Feuerwehr-Ausbildungszentrum im Erzgebirgskreis übergeben

AMTSBLATT DES ERZGEBIRGSKREISES
AMTLICHE MITTEILUNGEN DES ERZGEBIRGSKREISES
Freitag, 19. juni 2015
Mitteilu n g e n a u s D e r L a n d k r e i s v e r wa ltu n g I Ausgabe 5 I Jahrgang 7
Aus dem i nhal t
Amtliche Mitteilungen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Landratswahl im
Erzgebirgskreis am 7. Juni 2015
Seite 2
Neuausweisung von Reitwegen
in der Gemarkung Lößnitz
Seite 3
Feuerwehr-Ausbildungszentrum im
Erzgebirgskreis übergeben
Am 30. Mai hat Landrat Frank Vogel das neue Ausbildungs-, Schulungsund Trainingszentrum der Feuerwehren im Erzgebirgskreis am Standort
Jahnsdorf, Ortsteil Pfaffenhain, seiner Bestimmung übergeben.
Der Landrat begrüßte zu diesem Anlass den Staatssekretär im sächs. Innenministerium, Dr. Michael Wilhelm; den Landesbranddirektor René Kraus;
den Landes-Jugendfeuerwehrwart, Andreas Huhn; Landtagsabgeordnete,
Kreisräte, zahlreiche Bürgermeister, Vertreter der Wirtschaft, Wehrleiter und
Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren des Erzgebirgskreises.
Knapp zwei Jahre hat die Umsetzung des sachsenweit einzigartigen Projektes gedauert, bei dem neben dem zentralen Standort in Pfaffenhain
auch fünf weitere dezentrale Ausbildungsstandorte im Olbernhau, RaschauMarkersbach/OT Markersbach, Schneeberg, Thermalbad Wiesenbad/OT
Schönfeld und Zschopau für die Feuerwehren errichtet wurden. Realisiert wurde die Maßnahme im Gesamtwertumfang von 1,1 Mio. Euro
als Gemeinschaftsprojekt von Landkreis, Kommunen, Feuerwehren und
Kreisfeuerwehrverband sowie durch die Bereitstellung von 810.000 Euro
Fördermittel durch den Freistaat Sachsen - nicht zu vergessen dabei die
Unterstützung aus der Wirtschaft und die enormen Eigenleistungen durch
Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren des Landkreises.
Den 5.000 Brand- und Katastrophenschutzkräften im Erzgebirgskreis
sowie den 1.700 aktiven Angehörigen in den Jugendfeuerwehren stehen
nunmehr zahlreiche Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten zur Verfügung,
die am Standort einer Feuerwehr nicht oder nur mit enormem Aufwand
realisiert werden könnten. Staatssekretär Dr. Wilhelm war zum Eröffnungstermin nicht mit leeren
Händen gekommen. Er überbrachte an diesem Tag für den 4. Katastrophenschutzzug des Erzgebirgskreises einen „Gerätewagen-Sanität“.
Landrat Vogel konnte diesen direkt an das DRK Schwarzenberg übergeben.
Auch wenn an der einen oder anderen Stelle noch kleinere Abschlussarbeiten notwendig sind, ist das Ausbildungs-, Schulungs- und Trainingszentrum des Erzgebirgskreises mit seinen zentralen, dezentralen
und mobilen Übungselementen in Funktionalität und Struktur einmalig
in der Feuerwehrlandschaft Sachsens. Es bildet mit den Leistungen, die
das feuerwehrtechnische Zentrum des Erzgebirgskreises bereits jetzt
anbietet, eine weitere wichtige Unterstützung für die Arbeit der Feuerwehren im Landkreis.
Umstufung einer Straße in Oberwiesenthal
Seite 3
Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters
Seite 4
Mitteilungen aus der
Landkreisverwaltung
Informationen der Wirtschaftsförderung Seite 4/5
Ministerpräsident Tillich besucht
den Erzgebirgskreis
Seite 5
Neue Anträge auf Ausbildungsförderung erhältlich Seite 7
Bodenschutzkalkung 2015
Seite 11
Hinweise zur Anpassung von
Abwasseranlagen an den Stand
der Technik
Seite 11
Badesaison eröffnet – Hinweise
zum Trinkwasserschutz
Seite 12
Mitteilungen aus anderen
öffentlichen Bereichen
Seite 13-18
Übungscontainer
Am Tag der offenen Tür am Ausbildungs-, Schulungs- und Trainingszentrum
der Feuerwehren in Jahnsdorf / OT Pfaffenhain am 30. Mai von den Mädchen
und Jungen der Jugendfeuerwehren rege genutzt: der Bahnrollwagen am
Übungsgleis.
www.erzgebirgskreis.de
Seite 2
Landkreiskurier 05 / 2015
Amt lich e M i tt e i l u n g en Amtliche Mitteilungen
Öffentliche Bekanntmachung
des Wahlergebnisses der Landratswahl im Erzgebirgskreis am 7. Juni 2015
Der Kreiswahlausschuss des Erzgebirgskreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2015 das Wahlergebnis der Landratswahl im Erzgebirgskreis festgestellt:
1.Ergebnis der Landratswahl im Erzgebirgskreis
1.1. Zahl der Wahlberechtigten
295.792
1.2. Zahl der Wählerinnen und Wähler
127.073
1.3. Zahl der ungültigen Stimmen
1.4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen
3.424
123.649
1.5. Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:
Lfd.
Nr.
1.
Bezeichnung des
Bewerber
Beruf oder Stand
Anschrift der
Hauptwohnung
Wahlvorschlages
Landrat
Gültige Stimmen
Christlich Demokratische Union Deutschlands
CDU
Vogel, Frank
Friedensstraße 25
72.532
2.
DIE LINKE
DIE LINKE
Feiks, Antje
Geschäftsführerin,
Dipl. Betriebswirtin (FA)
Am Steinacker 37,
01109 Dresden
23.489
3.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPD
Kienert, Ronny
Verwaltungsfachangestellter,
Kreisrat
Eckstraße 6,
09404 Gornau/Erzgeb.
12.688
4.
Nationaldemokratische Partei Deutschlands
NPD
George, Rico
Kälte- & Klimamonteur
Kirchgasse 24,
09468 Geyer
9.088
5.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
GRÜNE
Geschäftsführer,
Beratungsunternehmer
Otto-Schill-Straße 4,
04109 Leipzig
5.852
08309 Eibenstock/OT Sosa
Weichert, Michael
1.6. Gewählt wurde:
Frank Vogel, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) mit 72.532 gültigen Stimmen.
2. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses
gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße
41 in 09120 Chemnitz, erheben. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung
seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten.
Annaberg-Buchholz, den 11.06.2015
Rüdiger Hahne
Vorsitzender des Kreiswahlausschusses
Herausgeber:
Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 830, Fax: 03733 22164, E-Mail: [email protected]
Herstellung:
Verlag BERGstraße, Wettinerstraße 54, 08280 Aue
Telefon: 03771 2917-0, Fax: 03771 291724, E-Mail: [email protected]
Druck: Frankenpost Verlag GmbH, Sitz Hof
Vertrieb: VBS Logistik GmbH, Heinrich-Lorenz-Str. 2-4, 09120 Chemnitz, Telefon: 0371 33200100
Redaktion:
Landratsamt Erzgebirgskreis, Pressestelle, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz,
Telefon: 03733 831-1005, 831-1006, 831-1008, Fax: 03733 831-1027, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag BERGstraße
Erscheinungsweise:
Der Landkreiskurier Erzgebirgskreis – Amts- und Mitteilungsblatt des Erzgebirgskreises – erscheint einmal
im Monat und wird an die Haushalte des Erzgebirgskreises kostenlos verteilt.
Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden vom Landratsamt Erzgebirgskreis
verschickt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder, die sich nicht
unbedingt mit der Meinung des Herausgebers decken muss. Nachdruck, auch auszugsweise, kann nur mit
Genehmigung des Herausgebers erfolgen.
Impressum
Landkreiskurier 05 / 2015
Am t li che Mi ttei l ungen
Seite 3
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 10.12.2014
Neuausweisung von Reitwegen im Wald gemäß § 12 SächsWaldG Gemarkung Lößnitz
Auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 351) in Verbindung mit
§ 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die
Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis folgende
Allgemeinverfügung
erlassen:
1.) Die nachfolgend näher bezeichneten Waldwege werden als Reitwege ausgewiesen:
Gemeinde
Stadt Lößnitz
Gemarkung
Lößnitz
Flurstück
1705
Reitwegebezeichnung /
Verlauf
Aue - Dittersdorfer Weg 2
Länge
ca. 900 m
ab „Mühlpaulusweg“ – „AueDittersdorfer Weg“ in nordöstliche Richtung – bis Waldrand
Ortslage Dittersdorf, Höhe
„Schalholzweg“
2.) Der genaue Verlauf des Reitweges ist in der dazugehörigen topographischen Karte im
Maßstab 1 : 10.000 gelb dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
3.) Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des
Erzgebirgskreises (Landkreiskurier) als bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung, die Begründung, das Abwägungsprotokoll und die Karte mit dem
Reitwegeverlauf können beim Landratsamt Erzgebirgskreis,
- 09456 Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, Zimmer A 0.04
- 09496 Marienberg, Schillerlinde 6, Zimmer 301
- 08280 Aue, Wettinerstraße 61, Zimmer 303
- 09366 Stollberg, Uhlmannstraße 1-3, Zimmer 103
in der Zeit vom 22.06.2015 bis einschließlich 22.07.2015 während der Sprechzeiten (Montag,
Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis
18:00 Uhr) eingesehen werden.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landratsamt Erzgebirgskreis in 09456 AnnabergBuchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem
anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift
eingelegt werden.
Hinweise:
-Der Reitweg wird durch die untere Forstbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis mit dem
Hinweiszeichen gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 2 ReitwegeVO gekennzeichnet (Bild eines
Pferdekopfes mit Zaumzeug in schwarzer Farbe auf weißem Grund oder in weißer Farbe auf
Bäume gesprüht). Betroffene Waldeigentümer sind verpflichtet, die Kennzeichnung zu dulden.
- Der betroffene Waldeigentümer ist nicht dazu verpflichtet, über die ortsübliche Verkehrssicherungspflicht hinausgehend tätig zu werden oder aber die Reitwege zu unterhalten
(insbesondere Freischneiden des Lichtraumprofils). Waldtypische Hindernisse sind durch die
Benutzer hinzunehmen oder im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer zu beseitigen. Dies gilt
auch für Unterhaltungsmaßnahmen.
-Erhebliche Schäden, die durch das Reiten auf ausgewiesenen Waldwegen entstanden sind,
ersetzt oder beseitigt der Freistaat Sachsen nach seiner Wahl. Voraussetzung dafür ist, dass
sie vom Waldbesitzer, vom Baulastträger oder von mehreren Waldbesitzern gemeinsam innerhalb von sechs Monaten nach der Entstehung der unteren Forstbehörde angezeigt werden
(§ 12 Abs. 2 SächsWaldG in Verbindung mit § 5 ReitwegeVO).
-Ordnungswidrig im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 6 SächsWaldG handelt, wer im Wald entgegen
§ 12 Abs. 1 SächsWaldG außerhalb der für das Reiten ausgewiesenen Waldwege reitet.
Annaberg-Buchholz, den 27.05.2015
Ch. Herrmann
Abteilungsleiter
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis über die Umstufung einer
Straße in der Stadt Oberwiesenthal
Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) – Rechtsstand 01.05.2014 – stuft das Landratsamt
Erzgebirgskreis folgende Gemeindeverbindungsstraße zum beschränkt-öffentlichen Weg um:
Bezeichnung:Alte Poststraße (bislang im Bestandsverzeichnis für Gemeindeverbindungsstraßen der SV Oberwiesenthal im Bestandskarteiblatt 47
– NEU GV 7)
Anfangspunkt:Bundesstraße (B) 95 – Einmündung in die Fichtelbergstraße im
Bereich ehemaliger Grenzübergang „Neues Haus“
(NK 6686 003 – Bezeichnung Stadt)
Endpunkt:Bundesstraße (B) 95 – Einmündung in die Umgehungsstraße im
Bereich Karlsbader Straße in Höhe des Hotels „Am Fichtelberg“
(NK 6887 084 – Bezeichnung Stadt)
Widmungsbeschränkung:Anliegerverkehr, Fußgängerverkehr, Land- und forstwirtschaftlicher
Verkehr
Länge:
1,886 km
Baulastträger:Stadt Oberwiesenthal
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung.
Die oben bezeichnete „Alte Poststraße“ wird zum beschränkt-öffentlichen Weg mit den
voranstehend benannten Widmungsbeschränkungen abgestuft. Die Umstufung wird zum
01.01.2016 wirksam.
Begründung
Die Straße war als Gemeindeverbindungsstraße bislang in der falschen Straßenklasse eingestuft.
Da diese entsprechend ihrer Funktion im Straßennetz sowie auch im Hinblick auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse mit der überwiegenden Abwicklung von fußläufigem Wanderverkehr
sowie der sporadischen Aufnahme von land- und forstwirtschaftlichen Verkehr vielmehr die
Verkehrsbedeutung eines beschränkt-öffentlichen Weges besitzt, ist jene somit umzustufen
(insbesondere (ggf. auch nur teilweise) betroffene Flurstücke: 450/2; 453/3; 483/1; 484/1;
485/1; 486/1; 487/1; 488/1; 489/2; und 490/2 der Gemarkung Oberwiesenthal).
Einsichtnahme
Die Verfügung kann im Landratsamt Erzgebirgskreis (Außenstelle Aue, Wettinerstraße 64,
Zimmer 434, 08280 Aue) während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 in
09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann
auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur
Niederschrift eingelegt werden.
Annaberg-Buchholz, 21. Mai 2015
F. Vogel
Landrat
Seite 4
Amt lich e M i tt e i l u n g en / m i tt e i l u n ge n a us de r landk re is ve rwalt ung
Landkreiskurier 05 / 2015
Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches
Vermessungs- und Katastergesetz
Das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung,
Sachgebiet Katasterführung, hat Daten des Liegenschaftskatasters nachfolgend aufgeführter
Flurstücke geändert.
Katasterberichtigung
Gemeinde Annaberg-Buchholz, Gemarkung Annaberg (1101)
Flurstücke: 765, 767, 769, 770, 771, 772, 773, 776, 777, 780, 781, 782, 784, 787, 788, 789,
791, 795, 797, 798, 802, 803, 804, 805, 806, 808, 809, 810, 811, 813, 815, 816, 818, 819, 820,
821, 822, 823, 825, 826, 827, 828, 829, 831, 832, 833, 834, 836, 837, 838, 839, 841, 844, 846,
848, 849, 850, 853, 854, 855, 856, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 895, 896, 897/1, 898,
899, 900, 901, 902, 903, 905, 906, 907, 908, 909, 910
Gemeinde Zwönitz, Gemarkung Kühnhaide (1231)
Flurstücke: 46/1, 47c, 51/1, 51/2, 51/3, 56, 58a, 58b, 60, 62/1, 69, 69a, 70a, 77/3, 77/4, 81/1,
83/1, 83c, 84/17, 87, 88, 141/3, 141g, 141f, 141h, 141i, 143c, 258/1, 258/4, 260/4, 260/5,
277/3, 277/4, 277/5, 296/3, 296a, 313b, 314a, 331i, 352/1, 388/2, 388/3, 398, 416/4, 416/5,
432, 444/4, 444/5
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung
bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs.
6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar
2008, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482). Das Landratsamt
Erzgebirgskreis ist als untere Vermessungsbehörde nach § 2 SächsVermKatG für die Fortführung
des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen
die Vorschriften des § 14 zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 22.06.2015 bis zum 22.07.2015 in der Geschäftsstelle des Referates
Ländliche Entwicklung und Vermessung, Straße der Einheit 5 in 08340 Schwarzenberg in der Zeit
von 8.00 bis 18.00 Uhr am Dienstag und Donnerstag sowie von 8.00 bis 12.00 Uhr am Montag,
Mittwoch und Freitag zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die
Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als
bekannt gegeben. Für Fragen stehen Mitarbeiter in der Dienststelle in Schwarzenberg auch unter
der Telefonnummer 03774 761-4251 bzw. -4200 oder unter der E-Mail-Adresse vermessung@
kreis-erz.de zur Verfügung.
Schwarzenberg, den 05.06.2015
Art der Änderungen:
1. Änderung der Lagebezeichnung 2. Änderung der Nutzung 3. Änderung des Gebäudenachweises
Ch. Herrmann, Abteilungsleiter
Mitteilungen aus deR La ndkreisverwaltung
Die Wirtschaftsförderung des Erzgebirgskreises informiert
Kooperationsbörse Zulieferindustrie Erzgebirge 2015 am 21. Oktober in
Schwarzenberg
Zur mittlerweile 10. Kooperationsbörse Zulieferindustrie Erzgebirge laden die Veranstalter
Erzgebirgskreis, IHK Chemnitz Region Erzgebirge und das Regionalmanagement Erzgebirge
am 21.10.2015 ein. Inzwischen zum festen jährlichen Termin für viele Industrie-Unternehmer
als Aussteller oder Besucher geworden, findet die Kommunikationsplattform dieses Mal in
Schwarzenberg in der Ritter-Georg-Halle statt. Die Anmelde-Unterlagen für potenzielle Aussteller
(Industrie, industrienahe Dienstleister, produzierendes Handwerk) und weitere Informationen zur
Veranstaltung erhalten Sie bei: Jan Kammerl (Wirtschaftsservice), Tel. 03733 145 110, E-Mail:
[email protected], Rückblick 2014: www.wirtschaft-im-erzgebirge.de/kooperation
Seminarangebote für Existenzgründer
- Informationsabend mit Tipps zu Geschäftsplan, Gewerberecht und wichtigen Kontakthinweisen:
24.06.2015, 17:00 Uhr, im GDZ Annaberg, Adam-Ries-Straße 16 (kosten- und anmeldefrei)
- Viertägiges Orientierungsseminar mit Basiswissen für Gründungswillige (mit anerkannter
Teilnahmebescheinigung): 06.-09. Juli 2015, jeweils 08:00-15:00 Uhr, GDZ Annaberg, AdamRies-Straße 16
Rechtzeitige Seminaranmeldungen sind erbeten. Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung Erzgebirge
GmbH – Andre Stummer, Tel. 03733 145 106, E-Mail: [email protected]; Industrieund Handelskammer Chemnitz, Region Erzgebirge – Andrea Nestler, Tel. 03733 1304-4113,
E-Mail: [email protected]
Neue sächsische Förderrichtlinie Energie in Kraft
Seit 28. Mai 2015 ist die Richtlinie Energie/2014 des SMWA veröffentlicht. Über diese Richtlinie
gewährt der Freistaat Zuwendungen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie, zur Errichtung intelligenter Energienetze und zur
Erforschung anwendungsorientierter Energietechniken. Sie richtet sich vor allem an kleine und
mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Aber auch Projekte von
Hochschulen und Forschungseinrichtungen können gefördert werden. Schwerpunkte der Förderung
sind die Einsparung von CO2-Emissionen in Unternehmen sowie Projekte der anwendungsorientierten Forschung an Energietechniken. Indem der Verbrauch von fossilen Energieträgern gesenkt
wird, wird einerseits die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen nachhaltig gestärkt.
Andererseits ist die Einsparung ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen. http://www.saena.de/angebote/beratung.html
Fördermittelberatung bei der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Wirtschaftsservice
- Jan Kammerl, Tel. 03733 145 110, E-Mail: [email protected]
Welterbe-Verein wurde gegründet – zukünftige Trägerschaft der Montanregion Erzgebirge nun abgesichert
Im Rahmen der 13. Sitzung des Welterbekonvents Erzgebirge am 21. Mai 2015 wurde der Verein
„Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.“ gegründet. Damit setzt die Region ein klares Zeichen zur
Fortführung der erfolgreichen regionalen Kooperation auf dem Weg zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Mit der Gründung schaffen die Mitglieder - die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie 33 Städte und Gemeinden - die Voraussetzung für
die Trägerschaft, Vermittlung und Weiterentwicklung des künftigen Welterbes. Denn so fordert
es die UNESCO: Im Zuge einer Ernennung muss für ein Welterbemanagement eine juristische
Rechtsform als Trägerstruktur geschaffen werden. Der Verein „Welterbe Montanregion Erzgebirge
e. V.“ mit Sitz in Annaberg-Buchholz nimmt per 1.1.2016 die Arbeit auf und löst die bisherige
Form der Zusammenarbeit – den Welterbekonvent Erzgebirge mit seinem zugrundeliegenden
öffentlich-rechtlichen Vertrag – ab. Zum Vereinsvorsitzenden wurde der Landkreis Mittelsachen
gewählt, 1. stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist der Erzgebirgskreis. Der mittelsächsische
Landrat Volker Uhlig wird dabei in Persona den Vorsitz bis zur Ernennung zum Welterbe im Juni
2016 vertreten – auch über seine im jetzigen Sommer endende Amtszeit hinaus. Die Aufgaben
des Vereins liegen neben der Grundfinanzierung und Trägerschaft künftig bei der Verwaltung und
Fortentwicklung der Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří als UNESCO-Welterbe.
Nach der Antragseinreichung im Januar 2014, befindet sich der deutsch-tschechische Welterbeantrag seit Februar dieses Jahres im Prüfverfahren. Im September besichtigt eine Expertenkommission von ICOMOS - dem Internationalen Rat für Denkmalpflege - im Auftrag der UNESCO
die Objekte vor Ort. Die Entscheidung zur Aufnahme in die Welterbeliste wird voraussichtlich im
Sommer 2016 fallen.
Öffentlich präsentieren wird sich das Welterbe-Projekt zunächst zur 39. Sitzung des Welterbekomitees vom 28. Juni bis 8. Juli 2015 in Bonn.
Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Projektmanagement: Matthias Voigt, Telefon: 03733
145 121, E-Mail: [email protected]
Die Mitglieder des Vereins
„Welterbe Montanregion
Erzgebirge e. V., Foto:
Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH.
Vernetzungszirkel zum Thema „Mitarbeitergespräche im Wandel der Zeit“
15 erzgebirgische Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen trafen sich am 6. Mai bei der
Klädtke Metallverarbeitung GmbH in Zschopau zu einem „Vernetzungszirkel“. Damit fand das
im Dezember 2014 beendete dreijährige Projekt „CSRnet ERZ“ eine Fortsetzung unter Regie
Fortsetzung nächste Seite
Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung
der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH. Vorangegangen war der Wunsch der damals 50
Projektteilnehmer aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung, die fruchtbaren entstandenen
Kontakte und Netzwerke auch nach Ende der Projektlaufzeit weiterzuführen.
Schwerpunkt bildete neben einer Unternehmensbesichtigung der Austausch zum Thema „Mitarbeitergespräche im Wandel der Zeit“, das bereits innerhalb des Projektes immer wieder für
Diskussionen und Lösungsbedarf sorgte. Mit Danielle Drechsel, Mitarbeiterin der TU Chemnitz,
wurde eine Referentin gefunden, die unter aktuellen Gesichtspunkten den Wandel der Generationen und ihrer eigenen Sprache beleuchtete. Das Interesse, derartige Treffen weiterhin zum
Gedanken- und Ideenaustausch zu nutzen, ist seitens der Unternehmer groß.
Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, Christoph Wagner, Telefon: 03733 145 125, E-Mail:
[email protected]
Seite 5
EUROPE DIRECT Erzgebirge präsentiert sich mit neuem Internetauftritt
Seit Ende Mai präsentiert sich das Informationszentrum im Internet informativer, benutzerfreundlicher und im neuen Design. Unter www.euinfo.wfe.eu wird das komplexe Konstrukt
EU mit seinen Gremien im Allgemeinen, den Menschen dahinter und den aktuellen Förderprogrammen bürgernah erklärt. Schwerpunkt liegt aber vor allem auf den Inhalten, die Europa und
das Erzgebirge betreffen. Bildungseinrichtungen, Jugendliche, Verbraucher und Arbeitnehmer
finden nützliche, auf sie zugeschnittene Informationen und weiterführende Links. Aufgelistet
ist darüber hinaus eine bunte Vielfalt an informativen Broschüren, die kostenfrei beim
Informationszentrum bestellt werden können. Ein Veranstaltungskalender und der regionale
Newsletter komplettieren das Servicepaket – ergänzend zur regionalen Anlaufstelle vor Ort
im GDZ Annaberg.
Ministerpräsident Tillich besucht den Erzgebirgskreis
Ministerpräsident Stanislaw Tillich besuchte am 26. Mai den Erzgebirgskreis. Er nutzte dies,
um sich über die Entwicklungen und Situation vor Ort und in den Unternehmen zu informieren.
Landrat Frank Vogel hieß ihn herzlich willkommen. Begleitet wurden sie von weiteren Vertretern
aus Politik und Wirtschaft der Region.
Der Tag, der ein volles Programm beinhaltete, begann mit einer Stippvisite in den Schwarzenberger Firmen Watzka Metallwaren GmbH und Roscher Oberflächentechnik GmbH.
Die Watzka Metallwaren GmbH besteht seit 1992 als Familienunternehmen. Hier werden
Briefkästen, Metallkästen für Elektrowerkzeuge und Schließbleche für Türzargen gefertigt.
Laserschneiden und Abkantarbeiten gehören ebenfalls zum Leistungsangebot.
In der Roscher Oberflächentechnik GmbH werden Stahl, verzinkter Stahl und Aluminium
pulverbeschichtet. Die Kunden kommen aus dem allgemeinen Maschinenbau, dem Druckmaschinenbau, der Automobilindustrie, Elektroindustrie, Haus- und Küchengeräteindustrie
und dem Landmaschinenbau.
Geschäftsführer Günter Roscher (2.v.r.) begleitet seine Gäste durch das Unternehmen: Ministerpräsident Stanislaw Tillich (r.), Landrat Frank Vogel (2.v.l.), Bundestagsabgeordneter Günter
Baumann (l.) und Schwarzenbergs Oberbürgermeisterin Heidrun Hiemer.
In der Roscher Oberflächentechnik GmbH fand ein Unternehmerfrühstück statt. In der
Gesprächsrunde, zu der Geschäftsführer mehrerer Betriebe des Erzgebirgskreises anwesend
waren, ging es um wirtschaftliche Themenschwerpunkte wie Breitbandausbau, Grenzkontrollen
und Sicherheit in der Grenzregion, Zollkontrollen und Umsetzung des Mindestlohnes.
Im Anschluss stand ein Besuch der AWO Erzgebirge gGmbH Kreisverband Aue-Schwarzenberg auf dem Programm. In der Gesprächsrunde erfuhr Ministerpräsident Tillich, dass
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u. a. auch Menschen betreuen, die den Anschluss an
den Arbeitsmarkt verloren haben. Sie arbeiten mit dem Jobcenter des Erzgebirgskreises
zusammen, um z. B. Langzeitarbeitslose fit zu machen für die Arbeit in der Wirtschaft. Sie
betreuen Suchtkranke und die Schneeberger Tafel. Der Ministerpräsident lobte das ehrenamtliche Engagement. Er sagte, dass der Freistaat für ein Förderprogramm 3,5 Mio. Euro in den
Haushalt eingestellt hat. Im Garten der Einrichtung zeigten Schülerinnen der evangelischen
Oberschule ein Zumba-Training.
Ministerpräsident Tillich im Gespräch mit Martina Stutzig (2.v.l.) vom Kreisverband AueSchwarzenberg der AWO Erzgebirge gGmbH.
In Olbernhau standen ebenfalls zwei Firmen auf dem Besuchsprogramm.
Die Stahlbau Heimann GmbH stellt u. a. Ausrüstungen für Winterdienstfahrzeuge her wie
Hydraulikanlagen und Schneepflüge.
Geschäftsführer
Norbert Heimann
(2.v. r.) führt seine
Gäste durch das
Unternehmen.
Die AZ Industrietechnik GmbH ist ein Unternehmen der AZ Gruppe. Seit der Gründung in den
1970er Jahren hat sich das Unternehmen von einem kleinen, lokalen deutschen Familienunternehmen zu einem der führenden Anbieter für Leitungstechnik für sensible Gase und andere
Medien mit europaweiten Standorten entwickelt.
Firmengründer
Klaus Zimmermann (r.) und
Dirk Tadewaldt,
Betriebs- und Fertigungsleiter (l.),
mit dem Ministerpräsidenten beim
Rundgang durch
das Unternehmen.
Auf zwei weiteren Stationen gab es Begegnungen mit Bürgerinnen und Bürgern in Neukirchen
und Ehrenfriedersdorf.
Während seines Besuches im Erzgebirgskreis führte der Ministerpräsident viele Gespräche.
So manche Frage, Anregung und Forderung nahm er mit nach Dresden.
Seite 6
Landkreiskurier 05 / 2015
m it t e ilu n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung
Zweiter Unternehmerabend im Erzgebirgskreis
Über 300 Besucher verfolgten am 29. Mai 2015 die „Summer Lounge der Wirtschaft“
auf dem Gelände der Landesgartenschau in Oelsnitz/Erzgeb.
Die erste Auflage der „Summer Lounge der Wirtschaft“ im August 2014 in der Baldauf-Villa
Marienberg ist noch in guter Erinnerung. Das hohe Interesse an dieser Zusammenkunft ist
für die Organisatoren (Landratsamt Erzgebirgskreis, Regionalmanagement Erzgebirge, Erzgebirgssparkasse) Anlass gewesen, den Austausch zwischen Wirtschaft und Politik – auch in
diesem Jahr in einer besonderen Kulisse – am 29. Mai fortzusetzen. Über 300 Gäste sind der
Einladung gefolgt und erlebten im Markrestaurant der 7. Sächsischen Landesgartenschau in
Oelsnitz/Erzgeb. einen gelungenen Abend.
Von rechts: Udo Brückner, Tabea Schäfer, Hans-Christoph Rademann, Horst Drichelt, Jens Kaltofen
Bürgermeister für 25 Jahre Dienstzeit geehrt
Zur Summer Lounge der Wirtschaft 2015. Foto: www.studio2-media.de
Den Auftakt bildete die Ernennung von vier neuen
„Botschaftern des Erzgebirges“:
- Professor Hans-Christoph Rademann, Dirigent, Hochschullehrer, Initiator und Intendant des
Musikfests Erzgebirge
Hans-Christoph Rademann zählt zu den anerkanntesten Chordirigenten und Chorklangspezialisten
weltweit. Das Erzgebirge verdankt dem in Schwarzenberg aufgewachsenen Dirigenten, der heute
die Internationale Bachakademie Stuttgart leitet, die Initiierung des Musikfestes Erzgebirge. Als
Intendant des Festivals folgen seinem Ruf in das Erzgebirge internationale Spitzenensembles
und sorgen für Klangerlebnisse der besonderen Art in der Region.
2015 steht im Zeichen des 25. Jahrestages der Deutschen Einheit. Damit verbunden ist auch
der Blick auf die Entwicklung der einzelnen Landkreise und Kommunen. Insbesondere die ersten
Jahre nach der politischen Wende waren Herausforderung und Abenteuer zu gleich – so auch im
Erzgebirgskreis. Es galt, Strukturen aufzubauen, sich in die neue Verwaltungspraxis einzufinden
und für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Insgesamt 13 Bürgermeister im Erzgebirgskreis
haben seit der ersten Stunde den Weg für eine gute Entwicklung ihrer Kommune bereitet und
können auf eine 25-jährige Dienstzeit zurückschauen. Landrat Frank Vogel brachte im Rahmen
der „Summer Lounge der Wirtschaft“ seine Anerkennung für diese Leistungen zum Ausdruck:
„Sie haben selbstlos fortgesetzt, was mit der friedlichen Revolution 1989/1990 seinen Anfang
nahm. Die meisten unter Ihnen waren Seiteneinsteiger und konnten kaum erahnen, welche
persönlichen, beruflichen und sozialen Konsequenzen die Annahme der Wahl bedeutete. Doch
mit Mut und Engagement nutzten Sie diese Chance in Verantwortung für Ihre Heimat.“
- Tabea Schäfer, Geschäftsführerin der Bahner & Schäfer GmbH Oelsnitz/Erzgebirge
Tabea Schäfer ist Metallbauerin, Geschäftsführerin und Mutter von vier Kindern. Eine Frau mitten
im Leben, der es gelungen ist, den elterlichen Betrieb erfolgreich fortzuführen und zu einem
gefragten Spezialanbieter für Federn zu entwickeln. Soziales Engagement und ein besonderer
Blick für die Stärken ihrer Belegschaft zeichnen die Geschäftsführerin der Bahner & Schäfer
GmbH dabei aus.
- Horst Drichelt, Geschäftsführer der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH und Vorsitzender
des Klein-Erzgebirge e. V.
Horst Drichelt widmet sich als Geschäftsführer der Erzgebirgs-Miniaturschau Oederan GmbH,
dem Erzgebirge im kleinen Format, einer sehr speziellen Aufgabe. Fest verbunden mit der
erzgebirgischen Volkskunst und Volkskultur, trägt er wesentlich zur Wahrung des Brauchtums
in der Region bei.
- Musikkorps der Stadt Olbernhau, Udo Brückner (Vorstandsvorsitz) und Jens Kaltofen (musikalische Leitung).
Eine besondere Botschafterernennung ist die des Musikkorps der Stadt Olbernhau. Denn bisher
wurde erst einmal mit dem EHV Aue ein Verein für sein regionales Engagement ausgezeichnet.
Stellvertretend für das gesamte Orchester, das Musiker zwischen 11 und 81 Jahren eint, nahmen
der musikalische Leiter Jens Kaltofen und der Vorstandsvorsitzende Udo Brückner die Ehrung
als „Botschafter des Erzgebirges“ entgegen.
Diese Persönlichkeiten sind mit ihren besonderen Leistungen nun auch offiziell Fürsprecher
der Region und Teil des Standortmarketings des Regionalmanagements Erzgebirge, das am
19. März 2010 mit der Ernennung der ersten Erzgebirgsbotschafter startete. Weitere Infos zum
Thema Botschafter des Erzgebirges unter www. www.wirtschaft-im-erzgebirge.de/botschafter
Elf von dreizehn geehrten Bürgermeistern waren zur Summer Lounge anwesend.
Foto: www.studio2-media.de
Folgende Bürgermeister wurden für ihre 25-jährige Dienstzeit geehrt:
- Ralf Fischer, Gemeinde Breitenbrunn
- Bernd Reinhold, Gemeinde Crottendorf
- Uwe Staab, Stadt Eibenstock
- Jörg Stephan, Gemeinde Großrückerswalde
- Dieter Lippmann, Gemeinde Heidersdorf
- Gotthard Troll, Stadt Lößnitz
- Stefan Lori, Gemeinde Neukirchen
- Rolf Höfer, Gemeinde Niederwürschnitz
- Hans-Ludwig Richter, Stadt Oelsnitz/Erzgeb.
- Dr. Steffen Laub, Stadt Olbernhau
- Manfred Meyer, Gemeinde Raschau-Markersbach
- Wolfgang Andersky, Stadt Scheibenberg
- Wolfgang Leonhardt, Gemeinde Zschorlau
Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung
Letzte Bürgermeisterkonferenz
in dieser Wahlperiode
Die letzte gemeinsame Bürgermeisterkonferenz in dieser Wahlperiode fand am 1. Juni im
Landratsamt in Annaberg-Buchholz statt. Auch diesmal standen wieder aktuelle Themen auf
der Tagesordnung. Es war die 24. Sitzung seit 2008.
Landrat Frank Vogel dankte den Anwesenden für die konstruktive und offene Zusammenarbeit in den 7 Jahren. Er lobte die sachlichen Diskussionen. Nach Lösungen für anstehende
Probleme habe man stets gemeinsam gesucht. Die Entwicklung des Erzgebirgskreises zu
einer starken Region sei dabei immer oberstes Ziel gewesen.
Der Landrat wünschte allen, die nach dieser Wahlperiode in den Ruhestand gehen, alles Gute.
Seite 7
Thema Asyl - aktuelle Situation im ErzgeStand: 04.06.2015
birgskreis
Unterbringung der Asylbewerber durch den Erzgebirgskreis:
- Gemeinschaftsunterkünfte in Aue-Alberoda: 183 Personen, Drebach: 134 Personen, Olbernhau: 89 Personen
- Zschopau (zeitweilig): 60 Personen
- dezentrale Unterbringung in Wohnungen: 1046 Personen
Informationen zum Thema Asyl werden regelmäßig auf der Homepage des Landratsamtes unter
www.erzgebirgskreis.de – Thema Asyl – veröffentlicht.
Das Referat Soziale Hilfen, Sachgebiet BAföG informiert
Die kommunale Familie
am 1. Juni 2015.
Seinen besonderen Dank richtete der Landrat an den Oberbürgermeister von Marienberg.
Thomas Wittig, der ebenfalls nicht wieder kandidierte, ist seit März 1996 Mitglied des Landesvorstandes des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) sowie Vorsitzender des
SSG-Kreisverbandes Mittlerer Erzgebirgskreis, ab 2008 dann Erzgebirgskreis. Seit 1997 ist
er Präsidiumsmitglied des SSG Sachsen. Durch seine Mitarbeit in zahlreichen Gremien des
SSG (z.B. im Beirat für den kommunalen Finanzausgleich) und mit Ehrgeiz und Kämpfergeist
hat er vieles zum Wohle der kommunalen Familie im Erzgebirgskreis erreicht. Der Landrat
dankte Thomas Wittig für seine Arbeit als SSG-Kreisvorsitzender, für das Vertrauen und die
Verlässlichkeit, die seine Zusammenarbeit mit dem Erzgebirgskreis prägten.
Das Referat Soziale Hilfen informiert
Bis 24. Juni keine personenbezogene Auskunft möglich
In der Zeit vom 19. – 24. Juni 2015 kann das Sachgebiet SGB IX / Landesblindengeld
(Schwerbehindertenrecht) des Landratsamtes keine personenbezogenen Auskünfte geben.
Ursache hierfür ist eine zentrale Umstellung der Software im Freistaat Sachsen. Zugriffe auf
die elektronische Akte sind in dieser Zeit nicht möglich. Anträge können jedoch unabhängig
davon schriftlich, per Fax oder per E-Mail weiterhin gestellt werden.
Die neuen Anträge auf Ausbildungsförderung ab sofort erhältlich
Die neuen Anträge auf Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten für das Schul- und
Studienjahr 2015/2016 sind u. a. im Sachgebiet BAföG sowie im Internet unter www.
erzgebirgskreis.de → Bürgerservice → Formulare → SG BAföG oder www.bafög.de
erhältlich. Zur Fristenwahrung ist zu beachten, dass der Antrag spätestens in dem Monat
zu stellen ist, in dem die Ausbildung beginnt. Empfehlenswert ist eine Antragsabgabe noch
vor Beginn der Ausbildung. Bei Wiederholungsanträgen ist der Ablauf des vorhergehenden
Bewilligungszeitraumes zu beachten! Der Leistungsantrag sollte im Wesentlichen vollständig
(außer Schulbescheinigung) zwei Kalendermonate vor Ablauf des jetzt laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Vor allem Auszubildende, die keinen oder nur unzureichenden
Kontakt zu ihren Eltern bzw. einem Elternteil haben, sollten sich bereits jetzt mit dem Sachgebiet BAföG in Verbindung setzen, damit die Einkommensnachweise der Eltern aus dem
Jahr 2013 rechtzeitig bis zur Bearbeitung des Antrages vorliegen.
Bei Fragen oder Probleme zur Antragstellung kann man sich zu den Sprechzeiten im Sachgebiet
BAföG beraten lassen. Für telefonische Beratungen finden Sie die für Sie zuständigen Mitarbeiter unter Bürgerservice auf der Internetseite des Landratsamtes www.erzgebirgskreis.de
Um eine reibungslose und zügige Abarbeitung aller Anträge zu gewährleisten, bitten wir,
nach Antragsabgabe von Anrufen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Bekanntmachung der Betriebskosten 2014 für Einrichtungen nach SächsFöSchulBetrVO
II. Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr, 2 SächsFöSchulBetrVO (Betreuungsangebote) in Zuständigkeit des öffentlichen Schulträgers Betreuungsdauer: A) fünfstündige BetreuungB) sechsstündige Betreuung
Annaberg-Buchholz, 01.06.2015
F. Vogel, Landrat
Seite 8
Landkreiskurier 05 / 2015
m it t e ilu n g e n a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den automatisierten Datenabgleich des Jobcenters
Der § 52 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) räumt den Jobcentern die Befugnis ein,
Daten über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der Bezieher von Leistungen nach
den Vorschriften des SGB II im Wege eines automatisierten Datenabgleichs mit bestimmten
anderen Leistungsträgern und Stellen abzugleichen, um so in der Vergangenheit liegende
anspruchsschädliche Sachverhalte festzustellen.
Der Datenabgleich dient der Vermeidung bzw. Feststellung von Leistungsmissbrauch und
damit dem Gemeinwohlbelang. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 24.04.2015 (B 4
AS 39/14 R) entschieden, dass SGB II-Bezieher den Datenabgleich der Jobcenter in der
von § 52 Abs. 1 Nr. 3 SGB II vorgesehenen Form hinnehmen müssen. Die Vorschrift sei
laut BSG eine gesetzliche Grundlage im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen
des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB X), die den Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertige, weil sie dem Gebot der Normenklarheit und dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit genüge.
Die Beachtung der Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten während des Anspruches auf
Leistungen nach dem SGB II liegen zudem im eigenen Interesse des Leistungsberechtigten.
Liegen dem Jobcenter falsche oder unvollständige Angaben vor oder werden Änderungen
nicht oder nicht unverzüglich mitgeteilt, muss der Betroffene nicht nur mit der Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern er setzt sich auch der Gefahr
eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens aus.
Fachtag „Fetales Alkoholsyndrom - Wenn Eltern süchtig sind, leiden die Kinder“
Das Netzwerk „Gemeinsam für Kinder - Präventives Hilfesystem im Erzgebirgskreis“ und die
Gleichstellungsbeauftragte für den Erzgebirgskreis laden zum diesjährigen Fach-, Info- und
Begegnungstag „Fetales Alkoholsyndrom - Wenn Eltern süchtig sind, leiden die Kinder“ ein.
Wann? Mittwoch, 24. Juni 2015, 10-17 Uhr
Wo? Kulturhaus in Aue
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe,
Schule, Polizei, Justiz, Gesundheitswesen sowie interessierte Bürger. Als Referent konnte unter
anderem der Kinderarzt und Neuropädiater Prof. Dr. Hans-Ludwig Spohr gewonnen werden. Er
arbeitet als ärztlicher Leiter des FASD-Zentrums Berlin am Charité Campus Virchow Klinikum
Berlin und beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dieser Thematik.
Alkohol in der Schwangerschaft verhindert das gesunde Wachstum des ungeborenen Kindes.
Die dadurch verursachten körperlichen und geistigen Schäden sind nicht heilbar.
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Erzgebirgskreis, als Praxispartner der BA Breitenbrunn, beabsichtigt
zum 01. Oktober 2016
eine/n Studenten/in
im Studiengang Soziale Arbeit Studienrichtung Soziale Dienste
(Kennziffer 31/2015/142-31)
einzustellen.
Ausbildungsstellenbeschreibung:
Bachelor of Arts (Soziale Arbeit) ist eine an einer Berufsakademie ausgebildete Fachkraft,
die in verschiedenen Feldern der sozialen Arbeit zum Einsatz kommt. In diesem Studiengang
beraten sie hilfesuchende Eltern, Kinder und Familien. Sie wirken bei familiengerichtlichen Verfahren mit, fertigen Stellungnahmen und Berichte an und haben regelmäßigen
Klientenkontakt in familiengerichtlichen Verfahren.
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt im Referat Jugendhilfe. Die/Der Studenten/in wird
in alle Aufgabenbereiche der Verwaltung eingeführt und lernt die rechtlichen Grundlagen
der Arbeit eines/r Sozialpädagogen/in kennen und anwenden.
Als persönliche Voraussetzungen erwarten wir:
- abgeschlossene Hochschulreife, Abschluss einer Fachoberschule
(maximaler Notendurchschnitt 3,0)
- soziale Kompetenz
- gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit
- erweiterte PC- Kenntnisse
- Eignung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Familien
- Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Teamfähigkeit
Weitere Informationen erteilt: Frau Beier, Ausbildungsleiterin, Tel.-Nr. 03733 831 1331.
Vollständige Bewerbungsunterlagen können bis zum 30.09.2015 unter Angabe der Kennziffer
31/2015/142-31 an das Referat Recht und Personal, SG Personal, Paulus-Jenisius-Straße
24, 09456 Annaberg-Buchholz, gerichtet werden.
Jedes Jahr kommen in Deutschland 3.000 bis 4.000
Neugeborene mit Fetal Alcohol Spectrum Disorder (FASD)
zur Welt. Jedoch wird angenommen, dass die Dunkelziffer
viel höher ist, da Auffälligkeiten von Kindern oft nicht als
fetale Alkoholeffekte diagnostiziert werden. Oftmals wird
der Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft
auch verschwiegen, was eine hinreichende Diagnose erschwert. Vor diesem Hintergrund sollen
fachliche Informationen und präventive Hilfsmöglichkeiten vermittelt werden, um betroffene
Kinder und Jugendliche besser unterstützen zu können.
Hierzu stehen während der gesamten Veranstaltung weitere kompetente Ansprechpartner im
Kleinen Saal des Kulturhauses Aue zur Verfügung.
Die Anmeldung erfolgt über die Koordinierungsstelle des Netzwerkes unter der Telefonnummer
037296 591-2222.
Die Gleichstellungsbeauftragte informiert
Hilfe für Analphabeten – Koalpha beim
Sächsischen Familientag am 20. Juni
In Sachsen können rund 200.000 Menschen
nicht ausreichend gut lesen und schreiben,
um den schriftlichen Anforderungen im
Alltag und Beruf voll gerecht zu werden.
Doch es gibt Hilfe. Bereits seit 2010 bietet
die Koordinierungsstelle Alphabetisierung
Sachsen – koalpha – fachkundige Beratung
für Menschen, die Probleme mit dem Lesen
und Schreiben haben.
Im Erzgebirge und Vogtland ist Maria Küchler
Ansprechpartnerin für betroffene Menschen sowie deren Angehörige, Nachbarn
und Freunde. Sie vermittelt Lernangebote
und informiert zum Thema „Funktionaler
Analphabetismus“. Wenn Sie Fragen zum
Thema haben, dann kommen Sie zum Stand
von koalpha zum Sächsischen Familientag
am 20.06.2015 in Oelsnitz/Erzgebirge. Auf
die Besucher warten Rätsel und Spiele mit
Buchstaben und natürlich viele Informationen.
Gern geben die Kolleginnen von koalpha auch
telefonisch Auskunft oder vereinbaren eine
Gesprächstermin. Die kostenlose Rufnummer
0800 33 77 100 soll den Schritt, Hilfe zu
suchen, erleichtern. Das Team von koalpha
hilft! Maria Küchler ist telefonisch unter der
Rufnummer 03741 71940-555 oder per Mail:
[email protected] erreichbar.
Weitere Informationen unter www.koalpha.de
Sprechzeiten des Landratsamtes
Montag, Mittwoch u. Freitag Dienstag u. Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
08:00 – 18:00 Uhr
Der Annahmeschluss in allen Zulassungsbehörden des Landkreises ist 30 Minuten vor
Ende der Sprechzeit.
Sprechzeiten der Bürgerbüros des Jobcenters
Montag, Mittwoch, Donnerstag u. Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 18:00 Uhr
Erreichbarkeit der Bürgertelefone des Jobcenters
Montag, Mittwoch
Dienstag
Donnerstag
Freitag
08:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 18:00 Uhr
08:00 – 17:00 Uhr
08:00 – 14:00 Uhr
Landkreiskurier 05 / 2015 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung
Seite 9
Vergabe von Dienstleistungen – Kantinenbetrieb/Essensausgabe im
Verwaltungsgebäude Wettinerstraße 64, 08280 Aue (keine Ausschreibung nach VOL/A)
Der Erzgebirgskreis beabsichtigt im nachfolgenden Objekt Dienstleistungen zu vergeben:
Landratsamt Erzgebirgskreis, Verwaltungsgebäude Wettinerstraße 64, Aue
Die Vergabe des Dienstleistungsauftrages erfolgt an eine Firma:
Die Übernahme der Dienstleistungen erfolgt auf eigenes wirtschaftliches Risiko, im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung.
Beschreibung der zu erbringenden Leistung:
Kantinenbetrieb im Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis
Standort: Wettinerstraße 64, 08280 Aue
Der Kantinenbereich im obigen Gebäude besteht aus einer Küche mit Ausgabetheke einschl.
Lagerraum sowie einem Speiseraum. Die Küche mit Ausgabetheke einschl. Lagerraum
besitzt eine Gesamtfläche von 42,60 m² und wird ab dem 01.09.2015 vermietet.
Vorgelagert ist ein Speiseraum, den Gäste und Beschäftigte frei nutzen können.
Der Küchenbereich wird ohne Inventar vermietet. Das notwendige Inventar ist vom Betreiber
selbst zu stellen. Der Speiseraum ist bestuhlt.
Der Betreiber soll mindestens zwei Mittagessen anbieten. Ein Frühstücks- und Imbissangebot wird nicht gefordert, kann aber angeboten werden.
Es besteht die Möglichkeit, die Kantine während der gesamten Dienstzeiten des Landratsamtes nach eigenem Ermessen zu betreiben. Neben Beschäftigten des Landratsamtes
können auch Besucher und Passanten Angebote der Kantine nutzen. Außerhalb der üblichen
Nutzungszeiten sind eigene Veranstaltungen nicht möglich.
und eigenes Risiko. Der Betrieb ist unter Beachtung aller maßgebenden Gesetze und
behördlichen Vorschriften zu führen. Eine Untervermietung der Räume darf ohne schriftliche
Zustimmung des Vermieters nicht erfolgen.
Vertragsdauer:
Beginn: 01.09.2015
Laufzeit: auf unbestimmte Zeit; eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum
Ende eines Quartals möglich
Anforderung:
Die Unterlagen für diese Dienstleistung sind bis zum 16.07.2015 beim Liegenschaftsmanagement und Servicebetrieb, LSB, Eigenbetrieb des Erzgebirgskreises, Klosterstraße 7,
09456 Annaberg-Buchholz, abzufordern. E-Mail: [email protected], Tel. 03733
831-1830, Fax 03773 831- 85-1830
Versand:
Die Unterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsmuster zur Dienstleistung) werden
unmittelbar nach Abforderung nur per E-Mail zugesandt. Diesbezüglich geben Sie bitte bei
Abforderung der Unterlagen Ihre E-Mail-Adresse bekannt.
Abgabe der Angebote/Bewerbungen:
Das Angebot ist bis zum 30.07.2015 an folgende Anschrift zurückzusenden:
Liegenschaftsmanagement und Servicebetrieb, LSB, Eigenbetrieb des Erzgebirgskreises
– Zentrale Vergabestelle, Klosterstraße 7, 09456 Annaberg-Buchholz
Am Verwaltungsstandort Aue (Wettinerstraße 61 und 64) sind derzeit ca. 405 Personen
beschäftigt. Eine Umfrage im Jahr 2015 ergab 1280 Essenteilnehmer pro Arbeitsmonat,
d. h. ca. 60 Essenteilnehmer pro Arbeitstag.
Mitteilung über die Vergabe:
Der Bewerber, welcher den Auftrag erhalten soll, wird voraussichtlich bis zum 14.08.2015
darüber informiert.
Der Betreiber übernimmt folgende Leistungen:
Geforderte Nachweise:
Bewerber müssen nachweislich für die ausgeschriebenen Leistungen qualifiziert sein.
Bewerber haben zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
nachfolgende Angaben bzw. Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Angaben über die Unternehmenshistorie/Philosophie
- Angaben zur Zubereitung/Produktion des Speiseangebotes
- Einreichen eines voraussichtlichen Kantinenangebotes sowie Beschreibung der Mittagessenversorgung mit Preisangaben,
- Nachweis zur Prüfung der Fachkunde, wie Zertifikate (Gesundheitszeugnis) und Referenzlisten
- Zahlung des monatlichen Mietzins in Höhe von 151,92 €
- Übernahme der laufenden Betriebskosten (Strom, Wasser) von monatlich 262,50 €
- monatliche Betriebskostenpauschale (Heizung) von 67,10 €
- Entsorgung von Speiseresten und Verpackungsmaterialien
- tägliche Reinigung des gesamten Küchenbereiches.
Der Betreiber trägt die Verantwortung für alle seine Mitarbeiter die im Mietobjekt beschäftigt sind hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Hygienebestimmungen,
Gesundheitszeugnisse etc.). Der Betreiber verpflichtet sich, die Haftung gegenüber Dritten
durch den Abschluss einer geeigneten Betriebs- und Produktionshaftpflichtversicherung
zu garantieren. Der Betreiber führt seine Geschäfte auf eigenem Namen, eigene Rechnung
Diese Veröffentlichung ist unter der Webseite des Erzgebirgskreises: www.erzgebirgskreis.de
unter „Aktuelles“ einsehbar.
Ausschreibung zur Vermietung des Imbisses im Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge
Der kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises schreibt den Imbiss im Bergbaumuseum Oelsnitz/
Erzgebirge zur Vermietung aus. Der Imbiss wurde im Jahr 2009 saniert und befindet sich
in gepflegtem Zustand. Der Gastraum mit einer Größe von ca. 50 m 2 enthält 30 Sitzplätze und einen Tresen mit Küchenzeile, Kuchentheke, Schanktisch, Gläser-Spülmaschine,
Eiscrasher, Kaffeeautomat und div. Mobiliar. Zudem befindet sich vor dem Gastraum ein
angenehmer Freisitz, der jedoch möbliert werden muss.
Die angegliederte Kochnische hat eine Größe von ca. 10m2 und ist mit Kühlgerät, Mikrowelle,
Dampfgarer, Spüle, Backofen, Ceran-Kochfeld, Abzugshaube und Spülmaschine ausgestattet.
Das Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge wird jährlich von 25.000 bis 30.000 Besuchern
frequentiert. Zudem bietet das Museum Räumlichkeiten für Vermietungen an, die sowohl
durch Firmen als auch durch Vereine und Privatpersonen rege in Anspruch genommen werden.
Der Bewerber sollte ein kaltes und warmes Imbiss- und Getränkesortiment sowie Eis zu den
Kernöffnungszeiten des Museums anbieten. Außerdem sollte er die Bewirtung bei Museumsveranstaltungen übernehmen, darüber hinaus die Bewirtung bei Vermietungen, wenn
gewünscht. Der Betrieb des Imbisses kann auch über die Öffnungszeiten des Museums
hinaus erfolgen, da ein separater Zugang von der Pflockenstraße vorhanden ist.
Die Vermietung kann ab sofort erfolgen. Vorgesehen sind eine Grundmiete und eine Vorauszahlung für Betriebskosten. Der Bewerber hat die persönlichen Voraussetzungen für die
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zu erfüllen. Die Eignung (Fachkunde, Zuverlässigkeit
und Leistungsfähigkeit) des Bewerbers ist nachzuweisen.
Es sind insbesondere folgende Unterlagen einzureichen:
- Bewirtschaftungs- und Finanzierungskonzept,
- Nachweis der beruflichen Entwicklung, vorzugsweise Führung oder Mitarbeit in einer
Gaststätte/Imbiss.
Bewerber senden ihr Angebot an folgende Anschrift:
kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises
Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge
Pflockenstraße 28
09376 Oelsnitz/Erzgebirge
Telefonische Auskünfte sind unter 037298 9394-0 möglich. Die Angebote sind freibleibend.
Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht mit dieser Veröffentlichung nicht.
Seite 10
Landkreiskurier 05 / 2015
m it t e il u n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge
Erzgebirgskreis - Verfahrensnummer 210163
Gemeinden Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf
Flurbereinigungsbeschluss
I. Entscheidender Teil
1. Anordnung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
Um Maßnahmen der Landentwicklung zu ermöglichen oder auszuführen, Nachteile für
die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, Landnutzungskonflikte aufzulösen und den
Grundbesitz im gesamten Gebiet neu zu ordnen wird nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 – 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge
angeordnet
Die Anordnung gilt für das vom Landratsamt Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde hiermit festgestellte Verfahrensgebiet.
Zum Verfahrensgebiet gehören
- die folgenden Flurstücke der Gemarkung Niederdorf (Gemeinde Niederdorf):
271/1; 286/1; 286/3; 286/4; 286/9; 288/2; 288/3; 288/4; 288/5; 288/6; 288/7; 288/8;
290/1; 290/2; 290/3; 302/1; 302/2; 302/3; 304/1; 304/2; 310; 314; 321; 326/12;
326/13; 326/14; 326/15; 326/16; 326/17; 335; 336; 337; 338; 339; 340; 341; 342;
343; 344; 345; 345a; 346; 347; 348; 350; 351; 353; 354; 355; 356; 357; 357a;
358; 359; 360; 361; 362; 363; 364; 365; 366; 367; 368/1; 369/1; 369/2; 369/3;
371; 372; 378; 387; 391; 392; 397; 400/1; 400/2; 401; 402; 403/1; 403/2; 404/1;
404/2; 404/3; 409/1; 409/2; 409b; 410; 419; 429; 430; 436; 437; 439; 440; 441;
442b; 443; 444; 445; 448; 449; 450; 450a; 451; 452; 453; 454; 455; 456; 457;
458; 459; 460; 461; 462; 467a; 467b; 468; 483a; 483c; 483d; 484a; 484b; 500b;
500c; 500d; 501; 502a; 513a; 810d; 815/2; 815/3; 815/7; 815/14; 818; 819; 819a;
820; 821; 822; 823; 825; 826; 827; 828; 829; 829a; 829b; 830; 831; 831a; 831b;
832; 832a; 833; 834; 835; 836; 837; 838; 838a; 839; 840; 843/2; 846; 847; 847a;
848a; 848b; 850; 852; 857; 858; 872/2; 872/3; 872/4; 872/5; 872/6; 872/7; 872/8;
872/9; 872/10; 872/11; 872/12; 872/13; 872/14; 872/15; 873; 874; 875; 876; 877;
878; 879; 880; 881; 882; 883; 902; 903; 904; 905; 906; 907; 908; 909/1; 910/1;
913; 914; 915; 916; 917; 918; 919; 920; 921; 922; 923; 924; 925; 926; 927; 928;
929; 930; 931; 932; 933; 934; 935; 935a und 936
-die folgenden Flurstücke der Gemarkung Niederwürschnitz (Gemeinde Niederwürschnitz):
1/2; 1/4; 4/2; 4/3; 4/4; 4/5; 4/6; 6/3; 6/4; 6/5; 6/6; 6/8; 6/12; 6/13; 6/14; 6/15;
6/16; 6/17; 6/18; 6/19; 6/20; 6/21; 6/22; 6/23; 6/24; 9c; 19/15; 465/1; 478; 485;
495; 498/2; 508/1; 508/3; 508/4; 513; 514; 517; 558/1; 558/2; 558/3; 566; 567;
607; 608; 609; 894/2; 894/3; 894/4; 894/5; 894/6; 894/7; 894/8; 894/9; 894/10;
894/11; 894/12; 894/13; 894/14; 894/15; 894/16; 894/17; 894/18; 919; 920; 921/1;
921/2; 934; 934a; 935/2; 935/3; 935/4; 937; 938; 939; 940; 941; 942/1; 946; 947;
948; 949; 950/1; 952/1; 954; 954a; 955; 955/1; 955/2; 955/3; 955/4; 955/5; 955/6;
955/7; 955/8; 955/9; 955/10; 955/11; 955/12; 955a; 955i; 956; 956/1; 956/2; 956/3;
956/4; 956/5; 956/6; 956/7; 956/8; 956/9; 956/10; 956/11; 956/12; 956/13; 956/14;
956/15; 956/16; 956/17; 956a; 956b; 956c; 956d; 956e; 956f; 956h; 956i; 956k;
956l; 957a; 957b; 958; 959; 960; 961; 962; 962a; 963 und 964
- die folgenden Flurstücke der Gemarkung Pfaffenhain (Gemeinde Jahnsdorf):
48; 51/1; 53/1; 53/2; 53/4; 53/6; 53/7; 53/8; 55/1; 55/2; 57; 57/1; 57/2; 57a; 59/2;
59/3; 60/1; 62/1; 62/2; 63; 64/1; 65/2; 65/3; 65/4; 65/5; 66; 66a; 67; 67a; 67b;
76/3; 76/4; 76/5; 79; 97; 99/6; 99/7; 99/9; 99/10; 104; 104a; 105b; 105c; 105d;
105/3; 105/5; 105/6; 105/7; 105a; 108/2; 108/3; 108/4; 110a; 112/1; 112/2; 112a;
129/3; 129/4; 129/5; 129/6; 130/1; 130/2; 132a; 132b; 133/2; 133/3; 133/4; 134/1;
134/3; 134/4; 134/5; 134/6; 136a; 139; 165; 313/1; 317/1; 317/2; 317/3; 318a;
320/1; 320/2; 326; 330a; 332; 337; 340; 347/1; 347/2; 348; 349; 350; 367/1; 368
und 370
- die folgenden Flurstücke der Gemarkung Seifersdorf (Gemeinde Jahnsdorf):
288 a; 288 b; 288/2; 288/5; 288/7; 288/8; 290/3; 299 und 357
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den
Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die Eigentümer von selbständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz
unterliegen, sind Teilnehmer am Verfahren.
Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft
entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts (§ 16 FlurbG), die den Namen Teilnehmergemeinschaft Tor zum Erzgebirge
führt und ihren Sitz in Niederdorf hat. Sie steht unter der Aufsicht des Landratsamtes
Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde.
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe
gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis,
Paulus-Jenisius-Str. 24, 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes
Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
II. Hinweise zum Flurbereinigungsbeschluss
1. Öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses
Der entscheidende Teil dieses Beschlusses mit den Hinweisen zum Flurbereinigungsbeschluss
wird von den Gemeinden Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf (Flurbereinigungsgemeinden) und der Stadt Lugau (angrenzende Stadt) sowie im Amtsblatt des Erzgebirgskreises
(Landkreiskurier) öffentlich bekannt gemacht (§ 86 Abs. 2 Nr. 1, § 110 FlurbG).
Jeweils eine Ausfertigung des Flurbereinigungsbeschlusses mit seiner Begründung und
den Hinweisen zum Flurbereinigungsbeschluss sowie eine Gebietsübersichtskarte Maßstab
1:5.000 liegen zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung
in den Verwaltungen der genannten Städte und Gemeinden während der Dienststunden
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus (§ 86 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 1 FlurbG).
Aus der Gebietsübersichtskarte ist die Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes ersichtlich.
Diese Karte ist aber nicht Bestandteil des Flurbereinigungsbeschlusses. Die verbindliche
Verfahrensbeteiligung eines Flurstücks ergibt sich aus dem Verzeichnis der Flurstücke
im entscheidenden Teil dieses Beschlusses.
2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt
dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Landratsamt Erzgebirgskreis anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das
Landratsamt Erzgebirgskreis die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten
lassen (§ 14 FlurbG).
Inhaber von oben genannten Rechten müssen die Wirkung eines vor der Anmeldung
eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem
gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt
worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung
Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet
ermittelt das Landratsamt Erzgebirgskreis aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden,
wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche
Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die
entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss
oder Enteignungsbeschluss vorzulegen.
4. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
4.1Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende Einschränkungen:
a)In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Landratsamtes
Erzgebirgskreis nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen
Wirtschaftsbetrieb gehören (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG).
b)Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, Kies-, Sand- oder
Lehmgruben und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes
Erzgebirgskreis errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden
(§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).
Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt
bleiben. Das Landratsamt Erzgebirgskreis kann den früheren Zustand auf Kosten des
betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich
ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
c)Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen
Fortsetzung nächste Seite
Landkreiskurier 05 / 2015
nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung
des Landratsamtes Erzgebirgskreis beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG).
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Landratsamt Erzgebirgskreis Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
4.2Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen
Holzeinschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Landratsamtes Erzgebirgskreis
– obere Flurbereinigungsbehörde. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt (§ 85 Nr. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, kann das Landratsamt
Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das
mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung
Seite 11
Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der
Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6
FlurbG).
4.3Zuwiderhandlungen gegen die nach 4.1 b) und c) sowie 4.2 getroffenen Anordnungen
sind ordnungswidrig (§ 154 Abs. 1 FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer
Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
III. B e g r ü n d u n g …
F. Vogel, Landrat
DS
Information zum Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Bermsgrün –
Wahl des ehrenamtlichen Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
Das Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung beim Landratsamt Erzgebirgskreis (obere
Flurbereinigungsbehörde) führte am 27. Mai 2015 im Saal der „Erzgebirgsgaststätte Bermsgrün“
die Wahl des Vorstands im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Bermsgrün durch. An
der Teilnehmerversammlung nahmen 27 Bürgerinnen und Bürger teil.
Referatsleiter Hans Mehringer erläuterte die Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und die Grundsätze des Wahlverfahrens. Die obere Flurbereinigungsbehörde hat die Zahl
der zu wählenden Vorstandsmitglieder und Stellvertreter auf je vier festgesetzt. Die von ihr
vorgesehene Vorsitzende des Vorstandes, Carola Aßmann (Sachgebietsleiterin am LRA) stellte
sich den Anwesenden vor.
Zur Wahl stellten sich 9 Kandidaten. Von den anwesenden Wahlberechtigten wurden als Vorstandsmitglieder bzw. Stellvertreter gewählt:
Die untere Forstbehörde informiert
Bodenschutzkalkung 2015 – betroffene Wälder
und Waldwege werden gesperrt
Durch die Forstbezirke (FoB) Chemnitz, Eibenstock, Neudorf und Marienberg des Staatsbetriebes
Sachsen­forst wird in den Wäldern der Gemarkungen Eibenberg, Dittersdorf, Kemtau (FoB Chemnitz), Carlsfeld (FoB Eibenstock), Oberwiesenthal, Hammerunterwiesenthal und Neudorf (FoB
Neudorf) sowie Börnichen, Grünhainichen, Wünschendorf, Krumhermersdorf, Großolbersdorf,
Lengefeld, Lauta und Lauterbach (FoB Marienberg) in der Zeit von Juli bis November 2015
eine Bodenschutzkalkung durchgeführt. Während der Kalkausbringung durch Luftfahrzeuge
werden die be­troffenen Wälder und die durch diese füh­renden Waldwege (nicht dem öffentlichen Verkehr ge­widmete Forstprivatwege) zum Schutz der Waldbesucher vorübergehend
gesperrt. Die gesperrten Gebiete werden mit Hinweisschildern (an den Hauptwegen) markiert.
Bei der Ausbringung des Kalkes durch Luftfahrzeuge besteht die Gefahr, dass Waldbesucher
durch grobes Material und mehr oder minder große Kalksteine getroffen werden können. Zur
eigenen Sicherheit sollten die Waldbesucher das Betreten der gesperrten Gebiete vermeiden.
Weitere Informationen zur Bodenschutzkalkung und den damit verbundenen Waldsperrungen
erteilen die Forstbezirke Chemnitz, Am Landratsamt 3, Haus 5, 09648 Mittweida (Tel. 03727
9566-01); Eibenstock, Schneeberger Str. 3, 08309 Eibenstock (Tel. 037752 5529-0); Neu­dorf,
Siebensäurestraße 21, 09465 Sehmatal-Neudorf (Tel. 037342 1411-0) und Marienberg, Markt
3, 09496 Marienberg (Tel. 03735 6611-0).
Vorstandsmitglieder
Persönlicher Stellvertreter
André Blechschmidt
Klaus Richter
Bernd Weigel
Kai Schuffenhauer
Rico HenknerSabine Nöhring
Christian Arnold
Matthias Arnold
Die von der Teilnehmerversammlung gewählten Vorstandsmitglieder und Stellvertreter nahmen die Wahl
an. Sie wurden anschließend vom Referatsleiter auf ihre Obliegenheiten verpflichtet. Die Bestellung
der Vorstandsvorsitzenden, Carola Aßmann, wurde vom gewählten Vorstand einstimmig bestätigt.
Die Vorstandsmitglieder sind die örtlichen Ansprechpartner für die Teilnehmer (Eigentümer, der im
Verfahrensgebiet liegenden Grundstücke). Die Teilnehmer und alle am Verfahren interessierten Bürger
sind eingeladen, sich jederzeit mit ihren Wünschen und Anregungen aktiv in das Verfahren einzubringen.
Carola Aßmann, Vorstandsvorsitzende
Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Neudorf
„Aktualisierung der Waldbiotopkartierung
im Privatwald in Sachsen 2015“
Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10
SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden. Für die im Jahr 2015
durchzuführende „Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Privat­wald in Sachsen“ hat
der Staatsbetrieb Sachsenforst nachstehend genannte Büros mit Un­ter­suchungen beauftragt:
- Forsthaus Stangengrün, Herr Lutz Wolf, 08107 Kirchberg
- Büro Volker Marx, 01737 Tharandt OT Großopitz
- IBN-Forst- und Umweltplanungen, Herr Neef, 08060 Zwickau.
Die Mitarbeiter der Büros werden die zu untersuchenden Flächen im Erzgebirgskreis im
Sinne des § 40 Abs. 6 SächsWaldG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG von Mai bis Oktober
2015 begehen. Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb folgender Städte und Gemeinden: Annaberg-Buch­holz, Breitenbrunn, Drehbach, Ehrenfriedersdorf, Elterlein, Gelenau,
Grünhain-Beier­feld, Johanngeorgenstadt, Mildenau, Schwarzenberg, Thermalbad-Wiesenbad.
Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.
Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Herr Wendt vom Referat 54 der Geschäftsleitung
des Staatsbetriebes Sachsenforst (Tel. 03501 468319).
Die untere Wasserbehörde informiert
Hinweis zur Anpassung von Abwasseranlagen an den Stand der Technik
Die Anpassung der Abwasserentsorgung an den Stand der Technik hat bis zum 31.12.2015 zu
erfolgen. Die Umrüstung von bestehenden Anlagen oder der Ersatzneubau wird durch die Sächsische Aufbaubank gefördert. Eine Förderung erhält nur der, der seine umgerüstete Anlage bis
zum 31.12.2015 in Betrieb nimmt. Vor Inbetriebnahme der Anlage, das heißt vor der Einleitung
der gereinigten Abwässer in ein oberirdisches Gewässer bzw. das Grundwasser (Versickerung)
oder in eine Entwässerungsanlage, ist die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer
Vereinbarung zur Indirekteinleitung erforderlich. Der Endtermin für die Anpassungsfrist ist fast
erreicht, demzufolge erhöht sich gegenwärtig die Anzahl der gestellten wasserrechtlichen Anträge
drastisch. Das Landratsamt Erzgebirgskreis als untere Wasserbehörde weist in diesem Zusam-
menhang darauf hin, dass Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis, welche nach dem 30.09.2015
im Landratsamt Erzgebirgskreis eingehen, unter Umständen nicht mehr rechtzeitig zum Jahreswechsel beschieden werden können. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, unverzüglich
die notwendige wasserrechtlich Erlaubnis beim Landratsamt Erzgebirgskreis zu beantragen. Um
eine zügige Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
nur vollständige Antragsunterlagen bearbeitet werden können. Der Umfang der Antragsunterlagen
ist auf dem Antragsformular eindeutig dargestellt. Bei fehlenden oder falschen Angaben werden die
Antragsunterlagen zur Überarbeitung komplett zurückgesendet. Die Bearbeitung der Wasserrechtsanträge erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen Antragsunterlagen.
Seite 12
Landkreiskurier 05 / 2015
m it t e il u n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung
Badesaison eröffnet – Hinweise zum Trinkwasserschutz
Mit Beginn des Sommers und dem Ansteigen der Temperaturen wächst das Bedürfnis nach
einem kühlen Bad in angenehmer Umgebung, also möglichst in freier Natur und ungestörter
Atmosphäre. Neben den vorhandenen natürlichen Badeseen und Freibädern, werden zunehmend auch vermeintliche Liegeflächen und Badeplätze an unseren Talsperren und Teiche in
Naturschutzgebieten aufgesucht.
An dieser Stelle weist die untere Wasserbehörde darauf hin, dass das Baden in sämtlichen
Trinkwassertalsperren des Erzgebirgskreises und in Naturschutzgebieten strengstens verboten ist. Bereits das Betreten der Schutzzone I und/oder das Lagern im Uferbereich sind nicht
erlaubt. Zur Schutzzone I der Trinkwassertalsperren gehören das Ufer der Talsperren sowie
eine ca. 100 m breite Uferzone. Es wird rund um die Schutzzone I mit Schildern „Trinkwasserschutzgebiet“ darauf hingewiesen. Die sieben Trinkwassertalsperren im Erzgebirgskreis
haben eine überregionale Bedeutung für die Wasserversorgung. Aus den Talsperren werden
ca. eine Million Einwohner im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis, in Mittelsachsen sowie in
den Städten Chemnitz und Zwickau mit Trinkwasser versorgt. Zum Schutz dieser Wasservorkommen sind Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In den Schutzgebietsverordnungen der
Trinkwassertalsperren ist das Betreten der Schutzzone I, das Nutzen des Uferbereiches als
Liegewiese sowie das Baden verboten und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden.
Die Talsperren, deren Zuflüsse sowie das abgegebene Rohwasser werden von der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen genauso regelmäßig und umfassend kontrolliert, wie
das aus den Wasserwerken abgegebene Trinkwasser. Dem Schutz der Ressource Trinkwasser
vor Beeinträchtigungen v. a. auch vor hygienischen Belastungen kommt eine hohe Bedeutung
zu. Niemand möchte Wasser trinken, in dem zuvor jemand gebadet hat!
Wir setzen auf Ihre Einsicht und Sensibilität gegenüber dem Schutzgut Trinkwasser. Schützen
Sie Ihr eigenes Trinkwasser und halten Sie sich an das bestehende Badeverbot in Trinkwassertalsperren!
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert
An alle Hausschlächter und Personen mit „alter Sachkundebescheinigung“
zum Schlachten und Töten von Tieren
Neuausstellung des Sachkundenachweises gemäß Artikel 21 Absatz 6 der VO
(EG) Nr. 1099/2009 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit
der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1099/2009
des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV) vom 20. Dezember 2012
(BGBl. I S. 2982)
Die Sachkundebescheinigung zum Schlachten und Betäuben von landwirtschaftlichen Nutztieren
nach altem Recht (Ausstellung bis zum 31.12.2012) muss bis zum 8. Dezember 2015 umgeschrieben worden sein. Neu im Sachkundenachweis sind die Angaben zur Tierart, der Betäubungsmethode, der Betreuung der Tiere und dem Einhängen und Hochziehen der Schlachtkörper.
Dies betrifft alle Fleischer mit der alten Sachkundebescheinigung zum Schlachten und Töten von
Tieren. Dies betrifft auch Personen, die diese Bescheinigung ebenfalls besitzen. Zum Beispiel
fallen Gewerbetreibende darunter, welche die Schlachtung für andere (beruflich, gewerbsmäßig
als „gewerbsmäßiger Hausschlachter“) durchführen. Ebenso ist die Schlachtung nach Art. 11
(direkte Abgabe kleiner Mengen von Geflügel, Kaninchen und Hasen im landwirtschaftlichen
Betrieb) betroffen. Weiterhin müssen Personen, welche die Schlachtung in einem zugelassenem
Schlachtbetrieb durchführen, ihre Sachkundebescheinigung umschreiben lassen. Für den Abschuss
von Gehegewild (zur Abgabe) ist auch ein Sachkundenachweis gemäß Art. 7 Absatz 2 der VO
(EG) Nr. 1099/2009 sowie die Erfüllung der waffenrechtlichen Voraussetzungen erforderlich.
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig.
Den Antrag für den neuen Sachkundenachweis können Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises herunterladen oder diesen im Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
abholen. Falls Sie weiterhin die Schlachtung und Tötung ausführen möchten, füllen Sie bitte
den Antrag bis zum 31. August 2015 aus und fügen Sie ein Passbild und eine Kopie Ihrer alten
Sachkundebescheinigung bei.
Diesen ausgefüllten Antrag mit den Anlagen senden Sie bitte an das
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
Für Rückfragen stehen wir unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
03771 277-3371 und 03771 277-3350
Dr. Stein, Amtstierarzt
Tierseuchenübung im Landkreis
Gymnasium in Olbernhau bekommt eine Aula
Am 20. Juni 2015 findet im Erzgebirgskreis in Marienberg OT Rübenau
zwischen 7:30 Uhr und 13:00 Uhr erstmals eine Tierseuchenübung
„Verdacht auf Maul- und Klauenseuche“ unter Einbeziehung eines Landwirtschaftsbetriebes statt. Die Übung dient dazu, die Zusammenarbeit
des Lebensmittel- und Veterinäramtes mit dem Katastrophenschutz
für den Ernstfall zu trainieren. Die Landwirtschaft ist ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor in der Region. Mehr als 1/3 der Gesamtfläche des
Landkreises wird landwirtschaftlich genutzt (63.000 ha). Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Rinder- und Schweinehaltung.
Der Erzgebirgskreis als Schulträger hat sich in enger Abstimmung und Unterstützung mit der Stadt Olbernhau
entschieden, am Gymnasium Olbernhau eine Aula anzubauen. Am 28. Mai wurde der Grundstein gelegt.
Beschlüsse in den zuständigen Gremien des Erzgebirgskreises waren erforderlich, Fördermittel und notwendige Eigenmittel zu beschaffen. Finanzielle Unterstützung erfährt das Vorhaben mit einer Plansumme
von insgesamt 1,6 Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen (ca. 637.000 Euro), den Erzgebirgskreis (ca.
742.000 Euro) und die Stadt Olbernhau (ca. 219.000 Euro). Die Aula wird 199 Sitzplätze haben. Der Anbau
bietet dann beste Möglichkeiten für Veranstaltungen verschiedenster Art. Im Projekt sind eine Bühne sowie
geeignete Licht- und Tontechnik sowie eine Mensa geplant. Auch für den Unterricht und die Abiturprüfungen
ist eine Nutzung vorgesehen. Die Fertigstellung der Aula ist 2016 geplant.
„Unser Dorf hat Zukunft“ – Jury des Landeswettbewerbes
in Erlbach-Kirchberg
Am 2. Juni 2015 bereiste die Jury des Landeswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ den diesjährigen
Kreissieger des Erzgebirgskreises, Erlbach-Kirchberg. Im Rahmen einer Rundfahrt verschafften sich die
Mitglieder der Jury einen ersten Überblick über die Wirtschaft, Infrastruktur sowie das landschaftliche Umfeld
der Kommune. Als Neuheit konnte ein Biotop mit Teich und Schutzhütte präsentiert werden, das im Rahmen
einer Ausgleichsmaßnahme entstanden ist. Die Jury nahm extra auf einem Traktoranhänger Platz, um diesen
Punkt innerhalb des strengen Zeitrahmens besichtigen zu können. Ebenfalls beeindruckt zeigte sich die Jury
von der Herzlichkeit und dem Engagement der Bewohner des Ortes.
Erlbach-Kirchberg geht als eine von 17 Ortschaften um den Titel ins Rennen. Der Sieger im Landeswettbewerb
wird am 6. Juli in Rammenau bekannt gegeben.
Weitere Informationen: https://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/55.htm Die Jury des Landeswettbewerbes in Erlbach-Kirchberg.
Landkreiskurier 05 / 2015
mit t e ilunge n a us ande re n öffe nt li chen berei chen
Seite 13
Mitteilungen aus anderen öffentlichen Bereichen
Öffentliche Bekanntmachung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachen (ZAS) hat in der Verbandsversammlung
am 2. Juni 2015 die Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen
(Müllumladestationen) des ZAS und die Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen
(Müllumladestationen) beschlossen.
gez. Dr. Scheurer
Landrat und Verbandsvorsitzender
Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen - MUSTen) des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen
(ZAS) - Benutzungsordnung
Auf der Grundlage
- des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212),
- des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom 31. Mai
1999 (GVBl. S. 261),
- des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August
1993 (GVBl. S. 815, ber. S. 1103),
- der Nachweisverordnung (NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298),
- der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (GVBl. S. 577),
- der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen vom 9. Februar
2011,
- der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen über den Maßnahmenteil der
1. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AbfwMaßnahmenS) vom 20. Oktober 2014,
jeweils in der gültigen Fassung
erlässt der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) nach Zustimmung der
Landesdirektion Sachsen zu den Entsorgungsausschlüssen für Abfälle gemäß § 20 Abs.
2 KrWG mit Bescheiden vom 14. April 2015, Az.: C43B-8630/1/6 und vom 8. Juni 2015,
Az.: C43B-8630/18/3, die durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 2. Juni 2015
beschlossene Benutzungsordnung
§1
Allgemeines
(1) Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne von § 3 Abs. 1 des SächsABG
betreibt der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen Abfallentsorgungsanlagen
zum Umschlagen von Abfällen (§ 4 Abs. 2 SächsABG) und schließt Verträge mit Dritten
zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in seinem Verbandsgebiet.
(2) Alle im Verbandsgebiet anfallenden Abfälle, für die gemäß § 4 der Verbandssatzung der
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen zuständig ist und die den Überlassungspflichten nach § 20 Abs. 1 KrWG unterliegen und nicht von der Entsorgung ausgeschlossen
werden, sind auf einer der nachfolgend aufgeführten Abfallentsorgungsanlagen anzuliefern:
1. Müllumladestation Himmlisch Heer, Erzgebirgskreis
2. Müllumladestation Lumpicht, Erzgebirgskreis
3. Müllumladestation Lipprandis, Landkreis Zwickau und
4. Müllumladestation Niederdorf, Erzgebirgskreis.
(3) Werden Abfälle aufgrund von anderen vertraglichen Vereinbarungen durch den ZAS
entsorgt, so gelten die Bestimmungen der Benutzungsordnung entsprechend, soweit
nichts anderes vereinbart ist.
§2
Geltungsbereich
(1) Diese Benutzungsordnung ist verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen
(im Folgenden: Nutzer genannt), welche die Entsorgungsleistungen des ZAS auf seinen
Abfallentsorgungsanlagen nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung in Anspruch nehmen, insbesondere
- gewerbliche und private Besitzer und Anlieferer von Abfällen,
- Abfallbeförderer,
- beauftragte Dritte zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und
- Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(2) Sie ist gleichermaßen verbindlich für Personen, die das Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlagen des ZAS für andere Tätigkeiten betreten, wie z. B. zur Ausübung einer
Kontrollaufgabe nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Andere Betretungsrechte (z. B. nach dem Ordnungs-, Straf- oder Polizeirecht) werden
davon nicht berührt.
(4) Die Abfallentsorgungsanlagen des ZAS dürfen nur von den Nutzern nach Absatz 1 betreten
oder befahren werden. Unbefugten ist das Betreten nicht gestattet. Einzelheiten kann der
ZAS durch Anordnungen regeln.
(5) Auf Abfallentsorgungsanlagen, an denen Wertstoffhöfe zur Verfügung stehen, gilt zusätzlich
die Benutzungsordnung Wertstoffhöfe im Erzgebirgskreis.
§3
Annahme und Ausschluss von Abfällen
(1) Der ZAS nimmt die als Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Abfallarten mit zugewiesener Abfallschlüsselnummer (ASN) an. Abfälle, die nicht zur Annahme zugelassen
sind, werden zurückgewiesen.
(2) In der Anlage 1 nicht aufgeführte Abfälle sind von der Entsorgung durch den ZAS ausgeschlossen. Bei Vorliegen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen kann die Anlage
1 durch den ZAS fortgeschrieben werden. Änderungen der Anlage werden ortsüblich
bekannt gemacht.
(3) Abfälle aus dem gewerblichen Bereich sind rechtzeitig beim ZAS zur Entsorgung zu
beantragen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Nachweisverordnung (NachwV).
Anlieferungen von Abfällen haben unter Vorlage eines Übernahmescheines gemäß Anlage
2 zu erfolgen.
(4) Bei der Anlieferung gefährlicher Abfälle ist nach Abschnitt 4 der Nachweisverordnung zu
verfahren.
(5) Der ZAS kann für die Entsorgung von Abfällen die Zuweisung auf bestimmte Abfallentsorgungsanlagen veranlassen. Im Einzelfall können Annahmebedingungen (z.B. Verpackung
von Abfällen, Anlieferzeiten und –mengen) gesondert geregelt werden.
(6) Die Gebühren für die Annahme von Abfällen werden durch gesonderte Satzungen geregelt.
§4
Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen
(1) Alle Nutzer sind bei Abfallanlieferungen verpflichtet, bei der Einfahrt auf die Abfallentsorgungsanlage einzeln und in Schrittgeschwindigkeit auf und über die Waage zu fahren
und beim Betriebspersonal die verlangten Kenndaten anzugeben.
Anzugebende Kenndaten sind z.B.:
- Kfz-Kennzeichen des Anliefererfahrzeuges,
- Anschrift des Zahlungspflichtigen,
- Art des Abfalls und
- Name und Anschrift des Abfallerzeugers.
(2) Die Nutzer haben den Weisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten. Alle Nutzer werden
grundsätzlich durch das Betriebspersonal vor dem Abladen der Abfälle eingewiesen.
(3) Die Nutzer haben sich auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlagen so zu
verhalten, dass die Ordnung und Sicherheit gewährleistet wird, der Betriebsablauf nicht
gestört wird und das Betriebspersonal sowie andere Nutzer nicht gefährdet oder geschädigt
werden. Die in § 1 Abs. 2 aufgeführten Entsorgungsanlagen des ZAS sind videoüberwacht.
(4) Die Abfälle sind in Fahrzeugen anzuliefern, die gewährleisten, dass Verunreinigungen und
Verwehungen von Abfällen auf öffentlichen Verkehrsflächen und auf dem Betriebsgelände
ausgeschlossen werden. Belästigungen während des Transports der Abfälle durch Geruch,
Staub oder Lärm sind zu vermeiden.
(5) Bei Betriebsstörungen der Abfallentsorgungsanlagen kann die Annahme von Abfällen
sofort eingestellt werden. Das Betriebspersonal kann die Nutzer an eine andere Abfallentsorgungsanlage des ZAS verweisen. Damit ggf. entstehende Mehraufwendungen
werden nicht ersetzt.
(6) Das Betriebspersonal ist berechtigt, die Abfälle vor dem Entladen zu überprüfen. Im
Zweifelsfall kann es die Entnahme und Untersuchung von Proben anordnen. Die Kosten
Fortsetzung nächste Seite
Seite 14
Landkreiskurier 05 / 2015
m it t e il u n g e n a u s a n d er en ö f f e n t l i c h e n be re ic h e n
für derartige Untersuchungen trägt im Falle einer Falschdeklaration der zur Nutzung
Berechtigte. Das Betriebspersonal ist berechtigt, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen
für die Annahme von Abfällen Abfallanlieferungen zurückzuweisen, auch wenn die Abfälle
bereits entladen worden sind. Alle in diesem Zusammenhang zusätzlich entstehenden
Kosten trägt der Nutzer.
(7) Für technologisch und arbeitsorganisatorisch bedingte Wartezeiten bestehen keinerlei
Ansprüche gegen den ZAS.
(8) Das Betreten von anderen Gebäuden oder Einrichtungen auf den Abfallentsorgungsanlagen
des ZAS ist nur mit Genehmigung des Betriebspersonals gestattet.
(9) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist auf den Entsorgungsvorgang beschränkt.
(10)Rauchen und offenes Feuer sind auf dem Betriebsgelände verboten.
(11)Die Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen gibt der ZAS gemäß seiner Verbandssatzung ortsüblich bekannt. Über Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten wird
durch Aushang informiert.
§5
Eigentumsübergang
(1) Mit der Annahme gehen die Abfälle in das Eigentum des ZAS über.
(2)Der ZAS ist nicht verpflichtet, auf dem Gelände der Entsorgungsanlagen und deren Annahmeeinrichtungen nach verloren gegangenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen.
Auf den Anlagen gefundene Wertgegenstände werden als Fundsache behandelt.
(3)Das Auslesen/Aussortieren und Mitnehmen von Gegenständen (u. a. Abfälle, Wertstoffe,
Elektroaltgeräte und Metallschrott) ist verboten.
(4)Handel- und Tauschgeschäfte sind auf dem Gelände der Abfallentsorgungsanlagen untersagt.
§6
Verkehrsflächen
(1) Die Verkehrsflächen der Abfallentsorgungsanlagen sind nicht dem öffentlichen Verkehr
gewidmet. Die Verkehrsregelung erfolgt durch Verkehrsschilder und Handzeichen des
Betriebspersonals. Die Nutzer haben ihre Fahrweise und Geschwindigkeit an die jeweilige Situation anzupassen. Unabhängig davon sind als Höchstgeschwindigkeit auf allen
Verkehrsflächen 10 km/h zugelassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
(2)Es dürfen nur die ausgeschilderten bzw. gekennzeichneten Fahrwege benutzt werden.
Sonstige Flächen dürfen nur auf besondere Anweisung des Betriebspersonals befahren
werden. Einschränkungen des Fahrverkehrs aus betriebstechnischen oder anderen
sachlichen Gründen sind hinzunehmen und zu beachten.
(3)Das Parken von Fahrzeugen sowie das Abstellen von Behältern sind nur auf ausgewiesenen
Flächen und nach Zuweisung durch das Betriebspersonal gestattet.
(4)Das Befahren der Abfallentsorgungsanlagen ist nur mit geeigneten Fahrzeugen gestattet.
Offensichtlich ungeeignete Fahrzeuge werden durch das Betriebspersonal zurückgewiesen.
(5)Bei einem Defekt an einem Fahrzeug oder bei einem liegen gebliebenen Fahrzeug kann
das Betriebspersonal Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ungestörten Betriebsablaufes einleiten. Für dabei ggf. entstehende Schäden haftet der ZAS nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen sind die Kosten für Mehraufwendungen oder Schäden
von dem zur Nutzung Berechtigten zu tragen.
§7
Entladung und Arbeitssicherheit
(1) Auf den Abfallentsorgungsanlagen des ZAS finden neben den gesetzlichen Vorschriften zum
Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit (u. a. ArbSchG, ArbStättV u. ASiG) insbesondere die
Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) des zuständigen Unfallversicherungsträgers, der Unfallkasse Sachsen (u. a. DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 114-005 und DGUV
Regel 114-013) Anwendung.
(2)Für die Nutzer erlässt der ZAS Regelungen zur Sicherheit beim Entladen der Abfälle im
Kleinanlieferbereich sowie für die Entladung von Fahrzeugen an den Müllumladestationen
in Form von Merkblättern. Diese werden durch Aushang im Betriebsgelände der Anlagen
den Nutzern zur Kenntnis gebracht.
(3) Die allgemeinen und speziellen Vorschriften zur Unfallverhütung sind von den Nutzern
strikt zu beachten und einzuhalten. Verstöße gegen die Regelungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
(4) Die Nutzer haben selbst für einen ordnungsgemäßen und zügigen Entladevorgang zu
sorgen. Die Abfälle bzw. Wertstoffe müssen vom Anlieferer nach den Anweisungen des
Anlagenpersonals selbst sortiert werden.
§8
Haftung
(1) Für Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung oder dem Betreten der Abfallentsorgungsanlagen haftet der ZAS gegenüber dem Geschädigten nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit seines Personals.
(2) Der ZAS haftet nicht für Kosten, die durch die Zurückweisung von Abfällen entstehen.
(3) Der ZAS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass seine Abfallentsorgungsanlagen wegen Betriebsstörungen oder Wartungsarbeiten nicht oder nicht in vollem Umfang
genutzt werden können.
(4)Bei unbefugtem Betreten haftet der ZAS nicht für Unfälle oder sonstige Schadensfälle.
(5) Die Nutzer haften für Schäden, die dem ZAS oder seinem Betriebspersonal bei der
Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen entstehen, es sei denn, es wird der Nachweis
erbracht, dass der Nutzer die Schäden nicht verschuldet hat.
(6) Die Nutzer haben den ZAS von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§9
Auskunftspflicht
(1) Die Nutzer sind verpflichtet, die gem. § 4 Abs. 1 erforderlichen Angaben zu machen.
(2) Im Einzelfall können weitere Angaben und Nachweise verlangt werden, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Anlagenbetriebes
erforderlich ist.
§ 10
Weitere Anordnungen
Der ZAS kann zum Vollzug dieser Benutzungsordnung allgemeine oder für den Einzelfall
bestimmte Anordnungen erlassen. Diese Anordnungen sind von den Nutzern zu befolgen.
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach § 46 SächsKomZG in Verbindung mit § 124 SächsGemO und § 17 SächsABG kann
der ZAS Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße ahnden.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a. entgegen § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung i. V .m. § 20 Abs. 1 KrWG Abfälle
nicht an einer Abfallentsorgungsanlage des ZAS anliefert,
b. entgegen § 3 Abs. 2 ausgeschlossene Abfälle anliefert oder anliefern lässt,
c. entgegen § 4 Abs. 1 falsche Angaben über die Herkunft, Art und Zusammensetzung
der Abfälle macht,
d. entgegen § 4 Abs. 2 die Anordnungen des Zweckverbandes nicht befolgt,
e. entgegen § 4 Abs. 10 dem Rauchverbot zuwiderhandelt
f. entgegen § 5 Abs. 3 unbefugt Gegenstände aussortiert oder mitnimmt und
g. entgegen § 7 Abs. 3 die allgemeinen und speziellen Vorschriften zur Unfallverhütung missachtet.
Zusätzliche Kosten, die dem Verband durch eine Ordnungswidrigkeit entstehen, hat der Verursacher in voller Höhe zu tragen.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen
(Benutzungsordnung) vom 16. Januar 2013 außer Kraft.
Stollberg, den 4. Juni 2015
(Siegel)
Dr. C. Scheurer
Landrat und Verbandsvorsitzender
Anlagen:
Anlage 1: Abfallannahmekatalog
Anlage 2: Übernahmeschein
Landkreiskurier 05 / 2015
mit t e ilunge n a us ande re n öffe nt li chen berei chen
Seite 15
Anlage 1 Benutzungsordnung Müllumladestationen
(1)
(2)
(3)
(3)
(3)
(3)
Seite 16
Landkreiskurier 05 / 2015
m it t e il u n g e n a u s a n d er en ö f f e n t l i c h e n be re ic h e n
Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen
(Müllumladestationen) des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen
(ZAS) - Gebührensatzung
Auf der Grundlage
- des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom 31. Mai
1999 (SächsGVBl. S. 261) rechtsbereinigt mit Stand vom 27. Januar 2012,
- des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19.
August 1993 (SächsGVBl. S. 815, ber. S. 1103),
- des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418),
- der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen vom 9.
Februar 2011 und
- der Benutzungsordnung für die Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
jeweils in der gültigen Fassung
erlässt der ZAS die durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 2. Juni 2015
beschlossene Gebührensatzung.
§1
Gebührentatbestand
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) erhebt für das Vorhalten und die
Benutzung seiner Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) Gebühren zur Deckung
aller im Zusammenhang mit der Entsorgung der in § 2 Abs. 1 aufgeführten Abfallarten
anfallenden Kosten nach den Bestimmungen dieser Satzung.
§2
Gebührenmaßstab
(1)Die Gebühr für alle zur Annahme zugelassenen Abfälle bemisst sich nach der Abfallart
gemäß Anlage dieser Satzung und der durch Wägung ermittelten Masse in (t).
(2) Bei Störungen oder Ausfall der Wägetechnik kann bei Zustimmung des Gebührenschuldners die Ermittlung der Gebühr vom Betriebspersonal durch eine Schätzung der
Masse erfolgen. Der Gebührenschuldner dokumentiert durch seine Unterschrift sein
Einverständnis zu dieser Schätzung. Wird die nach Satz 1 erforderliche Zustimmung
verweigert oder ist eine Schätzung der Masse nicht möglich, kann der Gebührenschuldner vom Betriebspersonal auf eine andere Abfallentsorgungsanlage des ZAS
verwiesen werden.
(3) Bei der Anlieferung von vermischten Abfällen, die einer Abfallart i.S.v. § 2 Abs. 1
i.V.m. der Anlage zu dieser Satzung nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird
die Abfallart mit dem höheren Gebührensatz gem. § 3 für die Ermittlung der Gebühr
zugrunde gelegt. Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal über die Zuordnung
der Abfälle.
§3
Gebührensatz
(1)Für den Gebührensatz gilt die Anlage dieser Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieser
Satzung.
(2) Ungeachtet von Absatz 1 wird für jede Anlieferung eine Mindestgebühr von 10,00 €/
Anlieferung erhoben.
(3) Für die Anlieferung geringer Mengen bis zu einer geschätzten Masse von 50 kg kann
von einer Wägung abgesehen werden.
anliefert. Weist der Anlieferer dem ZAS nach, dass er die Abfälle im Auftrag eines Dritten
anliefert, so ist der Dritte abweichend von Satz 1 Gebührenschuldner. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§5
Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Übergabe der Abfälle im Eingangsbereich der
Abfallentsorgungsanlagen (Müllumladestationen) an das Betriebspersonal.
(2) Die Gebührenschuld wird mit ihrer Entstehung fällig und ist beim Betriebspersonal zu
begleichen (Barzahlung), sofern in dieser Satzung keine anderen Regelungen vorgehen.
Ein entsprechender Quittungsbeleg wird dem Gebührenschuldner ausgehändigt.
(3) Ist der Gebührenschuldner eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. ein von ihr
beauftragter Dritter im Sinne von § 22 KrWG, so wird die Gebühr mit einem Gebührenbescheid festgesetzt und innerhalb von zwei Wochen fällig.
(4) Gebührenschuldner, die nicht die Voraussetzungen des Absatzes 3 erfüllen, können
auf Antrag unter Angabe von Gründen von der Barzahlung freigestellt werden. Über
den Antrag entscheidet die Verbandsverwaltung. Im Falle der Freistellung gelten die
Rechtsfolgen des Absatzes 3 entsprechend.
§6
Stundung, Niederschlagung, Erlass und Verzinsung der Gebührenschuld
(1) Für die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass und die Verzinsung der Gebührenschuld
gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes
(SächsKAG) und der Abgabenordnung (AO) entsprechend.
(2) Wird einem Antrag auf Stundung die Zustimmung erteilt, werden Zinsen in Höhe von
0,5 von Hundert je Monat erhoben. Stundungszinsen sind nur für volle Monate zu
erheben, angefangene Monate bleiben außer Ansatz.
(3) Hat der Gebührenschuldner keine Stundung beantragt bzw. wurde der Antrag auf
Stundung abgewiesen, werden Säumniszuschläge in Höhe von 1,0 von Hundert für
jeden angefangenen Monat erhoben.
(4) Über Stundung, Niederschlagung oder Erlass entscheidet der Verbandsvorsitzende.
Er kann diese Entscheidung auf die Verbandsverwaltung delegieren.
§7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für
die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbands Abfallwirtschaft Südwestsachsen (Gebührensatzung) vom 29. November 2012 außer Kraft.
Stollberg, den 4. Juni 2015
(Siegel)
Dr. C. Scheurer
Verbandsvorsitzender
Anlage
§4
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer an den vom Verband betriebenen Abfallentsorgungsanlagen
(Müllumladestationen) Abfälle im Sinne von § 3 Abs. 2 i.V.m. der Anlage dieser Satzung
Landkreiskurier 05 / 2015
mit t e ilunge n a us ande re n öffe nt li chen berei chen
(1)
(2)
(3)
(3)
(3)
(3)
Seite 17
Seite 18
Landkreiskurier 05 / 2015
m it t e il u n g en a u s a n d er en ö f f e n t l i c h e n be re ic h e n
Kinder nehmen Sport- und Spielflächen
in Besitz
Aktion „Perspektivwechsel“ der Liga
der Freien Wohlfahrtspflege
Die Baumaßnahmen zur Umgestaltung und Sanierung der Sport- und Spielflächen an der
Erich-Kästner-Schule für Erziehungshilfe Aue, Rosa-Luxemburg-Straße 24, sind abgeschlossen.
Damit geht ein weiterer Wunsch der Schüler, Eltern und Lehrer der Einrichtung in Erfüllung. Die
bisher nur eingeschränkt nutzbare Fläche kann jetzt für sportliche Betätigung, zum Klettern und
Spielen genutzt werden. „Ich freue mich sehr, dass die teilweise defekten alten Spielgeräte
ersetzt werden konnten und neue hinzugekommen sind“, sagte Schulleiterin Birgit Walter.
Ganz besonders wichtig sei, dass die Kinder sich jetzt endlich auf sanierten Sportflächen
im Außengelände sportlich betätigen können. „Unsere Kinder brauchen einfach neben dem
Unterricht im Klassenzimmer Zeiten, in welchen sie sich aktiv bewegen können. Und das ist
an der frischen Luft oft besser als in der Sporthalle.“ Im Außengelände der Schule wurden
eine Laufbahn (60 Meter), eine Kleinspielfläche und eine Weitsprunganlage geschaffen. Die
Laufbereiche haben einen Kunststoff-Belag erhalten. Für den Spielbereich sind eine Kletternetzpyramide, ein Baumhaus und ein Sandkasten aufgestellt worden. Außerdem wurden Wege
geschaffen, Sitzgruppen aufgestellt und die Grünflächen neu gestaltet. Die Kosten betragen ca.
291.000 Euro. 116.000 Euro davon stellte der Freistaat als Fördermittel bereit.
Vom 24. bis 28. August 2015 lädt die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Erzgebirgskreis
zur Aktion „Perspektivwechsel“ ein.
Vertreter/innen der Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung, der Gesundheits- und
Sozialkassen sowie der Wirtschaft und Medien erhalten die Möglichkeit, für einen Tag in
sozialen Einrichtungen und Diensten mitzuarbeiten.
„Mit der Aktion möchte die Liga Einblicke in die verschiedenen Bereiche der sozialen Arbeit
ermöglichen sowie die Leistungen sozialer Arbeit verständlicher und erlebbar machen“,
betont Ulf Breitfeld, Regionalleiter beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen und
Sprecher der Liga im Erzgebirgskreis. Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit eröffnet,
eigenes Handeln aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten. Dieses Angebot nutzten auf
Landesebene seit 2009 bereits mehr als 500 Personen. Sie bewerten den Perspektivwechsel
rückblickend als wichtige Erfahrung und Erkenntnisgewinn für die eigene berufliche Praxis.
Im Erzgebirgskreis sind über 15.000 Menschen im Sozial- und Gesundheitsbereich tätig.
Auch deshalb ist dieser Bereich ein wichtiger Partner für Politik und Verwaltung in der
Region. Den Teilnehmenden stehen eine Vielzahl von sozialen Einrichtungen und Angeboten offen, so zum Beispiel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Sucht, der
Behindertenhilfe, im Migrationsbereich sowie der Pflege.
Interessenten wenden sich bitte an die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Erzgebirgskreis, Tel. 0371-232991, E-Mail: [email protected]
„Sporttherapie für Patienten mit Krebs“
Der neu gestaltete Sport- und Spielplatz.
Stellenausschreibung
Bei der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach ist zum 01.11.2015 im Bau-und Liegenschaftsamt
die Stelle eines/einer
Mitarbeiters/Mitarbeiterin Bau- und Liegenschaftsamt
mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst Tätigkeiten aus den Bereichen:
- Bauordnung
- Bauplanung
- Vermessung
- Straßenwesen
Weitere Informationen zum Aufgabengebiet erteilt:
Herr Seltmann – Leiter Bau- und Liegenschaftsamt, Tel. 03771 7031-12.
Der/Die Bewerber/in muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ausbildung: Verwaltungsfachangestellte(r) oder vergleichbar
- wünschenswert ist Erfahrung in der Kommunalverwaltung, idealerweise im Bereich
Bau-, Liegenschafts- und Straßenverwaltung
- sicherer Umgang mit Office-Anwendungen sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in
einschlägige Fachsoftware
- Bereitschaft zur fachbezogenen Fortbildung wird vorausgesetzt
- freundlicher und sachlicher Umgang mit Bürgern auch in Konfliktsituationen
- Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Führerschein Klasse B (Pkw)
Die Vergütung richtet sich nach TVöD.
Bewerbungen können bis zum 31.08.2015 an die Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Personalamt, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach gerichtet werden.
gez. Kunzmann, Bürgermeister
Mit dieser kostenfreien Veranstaltung zum Thema „Sport & Krebs“ werden wissenschaftliche Hintergründe beleuchtet und praktische Übungen vorgestellt, um Betroffene für die
Teilnahme an „Sport und Krebs“-Angeboten zu gewinnen bzw. Möglichkeiten der Vorbeugung und Rehabilitation zu präsentieren. Die Veranstaltung findet im GDZ Annaberg,
Adam-Ries-Straße 16 (unterhalb des Busbahnhofs, gegenüber IAJ), Konferenzraum 3.
Obergeschoss / Raum 424 in 09456 Annaberg-Buchholz statt.
Termin: Donnerstag, den 02.07.2015, 15.00 – 17.00 Uhr
Veranstalter:Sächsische Krebsgesellschaft e. V. in Zusammenarbeit mit der
Professur Sportmedizin/-biologie und der Juniorprofessur
Grundschuldidaktik, Sport und Bewegungserziehung der TU Chemnitz
und dem Studio 24 – die Fitnesswelt.
Anmeldungen und Infos unter Tel. 03733 556354.
Internationales Fußball-Camp in Pockau
Zwei Trainingslager für 11-16jährige
Vom 12. bis 18. Juli (für 11-13jährige) und vom 19. bis 25. Juli (für 14-16jährige) findet
zum vierten Mal das internationale Fußball-Camp SOCCER CITY im Pockauer FlöhatalStadion statt. Das Trainingslager richtet sich an Jugendliche mit Spaß am Kicken, egal
ob als Hobby- oder Vereinsspieler. Die Trainingsgruppen werden nach Alter und dem
individuellen Leistungsniveau eingeteilt.
Zum Training steht ein Übungsleiter-Team der „Charlotte Eagles“ - einem professionellen
Fußball-Club aus den USA - zur Verfügung, das neben zahlreichen anderen Fußball-Sportlern
während des gesamten Camps mit den besten Tricks und tollen Methoden für perfekte
Trainingsatmosphäre sorgen wird. Natürlich wird alles ins Deutsche übersetzt.
Neben den Übungseinheiten sind auch Workshops, ein Abendprogramm mit Live-Band,
Freundschaftsspiele, viele Team-Einheiten und eine „Mini-Weltmeisterschaft“ geplant.
Die Teilnahme kostet zwischen 199 und 219 Euro pro Person, inklusive Übernachtung,
gesunder Verpflegung und Programm. Lokaler Veranstalter ist jze:sports, der sportmissionarische Dienst der freien evangelischen Gemeinde in Marienberg.
SOCCER CITY wurde 2012 vom Sächsischen Innenminister mit einem „Stern des Sports“
als eines der innovativsten Sportprojekte Sachsens ausgezeichnet.
Anmeldungen sind online über www.soccer-city.org oder telefonisch unter 03735 6086333
möglich.
Landkreiskurier 05 / 2015
ANZEIGENtei l
Seite 19
19. Sächsischer Familientag am 20. Juni 2015 in Oelsnitz/ Erzgebirge –
Kinderspaß, Mitmachprogramm und Seniorenangebote gemeinsam in Familie erleben
„Eine Familie ist da, wo man sich wohlfühlt“, so die Sächsische Familienministerin Barbara
Klepsch, egal ob Großfamilie, Patchwork-Familie oder großer Freundeskreis. „Familie im
Wandel“ ist daher das Motto des 19. Sächsischen Familientages, der am 20. Juni 2015 von
9:30 bis 17:30 Uhr in Oelsnitz/Erzgebirge stattfindet.
Die traditionsreiche Bergbaustadt am Fuße des Erzgebirges wird an diesem Tag Gastgeber
für viele Tausend Besucher sein. Das bunte Fest, veranstaltet vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, bietet ein Programm für alle Generationen mit
Mitmach-Aktionen, Informationen, Show und Unterhaltung. In verschiedenen Themenbereichen von „Familie & Freizeit“ über „Bürger & Beteiligung“, „Erforschen & Erleben“ bis hin
zu „Gesund und Genießen“ gibt es an über 70 Ständen eine Menge zu entdecken. Eltern,
Großeltern, Kinder, Onkel und Tanten sind herzlich eingeladen, in die unterschiedlichen Welten aus den Bereichen Alltag, Information
und Freizeit einzutauchen, mitzumachen, auszuprobieren, zuzuschauen, zuzuhören – und vor allem in Familie Spaß zu haben.
Zahlreiche Höhepunkte erwarten die Besucher auf der Bühne und an vielen Stationen im Park an der Stadthalle. So wird u. a.
eine der angesagtesten Kindermusikbands Deutschlands erwartet. Außerdem macht die AOK PLUS mit ihrer Zeltstadt und einem
spannenden Kindertheaterstück Station in Oelsnitz. Für ein suchtfreies Leben ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) mit ihrem „Kinder stark machen“-Erlebnisland dabei. Aber auch für „ältere Semester“ wird vor Ort eine Menge geboten. An
diversen Ständen präsentieren sich zudem regionale und sächsische Initiativen und Vereine mit Informations- und Beratungsangeboten und interaktiven Mitmach-Aktionen für die ganze Familie, vom Kleinkind bis zum Senior also. Beim Familienparcours gilt es,
die vielfältigen Stationen zu entdecken und am Stand kleine Aufgaben zu meistern. Allen Teilnehmern winken attraktive Preise! Auf
der Bühne geben außerdem regionale Akteure vom Musikverein bis zur Tanzgruppe eine Kostprobe ihres Könnens. Alle Freunde von
erzgebirgischen Spezialitäten kommen beim Bauernmarkt auf Ihre Kosten.
Natürlich lässt es sich bei einem solchen Programm Familienministerin Barbara Klepsch nicht
nehmen, den Sächsischen Familientag zu besuchen und dabei auch für die eine oder andere
Frage sowie für Gespräche zur Verfügung zu stehen. Außerdem verrät sie, in welchem Ort
der Sächsische Familientag 2016 stattfinden wird.
Der Eintritt zum 19. Sächsischen
Familientag und alle
Angebote sind kostenfrei.
Speisen und Getränke sind zu
familienfreundlichen Preisen
erhältlich. Für eine bequeme Zufahrt und kostenlose
Parkplätze ist gesorgt.
Nähere Informationen und
Programm unter:
www.familientag.sachsen.
de und www.facebook.de/
familientagsachsen.
VBS .logistik
SiCHer · direkt · zuverLäSSiG
VBS.logistik GmbH
H.-Lorenz-Straße 2-4
09120 Chemnitz
[email protected]
www.vbs-logistik.net
NEU: Besuchen Sie uns im Internet
les aus der
Täglich Aktuel
n
Regiowww.
.de
Seite 20
Landkreiskurier 05 / 2015
Anzeigenteil
Adam-Ries-Straße 20
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon 03733 16090
Fax 03733 160920
www.eh-weber.de
Wir machen
Wohnträume
wahr!
Nutzen Sie unsere
Wohnberatung – auch
direkt bei Ihnen zu Hause!
Tip p
Wohnen fängt nicht beim Möbelkauf an. Am Anfang steht der Wunsch nach Veränderung,
nach dem ganz Persönlichen. In diesem sensiblen Prozess der Planung und Beratung
finden wir gemeinsam DIE Lösung. Schritt für Schritt begleiten Sie
unsere eigenen Handwerker vom Wohn- zum Lebensraum.
Alles aus einem Haus.
Landkreiskurier 05 / 2015
ANZEIGENtei l
Seite 21
Seite 22
Landkreiskurier 05 / 2015
A n z e i g en t e i l D e r k u l (T )ou r- B e tri eb des Erzgeb i rg skrei ses i nf o rm ie rt
V E R A N S TA LT U N G E N
im Kultur- und Freizeitzentrum Lugau
Musiksommer
Open-Air-Konzert
20. Juni 2015, 20.00 Uhr, Ascota Arena Oelsnitz
S ch n u p p e r k l ö p p e l n & S ch n u p p e r s ch n i t z e n
i n d e n S o m m e r f e r i e n 2 015
>> 13.07. bis 21.08., je Mo-Fr 10-12 Uhr, Schnupperklöppeln, Klöppelschule im Schloss
>> 15.07. bis 20.08., je Mi & Do 10-12 Uhr, Schnupperschnitzen, Schnitzerstube Schlossturm
>> 14.-16.07., 21.-23.07. & 28.-30.07., je Die-Do 14-16 Uhr, Schnupperklöppeln, Haus der Vereine in Zschorlau
>> 14.-16.07., 21.-23.07. & 28.-30.07., je Die-Do 14-16 Uhr, Schnupperschnitzen, Haus der Vereine in Zschorlau
>> 04.08.,11.-12.08. & 18.-19.08., jeweils 14-16 Uhr, Schnupperklöppeln, Klöppelschule in Zwönitz
Obere Schlossstraße 36, 08340 Schwarzenberg, Telefon: 03774/17 86 73
E-Mail: [email protected], www.volkskunstschule-erz.de
K ulturhau s in Aue
Anzeige_vks_00515.indd 1
MIT: ERZGEBIRGISCHE PHILHARMONIE AUE
Musikcafé
Der Sound von Johnny Cash
10. Juli 2015, 20.00 Uhr, KFZ Lugau
MIT: BANDANA - SOUND OF JOHNNY CASH
Fabrikgässchen 8
21.05.15 21:43
09385 Lugau
Tel.: 037295/2486
>> SONNTAG, 21.06.2015, 17 UHR
„OPEN AIR im Rathaushof“ mit der
Erzgebirgischen Philharmonie Aue
>> DIENSTAG, 23.06.2015, 10 UHR
Puppentheater Zwickau „Das tapfere Schneiderlein“
www.freizeitzentrum-lugau.de
anzeige_lugua_0515.indd 1
>> SONNTAG, 28.06.2015, 15 UHR
3. Klassik am Nachmittag „Wiener Kaffeehaus –
Perlen der Salonmusik“ mit der
Erzgebirgischen Philharmonie Aue
Goethestr. 2, 08280 Aue, Tel: 03771 / 23761, Fax: 03771 / 23762
[email protected], www.kulturhausaue.de
Anton-Günther-Weg
4
Anzeige_kh_0515.indd 1
09496 Marienberg
Telefon: 03735 - 2 20 45
www.baldauf-villa.de
27. Juni
21 Uhr
15. Juli
9 - 12 Uhr
21.05.15 10:44
HT
MAGISCHE NAC
aus
es Arrangement
ein schaurigschön
emat
l,
pie
Es erwarten Sie
us
ha
Sc
, fesselndem
szenischer Lesung
Klängen in der
und hinreißenden
nz
Ta
em
nd
be
berau
Baldauf Villa.
rklandschaft der
faszinierenden Pa
ERÖFFNUNG
SOMMERFERIEN welt
nhafte Märchen
sch.
Sage
erhaft phantasti
Ferien wird zaub
n und
he
ac
Dr
,
ter
Rit
Der Start in die
,
Feen
en, Zwerge und
uf Villa in ein
Drachen und Elf
n Park der Balda
de
en
rd
we
n
Prinzessinne
rwandeln.
Märchenland ve
Zeiss Planetarium und
Sternwarte Schneeberg
>> SAMSTAG, 20.06.2015, ab 19 UHR
Beobachtungsabend „Sommer – Sonnen - Wende“
>> SONNTAG, 21.06.2015, 10 UHR
„Kobolde im Planetarium“
>> SONNTAG, 05.07.2015, 10 UHR
„Eine Reise zu den Sternen“
>> SONNTAG, 12.07.2015, 10 UHR
„Der Sternenhimmel im Jahreslauf“
Schloss Schwarzenberg
Sommerferien 2015
- Abenteuerwanderungen
- Puppentheater
- Kreativ- & Töpferkurse
Informationen unter:
www.schlossschwarzenberg.de
Anmeldung erforderlich!
Obere Schlossstraße 36,
08340 Schwarzenberg
Tel.: 03774 / 505851
[email protected]
www.schlossschwarzenberg.de
>> MITTWOCH, 15.07.2015, 9.30 & 11 UHR
„Der neugierige Thomas geht auf Weltraumreise“
>> DONNERSTAG, 16.07.2015, 9.30 & 11 UHR
„Eine Maus auf dem Mond“
Heinrich-Heine-Straße 13 a, 08289 Schneeberg
Tel.: 03772/22439 o. 03771/23761, Fax: 03772 22440
[email protected]
www.sternwarte-schneeberg.de
21.05.15 11:
Landkreiskurier 05 / 2015
ANZEIGENtei l
Seite 23
Leistungsspektrum Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin am Klinikum Mittleres Erzgebirge
Haus Zschopau
Bild oben: Klinikum Mittleres Erzgebirge in Zschopau
MUDr. David Podhorny – Facharzt für Anästhesie und
Bild unten: MUDr. David Podhorny bei einer Anästhesie
Intensivmedizin
• alle gängigen Arten der Allgemeinanästhesie, auch bei
thoraxchirurgischen Eingriffen (balancierte Anästhesie,
TIVA)
• Fast-track-Konzept im Rahmen der Viszeralchirurgie
fiberoptische Intubationen
• alle gängigen Formen der Leitungsanästhesie, auch bei
geburtshilflichen Operationen, schmerzarme Geburten
• verschiedene Formen der Schmerztherapie, Kathetertechniken
• Möglichkeiten der Eigenblutrückgewinnung (cell saving)
• intensivmedizinische Behandlung auch von polytraumatisierten Patienten
• Nierenersatztherapie
• intensives Monitoring im OP, im Aufwachraum und
innerhalb der ITS
• bilanzierte Substitutionstherapie und parenterale/
enterale Ernährung
• alle notwendigen Voraussetzungen zur Reanimation in
allen Bereichen
• anästhesiologische Betreuung in der Kardiologie/
Gastroenterologie
• prästationäre Patientenvorbereitung/ambulante
Anästhesien
• diagnostische und therapeutische Bronchoskopien
• Punktionstracheostomien
KME in Zschopau setzt auf Zusammenarbeit mit Ärzten aus anderen Ländern
Als Reaktion auf den Fachkräftemangel ist die
Beschäftigung ausländischer Ärzte auch im Klinikum Mittleres Erzgebirge Zschopau (KME) zur
Notwendigkeit geworden. Zu den Kollegen aus
dem Ausland gehört seit 2009 der Anästhesist
MUDr. David Podhorny aus Tschechien. Der
46-Jährige stammt aus Kadan in der tschechischen Grenzregion und hat berufliche Erfahrung
im Krankenhaus Komotau gesammelt. Wie es zu
seinem Wechsel nach Zschopau kam, berichtet
er hier:
„Früher habe ich nie ernsthaft darüber nachgedacht, woanders als in der Heimat zu arbeiten.
Eines Tages behandelte ich in Komotau einen
deutschen Patienten, der nach Zschopau verlegt
werden sollte, kam in Kontakt mit den dortigen
Kollegen und erhielt ein Stellenangebot. Das
Angebot war verlockend. Da ein Umzug für
meine Familie nicht in Frage kam, erwies sich
die Anstellung im Grenzland als gute Option,
um in Tschechien zu wohnen und in Deutschland
zu arbeiten. Bei Rufdienst oder schlechten Wetterbedingungen miete ich in der Nähe der Klinik vorübergehend eine kleine Wohnung.
Die administrativen Anforderungen nach meiner
Zusage konnten, dank der Vereinheitlichung in der
EU, recht problemlos erledigt werden. Am schwierigsten war die Verbesserung meiner Sprachkommunikation sowie die Absolvierung der Prüfung am
Goethe-Institut, die ein halbes Jahr intensives Studium erforderte. Trotzdem hatte ich anfangs Probleme mit der Verständigung. Nachträglich muss ich
mich bei meinen Kollegen für ihre Geduld mit mir
bedanken. Was mich auch angenehm überraschte,
war die meist freundliche Reaktion von Patienten
auf meine Herkunft. Meine ersten Eindrücke von
der Arbeit in Zschopau waren positiv. Das betraf
nicht nur die sichtbaren Unterschiede in der Ausstattung des Krankenhauses, die im Vergleich zum
tschechischen Standard moderner und kompletter
Klinikum Mittleres Erzgebirge gGmbH
Haus Zschopau
Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin
Alte Marienberger Str. 52
09405 Zschopau
Chefarzt Dr. med. N. Heide
Tel.: 03725 40-2001
Fax: 03725 40-1009
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kkh-mek.de
Anzeige LK-KHGH_Juni_2015_Stand5Juni.indd 1
ist. Mir fiel auch eine größere Strebsamkeit des
Personals und reibungslosere Zusammenarbeit
von Kollegen verschiedener Fachrichtungen auf.
Das Niveau der hiesigen Verhältnisse ist deutlich besser, als ich es von zu Hause kenne. Mir
gefällt außerdem die Kommunikation zwischen
Patienten, deren Angehörigen und dem Krankenhauspersonal. Ein gutes Fortbildungssystem
trägt zur Motivation und zur Verbesserung fachlicher Kenntnisse bei. Durch die Teilnahme an
Kongressen und Vorlesungen absolviert man die
vorgeschriebenen Fortbildungen und verfolgt
die neuen Trends in seiner Fachrichtung. Fachlich bieten sich mir mehr Perspektiven, und –
was ich nicht verschweigen will – ich verdiene
mindestens dreimal mehr als zu Hause.
Den Reaktionen nach zu urteilen, kommen nur
wenige Anästhesisten aus Tschechien, weil sie
davor zurückschrecken, etwas Wesentliches im
Leben zu ändern.“
6/10/2015 11:03:10 AM
Seite 24
Landkreiskurier 05 / 2015
A n z e i g en t e i l www.erzgebirgssparkasse.de/immobilien
Ausgabe
 03733 139-1010
05
I
2015
S Erzgebirgssparkasse
S-ImmobilienCenter
Große Kirchgasse 18
09456 Annaberg-Buchholz
In Vertretung der LBS IMMOBILIEN GMBH
te Terrasse zu einer gemüt-
ETW, Ein- u. Mehrfamilienhäuser in besten Lagen
Ihre Ideen sind gefragt:
ETW in Thalheim
Reichlich Platz für alle & Wohneigentum günstig
alles in Lauter-Bernsbach EFH in Mildenau / OT Arnsfeld
(Exposé-Nr.: DR-1594 / Ansprechpartner:
D. Rosin / Telefon: 037296 99-1581)
(Exposé-Nr.: US-2818 / Ansprechpartner:
U. Seibold / Telefon: 03771 10-1094)
(Exposé-Nr.: RS-1554 / Ansprechpartner:
R. Seltmann / Telefon: 03733 139-1632)
Diese 3-Zimmer-ETW befindet
sich im 1. OG eines größeren
Wohn- und Gewerbekomplexes
in zentraler Geschäftslage. Das
Teileigentum von ca. 140 m²
wurde bis jetzt als Gewerbeeinheit genutzt. Sie ist als Büro oder
Praxis hervorragend geeignet,
kann aber mit relativ wenig Aufwand und etwas Geschick auch
als Wohnung genutzt werden.
Eine kleine Küche ist bereits
vorhanden. Zwei Stellplätze
stehen für Ihre Pkw bereit und
sind im Kaufpreis enthalten.
Das gepflegte Einfamilienhaus
mit 168 m² Wfl. und 767 m²
Grundstück wurde zu DDR-Zeiten errichtet und 1996/97 baulich erweitert. Im EG befinden
sich 2 Wohnräume mit Kamin
+ Küche / Bad / Balkon, im OG
weitere 3 Wohnräume + Küche
/Bad / Balkon zzgl. Keller, Garage, Partyraum. Das Dach sowie
die bauliche u. technische Ausstattung wurden schrittweise
von 1990-2005 modernisiert.
Das obere Bad ist allerdings zu
erneuern.
Dieses Haus in ländlicher Umgebung an der Durchgangsstraße in Arnsfeld hat eine
Wohnfläche von ca. 100 m².
Im EG befinden sich Werkstatt,
Heizung, Keller und Bad. Im OG/
DG stehen Ihnen 6 Zimmer und
die Küche zur Verfügung. 1997
wurde die komplette Elektrik
neu installiert, das Bad und die
Ölheizung erneuert. Das Hausgrundstück hat eine Größe von
ca. 270 m². Die Garage befindet
sich dem gegenüberliegenden
Grundstück von ca. 330 m².
Kaufpreis:
Gewerbeimmobilie
62.700,- €
Kaufpreis:
173.000,- €
Energieverbrauchsausweis
E.-Verbrauchskennwert: 95,0 kWh/(m²a)
Energieträger der Heizung: Erdgas
Baujahr lt. Ausweis: 1996
Energieverbrauchsausweis
Endenergieverbrauch: 122,5 kWh/(m²a)
Energieträger der Heizung: Heizöl
Baujahr lt. Ausweis: 1983
EFH in Rübenau
Vermieten in Zschopau
(Exposé-Nr.: RG-1540 / Ansprechpartner:
R. Guderian / Telefon: 03735 669-4543)
(Exposé-Nr.: RL-1557 / Ansprechpartner:
R. Lein / Telefon: 03725 343-4553)
Mit Zukunftsperspektive: Pension in Wolkenstein
geräumige 3-Zimmerwohnung,
welche bei Verkauf frei wird; - 2.
OG: hier erfolgte 1997 der Umund Ausbau zu 6 Zimmern (10
Betten); Grundstück: 2.200 m²
Erschließung: Strom, zentrale
Wasserver- u. Abwasserentsorgung, Erdgas, Telefon, Kabel-TV
Kaufpreis:
235.000,- €
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 233,3 kWh/(m²a)
Energieträger der Heizung: Erdgas
Baujahr lt. Ausweis: 1930
15.000,- €
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 316,3 kWh/(m²a)
Energieträger der Heizung: Heizöl
Baujahr lt. Ausweis: 1910
Für vorgemerkte
Kunden suchen
wir
ständig:
(Exposé-Nr.: RG-1522 / Ansprechpartner: R. Guderian / Telefon: 03735 669-4543)
Ehemalige Gaststätte mit
Pension und Betreiberwohnung (insgesamt 273 m²) in
zentraler Lage im aufstrebenden Kurort Warmbad unweit
der bekannten Silbertherme
komplett mit Einrichtungsgegenständen und Zubehör zu
verkaufen; EG: Gastraum mit
ca. 36 Plätzen, 2 Gästeterrassen, Küche mit Edelstahlgeräten, Sanitätrakt, Lagerräume;
im 1. OG befindet sich eine
Kaufpreis:
Massives Ein- bis Zweifamilienhaus ca. 150 m² Wfl., teilunterkellert; - die ehemalige Bäckerei
wurde 1990 zu einer Wohnung
umgebaut; - 1994 erfolgte der
Einbau der Heizung und die
Erneuerung der Fenster; - 2006
wurde die Fassade neu verputzt
und 2010 die Giebel im OG gedämmt und verkleidet; - 2012
die Dacheindeckung erneuert;
ca. 490 m² Grundstück, Erschließung: Strom, Wasser (Gemeinschaft), Telefon, Kabel-TV,
teilbiologische Kläranlage (vollbiolog. Umrüstung erforderlich)
Kaufpreis:
85.000,- €
Energieverbrauchsausweis
E.-Verbrauchskennwert: 241,5 kWh/(m²a)
Energieträger der Heizung: Erdgas
Baujahr lt. Ausweis: 1933
Dreifamilienhaus (ca. 207 m² Wfl.)
im Zentrum von Zschopau. Zwei
Wohnungen sind vermietet, die
dritte wird frei und kann auch
vermietet werden. Die Nettokaltmiete beträgt dann bei
Vermietung ca. 11.100 €/a. Das
Haus wurde großteils modernisiert (Heizung, Einbau Bäder,
Elektrik, Fassade etc.). Restarbeiten sind noch der Austausch
der Fenster in der Dachgeschosswohnung und die ggf. Erneuerung der Dacheindeckung.
Die Küche im 1. Obergeschoss
kann übernommen werden.
Kaufpreis:
125.000,- €
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 168,0 kWh/(m²a)
Energieträger der Heizung: Erdgas
Baujahr lt. Ausweis: 1896
. Häuser
. Eigentumswohnungen
. Grundstücke
Info-Hotline:
03733 139-1010
Wichtige Hinweise: Alle Angaben zu
den Verkaufsobjekten haben wir von
den Auftraggebern erhalten. Für deren
Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Ein Zwischenverkauf ist möglich.
Die Angebote sind für Käufer provisionspflichtig. Die Höhe der Provision
können Sie beim zuständigen Makler
erfragen.