Antrag auf vorzeitige Wiederholung der Prüfung

TÜV NORD Mobilität
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Antrag auf vorzeitige Wiederholung der ersten Fahrerlaubnisprüfung
Fahrschule
Fahrschulnr.
Frau / Herr
geb.:
EDV-Nr. Fahrschüler
beantragt, die erste theoretische / praktische Fahrerlaubnisprüfung bereits nach
Tagen zu wiederholen.
Die Fahrschule bestätigt, dass die Ausbildungsdefizite durch die Teilnahme an einer
Kompaktausbildung behoben werden bzw. behoben sind und der Bewerber über die zum
Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (§§ 6
Abs.1 und 7 Abs.2 der FahrschAusbO).
(Kompaktausbildung bedeutet für den Bewerber die Möglichkeit, mindestens an einer
täglich 6-stündigen bzw. wöchentlich 30-stündigen Ausbildung teilnehmen zu können).
Hinweise:
• Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Tage, die praktische Prüfung frühestens 7
Tage nach der Erstprüfung abgelegt werden.
• Bei einer nicht bestandenen Prüfung dürfen keine schwerwiegenden Kenntnis- oder
Eignungsmängel vorliegen.
• Die vorzeitige Wiederholung einer theoretischen Prüfung mit mehr als 14 Fehlerpunkten
bei Ersterteilung und Erweiterung auf die C- und D-Klassen sowie 9 Fehlerpunkten bei
Erweiterung auf alle anderen Klassen kann nicht genehmigt werden. Unberührt hiervon
bleibt die Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
• Der Antrag ist rechtzeitig nach der ersten Prüfung zu stellen, um eine sachgerechte
Bearbeitung des Vorgangs zu ermöglichen.
• Eine Antragstellung erst am Tag der zweiten Prüfung ist grundsätzlich nicht mehr
möglich.
• Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags beträgt € 29,16 (inkl. Umsatzsteuer)
gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Nr. 499 GebOSt).
Die erste theoretische / praktische Fahrerlaubnisprüfung fand am
statt.
Begründung für die Notwendigkeit der vorzeitigen Wiederholung:
Unterschrift: Fahrerlaubnisbewerber
in
Fahrschule
Dem Antrag wird stattgegeben / nicht stattgegeben (nicht zutreffendes streichen).
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Regionalleitung
Angaben geprüft:
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SachbearbeiterIn FE-Büro