Handbuch Validierungsverfahren Teil 1

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
17. März 2016
Version 1.2
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Handbuch
Validierungsverfahren
Teil 1
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
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1.
Einleitung
Sie haben sich entschieden, mit dem Validierungsverfahren einen in der Schweiz
anerkannten Berufsabschluss zu erlangen – ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
bzw. ein eidgenössisches Berufsattest (EBA).
Das Validierungsverfahren im Kanton Zürich wurde 2010 durch das Staatssekretariat für
Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, ehemals Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie, BBT) genehmigt. Die Genehmigung und die aktuelle Umsetzung basiert auf
dem Leitfaden des BBT (siehe www.sbfi.admin.ch ).
Das Validierungsverfahren zum Berufsabschluss dauert erfahrungsgemäss eineinhalb bis
drei Jahre – ein anspruchsvoller, aber lohnenswerter Weg. Ein Berufsabschluss bedeutet
einen sicheren Wert in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert. Ein
Validierungsverfahren eröffnet neue Laufbahn- und Weiterbildungsmöglichkeiten und
verbessert Ihre Chancen bei einem Stellenwechsel.
Das vorliegende Handbuch ist während des Validierungsverfahrens ein wichtiger Begleiter
für Sie. Sie finden darin alle wichtigen Informationen, Checklisten und Anleitungen zum
Validierungsverfahren. Es besteht aus drei Teilen:
Teil 1 Generelle Information
Teil 2 berufsspezifische Informationen
Teil 3 Benutzeranleitung Validierungstool (im Validierungstool abgelegt)
Es wird regelmässig überarbeitet, weshalb es sich lohnt, immer die aktuellste Version
downzuloaden auf www.validierung.zh.ch unter Formulare und Merkblätter.
Schauen Sie rein!
Beachten Sie bitte, dass im Validierungsverfahren Ihre Ansprechpersonen wechseln, je
nachdem in welcher Phase Sie sind. In der „Kontakt- und Adressliste“ im Handbuch Teil 2
finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen und Institutionen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Validierungsverfahren.
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2.
Das Validierungsverfahren
Das Validierungsverfahren ist in fünf Phasen gegliedert.
Im nachfolgenden werden die verschiedenen Phasen mit ihren Elementen ausführlich
beschrieben.
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3.
Phase 1 – Beratung und Information
Ziel der Phase 1 ist es, alle Informationen zu erhalten, um
-
herauszufinden, ob das Validierungsverfahren für einen selbst der richtige Weg ist,
einen Berufsabschluss zu erlangen,
zu wissen, wie das Validierungsverfahren abläuft,
zu wissen, welche Schritte gemacht werden müssen,
zu wissen, wie das Dossier zusammengestellt und eingereicht wird.
Die Phase 1 besteht aus zwei obligatorischen Informationsanlässen und einem
Selbstcheck, sowie einem Freiwilligen Sprachtest. Zusätzlich besteht die Möglichkeit,
persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unter bestimmten Bedingungen (Wohnort
Kanton Zürich, kein Sekundarstufe II – Abschluss oder bei vorliegender Kostengutsprache
des Wohnortkantons) ist diese Beratung kostenlos. Detailinformationen erhalten Sie unter
www.validierung.zh.ch .
3.1.
Obligatorischer Informationsanlass I und II
Der erste Schritt ins Validierungsverfahren ist der Besuch eines obligatorischen
Informationsanlasses. Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen, Unterlagen und
Hilfsmittel, so dass Sie das Validierungsverfahren absolvieren können.
Der obligatorische Informationsanlass ist zweiteilig. Für den ersten Teil, den
obligatorischen Informationsanlass I (OIA I) melden Sie sich über die Homepage der
Fachstelle Validierung des biz Oerlikon, www.validierung.zh.ch, selbständig an. Durch die
Anmeldung haben Sie sich mit den wichtigsten Daten im Validierungstool schon registriert.
Anhand der AHV-Nummer wird im Validierungstool geprüft, ob Sie sich schon einmal
angemeldet haben. Sie bekommen eine Bestätigung der Anmeldung zum obligatorischen
Informationsanlass I per E-Mail zugesandt.
Am obligatorischen Informationsanlass I erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie ein
eidgenössisches Fähigkeitszeugnis / eidgenössisches Berufsattest erwerben können – es
werden die verschiedenen Wege zum Berufsabschluss aufgezeigt. Darüber hinaus
erfahren Sie detailliert, wie das Validierungsverfahren abläuft und was Sie in den einzelnen
Phasen tun müssen.
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Im Anschluss an den Besuch des obligatorischen Informationsanlasses I erhalten Sie ein
Mail mit Ihren Login-Informationen, so dass Sie sich im Validierungstool anmelden können.
Im Validierungstool müssen sie den sogenannten Selbstcheck durchführen. Der
Selbstcheck ist Voraussetzung für eine Anmeldung an den obligatorischen
Informationsanlass II - sofern Sie sich für die Fortsetzung des Validierungsverfahrens
entschliessen.
Für die Anmeldung zum obligatorischen Informationsanlass II wählen Sie einen Termin aus
und melden sich durch Auswahl des Termins an. Diese Anmeldung wir per E-Mail bestätigt.
Im Rahmen des obligatorischen Informationsanlass II geht es darum, mit Ihnen zu
schauen, wie Sie Ihr Dossier am besten zusammenstellen. Der Bilanzierungsprozess, die
verschiedenen Kompetenznachweise, der Zulassungsprozess sowie das Validierungstool
werden detailliert besprochen, um Ihnen das Validierungsverfahren vertrauter zu machen.
Hierzu bekommen Sie verschiedene Hilfsmittel und es stehen Ihnen Fachleute der
Fachstelle Validierung zur Seite.
Nach dem obligatorischen Informationsanlass II entscheiden Sie definitiv, ob Sie ins
Validierungsverfahren einsteigen möchten und bezahlen die Anmeldegebühr von CHF 90.-,
damit Sie den vollen Zugang im Validierungstool bekommen.
3.2.
Selbstcheck / Freiwilliger Sprachtest
Das Validierungsverfahren zur Erlangung eines Berufsabschlusses setzt neben beruflicher
Erfahrung, gute mündliche wie schriftliche Deutschkenntnisse sowie ein hohes Mass an
Motivation und Durchhaltewillen voraus. Nach dem Besuch des obligatorischen
Informationsanlasses I können Sie sich im Validierungstool anmelden. Dort finden Sie
einen Link zum Selbstcheck. Der Selbstcheck muss zwingend ausgefüllt werden.
Mit Hilfe des Selbstchecks können Sie überprüfen, inwieweit Sie die Anforderungen in den
Bereichen Berufserfahrung, Kompetenznachweise und Ressourcen erfüllen. Nach
Ausfüllen des Fragebogens bekommen Sie direkt die Auswertung zum Herunterladen zur
Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse des Selbstchecks sollen Sie bei der Entscheidung unterstützen, ob das
Validierungsverfahren der richtige Weg für Sie ist, einen Berufsabschluss nachzuholen. Die
Ergebnisse sind primär für Sie ersichtlich. In der Beratung und bei der Zulassung besteht
die Möglichkeit, dass die Ergebnisse des Selbstcheck von Beratungs- bzw. Fachpersonen
beigezogen werden können. Beurteilende Personen (Experten) haben keinen Einblick in
den Selbstcheck.
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Insbesondere wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, empfehlen wir, einen
Sprachniveautest durchzuführen. Sie finden im Internet verschiedene kostenlose
Einstufungstests. Für ein erfolgreiches Verfahren ist mindestens die Qualifikation B1
erforderlich.
Nach der Durchführung des Selbstchecks und gegebenenfalls des freiwilligen Sprachtests,
haben Sie die Möglichkeit sich zum obligatorischen Informationsanlass II anzumelden.
3.3.
Einstieg ins Verfahren
Sie haben nach dem Besuch des obligatorischen Informationsanlass II den Entscheid
getroffen, ins Validierungsverfahren einzusteigen.
Der nächste Schritt ist nun das Begleichen der Anmeldegebühr für das Validierungstool
von CHF 90.-. Sie haben drei Möglichkeiten dies zu tun:
-
Sie überweisen den Betrag auf folgendes Konto: IBAN-Nummer CH63 0070 0110
0061 0300 8
Sie bezahlen online mit Kreditkarte
Sie fordern einen Einzahlungsschein an, welcher Ihnen per Post zugestellt wird.
Nach Eingang und Verbuchung des Betrages wird Ihr Zugang zum Validierungstool
vollumfänglich freigeschaltet und Sie können mit der Dossierbearbeitung beginnen. Falls
Sie online mit Kreditkarte bezahlen, können Sie sofort mit der Dossierbearbeitung
beginnen.
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4.
Phase 2 – Bilanzierung
Die Phase 2 besteht aus mehreren Schritten:
-
-
Der Zulassung zum Validierungsverfahren, d.h. dem Antrag und der Beurteilung
der Zulassungsvoraussetzungen zum Validierungsverfahren und der
Überprüfungen der anrechenbaren Vorbildung;
der Erstellung des Dossiers;
dem Einreichen des Dossiers.
Im Folgenden sind alle Aspekte, welche die Phase 2 betreffen, beschrieben.
4.1.
Zulassung
Zu Beginn der Bilanzierung stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum
Validierungsverfahren. Hierzu müssen Sie folgenden Unterlagen in Ihrem Dossier
zusammenstellen und ins Validierungstool hochladen:
-
-
Wohnsitzbestätigung (gilt nur für Zürcher Teilnehmende) bzw. Zuweisung und
Kostengutsprache (Wohnort ausserhalb Kanton Zürich). Bei Wohnsitz ausserhalb
der Schweiz kann ggf. eine Arbeitsbewilligung eingefordert werden.
Nachweise Berufserfahrung u.a. Arbeitszeugnisse / Arbeitsbestätigungen
Vervollständigung des eigenen Profils
Ausweiskopie
Nachweis Anrechenbare Vorbildung (berufliche und allgemeinbildende Vorbildung)
Falls Sie im Validierungsverfahren Logistiker/in EFZ 2007 sind, müssen Sie noch zusätzlich
die erforderlichen zwingenden Belege dazulegen. Die zwingenden Belege und den
Zeitpunkt der Einreichung entnehmen Sie bitte dem Dokument „Zwingende Belege“ (siehe
Handbuch Teil 2). Wenn Sie alle Dokumente zusammengestellt haben, können Sie den
Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren stellen.
Ihre Unterlagen werden vom Berufs- und Mittelschulamt des Kantons Zürich geprüft. Falls
Sie die Voraussetzungen bezogen auf die Zulassung erfüllen, werden Sie zum Verfahren
zugelassen. Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen Sie eine vorläufige
Ablehnung mit einer klaren Information, was Ihnen noch fehlt.
Bezüglich der anrechenbaren Vorbildung bekommen Sie mit der Zulassung bzw.
vorläufigen Ablehnung einen definitiven Bescheid, welche beruflichen
Handlungskompetenzen und allgemeinbildende Vorbildung Ihnen angerechnet werden.
Das ist entscheidend für die Planung der Dossiererstellung und die Planung der
erforderlichen Kompetenznachweise. Grundsätzlich können Sie mit oder ohne Zulassung
mit der Erstellung Ihres Dossiers beginnen. Die Zulassung bzw. vorläufige Ablehnung hat
Einfluss auf den Zeitpunkt des Einreichens Ihres Dossiers – Einreichen können Sie Ihr
Dossier nur mit einer Zulassung.
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4.1.1
Zuweisung und Kostengutsprache
(bei ausserkantonalen Teilnehmenden und Teilnehmenden mit
Wohnsitz im Ausland)
Teilnehmende, welche nicht Wohnsitz im Kanton Zürich haben, melden sich beim
Eingangsportal Ihres Wohnkantons für die Zuweisung zum Validierungsverfahren sowie
eine Kostengutsprache.
Die Ansprechpartner Ihres Wohnortkantons finden Sie in der Übersicht „Eingangsportale
Deutschschweiz“ im Handbuch Teil 2. Sie werden offiziell für das Validierungsverfahren an
den Kanton Zürich zugewiesen und erhalten je nachdem, wie die kantonalen Regelungen
aussehen, eine Kostengutsprache. Diese legen Sie Ihrem Dossier bei der Zulassung bei.
Falls Sie keine Zuweisung vom Wohnortkanton erhalten oder das Validierungsverfahren
von einem Wohnort im Ausland absolvieren wollen, können Sie dies als Selbstzahler/in
machen. Bei Wohnsitz im Ausland kann ggf. eine Arbeitsbewilligung eingefordert werden.
4.1.2
Berufserfahrung
Um zum Validierungsverfahren zugelassen werden zu können, sind gemäss Art. 32 der
Berufsbildungsverordnung (BBV) 5 Jahre berufliche Erfahrung (Erwerbstätigkeit)
erforderlich.
Ein Teil dieser Berufserfahrung muss im angestrebten Beruf selbst erworben worden sein
(sogenannte spezifische Berufserfahrung), die in den jeweiligen Bildungsverordnungen
geregelt ist. Die Bildungsverordnungen der einzelnen Berufe finden Sie auf der Homepage
des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) www.sbfi.admin.ch im
Berufsverzeichnis. Die Kriterien zur Anerkennung der Berufserfahrung finden Sie im
Anhang „Berufserfahrung“ im Handbuch Teil 2.
Folgende spezifische Berufserfahrungen sind in den aktuellen Validierungsverfahren
erforderlich:
Fachmann / Fachfrau Gesundheit EFZ 2009
Fachmann / Fachfrau Betreuung EFZ 2011
Logistiker/in EFZ 2007
Informatiker/in EFZ 2005
Assistentin Gesundheit und Soziales EBA
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3 Jahre
4 Jahre, Pensum von mindestens 50%
3 Jahre
keine
2 Jahre, Pensum von 80%
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Belegen können Sie diese Berufserfahrung u.a. mit Arbeitszeugnissen bzw.
Arbeitsbestätigungen. Falls Sie selbständig sind belegen Sie Ihre Berufserfahrung mit
Steuerbelegen oder Belegen der AHV.
4.1.3
Anrechenbare Vorbildung
Aufgrund Ihrer Vorbildung wird im Rahmen der Zulassung zum Validierungsverfahren
entschieden, welche beruflichen bzw. allgemeinbildenden Handlungskompetenzen
(Module) Sie bereits erfüllt haben und Sie im Dossier nicht mehr nachweisen müssen.
Anrechnung beruflicher Handlungskompetenzen
Im Rahmen der Dossiererarbeitung können Sie im Validierungstool angeben, welche
beruflichen Handlungskompetenzen Sie bereits im Rahmen einer formellen Ausbildung
bzw. Weiterbildung erworben haben.
Hierbei werden auch Modulbestätigungen aus der ergänzenden Bildung resp.
Lernleistungsbestätigungen aus einem anderen Validierungsverfahren berücksichtigt,
sofern sie nicht älter sind als 5 Jahre.
Ebenso werden je nach Verfahren auch angefangene, aber abgebrochene
Lehrverhältnisse oder nicht bestandene Qualifikationsverfahren, die nicht länger als 5
Jahre zurückliegen, bei der Anrechnung von Handlungskompetenzen berücksichtigt.
Was in den einzelnen Berufen als Vorbildung angerechnet wird, wird von den
Organisationen der Arbeitswelt des Kantons Zürichs in Zusammenarbeit mit dem
Mittelschul- und Berufsbildungsamt gem. einer Liste festgelegt (vgl. Liste „ Anrechenbare
Vorbildung“ im Handbuch Teil 2).
Anrechnung Allgemeinbildender Vorbildung
Die Allgemeinbildung wird bei eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen / Berufsattesten
einer gleich langen oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis
einer abgeschlossener Vorbildungen gemäss Liste anerkannt (Liste gemäss Empfehlung
Nr. 17 der SBBK/SDBB Kommission QV vom 10. September 2010 im Handbuch Teil 2).
Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land
ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU
war und der Inhaber eine Sprachkompetenz mindestens auf Niveau B1 in Deutsch
nachweisen kann.
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Bei anderen ausländischen Diplomen entscheidet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt
bei Bedarf nach Absprache mit dem Chefexperten Validierung Allgemeinbildung
abschliessend über die Anerkennung. Dazu sind folgende Unterlagen bei der Zulassung
zum Validierungsverfahren ins Tool zu laden:

das entsprechende Abschlussdiplom

einen Beleg über die Art und Dauer der besuchten Fächer und deren Benotung
(Semesterzeugnisse), welche zum Abschluss führten

einen Nachweis über eine Sprachkompetenz von mindestens B1 in Deutsch, sofern
der Abschluss keine Angaben dazu enthält.
Die anerkannten Vorbildungen mit den konkret anzurechnenden Handlungskompetenzen
sind in der Liste „Anrechenbare Vorbildung“ und „Anerkennung der Allgemeinbildung“
(siehe Handbuch Teil 2) aufgeführt.
Es wird empfohlen, die entsprechenden Nachweise möglichst rasch und vollständig im
Validierungstool zu erfassen. Sobald der Entscheid zur Zulassung und Anrechnung der
Vorbildung vorliegt, kann die Dossiererstellung umfassend und vollständig geplant werden.
4.1.4
Vorläufige Ablehnung
Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht, wird die Zulassung zum
Validierungsverfahren vorläufig abgelehnt. Mit der Bearbeitung Ihres Dossiers können Sie
trotzdem beginnen. Sie können Ihr Dossier allerdings nicht einreichen, bevor Sie die
fehlenden Zulassungsvoraussetzungen nachweisen können.
Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen - 5 Jahre Berufserfahrung wie auch die
spezifische Berufserfahrung – belegen können, können Sie erneut einen Antrag auf
Zulassung stellen. Dieser wird geprüft und falls nun alles erfüllt ist, bekommen Sie eine
Zulassung und Sie können Ihr Dossier abschliessen und zur Beurteilung einreichen.
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4.2
4.2.1
Erstellung des Dossiers
Qualifikationsprofil – Modulstruktur
Jeder Beruf in der beruflichen Grundbildung ist in einer Bildungsverordnung, in einem
Qualifikationsprofil und einem Bildungsplan beschrieben. Die Bildungsverordnung regelt
u.a. die Dauer der Grundbildung, die Lernorte und das Qualifikationsverfahren. Im
Qualifikationsprofil sind das Berufsbild, die Handlungskompetenzbereiche sowie die
Übersicht über die beruflichen Handlungskompetenzen dargestellt. Der Bildungsplan ist
noch eine Stufe detaillierter und beschreibt ausführlich die einzelnen beruflichen
Handlungskompetenzen.
Aus dem Qualifikationsprofil und Bildungsplan wurden die Modulstruktur und die
Selbstbeurteilung erstellt. Die Zahlen in der Klammer hinter dem Modulnamen verweisen
auf die entsprechende berufliche Handlungskompetenz im Qualifikationsprofil.
Weiterführende Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:
-
-
Bildungsverordnung (BiVO), Bildungsplan, Qualifikationsprofil und die
Bestehensregeln im Download-Bereich des Validierungstools oder im
Berufsverzeichnis auf www.sbfi.admin.ch
„Selbstbeurteilung“ und „Modulstruktur“ im Handbuch Teil 2
In den Dokumenten sind alle beruflichen Handlungskompetenzen beschrieben und
erläutert, die Sie in Ihrem Dossier nachweisen müssen.
4.2.2
Anforderungsprofil und Erläuterungen zur Validierung der
Allgemeinbildung
Für den Erhalt des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder des Eidgenössischen
Berufsattests (EBA) muss neben den beruflichen Handlungskompetenzen auch die
Allgemeinbildung erfüllt sein.
Das Anforderungsprofil der Allgemeinbildung des Kanton Zürich beruht auf den Vorgaben
des SBFI, welche im nationalen Leitfaden geführt werden. Nähere Informationen finden Sie
unter www.sbfi.admin.ch .
Ohne entsprechende Vorbildung kann die Allgemeinbildung im Rahmen des
Validierungsverfahrens mittels schriftlichen Erfahrungsberichten und aufgrund von
zusätzlichen Belegen anerkannt werden. Das Anforderungsprofil der Allgemeinbildung des
Kanton Zürich enthält 12 Sozial- und Methodenkompetenzen (siehe „Anforderungsprofil
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Allgemeinbildung“ im Handbuch Teil 2), die belegt werden müssen. Es müssen mindestens
drei schriftliche Erfahrungsberichte geschrieben werden, in denen die Kompetenzen
sinnvoll zusammengefasst werden können.
4.2.3
Selbstbeurteilung
Jedes Modul ist mit einer gewissen Anzahl von Präzisierungen beschrieben. Das sind
Handlungskompetenzen, die zu diesem Modul gehören.
Wenn Sie mit der Modulbearbeitung beginnen, dann beurteilen Sie sich für jedes Modul
einmal selbst. D.h. Sie beurteilen für jede Präzisierung Ihre Kenntnisse und Ihre Erfahrung.
Sie haben eine vierstufige Skala zur Verfügung:
Trifft zu
Trifft eher zu
Trifft eher nicht zu
Trifft nicht zu
Nachdem Sie die Selbstbeurteilung im Modul gemacht haben, schliessen Sie sie ab. Je
nachdem wie Sie sich selbst einschätzen, ist die Selbstbeurteilung positiv oder negativ.
Ist sie positiv, bedeutet das, Sie können nun einen Kompetenznachweis auswählen und
Ihre Kompetenzen nachweisen. Ist die Selbstbeurteilung negativ, bedeutet das in der
Regel, dass Sie die Kompetenz in der ergänzenden Bildung nachholen. Es gibt auch die
Möglichkeit, dass Sie sich die Kompetenz nachträglich on the job aneignen, die
Selbstbeurteilung wieder öffnen und korrigieren und dann einen Kompetenznachweis
auswählen.
4.2.4
Fremdbeurteilung
Im Rahmen der Fremdbeurteilung beantwortet ein Dritter, z.B. der Arbeitgeber, die
Fragen, welche Sie im Rahmen der Selbstbeurteilung beantworten mussten. Die
Fremdbeurteilung ist freiwillig.
Sie können über das Validierungstool Ihre Vorgesetzte / Vorgesetzten dazu einladen, bei
einem oder mehreren Module eine Fremdbeurteilung vorzunehmen. Sie können dann die
Fremdbeurteilung dem Modul als zusätzlichen Beleg dazulegen.
Sie können gleichzeitig mehrere Module zur Fremdbeurteilung an Ihre Vorgesetzte /
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Vorgesetzen senden. Auch haben Sie die Möglichkeit
mehrere Fremdbeurteilungen je Modul einzuholen.
4.2.5
Kompetenznachweise
Im Rahmen der Dossiererstellung sind die erforderlichen beruflichen und allgemeinbildenden
Handlungskompetenzen nachzuweisen. Der Nachweis wird Ihnen nur ermöglicht, wenn Sie
sich in der Selbstbeurteilung die entsprechenden Handlungskompetenzen auch zutrauen.
Um die beruflichen Handlungskompetenzen nachzuweisen, gibt es im Zürcher
Validierungsverfahren insgesamt vier mögliche Kompetenznachweise:




Schriftlicher Erfahrungsbericht
Mündlicher Erfahrungsbericht
Praxisbesuch
Projekt- und Auftragsdokumentation
Die allgemeinbildenden Handlungskompetenzen können nur mittels mindestens dreier
schriftlicher Erfahrungsberichte nachgewiesen werden.
In jedem Validierungsverfahren ist geregelt, welche Kompetenznachweise generell möglich
sind. D.h. es gibt eine Übersicht, mit den Kompetenznachweisen, die in den einzelnen
Modulen zugelassen sind. Die Übersicht ist im Handbuch Teil 2 „Kompetenznachweise je
Modul“ ersichtlich.
4.2.5.1
Schriftlicher Erfahrungsbericht
Beschreibung
Der schriftliche Erfahrungsbericht ist ein Bericht zum Nachweisen Ihrer Handlungskompetenz. Zum Erfüllen eines Modules werden ein oder mehrere Erfahrungsberichte
benötigt. Der schriftliche Erfahrungsbericht bezieht sich immer auf ein konkretes Modul.
Jeder schriftliche Erfahrungsbericht hat einen oder mehrere konkrete, schriftliche
Aufgabenstellungen. Die Aufgabenstellungen können unterschiedlich sein:
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
Konkrete Aufgabenstellung mit Inhaltsvorgaben

Aufgabenstellung mit zwingend vorgegebenen Präzisierungen
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
Offene Aufgabenstellungen – freie Auswahl der Präzisierungen
Anhand eines konkreten Beispiels beschreiben Sie, dass Sie über die geforderten
Handlungskompetenzen verfügen. Sie beschreiben Ihr Handeln, begründen Ihr Handeln
und Sie reflektieren sich und ihr Handeln (Dreisprung). Im Validierungstool finden Sie eine
Vorlage zum Schreiben des schriftlichen Erfahrungsberichtes. Benutzen Sie beim
Formulieren die übliche Fachsprache.
Das Layout Ihres schriftlichen Erfahrungsberichtes ist innerhalb des vorgegebenen Rasters
frei gestaltbar. Bezüglich Textlänge gibt es keine Minimal- bzw. Maximalvorgaben. Wir
empfehlen Ihnen als Richtgrösse 3 – 4 Seiten.
Der schriftliche Erfahrungsbericht wird in Word erstellt und dann als Word- oder als PDFDokument abgespeichert. Im Anschluss daran können Sie ihn im Validierungstool
hochgeladen.
Sowohl im Validierungstool als auch im Handbuch Teil 2 finden Sie einen
„Mustererfahrungsbericht“ zu Ihrer Unterstützung.
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Beurteilungskriterien
Ihre schriftlichen Erfahrungsberichte werden von den Expertinnen / Experten nach den folgenden Kriterien beurteilt.
Erfüllt
Beurteilungskriterien
Sehr gut - gut
1 Wahl der Handlung
Ausreichend
Nicht erfüllt
Mangelhaft
ungenügend
Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen
beurteilen.
Mit der gewählten Handlung
lassen sich die Kompetenzen
nur teilweise beurteilen.
Mit der gewählten Handlung
lassen sich die Kompetenzen
nicht beurteilen.
2 Durchführung der
Handlung
In der Beschreibung der
Handlung sind die
erforderlichen Elemente
ausführlich beschrieben.
In der Beschreibung der
Handlung fehlen wesentliche
Elemente.
In der Beschreibung der
Handlung fehlen
grundlegende Elemente.
3 Ablauf der Handlung
Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und nachvollziehbar.
Der Ablauf der Handlung ist
unlogisch und/oder unklar.
Der Ablauf der Handlung ist
nicht ersichtlich und
nachvollziehbar.
4 Fachlich und
methodisch
Die Begründung ist
fachlich und methodisch
einwandfrei.
Die Begründung weist
bedeutende fachliche oder
methodische Mängel auf.
Die Begründung ist fachlich
und/oder methodisch falsch.
5 Andere Möglichkeit
Es wird mindestens ein weiterer, sinnvoller
Handlungsablauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren
sinnvollen Handlungsablauf, muss dies begründet werden.
In der Beschreibung der
Handlung fehlen
unbedeutende Elemente.
Die Begründung weist nur
unbedeutende fachliche oder
methodische Mängel auf.
Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt
und/oder nicht begründet, warum es keinen gibt.
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Erfüllt
Nicht erfüllt
Beurteilungskriterien
Sehr gut - gut
Ausreichend
6 Reflexion
Das Ergebnis der
Handlung und das
persönliche Verhalten sind
reflektiert und die
entsprechenden Schlüsse
aus der bisherigen
Erfahrung wurden/werden
abgeleitet.
Das Ergebnis der Handlung
Das Ergebnis der Handlung
ist reflektiert und die
ist reflektiert und es wurden
entsprechenden Schlüsse aus keine Schlüsse abgeleitet.
der bisherigen Erfahrung
wurden/werden abgeleitet.
Bestehensnorm
4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / „Wahl der Handlung“ muss zwingend erfüllt sein
Mangelhaft
ungenügend
Das Ergebnis der Handlung
ist nicht reflektiert und es
wurden keine Schlüsse aus
der bisherigen Erfahrung
abgeleitet.
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4.2.5.2
Mündlicher Erfahrungsbericht
Beschreibung
Beim mündlichen Erfahrungsbericht können Sie ein Modul zeigen bzw. vorstellen. Für den
mündlichen Erfahrungsbericht müssen Sie die Aufgabenstellungen aus dem schriftlichen
Erfahrungsbericht nehmen. Hat ein Modul mehrere Aufgabenstellungen, dann müssen Sie
auch mehrere mündliche Erfahrungsberichte einplanen.
Die Präsentation (das Zeigen) besteht aus drei Elementen (analog dem schriftlichen
Erfahrungsbericht):

Beschreibung

Begründung

Reflexion
Der mündliche Erfahrungsbericht dauert max. 30 Minuten pro Aufgabenstellung: Ihre
Präsentation dauert max. 20 Minuten pro gezeigter Aufgabenstellung (Handlungskompetenz). Zur Unterstützung können Sie Ihre Präsentationsmittel frei wählen (z.B.
Powerpoint, Flipchart, Pinnwand, o.ä.). Im Anschluss an Ihre Präsentation können Ihnen
die Expertinnen / die Experten inhaltliche Klärungsfragen stellen. Der Frageteil dauert max.
10 Minuten.
An den Präsentationstagen können Sie ein oder mehrere Zeitfenster für eine Präsentation
über das Validierungstool reservieren. Es sind zwei Expertinnen / Experten anwesend. Die
übliche Infrastruktur (Notebook, Beamer, Pinnwände, Flipcharts, etc.) ist in den Räumen
vorhanden. Benötigen Sie spezielle Infrastruktur, kontaktieren Sie diesbezüglich vorgängig
die Experten. Sie bringen Ihre Hilfsmittel bzw. Ihre Präsentation (auf einem USB-Stick) mit.
Wichtig: Bei Antritt der Präsentation wird sie durchgeführt und es ist für die gewählten
Module nicht mehr möglich, andere Kompetenznachweise zu wählen. Unentschuldigtes
Fernbleiben gilt als durchgeführter, nicht bestandener Kompetenznachweis.
Beurteilung und Beurteilungskriterien
Die Expertinnen / Experten beurteilen Ihre Präsentation und das anschliessende
Klärungsgespräch. Sie führen ein Präsentationsprotokoll, in dem sie die Handlung, den
Inhalt und die von Ihnen verwendeten Hilfsmittel festhalten. Zusätzlich wird ein
Gesprächsprotokoll inkl. der gestellten Klärungsfragen geführt.
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Während dem Gespräch wird eine Expertin / ein Experte das Gespräch führen, der zweite
führt das Protokoll. Im Anschluss an die Präsentation wir Ihnen keine Auskunft über das
Resultat Ihrer Präsentation gegeben.
Die beiden Expertinnen / Experten machen einen Beurteilungsvorschlag, der in die
definitive Beurteilung in Phase 3 (Beurteilung) einfliesst. Die Expertin / der Experte des
mündlichen Erfahrungsberichtes kann konkrete Hinweise / Fragestellungen mit ins
Beurteilungsgespräch in Phase 3 geben.
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Der mündliche Erfahrungsbericht wird mit den folgenden Beurteilungskriterien beurteilt.
Erfüllt
Nicht erfüllt
Beurteilungskriterien
Sehr gut – gut
1 Wahl der Handlung
Mit der gewählten Handlung lassen sich die Kompetenzen
beurteilen.
2 Durchführung der
Handlung
In der Erklärung der
Handlung sind die
erforderlichen Elemente
ausführlich erklärt.
3 Ablauf der Handlung
Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und nachvollziehbar.
Der Ablauf der Handlung ist
unlogisch und/oder unklar.
Der Ablauf der Handlung ist
nicht ersichtlich und
nachvollziehbar.
4 Fachlich und
methodisch
Die Begründung ist
fachlich und methodisch
einwandfrei.
Die Begründung weist
bedeutende fachliche oder
methodische Mängel auf.
Die Begründung ist fachlich
und/oder methodisch falsch.
5 Andere Möglichkeit
Es wird mindestens ein weiterer, sinnvoller
Handlungsablauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren
sinnvollen Handlungsablauf, muss dies begründet werden.
Ausreichend
Mangelhaft
ungenügend
Mit der gewählten Handlung
lassen sich die Kompetenzen
nur teilweise beurteilen.
Mit der gewählten Handlung
lassen sich die Kompetenzen
nicht beurteilen.
In der Erklärung der Handlung In der Erklärung der Handlung In der Erklärung der Handlung
fehlen unbedeutende
fehlen wesentliche Elemente. fehlen grundlegende
Elemente.
Elemente.
Die Begründung weist nur
unbedeutende fachliche oder
methodische Mängel auf.
Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt
und/oder nicht begründet, warum es keinen gibt.
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Erfüllt
Nicht erfüllt
Beurteilungskriterien
Sehr gut – gut
Ausreichend
6 Reflexion
Das Ergebnis der
Handlung und das
persönliche Verhalten sind
reflektiert und die
entsprechenden Schlüsse
aus der bisherigen
Erfahrung wurden/werden
abgeleitet.
Das Ergebnis der Handlung
Das Ergebnis der Handlung
ist reflektiert und die
ist reflektiert und es wurden
entsprechenden Schlüsse aus keine Schlüsse abgeleitet.
der bisherigen Erfahrung
wurden/werden abgeleitet.
Bestehensnorm
4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / „Wahl der Handlung“ muss zwingend erfüllt sein
Mangelhaft
ungenügend
Das Ergebnis der Handlung
ist nicht reflektiert und es
wurden keine Schlüsse aus
der bisherigen Erfahrung
abgeleitet.
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4.2.5.3
Praxisbesuch
Beschreibung
In einem Praxisbesuch können Sie an Ihrem Arbeitsplatz bestimmte Handlungskompetenzen zeigen. Expertinnen / Experten kommen zu Ihnen, um Ihre Handlungen zu
beurteilen.
Sie können aus einer Liste festgelegter Module auswählen, wo Sie einen Praxisbesuch
machen möchten. Es ist möglich mehrere Praxisbesuche zu machen. Pro Praxisbesuch
können Sie mindestens 2 bis maximal 4 Module wählen. Die Dauer des Praxisbesuches
hängt von der Anzahl der Module ab: pro Modul dauert er 30 Minuten. Am Ende des
Praxisbesuches stellt Ihnen die Expertin / der Experte noch inhaltliche Fragen.
Für einen Praxisbesuch benötigen Sie einen Arbeitsplatz und die Bereitschaft Ihres
Arbeitsgebers, Sie den Praxisbesuch durchführen zu lassen. Der Praxisbesuch ist nur an
Werktagen zu den berufsüblichen Arbeitszeiten möglich, nicht an Sonn- und Feiertagen
und nicht in der Nacht.
Der Praxisbesuch läuft wie folgt ab:
-
Über das Validierungstool melden Sie sich für den Praxisbesuch an: Sie wählen 2 – 4
Module aus und geben einen Zeitraum für die Durchführung an. Sie haben die
Möglichkeit, eine Ansprechperson in Ihrem Betrieb anzugeben.
Die Anmeldemöglichkeit ist flexibel gehalten, d.h. Sie können sich für einen oder gleich
für mehrere Praxisbesuche anmelden.
-
Die Chefexpertin / der Chefexperte teilt Ihnen eine Expertin/ einen Experten für den
Praxisbesuch zu.
-
Die Expertin / der Experte nimmt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Termin für
den Praxisbesuch mit Ihnen. Die Terminabsprache findet über das Validierungstool
statt, d.h. Sie wählen einen Termin aus, welcher von der Expertin / dem Experten
bestätigt wird.
-
Nachdem der Praxisbesuch bestätigt wurde, erstellen Sie einen Arbeitsplan für den
Praxisbesuch. Im Validierungstool steht Ihnen hierfür eine Planungshilfe als Vorlage
zur Verfügung. Diesen Arbeitsplan stellen Sie vor Start des Praxisbesuches der
Expertin / dem Experten zur Verfügung, d.h. Sie bringen die Planung zum Beginn des
Praxisbesuches ausgedruckt mit.
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Die Planung ist zwingend für die Durchführung des Praxisbesuches, d.h. ohne die
vorgängige Planung wird der Praxisbesuch nicht durchgeführt und gilt als nicht erfüllt.
-
Der Praxisbesuch wird durchgeführt – max.30 Min. pro Modul, für vier Module also
insgesamt max. 120 Minuten). Im Anschluss an den Praxisbesuch werden Fragen zu
den beiden Beurteilungskriterien „andere Möglichkeit“ und „Reflexion“ sowie allenfalls
noch inhaltliche Klärungsfragen gestellt. Die Dauer ist begrenzt auf max. 5 Minuten pro
Modul.
-
Am Ende des Praxisbesuches erfahren Sie nicht, ob Sie die gezeigten Module erfüllt
haben oder nicht. Dieser Entscheid wird Ihnen erst mit der Lernleistungsbestätigung,
die Sie nach der Beurteilung Ihres gesamten Dossiers erhalten, mitgeteilt.
-
Die Expertin / der Experte protokolliert den Praxisbesuch und lädt am Ende des
Praxisbesuches Ihre Planung und das Protokoll in Ihr Dossier hoch. Dies ist für Sie
beides nicht sichtbar, fliesst aber in Ihre Beurteilung in Phase 3 ein.
Wichtig: Bei Antritt des Praxisbesuches wird er durchgeführt und es ist für die gewählten
Module nicht mehr möglich, andere Kompetenznachweise zu wählen.
Beurteilung und Beurteilungskriterien
Den Praxisbesuch beurteilen die Expertinnen / die Experten pro Modul.
Nach Abschluss des Praxisbesuches kann die Expertin / der Experte direkt im Anschluss
oder innerhalb einer Woche eine Auskunft (auch telefonisch) bei der Ansprechperson am
Arbeitsplatz einholen, falls Sie eine Ansprechperson angegeben haben. Diese Auskunft
wird nur im Zusammenhang mit unklaren betrieblichen Arbeitsabläufen oder Vorgaben
eingeholt und muss protokolliert werden.
Die Expertin / der Experte des Praxisbesuches kann konkrete Hinweise / Fragestellungen
mit ins Beurteilungsgespräch in Phase 3 geben.
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Die Module im Praxisbesuch werden nach den folgenden Beurteilungskriterien beurteilt.
Erfüllt
Beurteilungskriterien
Sehr gut - gut
1
Wahl der Handlung
2
Ausreichend
Nicht erfüllt
Mangelhaft
ungenügend
Mit der gewählten Handlung lassen sich die
Kompetenzen beurteilen.
Mit der gewählten Handlung
lassen sich die Kompetenzen
nur teilweise beurteilen.
Mit der gewählten Handlung
lassen sich die Kompetenzen
nicht beurteilen.
Durchführung der
Handlung
In der Durchführung der
Handlung werden die
erforderlichen Elemente
ausführlich gezeigt.
In der Durchführung der
Handlung fehlen wesentliche
Elemente.
In der Durchführung der
Handlung fehlen
grundlegende Elemente.
3
Ablauf der Handlung
Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und
nachvollziehbar.
Der Ablauf der Handlung ist
unlogisch und/oder unklar.
Der Ablauf der Handlung ist
nicht ersichtlich und
nachvollziehbar.
4
Fachlich und
methodisch
Die Handlung ist fachlich
und methodisch
einwandfrei.
Die Handlung weist
bedeutende fachliche oder
methodische Mängel auf.
Die Handlung ist fachlich
und/oder methodisch falsch
5
Andere Möglichkeit*
Es wird mindestens ein weiterer, sinnvoller
Handlungsablauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren
sinnvollen Handlungsablauf, muss dies begründet
werden.
In der Durchführung der
Handlung fehlen
unbedeutende Elemente.
Die Handlung weist nur
unbedeutende fachliche
oder methodische Mängel
auf.
Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt
und/oder nicht begründet, warum es diesen nicht gibt.
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Erfüllt
Nicht erfüllt
Beurteilungskriterien
Sehr gut - gut
Ausreichend
Mangelhaft
ungenügend
6
Das Ergebnis der
Handlung und das
persönliche Verhalten
sind reflektiert und die
entsprechenden
Schlüsse aus der
bisherigen Erfahrung
wurden/werden
abgeleitet.
Das Ergebnis der
Handlung ist reflektiert
und die entsprechenden
Schlüsse aus der
bisherigen Erfahrung
wurden/werden abgeleitet.
Das Ergebnis der Handlung
ist reflektiert und es wurden
keine Schlüsse abgeleitet.
Das Ergebnis der Handlung
ist nicht reflektiert und es
wurden keine Schlüsse aus
der bisherigen Erfahrung
abgeleitet.
Reflexion*
*wird im anschliessenden Gespräch abgeholt
Bestehensnorm
4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / „Wahl der Handlung“ muss zwingend
erfüllt sein
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4.2.5.4
Projekt- und Auftragsdokumentation
Beschreibung
Eine Projekt- und Auftragsdokumentation ist die Beschreibung einer professionellen,
zielorientierten Planung, Durchführung und Auswertung eines Projektes resp. Auftrages,
mit der Sie die Handlungskompetenzen von mehr als einem Modul nachweisen können,
d.h. Sie wenden die Handlungskompetenzen einzelner Module vernetzt an.
Pro Dokumentation können Sie die Handlungskompetenzen von einem oder mehreren
Modulen nachweisen, in der Regel bis zu 4 Modulen. Pro Validierungsverfahren können
Sie mehrere Projekt- und Auftragsdokumentationen erstellen. In jeder Dokumentation
deklarieren und kennzeichnen Sie die nachzuweisenden Module.
Der Dokumentation legen Sie ein einfaches Projekt- bzw. Auftragsmanagement zu Grunde.
Der Ablauf des Projektes bzw. des Auftrages beschreiben Sie in der Projekt- bzw.
Auftragsdokumentation. Sie müssen keine Projekt- bzw. Auftragsdisposition vorgängig
einreichen.
Ihre Dokumentation soll in etwa die folgenden Punkte umfassen:
-
Ausgangssituation
Beschreibung der Ausgangssituation und Begründung der Projekt- bzw.
Auftragswahl (Anlass, Beobachtung), auszeigen, welche Module erfüllt sein sollen
-
Zielbeschreibung
Was sind die zu erreichenden Projekt- bzw. Auftragsziele? Woran erkenne ich,
dass die Ziele erreicht sind (Überprüfungskriterien)
-
Planung des Vorgehens
Es ist eine Detailplanung zu erstellen, die folgendes beinhaltet:
Zeit / Dauer – Aktivität / Tätigkeit (Teilschritte) – fachliche Überlegungen zur
Gestaltung der Situation – beteiligte Personen – Material / Ort
-
Beschreibung Durchführung
Ablauf und eigene Beobachtungen, Wahrnehmungen
-
Auswertung/Reflexion
Überprüfen bzw. aufzeigen, inwieweit die Handlungskompetenzen der gewählten
Module erreicht wurden?
Schlussfolgerung
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Hinsichtlich der Form (Layout) der Dokumentation sind Sie frei. Erstellen Sie die
Dokumentation mit einem Textverarbeitungsprogramm (z.B. Word) und laden Sie sie als
Word- bzw. als PDF-Dokument ins Validierungstool hoch. Der Umfang der Dokumentation
kann variieren. Wir empfehlen Ihnen 4 - 10 Seiten, abhängig davon, wie detailliert und
aussagekräftig Ihre beigelegten Dokumente sind.
Falls vorhanden, können Sie Kopien von Originalunterlagen des durchgeführten Projektes
bzw. des Auftrages einreichen. In der Dokumentation beschreiben Sie, welche Tätigkeiten
Sie im Projekt bzw. beim Auftrag selbst ausgeführt haben. Sind die Module /
Handlungskompetenzen aus den Kopien der Originaldokumente nicht ersichtlich, müssen
Sie sie beschreiben.
Die Expertinnen / die Experten beurteilen die Projekt- und Auftragsdokumentation nach
Einreichung des Dossiers in Phase 3. Im Beurteilungsgespräch können Fragen zur Projektund Auftragsdokumentation gestellt werden.
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Beurteilungskriterien
Für jedes im Projekt gewählte Modul führen die Expertinnen / Experten die Beurteilung nach den folgenden Beurteilungskriterien
durch.
Erfüllt
Beurteilungskriterien
Sehr gut - gut
Nicht erfüllt
Ausreichend
Mangelhaft
ungenügend
1
Auswahl des
Projektes/Auftrages
Mit dem gewählten Projekt/Auftrag lassen sich die
Kompetenzen beurteilen.
Mit dem gewählten
Projekt/Auftrag lassen sich
die Kompetenzen nur
teilweise beurteilen.
Mit dem gewählten
Projekt/Auftrag lassen sich
die Kompetenzen nicht
beurteilen.
2
Durchführung der
Handlung
In der Beschreibung der
Handlung werden die
erforderlichen Elemente
ausführlich beschrieben.
In der Beschreibung der
Handlung fehlen wesentliche
Elemente.
In der Beschreibung der
Handlung fehlen
grundlegende Elemente.
3
Ablauf der Handlung
Der Ablauf der Handlung ist sinnvoll und
nachvollziehbar.
Der Ablauf der Handlung ist
unlogisch und/oder unklar.
Der Ablauf der Handlung ist
nicht ersichtlich und
nachvollziehbar.
4
Fachlich und methodisch
Die Begründung ist
fachlich und methodisch
einwandfrei.
Die Begründung weist
bedeutende fachliche oder
methodische Mängel auf.
Die Begründung ist fachlich
und/oder methodisch falsch.
In der Beschreibung der
Handlung fehlen
unbedeutende Elemente.
Die Begründung weist nur
unbedeutende fachliche
oder methodische Mängel
auf.
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Erfüllt
Beurteilungskriterien
Sehr gut - gut
Nicht erfüllt
Ausreichend
Mangelhaft
ungenügend
5
Andere Möglichkeit
Es wird mindestens ein weiterer, sinnvoller
Handlungsablauf aufgezeigt. Gibt es keinen weiteren
sinnvollen Handlungsablauf, muss dies begründet
werden.
Es wird kein weiterer, sinnvoller Handlungsablauf aufgezeigt
und/oder nicht begründet, warum es keinen gibt.
6
Reflexion
Das Ergebnis der
Handlung und das
persönliche Verhalten
sind reflektiert und die
entsprechenden
Schlüsse aus der
bisherigen Erfahrung
wurden/werden
abgeleitet.
Das Ergebnis der Handlung
ist reflektiert und es wurden
keine Schlüsse abgeleitet.
Das Ergebnis der
Handlung ist reflektiert
und die entsprechenden
Schlüsse aus der
bisherigen Erfahrung
wurden/werden abgeleitet.
Bestehensnorm
4 von 6 Kriterien müssen erfüllt sein / „Auswahl des Projektes/Auftrages“ muss mindestens erfüllt sein
Das Ergebnis der Handlung
ist nicht reflektiert und es
wurden keine Schlüsse aus
der bisherigen Erfahrung
abgeleitet.
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4.2.6
Belege zu den Kompetenznachweisen
Als Belege zu den Kompetenznachweisen können Nachweise über Berufserfahrung,
formelle Aus- und Weiterbildungen u.ä., welche die entsprechend Kompetenznachweise
ergänzen und die Anrechnung der Handlungskompetenzen unterstützen, eingereicht
werden. Sie sind im Validierungstool dem entsprechenden Kompetenznachweis
zuzuordnen.
Es können unterschiedliche Belege eingereicht werden:
-
4.2.7
Arbeitszeugnisse mit konkreten Hinweise auf gewisse berufliche
Handlungskompetenzen
Sonstige Belege sind Nachweise über Aus- und Weiterbildungen, Arbeitsproben,
Bilder u.ä., die einem Kompetenznachweis beigelegt werden können. Sie
unterstreichen die im Kompetenznachweis belegte Handlungskompetenz.
Zwingende Belege
Zwingende Belege, sind Belege über Aus- und Weiterbildungen, die Sie zwingend
nachweisen müssen. Die zwingenden Belege entnehmen Sie bitte dem Dokument
„Zwingende Belege“ (siehe Handbuch Teil 2).
Der Einreichungszeitpunkt der zwingenden Belege kann, je nach Validierungsverfahren
unterschiedlich sein:
-
Bei der Zulassung in Phase 2
Logistiker EFZ 2007
-
Bei Beantragung des EFZ/EBA in Phase 5
FaGe EFZ 2009
FaBe EFZ 2011
AGS EBA 2011
-
Als Teil des Moduls
FaGe EFZ 2009
Reichen Sie die zwingenden Belege bitte nur zum erwähnten Zeitpunkt ein.
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5.
Phase 3 – Beurteilung
In der Beurteilungsphase wird Ihr Dossier von zwei Expertinnen / Experten gelesen und
beurteilt. Wird die Allgemeinbildung auch validiert, d.h. es wurden schriftliche
Erfahrungsberichte für die Allgemeinbildung erstellt, so sind drei Expertinnen / Experten an
der Beurteilung des Dossiers beteiligt.
Die Chefexpertinnen / Chefexperten teilen die erforderlichen Expertinnen / Experten für Ihr
Dossier zu.
Die Beurteilung Ihres Dossiers bis Ausstellung der Lernleistungsbestätigung dauert zirka
sechs Monate.
5.1.
Beurteilung durch die Experten / Expertinnen
Ihr Dossier wird an zwei Expertinnen / Experten zur Beurteilung weitergereicht. Sollten Sie
die Allgemeinbildung validieren wollen, dann erhält Ihr Dossier zudem ein Experte / eine
Expertin aus dem Bereich Allgemeinbildung zur Überprüfung.
Die Expertinnen / Experten beurteilen Ihre Kompetenznachweise in einem ersten Schritt
einzeln. Alle Kompetenznachweise, auch die Praxisbesuche und die mündlichen
Erfahrungsberichte, werden erst nach Einreichung Ihres Dossiers abschliessend beurteilt.
Sobald alle Kompetenznachweise beurteilt sind und die Experten / Expertinnen das
Beurteilungsgespräch inhaltlich geplant haben, werden Sie zu einem Beurteilungsgespräch
eingeladen.
Die Gesamtbeurteilung der einzelnen Kompetenznachweise wird von den Expertinnen /
Experten gemeinsam nach dem Beurteilungsgespräch festgelegt. Die Beurteilungskriterien
zu den verschiedenen Kompetenznachweisen finden Sie in den Beschreibungen der
Kompetenznachweise und im Dokument „Wegleitung für Experten / Expertinnen“ (siehe
Handbuch Teil 2).
Im Rahmen der Beurteilungsphase achten die Expertinnen / Experten, dass sämtliche
verfügbare Informationen berücksichtigt und die einzelnen Modulentscheide in eine
Gesamtperspektive gestellt werden. Die einzelnen Kompetenznachweise fügen sich wie
ein Puzzle zusammen, so dass ein Gesamtbild Ihrer Handlungskompetenzen beurteilt wird.
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5.2.
Beurteilungsgespräch
Nach einer ersten Beurteilung Ihres Dossiers durch die zugeteilten Expertinnen und
Experten, findet ein Beurteilungsgespräch zwischen den Expertinnen / Experten und Ihnen
statt.
Das Beurteilungsgespräch hat zum Ziel, Unklarheiten beispielsweise bezüglich einer
Formulierung im schriftlichen Erfahrungsbericht, zu beheben, bei Unsicherheiten,
beispielsweise zu betrieblichen Gepflogenheiten, nachzufragen und zu verifizieren, ob Sie
die Erfahrungsberichte selbst verfasst haben. Die Dauer des Gespräches ist auf 45
Minuten festgelegt. Wird die Allgemeinbildung ebenfalls validiert, dauert das Gespräch 60
Minuten.
Alle im Dossier erbrachten Kompetenznachweise, auch die Praxisbesuche und die
mündlichen Erfahrungsberichte, können im Gespräch thematisiert und abschliessend
beurteilt werden.
Sie haben ein Anrecht auf ein Beurteilungsgespräch. Falls Sie keine Kompetenznachweise
erstellt haben und nur anrechenbare Vorbildungen (Modulbestätigungen) im Dossier sind,
können die Expertinnen / Experten nach Rücksprache mit der Chefexpertin / dem
Chefexperten Ihnen empfehlen, auf das Gespräch zu verzichten. In diesem Fall müssen
Sie Ihren Verzicht mit dem Musterformular „Verzichtserklärung“ (siehe Handbuch Teil 2)
schriftlich bestätigen.
Damit ein Modul anerkannt oder nicht anerkannt wird, müssen beide Expertinnen /
Experten anhand des Dossiers und bei Bedarf aufgrund des Gesprächs zur Überzeugung
gelangen, dass der/die entsprechende/n Kompetenznachweis/e erbracht / nicht erbracht ist
/ sind. Kommt keine Einigkeit zu Stande, wird die Chefexpertin / der Chefexperte
beigezogen.
Die Expertinnen und Experten erstellen aufgrund des Beurteilungsgesprächs ein Protokoll.
Das Ergebnis der Beurteilung wird den Teilnehmenden erst mit Erhalt der Lernleistungsbestätigung mitgeteilt. Die detaillierte Beurteilung kann nach deren Erhalt im Rahmen der
Akteneinsicht eingesehen werden.
5.3.
Zusätzliche Überprüfung
Die Chefexpertin / der Chefexperte kann eine zusätzliche Überprüfung für ein bestimmtes
Modul anordnen, um abschliessend den Kompetenznachweis zu beurteilen. Dieser Schritt
wird nur möglich, wenn die/der Chefexpertin / Chefexperte begründet keinen
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Stichentscheid fällen kann. In der Regel wird dazu ein anderer Kompetenznachweis als der
bereits eingereichte angeordnet.
Wollen Sie der zusätzlichen Überprüfung nicht nachkommen, wird der Kompetenznachweis
als nicht erfüllt beurteilt.
5.4.
Beurteilungsbericht
Die Expertinnen / Experten erstellen nach dem Beurteilungsgespräch im Validierungstool
einen Beurteilungsbericht, sobald sie eine gemeinsame Beurteilung feststeht.
Der Beurteilungsbericht wird durch die Expertinnen / Experten freigegeben und an die
Chefexpertin / den Chefexperten weitergereicht.
Nach Überprüfung durch die Chefexpertin / den Chefexperten wird er als Antrag zur
Validierung elektronisch an die jeweilige Prüfungskommission weitergeleitet.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
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6.
Phase 4 – Validierung
Bei der Validierung überprüft die Prüfungskommission, ob der Beurteilungsbericht korrekt
und plausibel ist. Ist dies nicht der Fall, weiss die Prüfungskommission den Bericht an die
Chefexpertin / den Chefexperten bzw. an die beurteilenden Experten / Expertinnen zurück.
Der Beurteilungsbericht wird dann nochmals überarbeitet / präzisiert.
6.1.
Prüfungskommission und Erwahrung
Bestätigt die Prüfungskommission den Beurteilungsbericht, wird die Lernleistungsbestätigung ausgestellt, welche Sie auf dem Postweg erhalten. Mit diesem Schritt ist das
Qualifikationsverfahren abgeschlossen und alle in der Ergänzenden Bildung nachzuholenden Module können noch zweimal abgeschlossen werden.
Die Dauer vom Dossiereingang bis zum Versand der Lernleistungsbestätigung ist zirka
sechs Monate.
6.2.
Lernleistungsbestätigung
Hat die Prüfungskommission entschieden, erhalten Sie die Lernleistungsbestätigung. In der
beiliegenden Übersicht sehen Sie, welche Module Ihnen als erfüllt bzw. nicht erfüllt beurteilt
wurden. Die Lernleistungsbestätigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Mit der Lernleistungsbestätigung erhalten Sie die „Liste anerkannter Anbieter ergänzende
Bildung“ (siehe Handbuch Teil 2). Der Übersicht entnehmen Sie, wo Sie sich für die noch
nachzuholenden Module anmelden können.
Sämtliche nicht erfüllten Module müssen in der ergänzenden Bildung besucht und
abgeschlossen werden.
Mit der Lernleistungsbestätigung erhalten Sie einen Vorschlag für einen Termin zur
Akteneinsicht. Zusätzlich werden Sie mit dem Merkblatt „Antrag Eidgenössisches
Fähigkeitszeugnis / Berufsattest“ (siehe Handbuch Teil 2) über das erforderliche Vorgehen
nach der ergänzenden Bildung informiert.
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6.3.
Akteneinsicht
Den zusammen mit der Lernleistungsbestätigung erhaltenen Termin zur Akteneinsicht
können Sie im Validierungstool bestätigen oder einen andern Termin vereinbaren. Im
Rahmen der Akteneinsicht erhalten Sie die Möglichkeit, die Bewertung durch die
Expertinnen / Experten einzusehen.
Weiter haben Sie die Möglichkeit, mit der Chefexpertin / dem Chefexperten zu sprechen
und Ihre Verständnisfragen zur vorliegenden Beurteilung zu stellen. Zudem bespricht man
mit Ihnen die Möglichkeiten, wie die fehlenden Handlungskompetenzen erworben werden
können. Ebenso werden mit Ihnen die Rechtsmittel besprochen und Sie können Ihre
offenen Fragen zum Validierungsverfahren klären.
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7.
Ergänzende Bildung
In der ergänzenden Bildung erwerben Sie die Ihnen fehlenden
Handlungskompetenzen (Module) sowie die allenfalls fehlende
Allgemeinbildung.
Die ergänzende Bildung ist analog der Modulstruktur in den Kompetenznachweisen (siehe
Handbuch Teil 2) aufgebaut, d.h. Sie können ganz gezielt fehlende Handlungskompetenzen
nachholen. Die ergänzende Bildung muss bei einem anerkannten Anbieter besucht werden.
Jedes Modul wird mit einer Prüfung (mündlich, schriftlich und / oder praktisch) abgeschlossen.
Im Rahmen der ergänzenden Bildung können zudem "zwingende Belege", welche bei der
Dossiererstellung noch nicht vorlagen bzw. erst in der Phase 5 eingereicht werden müssen,
erworben werden.
7.1.
Anbieter ergänzende Bildung
In jedem Validierungsverfahren sind die Anbieter für die ergänzende Bildung (siehe Liste
anerkannte Anbieter ergänzende Bildung im Handbuch Teil 2) definiert und festgelegt.
Details mit Angaben von Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummern und Homepage können
Sie dem erwähnten Dokument entnehmen.
7.2.
Anmeldung ergänzende Bildung
Die Anmeldung zur ergänzenden Bildung erfolgt über den jeweiligen Anbieter. Bitte schauen Sie
auf der Homepage des Anbieters nach, wie der Anmeldeprozess läuft.
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8.
Phase 5 – Zertifizierung
Wenn Sie die ergänzende Bildung abgeschlossen haben, d.h. die fehlenden Module
gemäss Lernleistungsbestätigung nachgeholt haben, können Sie das eidgenössische
Fähigkeitszeugnis (EFZ) bzw. Berufsattest (EBA) beantragen. Beachten Sie dabei das
Merkblatt „Antrag Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis / eidgenössisches Berufsattest“
(siehe Handbuch Teil 2).
8.1.
Beantragung eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) /
Berufsattest (EBA)
Zur Beantragung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses bzw. Berufsattest füllen Sie
das Antragsformular aus. Sie legen die Lernleistungsbestätigung sowie die
Modulbestätigungen der ergänzenden Bildung und sofern falls erforderlich, die fehlenden
zwingenden Belege hinzu.
Die Unterlagen senden Sie an das Aktuariat der jeweiligen Prüfungskommission. Die
Adresse finden Sie im Dokument „Antrag EFZ /EBA“ (siehe Handbuch Teil 2).
8.2.
Titel und Leistungsausweise
Das Aktuariat überprüft,


ob gemäss den Vorgaben im Valdierungsverfahren die zwingenden Belege
vorliegen. (Im Zweifelsfall wird mit der Chefexpertin / dem Chefexperten
Rücksprache genommen)
und ob gemäss den Bestehensregeln zum Qualifikationsprofil und Ihrer Lernleistungsbestätigung alle erforderlichen Dokumente zur Zertifizierung beiliegen.
Falls etwas fehlt, wird Ihnen eine Nachfrist zur Einreichung des Fehlenden gewährt.
Wenn alles beisammen ist, wird der Antrag zur Zertifizierung an die jeweilige Prüfungskommission weitergeleitet.
Ihr eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. Berufsattest inkl. Leistungsausweis kann
nachher ausgestellt werden. Bei ausserkantonal Teilnehmenden wird das EFZ / EBA durch
den Wohnortkanton ausgestellt und verschickt.
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