Robert Schneider Was sind ‚gute‘ Schulen? Versuch einer bildungstheoretischen Beantwortung Zusammenfassung: Dieser Beitrag versucht die Frage nach der ‚guten‘ Schule zunächst als Frage nach der Qualität von Schulen zu verstehen. Dabei wird sich in einer pädagogischen Wendung dieser Frage die Heterogenität des Qualitätsbegriffs zeigen. Von dort ausgehend, erfolgt die Annäherung an gute Schule(n) grundlegender, was zu einer bildungstheoretischen Perspektive und letztlich gerechtigkeitstheoretischen Überlegungen führt. Das Gute einer konkreten Schule als Bildungsinstitution zeigt sich damit in vielfältigen Formen gerechter Strukturen und angemessener pädagogischer Praxis. Schlüsselworte: Bildungstheorie und -philosophie – Verantwortung – Gerechtigkeit – Schulqualität Educational Theorie and good quality schools? An Essay. Abstract: In this essay we get the idea, that thinking about good schools leads us to discuss the quality of schools. Turning this discussion pedagogically, the heterogeneity of the concept ‚school-quality‘ is shown. More fundamental, we consider that this dispute has to be done on the basis of educational theory, the philosophy of education and more over theories of justice. Good of single and concrete schools as institutions of education appears in many diverse forms of fair structures and fair educational practice. Keywords: educational theory and philosophy of education – responsibility – forms of justice – quality of schools 1 Fragen nach der Qualität von Schule Bevor in einem knappen Abriss die Fragen nach der ‚guten‘1 Schule zum Ausdruck gebracht werden, muss der Begriff ‚Qualität‘ geklärt werden. Dies scheint insofern erforderlich, weil im Zusammenhang mit der Frage nach der Qualität von Schule immer auch die nach der guten Schule gestellt wird (z.B. Specht/ Thonhauser 1996; Dubs 2004, 32). 1.1 Die Qualität von Schule? Qualität meint ‚Beschaffenheit‘ von etwas und zwar im Vergleich zu etwas anderem oder sich selbst im Hinblick auf Unterschiede in zeitlicher Perspektive (vgl. Kolmer 2003, 574). Qualität – eben auch in und von Schule, Unterricht usw. ist – so wird vielfach geschrieben – ein relativer Begriff (vgl. z.B. Harvey/ Green 2000, 17; Gräsel/ Mandl 2009, 242; Bauer et al. 2010, 23), der ohne Bezug allgemein, unter Angabe der Referenz aber normativ ist. Diese 1 Nachfolgend wird ‚gut‘ im Zusammenhang mit Schule nicht mehr explizit unter Anführungszeichen gesetzt, obwohl jeder Verwendung dieses Attributs Relativität anhaftet. Nur wenn diese nicht zum Ausdruck kommen soll, werden die Redezeichen gesetzt. Einsicht setzt sich auch in der Schulentwicklungsforschung durch (vgl. Bauer et al. 2010, 24; Dubs 2004, 24). Insoweit konstituiert sich Schulqualität nicht lediglich über die Beobachtung bestimmter Kriterien (siehe dazu Fend 1986a, 10; Haenisch/ Kuhle 1999, 103f.; Brügelmann 1999a; auch: Dubs 2004, 32f.), sondern vielmehr durch Bewertung (vgl. Heid 2000), nicht zuletzt jener Personen, die den Qualitätsprozess (mit-)gestalten (vgl. Bauer et al. 2010, 24). Pointiert bringen dies Specht und Thonhauser (1996, 10) auf den Punkt: „Eine gute Schule heute kann in der Tat verschiedenes sein“. Mit Harvey und Green (2000, 36) wäre zu ergänzen: je nach Interessen- und Machtlage der Bewertenden. Diesem Verständnis von Schulqualität ist neben der Einsicht in deren Relativität auch jene eigen, wonach es nicht um die eine Qualität handle, sondern diese als Konglomerat unterschiedlicher Qualitätsbereiche verstanden werden müsse (vgl. Posch/ Altrichter 1997, 130; Harvey/ Green 2000, 36; Huber/ Büeler 2009, 581). Damit ist weniger ein Aufsummieren von verschiedenen Kriterien gemeint (siehe dazu z.B. Specht/ Thonhauser 1996, 11; Brügelmann 1999a), als vielmehr die Balance zwischen diesen Bereichen zu finden (vgl. Haenisch/ Kuhle 1999, 103). (vgl. zu diesem Absatz: Thonhauser 1996, Kap. 2) Qualität als ein Prozess, der auf verschiedenen Ebenen betrachtet (und bewertet) werden kann (vgl. Dubs 2004, 25f.; Bauer et al. 2010, 22ff.), deckt aber nur eine Facette der Auseinandersetzung um Schulqualität ab. Eine zweite besteht in der Betrachtung der Outcomes (vgl. Tillmann 1999, 79) und legt eine Deutung von Qualität als ‚Wirksamkeit‘ nahe, was die Gefahr der Vermengung von Fragen der Effizienz und Effektivität mit sich bringt (vgl. Huber/ Büeler 2009, 581). Ebenso schwierig stellt sich die Deutung des Outputs als ‚gut‘ dar, wenn der verwendete Leistungsbegriff und die Heterogenität von ‚Leistung‘ nicht reflektiert werden (siehe dazu Preuss-Lausitz 1998; auch Thonhauser 1996, 398). 1.2 Pädagogische Wendung von Qualität? Ungeachtet der obigen Differenzierungen kann, mit einer pädagogischen Deutung des Qualitätsbegriffs, dessen Relativität zumindest eingegrenzt werden.2 Eine solche Interpretation liegt etwa bei der Forschungsgruppe um Bauer vor: „Pädagogische Qualität hat es immer mit Menschen zu tun, und zwar mit Erziehenden und zu Erziehenden und vor allem mit der Beziehung zwischen beiden Gruppen.“ (Bauer et al. 2010, 12). Specht und Thonhauser (1996, 11) bestimmen dies ähnlich, wenn sie schreiben: „Immer bemisst sich Qualität letzten Endes daran, ob und wie gut es Lehrerinnen und Lehrern gelingt, die konkreten Lebenserfahrungen ihrer Schüler zum Ausgangspunkt sinnhafter Lernprozesse zu machen“. Die Nähe zur Idee Schule als Ort alltäglichen Lebens von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu denken – gar zum ‚Gut‘ zu machen –, ist nicht von der Hand zu weisen (siehe dazu Rutter et al. 1979). Es handelt sich bei der Pädagogisierung der Frage nach der Qualität einer Schule und damit um eine Akzentuierung von Entwicklungsperspektiven, von Schule als Lebenswelt und Umwelt für Lernen (siehe dazu auch Bauer et al. 2010, 12) sowie als Institution (dazu Brügelmann 1999b, 133f.). Gleichzeitig, und das scheint von prinzipieller Bedeutung, wird die Frage nach der guten Schule – so Bauer et al. (2010, 12f.) – durch die gleichen Werte reguliert, die für jede pädagogische Praxis Geltung beanspruchen können.3 2 Auch wenn aus Platzgründen nicht alle mögliche Artikulationen von Qualität erläutert werden, so soll doch eine weitere – für den schulischen und erzieherischen Bereich – bedeutende nicht unerwähnt bleiben. Es handelt sich um die Perspektive der Transformation, im Anschluss an Harvey und Green (2000, 31-34), die neben dem Aspekt der (Weiter-)Entwicklung auch jenen der Ermächtigung betont. 3 In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass über derartige Fragestellungen auch Steuerung betrieben wird. Dass ausgehend von der Gestaltung des „pädagogische(n) Kern(s) der Schule“ (360) die verschiedenen Fend (1986b) hat schon früh erkannt, dass dieser Zusammenhang besteht und das später mit dem Begriff „Verantwortungsgemeinschaft“ (2008, 146) versehen. Andernorts (Fend 1986a, 8f.) hat er als zentrales gemeinsames Merkmal guter Schulen artikuliert: „in ihnen (den Schulen, RS) arbeiten und leben Lehrer, denen Erziehung und ‚Schule-halten‘ ungeheuer wichtig ist, die dafür viel Zeit und Kraft investieren, die sich auf ihre Schüler einlassen, deren Biografien mitleidend und mitverantwortend begleiten.“ Die Bezüge zu der oben dargelegten pädagogischen Wendung von Qualität ist offensichtlich und noch mehr: es gibt hier Hinweise auf die zentrale Bedeutung von Verantwortung und – wenige Zeilen später – auf Gerechtigkeit, wenn Fend (ebd., 9) schreibt: „Etwas scheint diesen Lehrer besonders fremd zu sein: Gleichgültigkeit“. Damit ist aber keine „Kultur der Qualität“ im Sinne Harvey und Greens (2000, 22f.) gemeint, wonach Verantwortung dazu führen solle, „von Anfang an alles richtig (zu) machen“ (ebd., 23), wohl aber eine Demokratisierung intendiert. 2 Zum Horizont der Qualitätsfrage Nachfolgend wird gezeigt, dass mit Verantwortung und Gerechtigkeit zwei zentrale Aspekte zur Beantwortung der Frage nach der guten Schule vorliegen. Diese verweisen auf die Idee der Bildung und sind dazu im Stande, den Diskurs um Schulqualität zu fundieren. Anregungen dazu finden sich bei der Auffassung des ‚Guten‘ als transformativem Gehalt (vgl. Harvey/ Green 2000, 31ff.), sowie in Überlegungen zu einer prinzipiellen Deutung des Qualitätsbegriffs. Demzufolge könnte Qualität auch als Frage nach dem Wesen einer Sache, also nach etwas, das den Merkmalen vorgelagert sei, gestellt werden (vgl. dazu: Kolmer 2003, 574). Die Frage nach der guten Schule würde dann zu einer nach dem was das ‚Gute‘ einer Schule eigentlich ist, worauf die Antwort, wohl ‚Bildung‘ lauten müsste.4 2.1 Bildungstheorie als Orientierung Zu Beginn wurde schon – zumindest implizit – die gute bzw. qualitätsvolle Schule beschrieben und zeigte sich als eine Umwelt und Lebenswelt, die anregend ist und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sowie ihre Lebenswirklichkeit ‚ernst‘ nimmt. Orientierung und Ausrichtung, sowohl auf als auch um, sind zentrale Kennzeichen pädagogischen Denkens und Handelns. In der Polarität der Bildungsidee von ‚imago‘ und ‚forma‘ kommt das aktive Sich-Orientieren und das passivere Sich-inAusrichtungsbestrebungen-anderer-Befindend zum Ausdruck. Erziehungstheoretisch drückt dieses sich als Spannungsverhältnis von Autonomie und Heteronomie aus. Schülerinnen und Schüler sollen in der Schule lernen, „richtig und gut handeln zu können“ (Rekus 1999, 19). Und – sofern Schule eine „Bildungsinstitution“ sei –, fordert Peukert (1983, 214), müsse dies gemeinsam geschehen. Um das ‚Gute und Richtige‘ tun zu können, bedarf es aber der Bindung an eine Idee, die sich mit ‚Bildung‘ bezeichnen lässt (vgl. z.B. Rekus 1999, 20; Heitger 2008, 243). Diese Bindung hat mit Benner (2005, 177) aber nichtaffirmativen Charakter, ist daher – ganz aristotelisch – nicht gegeben, sondern in der Praxis jeweils hervorzubringen, sodass Bildung sich im Dialog von Menschen und in der Auseinandersetzung mit Kultur artikuliert (siehe etwa Flitner 1950/1997, 41f.) Ebenen der Ausrichtung (Schulsystem, Schule, konkrete pädagogische Interaktionsstrukturen) und deren Logik sich nicht blockieren, sondern befördern können, darauf hat Fend (2008, 360f.; auch: Kap. 5) hingewiesen. Heterogenität als pädagogische Normalität müsste dann auf die Frage nach der guten Schule übertragen und in einem Ringen zwischen heterogenen Qualitätsideen konstituiert werden (anregend dazu auch Harvey/ Green 2000, 36f.) 4 Dies legen etwa auch die Bestimmungen der Länder Deutschlands, der Verfassungsgesetze Österreichs sowie die Ausführungen etwa auch im Rahmen der Menschenrechte nahe. Wird Bildung konsequent als Bezug gedeutet (vgl. Meder 2007; Poenitsch 1999) – das haben philosophisch ja schon Buber (1954/2006) und Guardini (1939/1988) sowie von der Didaktik her Klafki (1964) gemacht –, dann stellt sich die Orientierung für jede pädagogische Praxis als Gesamtzusammenhang dar (vgl. etwa Flitner 1950/1997, 130f). Diesbezüglich hat sich eine Modellvorstellung (vgl. z.B. Dickopp 1983, 357; Poenitsch 2008; Zdarzil 1997) etabliert, die mit Pestalozzi (1797/1946) noch weiter differenziert werden könnte, je nachdem ob der Mensch als „Werk der Natur“ (192), als „Werk meines Geschlechts“ (ebd.) oder als „Werk meiner selbst“ (193) aufgefasst wird.5 Verantwortung Abb. 1: Modell des pädagogischen Verantwortungszusammenhangs Mit Benner (2005, 160) ist „Bildung in diesem Verständnis [.] sowohl in ihrem Subjekt- als auch in ihrem Weltverständnis eine transformatorische Arbeit des Menschen an seiner Bestimmung“ und mit Bieri (2005) als ein Sich-Orientieren, ein Ausrichten und Gestalten in menschlichen Interaktionen. Sie fundiert erzieherische und didaktische Prozesse und bietet jeglichem pädagogischen Tun einen Horizont (ganz im Sinne Kants 1786/1958). Dies lässt sich jeweils vom Sich-bildenden Subjekt aus denken, würde aber für institutionalisierte pädagogische Praxis zu kurz greifen und dem Vorwurf der Beliebigkeit ausgesetzt sein. Für ‚organisierte‘ pädagogische Praxis, lässt sich dieses Modell durch den Gedanken der Verantwortung und engagierten Reflexion zusammenhalten, den schon Flitner (1957/1989: 23f.) treffend beschreibt: „Die Erziehungswissenschaft ist ein Denken vom Standort verantwortlicher Erzieher aus. Ihre Objekte sind nicht tote Außenwelt. […] Sie werden gesehen als Menschen, die auf einem Wege sind, dessen Ziel bekannt ist: als homines educandi.“ Insofern kann das entwickelte Modell auch als pädagogischer Verantwortungszusammenhang bezeichnet werden, dessen Ebenen integrativen Zweck haben und so die Wirklichkeit kindlicher und jugendlicher Entwicklung angemessen beschreiben können. 5 Interessant ist daran auch, dass dieses Modell die in der Schulforschung (Haenisch/ Kuhle 1999, 103) genannten Qualitätsbereiche von Schule abdeckt: Ergebnisse und Prozesse im Unterricht (individuelle, kooperative) sowie auf der Ebene der Schule (als Gemeinschaft), und den Bezug zu Umwelten. Was daran fehlt ist die ideelle Fundierung, worauf auch Brügelmann (1999b, 131f.) hinweist. Eine derartige Sicht auf Qualitätsbereiche guter Schulen ist dann auch zu dem oben entwickelten Modell des pädagogischen Gesamtzusammenhangs kongruent. Die Nähe zu den Einsichten aus Fends (1986a, 8f.) Forschungen zur guten Schule (später Verantwortungsgemeinschaft) sind nicht zu übersehen, konnte er doch schon ganz früh ein zentrales Merkmal aller dieser qualitätsvollen Schulen ausfindig machen: verantwortungsvolle Lehrerinnen und Lehrer. Und er weist auf ein weiteres hin: das Fehlen von Gleichgültigkeit, was zur pädagogischen Praxis überleitet. 2.2 Gerechtigkeit – Leitgedanke pädagogischer Praxis Im Abschnitt 2.1 hat sich Bildung als Ausrichtung des Denkens und als Apriori des Tuns gezeigt, wobei diese als Fundament des pädagogischen Zusammenhangs diente. Maßgeblich für das Wirksamwerden sind aber die engagierte Reflexion und das Sichansprechen-Lassen der Lehrerinnen und Lehrer (siehe dazu z.B. Heitger 2004, 23). Mit Fend (1986a, 8f.) wird deutlich, dass dieses als ‚Merkmal‘ guter Schulen das Gegenteil zu Gleichgültigkeit ist. Das Wesen der Gleichgültigkeit besteht eben darin, dass etwas gleich gültig ist, es also gewissermaßen an dem Urteilenden (im Sinne von wertend wählender) Haltung und Handlung fehlt. Gerade dies ist apädagogisch – Wahl und Entscheidung jeglicher Pädagogik immanent (vgl. z.B. ebd.; Böhm 1997, 111). Beide hängen von der speziellen Situation ab: der Person der Schülerin bzw. des Schülers, der konkreten Lebenswelt und sozialen Umwelt und dem räumlich-zeitlichen Zusammenhang. Herbart (1802/1964, 126) hat dies mit Blick auf den Zusammenhang von Theorie und Praxis früh mit dem pädagogischen Takt beschrieben (vgl. dazu auch Nohl 1950/1967, 83f.), Patry (z.B. 1999; 2000; 2004) dies etwa als Frage der Angemessenheit artikuliert. Die Überlegungen dazu reichen weit zurück bis zu den Gedanken Aristoteles, wie das ‚Gute‘ in Form des Glücks erfahren werden kann. Seine Antwort: indem tugendhaftes Handeln aktualisiert wird (vgl. Aristoteles, NE, 2. Buch, 1f.). Doch die Tüchtigkeit ist ihrerseits individuell rückgebunden an die jeweiligen Anlagen, Begabungen, Talente usw. (siehe etwa Aristoteles, NE, 1131a 23-29, 1131b 11f., 1131b 18, 1133a 6-18), sie ist – als Ausdruck der Dynamik – eine Frage des ‚rechten Maßes‘ (vgl. ebd., 1106b 16-28, 1107a 1-25, 1109a 2029, 1109b 15-25) und weist explizit einen sozialen Bezug auf (vgl. ebd., 1129b 26ff.). Gerechtigkeitsfragen entstehen mithin erst dort, wo Menschen miteinander in Bezug treten (vgl. Comte-Sponville 2014, 99). Wir halten fest: Gerechtigkeit verweist auf Proportionalität sowie Sozialität und Individualität, meint damit nicht Gleiches für (scheinbar) Gleiches, sondern komplexes differenziertes Maßnehmen. Schon Aristoteles (NE, 1129a 31-34, 1130b 30-33) führt ebenso an, dass gerecht damit auch heiße, gerecht zu verteilen und mittels Verträgen auszugleichen. Es geht somit auch um das Herstellen von Strukturen und Kontexte der Gerechtigkeit, womit Gleichheit als Egalität im Kontext gerechtigkeitstheoretischer Überlegungen Gleichheit an Rechten (unter gleichen Freien) bedeutet (vgl. Comte-Sponville 2014, 92). Insoweit meint Gerechtigkeit auch ein Austarieren von Situationen der Gleichheit mit jenen der Ungleichheit, was spätestens zur der Zeit der Aufklärung (z.B. Rousseau 1762/1998, 186) virulent wird (vgl. grundsätzlich auch: Comte-Sponville 2014, 107). Anerkennungstheoretisch gewendet wird diese Einsicht bei Honneth (1994, bes. Kap. 5), sodass im Anschluss daran Gerechtigkeit auf dreifache Weise intersubjektiv zum Ausdruck kommt: in sozialen Beziehungen, als Solidarität und in positivem Recht. Hier wird die Differenz von Moral und Legalität im Sinne Kants (1797/98/2011, AB 15) ebenso aufgegriffen wie der weite aristotelische Begriff. Mit Höffe (2015, 30ff.) liegt Gerechtigkeit damit objektiv und subjektiv vor: als positives und moralisches Gesetz sowie als Tugend im Sinne moralischen Handelns. Gerechtigkeit und Verantwortung – so zeigt sich – lassen sich als zentrale Aspekte pädagogischen Denkens und Handelns ausmachen. Für beide gilt: Die Bildungsidee als Fundament, sowie eine prinzipielle und regulierende Funktion. Für die Verantwortung artikuliert sich dies als ein Sich-ansprechen-Lassen und Antworten und für Gerechtigkeit als objektiv-(und subjektiv-)positives Recht (und Sitte) sowie als angemessenes Handeln. Gerade in der Akzentuierung der Handlungsdimension der Gerechtigkeit erweist sie sich als die Tugend schlechthin. „Gerechtigkeit ist an sich gut“, schreibt Comte-Sponville (2014, 82), doch liege diese nicht vor, sondern diene gleichsam als Horizont jeglichen Tuns und werde durch dieses jeweils erst auch hervorgebracht (vgl. ebd., 88, 111f.).6 Sie fokussierend verbinde sich in menschlicher Praxis idealerweise Legalität (z.B. auch als Aussagen erziehungswissenschaftlicher Theorien) mit Egalität, wodurch sich eine angemessene Ordnung von Welt konstituiere (vgl. ebd. 94, 112). Vorhin haben wir mit Bauer et al. (2010, 12f.) darauf hingewiesen, dass die Frage nach der guten Schule durch die gleichen Werte reguliert wird, die für jede pädagogische Praxis Geltung beanspruchen können. Selbst Kriterien guter Schulen, wie diese von Seiten der empirischen Schulforschung vorliegen, können mit Brügelmann (1999a, 113; 1999b, 131f.) so gelesen werden, dass diese ohne Bezüge und Maßnehmen – und das heißt auch ohne Überlegungen nach deren Gerechtigkeitsaspekt (auch im Sinne der Angemessenheit) – kaum Relevanz entfalten. Insofern stellt sich die Frage nach der guten Schule, wenn diese als Bildungsinstitution verstanden wird – grundlegender und zwar unter gerechtigkeitstheoretischen Überlegungen. 3 Die ‚gute‘ Schule als eine gerechte Institution und demokratische Gemeinschaft Auf Grundlage zweier ausgewählter Theorien wird nachfolgend die Fundierung durch die Idee der Bildung sowie Überlegungen zu Verantwortung und Gerechtigkeit mit der Frage nach der guten Schule verbunden. Dabei wird sich die gute Schule einmal als pädagogische Institution etablieren – für die, so zeigte die Einsicht, jene Prinzipien gelten, die Pädagogik generell leiten – und sich zusätzlich als demokratische Gemeinschaft darstellen. 3.1 Schule als gerechte Institution Mit Ricoeurs „gerechter Institution“ liegt eine Konzeption vor, die die Orientierung am Guten im Sinne der Selbst- und Fürsorge institutionalisiert und insofern übertragbar und allgemein zugänglich macht. Dabei greift er (1990/2005, 244ff.) die Idee der Gleichheit, wie sie oben im Anschluss an Aristoteles entwickelt worden ist, als distributive und nicht egalitäre auf und entwickelt die Institution zu einem Ort der Aktualisierung von Gerechtigkeit. Explizit mit dem Hinweis auf die Verantwortlichkeit des Menschen erweitert Ricoeur (1989/2002, 18f.) die Sorgen des Individuums sein Selbst (Selbstachtung) und jene den Mitmenschen (Fürsorge und Anerkennung) betreffend, um den „Wunsch nach einem erfüllten Leben – mit und für die anderen – in gerechten Institutionen.“ (ebd., 18) Anders als die personalen Bezüge zum Selbst und meinem Du (siehe Bildungsidee), charakterisieren sich die institutionellen als jene zu „Jedermann“ (ebd., 20). Was „der Andere“ der Freundschaft und Liebe ist, so Ricoeur (ebd., 23), ist „Jedermann“ der Gerechtigkeit. (vgl. grundlegend auch: Ricoeur 1990/2005, Kap. 7) 6 Diese Haltung zeigt sich auch schon bei Aristoteles (NE, 1137 b 31 – 1138 a 3) und seiner Beschreibung der Billigkeit. Dies ist Anschlussfähig an generelle Überlegungen zur Gerechtigkeit, die immer eine Abstraktion des ‚Ich‘ und eine deutliche Nähe zu Liebe und Altruismus aufweise, schreibt etwa Comte-Sponville (2014, 95ff.) in seiner „Ermutigung zum unzeitgemäßen Leben“. Gerechtigkeit, so heißt es weiter, erweise sich „in der Austauschbarkeit der Individuen (als sich) bewährende oder erweisende Gleichwertigkeit“. Eine Einsicht, die auch durch Überlegungen Aristoteles´ (NE, 1155 a 26f.) gestützt wird, wonach Gerechtigkeit zwischen Freunden nie relevant sei. Mit anderen Worten: Das institutionelle Pendant für Liebe oder Zuneigung – als intime Form des Bezugs zwischen Menschen besteht in Formen der Gerechtigkeit. Diese ist die anerkennungstheoretische Übersetzung des Face-to-Face von intimen sozialen Beziehungen von konkreten Subjekten (dazu Ricoeur 1989/2002, 22f), sodass wir für die weiteren Überlegungen zur ‚guten‘ Schule als gerechte Institution die konkrete pädagogische Praxis außen vor lassen. Nur knapp sei auf die Überlegungen zum pädagogischen Verantwortungszusammenhang, Fragen des Angemessenheit im Sinne des pädagogischen Takts und konkrete Anerkennungsakte als Formen gerechten Handelns (siehe Honneth 1994) hingewiesen und darauf, dass erst in Verbindung mit konkretem pädagogischem Handeln Gerechtigkeit sichtbar wird. Für die ‚gute‘ Schule als gerechte Institution im Sinne Ricoeurs ergeben sich primär andere Diskussionsanregungen. Dabei handelt es sich um strukturelle Vorgaben des Handelns und die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Handeln heißt in der Schule vorerst auf verschiedene Weisen (sprachlich) zu interagieren und auf unterschiedliche Art lernen zu können. Es handelt sich dabei um Fragen nach der Vermittlung des jeweiligen Selbst sowie um Möglichkeiten des Bezugs zur Gemeinschaft. Gute Schulen machen sich ihre Handlungsstrukturen bewusst und ermöglichen über eine breite Palette an Handlungsformen und -gelegenheiten vielfältige Möglichkeiten des Bezugs. In gerechten Institutionen zeigen sich diese Bezüge als Dialoge, d.h. die Interaktionen sind lebendige personale, in denen die jeweilige Person erkennbar werden kann. Hier berühren tugendethische Überlegungen jene nach der guten Schule. Denn diese Schulen müssen Maßstäbe für Handeln entwickeln und sie müssen sich klar machen, dass Handeln immer mit Macht zu tun hat. Gute Schulen werfen die Machtfrage auf und stellen sich offen den Problemen pädagogischer Praxis (das reicht hin bis zu Abhängigkeiten). Es sind dies Schulen, die die gleiche Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Sinn haben, jedoch nicht der Romantik verfallen, dass gleiche Lernprozesse und -resultate durch immer gleiche Arrangements zu erzielen wären. Nicht zuletzt sind gute Schulen als gerechte Schulen, jene, die in Entwicklung begriffen und offen für Transformationsprozesse sind – für jene der Subjekte und jene der Gemeinschaft. Bei aller Empathie für Entwicklungen, müssen gute Schulen aber auch einen Sinn für Ruhe, Konservierung und Tradition entfalten. Gerechte Institutionen ermöglichen individuelle Rhythmen und bieten einen gesunden Wechsel von Innovation und Tradition, den sie sich in Reflexionen auch bewusst machen. Sie bieten dadurch den Lernenden und in ihr Lebenden Sicherheit durch Beständiges und Bekanntes, gleichzeitig aber auch den Raum und die Zeit zum Wachsen – im Wechsel von Kooperation und Individualisierung. 3.2 Gute Schulen sind (auch) Gemeinschaften Eine Anschlussmöglichkeit an Walzers (2006, bes. Kap. 8) Konzeption der demokratischen Schulen7 als inklusive ist nicht von Hand zu weisen (für ähnliche Vorschläge: siehe Fend 2008, 365-370). Diese guten Schulen sind autonome Erfahrungsräume, die sich der Mittlerrolle zwischen Familie und Gesellschaft sowie von Kindheit und Erwachsenenzeit bewusst sind (vgl. ebd. 290). Als demokratische Schulen haben diese demnach nicht den Auftrag berufliche Weichen möglichst früh zu stellen, sondern Mitwirkungs- und Gestaltungskompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern anzuregen (vgl. ebd. 297-300). Sie prüfen – so könnte im Anschluss an Walzer überlegt werden – ihre „Assoziationsmuster“ (ebd., 311) gründlich und wissen, dass die Auswahl ‚ihrer‘ Kinder und Jugendlichen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen Inhalte und die Methodik der Lehr-Lernarrangements der Lehrenden hat und die Schülerinnen und Schüler „wichtige Ressourcen für einander darstellen“ (312). Die „einfache Gleichheit“ (ebd., 295) wird in eine komplexe übertragen und so die Frage der Gerechtigkeit in der Sphäre von Bildung und Erziehung aufgelöst. Als offene8 „Nachbarschaftsschulen“ (ebd., 324) ringen diese Institutionen mit ihren jeweiligen Schülerinnen und Schülern (deren Talenten und Begabungen) und in der Auseinandersetzung mit ihrer sozialen Umwelt darum, in der Verschiedenheit aller an Schule beteiligten Personen, das vorwegzunehmen, was in demokratischen Gemeinschaften zentral ist (313, 319): um eines Gemeinsamen Willen zu kooperieren.9 Die gute Schule als gerechte Institution – und damit schließt sich die Argumentation – ist so wie die Qualität nichts Singuläres, sondern nur im Plural hervorzubringen. Gerechtigkeit ist folglich vielmehr ein Regulativ, um sich relational dem anzunähern, was für eine konkrete Schule die Frage „Sind wir eine gute Schule?“ bedeutet. Diese Einsicht wird auch von Seiten der Effektivitätsforschung zur Schulqualität bekräftigt (vgl. z.B. Thonhauser 1996, 400f.). Die Antwortfindung auf die Frage nach dem Guten einer Schule sollte sich im Rahmen der Theorie gerechter Institutionen und der Vorstellung der demokratischen Nachbarschaftsschule sowie auf Basis der Überzeugung finden lassen, dass diese Schule ihren Zweck in der Idee der Bildung verortet. Die gute Schule ringt täglich in individualisierenden und kooperativen Lernsituationen darum, was ihre Qualität ausmacht und vermag trotz aller Heterogenität deutlich zu machen, dass ihr Fundament in der Gleichheit der Beteiligten besteht: der ununterscheidbaren gleichen Möglichkeit von Bildung. 7 Walzer (2006, 295f, 300f.) hat dabei die Elementarbildung, die auf ein Leben in Gemeinsamkeit als Bürgerinnen und Bürger vorzubereiten habe, als eine gemeinsame grundlegende im Sinne. Diese Argumentation findet sich in verwandter Form auch bei Fend (1986a, 12) und dessen Überlegungen zu guten Schulen, die er selbst zwanzig Jahre später zum Ende seiner wissenschaftlichen Laufbahn aufrechterhalten kann: „Die überragende Leitidee (für ein qualitätsvolles Bildungssystem auf allen Ebenen, RS) ist jene der Personalität, der Gleichwertigkeit aller Menschen.“ (Fend 2008, 363) 8 Offen meint bei Walzer (ebd. 326f.), dass Zugehörigkeit über Wohnort und nicht über ethnische Zugehörigkeit konstituiert wird. Die Probleme, die sich durch die sozialräumliche Ungleichheitsverteilung ergeben, hat Walzer bemerkt und fordert für jede Nachbarschaft auch eine sogenannte starke Schule. Die dennoch bestehenden Unterschiede zwischen Schulen sind als Effekte im Rahmen der komplexen Gleichheit erklärbar, so der Philosoph (vgl. ebd.) 9 Auf diese Weise ließen sich dann auch die beiden „wichtigsten Nebenwirkungen einer Massenorganisation der Förderung individueller Fähigkeiten“ (Fend 1986a, 11) minimieren: „überkompetative Haltungen“ und ein erhöhtes Auftreten von „selbstabwertenden Denkprozessen“. Literatur Aristoteles (NE): Nikomachische Ethik. In: Wolf, U. (Hrsg. und Übers.) (2008): Ders. Nikomachische Ethik. Reinbek: Rowohlt. Bauer, K.-O./ Bohn, A./ Kemna, P./ Logemann, N. (2010): Pädagogische Qualität messen. Ein Handbuch. Münster: Waxmann. Benner, J. (2005): Allgemeine Pädagogik. Eine systematisch-problem-geschichtliche Einführung in die Grundstruktur pädagogischen Denkens und Handelns. Weinheim/ München: Juventa. Bieri, P. (2005): Wie wäre es gebildet zu sein? http://www.hwrberlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/ Birie_ Gebil-det_sein.pdf Böhm, W. (1997): Aurelius Augustinus und die Entdeckung der Person. In: Ders.: Entwürfe zu einer Pädagogik der Person. Gesammelte Aufsätze. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 97-112. Brügelmann, H. (1999a): Merkmale „guter Schulen“: eine empirische Perspektive. In: Ders. (Hrsg.): Was leisten unsere Schulen? Zur Qualität von Evaluation und Unterricht. Seelze-Velber: Kallmeyer, 111-113. Brügelmann, H. (1999b): Kriterien pädagogischer Qualität. In: Ders. (Hrsg.): Was leisten unsere Schulen? Zur Qualität von Evaluation und Unterricht. Seelze-Velber: Kallmeyer, 130-135. Buber, M. (2006): Ich und Du. In: Ders.: Das dialogische Prinzip. Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 7-136. (Ersterscheinung: 1954) Comte-Sponville, A. (2014): Ermutigung zum unzeitgemäßen Leben. Ein kleines Brevier der Tugenden und Werte. Reinbek: rowohlt. Dickopp, H.-J. (1983): Lehrbuch der Systematischen Pädagogik. Düsseldorf: Schwann. Dubs, R. (2004): Qualitätsmanagement in der Schule. Bönen: Kettler. Fend, H. (1986a): Was ist eine gute Schule? In: Westermanns Pädagogische Beiträge, 7/8, 8-12. Fend, H. (1986b): Gute Schulen – schlechte Schulen. Die einzelne Schule als pädagogische Handlungseinheit. In: Die Deutsche Schule, 78, 275-293. Fend, H. (2008): Schule gestalten. Systemsteuerung, Schulentwicklung und Unterrichtsqualität. Wiesbaden: VS. Flitner, W. (1989): Das Selbstverständnis der Erziehungswissenschaft in der Gegenwart. Heidelberg: Quelle & Meyer. (Ersterscheinung: 1957) Flitner, W. (1997): Allgemeine Pädagogik. Stuttgart: Klett-Cotta. (Ersterscheinung: 1950) Gräsel, C./ Mandl, H. (2009): Qualitätskriterien von Unterricht: Ein zentrales Thema der Unterrichtund Lehr-Lern-Forschung. In: Apel, H./ Sacher, W. (Hrsg.): Studienbuch Schulpädagogik. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 241-259. Guardini, R. (1988): Welt und Person. Versuche zur christlichen Lehre vom Menschen. Paderborn: Schöningh. (Ersterscheinung: 1939) Haenisch, H./ Kuhle, C. (1999): Wie Schulen die Qualität ihrer Arbeit entwickeln und sichern können. In: Brügelmann, H. (Hrsg.): Was leisten unsere Schulen? Zur Qualität von Evaluation und Unterricht. Seelze-Velber: Kallmeyer, 100-111. Harvey, L./ Green, D. (2000): Qualität definieren. Fünf unterschiedliche Ansätze. In: Zeitschrift für Pädagogik, 41, Beiheft (Qualität und Qualitätssicherung im Bildungsbereich. Schule, Sozialpädagogik, Hochschule), 17-39. Heid, H. (2000): Qualität. Überlegungen zur Begründung einer pädagogischen Beurteilungskategorie. In: Zeitschrift für Pädagogik, 41, Beiheft (Qualität und Qualitätssicherung im Bildungsbereich. Schule, Sozialpädagogik, Hochschule), 41-51. Heitger, M. (2004): Selbstbestimmung als regulative Idee der Bildung. In: W. Böhm, W./ Ladenthin, V. (Hrsg.): Marian Heitger. Bildung als Selbstbestimmung. Paderborn/ München/ Wien/ Zürich: Ferdinand Schöningh, 19-34. Heitger, M. (2008): output. Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 242-243. Herbart, J.F. (1964). Die ersten Vorlesungen über Pädagogik (1802). In Asmus, W. (Hrsg.). Johann Friedrich Herbart. Pädagogische Schriften. Bd. 1. Düsseldorf/ München: Helmut Küpper vorm. Georg Bondi, 121-131. (Originalarbeit erschienen 1802) Höffe, O. (2015): Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung. München: Beck. Honneth, A. (1994): Kampf um Anerkennung. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. Huber, S./ Büeler, X. (2009): Schulentwicklung und Qualitätsmanagement. In: Blömeke, S./ Bohl, T./ Haag, L./ Lang-Wojtasik, G./ Sacher, W. (Hrsg.): Handbuch Schule. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 579-587 Kant, I. (1958): Was heißt: sich im Denken orientieren? In: W. Weischedel (Hrsg.): Gesammelte Werke. Band V. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 267-283. (Ersterscheinung: 1786) Klafki, W. (1964): Das pädagogische Problem des Elementaren und die Theorie der Kategorialen Bildung. Weinheim/ Berlin: Beltz. Kolmer, P. (2003): Qualität. In: Wulff D. Rehfus (Hrsg.): Handwörterbuch Philosophie. Göttingen: utb, 574f. Meder, N. (2007): Die Grenzen der Erziehungswissenschaft sind Absolut. Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 434-447. Nohl, H. (1950): Bildung des Erziehers. In: Offermann, J. (Hrsg.) (1967): Herman Nohl – ausgewählte pädagogische Abhandlungen. Paderborn: Schöning, 77-85. Patry, J.-L. (1999). Educational research an practice from a critico-rationalist point of view. In: Zecha, G. (Hrsg.). Critical Rationalism and Educational Discourse. Amsterdam/Atlanta: Rodopi, 191-239. Patry, J.-L. (2000). Kaktus und Salat. Zur Situationsspezifität in der Erziehung. In: Patry, J.-L./ Riffert, F. (Hrsg.). Situationsspezifität in pädagogischen Handlungsfeldern. Innsbruck: Studienverlag, 13-52. Patry, J.-L. (2004). Der Pädagogische Takt. Brücke zwischen Theorie und Praxis. Ein Essay. In: Bucher, A.A. (Hrsg.). Erziehung – Therapie – Sinn. Festschrift für Heinz Rothbucher. Münster: Lit, 145-168. Pestalozzi, J. H. (1797): Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts. In: Bosshart, E./ Dejung, E./ Kempter, L./ Stettbacher, H. (Hsrg.) (1946): Heinrich Pestalozzi. Gesammelte Werke, Band 8. Zürich: Rascher, 35-250. Peukert, H. (1983): Kritische Theorie und Pädagogik. Zeitschrift für Pädagogik, 195-217. Poentisch, A. (1999): Welterzeugung, Fiktion, Bildung. Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 454-470. Poentisch, A. (2008): Bildung heute. Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 51-64. Posch, P./ Altrichter, H. (1997): Möglichkeiten und Grenzen der Qualitätsevaluation und Qualitätsentwicklung im Schulwesen. Innsbruck: Studienverlag. Preuss-Lausitz, U. (1999): Exkurs: Leistung ist nicht gleich Leistung ist nicht gleich Leistung: In: Brügelmann, H. (Hrsg.): Was leisten unsere Schulen? Zur Qualität von Evaluation und Unterricht. Seelze-Velber: Kallmeyer, 59-62. Rekus, J. (1999): Das Allgemeine in der Schulpädagogik. Zugleich eine Erörterung des Zusammenhangs von Allgemeiner Pädagogik und Schulpädagogik. Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 12-23. Ricoeur, P. (2005): Das Selbst als ein Anderer. München: Fink. (franz. Ersterscheinung: 1990) Ricoeur, P. (2002): Zugänge zur Person. In: Harth-Peter, W./ Wehner, U./ Grell, F. (Hrsg.): Prinzip Person. Über den Grund der Bildung. Würzburg, Ergon, 17-35. (französische Ersterscheinung: 1989). Rousseau, J.J. (1998): Emil oder über die Erziehung. Paderborn/ München: Schöningh. (Ersterscheinung 1762) Rutter, M./ Maughan, B./ Mortimore, P./ Ouston, I. (1979): Fifteen thousand hours. London: Open Books. Specht, W./ Thonhauser, J. (Hrsg.). (1996): Schulqualität. Entwicklungen, Befunde, Perspektiven. Innsbruck: Studienverlag. Thonhauser, J. (1996): Neuere Zugänge der Forschung zur Erfassung von Schulqualität. In: Specht, W./ Thonhauser, J. (Hrsg.): Schulqualität. Entwicklungen, Befunde, Perspektiven. Innsbruck: Studienverlag, 394-425. Tillmann, K-J. (1999): „Schulqualität sichern“ – erziehungswissenschaftliche Anmerkungen zur aktuellen bildungspolitischen Diskussion. In: Brügelmann, H. (Hrsg.): Was leisten unsere Schulen? Zur Qualität von Evaluation und Unterricht. Seelze-Velber: Kallmeyer, 77-83. Walzer, M. (2006): Sphären der Gerechtigkeit. Ein Plädoyer für Pluralität und Gleichheit. Frankfurt/ N.Y.: Campus. Zdarzil, H. (1997): Die pädagogische Frage nach dem Menschen. Thesen zur pädagogischen Anthropologie. Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 405-414. Mag. Dr. Robert Schneider, MA ist Professor für Inklusionspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Salzburg – Stefan Zweig. Seine Arbeitsschwerpunkte sind: Philosophische Grundlegung und Menschenbild(er) der Inklusiven Pädagogik, Theorie und Praxis von Erziehung und Unterricht in der Inklusiven Schule.
© Copyright 2024 ExpyDoc