Semesterendprüfungen: Prüfungsphase am

Prüfungsplanstelle
ETH Zentrum, HG F 18
Rämistrasse 101
CH-8092 Zürich
Tel. +41 44 632 20 68
WEISUNG ZUR PRÜFUNGSPHASE AM
SEMESTERENDE
VERBINDLICH FÜR ALLE KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN MIT
SEMESTERENDPRÜFUNGEN IM HERBSTSEMESTER 2015
1 Allgemeine Hinweise
1.1 Rechtsgrundlagen
•
Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich
•
Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich
1.2 Abmeldung / Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
•
Vergewissern Sie sich in myStudies, für welche Semesterendprüfungen Sie angemeldet sind.
Semesterendprüfungen, die Sie nicht ablegen wollen, müssen Sie selbst aktiv abmelden.
•
Die Anmeldung zu Semesterendprüfungen kann bis zwei Wochen vor Ende des Herbstsemesters 2015
ohne Begründung zurückgezogen werden, vorausgesetzt Sie haben keine Fristvorgabe zur Ablegung der
Prüfungen in diesem Semester. Der letzte Abmeldetermin ist demnach:
Sonntag, 6. Dezember 2015, 24.00 Uhr
Wenn Sie sich trotz Terminauflagen von Prüfungen abmelden möchten, so müssen Sie persönlich (vor dem
Abmeldetermin, zu Bürozeiten) bei der Prüfungsplanstelle (HG F 18) vorbeikommen.
•
Ab dem 7. Dezember 2015 ist eine Abmeldung nur aus Gründen höherer Gewalt möglich
(z.B. Krankheit, Unfall oder andere schwerwiegende Vorkommnisse).
Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen nicht helfen können, wenn Sie die Abmeldefrist versäumen oder
vermeintliche Computerprobleme am letzten Tag der Abmeldefrist auftreten.
•
Eine allfällige Anmeldung zur Repetition einer nicht bestandenen Semesterendprüfung in den ersten zwei
Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters muss zwischen Montag, 1. Februar 2016 und
Sonntag, 21. Februar 2016, 24.00 Uhr in myStudies erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu einer solchen Repetitionsprüfung erst dann möglich ist, wenn
das Nichtbestehen des ersten Versuches von Ihrem Studiensekretariat verfügt wurde, d.h. in Ihrem
Leistungsüberblick in myStudies aufgeführt ist.
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1.3 Prüfungstermine
Prüfungsphase
Die Prüfungsphase am Semesterende dauert vier Wochen und umfasst die letzten beiden
Unterrichtswochen und die ersten beiden Wochen der daran anschliessenden Semesterferien.
Für das Herbstsemester 2015 bedeutet dies:
Montag, 7. Dezember – Freitag, 18. Dezember 2015 und
Montag, 11. Januar – Freitag, 22. Januar 2016
Repetition
Ist die Wiederholung einer Semesterendprüfung ohne erneutes Belegen der Lerneinheit möglich
(solche Lerneinheiten sind im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet mit "Es wird ein Repetitionstermin in
den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters angeboten") so findet die Wiederholung
in der ersten oder zweiten Unterrichtswoche des unmittelbar nachfolgenden Semesters statt.
Für Wiederholungsprüfungen des Herbstsemester 2015 bedeutet dies:
Montag, 22. Februar – Freitag, 4. März 2016
WICHTIG:
Der Wiederholungstermin darf nicht als Ausweichtermin für den ersten Versuch benützt werden.
Zum Wiederholungstermin in den ersten zwei Wochen des unmittelbar nachfolgenden Semesters wird nur
zugelassen, wer den ersten Versuch am Ende des unmittelbar vorangehenden Semesters nicht bestanden
hat. (Ausnahmen siehe Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin)
Prüfungsdatum
Die genauen Termine der Semesterendprüfungen (sowie der Wiederholungsprüfungen) werden durch die
Dozierenden bzw. die Departemente festgelegt. Falls Sie den Termin einer Semesterendprüfung bzw.
Wiederholungsprüfung nicht kennen, so wenden Sie sich bitte direkt an die/den zuständige/n
Dozierende/n oder an Ihr Studiensekretariat.
Es liegt in Ihrer Verantwortung unbekannte Termine von Semesterendprüfungen in Erfahrung zu bringen.
Unkenntnis über einen Prüfungstermin wird nicht als nachträglicher Abmeldungsgrund akzeptiert, womit die
verpasste Prüfung als "Abbruch" gewertet wird und somit als nicht bestanden gilt.
1.4 Achtung
Vergewissern Sie sich, vor allem bei schriftlichen Semesterendprüfungen, dass Sie alle
Prüfungsdokumente abgegeben haben. Sobald Sie den Prüfungsraum einmal verlassen haben, werden
"versehentlich eingepackte Prüfungsblätter" später nicht mehr entgegengenommen und bewertet.
Fehlen die gesamten Prüfungsdokumente, so wird die Prüfung mit der Note 1 gewertet und gilt als nicht
bestanden.
Tragen Sie bei allen Prüfungen die Legitimationskarte (ETH-Karte) auf sich, um sich auf Verlangen
ausweisen zu können. Wichtig ist, dass die Karte validiert und somit gültig ist.
1.5 Auskunftsstelle im Rektorat
Fragen im Zusammenhang mit Abmeldungen, Prüfungsabbrüchen oder auch allgemeine Fragen zur
Prüfungsphase am Semesterende beantwortet die Prüfungsplanstelle des Rektorats:
Telefon +41 44 632 20 68.
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2 Leistungen auf dem Zeugnis / Zentrale Elemente
2.1 Leistungen auf dem Zeugnis / Abbrüche
Es werden ALLE Lerneinheiten, in welchen ab dem Herbstsemester 2013 Prüfungen abgelegt wurden, entweder
auf dem Zeugnis oder auf dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt, also auch alle nicht bestandenen Leistungen
und alle Abbrüche (wegen Abbruch einer Arbeit oder Nichterscheinen an der angemeldeten Prüfung).
Zusätzliche Hinweise:
a. Um Abbrüche zu vermeiden, melden Sie sich bitte fristgerecht von Prüfungen ab, die Sie nicht ablegen
werden.
b. Wie bisher wird im Zeugnis bei der Repetition einer Leistungskontrolle nur der letzte Versuch aufgeführt.
Mit der Repetition einer Leistungskontrolle kann somit eine ungenügende Note oder ein Abbruch aus dem
ersten Versuch korrigiert werden.
2.2 Zentrale Elemente von Lerneinheiten
Bei einigen Lerneinheiten ist die Teilnahme an sogenannten "zentralen Elementen" Voraussetzung, um die
Leistungskontrolle bestehen zu können.
ACHTUNG:
Falls Sie ein solches zentrales Element nicht erfüllt haben und die/der Dozierende Sie daher schriftlich
aufgefordert hat sich von der abschliessenden Prüfung abzumelden, so müssen Sie dies noch innerhalb der
Abmeldefrist selbst über myStudies tun. Das Nichterfüllen eines zentralen Elements wird nicht als verspäteter
Abmeldungsgrund akzeptiert.
Wenn Sie sich wegen individuellen Terminauflagen nicht online abmelden können, müssen Sie vor dem
Abmeldeende persönlich bei der Prüfungsplanstelle (HG F 18) vorbeikommen.
3 Abmeldung, Krankheit, Abbruch, Sonderfälle
3.1 Krankheit, Sonderfälle VOR Ablauf der
Abmeldefrist
Wenn Sie eine Prüfung ablegen, müssen Sie sich in einem einwandfreien gesundheitlichen Zustand befinden.
Falls Sie trotz Kenntnis einer gesundheitlichen Störung physischer oder psychischer Art Prüfungen ablegen,
nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf. Eine nachträgliche Prüfungsannullierung ist
ausgeschlossen.
Dasselbe gilt, wenn Sie trotz einer gesundheitlichen Störung eine Prüfung antreten und danach abbrechen.
Prüfungsabmeldungen vor Ablauf der Abmeldefrist müssen bis auf folgende Ausnahme nicht begründet werden:
Falls Sie für die Prüfung Terminauflagen haben – insbesondere wenn Sie die Prüfung repetieren – und sich vor
Ablauf der Abmeldefrist nicht in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand befinden, reichen Sie bei der
Prüfungsplanstelle ein von einem ärztlichen Zeugnis begleitetes Gesuch um Prüfungsabmeldung und gleichzeitige
Fristverlängerung ein.
Es wird dann auch abgeklärt ob eine Verschiebung der Prüfung auf einen allfälligen Wiederholungstermin möglich
ist. (Siehe hierzu Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin.)
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3.2 Krankheit, Sonderfälle NACH Ablauf der
Abmeldefrist
Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist, bzw. im Verlaufe der Prüfungsphase am Semesterende gesundheitliche
Störungen physischer oder psychischer Art wahrnehmen oder aus anderen Gründen höherer Gewalt keine
(weiteren) Prüfungen ablegen können, müssen Sie unverzüglich die Prüfungsplanstelle telefonisch
benachrichtigen (Tel. +41 44 632 20 68). Im Gespräch mit der Prüfungsplanstelle wird geklärt, ob es sich um eine
nachträgliche Abmeldung oder einen Abbruch handelt, ob evtl. eine Verschiebung auf einen allfälligen
Wiederholungstermin (siehe hierzu Abschnitt 3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin) möglich ist und wie weiter
vorzugehen ist.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen höherer Gewalt nicht zu einer Prüfung antreten
oder eine begonnene Prüfung abbrechen, müssen Sie dies vor Beginn der entsprechenden Prüfung respektive
unmittelbar nach dem Abbruch der Prüfung, der Prüfungsplanstelle melden.
Gesundheitliche Verhinderungsgründe sind in jedem Fall mit einem ärztlichen Zeugnis zu belegen, das im Original
innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Meldung bei der Prüfungsplanstelle eingegangen sein muss.
Verspätet geltend gemachte Verhinderungsgründe und verspätet eingereichte Arztzeugnisse werden nicht
anerkannt.
ACHTUNG – WICHTIGE NEUERUNG:
Es werden nur noch begründete ärztliche Zeugnisse akzeptiert. Die vertrauliche Behandlung des ärztlichen
Zeugnisses wird in jedem Fall garantiert.
Nicht mehr akzeptiert werden ärztliche Zeugnisse, welche:
•
lediglich die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausweisen,
•
von einer Person aus dem engeren Familienkreis,
•
rückwirkend,
•
oder primär ‚gemäss Angaben des Patienten‘ ausgestellt werden.
Falls in derselben Prüfungsphase am Semesterende mehrere ärztliche Zeugnisse eingereicht werden, müssen sie
von dem selben behandelnden Arzt ausgestellt worden sein.
Legen Sie trotz einer gesundheitlichen Störung Prüfungen ab, nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in
Kauf. Eine nachträgliche Prüfungsannullierung ist ausgeschlossen.
Bleiben Sie ohne ausreichende Begründung einer Prüfung fern, so gilt diese als nicht bestanden und wird mit dem
Begriff "Abbruch" vermerkt.
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3.3 Verschiebung auf den Repetitionstermin
Gemäss den Ausführungsbestimmungen des Rektors zur Leistungskontrollenverordnung darf der Wiederholungstermin nicht als Ausweichtermin für den ersten Versuch benutzt werden. Ausnahmen können nur aus wichtigen
Gründen, insbesondere Krankheit oder Unfall, bewilligt werden.
Sollte in Ihrem Fall ein solcher wichtiger Grund vorliegen, so melden Sie sich bitte umgehend bei der
Prüfungsplanstelle (Tel. +41 44 632 20 68).
Für eine Verschiebung der regulären Semesterendprüfung auf den Wiederholungstermin werden in jedem Fall
folgende Angaben bzw. Dokumente benötigt:
•
Bestätigung (E-Mail genügt) der/des Dozierenden über den Termin der regulären Semesterendprüfung
•
Ein Dokument, welches den von Ihnen vorgebrachten Grund für die Verschiebung der Prüfung bestätigt
(z.B. ärztliches Attest)
Diese Angaben bzw. Dokumente müssen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Meldung bei der
Prüfungsplanstelle eingegangen sein. Die Prüfungsplanstelle wird Sie im Falle einer entsprechenden Bewilligung
vom regulären Prüfungstermin abmelden.
Folgendes liegt dann in Ihrer Verantwortung:
•
Vergewissern Sie sich beim Dozenten ob ein Repetitionstermin angeboten wird.
•
Melden Sie sich persönlich zwischen Montag, 1. Februar 2016 und Freitag, 19. Februar 2016 bei der
Prüfungsplanstelle für den Repetitionstermin an.
Die Rektorin der ETH Zürich
Prof. Dr. Sarah M. Springman
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