AMTSBLATT DES ERZGEBIRGSKREISES AMTLICHE MITTEILUNGEN DES ERZGEBIRGSKREISES Freitag, 19. juni 2015 Mitteilu n g e n a u s D e r L a n d k r e i s v e r wa ltu n g I Ausgabe 5 I Jahrgang 7 Aus dem i nhal t Amtliche Mitteilungen Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Landratswahl im Erzgebirgskreis am 7. Juni 2015 Seite 2 Neuausweisung von Reitwegen in der Gemarkung Lößnitz Seite 3 Feuerwehr-Ausbildungszentrum im Erzgebirgskreis übergeben Am 30. Mai hat Landrat Frank Vogel das neue Ausbildungs-, Schulungsund Trainingszentrum der Feuerwehren im Erzgebirgskreis am Standort Jahnsdorf, Ortsteil Pfaffenhain, seiner Bestimmung übergeben. Der Landrat begrüßte zu diesem Anlass den Staatssekretär im sächs. Innenministerium, Dr. Michael Wilhelm; den Landesbranddirektor René Kraus; den Landes-Jugendfeuerwehrwart, Andreas Huhn; Landtagsabgeordnete, Kreisräte, zahlreiche Bürgermeister, Vertreter der Wirtschaft, Wehrleiter und Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren des Erzgebirgskreises. Knapp zwei Jahre hat die Umsetzung des sachsenweit einzigartigen Projektes gedauert, bei dem neben dem zentralen Standort in Pfaffenhain auch fünf weitere dezentrale Ausbildungsstandorte im Olbernhau, RaschauMarkersbach/OT Markersbach, Schneeberg, Thermalbad Wiesenbad/OT Schönfeld und Zschopau für die Feuerwehren errichtet wurden. Realisiert wurde die Maßnahme im Gesamtwertumfang von 1,1 Mio. Euro als Gemeinschaftsprojekt von Landkreis, Kommunen, Feuerwehren und Kreisfeuerwehrverband sowie durch die Bereitstellung von 810.000 Euro Fördermittel durch den Freistaat Sachsen - nicht zu vergessen dabei die Unterstützung aus der Wirtschaft und die enormen Eigenleistungen durch Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren des Landkreises. Den 5.000 Brand- und Katastrophenschutzkräften im Erzgebirgskreis sowie den 1.700 aktiven Angehörigen in den Jugendfeuerwehren stehen nunmehr zahlreiche Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten zur Verfügung, die am Standort einer Feuerwehr nicht oder nur mit enormem Aufwand realisiert werden könnten. Staatssekretär Dr. Wilhelm war zum Eröffnungstermin nicht mit leeren Händen gekommen. Er überbrachte an diesem Tag für den 4. Katastrophenschutzzug des Erzgebirgskreises einen „Gerätewagen-Sanität“. Landrat Vogel konnte diesen direkt an das DRK Schwarzenberg übergeben. Auch wenn an der einen oder anderen Stelle noch kleinere Abschlussarbeiten notwendig sind, ist das Ausbildungs-, Schulungs- und Trainingszentrum des Erzgebirgskreises mit seinen zentralen, dezentralen und mobilen Übungselementen in Funktionalität und Struktur einmalig in der Feuerwehrlandschaft Sachsens. Es bildet mit den Leistungen, die das feuerwehrtechnische Zentrum des Erzgebirgskreises bereits jetzt anbietet, eine weitere wichtige Unterstützung für die Arbeit der Feuerwehren im Landkreis. Umstufung einer Straße in Oberwiesenthal Seite 3 Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters Seite 4 Mitteilungen aus der Landkreisverwaltung Informationen der Wirtschaftsförderung Seite 4/5 Ministerpräsident Tillich besucht den Erzgebirgskreis Seite 5 Neue Anträge auf Ausbildungsförderung erhältlich Seite 7 Bodenschutzkalkung 2015 Seite 11 Hinweise zur Anpassung von Abwasseranlagen an den Stand der Technik Seite 11 Badesaison eröffnet – Hinweise zum Trinkwasserschutz Seite 12 Mitteilungen aus anderen öffentlichen Bereichen Seite 13-18 Übungscontainer Am Tag der offenen Tür am Ausbildungs-, Schulungs- und Trainingszentrum der Feuerwehren in Jahnsdorf / OT Pfaffenhain am 30. Mai von den Mädchen und Jungen der Jugendfeuerwehren rege genutzt: der Bahnrollwagen am Übungsgleis. www.erzgebirgskreis.de Seite 2 Landkreiskurier 05 / 2015 Amt lich e M i tt e i l u n g en Amtliche Mitteilungen Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Landratswahl im Erzgebirgskreis am 7. Juni 2015 Der Kreiswahlausschuss des Erzgebirgskreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2015 das Wahlergebnis der Landratswahl im Erzgebirgskreis festgestellt: 1.Ergebnis der Landratswahl im Erzgebirgskreis 1.1. Zahl der Wahlberechtigten 295.792 1.2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 127.073 1.3. Zahl der ungültigen Stimmen 1.4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 3.424 123.649 1.5. Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl: Lfd. Nr. 1. Bezeichnung des Bewerber Beruf oder Stand Anschrift der Hauptwohnung Wahlvorschlages Landrat Gültige Stimmen Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Vogel, Frank Friedensstraße 25 72.532 2. DIE LINKE DIE LINKE Feiks, Antje Geschäftsführerin, Dipl. Betriebswirtin (FA) Am Steinacker 37, 01109 Dresden 23.489 3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Kienert, Ronny Verwaltungsfachangestellter, Kreisrat Eckstraße 6, 09404 Gornau/Erzgeb. 12.688 4. Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD George, Rico Kälte- & Klimamonteur Kirchgasse 24, 09468 Geyer 9.088 5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE Geschäftsführer, Beratungsunternehmer Otto-Schill-Straße 4, 04109 Leipzig 5.852 08309 Eibenstock/OT Sosa Weichert, Michael 1.6. Gewählt wurde: Frank Vogel, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) mit 72.532 gültigen Stimmen. 2. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz, erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Annaberg-Buchholz, den 11.06.2015 Rüdiger Hahne Vorsitzender des Kreiswahlausschusses Herausgeber: Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz Telefon: 03733 830, Fax: 03733 22164, E-Mail: [email protected] Herstellung: Verlag BERGstraße, Wettinerstraße 54, 08280 Aue Telefon: 03771 2917-0, Fax: 03771 291724, E-Mail: [email protected] Druck: Frankenpost Verlag GmbH, Sitz Hof Vertrieb: VBS Logistik GmbH, Heinrich-Lorenz-Str. 2-4, 09120 Chemnitz, Telefon: 0371 33200100 Redaktion: Landratsamt Erzgebirgskreis, Pressestelle, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon: 03733 831-1005, 831-1006, 831-1008, Fax: 03733 831-1027, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Leiter der publizierenden Einrichtungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag BERGstraße Erscheinungsweise: Der Landkreiskurier Erzgebirgskreis – Amts- und Mitteilungsblatt des Erzgebirgskreises – erscheint einmal im Monat und wird an die Haushalte des Erzgebirgskreises kostenlos verteilt. Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden vom Landratsamt Erzgebirgskreis verschickt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder, die sich nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers decken muss. Nachdruck, auch auszugsweise, kann nur mit Genehmigung des Herausgebers erfolgen. Impressum Landkreiskurier 05 / 2015 Am t li che Mi ttei l ungen Seite 3 Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 10.12.2014 Neuausweisung von Reitwegen im Wald gemäß § 12 SächsWaldG Gemarkung Lößnitz Auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 351) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis folgende Allgemeinverfügung erlassen: 1.) Die nachfolgend näher bezeichneten Waldwege werden als Reitwege ausgewiesen: Gemeinde Stadt Lößnitz Gemarkung Lößnitz Flurstück 1705 Reitwegebezeichnung / Verlauf Aue - Dittersdorfer Weg 2 Länge ca. 900 m ab „Mühlpaulusweg“ – „AueDittersdorfer Weg“ in nordöstliche Richtung – bis Waldrand Ortslage Dittersdorf, Höhe „Schalholzweg“ 2.) Der genaue Verlauf des Reitweges ist in der dazugehörigen topographischen Karte im Maßstab 1 : 10.000 gelb dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. 3.) Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzgebirgskreises (Landkreiskurier) als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung, die Begründung, das Abwägungsprotokoll und die Karte mit dem Reitwegeverlauf können beim Landratsamt Erzgebirgskreis, - 09456 Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, Zimmer A 0.04 - 09496 Marienberg, Schillerlinde 6, Zimmer 301 - 08280 Aue, Wettinerstraße 61, Zimmer 303 - 09366 Stollberg, Uhlmannstraße 1-3, Zimmer 103 in der Zeit vom 22.06.2015 bis einschließlich 22.07.2015 während der Sprechzeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landratsamt Erzgebirgskreis in 09456 AnnabergBuchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Hinweise: -Der Reitweg wird durch die untere Forstbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis mit dem Hinweiszeichen gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 2 ReitwegeVO gekennzeichnet (Bild eines Pferdekopfes mit Zaumzeug in schwarzer Farbe auf weißem Grund oder in weißer Farbe auf Bäume gesprüht). Betroffene Waldeigentümer sind verpflichtet, die Kennzeichnung zu dulden. - Der betroffene Waldeigentümer ist nicht dazu verpflichtet, über die ortsübliche Verkehrssicherungspflicht hinausgehend tätig zu werden oder aber die Reitwege zu unterhalten (insbesondere Freischneiden des Lichtraumprofils). Waldtypische Hindernisse sind durch die Benutzer hinzunehmen oder im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer zu beseitigen. Dies gilt auch für Unterhaltungsmaßnahmen. -Erhebliche Schäden, die durch das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen entstanden sind, ersetzt oder beseitigt der Freistaat Sachsen nach seiner Wahl. Voraussetzung dafür ist, dass sie vom Waldbesitzer, vom Baulastträger oder von mehreren Waldbesitzern gemeinsam innerhalb von sechs Monaten nach der Entstehung der unteren Forstbehörde angezeigt werden (§ 12 Abs. 2 SächsWaldG in Verbindung mit § 5 ReitwegeVO). -Ordnungswidrig im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 6 SächsWaldG handelt, wer im Wald entgegen § 12 Abs. 1 SächsWaldG außerhalb der für das Reiten ausgewiesenen Waldwege reitet. Annaberg-Buchholz, den 27.05.2015 Ch. Herrmann Abteilungsleiter Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis über die Umstufung einer Straße in der Stadt Oberwiesenthal Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) – Rechtsstand 01.05.2014 – stuft das Landratsamt Erzgebirgskreis folgende Gemeindeverbindungsstraße zum beschränkt-öffentlichen Weg um: Bezeichnung:Alte Poststraße (bislang im Bestandsverzeichnis für Gemeindeverbindungsstraßen der SV Oberwiesenthal im Bestandskarteiblatt 47 – NEU GV 7) Anfangspunkt:Bundesstraße (B) 95 – Einmündung in die Fichtelbergstraße im Bereich ehemaliger Grenzübergang „Neues Haus“ (NK 6686 003 – Bezeichnung Stadt) Endpunkt:Bundesstraße (B) 95 – Einmündung in die Umgehungsstraße im Bereich Karlsbader Straße in Höhe des Hotels „Am Fichtelberg“ (NK 6887 084 – Bezeichnung Stadt) Widmungsbeschränkung:Anliegerverkehr, Fußgängerverkehr, Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr Länge: 1,886 km Baulastträger:Stadt Oberwiesenthal Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung. Die oben bezeichnete „Alte Poststraße“ wird zum beschränkt-öffentlichen Weg mit den voranstehend benannten Widmungsbeschränkungen abgestuft. Die Umstufung wird zum 01.01.2016 wirksam. Begründung Die Straße war als Gemeindeverbindungsstraße bislang in der falschen Straßenklasse eingestuft. Da diese entsprechend ihrer Funktion im Straßennetz sowie auch im Hinblick auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse mit der überwiegenden Abwicklung von fußläufigem Wanderverkehr sowie der sporadischen Aufnahme von land- und forstwirtschaftlichen Verkehr vielmehr die Verkehrsbedeutung eines beschränkt-öffentlichen Weges besitzt, ist jene somit umzustufen (insbesondere (ggf. auch nur teilweise) betroffene Flurstücke: 450/2; 453/3; 483/1; 484/1; 485/1; 486/1; 487/1; 488/1; 489/2; und 490/2 der Gemarkung Oberwiesenthal). Einsichtnahme Die Verfügung kann im Landratsamt Erzgebirgskreis (Außenstelle Aue, Wettinerstraße 64, Zimmer 434, 08280 Aue) während der Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 in 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Annaberg-Buchholz, 21. Mai 2015 F. Vogel Landrat Seite 4 Amt lich e M i tt e i l u n g en / m i tt e i l u n ge n a us de r landk re is ve rwalt ung Landkreiskurier 05 / 2015 Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung, Sachgebiet Katasterführung, hat Daten des Liegenschaftskatasters nachfolgend aufgeführter Flurstücke geändert. Katasterberichtigung Gemeinde Annaberg-Buchholz, Gemarkung Annaberg (1101) Flurstücke: 765, 767, 769, 770, 771, 772, 773, 776, 777, 780, 781, 782, 784, 787, 788, 789, 791, 795, 797, 798, 802, 803, 804, 805, 806, 808, 809, 810, 811, 813, 815, 816, 818, 819, 820, 821, 822, 823, 825, 826, 827, 828, 829, 831, 832, 833, 834, 836, 837, 838, 839, 841, 844, 846, 848, 849, 850, 853, 854, 855, 856, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 895, 896, 897/1, 898, 899, 900, 901, 902, 903, 905, 906, 907, 908, 909, 910 Gemeinde Zwönitz, Gemarkung Kühnhaide (1231) Flurstücke: 46/1, 47c, 51/1, 51/2, 51/3, 56, 58a, 58b, 60, 62/1, 69, 69a, 70a, 77/3, 77/4, 81/1, 83/1, 83c, 84/17, 87, 88, 141/3, 141g, 141f, 141h, 141i, 143c, 258/1, 258/4, 260/4, 260/5, 277/3, 277/4, 277/5, 296/3, 296a, 313b, 314a, 331i, 352/1, 388/2, 388/3, 398, 416/4, 416/5, 432, 444/4, 444/5 Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482). Das Landratsamt Erzgebirgskreis ist als untere Vermessungsbehörde nach § 2 SächsVermKatG für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 22.06.2015 bis zum 22.07.2015 in der Geschäftsstelle des Referates Ländliche Entwicklung und Vermessung, Straße der Einheit 5 in 08340 Schwarzenberg in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr am Dienstag und Donnerstag sowie von 8.00 bis 12.00 Uhr am Montag, Mittwoch und Freitag zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Mitarbeiter in der Dienststelle in Schwarzenberg auch unter der Telefonnummer 03774 761-4251 bzw. -4200 oder unter der E-Mail-Adresse vermessung@ kreis-erz.de zur Verfügung. Schwarzenberg, den 05.06.2015 Art der Änderungen: 1. Änderung der Lagebezeichnung 2. Änderung der Nutzung 3. Änderung des Gebäudenachweises Ch. Herrmann, Abteilungsleiter Mitteilungen aus deR La ndkreisverwaltung Die Wirtschaftsförderung des Erzgebirgskreises informiert Kooperationsbörse Zulieferindustrie Erzgebirge 2015 am 21. Oktober in Schwarzenberg Zur mittlerweile 10. Kooperationsbörse Zulieferindustrie Erzgebirge laden die Veranstalter Erzgebirgskreis, IHK Chemnitz Region Erzgebirge und das Regionalmanagement Erzgebirge am 21.10.2015 ein. Inzwischen zum festen jährlichen Termin für viele Industrie-Unternehmer als Aussteller oder Besucher geworden, findet die Kommunikationsplattform dieses Mal in Schwarzenberg in der Ritter-Georg-Halle statt. Die Anmelde-Unterlagen für potenzielle Aussteller (Industrie, industrienahe Dienstleister, produzierendes Handwerk) und weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei: Jan Kammerl (Wirtschaftsservice), Tel. 03733 145 110, E-Mail: [email protected], Rückblick 2014: www.wirtschaft-im-erzgebirge.de/kooperation Seminarangebote für Existenzgründer - Informationsabend mit Tipps zu Geschäftsplan, Gewerberecht und wichtigen Kontakthinweisen: 24.06.2015, 17:00 Uhr, im GDZ Annaberg, Adam-Ries-Straße 16 (kosten- und anmeldefrei) - Viertägiges Orientierungsseminar mit Basiswissen für Gründungswillige (mit anerkannter Teilnahmebescheinigung): 06.-09. Juli 2015, jeweils 08:00-15:00 Uhr, GDZ Annaberg, AdamRies-Straße 16 Rechtzeitige Seminaranmeldungen sind erbeten. Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Andre Stummer, Tel. 03733 145 106, E-Mail: [email protected]; Industrieund Handelskammer Chemnitz, Region Erzgebirge – Andrea Nestler, Tel. 03733 1304-4113, E-Mail: [email protected] Neue sächsische Förderrichtlinie Energie in Kraft Seit 28. Mai 2015 ist die Richtlinie Energie/2014 des SMWA veröffentlicht. Über diese Richtlinie gewährt der Freistaat Zuwendungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie, zur Errichtung intelligenter Energienetze und zur Erforschung anwendungsorientierter Energietechniken. Sie richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Aber auch Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können gefördert werden. Schwerpunkte der Förderung sind die Einsparung von CO2-Emissionen in Unternehmen sowie Projekte der anwendungsorientierten Forschung an Energietechniken. Indem der Verbrauch von fossilen Energieträgern gesenkt wird, wird einerseits die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen nachhaltig gestärkt. Andererseits ist die Einsparung ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen. http://www.saena.de/angebote/beratung.html Fördermittelberatung bei der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Wirtschaftsservice - Jan Kammerl, Tel. 03733 145 110, E-Mail: [email protected] Welterbe-Verein wurde gegründet – zukünftige Trägerschaft der Montanregion Erzgebirge nun abgesichert Im Rahmen der 13. Sitzung des Welterbekonvents Erzgebirge am 21. Mai 2015 wurde der Verein „Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.“ gegründet. Damit setzt die Region ein klares Zeichen zur Fortführung der erfolgreichen regionalen Kooperation auf dem Weg zum UNESCO-Weltkulturerbe. Mit der Gründung schaffen die Mitglieder - die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie 33 Städte und Gemeinden - die Voraussetzung für die Trägerschaft, Vermittlung und Weiterentwicklung des künftigen Welterbes. Denn so fordert es die UNESCO: Im Zuge einer Ernennung muss für ein Welterbemanagement eine juristische Rechtsform als Trägerstruktur geschaffen werden. Der Verein „Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.“ mit Sitz in Annaberg-Buchholz nimmt per 1.1.2016 die Arbeit auf und löst die bisherige Form der Zusammenarbeit – den Welterbekonvent Erzgebirge mit seinem zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag – ab. Zum Vereinsvorsitzenden wurde der Landkreis Mittelsachen gewählt, 1. stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist der Erzgebirgskreis. Der mittelsächsische Landrat Volker Uhlig wird dabei in Persona den Vorsitz bis zur Ernennung zum Welterbe im Juni 2016 vertreten – auch über seine im jetzigen Sommer endende Amtszeit hinaus. Die Aufgaben des Vereins liegen neben der Grundfinanzierung und Trägerschaft künftig bei der Verwaltung und Fortentwicklung der Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří als UNESCO-Welterbe. Nach der Antragseinreichung im Januar 2014, befindet sich der deutsch-tschechische Welterbeantrag seit Februar dieses Jahres im Prüfverfahren. Im September besichtigt eine Expertenkommission von ICOMOS - dem Internationalen Rat für Denkmalpflege - im Auftrag der UNESCO die Objekte vor Ort. Die Entscheidung zur Aufnahme in die Welterbeliste wird voraussichtlich im Sommer 2016 fallen. Öffentlich präsentieren wird sich das Welterbe-Projekt zunächst zur 39. Sitzung des Welterbekomitees vom 28. Juni bis 8. Juli 2015 in Bonn. Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Projektmanagement: Matthias Voigt, Telefon: 03733 145 121, E-Mail: [email protected] Die Mitglieder des Vereins „Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V., Foto: Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH. Vernetzungszirkel zum Thema „Mitarbeitergespräche im Wandel der Zeit“ 15 erzgebirgische Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen trafen sich am 6. Mai bei der Klädtke Metallverarbeitung GmbH in Zschopau zu einem „Vernetzungszirkel“. Damit fand das im Dezember 2014 beendete dreijährige Projekt „CSRnet ERZ“ eine Fortsetzung unter Regie Fortsetzung nächste Seite Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH. Vorangegangen war der Wunsch der damals 50 Projektteilnehmer aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung, die fruchtbaren entstandenen Kontakte und Netzwerke auch nach Ende der Projektlaufzeit weiterzuführen. Schwerpunkt bildete neben einer Unternehmensbesichtigung der Austausch zum Thema „Mitarbeitergespräche im Wandel der Zeit“, das bereits innerhalb des Projektes immer wieder für Diskussionen und Lösungsbedarf sorgte. Mit Danielle Drechsel, Mitarbeiterin der TU Chemnitz, wurde eine Referentin gefunden, die unter aktuellen Gesichtspunkten den Wandel der Generationen und ihrer eigenen Sprache beleuchtete. Das Interesse, derartige Treffen weiterhin zum Gedanken- und Ideenaustausch zu nutzen, ist seitens der Unternehmer groß. Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, Christoph Wagner, Telefon: 03733 145 125, E-Mail: [email protected] Seite 5 EUROPE DIRECT Erzgebirge präsentiert sich mit neuem Internetauftritt Seit Ende Mai präsentiert sich das Informationszentrum im Internet informativer, benutzerfreundlicher und im neuen Design. Unter www.euinfo.wfe.eu wird das komplexe Konstrukt EU mit seinen Gremien im Allgemeinen, den Menschen dahinter und den aktuellen Förderprogrammen bürgernah erklärt. Schwerpunkt liegt aber vor allem auf den Inhalten, die Europa und das Erzgebirge betreffen. Bildungseinrichtungen, Jugendliche, Verbraucher und Arbeitnehmer finden nützliche, auf sie zugeschnittene Informationen und weiterführende Links. Aufgelistet ist darüber hinaus eine bunte Vielfalt an informativen Broschüren, die kostenfrei beim Informationszentrum bestellt werden können. Ein Veranstaltungskalender und der regionale Newsletter komplettieren das Servicepaket – ergänzend zur regionalen Anlaufstelle vor Ort im GDZ Annaberg. Ministerpräsident Tillich besucht den Erzgebirgskreis Ministerpräsident Stanislaw Tillich besuchte am 26. Mai den Erzgebirgskreis. Er nutzte dies, um sich über die Entwicklungen und Situation vor Ort und in den Unternehmen zu informieren. Landrat Frank Vogel hieß ihn herzlich willkommen. Begleitet wurden sie von weiteren Vertretern aus Politik und Wirtschaft der Region. Der Tag, der ein volles Programm beinhaltete, begann mit einer Stippvisite in den Schwarzenberger Firmen Watzka Metallwaren GmbH und Roscher Oberflächentechnik GmbH. Die Watzka Metallwaren GmbH besteht seit 1992 als Familienunternehmen. Hier werden Briefkästen, Metallkästen für Elektrowerkzeuge und Schließbleche für Türzargen gefertigt. Laserschneiden und Abkantarbeiten gehören ebenfalls zum Leistungsangebot. In der Roscher Oberflächentechnik GmbH werden Stahl, verzinkter Stahl und Aluminium pulverbeschichtet. Die Kunden kommen aus dem allgemeinen Maschinenbau, dem Druckmaschinenbau, der Automobilindustrie, Elektroindustrie, Haus- und Küchengeräteindustrie und dem Landmaschinenbau. Geschäftsführer Günter Roscher (2.v.r.) begleitet seine Gäste durch das Unternehmen: Ministerpräsident Stanislaw Tillich (r.), Landrat Frank Vogel (2.v.l.), Bundestagsabgeordneter Günter Baumann (l.) und Schwarzenbergs Oberbürgermeisterin Heidrun Hiemer. In der Roscher Oberflächentechnik GmbH fand ein Unternehmerfrühstück statt. In der Gesprächsrunde, zu der Geschäftsführer mehrerer Betriebe des Erzgebirgskreises anwesend waren, ging es um wirtschaftliche Themenschwerpunkte wie Breitbandausbau, Grenzkontrollen und Sicherheit in der Grenzregion, Zollkontrollen und Umsetzung des Mindestlohnes. Im Anschluss stand ein Besuch der AWO Erzgebirge gGmbH Kreisverband Aue-Schwarzenberg auf dem Programm. In der Gesprächsrunde erfuhr Ministerpräsident Tillich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u. a. auch Menschen betreuen, die den Anschluss an den Arbeitsmarkt verloren haben. Sie arbeiten mit dem Jobcenter des Erzgebirgskreises zusammen, um z. B. Langzeitarbeitslose fit zu machen für die Arbeit in der Wirtschaft. Sie betreuen Suchtkranke und die Schneeberger Tafel. Der Ministerpräsident lobte das ehrenamtliche Engagement. Er sagte, dass der Freistaat für ein Förderprogramm 3,5 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt hat. Im Garten der Einrichtung zeigten Schülerinnen der evangelischen Oberschule ein Zumba-Training. Ministerpräsident Tillich im Gespräch mit Martina Stutzig (2.v.l.) vom Kreisverband AueSchwarzenberg der AWO Erzgebirge gGmbH. In Olbernhau standen ebenfalls zwei Firmen auf dem Besuchsprogramm. Die Stahlbau Heimann GmbH stellt u. a. Ausrüstungen für Winterdienstfahrzeuge her wie Hydraulikanlagen und Schneepflüge. Geschäftsführer Norbert Heimann (2.v. r.) führt seine Gäste durch das Unternehmen. Die AZ Industrietechnik GmbH ist ein Unternehmen der AZ Gruppe. Seit der Gründung in den 1970er Jahren hat sich das Unternehmen von einem kleinen, lokalen deutschen Familienunternehmen zu einem der führenden Anbieter für Leitungstechnik für sensible Gase und andere Medien mit europaweiten Standorten entwickelt. Firmengründer Klaus Zimmermann (r.) und Dirk Tadewaldt, Betriebs- und Fertigungsleiter (l.), mit dem Ministerpräsidenten beim Rundgang durch das Unternehmen. Auf zwei weiteren Stationen gab es Begegnungen mit Bürgerinnen und Bürgern in Neukirchen und Ehrenfriedersdorf. Während seines Besuches im Erzgebirgskreis führte der Ministerpräsident viele Gespräche. So manche Frage, Anregung und Forderung nahm er mit nach Dresden. Seite 6 Landkreiskurier 05 / 2015 m it t e ilu n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung Zweiter Unternehmerabend im Erzgebirgskreis Über 300 Besucher verfolgten am 29. Mai 2015 die „Summer Lounge der Wirtschaft“ auf dem Gelände der Landesgartenschau in Oelsnitz/Erzgeb. Die erste Auflage der „Summer Lounge der Wirtschaft“ im August 2014 in der Baldauf-Villa Marienberg ist noch in guter Erinnerung. Das hohe Interesse an dieser Zusammenkunft ist für die Organisatoren (Landratsamt Erzgebirgskreis, Regionalmanagement Erzgebirge, Erzgebirgssparkasse) Anlass gewesen, den Austausch zwischen Wirtschaft und Politik – auch in diesem Jahr in einer besonderen Kulisse – am 29. Mai fortzusetzen. Über 300 Gäste sind der Einladung gefolgt und erlebten im Markrestaurant der 7. Sächsischen Landesgartenschau in Oelsnitz/Erzgeb. einen gelungenen Abend. Von rechts: Udo Brückner, Tabea Schäfer, Hans-Christoph Rademann, Horst Drichelt, Jens Kaltofen Bürgermeister für 25 Jahre Dienstzeit geehrt Zur Summer Lounge der Wirtschaft 2015. Foto: www.studio2-media.de Den Auftakt bildete die Ernennung von vier neuen „Botschaftern des Erzgebirges“: - Professor Hans-Christoph Rademann, Dirigent, Hochschullehrer, Initiator und Intendant des Musikfests Erzgebirge Hans-Christoph Rademann zählt zu den anerkanntesten Chordirigenten und Chorklangspezialisten weltweit. Das Erzgebirge verdankt dem in Schwarzenberg aufgewachsenen Dirigenten, der heute die Internationale Bachakademie Stuttgart leitet, die Initiierung des Musikfestes Erzgebirge. Als Intendant des Festivals folgen seinem Ruf in das Erzgebirge internationale Spitzenensembles und sorgen für Klangerlebnisse der besonderen Art in der Region. 2015 steht im Zeichen des 25. Jahrestages der Deutschen Einheit. Damit verbunden ist auch der Blick auf die Entwicklung der einzelnen Landkreise und Kommunen. Insbesondere die ersten Jahre nach der politischen Wende waren Herausforderung und Abenteuer zu gleich – so auch im Erzgebirgskreis. Es galt, Strukturen aufzubauen, sich in die neue Verwaltungspraxis einzufinden und für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Insgesamt 13 Bürgermeister im Erzgebirgskreis haben seit der ersten Stunde den Weg für eine gute Entwicklung ihrer Kommune bereitet und können auf eine 25-jährige Dienstzeit zurückschauen. Landrat Frank Vogel brachte im Rahmen der „Summer Lounge der Wirtschaft“ seine Anerkennung für diese Leistungen zum Ausdruck: „Sie haben selbstlos fortgesetzt, was mit der friedlichen Revolution 1989/1990 seinen Anfang nahm. Die meisten unter Ihnen waren Seiteneinsteiger und konnten kaum erahnen, welche persönlichen, beruflichen und sozialen Konsequenzen die Annahme der Wahl bedeutete. Doch mit Mut und Engagement nutzten Sie diese Chance in Verantwortung für Ihre Heimat.“ - Tabea Schäfer, Geschäftsführerin der Bahner & Schäfer GmbH Oelsnitz/Erzgebirge Tabea Schäfer ist Metallbauerin, Geschäftsführerin und Mutter von vier Kindern. Eine Frau mitten im Leben, der es gelungen ist, den elterlichen Betrieb erfolgreich fortzuführen und zu einem gefragten Spezialanbieter für Federn zu entwickeln. Soziales Engagement und ein besonderer Blick für die Stärken ihrer Belegschaft zeichnen die Geschäftsführerin der Bahner & Schäfer GmbH dabei aus. - Horst Drichelt, Geschäftsführer der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH und Vorsitzender des Klein-Erzgebirge e. V. Horst Drichelt widmet sich als Geschäftsführer der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH, dem Erzgebirge im kleinen Format, einer sehr speziellen Aufgabe. Fest verbunden mit der erzgebirgischen Volkskunst und Volkskultur, trägt er wesentlich zur Wahrung des Brauchtums in der Region bei. - Musikkorps der Stadt Olbernhau, Udo Brückner (Vorstandsvorsitz) und Jens Kaltofen (musikalische Leitung). Eine besondere Botschafterernennung ist die des Musikkorps der Stadt Olbernhau. Denn bisher wurde erst einmal mit dem EHV Aue ein Verein für sein regionales Engagement ausgezeichnet. Stellvertretend für das gesamte Orchester, das Musiker zwischen 11 und 81 Jahren eint, nahmen der musikalische Leiter Jens Kaltofen und der Vorstandsvorsitzende Udo Brückner die Ehrung als „Botschafter des Erzgebirges“ entgegen. Diese Persönlichkeiten sind mit ihren besonderen Leistungen nun auch offiziell Fürsprecher der Region und Teil des Standortmarketings des Regionalmanagements Erzgebirge, das am 19. März 2010 mit der Ernennung der ersten Erzgebirgsbotschafter startete. Weitere Infos zum Thema Botschafter des Erzgebirges unter www. www.wirtschaft-im-erzgebirge.de/botschafter Elf von dreizehn geehrten Bürgermeistern waren zur Summer Lounge anwesend. Foto: www.studio2-media.de Folgende Bürgermeister wurden für ihre 25-jährige Dienstzeit geehrt: - Ralf Fischer, Gemeinde Breitenbrunn - Bernd Reinhold, Gemeinde Crottendorf - Uwe Staab, Stadt Eibenstock - Jörg Stephan, Gemeinde Großrückerswalde - Dieter Lippmann, Gemeinde Heidersdorf - Gotthard Troll, Stadt Lößnitz - Stefan Lori, Gemeinde Neukirchen - Rolf Höfer, Gemeinde Niederwürschnitz - Hans-Ludwig Richter, Stadt Oelsnitz/Erzgeb. - Dr. Steffen Laub, Stadt Olbernhau - Manfred Meyer, Gemeinde Raschau-Markersbach - Wolfgang Andersky, Stadt Scheibenberg - Wolfgang Leonhardt, Gemeinde Zschorlau Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung Letzte Bürgermeisterkonferenz in dieser Wahlperiode Die letzte gemeinsame Bürgermeisterkonferenz in dieser Wahlperiode fand am 1. Juni im Landratsamt in Annaberg-Buchholz statt. Auch diesmal standen wieder aktuelle Themen auf der Tagesordnung. Es war die 24. Sitzung seit 2008. Landrat Frank Vogel dankte den Anwesenden für die konstruktive und offene Zusammenarbeit in den 7 Jahren. Er lobte die sachlichen Diskussionen. Nach Lösungen für anstehende Probleme habe man stets gemeinsam gesucht. Die Entwicklung des Erzgebirgskreises zu einer starken Region sei dabei immer oberstes Ziel gewesen. Der Landrat wünschte allen, die nach dieser Wahlperiode in den Ruhestand gehen, alles Gute. Seite 7 Thema Asyl - aktuelle Situation im ErzgeStand: 04.06.2015 birgskreis Unterbringung der Asylbewerber durch den Erzgebirgskreis: - Gemeinschaftsunterkünfte in Aue-Alberoda: 183 Personen, Drebach: 134 Personen, Olbernhau: 89 Personen - Zschopau (zeitweilig): 60 Personen - dezentrale Unterbringung in Wohnungen: 1046 Personen Informationen zum Thema Asyl werden regelmäßig auf der Homepage des Landratsamtes unter www.erzgebirgskreis.de – Thema Asyl – veröffentlicht. Das Referat Soziale Hilfen, Sachgebiet BAföG informiert Die kommunale Familie am 1. Juni 2015. Seinen besonderen Dank richtete der Landrat an den Oberbürgermeister von Marienberg. Thomas Wittig, der ebenfalls nicht wieder kandidierte, ist seit März 1996 Mitglied des Landesvorstandes des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) sowie Vorsitzender des SSG-Kreisverbandes Mittlerer Erzgebirgskreis, ab 2008 dann Erzgebirgskreis. Seit 1997 ist er Präsidiumsmitglied des SSG Sachsen. Durch seine Mitarbeit in zahlreichen Gremien des SSG (z.B. im Beirat für den kommunalen Finanzausgleich) und mit Ehrgeiz und Kämpfergeist hat er vieles zum Wohle der kommunalen Familie im Erzgebirgskreis erreicht. Der Landrat dankte Thomas Wittig für seine Arbeit als SSG-Kreisvorsitzender, für das Vertrauen und die Verlässlichkeit, die seine Zusammenarbeit mit dem Erzgebirgskreis prägten. Das Referat Soziale Hilfen informiert Bis 24. Juni keine personenbezogene Auskunft möglich In der Zeit vom 19. – 24. Juni 2015 kann das Sachgebiet SGB IX / Landesblindengeld (Schwerbehindertenrecht) des Landratsamtes keine personenbezogenen Auskünfte geben. Ursache hierfür ist eine zentrale Umstellung der Software im Freistaat Sachsen. Zugriffe auf die elektronische Akte sind in dieser Zeit nicht möglich. Anträge können jedoch unabhängig davon schriftlich, per Fax oder per E-Mail weiterhin gestellt werden. Die neuen Anträge auf Ausbildungsförderung ab sofort erhältlich Die neuen Anträge auf Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten für das Schul- und Studienjahr 2015/2016 sind u. a. im Sachgebiet BAföG sowie im Internet unter www. erzgebirgskreis.de → Bürgerservice → Formulare → SG BAföG oder www.bafög.de erhältlich. Zur Fristenwahrung ist zu beachten, dass der Antrag spätestens in dem Monat zu stellen ist, in dem die Ausbildung beginnt. Empfehlenswert ist eine Antragsabgabe noch vor Beginn der Ausbildung. Bei Wiederholungsanträgen ist der Ablauf des vorhergehenden Bewilligungszeitraumes zu beachten! Der Leistungsantrag sollte im Wesentlichen vollständig (außer Schulbescheinigung) zwei Kalendermonate vor Ablauf des jetzt laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Vor allem Auszubildende, die keinen oder nur unzureichenden Kontakt zu ihren Eltern bzw. einem Elternteil haben, sollten sich bereits jetzt mit dem Sachgebiet BAföG in Verbindung setzen, damit die Einkommensnachweise der Eltern aus dem Jahr 2013 rechtzeitig bis zur Bearbeitung des Antrages vorliegen. Bei Fragen oder Probleme zur Antragstellung kann man sich zu den Sprechzeiten im Sachgebiet BAföG beraten lassen. Für telefonische Beratungen finden Sie die für Sie zuständigen Mitarbeiter unter Bürgerservice auf der Internetseite des Landratsamtes www.erzgebirgskreis.de Um eine reibungslose und zügige Abarbeitung aller Anträge zu gewährleisten, bitten wir, nach Antragsabgabe von Anrufen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Bekanntmachung der Betriebskosten 2014 für Einrichtungen nach SächsFöSchulBetrVO II. Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr, 2 SächsFöSchulBetrVO (Betreuungsangebote) in Zuständigkeit des öffentlichen Schulträgers Betreuungsdauer: A) fünfstündige BetreuungB) sechsstündige Betreuung Annaberg-Buchholz, 01.06.2015 F. Vogel, Landrat Seite 8 Landkreiskurier 05 / 2015 m it t e ilu n g e n a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den automatisierten Datenabgleich des Jobcenters Der § 52 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) räumt den Jobcentern die Befugnis ein, Daten über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der Bezieher von Leistungen nach den Vorschriften des SGB II im Wege eines automatisierten Datenabgleichs mit bestimmten anderen Leistungsträgern und Stellen abzugleichen, um so in der Vergangenheit liegende anspruchsschädliche Sachverhalte festzustellen. Der Datenabgleich dient der Vermeidung bzw. Feststellung von Leistungsmissbrauch und damit dem Gemeinwohlbelang. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 24.04.2015 (B 4 AS 39/14 R) entschieden, dass SGB II-Bezieher den Datenabgleich der Jobcenter in der von § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II vorgesehenen Form hinnehmen müssen. Die Vorschrift sei laut BSG eine gesetzliche Grundlage im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X), die den Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertige, weil sie dem Gebot der Normenklarheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genüge. Die Beachtung der Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten während des Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II liegen zudem im eigenen Interesse des Leistungsberechtigten. Liegen dem Jobcenter falsche oder unvollständige Angaben vor oder werden Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitgeteilt, muss der Betroffene nicht nur mit der Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern er setzt sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens aus. Fachtag „Fetales Alkoholsyndrom - Wenn Eltern süchtig sind, leiden die Kinder“ Das Netzwerk „Gemeinsam für Kinder - Präventives Hilfesystem im Erzgebirgskreis“ und die Gleichstellungsbeauftragte für den Erzgebirgskreis laden zum diesjährigen Fach-, Info- und Begegnungstag „Fetales Alkoholsyndrom - Wenn Eltern süchtig sind, leiden die Kinder“ ein. Wann? Mittwoch, 24. Juni 2015, 10-17 Uhr Wo? Kulturhaus in Aue Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Polizei, Justiz, Gesundheitswesen sowie interessierte Bürger. Als Referent konnte unter anderem der Kinderarzt und Neuropädiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Spohr gewonnen werden. Er arbeitet als ärztlicher Leiter des FASD-Zentrums Berlin am Charité Campus Virchow Klinikum Berlin und beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dieser Thematik. Alkohol in der Schwangerschaft verhindert das gesunde Wachstum des ungeborenen Kindes. Die dadurch verursachten körperlichen und geistigen Schäden sind nicht heilbar. Stellenausschreibung Das Landratsamt Erzgebirgskreis, als Praxispartner der BA Breitenbrunn, beabsichtigt zum 01. Oktober 2016 eine/n Studenten/in im Studiengang Soziale Arbeit Studienrichtung Soziale Dienste (Kennziffer 31/2015/142-31) einzustellen. Ausbildungsstellenbeschreibung: Bachelor of Arts (Soziale Arbeit) ist eine an einer Berufsakademie ausgebildete Fachkraft, die in verschiedenen Feldern der sozialen Arbeit zum Einsatz kommt. In diesem Studiengang beraten sie hilfesuchende Eltern, Kinder und Familien. Sie wirken bei familiengerichtlichen Verfahren mit, fertigen Stellungnahmen und Berichte an und haben regelmäßigen Klientenkontakt in familiengerichtlichen Verfahren. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt im Referat Jugendhilfe. Die/Der Studenten/in wird in alle Aufgabenbereiche der Verwaltung eingeführt und lernt die rechtlichen Grundlagen der Arbeit eines/r Sozialpädagogen/in kennen und anwenden. Als persönliche Voraussetzungen erwarten wir: - abgeschlossene Hochschulreife, Abschluss einer Fachoberschule (maximaler Notendurchschnitt 3,0) - soziale Kompetenz - gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit - erweiterte PC- Kenntnisse - Eignung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Familien - Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität - Teamfähigkeit Weitere Informationen erteilt: Frau Beier, Ausbildungsleiterin, Tel.-Nr. 03733 831 1331. Vollständige Bewerbungsunterlagen können bis zum 30.09.2015 unter Angabe der Kennziffer 31/2015/142-31 an das Referat Recht und Personal, SG Personal, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, gerichtet werden. Jedes Jahr kommen in Deutschland 3.000 bis 4.000 Neugeborene mit Fetal Alcohol Spectrum Disorder (FASD) zur Welt. Jedoch wird angenommen, dass die Dunkelziffer viel höher ist, da Auffälligkeiten von Kindern oft nicht als fetale Alkoholeffekte diagnostiziert werden. Oftmals wird der Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft auch verschwiegen, was eine hinreichende Diagnose erschwert. Vor diesem Hintergrund sollen fachliche Informationen und präventive Hilfsmöglichkeiten vermittelt werden, um betroffene Kinder und Jugendliche besser unterstützen zu können. Hierzu stehen während der gesamten Veranstaltung weitere kompetente Ansprechpartner im Kleinen Saal des Kulturhauses Aue zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über die Koordinierungsstelle des Netzwerkes unter der Telefonnummer 037296 591-2222. Die Gleichstellungsbeauftragte informiert Hilfe für Analphabeten – Koalpha beim Sächsischen Familientag am 20. Juni In Sachsen können rund 200.000 Menschen nicht ausreichend gut lesen und schreiben, um den schriftlichen Anforderungen im Alltag und Beruf voll gerecht zu werden. Doch es gibt Hilfe. Bereits seit 2010 bietet die Koordinierungsstelle Alphabetisierung Sachsen – koalpha – fachkundige Beratung für Menschen, die Probleme mit dem Lesen und Schreiben haben. Im Erzgebirge und Vogtland ist Maria Küchler Ansprechpartnerin für betroffene Menschen sowie deren Angehörige, Nachbarn und Freunde. Sie vermittelt Lernangebote und informiert zum Thema „Funktionaler Analphabetismus“. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, dann kommen Sie zum Stand von koalpha zum Sächsischen Familientag am 20.06.2015 in Oelsnitz/Erzgebirge. Auf die Besucher warten Rätsel und Spiele mit Buchstaben und natürlich viele Informationen. Gern geben die Kolleginnen von koalpha auch telefonisch Auskunft oder vereinbaren eine Gesprächstermin. Die kostenlose Rufnummer 0800 33 77 100 soll den Schritt, Hilfe zu suchen, erleichtern. Das Team von koalpha hilft! Maria Küchler ist telefonisch unter der Rufnummer 03741 71940-555 oder per Mail: [email protected] erreichbar. Weitere Informationen unter www.koalpha.de Sprechzeiten des Landratsamtes Montag, Mittwoch u. Freitag Dienstag u. Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 18:00 Uhr Der Annahmeschluss in allen Zulassungsbehörden des Landkreises ist 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Sprechzeiten der Bürgerbüros des Jobcenters Montag, Mittwoch, Donnerstag u. Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Erreichbarkeit der Bürgertelefone des Jobcenters Montag, Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag 08:00 – 16:00 Uhr 08:00 – 18:00 Uhr 08:00 – 17:00 Uhr 08:00 – 14:00 Uhr Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung Seite 9 Vergabe von Dienstleistungen – Kantinenbetrieb/Essensausgabe im Verwaltungsgebäude Wettinerstraße 64, 08280 Aue (keine Ausschreibung nach VOL/A) Der Erzgebirgskreis beabsichtigt im nachfolgenden Objekt Dienstleistungen zu vergeben: Landratsamt Erzgebirgskreis, Verwaltungsgebäude Wettinerstraße 64, Aue Die Vergabe des Dienstleistungsauftrages erfolgt an eine Firma: Die Übernahme der Dienstleistungen erfolgt auf eigenes wirtschaftliches Risiko, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Beschreibung der zu erbringenden Leistung: Kantinenbetrieb im Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis Standort: Wettinerstraße 64, 08280 Aue Der Kantinenbereich im obigen Gebäude besteht aus einer Küche mit Ausgabetheke einschl. Lagerraum sowie einem Speiseraum. Die Küche mit Ausgabetheke einschl. Lagerraum besitzt eine Gesamtfläche von 42,60 m² und wird ab dem 01.09.2015 vermietet. Vorgelagert ist ein Speiseraum, den Gäste und Beschäftigte frei nutzen können. Der Küchenbereich wird ohne Inventar vermietet. Das notwendige Inventar ist vom Betreiber selbst zu stellen. Der Speiseraum ist bestuhlt. Der Betreiber soll mindestens zwei Mittagessen anbieten. Ein Frühstücks- und Imbissangebot wird nicht gefordert, kann aber angeboten werden. Es besteht die Möglichkeit, die Kantine während der gesamten Dienstzeiten des Landratsamtes nach eigenem Ermessen zu betreiben. Neben Beschäftigten des Landratsamtes können auch Besucher und Passanten Angebote der Kantine nutzen. Außerhalb der üblichen Nutzungszeiten sind eigene Veranstaltungen nicht möglich. und eigenes Risiko. Der Betrieb ist unter Beachtung aller maßgebenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu führen. Eine Untervermietung der Räume darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht erfolgen. Vertragsdauer: Beginn: 01.09.2015 Laufzeit: auf unbestimmte Zeit; eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals möglich Anforderung: Die Unterlagen für diese Dienstleistung sind bis zum 16.07.2015 beim Liegenschaftsmanagement und Servicebetrieb, LSB, Eigenbetrieb des Erzgebirgskreises, Klosterstraße 7, 09456 Annaberg-Buchholz, abzufordern. E-Mail: [email protected], Tel. 03733 831-1830, Fax 03773 831- 85-1830 Versand: Die Unterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsmuster zur Dienstleistung) werden unmittelbar nach Abforderung nur per E-Mail zugesandt. Diesbezüglich geben Sie bitte bei Abforderung der Unterlagen Ihre E-Mail-Adresse bekannt. Abgabe der Angebote/Bewerbungen: Das Angebot ist bis zum 30.07.2015 an folgende Anschrift zurückzusenden: Liegenschaftsmanagement und Servicebetrieb, LSB, Eigenbetrieb des Erzgebirgskreises – Zentrale Vergabestelle, Klosterstraße 7, 09456 Annaberg-Buchholz Am Verwaltungsstandort Aue (Wettinerstraße 61 und 64) sind derzeit ca. 405 Personen beschäftigt. Eine Umfrage im Jahr 2015 ergab 1280 Essenteilnehmer pro Arbeitsmonat, d. h. ca. 60 Essenteilnehmer pro Arbeitstag. Mitteilung über die Vergabe: Der Bewerber, welcher den Auftrag erhalten soll, wird voraussichtlich bis zum 14.08.2015 darüber informiert. Der Betreiber übernimmt folgende Leistungen: Geforderte Nachweise: Bewerber müssen nachweislich für die ausgeschriebenen Leistungen qualifiziert sein. Bewerber haben zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachfolgende Angaben bzw. Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Angaben über die Unternehmenshistorie/Philosophie - Angaben zur Zubereitung/Produktion des Speiseangebotes - Einreichen eines voraussichtlichen Kantinenangebotes sowie Beschreibung der Mittagessenversorgung mit Preisangaben, - Nachweis zur Prüfung der Fachkunde, wie Zertifikate (Gesundheitszeugnis) und Referenzlisten - Zahlung des monatlichen Mietzins in Höhe von 151,92 € - Übernahme der laufenden Betriebskosten (Strom, Wasser) von monatlich 262,50 € - monatliche Betriebskostenpauschale (Heizung) von 67,10 € - Entsorgung von Speiseresten und Verpackungsmaterialien - tägliche Reinigung des gesamten Küchenbereiches. Der Betreiber trägt die Verantwortung für alle seine Mitarbeiter die im Mietobjekt beschäftigt sind hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Hygienebestimmungen, Gesundheitszeugnisse etc.). Der Betreiber verpflichtet sich, die Haftung gegenüber Dritten durch den Abschluss einer geeigneten Betriebs- und Produktionshaftpflichtversicherung zu garantieren. Der Betreiber führt seine Geschäfte auf eigenem Namen, eigene Rechnung Diese Veröffentlichung ist unter der Webseite des Erzgebirgskreises: www.erzgebirgskreis.de unter „Aktuelles“ einsehbar. Ausschreibung zur Vermietung des Imbisses im Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge Der kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises schreibt den Imbiss im Bergbaumuseum Oelsnitz/ Erzgebirge zur Vermietung aus. Der Imbiss wurde im Jahr 2009 saniert und befindet sich in gepflegtem Zustand. Der Gastraum mit einer Größe von ca. 50 m 2 enthält 30 Sitzplätze und einen Tresen mit Küchenzeile, Kuchentheke, Schanktisch, Gläser-Spülmaschine, Eiscrasher, Kaffeeautomat und div. Mobiliar. Zudem befindet sich vor dem Gastraum ein angenehmer Freisitz, der jedoch möbliert werden muss. Die angegliederte Kochnische hat eine Größe von ca. 10m2 und ist mit Kühlgerät, Mikrowelle, Dampfgarer, Spüle, Backofen, Ceran-Kochfeld, Abzugshaube und Spülmaschine ausgestattet. Das Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge wird jährlich von 25.000 bis 30.000 Besuchern frequentiert. Zudem bietet das Museum Räumlichkeiten für Vermietungen an, die sowohl durch Firmen als auch durch Vereine und Privatpersonen rege in Anspruch genommen werden. Der Bewerber sollte ein kaltes und warmes Imbiss- und Getränkesortiment sowie Eis zu den Kernöffnungszeiten des Museums anbieten. Außerdem sollte er die Bewirtung bei Museumsveranstaltungen übernehmen, darüber hinaus die Bewirtung bei Vermietungen, wenn gewünscht. Der Betrieb des Imbisses kann auch über die Öffnungszeiten des Museums hinaus erfolgen, da ein separater Zugang von der Pflockenstraße vorhanden ist. Die Vermietung kann ab sofort erfolgen. Vorgesehen sind eine Grundmiete und eine Vorauszahlung für Betriebskosten. Der Bewerber hat die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zu erfüllen. Die Eignung (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) des Bewerbers ist nachzuweisen. Es sind insbesondere folgende Unterlagen einzureichen: - Bewirtschaftungs- und Finanzierungskonzept, - Nachweis der beruflichen Entwicklung, vorzugsweise Führung oder Mitarbeit in einer Gaststätte/Imbiss. Bewerber senden ihr Angebot an folgende Anschrift: kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge Pflockenstraße 28 09376 Oelsnitz/Erzgebirge Telefonische Auskünfte sind unter 037298 9394-0 möglich. Die Angebote sind freibleibend. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht mit dieser Veröffentlichung nicht. Seite 10 Landkreiskurier 05 / 2015 m it t e il u n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge Erzgebirgskreis - Verfahrensnummer 210163 Gemeinden Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf Flurbereinigungsbeschluss I. Entscheidender Teil 1. Anordnung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Um Maßnahmen der Landentwicklung zu ermöglichen oder auszuführen, Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, Landnutzungskonflikte aufzulösen und den Grundbesitz im gesamten Gebiet neu zu ordnen wird nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 – 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge angeordnet Die Anordnung gilt für das vom Landratsamt Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde hiermit festgestellte Verfahrensgebiet. Zum Verfahrensgebiet gehören - die folgenden Flurstücke der Gemarkung Niederdorf (Gemeinde Niederdorf): 271/1; 286/1; 286/3; 286/4; 286/9; 288/2; 288/3; 288/4; 288/5; 288/6; 288/7; 288/8; 290/1; 290/2; 290/3; 302/1; 302/2; 302/3; 304/1; 304/2; 310; 314; 321; 326/12; 326/13; 326/14; 326/15; 326/16; 326/17; 335; 336; 337; 338; 339; 340; 341; 342; 343; 344; 345; 345a; 346; 347; 348; 350; 351; 353; 354; 355; 356; 357; 357a; 358; 359; 360; 361; 362; 363; 364; 365; 366; 367; 368/1; 369/1; 369/2; 369/3; 371; 372; 378; 387; 391; 392; 397; 400/1; 400/2; 401; 402; 403/1; 403/2; 404/1; 404/2; 404/3; 409/1; 409/2; 409b; 410; 419; 429; 430; 436; 437; 439; 440; 441; 442b; 443; 444; 445; 448; 449; 450; 450a; 451; 452; 453; 454; 455; 456; 457; 458; 459; 460; 461; 462; 467a; 467b; 468; 483a; 483c; 483d; 484a; 484b; 500b; 500c; 500d; 501; 502a; 513a; 810d; 815/2; 815/3; 815/7; 815/14; 818; 819; 819a; 820; 821; 822; 823; 825; 826; 827; 828; 829; 829a; 829b; 830; 831; 831a; 831b; 832; 832a; 833; 834; 835; 836; 837; 838; 838a; 839; 840; 843/2; 846; 847; 847a; 848a; 848b; 850; 852; 857; 858; 872/2; 872/3; 872/4; 872/5; 872/6; 872/7; 872/8; 872/9; 872/10; 872/11; 872/12; 872/13; 872/14; 872/15; 873; 874; 875; 876; 877; 878; 879; 880; 881; 882; 883; 902; 903; 904; 905; 906; 907; 908; 909/1; 910/1; 913; 914; 915; 916; 917; 918; 919; 920; 921; 922; 923; 924; 925; 926; 927; 928; 929; 930; 931; 932; 933; 934; 935; 935a und 936 -die folgenden Flurstücke der Gemarkung Niederwürschnitz (Gemeinde Niederwürschnitz): 1/2; 1/4; 4/2; 4/3; 4/4; 4/5; 4/6; 6/3; 6/4; 6/5; 6/6; 6/8; 6/12; 6/13; 6/14; 6/15; 6/16; 6/17; 6/18; 6/19; 6/20; 6/21; 6/22; 6/23; 6/24; 9c; 19/15; 465/1; 478; 485; 495; 498/2; 508/1; 508/3; 508/4; 513; 514; 517; 558/1; 558/2; 558/3; 566; 567; 607; 608; 609; 894/2; 894/3; 894/4; 894/5; 894/6; 894/7; 894/8; 894/9; 894/10; 894/11; 894/12; 894/13; 894/14; 894/15; 894/16; 894/17; 894/18; 919; 920; 921/1; 921/2; 934; 934a; 935/2; 935/3; 935/4; 937; 938; 939; 940; 941; 942/1; 946; 947; 948; 949; 950/1; 952/1; 954; 954a; 955; 955/1; 955/2; 955/3; 955/4; 955/5; 955/6; 955/7; 955/8; 955/9; 955/10; 955/11; 955/12; 955a; 955i; 956; 956/1; 956/2; 956/3; 956/4; 956/5; 956/6; 956/7; 956/8; 956/9; 956/10; 956/11; 956/12; 956/13; 956/14; 956/15; 956/16; 956/17; 956a; 956b; 956c; 956d; 956e; 956f; 956h; 956i; 956k; 956l; 957a; 957b; 958; 959; 960; 961; 962; 962a; 963 und 964 - die folgenden Flurstücke der Gemarkung Pfaffenhain (Gemeinde Jahnsdorf): 48; 51/1; 53/1; 53/2; 53/4; 53/6; 53/7; 53/8; 55/1; 55/2; 57; 57/1; 57/2; 57a; 59/2; 59/3; 60/1; 62/1; 62/2; 63; 64/1; 65/2; 65/3; 65/4; 65/5; 66; 66a; 67; 67a; 67b; 76/3; 76/4; 76/5; 79; 97; 99/6; 99/7; 99/9; 99/10; 104; 104a; 105b; 105c; 105d; 105/3; 105/5; 105/6; 105/7; 105a; 108/2; 108/3; 108/4; 110a; 112/1; 112/2; 112a; 129/3; 129/4; 129/5; 129/6; 130/1; 130/2; 132a; 132b; 133/2; 133/3; 133/4; 134/1; 134/3; 134/4; 134/5; 134/6; 136a; 139; 165; 313/1; 317/1; 317/2; 317/3; 318a; 320/1; 320/2; 326; 330a; 332; 337; 340; 347/1; 347/2; 348; 349; 350; 367/1; 368 und 370 - die folgenden Flurstücke der Gemarkung Seifersdorf (Gemeinde Jahnsdorf): 288 a; 288 b; 288/2; 288/5; 288/7; 288/8; 290/3; 299 und 357 Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die Eigentümer von selbständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen, sind Teilnehmer am Verfahren. Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG), die den Namen Teilnehmergemeinschaft Tor zum Erzgebirge führt und ihren Sitz in Niederdorf hat. Sie steht unter der Aufsicht des Landratsamtes Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Str. 24, 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. II. Hinweise zum Flurbereinigungsbeschluss 1. Öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses Der entscheidende Teil dieses Beschlusses mit den Hinweisen zum Flurbereinigungsbeschluss wird von den Gemeinden Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf (Flurbereinigungsgemeinden) und der Stadt Lugau (angrenzende Stadt) sowie im Amtsblatt des Erzgebirgskreises (Landkreiskurier) öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 2 Nr. 1, § 110 FlurbG). Jeweils eine Ausfertigung des Flurbereinigungsbeschlusses mit seiner Begründung und den Hinweisen zum Flurbereinigungsbeschluss sowie eine Gebietsübersichtskarte Maßstab 1:5.000 liegen zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Verwaltungen der genannten Städte und Gemeinden während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus (§ 86 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 1 FlurbG). Aus der Gebietsübersichtskarte ist die Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes ersichtlich. Diese Karte ist aber nicht Bestandteil des Flurbereinigungsbeschlusses. Die verbindliche Verfahrensbeteiligung eines Flurstücks ergibt sich aus dem Verzeichnis der Flurstücke im entscheidenden Teil dieses Beschlusses. 2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Landratsamt Erzgebirgskreis anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Erzgebirgskreis die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 FlurbG). Inhaber von oben genannten Rechten müssen die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). 3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet ermittelt das Landratsamt Erzgebirgskreis aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbeschluss vorzulegen. 4. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums 4.1Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen: a)In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes Erzgebirgskreis nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b)Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Erzgebirgskreis errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Erzgebirgskreis kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). c)Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen Fortsetzung nächste Seite Landkreiskurier 05 / 2015 nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landratsamtes Erzgebirgskreis beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Erzgebirgskreis Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen (§ 34 Abs. 3 FlurbG). 4.2Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt (§ 85 Nr. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, kann das Landratsamt Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung Seite 11 Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG). 4.3Zuwiderhandlungen gegen die nach 4.1 b) und c) sowie 4.2 getroffenen Anordnungen sind ordnungswidrig (§ 154 Abs. 1 FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). III. B e g r ü n d u n g … F. Vogel, Landrat DS Information zum Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Bermsgrün – Wahl des ehrenamtlichen Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Das Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung beim Landratsamt Erzgebirgskreis (obere Flurbereinigungsbehörde) führte am 27. Mai 2015 im Saal der „Erzgebirgsgaststätte Bermsgrün“ die Wahl des Vorstands im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Bermsgrün durch. An der Teilnehmerversammlung nahmen 27 Bürgerinnen und Bürger teil. Referatsleiter Hans Mehringer erläuterte die Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und die Grundsätze des Wahlverfahrens. Die obere Flurbereinigungsbehörde hat die Zahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder und Stellvertreter auf je vier festgesetzt. Die von ihr vorgesehene Vorsitzende des Vorstandes, Carola Aßmann (Sachgebietsleiterin am LRA) stellte sich den Anwesenden vor. Zur Wahl stellten sich 9 Kandidaten. Von den anwesenden Wahlberechtigten wurden als Vorstandsmitglieder bzw. Stellvertreter gewählt: Die untere Forstbehörde informiert Bodenschutzkalkung 2015 – betroffene Wälder und Waldwege werden gesperrt Durch die Forstbezirke (FoB) Chemnitz, Eibenstock, Neudorf und Marienberg des Staatsbetriebes Sachsenforst wird in den Wäldern der Gemarkungen Eibenberg, Dittersdorf, Kemtau (FoB Chemnitz), Carlsfeld (FoB Eibenstock), Oberwiesenthal, Hammerunterwiesenthal und Neudorf (FoB Neudorf) sowie Börnichen, Grünhainichen, Wünschendorf, Krumhermersdorf, Großolbersdorf, Lengefeld, Lauta und Lauterbach (FoB Marienberg) in der Zeit von Juli bis November 2015 eine Bodenschutzkalkung durchgeführt. Während der Kalkausbringung durch Luftfahrzeuge werden die betroffenen Wälder und die durch diese führenden Waldwege (nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Forstprivatwege) zum Schutz der Waldbesucher vorübergehend gesperrt. Die gesperrten Gebiete werden mit Hinweisschildern (an den Hauptwegen) markiert. Bei der Ausbringung des Kalkes durch Luftfahrzeuge besteht die Gefahr, dass Waldbesucher durch grobes Material und mehr oder minder große Kalksteine getroffen werden können. Zur eigenen Sicherheit sollten die Waldbesucher das Betreten der gesperrten Gebiete vermeiden. Weitere Informationen zur Bodenschutzkalkung und den damit verbundenen Waldsperrungen erteilen die Forstbezirke Chemnitz, Am Landratsamt 3, Haus 5, 09648 Mittweida (Tel. 03727 9566-01); Eibenstock, Schneeberger Str. 3, 08309 Eibenstock (Tel. 037752 5529-0); Neudorf, Siebensäurestraße 21, 09465 Sehmatal-Neudorf (Tel. 037342 1411-0) und Marienberg, Markt 3, 09496 Marienberg (Tel. 03735 6611-0). Vorstandsmitglieder Persönlicher Stellvertreter André Blechschmidt Klaus Richter Bernd Weigel Kai Schuffenhauer Rico HenknerSabine Nöhring Christian Arnold Matthias Arnold Die von der Teilnehmerversammlung gewählten Vorstandsmitglieder und Stellvertreter nahmen die Wahl an. Sie wurden anschließend vom Referatsleiter auf ihre Obliegenheiten verpflichtet. Die Bestellung der Vorstandsvorsitzenden, Carola Aßmann, wurde vom gewählten Vorstand einstimmig bestätigt. Die Vorstandsmitglieder sind die örtlichen Ansprechpartner für die Teilnehmer (Eigentümer, der im Verfahrensgebiet liegenden Grundstücke). Die Teilnehmer und alle am Verfahren interessierten Bürger sind eingeladen, sich jederzeit mit ihren Wünschen und Anregungen aktiv in das Verfahren einzubringen. Carola Aßmann, Vorstandsvorsitzende Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Neudorf „Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Privatwald in Sachsen 2015“ Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden. Für die im Jahr 2015 durchzuführende „Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Privatwald in Sachsen“ hat der Staatsbetrieb Sachsenforst nachstehend genannte Büros mit Untersuchungen beauftragt: - Forsthaus Stangengrün, Herr Lutz Wolf, 08107 Kirchberg - Büro Volker Marx, 01737 Tharandt OT Großopitz - IBN-Forst- und Umweltplanungen, Herr Neef, 08060 Zwickau. Die Mitarbeiter der Büros werden die zu untersuchenden Flächen im Erzgebirgskreis im Sinne des § 40 Abs. 6 SächsWaldG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG von Mai bis Oktober 2015 begehen. Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb folgender Städte und Gemeinden: Annaberg-Buchholz, Breitenbrunn, Drehbach, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Gelenau, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Mildenau, Schwarzenberg, Thermalbad-Wiesenbad. Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis. Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Herr Wendt vom Referat 54 der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst (Tel. 03501 468319). Die untere Wasserbehörde informiert Hinweis zur Anpassung von Abwasseranlagen an den Stand der Technik Die Anpassung der Abwasserentsorgung an den Stand der Technik hat bis zum 31.12.2015 zu erfolgen. Die Umrüstung von bestehenden Anlagen oder der Ersatzneubau wird durch die Sächsische Aufbaubank gefördert. Eine Förderung erhält nur der, der seine umgerüstete Anlage bis zum 31.12.2015 in Betrieb nimmt. Vor Inbetriebnahme der Anlage, das heißt vor der Einleitung der gereinigten Abwässer in ein oberirdisches Gewässer bzw. das Grundwasser (Versickerung) oder in eine Entwässerungsanlage, ist die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Vereinbarung zur Indirekteinleitung erforderlich. Der Endtermin für die Anpassungsfrist ist fast erreicht, demzufolge erhöht sich gegenwärtig die Anzahl der gestellten wasserrechtlichen Anträge drastisch. Das Landratsamt Erzgebirgskreis als untere Wasserbehörde weist in diesem Zusam- menhang darauf hin, dass Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis, welche nach dem 30.09.2015 im Landratsamt Erzgebirgskreis eingehen, unter Umständen nicht mehr rechtzeitig zum Jahreswechsel beschieden werden können. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, unverzüglich die notwendige wasserrechtlich Erlaubnis beim Landratsamt Erzgebirgskreis zu beantragen. Um eine zügige Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur vollständige Antragsunterlagen bearbeitet werden können. Der Umfang der Antragsunterlagen ist auf dem Antragsformular eindeutig dargestellt. Bei fehlenden oder falschen Angaben werden die Antragsunterlagen zur Überarbeitung komplett zurückgesendet. Die Bearbeitung der Wasserrechtsanträge erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen Antragsunterlagen. Seite 12 Landkreiskurier 05 / 2015 m it t e il u n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung Badesaison eröffnet – Hinweise zum Trinkwasserschutz Mit Beginn des Sommers und dem Ansteigen der Temperaturen wächst das Bedürfnis nach einem kühlen Bad in angenehmer Umgebung, also möglichst in freier Natur und ungestörter Atmosphäre. Neben den vorhandenen natürlichen Badeseen und Freibädern, werden zunehmend auch vermeintliche Liegeflächen und Badeplätze an unseren Talsperren und Teiche in Naturschutzgebieten aufgesucht. An dieser Stelle weist die untere Wasserbehörde darauf hin, dass das Baden in sämtlichen Trinkwassertalsperren des Erzgebirgskreises und in Naturschutzgebieten strengstens verboten ist. Bereits das Betreten der Schutzzone I und/oder das Lagern im Uferbereich sind nicht erlaubt. Zur Schutzzone I der Trinkwassertalsperren gehören das Ufer der Talsperren sowie eine ca. 100 m breite Uferzone. Es wird rund um die Schutzzone I mit Schildern „Trinkwasserschutzgebiet“ darauf hingewiesen. Die sieben Trinkwassertalsperren im Erzgebirgskreis haben eine überregionale Bedeutung für die Wasserversorgung. Aus den Talsperren werden ca. eine Million Einwohner im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis, in Mittelsachsen sowie in den Städten Chemnitz und Zwickau mit Trinkwasser versorgt. Zum Schutz dieser Wasservorkommen sind Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In den Schutzgebietsverordnungen der Trinkwassertalsperren ist das Betreten der Schutzzone I, das Nutzen des Uferbereiches als Liegewiese sowie das Baden verboten und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden. Die Talsperren, deren Zuflüsse sowie das abgegebene Rohwasser werden von der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen genauso regelmäßig und umfassend kontrolliert, wie das aus den Wasserwerken abgegebene Trinkwasser. Dem Schutz der Ressource Trinkwasser vor Beeinträchtigungen v. a. auch vor hygienischen Belastungen kommt eine hohe Bedeutung zu. Niemand möchte Wasser trinken, in dem zuvor jemand gebadet hat! Wir setzen auf Ihre Einsicht und Sensibilität gegenüber dem Schutzgut Trinkwasser. Schützen Sie Ihr eigenes Trinkwasser und halten Sie sich an das bestehende Badeverbot in Trinkwassertalsperren! Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert An alle Hausschlächter und Personen mit „alter Sachkundebescheinigung“ zum Schlachten und Töten von Tieren Neuausstellung des Sachkundenachweises gemäß Artikel 21 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 1099/2009 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV) vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2982) Die Sachkundebescheinigung zum Schlachten und Betäuben von landwirtschaftlichen Nutztieren nach altem Recht (Ausstellung bis zum 31.12.2012) muss bis zum 8. Dezember 2015 umgeschrieben worden sein. Neu im Sachkundenachweis sind die Angaben zur Tierart, der Betäubungsmethode, der Betreuung der Tiere und dem Einhängen und Hochziehen der Schlachtkörper. Dies betrifft alle Fleischer mit der alten Sachkundebescheinigung zum Schlachten und Töten von Tieren. Dies betrifft auch Personen, die diese Bescheinigung ebenfalls besitzen. Zum Beispiel fallen Gewerbetreibende darunter, welche die Schlachtung für andere (beruflich, gewerbsmäßig als „gewerbsmäßiger Hausschlachter“) durchführen. Ebenso ist die Schlachtung nach Art. 11 (direkte Abgabe kleiner Mengen von Geflügel, Kaninchen und Hasen im landwirtschaftlichen Betrieb) betroffen. Weiterhin müssen Personen, welche die Schlachtung in einem zugelassenem Schlachtbetrieb durchführen, ihre Sachkundebescheinigung umschreiben lassen. Für den Abschuss von Gehegewild (zur Abgabe) ist auch ein Sachkundenachweis gemäß Art. 7 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 1099/2009 sowie die Erfüllung der waffenrechtlichen Voraussetzungen erforderlich. Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig. Den Antrag für den neuen Sachkundenachweis können Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises herunterladen oder diesen im Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt abholen. Falls Sie weiterhin die Schlachtung und Tötung ausführen möchten, füllen Sie bitte den Antrag bis zum 31. August 2015 aus und fügen Sie ein Passbild und eine Kopie Ihrer alten Sachkundebescheinigung bei. Diesen ausgefüllten Antrag mit den Anlagen senden Sie bitte an das Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Paulus-Jenisius-Str. 24 09456 Annaberg-Buchholz Für Rückfragen stehen wir unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 03771 277-3371 und 03771 277-3350 Dr. Stein, Amtstierarzt Tierseuchenübung im Landkreis Gymnasium in Olbernhau bekommt eine Aula Am 20. Juni 2015 findet im Erzgebirgskreis in Marienberg OT Rübenau zwischen 7:30 Uhr und 13:00 Uhr erstmals eine Tierseuchenübung „Verdacht auf Maul- und Klauenseuche“ unter Einbeziehung eines Landwirtschaftsbetriebes statt. Die Übung dient dazu, die Zusammenarbeit des Lebensmittel- und Veterinäramtes mit dem Katastrophenschutz für den Ernstfall zu trainieren. Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region. Mehr als 1/3 der Gesamtfläche des Landkreises wird landwirtschaftlich genutzt (63.000 ha). Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Rinder- und Schweinehaltung. Der Erzgebirgskreis als Schulträger hat sich in enger Abstimmung und Unterstützung mit der Stadt Olbernhau entschieden, am Gymnasium Olbernhau eine Aula anzubauen. Am 28. Mai wurde der Grundstein gelegt. Beschlüsse in den zuständigen Gremien des Erzgebirgskreises waren erforderlich, Fördermittel und notwendige Eigenmittel zu beschaffen. Finanzielle Unterstützung erfährt das Vorhaben mit einer Plansumme von insgesamt 1,6 Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen (ca. 637.000 Euro), den Erzgebirgskreis (ca. 742.000 Euro) und die Stadt Olbernhau (ca. 219.000 Euro). Die Aula wird 199 Sitzplätze haben. Der Anbau bietet dann beste Möglichkeiten für Veranstaltungen verschiedenster Art. Im Projekt sind eine Bühne sowie geeignete Licht- und Tontechnik sowie eine Mensa geplant. Auch für den Unterricht und die Abiturprüfungen ist eine Nutzung vorgesehen. Die Fertigstellung der Aula ist 2016 geplant. „Unser Dorf hat Zukunft“ – Jury des Landeswettbewerbes in Erlbach-Kirchberg Am 2. Juni 2015 bereiste die Jury des Landeswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ den diesjährigen Kreissieger des Erzgebirgskreises, Erlbach-Kirchberg. Im Rahmen einer Rundfahrt verschafften sich die Mitglieder der Jury einen ersten Überblick über die Wirtschaft, Infrastruktur sowie das landschaftliche Umfeld der Kommune. Als Neuheit konnte ein Biotop mit Teich und Schutzhütte präsentiert werden, das im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme entstanden ist. Die Jury nahm extra auf einem Traktoranhänger Platz, um diesen Punkt innerhalb des strengen Zeitrahmens besichtigen zu können. Ebenfalls beeindruckt zeigte sich die Jury von der Herzlichkeit und dem Engagement der Bewohner des Ortes. Erlbach-Kirchberg geht als eine von 17 Ortschaften um den Titel ins Rennen. Der Sieger im Landeswettbewerb wird am 6. Juli in Rammenau bekannt gegeben. Weitere Informationen: https://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/55.htm Die Jury des Landeswettbewerbes in Erlbach-Kirchberg. Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us ande re n öffe nt li chen berei chen Seite 13 Mitteilungen aus anderen öffentlichen Bereichen Öffentliche Bekanntmachung Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachen (ZAS) hat in der Verbandsversammlung am 2. Juni 2015 die Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) des ZAS und die Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) beschlossen. gez. Dr. Scheurer Landrat und Verbandsvorsitzender Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen - MUSTen) des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) - Benutzungsordnung Auf der Grundlage - des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), - des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom 31. Mai 1999 (GVBl. S. 261), - des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (GVBl. S. 815, ber. S. 1103), - der Nachweisverordnung (NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), - der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (GVBl. S. 577), - der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen vom 9. Februar 2011, - der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen über den Maßnahmenteil der 1. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AbfwMaßnahmenS) vom 20. Oktober 2014, jeweils in der gültigen Fassung erlässt der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) nach Zustimmung der Landesdirektion Sachsen zu den Entsorgungsausschlüssen für Abfälle gemäß § 20 Abs. 2 KrWG mit Bescheiden vom 14. April 2015, Az.: C43B-8630/1/6 und vom 8. Juni 2015, Az.: C43B-8630/18/3, die durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 2. Juni 2015 beschlossene Benutzungsordnung §1 Allgemeines (1) Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne von § 3 Abs. 1 des SächsABG betreibt der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen Abfallentsorgungsanlagen zum Umschlagen von Abfällen (§ 4 Abs. 2 SächsABG) und schließt Verträge mit Dritten zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in seinem Verbandsgebiet. (2) Alle im Verbandsgebiet anfallenden Abfälle, für die gemäß § 4 der Verbandssatzung der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen zuständig ist und die den Überlassungspflichten nach § 20 Abs. 1 KrWG unterliegen und nicht von der Entsorgung ausgeschlossen werden, sind auf einer der nachfolgend aufgeführten Abfallentsorgungsanlagen anzuliefern: 1. Müllumladestation Himmlisch Heer, Erzgebirgskreis 2. Müllumladestation Lumpicht, Erzgebirgskreis 3. Müllumladestation Lipprandis, Landkreis Zwickau und 4. Müllumladestation Niederdorf, Erzgebirgskreis. (3) Werden Abfälle aufgrund von anderen vertraglichen Vereinbarungen durch den ZAS entsorgt, so gelten die Bestimmungen der Benutzungsordnung entsprechend, soweit nichts anderes vereinbart ist. §2 Geltungsbereich (1) Diese Benutzungsordnung ist verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden: Nutzer genannt), welche die Entsorgungsleistungen des ZAS auf seinen Abfallentsorgungsanlagen nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung in Anspruch nehmen, insbesondere - gewerbliche und private Besitzer und Anlieferer von Abfällen, - Abfallbeförderer, - beauftragte Dritte zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und - Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Sie ist gleichermaßen verbindlich für Personen, die das Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlagen des ZAS für andere Tätigkeiten betreten, wie z. B. zur Ausübung einer Kontrollaufgabe nach den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Andere Betretungsrechte (z. B. nach dem Ordnungs-, Straf- oder Polizeirecht) werden davon nicht berührt. (4) Die Abfallentsorgungsanlagen des ZAS dürfen nur von den Nutzern nach Absatz 1 betreten oder befahren werden. Unbefugten ist das Betreten nicht gestattet. Einzelheiten kann der ZAS durch Anordnungen regeln. (5) Auf Abfallentsorgungsanlagen, an denen Wertstoffhöfe zur Verfügung stehen, gilt zusätzlich die Benutzungsordnung Wertstoffhöfe im Erzgebirgskreis. §3 Annahme und Ausschluss von Abfällen (1) Der ZAS nimmt die als Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Abfallarten mit zugewiesener Abfallschlüsselnummer (ASN) an. Abfälle, die nicht zur Annahme zugelassen sind, werden zurückgewiesen. (2) In der Anlage 1 nicht aufgeführte Abfälle sind von der Entsorgung durch den ZAS ausgeschlossen. Bei Vorliegen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen kann die Anlage 1 durch den ZAS fortgeschrieben werden. Änderungen der Anlage werden ortsüblich bekannt gemacht. (3) Abfälle aus dem gewerblichen Bereich sind rechtzeitig beim ZAS zur Entsorgung zu beantragen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Nachweisverordnung (NachwV). Anlieferungen von Abfällen haben unter Vorlage eines Übernahmescheines gemäß Anlage 2 zu erfolgen. (4) Bei der Anlieferung gefährlicher Abfälle ist nach Abschnitt 4 der Nachweisverordnung zu verfahren. (5) Der ZAS kann für die Entsorgung von Abfällen die Zuweisung auf bestimmte Abfallentsorgungsanlagen veranlassen. Im Einzelfall können Annahmebedingungen (z.B. Verpackung von Abfällen, Anlieferzeiten und –mengen) gesondert geregelt werden. (6) Die Gebühren für die Annahme von Abfällen werden durch gesonderte Satzungen geregelt. §4 Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen (1) Alle Nutzer sind bei Abfallanlieferungen verpflichtet, bei der Einfahrt auf die Abfallentsorgungsanlage einzeln und in Schrittgeschwindigkeit auf und über die Waage zu fahren und beim Betriebspersonal die verlangten Kenndaten anzugeben. Anzugebende Kenndaten sind z.B.: - Kfz-Kennzeichen des Anliefererfahrzeuges, - Anschrift des Zahlungspflichtigen, - Art des Abfalls und - Name und Anschrift des Abfallerzeugers. (2) Die Nutzer haben den Weisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Alle Nutzer werden grundsätzlich durch das Betriebspersonal vor dem Abladen der Abfälle eingewiesen. (3) Die Nutzer haben sich auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlagen so zu verhalten, dass die Ordnung und Sicherheit gewährleistet wird, der Betriebsablauf nicht gestört wird und das Betriebspersonal sowie andere Nutzer nicht gefährdet oder geschädigt werden. Die in § 1 Abs. 2 aufgeführten Entsorgungsanlagen des ZAS sind videoüberwacht. (4) Die Abfälle sind in Fahrzeugen anzuliefern, die gewährleisten, dass Verunreinigungen und Verwehungen von Abfällen auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf dem Betriebsgelände ausgeschlossen werden. Belästigungen während des Transports der Abfälle durch Geruch, Staub oder Lärm sind zu vermeiden. (5) Bei Betriebsstörungen der Abfallentsorgungsanlagen kann die Annahme von Abfällen sofort eingestellt werden. Das Betriebspersonal kann die Nutzer an eine andere Abfallentsorgungsanlage des ZAS verweisen. Damit ggf. entstehende Mehraufwendungen werden nicht ersetzt. (6) Das Betriebspersonal ist berechtigt, die Abfälle vor dem Entladen zu überprüfen. Im Zweifelsfall kann es die Entnahme und Untersuchung von Proben anordnen. Die Kosten Fortsetzung nächste Seite Seite 14 Landkreiskurier 05 / 2015 m it t e il u n g e n a u s a n d er en ö f f e n t l i c h e n be re ic h e n für derartige Untersuchungen trägt im Falle einer Falschdeklaration der zur Nutzung Berechtigte. Das Betriebspersonal ist berechtigt, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Annahme von Abfällen Abfallanlieferungen zurückzuweisen, auch wenn die Abfälle bereits entladen worden sind. Alle in diesem Zusammenhang zusätzlich entstehenden Kosten trägt der Nutzer. (7) Für technologisch und arbeitsorganisatorisch bedingte Wartezeiten bestehen keinerlei Ansprüche gegen den ZAS. (8) Das Betreten von anderen Gebäuden oder Einrichtungen auf den Abfallentsorgungsanlagen des ZAS ist nur mit Genehmigung des Betriebspersonals gestattet. (9) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist auf den Entsorgungsvorgang beschränkt. (10)Rauchen und offenes Feuer sind auf dem Betriebsgelände verboten. (11)Die Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen gibt der ZAS gemäß seiner Verbandssatzung ortsüblich bekannt. Über Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten wird durch Aushang informiert. §5 Eigentumsübergang (1) Mit der Annahme gehen die Abfälle in das Eigentum des ZAS über. (2)Der ZAS ist nicht verpflichtet, auf dem Gelände der Entsorgungsanlagen und deren Annahmeeinrichtungen nach verloren gegangenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Auf den Anlagen gefundene Wertgegenstände werden als Fundsache behandelt. (3)Das Auslesen/Aussortieren und Mitnehmen von Gegenständen (u. a. Abfälle, Wertstoffe, Elektroaltgeräte und Metallschrott) ist verboten. (4)Handel- und Tauschgeschäfte sind auf dem Gelände der Abfallentsorgungsanlagen untersagt. §6 Verkehrsflächen (1) Die Verkehrsflächen der Abfallentsorgungsanlagen sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Verkehrsregelung erfolgt durch Verkehrsschilder und Handzeichen des Betriebspersonals. Die Nutzer haben ihre Fahrweise und Geschwindigkeit an die jeweilige Situation anzupassen. Unabhängig davon sind als Höchstgeschwindigkeit auf allen Verkehrsflächen 10 km/h zugelassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). (2)Es dürfen nur die ausgeschilderten bzw. gekennzeichneten Fahrwege benutzt werden. Sonstige Flächen dürfen nur auf besondere Anweisung des Betriebspersonals befahren werden. Einschränkungen des Fahrverkehrs aus betriebstechnischen oder anderen sachlichen Gründen sind hinzunehmen und zu beachten. (3)Das Parken von Fahrzeugen sowie das Abstellen von Behältern sind nur auf ausgewiesenen Flächen und nach Zuweisung durch das Betriebspersonal gestattet. (4)Das Befahren der Abfallentsorgungsanlagen ist nur mit geeigneten Fahrzeugen gestattet. Offensichtlich ungeeignete Fahrzeuge werden durch das Betriebspersonal zurückgewiesen. (5)Bei einem Defekt an einem Fahrzeug oder bei einem liegen gebliebenen Fahrzeug kann das Betriebspersonal Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ungestörten Betriebsablaufes einleiten. Für dabei ggf. entstehende Schäden haftet der ZAS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind die Kosten für Mehraufwendungen oder Schäden von dem zur Nutzung Berechtigten zu tragen. §7 Entladung und Arbeitssicherheit (1) Auf den Abfallentsorgungsanlagen des ZAS finden neben den gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit (u. a. ArbSchG, ArbStättV u. ASiG) insbesondere die Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) des zuständigen Unfallversicherungsträgers, der Unfallkasse Sachsen (u. a. DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 114-005 und DGUV Regel 114-013) Anwendung. (2)Für die Nutzer erlässt der ZAS Regelungen zur Sicherheit beim Entladen der Abfälle im Kleinanlieferbereich sowie für die Entladung von Fahrzeugen an den Müllumladestationen in Form von Merkblättern. Diese werden durch Aushang im Betriebsgelände der Anlagen den Nutzern zur Kenntnis gebracht. (3) Die allgemeinen und speziellen Vorschriften zur Unfallverhütung sind von den Nutzern strikt zu beachten und einzuhalten. Verstöße gegen die Regelungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. (4) Die Nutzer haben selbst für einen ordnungsgemäßen und zügigen Entladevorgang zu sorgen. Die Abfälle bzw. Wertstoffe müssen vom Anlieferer nach den Anweisungen des Anlagenpersonals selbst sortiert werden. §8 Haftung (1) Für Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung oder dem Betreten der Abfallentsorgungsanlagen haftet der ZAS gegenüber dem Geschädigten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seines Personals. (2) Der ZAS haftet nicht für Kosten, die durch die Zurückweisung von Abfällen entstehen. (3) Der ZAS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass seine Abfallentsorgungsanlagen wegen Betriebsstörungen oder Wartungsarbeiten nicht oder nicht in vollem Umfang genutzt werden können. (4)Bei unbefugtem Betreten haftet der ZAS nicht für Unfälle oder sonstige Schadensfälle. (5) Die Nutzer haften für Schäden, die dem ZAS oder seinem Betriebspersonal bei der Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen entstehen, es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass der Nutzer die Schäden nicht verschuldet hat. (6) Die Nutzer haben den ZAS von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. §9 Auskunftspflicht (1) Die Nutzer sind verpflichtet, die gem. § 4 Abs. 1 erforderlichen Angaben zu machen. (2) Im Einzelfall können weitere Angaben und Nachweise verlangt werden, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Anlagenbetriebes erforderlich ist. § 10 Weitere Anordnungen Der ZAS kann zum Vollzug dieser Benutzungsordnung allgemeine oder für den Einzelfall bestimmte Anordnungen erlassen. Diese Anordnungen sind von den Nutzern zu befolgen. § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach § 46 SächsKomZG in Verbindung mit § 124 SächsGemO und § 17 SächsABG kann der ZAS Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße ahnden. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a. entgegen § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung i. V .m. § 20 Abs. 1 KrWG Abfälle nicht an einer Abfallentsorgungsanlage des ZAS anliefert, b. entgegen § 3 Abs. 2 ausgeschlossene Abfälle anliefert oder anliefern lässt, c. entgegen § 4 Abs. 1 falsche Angaben über die Herkunft, Art und Zusammensetzung der Abfälle macht, d. entgegen § 4 Abs. 2 die Anordnungen des Zweckverbandes nicht befolgt, e. entgegen § 4 Abs. 10 dem Rauchverbot zuwiderhandelt f. entgegen § 5 Abs. 3 unbefugt Gegenstände aussortiert oder mitnimmt und g. entgegen § 7 Abs. 3 die allgemeinen und speziellen Vorschriften zur Unfallverhütung missachtet. Zusätzliche Kosten, die dem Verband durch eine Ordnungswidrigkeit entstehen, hat der Verursacher in voller Höhe zu tragen. § 12 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (Benutzungsordnung) vom 16. Januar 2013 außer Kraft. Stollberg, den 4. Juni 2015 (Siegel) Dr. C. Scheurer Landrat und Verbandsvorsitzender Anlagen: Anlage 1: Abfallannahmekatalog Anlage 2: Übernahmeschein Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us ande re n öffe nt li chen berei chen Seite 15 Anlage 1 Benutzungsordnung Müllumladestationen (1) (2) (3) (3) (3) (3) Seite 16 Landkreiskurier 05 / 2015 m it t e il u n g e n a u s a n d er en ö f f e n t l i c h e n be re ic h e n Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) - Gebührensatzung Auf der Grundlage - des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom 31. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 261) rechtsbereinigt mit Stand vom 27. Januar 2012, - des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103), - des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), - der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen vom 9. Februar 2011 und - der Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) jeweils in der gültigen Fassung erlässt der ZAS die durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 2. Juni 2015 beschlossene Gebührensatzung. §1 Gebührentatbestand Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) erhebt für das Vorhalten und die Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) Gebühren zur Deckung aller im Zusammenhang mit der Entsorgung der in § 2 Abs. 1 aufgeführten Abfallarten anfallenden Kosten nach den Bestimmungen dieser Satzung. §2 Gebührenmaßstab (1)Die Gebühr für alle zur Annahme zugelassenen Abfälle bemisst sich nach der Abfallart gemäß Anlage dieser Satzung und der durch Wägung ermittelten Masse in (t). (2) Bei Störungen oder Ausfall der Wägetechnik kann bei Zustimmung des Gebührenschuldners die Ermittlung der Gebühr vom Betriebspersonal durch eine Schätzung der Masse erfolgen. Der Gebührenschuldner dokumentiert durch seine Unterschrift sein Einverständnis zu dieser Schätzung. Wird die nach Satz 1 erforderliche Zustimmung verweigert oder ist eine Schätzung der Masse nicht möglich, kann der Gebührenschuldner vom Betriebspersonal auf eine andere Abfallentsorgungsanlage des ZAS verwiesen werden. (3) Bei der Anlieferung von vermischten Abfällen, die einer Abfallart i.S.v. § 2 Abs. 1 i.V.m. der Anlage zu dieser Satzung nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird die Abfallart mit dem höheren Gebührensatz gem. § 3 für die Ermittlung der Gebühr zugrunde gelegt. Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal über die Zuordnung der Abfälle. §3 Gebührensatz (1)Für den Gebührensatz gilt die Anlage dieser Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Ungeachtet von Absatz 1 wird für jede Anlieferung eine Mindestgebühr von 10,00 €/ Anlieferung erhoben. (3) Für die Anlieferung geringer Mengen bis zu einer geschätzten Masse von 50 kg kann von einer Wägung abgesehen werden. anliefert. Weist der Anlieferer dem ZAS nach, dass er die Abfälle im Auftrag eines Dritten anliefert, so ist der Dritte abweichend von Satz 1 Gebührenschuldner. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. §5 Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Übergabe der Abfälle im Eingangsbereich der Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) an das Betriebspersonal. (2) Die Gebührenschuld wird mit ihrer Entstehung fällig und ist beim Betriebspersonal zu begleichen (Barzahlung), sofern in dieser Satzung keine anderen Regelungen vorgehen. Ein entsprechender Quittungsbeleg wird dem Gebührenschuldner ausgehändigt. (3) Ist der Gebührenschuldner eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. ein von ihr beauftragter Dritter im Sinne von § 22 KrWG, so wird die Gebühr mit einem Gebührenbescheid festgesetzt und innerhalb von zwei Wochen fällig. (4) Gebührenschuldner, die nicht die Voraussetzungen des Absatzes 3 erfüllen, können auf Antrag unter Angabe von Gründen von der Barzahlung freigestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Verbandsverwaltung. Im Falle der Freistellung gelten die Rechtsfolgen des Absatzes 3 entsprechend. §6 Stundung, Niederschlagung, Erlass und Verzinsung der Gebührenschuld (1) Für die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass und die Verzinsung der Gebührenschuld gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) und der Abgabenordnung (AO) entsprechend. (2) Wird einem Antrag auf Stundung die Zustimmung erteilt, werden Zinsen in Höhe von 0,5 von Hundert je Monat erhoben. Stundungszinsen sind nur für volle Monate zu erheben, angefangene Monate bleiben außer Ansatz. (3) Hat der Gebührenschuldner keine Stundung beantragt bzw. wurde der Antrag auf Stundung abgewiesen, werden Säumniszuschläge in Höhe von 1,0 von Hundert für jeden angefangenen Monat erhoben. (4) Über Stundung, Niederschlagung oder Erlass entscheidet der Verbandsvorsitzende. Er kann diese Entscheidung auf die Verbandsverwaltung delegieren. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbands Abfallwirtschaft Südwestsachsen (Gebührensatzung) vom 29. November 2012 außer Kraft. Stollberg, den 4. Juni 2015 (Siegel) Dr. C. Scheurer Verbandsvorsitzender Anlage §4 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer an den vom Verband betriebenen Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 2 i.V.m. der Anlage dieser Satzung Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us ande re n öffe nt li chen berei chen (1) (2) (3) (3) (3) (3) Seite 17 Seite 18 Landkreiskurier 05 / 2015 m it t e il u n g en a u s a n d er en ö f f e n t l i c h e n be re ic h e n Kinder nehmen Sport- und Spielflächen in Besitz Aktion „Perspektivwechsel“ der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Die Baumaßnahmen zur Umgestaltung und Sanierung der Sport- und Spielflächen an der Erich-Kästner-Schule für Erziehungshilfe Aue, Rosa-Luxemburg-Straße 24, sind abgeschlossen. Damit geht ein weiterer Wunsch der Schüler, Eltern und Lehrer der Einrichtung in Erfüllung. Die bisher nur eingeschränkt nutzbare Fläche kann jetzt für sportliche Betätigung, zum Klettern und Spielen genutzt werden. „Ich freue mich sehr, dass die teilweise defekten alten Spielgeräte ersetzt werden konnten und neue hinzugekommen sind“, sagte Schulleiterin Birgit Walter. Ganz besonders wichtig sei, dass die Kinder sich jetzt endlich auf sanierten Sportflächen im Außengelände sportlich betätigen können. „Unsere Kinder brauchen einfach neben dem Unterricht im Klassenzimmer Zeiten, in welchen sie sich aktiv bewegen können. Und das ist an der frischen Luft oft besser als in der Sporthalle.“ Im Außengelände der Schule wurden eine Laufbahn (60 Meter), eine Kleinspielfläche und eine Weitsprunganlage geschaffen. Die Laufbereiche haben einen Kunststoff-Belag erhalten. Für den Spielbereich sind eine Kletternetzpyramide, ein Baumhaus und ein Sandkasten aufgestellt worden. Außerdem wurden Wege geschaffen, Sitzgruppen aufgestellt und die Grünflächen neu gestaltet. Die Kosten betragen ca. 291.000 Euro. 116.000 Euro davon stellte der Freistaat als Fördermittel bereit. Vom 24. bis 28. August 2015 lädt die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Erzgebirgskreis zur Aktion „Perspektivwechsel“ ein. Vertreter/innen der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung, der Gesundheits- und Sozialkassen sowie der Wirtschaft und Medien erhalten die Möglichkeit, für einen Tag in sozialen Einrichtungen und Diensten mitzuarbeiten. „Mit der Aktion möchte die Liga Einblicke in die verschiedenen Bereiche der sozialen Arbeit ermöglichen sowie die Leistungen sozialer Arbeit verständlicher und erlebbar machen“, betont Ulf Breitfeld, Regionalleiter beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen und Sprecher der Liga im Erzgebirgskreis. Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit eröffnet, eigenes Handeln aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten. Dieses Angebot nutzten auf Landesebene seit 2009 bereits mehr als 500 Personen. Sie bewerten den Perspektivwechsel rückblickend als wichtige Erfahrung und Erkenntnisgewinn für die eigene berufliche Praxis. Im Erzgebirgskreis sind über 15.000 Menschen im Sozial- und Gesundheitsbereich tätig. Auch deshalb ist dieser Bereich ein wichtiger Partner für Politik und Verwaltung in der Region. Den Teilnehmenden stehen eine Vielzahl von sozialen Einrichtungen und Angeboten offen, so zum Beispiel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Sucht, der Behindertenhilfe, im Migrationsbereich sowie der Pflege. Interessenten wenden sich bitte an die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Erzgebirgskreis, Tel. 0371-232991, E-Mail: [email protected] „Sporttherapie für Patienten mit Krebs“ Der neu gestaltete Sport- und Spielplatz. Stellenausschreibung Bei der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach ist zum 01.11.2015 im Bau-und Liegenschaftsamt die Stelle eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin Bau- und Liegenschaftsamt mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst Tätigkeiten aus den Bereichen: - Bauordnung - Bauplanung - Vermessung - Straßenwesen Weitere Informationen zum Aufgabengebiet erteilt: Herr Seltmann – Leiter Bau- und Liegenschaftsamt, Tel. 03771 7031-12. Der/Die Bewerber/in muss folgende Voraussetzungen erfüllen: - Ausbildung: Verwaltungsfachangestellte(r) oder vergleichbar - wünschenswert ist Erfahrung in der Kommunalverwaltung, idealerweise im Bereich Bau-, Liegenschafts- und Straßenverwaltung - sicherer Umgang mit Office-Anwendungen sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in einschlägige Fachsoftware - Bereitschaft zur fachbezogenen Fortbildung wird vorausgesetzt - freundlicher und sachlicher Umgang mit Bürgern auch in Konfliktsituationen - Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit - Führerschein Klasse B (Pkw) Die Vergütung richtet sich nach TVöD. Bewerbungen können bis zum 31.08.2015 an die Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Personalamt, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach gerichtet werden. gez. Kunzmann, Bürgermeister Mit dieser kostenfreien Veranstaltung zum Thema „Sport & Krebs“ werden wissenschaftliche Hintergründe beleuchtet und praktische Übungen vorgestellt, um Betroffene für die Teilnahme an „Sport und Krebs“-Angeboten zu gewinnen bzw. Möglichkeiten der Vorbeugung und Rehabilitation zu präsentieren. Die Veranstaltung findet im GDZ Annaberg, Adam-Ries-Straße 16 (unterhalb des Busbahnhofs, gegenüber IAJ), Konferenzraum 3. Obergeschoss / Raum 424 in 09456 Annaberg-Buchholz statt. Termin: Donnerstag, den 02.07.2015, 15.00 – 17.00 Uhr Veranstalter:Sächsische Krebsgesellschaft e. V. in Zusammenarbeit mit der Professur Sportmedizin/-biologie und der Juniorprofessur Grundschuldidaktik, Sport und Bewegungserziehung der TU Chemnitz und dem Studio 24 – die Fitnesswelt. Anmeldungen und Infos unter Tel. 03733 556354. Internationales Fußball-Camp in Pockau Zwei Trainingslager für 11-16jährige Vom 12. bis 18. Juli (für 11-13jährige) und vom 19. bis 25. Juli (für 14-16jährige) findet zum vierten Mal das internationale Fußball-Camp SOCCER CITY im Pockauer FlöhatalStadion statt. Das Trainingslager richtet sich an Jugendliche mit Spaß am Kicken, egal ob als Hobby- oder Vereinsspieler. Die Trainingsgruppen werden nach Alter und dem individuellen Leistungsniveau eingeteilt. Zum Training steht ein Übungsleiter-Team der „Charlotte Eagles“ - einem professionellen Fußball-Club aus den USA - zur Verfügung, das neben zahlreichen anderen Fußball-Sportlern während des gesamten Camps mit den besten Tricks und tollen Methoden für perfekte Trainingsatmosphäre sorgen wird. Natürlich wird alles ins Deutsche übersetzt. Neben den Übungseinheiten sind auch Workshops, ein Abendprogramm mit Live-Band, Freundschaftsspiele, viele Team-Einheiten und eine „Mini-Weltmeisterschaft“ geplant. Die Teilnahme kostet zwischen 199 und 219 Euro pro Person, inklusive Übernachtung, gesunder Verpflegung und Programm. Lokaler Veranstalter ist jze:sports, der sportmissionarische Dienst der freien evangelischen Gemeinde in Marienberg. SOCCER CITY wurde 2012 vom Sächsischen Innenminister mit einem „Stern des Sports“ als eines der innovativsten Sportprojekte Sachsens ausgezeichnet. Anmeldungen sind online über www.soccer-city.org oder telefonisch unter 03735 6086333 möglich. Landkreiskurier 05 / 2015 ANZEIGENtei l Seite 19 19. Sächsischer Familientag am 20. Juni 2015 in Oelsnitz/ Erzgebirge – Kinderspaß, Mitmachprogramm und Seniorenangebote gemeinsam in Familie erleben „Eine Familie ist da, wo man sich wohlfühlt“, so die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, egal ob Großfamilie, Patchwork-Familie oder großer Freundeskreis. „Familie im Wandel“ ist daher das Motto des 19. Sächsischen Familientages, der am 20. Juni 2015 von 9:30 bis 17:30 Uhr in Oelsnitz/Erzgebirge stattfindet. Die traditionsreiche Bergbaustadt am Fuße des Erzgebirges wird an diesem Tag Gastgeber für viele Tausend Besucher sein. Das bunte Fest, veranstaltet vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, bietet ein Programm für alle Generationen mit Mitmach-Aktionen, Informationen, Show und Unterhaltung. In verschiedenen Themenbereichen von „Familie & Freizeit“ über „Bürger & Beteiligung“, „Erforschen & Erleben“ bis hin zu „Gesund und Genießen“ gibt es an über 70 Ständen eine Menge zu entdecken. Eltern, Großeltern, Kinder, Onkel und Tanten sind herzlich eingeladen, in die unterschiedlichen Welten aus den Bereichen Alltag, Information und Freizeit einzutauchen, mitzumachen, auszuprobieren, zuzuschauen, zuzuhören – und vor allem in Familie Spaß zu haben. Zahlreiche Höhepunkte erwarten die Besucher auf der Bühne und an vielen Stationen im Park an der Stadthalle. So wird u. a. eine der angesagtesten Kindermusikbands Deutschlands erwartet. Außerdem macht die AOK PLUS mit ihrer Zeltstadt und einem spannenden Kindertheaterstück Station in Oelsnitz. Für ein suchtfreies Leben ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit ihrem „Kinder stark machen“-Erlebnisland dabei. Aber auch für „ältere Semester“ wird vor Ort eine Menge geboten. An diversen Ständen präsentieren sich zudem regionale und sächsische Initiativen und Vereine mit Informations- und Beratungsangeboten und interaktiven Mitmach-Aktionen für die ganze Familie, vom Kleinkind bis zum Senior also. Beim Familienparcours gilt es, die vielfältigen Stationen zu entdecken und am Stand kleine Aufgaben zu meistern. Allen Teilnehmern winken attraktive Preise! Auf der Bühne geben außerdem regionale Akteure vom Musikverein bis zur Tanzgruppe eine Kostprobe ihres Könnens. Alle Freunde von erzgebirgischen Spezialitäten kommen beim Bauernmarkt auf Ihre Kosten. Natürlich lässt es sich bei einem solchen Programm Familienministerin Barbara Klepsch nicht nehmen, den Sächsischen Familientag zu besuchen und dabei auch für die eine oder andere Frage sowie für Gespräche zur Verfügung zu stehen. Außerdem verrät sie, in welchem Ort der Sächsische Familientag 2016 stattfinden wird. Der Eintritt zum 19. Sächsischen Familientag und alle Angebote sind kostenfrei. Speisen und Getränke sind zu familienfreundlichen Preisen erhältlich. Für eine bequeme Zufahrt und kostenlose Parkplätze ist gesorgt. Nähere Informationen und Programm unter: www.familientag.sachsen. de und www.facebook.de/ familientagsachsen. VBS .logistik SiCHer · direkt · zuverLäSSiG VBS.logistik GmbH H.-Lorenz-Straße 2-4 09120 Chemnitz [email protected] www.vbs-logistik.net NEU: Besuchen Sie uns im Internet les aus der Täglich Aktuel n Regiowww. .de Seite 20 Landkreiskurier 05 / 2015 Anzeigenteil Adam-Ries-Straße 20 09456 Annaberg-Buchholz Telefon 03733 16090 Fax 03733 160920 www.eh-weber.de Wir machen Wohnträume wahr! Nutzen Sie unsere Wohnberatung – auch direkt bei Ihnen zu Hause! Tip p Wohnen fängt nicht beim Möbelkauf an. Am Anfang steht der Wunsch nach Veränderung, nach dem ganz Persönlichen. In diesem sensiblen Prozess der Planung und Beratung finden wir gemeinsam DIE Lösung. Schritt für Schritt begleiten Sie unsere eigenen Handwerker vom Wohn- zum Lebensraum. Alles aus einem Haus. Landkreiskurier 05 / 2015 ANZEIGENtei l Seite 21 Seite 22 Landkreiskurier 05 / 2015 A n z e i g en t e i l D e r k u l (T )ou r- B e tri eb des Erzgeb i rg skrei ses i nf o rm ie rt V E R A N S TA LT U N G E N im Kultur- und Freizeitzentrum Lugau Musiksommer Open-Air-Konzert 20. Juni 2015, 20.00 Uhr, Ascota Arena Oelsnitz S ch n u p p e r k l ö p p e l n & S ch n u p p e r s ch n i t z e n i n d e n S o m m e r f e r i e n 2 015 >> 13.07. bis 21.08., je Mo-Fr 10-12 Uhr, Schnupperklöppeln, Klöppelschule im Schloss >> 15.07. bis 20.08., je Mi & Do 10-12 Uhr, Schnupperschnitzen, Schnitzerstube Schlossturm >> 14.-16.07., 21.-23.07. & 28.-30.07., je Die-Do 14-16 Uhr, Schnupperklöppeln, Haus der Vereine in Zschorlau >> 14.-16.07., 21.-23.07. & 28.-30.07., je Die-Do 14-16 Uhr, Schnupperschnitzen, Haus der Vereine in Zschorlau >> 04.08.,11.-12.08. & 18.-19.08., jeweils 14-16 Uhr, Schnupperklöppeln, Klöppelschule in Zwönitz Obere Schlossstraße 36, 08340 Schwarzenberg, Telefon: 03774/17 86 73 E-Mail: [email protected], www.volkskunstschule-erz.de K ulturhau s in Aue Anzeige_vks_00515.indd 1 MIT: ERZGEBIRGISCHE PHILHARMONIE AUE Musikcafé Der Sound von Johnny Cash 10. Juli 2015, 20.00 Uhr, KFZ Lugau MIT: BANDANA - SOUND OF JOHNNY CASH Fabrikgässchen 8 21.05.15 21:43 09385 Lugau Tel.: 037295/2486 >> SONNTAG, 21.06.2015, 17 UHR „OPEN AIR im Rathaushof“ mit der Erzgebirgischen Philharmonie Aue >> DIENSTAG, 23.06.2015, 10 UHR Puppentheater Zwickau „Das tapfere Schneiderlein“ www.freizeitzentrum-lugau.de anzeige_lugua_0515.indd 1 >> SONNTAG, 28.06.2015, 15 UHR 3. Klassik am Nachmittag „Wiener Kaffeehaus – Perlen der Salonmusik“ mit der Erzgebirgischen Philharmonie Aue Goethestr. 2, 08280 Aue, Tel: 03771 / 23761, Fax: 03771 / 23762 [email protected], www.kulturhausaue.de Anton-Günther-Weg 4 Anzeige_kh_0515.indd 1 09496 Marienberg Telefon: 03735 - 2 20 45 www.baldauf-villa.de 27. Juni 21 Uhr 15. Juli 9 - 12 Uhr 21.05.15 10:44 HT MAGISCHE NAC aus es Arrangement ein schaurigschön emat l, pie Es erwarten Sie us ha Sc , fesselndem szenischer Lesung Klängen in der und hinreißenden nz Ta em nd be berau Baldauf Villa. rklandschaft der faszinierenden Pa ERÖFFNUNG SOMMERFERIEN welt nhafte Märchen sch. Sage erhaft phantasti Ferien wird zaub n und he ac Dr , ter Rit Der Start in die , Feen en, Zwerge und uf Villa in ein Drachen und Elf n Park der Balda de en rd we n Prinzessinne rwandeln. Märchenland ve Zeiss Planetarium und Sternwarte Schneeberg >> SAMSTAG, 20.06.2015, ab 19 UHR Beobachtungsabend „Sommer – Sonnen - Wende“ >> SONNTAG, 21.06.2015, 10 UHR „Kobolde im Planetarium“ >> SONNTAG, 05.07.2015, 10 UHR „Eine Reise zu den Sternen“ >> SONNTAG, 12.07.2015, 10 UHR „Der Sternenhimmel im Jahreslauf“ Schloss Schwarzenberg Sommerferien 2015 - Abenteuerwanderungen - Puppentheater - Kreativ- & Töpferkurse Informationen unter: www.schlossschwarzenberg.de Anmeldung erforderlich! Obere Schlossstraße 36, 08340 Schwarzenberg Tel.: 03774 / 505851 [email protected] www.schlossschwarzenberg.de >> MITTWOCH, 15.07.2015, 9.30 & 11 UHR „Der neugierige Thomas geht auf Weltraumreise“ >> DONNERSTAG, 16.07.2015, 9.30 & 11 UHR „Eine Maus auf dem Mond“ Heinrich-Heine-Straße 13 a, 08289 Schneeberg Tel.: 03772/22439 o. 03771/23761, Fax: 03772 22440 [email protected] www.sternwarte-schneeberg.de 21.05.15 11: Landkreiskurier 05 / 2015 ANZEIGENtei l Seite 23 Leistungsspektrum Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin am Klinikum Mittleres Erzgebirge Haus Zschopau Bild oben: Klinikum Mittleres Erzgebirge in Zschopau MUDr. David Podhorny – Facharzt für Anästhesie und Bild unten: MUDr. David Podhorny bei einer Anästhesie Intensivmedizin • alle gängigen Arten der Allgemeinanästhesie, auch bei thoraxchirurgischen Eingriffen (balancierte Anästhesie, TIVA) • Fast-track-Konzept im Rahmen der Viszeralchirurgie fiberoptische Intubationen • alle gängigen Formen der Leitungsanästhesie, auch bei geburtshilflichen Operationen, schmerzarme Geburten • verschiedene Formen der Schmerztherapie, Kathetertechniken • Möglichkeiten der Eigenblutrückgewinnung (cell saving) • intensivmedizinische Behandlung auch von polytraumatisierten Patienten • Nierenersatztherapie • intensives Monitoring im OP, im Aufwachraum und innerhalb der ITS • bilanzierte Substitutionstherapie und parenterale/ enterale Ernährung • alle notwendigen Voraussetzungen zur Reanimation in allen Bereichen • anästhesiologische Betreuung in der Kardiologie/ Gastroenterologie • prästationäre Patientenvorbereitung/ambulante Anästhesien • diagnostische und therapeutische Bronchoskopien • Punktionstracheostomien KME in Zschopau setzt auf Zusammenarbeit mit Ärzten aus anderen Ländern Als Reaktion auf den Fachkräftemangel ist die Beschäftigung ausländischer Ärzte auch im Klinikum Mittleres Erzgebirge Zschopau (KME) zur Notwendigkeit geworden. Zu den Kollegen aus dem Ausland gehört seit 2009 der Anästhesist MUDr. David Podhorny aus Tschechien. Der 46-Jährige stammt aus Kadan in der tschechischen Grenzregion und hat berufliche Erfahrung im Krankenhaus Komotau gesammelt. Wie es zu seinem Wechsel nach Zschopau kam, berichtet er hier: „Früher habe ich nie ernsthaft darüber nachgedacht, woanders als in der Heimat zu arbeiten. Eines Tages behandelte ich in Komotau einen deutschen Patienten, der nach Zschopau verlegt werden sollte, kam in Kontakt mit den dortigen Kollegen und erhielt ein Stellenangebot. Das Angebot war verlockend. Da ein Umzug für meine Familie nicht in Frage kam, erwies sich die Anstellung im Grenzland als gute Option, um in Tschechien zu wohnen und in Deutschland zu arbeiten. Bei Rufdienst oder schlechten Wetterbedingungen miete ich in der Nähe der Klinik vorübergehend eine kleine Wohnung. Die administrativen Anforderungen nach meiner Zusage konnten, dank der Vereinheitlichung in der EU, recht problemlos erledigt werden. Am schwierigsten war die Verbesserung meiner Sprachkommunikation sowie die Absolvierung der Prüfung am Goethe-Institut, die ein halbes Jahr intensives Studium erforderte. Trotzdem hatte ich anfangs Probleme mit der Verständigung. Nachträglich muss ich mich bei meinen Kollegen für ihre Geduld mit mir bedanken. Was mich auch angenehm überraschte, war die meist freundliche Reaktion von Patienten auf meine Herkunft. Meine ersten Eindrücke von der Arbeit in Zschopau waren positiv. Das betraf nicht nur die sichtbaren Unterschiede in der Ausstattung des Krankenhauses, die im Vergleich zum tschechischen Standard moderner und kompletter Klinikum Mittleres Erzgebirge gGmbH Haus Zschopau Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Alte Marienberger Str. 52 09405 Zschopau Chefarzt Dr. med. N. Heide Tel.: 03725 40-2001 Fax: 03725 40-1009 E-Mail: [email protected] Internet: www.kkh-mek.de Anzeige LK-KHGH_Juni_2015_Stand5Juni.indd 1 ist. Mir fiel auch eine größere Strebsamkeit des Personals und reibungslosere Zusammenarbeit von Kollegen verschiedener Fachrichtungen auf. Das Niveau der hiesigen Verhältnisse ist deutlich besser, als ich es von zu Hause kenne. Mir gefällt außerdem die Kommunikation zwischen Patienten, deren Angehörigen und dem Krankenhauspersonal. Ein gutes Fortbildungssystem trägt zur Motivation und zur Verbesserung fachlicher Kenntnisse bei. Durch die Teilnahme an Kongressen und Vorlesungen absolviert man die vorgeschriebenen Fortbildungen und verfolgt die neuen Trends in seiner Fachrichtung. Fachlich bieten sich mir mehr Perspektiven, und – was ich nicht verschweigen will – ich verdiene mindestens dreimal mehr als zu Hause. Den Reaktionen nach zu urteilen, kommen nur wenige Anästhesisten aus Tschechien, weil sie davor zurückschrecken, etwas Wesentliches im Leben zu ändern.“ 6/10/2015 11:03:10 AM Seite 24 Landkreiskurier 05 / 2015 A n z e i g en t e i l www.erzgebirgssparkasse.de/immobilien Ausgabe 03733 139-1010 05 I 2015 S Erzgebirgssparkasse S-ImmobilienCenter Große Kirchgasse 18 09456 Annaberg-Buchholz In Vertretung der LBS IMMOBILIEN GMBH te Terrasse zu einer gemüt- ETW, Ein- u. Mehrfamilienhäuser in besten Lagen Ihre Ideen sind gefragt: ETW in Thalheim Reichlich Platz für alle & Wohneigentum günstig alles in Lauter-Bernsbach EFH in Mildenau / OT Arnsfeld (Exposé-Nr.: DR-1594 / Ansprechpartner: D. Rosin / Telefon: 037296 99-1581) (Exposé-Nr.: US-2818 / Ansprechpartner: U. Seibold / Telefon: 03771 10-1094) (Exposé-Nr.: RS-1554 / Ansprechpartner: R. Seltmann / Telefon: 03733 139-1632) Diese 3-Zimmer-ETW befindet sich im 1. OG eines größeren Wohn- und Gewerbekomplexes in zentraler Geschäftslage. Das Teileigentum von ca. 140 m² wurde bis jetzt als Gewerbeeinheit genutzt. Sie ist als Büro oder Praxis hervorragend geeignet, kann aber mit relativ wenig Aufwand und etwas Geschick auch als Wohnung genutzt werden. Eine kleine Küche ist bereits vorhanden. Zwei Stellplätze stehen für Ihre Pkw bereit und sind im Kaufpreis enthalten. Das gepflegte Einfamilienhaus mit 168 m² Wfl. und 767 m² Grundstück wurde zu DDR-Zeiten errichtet und 1996/97 baulich erweitert. Im EG befinden sich 2 Wohnräume mit Kamin + Küche / Bad / Balkon, im OG weitere 3 Wohnräume + Küche /Bad / Balkon zzgl. Keller, Garage, Partyraum. Das Dach sowie die bauliche u. technische Ausstattung wurden schrittweise von 1990-2005 modernisiert. Das obere Bad ist allerdings zu erneuern. Dieses Haus in ländlicher Umgebung an der Durchgangsstraße in Arnsfeld hat eine Wohnfläche von ca. 100 m². Im EG befinden sich Werkstatt, Heizung, Keller und Bad. Im OG/ DG stehen Ihnen 6 Zimmer und die Küche zur Verfügung. 1997 wurde die komplette Elektrik neu installiert, das Bad und die Ölheizung erneuert. Das Hausgrundstück hat eine Größe von ca. 270 m². Die Garage befindet sich dem gegenüberliegenden Grundstück von ca. 330 m². Kaufpreis: Gewerbeimmobilie 62.700,- € Kaufpreis: 173.000,- € Energieverbrauchsausweis E.-Verbrauchskennwert: 95,0 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Erdgas Baujahr lt. Ausweis: 1996 Energieverbrauchsausweis Endenergieverbrauch: 122,5 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Heizöl Baujahr lt. Ausweis: 1983 EFH in Rübenau Vermieten in Zschopau (Exposé-Nr.: RG-1540 / Ansprechpartner: R. Guderian / Telefon: 03735 669-4543) (Exposé-Nr.: RL-1557 / Ansprechpartner: R. Lein / Telefon: 03725 343-4553) Mit Zukunftsperspektive: Pension in Wolkenstein geräumige 3-Zimmerwohnung, welche bei Verkauf frei wird; - 2. OG: hier erfolgte 1997 der Umund Ausbau zu 6 Zimmern (10 Betten); Grundstück: 2.200 m² Erschließung: Strom, zentrale Wasserver- u. Abwasserentsorgung, Erdgas, Telefon, Kabel-TV Kaufpreis: 235.000,- € Energiebedarfsausweis Endenergiebedarf: 233,3 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Erdgas Baujahr lt. Ausweis: 1930 15.000,- € Energiebedarfsausweis Endenergiebedarf: 316,3 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Heizöl Baujahr lt. Ausweis: 1910 Für vorgemerkte Kunden suchen wir ständig: (Exposé-Nr.: RG-1522 / Ansprechpartner: R. Guderian / Telefon: 03735 669-4543) Ehemalige Gaststätte mit Pension und Betreiberwohnung (insgesamt 273 m²) in zentraler Lage im aufstrebenden Kurort Warmbad unweit der bekannten Silbertherme komplett mit Einrichtungsgegenständen und Zubehör zu verkaufen; EG: Gastraum mit ca. 36 Plätzen, 2 Gästeterrassen, Küche mit Edelstahlgeräten, Sanitätrakt, Lagerräume; im 1. OG befindet sich eine Kaufpreis: Massives Ein- bis Zweifamilienhaus ca. 150 m² Wfl., teilunterkellert; - die ehemalige Bäckerei wurde 1990 zu einer Wohnung umgebaut; - 1994 erfolgte der Einbau der Heizung und die Erneuerung der Fenster; - 2006 wurde die Fassade neu verputzt und 2010 die Giebel im OG gedämmt und verkleidet; - 2012 die Dacheindeckung erneuert; ca. 490 m² Grundstück, Erschließung: Strom, Wasser (Gemeinschaft), Telefon, Kabel-TV, teilbiologische Kläranlage (vollbiolog. Umrüstung erforderlich) Kaufpreis: 85.000,- € Energieverbrauchsausweis E.-Verbrauchskennwert: 241,5 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Erdgas Baujahr lt. Ausweis: 1933 Dreifamilienhaus (ca. 207 m² Wfl.) im Zentrum von Zschopau. Zwei Wohnungen sind vermietet, die dritte wird frei und kann auch vermietet werden. Die Nettokaltmiete beträgt dann bei Vermietung ca. 11.100 €/a. Das Haus wurde großteils modernisiert (Heizung, Einbau Bäder, Elektrik, Fassade etc.). Restarbeiten sind noch der Austausch der Fenster in der Dachgeschosswohnung und die ggf. Erneuerung der Dacheindeckung. Die Küche im 1. Obergeschoss kann übernommen werden. Kaufpreis: 125.000,- € Energiebedarfsausweis Endenergiebedarf: 168,0 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Erdgas Baujahr lt. Ausweis: 1896 . Häuser . Eigentumswohnungen . Grundstücke Info-Hotline: 03733 139-1010 Wichtige Hinweise: Alle Angaben zu den Verkaufsobjekten haben wir von den Auftraggebern erhalten. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Ein Zwischenverkauf ist möglich. Die Angebote sind für Käufer provisionspflichtig. Die Höhe der Provision können Sie beim zuständigen Makler erfragen.
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