Wartungsvorschriften SVA-FF

Überprüfung der Funktion
Absperrvorrichtung entsprechend DIN 18017-3 SVA-FF, Z-41.3-674
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Unreine und feuchte Luft kann die ständige Funktionssicherheit beeinträchtigen. Deshalb müssen nach
Inbetriebnahme der lüftungstechnischen Anlage alle Absperrvorrichtungen in halbjährlichen Abstand, gemäß
Abschnitt 5 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-41.3-674, auf Funktion überprüft werden.
Ergeben zwei aufeinanderfolgende Funktionsprüfungen keine Mängel, brauchen die Absperrvorrichtungen nur
in jährlichem Abstand überprüft werden. Werden Wartungsverträge für lüftungstechnische Anlagen erteilt,
empfiehlt es sich die Funktionsprüfungen der Absperrvorrichtung in diese Wartungsaufträge mit einzubeziehen.
Vorgehensweise der Überprüfung
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Absperrvorrichtung durch Linksdrehung aus dem Einbaurahmen (1) vorsichtig entfernen.
Kontrollieren auf eventuelle Beschädigungen.
Einstellung des Ventiltellers (2) markieren oder mit einem Einstellsatz nachmessen.
Den Spalt zwischen Ventilteller (2) und Gehäuse (4) auf Verschmutzung prüfen, ggf. die Kontermutter (5)
am Schmelzlot (6) entfernen und den Ventilteller (2) durch linksdrehen aus dem Schmelzlot (6) entfernen.
Schmelzlot (6) auf Beschädigungen prüfen. Falls das Schmelzlot (6) beschädigt ist, sollte es ausgetauscht
werden. Dabei achten, dass die korrekte Auslösetemperatur gewählt wird.
Bewegliche Teile nur schmieren wenn diese nicht leichtgängig sind. Nur harz- und säurefreie Öle
verwenden.
Anschlussöffnung und Einbaurahmen (1) auf Verschmutzung prüfen und ggf. reinigen.
Dichtungsring (3) am Ventil auf Verschmutzung und Beschädigung prüfen.
Einstellung des Ventiltellers (2) vor dem Einbau noch einmal überprüfen.
Absperrvorrichtung wieder in den Einbaurahmen (1) setzen und soweit nach rechts drehen bis die
Absperrvorrichtung dicht an der Wand anliegt.
Mängelbeseitigung
Falls bei der Durchführung der Wartungsarbeiten Mängel festgestellt wurden, sollten diese umgehend beseitigt
werden. Bitte achten Sie darauf, dass nur Original Ersatzteile eingesetzt werden dürfen.
Darstellung:
Absperrvorrichtung eingebaut
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Stand 03-2010-ak
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