SLRG Kursreglement Grundstufe

Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG
Société Suisse de Sauvetage SSS
Società Svizzera di Salvataggio SSS
Societad Svizra da Salvament SSS
Mitglied des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK
Membre de la Croix-Rouge Suisse CRS
Membro della Croce Rossa Svizzera CRS
SLRG Kursreglement
Grundstufe
Version V1.4_01.01.2012
0
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die
geschlechtsneutrale oder männliche Form verwendet.
Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG
Schellenrain 5
6210 Sursee
© Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG Sursee
www.slrg.ch
1
Inhalt
1
2
Begriffe und Definitionen ................................................................................................ 7
1.1
Funktionen und Organe....................................................................................... 7
1.1.1 Sektionsverantwortlicher für Kurse........................................................... 7
1.1.2 Verantwortlicher Kursleiter ....................................................................... 7
1.1.3 Kursleiter ................................................................................................. 7
1.1.4 Hilfskursleiter ........................................................................................... 7
1.1.5 Prüfungsexperte ...................................................................................... 7
1.1.6 Expert / Stufe Expert ................................................................................ 7
1.1.7 Instruktor / Stufe Instruktor ....................................................................... 8
1.1.8 Kernteam ................................................................................................. 8
1.1.9 Ausbildungskommission .......................................................................... 8
1.1.10 Leiter Bereich Ausbildung ........................................................................ 8
1.1.11 Fachbereiche Ausbildung ........................................................................ 8
1.1.12 Kollektivmitglieder .................................................................................... 9
1.1.13 Selbstständige Kursdurchführung ............................................................ 9
1.2
Material ............................................................................................................... 9
1.2.1 Tauchring 5 kg ......................................................................................... 9
1.2.2 Tauchring................................................................................................. 9
1.2.3 Tauchteller ............................................................................................... 9
1.2.4 Rettungsboje............................................................................................ 9
1.2.5 Gurtretter ................................................................................................. 9
1.2.6 Rettungswürfel / Rettungsball .................................................................. 9
1.2.7 Rettungsbrett ........................................................................................... 9
1.2.8 Flossen .................................................................................................... 9
1.2.9 Wurfsack.................................................................................................10
1.2.10 FIS-Puppe ..............................................................................................10
1.2.11 Rea-Phantom..........................................................................................10
1.3
Technik ..............................................................................................................10
1.3.1 Sicheres Bewegen im Wasser ................................................................10
1.3.2 Schwimmen ............................................................................................10
1.3.3 Tauchen..................................................................................................10
1.3.4 Besuchte Ausbildung ..............................................................................10
1.3.5 Bestandene Ausbildung ..........................................................................11
1.3.6 Gültige /Sistierte Ausbildung ...................................................................11
1.3.7 Richtzeiten / Dauer der Module ...............................................................11
1.3.8 Gültigkeit der Ausbildungen ....................................................................11
Kursanbieter und Qualität ..............................................................................................11
2.1
Sektionen als Kursanbieter.................................................................................11
2.1.1 Einsatz der Kursleiter ..............................................................................11
2.1.2 Kursgestaltung, Lehr- und Unterrichtsmittel ............................................11
2.1.3 Kursorganisation .....................................................................................12
2.1.4 Kursanmeldungen bei der SLRG Geschäftsstelle ...................................12
2.2
Regionen als Kursanbieter .................................................................................12
2.3
SLRG Schweiz als Kursanbieter.........................................................................12
2.4
Weitere Kursanbieter..........................................................................................12
2.4.1 Kollektivmitglieder ...................................................................................12
2.4.2 Selbständige Kursdurchführung ..............................................................12
2.5
Qualität...............................................................................................................12
2.5.1 Kontrollorgan ..........................................................................................12
2.5.2 Massnahmen ..........................................................................................12
2.5.3 Rekurs ....................................................................................................13
2
3
Module ..........................................................................................................................13
3.1
Jugendbrevet .....................................................................................................13
3.1.1 Dauer ......................................................................................................13
3.1.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................13
3.1.3 Anforderungen an Kursleiter und Prüfungsexperten................................13
3.1.4 Gruppengrösse .......................................................................................13
3.1.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................14
3.1.6 Prüfung ...................................................................................................14
3.1.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................14
3.1.8 Infrastruktur ............................................................................................14
3.1.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................14
3.1.10 Weiteres .................................................................................................14
3.2
Jugend Erlebnismodul ........................................................................................14
3.2.1 Dauer ......................................................................................................14
3.2.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................14
3.2.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................15
3.2.4 Gruppengrösse .......................................................................................15
3.2.5 Prüfung ...................................................................................................15
3.2.6 Infrastruktur ............................................................................................15
3.2.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................15
3.3
Brevet Basis Pool ...............................................................................................15
3.3.1 Dauer ......................................................................................................15
3.3.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................15
3.3.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................15
3.3.4 Gruppengrösse .......................................................................................16
3.3.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................16
3.3.6 Prüfung ...................................................................................................16
3.3.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................16
3.3.8 Infrastruktur ............................................................................................16
3.3.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................16
3.4
Brevet Plus Pool.................................................................................................16
3.4.1 Dauer ......................................................................................................16
3.4.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................16
3.4.3 Eintrittsprüfung........................................................................................17
3.4.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................17
3.4.5 Gruppengrösse .......................................................................................17
3.4.6 Zulassung zur Prüfung ............................................................................17
3.4.7 Prüfung ...................................................................................................17
3.4.8 Wiederholen der Prüfung ........................................................................17
3.4.9 Infrastruktur ............................................................................................18
3.4.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................18
3.5
Brevet Pro Pool ..................................................................................................18
3.5.1 Dauer ......................................................................................................18
3.5.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................18
3.5.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................18
3.5.4 Gruppengrösse .......................................................................................18
3.5.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................18
3.5.6 Prüfung ...................................................................................................18
3.5.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................19
3.5.8 Infrastruktur ............................................................................................19
3.5.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................19
3.6
Aufschulung Brevet Pro Pool..............................................................................19
3.6.1 Dauer ......................................................................................................19
3.6.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................19
3.6.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................19
3
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.6.4 Gruppengrösse .......................................................................................20
3.6.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................20
3.6.6 Prüfung ...................................................................................................20
3.6.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................20
3.6.8 Infrastruktur ............................................................................................20
3.6.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................20
3.6.10 Übergangsfrist ........................................................................................21
WK Pool (Basis, Plus und Pro) ...........................................................................21
3.7.1 Dauer ......................................................................................................21
3.7.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................21
3.7.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................21
3.7.4 Gruppengrösse .......................................................................................21
3.7.5 Prüfung ...................................................................................................21
3.7.6 Wiederholen der Prüfung ........................................................................22
3.7.7 Infrastruktur ............................................................................................22
Modul See ..........................................................................................................22
3.8.1 Dauer ......................................................................................................22
3.8.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................22
3.8.3 Eintrittsprüfung........................................................................................22
3.8.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................22
3.8.5 Gruppengrösse .......................................................................................22
3.8.6 Zulassung zur Prüfung ............................................................................22
3.8.7 Prüfung ...................................................................................................23
3.8.8 Wiederholen der Prüfung ........................................................................23
3.8.9 Infrastruktur ............................................................................................23
3.8.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................23
3.8.11 Weiteres .................................................................................................23
WK See ..............................................................................................................23
3.9.1 Dauer ......................................................................................................23
3.9.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................23
3.9.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................24
3.9.4 Gruppengrösse .......................................................................................24
3.9.5 Prüfung ...................................................................................................24
3.9.6 Wiederholen der Prüfung ........................................................................24
3.9.7 Infrastruktur ............................................................................................24
3.9.8 Weiteres .................................................................................................24
Modul Fluss ........................................................................................................24
3.10.1 Dauer ......................................................................................................24
3.10.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................24
3.10.3 Anforderung an den Kursleiter und Prüfungsexperten.............................24
3.10.4 Gruppengrösse .......................................................................................25
3.10.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................25
3.10.6 Prüfung ...................................................................................................25
3.10.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................25
3.10.8 Infrastruktur ............................................................................................25
3.10.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................25
3.10.10Weiteres .................................................................................................25
WK Fluss............................................................................................................26
3.11.1 Dauer ......................................................................................................26
3.11.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................26
3.11.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................26
3.11.4 Gruppengrösse .......................................................................................26
3.11.5 Prüfung ...................................................................................................26
3.11.6 Wiederholen der Prüfung ........................................................................26
3.11.7 Infrastruktur ............................................................................................26
4
4
5
6
7
3.11.8 Weiteres .................................................................................................26
3.12 Modul Hypothermie ............................................................................................26
3.12.1 Dauer ......................................................................................................26
3.12.2 Anforderung an Kursleiter und Gerätetaucher .........................................26
3.12.3 Gruppengrösse .......................................................................................27
3.12.4 Eintrittsbedingungen ...............................................................................27
3.12.5 Kleidung Kursteilnehmer .........................................................................27
3.12.6 Zulassung zur Prüfung ............................................................................27
3.12.7 Prüfung ...................................................................................................27
3.12.8 Wiederholen der Prüfung ........................................................................28
3.12.9 Infrastruktur ............................................................................................28
3.12.10Sicherheitsbestimmungen ......................................................................28
3.12.11Weiteres .................................................................................................28
3.13 Aufschulungskurs BLS-AED ...............................................................................29
3.13.1 Dauer ......................................................................................................29
3.13.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................29
3.13.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................29
3.13.4 Gruppengrösse .......................................................................................29
3.13.5 Lernerfolgskontrolle ................................................................................29
3.13.6 Infrastruktur ............................................................................................29
3.13.7 Weiteres .................................................................................................29
3.14 Modul BLS-AED .................................................................................................29
3.14.1 Dauer ......................................................................................................29
3.14.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................30
3.14.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................30
3.14.4 Gruppengrösse .......................................................................................30
3.14.5 Lernerfolgskontrollen ..............................................................................30
3.14.6 Infrastruktur ............................................................................................30
3.14.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................30
3.14.8 Weiteres .................................................................................................30
3.15 WK BLS-AED .....................................................................................................30
3.15.1 Dauer ......................................................................................................30
3.15.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................30
3.15.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................30
3.15.4 Gruppengrösse .......................................................................................30
3.15.5 Lernerfolgskontrollen ..............................................................................30
3.15.6 Infrastruktur ............................................................................................31
3.15.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................31
3.15.8 Weiteres .................................................................................................31
3.16 Modul Nothilfe ....................................................................................................31
3.16.1 Dauer ......................................................................................................31
3.16.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................31
3.16.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................31
3.16.4 Gruppengrösse .......................................................................................31
3.16.5 Prüfung ...................................................................................................31
3.16.6 Infrastruktur ............................................................................................31
3.16.7 Gültigkeitsdauer ......................................................................................31
3.16.8 Weiteres .................................................................................................31
Kursteilnehmer ..............................................................................................................32
Kursbestätigung.............................................................................................................32
5.1
Bedingungen für die Abgabe ..............................................................................32
5.2
Ersatzausweise ..................................................................................................32
Datenschutz ..................................................................................................................32
Versicherung .................................................................................................................32
7.1
Teilnehmer .........................................................................................................32
5
7.2
Kursleiter ............................................................................................................32
8 Finanzielles ...................................................................................................................33
8.1
Kursgeld .............................................................................................................33
8.2
Rückerstattung ...................................................................................................33
8.2.1 Nicht bestehen der Eintrittsprüfung .........................................................33
8.2.2 Abmeldung vom Kurs..............................................................................33
8.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben .................................................................33
8.2.4 Kursabsage ............................................................................................33
8.3
Abgabe an SLRG Schweiz ................................................................................33
9 Anerkennung von Ausbildungen ....................................................................................33
9.1
Ausbildungen aus der Schweiz ..........................................................................33
9.1.1 Wasserrettung ........................................................................................33
9.1.2 Erste Hilfe ...............................................................................................33
9.2
Ausbildungen aus dem Ausland .........................................................................34
9.2.1 Wasserrettung ........................................................................................34
9.2.2 Erste Hilfe ...............................................................................................34
10 Schlussbestimmungen...................................................................................................34
10.1.1 Vorrang des Reglements ........................................................................34
10.1.2 In Kraft treten ..........................................................................................34
11 Änderungsprotokoll ........................................................................................................35
6
1
1.1 Funktionen und
Organe
Begriffe und Definitionen
1.1.1
Sektionsverantwortlicher für Kurse
Bewilligt die Kurse der Sektion und meldet diese auf der
Geschäftsstelle an. Er steht der Kursadministration der
Geschäftsstelle als Kontakt zur Verfügung und ist sektionsintern als
Technischer Leiter oder Kursleiterchef tätig.
1.1.2
Verantwortlicher Kursleiter
Für jeden Kurs ist ein verantwortlicher Kursleiter zu bestimmen,
welcher der Geschäftsstelle bei administrativen Fragen als Kontakt
zur Verfügung steht und den Einsatz weiterer Kursleiter koordiniert.
Hat der verantwortliche Kursleiter nicht die benötigten Kompetenzen
um alle Lektionen des Kurses selbständig zu leiten, sind für die
betroffenen Module zwangsläufig zusätzliche Kursleiter mit
entsprechender Ausbildung einzusetzen.
1.1.3
Kursleiter
Zusätzlicher Leiter, welcher den Verantwortlichen Kursleiter bei der
Kursdurchführung unterstützt. Der Kursleiter hat die benötigten
Kompetenzen um selbständig Lektionen leiten zu können.
Die Anforderungen an die Kursleiter sind im vorliegenden Reglement
jeweils als Mindestanforderungen formuliert.
1.1.4
Hilfskursleiter
Hilfskursleiter der SLRG-Wassermodule stehen unter der Aufsicht des
Kursleiters oder des Verantwortlichen Kursleiters und unterstützen
diesen bei der Kursdurchführung. Hilfskursleiter verfügen über eine
gültige Grundausbildung des entsprechenden Moduls und sind nicht
berechtigt, selbständig Lektionen zu leiten.
Hilfskursleiter der erste Hilfe Module stehen unter der Aufsicht des
Kursleiters oder des Verantwortlichen Kursleiters und unterstützen
diesen bei der Kursdurchführung. Hilfskursleiter verfügen über eine
gültige Grundausbildung des entsprechenden Modules und dem
Modul Methodik SLRG und sind nicht berechtigt, selbständig
Lektionen zu leiten.
Hilfskursleitertätigkeiten auf der Grundstufe, die als Voraussetzung für
die Kaderausbildung geleistet werden, sind mit dem Formular
„Checkliste für Hilfskursleitertätigkeit“ durch den verantwortlichen
Kursleiter zu bestätigen.
1.1.5
Prüfungsexperte
Je nach Modul ist für die Prüfungsabnahme ein zusätzlicher Kursleiter
vorgeschrieben. Dieser Prüfungsexperte war während dem Kurs nicht
als Kursleiter tätig und beurteilt die Teilnehmer neutral und objektiv.
Die Anforderungen an die Prüfungsexperten sind im vorliegenden
Reglement jeweils als Mindestanforderungen formuliert.
1.1.6
Expert / Stufe Expert
Personen mit einer Ausbildung auf Stufe Expert sind berechtigt, als
7
Kursleiter oder Prüfungsexperte in entsprechenden Kursen auf der
Grundstufe tätig zu sein.
1.1.7
Instruktor / Stufe Instruktor
Ein Instruktor hat die Berechtigung Kursleiter auf Stufe Expert
auszubilden.
1.1.8
Kernteam
Bis zur Klärung und zur Beschlussfassung bezüglich Aufgaben,
Organisation, Entschädigung etc. eines Kernteams ist für dringende
Anfragen eine Übergangsregelung notwendig.
Demnach wird bei einer Anfrage nach einem Kurs auf der
Geschäftsstelle, nach Klärung ob diese Anfrage von einer Sektion
oder der entsprechenden Region abgedeckt werden kann, von der
Geschäftsstelle direkt Kursleitende gesucht und dieser Kurs direkt
organisiert.
1.1.9
Ausbildungskommission
Im Bereich der Wasserrettung ist die Ausbildungskommission der
SLRG die höchste Fachinstanz. Die Ausbildungskommission
erarbeitet die fachlichen Inhalte der SLRG-Ausbildungen, erlässt
Richtlinien und kontrolliert deren Umsetzung.
Im Bereich der ersten Hilfe bestimmt die Ausbildungskommission das
Kursangebot der SLRG und kontrolliert die Umsetzung der Richtlinien.
Diese werden von Drittorganisationen übernommen und entsprechen
so dem nationalen Standard. Die Ausbildungskommission pflegt die
Kontakte zu den entsprechenden Drittorganisationen und dient den
Sektionen als Anlaufstelle bei fachspezifischen Fragen im Bereich
Erste Hilfe.
1.1.10 Leiter Bereich Ausbildung
Der Leiter Bereich Ausbildung vertritt die Ausbildungskommission im
Zentralvorstand der SLRG und ist unter anderem für die Organisation
und Leitung der Sitzungen, die Kontrolle des Budgets und die
Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Kommissionen
zuständig.
1.1.11 Fachbereiche Ausbildung
Die Ausbildungskommission ist aktuell in folgende Fachbereiche
unterteilt:
 Rettungsschwimmen
 Schwimmen
 Jugend
 Tauchen
 Nothilfe
 Wettkämpfe
 Material
 Breitensport
 Hypothermie
Jeder dieser Fachbereiche ist durch mindestens eine Person, welche
gleichzeitig den Fachbereich leitet, in der Ausbildungskommission
vertreten.
8
1.1.12 Kollektivmitglieder
Landesweit tätige Organisationen können von der SLRG als
Kollektivmitglieder aufgenommen werden. Da die Kollektivmitglieder
ihre Kursleiter auf Stufe Expert selbständig ausbilden, sind sie in der
Ausbildungskommission vertreten.
1.1.13 Selbstständige Kursdurchführung
Institutionen mit erhöhtem Bedarf an Kursen können von der SLRG
als selbständige Kursdurchführer anerkannt werden. Dies erlaubt den
Institutionen, Kurse auf der Grundstufe im Rahmen ihrer
Ausbildungstätigkeit direkt auf der Geschäftsstelle anzumelden.
Die genauen Bedingungen sind im „Reglement zur selbständigen
Kursdurchführung“ definiert.
1.2 Material
1.2.1
Tauchring 5 kg
Simuliert eine erhöhte körperliche Anforderung beim Tauchen oder
Transportieren. Zu Prüfungszwecken muss ein Ring mit ca. 30 cm
Durchmesser und 5 kg Gewicht verwendet werden.
1.2.2
Tauchring
Ring aus Kunststoff mit ca. 20 cm Durchmesser und 150 bis 250
Gramm Gewicht.
1.2.3
Tauchteller
Teller aus Metall mit Grifflöchern, ca. 20 cm Durchmesser und 150 bis
250 Gramm Gewicht.
1.2.4
Rettungsboje
Stromlinienförmiger Auftriebskörper in Signalfarbe, welcher auf
längeren Schwimmstrecken mitgeführt wird und als Rettungsmittel
eingesetzt werden kann. Die Rettungsboje besteht aus einer ca. 70
cm langen, starren Kunststoffhülle.
1.2.5
Gurtretter
Flexibler Auftriebskörper aus Kunststoff, welcher mittels
Karabinerhaken vor der Brust eines Verunfallten arretiert werden kann
und so dessen Versinken verhindert. Die ca. 95 cm langen Gurtretter
kommen in verschiedenen Wettkampfdisziplinen zum Einsatz.
1.2.6
Rettungswürfel / Rettungsball
Wurfkörper aus Schaumstoff oder Styropor in einem Netz, welcher
einer in Not geratenen Person gereicht oder zugeworfen wird.
1.2.7
Rettungsbrett
Für die Unterrichtseinheiten zum Thema Bergen mit Rettungsbrett
wird die Verwendung eines Brettes mit Auftrieb und Möglichkeit zur
Fixierung des Patienten durch ein Gurtsystem empfohlen.
1.2.8
Flossen
Als Schwimmflosse bezeichnet man eine schuhförmige Schwimmhilfe,
welche die Vortriebsfläche des Schwimmers vergrössert und ihm so
ein schnelleres Tempo ermöglicht.
9
1.2.9
Wurfsack
Seil mit Schwimmkörper, welches in einem Nylonsack verstaut und
einer im Freiwasser in Not geratenen Person zugeworfen wird, um
diese anschliessend ans Ufer zu leiten.
1.2.10 FIS-Puppe
Übungs- und Wettkampfgerät, dessen Auftrieb durch unterschiedliche
Füllung mit Wasser variiert werden kann. Die orangen Puppen sind
ca. 1 m lang und leer ca. 8 kg schwer. Die Körpermitte ist mit einer
schwarzen Linie markiert.
1.2.11 Rea-Phantom
Gerät zum einüben der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Bei der
Herzdruckmassage muss eine Mindesttiefe von 5 cm erreicht werden
können.
1.3 Technik
1.3.1
Sicheres Bewegen im Wasser
Personen welche die Voraussetzung „sicheres Bewegen im Wasser“
erfüllen, können mindestens in einer Abfolge (ohne Pause):
 sicher ins Wasser gelangen;
 sich mit Hilfe der Arme und Beine 1 Minute über Wasser halten;
 sich 1 Minute auf dem Wasser frei treiben lassen;
 sich mit Hilfe nur der Arme eine Minute über Wasser halten;
 sich mit Hilfe nur der Beine eine Minute über Wasser halten.
Oder bestehen den Wassersicherheitscheck und können mindestens
in einer Abfolge (ohne Pause):
 Rolle/purzeln in tiefes Wasser
 1 Minute an Ort über Wasser halten
 50 m schwimmen
Der Kursleiter hat diese Fähigkeiten im Zweifelsfalle auf eigene
Verantwortung zu überprüfen.
1.3.2
Schwimmen
Sich im Wasser aus eigener Kraft fortbewegen.
Der Einsatz von Schwimmbrillen ist erlaubt, sofern in den
Bestimmungen zu den einzelnen Modulen nichts anderes vermerkt ist.
1.3.3
Tauchen
Schwimmen unter der Wasseroberfläche. Kein Körperteil darf dabei
die Wasseroberfläche durchstossen.
Der Einsatz von Schwimmbrillen ist für gesunde Personen bis zu einer
Tauchtiefe von 3 Metern gesundheitlich unbedenklich und erlaubt,
sofern in den Bestimmungen zu den einzelnen Modulen nichts anders
vermerkt ist.
1.3.4
Besuchte Ausbildung
Wenn ein Teilnehmer einen Kurs besucht, jedoch nicht alle
Anforderungen gemäss Reglement erfüllt, gilt die Ausbildung als
besucht, wenn alle Unterrichtseinheiten absolviert wurden.
Da keine bestandene Ausbildung vorliegt, erfolgt keine Meldung der
10
Teilnehmerdaten an die Geschäftsstelle und es wird keine offizielle
Kursbestätigung ausgestellt.
1.3.5
Bestandene Ausbildung
Wenn ein Teilnehmer einen Kurs erfolgreich absolviert und alle
Anforderungen gemäss Reglement erfüllt, gilt die Ausbildung als
bestanden.
Alle bestandenen Ausbildungen werden der Geschäftsstelle gemeldet,
elektronisch erfasst und durch die Abgabe der offiziellen
Kursbestätigung bestätigt.
1.3.6
Gültige /Sistierte Ausbildung
Die Gültigkeit bestimmter Ausbildungen ist zeitlich limitiert oder muss
regelmässig durch den Besuch eines Wiederholungskurses verlängert
werden. In diesen Fällen ist eine Ausbildung nur gültig, wenn die
vorgegebenen Fristen seit dem Kursbesuch / dem Besuch des letzten
Wiederholungskurses noch nicht abgelaufen sind.
Bei einigen Ausbildungen kann der Wiederholungskurs auch noch
absolviert werden, wenn die Gültigkeit der Ausbildung abgelaufen ist.
In diesen Fällen handelt es sich um sistierte Ausbildungen. Die
entsprechenden Fristen sind in den Bestimmungen zu den einzelnen
Modulen festgelegt.
1.3.7
Richtzeiten / Dauer der Module
Die in diesem Reglement definierten Dauern der Module sind
Minimalzeiten und dürfen nicht unterschritten werden. Die Richtzeiten
dürfen von den Sektionen pro Modul um maximal 20% überschritten
werden.
Kursleiter, welche aus bestimmten Gründen von diesen Minimalzeiten
abweichen wollen, haben ein schriftlich begründetes Gesuch an den
Leiter Bereich Ausbildung zu stellen. Dieser entscheidet
abschliessend.
1.3.8
Gültigkeit der Ausbildungen
Sofern in den Bestimmungen zu den einzelnen Modulen nichts
Abweichendes festgehalten ist, beziehen sich die Angaben zur
Gültigkeit der Ausbildungen immer auf die Anzahl Folgejahre.
Beispiel: Brevet Plus Pool (Gültigkeit 4 Jahre) absolviert im Jahr 2011
-> gültig bis 31.12.2015.
2
2.1 Sektionen als
Kursanbieter
Kursanbieter und Qualität
2.1.1
Einsatz der Kursleiter
Die SLRG Sektionen übertragen die Erteilung der Module an ihre
Kursleiter, welche die nötigen Aus- und Weiterbildungen nach den
Richtlinien der SLRG absolviert haben.
2.1.2
Kursgestaltung, Lehr- und Unterrichtsmittel
Die Kursleiter sorgen dafür, dass
 die im Kursprogramm festgehaltenen Inhalte umgesetzt werden.
 die offiziellen Lehrmittel, Übungs- und Unterrichtsmaterialien
eingesetzt werden.
 Die Kursteilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung die
11
Kursbestätigung erhalten.
2.1.3
Kursorganisation
Die Sektionen und ihre Kursleiter sind für die administrativen Belange
(Kursanmeldung, Werbung, Absenzenkontrolle, etc.), sowie für die
Wahl geeigneter Infrastruktur verantwortlich.
2.1.4
Kursanmeldungen bei der SLRG Geschäftsstelle
Die Kursanbieter melden Ihre Kurse mindestens 3 Wochen vor
Kursbeginn auf der SLRG Geschäftsstelle an. Bei verspäteter
Anmeldung kann eine rechtzeitige Abwicklung seitens SLRG
Geschäftsstelle nicht garantiert werden.
2.2 Regionen als
Kursanbieter
Die Regionen sind zuständig für die Durchführung der Module auf
Stufe Expert. Dies geschieht unter der Leitung des Regionalen
Ausbildungschefs und seinem Kader. Ansonsten gelten für die Kurse
der Regionen die gleichen Bedingungen wie für Kurse der Sektionen.
2.3 SLRG Schweiz als
Kursanbieter
Die SLRG Schweiz ist zuständig für die Ausbildung der Instruktoren.
Dies geschieht unter der Führung des Leiters Bereich Ausbildung und
des zuständigen Fachbereichsleiter. Zur Sicherstellung der
Ausbildung auf allen Stufen führt die SLRG Schweiz ein Kernteam
unter der Führung des Leiters Bereich Ausbildung.
2.4 Weitere Kursanbieter
2.4.1
Kollektivmitglieder
Für Kollektivmitglieder gelten unter der Berücksichtigung der
vertraglich geregelten Abmachungen die gleichen Bedingungen wie
für die SLRG Sektionen.
2.4.2
Selbständige Kursdurchführung
Für Institutionen mit Bewilligung zur selbständigen Kursdurchführung
gelten unter der Berücksichtigung der vertraglich geregelten
Abmachungen und des Reglements zur selbständigen
Kursdurchführung die gleichen Bedingungen wie für die SLRG
Sektionen.
2.5 Qualität
2.5.1
Kontrollorgan
Die Qualitätsbeauftragten sind berechtigt, im Auftrag des Leiters
Bereich Ausbildung einzelne Kurse ohne Voranmeldung auf die
Einhaltung dieses Reglements zu überprüfen.
Der Qualitätsbeauftragte verfasst einen schriftlichen Bericht über die
allfälligen Mängel zuhanden des Leiters Bereich Ausbildung und des
verantwortlichen Kursleiters.
Ein aus 3 weiteren Mitgliedern bestehender Ausschuss entscheidet
bei allfälligen Mängeln gemäss Massnahmenkatalog über das weitere
Vorgehen.
Der Leiter Bereich Ausbildung stellt sicher, dass ca. 1% aller Module
stichprobenartig überprüft werden.
Der Kursleiter hat dem Qualitätsbeauftragten auf Verlangen das
Kursprogramm vor Ort zu zeigen.
2.5.2
Massnahmen
Die Massnahmen werden dem Sektionsverantwortlichen für Kurse
sowie dem Kursleiter eröffnet.
12
Als Sanktion kommen namentlich folgende Massnahmen in Betracht:
 Ermahnung des Kursleiters
 Anpassung des Kursprogramms des Kursleiters
 Der Kursleiter kann verpflichtet werden, sich in bestimmten
Bereichen weiterbilden zu lassen.
 Die Kursteilnehmer werden verpflichtet, vor der Ausstellung der
Ausweise einzelne Punkte des Kurses zu wiederholen.
 Die Kursteilnehmer werden verpflichtet den gesamten Kurs zu
wiederholen.
 Entzug der Berechtigung zur Kursdurchführung auf Zeit oder
Lebenszeit.
Diese Aufzählung an möglichen Massnahmen ist nicht abschliessend.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die
Richtlinien der SLRG kann die Ausbildungskommission einem
Kursanbieter oder Kursleiter die Berechtigung zur Kursdurchführung
vorübergehend für mindestens ein Jahr oder auf Lebenszeit
entziehen.
Kursleiter, denen die Berechtigung zur Kursdurchführung entzogen
wurde, können diese durch eine erneute Ausbildung nicht
wiedererlangen.
2.5.3
Rekurs
Der betroffene Kursanbieter oder Kursleiter hat die Möglichkeit innert
30 Tagen nach Erhalt des Sanktionsentscheides einen schriftlich
begründeten Rekurs bei der Rekurskommission der SLRG Schweiz
einzureichen.
Die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Rekurskommission
sind in einem separaten Reglement geregelt.
3
3.1 Jugendbrevet
Module
3.1.1
Dauer
Das Jugendbrevet dauert 7 ¼ Stunden, wovon 45 Minuten für die
Prüfung reserviert sind.
3.1.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche:
 ab vollendetem 10. Lebensjahr.
 welche den Wassersicherheitscheck I (Purzelbaum ins Wasser, 1
Minute an Ort treten, 50 Meter schwimmen) bestanden haben.
3.1.3
Anforderungen an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Plus
Pool.
Die Prüfung des Jugendbrevets wird von einem Prüfungsexperten
abgenommen, welcher während dem Kurs nicht als Leiter tätig war.
3.1.4
Gruppengrösse
Pro 12 Jugendliche ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro
13
Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.
3.1.5
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen werden Jugendliche, welche alle Kursteile
erfolgreich absolviert haben.
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung
nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen
nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht
besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.
3.1.6
Prüfung
Das Jugendbrevet ist bestanden, wenn…
 Der Rettungsparcours Jugend (Alarmierung auslösen,
Rettungsball werfen auf eine Distanz von 8-10 m, Sprung ins
Wasser, Rettling anschwimmen, am Netz haltend an Beckenrand
bringen) erfolgreich absolviert wurde.
 100 m in weniger als 3 Minuten geschwommen wurden.
3.1.7
Wiederholen der Prüfung
Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt
werden.
Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem
anderen Prüfungsexperten abgelegt werden.
Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3
Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul
wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein
Arztzeugnis vorgelegt werden kann.
3.1.8
Infrastruktur
Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen, welches über
eine Mindesttiefe von 1.60 m verfügt.
3.1.9
Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Für das Jugendbrevet besteht keine Gültigkeitsdauer /
Wiederholungspflicht.
3.1.10 Weiteres
Jugendliche ab vollendetem 12. Lebensjahr können ein bestandenes
Jugendbrevet durch den Besuch eines WK Pool in ein Brevet Basis
Pool umwandeln.
3.2 Jugend
Erlebnismodul
3.2.1
Dauer
Das Jugend Erlebnismodul dauert 8 Stunden.
3.2.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche:
 ab vollendetem 10. Lebensjahr.
 mit bestandenem Jugendbrevet (Gilt nicht, wenn das
14
Jugenderlebnismodul als Kombikurs mit Jugendbrevet angeboten
wird).
3.2.3
Anforderungen an Kursleiter
Der Kursleiter verfügt über:
 ein gültiges Brevet Plus Pool.
 einen gültigen BLS-AED oder gültigen CPR und AED-Grundkurs.
 einen bestandenen Nothelfer.
Falls als Wahlteil die Theorie zum Thema Freiwasser gewählt wird,
verfügt der Kursleiter zudem über ein gültiges Modul See oder ein
gültiges Modul Fluss.
Falls ein praktischer Teil im See oder Fluss durchgeführt wird, verfügt
der Kursleiter zudem über die entsprechende Ausbildung auf Stufe
Expert.
3.2.4
Gruppengrösse
Pro 12 Jugendliche ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.
Wird ein praktischer Teil im Freiwasser absolviert, reduziert sich die
Gruppengrösse auf maximal 10 Jugendliche pro Kursleiter im See und
maximal 8 Jugendliche im Fluss. In diesen Fällen kann die maximale
Anzahl Teilnehmer durch den Einsatz von Hilfskursleitern nicht erhöht
werden.
3.2.5
Prüfung
Das Jugend Erlebnismodul wird ohne Prüfung abgeschlossen. Der
Kurs ist bestanden, wenn alle Unterrichtseinheiten besucht wurden.
3.2.6
Infrastruktur
Der Kurs wird in einem Schwimmbad durchgeführt. Als Ausnahme gilt
der praktische Wahlteil im Freiwasser.
3.2.7
Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Für das Jugend Erlebnismodul besteht keine Gültigkeitsdauer /
Wiederholungspflicht.
3.3 Brevet Basis Pool
3.3.1
Dauer
Das Brevet Basis Pool dauert 7 Stunden, wovon 30 Minuten für die
Prüfung reserviert sind.
3.3.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen:
 ab vollendetem 12. Lebensjahr.
 welche sich sicher im Wasser bewegen können.
3.3.3
Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet
Expert Pool und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs
Die Prüfung des Brevet Basis Pool wird vom Kursleiter selber oder
15
von einem Prüfungsexperten abgenommen.
3.3.4
Gruppengrösse
Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.
3.3.5
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile
erfolgreich absolviert haben.
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung
nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen
nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht
besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.
3.3.6
Prüfung
Die Prüfung des Brevet Basis Pool ist bestanden, wenn…
 der Schwimmtest (100 m in Brustlage unter 3 Minuten) erfüllt ist.
 An der Rettungsübung Basis Pool aktiv teilgenommen wird.
3.3.7
Wiederholen der Prüfung
Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt
werden.
Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem
anderen Prüfungsexperten abgelegt werden.
Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3
Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul
wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein
Arztzeugnis vorgelegt werden kann.
3.3.8
Infrastruktur
Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen welches über
eine Mindesttiefe von 1.60 m verfügt.
3.3.9
Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Das Brevet Basis Pool ist unbegrenzt gültig.
Die SLRG empfiehlt allen Personen welche eine Aufsichtspflicht
wahrnehmen, mindestens alle 4 Jahre einen Wiederholungskurs zu
besuchen.
3.4 Brevet Plus Pool
3.4.1
Dauer
Das Brevet Plus Pool dauert 7 ¼ Stunden, wovon 30 Minuten für die
Prüfung reserviert sind.
3.4.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen:
 ab vollendetem 14. Lebensjahr.
 welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety oder Brevet
16
Basis Pool sowie einen bestandenen CPR oder BLS-AED
Grundkurs verfügen. In Ausnahmefällen kann der BLS-AED Kurs
bis 30 Tage nach der Brevet Plus Pool Prüfung nachgeholt
werden. Der Ausweis wird aber erst nach vollendetem BLS-AED
abgegeben.
3.4.3
Eintrittsprüfung
Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 200 Meter in max. 5
Minuten in Brustlage.
3.4.4
Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet
Expert Pool und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs.
Die Prüfung des Brevet Plus Pool wird von einem Prüfungsexperten
abgenommen, welcher während dem Kurs nicht als Kursleiter tätig
war.
3.4.5
Gruppengrösse
Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.
3.4.6
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile
erfolgreich absolviert haben.
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung
nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen
nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht
besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.
3.4.7
Prüfung
Die Prüfung des Brevet Plus Pool ist bestanden, wenn…
 Ein Figurant alleine schonend aus einer Wassertiefe von 2.5 bis
6 m geborgen wird und die Erste Hilfe Massnahmen gemäss
BLS-AED Schema eingeleitet sind (Figurant bewusstlos, Atmung
vorhanden: Bewusstlosenlagerung).
 Der Rettungsparcours in maximal 2 Minuten erfüllt wird:
Startsprung vom Startbock oder Beckenrand, 45 m schwimmen
in Brustlage, 5 m Antauchen zum Rettling auf mindestens 1.8 m
Tiefe und diesen im Achselgriff bergen, 25 m transportieren im
Nacken-(Stirn-)Griff.
3.4.8
Wiederholen der Prüfung
Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt
werden.
Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem
anderen Prüfungsexperten abgelegt werden.
Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3
Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul
wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein
17
Arztzeugnis vorgelegt werden kann.
3.4.9
Infrastruktur
Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für
Kursinhalte, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern ist ein
entsprechendes Schwimmbecken aufzusuchen.
3.4.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Das Brevet Plus Pool ist 4 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein
Wiederholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 4 weitere Jahre
sistiert und wird danach auf ein Brevet Basis zurückgestuft. Um in
diesem Fall das Brevet Plus Pool wieder zu erlangen, muss erneut
das Brevet Plus Pool absolviert werden.
Für ein gültiges Brevet Plus Pool kann die Wiederholungspflicht
ebenfalls durch den Besuch eines höher eingestuften Moduls (Modul
See, Modul Fluss) erfüllt werden.
3.5 Brevet Pro Pool
3.5.1
Dauer
Das Brevet Pro Pool dauert 11 Stunden, wovon 60 Minuten für die
Prüfung reserviert sind.
3.5.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen:
 ab vollendetem 17. Lebensjahr
 welche über ein gültiges Brevet I oder Brevet Plus Pool sowie
einen gültigen BLS-AED verfügen.
3.5.3
Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert
Pool und einen gültigen BLS-AED Grundkurs.
Die Prüfung des Brevet Pro Pool wird vom Kursleiter selber oder von
einem Prüfungsexperten abgenommen.
3.5.4
Gruppengrösse
Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.
3.5.5
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile
erfolgreich absolviert haben.
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung
nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen
nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht
besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.
3.5.6
Prüfung
Folgende Inhalte müssen erfolgreich absolviert werden:
Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 500 m in weniger als 14
Minuten.
Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen,
Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in
18
Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts).
Zeitlimite: 2 Minuten.
Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der
tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2
Minuten CPR ausführen (an Phantom).
Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von 2 m hochholen
(Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der
fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes).
Streckentauchen 20 m (Start im Wasser).
Die Theorieprüfung muss bestanden werden.
3.5.7
Wiederholen der Prüfung
Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt
werden.
Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem
anderen Prüfungsexperten abgelegt werden.
Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3
Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul
wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein
Arztzeugnis vorgelegt werden kann.
3.5.8
Infrastruktur
Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für
Kursinhalte, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern ist ein
entsprechendes Schwimmbecken aufzusuchen.
3.5.9
Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Das Brevet Pro Pool ist 2 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein
Wiederholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 2 weitere Jahre
sistiert und wird danach auf ein Brevet Plus sistiert zurückgestuft.
3.6 Aufschulung Brevet
Pro Pool
3.6.1
Dauer
Die Aufschulung zum Brevet Pro Pool dauert 5 Stunden, wovon 60
Minuten für die Prüfung reserviert sind.
3.6.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen:
 ab vollendetem 17. Lebensjahr
 welche über ein gültiges Brevet I oder Brevet Plus Pool sowie
einen gültigen BLS-AED Grundkurs verfügen.
 Bereits als Badmeister tätig sind.
3.6.3
Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert
Pool und einen gültigen BLS-AED Grundkurs.
Die Prüfung des Brevet Pro Pool wird vom Kursleiter selber oder von
einem Prüfungsexperten abgenommen.
19
3.6.4
Gruppengrösse
Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.
3.6.5
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile
erfolgreich absolviert haben.
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung
nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen
nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht
besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.
3.6.6
Prüfung
Folgende Inhalte müssen erfolgreich absolviert werden:
Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 500 m in weniger als 14
Minuten.
Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen,
Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in
Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts).
Zeitlimite: 2 Minuten.
Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der
tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2
Minuten CPR ausführen (an Phantom).
Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von 2 m hochholen
(Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der
fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes).
Streckentauchen 20 m (Start im Wasser).
Die Theorieprüfung muss bestanden werden.
3.6.7
Wiederholen der Prüfung
Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt
werden.
Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem
anderen Prüfungsexperten abgelegt werden.
Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3
Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul
wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein
Arztzeugnis vorgelegt werden kann.
3.6.8
Infrastruktur
Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für
Kursinhalte, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern ist ein
entsprechendes Schwimmbecken aufzusuchen.
3.6.9
Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Das Brevet Pro Pool ist 2 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein
Wiederholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 2 weitere Jahre
sistiert und wird danach auf ein Brevet Plus Pool sistiert zurückgestuft.
20
3.6.10 Übergangsfrist
Diese Übergangsregelung für bereits in der Badbranche tätige
Personen wird bis Ende 2014 angeboten.
3.7 WK Pool (Basis, Plus
und Pro)
3.7.1
Dauer
Der WK Pool dauert 2 ¼ Stunden.
3.7.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen:
 ab vollendetem 12. Lebensjahr.
 mit bestandenem Jugendbrevet, Wassersicherheitskurs, Pool
Safety, Brevet I, Brevet Basis Pool, Brevet Plus Pool oder Brevet
Pro Pool.
Die Prüfung für den WK Pool Plus kann nur von Personen mit
bestandenem Pool Safety, Brevet I, Brevet Plus Pool oder Brevet Pro
Pool absolviert werden.
Die Prüfung für den WK Pool Pro kann nur von Personen mit
bestandenem Brevet Pro Pool absolviert werden.
3.7.3
Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet
Expert Pool und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs
Die Prüfung des WK Pool Plus wird vom Kursleiter selber oder von
einem Prüfungsexperten abgenommen.
3.7.4
Gruppengrösse
Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.
3.7.5
Prüfung
Der WK Pool wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen.
Dieser besteht aus folgenden Komponenten:
WK Pool Basis
Parcours: 25 m Schwimmen in Brustlage, abtauchen, Figurant
bergen, 10 m abschleppen.
WK Pool Plus
Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen,
Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen.
Zeitlimite: 2 ½ Minuten.
Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von mindestens
1.8m hochholen (Fläche: 3x5m).
WK Pool Pro
Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen,
Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in
Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts).
Zeitlimite: 2 Minuten.
Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der
21
tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2
Minuten CPR ausführen (an Phantom).
Schwimmprüfung: 500 m schwimmen im freien Stil unter 14 Minuten.
Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von mindestens 1.8
m hochholen (Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des
Viereckes, der fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes).
Streckentauchen: Streckentauchen 20 m (Start im Wasser)
3.7.6
Wiederholen der Prüfung
Während dem Kurs steht dem Teilnehmer pro Prüfungsteil ein
Versuch zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, gilt der WK als nicht bestanden und muss erneut besucht
werden.
3.7.7
Infrastruktur
Der Kurs ist in einem Schwimmbecken (Mindesttiefe 1.8 m)
durchzuführen.
3.8 Modul See
3.8.1
Dauer
Das Modul See dauert 8 Stunden, wovon 70 Minuten für die Prüfung
reserviert sind.
3.8.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen
 ab vollendetem 14. Lebensjahr.
 welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety, Brevet Basis
Pool oder Brevet Plus Pool verfügen.
3.8.3
Eintrittsprüfung
Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 300 m im See in maximal
10 Minuten, davon mindestens 1 Minute in Rückenlage. Wird die
Eintrittsprüfung nicht bestanden, darf der Kurs nicht besucht werden.
3.8.4
Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert
See und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs.
Die Prüfung des Moduls See wird vom Kursleiter selber oder von
einem Prüfungsexperten abgenommen.
3.8.5
Gruppengrösse
Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 14
erhöht werden.
3.8.6
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile
erfolgreich absolviert haben.
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung
nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen
nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht
22
besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.
3.8.7
Prüfung
Die Prüfung des Moduls See ist bestanden wenn…
 eine Schwimmaktivität mit korrektem Sicherheitskonzept geplant
wurde.
 die Rettungsübung erfolgreich absolviert wurde.
 der Rettungsparcours mit Gurtretter oder Boje erfolgreich
absolviert wurde.
3.8.8
Wiederholen der Prüfung
Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt
werden.
Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem
anderen Prüfungsexperten abgelegt werden.
Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3
Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul
wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein
Arztzeugnis vorgelegt werden kann.
3.8.9
Infrastruktur
Das Modul See muss zwingend in einem freien, stehenden Gewässer
durchgeführt werden. Auch die Durchführung von einzelnen
Unterrichtseinheiten im Schwimmbecken ist nicht erlaubt.
3.8.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Das Modul See ist 4 Jahre gültig.
3.8.11 Weiteres
Personen mit einem sistierten Brevet I oder Pool Safety erhalten nach
dem Kursbesuch das Brevet Basis Pool mit Modul See. Wird
zusätzlich zu den Inhalten des Moduls See die Prüfung des WK Pool
Plus absolviert (Dauer: 30 Minuten) erhält der Teilnehmer das Brevet
Plus Pool mit Modul See.
Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety erhalten nach
dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus Pool mit Modul See.
Der Kursveranstalter ist berechtigt, den Kurs aufgrund schlechter
Witterung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
Über das Modul See wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool
und das Brevet Plus Pool erfüllt.
3.9 WK See
3.9.1
Dauer
Der WK See dauert 2 Stunden und 40 Minuten, wovon 30 Minuten für
die Prüfung reserviert sind.
3.9.2
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über einen
Freiwasserretter, Freiwasserretter Lehrer oder ein gültiges oder
23
sistiertes Modul See verfügen.
3.9.3
Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert
See und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs.
3.9.4
Gruppengrösse
Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 14
erhöht werden.
3.9.5
Prüfung
Der WK See ist bestanden wenn…
 eine Distanz von mindestens 8 m beim Streckentauchen
absolviert wurde.
 das Transportschwimmen über 25 m absolviert wurde.
 der Rettungsparcours mit Gurtretter oder Boje erfolgreich
absolviert wurde. Distanz 50 m.
3.9.6
Wiederholen der Prüfung
Während dem WK stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem WK nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, muss der gesamte WK wiederholt werden.
3.9.7
Infrastruktur
Der WK See muss zwingend in einem freien, stehenden Gewässer
durchgeführt werden. Auch die Durchführung von einzelnen
Unterrichtseinheiten im Schwimmbecken ist nicht erlaubt.
3.9.8
Weiteres
Der Kursveranstalter ist berechtigt, den WK aufgrund schlechter
Witterung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
Über den WK See wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool und
das Brevet Plus Pool erfüllt.
3.10 Modul Fluss
3.10.1 Dauer
Das Modul Fluss dauert 8 Stunden, wovon 90 Minuten für die Prüfung
reserviert sind.
3.10.2 Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen,

ab vollendetem 14. Lebensjahr.

welche über ein gültiges Brevet I, Pool Safety, Brevet Plus Pool
oder ein bestandenes Brevet Basis Pool mit gültigem Modul
See verfügen.
3.10.3 Anforderung an den Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert
Fluss und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs.
24
Die Prüfung des Moduls Fluss wird vom Kursleiter selber oder von
einem Prüfungsexperten abgenommen.
3.10.4 Gruppengrösse
Pro 8 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 12
erhöht werden.
3.10.5 Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile
erfolgreich absolviert haben.
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung
nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen
nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht
besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.
3.10.6 Prüfung
Die Prüfung des Moduls Fluss ist bestanden wenn…
 der Teilnehmer für eine Bade-/Schwimmaktivität einer Gruppe im
Fluss eine Planung mithilfe der 3x3-Planungsmethode erarbeitet
und ein Sicherheitskonzept aufgrund der Risikoanalyse erstellt.
 der Teilnehmer dem Parcours Flussschwimmen erfolgreich
absolviert hat.
 die Wurfsackprüfung bestanden wurde.
3.10.7 Wiederholen der Prüfung
Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt
werden.
Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem
anderen Prüfungsexperten abgelegt werden.
Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3
Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul
wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein
Arztzeugnis vorgelegt werden kann.
3.10.8 Infrastruktur
Das Modul Fluss muss in einem freien fliessenden Gewässer (Stufe
WW-I bis WW-II) durchgeführt werden. Kursdurchführungen im
Schwimmbecken sind nicht erlaubt.
3.10.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Das Modul Fluss ist 4 Jahre gültig.
3.10.10 Weiteres
Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety erhalten nach
dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus Pool.
Der Kursveranstalter ist berechtigt, den Kurs aufgrund schlechter
Witterung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
Über das Modul Fluss wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool,
25
das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt.
3.11 WK Fluss
3.11.1 Dauer
Der WK Fluss dauert 3 Stunden, wovon 45 Minuten für die Prüfung
reserviert sind.
3.11.2 Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über einen
Freiwasserretter, Freiwasserretter Lehrer oder ein gültiges oder
sistiertes Modul Fluss verfügen.
3.11.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert
Fluss und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs.
3.11.4 Gruppengrösse
Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 12
erhöht werden.
3.11.5 Prüfung
Der WK Fluss ist bestanden wenn…
 Der Parcours Fluss erfolgreich absolviert wurde (Sprung ins
Wasser, aktives / passives Schwimmen, Kehrwasser
anschwimmen, Strömung lesen, korrekter Ausstieg).
 Das Wurfsackwerfen erfolgreich absolviert wurde (3Würfe
mindestens 2 Treffer).
3.11.6 Wiederholen der Prüfung
Während dem WK stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2
Versuche zur Verfügung.
Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem WK nicht oder der
Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung
teilnehmen, muss der gesamte WK wiederholt werden.
3.11.7 Infrastruktur
Der WK Fluss muss in einem freien fliessenden Gewässer (Stufe
WW-I bis WW-II) durchgeführt werden. Kursdurchführungen im
Schwimmbecken sind nicht erlaubt.
3.11.8 Weiteres
Der Kursveranstalter ist berechtigt, den WK aufgrund schlechter
Witterung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
Über den WK Fluss wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool, das
Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt.
3.12 Modul Hypothermie
3.12.1 Dauer
Das Modul Hypothermie dauert 6 Stunden.
3.12.2 Anforderung an Kursleiter und Gerätetaucher
Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert Hypothermie. Und
26
einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs
Gerätetaucher verfügen über ein gültiges Tauchbrevet.
Helfer an Land benötigen keine zusätzliche Ausbildung.
3.12.3 Gruppengrösse
Pro 10 Teilnehmer sind ein Kursleiter und 2 Hilfskursleiter
einzusetzen.
Durch den Einsatz eines weiteren Hilfskursleiters kann die
Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 15 erhöht werden.
Durch den Einsatz von zwei weiteren Hilfskursleitern, kann die
Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 20 erhöht werden.
3.12.4 Eintrittsbedingungen
Der Teilnehmer verfügt über ein gültiges Brevet I, ein gültiges Brevet
Plus Pool oder ein gültiges Modul See.
Die Anmeldung erfolgt mit einer schriftlichen Anmeldung, auf welcher
folgende Punkte vermerkt sind:
 Minderjährige Teilnehmer benötigen ein schriftliches
Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
 Der Teilnehmer befindet sich in guter körperlicher und
psychischer Verfassung.
 Der Teilnehmer verzichtet auf Forderungen aus Schadens- und
Notfällen während dem Kurs.
 Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
3.12.5 Kleidung Kursteilnehmer
Folgende Kleidungsstücke sind vom Teilnehmer für die Übungen im
Wasser mitzubringen: Socken, lange Hosen oder langer Rock und
langärmliges Oberteil.
Neopren-Anzüge dürfen nicht verwendet werden.
3.12.6 Zulassung zur Prüfung
Der Teilnehmer ist zur Prüfung zugelassen, wenn…
 60 m im freien Stil geschwommen wurden.
 der Rettungsparcours Hypothermie (25 m anschwimmen, 25 m
abschleppen) erfolgreich absolviert wurde.
 beim Streckentauchen eine Distanz von mindestens 3 m
zurückgelegt wurde.
 ein korrektes Abtauchen in die Tiefe durchgeführt wurde.
Es liegt im Ermessen des Kursleiters, ob und wie viele Versuche pro
Disziplin zur Verfügung stehen.
Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer
Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn
ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen alle Unterrichtseinheiten
besucht werden.
3.12.7 Prüfung
Das Modul Hypothermie wird mit einer Theorieprüfung
abgeschlossen. Die Theorieprüfung gilt als bestanden, wenn 7 von 11
Punkten erreicht wurden.
27
3.12.8 Wiederholen der Prüfung
Die Prüfung kann nicht wiederholt werden.
3.12.9 Infrastruktur
Die Infrastruktur muss folgende Anforderungen erfüllen:
 Umkleideräume mit Warmwasserdusche
 Kurze Distanz Theoriesaal / Freiwasser
 Die Wasserarbeit muss entlang einer Mole, Steg oder ähnlichem
stattfinden
 Schutz vor Wasserfahrzeugen
 Kurse in öffentlichen Hafenanlagen sind verboten
3.12.10 Sicherheitsbestimmungen
Je nach örtlichen Gegebenheiten und der Anzahl Teilnehmer sind
entsprechende Hilfsmittel und Rettungsgeräte notwendig, welche
während der Wasserarbeit ständig einsatzbereit sein müssen. Dazu
gehören:
 Wolldecken oder Rettungsdecken
 Sauerstoff-Flasche und Maske
 Empfehlung: Rettungsring, Gurtretter / 2. Wahl, da für Kaltwasser
weniger geeignet: Rettungstorpedo, Wurfsack
 Notfall-Koffer
 Mobiltelefon
Vor, während und nach den praktischen Übungen, bewegen sich die
Teilnehmer nie unbeaufsichtigt.
Der verantwortliche Kursleiter stellt sicher, dass alle zugezogenen
Helfer vor dem Kurs über ihre Aufgaben informiert werden und über
mögliche Notfall-Situationen Bescheid wissen.
60 m Schwimmen
Jeder Schwimmer wird von einem Hilfskursleiter beaufsichtigt. Dieser
ist mit einem Neopren und einem Rettungsmittel ausgerüstet und
sofort einsatzbereit.
Rettungsparcours Hypothermie
Als Figuranten werden Hilfskursleiter eingesetzt, welche mit Neopren
und Freitauchausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel) ausgerüstet
sind. Der Teilnehmer wird während der Übung laufend vom
Hilfskursleiter beaufsichtigt.
Streckentauchen
Jeder Teilnehmer wird von einem Hilfskursleiter in Neopren und
Freitauchausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel) im Wasser
begleitet.
Tieftauchen
Während der gesamten Übung befinden sich zwei Gerätetaucher in
der Nähe der FIS-Puppe und schützen den Teilnehmer vor möglichen
Gefahren unter Wasser.
An der Wasseroberfläche wird der Teilnehmer durch einen
Hilfskursleiter in Neopren und Freitauchausrüstung (Flossen, Maske,
Schnorchel) gesichert.
3.12.11 Weiteres
28
Der Kurs findet zwischen 1. November und 30. April statt und kann bei
jeder Witterung durchgeführt (Regen, Schneefall, Wind etc.) werden.
Die Wassertemperatur liegt optimaler Weise unter 6 °C, maximal bei 8
°C. Bei wärmeren Temperaturen muss der Kurs abgesagt werden.
Die Wasserarbeit findet im Normallfall am Morgen nach der
Einführung statt. Die Theorie wird je nach Möglichkeit von einem Arzt
oder einer Person mit fundierten Kenntnissen im Bereich Hypothermie
unterrichtet.
Während der Übungen müssen warme Getränke bereitgestellt
werden. Über Mittag wird die Gelegenheit geboten eine warme
Mahlzeit einzunehmen.
Für das Modul Hypothermie besteht keine WK-Pflicht. Die Ausbildung
bleibt unbegrenzt gültig.
Über das Modul Hypothermie kann die WK-Pflicht für das Brevet
Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt werden.
3.13 Aufschulungskurs
BLS-AED
3.13.1 Dauer
Der Aufschulungskurs BLS-AED dauert 4 Stunden.
3.13.2 Eintrittsbedingungen
Der Teilnehmer verfügt über eine gültige CPR-Ausbildung.
3.13.3 Anforderungen an Kursleiter
Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED bzw.
Expert CPR und Expert AED.
3.13.4 Gruppengrösse
Pro 6 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 12 erhöht werden.
3.13.5 Lernerfolgskontrolle
Der Aufschulungskurs BLS-AED gilt als bestanden, wenn während
des Kurses alle Lernerfolgskontrollen erfüllt wurden.
Erfüllt der Teilnehmer die Lernerfolgskontrollen während des Kurses
nicht, muss der gesamte Kurs wiederholt werden.
3.13.6 Infrastruktur
Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zu
organisieren.
3.13.7 Weiteres
Für je 3 Teilnehmer sind ein Rea-Phantom sowie ein AEDTrainingsgerät zu verwenden, sowie für je 6 Teilnehmer ein JuniorPhantom
Nach erfolgreichem Kursbesuch verfügt der Teilnehmer über einen
gültigen BLS-AED. Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird
danach unbefristet sistiert.
3.14 Modul BLS-AED
3.14.1 Dauer
Das Modul BLS-AED dauert 6 Stunden.
29
3.14.2 Eintrittsbedingungen
Für das Modul BLS-AED bestehen keine Eintrittsbedingungen. Der
Kurs wird für alle Personen ab vollendetem 12. Altersjahr empfohlen.
3.14.3 Anforderungen an Kursleiter
Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED oder einen
gültigen Expert CPR und einen gültigen Expert AED.
3.14.4 Gruppengrösse
Pro 6 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 12 erhöht werden.
3.14.5
Lernerfolgskontrollen
Das Modul BLS-AED gilt als bestanden, wenn während des Kurses
alle Lernerfolgskontrollen erfüllt wurden.
Erfüllt der Teilnehmer die Lernerfolgskontrollen während des Kurses
nicht oder hat nicht alle Lektionen besucht, so sind diese Kursteile
innerhalb von 3 Monaten nachzuholen. Ist dies nicht möglich, so gilt
das Modul als nicht bestanden und muss wiederholt werden.
3.14.6 Infrastruktur
Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zu
organisieren.
3.14.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet
sistiert.
3.14.8 Weiteres
Für je 3 Teilnehmer ist ein Rea-Phantom und ein AED-Trainingsgerät
zu verwenden, sowie für je 6 Teilnehmer ein Junior-Phantom.
3.15 WK BLS-AED
3.15.1 Dauer
Der WK BLS-AED dauert 3 Stunden und entspricht dem Baustein 2
des Moduls BLS-AED.
3.15.2 Eintrittsbedingungen
Der Teilnehmer verfügt über eine BLS-AED Ausbildung oder eine
CPR- und AED-Ausbildung.
3.15.3 Anforderungen an Kursleiter
Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED oder einen
gültigen Expert CPR und einen gültigen Expert AED.
3.15.4 Gruppengrösse
Pro 6 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro
Kursleiter auf maximal 12 erhöht werden.
3.15.5
Lernerfolgskontrollen
30
Der WK BLS-AED gilt als bestanden, wenn während des Kurses alle
Lernerfolgskontrollen erfüllt wurden.
Erfüllt der Teilnehmer die Lernerfolgskontrollen während des Kurses
nicht oder hat nicht alle Lektionen besucht, gilt der WK als nicht
bestanden und muss wiederholt werden.
3.15.6 Infrastruktur
Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zu
organisieren.
3.15.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht
Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet
sistiert.
3.15.8 Weiteres
Für je 3 Teilnehmer ist ein Rea-Phantom und ein AED-Trainingsgerät
zu verwenden, sowie für je 6 Teilnehmer ein Junior-Phantom.
3.16 Modul Nothilfe
3.16.1 Dauer
Das Modul Nothilfe dauert 10 Stunden. Der Kurs ist auf mindestens 2
Tage zu verteilen.
3.16.2 Eintrittsbedingungen
Das empfohlene Mindestalter für den Besuch des Moduls Nothilfe ist
das vollendete 14. Altersjahr.
3.16.3 Anforderungen an Kursleiter
Der Kursleiter verfügt über eine gültige Ausbildung als Expert Nothilfe
und ist durch das ASTRA als Ausbildner in Nothilfekursen anerkannt.
3.16.4 Gruppengrösse
In öffentlichen Kursen ist für je 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter
einzusetzen. Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die
Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.
Ansonsten gelten die entsprechenden Weisungen des ASTRA.
3.16.5 Prüfung
Das Modul Nothilfe wird ohne Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildung
gilt als bestanden, wenn der Kurs lückenlos besucht wurde.
3.16.6 Infrastruktur
Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zur
organisieren.
3.16.7 Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des Moduls Nothilfe beträgt auf den Tag genau 6
Jahre.
3.16.8 Weiteres
Das Modul Nothilfe entspricht den Weisungen von ASTRA für
„Nothilfekurse für Führerausweisbewerbende (Art. 10
Verkehrszulassungsverordnung)“.
31
4
Kursteilnehmer
Vom Kurs ausgeschlossen werden Personen, welche
 den Unterricht stören.
 sich den Anordnungen des Kursleiters widersetzen.
 den Unterrichtsstoff offensichtlich nicht aufnehmen können.
Der verantwortliche Kursleiter trifft den Ausschlussentscheid nach
Rücksprache mit der für die Kurse verantwortlichen Person des
Anbieters (z.B. Sektionsverantwortlicher für Kurse, etc.).
5
Kursbestätigung
5.1 Bedingungen für die
Abgabe
Kursteilnehmer, welche alle Teile des Kurses erfolgreich absolviert
haben, erhalten nach Abschluss des Kurses eine Kursbestätigung mit
ablösbarem Ausweis. Die Kursbestätigung wird von der
Geschäftsstelle ausgestellt und durch den verantwortlichen Kursleiter
übergeben.
Werden mehrere Module als Kombikurs durchgeführt, versendet die
Geschäftsstelle die Kursbestätigungen aller Teilnehmer zusammen an
den Kursanbieter.
Stellt der verantwortliche Kursleiter oder der Teilnehmer bei der
Kontrolle der Bestätigung fest, dass diese fehlerhaft ist (Schreibfehler,
etc.), veranlasst der verantwortliche Kursleiter unverzüglich die
Korrektur der Daten auf der Geschäftsstelle. In diesem Fall ersetzt die
Geschäftsstelle die fehlerhafte Kursbestätigung kostenlos.
5.2 Ersatzausweise
Für verloren gegangene Kursbestätigungen oder nachträgliche
Korrekturen, welche nicht unverzüglich nach dem Kurs durch den
verantwortlichen Kursleiter veranlasst worden sind, erhebt die
Geschäftsstelle Gebühren gemäss der Liste für Kursbeiträge der
SLRG.
6
Datenschutz
Die Kursanbieter geben die Personendaten der Kursteilnehmer
ausschliesslich der Geschäftsstelle zur Erfassung, jedoch nicht an
Dritte weiter.
7
Versicherung
7.1 Teilnehmer
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Für entstandene
Schäden, Diebstahl und Verlust von Eigentum des Teilnehmers kann
weder die SLRG Schweiz noch der Kursanbieter haftbar gemacht
werden.
7.2 Kursleiter
Die SLRG Schweiz verfügt über eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung
die Aktivitäten im Namen der SLRG abdeckt.
32
8
Finanzielles
8.1 Kursgeld
Der Kursanbieter erhebt ein Kursgeld, das allen Kostenfaktoren
(Entschädigung der Lehrkräfte, Kursabgabe an SLRG Schweiz,
Werbung, Kurslokal, Material, etc.) Rechnung trägt.
8.2 Rückerstattung
8.2.1
Nicht bestehen der Eintrittsprüfung
Besteht der Teilnehmer die Eintrittsprüfung nicht, hat er keinen
Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgelder. Der
Kursanbieter kann festlegen, ob das Kursgeld ganz oder teilweise
zurückerstattet wird oder ob der Teilnehmer die Möglichkeit erhält, in
einem anderen Kurs erneut anzutreten.
8.2.2
Abmeldung vom Kurs
Meldet sich der Teilnehmer eine Woche vor Kursbeginn oder früher
beim Kursanbieter ab, kann das Kursgeld ganz oder teilweise
erlassen werden. Der Kursanbieter hat das Recht, für bereits
geleistete Aufwendungen eine angemessene Gebühr in Rechnung zu
stellen.
8.2.3
Unentschuldigtes Fernbleiben
Nimmt der Kursteilnehmer ohne Entschuldigung nicht am Kurs teil, hat
er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Kursgeldes.
8.2.4
Kursabsage
Muss ein Kurs aufgrund äusserer Einflüsse abgesagt werden, hat der
Teilnehmer Anrecht auf eine Rückerstattung des Kursgeldes
Der Kursanbieter hat das Recht, für bereits geleistete Aufwendungen
eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen.
8.3 Abgabe an SLRG
Schweiz
Der Kursanbieter entrichtet der SLRG Schweiz zur Deckung ihrer mit
dem Ausbildungswesen verbundenen Kosten einen vom
Zentralvorstand festgelegten Beitrag gemäss Liste für Kursbeiträge
der SLRG.
9
9.1 Ausbildungen aus
der Schweiz
Anerkennung von Ausbildungen
9.1.1
Wasserrettung
Anträge zur Anerkennung von inländischen Ausbildungen im Bereich
Wasserrettung können auf der Geschäftsstelle (Brevetadmin)
eingereicht werden.
Die Geschäftsstelle klärt in Zusammenarbeit mit dem Leiter Bereich
Ausbildung ab, ob und auf welcher Stufe die Ausbildung durch die
SLRG anerkannt wird. Falls eine Ausbildung anerkannt werden kann,
erhält die Person die Möglichkeit durch den Besuch eines WK Pool
ein Brevet Basis Pool oder (je nach Ausbildung) ein Brevet Plus Pool
zu erlangen.
9.1.2
Erste Hilfe
Inländische Ausbildungen im Bereich erste Hilfe (Nothilfekurs, CPR,
33
AED, BLS-AED) sind von der SLRG anerkannt, wenn diese gemäss
den Vorgaben von Astra oder SRC von einem Zertifizierten Anbieter
durchgeführt wurden.
Ist auf dem Nachweis nicht ersichtlich, dass die Ausbildung von der
entsprechenden Stelle geprüft ist, muss der Teilnehmer den
entsprechenden Nachweis erbringen.
Gegen eine entsprechende Gebühr stellt die Geschäftsstelle eine
offizielle Kursbestätigung der SLRG aus und erfasst die Ausbildung in
der Datenbank der Geschäftsstelle.
9.2 Ausbildungen aus
dem Ausland
9.2.1
Wasserrettung
Anträge zur Anerkennung von ausländischen Ausbildungen im
Bereich Wasserrettung können auf der Geschäftsstelle (Brevetadmin)
eingereicht werden. Dazu müssen die absolvierten Kursinhalte in
einer deutschsprachigen Fassung der Geschäftsstelle zur Prüfung
zugestellt werden.
Die Geschäftsstelle klärt in Zusammenarbeit mit dem Leiter Bereich
Ausbildung ab, ob und auf welcher Stufe die Ausbildung durch die
SLRG anerkannt wird. Falls eine Ausbildung anerkannt werden kann,
erhält die Person die Möglichkeit durch den Besuch eines WK Pool
ein Brevet Basis Pool oder (je nach Ausbildung) ein Brevet Plus Pool
zu erlangen.
9.2.2
Erste Hilfe
Für die Anerkennung von ausländischen Nothilfekursen für
Führerausweisbewerbende ist die Zertifizierungsstelle SGS zuständig.
Ausländische Ausbildungen im Bereich CPR, AED und BLS-AED sind
von der SLRG von folgenden Organisationen anerkannt, sofern diese
nicht älter als 2 Jahre sind:
Ausbildungen aus Europa: ERC
Ausbildungen aus den USA: AHA
Ist auf dem Nachweis nicht ersichtlich, dass die Ausbildung von der
entsprechenden Stelle geprüft ist, muss der Teilnehmer den
entsprechenden Nachweis erbringen.
10
Schlussbestimmungen
10.1.1 Vorrang des Reglements
Die in diesem Reglement erwähnten Begriffe, Definitionen, Regeln,
Voraussetzungen und Kursprogramme werden in zahlreichen
Kursunterlagen verwendet. Bei Widersprüchen und Unklarheiten gilt
immer die Formulierung im Reglement.
Im Zweifelsfall und bei Streitigkeiten ist immer die deutsche Fassung
als Urtext massgebend.
10.1.2 In Kraft treten
Das Kursreglement V1 wurde von der Ausbildungskommission am
17.12.2011 genehmigt und tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft.
34
11
Änderungsprotokoll
Version
Kapitel
Genehmigung
Anpassung
1.1
3.3.6
AKO I 2012
11.02.2012
Die Prüfung des Brevet Basis Pool ist bestanden, wenn…
der Schwimmtest (100 m in Brustlage unter 3 Minuten) erfüllt ist.
1.1
3.5.4
AKO I 2012
11.02.2012
Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen
Expert Pro Pool, sowie einen gültigen BLS-AED.
1.1
3.7.2
AKO I 2012
11.02.2012
1.1
3.7.11
AKO I 2012
11.02.2012
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über ein gültiges
Brevet I, Brevet Basis Pool oder Brevet Plus Pool verfügen.
Personen mit einem sistierten Brevet I erhalten nach dem
Kursbesuch das Brevet Basis Pool mit Modul See. Wird
zusätzlich zu den Inhalten des Moduls See die Prüfung des
WK Pool Plus absolviert (Dauer: 30 Minuten) erhält der
Teilnehmer das Brevet Plus Pool mit Modul See.
1.1
3.8.2
AKO I 2012
11.02.2012
1.1
3.9.2
AKO I 2012
11.02.2012
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über ein gültiges
Brevet I, ein gültiges Brevet Plus Pool oder ein gültiges Brevet
Basis Pool mit Modul See verfügen.
Die Helfer im Wasser (Gerätetaucher ausgenommen) erfüllen
folgende Bedingungen:
1.1
3.9.4
AKO I 2012
11.02.2012
Der Teilnehmer verfügt über ein gültiges/sistiertes Brevet I oder
Brevet Plus Pool.
1.1
3.14.7
AKO I 2012
11.02.2012
Für je 3 Teilnehmer sind ein Rea-Phantom sowie ein AEDTrainingsgerät zu verwenden.
1.1
3.15.3
AKO I 2012
11.02.2012
Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED oder
einen gültigen Expert CPR und einen gültigen Expert AED.
1.1
3.16
AKO I 2012
11.02.2012
WK BLS-AED entspricht momentan dem Modul BLS-AED.
(Kapitel 3.16.1-3.16.8 neu eingefügt.)
1.2
1.1.4
AKO VI 2012
15.12.2012
Hilfskursleitertätigkeiten auf der Grundstufe, die als
Voraussetzung für die Kaderausbildung geleistet werden,
sind mit dem Formular „Checkliste für Hilfskursleitertätigkeit“
durch den verantwortlichen Kursleiter zu bestätigen.
1.2
3.4.2
AKO VI 2012
15.12.2012
1.2
3.5.2
AKO VI 2012
15.12.2012
welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety oder ein
bestandenes Brevet Basis Pool sowie einen bestandenen CPR
verfügen.
welche über ein gültiges Brevet I oder Brevet Plus Pool und
einen gültigen BLS-AED verfügen.
1.2
3.5.3
AKO VI 2012
15.12.2012
Kapitel Eintrittsprüfung gelöscht
1.2
3.5.7
AKO VI 2012
15.12.2012
Brevet Pro Prüfung: Rettling oder FIS-Puppe…
1.2
3.5.7
AKO VI 2012
15.12.2012
1.2
3.5.7
AKO VI 2012
15.12.2012
Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 500 Meter in 13
Minuten (Toleranz bis 14 Minuten).
->Text verschoben von Eintrittsprüfung in Prüfung.
Die Theorieprüfung muss bestanden werden.
1.2
3.6.2
AKO VI 2012
15.12.2012
Teilnahmeberechtigt sind Personen:
 ab vollendetem 12. Lebensjahr.
 mit bestandenem Jugendbrevet, Wassersicherheitskurs,
Pool Safety, Brevet I, Brevet Basis Pool, Brevet Plus Pool
oder Brevet Pro Pool.
35
Die Prüfung für den WK Pool Plus kann nur von Personen mit
bestandenem Pool Safety, Brevet I, Brevet Plus Pool oder Brevet
Pro Pool absolviert werden.
Die Prüfung für den WK Pool Pro kann nur von Personen mit
bestandenem Brevet Pro absolviert werden
1.2
3.6.5
AKO VI 2012
15.12.2012
WK Pro Prüfung: Rettling FIS-Puppe…
1.2
3.7.2
AKO VI 2012
15.12.2012
1.2
3.7.11
AKO VI 2012
15.12.2012
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über ein bestandenes
Brevet I, ein bestandenes Pool Safety, ein Brevet Basis Pool
oder Brevet Plus Pool verfügen.
Personen mit einem sistierten Brevet I oder Pool Safety erhalten
nach dem Kursbesuch das Brevet Basis Pool mit Modul See. Wird
zusätzlich zu den Inhalten des Moduls See die Prüfung des WK
Pool Plus absolviert (Dauer: 30 Minuten) erhält der Teilnehmer
das Brevet Plus Pool mit Modul See.
Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety
erhalten nach dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus
Pool mit Modul See.
1.2
3.8.2
AKO VI 2012
15.12.2012
1.2
3.8.10
AKO VI 2012
15.12.2012
1.2
3.17.3
AKO VI 2012
15.12.2012
Der Kursleiter verfügt über eine gültige Ausbildung als Expert
Nothilfe und eine entsprechende ResQ Zertifizierung ist durch
das ASTRA als Ausbildner in Nothilfekursen anerkannt.
1.2
3.8
AKO VI 2012
15.12.2012
Gesamtes Kapitel überarbeitet, aufgrund Integrierung des Moduls
in die Ausbildungsstruktur SLRG.
1.2
3.6.5
AKO VI 2012
15.12.2012
Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von
mindestens 1.8m von der tiefsten Stelle des Bades hochholen
(Fläche: 3x5m).
1.2
1.1.4
AKO VI 2012
15.12.2012
Hilfskursleiter der erste Hilfe Module stehen unter der Aufsicht des
Kursleiters oder des Verantwortlichen Kursleiters und unterstützen
diesen bei der Kursdurchführung. Hilfskursleiter verfügen über
eine gültige Grundausbildung des entsprechenden Modules und
dem Modul Methodik SLRG sowie über eine Expert SLRG
Anerkennung (Modulunabhängig) und sind nicht berechtigt,
selbständig Lektionen zu leiten.
AKO VI 2012
15.12.2012
Module CPR und AED sowie WK CPR und WK AED gelöscht.
1.2
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über ein gültiges
Brevet I, Pool Safety, ein gültiges Brevet Plus Pool oder ein
bestandenes Brevet Basis Pool mit gültigem Modul See
verfügen.
Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety
erhalten nach dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus
Pool mit Modul See.
1.2
3.7.5
AKO VI 2012
15.12.2012
Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl
nicht auf 14 erhöht werden.
1.2
3.8.4
AKO VI 2012
15.12.2012
Pro 8 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.
Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl
nicht auf 12 erhöht werden.
AKO VI 2012
15.12.2012
Streckentauchen 20 m (Start im Wasser).
Distanzschwimmen 500 m in 13 Minuten (Toleranzwert bis 14
Minuten).
1.2
3.6.5
36
1.2
3.6
AKO VI 2012
15.12.2012
Aufschulung Brevet Pro Pool eingefügt
1.2
3.8
AKO VI 2012
15.12.2012
WK See eingefügt.
1.2
3.11
AKO VI 2012
15.12.2012
WK Fluss eingefügt.
1.2
3.14.7
AKO VI 2012
15.12.2012
Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird
danach
unbefristet sistiert.
1.2
3.15.7
AKO VI 2012
15.12.2012
Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird
danach
unbefristet sistiert.
1.2
3.16.7
AKO VI 2012
15.12.2012
Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird
danach
unbefristet sistiert.
1.2
9.2.2
AKO VI 2012
15.12.2012
Für die Anerkennung von ausländischen
Nothilfekursen für Führerausweisbewerbende ist die
Zertifizierungsstelle SGS zuständig.
1.3
3.9.2
Seite 23
AKO IV 2013
07.09.2013
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über
einen Freiwasserretter, Freiwasserretter Lehrer
oder ein gültiges oder sistiertes Modul See
verfügen.
1.3
3.11.2
Seite 26
AKO IV 2013
07.09.2013
Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über
einen Freiwasserretter, Freiwasserretter Lehrer
oder ein gültiges oder sistiertes Modul Fluss
verfügen.
1.3
3.11.8
Seite 26
AKO IV 2013
07.09.2013
Über den WK Fluss kann die WK-Pflicht für das
Brevet Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das
Modul Fluss erfüllt werden.
1.3
3.10.10
Seite 25
AKO IV 2013
07.09.2013
Über das Modul Fluss wird die WK-Pflicht für das
Brevet Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das
Modul See erfüllt.
1.3
3.8.11
Seite 23
AKO IV 2013
07.09.2013
Über das Modul See wird die WK-Pflicht für das
Brevet Basis Pool und das Brevet Plus Pool erfüllt.
1.3
3.9.8
Seite 24
AKO IV 2013
07.09.2013
Über den WK See wird die WK-Pflicht für das
Brevet Basis Pool und das Brevet Plus Pool erfüllt.
1.3
3.8.2
Seite 22
AKO IV 2013
07.09.2013
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen
 ab vollendetem 14. Lebensjahr.

1.3
3.10.2
Seite 24
AKO IV 2013
07.09.2013
welche über ein bestandenes Brevet I, Pool
Safety, Brevet Basis Pool oder Brevet Plus
Pool verfügen.
Eintrittsbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen,
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
ab vollendetem 14. Lebensjahr.

welche über ein gültiges Brevet I, Pool
Safety, Brevet Plus Pool oder ein
bestandenes Brevet Basis Pool mit gültigem
Modul See verfügen.
1.3
3.4.2
Seite 17
AKO IV 2013
07.09.2013
1.3
1.3.7
Seite 11
AKO IV 2013
07.09.2013
1.4
3.7.5
Seite 21
AKO II 2014
05.04.2014
 In Ausnahmefällen kann der BLS-AED Kurs bis
30 Tage nach der Brevet Plus Pool Prüfung
nachgeholt werden. Der Ausweis wird aber
erst nach vollendetem BLS-AED abgegeben.
Die in den Kursprogrammen angegebenen
Richtzeiten sind Annäherungswerte und nicht
verbindlich.
Die in diesem Reglement definierten Dauern der
Module sind Minimalzeiten dürfen nicht
unterschritten werden. Die Richtzeiten dürfen von
den Sektionen pro Modul um maximal 20%
überschritten werden.
WK Pool Pro
Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen
(Brustlage), 5 m Tauchen, Figurant hochholen
(Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in
Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts).
Zeitlimite: 2 Minuten.
Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m
hochholen (von der tiefsten Stelle des Beckens),
bergen, Patienten beurteilen und 2 Minuten CPR
ausführen (an Phantom).
Schwimmprüfung: 500 m schwimmen im freien Stil
unter 14 Minuten.
Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe
von mindestens 1.8 m hochholen (Fläche: 5 x 5 m;
4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der
fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes).
Streckentauchen: Streckentauchen 20 m (Start im
Wasser)
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