Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG Société Suisse de Sauvetage SSS Società Svizzera di Salvataggio SSS Societad Svizra da Salvament SSS Mitglied des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK Membre de la Croix-Rouge Suisse CRS Membro della Croce Rossa Svizzera CRS SLRG Kursreglement Grundstufe Version V1.4_01.01.2012 0 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die geschlechtsneutrale oder männliche Form verwendet. Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG Schellenrain 5 6210 Sursee © Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG Sursee www.slrg.ch 1 Inhalt 1 2 Begriffe und Definitionen ................................................................................................ 7 1.1 Funktionen und Organe....................................................................................... 7 1.1.1 Sektionsverantwortlicher für Kurse........................................................... 7 1.1.2 Verantwortlicher Kursleiter ....................................................................... 7 1.1.3 Kursleiter ................................................................................................. 7 1.1.4 Hilfskursleiter ........................................................................................... 7 1.1.5 Prüfungsexperte ...................................................................................... 7 1.1.6 Expert / Stufe Expert ................................................................................ 7 1.1.7 Instruktor / Stufe Instruktor ....................................................................... 8 1.1.8 Kernteam ................................................................................................. 8 1.1.9 Ausbildungskommission .......................................................................... 8 1.1.10 Leiter Bereich Ausbildung ........................................................................ 8 1.1.11 Fachbereiche Ausbildung ........................................................................ 8 1.1.12 Kollektivmitglieder .................................................................................... 9 1.1.13 Selbstständige Kursdurchführung ............................................................ 9 1.2 Material ............................................................................................................... 9 1.2.1 Tauchring 5 kg ......................................................................................... 9 1.2.2 Tauchring................................................................................................. 9 1.2.3 Tauchteller ............................................................................................... 9 1.2.4 Rettungsboje............................................................................................ 9 1.2.5 Gurtretter ................................................................................................. 9 1.2.6 Rettungswürfel / Rettungsball .................................................................. 9 1.2.7 Rettungsbrett ........................................................................................... 9 1.2.8 Flossen .................................................................................................... 9 1.2.9 Wurfsack.................................................................................................10 1.2.10 FIS-Puppe ..............................................................................................10 1.2.11 Rea-Phantom..........................................................................................10 1.3 Technik ..............................................................................................................10 1.3.1 Sicheres Bewegen im Wasser ................................................................10 1.3.2 Schwimmen ............................................................................................10 1.3.3 Tauchen..................................................................................................10 1.3.4 Besuchte Ausbildung ..............................................................................10 1.3.5 Bestandene Ausbildung ..........................................................................11 1.3.6 Gültige /Sistierte Ausbildung ...................................................................11 1.3.7 Richtzeiten / Dauer der Module ...............................................................11 1.3.8 Gültigkeit der Ausbildungen ....................................................................11 Kursanbieter und Qualität ..............................................................................................11 2.1 Sektionen als Kursanbieter.................................................................................11 2.1.1 Einsatz der Kursleiter ..............................................................................11 2.1.2 Kursgestaltung, Lehr- und Unterrichtsmittel ............................................11 2.1.3 Kursorganisation .....................................................................................12 2.1.4 Kursanmeldungen bei der SLRG Geschäftsstelle ...................................12 2.2 Regionen als Kursanbieter .................................................................................12 2.3 SLRG Schweiz als Kursanbieter.........................................................................12 2.4 Weitere Kursanbieter..........................................................................................12 2.4.1 Kollektivmitglieder ...................................................................................12 2.4.2 Selbständige Kursdurchführung ..............................................................12 2.5 Qualität...............................................................................................................12 2.5.1 Kontrollorgan ..........................................................................................12 2.5.2 Massnahmen ..........................................................................................12 2.5.3 Rekurs ....................................................................................................13 2 3 Module ..........................................................................................................................13 3.1 Jugendbrevet .....................................................................................................13 3.1.1 Dauer ......................................................................................................13 3.1.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................13 3.1.3 Anforderungen an Kursleiter und Prüfungsexperten................................13 3.1.4 Gruppengrösse .......................................................................................13 3.1.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................14 3.1.6 Prüfung ...................................................................................................14 3.1.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................14 3.1.8 Infrastruktur ............................................................................................14 3.1.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................14 3.1.10 Weiteres .................................................................................................14 3.2 Jugend Erlebnismodul ........................................................................................14 3.2.1 Dauer ......................................................................................................14 3.2.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................14 3.2.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................15 3.2.4 Gruppengrösse .......................................................................................15 3.2.5 Prüfung ...................................................................................................15 3.2.6 Infrastruktur ............................................................................................15 3.2.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................15 3.3 Brevet Basis Pool ...............................................................................................15 3.3.1 Dauer ......................................................................................................15 3.3.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................15 3.3.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................15 3.3.4 Gruppengrösse .......................................................................................16 3.3.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................16 3.3.6 Prüfung ...................................................................................................16 3.3.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................16 3.3.8 Infrastruktur ............................................................................................16 3.3.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................16 3.4 Brevet Plus Pool.................................................................................................16 3.4.1 Dauer ......................................................................................................16 3.4.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................16 3.4.3 Eintrittsprüfung........................................................................................17 3.4.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................17 3.4.5 Gruppengrösse .......................................................................................17 3.4.6 Zulassung zur Prüfung ............................................................................17 3.4.7 Prüfung ...................................................................................................17 3.4.8 Wiederholen der Prüfung ........................................................................17 3.4.9 Infrastruktur ............................................................................................18 3.4.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................18 3.5 Brevet Pro Pool ..................................................................................................18 3.5.1 Dauer ......................................................................................................18 3.5.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................18 3.5.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................18 3.5.4 Gruppengrösse .......................................................................................18 3.5.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................18 3.5.6 Prüfung ...................................................................................................18 3.5.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................19 3.5.8 Infrastruktur ............................................................................................19 3.5.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................19 3.6 Aufschulung Brevet Pro Pool..............................................................................19 3.6.1 Dauer ......................................................................................................19 3.6.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................19 3.6.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................19 3 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.6.4 Gruppengrösse .......................................................................................20 3.6.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................20 3.6.6 Prüfung ...................................................................................................20 3.6.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................20 3.6.8 Infrastruktur ............................................................................................20 3.6.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................20 3.6.10 Übergangsfrist ........................................................................................21 WK Pool (Basis, Plus und Pro) ...........................................................................21 3.7.1 Dauer ......................................................................................................21 3.7.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................21 3.7.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................21 3.7.4 Gruppengrösse .......................................................................................21 3.7.5 Prüfung ...................................................................................................21 3.7.6 Wiederholen der Prüfung ........................................................................22 3.7.7 Infrastruktur ............................................................................................22 Modul See ..........................................................................................................22 3.8.1 Dauer ......................................................................................................22 3.8.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................22 3.8.3 Eintrittsprüfung........................................................................................22 3.8.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................22 3.8.5 Gruppengrösse .......................................................................................22 3.8.6 Zulassung zur Prüfung ............................................................................22 3.8.7 Prüfung ...................................................................................................23 3.8.8 Wiederholen der Prüfung ........................................................................23 3.8.9 Infrastruktur ............................................................................................23 3.8.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................23 3.8.11 Weiteres .................................................................................................23 WK See ..............................................................................................................23 3.9.1 Dauer ......................................................................................................23 3.9.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................23 3.9.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................24 3.9.4 Gruppengrösse .......................................................................................24 3.9.5 Prüfung ...................................................................................................24 3.9.6 Wiederholen der Prüfung ........................................................................24 3.9.7 Infrastruktur ............................................................................................24 3.9.8 Weiteres .................................................................................................24 Modul Fluss ........................................................................................................24 3.10.1 Dauer ......................................................................................................24 3.10.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................24 3.10.3 Anforderung an den Kursleiter und Prüfungsexperten.............................24 3.10.4 Gruppengrösse .......................................................................................25 3.10.5 Zulassung zur Prüfung ............................................................................25 3.10.6 Prüfung ...................................................................................................25 3.10.7 Wiederholen der Prüfung ........................................................................25 3.10.8 Infrastruktur ............................................................................................25 3.10.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................25 3.10.10Weiteres .................................................................................................25 WK Fluss............................................................................................................26 3.11.1 Dauer ......................................................................................................26 3.11.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................26 3.11.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ...................................26 3.11.4 Gruppengrösse .......................................................................................26 3.11.5 Prüfung ...................................................................................................26 3.11.6 Wiederholen der Prüfung ........................................................................26 3.11.7 Infrastruktur ............................................................................................26 4 4 5 6 7 3.11.8 Weiteres .................................................................................................26 3.12 Modul Hypothermie ............................................................................................26 3.12.1 Dauer ......................................................................................................26 3.12.2 Anforderung an Kursleiter und Gerätetaucher .........................................26 3.12.3 Gruppengrösse .......................................................................................27 3.12.4 Eintrittsbedingungen ...............................................................................27 3.12.5 Kleidung Kursteilnehmer .........................................................................27 3.12.6 Zulassung zur Prüfung ............................................................................27 3.12.7 Prüfung ...................................................................................................27 3.12.8 Wiederholen der Prüfung ........................................................................28 3.12.9 Infrastruktur ............................................................................................28 3.12.10Sicherheitsbestimmungen ......................................................................28 3.12.11Weiteres .................................................................................................28 3.13 Aufschulungskurs BLS-AED ...............................................................................29 3.13.1 Dauer ......................................................................................................29 3.13.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................29 3.13.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................29 3.13.4 Gruppengrösse .......................................................................................29 3.13.5 Lernerfolgskontrolle ................................................................................29 3.13.6 Infrastruktur ............................................................................................29 3.13.7 Weiteres .................................................................................................29 3.14 Modul BLS-AED .................................................................................................29 3.14.1 Dauer ......................................................................................................29 3.14.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................30 3.14.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................30 3.14.4 Gruppengrösse .......................................................................................30 3.14.5 Lernerfolgskontrollen ..............................................................................30 3.14.6 Infrastruktur ............................................................................................30 3.14.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................30 3.14.8 Weiteres .................................................................................................30 3.15 WK BLS-AED .....................................................................................................30 3.15.1 Dauer ......................................................................................................30 3.15.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................30 3.15.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................30 3.15.4 Gruppengrösse .......................................................................................30 3.15.5 Lernerfolgskontrollen ..............................................................................30 3.15.6 Infrastruktur ............................................................................................31 3.15.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ..................................................31 3.15.8 Weiteres .................................................................................................31 3.16 Modul Nothilfe ....................................................................................................31 3.16.1 Dauer ......................................................................................................31 3.16.2 Eintrittsbedingungen ...............................................................................31 3.16.3 Anforderungen an Kursleiter ...................................................................31 3.16.4 Gruppengrösse .......................................................................................31 3.16.5 Prüfung ...................................................................................................31 3.16.6 Infrastruktur ............................................................................................31 3.16.7 Gültigkeitsdauer ......................................................................................31 3.16.8 Weiteres .................................................................................................31 Kursteilnehmer ..............................................................................................................32 Kursbestätigung.............................................................................................................32 5.1 Bedingungen für die Abgabe ..............................................................................32 5.2 Ersatzausweise ..................................................................................................32 Datenschutz ..................................................................................................................32 Versicherung .................................................................................................................32 7.1 Teilnehmer .........................................................................................................32 5 7.2 Kursleiter ............................................................................................................32 8 Finanzielles ...................................................................................................................33 8.1 Kursgeld .............................................................................................................33 8.2 Rückerstattung ...................................................................................................33 8.2.1 Nicht bestehen der Eintrittsprüfung .........................................................33 8.2.2 Abmeldung vom Kurs..............................................................................33 8.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben .................................................................33 8.2.4 Kursabsage ............................................................................................33 8.3 Abgabe an SLRG Schweiz ................................................................................33 9 Anerkennung von Ausbildungen ....................................................................................33 9.1 Ausbildungen aus der Schweiz ..........................................................................33 9.1.1 Wasserrettung ........................................................................................33 9.1.2 Erste Hilfe ...............................................................................................33 9.2 Ausbildungen aus dem Ausland .........................................................................34 9.2.1 Wasserrettung ........................................................................................34 9.2.2 Erste Hilfe ...............................................................................................34 10 Schlussbestimmungen...................................................................................................34 10.1.1 Vorrang des Reglements ........................................................................34 10.1.2 In Kraft treten ..........................................................................................34 11 Änderungsprotokoll ........................................................................................................35 6 1 1.1 Funktionen und Organe Begriffe und Definitionen 1.1.1 Sektionsverantwortlicher für Kurse Bewilligt die Kurse der Sektion und meldet diese auf der Geschäftsstelle an. Er steht der Kursadministration der Geschäftsstelle als Kontakt zur Verfügung und ist sektionsintern als Technischer Leiter oder Kursleiterchef tätig. 1.1.2 Verantwortlicher Kursleiter Für jeden Kurs ist ein verantwortlicher Kursleiter zu bestimmen, welcher der Geschäftsstelle bei administrativen Fragen als Kontakt zur Verfügung steht und den Einsatz weiterer Kursleiter koordiniert. Hat der verantwortliche Kursleiter nicht die benötigten Kompetenzen um alle Lektionen des Kurses selbständig zu leiten, sind für die betroffenen Module zwangsläufig zusätzliche Kursleiter mit entsprechender Ausbildung einzusetzen. 1.1.3 Kursleiter Zusätzlicher Leiter, welcher den Verantwortlichen Kursleiter bei der Kursdurchführung unterstützt. Der Kursleiter hat die benötigten Kompetenzen um selbständig Lektionen leiten zu können. Die Anforderungen an die Kursleiter sind im vorliegenden Reglement jeweils als Mindestanforderungen formuliert. 1.1.4 Hilfskursleiter Hilfskursleiter der SLRG-Wassermodule stehen unter der Aufsicht des Kursleiters oder des Verantwortlichen Kursleiters und unterstützen diesen bei der Kursdurchführung. Hilfskursleiter verfügen über eine gültige Grundausbildung des entsprechenden Moduls und sind nicht berechtigt, selbständig Lektionen zu leiten. Hilfskursleiter der erste Hilfe Module stehen unter der Aufsicht des Kursleiters oder des Verantwortlichen Kursleiters und unterstützen diesen bei der Kursdurchführung. Hilfskursleiter verfügen über eine gültige Grundausbildung des entsprechenden Modules und dem Modul Methodik SLRG und sind nicht berechtigt, selbständig Lektionen zu leiten. Hilfskursleitertätigkeiten auf der Grundstufe, die als Voraussetzung für die Kaderausbildung geleistet werden, sind mit dem Formular „Checkliste für Hilfskursleitertätigkeit“ durch den verantwortlichen Kursleiter zu bestätigen. 1.1.5 Prüfungsexperte Je nach Modul ist für die Prüfungsabnahme ein zusätzlicher Kursleiter vorgeschrieben. Dieser Prüfungsexperte war während dem Kurs nicht als Kursleiter tätig und beurteilt die Teilnehmer neutral und objektiv. Die Anforderungen an die Prüfungsexperten sind im vorliegenden Reglement jeweils als Mindestanforderungen formuliert. 1.1.6 Expert / Stufe Expert Personen mit einer Ausbildung auf Stufe Expert sind berechtigt, als 7 Kursleiter oder Prüfungsexperte in entsprechenden Kursen auf der Grundstufe tätig zu sein. 1.1.7 Instruktor / Stufe Instruktor Ein Instruktor hat die Berechtigung Kursleiter auf Stufe Expert auszubilden. 1.1.8 Kernteam Bis zur Klärung und zur Beschlussfassung bezüglich Aufgaben, Organisation, Entschädigung etc. eines Kernteams ist für dringende Anfragen eine Übergangsregelung notwendig. Demnach wird bei einer Anfrage nach einem Kurs auf der Geschäftsstelle, nach Klärung ob diese Anfrage von einer Sektion oder der entsprechenden Region abgedeckt werden kann, von der Geschäftsstelle direkt Kursleitende gesucht und dieser Kurs direkt organisiert. 1.1.9 Ausbildungskommission Im Bereich der Wasserrettung ist die Ausbildungskommission der SLRG die höchste Fachinstanz. Die Ausbildungskommission erarbeitet die fachlichen Inhalte der SLRG-Ausbildungen, erlässt Richtlinien und kontrolliert deren Umsetzung. Im Bereich der ersten Hilfe bestimmt die Ausbildungskommission das Kursangebot der SLRG und kontrolliert die Umsetzung der Richtlinien. Diese werden von Drittorganisationen übernommen und entsprechen so dem nationalen Standard. Die Ausbildungskommission pflegt die Kontakte zu den entsprechenden Drittorganisationen und dient den Sektionen als Anlaufstelle bei fachspezifischen Fragen im Bereich Erste Hilfe. 1.1.10 Leiter Bereich Ausbildung Der Leiter Bereich Ausbildung vertritt die Ausbildungskommission im Zentralvorstand der SLRG und ist unter anderem für die Organisation und Leitung der Sitzungen, die Kontrolle des Budgets und die Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Kommissionen zuständig. 1.1.11 Fachbereiche Ausbildung Die Ausbildungskommission ist aktuell in folgende Fachbereiche unterteilt: Rettungsschwimmen Schwimmen Jugend Tauchen Nothilfe Wettkämpfe Material Breitensport Hypothermie Jeder dieser Fachbereiche ist durch mindestens eine Person, welche gleichzeitig den Fachbereich leitet, in der Ausbildungskommission vertreten. 8 1.1.12 Kollektivmitglieder Landesweit tätige Organisationen können von der SLRG als Kollektivmitglieder aufgenommen werden. Da die Kollektivmitglieder ihre Kursleiter auf Stufe Expert selbständig ausbilden, sind sie in der Ausbildungskommission vertreten. 1.1.13 Selbstständige Kursdurchführung Institutionen mit erhöhtem Bedarf an Kursen können von der SLRG als selbständige Kursdurchführer anerkannt werden. Dies erlaubt den Institutionen, Kurse auf der Grundstufe im Rahmen ihrer Ausbildungstätigkeit direkt auf der Geschäftsstelle anzumelden. Die genauen Bedingungen sind im „Reglement zur selbständigen Kursdurchführung“ definiert. 1.2 Material 1.2.1 Tauchring 5 kg Simuliert eine erhöhte körperliche Anforderung beim Tauchen oder Transportieren. Zu Prüfungszwecken muss ein Ring mit ca. 30 cm Durchmesser und 5 kg Gewicht verwendet werden. 1.2.2 Tauchring Ring aus Kunststoff mit ca. 20 cm Durchmesser und 150 bis 250 Gramm Gewicht. 1.2.3 Tauchteller Teller aus Metall mit Grifflöchern, ca. 20 cm Durchmesser und 150 bis 250 Gramm Gewicht. 1.2.4 Rettungsboje Stromlinienförmiger Auftriebskörper in Signalfarbe, welcher auf längeren Schwimmstrecken mitgeführt wird und als Rettungsmittel eingesetzt werden kann. Die Rettungsboje besteht aus einer ca. 70 cm langen, starren Kunststoffhülle. 1.2.5 Gurtretter Flexibler Auftriebskörper aus Kunststoff, welcher mittels Karabinerhaken vor der Brust eines Verunfallten arretiert werden kann und so dessen Versinken verhindert. Die ca. 95 cm langen Gurtretter kommen in verschiedenen Wettkampfdisziplinen zum Einsatz. 1.2.6 Rettungswürfel / Rettungsball Wurfkörper aus Schaumstoff oder Styropor in einem Netz, welcher einer in Not geratenen Person gereicht oder zugeworfen wird. 1.2.7 Rettungsbrett Für die Unterrichtseinheiten zum Thema Bergen mit Rettungsbrett wird die Verwendung eines Brettes mit Auftrieb und Möglichkeit zur Fixierung des Patienten durch ein Gurtsystem empfohlen. 1.2.8 Flossen Als Schwimmflosse bezeichnet man eine schuhförmige Schwimmhilfe, welche die Vortriebsfläche des Schwimmers vergrössert und ihm so ein schnelleres Tempo ermöglicht. 9 1.2.9 Wurfsack Seil mit Schwimmkörper, welches in einem Nylonsack verstaut und einer im Freiwasser in Not geratenen Person zugeworfen wird, um diese anschliessend ans Ufer zu leiten. 1.2.10 FIS-Puppe Übungs- und Wettkampfgerät, dessen Auftrieb durch unterschiedliche Füllung mit Wasser variiert werden kann. Die orangen Puppen sind ca. 1 m lang und leer ca. 8 kg schwer. Die Körpermitte ist mit einer schwarzen Linie markiert. 1.2.11 Rea-Phantom Gerät zum einüben der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Bei der Herzdruckmassage muss eine Mindesttiefe von 5 cm erreicht werden können. 1.3 Technik 1.3.1 Sicheres Bewegen im Wasser Personen welche die Voraussetzung „sicheres Bewegen im Wasser“ erfüllen, können mindestens in einer Abfolge (ohne Pause): sicher ins Wasser gelangen; sich mit Hilfe der Arme und Beine 1 Minute über Wasser halten; sich 1 Minute auf dem Wasser frei treiben lassen; sich mit Hilfe nur der Arme eine Minute über Wasser halten; sich mit Hilfe nur der Beine eine Minute über Wasser halten. Oder bestehen den Wassersicherheitscheck und können mindestens in einer Abfolge (ohne Pause): Rolle/purzeln in tiefes Wasser 1 Minute an Ort über Wasser halten 50 m schwimmen Der Kursleiter hat diese Fähigkeiten im Zweifelsfalle auf eigene Verantwortung zu überprüfen. 1.3.2 Schwimmen Sich im Wasser aus eigener Kraft fortbewegen. Der Einsatz von Schwimmbrillen ist erlaubt, sofern in den Bestimmungen zu den einzelnen Modulen nichts anderes vermerkt ist. 1.3.3 Tauchen Schwimmen unter der Wasseroberfläche. Kein Körperteil darf dabei die Wasseroberfläche durchstossen. Der Einsatz von Schwimmbrillen ist für gesunde Personen bis zu einer Tauchtiefe von 3 Metern gesundheitlich unbedenklich und erlaubt, sofern in den Bestimmungen zu den einzelnen Modulen nichts anders vermerkt ist. 1.3.4 Besuchte Ausbildung Wenn ein Teilnehmer einen Kurs besucht, jedoch nicht alle Anforderungen gemäss Reglement erfüllt, gilt die Ausbildung als besucht, wenn alle Unterrichtseinheiten absolviert wurden. Da keine bestandene Ausbildung vorliegt, erfolgt keine Meldung der 10 Teilnehmerdaten an die Geschäftsstelle und es wird keine offizielle Kursbestätigung ausgestellt. 1.3.5 Bestandene Ausbildung Wenn ein Teilnehmer einen Kurs erfolgreich absolviert und alle Anforderungen gemäss Reglement erfüllt, gilt die Ausbildung als bestanden. Alle bestandenen Ausbildungen werden der Geschäftsstelle gemeldet, elektronisch erfasst und durch die Abgabe der offiziellen Kursbestätigung bestätigt. 1.3.6 Gültige /Sistierte Ausbildung Die Gültigkeit bestimmter Ausbildungen ist zeitlich limitiert oder muss regelmässig durch den Besuch eines Wiederholungskurses verlängert werden. In diesen Fällen ist eine Ausbildung nur gültig, wenn die vorgegebenen Fristen seit dem Kursbesuch / dem Besuch des letzten Wiederholungskurses noch nicht abgelaufen sind. Bei einigen Ausbildungen kann der Wiederholungskurs auch noch absolviert werden, wenn die Gültigkeit der Ausbildung abgelaufen ist. In diesen Fällen handelt es sich um sistierte Ausbildungen. Die entsprechenden Fristen sind in den Bestimmungen zu den einzelnen Modulen festgelegt. 1.3.7 Richtzeiten / Dauer der Module Die in diesem Reglement definierten Dauern der Module sind Minimalzeiten und dürfen nicht unterschritten werden. Die Richtzeiten dürfen von den Sektionen pro Modul um maximal 20% überschritten werden. Kursleiter, welche aus bestimmten Gründen von diesen Minimalzeiten abweichen wollen, haben ein schriftlich begründetes Gesuch an den Leiter Bereich Ausbildung zu stellen. Dieser entscheidet abschliessend. 1.3.8 Gültigkeit der Ausbildungen Sofern in den Bestimmungen zu den einzelnen Modulen nichts Abweichendes festgehalten ist, beziehen sich die Angaben zur Gültigkeit der Ausbildungen immer auf die Anzahl Folgejahre. Beispiel: Brevet Plus Pool (Gültigkeit 4 Jahre) absolviert im Jahr 2011 -> gültig bis 31.12.2015. 2 2.1 Sektionen als Kursanbieter Kursanbieter und Qualität 2.1.1 Einsatz der Kursleiter Die SLRG Sektionen übertragen die Erteilung der Module an ihre Kursleiter, welche die nötigen Aus- und Weiterbildungen nach den Richtlinien der SLRG absolviert haben. 2.1.2 Kursgestaltung, Lehr- und Unterrichtsmittel Die Kursleiter sorgen dafür, dass die im Kursprogramm festgehaltenen Inhalte umgesetzt werden. die offiziellen Lehrmittel, Übungs- und Unterrichtsmaterialien eingesetzt werden. Die Kursteilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung die 11 Kursbestätigung erhalten. 2.1.3 Kursorganisation Die Sektionen und ihre Kursleiter sind für die administrativen Belange (Kursanmeldung, Werbung, Absenzenkontrolle, etc.), sowie für die Wahl geeigneter Infrastruktur verantwortlich. 2.1.4 Kursanmeldungen bei der SLRG Geschäftsstelle Die Kursanbieter melden Ihre Kurse mindestens 3 Wochen vor Kursbeginn auf der SLRG Geschäftsstelle an. Bei verspäteter Anmeldung kann eine rechtzeitige Abwicklung seitens SLRG Geschäftsstelle nicht garantiert werden. 2.2 Regionen als Kursanbieter Die Regionen sind zuständig für die Durchführung der Module auf Stufe Expert. Dies geschieht unter der Leitung des Regionalen Ausbildungschefs und seinem Kader. Ansonsten gelten für die Kurse der Regionen die gleichen Bedingungen wie für Kurse der Sektionen. 2.3 SLRG Schweiz als Kursanbieter Die SLRG Schweiz ist zuständig für die Ausbildung der Instruktoren. Dies geschieht unter der Führung des Leiters Bereich Ausbildung und des zuständigen Fachbereichsleiter. Zur Sicherstellung der Ausbildung auf allen Stufen führt die SLRG Schweiz ein Kernteam unter der Führung des Leiters Bereich Ausbildung. 2.4 Weitere Kursanbieter 2.4.1 Kollektivmitglieder Für Kollektivmitglieder gelten unter der Berücksichtigung der vertraglich geregelten Abmachungen die gleichen Bedingungen wie für die SLRG Sektionen. 2.4.2 Selbständige Kursdurchführung Für Institutionen mit Bewilligung zur selbständigen Kursdurchführung gelten unter der Berücksichtigung der vertraglich geregelten Abmachungen und des Reglements zur selbständigen Kursdurchführung die gleichen Bedingungen wie für die SLRG Sektionen. 2.5 Qualität 2.5.1 Kontrollorgan Die Qualitätsbeauftragten sind berechtigt, im Auftrag des Leiters Bereich Ausbildung einzelne Kurse ohne Voranmeldung auf die Einhaltung dieses Reglements zu überprüfen. Der Qualitätsbeauftragte verfasst einen schriftlichen Bericht über die allfälligen Mängel zuhanden des Leiters Bereich Ausbildung und des verantwortlichen Kursleiters. Ein aus 3 weiteren Mitgliedern bestehender Ausschuss entscheidet bei allfälligen Mängeln gemäss Massnahmenkatalog über das weitere Vorgehen. Der Leiter Bereich Ausbildung stellt sicher, dass ca. 1% aller Module stichprobenartig überprüft werden. Der Kursleiter hat dem Qualitätsbeauftragten auf Verlangen das Kursprogramm vor Ort zu zeigen. 2.5.2 Massnahmen Die Massnahmen werden dem Sektionsverantwortlichen für Kurse sowie dem Kursleiter eröffnet. 12 Als Sanktion kommen namentlich folgende Massnahmen in Betracht: Ermahnung des Kursleiters Anpassung des Kursprogramms des Kursleiters Der Kursleiter kann verpflichtet werden, sich in bestimmten Bereichen weiterbilden zu lassen. Die Kursteilnehmer werden verpflichtet, vor der Ausstellung der Ausweise einzelne Punkte des Kurses zu wiederholen. Die Kursteilnehmer werden verpflichtet den gesamten Kurs zu wiederholen. Entzug der Berechtigung zur Kursdurchführung auf Zeit oder Lebenszeit. Diese Aufzählung an möglichen Massnahmen ist nicht abschliessend. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Richtlinien der SLRG kann die Ausbildungskommission einem Kursanbieter oder Kursleiter die Berechtigung zur Kursdurchführung vorübergehend für mindestens ein Jahr oder auf Lebenszeit entziehen. Kursleiter, denen die Berechtigung zur Kursdurchführung entzogen wurde, können diese durch eine erneute Ausbildung nicht wiedererlangen. 2.5.3 Rekurs Der betroffene Kursanbieter oder Kursleiter hat die Möglichkeit innert 30 Tagen nach Erhalt des Sanktionsentscheides einen schriftlich begründeten Rekurs bei der Rekurskommission der SLRG Schweiz einzureichen. Die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Rekurskommission sind in einem separaten Reglement geregelt. 3 3.1 Jugendbrevet Module 3.1.1 Dauer Das Jugendbrevet dauert 7 ¼ Stunden, wovon 45 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.1.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche: ab vollendetem 10. Lebensjahr. welche den Wassersicherheitscheck I (Purzelbaum ins Wasser, 1 Minute an Ort treten, 50 Meter schwimmen) bestanden haben. 3.1.3 Anforderungen an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Plus Pool. Die Prüfung des Jugendbrevets wird von einem Prüfungsexperten abgenommen, welcher während dem Kurs nicht als Leiter tätig war. 3.1.4 Gruppengrösse Pro 12 Jugendliche ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro 13 Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden. 3.1.5 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung zugelassen werden Jugendliche, welche alle Kursteile erfolgreich absolviert haben. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird. 3.1.6 Prüfung Das Jugendbrevet ist bestanden, wenn… Der Rettungsparcours Jugend (Alarmierung auslösen, Rettungsball werfen auf eine Distanz von 8-10 m, Sprung ins Wasser, Rettling anschwimmen, am Netz haltend an Beckenrand bringen) erfolgreich absolviert wurde. 100 m in weniger als 3 Minuten geschwommen wurden. 3.1.7 Wiederholen der Prüfung Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden. Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem anderen Prüfungsexperten abgelegt werden. Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorgelegt werden kann. 3.1.8 Infrastruktur Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen, welches über eine Mindesttiefe von 1.60 m verfügt. 3.1.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Für das Jugendbrevet besteht keine Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht. 3.1.10 Weiteres Jugendliche ab vollendetem 12. Lebensjahr können ein bestandenes Jugendbrevet durch den Besuch eines WK Pool in ein Brevet Basis Pool umwandeln. 3.2 Jugend Erlebnismodul 3.2.1 Dauer Das Jugend Erlebnismodul dauert 8 Stunden. 3.2.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche: ab vollendetem 10. Lebensjahr. mit bestandenem Jugendbrevet (Gilt nicht, wenn das 14 Jugenderlebnismodul als Kombikurs mit Jugendbrevet angeboten wird). 3.2.3 Anforderungen an Kursleiter Der Kursleiter verfügt über: ein gültiges Brevet Plus Pool. einen gültigen BLS-AED oder gültigen CPR und AED-Grundkurs. einen bestandenen Nothelfer. Falls als Wahlteil die Theorie zum Thema Freiwasser gewählt wird, verfügt der Kursleiter zudem über ein gültiges Modul See oder ein gültiges Modul Fluss. Falls ein praktischer Teil im See oder Fluss durchgeführt wird, verfügt der Kursleiter zudem über die entsprechende Ausbildung auf Stufe Expert. 3.2.4 Gruppengrösse Pro 12 Jugendliche ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden. Wird ein praktischer Teil im Freiwasser absolviert, reduziert sich die Gruppengrösse auf maximal 10 Jugendliche pro Kursleiter im See und maximal 8 Jugendliche im Fluss. In diesen Fällen kann die maximale Anzahl Teilnehmer durch den Einsatz von Hilfskursleitern nicht erhöht werden. 3.2.5 Prüfung Das Jugend Erlebnismodul wird ohne Prüfung abgeschlossen. Der Kurs ist bestanden, wenn alle Unterrichtseinheiten besucht wurden. 3.2.6 Infrastruktur Der Kurs wird in einem Schwimmbad durchgeführt. Als Ausnahme gilt der praktische Wahlteil im Freiwasser. 3.2.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Für das Jugend Erlebnismodul besteht keine Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht. 3.3 Brevet Basis Pool 3.3.1 Dauer Das Brevet Basis Pool dauert 7 Stunden, wovon 30 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.3.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen: ab vollendetem 12. Lebensjahr. welche sich sicher im Wasser bewegen können. 3.3.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Expert Pool und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs Die Prüfung des Brevet Basis Pool wird vom Kursleiter selber oder 15 von einem Prüfungsexperten abgenommen. 3.3.4 Gruppengrösse Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden. 3.3.5 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile erfolgreich absolviert haben. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird. 3.3.6 Prüfung Die Prüfung des Brevet Basis Pool ist bestanden, wenn… der Schwimmtest (100 m in Brustlage unter 3 Minuten) erfüllt ist. An der Rettungsübung Basis Pool aktiv teilgenommen wird. 3.3.7 Wiederholen der Prüfung Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden. Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem anderen Prüfungsexperten abgelegt werden. Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorgelegt werden kann. 3.3.8 Infrastruktur Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen welches über eine Mindesttiefe von 1.60 m verfügt. 3.3.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Das Brevet Basis Pool ist unbegrenzt gültig. Die SLRG empfiehlt allen Personen welche eine Aufsichtspflicht wahrnehmen, mindestens alle 4 Jahre einen Wiederholungskurs zu besuchen. 3.4 Brevet Plus Pool 3.4.1 Dauer Das Brevet Plus Pool dauert 7 ¼ Stunden, wovon 30 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.4.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen: ab vollendetem 14. Lebensjahr. welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety oder Brevet 16 Basis Pool sowie einen bestandenen CPR oder BLS-AED Grundkurs verfügen. In Ausnahmefällen kann der BLS-AED Kurs bis 30 Tage nach der Brevet Plus Pool Prüfung nachgeholt werden. Der Ausweis wird aber erst nach vollendetem BLS-AED abgegeben. 3.4.3 Eintrittsprüfung Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 200 Meter in max. 5 Minuten in Brustlage. 3.4.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Expert Pool und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs. Die Prüfung des Brevet Plus Pool wird von einem Prüfungsexperten abgenommen, welcher während dem Kurs nicht als Kursleiter tätig war. 3.4.5 Gruppengrösse Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden. 3.4.6 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile erfolgreich absolviert haben. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird. 3.4.7 Prüfung Die Prüfung des Brevet Plus Pool ist bestanden, wenn… Ein Figurant alleine schonend aus einer Wassertiefe von 2.5 bis 6 m geborgen wird und die Erste Hilfe Massnahmen gemäss BLS-AED Schema eingeleitet sind (Figurant bewusstlos, Atmung vorhanden: Bewusstlosenlagerung). Der Rettungsparcours in maximal 2 Minuten erfüllt wird: Startsprung vom Startbock oder Beckenrand, 45 m schwimmen in Brustlage, 5 m Antauchen zum Rettling auf mindestens 1.8 m Tiefe und diesen im Achselgriff bergen, 25 m transportieren im Nacken-(Stirn-)Griff. 3.4.8 Wiederholen der Prüfung Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden. Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem anderen Prüfungsexperten abgelegt werden. Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein 17 Arztzeugnis vorgelegt werden kann. 3.4.9 Infrastruktur Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für Kursinhalte, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern ist ein entsprechendes Schwimmbecken aufzusuchen. 3.4.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Das Brevet Plus Pool ist 4 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein Wiederholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 4 weitere Jahre sistiert und wird danach auf ein Brevet Basis zurückgestuft. Um in diesem Fall das Brevet Plus Pool wieder zu erlangen, muss erneut das Brevet Plus Pool absolviert werden. Für ein gültiges Brevet Plus Pool kann die Wiederholungspflicht ebenfalls durch den Besuch eines höher eingestuften Moduls (Modul See, Modul Fluss) erfüllt werden. 3.5 Brevet Pro Pool 3.5.1 Dauer Das Brevet Pro Pool dauert 11 Stunden, wovon 60 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.5.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen: ab vollendetem 17. Lebensjahr welche über ein gültiges Brevet I oder Brevet Plus Pool sowie einen gültigen BLS-AED verfügen. 3.5.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Pool und einen gültigen BLS-AED Grundkurs. Die Prüfung des Brevet Pro Pool wird vom Kursleiter selber oder von einem Prüfungsexperten abgenommen. 3.5.4 Gruppengrösse Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden. 3.5.5 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile erfolgreich absolviert haben. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird. 3.5.6 Prüfung Folgende Inhalte müssen erfolgreich absolviert werden: Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 500 m in weniger als 14 Minuten. Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in 18 Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts). Zeitlimite: 2 Minuten. Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2 Minuten CPR ausführen (an Phantom). Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von 2 m hochholen (Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes). Streckentauchen 20 m (Start im Wasser). Die Theorieprüfung muss bestanden werden. 3.5.7 Wiederholen der Prüfung Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden. Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem anderen Prüfungsexperten abgelegt werden. Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorgelegt werden kann. 3.5.8 Infrastruktur Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für Kursinhalte, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern ist ein entsprechendes Schwimmbecken aufzusuchen. 3.5.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Das Brevet Pro Pool ist 2 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein Wiederholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 2 weitere Jahre sistiert und wird danach auf ein Brevet Plus sistiert zurückgestuft. 3.6 Aufschulung Brevet Pro Pool 3.6.1 Dauer Die Aufschulung zum Brevet Pro Pool dauert 5 Stunden, wovon 60 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.6.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen: ab vollendetem 17. Lebensjahr welche über ein gültiges Brevet I oder Brevet Plus Pool sowie einen gültigen BLS-AED Grundkurs verfügen. Bereits als Badmeister tätig sind. 3.6.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Pool und einen gültigen BLS-AED Grundkurs. Die Prüfung des Brevet Pro Pool wird vom Kursleiter selber oder von einem Prüfungsexperten abgenommen. 19 3.6.4 Gruppengrösse Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden. 3.6.5 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile erfolgreich absolviert haben. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird. 3.6.6 Prüfung Folgende Inhalte müssen erfolgreich absolviert werden: Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 500 m in weniger als 14 Minuten. Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts). Zeitlimite: 2 Minuten. Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2 Minuten CPR ausführen (an Phantom). Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von 2 m hochholen (Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes). Streckentauchen 20 m (Start im Wasser). Die Theorieprüfung muss bestanden werden. 3.6.7 Wiederholen der Prüfung Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden. Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem anderen Prüfungsexperten abgelegt werden. Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorgelegt werden kann. 3.6.8 Infrastruktur Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für Kursinhalte, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern ist ein entsprechendes Schwimmbecken aufzusuchen. 3.6.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Das Brevet Pro Pool ist 2 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein Wiederholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 2 weitere Jahre sistiert und wird danach auf ein Brevet Plus Pool sistiert zurückgestuft. 20 3.6.10 Übergangsfrist Diese Übergangsregelung für bereits in der Badbranche tätige Personen wird bis Ende 2014 angeboten. 3.7 WK Pool (Basis, Plus und Pro) 3.7.1 Dauer Der WK Pool dauert 2 ¼ Stunden. 3.7.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen: ab vollendetem 12. Lebensjahr. mit bestandenem Jugendbrevet, Wassersicherheitskurs, Pool Safety, Brevet I, Brevet Basis Pool, Brevet Plus Pool oder Brevet Pro Pool. Die Prüfung für den WK Pool Plus kann nur von Personen mit bestandenem Pool Safety, Brevet I, Brevet Plus Pool oder Brevet Pro Pool absolviert werden. Die Prüfung für den WK Pool Pro kann nur von Personen mit bestandenem Brevet Pro Pool absolviert werden. 3.7.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Expert Pool und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs Die Prüfung des WK Pool Plus wird vom Kursleiter selber oder von einem Prüfungsexperten abgenommen. 3.7.4 Gruppengrösse Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden. 3.7.5 Prüfung Der WK Pool wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Dieser besteht aus folgenden Komponenten: WK Pool Basis Parcours: 25 m Schwimmen in Brustlage, abtauchen, Figurant bergen, 10 m abschleppen. WK Pool Plus Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen. Zeitlimite: 2 ½ Minuten. Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von mindestens 1.8m hochholen (Fläche: 3x5m). WK Pool Pro Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts). Zeitlimite: 2 Minuten. Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der 21 tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2 Minuten CPR ausführen (an Phantom). Schwimmprüfung: 500 m schwimmen im freien Stil unter 14 Minuten. Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von mindestens 1.8 m hochholen (Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes). Streckentauchen: Streckentauchen 20 m (Start im Wasser) 3.7.6 Wiederholen der Prüfung Während dem Kurs steht dem Teilnehmer pro Prüfungsteil ein Versuch zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, gilt der WK als nicht bestanden und muss erneut besucht werden. 3.7.7 Infrastruktur Der Kurs ist in einem Schwimmbecken (Mindesttiefe 1.8 m) durchzuführen. 3.8 Modul See 3.8.1 Dauer Das Modul See dauert 8 Stunden, wovon 70 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.8.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen ab vollendetem 14. Lebensjahr. welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety, Brevet Basis Pool oder Brevet Plus Pool verfügen. 3.8.3 Eintrittsprüfung Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 300 m im See in maximal 10 Minuten, davon mindestens 1 Minute in Rückenlage. Wird die Eintrittsprüfung nicht bestanden, darf der Kurs nicht besucht werden. 3.8.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert See und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs. Die Prüfung des Moduls See wird vom Kursleiter selber oder von einem Prüfungsexperten abgenommen. 3.8.5 Gruppengrösse Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 14 erhöht werden. 3.8.6 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile erfolgreich absolviert haben. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht 22 besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird. 3.8.7 Prüfung Die Prüfung des Moduls See ist bestanden wenn… eine Schwimmaktivität mit korrektem Sicherheitskonzept geplant wurde. die Rettungsübung erfolgreich absolviert wurde. der Rettungsparcours mit Gurtretter oder Boje erfolgreich absolviert wurde. 3.8.8 Wiederholen der Prüfung Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden. Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem anderen Prüfungsexperten abgelegt werden. Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorgelegt werden kann. 3.8.9 Infrastruktur Das Modul See muss zwingend in einem freien, stehenden Gewässer durchgeführt werden. Auch die Durchführung von einzelnen Unterrichtseinheiten im Schwimmbecken ist nicht erlaubt. 3.8.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Das Modul See ist 4 Jahre gültig. 3.8.11 Weiteres Personen mit einem sistierten Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch das Brevet Basis Pool mit Modul See. Wird zusätzlich zu den Inhalten des Moduls See die Prüfung des WK Pool Plus absolviert (Dauer: 30 Minuten) erhält der Teilnehmer das Brevet Plus Pool mit Modul See. Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus Pool mit Modul See. Der Kursveranstalter ist berechtigt, den Kurs aufgrund schlechter Witterung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Über das Modul See wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool und das Brevet Plus Pool erfüllt. 3.9 WK See 3.9.1 Dauer Der WK See dauert 2 Stunden und 40 Minuten, wovon 30 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.9.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über einen Freiwasserretter, Freiwasserretter Lehrer oder ein gültiges oder 23 sistiertes Modul See verfügen. 3.9.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert See und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs. 3.9.4 Gruppengrösse Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 14 erhöht werden. 3.9.5 Prüfung Der WK See ist bestanden wenn… eine Distanz von mindestens 8 m beim Streckentauchen absolviert wurde. das Transportschwimmen über 25 m absolviert wurde. der Rettungsparcours mit Gurtretter oder Boje erfolgreich absolviert wurde. Distanz 50 m. 3.9.6 Wiederholen der Prüfung Während dem WK stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem WK nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, muss der gesamte WK wiederholt werden. 3.9.7 Infrastruktur Der WK See muss zwingend in einem freien, stehenden Gewässer durchgeführt werden. Auch die Durchführung von einzelnen Unterrichtseinheiten im Schwimmbecken ist nicht erlaubt. 3.9.8 Weiteres Der Kursveranstalter ist berechtigt, den WK aufgrund schlechter Witterung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Über den WK See wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool und das Brevet Plus Pool erfüllt. 3.10 Modul Fluss 3.10.1 Dauer Das Modul Fluss dauert 8 Stunden, wovon 90 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.10.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen, ab vollendetem 14. Lebensjahr. welche über ein gültiges Brevet I, Pool Safety, Brevet Plus Pool oder ein bestandenes Brevet Basis Pool mit gültigem Modul See verfügen. 3.10.3 Anforderung an den Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Fluss und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs. 24 Die Prüfung des Moduls Fluss wird vom Kursleiter selber oder von einem Prüfungsexperten abgenommen. 3.10.4 Gruppengrösse Pro 8 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 12 erhöht werden. 3.10.5 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile erfolgreich absolviert haben. Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuholen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird. 3.10.6 Prüfung Die Prüfung des Moduls Fluss ist bestanden wenn… der Teilnehmer für eine Bade-/Schwimmaktivität einer Gruppe im Fluss eine Planung mithilfe der 3x3-Planungsmethode erarbeitet und ein Sicherheitskonzept aufgrund der Risikoanalyse erstellt. der Teilnehmer dem Parcours Flussschwimmen erfolgreich absolviert hat. die Wurfsackprüfung bestanden wurde. 3.10.7 Wiederholen der Prüfung Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden. Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem anderen Prüfungsexperten abgelegt werden. Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Monaten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorgelegt werden kann. 3.10.8 Infrastruktur Das Modul Fluss muss in einem freien fliessenden Gewässer (Stufe WW-I bis WW-II) durchgeführt werden. Kursdurchführungen im Schwimmbecken sind nicht erlaubt. 3.10.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Das Modul Fluss ist 4 Jahre gültig. 3.10.10 Weiteres Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus Pool. Der Kursveranstalter ist berechtigt, den Kurs aufgrund schlechter Witterung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Über das Modul Fluss wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool, 25 das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt. 3.11 WK Fluss 3.11.1 Dauer Der WK Fluss dauert 3 Stunden, wovon 45 Minuten für die Prüfung reserviert sind. 3.11.2 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über einen Freiwasserretter, Freiwasserretter Lehrer oder ein gültiges oder sistiertes Modul Fluss verfügen. 3.11.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Fluss und einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs. 3.11.4 Gruppengrösse Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 12 erhöht werden. 3.11.5 Prüfung Der WK Fluss ist bestanden wenn… Der Parcours Fluss erfolgreich absolviert wurde (Sprung ins Wasser, aktives / passives Schwimmen, Kehrwasser anschwimmen, Strömung lesen, korrekter Ausstieg). Das Wurfsackwerfen erfolgreich absolviert wurde (3Würfe mindestens 2 Treffer). 3.11.6 Wiederholen der Prüfung Während dem WK stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versuche zur Verfügung. Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem WK nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, muss der gesamte WK wiederholt werden. 3.11.7 Infrastruktur Der WK Fluss muss in einem freien fliessenden Gewässer (Stufe WW-I bis WW-II) durchgeführt werden. Kursdurchführungen im Schwimmbecken sind nicht erlaubt. 3.11.8 Weiteres Der Kursveranstalter ist berechtigt, den WK aufgrund schlechter Witterung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Über den WK Fluss wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt. 3.12 Modul Hypothermie 3.12.1 Dauer Das Modul Hypothermie dauert 6 Stunden. 3.12.2 Anforderung an Kursleiter und Gerätetaucher Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert Hypothermie. Und 26 einen gültigen CPR oder BLS-AED Grundkurs Gerätetaucher verfügen über ein gültiges Tauchbrevet. Helfer an Land benötigen keine zusätzliche Ausbildung. 3.12.3 Gruppengrösse Pro 10 Teilnehmer sind ein Kursleiter und 2 Hilfskursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz eines weiteren Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 15 erhöht werden. Durch den Einsatz von zwei weiteren Hilfskursleitern, kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 20 erhöht werden. 3.12.4 Eintrittsbedingungen Der Teilnehmer verfügt über ein gültiges Brevet I, ein gültiges Brevet Plus Pool oder ein gültiges Modul See. Die Anmeldung erfolgt mit einer schriftlichen Anmeldung, auf welcher folgende Punkte vermerkt sind: Minderjährige Teilnehmer benötigen ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Der Teilnehmer befindet sich in guter körperlicher und psychischer Verfassung. Der Teilnehmer verzichtet auf Forderungen aus Schadens- und Notfällen während dem Kurs. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. 3.12.5 Kleidung Kursteilnehmer Folgende Kleidungsstücke sind vom Teilnehmer für die Übungen im Wasser mitzubringen: Socken, lange Hosen oder langer Rock und langärmliges Oberteil. Neopren-Anzüge dürfen nicht verwendet werden. 3.12.6 Zulassung zur Prüfung Der Teilnehmer ist zur Prüfung zugelassen, wenn… 60 m im freien Stil geschwommen wurden. der Rettungsparcours Hypothermie (25 m anschwimmen, 25 m abschleppen) erfolgreich absolviert wurde. beim Streckentauchen eine Distanz von mindestens 3 m zurückgelegt wurde. ein korrektes Abtauchen in die Tiefe durchgeführt wurde. Es liegt im Ermessen des Kursleiters, ob und wie viele Versuche pro Disziplin zur Verfügung stehen. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird. Für die Zulassung zur Prüfung müssen alle Unterrichtseinheiten besucht werden. 3.12.7 Prüfung Das Modul Hypothermie wird mit einer Theorieprüfung abgeschlossen. Die Theorieprüfung gilt als bestanden, wenn 7 von 11 Punkten erreicht wurden. 27 3.12.8 Wiederholen der Prüfung Die Prüfung kann nicht wiederholt werden. 3.12.9 Infrastruktur Die Infrastruktur muss folgende Anforderungen erfüllen: Umkleideräume mit Warmwasserdusche Kurze Distanz Theoriesaal / Freiwasser Die Wasserarbeit muss entlang einer Mole, Steg oder ähnlichem stattfinden Schutz vor Wasserfahrzeugen Kurse in öffentlichen Hafenanlagen sind verboten 3.12.10 Sicherheitsbestimmungen Je nach örtlichen Gegebenheiten und der Anzahl Teilnehmer sind entsprechende Hilfsmittel und Rettungsgeräte notwendig, welche während der Wasserarbeit ständig einsatzbereit sein müssen. Dazu gehören: Wolldecken oder Rettungsdecken Sauerstoff-Flasche und Maske Empfehlung: Rettungsring, Gurtretter / 2. Wahl, da für Kaltwasser weniger geeignet: Rettungstorpedo, Wurfsack Notfall-Koffer Mobiltelefon Vor, während und nach den praktischen Übungen, bewegen sich die Teilnehmer nie unbeaufsichtigt. Der verantwortliche Kursleiter stellt sicher, dass alle zugezogenen Helfer vor dem Kurs über ihre Aufgaben informiert werden und über mögliche Notfall-Situationen Bescheid wissen. 60 m Schwimmen Jeder Schwimmer wird von einem Hilfskursleiter beaufsichtigt. Dieser ist mit einem Neopren und einem Rettungsmittel ausgerüstet und sofort einsatzbereit. Rettungsparcours Hypothermie Als Figuranten werden Hilfskursleiter eingesetzt, welche mit Neopren und Freitauchausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel) ausgerüstet sind. Der Teilnehmer wird während der Übung laufend vom Hilfskursleiter beaufsichtigt. Streckentauchen Jeder Teilnehmer wird von einem Hilfskursleiter in Neopren und Freitauchausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel) im Wasser begleitet. Tieftauchen Während der gesamten Übung befinden sich zwei Gerätetaucher in der Nähe der FIS-Puppe und schützen den Teilnehmer vor möglichen Gefahren unter Wasser. An der Wasseroberfläche wird der Teilnehmer durch einen Hilfskursleiter in Neopren und Freitauchausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel) gesichert. 3.12.11 Weiteres 28 Der Kurs findet zwischen 1. November und 30. April statt und kann bei jeder Witterung durchgeführt (Regen, Schneefall, Wind etc.) werden. Die Wassertemperatur liegt optimaler Weise unter 6 °C, maximal bei 8 °C. Bei wärmeren Temperaturen muss der Kurs abgesagt werden. Die Wasserarbeit findet im Normallfall am Morgen nach der Einführung statt. Die Theorie wird je nach Möglichkeit von einem Arzt oder einer Person mit fundierten Kenntnissen im Bereich Hypothermie unterrichtet. Während der Übungen müssen warme Getränke bereitgestellt werden. Über Mittag wird die Gelegenheit geboten eine warme Mahlzeit einzunehmen. Für das Modul Hypothermie besteht keine WK-Pflicht. Die Ausbildung bleibt unbegrenzt gültig. Über das Modul Hypothermie kann die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt werden. 3.13 Aufschulungskurs BLS-AED 3.13.1 Dauer Der Aufschulungskurs BLS-AED dauert 4 Stunden. 3.13.2 Eintrittsbedingungen Der Teilnehmer verfügt über eine gültige CPR-Ausbildung. 3.13.3 Anforderungen an Kursleiter Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED bzw. Expert CPR und Expert AED. 3.13.4 Gruppengrösse Pro 6 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 12 erhöht werden. 3.13.5 Lernerfolgskontrolle Der Aufschulungskurs BLS-AED gilt als bestanden, wenn während des Kurses alle Lernerfolgskontrollen erfüllt wurden. Erfüllt der Teilnehmer die Lernerfolgskontrollen während des Kurses nicht, muss der gesamte Kurs wiederholt werden. 3.13.6 Infrastruktur Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zu organisieren. 3.13.7 Weiteres Für je 3 Teilnehmer sind ein Rea-Phantom sowie ein AEDTrainingsgerät zu verwenden, sowie für je 6 Teilnehmer ein JuniorPhantom Nach erfolgreichem Kursbesuch verfügt der Teilnehmer über einen gültigen BLS-AED. Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet sistiert. 3.14 Modul BLS-AED 3.14.1 Dauer Das Modul BLS-AED dauert 6 Stunden. 29 3.14.2 Eintrittsbedingungen Für das Modul BLS-AED bestehen keine Eintrittsbedingungen. Der Kurs wird für alle Personen ab vollendetem 12. Altersjahr empfohlen. 3.14.3 Anforderungen an Kursleiter Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED oder einen gültigen Expert CPR und einen gültigen Expert AED. 3.14.4 Gruppengrösse Pro 6 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 12 erhöht werden. 3.14.5 Lernerfolgskontrollen Das Modul BLS-AED gilt als bestanden, wenn während des Kurses alle Lernerfolgskontrollen erfüllt wurden. Erfüllt der Teilnehmer die Lernerfolgskontrollen während des Kurses nicht oder hat nicht alle Lektionen besucht, so sind diese Kursteile innerhalb von 3 Monaten nachzuholen. Ist dies nicht möglich, so gilt das Modul als nicht bestanden und muss wiederholt werden. 3.14.6 Infrastruktur Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zu organisieren. 3.14.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet sistiert. 3.14.8 Weiteres Für je 3 Teilnehmer ist ein Rea-Phantom und ein AED-Trainingsgerät zu verwenden, sowie für je 6 Teilnehmer ein Junior-Phantom. 3.15 WK BLS-AED 3.15.1 Dauer Der WK BLS-AED dauert 3 Stunden und entspricht dem Baustein 2 des Moduls BLS-AED. 3.15.2 Eintrittsbedingungen Der Teilnehmer verfügt über eine BLS-AED Ausbildung oder eine CPR- und AED-Ausbildung. 3.15.3 Anforderungen an Kursleiter Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED oder einen gültigen Expert CPR und einen gültigen Expert AED. 3.15.4 Gruppengrösse Pro 6 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 12 erhöht werden. 3.15.5 Lernerfolgskontrollen 30 Der WK BLS-AED gilt als bestanden, wenn während des Kurses alle Lernerfolgskontrollen erfüllt wurden. Erfüllt der Teilnehmer die Lernerfolgskontrollen während des Kurses nicht oder hat nicht alle Lektionen besucht, gilt der WK als nicht bestanden und muss wiederholt werden. 3.15.6 Infrastruktur Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zu organisieren. 3.15.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet sistiert. 3.15.8 Weiteres Für je 3 Teilnehmer ist ein Rea-Phantom und ein AED-Trainingsgerät zu verwenden, sowie für je 6 Teilnehmer ein Junior-Phantom. 3.16 Modul Nothilfe 3.16.1 Dauer Das Modul Nothilfe dauert 10 Stunden. Der Kurs ist auf mindestens 2 Tage zu verteilen. 3.16.2 Eintrittsbedingungen Das empfohlene Mindestalter für den Besuch des Moduls Nothilfe ist das vollendete 14. Altersjahr. 3.16.3 Anforderungen an Kursleiter Der Kursleiter verfügt über eine gültige Ausbildung als Expert Nothilfe und ist durch das ASTRA als Ausbildner in Nothilfekursen anerkannt. 3.16.4 Gruppengrösse In öffentlichen Kursen ist für je 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden. Ansonsten gelten die entsprechenden Weisungen des ASTRA. 3.16.5 Prüfung Das Modul Nothilfe wird ohne Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildung gilt als bestanden, wenn der Kurs lückenlos besucht wurde. 3.16.6 Infrastruktur Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zur organisieren. 3.16.7 Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer des Moduls Nothilfe beträgt auf den Tag genau 6 Jahre. 3.16.8 Weiteres Das Modul Nothilfe entspricht den Weisungen von ASTRA für „Nothilfekurse für Führerausweisbewerbende (Art. 10 Verkehrszulassungsverordnung)“. 31 4 Kursteilnehmer Vom Kurs ausgeschlossen werden Personen, welche den Unterricht stören. sich den Anordnungen des Kursleiters widersetzen. den Unterrichtsstoff offensichtlich nicht aufnehmen können. Der verantwortliche Kursleiter trifft den Ausschlussentscheid nach Rücksprache mit der für die Kurse verantwortlichen Person des Anbieters (z.B. Sektionsverantwortlicher für Kurse, etc.). 5 Kursbestätigung 5.1 Bedingungen für die Abgabe Kursteilnehmer, welche alle Teile des Kurses erfolgreich absolviert haben, erhalten nach Abschluss des Kurses eine Kursbestätigung mit ablösbarem Ausweis. Die Kursbestätigung wird von der Geschäftsstelle ausgestellt und durch den verantwortlichen Kursleiter übergeben. Werden mehrere Module als Kombikurs durchgeführt, versendet die Geschäftsstelle die Kursbestätigungen aller Teilnehmer zusammen an den Kursanbieter. Stellt der verantwortliche Kursleiter oder der Teilnehmer bei der Kontrolle der Bestätigung fest, dass diese fehlerhaft ist (Schreibfehler, etc.), veranlasst der verantwortliche Kursleiter unverzüglich die Korrektur der Daten auf der Geschäftsstelle. In diesem Fall ersetzt die Geschäftsstelle die fehlerhafte Kursbestätigung kostenlos. 5.2 Ersatzausweise Für verloren gegangene Kursbestätigungen oder nachträgliche Korrekturen, welche nicht unverzüglich nach dem Kurs durch den verantwortlichen Kursleiter veranlasst worden sind, erhebt die Geschäftsstelle Gebühren gemäss der Liste für Kursbeiträge der SLRG. 6 Datenschutz Die Kursanbieter geben die Personendaten der Kursteilnehmer ausschliesslich der Geschäftsstelle zur Erfassung, jedoch nicht an Dritte weiter. 7 Versicherung 7.1 Teilnehmer Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Eigentum des Teilnehmers kann weder die SLRG Schweiz noch der Kursanbieter haftbar gemacht werden. 7.2 Kursleiter Die SLRG Schweiz verfügt über eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung die Aktivitäten im Namen der SLRG abdeckt. 32 8 Finanzielles 8.1 Kursgeld Der Kursanbieter erhebt ein Kursgeld, das allen Kostenfaktoren (Entschädigung der Lehrkräfte, Kursabgabe an SLRG Schweiz, Werbung, Kurslokal, Material, etc.) Rechnung trägt. 8.2 Rückerstattung 8.2.1 Nicht bestehen der Eintrittsprüfung Besteht der Teilnehmer die Eintrittsprüfung nicht, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgelder. Der Kursanbieter kann festlegen, ob das Kursgeld ganz oder teilweise zurückerstattet wird oder ob der Teilnehmer die Möglichkeit erhält, in einem anderen Kurs erneut anzutreten. 8.2.2 Abmeldung vom Kurs Meldet sich der Teilnehmer eine Woche vor Kursbeginn oder früher beim Kursanbieter ab, kann das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen werden. Der Kursanbieter hat das Recht, für bereits geleistete Aufwendungen eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen. 8.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben Nimmt der Kursteilnehmer ohne Entschuldigung nicht am Kurs teil, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Kursgeldes. 8.2.4 Kursabsage Muss ein Kurs aufgrund äusserer Einflüsse abgesagt werden, hat der Teilnehmer Anrecht auf eine Rückerstattung des Kursgeldes Der Kursanbieter hat das Recht, für bereits geleistete Aufwendungen eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen. 8.3 Abgabe an SLRG Schweiz Der Kursanbieter entrichtet der SLRG Schweiz zur Deckung ihrer mit dem Ausbildungswesen verbundenen Kosten einen vom Zentralvorstand festgelegten Beitrag gemäss Liste für Kursbeiträge der SLRG. 9 9.1 Ausbildungen aus der Schweiz Anerkennung von Ausbildungen 9.1.1 Wasserrettung Anträge zur Anerkennung von inländischen Ausbildungen im Bereich Wasserrettung können auf der Geschäftsstelle (Brevetadmin) eingereicht werden. Die Geschäftsstelle klärt in Zusammenarbeit mit dem Leiter Bereich Ausbildung ab, ob und auf welcher Stufe die Ausbildung durch die SLRG anerkannt wird. Falls eine Ausbildung anerkannt werden kann, erhält die Person die Möglichkeit durch den Besuch eines WK Pool ein Brevet Basis Pool oder (je nach Ausbildung) ein Brevet Plus Pool zu erlangen. 9.1.2 Erste Hilfe Inländische Ausbildungen im Bereich erste Hilfe (Nothilfekurs, CPR, 33 AED, BLS-AED) sind von der SLRG anerkannt, wenn diese gemäss den Vorgaben von Astra oder SRC von einem Zertifizierten Anbieter durchgeführt wurden. Ist auf dem Nachweis nicht ersichtlich, dass die Ausbildung von der entsprechenden Stelle geprüft ist, muss der Teilnehmer den entsprechenden Nachweis erbringen. Gegen eine entsprechende Gebühr stellt die Geschäftsstelle eine offizielle Kursbestätigung der SLRG aus und erfasst die Ausbildung in der Datenbank der Geschäftsstelle. 9.2 Ausbildungen aus dem Ausland 9.2.1 Wasserrettung Anträge zur Anerkennung von ausländischen Ausbildungen im Bereich Wasserrettung können auf der Geschäftsstelle (Brevetadmin) eingereicht werden. Dazu müssen die absolvierten Kursinhalte in einer deutschsprachigen Fassung der Geschäftsstelle zur Prüfung zugestellt werden. Die Geschäftsstelle klärt in Zusammenarbeit mit dem Leiter Bereich Ausbildung ab, ob und auf welcher Stufe die Ausbildung durch die SLRG anerkannt wird. Falls eine Ausbildung anerkannt werden kann, erhält die Person die Möglichkeit durch den Besuch eines WK Pool ein Brevet Basis Pool oder (je nach Ausbildung) ein Brevet Plus Pool zu erlangen. 9.2.2 Erste Hilfe Für die Anerkennung von ausländischen Nothilfekursen für Führerausweisbewerbende ist die Zertifizierungsstelle SGS zuständig. Ausländische Ausbildungen im Bereich CPR, AED und BLS-AED sind von der SLRG von folgenden Organisationen anerkannt, sofern diese nicht älter als 2 Jahre sind: Ausbildungen aus Europa: ERC Ausbildungen aus den USA: AHA Ist auf dem Nachweis nicht ersichtlich, dass die Ausbildung von der entsprechenden Stelle geprüft ist, muss der Teilnehmer den entsprechenden Nachweis erbringen. 10 Schlussbestimmungen 10.1.1 Vorrang des Reglements Die in diesem Reglement erwähnten Begriffe, Definitionen, Regeln, Voraussetzungen und Kursprogramme werden in zahlreichen Kursunterlagen verwendet. Bei Widersprüchen und Unklarheiten gilt immer die Formulierung im Reglement. Im Zweifelsfall und bei Streitigkeiten ist immer die deutsche Fassung als Urtext massgebend. 10.1.2 In Kraft treten Das Kursreglement V1 wurde von der Ausbildungskommission am 17.12.2011 genehmigt und tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft. 34 11 Änderungsprotokoll Version Kapitel Genehmigung Anpassung 1.1 3.3.6 AKO I 2012 11.02.2012 Die Prüfung des Brevet Basis Pool ist bestanden, wenn… der Schwimmtest (100 m in Brustlage unter 3 Minuten) erfüllt ist. 1.1 3.5.4 AKO I 2012 11.02.2012 Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Pro Pool, sowie einen gültigen BLS-AED. 1.1 3.7.2 AKO I 2012 11.02.2012 1.1 3.7.11 AKO I 2012 11.02.2012 Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über ein gültiges Brevet I, Brevet Basis Pool oder Brevet Plus Pool verfügen. Personen mit einem sistierten Brevet I erhalten nach dem Kursbesuch das Brevet Basis Pool mit Modul See. Wird zusätzlich zu den Inhalten des Moduls See die Prüfung des WK Pool Plus absolviert (Dauer: 30 Minuten) erhält der Teilnehmer das Brevet Plus Pool mit Modul See. 1.1 3.8.2 AKO I 2012 11.02.2012 1.1 3.9.2 AKO I 2012 11.02.2012 Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über ein gültiges Brevet I, ein gültiges Brevet Plus Pool oder ein gültiges Brevet Basis Pool mit Modul See verfügen. Die Helfer im Wasser (Gerätetaucher ausgenommen) erfüllen folgende Bedingungen: 1.1 3.9.4 AKO I 2012 11.02.2012 Der Teilnehmer verfügt über ein gültiges/sistiertes Brevet I oder Brevet Plus Pool. 1.1 3.14.7 AKO I 2012 11.02.2012 Für je 3 Teilnehmer sind ein Rea-Phantom sowie ein AEDTrainingsgerät zu verwenden. 1.1 3.15.3 AKO I 2012 11.02.2012 Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED oder einen gültigen Expert CPR und einen gültigen Expert AED. 1.1 3.16 AKO I 2012 11.02.2012 WK BLS-AED entspricht momentan dem Modul BLS-AED. (Kapitel 3.16.1-3.16.8 neu eingefügt.) 1.2 1.1.4 AKO VI 2012 15.12.2012 Hilfskursleitertätigkeiten auf der Grundstufe, die als Voraussetzung für die Kaderausbildung geleistet werden, sind mit dem Formular „Checkliste für Hilfskursleitertätigkeit“ durch den verantwortlichen Kursleiter zu bestätigen. 1.2 3.4.2 AKO VI 2012 15.12.2012 1.2 3.5.2 AKO VI 2012 15.12.2012 welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety oder ein bestandenes Brevet Basis Pool sowie einen bestandenen CPR verfügen. welche über ein gültiges Brevet I oder Brevet Plus Pool und einen gültigen BLS-AED verfügen. 1.2 3.5.3 AKO VI 2012 15.12.2012 Kapitel Eintrittsprüfung gelöscht 1.2 3.5.7 AKO VI 2012 15.12.2012 Brevet Pro Prüfung: Rettling oder FIS-Puppe… 1.2 3.5.7 AKO VI 2012 15.12.2012 1.2 3.5.7 AKO VI 2012 15.12.2012 Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 500 Meter in 13 Minuten (Toleranz bis 14 Minuten). ->Text verschoben von Eintrittsprüfung in Prüfung. Die Theorieprüfung muss bestanden werden. 1.2 3.6.2 AKO VI 2012 15.12.2012 Teilnahmeberechtigt sind Personen: ab vollendetem 12. Lebensjahr. mit bestandenem Jugendbrevet, Wassersicherheitskurs, Pool Safety, Brevet I, Brevet Basis Pool, Brevet Plus Pool oder Brevet Pro Pool. 35 Die Prüfung für den WK Pool Plus kann nur von Personen mit bestandenem Pool Safety, Brevet I, Brevet Plus Pool oder Brevet Pro Pool absolviert werden. Die Prüfung für den WK Pool Pro kann nur von Personen mit bestandenem Brevet Pro absolviert werden 1.2 3.6.5 AKO VI 2012 15.12.2012 WK Pro Prüfung: Rettling FIS-Puppe… 1.2 3.7.2 AKO VI 2012 15.12.2012 1.2 3.7.11 AKO VI 2012 15.12.2012 Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über ein bestandenes Brevet I, ein bestandenes Pool Safety, ein Brevet Basis Pool oder Brevet Plus Pool verfügen. Personen mit einem sistierten Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch das Brevet Basis Pool mit Modul See. Wird zusätzlich zu den Inhalten des Moduls See die Prüfung des WK Pool Plus absolviert (Dauer: 30 Minuten) erhält der Teilnehmer das Brevet Plus Pool mit Modul See. Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus Pool mit Modul See. 1.2 3.8.2 AKO VI 2012 15.12.2012 1.2 3.8.10 AKO VI 2012 15.12.2012 1.2 3.17.3 AKO VI 2012 15.12.2012 Der Kursleiter verfügt über eine gültige Ausbildung als Expert Nothilfe und eine entsprechende ResQ Zertifizierung ist durch das ASTRA als Ausbildner in Nothilfekursen anerkannt. 1.2 3.8 AKO VI 2012 15.12.2012 Gesamtes Kapitel überarbeitet, aufgrund Integrierung des Moduls in die Ausbildungsstruktur SLRG. 1.2 3.6.5 AKO VI 2012 15.12.2012 Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von mindestens 1.8m von der tiefsten Stelle des Bades hochholen (Fläche: 3x5m). 1.2 1.1.4 AKO VI 2012 15.12.2012 Hilfskursleiter der erste Hilfe Module stehen unter der Aufsicht des Kursleiters oder des Verantwortlichen Kursleiters und unterstützen diesen bei der Kursdurchführung. Hilfskursleiter verfügen über eine gültige Grundausbildung des entsprechenden Modules und dem Modul Methodik SLRG sowie über eine Expert SLRG Anerkennung (Modulunabhängig) und sind nicht berechtigt, selbständig Lektionen zu leiten. AKO VI 2012 15.12.2012 Module CPR und AED sowie WK CPR und WK AED gelöscht. 1.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über ein gültiges Brevet I, Pool Safety, ein gültiges Brevet Plus Pool oder ein bestandenes Brevet Basis Pool mit gültigem Modul See verfügen. Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus Pool mit Modul See. 1.2 3.7.5 AKO VI 2012 15.12.2012 Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl nicht auf 14 erhöht werden. 1.2 3.8.4 AKO VI 2012 15.12.2012 Pro 8 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen. Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl nicht auf 12 erhöht werden. AKO VI 2012 15.12.2012 Streckentauchen 20 m (Start im Wasser). Distanzschwimmen 500 m in 13 Minuten (Toleranzwert bis 14 Minuten). 1.2 3.6.5 36 1.2 3.6 AKO VI 2012 15.12.2012 Aufschulung Brevet Pro Pool eingefügt 1.2 3.8 AKO VI 2012 15.12.2012 WK See eingefügt. 1.2 3.11 AKO VI 2012 15.12.2012 WK Fluss eingefügt. 1.2 3.14.7 AKO VI 2012 15.12.2012 Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet sistiert. 1.2 3.15.7 AKO VI 2012 15.12.2012 Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet sistiert. 1.2 3.16.7 AKO VI 2012 15.12.2012 Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet sistiert. 1.2 9.2.2 AKO VI 2012 15.12.2012 Für die Anerkennung von ausländischen Nothilfekursen für Führerausweisbewerbende ist die Zertifizierungsstelle SGS zuständig. 1.3 3.9.2 Seite 23 AKO IV 2013 07.09.2013 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über einen Freiwasserretter, Freiwasserretter Lehrer oder ein gültiges oder sistiertes Modul See verfügen. 1.3 3.11.2 Seite 26 AKO IV 2013 07.09.2013 Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über einen Freiwasserretter, Freiwasserretter Lehrer oder ein gültiges oder sistiertes Modul Fluss verfügen. 1.3 3.11.8 Seite 26 AKO IV 2013 07.09.2013 Über den WK Fluss kann die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das Modul Fluss erfüllt werden. 1.3 3.10.10 Seite 25 AKO IV 2013 07.09.2013 Über das Modul Fluss wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt. 1.3 3.8.11 Seite 23 AKO IV 2013 07.09.2013 Über das Modul See wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool und das Brevet Plus Pool erfüllt. 1.3 3.9.8 Seite 24 AKO IV 2013 07.09.2013 Über den WK See wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool und das Brevet Plus Pool erfüllt. 1.3 3.8.2 Seite 22 AKO IV 2013 07.09.2013 Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen ab vollendetem 14. Lebensjahr. 1.3 3.10.2 Seite 24 AKO IV 2013 07.09.2013 welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety, Brevet Basis Pool oder Brevet Plus Pool verfügen. Eintrittsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind Personen, 37 ab vollendetem 14. Lebensjahr. welche über ein gültiges Brevet I, Pool Safety, Brevet Plus Pool oder ein bestandenes Brevet Basis Pool mit gültigem Modul See verfügen. 1.3 3.4.2 Seite 17 AKO IV 2013 07.09.2013 1.3 1.3.7 Seite 11 AKO IV 2013 07.09.2013 1.4 3.7.5 Seite 21 AKO II 2014 05.04.2014 In Ausnahmefällen kann der BLS-AED Kurs bis 30 Tage nach der Brevet Plus Pool Prüfung nachgeholt werden. Der Ausweis wird aber erst nach vollendetem BLS-AED abgegeben. Die in den Kursprogrammen angegebenen Richtzeiten sind Annäherungswerte und nicht verbindlich. Die in diesem Reglement definierten Dauern der Module sind Minimalzeiten dürfen nicht unterschritten werden. Die Richtzeiten dürfen von den Sektionen pro Modul um maximal 20% überschritten werden. WK Pool Pro Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts). Zeitlimite: 2 Minuten. Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2 Minuten CPR ausführen (an Phantom). Schwimmprüfung: 500 m schwimmen im freien Stil unter 14 Minuten. Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von mindestens 1.8 m hochholen (Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes). Streckentauchen: Streckentauchen 20 m (Start im Wasser) 38
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