Bekanntmachung

Stadt Husum
Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung
der Stadt Husum für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss des
Stadtverordneten-kollegiums vom 10.12.2015 und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
einem Jahresüberschuss von
einem Jahresfehlbetrag von
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
50.346.800 EUR
51.894.300 EUR
0 EUR
1.547.500 EUR
46.226.300 EUR
46.001.300 EUR
8.998.400 EUR
10.968.400 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
6.705.900 EUR
4.432.000 EUR
8.000.000 EUR
205,90 Stellen.
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
350 %
370 %
350 %
§4
(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 95 d und f GO, für deren
Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, beträgt
25.000 EUR.
(2) Der Höchstbetrag für nicht zahlungswirksame über- und außerplanmäßige
Aufwendungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
erteilen kann, beträgt 200.000 EUR.
(3) Die Zustimmung des Stadtverordnetenkollegiums gilt in den Fällen des Absatzes 1 und 2
als erteilt.
§5
Für die Beschäftigung von Personal maßgeblich ist der als Teil des Haushaltsplans
beschlossene Stellenplan.
§6
(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit
Ausnahme der Personalaufwendungen, Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen,
Abschreibungen, Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungsansätze, Fortbildungsmittel,
Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig
deckungsfähig.
(2) Die Konten der Kontengruppen 50, 51, 70 und 71 sind innerhalb eines Budgets
gegenseitig deckungsfähig.
(3) Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sind innerhalb eines
Budgets gegenseitig deckungsfähig.
(4) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets
sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.
Sollen einzelne Investitionsmaßnahmen nicht durchgeführt werden und der Ansatz anders
verwendet werden, ist die Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses erforderlich
Die Ansätze für Fortbildung eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Ermächtigungen eines Budgets für Bauunterhaltung und –bewirtschaftung sind
gegenseitig deckungsfähig.
(5) Zweckgebundene Mehrerträge in Form von Spenden und Zuwendungen und die
dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen zur Leistung von
Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb desselben Budgets
ohne vorherige Zustimmung des Stadtverordnetenkollegiums oder des Bürgermeisters.
(6) Unter vorgenannten Bewirtschaftungsregeln sind die Teilpläne aller Produkte jeweils ein
Budget.
(7) Folgende Teilpläne bilden jeweils ein übergeordnetes Budget:
Budget Nr. und Bezeichnung
Produkt
Bezeichnung
100 - Budget Zentrale und
Allgemeine
Verwaltungsaufgaben
111010
111020
111110
111120
111130
111140
111150
111160
111170
111410
211010
211020
211030
217010
217020
218010
218020
Gemeindeorgane und Geschäftsführung der Stadtverwaltung
Stabstellen
Gleichstellung
Personalrat
Personalangelegenheiten
Organisationsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit
Zentrale Dienstleistungen
Informationstechnik
Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Pellworm
Rechnungsprüfung
Bürgerschule
Klaus-Groth-Schule mit Nebenstelle Schobüll
Iven-Agßen-Schule
Theodor-Storm-Schule
Hermann-Tast-Schule
Ferdinand-Tönnies-Gemeinschaftsschule
Gemeinschaftsschule Husum Nord mit Nebenstelle
Schobüller Straße
Pestalozzischule
Schülerbeförderung
Sonstige schulische Aufgaben der Schulverwaltung
Theodor-Storm-Zentrum
Förderung von Museen und Sammlungen
Förderung von Theatern
Förderung der Musikpflege
Volkshochschule Husum e.V.
Stadtbibliothek Husum, Büchereien
Husumer Speicher
Heimat- und sonstige Kulturpflege
Förderung der Jugendarbeit
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder
BISS. Kinder und Jugendforum der Stadt Husum
Förderung des Sports
Sportplätze: Husumer SV und SV Rödemis
Finanz- und Beteiligungsverwaltung
Finanzbuchhaltung
Kommunales Abgabewesen
Liegenschaftsmanagement
Allgemeine Wohnungsbauförderung
Stadtwerke Husum
Förderung des Nahverkehrs (ÖPNV)
Kleingärten
Forstwirtschaft
NordseeCongressCentrum Husum
Schnell`sches Legat
Brinckmann´sches Legat
Ketels-Legat
Hannchen-Pauls-Stiftung
Stiftung Husumer Bürger
110 - Budget Schule, Jugend,
Kultur und Sport
200 - Kämmereiamt
221010
241010
243010
251010
251020
261010
262010
271010
272010
281010
281020
362010
365010
366010
421010
424010
111210
111220
111230
111320
522010
535010
547010
551030
555010
573010
573110
573120
573130
573140
573150
Budget Nr. und Bezeichnung
300 - Budget Ordnungsamt
500 - Sozialzentrum Husum und
Umland
Produkt
Bezeichnung
573160
573170
573180
573190
573200
573210
573220
575010
Rektor-Siemonsen-Stiftung
Mia-Ketelsen-Vermächtnis
Rieken-Vermächtnis
Siemonsen-Stiftung
Blumensaat-Stiftung
Wilhelm-Gehlsen-Stiftung
Marianne-Eckermann-Stiftung
Fremdenverkehrsförderung: Tourismus- und Stadtmarketing
Husum GmbH
Statistiken und Wahlen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Obdachlosenwohnungen
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Melde-, Personenstands- und Gewerbewesen
Brandschutz
Wochenmärkte
Weihnachtsmärkte
Übernahme der Verwaltung der Grundversorgung nach dem
SGB XII
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Übernahme der Verwaltung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach dem SGB II
Verwaltung der Hilfen für Asylbewerber/innen
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
Soziale Hilfen in Wohnungsangelegenheiten
Bauverwaltung
Kinderspielplätze
Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Aufgaben der Bauordnung und Bauaufsicht
Gemeindestraßen
Kreisstraßen
Landesstraßen
Straßenreinigung
Öffentliche Parkeinrichtungen
Schloßgarten und sonstige öffentliche Grünflächen
Wasserläufe und Deiche
Gebäudemanagement
Freibad Schobüll
Städtische Wohnungen
Denkmalschutz und -pflege
Öffentliche Toiletten
Strandbad Dockkoog
Historisches Rathaus
Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW's)
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
121010
122010
122020
122030
122040
126010
573030
573040
311910
312210
312910
600 - Bauamt
650 - Gebäudemanagement
700- Sonderetat Finanzen
313910
331010
351010
111330
366020
511010
521010
541010
542010
543010
545010
546010
551010
552010
111310
424020
522020
523010
538010
551020
573020
573050
611010
612010
(8) Die Deckungsringe sind mit Ausnahme der Schulbudgets auf der Ebene der
übergeordneten Budgets anzulegen.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 12. Februar 2016 mit der
Einschränkung erteilt, dass ein Teilbetrag des ursprünglichen Gesamtbetrages (6.705.900
EUR) der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
6.500.000 EUR genehmigt wurde.
Husum, 19. Februar 2016
gez. Uwe Schmitz