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FAQBerufspraktischeStudien-ProfessurfürProfessionsentwicklungInstitutPrimarstufe-Stand04.2016
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1.WomacheichmeinPraktikum?KannichmireinenPraxisplatzselbstsuchen?..............................................................................................................................2
2.WelcheAnwesenheitspflichtgiltfürdasPraktikumundkannichFehlzeitenkompensieren?WaspassiertbeiKrankheitodereinemPraktikumsabbruch?........4
3.IchmusseinPraktikumwiederholenoderkanneserstspäterantreten.WasbedeutetdasfürmeinengesamtenStudienverlauf?.............................................7
4.WelcheBedingungengeltenfüreineerfolgreicheErfüllungdesReflexionsseminarsunddesMentorats?.....................................................................................9
5.WiesinddieVorgabenfürdasPraktikumineigenerKlasse(PEK)?................................................................................................................................................11
6.WieundwannmeldeichmichfürdasMentoratanundwelcheRegelungengibtesbeiNichtbestehen?....................................................................................14
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FAQBerufspraktischeStudien-ProfessurfürProfessionsentwicklungInstitutPrimarstufe-Stand04.2016
1.WomacheichmeinPraktikum?KannichmireinenPraxisplatzselbstsuchen?
Grundsätzlichgilt,dassStudierendeamInstitutPrimarstufesichihrenPraxisplatznichtselbstsuchendürfen.DashatverschiedeneGründe:
1.1IchkenneeinenetteLehrperson,diemichalsStudent/in
aufnehmenwürde.Kannich
dasPraktikumbeiihr/ihm
machen?
1.DieZahlenvonmehrals1.100Studierendenundmehrals600mitunszusammenarbeitendenPraxislehrpersonerfordern
einezentraleOrganisationsstrukturindenBerufspraktischenStudien.EineSelbstsucheimSchulfeldschaffteinDurcheinander,daswederLehrpersonennochSchulleitungenwünschen.PraxislehrpersonenreagiereninderRegelnichterfreut,wenn
siesowohlüberdieMitarbeitserhebungalsauchüberdiedirekteAnfragevonStudierendenangesprochenwerden.
2.DieQualitätderAusbildungistnurdurchPraxislehrpersonensichergestellt,dadiesedieGrundqualifizierungoderzumindesteineintensiveEinführungdurchdiePHbesuchthabenundmitdenKonzeptenundBewertungsformenvertrautsind.
3.EswäreeinungerechtesVorgehen/eineUngleichbehandlungStudierender,wenneinigeselbstihrePlätzesuchendürfen
undvonbestehendenKontaktenprofitierenundanderenicht.
1.2Esgibtsowiesozuwenig
Plätze,alsowarumsollenwir
nichtmitsuchen?
1.3IchkenneeineausgebildetePraxislehrperson,diemich
gernenehmenwürde.
DurcheineganzeReiheneuer,engagierterPraxislehrpersonenanallenStudienortenkönnenwirinzwischeninderRegel
genügendPlätzeanbieten.
DerWegderAnmeldungaufkonkretePraxisplätzeerfolgtausschliesslichüberdiePraxisplatzanmeldungviaPPP(Praxisplatzplattform).DiePraxislehrpersonmeldetsichzurMitarbeitoderwirdvonihrerSchulleitungbeiunsangemeldet.Sie
könnensichdannbeideroffiziellenAnmeldungbeidieserPraxislehrpersonfüreinenPraktikumsplatzeintragen.DerPlatz
stehtallerdingsallenStudierendenviaPPPzurVerfügung.
Generellgilt:StudierendemüssensichjeweilswährenddererstenPhasederSemestereinschreibungaufdasPraktikum,
dassieabsolvierenmöchten,anmelden(ggf.imFallevonUnklarheitenimPraxisbüroIPmelden).NurviaESP(Einschreibeportal)angemeldeteStudierendehabenAnspruchaufeinenPraktikumsplatzundwerdenfürdiePraxisplatzanmeldungauf
derPPPzugelassen.
1.4UndwenndiesePraxislehrpersonnochnichtfürdas
Praktikumangemeldetist,also
einenzusätzlichenPraxisplatz
anbietet?
DasPraxisbüroIPnimmtNachmeldungendurchPraxislehrpersonenbiszueinerzeitlichenFristgerneauf.DerPraxisplatz
wirdwiealleverfügbarenPraxisplätzeaufgeschaltetunddannkönnendieStudierenden,diedenPraxisplatzempfohlen
haben,sichperWebanmeldungdaraufanmelden.DerPlatzstehtallerdingsallenStudierendenviaPPPzurVerfügung.
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DiePraktikakönnennurindenKantonendesStudienstandortesabsolviertwerden.GrundhierfüristdieVerknüpfung
derPraktikamitdenReflexionsseminaren.BeidemüssenamgleichenStandortabsolviertwerden,dahiermitReisewege
derRS-LeitungenundPraxislehrpersonenverbundensind.EbensofindendieAuftaktveranstaltungenimmermitallenAkteur/innenamStudienstandortstatt.
1.5IchstudiereamStudienstandortLiestal.Kannich
meinPraktikuminSolothurn
machen?
DarüberhinauswirddieAnzahlderRS-AngeboteaufderGrundlagederandenStandortenangemeldetenStudierendenzahlenbereitgestellt.EinWechselistausorganisatorischenundadministrativenGründennichtrealisierbar.
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2.WelcheAnwesenheitspflichtgiltfürdasPraktikumundkannichFehlzeitenkompensieren?WaspassiertbeiKrankheitoder
einemPraktikumsabbruch?
2.1WievielAnwesenheitspflichtbestehtimPraktikum?
2.2Wasmacheich,wennichkrank
werdeimPraktikum?
ImPraktikumbestehteine100%igePräsenz,d.h.anHalbtagenbiszumEndedesVormittagsundinBlockwochen
allePräsenzzeiteneinerLehrpersonmit100%Pensum.FehltagemüssendurchzusätzlichePraktikumstagekompensiertwerden.DiesemüssenzeitnahundinRücksprachemitderPraxislehrpersonnachgeholtwerden.
Grundsätzlichgilt:AbsenzenwerdennurinKrankheitsfällenmitArztzeugnis(abTag3)anerkannt.Diefehlenden
PraktikumstagemüssenzeitnahundinRücksprachemitderPraxislehrpersonnachgeholtwerden.Diesgiltbeieiner
Abwesenheitzwischen1-5Tagen.LängereFehlzeitenkönnenschonaufgrunddesStudienplans(Vorlesungswochen)
nichtmehrnachgeholtwerden.
WirddasPraktikumausgesundheitlichenGründenabgebrochenundkannesnichtvollständigerfülltwerden,ist
eineWiederholungzumnächstenregulärenZeitpunktvorgesehen.DieReflexionsseminarleitungunddieStandortverantwortungwerdendurchdieStudierende/denStudierendenüberdenAbbruchumgehendinformiert.Bisnicht
andersvonunsinformiertwurde,wirddasReflexionsseminarunbedingtweiterbesucht.EswirdjenachPraxisphaseundEinzelfall(z.B.ZeitpunktdesAbbruchs)durchdieStandortverantwortlichenentschieden,obdiejeweilige
StudienaufgabeimReflexionsseminartrotzAbbruchssinnvollbearbeitetwerdenkann.
Hiergilt(vgl.auchPunkt3indenFAQ):
2.3Wasist,wennichfürlängereZeit
krankwerde?
P1 1Jahrspäter.DieBerufseignungsabklärungerfolgtimRahmenderWiederholungdesPraktikums.WirempfehlendasReflexionsseminarabzubrechenundeinJahrspätermiteinerneuenGruppeindiePraxisphase1zustarten.DasMentoratwirdinderRegelweitergeführt(vgl.auchPunkt2.9und7indenFAQ).
P2 AufAntrag1Semesterspäter(Januar)oderregulär1Jahrspäter.ImFallderWiederholung1Jahrspäter
empfehlenwireinenAbbruchdesReflexionsseminars2undeineWiederholungdergesamtenPraxisphase.Istbereitsabzusehen,dassdasRS2nichtbestandenwerdenkann,isteineWiederholungnurzumregulärenZeitpunkt,
einJahrspäter,möglich.
P3 AufAntrag1Semesterspäteroderregulär1Jahrspäter,dasP4kannbeiAbbruchnichtvorgezogenwerden.
BeiAbbruchkannkeinPraktikumindereigenenKlasse(PEK3)beantragtwerden.ImFallederWiederholung1Jahr
späterempfehlenwirdenAbbruchdesReflexionsseminars3undeineWiederholungdergesamtenPraxisphase.
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P4 AufAntrag1Semesterspäter(August)oderregulär1Jahrspäter.DasReflexionsseminarwirdweitergeführt,
sofernnichtzuvieleFehlzeitendurchdieErkrankungvorliegen.BeiAbbruchkannkeinPraktikumindereigenen
Klasse(PEK4)beantragtwerden.
ImFalleeinerWiederholungeinJahrspäter,zumnächstenregulärenZeitpunkt,mussdurchdieStudierendeneine
AnmeldungaufdasPraktikumwährenddererstenPhasederSemestereinschreibungerfolgen.NurviaESP(Einschreibeportal)angemeldeteStudierendehabenAnspruchaufeinenPraktikumsplatzundwerdenfürdiePraxisplatzanmeldungaufderPPPzugelassen.
2.4KanndasPraktikumverlängert
werden?WelchesistdasVorgehen?
2.5Undwennichimmermalwieder
einenTagfehle?
GenerellkanndasPraktikumnichtverlängertwerden.HängtdasBesteheneinesPraktikumsnachAussagederPraxislehrpersondavonab,dassdieStudierendennocheinpaarTageodereineWochelängerinderKlassebleiben,so
kannausGründenderGleichbehandlungkeineVerlängerungerlaubtwerden.EswirdimmerdieLeistungderfür
alleStudierendengleichlangdauerndenPraxisphasebewertet.
UnregelmässigkeiteninderAnwesenheitamPraktikumsplatzsindnichterlaubt.Hierwirdam3.Fehltagein„nicht
erfüllt“ausgestellt.DiesgiltauchfürStudierende,dieeinemNebenerwerbnachgehen.WährendderPraktikumsblockwochengilt100%Anwesenheitspflicht.EsistdieVerantwortungderStudierendendiesbeimArbeitgeber
rechtzeitigzuklären.DiePraxisphasensindlangfristigbekannt.
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DieZusammenarbeitvonPraxislehrpersonundStudierendenistvertraglichinderAusbildungsvereinbarunggeregelt.
EineAuflösungderAusbildungsvereinbarungistbisspätestenseineWochenachderAuftaktveranstaltung(beider
diesespätestensabgeschlossenwird)möglich.
2.6IsteineAuflösungderZusammenarbeitzwischenPraxislehrperson
undStudierendenmöglich?Wieist
dasVorgehen?
ImFall,dassStudierendekeineAusbildungsvereinbarungeingehenoderdieseimobengenanntenZeitraumwiderrufen,geltensiealsnichtangemeldetundkönnendasPraktikumzumnächstenordentlichenZeitpunktwiederholen
(weitereHinweisezurAnmeldung,vgl.Punkt2.3).EinAnspruchaufeinenanderenPraxisplatzimRahmenderlaufendenPraktikumsphasebestehtnicht.
PraxislehrpersonenkönnenvomRücktrittausderAusbildungsvereinbarungebenfallsinnerhalbeinerWoche(s.o.)
Gebrauchmachen.EsbestehtdannaberkeinAnspruchaufeine/n"Ersatzstudierende/n"odereinefinanzielleEntschädigung.IneinemsolchenFallwirddenStudierendendurchdasPraxisbüroIPeinalternativerPraxisplatzorganisiert.Eskannnichtgarantiertwerden,dassdieserPraxisplatzstudien-bzw.wohnortnahist.
2.7Wasist,wennichmichmitmeinerPraxislehrpersonüberhauptnicht
versteheunddasPraktikumwährend
derHalbtageoderBlockwochenabbreche?
2.8WasbedeutetesfürdasReflexionsseminar,wenneinPraktikumsabbrucherfolgt?
2.9WasbedeutetesfürdasMentorat,wenneinPraktikumsabbrucherfolgt?
ImKonfliktfallwirdzunächstüberGesprächeversucht,eineEinigungzufinden,umdieZusammenarbeitzuermöglichen(s.Merkblatt„VorgeheninKonfliktsituationen“aufdemPraxisportalunter:
http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe/allgemeines_und_regelungen).
LiegendanachausSichtderStandortverantwortlichenundderLeitungBerufspraktischeStudienGründevor,dieeinenWechseldesPraxisplatzesnahelegen,wirddenStudierendendurchdasPraxisbüroIPeinalternativerPraxisplatz
organisiert.Eskannnichtgarantiertwerden,dassdieserPraxisplatzstudien-bzw.wohnortnahist.
SinddieGründe,diezueinemAbbruchführen,durchdasVerhaltenderStudierendenzuverantworten,giltdasPraktikumals„nichterfüllt“.
SobaldeinPraktikumnachAntrittabgebrochenwird,geltenfürdasReflexionsseminardieRegelnwieunter2.3ausgeführt.
WirdeineAusbildungsvereinbarungvorBeginndesPraktikumsaufgehobenundwirddasPraktikumnichtimgleichen
PraktikumszeitraumaneinemanderenPraxisplatzdurchgeführt,entscheidendieStandortverantwortlichenüberdas
WeiterführendesReflexionsseminars.
DasMentoratisteinsemesterbegleitendesGefässundnichtandiePraxisphasengebunden.EswirdinderRegelweitergeführt.
Wurdez.B.Praktikum2nichtbestanden,wirddasMentorat1.3trotzdemabsolviert.DasMentorat2.1schliesstnaht6
losan,damit,z.B.imFalldesVorziehensvonP4alleMentorateinderStudienzeitbesuchtwerdenkönnen.
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3.IchmusseinPraktikumwiederholenoderkanneserstspäterantreten.WasbedeutetdasfürmeinengesamtenStudienverlauf?
3.1ZuwelchemZeitpunkt
kanndasPraktikumwiederholtwerden?
3.2Wasist,wennichdieBerufseignungnichtbestehe?
Grundsätzlichgilt,dassdieReihenfolgederPraxisphaseneingehaltenwirdunddassdasPraktikumzumnächstenordentlichenZeitpunktwiederholtwird.Wirdz.B.einPraktikum2nichtbestanden,kanndasPraktikum3nichteinfachvorderWiederholungabsolviertwerden.ImFall,dassStudierendebereitsfüreinFolgepraktikumangemeldetsind,müssensiesichumgehendbeimPraxisbüromelden.
AufAntragkannP2,P3sowieP4vorgezogenwiederholtwerden,d.h.dieWiederholungwirdimnächstenZwischensemester
absolviert.HierfürmusseinformloserAntragbeiderLeitungBpSteingereichtwerden.NachEingangdesAntragsaufvorgezogeneWiederholungwirdgeprüft,obeingeeigneterPraxisplatzvorhandenist.WeitereHinweisekönnenSieunterPunkt
2.3nachlesen.
DieBerufseignungkannbeiEinreichungeinesWiedererwägungsgesuchsbisspätestensEndedes1.Studienjahrsnocheinmal
beurteiltwerden.DieZweitbeurteilungerfolgtimRahmeneineszusätzlichenPraktikumseinsatzeswährenddes2.Studiensemesters.InderRegelwirddiesinFormeinerKompaktwocheimMaidurchgeführt.(vgl.RichtlinienzurBerufseignungsabklärungindenStudiengängenVP,PrimarundSek.I,Punkt6).OrtundZeitpunktfürdieerneutePrüfungderBerufseignung
werdendurchdieBerufspraktischenStudienfestgelegtundperBriefmitgeteilt.
SolltensowohlPraktikum1alsauchdieBerufseignungsabklärungnichtbestandensein,erfolgtbeiAntragaufWiedererwägungdieerneuteBerufseignungsabklärungimMai.DasPraktikum1wirdbeiBestehenderBerufseignungsabklärungdann
zum nächsten regulären Zeitpunkt wiederholt. Wird erneut die Berufseignung nicht als erfüllt angesehen, erfolgt der AusschlussvomStudium.
3.3Wasist,wennichdas
Praktikum1nichtbestehe?
IndemFallgiltdieWiederholungzumnächstenordentlichenZeitpunkt,1Jahrspäter.
3.4DieLückezwischenden
Praktika2und3beträgtein
Jahr,kannicheineWiederholungdesPraktikums2früheralszumnächstenordentlichenZeitpunktbeantragen?
DieWiederholungdesPraktikums2kannbeiAntragsstellungvorgezogenwiederholtwerden(zumnächstenZwischensemesterimJanuar),soferngenügendPraxisplätzevorhandensind.Eskannnichtgarantiertwerden,dassdieserPraxisplatzstudien-bzw.wohnortnahist(weitereHinweisezurvorgezogenenWiederholungfindenSieunter2.3).Istbereitsabzusehen,
dassdasRS2nichtbestandenwerdenkann,isteineWiederholungnurzumregulärenZeitpunkt,einJahrspäter,möglich.
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DadiePraxisphaseneinenimRahmendesGesamtstudiumsbegründetenAufbauhaben,könnennurPraktikum3und
Praktikum4unabhängigvoneinanderabsolviertwerden.DasPraktikum4bleibtdanndennochdasmiteinerNotebewertetePraktikum.InderRegelistdieseumgekehrteReihenfolgenichtzuempfehlen).
3.5KönnenPraktikaunabhängigvoneinanderdurchgeführtwerden(ModularisierungderPraktika)?
EinvorgezogenesP4mussvonderLeitungBerufspraktischeStudienbewilligtwerden.EineBewilligungerfolgtnachkritischerPrüfungdesAntragsundnursoferngenügendPraxisplätzevorhandensind.
3.6WennicheineWiederholungvonPraktikum1oder2
hatte,habeich1-2Studiensemesterverloren.Kannich
dieZeitwiederaufholen?
DieWiederholungvonPraktikaführtinderRegelzueinerStudienverlängerung.WirddasP4vorgezogen(vgl.Punkt
3.5)kanndieverlängerteStudienzeitumeinSemesterverkürztwerden.Esgiltaberzubeachten,dassdasfachdidaktisch
ausgerichtetePraktikum3einewichtigeGrundlagebildetunddassdieBewertungdesPraktikums4mitNotedannvorder
AbsolvierungderPraxisphase3stattfindet.
3.7IchstudiereFranzösisch
undhabedenSprachtestfür
dasPraktikuminderSuisse
Romandeschonzumzweiten
Malnichtbestanden.Kann
icheinPraktikum3vorziehen?
Sofernbelegtwerdenkann,dassdiefürPraxisphase3vorausgesetzteAnzahlanfachdidaktischenundfachwissenschaftlichen
Veranstaltungenerfolgreichbesuchtwurde,istesmöglich,einenAntragandieLeitungBerufspraktischeStudienzustellen,um
dasPraktikum3vorzuziehen.EineBewilligungerfolgtnachkritischerPrüfungdesAntragsundnursofernsokurzfristiggenügendPraxisplätzevorhandensind.
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4.WelcheBedingungengeltenfüreineerfolgreicheErfüllungdesReflexionsseminarsunddesMentorats?
4.1PräsenzpflichtimReflexionsseminar
KannbeiAbwesenheitvonmehrals80%eine
Kompensationsleistungerbrachtwerdenoder
istdasReflexionsseminardannnichterfüllt?
ZujedemPraktikumgehörteinReflexionsseminar(RS).Diesesumfasst8Sitzungenà3Lektionensowiedie
obligatorischeAuftaktveranstaltungimUmfangvon2Lektionen(gesamt=26Lektionen).WieinallenanderenLehrveranstaltungengiltdiePräsenzregelungderPHFHNW.Studienleistungengeltennuralserfüllt,
wennmind.80%derPräsenzveranstaltungen(=21Lektionen)besuchtwurden.Diesbedeutet:Studierende
könnenhöchstensaneinerder8Reflexionsseminarsitzungenbegründetabwesendsein,ohneihrePräsenzpflichtzuunterschreiten.BeiFLEX-StudierendengiltGleichesentsprechendihrerAnzahlvonPräsenzveranstaltungen.
BeihöherenAbsenzenistbeiderInstitutsleitungbegründeteineSonderregelung(Kompensationsleistung)zu
beantragen.AusschliesslichdieInstitutsleitungentscheidetdarüber,obeinAntragbewilligtwirdodernicht(s.
MerkblattPräsenzregelungPHFHNW).KanneinemAntragnichtstattgegebenwerden,sogiltdasRSalsnichterfüllt
undmusszumnächstenZeitpunkt(einJahrspäter)wiederholtwerden.
TermineinderSchule,dieeineAbwesenheitderStudierendenvomRSrechtfertigen,müssenfrühzeitigvon
denStudierendenmitderLeitungdesReflexionsseminarsabgeklärtwerden.DieReflexionsseminarleitung
kanneineschriftlicheBestätigungdurchdiePraxislehrpersonoderdieSchulleitungeinfordern.Grundsätzlichgilt,dassinderAusbildungszeitdieVeranstaltungenderPHVorranghaben.Gleichesgiltauchfürdie
PräsenzveranstaltungenimMentorat.
4.2WelchessinddieBeurteilungsmodalitätenderStudienleistungbzgl.Sprachkompetenz,EinhaltendesAbgabetermins,Anzahl
Wiederholungen?
BegründetkanneinAbgabetermineinmalverschobenwerden,wenndringendeGründe(mitArztzeugnis
oderNachweis,z.B.vomSportverband)vorliegenundvordemAbgabetermineineVerschiebungbeider
SeminarleitungperEmailbeantragtwurde(DerNachweiskannnachgeliefertwerden).SollteeinAbgabetermineinzweitesMalnichteingehaltenwerden,giltdieStudienleistungalsnichterfüllt.
FehlendeSprachkompetenz,Rechtschreibfehler,MängelimAufbauoderformaleFehler(z.B.Zitationsfehler)sindKriterienfürdieBewertungderStudienleistung.DieMöglichkeitzurÜberarbeitungwirdeinmalgegeben.DieFristfürdieÜberarbeitunglegtdieSeminarleitungfest.
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4.3KanndasReflexionsseminarerfülltsein,
wenndasPraktikumnichterfülltist?Muss
dasReflexionsseminarbeiPraktikumswiederholungenauchwiederholtwerden?
Grundsätzlichgilt:PraktikumundReflexionsseminarsindTeileeinerPraxisphaseundgehörenzusammen.
WenndasPraktikumz.B.ausKrankheitsgründenabgebrochenodernichtbestandenwird,istimEinzelfall
anzuschauen,obauchdasReflexionsseminarabgebrochenwerdenmuss(s.Punkt2.3).IndenmeistenFällenkannundsolldasReflexionsseminarfortgeführtwerden(v.a.wenneinAntragaufVorziehenderWiederholungdesPraktikumsgestelltwird).
Zubeachten:WurdeimP1dieBerufseignungsabklärungnichtbestanden,kanndieseimMainocheinmal
wiederholtwerden(vgl.3.2).IndemFallmussdasRS1unbedingtabgeschlossenwerden,umeinenregulärenStudienverlaufeinhaltenzukönnen.ImFallederWiederholungdesPraktikums1,kanndieseerstzum
nächstenordentlichenZeitpunkterfolgen.EswirddaherderAbbruchvonRS1undeineWiederholungder
PraxisphaseeinJahrspäterempfohlen.
Begründung:DasReflexionsseminargreiftjeweilsdieThemendesPraktikumsaufundfördertdienachgängigeReflexionderHandlungunddesErlebensimPraktikum.
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5.WiesinddieVorgabenfürdasPraktikumineigenerKlasse(PEK)?
5.1WoerhalteichInformationenüberdieMöglichkeitein
PraktikumineigenerKlasse
(PEK)zuabsolvieren?
5.2Wieverbindlichsinddie
AnmeldungenfürPraxisphase3
und4?Kannnachträglichnoch
eineUmwandlungineinPEK
vorgenommenwerden?
AllewichtigenInformationenbefindensichaufdemPraxisportalBerufspraktischeStudienIP
(http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe)
Merkblatt"RegelungenPraktikumindereigenenKlasse"sowohlunterPraxisphase3alsauchPraxisphase4:
http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe/Praxisphase3undhttp://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe/Praxisphase4.
DasichTermine,VorgabenundFormulareändernkönnen,mussimmerdieaktuelleVorlageangeschautbzw.verwendet
werden.
DieFristfürdieAntragseinreichungPEK3istKW16(postalischerEingangbisMittwochMittag,damitnochZeitfürRückfragen,diefürdieBewilligungrelevantsind,bleibt).InKW17findetdieAnmeldungfürdasfachbezogeneReflexionsseminar
3statt,wobereitsangegebenwerdenmuss,obeinPEKgemachtwirdodernicht.SpätereingehendeAnträgewerdennicht
mehrbearbeitet,dasieeinennichtzubewältigendenadministrativenAufwandverursachenundPlanungsunsicherheiten
fürdiePraxislehrpersonenbedeuten.MitderUnterschriftderSchulleitungwirdimFall,dassdieFachzuteilungenundLektionennochnichtfeststehen,gewährleistet,dassdieErfüllungderRichtlinienfüreinPEKvonSeitenderSchulesichergestelltist.
ImFalle,dasseineSchulleitungeineStudentin/einenStudentengernbeisicheinstellenmöchte,abernichtsicherzusagen
kann,dassdieRichtlinienfürdenFächerumfangerfülltseinwerden,empfehlenwirdenStudierendendringenddieAnmeldungaufeinenregulärenPraxisplatz.InderRegelwirddanndurchdieSchuleeineStellvertretungwährendderPraktikumsphaseorganisiert.HierzukönnendieStandortverantwortlichenberaten.
AuchfüreinPEKP4giltdasunbedingteEinhaltenderFristfürdieAntragseinreichung:KW38(postalischerEingangbis
MittwochMittag,damitnochZeitfürRückfragen,diefürdieBewilligungrelevantsind,bleibt).AllesWeiterewiebeiPEK
P3.
Wichtig:AuchwereinPEKabsolvierenmöchte,musssichvorgängigüberdieSemestereinschreibungviaESPfürdieTeilnahmeamPraktikumeinschreiben(ersteEinschreibphase).
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FürdieGewinnungeinesPraxiscoachesgibteszweiVerfahren:
InderRegelistderPraxiscoacheinePraxislehrpersonmitTeilpensum,dieineinemanderenSchulhausunterrichtet.SofernanderSchuleselbsteineerfahrenePraxislehrpersonbereitistdasCoachingzuübernehmen,wirddasaufdemAntragsformulareingetragen.Esmussgewährleistetsein,dassderCoachZeitfürUnterrichtsbesuchehatundnichtzeitgleichseineeigenenLektionengibt.
5.3Woherbekommeichden
Praxiscoach?
DadieZahlderCoaches,diedurchdiePHzurVerfügunggestelltwerdenkann,begrenztist,empfiehltessich,anderSchulebeiderEinstellungsofortnachderOptioneinesCoachingsdurcheineschulinternePraxislehrpersonnachzufragen,die
sichdannunbedingtbeimPraxisbüroIPanmeldenmuss(ausGründenderHonorarabrechnung).Diesekannzeitgleichals
PraxislehrpersonauchStudierendeimregulärenPraktikumbetreuen,soferndieSchulleitungdemzustimmt.
KannanderSchulekeinePraxislehrpersondasCoachingübernehmen,meldensichdieStudierendenüberdiePPP(Praxisplatzplattform)aufAngebotevonPraxiscoachesan.ZumVerfahrenwirdjeweilsrechtzeitigviaEmailinformiert.
DieRegelungenbefindensichaufdemPraxisportalBerufspraktischeStudienIP(http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe);
jeweilsunterderentsprechendenPraxisphase(s.auchPkt.5.1).
Wichtig:
5.4WelchessinddieRahmenbedingungenfüreinPEK?
-
FüreinPEKwirdnureinPensuminHöhevonmax.50%alsPraktikumanerkannt.EinhöheresPensumkannaufgrund
derzugewährleistendenAusbildungssituationfüreinPEKnichtberücksichtigtwerden.
-
DieAnzahlvonmindestens5Lektionenin2Kernfächern(Sachunterricht,Mathematik,Deutsch)istunabhängigvom
Gesamtpensumfestgelegt.MinimumderLektionenfüreinPEKsind8LektionenineinerKlasse(nichtKleingruppen-
oderFörderunterricht,keineDaZ-Stunden).
5.5WarumkannicheinPEK
ausschliesslichinden4FHNWKantonenabsolvieren?
Generellgilt,dassdieberufspraktischeAusbildungnurindenKantonendesBildungsraumsNordwestschweizstattfindet.
UmdieQualitätderAusbildungsicherzustellen,werdenPraxiscoachesfürihreTätigkeitvonderPHqualifiziertundnehmenregelmässigandenVeranstaltungenfürPraxislehrpersonenteil.EineBeurteilungderPraktikadarfnurdurchMitarbeitendederPH(PraxislehrpersonenundReflexionsseminarleitungen)erfolgen.
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InderRegelwirddieAnstellungamStudienstandortaufgenommen,daessonstverschiedeneFolgenfüralleBeteiligtenhat
(s.u.).BeiGemeinden,diez.B.zumKantonAargaugehören,abernäherzumStudienstandortLiestalliegen,kanneineAusnahmegemachtwerden.
5.6WarumsollteicheineAnstellungnurimKantonmeines
eigenenStudienstandortssuchen?
1.SoferneineAnstellungnichtamStudienstandortaufgenommenwird,mussdasReflexionsseminarebenfallsamOrtder
Anstellungabsolviertwerden.DiesgiltbesondersfürdieStudierendendesStudiengangsFlexzubeachten,dieeineAnstellungimKantonAargauanstreben.InderPraxisphase3istdasinBezugaufdieReflexionsseminareweitgehendunproblematisch,dahierkeineDifferenzierungzwischenFlex-undregulärStudierendengemachtwirdundeinestandortübergreifendeAnmeldungmöglichist.DieVerantwortung,dassesdannnichtzuKollisionenmitdemStudienplanamStudienstandortkommt,tragendieStudierenden.Flex-StudierendemiteinerAnstellungimKantonAargau,könnenfürihrPEK4
einenAntragaufStudienortwechselbeiderInstitutsleitungeinreichen,müssendiesbeiunsaberbereitszumZeitpunkt
derAnmeldungaufdasP4(VoranmeldungüberESP)imPraxisbürobekanntgeben,damitdiesinderPlanungderReflexionsseminareberücksichtigtwerdenkann.
2.EsmussbeiderAntragstellungdringendangegebenwerden,woderOrtderAnstellungist,daimPraxisbüroderEinsatz
derCoachesgeplantwerdenmuss.
EinwichtigerGrundfürdiestudienstandortbezogeneRegelungliegtdarin,dassdieAuftaktveranstaltungimmeram
StandortdesReflexionsseminarsstattfindet.StimmenOrtvonRSundAnstellungnichtüberein,müssenPraxiscoachund
ReflexionsseminarleitungjeweilsweitereFahrtwegeaufsichnehmen.DiegemeinsameAbsprachebeiderAuftaktveranstaltungistmassgebendfürdieweitereZusammenarbeitallerBeteiligten.EineAnreiseineinenanderenKantonistdem
Praxiscoachnichtzuzumuten.
5.7KönnenRS-Termineauch
mittwochsangebotenwerden
fürPEK-Studierende,diemontagsineigenerKlasseunterrichten?
FürdasReflexionsseminar(RS)istanallenStandortenimStundenplandasZeitfensterMontagnachmittagreserviert.Alle
VerschiebungenvonSeminarensindausGründenderRaumplanungundderKollisionmitanderenVeranstaltungenoder
auchmitanderenVerpflichtungenderDozierendennichtmöglich.DaheristbeiderSuchenacheinerStelledaraufzuachten,dassderMontagnachmittagfreibleibenmuss.NurwennStudierendesicheinPensumteilen,istesunumgänglich,
dasseinePersonamMontagnachmittagLektionengebenmuss.DaherbietenwirmindesteneinRS4amMittwochnachmittaginBrugg-Windischan(hiersinddiemeistenPEK-Studierenden).DiesesAngebotgibtesfürdasRS3nicht.
5.8IchhabemeinP3oderP4
nichtbestanden,kannichdie
WiederholungalsPEKmachen?
WiederholungspraktikadürfennichtineinemPraktikumineigenerKlasse(PEK)absolviertwerden(s.auchRichtlinienzum
PEK).
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5.9IchhabemeinP4vorgezogenundnichtbestanden.Kann
ichdasP3nunvorderP4WiederholungalsPEK3absolvieren?
Diesistnichtmöglich.
WurdeeinP4vorgezogenundnichtbestanden,darfdasP3nichtalsPEK3absolviertwerden,bevornichtP4erfolgreich
bestandenist.
6.WieundwannmeldeichmichfürdasMentoratanundwelcheRegelungengibtesbeiNichtbestehen?
DasMentorat1wirddurchdasPraxisbüroIPzugewiesen.DieZuweisungerfolgterstnachderPraxisplatzanmeldunggemeinsammitderZuteilungzumReflexionsseminar.DieInformierungerfolgtüberdasPraxisbüroIP.RS-LeitungundMentoratspersonsindimMentorat1inderRegelidentisch.DasMentorat1umfasstdieTeil-Mentorate1.1,1.2und1.3(jeweilseinSemesterbegleitend)
6.1WiebelegeichdasMentorat?
FürdasMentorat2schreibensichdieStudierendenbeiderSemestereinschreibungfürdas4.StudiensemesterviaESP
ein.DasMentorat2umfasstdieTeil-Mentorate2.1,2.2und2.3.
S.hierzu„InformationsblattMentoratfürStudierende“:http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe/mentorat
sowiejeweilsdieEinschreibhinweiseproSemester.
6.2WiegehtesmitdemMentoratweiter,wennichmich
füreinSemesterbeurlauben
lasse?
6.3Wiegehtesmitmeinem
Mentoratweiter,wennichein
Auslandssemesterabsolviere?
WährendeinerBeurlaubungkönnenkeineVeranstaltungenanderPHFHNWbelegtwerden.DasentsprechendeMentoratmussnachBeendigungderBeurlaubungabsolviertwerden.DadieMentorateinihrernumerischenReihenfolgenur
jeweilsjedeszweiteSemesterangebotenwerden,müssensichStudierendezuBeginndererstenEinschreibphasefürdas
Semester,indemsiedasStudiumweiterführen,beimPraxisbüroIPmelden.StudierendenwirddanneinPlatzineinem
Mentoratzugewiesen.
DieMeldungbeimPraxisbüroistunerlässlich,dennnursokanngewährleistetwerden,dassalleMentorateabsolviert
werdenkönnen.DieStudierendentragendieVerantwortungfürihreRückmeldungimPraxisbüroIP(Informationen:PraxisportalBerufspraktischeStudienIP:http://web.fhnw.ch/ph/praxis/primarstufe).
DieBerufspraktischenStudienunterstützendieDurchführungvonAuslandssemesterngrundsätzlich.Studierende,dieein
Auslandssemesterplanen,meldensichvorAufnahmedesAuslandssemestersbeider/demjeweiligenStandortverantwortlichenderBerufspraktischenStudien,umdieFortführungdesMentoratesfestzulegen.
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FAQBerufspraktischeStudien-ProfessurfürProfessionsentwicklungInstitutPrimarstufe-Stand04.2016
DieStudierendentragendieVerantwortungfürdieKontaktaufnahmezurjeweiligenStandortverantwortungzurRegelung
derFortführungdesMentorates.
FürLiestal:AndiZollingeroderBarbaraRyter
FürSolothurn:ÖzlemAltin
FürBrugg-Windisch:KateriLässer.
6.4WelcheTerminegibtesfür
dasMentoratundwelchePräsenzbestimmungengibtes?
InderRegelerhaltendieStudierendenzuSemesterbeginneinenSemesterplanvonderMentorierenden/demMentorierenden.AusdiesemPlangehthervor,wannGesamtgruppentreffen,Kleingruppen-undEinzelberatungenstattfinden.Dies
variiertjenachSemester(z.B.obmitoderohnePraxisphase)undnachAuftrag.DieTerminemüssenfrei-undeingehalten
werden;auchimMentoratgiltdiePräsenzregelungderPHFHNW(s.4.1).DieZeitfensterfürdieMentoratesindimStundenplandesStudienstandortsaufgeführtundliegenimmeraneinemMontag.
6.5Waspassiert,wennichein
Mentoratnichtbestehe?
EinMentorat,dasnichtbestandenwurde,musswiederholtwerden.DiesistbeiderAbsolvierungdesStudiumsinderRegelzeitnichtunproblematisch.DahermüssensichStudierende,dieeinMentoratnichtbestehen,umgehendandie
Standortverantwortlichenwenden,damiteineLösungfürsiegefundenwerdenkann.
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