Stadt Husum Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Husum für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss des Stadtverordneten-kollegiums vom 10.12.2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss von einem Jahresfehlbetrag von 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 50.346.800 EUR 51.894.300 EUR 0 EUR 1.547.500 EUR 46.226.300 EUR 46.001.300 EUR 8.998.400 EUR 10.968.400 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 6.705.900 EUR 4.432.000 EUR 8.000.000 EUR 205,90 Stellen. §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 350 % 370 % 350 % §4 (1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 95 d und f GO, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. (2) Der Höchstbetrag für nicht zahlungswirksame über- und außerplanmäßige Aufwendungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, beträgt 200.000 EUR. (3) Die Zustimmung des Stadtverordnetenkollegiums gilt in den Fällen des Absatzes 1 und 2 als erteilt. §5 Für die Beschäftigung von Personal maßgeblich ist der als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. §6 (1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Verfügungsmittel, internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungsansätze, Fortbildungsmittel, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig. (2) Die Konten der Kontengruppen 50, 51, 70 und 71 sind innerhalb eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. (3) Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sind innerhalb eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. (4) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist. Sollen einzelne Investitionsmaßnahmen nicht durchgeführt werden und der Ansatz anders verwendet werden, ist die Zustimmung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses erforderlich Die Ansätze für Fortbildung eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ermächtigungen eines Budgets für Bauunterhaltung und –bewirtschaftung sind gegenseitig deckungsfähig. (5) Zweckgebundene Mehrerträge in Form von Spenden und Zuwendungen und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb desselben Budgets ohne vorherige Zustimmung des Stadtverordnetenkollegiums oder des Bürgermeisters. (6) Unter vorgenannten Bewirtschaftungsregeln sind die Teilpläne aller Produkte jeweils ein Budget. (7) Folgende Teilpläne bilden jeweils ein übergeordnetes Budget: Budget Nr. und Bezeichnung Produkt Bezeichnung 100 - Budget Zentrale und Allgemeine Verwaltungsaufgaben 111010 111020 111110 111120 111130 111140 111150 111160 111170 111410 211010 211020 211030 217010 217020 218010 218020 Gemeindeorgane und Geschäftsführung der Stadtverwaltung Stabstellen Gleichstellung Personalrat Personalangelegenheiten Organisationsangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit Zentrale Dienstleistungen Informationstechnik Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Pellworm Rechnungsprüfung Bürgerschule Klaus-Groth-Schule mit Nebenstelle Schobüll Iven-Agßen-Schule Theodor-Storm-Schule Hermann-Tast-Schule Ferdinand-Tönnies-Gemeinschaftsschule Gemeinschaftsschule Husum Nord mit Nebenstelle Schobüller Straße Pestalozzischule Schülerbeförderung Sonstige schulische Aufgaben der Schulverwaltung Theodor-Storm-Zentrum Förderung von Museen und Sammlungen Förderung von Theatern Förderung der Musikpflege Volkshochschule Husum e.V. Stadtbibliothek Husum, Büchereien Husumer Speicher Heimat- und sonstige Kulturpflege Förderung der Jugendarbeit Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder BISS. Kinder und Jugendforum der Stadt Husum Förderung des Sports Sportplätze: Husumer SV und SV Rödemis Finanz- und Beteiligungsverwaltung Finanzbuchhaltung Kommunales Abgabewesen Liegenschaftsmanagement Allgemeine Wohnungsbauförderung Stadtwerke Husum Förderung des Nahverkehrs (ÖPNV) Kleingärten Forstwirtschaft NordseeCongressCentrum Husum Schnell`sches Legat Brinckmann´sches Legat Ketels-Legat Hannchen-Pauls-Stiftung Stiftung Husumer Bürger 110 - Budget Schule, Jugend, Kultur und Sport 200 - Kämmereiamt 221010 241010 243010 251010 251020 261010 262010 271010 272010 281010 281020 362010 365010 366010 421010 424010 111210 111220 111230 111320 522010 535010 547010 551030 555010 573010 573110 573120 573130 573140 573150 Budget Nr. und Bezeichnung 300 - Budget Ordnungsamt 500 - Sozialzentrum Husum und Umland Produkt Bezeichnung 573160 573170 573180 573190 573200 573210 573220 575010 Rektor-Siemonsen-Stiftung Mia-Ketelsen-Vermächtnis Rieken-Vermächtnis Siemonsen-Stiftung Blumensaat-Stiftung Wilhelm-Gehlsen-Stiftung Marianne-Eckermann-Stiftung Fremdenverkehrsförderung: Tourismus- und Stadtmarketing Husum GmbH Statistiken und Wahlen Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Obdachlosenwohnungen Überwachung des ruhenden Verkehrs Melde-, Personenstands- und Gewerbewesen Brandschutz Wochenmärkte Weihnachtsmärkte Übernahme der Verwaltung der Grundversorgung nach dem SGB XII Leistungen für Unterkunft und Heizung Übernahme der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Verwaltung der Hilfen für Asylbewerber/innen Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Soziale Hilfen in Wohnungsangelegenheiten Bauverwaltung Kinderspielplätze Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Aufgaben der Bauordnung und Bauaufsicht Gemeindestraßen Kreisstraßen Landesstraßen Straßenreinigung Öffentliche Parkeinrichtungen Schloßgarten und sonstige öffentliche Grünflächen Wasserläufe und Deiche Gebäudemanagement Freibad Schobüll Städtische Wohnungen Denkmalschutz und -pflege Öffentliche Toiletten Strandbad Dockkoog Historisches Rathaus Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW's) Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 121010 122010 122020 122030 122040 126010 573030 573040 311910 312210 312910 600 - Bauamt 650 - Gebäudemanagement 700- Sonderetat Finanzen 313910 331010 351010 111330 366020 511010 521010 541010 542010 543010 545010 546010 551010 552010 111310 424020 522020 523010 538010 551020 573020 573050 611010 612010 (8) Die Deckungsringe sind mit Ausnahme der Schulbudgets auf der Ebene der übergeordneten Budgets anzulegen. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 12. Februar 2016 mit der Einschränkung erteilt, dass ein Teilbetrag des ursprünglichen Gesamtbetrages (6.705.900 EUR) der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 6.500.000 EUR genehmigt wurde. Husum, 19. Februar 2016 gez. Uwe Schmitz
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