZ 2011 Logistiker/in EFZ 2007 Informatiker/in EFZ 2005 Assistentin Gesundheit und Soziales EBA 8/37 3 Jahre 4 Jahre, Pensum von mindestens 50% 3 Jahre keine 2 Jahre, Pensum von 80% Mittelschul- und Berufsbildungsamt 9/37 Belegen können Sie diese Berufserfahrung u.a. mit Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitsbestätigungen. Falls Sie selbständig sind belegen Sie Ihre Berufserfahrung mit Steuerbelegen oder Belegen der AHV. 4.1.3 Anrechenbare Vorbildung Aufgrund Ihrer Vorbildung wird im Rahmen der Zulassung zum Validierungsverfahren entschieden, welche beruflichen bzw. allgemeinbildenden Handlungskompetenzen (Module) Sie bereits erfüllt haben und Sie im Dossier nicht mehr nachweisen müssen. Anrechnung beruflicher Handlungskompetenzen Im Rahmen der Dossiererarbeitung können Sie im Validierungstool angeben, welche beruflichen Handlungskompetenzen Sie bereits im Rahmen einer formellen Ausbildung bzw. Weiterbildung erworben haben. Hierbei werden auch Modulbestätigungen aus der ergänzenden Bildung resp. Lernleistungsbestätigungen aus einem anderen Validierungsverfahren berücksichtigt, sofern sie nicht älter sind als 5 Jahre. Ebenso werden je nach Verfahren auch angefangene, aber abgebrochene Lehrverhältnisse oder nicht bestandene Qualifikationsverfahren, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, bei der Anrechnung von Handlungskompetenzen berücksichtigt. Was in den einzelnen Berufen als Vorbildung angerechnet wird, wird von den Organisationen der Arbeitswelt des Kantons Zürichs in Zusammenarbeit mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt gem. einer Liste festgelegt (vgl. Liste „ Anrechenbare Vorbildung“ im Handbuch Teil 2). Anrechnung Allgemeinbildender Vorbildung Die Allgemeinbildung wird bei eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen / Berufsattesten einer gleich langen oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis einer abgeschlossener Vorbildungen gemäss Liste anerkannt (Liste gemäss Empfehlung Nr. 17 der SBBK/SDBB Kommission QV vom 10. September 2010 im Handbuch Teil 2). Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU war und der Inhaber eine Sprachkompetenz mindestens auf Niveau B1 in Deutsch nachweisen kann. 9/37 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 10/37 Bei anderen ausländischen Diplomen entscheidet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt bei Bedarf nach Absprache mit dem Chefexperten Validierung Allgemeinbildung abschliessend über die Anerkennung. Dazu sind folgende Unterlagen bei der Zulassung zum Validierungsverfahren ins Tool zu laden: das entsprechende Abschlussdiplom einen Beleg über die Art und Dauer der besuchten Fächer und deren Benotung (Semesterzeugnisse), welche zum Abschluss führten einen Nachweis über eine Sprachkompetenz von mindestens B1 in Deutsch, sofern der Abschluss keine Angaben dazu enthält. Die anerkannten Vorbildungen mit den konkret anzurechnenden Handlungskompetenzen sind in der Liste „Anrechenbare Vorbildung“ und „Anerkennung der Allgemeinbildung“ (siehe Handbuch Teil 2) aufgeführt. Es wird empfohlen, die entsprechenden Nachweise möglichst rasch und vollständig im Validierungstool zu erfassen. Sobald der Entscheid zur Zulassung und Anrechnung der Vorbildung vorliegt, kann die Dossiererstellung umfassend und vollständig geplant werden. 4.1.4 Vorläufige Ablehnung Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht, wird die Zulassung zum Validierungsverfahren vorläufig abgelehnt. Mit der Bearbeitung Ihres Dossiers können Sie trotzdem beginnen. Sie können Ihr Dossier allerdings nicht einreichen, bevor Sie die fehlenden Zulassungsvoraussetzungen nachweisen können. Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen - 5 Jahre Berufserfahrung wie auch die spezifische Berufserfahrung – belegen können, können Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen. Dieser wird geprüft und falls nun alles erfüllt ist, bekommen Sie eine Zulassung und Sie können Ihr Dossier abschliessen und zur Beurteilung einreichen. 10/37 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 11/37 4.2 4.2.1 Erstellung des Dossiers Qualifikationsprofil – Modulstruktur Jeder Beruf in der beruflichen Grundbildung ist in einer Bildungsverordnung, in einem Qualifikationsprofil und einem Bildungsplan beschrieben. Die Bildungsverordnung regelt u.a. die Dauer der Grundbildung, die Lernorte und das Qualifikationsverfahren. Im Qualifikationsprofil sind das Berufsbild, die Handlungskompetenzbereiche sowie die Übersicht über die beruflichen Handlungskompetenzen dargestellt. Der Bildungsplan ist noch eine Stufe detaillierter und beschreibt ausführlich die einzelnen beruflichen Handlungskompetenzen. Aus dem Qualifikationsprofil und Bildungsplan wurden die Modulstruktur und die Selbstbeurteilung erstellt. Die Zahlen in der Klammer hinter dem Modulnamen verweisen auf die entsprechende berufliche Handlungskompetenz im Qualifikationsprofil. Weiterführende Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten: - - Bildungsverordnung (BiVO), Bildungsplan, Qualifikationsprofil und die Bestehensregeln im Download-Bereich des Validierungstools oder im Berufsverzeichnis auf www.sbfi.admin.ch „Selbstbeurteilung“ und „Modulstruktur“ im Handbuch Teil 2 In den Dokumenten sind alle beruflichen Handlungskompetenzen beschrieben und erläutert, die Sie in Ihrem Dossier nachweisen müssen. 4.2.2 Anforderungsprofil und Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung Für den Erhalt des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder des Eidgenössischen Berufsattests (EBA) muss neben den beruflichen Handlungskompetenzen auch die Allgemeinbildung erfüllt sein. Das Anforderungsprofil der Allgemeinbildung des Kanton Zürich beruht auf den Vorgaben des SBFI, welche im nationalen Leitfaden geführt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.sbfi.admin.ch . Ohne entsprechende Vorbildung kann die Allgemeinbildung im Rahmen des Validierungsverfahrens mittels schriftlichen Erfahrungsberichten und aufgrund von zusätzlichen Belegen anerkannt werden. Das Anforderungsprofil der Allgemeinbildung des Kanton Zürich enthält 12 Sozial- und Methodenkompetenzen (siehe „Anforderungsprofil 11/37 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 12/37 Allgemeinbildung“ im Handbuch Teil 2), die belegt werden müssen. Es müssen mindestens drei schriftliche Erfahrungsberichte geschrieben werden, in denen die Kompetenzen sinnvoll zusammengefasst werden können. 4.2.3 Selbstbeurteilung Jedes Modul ist mit einer gewissen Anzahl von Präzisierungen beschrieben. Das sind Handlungskompetenzen, die zu diesem Modul gehören. Wenn Sie mit der Modulbearbeitung beginnen, dann beurteilen Sie sich für jedes Modul einmal selbst. D.h. Sie beurteilen für jede Präzisierung Ihre Kenntnisse und Ihre Erfahrung. Sie haben eine vierstufige Skala zur Verfügung: Trifft zu Trifft eher zu Trifft eher nicht zu Trifft nicht zu Nachdem Sie die Selbstbeurteilung im Modul gemacht haben, schliessen Sie sie ab. Je nachdem wie Sie sich selbst einschätzen, ist die Selbstbeurteilung positiv oder negativ. Ist sie positiv, bedeutet das, Sie können nun einen Kompetenznachweis auswählen und Ihre Kompetenzen nachweisen. Ist die Selbstbeurteilung negativ, bedeutet das in der Regel, dass Sie die Kompetenz in der ergänzenden Bildung nachholen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie sich die Kompetenz nachträglich on the job aneignen, die Selbstbeurteilung wieder öffnen und korrigieren und dann einen Kompetenznachweis auswählen. 4.2.4 Fremdbeurteilung Im Rahmen der Fremdbeurteilung beantwortet ein Dritter, z.B. der Arbeitgeber, die Fragen, welche Sie im Rahmen der Selbstbeurteilung beantworten mussten. Die Fremdbeurteilung ist freiwillig. Sie können über das Validierungstool Ihre Vorgesetzte / Vorgesetzten dazu einladen, bei einem oder mehreren Module eine Fremdbeurteilung vorzunehmen. Sie können dann die Fremdbeurteilung dem Modul als zusätzlichen Beleg dazulegen. Sie können gleichzeitig mehrere Module zur Fremdbeurteilung an Ihre Vorgesetzte / 12/37 Mittelschul- und Berufsbildungsamt 13/37 Vorgesetzen senden. Auch haben Sie die Möglichkeit mehrere Fremdbeurteilungen je Modul einzuholen. 4.2.5 Kompetenznachweise Im Rahmen der Dossiererstellung sind die erforderlichen beruflichen und allgemeinbildenden Handlungskompetenzen nachzuweisen. Der Nachweis wird Ihnen nur ermöglicht, wenn Sie sich in der Selbstbeurteilung die entsprechenden Handlungskompetenzen auch zutrauen. Um die beruflichen Handlungskompetenzen nachzuweisen, gibt es im Zürcher Validierungsverfahren insgesamt vier mögliche Kompetenznachweise: Schriftlicher Erfahrungsbericht Mündlicher Erfahrungsbericht Praxisbesuch Projekt- und Auftragsdokumentation Die allgemeinbildenden Handlungskompetenzen können nur mittels mindestens dreier schriftlicher Erfahrungsberichte nachgewiesen werden. In jedem Validierungsverfahren ist geregelt, welche Kompetenznachweise generell möglich sind. D.h. es gibt eine Übersicht, mit den Kompetenznachweisen, die in den einzelnen Modulen zugelassen sind. Die Übersicht ist im Handbuch Teil 2 „Kompetenznachweise je Modul“ ersichtlich. 4.2.5.1 Schriftlicher Erfahrungsbericht Beschreibung Der schriftliche Erfahrungsbericht ist ein Bericht zum Nachweisen Ihrer Handlungskompetenz. Zum Erfüllen eines Modules werden ein oder mehrere Erfahrungsberichte benötigt. Der schriftliche Erfahrungsbericht bezieht sich immer auf ein konkretes Modul. Jeder schriftliche Erfahrungsbericht hat einen oder mehrere konkrete, schriftliche Aufgabenstellungen. Die Aufgabenstellungen können unterschiedlich sein: 13/37 Konkrete Aufgabenstellung mit Inhaltsvorgaben Aufgabenstellung mit zwingend vorgegebenen Präzisierungen Mittelschul- und Berufsbildungsamt 14/37 Offene Aufgabenstellungen – freie Auswahl der Präzisierungen Anhand eines konkreten Beispiels beschreiben Sie, dass Sie über die geforderten Handlungskompetenzen verfügen. Sie beschreiben Ihr Handeln, begründen Ihr Handeln und Sie reflektieren sich und ihr Handeln (Dreisprung). Im Validierungstool finden Sie eine Vorlage zum Schreiben des schriftlichen Erfahrungsberichtes. Benutzen Sie beim Formulieren die übliche Fachsprache. Das Layout Ihres schriftlichen Erfahrungsberichtes ist innerhalb des vorgegebenen Rasters frei gestaltbar. Bezüglich Textlänge gibt es keine Minimal- bzw. Maximalvorgaben. Wir empfehlen Ihnen als Richtgrösse 3 – 4 Seiten. Der schriftliche Erfahrungsbericht wird in Word erstellt und dann als Word- oder als PDFDokument abgespeichert. Im Anschluss daran können Sie ihn im Validierungstool hochgeladen. Sowohl im Validierungstool als auch im Handbuch Teil 2 finden Sie einen „Mustererfahrungsbericht“ zu Ihrer Unterstützung. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 15/37 Beurteilungskriterien Ihre schriftlichen Erfahrungsberichte werden von den Expertinnen / Experten nach den folgenden Kriterien beurteilt. Erfüllt Beurteilungskriterien Sehr gut - gut 1 Wahl der Handlung Ausreichend Nicht erfüllt Mangelhaft ungenügend Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen beurteilen. Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen nur teilweise beurteilen. Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen nicht beurteilen. 2 Durchführung der Handlung In der Beschreibung der Handlung sind die erforderlichen Elemente ausführlich beschrieben. In der Beschreibung der Handlung fehlen wesentliche Elemente. In der Beschreibung der Handlung fehlen grundlegende Elemente. 3 Ablauf der Handlung Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und nachvollziehbar. Der Ablauf der Handlung ist unlogisch und/oder unklar. Der Ablauf der Handlung ist nicht ersichtlich und nachvollziehbar. 4 Fachlich und methodisch Die Begründung ist fachlich und methodisch einwandfrei. Die Begründung weist bedeutende fachliche oder methodische Mängel auf. Die Begründung ist fachlich und/oder methodisch falsch. 5 Andere Möglichkeit Es wird mindestens ein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren sinnvollen Handlungsablauf, muss dies begründet werden. In der Beschreibung der Handlung fehlen unbedeutende Elemente. Die Begründung weist nur unbedeutende fachliche oder methodische Mängel auf. Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt und/oder nicht begründet, warum es keinen gibt. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 16/37 Erfüllt Nicht erfüllt Beurteilungskriterien Sehr gut - gut Ausreichend 6 Reflexion Das Ergebnis der Handlung und das persönliche Verhalten sind reflektiert und die entsprechenden Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung wurden/werden abgeleitet. Das Ergebnis der Handlung Das Ergebnis der Handlung ist reflektiert und die ist reflektiert und es wurden entsprechenden Schlüsse aus keine Schlüsse abgeleitet. der bisherigen Erfahrung wurden/werden abgeleitet. Bestehensnorm 4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / „Wahl der Handlung“ muss zwingend erfüllt sein Mangelhaft ungenügend Das Ergebnis der Handlung ist nicht reflektiert und es wurden keine Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung abgeleitet. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 17/37 4.2.5.2 Mündlicher Erfahrungsbericht Beschreibung Beim mündlichen Erfahrungsbericht können Sie ein Modul zeigen bzw. vorstellen. Für den mündlichen Erfahrungsbericht müssen Sie die Aufgabenstellungen aus dem schriftlichen Erfahrungsbericht nehmen. Hat ein Modul mehrere Aufgabenstellungen, dann müssen Sie auch mehrere mündliche Erfahrungsberichte einplanen. Die Präsentation (das Zeigen) besteht aus drei Elementen (analog dem schriftlichen Erfahrungsbericht): Beschreibung Begründung Reflexion Der mündliche Erfahrungsbericht dauert max. 30 Minuten pro Aufgabenstellung: Ihre Präsentation dauert max. 20 Minuten pro gezeigter Aufgabenstellung (Handlungskompetenz). Zur Unterstützung können Sie Ihre Präsentationsmittel frei wählen (z.B. Powerpoint, Flipchart, Pinnwand, o.ä.). Im Anschluss an Ihre Präsentation können Ihnen die Expertinnen / die Experten inhaltliche Klärungsfragen stellen. Der Frageteil dauert max. 10 Minuten. An den Präsentationstagen können Sie ein oder mehrere Zeitfenster für eine Präsentation über das Validierungstool reservieren. Es sind zwei Expertinnen / Experten anwesend. Die übliche Infrastruktur (Notebook, Beamer, Pinnwände, Flipcharts, etc.) ist in den Räumen vorhanden. Benötigen Sie spezielle Infrastruktur, kontaktieren Sie diesbezüglich vorgängig die Experten. Sie bringen Ihre Hilfsmittel bzw. Ihre Präsentation (auf einem USB-Stick) mit. Wichtig: Bei Antritt der Präsentation wird sie durchgeführt und es ist für die gewählten Module nicht mehr möglich, andere Kompetenznachweise zu wählen. Unentschuldigtes Fernbleiben gilt als durchgeführter, nicht bestandener Kompetenznachweis. Beurteilung und Beurteilungskriterien Die Expertinnen / Experten beurteilen Ihre Präsentation und das anschliessende Klärungsgespräch. Sie führen ein Präsentationsprotokoll, in dem sie die Handlung, den Inhalt und die von Ihnen verwendeten Hilfsmittel festhalten. Zusätzlich wird ein Gesprächsprotokoll inkl. der gestellten Klärungsfragen geführt. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 18/37 Während dem Gespräch wird eine Expertin / ein Experte das Gespräch führen, der zweite führt das Protokoll. Im Anschluss an die Präsentation wir Ihnen keine Auskunft über das Resultat Ihrer Präsentation gegeben. Die beiden Expertinnen / Experten machen einen Beurteilungsvorschlag, der in die definitive Beurteilung in Phase 3 (Beurteilung) einfliesst. Die Expertin / der Experte des mündlichen Erfahrungsberichtes kann konkrete Hinweise / Fragestellungen mit ins Beurteilungsgespräch in Phase 3 geben. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 19/37 Der mündliche Erfahrungsbericht wird mit den folgenden Beurteilungskriterien beurteilt. Erfüllt Nicht erfüllt Beurteilungskriterien Sehr gut – gut 1 Wahl der Handlung Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen beurteilen. 2 Durchführung der Handlung In der Erklärung der Handlung sind die erforderlichen Elemente ausführlich erklärt. 3 Ablauf der Handlung Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und nachvollziehbar. Der Ablauf der Handlung ist unlogisch und/oder unklar. Der Ablauf der Handlung ist nicht ersichtlich und nachvollziehbar. 4 Fachlich und methodisch Die Begründung ist fachlich und methodisch einwandfrei. Die Begründung weist bedeutende fachliche oder methodische Mängel auf. Die Begründung ist fachlich und/oder methodisch falsch. 5 Andere Möglichkeit Es wird mindestens ein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren sinnvollen Handlungsablauf, muss dies begründet werden. Ausreichend Mangelhaft ungenügend Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen nur teilweise beurteilen. Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen nicht beurteilen. In der Erklärung der Handlung In der Erklärung der Handlung In der Erklärung der Handlung fehlen unbedeutende fehlen wesentliche Elemente. fehlen grundlegende Elemente. Elemente. Die Begründung weist nur unbedeutende fachliche oder methodische Mängel auf. Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt und/oder nicht begründet, warum es keinen gibt. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 20/37 Erfüllt Nicht erfüllt Beurteilungskriterien Sehr gut – gut Ausreichend 6 Reflexion Das Ergebnis der Handlung und das persönliche Verhalten sind reflektiert und die entsprechenden Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung wurden/werden abgeleitet. Das Ergebnis der Handlung Das Ergebnis der Handlung ist reflektiert und die ist reflektiert und es wurden entsprechenden Schlüsse aus keine Schlüsse abgeleitet. der bisherigen Erfahrung wurden/werden abgeleitet. Bestehensnorm 4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / „Wahl der Handlung“ muss zwingend erfüllt sein Mangelhaft ungenügend Das Ergebnis der Handlung ist nicht reflektiert und es wurden keine Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung abgeleitet. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 21/37 4.2.5.3 Praxisbesuch Beschreibung In einem Praxisbesuch können Sie an Ihrem Arbeitsplatz bestimmte Handlungskompetenzen zeigen. Expertinnen / Experten kommen zu Ihnen, um Ihre Handlungen zu beurteilen. Sie können aus einer Liste festgelegter Module auswählen, wo Sie einen Praxisbesuch machen möchten. Es ist möglich mehrere Praxisbesuche zu machen. Pro Praxisbesuch können Sie mindestens 2 bis maximal 4 Module wählen. Die Dauer des Praxisbesuches hängt von der Anzahl der Module ab: pro Modul dauert er 30 Minuten. Am Ende des Praxisbesuches stellt Ihnen die Expertin / der Experte noch inhaltliche Fragen. Für einen Praxisbesuch benötigen Sie einen Arbeitsplatz und die Bereitschaft Ihres Arbeitsgebers, Sie den Praxisbesuch durchführen zu lassen. Der Praxisbesuch ist nur an Werktagen zu den berufsüblichen Arbeitszeiten möglich, nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht in der Nacht. Der Praxisbesuch läuft wie folgt ab: - Über das Validierungstool melden Sie sich für den Praxisbesuch an: Sie wählen 2 – 4 Module aus und geben einen Zeitraum für die Durchführung an. Sie haben die Möglichkeit, eine Ansprechperson in Ihrem Betrieb anzugeben. Die Anmeldemöglichkeit ist flexibel gehalten, d.h. Sie können sich für einen oder gleich für mehrere Praxisbesuche anmelden. - Die Chefexpertin / der Chefexperte teilt Ihnen eine Expertin/ einen Experten für den Praxisbesuch zu. - Die Expertin / der Experte nimmt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Termin für den Praxisbesuch mit Ihnen. Die Terminabsprache findet über das Validierungstool statt, d.h. Sie wählen einen Termin aus, welcher von der Expertin / dem Experten bestätigt wird. - Nachdem der Praxisbesuch bestätigt wurde, erstellen Sie einen Arbeitsplan für den Praxisbesuch. Im Validierungstool steht Ihnen hierfür eine Planungshilfe als Vorlage zur Verfügung. Diesen Arbeitsplan stellen Sie vor Start des Praxisbesuches der Expertin / dem Experten zur Verfügung, d.h. Sie bringen die Planung zum Beginn des Praxisbesuches ausgedruckt mit. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 22/37 Die Planung ist zwingend für die Durchführung des Praxisbesuches, d.h. ohne die vorgängige Planung wird der Praxisbesuch nicht durchgeführt und gilt als nicht erfüllt. - Der Praxisbesuch wird durchgeführt – max.30 Min. pro Modul, für vier Module also insgesamt max. 120 Minuten). Im Anschluss an den Praxisbesuch werden Fragen zu den beiden Beurteilungskriterien „andere Möglichkeit“ und „Reflexion“ sowie allenfalls noch inhaltliche Klärungsfragen gestellt. Die Dauer ist begrenzt auf max. 5 Minuten pro Modul. - Am Ende des Praxisbesuches erfahren Sie nicht, ob Sie die gezeigten Module erfüllt haben oder nicht. Dieser Entscheid wird Ihnen erst mit der Lernleistungsbestätigung, die Sie nach der Beurteilung Ihres gesamten Dossiers erhalten, mitgeteilt. - Die Expertin / der Experte protokolliert den Praxisbesuch und lädt am Ende des Praxisbesuches Ihre Planung und das Protokoll in Ihr Dossier hoch. Dies ist für Sie beides nicht sichtbar, fliesst aber in Ihre Beurteilung in Phase 3 ein. Wichtig: Bei Antritt des Praxisbesuches wird er durchgeführt und es ist für die gewählten Module nicht mehr möglich, andere Kompetenznachweise zu wählen. Beurteilung und Beurteilungskriterien Den Praxisbesuch beurteilen die Expertinnen / die Experten pro Modul. Nach Abschluss des Praxisbesuches kann die Expertin / der Experte direkt im Anschluss oder innerhalb einer Woche eine Auskunft (auch telefonisch) bei der Ansprechperson am Arbeitsplatz einholen, falls Sie eine Ansprechperson angegeben haben. Diese Auskunft wird nur im Zusammenhang mit unklaren betrieblichen Arbeitsabläufen oder Vorgaben eingeholt und muss protokolliert werden. Die Expertin / der Experte des Praxisbesuches kann konkrete Hinweise / Fragestellungen mit ins Beurteilungsgespräch in Phase 3 geben. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 23/37 Die Module im Praxisbesuch werden nach den folgenden Beurteilungskriterien beurteilt. Erfüllt Beurteilungskriterien Sehr gut - gut 1 Wahl der Handlung 2 Ausreichend Nicht erfüllt Mangelhaft ungenügend Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen beurteilen. Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen nur teilweise beurteilen. Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen nicht beurteilen. Durchführung der Handlung In der Durchführung der Handlung werden die erforderlichen Elemente ausführlich gezeigt. In der Durchführung der Handlung fehlen wesentliche Elemente. In der Durchführung der Handlung fehlen grundlegende Elemente. 3 Ablauf der Handlung Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und nachvollziehbar. Der Ablauf der Handlung ist unlogisch und/oder unklar. Der Ablauf der Handlung ist nicht ersichtlich und nachvollziehbar. 4 Fachlich und methodisch Die Handlung ist fachlich und methodisch einwandfrei. Die Handlung weist bedeutende fachliche oder methodische Mängel auf. Die Handlung ist fachlich und/oder methodisch falsch 5 Andere Möglichkeit* Es wird mindestens ein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren sinnvollen Handlungsablauf, muss dies begründet werden. In der Durchführung der Handlung fehlen unbedeutende Elemente. Die Handlung weist nur unbedeutende fachliche oder methodische Mängel auf. Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt und/oder nicht begründet, warum es diesen nicht gibt. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 24/37 Erfüllt Nicht erfüllt Beurteilungskriterien Sehr gut - gut Ausreichend Mangelhaft ungenügend 6 Das Ergebnis der Handlung und das persönliche Verhalten sind reflektiert und die entsprechenden Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung wurden/werden abgeleitet. Das Ergebnis der Handlung ist reflektiert und die entsprechenden Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung wurden/werden abgeleitet. Das Ergebnis der Handlung ist reflektiert und es wurden keine Schlüsse abgeleitet. Das Ergebnis der Handlung ist nicht reflektiert und es wurden keine Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung abgeleitet. Reflexion* *wird im anschliessenden Gespräch abgeholt Bestehensnorm 4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / „Wahl der Handlung“ muss zwingend erfüllt sein Mittelschul- und Berufsbildungsamt 25/37 4.2.5.4 Projekt- und Auftragsdokumentation Beschreibung Eine Projekt- und Auftragsdokumentation ist die Beschreibung einer professionellen, zielorientierten Planung, Durchführung und Auswertung eines Projektes resp. Auftrages, mit der Sie die Handlungskompetenzen von mehr als einem Modul nachweisen können, d.h. Sie wenden die Handlungskompetenzen einzelner Module vernetzt an. Pro Dokumentation können Sie die Handlungskompetenzen von einem oder mehreren Modulen nachweisen, in der Regel bis zu 4 Modulen. Pro Validierungsverfahren können Sie mehrere Projekt- und Auftragsdokumentationen erstellen. In jeder Dokumentation deklarieren und kennzeichnen Sie die nachzuweisenden Module. Der Dokumentation legen Sie ein einfaches Projekt- bzw. Auftragsmanagement zu Grunde. Der Ablauf des Projektes bzw. des Auftrages beschreiben Sie in der Projekt- bzw. Auftragsdokumentation. Sie müssen keine Projekt- bzw. Auftragsdisposition vorgängig einreichen. Ihre Dokumentation soll in etwa die folgenden Punkte umfassen: - Ausgangssituation Beschreibung der Ausgangssituation und Begründung der Projekt- bzw. Auftragswahl (Anlass, Beobachtung), auszeigen, welche Module erfüllt sein sollen - Zielbeschreibung Was sind die zu erreichenden Projekt- bzw. Auftragsziele? Woran erkenne ich, dass die Ziele erreicht sind (Überprüfungskriterien) - Planung des Vorgehens Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die folgendes beinhaltet: Zeit / Dauer – Aktivität / Tätigkeit (Teilschritte) – fachliche Überlegungen zur Gestaltung der Situation – beteiligte Personen – Material / Ort - Beschreibung Durchführung Ablauf und eigene Beobachtungen, Wahrnehmungen - Auswertung/Reflexion Überprüfen bzw. aufzeigen, inwieweit die Handlungskompetenzen der gewählten Module erreicht wurden? Schlussfolgerung Mittelschul- und Berufsbildungsamt 26/37 Hinsichtlich der Form (Layout) der Dokumentation sind Sie frei. Erstellen Sie die Dokumentation mit einem Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word) und laden Sie sie als Word- bzw. als PDF-Dokument ins Validierungstool hoch. Der Umfang der Dokumentation kann variieren. Wir empfehlen Ihnen 4 - 10 Seiten, abhängig davon, wie detailliert und aussagekräftig Ihre beigelegten Dokumente sind. Falls vorhanden, können Sie Kopien von Originalunterlagen des durchgeführten Projektes bzw. des Auftrages einreichen. In der Dokumentation beschreiben Sie, welche Tätigkeiten Sie im Projekt bzw. beim Auftrag selbst ausgeführt haben. Sind die Module / Handlungskompetenzen aus den Kopien der Originaldokumente nicht ersichtlich, müssen Sie sie beschreiben. Die Expertinnen / die Experten beurteilen die Projekt- und Auftragsdokumentation nach Einreichung des Dossiers in Phase 3. Im Beurteilungsgespräch können Fragen zur Projektund Auftragsdokumentation gestellt werden. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 27/37 Beurteilungskriterien Für jedes im Projekt gewählte Modul führen die Expertinnen / Experten die Beurteilung nach den folgenden Beurteilungskriterien durch. Erfüllt Beurteilungskriterien Sehr gut - gut Nicht erfüllt Ausreichend Mangelhaft ungenügend 1 Auswahl des Projektes/Auftrages Mit dem gewählten Projekt/Auftrag lassen sich die Kompetenzen beurteilen. Mit dem gewählten Projekt/Auftrag lassen sich die Kompetenzen nur teilweise beurteilen. Mit dem gewählten Projekt/Auftrag lassen sich die Kompetenzen nicht beurteilen. 2 Durchführung der Handlung In der Beschreibung der Handlung werden die erforderlichen Elemente ausführlich beschrieben. In der Beschreibung der Handlung fehlen wesentliche Elemente. In der Beschreibung der Handlung fehlen grundlegende Elemente. 3 Ablauf der Handlung Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und nachvollziehbar. Der Ablauf der Handlung ist unlogisch und/oder unklar. Der Ablauf der Handlung ist nicht ersichtlich und nachvollziehbar. 4 Fachlich und methodisch Die Begründung ist fachlich und methodisch einwandfrei. Die Begründung weist bedeutende fachliche oder methodische Mängel auf. Die Begründung ist fachlich und/oder methodisch falsch. In der Beschreibung der Handlung fehlen unbedeutende Elemente. Die Begründung weist nur unbedeutende fachliche oder methodische Mängel auf. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 28/37 Erfüllt Beurteilungskriterien Sehr gut - gut Nicht erfüllt Ausreichend Mangelhaft ungenügend 5 Andere Möglichkeit Es wird mindestens ein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren sinnvollen Handlungsablauf, muss dies begründet werden. Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt und/oder nicht begründet, warum es keinen gibt. 6 Reflexion Das Ergebnis der Handlung und das persönliche Verhalten sind reflektiert und die entsprechenden Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung wurden/werden abgeleitet. Das Ergebnis der Handlung ist reflektiert und es wurden keine Schlüsse abgeleitet. Das Ergebnis der Handlung ist reflektiert und die entsprechenden Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung wurden/werden abgeleitet. Bestehensnorm 4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / „Auswahl des Projektes/Auftrages“ muss mindestens erfüllt sein Das Ergebnis der Handlung ist nicht reflektiert und es wurden keine Schlüsse aus der bisherigen Erfahrung abgeleitet. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 29/37 4.2.6 Belege zu den Kompetenznachweisen Als Belege zu den Kompetenznachweisen können Nachweise über Berufserfahrung, formelle Aus- und Weiterbildungen u.ä., welche die entsprechend Kompetenznachweise ergänzen und die Anrechnung der Handlungskompetenzen unterstützen, eingereicht werden. Sie sind im Validierungstool dem entsprechenden Kompetenznachweis zuzuordnen. Es können unterschiedliche Belege eingereicht werden: - 4.2.7 Arbeitszeugnisse mit konkreten Hinweise auf gewisse berufliche Handlungskompetenzen Sonstige Belege sind Nachweise über Aus- und Weiterbildungen, Arbeitsproben, Bilder u.ä., die einem Kompetenznachweis beigelegt werden können. Sie unterstreichen die im Kompetenznachweis belegte Handlungskompetenz. Zwingende Belege Zwingende Belege, sind Belege über Aus- und Weiterbildungen, die Sie zwingend nachweisen müssen. Die zwingenden Belege entnehmen Sie bitte dem Dokument „Zwingende Belege“ (siehe Handbuch Teil 2). Der Einreichungszeitpunkt der zwingenden Belege kann, je nach Validierungsverfahren unterschiedlich sein: - Bei der Zulassung in Phase 2 Logistiker EFZ 2007 - Bei Beantragung des EFZ/EBA in Phase 5 FaGe EFZ 2009 FaBe EFZ 2011 AGS EBA 2011 - Als Teil des Moduls FaGe EFZ 2009 Reichen Sie die zwingenden Belege bitte nur zum erwähnten Zeitpunkt ein. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 30/37 5. Phase 3 – Beurteilung In der Beurteilungsphase wird Ihr Dossier von zwei Expertinnen / Experten gelesen und beurteilt. Wird die Allgemeinbildung auch validiert, d.h. es wurden schriftliche Erfahrungsberichte für die Allgemeinbildung erstellt, so sind drei Expertinnen / Experten an der Beurteilung des Dossiers beteiligt. Die Chefexpertinnen / Chefexperten teilen die erforderlichen Expertinnen / Experten für Ihr Dossier zu. Die Beurteilung Ihres Dossiers bis Ausstellung der Lernleistungsbestätigung dauert zirka sechs Monate. 5.1. Beurteilung durch die Experten / Expertinnen Ihr Dossier wird an zwei Expertinnen / Experten zur Beurteilung weitergereicht. Sollten Sie die Allgemeinbildung validieren wollen, dann erhält Ihr Dossier zudem ein Experte / eine Expertin aus dem Bereich Allgemeinbildung zur Überprüfung. Die Expertinnen / Experten beurteilen Ihre Kompetenznachweise in einem ersten Schritt einzeln. Alle Kompetenznachweise, auch die Praxisbesuche und die mündlichen Erfahrungsberichte, werden erst nach Einreichung Ihres Dossiers abschliessend beurteilt. Sobald alle Kompetenznachweise beurteilt sind und die Experten / Expertinnen das Beurteilungsgespräch inhaltlich geplant haben, werden Sie zu einem Beurteilungsgespräch eingeladen. Die Gesamtbeurteilung der einzelnen Kompetenznachweise wird von den Expertinnen / Experten gemeinsam nach dem Beurteilungsgespräch festgelegt. Die Beurteilungskriterien zu den verschiedenen Kompetenznachweisen finden Sie in den Beschreibungen der Kompetenznachweise und im Dokument „Wegleitung für Experten / Expertinnen“ (siehe Handbuch Teil 2). Im Rahmen der Beurteilungsphase achten die Expertinnen / Experten, dass sämtliche verfügbare Informationen berücksichtigt und die einzelnen Modulentscheide in eine Gesamtperspektive gestellt werden. Die einzelnen Kompetenznachweise fügen sich wie ein Puzzle zusammen, so dass ein Gesamtbild Ihrer Handlungskompetenzen beurteilt wird. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 31/37 5.2. Beurteilungsgespräch Nach einer ersten Beurteilung Ihres Dossiers durch die zugeteilten Expertinnen und Experten, findet ein Beurteilungsgespräch zwischen den Expertinnen / Experten und Ihnen statt. Das Beurteilungsgespräch hat zum Ziel, Unklarheiten beispielsweise bezüglich einer Formulierung im schriftlichen Erfahrungsbericht, zu beheben, bei Unsicherheiten, beispielsweise zu betrieblichen Gepflogenheiten, nachzufragen und zu verifizieren, ob Sie die Erfahrungsberichte selbst verfasst haben. Die Dauer des Gespräches ist auf 45 Minuten festgelegt. Wird die Allgemeinbildung ebenfalls validiert, dauert das Gespräch 60 Minuten. Alle im Dossier erbrachten Kompetenznachweise, auch die Praxisbesuche und die mündlichen Erfahrungsberichte, können im Gespräch thematisiert und abschliessend beurteilt werden. Sie haben ein Anrecht auf ein Beurteilungsgespräch. Falls Sie keine Kompetenznachweise erstellt haben und nur anrechenbare Vorbildungen (Modulbestätigungen) im Dossier sind, können die Expertinnen / Experten nach Rücksprache mit der Chefexpertin / dem Chefexperten Ihnen empfehlen, auf das Gespräch zu verzichten. In diesem Fall müssen Sie Ihren Verzicht mit dem Musterformular „Verzichtserklärung“ (siehe Handbuch Teil 2) schriftlich bestätigen. Damit ein Modul anerkannt oder nicht anerkannt wird, müssen beide Expertinnen / Experten anhand des Dossiers und bei Bedarf aufgrund des Gesprächs zur Überzeugung gelangen, dass der/die entsprechende/n Kompetenznachweis/e erbracht / nicht erbracht ist / sind. Kommt keine Einigkeit zu Stande, wird die Chefexpertin / der Chefexperte beigezogen. Die Expertinnen und Experten erstellen aufgrund des Beurteilungsgesprächs ein Protokoll. Das Ergebnis der Beurteilung wird den Teilnehmenden erst mit Erhalt der Lernleistungsbestätigung mitgeteilt. Die detaillierte Beurteilung kann nach deren Erhalt im Rahmen der Akteneinsicht eingesehen werden. 5.3. Zusätzliche Überprüfung Die Chefexpertin / der Chefexperte kann eine zusätzliche Überprüfung für ein bestimmtes Modul anordnen, um abschliessend den Kompetenznachweis zu beurteilen. Dieser Schritt wird nur möglich, wenn die/der Chefexpertin / Chefexperte begründet keinen Mittelschul- und Berufsbildungsamt 32/37 Stichentscheid fällen kann. In der Regel wird dazu ein anderer Kompetenznachweis als der bereits eingereichte angeordnet. Wollen Sie der zusätzlichen Überprüfung nicht nachkommen, wird der Kompetenznachweis als nicht erfüllt beurteilt. 5.4. Beurteilungsbericht Die Expertinnen / Experten erstellen nach dem Beurteilungsgespräch im Validierungstool einen Beurteilungsbericht, sobald sie eine gemeinsame Beurteilung feststeht. Der Beurteilungsbericht wird durch die Expertinnen / Experten freigegeben und an die Chefexpertin / den Chefexperten weitergereicht. Nach Überprüfung durch die Chefexpertin / den Chefexperten wird er als Antrag zur Validierung elektronisch an die jeweilige Prüfungskommission weitergeleitet. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 33/37 6. Phase 4 – Validierung Bei der Validierung überprüft die Prüfungskommission, ob der Beurteilungsbericht korrekt und plausibel ist. Ist dies nicht der Fall, weiss die Prüfungskommission den Bericht an die Chefexpertin / den Chefexperten bzw. an die beurteilenden Experten / Expertinnen zurück. Der Beurteilungsbericht wird dann nochmals überarbeitet / präzisiert. 6.1. Prüfungskommission und Erwahrung Bestätigt die Prüfungskommission den Beurteilungsbericht, wird die Lernleistungsbestätigung ausgestellt, welche Sie auf dem Postweg erhalten. Mit diesem Schritt ist das Qualifikationsverfahren abgeschlossen und alle in der Ergänzenden Bildung nachzuholenden Module können noch zweimal abgeschlossen werden. Die Dauer vom Dossiereingang bis zum Versand der Lernleistungsbestätigung ist zirka sechs Monate. 6.2. Lernleistungsbestätigung Hat die Prüfungskommission entschieden, erhalten Sie die Lernleistungsbestätigung. In der beiliegenden Übersicht sehen Sie, welche Module Ihnen als erfüllt bzw. nicht erfüllt beurteilt wurden. Die Lernleistungsbestätigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Mit der Lernleistungsbestätigung erhalten Sie die „Liste anerkannter Anbieter ergänzende Bildung“ (siehe Handbuch Teil 2). Der Übersicht entnehmen Sie, wo Sie sich für die noch nachzuholenden Module anmelden können. Sämtliche nicht erfüllten Module müssen in der ergänzenden Bildung besucht und abgeschlossen werden. Mit der Lernleistungsbestätigung erhalten Sie einen Vorschlag für einen Termin zur Akteneinsicht. Zusätzlich werden Sie mit dem Merkblatt „Antrag Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis / Berufsattest“ (siehe Handbuch Teil 2) über das erforderliche Vorgehen nach der ergänzenden Bildung informiert. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 34/37 6.3. Akteneinsicht Den zusammen mit der Lernleistungsbestätigung erhaltenen Termin zur Akteneinsicht können Sie im Validierungstool bestätigen oder einen andern Termin vereinbaren. Im Rahmen der Akteneinsicht erhalten Sie die Möglichkeit, die Bewertung durch die Expertinnen / Experten einzusehen. Weiter haben Sie die Möglichkeit, mit der Chefexpertin / dem Chefexperten zu sprechen und Ihre Verständnisfragen zur vorliegenden Beurteilung zu stellen. Zudem bespricht man mit Ihnen die Möglichkeiten, wie die fehlenden Handlungskompetenzen erworben werden können. Ebenso werden mit Ihnen die Rechtsmittel besprochen und Sie können Ihre offenen Fragen zum Validierungsverfahren klären. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 35/37 7. Ergänzende Bildung In der ergänzenden Bildung erwerben Sie die Ihnen fehlenden Handlungskompetenzen (Module) sowie die allenfalls fehlende Allgemeinbildung. Die ergänzende Bildung ist analog der Modulstruktur in den Kompetenznachweisen (siehe Handbuch Teil 2) aufgebaut, d.h. Sie können ganz gezielt fehlende Handlungskompetenzen nachholen. Die ergänzende Bildung muss bei einem anerkannten Anbieter besucht werden. Jedes Modul wird mit einer Prüfung (mündlich, schriftlich und / oder praktisch) abgeschlossen. Im Rahmen der ergänzenden Bildung können zudem "zwingende Belege", welche bei der Dossiererstellung noch nicht vorlagen bzw. erst in der Phase 5 eingereicht werden müssen, erworben werden. 7.1. Anbieter ergänzende Bildung In jedem Validierungsverfahren sind die Anbieter für die ergänzende Bildung (siehe Liste anerkannte Anbieter ergänzende Bildung im Handbuch Teil 2) definiert und festgelegt. Details mit Angaben von Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummern und Homepage können Sie dem erwähnten Dokument entnehmen. 7.2. Anmeldung ergänzende Bildung Die Anmeldung zur ergänzenden Bildung erfolgt über den jeweiligen Anbieter. Bitte schauen Sie auf der Homepage des Anbieters nach, wie der Anmeldeprozess läuft. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 36/37 8. Phase 5 – Zertifizierung Wenn Sie die ergänzende Bildung abgeschlossen haben, d.h. die fehlenden Module gemäss Lernleistungsbestätigung nachgeholt haben, können Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) bzw. Berufsattest (EBA) beantragen. Beachten Sie dabei das Merkblatt „Antrag Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis / eidgenössisches Berufsattest“ (siehe Handbuch Teil 2). 8.1. Beantragung eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) / Berufsattest (EBA) Zur Beantragung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses bzw. Berufsattest füllen Sie das Antragsformular aus. Sie legen die Lernleistungsbestätigung sowie die Modulbestätigungen der ergänzenden Bildung und sofern falls erforderlich, die fehlenden zwingenden Belege hinzu. Die Unterlagen senden Sie an das Aktuariat der jeweiligen Prüfungskommission. Die Adresse finden Sie im Dokument „Antrag EFZ /EBA“ (siehe Handbuch Teil 2). 8.2. Titel und Leistungsausweise Das Aktuariat überprüft, ob gemäss den Vorgaben im Valdierungsverfahren die zwingenden Belege vorliegen. (Im Zweifelsfall wird mit der Chefexpertin / dem Chefexperten Rücksprache genommen) und ob gemäss den Bestehensregeln zum Qualifikationsprofil und Ihrer Lernleistungsbestätigung alle erforderlichen Dokumente zur Zertifizierung beiliegen. Falls etwas fehlt, wird Ihnen eine Nachfrist zur Einreichung des Fehlenden gewährt. Wenn alles beisammen ist, wird der Antrag zur Zertifizierung an die jeweilige Prüfungskommission weitergeleitet. Ihr eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. Berufsattest inkl. Leistungsausweis kann nachher ausgestellt werden. Bei ausserkantonal Teilnehmenden wird das EFZ / EBA durch den Wohnortkanton ausgestellt und verschickt. Mittelschul- und Berufsbildungsamt 37/37
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