Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Prüfung von Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen
Dr.-Ing. Dietmar J. Richter
Prüfsachverständiger für
- Lüftungsanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und
- Feuerlöschanlagen
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-1
Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Inhalt:
Einleitung
Gesetzliche Grundlagen zur Prüfung von
Rauchabzugsanlagen
Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
Zusammenwirken mit anderen Anlagen
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-2
1
Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Inhalt:
Einleitung
Gesetzliche Grundlagen zur Prüfung von
Rauchabzugsanlagen
Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
Zusammenwirken mit anderen Anlagen
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-3
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Grundsätzliches zum Einsatz von maschinellen Rauchabzügen:
Maschinell wirkende Rauch- und Wärmeabzüge werden überall da
eingesetzt, wo die Möglichkeiten des natürlich wirkenden Rauch- und
Wärmeabzuges aus baulichen oder funktionellen Gründen nicht gegeben
sind.
Allgem. Schutzziel: Abführen von Brandrauch zur Verbesserung der
Fluchtbedingungen der Nutzer und
zur Lokalisierung des Brandherdes für die Feuerwehr
Wo?
• Räume oder Gebäudeteile ohne direkte Verbindung ins Freie
• Räume, bei denen das Verhältnis von Raumtiefe zur Raumhöhe sehr groß ist
(im Regelfall größer als 4) und
• Räume, bei denen ein natürlicher Auftrieb keine Wirkung mehr zeigt
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-4
2
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Grundlagen für die Prüfung:
- Gesetze und Verordnungen, z. B. Brandenburgische/Berliner Bauordnung
- Eingeführte Technische Baubestimmungen (z. B. LüAR, LAR, DIN 4102)
- Bauregelliste
- Verwendbarkeitsnachweise (z.B. allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis – APZ, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - ABZ)
- Allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN, VDI, VdS)
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-5
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Bereitzustellende Unterlagen für die Prüfung:
- Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
- Brandschutzkonzept
- Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen
ersichtlich sind:
Grundfläche und Rauminhalt
Brandabschnitte, Rauchabschnitte
Wände und Decken mit vorgeschriebenen
Feuerwiderstand
Nutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze, u.ä.)
- Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der Anordnung und Ausführung
der Nachström- und Abströmöffnungen
- Funktionsbeschreibung
- Bericht über die letzte durchgeführte Prüfung
- Dokumentation mit Bauteilespezifikation incl. CE-Kennzeichnung
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-6
3
2. Prüfung von natürlichen Rauchabzugsanlagen
Prüfung Gesamtanlage:
1.
Prüfschritt:
Ordnungsprüfung (Vollständigkeit
der bereitzustellenden
Dokumente/Unterlagen)
Ausführungsplanung
Bauausführung
Baugenehmigung mit
Auflagen
Abweichungen
Brandschutzkonzept
Gesamtanlage
Verwendbarkeitsnachweise
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-7
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
2. Prüfschritt - Gesamtanlage:
- Übereinstimmung mit den Anforderungen der Baugenehmigung und des
Brandschutzkonzepts, insbesondere hinsichtlich der Bemessung,
- Anordnung der Nachström-/Zuström- und Absaug-/Abströmöffnungen im
Wirkbereich sowie der Mündungen zur Rauchableitung
- Vollständigkeit und Unversehrtheit der Anlagenteile und der Installation
- Vollständigkeit der Dokumentation zur Anlage und zu den Bauteilen vor allem
in Hinblick auf bauaufsichtlich notwendige Brauchbarkeitsnachweise und
Fachunternehmererklärungen
- Einbindung in die Gebäudeleittechnik und Schnittstellen zu andern Gewerken
- Prüfung von Schnittstellen
- Funktionsprüfung der Gesamtanlage, z. B. Rauchversuch zur Feststellung der
Wirksamkeit
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-8
4
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
3. Prüfschritt – Bauteile/Komponenten:
Bemessung
Ventilator
Klappen
Auslösung,
Steuerung
Einflussfaktoren
Maschineller Rauchund Wärmeabzug
Leitungen
Funktionserhalt
Energieversorgung
Prüfumfang zur Beurteilung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-9
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Bemessung des Entrauchungsvolumenstromes von MRA:
A:
Objektbezogene Berechnung der Rauch- und Wärmefreisetzung nach
ingenieurmäßigen Methoden (z.B. Zonenmodell, Feldmodell)
B:
Schematische Berechnung nach DIN V 18232, Teil 5 oder ähnlichen
C:
Festlegung eines bestimmten Luftwechsels, z.B. 5- oder 10-facher
Luftwechsel
(schlechteste der Möglichkeiten, da ohne Bezug zu Realität)
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-10
5
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfumfang des SV hinsichtlich der Bemessung von MRA:
- Überprüfung der Raumabmessungen (Raumhöhe, Rauchabschnittsgröße)
- Bei Bemessung nach DIN 18232 Teil 5: Wurde die richtige
Bemessungsgruppe gewählt? (Tatsächliche Brandentwicklungsdauer,
tatsächliche Brandausbreitungsgeschwindigkeit, erforderliche
Temperaturkategorie der Bauteile, Anzahl Absaugestellen,
Zuluftnachströmung, Hilfsfrist der Feuerwehr)
- Bei vorliegenden Brandschutzkonzepten: Treffen die Annahmen zu?
(z.B. Brandlastannahmen bei ingenieurmäßigen Methoden MRFC-Modelle)
- Wurden Kühlluft- und Leckluftmengen z.B. des Kanalsystems berücksichtigt?
- Wurde die zulässigen Toleranzen vom Ventilator berücksichtigt (z.B.
Luftvolumenstrom)?
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-11
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Allgemeine Anforderungen:
Entrauchungsventilatoren müssen:
• Den erforderlichen Entrauchungsvolumenstrom beim zu erwartenden
Druckverlusten im Kanalnetz transportieren können.
• In einer vorgegebenen Dauer und Temperaturbeanspruchung ihre Funktion
erhalten.
• Durch Korrosion oder Alterung nicht beeinträchtigt werden.
• Ausreichend widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse (wie Wind,
Niederschlag und Frost/Vereisung) sein.
• Mindestens 10 Jahre gebrauchstauglich sein.
• Nach Bauregelliste B, Teil 2, Abs. 1.2.5. eine bauaufsichtliche Zulassung
besitzen
• Eine CE-Kennzeichnung besitzen.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-12
6
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA -Axialventilator-:
Axialventilator direkt angetrieben
! Antriebsmotor im Rauchgasstrom !
Ungeeignet
Axialventilator mit Keilriemenantrieb
! Keilriemen beschränkt temperaturbeständig !
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-13
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA -Radialventilator-:
Ausführungsform:
Dach-Brandgasventilator als
gebräuchlichste Form für den
Entrauchungsbetrieb
Ausführungsform:
Brandgasventilator direkt
angetrieben und
angetrieben über Riemen
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-14
7
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA -Kennlinien und Einflussgrößen- :
• Bauart (Radial- oder Axialventilator)
• Bauform (z.B. Schaufelprofil, Schaufelstellung,
Laufradgeometrie, Nabendurchmesser,
Gehäuseform und -abmessungen)
• An- und Abströmverhältnissen (z.B. Drall am
Eintritt, Widerstände)
Achtung: Kennlinien werden unter optimalen
Bedingungen ermittelt !!!
• Drehzahl
(Volumenstrom
ändert sich proportional mit der Drehzahl,
Gesamtdruckerhöhung
ändert sich mit dem Quadrat der Drehzahl,
Leistungsbedarf
an der Welle ändert sich mit der dritten Potenz
der Drehzahl)
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-15
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA - Ungünstige Einbausituationen -:
Folgende Einbausituationen sollten vermieden werden, da
Leistungsminderungen zu erwarten sind:
Axialventilator
Radialventilator
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-16
8
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – anschließende Kanalsysteme -:
Arten von Strömungswiderstände:
• Reibungswiderstand
Einflussgrößen:
- Rauhigkeit der Wand (z.B.
Blechkanäle: 0,15,
Kalziumsilikat: 0,65
Betonkanäle: 2,5
Gemauerte Kanäle: 4,0)
- Kanallänge
- Kanalmaße (Kanalquerschnitt)
- Strömungsgeschwindigkeit
- Stoffeigenschaften (Dichte,
Zähigkeit)
- Strömungsprofil
• Formwiderstand
Einflussgrößen:
- Formänderung (z.B. Umlenkung,
Verzweigung,
Querschnittsänderung)
- Drosselung (z.B. Bauelemente)
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-17
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA -Reibungs- und Formwiderstand-:
Druckverlust durch Formwiderstand
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-18
9
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA - anschließende Kanalsysteme -:
Betriebspunkt als Schnittpunkt der Anlagen- mit der Ventilatorkennlinie:
Der Betriebspunkt des Ventilators im
Kanalsystem ergibt sich als Schnittpunkt
zwischen Anlagen- und Ventilatorkennlinie
(Punkt B).
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-19
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA - anschließende Kanalsysteme -:
Änderung des Betriebspunktes B1 nach B2 durch Drehzahländerung:
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-20
10
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA -Reihen- und Parallelschaltung-:
Reihenschaltung:
Parallelschaltung:
Bei hohen Widerständen im
Kanalnetz
Die Gesamtdrücke bei gleichen
Volumenströmen addieren sich
Bei großen Volumenströmen
Die Volumenströme bei gleichen
Gesamtdrücken addieren sich
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-21
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Motoren -:
• Bei direkt angetriebenen Motoren beträgt die Leistungsreserve im Regelfall
5 bis 10 %.
• Bei Ventilatoren mit Keilriemenabtrieb beträgt die Leistungsreserve im
Regelfall 10 bis 20 %.
• Wichtigstes Auswahlkriterium: Beschleunigungsmoment des Motors (wichtig
für schnellen und einwandfreien Motoranlauf – max. 10 s sind zulässig).
• Die Motoren müssen hinsichtlich Kühlung für den Einsatzfall geeignet sein
(siehe EN 12101-3 und folgende Folien).
Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-22
11
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA nach DIN V 18232, Teil 6:
Temperaturkategorien von Entrauchungsventilatoren
Anforderungen an
Entrauchungsanlagen
Kategorie 1: max. 300°C
1100
Funktionserhalt: 30 min
Kategorie 2: max. 556°C
Funktionserhalt: > 45 min
Kategorie 3: Einheitstemperaturkurve
Temperaturbeanspruchung
1000
900
800
700
600
500
400
300
Kategorie 3
200
Kategorie 2
100
Funktionserhalt: > 30 min
Kategorie 1
0
0
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Zeit in Minuten
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-23
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA nach DIN EN 12101-3:
Temperaturklassen von Entrauchungsventilatoren
Klasse
Temperatur (°C)
Mindestfunktionsdauer (min)
F200
200
120
F300
300
60
F400
400
120
F600
600
60
F842
842
Nach Festlegung des Lieferanten
Nicht klassifiziert
Nach Festlegung des
Lieferanten
Nach Festlegung des Lieferanten
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-24
12
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA –Beimischung von kalter Luft-:
Die Brandraumtemperatur übersteigt im Regelfall die zulässige Betriebstemperatur des
Entrauchungsventilators (meist 630 °C). Damit sind Maßnahmen notwendig, um den
geforderten Funktionserhalt der Anlagen von 90 min zu erreichen.
Folgende Maßnahmen sind möglich:
• Anschluss von zwei oder
mehreren Räumen an das
gleiche Entrauchungssystem
• Einsatz eines Luftbypass auf
der Saugseite des Ventilators.
Für den Funktionserhalt ist der
rechnerische Nachweis für die
zu erwartende Betriebstemperatur notwendig!
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-25
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA –Beimischung von kalter Luft-:
Ermittlung der Mischtemperatur von Luftströmungen (Mischungsregel):
Tm = (cp1 x mL1 x TL1 + cRG x mRG x TRG) / (cp1 x mL1 + cRG x mRG)
cp1 ... spez. Wärmekapazität der Beimischluft
(kJ/kg K)
mL1 ... Masse des Beimischluftstrom (kg/s)
TL1 ... Temperatur des Beimischluftstrom (K)
cRG ... spez. Wärmekapazität des Rauches
(kJ/kg K)
mRG ... Masse des Rauchgasvolumenstromes
(kg/s)
TRG ... Temperatur des Rauchgasvolumenstrom
(K)
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-26
13
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Kennlinien:
Druckabfall im Kanal infolge Reibung
(turb. Strömung):
dp = λ x L/d x ρ x v2/2
λ ... Rohrreibungszahl
L ... Rohrlänge
d ... Rohrdurchmesser
ρ ... Dichte
v ... Geschwindigkeit
Für die Geschwindigkeit v wird V/A eingesetzt und A aufgelöst
dp = λ x 8L/(d5 x Pi2) x ρ x V2
A ... Strömungsquerschnitt, V ... Volumenstrom
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-27
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:
Bei gleichem Druckverlust in der
Entrauchungs- und Beimischleitung gilt
für beide Netzkennlinien:
p0 – pM = dp = λ x 8L/(d5 x Pi) x ρ x V2
mit C = λ x 8L/(d5 x Pi) als Konstante
folgt:
dp = CA x ρA x VA2 = CE x ρE x VE2
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-28
14
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:
1.
Prüffall: Entrauchungs- und Beimischstrom haben eine Temperatur (z.B. 20 °C)
VE20 °C/ VA20 °C = SQR (CA/CE) x SQR (ρA20°C/ ρE20°C)
da ρA20°C = ρE20°C
VE20 °C/ VA20 °C = SQR (CA/CE)
2.
Entrauchungsfall: Entrauchungstemperatur 1000 °C, Beimischtemperatur 20°C
VE1000 °C/ VA20 °C = SQR (CA/CE) x SQR (ρA20°C/ ρE1000°C)
mit SQR (CA/CE) = VE20 °C/ VA20 °C
VE1000 °C/ VA20 °C = VE20 °C/ VA20 °C x SQR (ρA20°C/ ρE1000°C)
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-29
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:
bei Division durch VE20°C und VA20°C folgt:
VE1000°C/ VE20°C = SQR (ρA20°C/ ρE1000°C)
mit ρA20°C = 1,19 kg/m³ und ρE1000°C = 0,27 kg/m³ folgt:
VE1000°C/ VE20°C = SQR (1,19/0,27) = 2,1
VE1000°C = 2,1 x VE20°C
Der im Entrauchungsfall geförderte Volumenstrom ist nahezu doppelt so groß
wie der im Prüffall bei 20 °C gemessene Volumenstrom
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-30
15
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:
Mischungsregel aus Folie 60 aufgelöste nach dem Beimischluftvolumenstrom:
VA20°C =
VE1000°C x ρE1000°C x (cpE1000°C x tE1000°C – cpM x tM)
ρA20°C x (cpM x tM – cpA20°C x tA20°C)
mit VE1000°C = 2,1 x VE20°C folgt für den Beimischvolumenstrom:
VA20°C =
2,1 x VE20°C x ρE1000°C x (cpE1000°C x tE1000°C – cpM x tM)
ρA20°C x (cpM x tM – cpA20°C x tA20°C)
Wird der Beimischvolumenstrom ohne Berücksichtigung des Einflusses der
Netzkennlinie, ermittelt, ergibt sich ein nur halb so großer Beimischvolumenstrom –
die zul. Temperatur des Ventilators wird überschritten.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-31
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:
Bei der Prüfung zu beachten:
• Bei einer Entrauchungstemperatur von 1000°C, einer Mischtemperatur von
600 °C und einer Beimischlufttemperatur von 32 °C sind mind. 40% des bei
20 °C geforderten Entrauchungsvolumenstromes als Beimischluftstrom
erforderlich.
Bei dieser Temperatur ist auch der Förderdruck des Entrauchungsventilators
durch Berechnung des Druckverlustes des Kanalnetzes zu ermitteln.
• Wird gleichzeitig aus mehreren Brandabschnitten abgesaugt, dann muss der
größte Brandabschnitt weniger als 60% des Volumens der anderen betragen
(vorausgesetzt alle Brandabschnitte haben gleichen Entrauchungsluftwechsel).
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-32
16
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Aufstellung (1):
Bei Aufstellung in Zentralen ist zu beachten:
• Motor, Lager, Kupplung oder Keilriemen dürfen nicht unzulässig hohen
Umgebungstemperaturen ausgesetzt sein, welche durch den im
Entrauchungsfall heißen Entrauchungsventilator verursacht werden.
Sind keine elektronischen Bauteile im Aufstellraum vorhanden, soll die
Umgebungstemperatur 60 °C nicht überschreiten. Sind elektronische
Bauelemente im Aufstellraum vorhanden, so sind max. 40 °C
Umgebungstemperatur zulässig.
• bei Aufstellung in großen Zentralen, in denen noch andere Lüftungsanlagen
installiert sind, sind die Entrauchungsleitungen in L90 und das
Ventilatorgehäuse mit nicht brennbaren Baustoffen wärmegedämmt
auszuführen (Oberflächentemperatur max. 140 °C).
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-33
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Aufstellung (2):
• bei Aufstellung in kleinen Zentralen muss eine zusätzliche und leistungsfähige
Zwangsbelüftung vorhanden sein.
• wegen der Wärmedehnung des Entrauchungsventilators muss eine
feuerbeständige, elastische Verbindung (Stutzen) zu den
Entrauchungskanälen vorhanden sein.
Bei Aufstellung im Freien ist zu beachten:
• Es muss ein ausreichender Wetterschutz vorhanden sein (bei freiem Ausblas
Mindestabstände von Mündungen beachten).
Bei Aufstellung im Brandraum ist zu beachten:
• Aufstellbedingungen laut ABZ
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-34
17
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Ventilatoren von MRA – Aufstellung, Mindestabstände im Freien:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-35
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfumfang des SV am Ventilator/en von MRA (1):
- Bemessung des Volumenstromes - zulässige Minderleistung, Leckagen und
Beimischung berücksichtigt?
- Eignung des Aufstellraums (z.B. RLT-Zentrale), Anordnung und Aufstellung
gemäß Planung in Übereinstimmung mit ABZ?
- Ausreichend Kühlung des Aufstellraumes vorhanden?
- Aufstellraum brandsicher (z. B. F90-Trennwände)?
- Eignung des Ventilators für die vorgesehenen Anwendungen
(z. B. Temperatur-/Zeitbeständigkeit)
- Sichtprüfung des Zustandes (Ventilator unversehrt, Anschluss an das
Kanalnetz über Dehnungskompensatoren)
- Funktionsprüfung (Luftstromüberwachung, Reparaturschalter,
Überbrückung
des Motorschutzes)
- Bei Parallelschaltung: Sicherung gegen Kurzschlussströmung vorhanden?
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-36
18
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfumfang des SV am Ventilator/en von MRA (2):
- Ausblas brandsicher und ohne Einfluss auf andere Anlagen?
- Sofern FU vorhanden – ist dieser im Entrauchungsbetrieb überbrückt?
- Reparaturschalter in Betriebsstellung gegen unbefugtes Benutzen
geschützt und außerhalb der Strahlungswärme sowie am vom Hersteller
vorgesehenem Ort installiert?
- Funktionsmessungen: Ermittlung der Leistungsdaten (Volumenstrom, Druck,
Stromaufnahme) am Ventilator
- Messung Öffnungskraft an den Fluchttüren im Entrauchungsbereich
- Funktionsprüfung (z. B. Reparaturschalter, Ansteuerung)
- Anschluss/Umschaltung an die/auf Sicherheitsstromversorgung
- Rauchversuch zum Nachweis der Wirksamkeit der MRA bei fehlenden
Analogiebetrachtungen
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-37
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Energieversorgung von MRA (1):
Die Energieversorgung muss sicher sein, d.h.
• es muss eine Sicherheitsstromversorgung (SV), funktionsgerecht ausgeführt,
vorhanden sein
• Fachgerecht und der anfallenden Wärme im Brandfall Rechnung tragend mit
Funktionserhalt F90 installiert und
• leistungsgemäß abgepasst sein.
• Eine zweite sichere Stromquelle (Ersatzstromversorgung) kann verlangt
werden (z.B. in Gebäuden besonderer Art und Nutzung), die sich innerhalb
von 15 s nach Netzausfall automatisch zuschaltet.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-38
19
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Energieversorgung von MRA (2):
• Die zum Schaltschrank der MRA führende Zuleitung muss in der NSHV
abgesichert sein und darf bis zum niederspannungsseitigen Einspeisepunkt
nur noch einmal abgesichert sein.
• Die Energieversorgung darf nicht mit dem Hauptschalter abschaltbar sein,
sondern nur mit einem gesonderten Lasttrennschalter in der NSHV. Der
Lasttrennschalter muss gegen irrtümliches Schalten gesichert und
gekennzeichnet sein.
• Die E- Leitung sollte möglicht in einer Länge von der Einspeisung bis in den
Schaltschrank und von dort zum Ventilator verlegt sein.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-39
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Energieversorgung von MRA - Sicherheitsstromversorgung nach
VDE 0100-560:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-40
20
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Energieversorgung von MRA – Sicherere AV-Stromversorgung
Sprinklerschaltung:
Der Schaltschrank für die MRA muss
außerhalb der brandgefährdeten und
wärmebelasteten Räume aufgestellt sein.
Daraus folgt, dass er unter den gleichen
Gesichtspunkten behandelt werden muss,
wie die Leitungsverlegung selbst.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-41
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Energieversorgung von MRA – Sicherere AV-Stromversorgung
Sprinklerschaltung:
Die „Sprinklerschaltung“ ist eine verbesserte allgem. Stromversorgung und
nur zulässig wenn:
1.
Nicht ausdrücklich eine Sicherheitsstromversorgung verlangt wird,
2.
Nur die Hausanschlusssicherung vor der Sicherung „Lüftung/Entrauchung“
vorhanden ist
3.
Die Sicherung „Lüftung/Entrauchung“ mindestens zwei Stufen kleiner als die
Hausanschlusssicherung ist,
4.
Die Sicherung „übrige Gebäudeinstallation“ muss mindestens zwei Stufen
kleiner als die Hausanschlusssicherung sein und selektiv wirken. Fehler in
diesen Stromkreisen dürfen nicht die Hausanschlusssicherung auslösen.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-42
21
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Energieversorgung von MRA – Sicherere AV-Stromversorgung
Sprinklerschaltung:
5.
Der Lasttrennschalter „Lüftung/Entrauchung“ muss gegen irrtümliches
und unbefugtes Schalten gesichert sein (z.B. Vorhängeschloss).
6.
Der Hauptschalter „übrige Gebäudeinstallation“ darf die
„Lüftung/Entrauchung“ nicht abschalten.
7.
Der Stromkreis für „Lüftung/Entrauchung“ darf nicht mit einem FISchutzschalter ausgerüstet sein.
8.
Der Hausanschlussraum muss vor Feuer von außen geschützt sein
Folie-43
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Energieversorgung von MRA – Leitungsanlagen:
Rt = R20 x (1 + alpha x dt)
Elektrischer Widerstand von Leitern
(Länge: 1 m, Querschnitt: 1mm²)
Rt... Widerstand temperaturabhängig
R20... Widerstand bei Raumtemperatur
Material
alpha... Temperaturkoeffizient
spezifischer
Tempertur- spezifischer
Widerstand
koeffizient Widerstand
bei 20 °C
bei 300 °C
(Ohm mm²/m)
(1/°C)
(Ohm mm²/m)
dt... Temperaturänderung
Kupfer
Aluminium
Zinn
0,0175
0,028
0,11
0,00392
0,004
0,0044
0,03808
0,0616
0,2552
Die Auslegung der elektrischen Leitungsanlagen muss im Brandraum
nach der Einheitstemperaturkurve erfolgen!
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-44
22
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfumfang des SV zur Energieversorgung von MRA:
Sofern der SV keine besondere Qualifizierung zur Prüfung der
Elektroanlage für die MRA besitzt, bleibt nur:
- Sichtprüfung auf Unversehrtheit!
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-45
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA:
Kanäle außerhalb des Brandraumes:
• Kanäle, die für den Transport von Rauchgasen außerhalb des zu erwartenden
Brandraumes vorgesehen sind, müssen mit einem Feuerwiderstand mindestens
L90, besser F90, und standsicher ausgeführt werden.
Kanäle im Brandraum:
• Es sind Kanäle mit und ohne Feuerwiderstand möglich.
• Kanäle, in denen Rauchgase in einem zu erwartenden Brandraum transportiert
werden sollen, können aus Stahlblech in verstärkter Ausführung hergestellt
sein. Die Verbindung der Kanäle mit dem Baukörper (Kanalhalterungen)
müssen den Funktionserhalt der umschließenden Bauteile haben (F90).
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-46
23
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA:
Verwendung von
Entrauchungskanälen mit und
ohne Feuerwiderstand
Bildquelle: Lindab FireProtect Entrauchungskanäle aus
Stahlblech
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-47
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA:
Am Eintrittspunkt der Blechkanäle in das raumabschließende Bauteil ist eine
Sollbruchstelle vorzusehen, um unzulässige Krafteintragungen in das Bauteil
(> 1 kN) zu vermeiden.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-48
24
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA:
Grundsätzliche Anforderungen:
• Kanäle für den Transport von Rauchgasen aus Blech mit Isolierung sind mit
ausreichenden Dehnungsmöglichkeiten auszustatten (z.B. Kompensatoren,
Schiebestücke).
• Kanäle für den Transport von Rauchgasen müssen dicht (im Sinne der DIN)
sein.
• Kanäle für den Transport von Rauchgasen müssen eine gültige allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung besitzen und danach ausgeführt sein.
• Kanäle für den Transport von Rauchgasen müssen entsprechend druckfest sein.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-49
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA - Leitungen aus Stahlblech mit
Feuerwiderstand L90:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-50
25
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA - Leitungen aus Stahlblech mit
Feuerwiderstand L90:
Folie-51
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Druckfestigkeit und Dichtheit:
• Entrauchungsleitungen müssen aus Baustoffen der Klasse A nach DIN 4102-1
bestehen.
• Entrauchungsleitungen müssen die Differenzdrücke nach DIN V 18232, Teil 6
Tabelle 2 eingehalten werden (positive Differenzdrücke für Überdruckleitungen,
negative Differenzdrücke für Saugleitungen).
Quelle: DIN V 18232-6:1997-10
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-52
26
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Druckfestigkeit und Dichtheit:
• Bei Entrauchungsleitungen aller Temperaturkategorien, die zum Einbau
außerhalb des zu entrauchenden Raumes vorgesehen sind, dürfen keine
größere Leckage als 10 m³/h je 1 m² innerer Oberfläche aufweisen
(DIN V 18232-6:1997-10).
Beispiel Leckage:
Volumenstrom: 5.000 m³/h
Kanallänge: 15 m
Kanalquerschnitt (LxB): 0,45x0,3 m,
A=0,135 m², U=1,5 m
1 m² innere Oberfläche = 0,67 m
Kanallänge
Leckverlust: 224 m³/h (= 4,5 %)
Quelle: DIN V 18232-6:1997-10
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-53
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Druckfestigkeit und Dichtheit:
• Bei der Prüfung dürfen sich die lichten Abmessungen der Prüfleitungen an
keiner Stelle um mehr als 10 % verringern (DIN V 18232-6:1997-10).
• Entrauchungsleitungen der Temperaturkategorien 2 und 3 (> 300 °C,
Funktionserhalt > 45 min), die zum Einbau außerhalb des zu entrauchenden
Raumes vorgesehen sind, dürfen außerdem keine größere Leckage als
10 m³/h je 1 m² innerer Oberfläche, bezogen auf die Umgebungstemperatur
aufweisen.
Bei dieser Prüfung dürfen sich die lichten Abmessungen der Prüfleitungen an
keiner Stelle um mehr als 10 % verringern (DIN V 18232-6:1997-10).
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-54
27
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Längendehnung:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-55
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Kanäle aus Kalziumsilikat (1):
• Im Regelfall einschalige Kanäle mit dicker Wandstärke (bis 50 mm bei
Feuerwiderstand L90), mehrschaliger Aufbau ist möglich
• Im Brandfall nur unwesentliche temperaturbedingte Längenänderungen (keine
Kompensatoren erforderlich)
• Maximale Kanalabmessungen: Breite: < 1240 mm, Höhe: < 1250 mm bzw. lt.
APZ
• Achtung! Dichtheitsnachweise erforderlich – da Vor-Ort-Montage
• Montage im Regelfall vor Ort – d. h. das Bauprodukt „Kalziumsilikatplatte“ wird
in einer bestimmten Bauart verwendet
Der Hersteller muss die Übereinstimmung mit der Bauart-Zulassung der
Bauproduktherstellers erklären!
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-56
28
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Kanäle aus Kalziumsilikat (2):
Wesentliche Abweichungen von der zugelassenen Bauart ist immer dann zu
vermuten wenn,
• Anwendungsbereiche nicht im Verwendbarkeitsnachweis genannt sind,
• die Bauart nicht aus den „Grundkonstruktionen“ abzuleiten ist (z. B. anstelle
eines rechteckigen Querschnitts wird ein dreieckiger verwendet)
• ein anderer, neuer Baustoff verwendet wird
• wenn andere Bauteilstärken ausgeführt werden,
• wenn feste Abmessungen verändert werden, z. B. Dicke der Kleberschicht
größer als in der Bauartzulassung – Schundgefahr – Folge: Beschädigungen
am Kanal durch Risse
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-57
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Beispiel PROMATECT -LS:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-58
29
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Beispiel PROMATECT -LS:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-59
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Beispiel PROMATECT -LS:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-60
30
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Bemessung Entrauchungsgitter:
Variante
1 – raucharme
Schicht 2,50 m,
ohne Sprinkler
2 – raucharme
Schicht 4,00 m,
ohne Sprinkler
3 – raucharme
Schicht 2,50 m,
mit Sprinkler
Entrauchungsvolumenstrom
32,4 m³/s
44,0 m³/s
15,3 m³/s
Rauchschicht
∆ds
5,0 m - 2,5 m =
2,5 m
5,0 m - 4,0 m =
1,0 m
5,0 m - 2,5 m =
2,5 m
12,0 m³/s
1,2 m³/s
12,0 m³/s
3 Stck
27 Stck
2 Stck
Max. Volumenstrom
je Absaugstelle
aus Tab. 12
Mindest-Anzahl an
Absaugstellen
Berechnung der Gitterfläche:
max. zulässige Anströmgeschwindigkeit: 6,0 m/s
Freier Querschnitt des Gitters, z. B. Maschengitter = 0,7
Praxistaugliche Gitterflächen: max. 0,75 m²
Folie-61
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungskanäle von MRA – Bemessung Entrauchungsgitter:
Variante
Erforderlicher freier
Querschnitt
1 – raucharme
Schicht 2,50 m,
ohne Sprinkler
2 – raucharme
Schicht 4,00 m,
ohne Sprinkler
3 – raucharme
Schicht 2,50 m,
mit Sprinkler
5,4 m²
8,8 m²
2,6 m²
Gitterfläche
7,7 m²
12,6 m²
3,6 m²
Erforderliche
Gittergröße
3 x 2,6 m²
27 x 0,5 m²
2 x 1,8 m²
11 x 0,70 m²
27 x 0,50 m²
5 x 0,75 m²
Gewählte Gittergröße
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-62
31
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA - Grundsätzliches:
• Alle über Entrauchungskanälen befestigte Objekte (z.B. Rohrleitungen,
Kabeltrassen) müssen mindestens mit dem gleichen Funktionserhalt wie der
Entrauchungskanal befestigt sein, damit im Brandfall herunterfallende Teile
keine Beschädigungen am Entrauchungskanal hervorrufen können.
• Die Befestigungen tragenden Bauteile müssen mind. den gleichen
Feuerwiderstand besitzen, wie die Entrauchungsanlage.
• Das Befestigungssystem muss ausreichend dimensioniert und, sofern gefordert,
einem gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis entsprechen (z.B.
hinsichtlich Art der Dübel, Dübelabmessungen, Einbohrtiefe).
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-63
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA - Anforderungen:
Waagerechte Entrauchungsleitungen (1):
• sind mit unbekleideten Stahlkonstruktionen (Aufhängern) abzuhängen. Hierzu
sind die Kanäle auf Traversen aus L- Profilen aufzulagern. Der lichte Abstand
der einzelnen Abhängestangen von der Entrauchungsleitung darf höchstens
50 mm betragen
• Die Abhänghöhe (Abstand Auflagerfläche der Entrauchungsleitung bis
Unterkante Decke) darf bei ungeschützten Aufhängungen nicht mehr als 1,5 m
betragen. Die Abhänghöhe darf über 1,5 m bis zu 3,0 m betragen, wenn die
Aufhängungen bekleidet sind.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-64
32
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA – Beispiel Abhängerverkleidung:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-65
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA – Beispiel Traversenverkleidung:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-66
33
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA - Anforderungen:
Waagerechte Entrauchungsleitungen (2):
• Abhängestangen müssen aus Stahl ohne elastische Zwischenglieder hergestellt
und so dimensioniert sein, dass die rechnerische Zugspannung nicht mehr als
6 N/mm² und die Scherspannung in Verbindungen nicht mehr als 10 N/mm²
beträgt. Abhängestangen unter einer Nennweite M8 sind unzulässig.
• Sofern die Bemessung der Aufhängung keine größere Zahl erfordert, ist
mindestens ein Aufhängerpaar je Formstück anzuordnen. Bei Formstücken mit
einer Länge über 1450 mm sind zwei Aufhängepaare anzuordnen. Der Abstand
zwischen zwei Aufhängern ist auf 1250 mm zu begrenzen.
Folie-67
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA – Bemessung:
Bemessung der Abhängestangen:
Gewinde
σzul=
F/( 2 x A) < 6 N/mm²
F=ρxVxg
[N/mm²]
[N]
F ... Wirkende Kraft [N]
M8
M10
M12
M16
Kerndurchmesser
[mm]
Querschnittsfläche
[mm²]
6,47
8,16
9,85
13,55
32,88
52,30
76,20
144,20
G .. Erdbeschleunigung [m/s²]
V .. Volumen der Kanalwand/lfd. m [m³]
ρ... Rohdichte Baustoff (z.B. ca. 500 kg/m³ für PROMAT
L500)
A ...Querschnittsfläche Abhängestange [mm]
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-68
34
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA - Anforderungen:
Senkrechte Entrauchungsleitungen:
• Senkrechte Entrauchungsleitungen (Schächte) sind geschossweise auf
mindestens 125 mm dicken Massivdecken F90 abzusetzen. Hierzu sind an der
Außenseite der Schächte umlaufend Silikat- Brandschutzplatten anzuklammern,
mit denen das Gewicht der Schächte auf die Decke bzw. deren Verguss
übertragen wird. Die Geschosshöhe darf bis zu 5 m betragen.
Wanddurchführungen:
• Die Durchführung von Entrauchungsleitungen durch Massivwände F90 und
GFK- Wände F90 muss wie im Prüfzeugnis aufgeführt erfolgen.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-69
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA – Befestigung (1):
Dübel und Befestigungen von Entrauchungskanälen an Bauteilen:
1.
Bei Befestigungen an feuerwiderstandsfähigen Massivbauteilen müssen
Stahlspreizdübel verwendet werden.
2.
Die Dübel müssen eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
besitzen.
3.
Dübel, deren brandschutztechnische Eignung nicht mit einem
Zulassungsbescheid nachgewiesen ist, müssen mindestens in der Größe
M8 verwendet werden und doppelt so tief, wie im Zulassungsbescheid
gefordert, mindestens jedoch 60 mm tief eingebaut werden. Sie dürfen
rechnerisch höchstens mit 500 N auf Zug belastet werden.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-70
35
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Abhänger für Kanäle von MRA – Befestigung (2):
4.
Bei Befestigung der Aufhängungen an feuerwiderstandsfähigen
Massivbauteilen mittels Durchsteckmontage gilt auch hier die angegebene
Begrenzung der rechnerischen Spannung von 500 N.
5.
Bei Befestigungen an feuerwiderstandsfähig bekleideten Stahlbauteilen sind
anstelle der Dübel formschlüssige Verbindungsmittel einzusetzen. Die
rechnerische Spannung ist auf 500 N zu begrenzen.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-71
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfumfang des SV zu Entrauchungskanäle mit Abhängern von MRA:
- Überprüfung der Maße (Kanalabmessungen, Abhänger, verwendete
Dübel, Traversen, Einhaltung Anlagenkonzept), Ausführung gemäß APZ
- Überprüfung der Kanalmontage (besonders bei Kalziumsilikatkanälen)
- Stichprobe Tragfähigkeit der Dübel (z.B. Zugprobe), Eignung der Dübel
- Prüfung Dichtheit, Bestimmung der Leckluft
- Prüfung kraftfreie Längendehnung
- Zugkraft an den Abhängern < 6 N/mm²
- Befestigung von Installationen über dem Entrauchungskanal
mit Funktionserhalt ausgeführt? Befestigung an feuerbeständigen
Bauteilen?
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-72
36
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Auslösesysteme von MRA (1):
• MRA müssen durch geeignete automatische Melder (z. B. Rauchmelder
nach DIN EN 54 oder Brandmeldeanlage) ausgelöste werden
• Manuelle Druckknopfhandmelder müssen vorhanden sein (u.a. zur
Überprüfung der MRA)
• An der Auslösestelle muss der Wirkbereich der MRA zu erkennen sein.
• Auslösestellen müssen gekennzeichnet sein (z.B. Hinweisschild
„Maschineller Rauchabzug“, farbliche Kennzeichnung)
• An der Auslösestelle muss erkennbar sein, ob der MRA ausgelöst wurde
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-73
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Auslösesysteme von MRA (2):
• Die Meldelinien müssen die Anforderungen an BMA erfüllen (Kurzschluss,
Leitungsbruch, Stromausfall, Erdschluss, usw.)
• Sind automatische Feuerlöschanlagen im Brandraum vorhanden, so sind die
Auslösesysteme für den MRA auf die der Löschanlage abzustimmen.
• Die Feuerwehr muss die Möglichkeit haben, an einer zentralen Stelle (meist
BMA) über ein s.g. Entrauchungstableau MRA bereichsweise manuell zuund abschalten zu können.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-74
37
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Auslösesysteme von MRA – Auswahl automatischer Melder:
Raumhöhe
Rauchmelder
DIN EN 54-7
Wärmemelder DIN EN 54-5
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Flammenmelder
E DIN EN 54-10
bis 45 m
bis 16 m
bis 12 m
bis 7,5 m
bis 6,0 m
bis 4,5 m
geeignet
bedingt
nicht
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-75
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Auslösesysteme von MRA – Abstand von punktförmigen Meldern
zu Decken und Dächern:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-76
38
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfumfang des SV zu Auslösesystemen von MRA:
Im Regelfall werden MRA von der Brandmeldeanlagen (BMA) angesteuert.
Hier ist eine Prüfung, die vor der Prüfung der MRA stattfinden muss, durch
einen anerkannten Prüfsachverständigen für Brandmeldeanlagen
notwendig.
Prüfumfang für den bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen:
- Funktionsprüfung (Betriebs- und Störmeldungen, Bedienelemente,
Entrauchungsklappen, Klappen für die Zuluftnachströmung)
- Eignung der Steuerung und Regelung (Dokumentenprüfung)
- Sichtprüfung des Zustandes, der Anordnung der Brandmelder –
barrierefreie Anströmung durch Brandgase und ausreichende Melderzahl
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-77
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Zuluftnachströmung von MRA (1):
• Die Zuluftnachströmung ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame
Entrauchung!
• Die Zuluftnachströmung muss dem Volumenstrom der MRA entsprechen.
• Die Zuluftnachströmung muss in der raucharmen Schicht erfolge und so placiert
sein, dass eine raumfüllende Durchströmung (Querströmung) erreicht wird.
Besser sind mehrere Zuluftöffnungen als nur eine Öffnung.
• Strömt Zuluft auf natürlichem Wege in den Brandraum, so darf die
Strömungsgeschwindigkeit in der Nachströmöffnung nicht mehr als 1 m/s
betragen. Der Unterdruck im Brandraum darf 50 Pa nicht überschreiten –
Achtung:
Der Strömungswiderstand von Kanäle für die Zuluftnachströmung ist als
Unterdruck im Brandraum messbar!.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-78
39
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Zuluftnachströmung von MRA (2):
• Mechanische Zuluftanlagen sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
In diesen Fällen ist ganz besonders auf die wirkungsvolle Anordnung der
Zuluftöffnungen zu achten. Weiterhin ist zu beachten, dass Sprinkler im
Deckenbereich durch die Zuluftnachströmung beeinträchtigt werden können.
• Zuluft sollte so in den Brandraum eingeleitet werden, dass möglichst keine
oder nur geringe Verwirbelungen der Rauchschicht entstehen.
• Brandschutzklappen in Überströmöffnungen sind unzulässig, da sie hierfür
keine bauaufsichtliche Zulassung besitzen.
Es müssen zugelassene Überströmklappen mit Rauchmelder und
Federrücklaufantrieb verwendet werden.
Quelle: Trox Überströmklappe FK K90
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-79
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfumfang des SV zu Zuluftnachströmung von MRA:
- Übereinstimmung der Anordnung mit dem genehmigten Anlagenkonzept
- Ermittlung der geometrischen Öffnungsfläche und Luftgeschwindigkeit der
Nachströmung
- Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen (LüAR, LAR)
- Einhaltung technischer Anforderungen hinsichtlich der Betriebssicherheit
(z. B. Wartung bei mechanischen Bauteilen)
- Sofern mechanische Bauteile verwendet wurden – Einbau und
Funktionskontrolle mit Funktionsmessungen (z. B. Öffnungszeit bei
Auslösung)
- Unversehrtheit und Vollständigkeit, Sichtprüfung des Zustandes
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-80
40
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungsklappen von MRA:
Entrauchungsklappen sind zur Abführung von Rauch über Entrauchungsanlagen mit maschinellen Rauchabzügen und für die Außenluftzuführung
für diese maschinellen Entrauchungsanlagen bestimmt.
- Verhindern Rauchübertragung
- Normalzustand: „zu“
- Im Brandfall: „offen“
- Kein Schmelzlot, Fremdansteuerung
- Motor und Stellmechanismus sind brandgeschützt
- Alle Steuereinrichtungen für die EK müssen den gleichen Zeit/Temperaturkriterien genügen, wie der Klappenantrieb
- Auch nach Brandentstehung öffenbar und bedienbar
- Nicht als Brandschutzklappe verwendbar
- Benötigen sichere Elektroversorgung, z.B. E90
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-81
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungsklappen
von MRA:
Einsatzbeispiel nach
DIN EN 12101-8 (Entwurf)
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-82
41
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Entrauchungsklappen in kombinierten Entrauchungs- und
Abluftanlagen:
Für diesen Einsatzfall ist ein
Eignungsnachweis für die EK
notwendig!
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-83
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Einbau von Entrauchungsklappen:
•
Der Einbau ist – auch mit senkrechter Drehachse der Absperrklappe bei
Einbau in oder vor Wänden – zulässig in:
– Wänden aus Mauerwerk nach DIN 1053 mit einer Mindestdicke von 115 mm
– Wänden aus Beton, Leicht- und Porenbeton mit einer Mindestdicke
von 100 mm
– Wänden aus Gips-Wandbauplatten nach DIN 18163 für Rohdichten
≥ 0,6 kg/dm³ mit einer Mindestdicke von 100 mm
(Achtung: Wandvorbau bei Leichtbauwänden unzulässig!)
– Decken aus Beton und Porenbeton mit einer Mindestdicke von 100 mm
•
Entrauchungsklappen müssen so eingebaut werden, dass eine innere
Besichtigung, Reinigung und Instandsetzung möglich ist. Dazu sind
entsprechende Revisionsöffnungen in den angeschlossenen
Entrauchungsleitungen vorzusehen.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-84
42
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Einbau von Entrauchungsklappen in massiven Bauteilen:
Umlaufende Spalte „s ≥ 25 mm“ sind
beim Wand- und Deckeneinbau mit
Mörtel der Gruppe II oder III nach
DIN 1053, Gipsmörtel oder Beton
auszufüllen
Umlaufende Spalte „s = 20 mm“
müssen mit Mineralwollplatten, Spalte
„s = 40 mm“ auch mit Handstopfung,
A1 nach DIN 4102, Schmelzpunkt ≥
1000°C, Rohdichte ≥ 100 kg/m3
ausgefüllt werden.
Bei Einbau mit Mineralwolle müssen
die Entrauchungsklappen gemäß DIN
4102-4 abgehängt werden.
Bildquelle: TROX EK-01
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-85
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Einbau von Entrauchungsklappen in massiven Bauteilen:
In schwer zugänglichen Einbauöffnungen
dürfen die umlaufenden
Spalte „s“ einseitig, zweiseitig oder dreiseitig in
Kombination mit einer Ausmörtelung Pos. (1)
mit Mineralwolle Pos. (2) entsprechend Bild
ausgefüllt werden.
Die Entrauchungsklappen dürfen auch direkt
nebeneinander oder übereinander
entsprechend Bild angeordnet werden,
wenn die Spalte „s“ mit Mineralwolle Pos. (2)
ausgefüllt
Bildquelle: TROX EK-01
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-86
43
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Einbau von Entrauchungsklappen in Leichtbauwänden:
Einbau zulässig in:
– mindestens 100 mm dicken
Wänden mit Bekleidungen aus
Gipskartonplatten F nach
Tabelle 48 von DIN 4102-4
– mindestens 100 mm dicken
Feuerschutz-Trennwänden aus
Kalziumsilikatplatten
– mindestens 100 mm dicken
Montage- und beidseitig
beplankten Schachtwänden
Bildquelle: TROX EK-01
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-87
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Einbau von Entrauchungsklappen in feuerwiderstandsfähige Leitungen:
Einbau an feuerwiderstandsfähigen Leitungen mit
horizontaler Leitungsführung:
– Bei horizontaler Leitungsführung muss die
Entrauchungsklappe abgehängt werden,
– Entrauchungsklappe und Entrauchungsleitung
in leitungseigener Bauart gemäß Prüfzeugnis/
allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung der
Entrauchungsleitung verbinden.
Bildquelle: TROX EK-01
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-88
44
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Einbau von Entrauchungsklappen in feuerwiderstandsfähige Leitungen:
Einbau an feuerwiderstandsfähigen Leitungen mit
vertikaler Leitungsführung:
– Entrauchungsklappe und Entrauchungsleitung in
leitungseigener Bauart gemäß Prüfzeugnis/
allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung der
Entrauchungsleitung verbinden.
Bildquelle: TROX EK-01
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-89
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Einsatzmöglichkeiten von Entrauchungsklappen:
- Abführung von Rauch mit maschinellen Rauchabzügen
- Außenluftzuführung für die maschinellen Entrauchungsanlagen
Entrauchungsklappen sind nicht geeignet, die Funktion von Brandschutzklappen zu übernehmen!
Ein Einbau in Trennwände als Überströmklappen ist unzulässig!
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-90
45
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfung von Entrauchungsklappen von MRA durch den SV:
- Übereinstimmung mit Anlagenkonzept
- Einbau und Verwendung nach dem Verwendbarkeitsnachweis, z. B.
nach Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ)
- Position Klappenblatt in Ruhe- und Betriebsstellung offen/geschlossen
- Revisionsöffnung vorhanden und Entrauchungsklappe zugänglich
- Keine Kraftübertragung vom Entrauchungskanal auf die Klappe
- Funktionskontrolle an allen Klappen (Ansteuerung, äußere Prüfung)
- Verschmutzung, Vollständigkeit und Unversehrtheit
- Abhängung ausreichend und Isolierung bei Positionierung vor der
Wand
- Funktionserhalt der Energieversorgung
- Wartungsbuch vorhanden, vorgeschriebene Wartung (1/2-jährlich bzw,
jährlich erfolgt?
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-91
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Regel für den Einbau von MRA (DIN 18232, Teil 5):
• Die Lage der Rauchaustrittsstellen ins Freie muss so gewählt werden, dass
Rauch nicht an den Zuluftöffnungen angesaugt werden kann.
• Es ist zulässig, Sammelleitungen einzusetzen, die mit Entrauchungsklappen
versehen sind. Die Entrauchungsklappen müssen im Ruhezustand
geschlossen sein. Sie müssen den Anforderungen nach DIN V 18 232-6,
1997-10 (Bauteile) bzw. DIN EN 12101-8 entsprechen und einen
bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis besitzen.
• Durch Öffnen der entsprechenden Entrauchungsklappen sind
Rauchabschnitte über Sammelleitungen mit Zentralventilatoren zu
entrauchen.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-92
46
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Regel für den Einbau von MRA (DIN 18232, Teil 5):
• Absaugstellen in Kanälen sowie Dachventilatoren (Einzelventilatoren) sind
gleichmäßig verteilt unter der Decke anzuordnen. Wandventilatoren
(Einzelventilatoren) sind möglichst gleichmäßig verteilt anzuordnen.
• Die Mindestanzahl der Absaugstellen oder Einzelventilatoren richtet sich
jedoch nach der Dicke der Rauchschicht.
• Bei der Bemessung der Querschnitte von Entrauchungsleitungen brauchen
akustische Gesichtspunkte nicht berücksichtigt zu werden; trotzdem sollten die
Strömungsgeschwindigkeiten in diesen Leitungen 15 m/s nicht überschreiten.
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-93
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Steuerungen (MSR) von MRA – für die meisten Maschinenbau-Ing.:
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-94
47
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Steuerungen (MSR) von MRA:
Zu prüfen ist die Übereinstimmung der MSRTechnik mit dem Sicherheitskonzept der
Anlage und den Anforderungen
Festlegung von Anforderungsklassen
(SIL für Sicherheitsintegritätslevel)
bevor die MSR-Technik, BUSTopologie und GLT projektiert werden !!!
Auf welcher Grundlage werden SIL-Klassen
ermittelt?
Empfohlene Vorgehensweise:
Erstellen eines Sicherheitskonzeptes der
baulichen Anlage mit Festlegung der
Anforderungsklassen nach EN 61508
Folie-95
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Steuerungen (MSR) – Risikograph Beispiel:
Anforde rungsklassen
W2
W1
W3
Druckbelüftungsanlage
- innenliegender Treppenraum
CA
X1
a
leichte Verletzung
X2
- Sicherheitstreppenraum
1
a
2
1
a
3
2
1
4
3
2
PA
FA
CB
PB
X3
schwere Ver-
Start
letzung oder 1
FB
PA
FA
PB
Toter
X4
CC
PA 2. Fluchtweg
Tod mehrer
Personen
FB
FA
PB Sicherheitstr.
X5
CD
PA
sehr viele Tote
FB
PB
X6
b
Scha densa usmaß
4
3
Aufe nthaltsdauer
Ge fa hre nabw e hr
A : möglich
sehr
hoch
A : selten
B : kaum möglich
Eintrittswahrscheinlichkeit
gering
sehr
gering
B : häufig
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-96
48
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Prüfung der Steuerungen (MSR) von MRA durch den
Sachverständigen:
• Funktionsprüfung (Betrieb, Störungen, Stromausfall, usw.)
• Dokumentenprüfung zu den verwendeten Komponenten
• Abfordern des Sicherheitskonzepts und Vergleich Ist - Soll
• Einschalten eines speziell geschulten MSR-Technikers (z.B. TÜV
Rheinland Group)
Hinweis: Schon in der Planung muss das Sicherheitskonzept erarbeitet,
Redundanzen festgelegt, Anforderungen an Bauteile/Baugruppen
bestimmt und ungewünschte Restrisiken z.B. durch verkürzte
Prüfintervalle kompensiert werden.werden!
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-97
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Zusammenwirken von MRA mit anderen sicherheitstechnischen
Anlagen im Gebäude:
• BMA: BMA übernimmt im Regelfall die Ansteuerung der MRA
• Sprinkleranlagen: Beachtung der Querlüftung erforderlich – Verzögerung der
Sprinklerauslösung muss vermieden werden
• Sprühwasserlöschanlagen: bedingt möglich. Ansteuerung der MRA erst nach
Auslösung
der Sprühwasserlöschanlage sinnvoll.
• Hochdruckwassernebelanlagen: Zusammenwirken nicht möglich
• Gaslöschanlagen: Zusammenwirken nicht möglich
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-98
49
3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen
Inhalt Prüfbericht für MRA
Nach Prüfgrundsätzen für
technischer Anlagen und
Einrichtungen
Hinweise zu Mängeln, Gefahren,
Weiterbetrieb und zu
Nachprüfungen siehe Kapitel
Prüfung von NRA
Für jede Prüfung ist ein Prüfbericht nach diesem Abschnitt der
Prüfgrundsätze zu erstellen.
Inhalt:
– Art und Standort der baulichen Anlage
– Bauherrschaft / Betreiberin oder Betreiber (Auftraggeberin oder
Auftraggeber)
– Name und Anschrift der oder des Prüfsachverständigen
– Zeitraum / Zeitpunkt der Prüfung
– Art und Zweck der Anlage
– Art und Umfang der Prüfung (vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher
Änderung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Mängelbeseitigung)
– Kurzbeschreibung der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile
– vorgelegte Unterlagen
– Beurteilungsmaßstäbe (Rechtsvorschriften, Richtlinien, technische
Regeln)
– Auslegungsdaten
– durchgeführte Funktionsprüfungen
– Betriebs- und Wartungszustand
– Sicherheitseinrichtungen
– Messergebnisse
– Nennung der verwendeten Mess- und Prüfgeräte
– Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse
– Beschreibung der Mängel
– Bewertung der Mängel und fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb
– Fristangabe für Mängelbeseitigung
– Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit
– Bestätigung, dass diese Prüfgrundsätze beachtet worden sind
– Feststellung der Beseitigung von Mängeln
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-99
Danke für die Aufmerksamkeit
Bei Fragen erreichen Sie mich unter
[email protected]
Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen
Folie-100
50