Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen

HOCHWASSERSCHUTZKONZEPTION
DES
LANDES SACHSEN-ANHALT
BIS
2020
Aktualisierung Stand: 1. Juli 2015
Abbildungen im Text:
Geofachdaten © Geodienst MLU LSA (www.mlu.sachsen-anhalt.de)
Geobasisdaten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2015 / 010312
Titelblatt Fotos von oben nach unten:
1. Deichbruch bei Fischbeck im Juni 2013
2. Pegel Magdeburg Strombrücke/ Elbe, Höchststand am 09.06.2013 (747 cm)
3. Deichverteidigung am Deich bei Dabrun im Juni 2013
2
1. INHALTSVERZEICHNIS
Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 ......................... 1
1.
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................. 3
2.
Einleitung ............................................................................................................. 11
3.
Rechtlicher Rahmen ............................................................................................ 14
3.1
3.1.1
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ................................................. 14
3.1.2
Wasserrahmenrichtlinie ......................................................................... 14
3.1.3
Natura 2000/ FFH-Richtlinie .................................................................. 15
3.1.4
Cross Compliance ................................................................................. 15
3.2
Bundesebene ............................................................................................... 16
3.2.1
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) . 16
3.2.2
Baugesetzbuch ...................................................................................... 16
3.2.3
Raumordnungsgesetz............................................................................ 18
3.2.4
Bundesnaturschutzgesetz...................................................................... 18
3.2.5
Bundes-Bodenschutzgesetz .................................................................. 19
3.3
4.
Europäische Ebene ...................................................................................... 14
Landesebene ................................................................................................ 20
3.3.1
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt ......................................... 20
3.3.2
Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ....................... 21
3.3.3
Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt .......................................... 21
3.3.4
Naturschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt .............................................. 22
3.3.5
Bodenschutz- Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ............ 23
3.3.6
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt............................... 23
Hochwasserrisiko in Sachsen-Anhalt ................................................................... 25
4.1
Topografie und Hydrologie............................................................................ 25
4.2
Geologie und Bodennutzung ........................................................................ 26
4.3
Historische Hochwasserereignisse ............................................................... 31
4.3.1
Das Hochwasser an Saale und Bode vom April 1994 ............................ 33
4.3.2
Das Hochwasser an Elbe und Mulde vom August 2002 ......................... 34
4.3.3
Das Hochwasser der Elbe im April 2006 ................................................ 35
4.3.4
Die Hochwasser im Jahr 2010 und zum Jahresbeginn 2011.................. 36
4.3.5
Das Hochwasser an Elbe, Mulde und Saale vom Juni 2013 .................. 37
3
5.
4.4
Klimawandel ................................................................................................. 41
4.5
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Sachsen-Anhalt ................. 43
4.6
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ..................................... 46
Erreichter Stand ................................................................................................... 52
5.1 Hochwasserschutzkonzeption bis 2010 (Stand 26.03.2003) und
Hochwasserschutzkonzeption bis 2020 (Stand 07.12.2010) ............................ 52
6.
5.1.1
Allgemeine Bilanz .................................................................................. 53
5.1.2
Verbesserung der Grundlagenarbeit ...................................................... 54
5.1.2.1
Digitale Geländemodelle und Geobasisdaten ................................. 54
5.1.2.2
Fachtechnische Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete......... 57
5.1.2.3
Deichdokumentation/ Deichregister/ Digitales Deichbuch ............... 57
5.1.2.4
Vermessung von Deichen und Gewässern ..................................... 61
5.1.2.5
Hochwasserschutzkonzepte / Hochwasserschutzpläne /
Hochwasserrisikomanagementpläne .............................................. 61
5.1.3
Deichrückverlegungen ........................................................................... 63
5.1.4
Flutungspolder und weitere Speicherräume ........................................... 67
5.1.5
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten....................................... 71
5.1.6
Deichvorlandmanagement ..................................................................... 72
5.1.7
Technischer Hochwasserschutz ............................................................ 77
5.1.7.1
Verbindung der Hochwasserschadensbeseitigung mit
zukunftsfähigem Hochwasserschutz ............................................... 77
5.1.7.2
Ergebnisse im technischen Hochwasserschutz bis Juli 2015 .......... 78
5.1.7.3
Hochwasserrückhalt in Entstehungsgebieten ................................. 83
5.1.8
Deich-, Gewässer- und Anlagenunterhaltung......................................... 85
5.1.9
Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) .................................................. 88
5.1.10
Pegel/ Fernmessnetz ............................................................................. 93
5.1.11
Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz ............................................. 95
5.2
IKSE Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe ................................................... 97
5.3
INTERREG IIIB Projekte ELLA und LABEL .................................................. 98
5.3.1
ELLA Projektergebnisse ........................................................................ 98
5.3.2
Projekt LABEL ....................................................................................... 99
Ziele für den Hochwasserschutz im Land Sachsen-Anhalt bis 2020 .................. 100
6.1
Schlussfolgerungen aus dem Hochwasser im Juni 2013 ............................ 100
4
6.1.1
Beschlüsse der Sonderumweltministerkonferenz am 2. September 2013 ..
............................................................................................................ 100
6.1.2
Beschlüsse der Elbe-ministerkonferenz am 5. Dezember 2013 ........... 101
6.1.3
Beschlüsse der Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 ......... 102
6.1.4
Ergebnisse der Landkreisbereisungen ................................................. 102
6.1.5
Länderübergreifende Abstimmungen ................................................... 103
6.2
Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ............................. 104
6.2.1
Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos ..................................... 104
6.2.2
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ............................ 104
6.2.3
Hochwasserrisikomanagementpläne ................................................... 105
6.2.4
Organisation der Mitarbeit der zuständigen Akteure und interessierten
Stellen ................................................................................................. 106
6.3
Elemente des Hochwasserschutzes und Maßnahmen bis 2020 ................. 108
6.3.1
Eigenvorsorge ..................................................................................... 108
6.3.2
Flächenvorsorge .................................................................................. 108
6.3.2.1
Überschwemmungsgebiete .......................................................... 109
6.3.2.2
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz ............... 110
6.3.2.3
Schadstoffkonzept und Sedimentmanagementkonzept ................ 111
6.3.3
Natürlicher Wasserrückhalt und Rückgewinnung von Retentionsräumen ..
............................................................................................................ 113
6.3.3.1
Forstwirtschaftliche Bodennutzung ............................................... 113
6.3.3.2
Landwirtschaftliche Bodennutzung ............................................... 114
6.3.3.3
Schutz von Dauergrünland ........................................................... 119
6.3.3.4
Gewässerentwicklung ................................................................... 119
6.3.3.5
Deichrückverlegungen .................................................................. 121
6.3.3.6
Flutungspolder an Elbe, Havel und Mulde .................................... 125
6.3.3.7
Potentielle Standorte für zusätzliche Retentionsräume ................. 127
6.3.3.8
Deichvorlandmanagement ............................................................ 131
6.3.4
Technischer Hochwasserschutz .......................................................... 132
6.3.4.1
Stauanlagen und Hochwasserrückhaltebecken ............................ 132
6.3.4.2
Sanierung von Deichen und Anlagen / Gewässerausbau ............. 134
6.3.4.3
Präventionsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung .................... 138
6.3.5
Deich-, Gewässer- und Anlagenunterhaltung....................................... 139
6.3.6
Bauvorsorge ........................................................................................ 143
5
6.3.7
Risikovorsorge ..................................................................................... 143
6.3.8
Verhaltens- und Informationsvorsorge ................................................. 144
6.3.8.1
Hochwasservorhersagezentrale ................................................... 144
6.3.8.2
Pegel/ Fernmessnetz .................................................................... 146
6.3.9
6.4
Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz ........................................... 147
6.3.9.1
Schulung Wasserwehren .............................................................. 147
6.3.9.2
Hochwasserschutzlager................................................................ 148
Kommunale Maßnahmen............................................................................ 148
7.
Finanzbedarf zur Umsetzung der HWSK 2020 - Zusammenfassung ................. 150
8.
Ausblick ............................................................................................................. 153
9.
Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 156
10.
Literaturverzeichnis ........................................................................................ 160
11.
Anlagenverzeichnis ........................................................................................ 162
6
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Elbe und ihr Einzugsgebiet – ein geographisch-hydrologischer und
wasserwirtschaftlicher Überblick (IKSE, 2005) ...................................... 25
Abbildung 2: Bodenbildungsbereiche in Sachsen-Anhalt (Kainz, 2006) ...................... 27
Abbildung 3: Waldverteilung in Sachsen-Anhalt .......................................................... 28
Abbildung 4: Hauptnutzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ......................... 30
Abbildung 5: Wasserspeichervermögen der landwirtschaftlich genutzten Böden ........ 30
Abbildung 6: Die zehn größten Hochwasserscheitel pro Jahrhundert seit 1727 am
Pegel Magdeburg-Strombrücke (Elbe), Quelle (BfG, 2014) ................... 32
Abbildung 7 - Legende der Hochwassergefahrenkarte................................................ 47
Abbildung 8: Legende der Hochwasserrisikokarte ...................................................... 48
Abbildung 9: Beispiel Hochwassergefahrenkarte (oben) und Hochwasserrisikokarte
(unten) für hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10/HQ20) ............................... 49
Abbildung 10: Beispiel Hochwassergefahrenkarte (oben) und Hochwasserrisikokarte
(unten) für mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) .................................... 50
Abbildung 11: Beispiel Hochwassergefahren - (oben) und Hochwasserrisikokarte
(unten) für niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ200/HQExtrem) ................. 51
Abbildung 12: Hochwasserschutzkonzeptionen bis 2010 und bis 2020 (Stand 7.
Dezember 2010) ................................................................................... 52
Abbildung 13: Geländetopografie Saalemündung ....................................................... 57
Abbildung 14: Deichdokumentation Sachsen-Anhalt ................................................... 58
Abbildung 15: Deichregister, Beispiel Liethe Hauptdeich ............................................ 59
Abbildung 16: Screenshot digitales Deichbuch ........................................................... 61
Abbildung 17: Umsetzungskonzept der Stufe 3 der HWRM-RL .................................. 62
Abbildung 18: Deichrückverlegung Oberluch Roßlau .................................................. 64
Abbildung 19: Deichrückverlegung Gatzer Bergdeich ................................................. 66
Abbildung 20: Polder Rösa (Sachsen-Anhalt) und Polder Wellaune-Löbnitz
(Freistaat Sachsen); Beispiel länderübergreifender Zusammenarbeit ... 68
Abbildung 21: Scheitelkappung am Auslauf des Muldestausees bei Flutung des
Polder Rösa für HQ200 ......................................................................... 69
Abbildung 22: Schematische Darstellung der Polder im unteren Havelbereich ........... 71
Abbildung 23: Beauftragte Untersuchung der Bundesanstalt für Wasserbau aus
2004/ 2005 (Rommel, 2004 / 2005) ....................................................... 75
Abbildung 24: Eingesetzte Mittel für Umsetzung der HWSK nach Flussbereichen ...... 80
Abbildung 25: Eingesetzte Mittel für Umsetzung der HWSK nach Landkreisen........... 81
Abbildung 26: Die Anlagen des Rappbodesystems (Wouters R., 2010) ...................... 84
Abbildung 27: Schema der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale .................................... 89
Abbildung 28: Öffentlichkeitsplattform der HVZ : Beispiel Übersichtskarte .................. 91
Abbildung 29: Wasserstands- und Hochwasservorhersagepegel an Elbe, Saale und
Untere Havel ......................................................................................... 92
Abbildung 30: Pegel mit Datenfernübertragung........................................................... 93
Abbildung 31: IKSE-Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe und Abschlussbericht ........ 97
7
Abbildung 32: Wassererosionsgefährdungsklassen nach den CC-Vorgaben
berechnet ............................................................................................ 115
Abbildung 33: langjähriger mittlerer Bodenabtrag 2005............................................. 116
Abbildung 34: langjähriger mittlerer Bodenabtrag 2012............................................. 116
Abbildung 35: Verbreitung des Mulchsaatverfahrens periodisch in den Jahren 20082013.................................................................................................... 117
Abbildung 36: geplante/ in Umsetzung befindliche DRV im Land Sachsen-Anhalt .... 124
Abbildung 37: Dreiphasenbetrachtung zur Findung zusätzlicher Retentionsflächen in
Sachsen-Anhalt................................................................................... 128
Abbildung 38: Sanierungsbedarf Deiche in Sachsen-Anhalt, Stand 07/ 2015
ausgehend von 1.312 km Deichen ...................................................... 137
Abbildung 39: Allgemeiner Aufbau des Messnetzes ................................................. 146
Abbildung 40: komplett redundante Messstelle ......................................................... 147
Abbildung 41: Hochwasserrisikomanagementzyklus, Quelle: LAWA Empfehlungen
zur Aufstellung von HWRM-Plänen (LAWA, 2013) .............................. 154
8
Bildverzeichnis
Bild 1: Geflutete Ortslage Breitenhagen nach Deichbruch .......................................... 38
Bild 2: Deichbruch bei Fischbeck/ Elbe ....................................................................... 39
Bild 3: Deichbau Lödderitzer Forst .............................................................................. 65
Bild 4: Buhnen und Elbvorland unterhalb der Elbbrücke Wittenberg 1957 und 2008 ... 74
Bild 5: Vorlandmanagement an der Schwarzen Elster unmittelbar nach Abtrag von
Uferrehnen ...................................................................................................... 76
Bild 6: Endarbeiten im Bereich der verbauten Deichbruchstelle Breitenhagen Ende
April 2014 ........................................................................................................ 77
Bild 7: Baustelle Schöpfwerk Roßlau/ Elbe im Mai 2014 ............................................. 82
Bild 8: Pegelstation Hasselfelde / Hassel .................................................................... 94
Bild 9: Zunehmende Verbuschung und Versatz bei Hochwasser kann
Abflussbarierren wie hier zwischen Dessauer Wasserstadt und OT Dessau
Waldersee entstehen lassen ......................................................................... 132
Bild 10: Deichunterhaltung durch Beweidung mit Schafen ........................................ 141
Bild 11: Deichunterhaltung mit Mähtechnik ............................................................... 142
9
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ergebnisse der Landwirtschaftszählung-2010 für Sachsen-Anhalt ............. 29
Tabelle 2: Finale Ausweisung der signifikant vom Hochwasserrisiko betroffenen
Gewässerabschnitte ................................................................................... 46
Tabelle 3: Fertiggestellte Deichrückverlegungen in Sachsen-Anhalt ........................... 67
Tabelle 4: Übersicht Stand der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ........... 72
Tabelle 5: Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit .................................... 83
Tabelle 6: Überschwemmungsgebiete im Festsetzungsverfahren............................. 110
Tabelle 7: Betroffenheit der Feldblöcke von der Einstufung in die
Gefährdungsklassen (Quelle: MLU, Referenz für das Antragsjahr
Agrarförderung 2015)................................................................................ 115
Tabelle 8: Vergleich verschiedener Bodenbearbeitungsverfahren in Bezug auf
Infiltrationsrate und Abfluss ....................................................................... 117
Tabelle 9: Geplante und in Realisierung befindliche Deichrückverlegungen ............. 123
Tabelle 10: Bau von Flutungspoldern in Sachsen-Anhalt .......................................... 127
Tabelle 11: Deichrückverlegungen an Elbe, Saale und Mulde .................................. 129
Tabelle 12: Polder an Elbe, Saale, Mulde und Weißer Elster .................................... 130
Tabelle 13: Hochwasserrückhaltebecken .................................................................. 134
Tabelle 14: Finanzbedarf für Umsetzung HWRM-RL einschl. Grundlagen ................ 150
Tabelle 15: Mittelbedarf 2014-2020 für Fernmessnetz und HVZ ............................... 150
Tabelle 16: Mittelbedarf des TSB für HW-Rückhaltebecken ...................................... 151
Tabelle 17: Mittelbedarf für Flutungspolder und Deichrückverlegungen ................... 151
Tabelle 18: Jährliche Kosten und Gesamtkosten für Unterhaltung durch LHW und
TSB .......................................................................................................... 152
Tabelle 19: Gesamtbedarf für die Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption
2015-2020 ................................................................................................ 152
10
2. EINLEITUNG
Nur 11 Jahre nach dem Extremereignis im August 2002 hat das Hochwasser im Juni 2013 verdeutlicht, dass Hochwasser jederzeit, auch erneut in extremer Form, auftreten kann. Daher ist es wichtig, eine genaue Analyse der Hochwasserereignisse vorzunehmen und die gewonnenen Erfahrungen festzuhalten. Sie bilden die Grundlage für
die Bewertung des derzeitigen Standes und die Konzeption aller zukünftigen Maßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes. Aus diesem Grund war es notwendig, die
bestehende Hochwasserschutzkonzeption 2020 des Landes Sachsen-Anhalt zu überarbeiten und in den Maßnahmenplanungen die Erfahrungen aus dem Hochwasserereignis im Juni 2013 zu berücksichtigen.
Das Hochwasser im Elbeeinzugsgebiet im Juni 2013 hat zu katastrophalen Auswirkungen geführt. Dennoch hat es gezeigt, dass sich die seit 2002 umgesetzten Maßnahmen im Hochwasserschutz bewährt haben. An den seit 2002 rund 595 km sanierten
Deichen traten beim Junihochwasser 2013 keine gravierenden Schäden auf. Ebenso
waren hier nur wenige operative Maßnahmen der Deichverteidigung notwendig. Die
Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der
DIN 19 712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“, bei der Konstruktion und
Bemessung von Hochwasserschutzanlagen hat sich bewährt. Die noch bestehenden
Schwachpunkte haben verdeutlicht, dass es Ziel sein muss, alle Deichsysteme im
Land unter Zugrundelegung einheitlicher Bemessungsansätze und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszubauen. Um ein weitgehend einheitliches Schutzniveau in Sachsen-Anhalt zu erreichen, sind weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Mit Stand vom 01. Juli 2015 entsprachen rund 749 km (etwa 57 %) der Deiche in
Sachsen-Anhalt den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Perspektivisch bedarf
ein Teil dieser Deiche wahrscheinlich einer Anpassung an das neue Bemessungshochwasser.
Die Schaffung von Retentionsflächen und Speicherräumen für den Wasserrückhalt und
zur Senkung des Hochwasserscheitels ist ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen aktueller und zukünftiger, auch länderübergreifender, Planungen. Insbesondere durch steuerbare Polder, die anlassbezogen geöffnet werden, können Hochwasserspitzen gekappt und der Wasserstand flussabwärts erheblich gesenkt werden. Bei Deichrückverlegungen werden der Hochwasserscheitelwasserstand und die Fließgeschwindigkeit
des Wassers vor allem lokal gesenkt . Diese positive Wirkung tritt nach Oberstrom auf.
Von den seit 2002 geplanten Maßnahmen befinden sich beispielsweise die Deichrückverlegungen in Lödderitz und Priorau-Möst sowie der Flutungspolder Rösa in der Umsetzung. Das Vorlandmanagement hat aufgrund aktueller Untersuchungsergebnisse
insbesondere für die Sicherung und den Erhalt des Schutzniveaus von Deichen an
Bedeutung gewonnen. Der Fokus liegt hier im Erhalt des Abflussprofils und dessen
Leistungsfähigkeit. Die an der Schwarzen Elster umgesetzten Maßnahmen im Rahmen
des Vorlandmanagements haben sich während des Junihochwassers 2013 bewährt.
11
Diese Erfahrungen dienen als Grundlage für die Maßnahmenkonzeption an anderen
Gewässern.
Auch bei der Gefahrenabwehr und dem operativen Hochwasserschutz waren die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Hochwasser im August 2002 während des Junihochwassers 2013 von erheblichem Nutzen. Die Organisation, Qualifikation und
Ausstattung der Hochwasservorhersagezentrale, der Katastrophenschutzstäbe, der
technischen Einsatzleitungen, der Wasserwehren, der professionellen und der vielen
freiwilligen Helfer wurde entscheidend verbessert. Grundlagenmaterial in Form von
digitalen Karten, Wasserstandsvorhersagen und täglich aktualisierten Hochwasserinformationen stand den Einsatzkräften und Entscheidungsträgern flächendeckend zur
Verfügung. Das Deichfachberatersystem des Landesbetriebs für Hochwasserschutz
und Wasserwirtschaft (LHW) hat sich bewährt und konnte flexibel durch ortskundige
Wasserbauingenieure erweitert werden.
Trotz dieser Erfolge hat das Hochwasser im Jahre 2013 Sachsen-Anhalt schwer getroffen. Die Zerstörung öffentlicher Einrichtungen, der Verkehrsinfrastruktur, von Betriebsvermögen und Wohngebäuden führte zu materiellen, aber auch zu immateriellen
Schäden. Derzeit zeichnet sich eine Schadenssumme von rund 2,4 Mrd. Euro ab. Diese immense Schadenssumme verdeutlicht, wie wichtig es ist, weiter in einen modernen
und nachhaltigen Hochwasserschutz, die Risikovorsorge, den Ausbau der Hochwassermelde- und Hochwasservorhersagesysteme sowie die Flächenvorsorge zu investieren und die Bürgerinnen und Bürger in Risikogebieten zur Eigenvorsorge zu veranlassen.
Die bisher praktizierte länderübergreifende Zusammenarbeit zur Abwehr der Hochwassergefahren ist weiter auszubauen. Ein deutliches Zeichen wurde hier durch das von
der Sonderkonferenz der Umweltminister am 2. September 2013 beschlossene und auf
der Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 konkretisierte Nationale Hochwasserschutzprogramm gesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern soll
insbesondere bei Fragen des Wasserrückhaltes intensiviert werden. Die Arbeiten der
Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Elbe und Weser sowie der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) sind dabei von zentraler Bedeutung.
Seit 2007 gilt die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL).
Ausgehend von der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2012,
wurden Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten als Grundlage für die bis
Ende 2015 aufzustellenden Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Das Ausmaß des Hochwasserereignisses 2013 hat aufgezeigt, dass es erforderlich ist, die
Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten anzupassen. Die Karten für die
Saale und Weiße Elster wurden überarbeitet und sind seit Februar 2015 im Internet
eingestellt. Für die Anpassung der Karten an der Elbe sind die Untersuchungen der
Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zum Bemessungshochwasser (BHW) abzuwarten. Auf dieser Grundlage können das Land, die Landkreise, die Kommunen, Insti-
12
tutionen bis hin zu jedem Einzelnen ihre Beiträge zur Hochwasservorsorge besser planen.
Die Hochwasserschutzkonzeption zeigt den seit 2002 erreichten Stand bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt auf.
Sie zeigt weiterhin auf, wie die gesetzten Ziele im Hochwasserrisikomanagement, im
technischen Hochwasserschutz, in der Hochwasservorsorge sowie bei der Schaffung
von zusätzlichem Retentionsraum in Sachsen-Anhalt bis 2020 erreicht werden können.
13
3. RECHTLICHER RAHMEN
3.1 EUROPÄISCHE EBENE
3.1.1 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE
Die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL) stellt die erste umfassende
europäische Rechtsvorschrift im Bereich Hochwasserschutz dar. Dabei liegt das explizite Ziel der Richtlinie darin, einen Rahmen für die Bewertung und das Management
von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche
Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und verfolgt entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie die Betrachtung in Flusseinzugsgebieten.
Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung
des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht überführt. Die Umsetzung der
HWRM-RL ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren.
Stufe 1: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (bis 22. Dezember 2011)
Stufe 2: Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
(bis22. Dezember 2013)
Stufe 3: Hochwasserrisikomanagementpläne (bis 22. Dezember 2015)
Es ist im Weiteren eine regelmäßige Überprüfung der 3 Umsetzungsstufen vorgesehen. Erstmals hat die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
(1. Stufe) bis zum 22. Dezember 2018 zu erfolgen, danach alle sechs Jahre. Die erstmalige Überprüfung der Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten erfolgt bis
zum 22. Dezember 2019 und danach alle sechs Jahre. Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden erstmals zum 22. Dezember 2021 überprüft, danach ebenfalls alle
sechs Jahre.
3.1.2 WASSERRAHMENRICHTLINIE
Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) hat den „guten Zustand“ von Wasserkörpern zum Ziel. Das Kernziel für Oberflächengewässer ist
der „gute ökologische Zustand" bzw. für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper das „gute ökologische Potential" sowie der „gute chemische Zustand". Für die
Bewertung eines Gewässers spielen die wesentlichen biologischen und chemischen
sowie die strukturellen und physikalischen Merkmale eine Rolle. Nutzungsansprüche
14
des Menschen und dadurch erforderliche wasserbauliche Maßnahmen begrenzen die
natürliche Entwicklung der Gewässerstruktur.
Die Wasserrahmenrichtlinie behandelt den Hochwasserschutz nicht explizit. Jedoch
soll gemäß Artikel 1 Buchst. e WRRL durch die Schaffung eines Ordnungsrahmens für
den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers auch ein „Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von
Überschwemmungen und Dürren“ geleistet werden.
Die WRRL wurde in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
In Deutschland wurde dazu das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Jahr 2002 geändert. Auch die entsprechende Umsetzung in den Landeswassergesetzen ist erfolgt.
Eine der wesentlichen Änderungen ist die Einteilung der Flusseinzugsgebiete in Flussgebietseinheiten.
3.1.3 NATURA 2000/ FFH-RICHTLINIE
Nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FaunaFlora-Habitat-Richtlinie/FFH-Richtlinie) wird ein Verbund von Schutzgebieten in der
Europäischen Union aufgebaut. Darin werden auch die Vogelschutzgebiete der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November
2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) aufgenommen. Ziel ist ein länderübergreifender Schutz gefährdeter wildlebender heimischer
Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Durch Hochwasserschutzmaßnahmen können Eingriffe in diesbezüglich geschützte
Lebensräume erforderlich sein. Entsprechend sind die vorgenannten Schutzvorschriften zu beachten.
3.1.4 CROSS COMPLIANCE
Seit dem Jahr 2005 ist die Gewährung von EU-Zahlungen auch an die Einhaltung von
Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie
Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft. Diese Verknüpfung von
Zahlungen mit Teilen des einschlägigen Fachrechts wird auch in der neuen Periode
der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2015 fortgesetzt.
Die wesentlichen Durchführungsbestimmungen zu den Cross ComplianceVerpflichtungen finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Verordnung (EU) 640/2014 sowie Verordnung (EU) 809/2014. Über die Fachgesetze hinaus
sind das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz sowie die AgrarzahlungenVerpflichtungen-Verordnung zu beachten.
15
Insbesondere Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand haben Bezug zum Hochwasserschutz:
- Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion,
- Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden,
- Erhaltung von Landschaftselementen.
3.2 BUNDESEBENE
3.2.1 GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTES (W ASSERHAUSHALTSGESETZ )
Das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) setzt u. a. die
Vorgaben der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
(Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) in das deutsche Recht um (§§ 72 bis
81 WHG). So bestimmt die Vorschrift des § 72 WHG, was unter dem Begriff des
Hochwassers zu verstehen ist. Der Begriff des Hochwassers umfasst demnach ausdrücklich Überschwemmungen von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land,
insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes
Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
Des Weiteren enthält das WHG im Folgenden Bestimmungen über Maßstäbe für die
Bewertung von Hochwasserrisiken und die Festlegung von Hochwasserrisikogebieten,
über die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten sowie Risikomanagementplänen.
Darüber hinaus sind im Wasserhaushaltsgesetz u. a. Regelungen zu den Überschwemmungsgebieten zu finden.
Das WHG enthält zudem Schutzvorschriften für festgesetzte und vorläufig gesicherte
Überschwemmungsgebiete. Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder
sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen
und Werften, untersagt.
Hervorzuheben ist § 5 Abs. 2 WHG, der die grundsätzliche Verpflichtung eines jeden
Einzelnen enthält, im Rahmen des Möglichen Vorsorgemaßnahmen vor Hochwassergefahren zu treffen, insbesondere auch die Nutzung von Grundstücken entsprechend
anzupassen.
3.2.2 BAUGESETZBUCH
Aufgabe der Bauleitplanung ist es gemäß § 1 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), die
16
bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Die Bauleitpläne sind
den Zielen der Raumordnung anzupassen und sollen eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung gewährleisten. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere
auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 12
BauGB).
Im Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB können im Flächennutzungsplan
insbesondere die Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind, dargestellt werden. Flächen, bei deren
Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei
denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich
sind, sollen gekennzeichnet werden (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen nachrichtlich übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen gemäß § 5 Abs. 4a BauGB im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und sind aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen Flächen für
Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt
werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB). Gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB sollen im Bebauungsplan Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen
Naturgewalten (wie Hochwasser) erforderlich sind, gekennzeichnet werden. Diese
Kennzeichnung ist keine Festsetzung. Die Kennzeichnung hat Hinweis- und im Einzelfall ggf. auch Warnfunktion. Die zentrale Funktion dieser Verpflichtung zur Kennzeichnung von Flächen mit Gefährdungspotential liegt auf der Ebene des Vollzugs. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen gemäß § 9 Abs. 6a Bau GB nachrichtlich übernommen werden. Noch
nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des
Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete, sollen im Bebauungsplan vermerkt
werden.
Des Weiteren regelt das Baugesetzbuch in § 35 Abs. 3 Nr. 6, dass Vorhaben im Außenbereich nicht zulässig sind, wenn sie den Hochwasserschutz gefährden.
17
3.2.3 RAUMORDNUNGSGESETZ
Die nach § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2585) in den Ländern für das Landesgebiet und für dessen Teilräume aufzustellenden Raumordnungspläne sollen Festlegungen zur anzustrebenden Freiraumstruktur
enthalten. Grundsatz der Raumordnung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG ist es, Für den
vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im
Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.
Durch diese Festlegungen wird u.a. der Grundsatz der Raumordnung, wonach für den
vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland zu sorgen ist, angewandt und konkretisiert.
3.2.4 BUNDESNATURSCHUTZGESETZ
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)
regelt Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Gemäß § 4 Nr. 6
BNatschG ist bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend zu Zwecken des Schutzes vor Überflutung
durch Hochwasser dienen, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. Die
einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben, auch solche nach Landesrecht, einschließlich der notwendigen Verfahrensschritte sind jedoch zu beachten.
Das gilt auch für Regelungen, die sich aus Schutzgebietsverordnungen ergeben.
§ 13 ff. BNatschG enthält zudem die sogenannte Eingriffsregelung, wonach erhebliche
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden sind. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld
zu kompensieren.
Der Umgang mit gesetzlich geschützten Biotopen ist in § 30 BNatSchG geregelt.
Grundsätzlich verboten sind alle Handlungen, die zur Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können. Ergänzt werden die in § 30 Abs. 2 aufgelisteten Biotope durch § 22 NatSchG LSA. Relativiert werden die Verbote des § 30
BNatSchG durch § 22 Abs. 2 NatSchG LSA, letzteres gilt aber nur für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Die §§ 33, 34 und 36 BNatSchG regeln die Vorgehensweise bei der Betroffenheit von
Natura 2000-Gebieten einschließlich der Durchführung von gegebenenfalls durchzuführenden Verträglichkeitsprüfungen, der Untersuchung und Bewertung von Alternativen und einer eventuellen Einbeziehung der Europäischen Kommission.
Regelungen zum Artenschutz sind in den §§ 37ff BNatSchG aufgeführt.
18
3.2.5 BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ
Der in § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I
S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar
2012 (BGBl. I S. 212), definierte Zweck des Gesetzes ist, nachhaltig die Funktionen
des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv
der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Gemäß § 7
BBodSchG sind der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt
über ein Grundstück und derjenige, der Verrichtungen auf einem Grundstück durchführt oder durchführen lässt, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen
können, verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
zu treffen. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden
oder zu vermindern, soweit dies auch im Hinblick auf den Zweck der Nutzung des
Grundstücks verhältnismäßig ist. Das betrifft bei Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes z. B. mögliche Veränderungen der natürlichen Ausprägung und Funktionalität
der Böden durch Bodenabtrag und –auftrag, Bodenverdichtungen und Gefügeschäden,
die zu Veränderungen des Wasser- und Lufthaushalts von Böden, der Versickerungsleistung und Wasserspeicherung, der Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen, der Redoxbedingungen der Böden sowie der Filter- und Pufferfunktion
gegenüber Schadstoffen führen können.
Weiterhin sind bei der Planung und Ausführung von Hochwasserschutzmaßnahmen
stoffliche bodenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten, insbesondere hinsichtlich
der eingesetzten Materialien. Dabei sind auch vorhandene Schadstoffgehalte in Auenböden sowie ihre mögliche Beeinflussung in Folge der Maßnahmen zu berücksichtigen, z. B. durch überschwemmungsbedingte Sedimentation. Gemäß § 9 der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S.
1554), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012
(BGBl. I S. 212), ist das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen in der Regel zu
besorgen, wenn im Boden Schadstoffwerte gemessen werden, die die Vorsorgewerte
nach Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV überschreiten oder eine erhebliche Anreicherung
von anderen Schadstoffen erfolgt, die auf Grund ihrer krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder toxischen Eigenschaften in besonderem
Maße geeignet sind, schädliche Bodenveränderungen herbeizuführen. Es sind die
Vorsorgeanforderungen der §§ 10 – 12 BBodSchV zu beachten.
Die Bewertung vorhandener Schadstoffbelastungen in Böden erfolgt nach § 4
BBodSchV insbesondere auch anhand von Prüf- und Maßnahmenwerten. Gemäß § 4
BBodSchG sind der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt
über ein Grundstück verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr drohender schädlicher Bodenveränderungen zu ergreifen. Diese und der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sind zur Sanierung durch Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen verpflichtet. Soweit dies nicht möglich oder unzumutbar ist, sind
sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen. Auf land- und forst-
19
wirtschaftlich genutzten Flächen kommen gem. § 5 Abs. 5 BBodSchV vor allem
Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durch Anpassungen der Nutzung und der
Bewirtschaftung von Böden sowie Veränderungen der Bodenbeschaffenheit in Betracht.
3.3 LANDESEBENE
3.3.1 WASSERGESETZ FÜR DAS LAND SACHSEN-ANHALT
Aufgrund der detaillierten und vom Gemeinschaftsrecht geprägten Reglungen des
Bundes zum Hochwasserschutz enthält das Landesrecht wenige weitergehende Bestimmungen zu:






Wassergefahr/Wasserwehr
ergänzende Regelungen zu Deichen
ergänzende Regelungen zur Risikobewertung, Gefahrenkarten, Risikokarten,
Risikomanagementplänen
ergänzende Regelungen zu Überschwemmungsgebieten
Hochwassermeldedienst
ergänzende Regelungen zu Unterhaltung der Gewässer und Anlagen
Zuständig für den Vollzug des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
(WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA 492), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 21. März 2013 (GVBl. LSA S. 116) sind die Wasserbehörden. Hier ist insbesondere die Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser, Eisgang und
andere Ereignisse an Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder in
Überschwemmungsgebieten drohen (Wassergefahr), zu nennen.
Auf der Grundlage des WG LSA wurde der Hochwassermeldedienst eingerichtet. Einzelheiten des Vollzuges der Verordnung über den Hochwassermeldedienst (HWM VO)
regelt die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Hochwassermeldedienstes
(Hochwassermeldeordnung – HWMO).
Die HWMO legt Inhalt, Umfang und die Verteilung der Hochwassermeldungen fest. Auf
der Grundlage der meteorologischen und hydrologischen Meldungen und Informationen werden von der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ), im Landesbetrieb für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Hochwasserwarnungen,
Hochwasservorhersagen und Hochwasserinformationen erarbeitet und nach Verteilerplänen versendet. Der Hochwassermeldedienst dient der frühzeitigen Erkennung der
Entstehung sowie des zeitlichen und räumlichen Ablaufs von Hochwasserereignissen.
20
3.3.2 KATASTROPHENSCHUTZGESETZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT
Der Katastrophenschutz ist durch das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002
(GVBl. LSA S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2005 (GVBl. LSA
S. 320) geregelt. § 1 KatSG-LSA definiert den Katastrophenfall als einen Notstand, bei
dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und
zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte
und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist.
Bezogen auf ein Hochwasserereignis kann dieser Fall insbesondere gegeben sein,
wenn
 der Bruch eines Deiches oder das Versagen einer anderen technischen Hochwasserschutzanlage befürchtet werden muss,
 eine Eisversetzung zu einem unkontrollierten Anstieg des Wasserspiegels führt,
 der Deich überströmt wird bzw. der Bruch der Eisversetzung eine Flutwelle auslösen kann oder
 ein abfließendes Hochwasser den für die Bemessung des Deiches festgelegten
Hochwasserstand deutlich überschreitet.
Der Katastrophenschutz obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises den
Landkreisen und kreisfreien Städten (untere Katastrophenschutzbehörden), soweit
nichts anderes bestimmt ist. Der Eintritt und das Ende des Katastrophenfalls wird gemäß § 16 KatSG-LSA durch den Leiter der Katastrophenschutzbehörde festgestellt
und ist nicht zwangsläufig in Abhängigkeit von der Alarmstufe 4 gegeben.
3.3.3 LANDESENTWICKLUNGSGESETZ SACHSEN-ANHALT
Ein zentrales Instrument der Landesentwicklung ist die Landesentwicklungsplanung.
Sie legt nach § 7 Abs. 1 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(LEntwG LSA) vom 23. April 2015 (GVBl. LSA S. 170) die Ziele der Raumordnung und
die Grundsätze der Raumordnung für
1. das Landesgebiet im Landesentwicklungsplan,
2. die Gebiete der Regionalen Planungsgemeinschaften in Regionalen Entwicklungsplänen und
3. bestimmte Teilräume in Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen fest.
§ 4 des Landesentwicklungsgesetzes enthält weitere Grundsätze der Raumordnung
als Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Nach § 4 Nr. 14 ist dem
vorbeugenden Hochwasserschutz verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. Zum Schutz
von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie zur Vermeidung wirtschaftlicher
Schäden sind Gebiete zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu erhalten oder zu
schaffen.
21
Der Landesentwicklungsplan enthält die landesbedeutsamen Ziele und Grundsätze der
Raumordnung, die der Entwicklung, Ordnung und Sicherung der nachhaltigen Raumentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde zu legen sind. Nach § 8 Absatz 2
Nr. 2a gehören hier insbesondere schutzbezogene Festlegungen für den Hochwasserschutz zur anzustrebenden Freiraumstruktur.
Die Regionalen Entwicklungspläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln, indem die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung konkretisiert und ergänzt werden. Dies betrifft nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 g Festlegungen zum
Hochwasserschutz insbesondere
Im Landesentwicklungsplan werden als Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des
Freiraumes Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt, so auch für den Hochwasserschutz.
Vorranggebiete für den Hochwasserschutz sind Gebiete zur Erhaltung der Flussniederungen für den Hochwasserrückhalt und den Hochwasserabfluss sowie zur Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Flächennutzung, die die Hochwasserentstehung begünstigen und beschleunigen. Sie sind zum Schutz von Leben und Gesundheit
der Bevölkerung von Neubebauung freizuhalten.
Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz sind die Gebiete mit potentiellem Hochwasserrisiko, die bei Öffnen oder Versagen von Hochwasserschutzanlagen und bei deren
Überströmen bei Extremhochwasser überschwemmt werden können.
Die fachlichen Zielstellungen, die sich aus rechtlichen Regelungen ableiten, werden in
den nachfolgenden Kapiteln dargestellt.
3.3.4 NATURSCHUTZGESETZ LAND SACHSEN-ANHALT
Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) geändert durch
Gesetz vom 15.01.2015 (GVBl. LSA S. 21, 22) regelt in § 6, dass Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanlagen sowie die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands nach einem Schadensfall
auf der vorhandenen Trasse in der Regel nicht als Eingriff in Natur und Landschaft
anzusehen sind. Mit der Regelvermutung geht der Gesetzgeber davon aus, dass die
genannten Maßnahmen grundsätzlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft führen. Im Einzelfall, d. h. bei festgestellten erheblichen Beeinträchtigungen, können jedoch die Vorgaben der Eingriffsregelung zum Tragen kommen. Die Beachtung artenschutzrechtlicher Belange bleibt unberührt.
22
3.3.5 BODENSCHUTZ - AUSFÜHRUNGSGESETZ DES LANDES SACHSENANHALT
Die Belange des Bodenschutzes sind vom Vorhabenträger in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen einzubringen. Die zuständigen Bodenschutzbehörden sollten frühzeitig beteiligt werden. Zuständig sind gemäß § 18 in Verbindung mit § 16 des
Bodenschutz-Ausführungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) vom 2. April
2002 (GVBl. LSA S. 214), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 708), im Regelfall die Landkreise und kreisfreien Städte
als untere Bodenschutzbehörden, in bestimmten Fällen auch die Landesanstalt für
Altlastenfreistellung oder die Bergbehörde. Gemäß § 9 BodSchAG LSA führt die zuständige Bodenschutzbehörde eine Sammlung von Daten über schädliche Bodenveränderungen, Altlasten sowie entsprechende Verdachtsflächen und kann daraus Auskünfte erteilen.
3.3.6 DENKMALSCHUTZGESETZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT
Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.10.1991 (GVBl. LSA
S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 2 des dritten Investitionserleichterungsgesetzes
vom 20.12.2005 (GVBl. LSA S. 769) regelt den Umgang mit Kulturdenkmalen als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft.
Der Denkmalschutz erstreckt sich gemäß § 1 Abs. 1 DenkmSchG LSA auf die gesamte
Substanz eines Kulturdenkmals einschließlich seiner Umgebung, soweit diese für die
Erhaltung, Wirkung, Erschließung und die wissenschaftliche Forschung von Bedeutung
ist. § 1 Abs. 3 legt fest, dass bei öffentlichen Planungen und Baumaßnahmen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen sind, so dass
die Kulturdenkmale möglichst erhalten bleiben und ihre Umgebung angemessen gestaltet werden kann. Die mit dem Hochwasserschutz verbundenen Maßnahmen können mit Eingriffen in Kulturdenkmale verbunden sein. § 10 Abs. 1 DenkmSchG LSA
qualifiziert Eingriffe im Sinne des Denkmalschutzgesetzes als Veränderungen in der
Substanz oder Nutzung von Kulturdenkmalen, die deren Denkmalqualität erheblich
beeinträchtigen können oder zur Zerstörung eines Kulturdenkmals führen. Gemäß § 10
Abs. 2 DenkmSchG LSA ist ein Eingriff in ein Kulturdenkmal u.a. zu genehmigen, wenn
ein überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art den Eingriff verlangt oder die
unveränderte Erhaltung des Kulturdenkmals den Verpflichteten unzumutbar belastet.
Soweit ein Eingriff in ein Kulturdenkmal aufgrund eines festgestellten überwiegenden
öffentlichen Interesses des Hochwasserschutzes genehmigt wird, kann die Denkmalschutzbehörde aufgrund von § 14 Abs. 9 DenkmSchG LSA verlangen, dass der Veranlasser von Veränderungen und Maßnahmen an Denkmalen diese dokumentiert. Art
und Umfang der Dokumentation sind im Rahmen von Auflagen festzulegen. Die Veranlasser von Veränderungen und Maßnahmen können im Rahmen des Zumutbaren zur
Übernahme der Dokumentationskosten verpflichtet werden.
23
Im Bereich von Wasserläufen oder Bereichen mit hohen Grundwasserständen erhalten
sich organische Funde über Jahrtausende. Sollten Eingriffe in den Wasserhaushalt
vorgenommen werden, müssen in der Regel im Bereich von sogenannten archäologischen Feuchtbodenstellen ebenfalls archäologische Untersuchungen erfolgen. Gleiche
Auflagen gelten auch bei vermutlich turnusmäßig wiederkehrendem Anstieg des
Grundwassers, sollte es sich um Bodendenkmale mit sensiblen, meist metallischen
Funden handeln. Um- und Überspülung von Wasser bedeuten Grundwasserveränderungen und können zur Veränderung bzw. (Teil-)Zerstörung von Kulturdenkmalen führen. Dann muss ihr Zustand aufgenommen werden und je nach Beeinträchtigung sind
Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Denn bei den durch auflagernde (meist trockene)
Bodenschichten geschützten Kulturdenkmalen zeichnen sich durch Wasserveränderungen aller Art erhebliche Veränderungen ab. Teilweise liegen sie dann frei und sind
den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Teilweise kommen erosive Abtragungen und
kolluviale Umlagerungen hinzu. Diese veränderten Zustände müssen wissenschaftlich
dokumentiert werden – nach jeder Überschwemmung bzw. im (anschließenden) Turnus von sechs Jahren.
24
4. HOCHWASSERRISIKO IN SACHSEN-ANHALT
4.1 TOPOGRAFIE UND HYDROLOGIE
Der größte Teil der Landesfläche Sachsen-Anhalts ist hydrologisch betrachtet dem
Einzugsgebiet der Elbe zuzuordnen, dessen Gesamtgröße 148.268 km2 beträgt. Der
deutsche Anteil daran liegt bei rund 97.175 km2 und der Anteil Sachsen-Anhalts
bei 20.445,3 km² (IKSE, 2005).
Daneben entwässern an der nordwestlichen Landesgrenze zu Niedersachsen entlang
von Aller und Ilse rund 700 km2 der Landesfläche Sachsen-Anhalts in das Einzugsgebiet der Weser, das eine Größe von insgesamt 49.000 km2 umfasst.
Abbildung 1: Die Elbe und ihr Einzugsgebiet – ein geographisch-hydrologischer und wasserwirtschaftlicher Überblick (IKSE, 2005)
25
Die Elbe selbst entspringt im tschechischen Riesengebirge in einer Höhe von rund
1.386 Meter über Normalnull (m ü NN) und legt bis zur Mündung in die Nordsee bei
Cuxhaven insgesamt etwa 1.094 Kilometer (km) zurück. Davon verlaufen ca. 302 km
durch Sachsen-Anhalt. Sie ist damit nach dem Rhein der zweitlängste deutsche Strom
und gleichzeitig der viertgrößte Fluss Mittel- und Westeuropas.
An der Grenze der Tschechischen Republik zu Deutschland hat die Elbe den bedeutendsten tschechischen Zufluss, die Moldau einschließlich Eger, bereits aufgenommen
und schon über 400 km Lauflänge hinter sich. Nachdem sie den Freistaat Sachsen
durchquert hat, münden in Sachsen-Anhalt weitere bedeutende Zuflüsse wie Schwarze
Elster, Mulde, Saale (mit Unstrut, Weißer Elster und Bode) sowie die Havel ein. Die
Flussgebietseinheit Elbe umfasst auch die der Elbe vorgelagerten Küstengewässer der
Nordsee und die Insel Helgoland, die etwa 60 km von der Küste entfernt liegt.
In Sachsen-Anhalt steht einer mittleren Niederschlagshöhe von 612 Millimetern (mm)
eine Verdunstungshöhe von 510 mm gegenüber, so dass rund 83 % des Niederschlags verdunsten. Im Vergleich hierzu beträgt die mittlere Niederschlagshöhe im
Gesamteinzugsgebiet der Elbe 628 mm, die Verdunstung 445 mm, woraus folgt, dass
im Gesamtgebiet der Elbe rund 71 % des Niederschlags verdunsten.
Die wichtigsten Hochwasserentstehungsgebiete der größeren Fließgewässer auf deutschem Gebiet befinden sich in den Mittelgebirgslagen Sachsens (Lausitzer Bergland,
Elbsandsteingebirge, Erzgebirge, Elstergebirge, Vogtland), Thüringens (Thüringer
Wald, Südharz), Bayerns (Fichtelgebirge, Frankenwald) sowie im exponierten Harz und
damit zum allergrößten Teil außerhalb von Sachsen-Anhalt. Bei einem Flächenanteil
Sachsen-Anhalts von nur rund 13 % am Gesamteinzugsgebiet der Elbe durchfließen
jedoch etwa 90 % der Gesamtabflüsse das Land.
Wegen der relativ langen Fließzeiten der großen Zuflüsse aus den Hochwasserentstehungsgebieten der Nachbarländer bis nach Sachsen-Anhalt hinein bestehen unter bestimmten Bedingungen nutzbare Reaktionszeiten, um sich auf etwaige Hochwassersituationen vorzubereiten. Im Gegensatz dazu sind solche Zeiten für die Flüsse aus dem
einzigen bedeutenden Hochwasserentstehungsgebiet in Sachsen-Anhalt, dem Harz,
wie Bode mit Selke und Wipper mit Eine, die ebenfalls über ein erhebliches Hochwasserpotential verfügen, kurz.
4.2 GEOLOGIE UND BODENNUTZUNG
Die Landesfläche Sachsen-Anhalts gliedert sich in die folgenden regionalen, geologisch-geomorphologischen Einheiten:
Pleistozäne Hochflächen, Löss- und Sandlössgebiete sowie Lösshügelländer, paläozoische Mittelgebirge und Bergländer, Niederungen, Flussauen, Bergbaufolgelandschaften und Siedlungsgebiete.
26
Abbildung 2: Bodenbildungsbereiche in Sachsen-Anhalt (Kainz, 2006)
27
Das Land verfügt damit über eine hohe geomorphologische Vielfalt, die ihren Ausdruck
u. a. im Vorhandensein verschiedener Flussgebietssysteme mit ausgeprägten Einzugsgebieten findet. Damit verbunden ist die Gefahr von Hochwasserschäden in weiten Landesteilen. Für den Hochwasserschutz hat die Form der Bodendeckung und der
Bodennutzung eine große Bedeutung. In Sachsen-Anhalt sind etwas über 25 % der
Landesfläche mit Wald bestockt.
Abbildung 3: Waldverteilung in Sachsen-Anhalt
In den Hochwasserentstehungsgebieten des Landes Sachsen-Anhalt (Harz, Hügelland
und einzelne Höhenzüge) vermindert der Wald bei kurzzeitigem Starkregen Abflussspitzen und lokale Überflutungen, da ein Teil des Niederschlags in den Baumkronen
zurückgehalten wird (Interzeption) und der humus- und porenreiche Waldboden ein
hohes Infiltrations- und Wasserspeicherungsvermögen hat. Sind diese Wasserspeicher
durch langanhaltende Niederschläge gefüllt, erfolgt der oberflächliche Abfluss zu den
Offenlandflächen mit geringerem Retentionsvermögen unverzögert. Auf erosionsgefährdeten Böden schränkt Wald den Bodenabtrag und damit Schlammschäden im besiedelten Raum wirksam ein. Durch verminderte Erosion in Einzugsgebieten von Tal-
28
sperren hält der Wald den Stauraum der Talsperren frei. Insgesamt hat Wald somit
eine positive Wirkung auf hydrologische Gegebenheiten.
Wald in Hochwasserabflussprofilen kann aufgrund der Änderung der Rauigkeit des
Profils auch negative Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben.
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) des Landes umfasst 1.173.085 ha (Landwirtschaftszählung 2010). Das Ackerland-/Grünland-Verhältnis von 85,4:14,6 ist seit
Jahren konstant.
Indikator
Wert
Landwirtschaftliche Nutzfläche
1.173.085 ha
Ackerland
1.001.470 ha
Dauergrünland
168.570 ha
Dauerkulturen
2.999 ha
Tabelle 1: Ergebnisse der Landwirtschaftszählung-2010 für Sachsen-Anhalt
29
Abbildung 4: Hauptnutzung der landwirtschaftlich
genutzten Flächen
Abbildung 5: Wasserspeichervermögen der landwirtschaftlich genutzten Böden
In den Hochwasserentstehungsgebieten des Landes verfügen die landwirtschaftlich genutzten Böden über ein vergleichsweise hohes Wasserspeichervermögen, welches sich
in der nutzbaren Feldkapazität (s. Abb. 5) widerspiegelt. Dies bedeutet einen hohen natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche.
Starkregenniederschläge können Oberflächenabfluss (Sturzfluten) und Wassererosion
auslösen, wenn das Infiltrations- und Wasserspeichervermögen der Böden erschöpft ist.
Besonders gefährdet sind ackerbaulich genutzte Flächen in Zeiten, in denen der Boden
nur eine geringe Pflanzenbedeckung aufweist. Die Folge sind große Schäden auf Ackerflächen, an Infrastruktureinrichtungen und in den Ortslagen durch lokale Überflutungen
und Sedimenteintrag. Solche Schadereignisse traten in den letzten Jahren verstärkt auf.
Infolge des Klimawandels ist davon auszugehen, dass es zukünftig häufiger zu derartigen Extremereignissen kommt.
Generell wirkt sich die Bodenversiegelung insbesondere auf Kosten landwirtschaftlicher
Nutzflächen negativ auf das Rückhaltevermögen der Landschaft aus und begünstigt
somit das Entstehen von Sturzfluten und Überschwemmungen.
Zur Umsetzung der Aufgaben der Hochwasservorsorge mit den Instrumenten der Landentwicklung wurde ein Strategiepapier erarbeitet. Eine zentrale Rolle spielt dabei die
Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Die Flurbereinigung hat den
gesetzlichen Auftrag, den ländlichen Grundbesitz neu zu ordnen und dabei raumbedeutsame Planungen wie zum Hochwasserschutz zu unterstützen.
4.3 HISTORISCHE HOCHWASSEREREIGNISSE
Die Elbe ist der bedeutendste Fluss Sachsen-Anhalts. Ihr Einzugsgebiet und die ihrer
Zuflüsse Mulde, Schwarze Elster, Saale und Havel waren in der Vergangenheit immer
wieder von Hochwasser betroffen.
Zum Hochwasserschutz werden an ausgewählten Pegeln
18. Jahrhundert Wasserstände registriert und ausgewertet.
bereits
seit
dem
In der nachstehenden Abbildung wird am Beispiel des Pegels MagdeburgStrombrücke/Elbe anhand der hier bereits seit 1727 vorliegenden Wasserstände ersichtlich, dass eine periodische Häufung von Hochwasser der Elbe für Sachsen-Anhalt in den
einzelnen Jahrhunderten nicht ungewöhnlich ist.
Abbildung 6: Die zehn größten Hochwasserscheitel pro Jahrhundert seit 1727 am Pegel MagdeburgStrombrücke (Elbe), Quelle (BfG, 2014)
In jüngerer Vergangenheit waren für Sachsen-Anhalt die nachfolgenden schweren
Hochwasserereignisse von herausragender Bedeutung:
 das Frühjahrshochwasser im April 1994 an Saale (mit Wipper) und Bode
(mit Selke und Holtemme),
 im August 2002 das Sommerhochwasser an Elbe und Mulde,
 das Hochwasser der Elbe im April 2006,
 die Hochwassersituationen der Jahre 2010 und Anfang 2011 sowie
 das Extremhochwasser an Elbe, Mulde, Saale und Weißer Elster im Juni 2013.
Diese Ereignisse sollen im Anschluss stellvertretend für die Gesamtzahl der auf dem
Gebiet Sachsen-Anhalts abgelaufenen bedeutenden historischen Hochwasser noch
einmal in Erinnerung gerufen und kurz charakterisiert werden. Die bisherige Erfahrung
hat gezeigt, dass sich Hochwasser wiederholen, doch jedes Ereignis anders verläuft. Die
Einzelheiten zu den oben genannten Ereignissen sind bis auf das Hochwasser vom April
1994 in den Hochwasserberichten des LHW im Internet1 dargestellt.
1
www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de
32
4.3.1 DAS HOCHWASSER AN SAALE UND BODE VOM APRIL 1994
Das Frühjahrshochwasser des Jahres 1994 wird im Folgenden durch eine separate Darstellung des Hochwasserverlaufs in den Einzugsgebieten von Saale und Bode beschrieben, da das Hochwasser der Bode mit ihren Nebenflüssen hierbei einen ganz besonderen Schwerpunkt bildete.
HW-Verlauf der Bode:
Das Hochwasserereignis im April 1994 an der Bode war geprägt durch die nahezu abgeschlossene Schneeschmelze, hohe Sättigung der Bodenfeuchte und den dadurch
erzeugten direkten Abfluss extremer Niederschlagsmengen. Das extreme Niederschlagsereignis vom Abend des 12. bis zum Vormittag des 13. April im Kerngebiet des
Harzes führte zu Niederschlagssummen von bis zu 143 mm und im Harzvorland von bis
zu 69 mm.
In der Folge ist bereits in der Nacht vom 12. zum 13. April erstmals seit seiner Fertigstellung der Hochwasserüberlauf der Talsperre Rappbode angesprungen. Am 13. April ab
22:30 Uhr traf dies auch für die Talsperre Wendefurth zu. Da lediglich 10 % des Einzugsgebietes über das Talsperrensystem entwässern, kam es aufgrund der auch unterhalb über die Nebenflüsse zufließenden Wassermassen an nahezu allen unterhalb der
Talsperre liegenden Pegeln zu bis heute nicht wieder erreichten Höchstwasserständen.
Die Abflüsse in Selke und Holtemme entsprachen einem Wiederkehrintervall von HQ200,
im Ober- und Mittellauf der Bode von HQ75-100 und im Unterlauf der Bode am Pegel
Staßfurt von HQ200.
HW-Verlauf der Saale:
Das Hochwasser im April 1994 in der Saale wurde gleichfalls durch flächendeckenden
Starkregen mit Tagesniederschlagssummen zwischen 50 bis 80 mm vom 12. zum 13.04.
in den Einzugsgebieten von oberer Saale, Loquitz, Schwarza, Ilm, Unstrut, Gera, Helme
und Wipper sowie zahlreicher Nebenwasserläufe hervorgerufen.
Die daraus folgenden extrem hohen Abflüsse im Einzugsgebiet oberhalb der Saaletalsperren konnten durch das Schließen der Grundablässe vom 13. April bis zum 15. April
für fast zwei Tage vollständig zurückgehalten werden. Die eingetretenen Hochwasserscheitel lagen trotzdem teilweise über den bis dato bekannten höchsten Hochwasserständen (HHW). Am Pegel Halle-Trotha UP stellte sich in der Saale nach Zufluss der
nicht in gleicher Größenordnung von Hochwasser betroffenen Weißen Elster am
16. April ein mehrstündiger Hochwasserscheitel mit einem höchsten Wasserstand von
683 cm ein. Dieser Scheitel entsprach damit fast der Größenordnung des Hochwasserereignisses aus dem Jahre 1946.
33
Die oberhalb des Pegels Bernburg in die Saale einmündende Wipper führte ebenfalls bis
heute nicht wieder erreichte Höchstwasserstände. Am Pegel Großschierstedt im Unterlauf stellte sich am 14. April der Hochwasserscheitel mit einem HHW von 350 cm ein
und übertraf das HHW vom 14. März 1947 von 306 cm um 44 cm.
Die Einmündung der extremes Hochwasser führenden Bode führte zu einer nochmaligen
Erhöhung der Wasserführung in der Saale, so dass der am Pegel Calbe UP am 18. April
eingetretene Hochwasserscheitel von 895 cm nur 19 cm unter dem bis dahin bekannten
HHW vom 17. März 1947 mit 914 cm blieb.
Die Abflüsse der Wipper entsprachen etwa einem HQ150, in der Saale bei Halle-Trotha
einem HQ50 und im Mündungsbereich bei Calbe-Grizehne noch einem HQ25.
4.3.2 DAS HOCHWASSER AN ELBE UND MULDE VOM AUGUST 2002
Extreme Niederschlagsereignisse vom 6. zum 7. August im Einzugsgebiet der Moldau
und der Eger führten zu einer ersten Hochwasserwelle in der Elbe. Weitere extrem hohe
Niederschläge zwischen dem 11. und 13. August verursachten außerordentlich hohe
Zuflüsse der linksseitigen Nebenflüsse der oberen Elbe. An der Wetterstation ZinnwaldGeorgenfeld im Erzgebirge wurde vom DWD am 12. August in 24 Stunden die bis dahin
höchste jemals in Deutschland beobachtete Tagesniederschlagssumme von 312 mm
gemessen.
In der Folge stiegen die Wasserstände in der Elbe erneut kontinuierlich wieder an. Ab
dem 13. August erreichte das Hochwasser der Elbe das Land Sachsen-Anhalt und ab
18. August traf der langgestreckte Hochwasserscheitel in Sachsen-Anhalt ein.
Ebenso waren die Mulden von Hochwasser betroffen. Die kurz hintereinander eintreffenden Scheitel der Freiberger und Zwickauer Mulde führten sehr schnell zu einem extremen Hochwasser in der Vereinigten Mulde. Am Muldepegel Dessau war bereits am
15. August mit 623 cm der bisherige Höchststand von 582 cm von 1954 um 41 cm übertroffen worden.
Am Nachmittag des 18. August wurde am Pegel Wittenberg der höchste Wasserstand
bei 706 cm erreicht und damit das HHW von 628 cm aus dem Jahr 1862 erheblich übertroffen. Am 19. August erreichte der Hochwasserscheitel der Elbe mit 766 cm den Pegel
Aken mit 26 cm über dem höchsten Wasserstand von 1845. Am Pegel Barby stellte sich
am gleichen Tag der Hochwasserscheitel mit 701 cm ein. Dieser lag unter anderem infolge mehrerer Deichbrüche, Überströmungen und Ausuferungen 34 cm unter dem
höchsten Wasserstand von 1845.
Das unterhalb von Barby gelegene Pretziener Wehr wurde während dieses Extremhochwassers am 15. August geöffnet und erst am 26. August 2002 wieder geschlossen,
um einen Teil der Hochwasserabflüsse der Elbe über den Elbumflutkanal um Magdeburg
und Schönebeck herumzuleiten. Am Pegel Niegripp wurde der Scheitel in der Nacht vom
34
19. zum 20. August mit 921 cm beobachtet. Dieser lag damit 57 cm über dem bis dahin
bekannten HHW. Am 20. August erreichte der Elbscheitel mit 768 cm (32 cm über den
bis dahin bekannten HHW) den Pegel Tangermünde und in der Nacht vom 20. zum
21. August mit 734 cm den Pegel Wittenberge.
Erstmals seit ihrer Fertigstellung wurden die für ein solches Extremereignis vorgesehenen und in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt befindlichen Havelpolder mit
dem Havelschlauch geflutet. Hierfür wurde am 20. August das Wehr Neuwerben geöffnet und im weiteren Verlauf eine Kappung des Elbescheitels um ca. 40 cm, bezogen auf
den Pegel Wittenberge, erreicht.
Statistische Einordnung des Hochwasserereignisses
Die im Rahmen der statistischen Auswertung dieses Extremhochwassers durch die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) ermittelten Wiederkehrintervalle
entsprachen in der Elbe vom Pegel Dresden bis zum Pegel Wittenberg einem HQ100-200,
im Bereich der Pegel Barby bis Tangermünde etwa einem HQ100 und am Pegel Wittenberge etwa einem HQ70.
Für die Vereinigte Mulde wurden für die Pegel Golzern 1 und Bad Düben 1 Jährlichkeiten von 200 bis 300 Jahren ermittelt.
4.3.3 DAS HOCHWASSER DER ELBE IM APRIL 2006
Der lang andauernde Winter 2005/2006 führte von November 2005 an zur fast durchgängigen Akkumulation einer stetig wachsenden Schneedecke. So wurden im Flachland
verbreitet 10 bis 30 cm und in Kammlagen der Mittelgebirge 160 bis 220 cm Schnee
registriert. Gemäß den Angaben des Tschechischen Hydrometeorologischen Institutes in
Prag war per 26. März allein im gesamten Hochwasserentstehungsgebiet der Elbe in der
Tschechischen Republik eine Schneerücklage mit einem Wasseräquivalent von etwa
1,3 Mrd. m³ vorhanden (höchster Wert seit 1961). In der 2. Märzhälfte kam es zu einer
weiträumigen Wetterumstellung mit einer durchgreifenden Erwärmung und gleichzeitig
ergiebigen Niederschlägen. Der sich rasch verstärkende Tauprozess führte in der Folge
entlang der Elbe zu einer gravierenden Hochwassersituation. Dabei waren neben der
Elbe insbesondere die Gebiete der Havel, Mulde, Saale und Schwarzen Elster betroffen,
deren Hochwasserscheitel jedoch jeweils vor Durchgang des Elbscheitels in die Elbe
münden konnten.
Im weiteren Verlauf entwickelte sich in der Elbe ein Schmelzhochwasser mit einem steilen Anstieg, relativ schnellem Wellenablauf und einem lang gezogenen Scheitel, der
kaum eine Abflachung hatte.
Am 4. April bildete sich der Scheitel am Pegel Dresden aus und wurde bereits am
5. April 2006 am Pegel Magdeburg-Strombrücke beobachtet. Der Hochwasserscheitel
passierte am 5. April den Pegel Niegripp, am 7. April den Pegel Tangermünde und am
35
8. April den Pegel Wittenberge. Die Höchstwasserstände vom August 2002 wurden bis
hierhin nicht erreicht.
Am 9. April erreichte der extrem lang gestreckte Hochwasserscheitel der Elbe die Pegel
in Niedersachsen. Unterhalb des Pegels Wittenberge führten die fehlende Scheitelabflachung und die große Fülle des Ereignisses zu höheren Scheiteldurchflüssen als während des Hochwassers im August 2002.
Statistische Einordnung der Hochwasserabflüsse
Den Hochwasserscheiteln an den Pegeln der Elbe wurden bezogen auf eine einheitliche
Bezugszeitreihe von 1890 bis 2006 von Dresden bis Torgau Jährlichkeiten von 10-20,
am Pegel Wittenberg von 20, am Pegel Magdeburg-Strombrücke von 20-25 und an den
Pegeln Wittenberge und Neu Darchau von 25-50 Jahren zugeordnet. Im Unterlauf der
Mulde wurde eine Jährlichkeit von 2-5, in der unteren Saale von etwa 5, im Unterlauf der
Havel zwischen 5-10 Jahren ermittelt.
4.3.4 DIE HOCHWASSER IM JAHR 2010 UND ZUM JAHRESBEGINN 2011
Das Kalenderjahr 2010 wurde als das insgesamt vierte „zu nasse“ Jahr in Folge registriert. Die immensen Niederschläge führten ab der 2. Jahreshälfte zu einer landesweiten
Zunahme der Grundwasserstände und der Bodenfeuchte.
Als Folge der außerordentlichen Vorfeuchte und des nachfolgenden bedeutenden
Hochwasserereignisses traten in weiten Teilen Sachsen-Anhalts großflächige Vernässungserscheinungen mit markanten Grundwasseranstiegen auf. Insbesondere die extremen Dauerniederschläge Ende September führten an Elbe, Weißer Elster, Mulde,
Saale mit Wipper und Eine, Bode und Aller an vielen Pegeln zur Hochwassersituation.
Am Pegel Löben/Schwarzen Elster wurde nach den Niederschlägen Ende September
am 30. September 2010 mit 334 cm der bis dahin höchste gemessene Wasserstand
registriert.
Die landesweite Hochwassersituation setzte sich in den Folgemonaten aufgrund weiterer
ergiebiger Dauerniederschläge fort, wobei weiterhin die Unterläufe der Schwarzen Elster
und der Mulde am stärksten betroffen waren.
Erst mit der kurz vor Weihnachten einsetzenden Frostverschärfung und dem damit einhergehendem Übergang der Niederschläge in Schnee kam es wieder zu einem Rückgang der Wasserführung in den Flüssen Sachsen-Anhalts.
Das Schneeschmelzhochwasser vom Januar 2011 stellt gewissermaßen die nur durch
eine längere winterliche Periode unterbrochene Fortsetzung der Hochwasserlage des
Jahres 2010 dar. Ein Wintereinbruch führte ab dem 17./18. Dezember deutschlandweit
bis in den Januar 2011 hinein auch im Flachland zu einer geschlossenen Schneedecke.
Nach Umstellung der Großwetterlage setzte mit Beginn des Kalenderjahres 2011 vom
6.-8. Januar durchgreifendes Tauwetter ein, das zeitgleich von ergiebigen Niederschlä-
36
gen begleitet wurde. In dieser Phase schmolz in flachen und mittleren Lagen ein beträchtlicher Teil der vorhandenen Schneedecke ab, so dass die Pegelstände in den
Flüssen verbreitet bereits bis in den Hochwasserbereich anstiegen. Mit der zweiten
durchgreifenden Tauwetterphase zwischen dem 12. und 14. Januar in Verbindung mit
erneuten ergiebigen Niederschlägen wurden fast die gesamten zuvor in der Schneedecke gespeicherten Niederschläge abflusswirksam. Schwerpunkte im Hochwassergeschehen bildeten weiterhin Elbe, Mulde, Schwarze und Weiße Elster, Saale, Unstrut und
zunehmend auch der Unterlauf der Bode. Am Pegel Oberthau/Weiße Elster wurde bereits am 10. Januar 2011 mit 320 m³/s das HHQ von 2003 überschritten. Am 17. Januar
wurden an der Schwarzen Elster, Pegel Löben mit 323 cm und an der Saale, Pegel Halle-Trotha mit 692 cm die Hochwasserscheitel registriert. Die Lage war insbesondere im
Stadtgebiet von Halle infolge des Zusammenflusses von Weißer Elster und Saale sowie
an den Unterläufen von Schwarzer Elster, Saale und Bode sehr angespannt.
Am 19. Januar erreichte der Hochwasserscheitel der Elbe Sachsen-Anhalt. Er passierte
als langgestreckter Scheitel am 20. Januar den Abschnitt von Barby bis Niegripp, erreichte am 21. Januar den Pegel Tangermünde und passierte in der Nacht zum
23. Januar den Pegel Wittenberge.
Die abklingende Hochwasserlage zog sich an den Mündungsbereichen von Havel, Saale, Bode, Schwarzer und Weißer Elster, Unstrut und Helme sowie an der Elbe bis zur
Landesgrenze noch bis in den Februar hin.
Zusammenfassung und statistische Einordnung
Neue Höchststände wurden am Pegel Calbe UP/Saale und am Pegel Oberthau/Weiße
Elster sowie in der Elbe unterhalb des Pegels Wittenberge beobachtet.
Die extremwertstatistische Auswertung der Pegelbeobachtungsdaten ergab für den
Hochwasserabfluss vom Januar/Februar 2011 für den Unterlauf der Weißen Elster, Pegel Oberthau, ein 100-jährliches und für den Mittellauf der Saale, Pegel Halle-Trotha UP
sowie für den Unterlauf der Schwarzen Elster, Pegel Löben, ein 50-jährliches Wiederkehrintervall. In den übrigen Gebieten lagen die Wiederkehrintervalle zwischen 2 und
25 Jahren. Der Abfluss in der Schwarzen Elster am Pegel Löben entsprach Ende September 2010 einem Wiederkehrintervall von 20 bis 50 Jahren.
4.3.5 DAS HOCHWASSER AN ELBE, MULDE UND SAALE VOM JUNI 2013
Die ungewöhnliche Dimension des Hochwasserereignisses von Anfang Juni im Land
Sachsen-Anhalt resultierte maßgeblich aus außergewöhnlich ergiebigen und weiträumigen Dauerniederschlägen insbesondere zwischen dem 17. Mai und Anfang Juni. Dabei
betrugen die Monatssummen bereits im Verlauf des Mai in weiten Teilen Mitteldeutschlands mehr als das Doppelte des langjährigen Mittelwertes. Darüber hinaus erreichte die
Bodenfeuchte in weiten Teilen Deutschlands Ende Mai extrem hohe Werte, wie sie noch
nie seit Beginn der kontinuierlichen Bodenfeuchtemessungen durch den DWD im Jahr
1962 festgestellt wurden.
37
Hochwasserverlauf der Elbe:
Im tschechischen Einzugsgebiet der Elbe waren insbesondere die Zuflüsse aus der Moldau entscheidend für das Entstehen der Hochwassersituation. Der Scheitel der Hochwasserwelle der oberen Elbe erreichte am Morgen des 6. Juni den Pegel Schöna und
Dresden. In den frühen Morgenstunden des 8. Juni erreichte der langgestreckte Hochwasserscheitel der Elbe mit 691 cm den Pegel Wittenberg und lag hier nur noch 15 cm
unter dem Höchststand von 2002.
Der Hochwasserscheitel der bei Dessau in die Elbe mündenden Mulde lief dem Scheitel
der Elbe etwa 3 Tage voraus, trug jedoch aufgrund der Fülle der Hochwasserwelle der
Mulde zum Zeitpunkt des Passierens des Elbescheitels an seiner Mündung immer noch
mit mehr als 500 m³/s zum Abflussvolumen der Elbe bei.
Im Mündungsgebiet der Saale flossen der Elbe vom 8. zum 9. Juni etwa 800 bis
900 m³/s zu. Das daraus resultierende vergrößerte Abflussvolumen der Elbe bedingte
am Pegel Barby in den zeitigen Morgenstunden des 9. Juni einen Hochwasserscheitel
von 762 cm, der 61 cm über dem HHW des Jahres 2002 lag.
Unmittelbar nach Durchgang des Elbscheitels im Mündungsbereich der Saale kam es zu
einem Deichversagen am Saaledeich im Bereich Breitenhagen, was jedoch zu keiner
Scheitelabflachung der Elbe unterhalb der Mündung führte.
Bild 1: Geflutete Ortslage Breitenhagen nach Deichbruch
Aufgrund der bereits am ersten Juni-Wochenende erkennbaren Hochwassersituation
erfolgte die Öffnung des Pretziener Wehres am 3. Juni ab 15:00 Uhr. Die extreme Gesamtsituation der Elbe am 9. Juni führte am Pegel Magdeburg-Strombrücke, trotz der
38
Öffnung des Pretziener Wehres, zu einem neuen Höchststand von 747 cm. Dieser lag
damit um 46 cm über dem HHW vom 18. Februar 1941 (Eishochwasser) beziehungsweise 67 cm über dem Scheitelwert vom 19. August 2002.
Um die Untere Mittelelbe stromab des Pegels Wittenberge vor der herannahenden
Hochwasserwelle der Elbe zu entlasten, wurde ab dem 9. Juni mit der Flutung der Havelpolder begonnen. Allerdings ereignete sich fast parallel hierzu in den frühen Morgenstunden des 10. Juni in der Nähe von Tangermünde nahe der Ortschaft Fischbeck der
Bruch des rechts-elbischen Deiches der Elbe. Infolgedessen kam es zur großflächigen
Überflutung des sogenannten Elbe-Havel-Winkels.
Bild 2: Deichbruch bei Fischbeck/ Elbe
Die Havelpolderflutung und der Deichbruch bei Fischbeck führten gemäß der Modellberechnungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG, 2014) am Pegel Wittenberge/Elbe insgesamt zu einer Kappung des Hochwasserscheitels in der Größenordnung
von 35-40 cm.
39
Der Scheitel der infolge des Deichbruches verformten Hochwasserwelle stellte sich am
Pegel Tangermünde bei 838 cm und damit 70 cm über dem HHW von 2002 ein. Am
Pegel Wittenberge erreichte die Hochwasserwelle der Elbe in den Nachmittagsstunden
des 9. Juni den ereignisbezogenen Scheitel von 785 cm, der damit trotz Havelpolderflutung und dem Deichbruch bei Fischbeck 51 cm über dem HHW aus dem Jahr 2002 lag.
Hochwasserverlauf der Schwarzen Elster:
Die der Elbe in Sachsen-Anhalt zufließende Schwarze Elster trug zum Abflussgeschehen der Elbe am Pegel Löben mit einem Abfluss von knapp 100 m³/s prozentual betrachtet relativ wenig bei. Dennoch war die Schwarze Elster selbst schwer vom Hochwasser betroffen. Auch konnte der Hochwasserscheitel der Schwarzen Elster aufgrund
der sich fast gleichzeitig auf Scheitelniveau befindlichen Elbe nur erschwert abfließen.
Ein Deichbruch auf Brandenburger Territorium im unmittelbaren Grenzbereich zu Sachsen-Anhalt führte am 5. Juni nur vorübergehend zu einem Rückgang der Wasserstände.
Hochwasserverlauf der Mulde:
Eine große Rolle für den Zufluss aus der Mulde spielte ein Deichversagen im Bereich
der Landesgrenze zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt am 3. Juni und die damit einhergehende Flutung des Seelhausener Sees (mit max. 500 m³/s Muldewasser). Der
Wasserstand im Seelhausener See erreichte bis zum 6. Juni einen Pegelstand von fast
9 m über der Goitzsche. Damit bestand die Gefahr eines unkontrollierten Überlaufens
des Seelhausener Sees in die Goitzsche sowie einer großflächigen Überflutung der
Stadt Bitterfeld und umliegender Industrieansiedlungen. Der Hochwasserscheitelabfluss
der Mulde lag im Unterlauf bei diesem Ereignis wesentlich über der Größenordnung von
2002.
Hochwasserverlauf der Saale und der Weißen Elster:
Am Pegel Camburg-Stöben wurde in der Nacht vom 2. zum 3. Juni mit 488 cm der
Höchststand erreicht (13 cm höher als 1994). Dabei konnten die Saale-Talsperren während des Hochwassers insbesondere in der Zeit vom 1.-4. Juni bei maximalen Zuflüssen
von über 300 m³/s und zeitlich verzögerter schrittweiser Abgabeerhöhung von
50 auf 150 m³/s erhebliche Wassermengen zwischenspeichern. Damit ließen sich die
Zuflüsse aus dem oberen Einzugsgebiet zur mittleren Saale im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität mehrtägig wirksam reduzieren.
Als Folge des außerordentlich hohen Zuflusses aus der Weißen Elster wurde am Pegel
Halle-Trotha am 5. Juni mit 816 cm ein neuer HHW beobachtet, der den Wert vom
16. April 1994 (683 cm) um 133 cm überschritt.
40
Der Hochwasserscheitel der Saale erreichte den unweit der Mündung gelegenen Pegel
Calbe UP in den Abendstunden des 6. Juni mit einem Wasserstand von 965 cm. Damit
traf der Saalescheitel bezogen auf den fortschreitenden Elbscheitel im Mündungsbereich
der Saale mit gut zweitägigem Vorlauf ein.
Gleichzeitig ereignete sich eine weitere extreme und so in der bisherigen Pegelstatistik
noch nicht aufgetretene Hochwassersituation im gesamten Einzugsgebiet der Weißen
Elster, die vom Oberlauf in Sachsen bis zur Mündung in die Saale in der Zeit vom 2.4. Juni zu neuen Pegelhöchstständen führte.
Zur Reduzierung des Hochwasserabflusses der Weißen Elster im Stadtgebiet von
Leipzig wurde am 3. Juni mit der gezielten Flutung des Zwenkauer Sees mit 130 m³/s
begonnen. Ebenfalls am 3. Juni erfolgte zur weiteren Abflussreduzierung die Öffnung
des Nahlewehres und der damit verbundenen Flutung von Auenwaldpoldern.
Der Hochwasserscheitel der Weißen Elster erreichte am Morgen des 3. Juni am thüringischen Pegel Gera-Langenberg einen Wasserstand von 459 cm, der deutlich über dem
bisherigen HHW lag. Am Pegel Zeitz in Sachsen-Anhalt traf dieser Hochwasserscheitel
mit 652 cm (22 cm über dem HHW von 1954) am Abend des 3. Juni ein.
Die extrem hohen Zuflüsse aus der Pleiße und der Weißen Elster führten am Pegel
Oberthau nahe der Mündung zur Saale mit ca. 500 m³/s zu einem neuen Höchstabfluss.
Zusammenfassung und statistische Einordnung
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass das Hochwasserereignis 2013 zu
extremen, nie beobachteten Wasserständen entlang der Elbe, Saale, Mulde und Weißer
Elster geführt hat.
Eine vorläufige extremwertstatistische Auswertung unter Einbeziehung des Hochwassers 2013 der sachsen-anhaltinischen Elbepegel ergab für den Pegel MagdeburgStrombrücke ein 100 bis 200-jährliches Wiederkehrintervall. Für die Saale wurden für
den Pegel Halle/Trotha UP ein Wiederkehrintervall von 150-200 Jahren und für Calbe UP von 200 Jahren ermittelt.
Für die Weiße Elster ist die Auswertung abgeschlossen. Am Pegel Zeitz wurde eine 100jährliche Wiederkehr und für den Pegel Oberthau ein Intervall von 150-200 Jahren ermittelt.
4.4 KLIMAWANDEL
Der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel of Climate Change) bestätigt auch im
5. Sachstandsbericht (2013/2014) die Veränderungen unseres Klimasystems in den letzten Jahrzehnten (BMUB et al. 2013). Es wird u.a. berichtet, dass die globale Mitteltemperatur in Bodennähe im Zeitraum von 1880 bis 2012 um 0,85 °C angestiegen ist. Seit
1850 war jedes der drei vergangenen Jahrzehnte wärmer als alle vorhergehenden. Auf
41
der Nordhemisphäre wurden die letzten drei Jahrzehnte (1983-2012) als die wärmsten
beschrieben.
Für das Hochwasserrisiko ist jedoch nicht nur der Temperaturanstieg, sondern der Wasserkreislauf und vor allem die Niederschlagsmenge und -intensität von Bedeutung. Wasserkreislauf und Klima stehen in einer engen Wechselbeziehung und bedingen sich gegenseitig.
Um belastbare Ergebnisse über die mögliche Bandbreite der Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt und somit das Abflussverhalten der Fließgewässer zu
erhalten, muss das gesamte Spektrum der Klimaszenarien einbezogen werden, welche
zahlreiche globale und regionale Klimamodelle einschließlich ihrer Unsicherheiten umfassen. In Bezug auf die zukünftige Entwicklung der Niederschläge ist in Mitteleuropa
aufgrund der zahlreichen möglichen Modellketten eine große Spannbreite an Ergebnissen, u.a. auch entgegengesetzte Trends, vorhanden (IKSE, 2012). Eine Ableitung von
Anpassungsmaßnahmen ist somit sehr schwierig.
Nach IKSE (IKSE, 2012) ist zurzeit der Zusammenhang zwischen mittel- und langfristigen Klimaänderungen sowie die Häufigkeit, Dauer und Intensität der zukünftigen Hochwasser und Dürreperioden noch nicht so ausreichend geklärt, dass er als zuverlässige
Grundlage für die Planung des Wassermengen- und Hochwasserrisikomanagements
genutzt werden könnte.
In Sachsen-Anhalt liegen gegenwärtig zwei Klimastudien vor. Ziel der ersten Studie von
Kropp et al. (Kropp et al., 2009) war das Aufzeigen von Vulnerabilitäten (Sensitivitäten)
ausgewählter Sektoren gegenüber dem Klimawandel sowie von Untersuchungsbedarf
und Handlungsoptionen. Unter anderem werden für den Sektor Wasser Klimasimulationsergebnisse verschiedener Projektionen und Szenarien zum Niederschlagsgeschehen, der potentiellen Verdunstung, der klimatischen Wasserbilanz und der Grundwasserneubildung dargestellt und diskutiert. Nach Kropp (Kropp et al., 2009) wird die Entwicklung der Hochwasser als unsicher betrachtet. Es gibt allerdings Anzeichen, dass die
kleinen und mittleren Hochwasser häufiger auftreten können. Für extreme Hochwasser
konnte jedoch keine Aussage getroffen werden.
In der zweiten Studie geht es im Kern um die Bewertung der Folgen des Klimawandels
in der Region als Basis für die Entwicklung von Strategien zur Anpassung an diesen
(Kreienkamp et al., 2012). Ziel der Modellierung im Themenkomplex „Wasser“ war die
Abbildung des natürlichen Wasserdargebotes und seiner klimabedingten Veränderungen. Landesweite Aussagen zur Hochwasserentwicklung konnten nicht getroffen werden.
Die erarbeiteten Hochwasserschutzpläne in Sachsen-Anhalt weisen zusätzlich zum jeweils festgelegten Bemessungshochwasser HQ100 auch die Schadenspotentiale bei einem denkbaren Extremereignis aus. Damit wurde auch in Bezug auf die Europäische
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie die Basis geschaffen, flexibel auf mögliche Aus-
42
wirkungen von Erhöhungen des Bemessungsabflusses u. a. auch aufgrund von Klimaveränderungen zu reagieren.
Durch lange Beobachtungsreihen an den wichtigsten Pegeln eines Einzugsgebietes, die
z. B. an der Elbe von 1890 bis heute reichen, sind die Klimaveränderungen in den letzten Jahrzehnten bereits in den statistischen Werten enthalten.
Abschließend ist festzustellen, dass in Bezug auf zu erwartende Abflüsse derzeit noch
keine verlässlichen Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels getroffen
werden können. Vor diesem Hintergrund vertraten die Elbe-Minister auf ihrer Sitzung am
5. Dezember 2013 die Auffassung, dass zur Verstärkung der Widerstandsfähigkeit bei
Extremereignissen Reserven bereitgestellt werden müssen. Hierfür sollen zusätzliche
wirksame Retentionsräume und gegebenenfalls bautechnische Reserven bei der Bemessung von Hochwasserschutzanlagen geschaffen werden.
Die DIN 19 712 (DIN) empfiehlt für Hochwasserschutzdeiche einen Freibord von 0,5 bis
1 Meter. Die Elbeländer haben sich anlässlich der dritten Elbe-Ministerkonferenz am
10. November 2006 auf einen Bemessungsabfluss mit einem Wiederkehrintervall von
100 Jahren (HQ100) und einen Freibord von 1,0 Meter an der Mittelelbe verständigt.
4.5 VORLÄUFIGE BEWERTUNG DES HOCHWASSERRISIKOS IN SACHSENANHALT
In einem aus mehreren Arbeitsschritten bestehenden Verfahren wurde die fachliche
Umsetzung der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“, als die 1. Stufe der
Umsetzung der HWRM-RL im Land Sachsen-Anhalt realisiert. Neben einem auf GISTechnologien basierendem Verfahren, welches sich streng an den Vorgaben der LAWA
und unter Nutzung „leicht verfügbarer Daten“ orientierte, wurden Gewässer- und Gewässerstrecken ermittelt, von denen ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko ausgeht. Zur Ermittlung der Gewässerstrecken mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko
wurden die in der LAWA-Empfehlung (LAWA, 2009) benannten Kriterien weitgehend
verwendet. Diese Kriterien umfassen beispielsweise raumordnerische Informationen zu
Siedlung, Verkehr, Landnutzung und für den Hochwasserschutz ausgewiesene Gebiete/Überschwemmungsgebiete, Informationen über Standorte von Industrieanlagen und
Kulturerbestätten. Zudem fand eine zusätzliche Fokussierung hinsichtlich der Kriterien
für Industrie-, Gewerbe-, Verkehrs- und Siedlungsflächen aufgrund deren besonderer
Schutzwürdigkeit im Rahmen der GIS-Bearbeitung statt. Die Ergebnisse wurden anschließend einer Plausibilisierung anhand von Expertenwissen unterzogen, um möglichst fundierte Aussagen zur Bewertung des Hochwasserrisikos zu treffen.
Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union sowie den Empfehlungen der
LAWA zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos
(LAWA, 2009) konnten für das Land Sachsen-Anhalt auf einer Länge von 1.863,6 km
insgesamt 67 Gewässer ermittelt werden, von denen ein potentielles signifikantes
43
Hochwasserrisiko ausgeht. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos sind dem Bericht des LHW zu entnehmen.
Dieser ist im Internet verfügbar2. Die im Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos ermittelten Gewässer sind in der Kartendarstellung in Anlage 1 verzeichnet und in Tabelle 2 benannt.
Gewässername
Gewässerkennzahl (LAWA) Gewässerabschnittslänge [km]
1
Aga
566554
8.2
2
Aland
5916
26.5
3
Aller
48
38.5
4
Alte Dumme
593462
8.5
5
Bach
56586
8.1
6
Beber
5766
15.9
7
Biberbach
56496
15.5
8
Biese
5916
31.7
9
Bode
568
115.5
10
Boner Nuthe
5724
4.0
11
Böse Sieben
56724
12.4
12
Ehle
56896
40.8
13
Eine
56768
13.9
14
Elbe
5
295.9
15
Elbumflut
5746
7.5
16
Fuhne
5678
36.7
17
Geisel
5656
9.4
18
Gonna
56486
17.2
19
Große Schnauder
56658
12.3
20
Grützer Vorfluter
58794
3.8
21
Hauptnuthe
572
11.3
22
Hauptstremme
5876
7.1
23
Havel
58
34.7
24
Helme
5648
31.2
25
Holtemme
5686
42.0
26
Ihle
58742
18.6
27
Ilse
4824
31.8
28
Jeetze
5934
18.2
29
Kabelske
566948
12.5
2
http://www.hwrmrl.sachsen-anhalt.de
44
Gewässername
Gewässerkennzahl (LAWA) Gewässerabschnittslänge [km]
30
Laucha
56592
19.6
31
Leine
564856
9.7
32
Lindauer Nuthe
572
6.0
33
Milde
5916
29.7
34
Mulde
54
52.4
35
Nasse
5648568
2.3
36
Nautschke
56528
9.4
37
Neue Jäglitz
5894
8.1
38
Neugraben
53892
14.0
39
Ohre
576
47.0
40
Polstrine
5748
5.0
41
Querne
5672
12.2
42
Reide
56694
14.4
43
Rippach
5654
26.0
44
Rohne
56488
21.0
45
Rossel
5398
23.3
46
Saale
56
173.4
47
Salzwedeler Dumme
59342
11.6
48
Schrote
5768
26.3
49
Schwarze Elster
538
28.4
50
Schweinitzer Fließ
5388
7.7
51
Selke
5684
57.7
52
Spittelwasser
54972
6.5
53
Strengbach
56782
24.4
54
Thyra
56484
17.0
55 Tuchheim-Parchener Bach
58746
17.3
56
Uchte
59168
35.1
57
Umflutehle
574
17.6
58
Unstrut
564
44.1
59
Vereinigte Tanger
578
11.0
60
Vietzbach
56724
5.4
61
Weida
5672
13.2
62
Weidenbach
56722
7.1
63
Weiße Elster
566
42.2
64
Wethau
5652
13.7
65
Wilder Graben
567246
8.6
45
Gewässername
Gewässerkennzahl (LAWA) Gewässerabschnittslänge [km]
66
Wipper
5676
58.4
67
Zillierbach
56862
7.1
SUMME
1863,6
Tabelle 2: Finale Ausweisung der signifikant vom Hochwasserrisiko betroffenen Gewässerabschnitte
4.6 HOCHWASSERGEFAHREN- UND HOCHWASSERRISIKOKARTEN
Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1) wurden die Grundlagen der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von
denen ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher
Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden
können. Das Szenario für ein Hochwasserereignis mit niedriger Wahrscheinlichkeit (Extremereignis) stellt das Ausmaß der Überflutung ohne Berücksichtigung von Hochwasserschutzanlagen dar. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des
Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potentiell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien.
Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potentiell betroffenen Einwohner, der
Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potentiell betroffene
Schutzgebiete darzustellen.
Die Umsetzung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erfolgte in unmittelbarer Anlehnung an die bundesweiten Empfehlungen der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft-Wasser (LAWA, 2013).
Die Karten sind im Internet3 veröffentlicht. Für Nutzer von Smartphones besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich über eine App für iOS oder Android die Hochwassergefahrenkarte für das Szenario eines 100-jährlichen Ereignisses anzusehen.
Die Erarbeitung der Grundlagen zur Darstellung der Informationen in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten basieren auf der Verwendung hydraulischer Modelle, welche möglichst real die topographischen Verhältnisse, die Flächennutzungen
sowie die Szenarien bestimmenden Abflussmengen abbilden. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form für die Elbe den Stand vor den Hochwasserereignissen vom
Juni 2013.
3
www.hwrmrl.sachsen-anhalt.de
46
Für Saale und Weiße Elster wurden nach dem Hochwasserereignis im Juni 2013 neue
Berechnungen für ein angepasstes HQ10, HQ100 und HQ200 durchgeführt. Neue Karten wurden Anfang 2015 fertiggestellt und sind im Internet mit Hinweis auf den Aktualisierungsstand bereitgestellt.
Die Karten für die Mulde behalten in unveränderter Form, auch nach Auswertung des
Hochwasserereignisses von 2013 in Sachsen-Anhalt ihre Gültigkeit.
Die Fortschreibung der Karten für die Elbe kann erst nach Überarbeitung der Hochwasserstatistik durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (voraussichtlich erst 2017)
erfolgen.“
Abbildung 7 - Legende der Hochwassergefahrenkarte
47
Abbildung 8: Legende der Hochwasserrisikokarte
48
Abbildung 9: Beispiel Hochwassergefahrenkarte (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für hohe
Wahrscheinlichkeit (HQ10/HQ20)
49
Abbildung 10: Beispiel Hochwassergefahrenkarte (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für
mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100)
50
Abbildung 11: Beispiel Hochwassergefahren - (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für niedrige
Wahrscheinlichkeit (HQ200/HQExtrem)
51
5. ERREICHTER STAND
5.1 HOCHWASSERSCHUTZKONZEPTION BIS 2010 (STAND 26.03.2003)
UND HOCHWASSERSCHUTZKONZEPTION BIS 2020 (STAND
07.12.2010)
Nach dem Augusthochwasser 2002 wurde im Land Sachsen-Anhalt die Hochwasserschutzkonzeption bis 2010 verabschiedet. Folgerichtig wurde diese mit der Hochwasserschutzkonzeption bis 2020 (Stand: 7. Dezember 2010) fortgeschrieben. Im Ergebnis des
erreichten Standes zum 1. Juli 2015 sowie der Notwendigkeit zur Formulierung fortführender und teils neuer Zielstellungen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Hochwasserereignisse in den Jahren 2010, 2011 und 2013, ergeben sich für
diese vorliegende Fortschreibung weiter umfangreiche Aufgabenpakete zur perspektivischen Absicherung eines modernen, zukunftsweisenden und nachhaltigen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt.
Abbildung 12: Hochwasserschutzkonzeptionen bis 2010 und bis 2020 (Stand 7. Dezember 2010)
52
5.1.1 ALLGEMEINE BILANZ
Eine aktuelle Formulierung der Zielstellungen für den Hochwasserschutz bis 2020 im
Land Sachsen-Anhalt kann nur durch die Abrechnung der Ziele der Hochwasserschutzkonzeption aus dem Jahr 2010 (HWSK 2020, Stand: 7. Dezember 2010) unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Junihochwasser 2013 erfolgen.
Die HWSK 2020 (Stand 7. Dezember 2010) entstand ausgehend von der HWSK 2010
und formulierte weitergehende Zielstellungen für den Zeitraum 2011 bis 2020.
In der Öffentlichkeit und in der Landesverwaltung wurde und wird, auch gestützt auf Forderungen aus den Regionen und dem politischen Raum, dem Thema Hochwasserschutz
weiter eine sehr hohe Aufmerksamkeit geschenkt. Im Zeitraum 2010 bis Mitte 2015
konnten wichtige Vorhaben des Hochwasserschutzes begonnen, abgeschlossen oder
weitere in der Umsetzung deutlich beschleunigt werden. Dies erfolgte vielerorts in öffentlichkeitswirksamer Form von ersten Spatenstichen und Bauwerksübergaben.
Die Erwartungshaltungen aus den Regionen in noch schnellere Vorhabensumsetzungen
konnten und können teilweise nicht erfüllt werden.
Dies ist oftmals in der Verfahrensdauer vorgeschriebener Genehmigungsverfahren inklusive Inhalt und Umfang darin enthaltener naturschutzfachlicher Untersuchungen und
deren rechtlichen Würdigung, der Flächenbereitstellung für Bau-, Ausgleichs- und Ersatzvorhaben (Eigentumsfragen), Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse
begründet.
Eine wesentliche Erkenntnis schon aus dem Hochwasser im Sommer 2002 war, dass
ein umfassender, vorbeugender Hochwasserschutz flussgebietsbezogen und unabhängig von Landesgrenzen und Einzelzuständigkeiten erfolgen muss. Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern sollten international und national koordiniert sowie der vorbeugende Hochwasserschutz nach einheitlichen Kriterien durchgeführt werden. Auf der Sonderkonferenz der Umweltminister am 2. September 2013 wurde dies bekräftigt. Es wurde ein Nationales Hochwasserschutz-programm beschlossen,
dessen Umsetzung in den Betrachtungsraum dieser HWSK und darüber hinaus reichen
wird. Die Elbe-Ministerkonferenz begrüßte dies auf ihrer Sitzung am 5. Dezember 2013
(siehe Kap. 6.1.2). Auf der Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 wurde das
mit Maßnahmen der Flussgebietsgemeinschaften untersetzte Nationale Hochwasserschutzprogramm bestätigt.
Auf internationaler Ebene war das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Tätigkeit der
Internationalen Kommission zum Schutze der Elbe (IKSE) bei der Erarbeitung des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe (IKSE, 2003) umfassend beteiligt. Insofern ist sichergestellt, dass die im Aktionsplan enthaltenen Aufgaben und Ziele des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigen. Im Abschlussbericht des Hochwasseraktionsplanes Elbe 2003 bis 2011 (IKSE,
2012) wird resümierend zusammengefasst: „Der „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“
hat sich als Instrument des Hochwassermanagements bewährt, seine inhaltlichen The-
53
men und Elemente werden nunmehr im Rahmen der Umsetzung der europäischen
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie integriert und fortgeführt. Dafür haben die IKSE-Vertragsstaaten eine Strategie entwickelt, die nunmehr innerhalb der einzelnen
Etappen bis 2015 umzusetzen ist.“4 In diesen Prozess ist Sachsen-Anhalt eingebunden.
National erfolgte die Bearbeitung in der Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“
der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.
Dem Abschlussbericht der IKSE gingen als Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ der Flussgebietsgemeinschaft Elbe im
Jahr 2006 der 1. Bericht über die Erfüllung des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe
und der 2. Bericht mit dem Betrachtungszeitraum 2006 bis 2008 voraus.
Darüber hinaus ist Sachsen-Anhalt in der Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ FGG Weser tätig.
5.1.2 VERBESSERUNG DER GRUNDLAGENARBEIT
Die Schwerpunkte der Grundlagenarbeit liegen derzeit in der Umsetzung der EGHochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL). Zur Bewältigung dieser Aufgabe
wurden für die Gewässer hydraulische Modellierungen überwiegend auf der Basis zweidimensionaler hydraulischer Modelle durchgeführt. Grundlagen für die Modellierung waren ein hochgenaues digitales Geländemodell (DGM), die Vermessung der Gewässerprofile und kreuzenden Bauwerke sowie belastbare hydrologische Daten. Die Vermessung der Deichkronen und die Schlussvermessungen sanierter Deichabschnitte wurden
zur Komplettierung und Aktualisierung des DGM benutzt.
Gleich zu Beginn des Hochwasserereignisses im Juni 2013 wurde mit Sitz im Hochwassereinsatzstab des LHW in Magdeburg und in der Nebenstelle in Halle eine GISArbeitsgruppe mit Zugriff auf das landesweite DGM eingerichtet. Auf dieser Basis konnten für die Krisenherde der Deichbrüche Karten mit Geländehöhen, zu erwartenden
Fließwegen und Verteidigungslinien erstellt und an die jeweiligen Fachberater des LHW
weitergegeben werden. Diese GIS-Arbeitsgruppe des LHW wird auch künftig in Hochwassersituationen zur Verfügung stehen..
5.1.2.1 Digitale Geländemodelle und Geobasisdaten
Flächendeckende und aktuelle Geobasisdaten sind Grundlage für jedwede Dokumentation im Rahmen des Hochwasser- und Katastrophenschutzes sowie wesentliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage in jeder Phase des Krisenmanagements. Vor, wäh4
Zitat aus Abschlussbericht des Hochwasseraktionsplanes Elbe 2003 bis 2011
54
rend und nach einer Hochwasserereignissen werden hochwertigen Geobasisdaten benötigt, die Orientierung geben und auf deren Grundlage weitere Fachdaten erhoben,
ausgewertet und dargestellt werden. Präventiv gewährleisten sie mit dem einheitlichen
Raumbezug die für Gefährdungsanalysen, Simulationen und Vorsorgemaßnahmen erforderliche Verknüpfung vielfältiger raumbezogener Informationen. Im akuten Krisenfall
sind Geobasisdaten zuverlässige, aktuelle Grundlage für die Einsatzplanung und die
Lagebewertung. Zudem ermöglichen Geobasisdaten eine zeitnahe Darstellung von Krisengebieten und somit eine schnelle Schadenserhebung und anschließende Schadensregulierung. Auf Grundlage der Geobasisdaten lassen sich das Ausmaß des Ereignisses
darstellen, können die Einsatzkräfte vor Ort koordiniert oder der Verlauf von Deichen
dokumentiert werden.
Zu den Geobasisdaten gehören die Daten der Landesvermessung, wie digitale Orthophotos, digitale Landschafts- und Geländemodelle oder die digitalen Topographischen
Karten, die Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Daten der Grundlagenvermessung zur Sicherstellung des einheitlichen Raumbezugs. Die Geobasisdaten des Landes
werden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation erzeugt und allen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen von Geoleistungspaketen bereitgestellt. Sämtliche Topographische Karten sind mit einem UTM-Gitternetz versehen,
somit ist gerade für die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ein einheitlicher Lagebezug gewährleistet.
Gleich zu Beginn der sich anbahnenden Katastrophe im Juni 2013 wurden entlang der
Elbe und Havel zusätzlich vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Höhenschichtenkarten zur Unterstützung des Katastrophenschutzes abgeleitet. Hierbei handelte es sich um eine Kombination aus der Digitalen Topographischen
Karte und dem Digitalen Geländemodell, wobei die Höhenschichten in verschiedenen
Farbstufen transparent dargestellt sind. So konnten die Entscheidungsträger vor Ort in
die Lage versetzt werden, das Gefährdungspotential einzelner Ortslagen besser zu beurteilen.
Alle Landkreise und Gemeinden sind vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation mit Geoleistungspaketen ausgestattet. Diese Geoleistungspakete enthalten die Bereitstellung, eine jährliche Aktualisierung und Nutzungsrechte folgender Geobasisdaten:
-
digitale Topographische Karten in den Maßstäben 1:10.000 bis 1:250.000 (mit
UTM-Gitter),
digitale Orthophotos,
digitales Landschaftsmodell und
digital geführte Verwaltungsgrenzen.
Darüber hinaus beinhalten die Geoleistungspakete die kostenfreie Einräumung von umfassenden Nutzungsrechten für die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Damit
sind die Geobasisdaten über die Kommune für alle unteren Katastrophenschutzbehörden verfügbar.
55
Auch wurden allen Ressorts die für sie relevanten Geobasisdaten flächendeckend über
Geoleistungspakete angeboten. So besitzt das MLU sämtliche Geobasisdaten, insbesondere das Digitale Geländemodell des Landes, die digitalen Topographischen Karten
und die digitalen Orthophotos, um die im Rahmen des Hochwasserschutzes abzuleitenden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellen zu können. Diese Daten sind gleichzeitig Grundlage für die beabsichtigte Einführung von Hochwassermanagementsystemen.
Für die Erstellung der Hochwasserschutzpläne / Hochwasserrisikomanagementpläne
und aller darin integrierten Kartendarstellungen der Überflutungen ist die Verfügbarkeit
eines hochauflösenden digitalen Geländemodells (DGM) unabdingbare Voraussetzung.
Die Höhengenauigkeit des vor 2008/2009 verfügbaren DGM betrug ± 0,5 m; die Flussniederungen waren meist ausgespart, darüber hinaus wurden die abflussrelevanten Höhenbezüge für linienförmige Elemente wie Deiche, Straßen- und Bahndämme nicht immer dargestellt.
Die Informationen, die ein DGM beinhaltet, d. h. ein Abbild der Geländeoberfläche durch
viele Flächenpunkte, die Koordinaten und einen Höhenwert besitzen, werden weiterhin
u. a. zur flurstücksscharfen Ermittlung von Überschwemmungsgebieten sowie zur detaillierten Einzugsgebietsermittlung oberirdischer Gewässer benötigt.
Da ein Digitales Geländemodell in der erforderlichen Höhen- und Lageauflösung nicht
zur Verfügung stand, wurden in den Jahren 2008/2009 ca. 16.954 km² Landesfläche
mittels Airborne-Laserscanning beflogen. Die Auftragsvergabe erfolgte durch den LHW
in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die gesamte Auftragsabwicklung erfolgte durch
den LHW und die Prüfung der Einhaltung der geforderten Qualitätsparameter führte das
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt durch. Die Finanzierung des DGM in Höhe von 1,8 Mio. € erfolgte ausschließlich aus Mitteln des Umweltressorts.
56
Abbildung 13: Geländetopografie Saalemündung
Seit Abschluss des Projektes im Frühjahr 2010 steht ein landesweites, flächendeckendes und hochaufgelöstes DGM für diese verschiedensten Anwendungen zur Verfügung.
In der besten Genauigkeitsstufe erreicht es eine Höhengenauigkeit von +/- 0,15 m. Das
DGM wird als Teil des Geobasisinformationssystems im Landesamt für Vermessung und
Geoinformation geführt und jährlich im Rahmen der Geoleistungspakete aktualisiert.
5.1.2.2 Fachtechnische Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete
Die fachtechnische Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete hat sich grundsätzlich in
die Umsetzungsphase der Stufe 2 der HWRM-RL verlagert. Zur Bewältigung dieser Aufgabe mussten für die Gewässer hydraulische Modellierungen auf der Basis eines zweidimensionalen hydraulischen Modells durchgeführt werden. Grundlagen für die Modellierung waren ein hochgenaues digitales Geländemodell (DGM), die Vermessung der Gewässerprofile und kreuzenden Bauwerke sowie belastbare hydrologische Daten. Die
Ergebnisse sind dem Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach § 99 WG LSA zur Verfügung gestellt worden.
5.1.2.3 Deichdokumentation/ Deichregister/ Digitales Deichbuch
Beginnend mit der Auswertung des Hochwasserereignisses vom August 2002 wurde
eine einheitlich aufgebaute Deichdokumentation der Hochwasserschutzanlagen erarbeitet. Für die wichtigsten Hauptdeiche des Landes Sachsen-Anhalt wurde eine Deichdokumentation erstellt, welche u. a. die Deichfachberater, die Unteren Wasserbehörden
(Gefahrenabwehrbehörden), die Wasserwehren und im Katastrophenfall die Katastro-
57
phenschutzstäbe der jeweiligen Entscheidungsebene in die Lage versetzen, sachgerechte Entscheidungen bei Hochwassergefahrenlagen zu treffen.
Diese Unterlagen geben u. a. Auskunft über die Lage und Höhe der Deiche, Deichverteidigungswege und hochwasserfreie Zufahrtsmöglichkeiten, die Deichstationierung,
Siele, Überfahrten oder weitere Anlagen am Deich. Die Lagepläne und Längsschnitte
der Hochwasserschutzlagen liegen sowohl digital als auch in analoger Form vor und
wurden den jeweils zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Verantwortungsgebiet übergeben.
Abbildung 14: Deichdokumentation Sachsen-Anhalt
Die Deichdokumentationen werden fortlaufend sowie im Rahmen der Bearbeitung der
Stufe 3 der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Hochwasserrisikomanagementpläne) schrittweise aktualisiert und den o. g. Entscheidungsträgern übergeben.
Zusätzlich zu dieser technischen Dokumentation, die insbesondere den Wasserwehren
dazu dienen soll, die Hochwasserabwehr zu organisieren, besteht der gesetzliche Auftrag, die in der Anlage 3 des WG LSA aufgeführten Deiche in einem Deichregister zu
erfassen und fortzuführen.
58
Abbildung 15: Deichregister, Beispiel Liethe Hauptdeich
Das Deichregister umfasst sämtliche Deiche, auch Teilschutzdeiche, in der Zuständigkeit des Landes. Bei diesen Deichen obliegen Ausbau und Unterhaltung dem LHW. Das
Deichregister enthält ausschließlich die Angaben für eine eindeutige Zuordnung der Deiche, d. h. die örtliche Lage sowie Anfangs- und Endpunkte. Es ergänzt das Verzeichnis
der Deiche in der Anlage 3 zum WG LSA und ist in der jeweils aktuellen Fassung auf
Dauer öffentlich auszulegen. Die Stellen (untere Wasserbehörden der Landkreise und
kreisfreien Städte sowie der LHW), bei denen das Deichregister öffentlich ausliegt, wurden im Ministerialblatt des Landes-Sachsen-Anhalt vom 27. Dezember 2011
(Nr. 42/2011, Seite 577 ff.) bekannt gegeben. Die im aktuellen Deichregister nachgewiesene Länge aller Landesdeiche beträgt 1.312 km.
Aus der DIN 19 712 (DIN) sowie dem DWA-Merkblatt M 507 (DWA) ergibt sich die Empfehlung, ein Deichbuch zu führen. Nach heutigem Stand der Technik sollte es digital
geführt werden und der Verwaltung der Grund- und Sachdaten von Hochwasserschutzanlagen (Deichen, Verwallungen, Hochwasserschutzmauern) und der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen dienen.
59
Der Empfehlung folgend begann die Einführung eines „Digitalen Deichbuches“ (DDB) im
LHW am 30. September 2010 (Projektbeginn) als neue Anwendung innerhalb des bereits bestehenden WebGIS-Systems, mit dem Ziel, einen qualitätsgesicherten Datenbestand für vorhandene und künftige Deiche und damit in Beziehung stehenden Objekten
(entsprechend der DIN 19 712) zu erstellen, zu verwalten und die für die Aufgabenerledigung notwendigen Auswertungen und Recherchemöglichkeiten bereitzustellen.
Das Datenmodell wurde schrittweise installiert und mit der Eingabe der Daten wurde
begonnen. Von den 1.312 km Deichanlagen im Land sind 100 % im digitalen Deichbuch
integriert, davon sind ca. 40 % der Datensätze bereits vollständig bearbeitet, für ca.
17 % erfolgt derzeit die Bearbeitung zur Vervollständigung von Datensätzen.
Für 23 definierte Objektarten (z.B. Deich, Querprofil, Schöpfwerk, Siel u.a) und ihnen
zugeordnete Eigenschaften (Stamm-/Detaildaten) sind zur Erreichung optimaler Recherchequalitäten und eines umfassenden Datenbestandes sowohl vorhandene Dokumente
wie Vermessungsunterlagen, Bauzeichnungen, Untersuchungen als auch künftig bereitzustellende Daten, z. B. Sanierungsvorhaben und Abschlussdokumentationen in das
System einzugeben. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen und erfordert weiterhin große personelle und finanzielle Ressourcen.
Zur Vereinfachung und Optimierung der Datenerfassung für das DDB wurde zusätzlich
die Anwendung Bauwerksdatenerfassung eingeführt. Damit kann eine qualitätsgesicherte Erfassung von Sachdaten, GIS-Daten und zugehörigen Dokumenten für die Anwendung AL.VIS/Objekte, als Hauptbestandteil des Digitalen Deichbuches erfolgen.
Das Modul Easyimport als Erweiterung für die Bauwerksdatenerfassung dient dabei dem
einfachen Import von großen Mengen von Objektdaten (z.B. Querprofildaten; Vermessungsdaten) einschließlich ihrer Geometrien in die Datenbank.
Die wesentlich vorgesehenen Funktionalitäten des DDB sind nutzbar. Mit der schrittweisen Vervollständigung des verfügbaren Datenpools verbessern sich auch die Möglichkeiten und die Aussagefähigkeit bezüglich der Ergebnisse der Recherchen und damit die
Anwenderfreundlichkeit. Voraussetzung ist die kontinuierliche Kontrolle / Aktualisierung,
einschließlich Qualitätssicherung der Datenbestände.
60
Abbildung 16: Screenshot digitales Deichbuch
Für die Einführung des DDB wurden ca. 100.000 € investiert. Folgekosten entstehen nur
in Form eines Pflege- und Wartungsvertrages.
5.1.2.4 Vermessung von Deichen und Gewässern
Bislang wurden ca. 1.500 km Gewässer und Deiche mit Lageplänen und Längs- und
Querprofilen vermessungstechnisch aufgenommen und teilweise neu stationiert. Im
Rahmen der Sanierung der Hochwasserschutzdeiche erfolgt die Erstellung einer Bauwerksdokumentation, welche ebenfalls eine Vermessung sowie die Stationierung beinhaltet.
Die Vermessung der Deiche und Gewässer erfolgt sowohl als Vorbereitung und Grundlage der hydraulischen Modellierung und Bauplanungen als auch im Rahmen der Erarbeitung von Bestandsdokumentationen. Gerade für hydraulische Modellierungen kann
es erforderlich werden, Gewässer erneut zu vermessen, wenn sich wie z.B. an der
Mulde nicht unerhebliche Sedimentumlagerungen im Flussbett ergeben haben.
5.1.2.5 Hochwasserschutzkonzepte / Hochwasserschutzpläne / Hochwasserrisikomanagementpläne
Die HWSK 2010 bildete die Grundlage für die Erarbeitung von Konzeptionen oder
Hochwasserschutzplänen für regionale Flusseinzugsgebiete.
61
Abbildung 17: Umsetzungskonzept der Stufe 3 der HWRM-RL
Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom
3. Mai 2005 forderte von den jeweiligen Landesregierungen die Aufstellung von Plänen
(Hochwasserschutzpläne) für einen möglichst schadlosen Hochwasserabfluss, den
technischen Hochwasserschutz und die Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von
Rückhalteflächen sowie erforderlichenfalls weitere dem Hochwasserschutz dienende
Maßnahmen.
Die erarbeiteten Hochwasserschutzkonzepte wurden den Vertretern der betroffenen
Kommunen, Landkreise, Behörden und Verbände vorgestellt, die Hochwasserschutzpläne der Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen und die Ergebnisse entsprechend des vorgeschriebenen Verfahrens veröffentlicht.
Gemäß Artikel 13 der HWRM-RL, die am 31. Juli 2009 in deutsches Recht überführt
wurde, wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt zu beschließen, Hochwasserrisikomanagementpläne zu verwenden, die vor dem 22. Dezember 2010 fertig gestellt
wurden, sofern der Inhalt der Pläne den Anforderungen des Artikels 7 entspricht. Sach-
62
sen-Anhalt hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, da die vorhandenen
Pläne die Anforderungen nicht in vollem Umfang erfüllen.
Damit bestand das Erfordernis, aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Stufe der HWRMRL, Hochwasserrisikomanagementpläne bzw. deren fachliche Grundlagen durch den
LHW (§ 98 Satz 3 WG LSA 2011) zu erstellen.
Dabei sind die in der Stufe 2 ermittelten Ergebnisse (Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten) ausgewertet worden. Für die vom Hochwasserrisiko direkt betroffenen Flächen mit nachteiligen Folgen wurden entsprechende Vorschläge für Maßnahmen
des Managements zur Bewältigung und Reduzierung der Hochwasserrisiken formuliert
und auf ihre Wirksamkeit geprüft. Die Ergebnisse der Bearbeitung der Stufe 3 beinhalten
Maßnahmenvorschläge und Informationen zum Hochwasserrisikomanagement in den
Bereichen technischer Hochwasserschutz sowie Hochwasservorhersage und bilden eine
wesentliche Grundlage für die Maßnahmenuntersetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne der Flussgebietsgemeinschaften. Dafür bilden die in Sachsen-Anhalt erstellten und noch zu erstellenden Hochwasserschutzkonzepte und -pläne die maßgebliche
Grundlage.
5.1.3 DEICHRÜCKVERLEGUNGEN
An der Mittleren Elbe haben Siedler um 1100 die ersten Verwallungen gegen Hochwasser im Bereich der Altmark und oberhalb Magdeburgs angelegt. Um 1160 wurde mit dem
Bau von Deichen begonnen, die wie Burgwälle die Dörfer umschlossen. In den folgenden Jahrhunderten wurden diese einzelnen Ringdeiche miteinander verbunden, so dass
zusammenhängende Deichabschnitte entstanden.
Mit dem Deichbau, infolge hohen Nutzungsdrucks aus Siedlungen, Infrastruktur, Landwirtschaft usw., gingen ca. 80 % der Überschwemmungsfläche als Überschwemmungsgebiet bis heute verloren.
Die ersten Überlegungen, Deiche zurückzuverlegen, beruhten vorwiegend auf ökologisch orientierten Zielsetzungen. Unabhängig davon wurden diese Standorte schon im
Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 1999 als Vorranggebiete
für Hochwasserschutz raumordnerisch sichergestellt, damit sie in die Planungen der
Deichsanierung einbezogen werden können. Als Ausdruck eines ökologisch orientierten
Hochwasserschutzes wurden diese Maßnahmen sowohl in die HWSK 2010 als auch in
den Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der IKSE aufgenommen.
Bereits 1996 wurden an der Saale die Deichrückverlegungen (DRV) bei Wörmlitz (Retentionsfläche von 82 ha) und Beuchlitz (97 ha) und 2003 bei Goddula/Vesta (15 ha)
wirksam.
63
In der HWSK 2010 wurden die Bereiche möglicher DRV allgemein als Zielstellung dargestellt, aber noch nicht konkret in Umsetzungszeiträumen, Kosten usw. benannt. In den
Jahren nach 2003 wurden diese Ziele jahresweise fortgeschrieben und konkretisiert.
Stand der Deichrückverlegungen:
Das Vorhaben DRV Oberluch Roßlau wurde nach Schlitzung des Altdeiches 2006 im
Jahr 2007 fertig gestellt. 140 ha Retentionsfläche sind wieder an die Elbe angeschlossen. Ein 1,2 km langer Neubaudeich mit Siel und Schöpfwerk schützt weiterhin die Ortslage. Der Investitionsumfang betrug einschließlich der Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 3,5 Mio. €.
Abbildung 18: Deichrückverlegung Oberluch Roßlau
Von den in der HWSK 2010 benannten Vorhaben wurde im Herbst 2009 mit der
DRV Lödderitz (600 ha) begonnen. Das gemeinsame, im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes vorbereitete Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz, des WWF und
64
des Landes Sachsen-Anhalt, wurde seit 1994 federführend vom Biosphärenreservat
Mittelelbe vorbereitet.
Zum 1. Juli 2015 waren ca. 70 % des Deichneubaus hergestellt und der Betonbau für
das zu errichtende Schöpfwerk Lödderitz abgeschlossen.
Bild 3: Deichbau Lödderitzer Forst
Schon im Nachgang des Hochwasserereignisses im August 2002 wurden in bewährter
Zusammenarbeit von LHW und Biosphärenreservat Mittelelbe erneut Überlegungen zur
Deichrückverlegung im Bereich des zwischen Vockerode und Dessau an der Elbe gelegenen Gatzer Bergdeiches aufgegriffen und zunächst noch einmal einer denkmalpflegerischen Prüfung aufgrund seiner Lage im Dessau-Wörlitzer Gartenreich unterzogen. Im
Ergebnis konnten Vorbehalte abgebaut werden, so dass eine Umsetzung bei Beachtung
bestimmter Vorgaben nunmehr möglich erschien. Entsprechende Planungen wurden
dann erarbeitet. Zunächst noch ausgehend von dem Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens, zeigte sich, dass dies für den Teil der Deichrückverlegung nicht anzuwenden ist. Gründe hierfür liegen zum einen darin, dass die Rückverlegung zu keiner
Veränderung des Hochwasserabflusses führt und mit dem Damm der Bundesautobahn
(BAB) 9 bereits schon topografisch die Rückverlegungstrasse, welche nur noch hochwassersicher zu ertüchtigen ist, vorhanden ist. Von großem Vorteil hat sich bei dem
65
Vorhaben die Zusammenarbeit mit dem WWF Deutschland erwiesen, der im Zuge eines
EU life + Projektes Teile zum Grunderwerb, der Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur auentypischen Gestaltung übernommen hat. Das Gesamtvorhaben zeigt somit beispielhaft auf,
wie Synergien zwischen Maßnahmen des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes, der
Flächenumnutzung u. a. erzielt werden können. Beginnend in 2014 erfolgte die Umsetzung des 1. Bauabschnittes zur hochwassersicheren Ertüchtigung des Dammes der
BAB 9. Darin enthalten war der Aufbau einer Dichtungs- und Fahrberme, der Aufbau
eines Hochwasserschutzdeiches um ein Versickerungsbecken der BAB 9 sowie die Errichtung von hochwassersicheren Verschlussorganen an Durchlässen der BAB 9.
Abbildung 19: Deichrückverlegung Gatzer Bergdeich
Für die Deichrückverlegung Sandau Nord konnte der Planfeststellungsbeschluss im
Mai 2013 seine Bestandskraft erlangen. Seit Mitte April 2014 wurde die Ausführungsplanung bearbeitet. Ab November 2014 befindet sich das Vorhaben in der Umsetzung. Derzeit läuft vorbereitend die archäologische Dokumentation, welche Mitte September 2015
zum Abschluss kommen soll.
66
Für die DRV Sandau Süd ist das Planfeststellungverfahren noch anhängig. Derzeit erfolgt die Auslegung der Planungsunterlagen.
Für die DRV Jederitz (235 ha Retentionsraumgewinn) wurde bis Mitte 2015 der neue
Deichlinie hergestellt. Ebenfalls 2015 konnte die Deichrückverlegung Priorau-Möst (70
ha) fertig gestellt werden.
Fläche neu
DRV-Maßnahme
Gewässer
DRV Oberluch Roßlau
Elbe
135
Mulde
70
Havel
235
Priorau-Möst
(Raguhn-Möst 2. BA)
Jederitz
[ha]
Tabelle 3: Fertiggestellte Deichrückverlegungen in Sachsen-Anhalt
5.1.4 FLUTUNGSPOLDER UND WEITERE SPEICHERRÄUME
In den verschiedensten Studien, auch europaweit arbeitender Forschungseinrichtungen,
wurden seit 2003 Standorte, Wirksamkeiten und Flutungsszenarien von Flutpoldern untersucht und dargestellt. Dies betrifft in Sachsen-Anhalt die Havelpolder mit konkreten
Steuerszenarien, den Polder Axien-Mauken (Elbe) mit einer Studie zu Lage, Größe, Wirkung und Kosten sowie den Polder Rösa (Mulde) mit konkreten Umsetzungsplanungen.
Der Flutungspolder Rösa (Mulde) ist so konzipiert, dass bei einem auflaufenden Hochwasserscheitel größer eines HQ100 die Flutung des Polders mittels Deichsprengung eingeleitet wird. Mit Flutung des Polders setzt für diese Ereignisse eine Scheitelreduzierung von bis zu 400 m3/s ein, was eine höhenmäßige Absenkung des Hochwasserscheitels um bis zu 50 cm in den Ortslagen unterhalb des Polders und Wirkung über den Muldestausee hinaus zur Folge hat. Diese perspektivisch zu erwartenden Effekte wurden
bei der Festlegung der Ausbauhöhen für die Sanierung der unterhalb gelegenen Muldedeiche bisher berücksichtigt.
Mit der Errichtung des Polders Rösa mit 6,1 km neuen Deichen, einer Sprengöffnung
und einem Auslassbauwerk werden 19,6 Mio. m3 Retentionsvolumen auf 520 ha Fläche
geschaffen.
67
Abbildung 20: Polder Rösa (Sachsen-Anhalt) und Polder Wellaune-Löbnitz (Freistaat Sachsen); Beispiel länderübergreifender Zusammenarbeit
Die nachfolgende Abbildung 21 stellt die modellierte Wirkung des Flutungspolders Rösa
bezogen auf den Auslauf des Muldestausees dar. Die rot gezeichnete Ganglinie stellt
den Gesamtzufluss am oberen Modellrand dar. Die anderen Ganglinien stellen möglichen Szenarien bezogen auf den Auslauf des Muldestausees dar. Die blau markierte
Ganglinie zeigt den Abflussgang des Hochwassers im August 2002, der infolge von
Deichbrüchen und maßgeblich infolge der Abströmung des Muldehochwassers in den
Tagebau Goitzsche spürbar abgeflacht wurde. Unter Außerachtlassung der Abströmungen wurde die grüne Ganglinie rekonstruiert, welche als Ausgangsszenario für die Bemessung des Flutungspolders Rösa herangezogen wird. Aus dieser ist die Wirkung des
zu errichtenden Flutungspolders ersichtlich (gestrichelte grüne Linie).
68
Abbildung 21: Scheitelkappung am Auslauf des Muldestausees bei Flutung des Polder Rösa für
HQ200
Der Polder Rösa befand sich seit 2009 im Genehmigungsverfahren. Die erforderliche
Umsiedlung von Bürgern aus dem zukünftigen Polder wurde schon 2008 abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Januar 2013 bestandskräftig. Es wurden
beginnend eine erste Teilmaßnahme hinsichtlich notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt und weitere Teile der notwendigen Ausführungsplanung für den
Polderbau beauftragt. Die bauliche Umsetzung dieses Großvorhabens wird einen Zeitraum von 5 Jahren in Anspruch nehmen bei Gesamtkosten um 25,0 Mio €. Der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2020 vorgesehen.
Eine mögliche Nutzung der Tagebaurestseen Goitzsche und Rösa (Seelhausener See)
als Hochwasserspeicher wurde im Jahr 2003 vertiefend geprüft. Im Ergebnis wurde damals festgestellt, dass aus bergbaufachlichen Gründen eine Nutzung dieser Tagebaurestseen nicht in Frage kommt. Nach dem Extremereignis des Hochwassers im Juni 2013 wird eine Neubewertung unter den Gesichtspunkten Bedarf, technische Umsetzbarkeit und Sicherheit für die Stadt Bitterfeld-Wolfen länderübergreifend unter Einbeziehung aller Betroffenen durchgeführt. Da es sich um eine sehr komplexe Fragestellung handelt, wird dieser Prozess durchaus einige Jahre in Anspruch nehmen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann man verbindlich davon ausgehen, dass als Retentionsräume der Polder Löbnitz in Sachsen und der Flutungspolder Rösa in Sachsen-Anhalt
bis 2020 für den Mittellauf der Mulde zur Verfügung stehen werden.
69
Für den Muldestausee wurden ebenfalls nach dem HW 2002 bereits umfangreiche Untersuchungen zur Nutzung als Hochwasserspeicher durchgeführt. Erste Kostenschätzungen für einen Umbau der Steuereinrichtungen und begleitende Maßnahmen am Muldestausee gingen von ca. 37 Mio. € aus. Ein Kosten-Nutzenvergleich führte dazu, dass
die Nutzung des Muldestausees als Hochwasserspeicher nicht prioritär einzuordnen ist
und somit eine Umsetzung weiterhin nicht verfolgt wird. Insbesondere nicht, weil für eine
gesteuerte Bewirtschaftung als Hochwasserspeicher keine ausreichende Böschungssicherheit nachgewiesen werden kann. Dies wurde nach dem HW Juni 2013 nochmals
bestätigt.
Für die Elbe existieren bislang nur im Bereich der Havel Flutungspolder, welche 2002
und 2013 mit nachweisbaren Effekten geflutet wurden. Im Jahr 2004 haben die Länder
Sachsen-Anhalt und Brandenburg ein gemeinsames Gutachten zur Optimierung der
Wirkung der Flutungspolder in Auftrag gegeben, welches zu folgenden Ergebnissen
kam:
-
-
Der Hochwasserscheitel der Elbe kann bei optimalen Bedingungen um bis zu
60 cm abgesenkt werden. Zum Schutz der Stadt Havelberg und der übrigen Havelanlieger ist die maximale Stauhöhe von 26,40 m ü. NN einzuhalten.
Der Havelschlauch und die Polder 1 bis 6 haben 285 Mio. m³ Speichervolumen das sind 36 Mio. m³ mehr als bisher angenommen.
Die Scheitelkappung und Polderentleerung müssen optimal aufeinander abgestimmt werden.
Vor dem Einstau sollten die Polderflächen abgeerntet oder gemäht werden. Weiterhin ist die Gewässergüte in den Staubereichen zu überwachen.
Mit Baumaschinen ausgeführte provisorische Deichöffnungen sind aus wirtschaftlichen Gründen Einlassbauwerken vorzuziehen.
Die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung der gemeinsamen Schiedsstelle sind in
einem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Bundesrepublik Deutschland (für die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) vom 6. März 2008 geregelt worden.
70
Abbildung 22: Schematische Darstellung der Polder im unteren Havelbereich
Das Bemessungshochwasser der Elbe (BHW-Elbe) an der Havelmündung und der technische Zustand des Flutungsbauwerkes Wehr Neuwerben (Einleitung von Elbe-HW in
die Havelniederung) erfordern eine Anlagensanierung. Die Anlagenbemessung ist den
heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Gegenüber den 1950-er Jahren hat sich
das BHW um etwa 75 cm erhöht. Für die Erhöhung der Wehrtafeln wurde die gesamte
Anlage tiefgründig in einem Modellversuch bis Ende 2010 untersucht, erste Bauwerksprüfungen vorgenommen, so dass Mitte 2015 die Baudurchführung beginnen konnte.
5.1.5 FESTSETZUNG VON ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN
In Sachsen-Anhalt ist die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zusätzlich zum
§ 76 WHG im § 99 WG LSA geregelt.
Danach müssen Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Abs. 2 WHG, die sonstigen Überschwemmungsgebiete können von der Wasserbehörde durch Verordnung festgesetzt werden. Nach früherem Recht festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten
71
fort. Als festgesetzt gelten auch die dem Hochwasserschutz dienenden Gebiete zwischen der Uferlinie und dem Hauptdeich oder dem Hochufer sowie Flutungspolder.
Vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist der Verordnungsentwurf bei der
Wasserbehörde für die Dauer von einem Monat zur Einsicht auszulegen. Der Hinweis
auf die Auslegung und darauf, sich zum Entwurf der Verordnung bis zwei Wochen nach
Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde äußern zu können, ist im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Wasserbehörde bekannt zu
machen. Diejenigen, deren Anregungen und Bedenken nicht berücksichtigt werden, sind
über die Gründe zu unterrichten.
Zuständig für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist die Obere Wasserbehörde, Landesverwaltungsamt (LVwA). Die fachtechnischen Grundlagen hierfür werden
durch den LHW erarbeitet. Vom LHW werden die digitalen Daten für ein HQ100 und die
Kilometrierung der einzelnen Gewässer an das LVwA zur Durchführung des Festsetzungsverfahrens übergeben.
Im Ergebnis des Festsetzungsverfahrens werden die Verordnung und die Übersichtskarte des Überschwemmungsgebietes im Amtsblatt des LVwA veröffentlicht. Zeitgleich
werden die Verordnung und der vollständige Kartensatz des Überschwemmungsgebietes auf der Internetseite des LVwA zur Ansicht bereitgestellt.
Dem betroffenen Landkreis, den betroffenen Verwaltungseinheiten sowie dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) werden Ausfertigungen dieser Verordnung und je eine Daten-CD mit den zugehörigen digitalen Karten
zur Aufbewahrung und kostenlosen Einsicht für die Öffentlichkeit zugesandt.
Derzeit sind in Sachsen-Anhalt 56 Überschwemmungsgebiete per Verordnung festgesetzt. Folgender Stand kann verzeichnet werden:
Fläche [ha]
Anteil [%]
142.450
100,0
86.940
61,0
per Gesetz festgesetzt
23.017
16,2
über Arbeitskarten vorläufig gesichert
32.493
22,8
Aktuell erfasste Überschwemmungsgebiete im
Land Sachsen-Anhalt
davon
bereits durch Verordnung festgesetzt
Tabelle 4: Übersicht Stand der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
5.1.6 DEICHVORLANDMANAGEMENT
Der Zustand der wasserseitigen Deichvorländer mit Bewuchs und Auflandung hat einen
entscheidenden Einfluss auf die hydraulische Leistungsfähigkeit der Hochwasserabflussprofile und damit auf den schadlosen Hochwasserabfluss. Da Deichvorländer beidseitig einer Veränderung unterliegen, z. B. durch sich ändernde Nutzungsansprüche
72
bzw. Nutzungen, natürlichen Aufwuchs, Auflandungen, wird zur Sicherstellung des
schadlosen Hochwasserabflusses ein Deichvorlandmanagement notwendig.
Historische Unterlagen belegen, dass schon in der Vergangenheit der Freihaltung der
Deichvorländer eine große Bedeutung beigemessen wurde, um einen schadlosen
Hochwasserabfluss gewährleisten zu können. Beispielhaft werden hier benannt:
-
Strom- und Uferordnung für die Elbe von 1830 (Regierung Merseburg),
Überwachung des Vorlandes einer Baustrecke an der Elbe beginnend
ab 1877,
Vorgänge zur Reinhaltung des Abflussprofils der öffentlichen Ströme beginnend ab 1880,
Abgrabungen im Elbvorland bei Arneburg zur Verbesserung des HWAbflusses ab 1937 und
Bauausführungen zur Verbesserung des HW-Abflussprofils ab 1894.
So beinhaltet auch heute das Deichvorlandmanagement eine Analyse des Zustandes
der Deichvorländer, des Erkennens von Entwicklungen, welche negative Auswirkungen
auf den HW-Abfluss haben können und das Ableiten notwendiger Maßnahmen, einschließlich der Prüfung der Umweltverträglichkeit, bis hin zu deren Umsetzung. Holzungsarbeiten, Entbuschungen, Sedimententnahmen und die Initiierung dauerhaft hydraulisch günstiger und nutzbarer Grünlandbereiche stellen Beispiele dar.
Beispielhaft sind hier zu erwähnen die Untersuchungen der Bundesanstalt für Wasserbau (Rommel, 2004 / 2005) an der Elbe im Raum Havelberg, Untersuchungen des LHW
für die Elbe aus den Jahren 2008 und Folgejahre sowie für die Schwarze Elster ab 2010.
Darin konnte nachgewiesen werden, dass geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um
einen schadlosen HW-Abfluss wieder zu gewähren.
Einen weiteren Aspekt stellen in diesem Zusammenhang auch Altarmanbindungen dar.
Neben der verbessernden hydraulischen Wirkung ergeben sich in der Regel hierbei
auch auenökologische Aufwertungen. So liegt z.B. aus dem Jahr 1999 ein durch die
Biosphärenreservatsverwaltung Mittlere Elbe beauftragtes Entwicklungskonzept für die
Muldeaue von Raguhn bis Mündung in die Elbe (Biosphärenreservat Mittlere Elbe, 1999)
vor. In diesem sind auch mehrere Altarmanbindungen betrachtet worden. Von 1999 bis
2001 wurde durch die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe im Rahmen eines EULife-Projektes der Altarm Kurzer Wurf bei Klieken bzw. Vockerode wieder hydraulisch
wirksam an die Elbe angebunden.
Aufgrund der in den letzten Jahren sowohl konzeptionellen als auch praxisbezogenen
Auseinandersetzung mit dem Thema Vorlandmanagement kann auf zahlreiche Erkenntnisse und Ergebnisse verwiesen werden. Diese reflektieren die zwingende Notwendigkeit einer nachhaltigen Bewertung sowie eines langfristig ausgelegten und kontinuierlich
umzusetzenden Managements von Vorlandbereichen.
73
Bereits in der Erklärung der Elbe-Ministerkonferenz des Jahres 2009 ist dazu grundsätzlich formuliert, „dass dem Einfluss von Verlandungen und der Einengung des Abflussprofils durch Gehölzaufwuchs entgegengewirkt werden muss“. In Sachsen-Anhalt wurden
entlang der Elbe Bewuchs- und Verbuschungstendenzen der Vorländer mit Wirkung auf
das Abflussverhalten bei Hochwasser untersucht. Dabei konnten anhand von Flächennutzungsdaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten signifikante Trends aus der Vergangenheit heraus sowie sich potentiell daraus ergebende zukünftige Szenarien abgeleitet
werden. So zeigten z. B. die Untersuchungen im Zeitraum von 1992 bis 2005 für den
eng eingedeichten Elbabschnitt von der Ohre- bis zur Havelmündung einen Verlust an
abflusswirksamen Flächennutzungsarten (Grünland) von ca. 20 %.
Diese sich derzeit in relativ niederen Sukzessionsphasen (Verstaudung und Verbuschung) befindlichen Strukturen bilden die Grundlage zukünftiger Gehölzaufkommen.
Bild 4: Buhnen und Elbvorland unterhalb der Elbbrücke Wittenberg 1957 und 2008
Auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat sich diesen Fragen angenommen und beispielhaft Vorlandaufhöhungen entlang der Elbe nachgewiesen. Für die
sog.
Musterstrecke
Steckby-Breitenhagen
wurden
mittlere
Auflandungen
von 0,59 m/100 Jahre ausgewiesen, welche einem prozentualen Abflussflächenverlust
von 14,3 %/100 Jahre entsprechen.
74
Abbildung 23: Beauftragte Untersuchung der Bundesanstalt für Wasserbau aus 2004/ 2005 (Rommel,
2004 / 2005)
Infolge zweier kurz aufeinanderfolgender Hochwasser an der Schwarzen Elster
(2010/2011) konnte ebenfalls der Einfluss von Bewuchs in der Vegetationsperiode einschließlich Langzeitfolgen, wie Bildung von Uferrehnen und dadurch stark zusedimentierter Deichvorlandbereiche zwischen Gewässer und Deich, als Ursache für bis dahin
nicht beobachtete Pegelstände einschließlich Deichbrüchen identifiziert werden. Bis zum
Jahr 2012 wurden aufbauend auf hydraulischen und naturschutzfachlichen Untersuchungen Maßnahmen zum Vorlandmanagement durchgeführt, in deren Ergebnis eine
Vergrößerung des Abflussquerschnittes durch flächenhaften Abtrag von Bewuchs und
Uferrehnen sowie eine Vorlandbewirtschaftung durch Mähen und perspektivisch durch
Beweidung standen. Bezogen auf das derzeit festgelegte HQ100 wurde eine Absenkung
der Wasserspiegelhöhen um 30 cm bis 55 cm gegenüber dem Zustand vor 2010 ermittelt, umgesetzt und den Bemessungsgrundlagen zur Neuerrichtung von Hochwasserschutzanlagen zugrunde gelegt.
75
Bild 5: Vorlandmanagement an der Schwarzen Elster unmittelbar nach Abtrag von Uferrehnen
Im Zuge hydraulischer Modellierungen wurden bereits in den Jahren 2003 und 2006
durch die TU Dresden Untersuchungen zum Abflussgeschehen, der Bewuchsentwicklung sowie zu Verlandungstendenzen im Hinblick auf die Erarbeitung von Grundlagen
zum Vorlandmanagement im Bereich der Elbumflut Magdeburg sowie der Alten Elbe im
Stadtgebiet Magdeburg durchgeführt. Anhand von Variantenuntersuchungen konnten
darauf aufbauend Argumentationsgrundlagen zum Umgang mit der sich einstellenden
Situation, welche durch höheren Bewuchs und Verlandung gekennzeichnet ist, erarbeitet
werden. Zudem wurde in den Jahren 2012 und 2013 ein Projekt zum Monitoring des sich
in Umsetzung befindlichen Pflege- und Unterhaltungsplans Alte Elbe durchgeführt, welches die Wirkung der Maßnahmen dokumentieren soll.
Maßnahmen des Vorlandmanagements haben das Ziel das Hochwasserschutzniveau
der Deiche sicherzustellen. Zielgerichtete Eingriffe sollen den maßgebenden Abflussquerschnitt von Auflandungen und Bewuchs freihalten. Auf dieser Grundlage wurden die
Maßnahmen an der Alten Elbe in Magdeburg sorgfältig geplant und ausgeführt.
Des Weiteren sind die bundeslandübergreifenden fachlichen Abstimmungen zu nennen,
die insbesondere mit den Unterliegern entlang der Elbe erfolgten.
76
5.1.7 TECHNISCHER HOCHWASSERSCHUTZ
5.1.7.1 Verbindung der Hochwasserschadensbeseitigung mit zukunftsfähigem Hochwasserschutz
Nach dem Junihochwasser 2013 bestand eine wesentliche Aufgabe darin, die durch
Deichbrüche, Böschungsrutschungen und gezielt geschaffene Deichöffnungen zur Entwässerung der Polder beschädigten Deichanlagen schnellstmöglich wieder fachgerecht
zu schließen bzw. zu sichern. Dabei wurde grundsätzlich das vor dem Hochwasser bestehende Schutzniveau wieder hergestellt. Dort, wo es sinnvoll war, wurde in diesem
Zusammenhang eine Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus in Hinblick auf künftig geltende Schutzziele vorgenommen. Dadurch ist sichergestellt worden, dass nach
Schließung von Lücken und gefährdeten Abschnitten im Zuge späterer Sanierungen
diese Abschnitte nicht noch einmal bearbeitet werden müssen. Hier ist beispielhaft die
Schließung der Deichbruchstelle Breitenhagen zu nennen.
Bild 6: Endarbeiten im Bereich der verbauten Deichbruchstelle Breitenhagen Ende April 2014
Bis Ende 2013 konnten alle durch das Hochwasser entstandenen Deichlücken geschlossen bzw. gesichert werden. Die Schadensbeseitigung wird bis 2017 erfolgen
(max. bis 2019).
77
Insgesamt gab es an den Deichen in Sachsen-Anhalt 9 Deichbrüche, wie folgt verteilt:
2 Deichbrüche an der Schwarzen Elster
2 Deichbrüche an der Mulde
2 Deichbrüche an der Weißen Elster
1 Deichbruch an der Saale
2 Deichbrüche an der Elbe.
Neben den unmittelbar sichtbaren Schäden (z.B. Deichbrüche, Böschungsrutschungen)
an den Hochwasserschutzanlagen waren auch weitere, zum Teil nicht sichtbare Schäden zu verzeichnen. Hierzu zählen insbesondere Schädigungen der Deiche durch innere
Strukturveränderungen durch Vorgänge im Korngefüge wie z.B. Suffosion, Erosion. Bei
der Bewertung dieser Sachverhalte war man maßgeblich auf die dsbzgl. getätigten Beobachtungen während des Hochwassers 06/2013 angewiesen. Von daher sind neben
den Erkenntnissen der Deichfachberater des LHW und externer Fachleute aus dem HWEinsatz im Nachgang weitere Hinweise von Einsatzkräften, Kommunen u.a. eingegangen und berücksichtigt worden. Insofern wuchs der Umfang der HWSchadensbeseitigung nach der Ersterfassung weiter auf und bedurfte immer wieder eine
Anpassung und Erweiterung.
Die Erfassung von Hochwasserschäden bezog sich nicht nur auf Deiche, sondern auch
auf Hochuferbereiche, die beim Extremhochwasser 06/2013 geschädigt wurden und
teilweise versagt haben (wie z.B. zwischen Aken und Großkühnau an der Elbe geschehen mit Einströmen ins Hinterland). Da Hochufer die Hochwasserausbreitung und damit
auch festgestellte Überschwemmungsgebiete begrenzen, erfolgte die Schadenserfassung in diesen Bereichen analog der Schadenserfassung für Hochwasserschutzanlagen.
5.1.7.2 Ergebnisse im technischen Hochwasserschutz bis Juli 2015
Das Junihochwasser 2013 hat gezeigt, dass, wie schon in der vorherigen HWSK vom
7. Dezember 2010 festgestellt, dem technischen Hochwasserschutz insbesondere durch
Deichbau (Sanierung und Deichneubau im Sinne von Deichlückenschlüssen) eine besondere Bedeutung zukommen muss. Ohne dabei das Thema Schaffung weiterer Retentionsräume durch Deichrückverlegungen, Bau von Flutungspoldern zu vernachlässigen, haben sich die bereits sanierten Deiche im Land bewährt und die Richtigkeit und
Notwendigkeit der Zielstellungen der beiden vorausgegangenen Hochwasserschutzkonzeptionen bestätigen können.
Wenngleich auch tendenziell sich Mehrarbeiten bzw. größere Zeiträume bei der Mittelbewirtschaftung, bei der Erlangung naturschutzrechtlicher Genehmigungen, für die Erlangung von komplexen Planfeststellungen, der Vergabe von Ingenieur- und Bauleistungen abgezeichnet haben, konnte doch mit Kontinuität an der Vorbereitung und Umsetzung von technischen Hochwasserschutzmaßnahmen gearbeitet werden.
78
Schwerpunkte der Deichsanierungen mit dem vordringlichen Ziel des Schutzes von Ortslagen bildeten Deiche entlang der Elbe, Mulde und Schwarzen Elster.
Im Landesdurchschnitt betrugen die Baukosten im Deichbau bei überwiegendem Erdbau
im Jahr 2010 noch rd. 0,7–0,8 Mio. € / km. Statistisch gesehen erhöhen sich jährlich die
Baupreise im Zeitraum Mai bis November zwischen 2,5 % und 3,5 % zum jeweiligen
Vorjahr. Die Baupreise sind von 2010 zu 2015 um rund 15 % gestiegen, so dass nunmehr Kosten für 2015 von rd. 0,81 bis 0,92 Mio. € / km Deich anzusetzen sind.
Nicht immer kann der Hochwasserschutz durch erdbauliche Lösungen umgesetzt werden, so dass Sonderlösungen wie in Form von Hochwasserschutzwänden, Einbau von
Kerndichtungen in vorhandene Deiche u. ä. erforderlich werden. Diesen im Mittel mit
Kostenfaktor 2 zum klassischen Erdbau kostenintensiveren Lösungen ging immer ein
Prozess der Prüfung von Varianten hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der Kosten voraus. Der Vorzug wurde einzelfallbezogen der wirtschaftlichsten Variante unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen gegeben.
Immer wieder wird es aus Gründen des Denkmalschutzes, begrenzter Platz- und Sichtverhältnisse und allgemeiner städtebaulicher Forderungen unumgänglich, den Hochwasserschutz durch planmäßig mobile standortbezogene Systeme sicherzustellen. Dabei gilt der Minimierungsgrundsatz.
Trotz der gewaltigen Schäden im Land, die infolge von Deichbrüchen zu verzeichnen
waren, kann festgestellt werden, dass sich die bereits sanierten Deiche bewährt haben.
Als Beispiel sei hier das Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau mit rund 40 km bereits sanierter Deiche unter Einsatz von Sonderlösungen mit Spundwänden auf etwa 6 km Länge
genannt. Wären hier die großen Anstrengungen zur Sanierung der Deiche seit 2002
nicht erfolgt, wären immense Schäden, weit über den Kosten des Deichbaus, im Zuge
des Hochwassers 2013 im Stadtgebiet sehr wahrscheinlich gewesen.
Nach umfangreichen Vorarbeiten werden weitere wichtige Großprojekte bis 2020 beginnend baulich umgesetzt werden können:
- Flutungspolder Rösa/ Mulde
- HWS Elster/ Elbe
- Alandüberleitung/ Elbe
- Wehrsanierung Neuwerben/ Elbe/ Havel
- HWS Jeßnitz West/ Mulde
- Sanierung rechte Elbedeiche bei Fischbeck/ Elbe
- Deichrückverlegungen entlang der Elbe und Mulde.
79
Abbildung 24: Eingesetzte Mittel für Umsetzung der HWSK nach Flussbereichen
80
Abbildung 25: Eingesetzte Mittel für Umsetzung der HWSK nach Landkreisen
Neben den Hochwasserschutzdeichen zählen zu den Anlagen des technischen Hochwasserschutzes Deichsiele, Hochwasserschöpfwerke und Wehre, soweit sie hochwasserrelevant sind. Im Zuge von Deichsanierungen wurden in der Regel die entsprechenden Siele mit erneuert. Jedoch können Schadensbilder auch eine Rekonstruktion eines
Sieles als Einzelmaßnahme erforderlich machen. Ebenso kann sich im Zuge der Verbesserung des Hochwasserschutzes die Notwendigkeit zum Bau eines Hochwasserschöpfwerkes ergeben. Beispielhaft sind hier die Neubauten der Schöpfwerke Lödderitz
und Roßlau zu erwähnen.
81
Bild 7: Baustelle Schöpfwerk Roßlau/ Elbe im Mai 2014
Bei Maßnahmen an und in Gewässern zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurden die ökologischen Belange mit berücksichtigt. Ebenso bei der Sanierung von Wehranlagen. Im Zuge der Umsetzung der HWRM-RL sollen auch Synergien in Bezug zur
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hergestellt werden. Grundsätzlich dürfen die Maßnahmen des Hochwasserschutzes zu keiner Verschlechterung des Gewässerzustandes
führen. Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie dürfen im Gegenzug zu keiner
Verschlechterung des Hochwasserabflussgeschehens führen. Für die ökologische
Durchgängigkeit an der Mulde ist die Schaffung einer Fischaufstiegsanlage am
Wehr Dessau als erste und noch einzige ökologische Barriere in der sachsenanhaltinischen Mulde von zentraler Bedeutung. Der massive Umbau erfordert hier auch
einen Nachweis der Hochwasserneutralität.
In der nachfolgenden Tabelle wird eine aktuelle Übersicht zum Stand der Herstellung der
ökologischen Durchgängigkeit an Querbauwerken in Gewässern gegeben.
82
Tabelle 5: Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit
5.1.7.3 Hochwasserrückhalt in Entstehungsgebieten
Die Errichtung grüner Hochwasserrückhaltebecken (HRB) in den Hochwasserentstehungsgebieten Sachsen-Anhalts hat große Bedeutung für den Wasserrückhalt und ist
insofern wesentlicher Bestandteil in den Hochwasserschutzkonzepten und Hochwasseraktionsplänen in Sachsen-Anhalt. Hochwasserentstehungsgebiete sind solche Flächen,
auf denen die schnellen Abflusskomponenten dominieren. Dabei sind neben der
Hangneigung Geologie, Bodenbeschaffenheit, Bewirtschaftung und lokal auch der Versieglungsgrad von Bedeutung. Die Entscheidung für den Bau der HRB ist immer das
Ergebnis umfangreicher Variantenuntersuchungen und nur, wenn Ausbaumaßnahmen
im Gewässer nicht ausreichen, sind HRB das Mittel der Wahl. Schwerpunkte bilden die
Harzregion und regionale Hochwasserentstehungsgebiete wie an Querne, Gonna und
Laucha.
Diese wasserwirtschaftlichen Vorhaben zur Errichtung grüner HRB in den Hochwasserentstehungsgebieten wurden in den letzten Jahren als gemeinsame Aufgabe des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und
des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt (TSB) zielgerichtet weiter verfolgt.
Der Betrieb der vorhandenen Talsperren sowie der vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken erfolgt auf Grundlage der gültigen Regelwerke. Die Ausgestal-
83
tung der Hochwasserrückhaltebecken ist auf die Gesamtsituation der jeweiligen Flussgebiete entsprechend der hydrologischen Verhältnisse ausgerichtet. Ein Einstau erfolgt
erst bei Überschreitung vorgegebener Maximalabflüsse. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt
die ökologische Durchgängigkeit erhalten.
Das System der Bodetalsperren erfüllt seit 55 Jahren zuverlässig seine Aufgaben. Die
heutigen Talsperren haben im Ergebnis die damaligen Zielstellungen an die vorgesehenen Nutzungen bestätigt. Ihre Akzeptanz in der Region ist groß und sie prägen das
Landschaftsbild. Talsperren bilden gleichzeitig den Lebensraum für unzählige Tier- und
Pflanzenarten.
Für das mehr als 300 km² große Einzugsgebiet wird an den verschiedenen Anlagen ein
Hochwasserschutzraum von mehr als 25 Mio. m³ vorgehalten und die Abgabe an der
Talsperre Wendefurth in Abstimmung mit der Hochwasservorhersagezentrale des Landes Sachsen-Anhalt im Ereignisfall geregelt. So konnte im Jahr 1994 während des Aprilhochwassers die Zuflussspitze von 195 m³/s auf 86 m³/s gesenkt und damit ein entscheidender Beitrag zur Minimierung von Hochwasserschäden im Oberlauf der Bode
erreicht werden.
Abbildung 26: Die Anlagen des Rappbodesystems (Wouters R., 2010)
Die teilweise erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft und speziell in FFH Gebiete
werden bei den Planungsarbeiten berücksichtigt, minimiert und ausgeglichen.
84
Eine besonders wichtige Aufgabe ist die umfängliche Information der Öffentlichkeit über
die geplanten Maßnahmen. Dies geschieht regelmäßig auf der Internetplattform des
Talsperrenbetriebes, in Informationsbroschüren, Pressemitteilungen und durch die Teilnahme an Informationsveranstaltungen in den Kommunen.
Der Baubeginn des HRB Wippra erfolgte am 23.9.2014 mit der Grundsteinlegung.. Zahlreiche Maßnahmen wurden aufgrund des vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits durchgeführt und abgeschlossen. Dies betrifft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, den Neubau einer Brücke, den Abriss des alten Wasserwerks und die Schaffung der Baufreiheit
durch Freimachung der zukünftigen Aufstandsfläche .Das Bauende ist für 2017 vorgesehen.
Für das HRB Querfurt fand im Planfeststellungsverfahren der Erörterungstermin am
26. März 2014 im LVwA statt. Auf Grundlage der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wurden vorbereitende Arbeiten zur Baustellenfreimachung und das
Vergabeverfahren für die weitere Planungsleistung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wird im III. Quartal erwartet. Ziel ist es, mit dem Bau 2016 zu beginnen.
Für das HRB Straßberg läuft das Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen, die
eine umfangreiche Bearbeitung und Ergänzung der Unterlagen und eine teilweise Neuauslegung erforderlich machen. Ein Planfeststellungsbeschluss ist nicht vor 2016 zu
erwarten.
In planerischer Bearbeitung beim LHW befinden sich die HRB Laucha, Springbach und
Gonna. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Hochwasserschutzplans Dumme
wurde auch die Errichtung eines Rückhaltebeckens im Kalten Graben und das Abschlagwehr zur Alten Dumme untersucht. Im Ergebnis kann auf das Rückhaltebecken
verzichtet werden, da nicht die erwarteten Effekte erzielt werden.
Für die Umsetzung der Vorhaben ist es eine wichtige Erkenntnis, dass die Schadenssummen der Hochwasserereignisse 1994 an Wipper und Selke deutlich höher lagen als
die für den Bau der oben genannten HRB im Harz zu erwartenden Kosten.
5.1.8 DEICH-, GEWÄSSER- UND ANLAGENUNTERHALTUNG
Die Unterhaltung der Deiche, Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen stellt eine
öffentlich rechtliche Verbindlichkeit dar, wobei für Gewässer 1. Ordnung, Deiche und
zugehörige wasserwirtschaftliche Anlagen, Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und
sonstige Kleinspeicher die Zuständigkeit des Landes gegeben ist.
Die Unterhaltungspflichten werden durch den LHW und für 32 klassifizierte Talsperren
und Speicher durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) wahrgenommen, wobei für die Umsetzung eine jährliche finanzielle Zuweisung bereitgestellt wird.
85
Die Gewässerunterhaltung umfasst gemäß § 52 WG LSA neben der Erhaltung eines
ordnungsgemäßen Abflusses, an schiffbaren Gewässern der Erhaltung der Schiffbarkeit
auch die Pflege und Entwicklung des Gewässers.
Die Unterhaltung der Gewässer umfasst insbesondere:
1. die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbetts
einschließlich seiner Ufer,
2. die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze und die Erneuerung des Baumbestandes,
3. die Pflege von im Eigentum des Unterhaltungspflichtigen stehenden Flächen entlang der Ufer, soweit andernfalls eine sachgerechte Unterhaltung des Gewässers
nicht gewährleistet ist und
4. die Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers
dienen; hierzu zählen auch Anlagen, die als Bestandteil des Gewässers dessen
Ausbauzustand bestimmen und sichern.
Diese Regelungen gelten auch für ausgebaute Gewässer.
Bei den Deichen gehört zur Unterhaltung nach § 94 Abs. 6 WG LSA die Pflege der
Grasnarbe, die Freihaltung der Anlagen von Gehölzen, die Vermeidung schädlicher Beschattung, die Kontrolle auf Schadstellen und deren Beseitigung und die Erhaltung des
Deichprofils und der zum Deich gehörenden Anlagen. Die Pflege der Grasnarbe und der
Deichschutzstreifen soll grundsätzlich durch das Beweiden mit Schafen erfolgen.
Derzeit sind dem LHW Unterhaltungspflichten zugeordnet für:










2.314 km Fließgewässer 1. Ordnung
1.312 km Deiche an Gewässern 1. Ordnung
42 Schöpfwerke
425 Sielanlagen an Deichen
655 Wehre, Stauanlagen und Sohlbauwerke, davon 315 feste Wehre
127 Fischaufstiegsanlagen, davon 29 Umgehungsgerinne, 62 Sohlgleiten und
36 technische Anlagen
10 Schifffahrtsschleusen
259 Pegel im Oberflächengewässermessnetz
1.200 Pegel im Grundwassermessnetz sowie für
9 stehende Gewässer.
Seit Beginn der Umsetzung der HWSK aus dem Jahr 2003 wurden im Zuge der realisierten Baumaßnahmen eine Vielzahl von Hochwasserschutzanlagen wie z. B. über 749 km
Deiche saniert, 3 Schöpfwerke neu gebaut und 16 Schöpfwerke saniert. Im Ergebnis
haben sich die Aufwendungen für die Unterhaltung und Erhaltung der neuen bzw. sa-
86
nierten Anlagen erhöht. So hat sich unter anderem auch die zu pflegende Fläche auf
Elbedeichen durch DIN-gerechte Sanierung von ca. 2 ha/km auf ca. 4 ha/km vergrößert.
Darüber hinaus obliegt dem LHW der Dauerbetrieb des Schöpfwerkes Wansleben zur
Entwässerung des Salzigen Sees.
Der Unterhaltungsaufwand des LHW untergliedert sich dabei in:
Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung:
Anlagenunterhaltung:
Deichunterhaltung:
Sonstiges (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Schleusen u. a.):
ca. 55 %,
ca. 18 %,
ca. 16 % und
ca. 11 %.
Um diese Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben erfüllen zu können, unterhält der LHW in
den 7 Flussbereichen an den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten Betriebsstellen mit
eigenen Arbeitskräften, deren Einsatz den Betrieb der Anlagen, den Einsatz in Hochwassersituationen und Kleinschadenbeseitigungen umfasst.
Ein bedeutender und zunehmender Anteil an Unterhaltungsleistungen wird durch die
Vergabe von Leistungen an fachlich geeignete Unternehmen realisiert. Die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten wird durch die verantwortlichen Flussbereichsingenieure kontrolliert.
Die Unterhaltung der Deiche mit Schafen konnte ausgeweitet werden. Durch Schafhutung werden derzeit 1.279,5 ha Deiche unterhalten. Davon werden 334,1 ha durch Komplettpflege von den Schäfern unterhalten, bei 945,4 ha ist ein maschinelles Nachmähen
der Flächen erforderlich. Somit werden ca. 30 % der Gesamtdeichfläche mit Schafen
gepflegt.
Für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Unterhaltung der Gewässer und Anlagen
wurden bisher jährlich finanzielle Mittel in Höhe von ca. 7 Mio. € benötigt. Diese finanziellen Mittel waren aufgrund von Haushaltsbeschränkungen bis etwa 2009 nicht in vollem
Umfang verfügbar. Dadurch entstand ein Unterhaltungsdefizit.
Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen wie





Grundräumungen
abschnittsweise erforderliche zweite Krautung
Beseitigung von Verlandungen und Auskolkungen sowie Böschungsschäden
Reparaturarbeiten an wasserwirtschaftlichen Anlagen und
Gehölzpflegemaßnahmen
mussten deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Auch die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln konnte dies nur begrenzt abmildern.
87
Ab 2010 wurden die Zuweisungen für die Unterhaltung insgesamt erhöht, so dass in den
Jahren 2012 und 2013 die entstandenen Unterhaltungsdefizite schrittweise verringert
werden konnten.
Die Verschiebung von notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen kann bei künftigen
Hochwasserereignissen zur Vergrößerung des Schadensumfanges beitragen. Nur eine
kontinuierliche Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen Mittel, kann eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer und Anlagen, insbesondere auch zur Erhaltung von
Ausbauzuständen, gewährleisten. Bei den wasserwirtschaftlichen Anlagen kann eine
bedarfsgerechte Durchführung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen spätere
Investitionen größeren Umfangs vermeiden.
Künftige Aufgaben und der sich daraus ergebende Finanzbedarf werden im Kapitel 7
dargestellt.
5.1.9 HOCHWASSERVORHERSAGEZENTRALE (HVZ)
Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft wurde 2007 mit der letzten Ausbaustufe als technische Voraussetzung
für einen qualitativ hochwertigen Hochwassermelde- und Vorhersagedienst fertig gestellt.
Die Hauptkomponenten des Systems sind:






eine Meldezentrale
ein Informationsmanagementsystem mit leistungsfähigem Dokumentenarchiv
ein leistungsfähiges Zeitreihenverwaltungssystem
ein Prognosesystem (Hochwasservorhersagemodelle)
eine Öffentlichkeitsplattform
ein Downloadbereich.
Mit diesen Komponenten werden automatisiert Daten abgerufen, Daten und Dokumente
importiert und in einer Datenbank verwaltet. Daten werden plausibilisiert und berechnet,
Hochwasserdokumente erzeugt und über die Öffentlichkeitsplattform via Internet, Videotext, Bürgertelefon und ein Fax-System veröffentlicht.
.
88
Abbildung 27: Schema der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale
Die wichtigsten Publikationen der HVZ sind:
 aktuelle Wasserstands- und Durchflussdaten von den Hochwassermeldepegeln
 Hochwasserwarnungen
 Hochwasserinformationen
 Lageberichte
 Pressemitteilungen
 Vorhersagen
 Hochwasserberichte
 Tagesberichte
 Wochenberichte
 Monatsberichte
In der HVZ werden die Wasserstands- und Durchflussdaten von:



79 Hochwassermeldepegeln (davon 36 LHW-Fernpegel),
143 Pegeln des täglichen Meldedienstes (Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Tschechische Republik),
Bewirtschaftungsdaten von 11 Talsperren und Rückhaltebecken im täglichen
Meldedienst und
89

Niederschlagstagessummen von 105 Niederschlagsmessstellen
Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Tschechische Republik)
(Sachsen-
erfasst.
Seit der Fertigstellung der HVZ wird der Öffentlichkeit eine Internetplattform bereitgestellt, über die im Hochwasserfall umfassende, mit technischen Einschränkungen (Abrufsystem für Pegeldaten, zeitaufwendige Erstellung und Weitertransport der statischen
Internetseiten) aktuelle Informationen zur Verfügung stehen.
Mit dem Betrieb der HVZ werden alle Belange,die sich aus der Durchführung des Hochwassermeldedienstes in Sachsen-Anhalt ergeben, erfüllt. Das Daten- und Informationsmanagement der HVZ sichert die Hochwasserwarnung über ein Alarmstufensystem für
alle hochwasserführenden Gewässer in Sachsen-Anhalt laut Verordnungüber den
Hochwassermeldedienst (HWM VO) ab. Dabei erfolgt zunächst die Vorwarnung unter
Berücksichtigung der Fließzeiten im Rahmen der Hochwasserwarnung. Bei Erreichen
oder Überschreiten von Alarmstufen oder Meldegrenzen laut Hochwassermeldeordnung
(HWMO) werden Hochwasserinformationen an einen festgelegten Verteilerkreis herausgegeben. Darüber hinaus werden Hochwasservorhersagen für Pegel der Bundeswasserstraßen Elbe und Saale sowie der Unteren Havel-Wasserstraße versandt. Mit dem
hierfür zur Verfügung stehenden Modell WAVOS werden Flußabwärts betrachtet Vorwarnzeiten von 24 bis 192 Stunden erreicht.
Die Verordnung über den Hochwassermeldedienst sowie die Hochwassermeldeordnung
wurden in Auswertung der bei den bedeutenden Hochwasserereignissen in den letzten
Jahren gewonnenen Erkenntnisse für eine noch effektivere und den neuen technischen
Möglichkeiten angepasste Durchführung des Hochwassermeldedienstes Ende 2014
neugefasst und veröffentlicht. Beide Dokumente sind in der Internetplattform der HVZ
eingestellt.
Demnach werden die folgenden Hochwassermeldungen herausgegeben:
•
Hochwasserwarnungen, wenn Wetterwarnungen, ergiebige Niederschläge oder
Schneeschmelze ankündigen,
•
Hochwasserstandsmeldungen über den Wasserstand an Hochwassermeldepegeln sobald Alarmstufen ausgerufen wurden,
•
Hochwasserinformationen über die aktuelle Hochwassersituation und deren voraussichtliche Entwicklung,
•
Hochwasservorhersagen für die Elbe, Saale und Untere Havel-Wasserstraße.
Die Hochwasserinformationen sind an ein Alarmstufensystem gekoppelt. Sie beginnen
mit dem Erreichen bzw. Überschreiten von Richtwasserständen für die Alarmstufe 1 an
dem betroffenen Pegel zu einem Zeitpunkt, wo noch keine akuten Gefährdungen beste-
90
hen, jedoch eine erhöhte Wachsamkeit mit Blick auf die weitere Entwicklung gegeben
ist. Auf diese Weise werden Betroffenen in die Lage versetzt, sich rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor den drohenden Hochwassergefahren einzustellen.
Das HVZ-Portal ist im Internet erreichbar5.
Abbildung 28: Öffentlichkeitsplattform der HVZ : Beispiel Übersichtskarte
Am 1. Juli 2013 wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Ländern Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Wasserstands- /
Hochwasservorhersage für die Bundeswasserstraßen Elbe, Saale und Untere HavelWasserstraße (Havelberg Stadt) wirksam.
Das Wasserstands-/Hochwasservorhersagemodell WAVOS wurde fortgeschrieben und
in ein neues Vorhersagesystem (KALYPSO) integriert.
5
www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de
91
Mit WAVOS erfolgen die Hochwasservorhersagen für den deutschen Teil der Elbe einschließlich Saale und der Unteren Havel-Wasserstraße bezogen auf 26 Pegelstationen.
Darüber hinaus können im Bedarfsfall Vorhersagen auch für Querschnitte zwischen den
Pegelstationen gemacht werden.
Abbildung 29: Wasserstands- und Hochwasservorhersagepegel an Elbe, Saale und Untere Havel
Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse beim Betrieb der HVZ, neuer Aufgabenstellungen
sowie gewachsenen Anforderungen zum zeitnahen Erfassen, Verarbeiten und Weiterversenden von Daten wurde ein Konzept zur Fortschreibung des HVZ-Projektes und zur
Konsolidierung der HVZ erarbeitet.
Bei der jährlichen Fortschreibung der Aufgaben zur fachlichen Ergänzung und Vervollkommnung der HVZ-Module wurden jährlich Leistungen von ca. 150.000,00 € erbracht.
Für die Konsolidierung der HVZ erfolgte 2013 die Beschaffung der neuen Hardware und
der Datenbank- und Betriebssystemsoftware für 717.855,33 €.
Das Projektende wird im Jahr 2016 liegen. Für die Softwareentwicklung und Implementierung werden dann zwischen 2014 bis 2016 ca. 1,3 bis 1,4 Mio. € benötigt.
92
5.1.10
PEGEL/ FERNMESSNETZ
Quantitativ ist der Aufbau des Fernmessnetzes für den gewässerkundlichen und den
Hochwassermeldedienst aus der HWSK bis 2020 weitgehend abgeschlossen.
Das Fernmessnetz verfügt über 99 Fernpegel. Davon sind:




36 Hochwassermeldepegel
15 zusätzlich im täglichen Meldedienst
17 Steuerpegel und
31 gewässerkundliche Pegel
Abbildung 30: Pegel mit Datenfernübertragung
93
Bild 8: Pegelstation Hasselfelde / Hassel
Zur Erfassung hydrologischer Daten betreibt der LHW 259 Oberflächenwasserpegel.
Bei der Notwendigkeit des zeitnahen Erfassens der hydrologischen Daten wurden die
hochwasserrelevanten Pegel mit digitalen Datensammlern und Datenfernübertragungseinrichtungen (DFÜ) ausgerüstet.
Über das Fernmessnetz werden mit einer, der jeweiligen hydrologischen Situation angepassten Abrufdichte Wasserstände, Durchflussdaten, Niederschlagsdaten und teilweise
Wasser- und Lufttemperaturdaten der Fernmeldepegel zur Messnetz- / Hochwasservorhersagezentrale übertragen.
Um die zeitnahe Ermittlung von Durchflussdaten an Pegelstationen mit besonders
schwierigen hydraulischen Verhältnissen im Hochwasserfall zu gewährleisten, wurde die
Anzahl der Ultraschalldurchflussmessanlagen auf 14 optimiert. Seit 2010 erhielten eine
Reihe von Pegeln neue Datensammler oder modernere Messgeräte.
Aus ökonomischen und arbeitsorganisatorischen Gründen kann mit dem weiteren Ausbau fernübertragender gewässerkundlicher Pegel oder Steuerpegel des LHW gerechnet
werden.
Für das rechtzeitige Warnen vor Hochwasserereignissen und zur Fertigung qualitativ
hochwertiger Hochwasservorhersagen stützt sich der LHW auch auf eigene Niederschlagsmessstationen, sogenannte Ombrometer. Zurzeit sind an 10 Pegelstandorten
automatische Niederschlagsmesser installiert.
94
Weitere Standorte sind für die Ausrüstung mit Ombrometern noch vorgesehen.
Da die meisten der technischen Ausrüstungen der Fernpegel aus den Jahren 1995
bis 1996 stammen und die Garantie des Lieferers für eine weitere Ersatzteilversorgung
abgelaufen ist, außerdem nicht alle derzeitigen Bedürfnisse an einen Fernpegel und die
damit verbundene Datenbereitstellung und Datenpräsentation erfüllt werden, wurden
zwischenzeitlich die Planungsleistungen (Anforderungsanalyse, Machbarkeitsstudie,
Feinkonzept und Ausschreibungsunterlagen) für die Modernisierung der hochwasserrelevanten Pegel und des Fernmessnetzes erarbeitet. Technische Details werden unter
Pkt. 6.3.8.2 beschrieben.
5.1.11
GEFAHRENABWEHR UND KATASTROPHENSCHUTZ
Gemäß § 11 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WGLSA) sind
für die Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse
Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder Überschwemmungsgebieten
drohen (Wassergefahr), die Wasserbehörden zuständig. Erst mit dem Ausrufen des Katastrophenfalles übernehmen die Katastrophenschutzbehörden.
Die Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Hochwasser und Eisgefahr bedroht sind,
haben nach § 14 WG LSA dafür zu sorgen, dass zur Unterstützung der Wasserbehörde
ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahren (Wasserwehr) eingerichtet wird. Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der Wasserwehren ist deren theoretische und
praktische Aus- und Weiterbildung.
Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus dem Hochwasser im August 2002
bot das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt seit November 2005 die Aus- und Weiterbildung der Wasserwehren an, um die Gemeinden bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und eine ordnungsgemäße und erfolgreiche
Tätigkeit der Wasserwehren zu gewährleisten. Dies erfolgte u. a. durch die kostenlose
Bereitstellung von Räumlichkeiten, anfangs in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge und später am Pretziener Wehr. Diese Schulungen wurden
bis zum Jahr 2012 im Rahmen des Fachfortbildungsprogramms des MLU „Theorie und
Praxis der Deichverteidigung“ 43 mal mit insgesamt 829 Teilnehmern, fachlich wesentlich durch den LHW abgesichert, durchgeführt. Danach wurde die Veranstaltungsreihe
aus dem Fachfortbildungsprogramm genommen. Es wurden zwar bedarfsabhängig weitere Schulungsveranstaltungen, bilateral zwischen Wasserwehr und LHW vereinbart,
organisiert. Diese verringerten sich aber von Jahr zu Jahr aufgrund der fachlich hohen
Belastung der Referenten aus dem LHW.
Mit dem Extremhochwasser 2013 änderten sich die Bedingungen und mit den erlebten
Anforderungen an die Akteure vor Ort entstand wieder ein erneuter Bedarf an Weiterbildung für die Mitglieder der Wasserwehren vor Ort. Dies wird in Auswertung kommunaler
Veranstaltungen wie auch zu den Veranstaltungen der Ministerbereisungen zum Hoch-
95
wasser immer wieder deutlich. Diesem Bedarf gilt es durch Wiederaufnahme regelmäßiger Schulungen in das Fachfortbildungsprogramm des MLU gerecht zu werden.
Grundlage dieser Schulungen und fachliche Basis für die operative Deichverteidigung ist
die Broschüre „Anleitung für den operativen Hochwasserschutz - Verteidigung von
Flussdeichen Teil 1 und 2“. Mit dieser Broschüre wird allen Beteiligten der Hochwasserabwehr eine Anleitung zum Handeln im Hochwasserfall übergeben. Diese Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Hochwasserabwehr wurden nach dem Augusthochwasser 2002 mehrfach überarbeitet und liegen, zuletzt 2011 aktualisiert, vor. In
kurzer und verständlicher Form werden die gesetzlichen Grundlagen, die Ursachen für
Schadensfälle an Deichen und bewährte Methoden der operativen Deichverteidigung
einschließlich der Sicherung von Schadstellen dargestellt. Die Broschüre ist auf den Internetseiten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft SachsenAnhalt 6 und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes SachsenAnhalt7 veröffentlicht.
Für die Funktion des Lagekartenführers eines Katastrophenschutzstabes wird vom Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge der Lehrgang „Lagekartenführer in
Katastrophenschutzstäben/Technische Einsatzleitungen“ angeboten. Diese Fortbildung
wurde regelmäßig von einem Bediensteten des Landesamtes für Vermessung und
Geoinformation unterstützt.
Fachlich unterstützt werden die Wasserwehren bei den operativen Hochwassereinsätzen durch die Deichfachberater des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt. Nach dem Hochwasser im August des Jahres 2002 wurde
im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ein flächendeckendes Deichfachberatersystem für das Land Sachsen-Anhalt aufgebaut. Im
operativen Hochwasserschutz kommt die fachliche Beratung bei der Verteidigung der
Deiche und Hochwasserschutzanlagen zu großen Teilen den Deichfachberatern zu, die
bei allen abwehrenden Maßnahmen und deren Vorbereitung an den Hochwasserschutzanlagen mit ihrem Fachwissen und ihren praktischen Kenntnissen und Erfahrungen die
Anleitung der Wasserwehren sowie freiwilliger und professioneller Helfer übernehmen.
Darüber hinaus besteht die Aufgabe der Deichfachberater in der Begutachtung von potentiellen und sichtbaren Schäden an Deichen und Hochwasserschutzanlagen und der
Erarbeitung von fachlichen Vorschlägen zur Beseitigung der Schäden. Für die Deichfachberater wird eine regelmäßige Aus- und Weiterbildung durch den Landesbetrieb für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Dieses System der abschnittsweisen fachlichen Betreuung der Deiche durch geschultes
Ingenieurpersonal hat sich bei den Hochwässern 2006 und insbesondere beim Katastrophenhochwasser 2013 bewährt.
6
7
www.lhw.sachsen-anhalt.de
www.mlu.sachsen-anhalt.de
96
Das flächendeckend teilweise katastrophale Hochwasser 2013 zeigte aber auch die
Grenzen des Fachberatersystems auf, vor allem bezüglich der Zeitdauer des zu organisierenden 24-Stundeneinsatzes. Aus diesem Grund wurden kurzfristig zusätzlich mit
66 Personen Honorar- bzw. Ingenieurverträge abgeschlossen. Dieses externe Personal,
vorwiegend aus Ingenieurbüros aus der Umgebung, war für den LHW insgesamt
5.048 Stunden tätig und wurde in das laufende Deichfachberatersystem integriert und
steht somit bei Bedarf auch künftig zur Verfügung.
5.2 IKSE AKTIONSPLAN HOCHWASSERSCHUTZ ELBE
Der „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“ der Internationalen Kommission zum Schutz
der Elbe (IKSE) bildet seit 2003 die Grundlage für die deutsch-tschechische Zusammenarbeit bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge im
Einzugsgebiet der Elbe. Er wurde u. a. auf der Grundlage der „Bestandsaufnahme des
vorhandenen Hochwasserschutzniveaus im Einzugsgebiet der Elbe“ vom Januar 2001
und unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Hochwassers im Sommer 2002 erarbeitet.
Abbildung 31: IKSE-Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe und Abschlussbericht
Der nunmehr vorliegende „Abschlussbericht über die Erfüllung des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe“ ist der dritte Bericht und dokumentiert neben dem Umsetzungsstand
des Aktionsplans auch die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse aus der koordinierten Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und damit ein neues Kapitel der Zusammenarbeit innerhalb der IKSE.
Die konsequente und zielorientierte Arbeit der IKSE bei der Einführung und Umsetzung
des Aktionsplans hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Hochwasserereignisse
im Frühjahr 2006 und im Januar 2011 zu deutlich geringeren Schäden und Opfern führten, als bei vergleichbaren Situationen früher der Fall gewesen war. Damit haben die
Staaten im Einzugsgebiet der Elbe eindrücklich nachgewiesen, dass sie den Übergang
97
von nationalen Einzelmaßnahmen zum flussgebietsweiten Hochwasserrisikomanagement bewältigt haben.
Der deutsche Teil der Berichte wurde durch die Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ der Flussgebietsgemeinschaft Elbe erarbeitet. Auf internationaler Ebene erfolgte die Bearbeitung in der Arbeitsgruppe „Hochwasserschutz“ der Internationalen
Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE).
5.3 INTERREG IIIB PROJEKTE ELLA UND LABEL
5.3.1 ELLA PROJEKTERGEBNISSE
Die Elbe verläuft in einem zunehmend zentralen Entwicklungskorridor mit großem Potential zur Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung sowie zur Verbesserung der Umwelt- und sozialen Bedingungen. Die Risikovorsorge stellt auch unter raumordnerischen
Gesichtspunkten einen existenziellen Baustein für die Zukunft dar. Mit dem Projekt ELLA
(ELbe – LAbe) (ELLA, 2006) wurde angestrebt, einen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes und der EU-Wasserpolitik zu leisten.
Das INTERREG IIIB Projekt ELLA widmete sich dieser transnationalen Herausforderung:
23 Behörden und weitere Projektpartner aus Deutschland, Polen, Tschechien, Ungarn
und Österreich arbeiteten von 2004 bis 2006 zusammen.
Die Projektpartner trugen durch ihre Zusammenarbeit der Tatsache Rechnung, dass sich
Änderungen der Raumnutzung am Oberlauf auf den Unterlauf und umgekehrt auswirken.
Daher war auch die Zusammenarbeit zwischen dem ELLA-Projekt und der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) von wegweisender Bedeutung.
Das Projekt wurde vom Bund, fünf deutschen Bundesländern sowie tschechischen, österreichischen, polnischen und ungarischen Partnern getragen. Gefördert wurde es
durch die EU aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, dem Förderprogramm INTERREG IIIB CADSES.
Folgende maßgeblichen Ergebnisse wurden erzielt:




Grundlagen für die Raumordnung beim Umgang mit Hochwasserschutzbelangen
Elbe-Atlas (Papierversion und CDROM)
Maßnahmen zur Erhöhung des Problembewusstseins in der Bevölkerung
Zukünftige Anforderungen der zum damaligen Zeitpunkt in Vorbereitung befindlichen EU-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement
98
5.3.2 PROJEKT LABEL
Die Zusammenarbeit von Raumordnung und Wasserwirtschaft wurde in einem weiteren
Kooperationsprojekt im Elbe-Einzugsgebiet fortgesetzt. Im September 2008 wurde das
Projekt LABEL „Labe – Elbe Anpassung an das Hochwasserrisiko im ElbeEinzugsgebiet“ vom Förderprogramm Mitteleuropa genehmigt. Der Name steht für LabeElbe - und die Entwicklung transnationaler Strategien und Maßnahmen für die Anpassung an das Risiko an der Elbe.
LABEL baute auf den Ergebnissen des INTERREG III B Projektes ELLA auf, das Übersichtskarten über die Hochwassergefahrenstellen und einen grundlegenden Aktionsplan
für die zukünftige Hochwasserminderung lieferte. Mit LABEL konnten ausgewählte Aktionen umgesetzt werden, um die Methoden und Instrumente des Hochwasserrisikomanagements im Labe-Elbe Einzugsgebiet sowie in benachbarten Flussgebieten zu verbessern. Dazu gehörten die Vereinheitlichung von Methoden, Standards und Instrumenten sowie die Sensibilisierung und die Anpassung von Nutzungen in verschiedenen Abschnitten.
Das Projekt LABEL wurde 2012 abgeschlossen und umfasste folgende Schwerpunkte:





gemeinsame Strategie zur Vereinheitlichung der Risikomanagementsysteme und
-instrumente;
Empfehlungen für die Umsetzung von Hochwasserrisikokarten in der Raumplanung unter Berücksichtigung der Schadstoffproblematik;
benutzerdefinierte Berechnung und Erstellung von Überschwemmungskarten
und Gefahrenhinweiskarten mit visualisierten Wasserständen;
Ausarbeitung einer transnationalen Strategie für Klima-/Hochwasserrisiko- angepasste Entwicklung (ausgewählter Sektoren, wie z. B. Tourismus, Schifffahrt);
eine internationale Partnerschaft zum Hochwasserschutz: kommunaler Austausch und Bildung eines gemeinsamen Expertengremiums.
Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in Pilotstudien mit einzelnen räumlichen Schwerpunkten exemplarisch umgesetzt, so z. B. auch mit dem Risiko-Atlas Elbe, der auf dem
ELLA-Elbe-Atlas aufbaut.
99
6. ZIELE FÜR DEN HOCHWASSERSCHUTZ IM LAND SACHSEN-ANHALT BIS 2020
6.1 SCHLUSSFOLGERUNGEN AUS DEM HOCHWASSER IM JUNI 2013
Das nach 2002, 2006 und 2011 erneute extreme Hochwasserereignis im Juni 2013 und
die entstandenen immensen Schäden waren Anlass für die Umweltminister und die Elbe-Minister, sich mit dem Thema „Hochwasserschutz“ und den zu ziehenden Schlussfolgerungen und Konsequenzen in den einzelnen Flussgebieten bzw. im Flussgebiet der
Elbe zu befassen.
Die wesentlichen Beschlüsse der Konferenzen sowie die im Rahmen der Kreisbereisungen gewonnenen Erkenntnisse, die auch die Grundlage für die künftigen Zielstellungen
und Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt für einen nachhaltigen Hochwasserschutz
bilden, sind nachfolgend dargestellt.
6.1.1 BESCHLÜSSE DER SONDERUMWELTMINISTERKONFERENZ AM 2. SEPTEMBER 2013
Auf der Sonderumweltministerkonferenz nach der Hochwasserkatastrophe im Juni 2013
wurden folgende erste Konsequenzen gezogen:
 Analyse des Hochwasserereignisses im Juni 2013
 Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms kooperativ zwischen
Bund und Ländern mit dem Inhalt
o Überprüfung und Weiterentwicklung der Bemessungsgrundlagen
o Festlegung prioritärer regionaler und überregionaler Maßnahmen zur
Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes
o Erarbeitung von Kriterien und Bewertungsmaßstäben zur Verbesserung
des Hochwasserschutzes insbesondere mit dem Ziel der
 Gewinnung von Rückhalteräumen mit signifikanter Wirkung auf
den Hochwasserscheitel
 Beseitigung von Schwachstellen bei den vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen
o Gemeinsame Finanzierungsstrategie
 Prüfung einer Änderung des Rechtsrahmens für den Hochwasserschutz und verfahrensrechtlicher sowie bau- und wasserrechtlicher Vorgaben
 Länderübergreifender Erfahrungsaustausch zu Genehmigungsverfahren und
Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz
 Sicherstellung einer ausreichenden Personalausstattung der Genehmigungs-,
Zuwendungs- und Gefahrenabwehrbehörden
100
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass landwirtschaftliche Flächen künftig stärker zur
Retention und als Flutungspolder einbezogen und die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft gestärkt werden müssen.
6.1.2 BESCHLÜSSE DER ELBE-MINISTERKONFERENZ AM 5. DEZEMBER 2013
Die Elbe-Minister vereinbarten folgende Schwerpunkte:
 Analyse der Schwachstellen bei der Hochwasservorhersage und ggf. erforderlicher Optimierungen
Die Elbe-Minister haben die Gremien der FGG Elbe beauftragt, die für eine zuverlässige Hochwasservorhersage erforderlichen Grundlagen zu schaffen und
eine Optimierung der Modelle umgehend vorzunehmen.

Überprüfung und ggf. Fortschreibung der Bemessungsgrundlagen
Die Elbe-Minister begrüßen die bundesweit laufende Diskussion zur Überprüfung
der Bemessungsgrundlagen für Hochwasserschutzanlagen sowie die Ansätze
zur Wirkungsabschätzung.
Wegen der derzeit noch nicht näher bestimmbaren Auswirkungen des Klimawandels sowie zur Verstärkung der Widerstandsfähigkeit bei Extremereignissen sollen nach Auffassung der Elbe-Minister Reserven bereitgestellt werden. Hierfür
sollen zusätzliche Retentionsräume und gegebenenfalls bautechnische Reserven
bei der Bemessung von Hochwasserschutzanlagen geschaffen werden. Dieser
Aspekt soll in die bundesweite Diskussion einfließen.

Die Elbe-Minister begrüßen die Aufstellung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms und befürworten dabei die besondere Schwerpunktsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms auf Wiedergewinnung und Schaffung von
Hochwasserrückhalteräumen.
Sie stellen fest, dass ein Nationales Hochwasserschutzprogramm nur im Zusammenwirken mit einer gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Finanzierungsstrategie realisierbar ist und fordern den Bund auf, sich an der Umsetzung der Maßnahmen im besonderen Maße finanziell zu beteiligen.

Die Elbe-Minister bekräftigen ihren Beschluss vom 10. November 2006, wonach
Maßnahmen zur Rückverlegung von Deichen und zur Errichtung steuerbarer Flutungspolder konsequent fortzuführen sind.
101
6.1.3 BESCHLÜSSE DER UMWELTMINISTERKONFERENZ AM 24. OKTOBER
2014
Die Umweltministerkonferenz hat das „Nationale Hochwasserschutzprogramm – Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für die Identifikation und Priorisierung von wirksamen
Maßnahmen und Liste der prioritären Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven
Hochwasserschutzes“ am 24. Oktober 2014 beschlossen.
Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Umweltressorts der
Länder sind sich einig, dass in das NHWSP nur Maßnahmen der Flussgebietsgemeinschaften aufgenommen werden, die die folgenden Abschneidekriterien erfüllen:
o
o
o
in der Kategorie gesteuerte Hochwasserruckhaltung:
 Hochwasserrückhaltebecken ≥ 2 Mio. m3 und
 gesteuerte Flutpolder ≥ 5 Mio. m3 Retentionsvolumen
in der Kategorie Deichrückverlegung / Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen:
 Maßnahmen mit einer Größe wiedergewonnener Flache ≥ 100 ha.
in der Kategorie Beseitigung von Schwachstellen:
 Maßnahmen an Gewässern mit einem Einzugsgebiet ≥ 2.500 km2 und
 mit einer bevorteilten Einwohnerzahl ≥ 10.000 Einwohner.
Die Umweltministerkonferenz hat das Vorsitzland gebeten, das Nationale Hochwasserschutzprogramm der Ministerpräsidentenkonferenz und der Agrarministerkonferenz zu
übermitteln.
Für die Maßnahmen ergibt sich ein Finanzbedarf von insgesamt 5,4 Mrd. Euro.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
wurde gebeten, die Vorschläge zur Verbesserung der materiellen Regelungen zum
Hochwasserschutz (materiell-rechtliche Vorschläge) sowie zur Beschleunigung der Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes (verfahrensrechtliche Vorschläge)
des LAWA-Berichts bei der weiteren Hochwassergesetzgebung zu prüfen.Die Umweltministerkonferenz hat den Bericht zum länderübergreifenden Erfahrungsaustausch zu
Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz zur Kenntnis
genommen.
6.1.4 ERGEBNISSE DER LANDKREISBEREISUNGEN
Für die Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 und die zukünftige Hochwasserschutzstrategie ist es wichtig, alle Akteure einzubeziehen. In diesem Sinne wurden im Zeitraum vom November 2013 bis Februar 2014 Gespräche mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten geführt.
102
So ist sichergestellt, dass in die weiteren Betrachtungen des Landes zur Verbesserung
des Hochwasserschutzes auch die Anliegen der Kommunen einbezogen werden. Im
Rahmen der mit den Landkreisen geführten Gespräche wurden auch die Vorhaben des
Landes zur Beseitigung der Schäden des Hochwassers im Juni 2013 erläutert. Die
Schwerpunktmaßnahmen der kommenden Jahre bezogen auf die einzelnen Landkreise
/ kreisfreien Städte hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
in einer Übersicht zusammengefasst und auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
6.1.5 LÄNDERÜBERGREIFENDE ABSTIMMUNGEN
Hochwasserereignisse erstrecken sich über Ländergrenzen hinweg. Ebenso können
Hochwasserschutzmaßnahmen Auswirkungen insbesondere auf die Unterlieger an einem Gewässer haben. Daher ist es sinnvoll und geboten Hochwasserschutzmaßnahmen, die solche Auswirkungen haben können, länderübergreifend abzustimmen.
Abstimmungen finden u.a. in den Arbeitsgruppen der Flussgebietsgemeinschaften Elbe
und Weser, in denen Sachsen-Anhalt vertreten ist, statt. Von besonderer Bedeutung
sind beispielsweise Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bund zur
Festlegung des Bemessungshochwassers für die Elbe.
Konkrete Projekte in Sachsen-Anhalt werden direkt mit den benachbarten Bundesländern, insbesondere mit Niedersachsen und Brandenburg, aber auch mit den Freistaaten
Thüringen und Sachsen als Oberlieger abgestimmt. Bereits in den vergangenen Jahren
fand eine intensive und gute Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern
statt.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle die Koordinierung der Havelpoldersteuerung (siehe
Kap. 5.1.4), bei der Abstimmungen zwischen den Ländern Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) erfolgten.
Gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und SachsenAnhalt unterstützte auch die Planungen des Flutungspolders Rösa in Sachsen-Anhalt
und des Polders Löbnitz in Sachsen. Durch die Polder werden bis 2020 bei einem HQ
100 zusätzliche Retentionsräume für den Mittellauf der Mulde in Höhe von ca. 34,6 Mio.
m³ zur Verfügung stehen.
Mit dem Freistaat Thüringen erfolgen Abstimmungen zur Steuerung der Saale Talsperren in Auswertung des Hochwassers 2013. In diese Abstimmungen sind Vertreter der
Saaleregionen beider Länder einbezogen. In Auswertung des Hochwassers an der Saale im Juni 2013 wurde die sachgerechte Steuerung der Saaletalsperren entsprechend
der gültigen Wasserrechte und Betriebsvorschriften festgestellt. Vor diesem Hintergrund
sind die Spielräume zu Gunsten eines höheren Hochwasserrückhalts bzw. eine höhere
Hochwasserzwischenspeicherung begrenzt. Auf Länderebene gilt es auszuloten, in welchen Bereichen Optimierungen möglich sind und mit welchem Aufwand.
103
Abstimmungen mit benachbarten Bundesländern fanden und finden weiterhin auch bezüglich kleinerer Maßnahmen statt. Bei Arbeitstreffen des LHW mit dem Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) werden wichtige Informationen für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen (z. B. an
Aland, Seege und Ilse) ausgetauscht.
Zukünftig wird angestrebt, auch in Bezug auf das Vorlandmanagement länderübergreifend mit den Ländern Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammenzuarbeiten und Erfahrungen auszutauschen. Dies betrifft z.B. die Elbe und die
Schwarze Elster.
6.2 UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE
6.2.1 VORLÄUFIGE BEWERTUNG DES HOCHWASSERRISIKOS
Gemäß § 73 Abs. 6 WHG sind die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete sowie die Entscheidungen und Maßnahmen nach § 73 Abs. 5 Satz 2 bis
zum 22. Dezember 2018 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Dabei ist den voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels
auf das Hochwasserrisiko Rechnung zu tragen.
Das Hochwasserereignis im Juni 2013 wird in die Überarbeitung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos einfließen. Auswertungen des Ereignisses wurden bereits
durchgeführt und werden insbesondere für die Elbe weitergeführt. Dies beinhaltet auch
eine länderübergreifende Abstimmung.
6.2.2 HOCHWASSERGEFAHREN - UND HOCHWASSERRISIKOKARTEN
Gemäß § 74 Abs. 6 WHG sind die Gefahrenkarten und Risikokarten bis zum
22. Dezember 2019 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls
zu aktualisieren.
Im Ergebnis der Auswertung des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 wurde eine
Überarbeitung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten im Land SachsenAnhalt für einige Gewässer noch vor dem nächsten EU-Berichtszyklus erforderlich. Für
Saale und Weiße Elster sind die Berechnungen für ein angepasstes HQ10, HQ100 und
HQ200 abgeschlossen. Neue Karten wurden Anfang 2015 fertiggestellt. Für die Mulde
haben sich in Auswertung des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 keine Veränderungen ergeben. Aufgrund notwendiger statistischer Auswertungen durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und länderübergreifender Abstimmungen kann die umfangreiche Modellierung neuer Wasserspiegellagen für die Elbe erst ab Ende 2016 erfolgen.
104
6.2.3 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTPLÄNE
Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Stufe der EG-HWRM-RL, der „Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“, sind nach Artikel 7 EG-HWRM-RL bzw. Paragraph 98 Satz 2 WG LSA (2011) Hochwasserrisikomanagementpläne bzw. deren
Grundlagen durch den LHW (§ 98 Satz 3 WG LSA 2011) zu erstellen.
Dabei sind die in der Stufe 2 ermittelten Ergebnisse (Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten) dahingehend auszuwerten, dass für vom Hochwasserrisiko direkt
betroffene Flächen mit nachteiligen Folgen entsprechende Vorschläge zu Maßnahmen
des Managements zur Bewältigung und Reduzierung der Hochwasserrisiken formuliert
werden. Die Ergebnisse der Bearbeitung der Stufe 3 umfassen folgende Aspekte:





Vermeidung (hochwasserbedingter nachteiliger Folgen)
Schutz (vor Hochwasser)
Vorsorge (für den Hochwasserfall)
Regeneration und Überprüfung/Erkenntnisse und
Sonstiges
Die erstmalige Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne hat bis zum 22. Dezember 2015 zu erfolgen, wobei diese aller sechs Jahre zu aktualisieren sind.
Risikomanagementpläne, an denen Sachsen-Anhalt beteiligt ist, sind für die Flusseinzugsgebiete Elbe und Weser durch die Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser
aufzustellen. Die entsprechenden Zuarbeiten (Landesbeiträge) u.a. mit den jeweiligen
Maßnahmen, Prioritäten und Umsetzungsständen werden im Land Sachsen-Anhalt
durch den LHW und das Landesverwaltungsamt erarbeitet. Betroffen sind die Koordinierungsräume Mittlere-Elbe, Havel, Saale und Mulde-Elbe-Schwarze-Elster sowie Weser.
Über die FGG Elbe und FGG Weser wird an den Bund und weiter an die EUKommission berichtet.
Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) erstellt für das Gesamteinzugsgebiet der Elbe einen Hochwasserrisikomanagementplan. Dieser Plan wird durch
die Pläne Tschechiens und Deutschlands untersetzt. An der Aufstellung des Hochwasserrisikomanagementplans der IKSE ist die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe),
in deren Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ Sachsen-Anhalt vertreten ist,
beteiligt.
Grundlagen der bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen waren die Hochwasserschutzkonzeption bis 2010 sowie die auf dieser Basis erarbeiteten Hochwasserschutzkonzeptionen/Hochwasserschutzpläne. Diese Pläne umfassen die wesentlichen Maßnahmen, Prioritäten und Kosten.
Gemäß Artikel 13 der HWRM-RL wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt
zu beschließen, Hochwasserrisikomanagementpläne zu verwenden, die vor dem
22. Dezember 2010 fertig gestellt wurden, sofern der Inhalt der Pläne den Anforderungen des Artikels 7 entspricht. Sachsen-Anhalt hat von dieser Möglichkeit keinen Ge-
105
brauch gemacht, da die vorhandenen Pläne die Anforderungen nicht in vollem Umfang
erfüllen.
Als Grundlage für die Maßnahmenplanung wurden daher die unter Abschnitt 5.1.2.5
beschriebenen gewässerbezogenen Konzepte zur Umsetzung der Stufe 3 der HWRMRL erarbeitet.
Für die Hochwasserrisikomanagementpläne der Flussgebietsgemeinschaften sind Strategische Umweltprüfungen durchzuführen. Die Pläne sind bis zum 22.12.2015 fertigzustellen.
6.2.4 ORGANISATION DER MITARBEIT DER ZUSTÄNDIGEN AKTEURE UND INTERESSIERTEN STELLEN
Die HWRM-RL fordert eine aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit. Der Öffentlichkeit ist
Zugang zu der ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, den Gefahrenkarten, den Risikokarten und den Risikomanagementplänen zu ermöglichen.
Insbesondere bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Risikomanagementpläne soll eine aktive Einbeziehung aller interessierten Stellen erfolgen.
Die Erstellung der ersten Risikomanagementpläne und deren Überarbeitungen sind mit
den Überprüfungen der Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie zu koordinieren. Auch die aktive Einbeziehung aller interessierten Stellen zur Umsetzung der
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung der Wasserrahmenrichtlinie koordiniert werden.
Aus diesem Grunde empfiehlt sich die Nutzung der in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bewährten Methoden und Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit. Zu beachten ist allerdings, dass diese aufgrund der Erweiterung der fachlichen Inhalte durch die
Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie entsprechend anzupassen sind.
Zu den interessierten Stellen hinsichtlich hochwasserrelevanter Aspekte zählen z. B:







Kommunen (Bauleitplanung, Aufgabe der Daseinsvorsorge)
Landkreise (Bauleitplanung, Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz, Umweltbehörden)
Unterhaltungsverbände für Gewässer 2. Ordnung
Gewässeranlieger
Regionale Planungsgemeinschaften (Raumordnung)
Landesbehörden und Landesbetriebe (Gewässerunterhaltung, Vollzug, Fachbehörden, Schutzgebietsverwaltungen)
Umwelt- und Naturschutzverbände
106









Wasserver- und Entsorgungsunternehmen
Land- und Forstwirtschaft (entsprechende Verbände)
Fischereiwirtschaft (Anglerverbände)
Tourismus und Erholung
Schifffahrt (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Reeder)
Versorgungsunternehmen (Strom, Gas)
Versicherungswirtschaft
Betreiber von Wasserkraftanlagen
Bürgerinitiativen und Vereine .
Das Landesverwaltungsamt koordiniert über die Gewässerforen die Einbindung der
Landkreise und Gemeinden und stellt dort regelmäßig den aktuellen Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie dar. Hier wurden und werden auch
zukünftig die Gemeinden und Landkreise mit Ihren kommunalen Maßnahmen in die
Hochwasserrisikomanagementplanung einbezogen.
Folgende Instrumente kommen für die Information und Beteiligung der zuständigen Akteure, interessierten Stellen und der Öffentlichkeit gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zur Anwendung:
 Internetauftritt (zentrales Fachportal des Landes)
 Posterausstellungen
 Broschüren
 Informationsveranstaltungen, Präsentationen bei Veranstaltungen
 Extranet als projektinterne, nicht öffentliche Austauschplattform
In Sachsen-Anhalt werden bei der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen größtmögliche Synergien zwischen den Schutz- und Nutzungsinteressen
der Anlieger und Grundeigentümer angestrebt. In Informationsveranstaltungen werden
sowohl den Landkreisen und Gemeinden als auch den Bürgern vor Ort Vorhaben und
Planungen vorgestellt, um eine frühzeitige Einbindung in die Projektplanung zu gewährleisten.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt informiert im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit interessierte Bürger fortlaufend aktiv zu
Vorhaben des Hochwasserschutzes und deren Umsetzungsstand. Im Internet sind die
Vorhaben aufgeführt und den jeweiligen Landkreisen zugeordnet. In zahlreichen Veranstaltungen mit Kommunen und Bürgern vor Ort werden zudem Hochwasserschutzmaßnahmen frühzeitig in der Planung vorgestellt und während der Umsetzung durch eine
aktive Informationsarbeit begleitet.
107
6.3 ELEMENTE DES HOCHWASSERSCHUTZES UND MAßNAHMEN BIS 2020
6.3.1 EIGENVORSORGE
Hochwasserschutz ist nicht alleinige Aufgabe des Landes. Vielmehr ist nach
§ 5 Abs. 2 WHG jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen
des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum
Schutz vor nachteiligen Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen,
insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für
Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§ 5 Abs. 2 WHG).
Hier sind insbesondere auch die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Gefahrenabwehr- bzw. Katastrophenschutzbehörden sowie die Gemeinden, aber auch jeder einzelne betroffene Bürger verpflichtet.
6.3.2 FLÄCHENVORSORGE
Nur ein systematisches Flächenmanagement kann die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Hochwasservorsorge schaffen. Das Flächenmanagement beginnt mit der Charakterisierung von Eigenschaften, der Ermittlung bestehender Risiken und einer genauen
fachtechnischen Abgrenzung der Flächen. Erst wenn ein bestimmtes Risiko bekannt ist,
können in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Vorsorgemaßnahmen festgelegt werden.
Ziel soll es auch sein, dass das Eigentum an den Deichanlagen durch Flächenankauf
oder Bereitstellung von Ersatzland gesichert wird. Für die Flächen in den Poldern wird
eine Sicherung über Grunddienstbarkeiten favorisiert. Es wird angestrebt, dass der Ausgleich gemäß § 78 Abs. 5 Satz 2 WHG in Verbindung mit § 52 Abs. 4 und 5 WHG bereits im Planfeststellungsverfahren für den Fall einer späteren gezielten Flutung gesetzlich zu regeln geregelt wird. Die Ansprüche können grundsätzlich einzelfallbezogen beurteilt aber auch pauschalisiert werden. Vorgesehen ist derzeit die Pauschalisierung.
Mögliche Entschädigungsansprüche im Falle der gezielten Flutung von Polderflächen
sind grundsätzlich einzelfallbezogen unter besonderer Beachtung der jeweiligen ursprünglichen Situationsgebundenheit des betroffenen Grundstückes zu beurteilen.
Um für Hochwasserschutzmaßnahmen Flächen bereit zu stellen, wird die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt (LGSA) durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) objektbezogen mit der Ermittlung und ggf. Flächenkauf bzw. Stellung von Ausgleichs- und Ersatzflächen beauftragt. Hierbei wird auch
die Nutzung von Ökopoolflächen geprüft. Bei einer Inanspruchnahme von Landesflächen
wird das Ministerium für Finanzen und der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA) durch den LHW beteiligt.
108
Maßnahmen der Landentwicklung können die Vorhaben der Hochwasservorsorge unterstützen, für die Hochwasservorsorge eigenständige Leistungen erbringen, ein gemeinsames Flächenmanagement für Hochwasservorsorge, Landwirtschaft und Naturschutz
durchführen und zur Akzeptanz gegenüber allen beteiligten Akteuren beitragen. Die Instrumente der integrierten ländlichen Entwicklung für einen nachhaltigen vorbeugenden
Hochwasserschutz umfassen die Moderation des Prozesses unter Einbindung aller Akteure sowie ein abgestimmtes Zusammenspiel der beteiligten Behörden von Wassermanagement und Landentwicklung. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Landentwicklung hat
„Strategische Lösungsansätze und Best-Practice-Beispiele zum Thema Hochwasservorsorge8“ zusammengetragen und veröffentlicht. Diese verdeutlichen, dass die Flurbereinigung als Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Dienstleister für eine integrierte
Entwicklung ländlicher Räume maßgeblich dazu bei trägt, miteinander konkurrierende
Landnutzungen zu entflechten, umweltverträglich zu lösen und eigentumsrechtlich zu
regeln.
Von den möglichen Flurbereinigungsverfahren sind für den Zweck der Hochwasservorsorge die vereinfachte Flurbereinigung und die Unternehmensflurbereinigung und unter
Umständen der freiwillige Landtausch geeignet. Diese Instrumente begleiten die Planung und Ausführung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie das Finanz- und Flächenmanagement. Die Landentwicklung, hier im Besonderen die Flurbereinigung,
schafft durch entsprechendes Fachwissen und integrierte Ansätze flexible, bedarfsorientierte und situationsbezogene Lösungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasservorsorge. Vorteile sind hierbei die zielgerichtete Landbereitstellung unter Beachtung agrarstruktureller Belange, die Minimierung der Flächeninanspruchnahme und Optimierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie ein integriertes und kosteneffizientes Handeln.
6.3.2.1 Überschwemmungsgebiete
Ein wesentliches Instrument der Hochwasservorsorge in der Fläche ist die Festsetzung
von Überschwemmungsgebieten. Damit verknüpft sind regelmäßig Verbote und Nutzungsbeschränkungen sowie die wasserrechtliche Genehmigungspflicht von Vorhaben
in diesen Gebieten.
Mit der Vorgabe der HWRM-RL, Gefahren- und Risikokarten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, werden künftig auch genauere Grundlagen für die Festsetzung der
Überschwemmungsgebiete geschaffen, so dass diese bei Bedarf ebenfalls angepasst
werden können.
Im April 2014 wurde dem LVwA vom LHW ein Komplettdatensatz aller im Zuge der Umsetzung der Stufe 2 der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ermittelten Flächen für
ein HQ100 im Land Sachsen-Anhalt übergeben. Darin sind auch die vorläufig über Arbeitskarten gesicherten Überschwemmungsgebiete der folgenden Gewässer enthalten.
8
http://www.landentwicklung.de/fileadmin/sites/Landentwicklung/Dateien/Publikationen/2014Hochwasservorsorge22.pdf
109
Es wird angestrebt, die Festsetzungsverfahren bis zu den nachfolgend genannten Terminen abzuarbeiten:
Gewässer
Biese
Havel
Liethe
Milde
Milde (2. Ordnung)
Schwarze Elster
Secantsgraben
Selke
Uchte
Uchte (2. Ordnung)
Untere Milde
Zehrengraben
Geplanter Abschluss des
Festsetzungsverfahrens:
Juni 2016
Dezember 2015
Dezember 2016
Juni 2016
Juni 2016
Februar 2016
Juni 2016
Juni 2016
April 2016
April 2016
Juni 2016
Mai 2016
Tabelle 6: Überschwemmungsgebiete im Festsetzungsverfahren
Für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten außerhalb der in Umsetzung der
Hochwasserrisikomanagemet-Richtlinie ermittelten Risikogebiete ist es gem. § 76 Abs.
2) WHG grundsätzlich nicht erforderlich, ein Hochwasserereignis bestimmter Jährlichkeit
zugrunde zu legen. Dies trifft auch auf die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt zu, die sich außerhalb der ermittelten Risikogebiete bzw. nicht
an ermittelten Risikogewässern befinden zu. An diesen Gewässern kann insbesondere
aus Gründen mangelnder Datenverfügbarkeit im Regelfall keine Modellierung zur Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets durchgeführt werden. Die Festsetzung solcher
Überschwemmungsgebiete kann nur aufgrund bestehender Arbeitskarten und dem Abgleich von Informationen aus vergangenen Hochwasserereignissen erfolgen.
6.3.2.2 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz
Im Landesentwicklungsplan (LEP) und in den Regionalen Entwicklungsplänen sind Vorranggebiete für Hochwasserschutz festgelegt, die als Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind.
Als Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind:


Überschwemmungsbereiche ausgewählter Gewässer,
vorhandene und geplante Flutungspolder,
110


hinter dem Deich gelegene Gebiete an Elbe, Havel, Mulde und Schwarzer Elster,
die durch Deichrückverlegung wieder als Überschwemmungs- und Hochwasserrückhaltegebiete hergestellt werden sollen und
Stauflächen von vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken festgelegt.
Vorranggebiete geben bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen Priorität und schließen andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet aus, soweit
diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind, § 8 Abs. 7
Satz 1 Nr. 1 ROG.
Darüber hinaus hat die Regionalplanung die Aufgabe, die Gebiete mit potentiellem
Hochwasserrisiko, die beim Öffnen oder Versagen von Hochwasserschutzanlagen und
bei deren Überströmen bei Extremhochwasser überschwemmt werden können, als Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz auszuweisen und ggf. anzupassen. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in diesen Gebieten sind so zu gestalten, dass Schäden durch Hochwasser nicht eintreten oder so gering wie möglich gehalten werden. Vorbehaltsgebiete sind ihrem Charakter nach Grundsätze der Raumordnung und als solche
von öffentlichen Stellen bei nachfolgenden Abwägungs- und Ermessensentscheidungen
zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (Ziel 126 LEP).
6.3.2.3 Schadstoffkonzept und Sedimentmanagementkonzept
Das Hochwasserrisikomanagement hat in erster Linie den Schutz von Menschen und
Sachwerten vor enormen Wassermengen zum Ziel. Doch auch durch Hochwasserereignisse ausgelöste qualitative Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit bergen Risiken für Mensch und Umwelt. Dazu gehören insbesondere die Verlagerung schadstoffbelasteter Sedimente und deren Ablagerung in den Gewässerrandbereichen und Auen.
Da die aktuellen chemischen Qualitätsprobleme der Elbe und ihrer relevanten Nebenflüsse vorrangig durch Schadstoffanlagerungen an Sedimenten und Schwebstoffen begründet sind, wurde in den Fachgremien der IKSE und der FGG Elbe ein elbeweites
Sedimentmanagementkonzept entwickelt. Das Konzept ist im Internet9 zu finden.
Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme, eine Zustandsbewertung und eine detaillierte
Analyse der Risiken für überregionale Handlungsziele, die von der partikulären Schadstoffbelastung und den Defiziten im Sedimenthaushalt der Elbe und ihrer Nebenflüsse
ausgehen. Darauf aufbauend wurden Handlungsempfehlungen zur Verringerung der
Schadstoffbelastung der Sedimente und zur Herstellung eines ausgeglichenen Sedimenthaushalts erarbeitet.
9
http://www.fgg-elbe.de/hintergrundinformationen.html
111
In Sachsen-Anhalt wurde 2009 die Entscheidung getroffen, ein Sedimentmanagementkonzept für die wichtigsten Gewässer des Landes aufzustellen. Dieses landesweite
Konzept bildete eine wesentliche fachliche Grundlage für das elbeweite Sedimentmanagementkonzept. Es ist in das Schadstoffkonzept des Landes integriert, das die Aktivitäten zur Ableitung von Maßnahmen in schadstoffbelasteten Gewässern im Zuge der
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie beschreibt.
Zur Untersetzung der im elbeweiten Sedimentmanagementkonzept enthaltenen Handlungsempfehlungen werden seit 2014 die Maßnahmenvorschläge in Sachsen-Anhalt
umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Beseitigung von Altsedimentdepots im Einzugsgebiet der Saale, zum Feinsedimentmanagement im Muldestausee
sowie zur Sanierung und Reduzierung von Punktquellen und Altlasten. Die Zielstellung
dieser sedimentspezifischen Maßnahmen besteht in der Minderung einer partikelgebundenen Schadstoffverlagerung in die Gewässer oder einer Umverlagerung innerhalb der
Gewässer, welche vorrangig bei Hochwasserereignissen zu besorgen sind. Auch gilt es
Nutzungseinschränkungen infolge von hochwasserbedingten Schadstoffverlagerungen
in Überschwemmungsbereiche vorzubeugen bzw. diese zu minimieren. Damit sind diese
Maßnahmen auch für das Hochwasserschutzkonzept 2020 relevant. Wesentliche Anknüpfungspunkte zwischen Hochwasserschutzkonzept und Sedimentmanagementkonzept sind in diesem Zusammenhang:





Sicherung bzw. Beseitigung von Schadstoffquellen an Gewässern bzw. in Überschwemmungsbereichen von Gewässern
Sicherung bzw. Beseitigung von sedimentgebundenen Schadstoffdepots in Gewässern
Optimiertes Feinsedimentmanagement an technischen Bauwerken im Gewässer
(z. B. Staustufen)
Prüfung von sedimentspezifischen Wirkungen bei der Errichtung bzw. beim
Rückbau von Hochwasserschutzeinrichtungen
Beachtung der Lage von bekannten bzw. vermuteten Schadstoffdepots bei der
Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und Bewertung deren Wirkung im
Hochwasserfall
Infolge jahrzehntelanger Ablagerung belasteter Sedimente auf den Überschwemmungsflächen insbesondere von Elbe, Mulde und Saale können teilweise erhöhte Schadstoffgehalte im Boden vorliegen. Auf Grünland mit erhöhten Bodenschadstoffgehalten kann
es unter anderem durch die Verschmutzung des Erntegutes oder durch die Aufnahme
von Bodenmaterial zu einem Schadstoffeintrag in die Nahrungskette von Tier und
Mensch kommen. Nach Überflutungen ist mit verschmutzten Pflanzenaufwüchsen zu
rechnen, die die zulässigen Schadstoffhöchstgehalte nach Futtermittelrecht überschreiten können. Das Merkblatt zur Landwirtschaftlichen Nutzung von Flussauen in Sachsen-
112
Anhalt10 steht im Internet zum Download bereit. Der in dem Merkblatt genannte Maßnahmenkatalog zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte11 ist auch im Internet verfügbar.
6.3.3 NATÜRLICHER WASSERRÜCKHALT UND RÜCKGEWINNUNG VON RETENTIONSRÄUMEN
Neben der räumlichen und zeitlichen Verteilung des Niederschlages und der Abtauprozesse von Schneedecken ist die Speicherwirkung des Einzugsgebietes, besonders des
Hochwasserentstehungsgebietes, durch Boden, Bewuchs, Gelände und Gewässernetz
maßgebend für die Höhe des Hochwassers.
Durch eine Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsflächen, den Gewässerausbau und
eine nicht angepasste landwirtschaftliche Nutzung ist in der Vergangenheit das natürliche Wasserrückhaltevermögen regional verringert worden. Als Folge davon fließt dort
mehr Niederschlagswasser oberflächig ab und verschärft die Hochwassersituation.
Für eine nachhaltige Hochwasservorsorge sind deshalb Maßnahmen zur Erhaltung und
Reaktivierung der natürlichen Wasserspeicherung unerlässlich. Diese Maßnahmen sind,
soweit sie Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Bodennutzung haben unter Einbeziehung der Betroffenen zu entwickeln.
Ferner bestehen für Siedlungsgebiete Anforderungen an die Rückhaltung von Niederschlagswasser. Die zulässige Einleitungsmenge von versiegelten Flächen ist demnach
nicht höher als der Abfluss von unversiegelten Flächen.
Die Durchsetzung eines entsprechenden Hochwasserflächenmanagements ist nicht nur
Aufgabe der Fachbehörden. Vielmehr trägt die Gesellschaft als Ganzes Verantwortung.
Ein ausgewogenes Verhältnis von gesicherter Nutzung und natürlichem Hochwassergeschehen ist anzustreben.
Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, bei der Aufstellung und Bestätigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auch die Erfordernisse der Hochwasservorsorge
und des Hochwasserschutzes in die Abwägung einzubeziehen.
6.3.3.1 Forstwirtschaftliche Bodennutzung
In den Auen und Flussniederungen gibt es bedeutende Waldvorkommen. In SachsenAnhalt liegen 31.740 ha Wald in Flussauen. Diese Gebiete sind vor Waldflächenverlusten beispielsweise durch infrastrukturelle Inanspruchnahmen zu schützen.
10
http://www.llfg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/
Dokumente/mb_bwempfehl_flussaue_endfass.pdf
11
http://www.llfg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/
Dokumente/labo_4_03.pdf
113
Hier dient der Wald zwischen dem Wasserlauf und dem Deich bzw. Hochufer dem
Hochwasserrückhalt. Die Weich- und Hartholzaue vermindert die Abflussgeschwindigkeit
und bewirkt so eine Hochwasserscheitelsenkung im Unterlauf. Deiche werden durch den
Wald vor Beschädigungen durch Treibeis und Treibgut geschützt. Dabei wird der Retentionsraum gegenüber Offenland nur um 0,3 % durch das Holzvolumen vermindert,
denn alte, geschlossene Eichen- und Eschenwälder haben eine Bestandesgrundfläche
von etwa 30 m²/ha.
Zur Sicherung des grundsätzlich positiven Einflusses des Waldes auf die hydrologischen
Gegebenheiten und zur Minderung der Hochwassergefahren ist es notwendig, die diesbezüglichen Waldfunktionen im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung zu erfassen,
die Schutzfunktionen, auch unter sich verändernden Klimabedingungen, zu erhalten und
diese gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Im Rahmen des forstwissenschaftlichen Programms zur Naturwaldzellenforschung können zusätzlich grundsätzliche Erkenntnisse zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
abgeleitet werden. Da Waldflächen - verglichen mit Offenland - die Fähigkeit besitzen,
auf gleicher Fläche mehr als die doppelte Wassermenge zu speichern, kommt auch der
Waldmehrung in geeigneten Bereichen eine Bedeutung für den Hochwasserschutz zu.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Rückverlegung von Deichen zur Schaffung
von größeren Retentionsflächen positiv zu bewerten. Erhöhte Aufmerksamkeit ist dem
Waldumbau in hochwassergefährdeten Gebieten zu widmen. So ist im Landeswald bis
zum Jahr 2020 ein Umbau von Pappel-Reinbeständen vorgesehen. Zur Erhöhung der
Stabilität von Auenwäldern im Landeswald sind im gleichen Zeitraum Waldpflegemaßnahmen auf ca. 1.500 ha Fläche beabsichtigt.
Eine nicht unwesentliche Bedeutung kommt auch der Beratung und Unterstützung von
Waldbesitzern durch Forstbehörden und das Landeszentrum Wald sowie einer engen
Zusammenarbeit mit den für Hochwasserschutz verantwortlichen Behörden und Institutionen zu.
6.3.3.2 Landwirtschaftliche Bodennutzung
Im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung
sind die Landwirte zur Vorsorge und zum Schutz der Böden verpflichtet. Landwirte müssen des Weiteren bei Inanspruchnahme von bestimmten EU-Zahlungen Mindestanforderungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand einhalten, die in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) festgelegt sind und kontrolliert sowie im Falle von festgestellten Verstößen sanktioniert werden. Der aktuelle Stand ist in einer Informationsbroschüre im Internet12 veröffentlicht.
12
www.elaisa.sachsen-anhalt.de, unter“Formulare/Informationen“, „Information GAB und Cross Compliance(CC)“
114
Die Vorgaben zur Erosionsvermeidung, Erhaltung der organischen Substanz im Boden
und zum Schutz der Bodenstruktur, zum Erhalt von Landschaftselementen sowie zum
Schutz von Dauergrünland insbesondere in Überschwemmungsgebieten wirken sich
positiv auf den Hochwasserschutz aus.
Die in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) definierten
Mindestanforderungen in Bezug auf den Erosionsschutz sind auf den ausgewiesenen
erosionsgefährdeten landwirtschaftlich genutzten Flächen (s. Abbildung 32) einzuhalten.
Abbildung 32: Wassererosionsgefährdungsklassen nach den CC-Vorgaben berechnet
Einen Überblick über Anzahl und Flächenumfang der Feldblöcke gibt Tabelle 7.
Anzahl Feldblöcke
Fläche Feldblöcke
Ackerland
Landwirtschaftliche
Fläche
Ackerland
Landwirtschaftliche
Fläche
CCWasser1
ca. 4.020
(5,2%)
ca. 6.710
(8,6%)
ca. 73.090 ha
(6,3%)
ca. 82.260 ha
(7,1%)
CCWasser2
ca. 1.570
(2,0%)
ca. 5.800
(7,4%)
ca. 14.970 ha
(1,3%)
ca. 30.250 ha
(2,6%)
Tabelle 7: Betroffenheit der Feldblöcke von der Einstufung in die Gefährdungsklassen (Quelle: MLU,
Referenz für das Antragsjahr Agrarförderung 2015)
115
Schäden durch wild abfließendes Wasser und Erosion treten vor allem unter sehr extremen Bedingungen auf und führen zu Schäden an den landwirtschaftlichen Nutzflächen
und Infrastrukturen sowie zu unerwünschten Stoffeinträgen z.B. in Gewässer und Ortslagen. Eine wesentliche Ursache ist, wenn extreme Witterungssituationen insbesondere
auf frisch bestellte Böden treffen, die keine optimale Bodenstruktur und –bedeckung
aufweisen, in wenig strukturierten Agrarlandschaften liegen und mit Defiziten in der Landeskultur zusammentreffen. Bodenschonende Anbauverfahren sind wichtige landwirtschaftliche Maßnahmen zur Vorsorge. Ein durch die Universität Halle federführend
durchgeführtes Monitoring ergab, dass ein guter mittlerer Erosionsschutz auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen erreicht wurde (Abbildung 33 und Abbildung 335). Dies
ist u.a. auf die breite Anwendung des Mulchsaatverfahrens, welches als Agrarumweltmaßnahme gefördert wurde, zurückzuführen (s. Abbildung 35). Es wird mittlerweile auf
ca. 50% des Ackerlandes praktiziert (Landwirtschaftszählung 2010) und zählt damit zu
den etablierten Verfahren. Im neuen Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raumes
2014-2020 wird es daher nicht mehr angeboten. Stattdessen wird ein neues Verfahren,
Direktsaat- und Direktpflanzverfahren in allenfalls streifenweiser Bearbeitung, mit der
Zielrichtung Erosionsschutz auf Ackerland mit sehr hoher und hoher potenzieller Windund Wassererosionsgefährdung in der festgelegten Gebietskulisse des Landes gefördert.
Abbildung 33: langjähriger mittlerer Bodenabtrag 2005
Abbildung 34: langjähriger mittlerer Bodenabtrag 2012
116
Abbildung 35: Verbreitung des Mulchsaatverfahrens periodisch in den Jahren 2008-2013
Die positiven Auswirkungen insbesondere auf die Infiltrationsrate und die Verringerung
des Oberflächenabflusses zeigt der Vergleich verschiedener Bodenbearbeitungsformen
in Tabelle 8. Die Niederschlagsintensität betrug 0,7 mm/min über 60 Minuten (Schmidt
W., 2001).
Bodenbearbeitung
Bedeckungsgrad [%]
Humusgehalt [%]
Aggregatstabilität %]
Infiltrationsrate [%]
Abfluss [l/m2]
Bodenabtrag [g/m2]
konventionell
1
2
30,1
49,4
21,2
317,6
Konservierend
mit Mulchsaat
30
2,6
43,1
70,9
12,2
137,5
Direktsaat
70
2,5
48,7
92,4
3,2
33,7
Tabelle 8: Vergleich verschiedener Bodenbearbeitungsverfahren in Bezug auf Infiltrationsrate und
Abfluss
Die Analyse der Schadereignisse z.B. im Pilotvorhaben Riestedt zeigt, dass neben der
Optimierung der Anbauverfahren die Landeskultur zum vorsorgenden Boden- und
Hochwasserschutz zu verbessern ist. Eine befriedigende Gesamtlösung zur Minderung
des Gefahrenpotentials lässt sich oftmals nur in Verbindung mit ingenieurtechnischen
117
Maßnahmen erreichen. Ein Restrisiko bleibt, so dass andere Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden müssen.
Das Land hat 2014 den Beratungsleitfaden Bodenerosion und Sturzfluten veröffentlicht13.
Anliegen dieses Leitfadens ist die Sensibilisierung und Information der Landwirte, Bürger
und Kommunen im ländlichen Raum über Gefahren, Vorsorgemöglichkeiten und Vorsorgepflichten. Er soll Hilfestellung für eine standort- und situationsgerechte Risikoanalyse
und die Ableitung von abgestimmten, geeigneten Vorsorgemaßnahmen mit möglichst
einfachen Mitteln geben. Es wird das Ziel verfolgt, vorrangig eine Verbesserung des
Rückhalts der Niederschläge in der Landschaft und des Bodenmaterials auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu erreichen. Durch diese Vermeidung am Entstehungsort sollen die darüber hinaus erforderlichen Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen und
die damit verbundenen Folgekosten insbesondere im Siedlungsbereich möglichst gering
gehalten werden. Im Ergebnis kann aber auch weiterer Handlungsbedarf für vertiefende
Untersuchungen oder die Anwendung anderer Instrumente deutlich werden, der in der
Regel durch die lokalen Akteure nicht allein zu bewältigen ist. Letztendlich soll die Eigenvorsorge und Zusammenarbeit auf lokaler Ebene gestärkt werden.
Mit Beschluss des Landtages vom 18.10.2012 ist das Erosionsschutzkonzept des Landes als ein regionales und standortbezogenes Instrument der Risikominderung im Rahmen der Anpassungsstrategie an den Klimawandel weiterzuentwickeln. Dies soll über
Planungs-, Förder- und Vollzugsinstrumente unterstützt werden.
Die Förderung neuer bodenschonender Anbauverfahren und die Stärkung des Zwischenfruchtanbaus zur Verbesserung der Bodenbedeckung und -struktur ist Bestandteil
des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt
2014-2020. Neu aufgenommen in die ELER-Förderung ab 2014 wurde die Investitionsförderung zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen mit dem vordergründigen Ziel
der Verminderung von Bodenerosion auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Über Maßnahmen der Flurneuordnung sollen Hochwasser- und Bodenschutz befördert
werden, insbesondere wenn für die Umsetzung Eingriffe in bestehende Strukturen erforderlich sind.
Die Weiterentwicklung bodenschonender und wassersparender Anbauverfahren, die
Verbesserung der Wissensbasis und die Vermittlung neuer Erkenntnisse ist wichtige
Aufgabe der Landwirtschaftsbehörden in Zusammenarbeit mit den für Boden- und
Hochwasserschutz zuständigen Behörden. Für die Flächennutzung in den Risikoeinzugsgebieten und in zukünftig bereitzustellenden Polder- und Retentionsräumen sind
Bewirtschaftungskonzepte wesentliche Instrumente, um die Betroffenheit für die Flächennutzer und Kosten für die Allgemeinheit möglichst gering zu halten.
13
www.mlu.sachsen-anhalt.de/nc/service/publikationen/publikationen-des-mlu/
118
6.3.3.3 Schutz von Dauergrünland
Seit diesem Jahr erhalten Landwirte einen Teil der Flächenprämien für dem Klima- und
Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Greening). Eine Komponente
ist die Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands. Mit dem DirektzahlungenDurchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 hat der Gesetzgeber das Dauergrünland in FFHGebieten zu umweltsensiblem Dauergrünland erklärt. Hierfür gelten besondere Bedingungen wie ein generelles Pflug- und Umbruchverbot.
Vor allem folgende Regelungen kommen seit 01.01.2015 zur Anwendung:




Mindestbewirtschaftungsauflagen (z. B. mind. 1 x pro Jahr mähen oder beweiden)
Genehmigungspflicht eines / jedes beabsichtigten Dauergrünland-Umbruchs außerhalb von FFH-Gebieten
Sicherstellung des Anteils an Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlich
genutzten Fläche in der Region (Bundesland)
Rückumwandlung oder Wiederanlage des umgebrochenen Grünlandes ab Überschreiten einer 5%-Schwelle im Vergleich zum Referenzjahr 2012
6.3.3.4 Gewässerentwicklung
Fließgewässer werden in ihrer Entwicklung vom Abflussregime regelmäßig wiederkehrender Hochwasserereignisse geformt. Dieses hydromorphologische „Gleichgewicht“
entspricht der natürlichen Abflussenergie in Laufentwicklung, Bettbreite, Erosion und
Akkumulation. Jedes Fließgewässer hat die Tendenz, diesen Zustand während der größeren Hochwasserereignisse wieder auszuprägen. Diese regenerativen Prozesse der
Gewässerentwicklung sollten nach Möglichkeit zur natürlichen Restrukturierung der Gewässerbetten im Sinne eines „guten ökologischen Zustands“ genutzt werden.
Einengungen, Laufverkürzungen oder Verbauungen stehen dieser Hochwasserenergie
entgegen. Sie sind deshalb labil und werden ohne kontinuierliche Ausbesserung und
Unterhaltung wieder zerstört. Technischer Wasserbau ist nur dort notwendig, wo Urbanisierungsgrad, Infrastruktureinrichtungen, sowie landwirtschaftliches Produktionspotential
oder Nutzungen wie beispielsweise Schifffahrt dies erfordern und ein angemessener
Nutzen die wiederkehrenden Baukosten rechtfertigt. In allen anderen Fällen ist der natürliche Gleichgewichtszustand der Gewässerentwicklung nach einem Hochwasserereignis die nachhaltigere, die funktionstüchtigere und wirtschaftlichere Alternative.
In kleinen Fließgewässern haben unnatürlich enge Gewässerprofile typunspezifische
Habitatstrukturen und verarmte Biozönosen zur Folge. Bei starkem Hochwasser wird
das gesamte Sohlsubstrat bewegt und verlagert; es gibt wenige Rückzugsmöglichkeiten
für das Überleben von Restpopulationen. Eine Wiederbesiedlung solcher Gewässer
dauert entsprechend lang. Naturnahe Gewässerbetten oder sich nach Hochwasser
strukturell neu entwickelte Gewässer ufern frühzeitig aus und bieten durch die hydrauli-
119
sche Entlastung sowohl im Gewässerbett als auch in den Uferbereichen und Auen eine
Vielzahl von Rückzugsräumen. Die Biozönosen solcher Gewässer regenerieren sich
innerhalb kurzer Zeiträume und indizieren meist den „guten ökologischen Zustand“,
wenn nicht stoffliche Belastungen entgegenwirken.
An den großen eingedeichten Flüssen und Strömen können die erheblichen Überschwemmungsgebietsverluste aus bekannten Gründen nicht überall und nicht vollständig rückgängig gemacht werden. Rückhaltemaßnahmen wie gesteuerte Polder werden
erfolgreich genutzt, um kurzzeitige Hochwasserspitzen zu kappen. Bei lang anhaltenden
Flutwellen sind sie nur begrenzt wirksam und bringen vorrangig hydraulische Entlastung.
Verbesserungen für den „guten ökologischen Zustand“ sind prinzipbedingt eher gering
bis gar nicht zu erwarten.
Deichrückverlegungen schaffen Raum für Hochwasser und gleichzeitig günstige Voraussetzungen für natürliche Habitatstrukturen im Sinne des „guten ökologischen Zustands“. Sie tragen zudem zu einer Abflussverzögerung bei. Insbesondere im Biosphärenreservat Mittelelbe sind sie ein auenökologisches Erfordernis. Mehrfachnutzen haben
Deichrückverlegungen z.B. bei Aufweitungen hydraulischer Engstellen, bei der Steuerung von Tiefenerosionen, beim Geschiebehaushalt sowie bei ungünstigen Baugrundverhältnissen. Mit diesen Maßnahmen können in vielen Fällen gleichzeitig morphologische Verbesserungen und Revitalisierungen im Gewässerbett und in der Aue erreicht
werden. Flutmulden oder Nebenrinnen entlasten bei Hochwasser das Hauptgerinne von
der Tiefenerosion und schaffen zusätzlich ökologisch wirksame Strukturen und Refugialräume.
Viele vom Hochwasser geschaffene morphologische Veränderungen im Sinne einer
Gewässerentwicklung können als hydromorphologische Maßnahmen zur Umsetzung der
EG-WRRL eingestuft werden. Sofern nicht unvermeidliche Restriktionen entgegenstehen, sollten diese belassen oder auch weiterentwickelt werden. Dies trifft insbesondere
auf derartige Entwicklungen außerhalb urbaner Räume zu. Innerhalb bebauter Gebiete
und bei Gefährdung der bestehenden Infrastruktur besitzt die Sanierung von Hochwasserschäden an den Fließgewässern Vorrang. Die in den darüber hinaus entwickelbaren
Bereichen eingesparten Ausbau- und Unterhaltungskosten sollten gegebenenfalls in die
Bereitstellung von Entwicklungsräumen investiert werden.
Die Bereitstellung angemessener Entwicklungsräume für die Wiederherstellung eines
hydromorphologischen Gleichgewichts der Fließgewässer ist eine der vordringlichsten
Aufgaben der Wasserwirtschaft. Dafür sind entsprechende Strategien, Instrumente und
Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Betreffs solcher Handlungsoptionen sollen nachfolgend einige Beispiele angeführt werden, welche insbesondere Folge und Schlussfolgerung aus Entwicklungen nach den
Extremhochwassern der vergangenen Jahre sind:
 Mulde: An der Mulde unterhalb der Landesgrenze zu Sachsen (unterhalb Bad Düben)
entwickelte sich im letzten Jahrzehnt ein Uferabbruch in großem Ausmaß. Eine Ufer-
120
sicherung wird in weiteren Bereichen aus ökologischen Gründen nicht vorgenommen.
In begrenzten Teilbereichen sind nach dem Junihochwasser 2013 aber Auswirkungen
auf den Mulderadweg zu verzeichnen. Hier ist über begrenzte Schadensbehebungen
oder andere geeignete Maßnahmen noch zu befinden.
 Trübengraben: Im Trübengraben unterhalb des Klietzer Sees waren massive Hochwasserschäden nach dem Junihochwasser 2013 zu verzeichnen, die insbesondere
im Bereich von Bauwerken wie Brücken, Siele, Schöpfwerke und Wehre beseitigt
werden mussten bzw. noch beseitigt werden müssen. Im Bereich von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird allerdings zurzeit geprüft, welche Schäden unbedingt zu beseitigen sind und welche unter dem Aspekt der morphologischen Veränderungen belassen werden können (speziell im Bereich zwischen Schönfeld und Jedderitz).
 Schwarze Elster: In der Schwarzen Elster sind nach den vergangenen Elbehochwasserereignissen und durch Auswirkungen der Sommerhochwasser der Schwarzen Elster in den vergangenen Jahren im Mündungsbereich zur Elbe/oberhalb der Mündung
einige größere Uferabbrüche zu verzeichnen, welche aufgrund der vorhandenen Flächen und der Nutzungsstruktur aus ökologischen Gründen belassen werden können.
Darüber entwickelt sich die Situation im Bereich „Hinterer Kienberg“/ oberstrom Gorsdorf-Hemsendorf derart, dass die Schwarze Elster eigendynamisch eine hydraulische
Verbindung zu einem in der rezenten Überflutungsaue vorhandenem Altarm herstellt.
Diese Entwicklung sollte ebenfalls aus genannten Gründen belassen und beobachtet
werden.
Darüber hinaus sind diverse Beispiele aus anderen Einzugsgebieten bekannt, welche
bei erster Betrachtung zumeist einen lokalen, räumlich begrenzten Charakter tragen,
nichtsdestotrotz aber erhebliche Auswirkungen sowohl auf die wünschenswerte Gewässerentwicklung als auch auf die Aufwendungen für Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung tragen. Dabei sei z.B. auf kleinräumige und häufig auftretende Schäden an
den Gewässern des Vorharzes wie Ilse, Bode und Holtemme hingewiesen.
Die bei geänderten Herangehensweisen einer künftigen Hochwasserschadensbehebung
erreichbaren Synergieeffekte zwischen einer nachhaltigen und hydraulisch vernünftigen
Gewässerunterhaltung/ Gewässerausbau sowie einer ökologisch erforderlichen Gewässerentwicklung gilt es in der Zukunft zu nutzen.
Bei der Aufstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird gezielt geprüft, an welchen Standorten eine natürliche Restrukturierung der Gewässer im Einklang mit den
Nutzungen möglich ist.
6.3.3.5 Deichrückverlegungen
Ausgehend von Zielstellungen zur Umsetzung eines zeitgerechten Hochwasserschutzes
wurden im Land bereits ab 1993 Standortbetrachtungen für Deichrückverlegungen
(DRV) durchgeführt. Primär ist im Sinne des Hochwasserschutzes zu hinterfragen, ne-
121
ben den durchaus auch positiven Effekten für den Natur- und Artenschutz, welche Effekte Deichrückverlegungen regional und überregional bei bestimmten Hochwasserereignissen bewirken. Der Bericht BfG-1542 (P) der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG,
2006) befasste sich genau mit dieser Problematik unter Beachtung aller geplanten DRV
an der Elbe. Als Fazit wurde hier zusammengefasst:
„Wenn alle vorgesehenen Rückhalteräume gemäß Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe
der IKSE realisiert werden, lassen sich Scheitel extremer Hochwasser der Elbe mit einem Zeitlauf, wie 2002, nahezu überall deutlich wirksam abmindern. Im Falle von Elbehochwassern mit langen Wellenscheiteln, wie 2006, sind die erzielbaren Wirkungen auf
Scheitelwasserstände fernab der zu schaffenden Rückhaltungen besser als im unmittelbaren Nahbereich der Maßnahmen.“ 14
Hieraus wird deutlich, dass nur eine Summe von Einzelmaßnahmen im Gesamtsystem
positive Wirksamkeiten entfalten kann. Gerade deshalb ist in diesem Punkt auch eine
länderübergreifende Zusammenarbeit bis hin zur Umsetzung des nationalen Hochwasserschutzprogramms notwendig.
Das Land wird weiter konsequent an der Planung und Umsetzung von Deichrückverlegungsmaßnahmen arbeiten. In dieser Konzeption sind 2 neue Maßnahmen an der
Elbe, die Deichrückverlegung Schützberg und die Deichrückverlegung Buro, aufgenommen worden.
Deichrückverlegungen führen zum Entzug bisher deichgeschützter Flächen, die unterschiedlichen Nutzungen unterliegen. Einen hohen Anteil bildet in der Regel die landwirtschaftliche Nutzung. Es sind daher immer Interessenskonflikte gegeben. Betroffene Nutzer von landwirtschaftlichen Flächen werden in den Prozess der Auswahl von Standorten für Deichrückverlegungen einbezogen. Letztendlich ist eine Abwägung aller o. g.
Belange erforderlich. Hieraus ergeben sich von der ersten Planung bis zur abgeschlossenen Umsetzung oftmals lange Zeiträume, die immer wieder einer Anpassung bedürfen. Neben dem Flächenentzug spielen die sich einstellenden Grundwasserverhältnisse
nach einer DRV, die Verträglichkeit der Vegetation mit künftigen Überflutungen und/oder
neuen Grundwasserverhältnissen eine große Rolle. Auch die Belange des Denkmalschutzes insbesondere in Bezug auf archäologische Kulturdenkmale sind zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 3.3.6). All diese Sachverhalte müssen in den Planungen berücksichtigt werden und erfordern ggf. ergänzende Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden bzw. -beeinträchtigungen bei Deichrückverlegungen.
Alle hier enthaltenen Maßnahmen werden grundsätzlich als umsetzbar gesehen, dienen
einer Verbesserung des Hochwasserschutzes und sind unter Berücksichtigung aller
Rahmenbedingungen als wirtschaftlich einzuschätzen. Bezüglich des Flächenbedarfs
wird auf die Ausführungen in Abschnitt 6.3.2 zur Flächenvorsorge verwiesen. In diesem
Rahmen wird auch stets die Begleitung der Maßnahmen durch Flurneuordnungsverfahren geprüft.
14
Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde, Bericht BfG-1542
122
Gewässer
DRV-Maßnahme
Kosten
[Mio. €]
Fläche
neu
[ha]
Deich- Deichlänge
länge
Voraussichtlicher
vorh.
neu Umsetzungs-
[km]
[km]
beginn
Sachau-Priesitz
Elbe
6,10
210
4,6
3,4
Mauken-Klöden
Elbe
3)
24
1,5
1,2
Elbe
4,03
244
3,9
2,5
2020
Elbe
4,50
212
2,3
1,5
2014
Elbe
6,23
270
6,4
4,7
2018
Elbe
3,30
97
2,4
2,1
2018
Elbe
(24,80)
600
5,7
7,0
2009
Hohenwarthe
Elbe
1,00
60
2,0
1,1
2017
Klietznick
Elbe
1,30
102
1,9
0,6
2017
Sandau-Süd
Elbe
6,90
124
4,3
3,4
2017
Sandau-Nord
Elbe
6,10
50
3,3
2,8
2014
Altjeßnitz
Mulde
3,00
72
2,1
2,3
2016
Raguhn-Retzau
Mulde
4,60
60
5,4
4,3
2016
Törten
Mulde
2,85
34
1,5
1,1
2015
Wöplitz/Kümmernitz
Havel
0,10
58
4,5
-
2018
Hemsendorf
Schwarze
Elster
Schwarze
Elster
1,25
390
2,5
0,5
2020
4,0
118
2,9
4,4
2020
80,06
2.725
57,20
42,90
Schützberg
(neu)
Gatzer Bergdeich
(Vockerode) 1)
Buro
Klieken
Lödderitzer Forst
Löben-Meuselko
Summe
2)
2020
2017
Kofinanzierung aus LIFE Projekt mit Umweltstiftung WWF Deutschland 1,83 Mio. €
Konfinanzierung durch Bundesamt für Naturschutz 18,6 Mio. € und Umweltstiftung WWFDeutschland 2,5 Mio. €, ohne Kosten für das Schöpfwerk (1,8 Mio. €)
3) Kosten bereits in der Sanierung des Deiches Klöden enthalten
1)
2)
Tabelle 9: Geplante und in Realisierung befindliche Deichrückverlegungen
123
Abbildung 36: geplante/ in Umsetzung befindliche DRV im Land Sachsen-Anhalt
124
Ein Kernstück bildet die sich bereits in Umsetzung befindliche Deichrückverlegung Lödderitz, welche 2017-2018 zum Abschluss kommen soll. Mit 600 ha Zuwachs an Retentionsfläche stellt diese Maßnahme des seit 1994 von der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe entwickelten Naturschutzgroßprojektes „Mittlere Elbe“ die größte Deichrückverlegung im Land dar, wobei 75 % der Kosten vom Bund, 10 % vom Land und
15 % durch den WWF Deutschland finanziert werden. Im Zeitraum bis einschl. 2017 sind
noch ca. 30 % der Deichtrasse herzustellen. Das Schöpfwerk Lödderitz soll bis Ende
2015 fertig gestellt sein.
Die ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Biosphärenreservatsverwaltung, dem WWF
Deutschland und der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz vorgesehene Deichrückverlegung
Gatzer Bergdeich wird bis 2017 abgeschlossen sein. Die Grundsicherung des Dammes
der BAB 9 als Rückverlegungstrasse ist abgeschlossen. Weitere Maßnahmen werden
erforderlich zur Absicherung eines DIN gerechten Freibordes von 1,0 m über BHW. Dies
soll mittels Spundwandeinbau sichergestellt werden. Da der Gatzer Bergdeich an
2 Stellen im Zuge des Hochwassers Juni 2013 gebrochen war und nicht wieder verschlossen wurde, ist diese Deichrückverlegung bereits wirksam. Weitere tangierende
Maßnahmen wie Teilsicherung des Dianenwalls und Überleitung der Klodde zum Kapengraben sollen bis Ende 2016 bzw. 2018 abgeschlossen sein.
Für die Deichrückverlegung Sandau Nord besteht folgender Zeitplan:
-Bau Deichkörper bis 12/ 2016
-Abschluss Deichneubau im 2. Quartal 2017
-Schlitzung des Altdeiches im IV. Quartal 2018
Für die Deichrückverlegung Sandau Süd ist es Ziel, bis Ende 2015 einen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten. Derzeit wird eine Bauzeit im Zeitraum 05/ 2018 bis 12/ 2019
als realistisch gesehen. Die Schlitzung des Altdeiches soll dann in 2021 erfolgen.
Aus heutiger Sicht ergibt sich für das Land ein Finanzierungsvolumen von
rd. 55,26 Mio. € für laufende und geplante Deichrückverlegungen im Land.
6.3.3.6 Flutungspolder an Elbe, Havel und Mulde
Flutungspolder stellen zusätzliche durch Deiche oder Hochufer geschützte Retentionsräume dar, welche bei definierten Hochwasserabflüssen gezielt geflutet werden und somit das HW-Geschehen entlastend durch Zwischenspeicherung beeinflussen können.
Nach einer Flutung wird die zügige Entwässerung der Polder unter Beachtung der entsprechenden hydraulischen Leistungsfähigkeit der Vorflut und anderer Faktoren angestrebt. Dabei sind ökologische Belange von großer Bedeutung (Vermeidung von Fischsterben).
125
Zur Wirksamkeit von gesteuerten Flutungspoldern existieren bereits mehrfach Untersuchungen. Auch das Hochwasser im Juni 2013 hat das Erfordernis von gesteuerten Flutungspoldern bestätigt.
Für die Flutung der Havelpolder bildet das sanierungsbedürftige Wehr Neuwerben von
der Elbe her das Einlasswehr. Der Sanierungsumfang konnte aufgrund vorangegangener Untersuchungen präzisiert werden (Wehrbrücke für 30 t Lasten, Wehrtafelhöhe und ausbildung, Tosbecken, Notverschlüsse, Steuerung). Derzeit wird von Kosten um
17 Mio. € für die komplette Wehrsanierung ausgegangen. Nach bauvorbereitenden
Maßnahmen wurde mit den Bauarbeiten zur Sanierung der Wehrbrücke als erster Bauabschnitt am 22.06.2015 begonnen. Dem folgen wird ab Oktober 2016 der Massivbau
und Stahlwasserbau Die Sanierung des Einlasswehrs Neuwerben an der Elbe bildet
eine prioritäre Maßnahme im länderübergreifenden Hochwasserschutz. Das Vorhaben
soll bis Ende 2018 abgeschlossen werden.
Zur Vergrößerung des Retentionsraumes an der Havelniederung ist geplant, den Deich
Wöplitz-Kümmernitz nach wasserrechtlichem Verfahren zu entwidmen und den Deich
Jedderitz zurückzuverlegen. Beide Vorhaben sind im Kapitel 6.3.3.5 Deichrückverlegungen aufgenommen.
Unter Punkt 5.1.4 wurde bereits die Bedeutung und Wirkung des Flutungspolders Rösa
dargestellt. Das Baurecht besteht mit Erlangung der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses seit Januar 2013. Die Umsetzung soll bis 2020 abgeschlossen sein.
Noch in 2014 erfolgte der Baubeginn an den HWS-Anlagen für die Ortslage am Rand
des Polders.
Für den Flutungspolder Axien-Mauken werden fortführende Betrachtungen, grundsätzliche Abwägungen, Aktivitäten zur Erlangung einer breiten Akzeptanz vor Ort notwendig
werden. Aus Sicht des Hochwasserschutzes ist die Wirksamkeit des Polders für Extremhochwasser durch vorangegangene Untersuchungen belegt. Die Bedeutung eben solcher steuerbaren zusätzlichen Retentionsräume ergibt sich aus einer nachweisbaren
Scheitelabsenkung und damit einer Reduzierung oder gar Vermeidung von Schäden für
Unterlieger bei Extremereignissen größer/ gleich HQ100. Im Zeitraum bis 2020 werden
zur Ausarbeitung entsprechender technischer Planungen bis hin zur Erstellung einer
Genehmigungsplanung Kosten von ca. 3,0 Mio. € anfallen.
Als neu aufgenommene Maßnahme ist der Flutungspolder Zielitz zu benennen. Mit einer
Fläche von rd. 7,0 km² können hier ca. 7,0 Mio. m³ steuerbarer Retentionsraum geschaffen werden. Nach ersten Kostenschätzungen ergibt sich ein Finanzbedarf von
6,1 Mio. €.
126
2 Axien-Mauken
Elbe
75,0 1.694
3 Zielitz
Ohre
Summe
6,1
520
700
106,1 2.914
6,0
7,12
19,6
2020
8,1 26,12
44,3
Nach 2020
9,5
7,0
2020
21,6 42,74
70,9
7,5
Geplante
Fertigstellung
Retentionsvolumen
(Mio m³)
25,0
Deichlänge
neu (km)
Mulde
Deichlänge
vorh. (km)
Fläche (ha)
gesch. Kosten
(Mio €)
Gewässer
lfd.
Flutungspolder
Nr.
Maßnahme
1 Rösa
Tabelle 10: Bau von Flutungspoldern in Sachsen-Anhalt
6.3.3.7 Potentielle Standorte für zusätzliche Retentionsräume
Im Betrachtungszeitraum dieser HWSK ist in Übereinstimmung mit der Zielstellung des
Nationalen Hochwasserschutzprogramms die Thematik der Suche und Schaffung weiterer Retentionsräume ein zentrales Anliegen. Nach dem Hochwasser im Juni 2013 wurden im Rahmen einer Studie an den Schwerpunktgewässern Elbe, Mulde, Saale und
Weiße Elster mögliche Standorte für die Schaffung von Retentionsraum untersucht. Diese Gewässer wurden gewählt, da aufgrund Ihrer Größe, Fließlänge und Hochwasserträchtigkeit zu erwarten ist, dass die Umsetzung der Maßnahmen nicht nur von lokaler
Bedeutung, sondern über den konkreten Standort hinaus scheitelmindernde Wirkung
zeigen. Die Gewässer Havel und Schwarze Elster wurden nicht einbezogen. Die dort
geplanten Maßnahmen haben jedoch Bestand.
In einer Dreiphasenbetrachtung, in der die Standorte auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Flächennutzungen, Schutzgebiete, Verkehrswege und Anlagen / Leitungen der
überregionalen Energieversorgung bewertet wurden, wurden eine Vielzahl von potentiellen Standorten von Poldern, Deichrückverlegungen und Maßnahmen der Bewirtschaftung von vorhandenen Retentionsräumen untersucht und einer Bewertung unterzogen.
Diese Untersuchung und ihre Ergebnisse bilden die Grundlage für eine gesamtgesellschaftliche Diskussion. Abbildung 35 verdeutlicht die Herangehensweise bei der Bearbeitung der Untersuchung.
Im Ergebnis der Standortsuche wurde ein Katalog mit 42 potenziell geeigneten Standorten an der Elbe, Mulde, Saale und Weißen Elster erarbeitet. Die in Sachsen-Anhalt bereits vorgesehenen Deichrückverlegungen und Flutungspolder, welche auch Bestandteil
der Hochwasserschutzkonzeption sind, wurden bei der Bewertung hinzugezogen und
bestätigt.
Eine genaue Berechnung der Wirkung der potenziellen Maßnahmen war nicht Gegenstand der Untersuchungen, sondern bleibt fortführenden Detailuntersuchungen vorbehalten.
127
Abbildung 37: Dreiphasenbetrachtung zur Findung zusätzlicher Retentionsflächen in Sachsen-Anhalt
Es ergeben sich



13 Polderstandorte (Retentionsfläche von 9.561 ha),
7 Standorte für die Bewirtschaftung vorhandenen Retentionsraumes (Retentionsfläche von 9.000 ha) und
22 Standorte für Deichrückverlegungen (Retentionsfläche von 3.227 ha).
Von diesen 42 Standorten mit einer Fläche von insgesamt 21.788 ha entfallen auf die
Elbe:
Mulde:
Saale:
Weiße Elster:
24 Maßnahmen (davon 8 Polder, 12 DRV)
5 Maßnahmen (davon 1 Polder, 4 DRV)
10 Maßnahmen (davon 1 Polder, 6 DRV).
3 Maßnahmen (davon 3 Polder)
Von den 22 potenziellen Standorten für Deichrückverlegungen sind
-
8 zusätzlich,
12 bereits Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption und
2 in die Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzeption aufgenommen.
128
Deichrückverlegungen
Gewässer.
Elbe
Saale
Mulde
Maßnahme
Wahrenberg
Werben Süd
Sandau Nord
Sandau Süd
Klietznick
Hohenwarthe
Lödderitzer Forst
Gatzer Bergdeich
Buro
Schützberg
Mauken-Klöden
Sachau-Priesitz
Summe
Tornitz
Beesenlaublingen
Markwerbener Wiese
Schellsitz
Schulpforta links
Schulpforta rechts
Summe
Törten
Priorau-Möst
Raguhn-Retzau
Altjeßnitz
Summe
Gesamtsumme
ha
190
255
50
160
195
65
585
210
265
235
23
205
2.438
29
105
45
55
35
65
334
30
70
230
125
455
3.227
Tabelle 11: Deichrückverlegungen an Elbe, Saale und Mulde
129
Polder
Gewässer
Elbe
Saale
Mulde
Weiße Elster
Maßnahme
Klietz-Schönfeld
Schartau-Blumenthal
Zielitz
Klieken
Axien-Mauken Nord
Axien-Mauken Süd Teil 1
Axien-Mauken Süd Teil 2
Prettin
Summe
Calbe
Summe
Rösa
Summe
Wallendorfer / Raßnitzer See
Salsitz
Raba
Summe
Gesamtsumme
ha
1.540
1.340
865
740
800
660
220
430
6.595
280
208
520
520
1.990
76
100
2.166
9.561
Mio. m3
69
42
27
29
33
25
9
14
248
6,5
6,5
19,6
19,6
132
3,5
2,9
138,4
412,5
Tabelle 12: Polder an Elbe, Saale, Mulde und Weißer Elster
Unter den 13 Standorten für Flutungspolder sind
-
8 neu,
4 Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption und
1 in die Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzeption aufgenommen.
Darüber hinaus werden im Ergebnis der Studie
-
16 Maßnahmen zum Rückbau von Hochwasserschutzanlagen (Teilschutz- oder
Leitdeiche) sowie
4 Standorte zur gezielten Bewirtschaftung von Tagebaurestlöchern
benannt.
Die ermittelten potentiellen Maßnahmen sind in den Anlagen 1 bis 4 jeweils für die Elbe,
Mulde, Saale und Weiße Elster dargestellt. Die in Tabelle 9 dargestellten Flächengrößen
weichen teilweise von den in der Studie ermittelten Flächen ab. Dies resultiert aus den in
der Umsetzungsplanung notwendigen Anpassungen und Kompromissen, die bspw.
aufgrund von Schutzgebietsanforderungen und Nutzungsansprüchen bzw. Eigentumsfragen erfolgt sind. Der Abschluss der weiterführenden Detailuntersuchungen und die
Vorlage konkreter Ergebnisse zur Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist für
Ende 2015 vorgesehen. In diesen Prozess werden auch die betroffenen Landesbehörden, die Landkreise und die Verbände einbezogen.
130
6.3.3.8 Deichvorlandmanagement
Aufbauend auf den in Kapitel 5.1.6 genannten Erkenntnissen und den bisher erzielten
Ergebnissen, welche die Notwendigkeit eines nachhaltigen Managements zur Aufrechterhaltung abflusswirksamer Vorländer und darauf abgestimmter Hochwasserschutzniveaus verdeutlichen, ist auch zukünftig das Vorlandmanagement ein wesentlicher Baustein des Hochwasserrisikomanagements. Beim Hochwasserereignis vom Juni 2013,
welches als Sommerhochwasser saisonal auf intensiv mit Vegetation bestandenen Vorlandflächen getroffen ist, ergaben sich auch aufgrund dieser Bewuchsverhältnisse zum
Teil bis dahin noch nicht beobachtete Wasserstände an Saale und Elbe. Insbesondere
an hydraulisch wirksamen Engstellen, welche zudem durch Hochwasserschutzanlagen
reguliert werden, konnten die Auswirkungen des vorhandenen Vorlandbewuchses nachgewiesen werden. So unter anderem im Bereich des Elbeumflutkanals, wo die Abflusswirksamkeit und das Hochwasserschutzniveau maßgeblich nachteilig durch lokale nicht
standort- und nutzungsangepasste Bewuchsverhältnisse beeinträchtigt wurden. Neben
den Beobachtungen und Nachrechnungen des Hochwasserereignisses 2013 zeigen
fortlaufende Untersuchungen wissenschaftlicher Einrichtungen, die Wirksamkeit sich
verändernder Bewuchsverhältnisse und daraus ableitend die Bedeutung konzeptioneller
und praktischer Maßnahmen des Vorlandmanagements.
Grundsätzlich ist der Beitrag, den das Vorlandmanagement für den Wasserrückhalt bzw.
die Rückgewinnung von Retentionsflächen und -volumina leisten kann, im Rahmen der
Realisierung des Hochwasserrisikomanagements umzusetzen. In enger Abstimmung mit
den Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie ist die dem jeweiligen Hochwasserschutzniveau zugrundeliegende Abflusswirksamkeit der Gewässer und Vorländer zu gewährleisten und langfristig und nachhaltig zu erhalten. In besonderem Maße sind die wasserwirtschaftlichen Erfordernisse zur Gewährleistung festgelegter Schutzniveaus sowie
die zugrundeliegenden Bemessungswassermengen und Wasserspiegelhöhen in Bereichen von FFH-Gebieten bei der Erstellung der FFH-Managementpläne zielgerichtet einzubinden und bei der Plangestaltung durchzusetzen.
131
Bild 9: Zunehmende Verbuschung und Versatz bei Hochwasser kann Abflussbarierren wie hier zwischen Dessauer Wasserstadt und OT Dessau Waldersee entstehen lassen
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Hochwassers 2013, welches u.a. im Bereich der
Stadtstrecke Magdeburg und damit auch der Alten Elbe zu bis dahin noch nicht beobachteten Wasserständen führte, werden die bisherigen Ergebnisse von Untersuchungen in hydraulischen Variantenuntersuchungen fortgeführt. Dazu fanden Abstimmungen
mit der Landeshauptstadt Magdeburg statt, welche in gemeinsam formulierten Variantenuntersuchungen mündeten und mittels hydraulischer 2D-Modelle ausgewertet werden. Dadurch werden weitere Grundlagen zum Nachweis der hydraulischen Wirksamkeit
der sich sukzessive einstellenden Bewuchs- und Sedimentationssituation ermittelt, welche die Ableitung geeigneter Strategien zur Erhaltung einer definierten hydraulischen
Leistungsfähigkeit in Übereinstimmung mit Zielstellungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanungen einschließen.
6.3.4 TECHNISCHER HOCHWASSERSCHUTZ
6.3.4.1 Stauanlagen und Hochwasserrückhaltebecken
Ausgehend von den Hochwasserereignissen 1994 in Bode und Selke sowie von den
großen Hochwassern an Querne, Gonna und Laucha wurden in sich schlüssige Hoch-
132
wasserschutzkonzepte für diese Flussgebiete erstellt und fortgeschrieben. Sie beinhalten den Bau von Hochwasserrückhaltebecken als sogenannte Grüne Becken in den
Hochwasserentstehungsgebieten, an der Selke zusätzlich im Mittellauf und örtliche
Maßnahmen der Verbesserung des Hochwasserschutzes.
Diese Konzepte wurden kontinuierlich entsprechend des verfügbaren Standes von Vermessungs- und Modellierungsdaten fortgeschrieben. So können die, mit der Zielerreichung eines angemessenen Hochwasserschutzes für die Bürger in den Ortslagen vor
einem HQ100, an diesen Flüssen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden.
Das Land Sachsen-Anhalt plant, folgende Grüne Hochwasserrückhaltebecken zu errichten:







Wippra (Wipper),
Straßberg (Selke),
Meisdorf (Selke),
Querfurt (Querne),
Sangerhausen (Gonna)
Bad Lauchstädt (Laucha) sowie
Schafstädt (Springbach).
Der aktuelle Projektstand ist folgender:
Der Baubeginn für das HRB Wippra ist erfolgt. Die Unterlagen für die Errichtung der
HRB Straßberg und Querfurt befinden sich im Genehmigungsverfahren.
Für die Genehmigungsunterlagen des HRB Meisdorf werden derzeit weitere Untersuchungen vorgenommen.
Im Rahmen der hydrologisch-hydraulischen Flussgebietsbetrachtungen und dazugehörigen Variantenuntersuchungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes können sich
neben den bekannten Vorhaben weitere Maßnahmen des Hochwasserrückhaltes/der
Retentionsraumerweiterung ergeben.
Nachfolgende Tabelle ordnet die geplanten Maßnahmen zur Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken zeitlich und prioritär und führt die erforderlichen Kostenansätze getrennt nach Investitions- und jährlich wiederkehrenden Kosten detailliert auf.
133
Hochwasserrückhaltebecken
Aktuelle
Kostenansätze
gesamt (Mio. €)
Planungszeitraum
Umsetzungszeitraum
Wippra
Straßberg
Meisdorf
Querfurt
Gonna (LHW)
Laucha und Springbach (LHW)
Summe
16,7
[Mio. €]
21,0
11,5
2,4
0,8
1,6
54,00
2001-2011
2004-2014
2005-2014
2006-2014
2006-2012
2008-2011
-
2014-2017
2016-2019
2017-2019
2015-2017
ab 2016
nach 2016
-
Talsperren des TSB (Kleinmaßnahmen/Unterhaltung)
2,5 je Jahr
-
-
Tabelle 13: Hochwasserrückhaltebecken
Für die Errichtung der Grünen Hochwasserrückhaltebecken ist mit Gesamtkosten in Höhe von 54,00 Mio. € zu rechnen.
6.3.4.2 Sanierung von Deichen und Anlagen / Gewässerausbau
Nach wie vor bildet die Schaffung und Pflege eines funktions- und standsicheren Gesamtsystems der Deichanlagen im Land einen Schwerpunkt der weiteren Arbeit im Bereich des technischen Hochwasserschutzes. Die im Jahr 2013 herausgegebene überarbeitete DIN 19 712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“ bildet die technische
Grundlage für Deichbaumaßnahmen. Der Sanierungsbedarf an Flussdeichen in Sachsen-Anhalt ergibt sich aus den Anforderungen angepasster BHW und dem Vergleich der
vorhandenen Bausubstanz mit den Regeln der Technik (insbesondere DIN). Einen wesentlichen Punkt bildet dabei die Festlegung eines Bemessungshochwassers, nach welchem ein Deich zu bemessen ist. Dies ist letztendlich bestimmend für seine Höhe und
damit auch für seine Aufstandsfläche. Gerade für die Saale und die Elbe unterhalb der
Saalemündung in Sachsen-Anhalt ist eine Auswertung und Bewertung des Hochwassers
im Juni 2013 deshalb wichtig, um einheitliche und aktuelle Bemessungsansätze formulieren zu können.
Das Land Sachsen-Anhalt verfolgt seit 2002 eine konsequente Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Schon vor dem Hochwasser 2013 war erkennbar, dass
dem Hochwasserschutz weiterhin eine zentrale Bedeutung beigemessen wird. Mit dem
Ereignis im Juni 2013 hat sich die Richtigkeit dieser Strategie bestätigt.
In Anbetracht der beim Hochwasser im Juni 2013 eingetretenen Schäden ist gemäß den
Beschlüssen der Sonderumweltkonferenz im Rahmen des zu erarbeitenden Nationalen
Hochwasserschutzprogramms auch eine flussgebietsbezogene Überprüfung und eventuelle Weiterentwicklung der Bemessungsgrundlagen vorzunehmen. Die Elbe-
134
Ministerkonferenz begrüßt die bundesweit laufende Diskussion zur Überprüfung der
Bemessungsgrundlagen für Hochwasserschutzanlagen.
Da die extremwertstatistische Aus- und Bewertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 für die Elbe noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und erst dann hydraulische Modellierungen der Wasserspiegellagen erfolgen können, ist im Zusammenhang
mit der Hochwasserschadensbeseitigung dort, wo die bisherigen Bemessungsansätze
übertroffen wurden, eine vorläufige Festlegung von Bemessungswasserlinien erforderlich.
Generell gelten für das Land Sachsen Anhalt weiterhin folgende Bemessungsansätze für
die Deichanlagen:
 Der Bemessungsansatz hat in der Regel dem Hochwasserabfluss mit einem
Wiederkehrintervall von 100 Jahren (HQ100) unter Beachtung des Gefährdungspotentials zu entsprechen, um damit die Schutzziele für geschlossene Siedlungsgebiete erfüllen zu können. Dies bezieht sich auch auf die Bemessung von
Hochwasserschutzanlagen wie Talsperren, Rückhaltebecken, Schöpfwerke u.ä.
 Auf Grundlage der DIN 19 712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“
wird im Regelfall ein Freibord von 1,0 m an der Mittelelbe zugrunde gelegt. Abweichungen durch örtliche Verhältnisse, wie in bebauten Gebieten oder Rückstaubereichen, sind begründet bei länderübergreifender Relevanz zwischen den
Ländern möglich.
In Anbetracht des abgelaufenen Hochwassers vom Juni 2013 sind die Anlagen unter
Berücksichtigung zusätzlicher Retentionsflächen so zu dimensionieren, dass Hochwasserabflüsse sicher zwischen den Hochwasserschutzanlagen und Hochufern abgeführt
werden können.
Auch wenn heute tendenziell bezüglich eines Klimawandels Rückschlüsse möglich sind,
so liegen belastbare quantitative Aussagen zu Veränderungen des NiederschlagsAbfluss-Regimes noch nicht vor. Damit ist die Berücksichtigung eines Klimazuschlages
bei der Festlegung von Deichhöhen nach wie vor eine Ermessenssache. Für eine Entscheidung im Einzelfall fehlen derzeit verbindliche Grundlagen, so dass in SachsenAnhalt bis auf weiteres wie bereits dargestellt, als Bemessungsansatz das HQ 100 mit
einem Freibord von 1,00m an der Elbe vorgesehen wird. Geänderte Abflussverhältnisse
werden durch Fortschreibung der Hochwasserreihen und Aktualisierung der Bemessungsabflüsse, wie dies derzeit durch die BfG geschieht, berücksichtigt.
Der für den Deichbau in Sachsen-Anhalt zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft hat seine Mittelfristplanung bis 2020 angepasst und fortgeschrieben. Diese Planung wird durch jährliche Maßnahmenpläne aktualisiert und an den
Stand von Genehmigungsverfahren, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel,
dem fachlich aktuellen Bedarf, dessen Schwerpunkt sich durch Einzelereignisse verschieben kann, angepasst. Dem für die Umsetzung von investiven Maßnahmen zuständigen LHW sind mit Kabinettsbeschluss vom 26. November 2013 zusätzlich 35 befristete
und 5 dauerhafte Personaleinstellungsmöglichkeiten - insbesondere für Ingenieure / Pro-
135
jektverantwortliche - eingeräumt worden, wodurch eine konzentrierte und beschleunigte
Projektumsetzung möglich sein wird. Die befristeten Arbeitsverhältnisse sind auf einen
Zeitraum bis 2020 ausgerichtet. Gerade weil der Deichbau stark witterungs- und jahreszeitenabhängig ist, von Hochwassern gestört werden kann, Genehmigungszeiträume
nicht verbindlich planbar sind, archäologische Belange zu Verschiebungen führen können usw., wird aus der Erfahrung heraus eine deutlich höhere Flexibilität und auch Vereinfachung der Mittelbewirtschaftung notwendig.
Wie schon nach dem HW 2002 wird auch nach dem HW 2013 deutlich, dass mit einer
Sanierung bzw. Ertüchtigung der Deiche vorhandene bzw. sich ergebene Deichlücken
mit zu schließen sind. Nur dadurch kann ein einheitliches Hochwasserschutzniveau sichergestellt werden. Landesweit ist davon auszugehen, dass zur Ergänzung / Ertüchtigung bestehender Deichsysteme an mindestens 74 Abschnitten mit einer
Gesamtlänge von ca. 103 km Deichlückenschlüsse und Anschlüsse an bestehende
Hochufer erforderlich werden.
Mit Stand 1. Juli 2015 entsprachen ca. 749 km der 1.312 km Landesdeiche den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Damit ergibt sich folgender Sanierungsbedarf an
den Deichanlagen, welcher sich für den Betrachtungszeitraum wie folgt kategorisieren
lässt (Prozentangaben beziehen sich auf 1.312 km Deiche im Land):
199 km
269 km
31 km
64 km
563km
15,2 %
20,5 %
2,4 %
4,9 %
42,9 %
Deiche mit nicht ausreichender Standsicherheit
Freibord < 50 cm
Deiche aktuell in baulicher Umsetzung
Vorhandene Deichabschnitte wo DRV vorgesehen
Gesamtbedarf
136
5%
2%
21%
57%
15%
Deich entspricht a.a.R.d.T.
nicht standsicherer Deich
Deich mit Freibord < 50 cm o. andere Defizite
Sanierungsbedarf Deichrückverlegungsabschnitt
Deichsanierung in baulicher Umsetzung
Abbildung 38: Sanierungsbedarf Deiche in Sachsen-Anhalt, Stand 07/ 2015 ausgehend von 1.312 km
Deichen
Perspektivisch bedürfen ca. 106 km der bereits sanierten Deiche wahrscheinlich einer
Anpassung an ein eventuell neues Bemessungshochwasser.
Der Gesamtbedarf für Hochwasserschutzvorhaben wie:





Deichsanierung
Deichneubau
Deichlückenschlüsse
Anlagensanierung und -neubau
Gewässerausbau
Ist in Kapitel 7 dargestellt.
137
Schwerpunktmaßnahmen bilden u.a. hierbei:




Deichneubau HWS Jeßnitz West
Deich Fischbeck
Überleitungswehr Aland
Deich Hohenweiden
Weitere Schwerpunktmaßnahmen in den einzelnen Flussbereichen können im Internetauftritt des LHW eingesehen werden15.
Eine zeitnahe Bereitstellung der für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen
erforderlichen Flächen ist oftmals schwierig und verzögert die Umsetzung teils erheblich.
Hier soll auch in Sachsen-Anhalt geprüft werden, ob mit Instrumenten und Möglichkeiten
der Landentwicklung die Flächenbereitstellung beschleunigt werden kann und zudem
naturschutzfachliche und landwirtschaftliche Belange bestmöglich berücksichtigt werden
können.
6.3.4.3 Präventionsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung
Präventionsmaßnahmen sind auch an Gewässern zweiter Ordnung möglich. Sie sind im
Rahmen der Gewässerunterhaltung Aufgabe der Unterhaltungsverbände. Hierzu gehört
neben der regulären Gewässerunterhaltung u. a. auch die Sicherstellung des Abflusses
des gewöhnlich zufließenden Wassers aus dem Einzugsgebiet des Gewässers 2. Ordnung durch Unterhaltung und Betrieb eines Schöpfwerkes oder Vorhaltung und Betrieb
mobiler Pumpen.
Der Ausbau von Gewässern zweiter Ordnung ist zunächst Anliegen der örtlichen Gemeinschaft. Es handelt sich hierbei um eine der freiwilligen Aufgaben der Gemeinde, die
sie in eigener Verantwortung mit dem Ziel, Schutz der Einwohner vor den Auswirkungen
des Hochwassers zu fördern, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit wahrnimmt.
Die Gemeinden sind Mitglieder der Unterhaltungsverbände. Als solche können sie gemäß § 55 Abs. 5 WG LSA nach den Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes den
Ausbau von Gewässern als zusätzliche durch den UHV freiwillig wahrzunehmende Aufgabe beschließen.
In besonderen Fällen, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert, kann die Wasserbehörde gemäß § 89 Abs. 1 WG LSA den Unterhaltungsverband über eine Ausbauverfügung dazu verpflichten, ein Gewässer auszubauen. Dies setzt voraus, dass der Ausbau nicht nur zweckmäßig und wünschenswert ist, sondern dass nicht nur unwesentliche
Nachteile für das Wohl der Allgemeinheit bereits eingetreten sein müssen oder aber zu
15
www.lhw.sachsen-anhalt.de/service/vorhabenuebersicht/
138
erwarten sind, wenn der Ausbau nicht erfolgt. Die Ausbauverpflichtung stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit dar.
Dies kann beispielsweise zutreffen, wenn für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Gewässern 1. Ordnung der gleichzeitige Ausbau von Gewässern 2. Ordnung erforderlich ist, da anderenfalls der gewünschte Effekt der Hochwasserschutzmaßnahme im Gewässer 1. Ordnung nicht oder nur eingeschränkt wirksam wird.
6.3.5 DEICH-, GEWÄSSER- UND ANLAGENUNTERHALTUNG
Im Zeitraum der Umsetzung der HWSK 2020 werden sich einzelne Schwerpunkte bezüglich der Unterhaltung weiter verändern.
Der § 52 WG LSA benennt die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den
Wasserabfluss und auch die Pflege und Entwicklung der oberirdischen Gewässer als
Ziel der Gewässerunterhaltung. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Zunehmend erlangt die Gestaltung der Gewässer mit standortgerechter
Ufervegetationen, die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers
und der Lebensraumfunktionen von Tieren und Pflanzen im Gewässer mit der Umsetzung der WRRL eine größere Bedeutung. Die Gewässerunterhaltung muss sich an den
Bewirtschaftungszielen der WRRL ausrichten und den Anforderungen entsprechen, die
im Maßnahmenprogramm der WRRL formuliert sind. Weitblick und Nachhaltigkeit müssen die Entscheidungen bestimmen. Gegebenenfalls ist ein größerer Aufwand zu betreiben, um einen bestimmten Zustand zu erreichen. Damit geht auch eine Erhöhung der
finanziellen Ansprüche an den Einsatz und die Verteilung der finanziellen Mittel einher.
Diese Vorgaben erfordern vom Unterhaltungspflichtigen eine sorgfältige Entscheidung
darüber, welche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und welche Methoden
bei der Unterhaltung angewendet werden. Dabei ist ökologisch verträglich und gleichzeitig abflusssichernd zu entscheiden. Hierzu bedarf es einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Agierenden und Betroffenen, um möglichst optimale Lösungen zu finden. In Bereichen, wo zwischen der Nutzung angrenzender Flächen und ökologischen
Anforderungen nahezu unvereinbare Gegensätze immer wieder auftreten, empfiehlt sich
die Erarbeitung eines Unterhaltungsrahmenplanes. Dieser stellt eine wesentliche Grundlage für den Abwägungsprozess zwischen der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und der maßgeblichen Berücksichtigung der Bedeutung
der Gewässer für den Naturhaushalt dar. Bei der Aufstellung des Plans sollen Konflikte
zwischen den Interessen der Nutzer der Anliegergrundstücke, den für den Gewässerund Naturschutz verantwortlichen Behörden und Verbänden aufgezeigt und einer Lösung zugeführt werden.
Durch die Abarbeitung des immer noch sehr großen Sanierungsbedarfes der Hochwasserschutzanlagen, wird sich die zu pflegende Deichfläche von gegenwärtig ca. 4.336 ha
um ca. 635 ha auf 4.971 ha und damit auch der Pflegeaufwand erhöhen.
139
Weitere Deichneubaustrecken und die Schließung von vorhandenen Deichlücken und
Schwachstellen im Schutzsystem erweitern die zu unterhaltende Deichflächen nochmals
um ca. 280 ha.
Gegenwirkende Alternativen bestehen zum einen durch die Aufgabe bzw. Abgabe von
einigen Teilschutzdeichen an Dritte und zum anderen durch die Verkürzung von Deichlängen durch Deichrückverlegungen. Die Abgabe von Deichen an Dritte wurde bereits
begonnen, ist jedoch regelmäßig mit langwierigen Verfahren und Einwänden betroffener
Flächeneigentümer und -nutzer oder Anwohnern verbunden. Konkrete Zahlen können in
diesem Zusammenhang noch nicht benannt werden.
Die Unterhaltung von Deichstrecken mit Schafen wird gegenwärtig erfolgreich auf fast
1.300 ha - dies entspricht rd. 30 % der gesamten Deichfläche - durchgeführt.
Eine weitere Erhöhung dieses Anteiles wird angestrebt. Um weitere Schäfereibetriebe
zur Deichunterhaltung durch Schafhaltung zu gewinnen bzw. den Flächenumfang zu
erhöhen, werden folgende begleitende Maßnahmen als Anreiz und Unterstützung angeboten:



Bereitstellung von „Verträgen zur Erbringung von Leistungen an Hochwasserschutzanlagen und deren landwirtschaftliche Nutzung“, deren Pflegeentgelte aus
EU- und Landesmitteln die wirtschaftliche Situation der Schaf haltenden Betriebe
verbessern
Unterstützung der Schäfereibetriebe zur Erhöhung des Umfangs bewirtschafteter
Deich- und Ausgleichsflächen,
besondere Berücksichtigung von Schäfereibetrieben bei der Förderung von Investitionen mit dem Ziel der Verlagerung des Betriebssitzes um Deichflächen zu
bewirtschaften.
Darüber hinaus muss beachtet werden, dass nach Hochwasserereignissen auch auf
Deichen mit Schadstoffeinträgen zu rechnen ist. Hinsichtlich des Schadstofftransfers in
die Nahrungskette der Tiere geht von der Weidenutzung im Vergleich zur Schnittnutzung
das deutlich größere Risiko aus. Bei der Beweidung sind zur Minimierung des Risikos
die in Sachsen-Anhalt geltenden Grundsätze der Bewirtschaftung (siehe Kapitel 5.1.8)
einzuhalten.
140
Bild 10: Deichunterhaltung durch Beweidung mit Schafen
Der Anteil an Fremdleistungen durch Vergabe in der Unterhaltung beträgt inzwischen
durchschnittlich 75 %. Das verbliebene eigene Fachpersonal im LHW wird zum Betrieb
und zur Kontrolle wasserwirtschaftlicher Anlagen, zum Einsatz in Hochwassersituationen, für operative Einsätze bei Gefahrenlagen und zur Behebung von kleineren Schäden an den Anlagen eingesetzt.
Ein Anteil von gegenwärtig noch ca. 38 % der Deiche wird durch eigenes Personal unterhalten. Dieser Anteil wird sich künftig noch weiter verringern.
Die Unterhaltung und der Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen werden mit der
Umsetzung der HWSK 2020 ebenfalls weiter an Umfang und Bedeutung gewinnen. Im
Rahmen der geplanten Hochwasserschutzvorhaben werden mindestens 5 Schöpfwerke
neu errichtet, die betrieben und unterhalten werden müssen. Darüber hinaus werden
allein für die Großvorhaben Polder Rösa und DRV Lödderitz eine Vielzahl von zu pflegenden und zu betreibenden Anlagen wie Ein- und Auslassbauwerke, Deichanlagen mit
Sielen, Schöpfwerke oder Entwässerungsgräben geschaffen, die in die Unterhaltungspflicht des Landes kommen.
141
Bild 11: Deichunterhaltung mit Mähtechnik
Die Höhe der notwendigen Finanzmittel für die kontinuierliche Unterhaltung wird zukünftig beim Land mit ca. 9 Mio. € jährlich (statt bisher von 8 Mio. €) beim Talsperrenbetrieb
mit 2,5 Mio. € pro Jahr beziffert. Berücksichtigt wurde bereits die Abstufung von Gewässern in die 2. Ordnung ab 2015, aber auch der Zuwachs an zwei als Gewässer
1. Ordnung neu einzuklassifizierenden Gewässern und zu unterhaltenden Deichflächen
und Anlagen.
Der Unterhaltungsplan des LHW muss in Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung von
Jahr zu Jahr angepasst werden. Bei der Kalkulierung des Unterhaltungsaufwandes
müssen Durchschnittswerte angesetzt werden, da operative Entscheidungen vor Ort oft
sofortiges Handeln erforderlich machen. Der tatsächliche und finanzielle Unterhaltungsaufwand ist höher, wenn neben der kontinuierlichen Unterhaltung Sofortmaßnahmen zur
Schadensbeseitigung nach Hochwasser- oder anderen Elementarereignissen notwendig
werden.
Die Unterhaltung ist jahreszeitlich sowohl von den Witterungsbedingungen als auch insbesondere von naturschutzfachlichen Einschränkungen (z. B. Brutzeit der Vögel) abhängig. Das bedeutet, dass die notwendigen Maßnahmen vorrangig im I., zum Ende
des III. und im IV. Quartal eines Jahres umzusetzen sind. Deshalb ist eine frühzeitige
Mittelbereitstellung zum Beginn des Kalenderjahres und dabei mit einem großen Anteil
im I. Quartal notwendig.
142
Desweiteren ist die sachgerechte personelle Ausstattung für den Betrieb der Anlagen
und den Einsatz in Hochwassersituationen von roßer Bedeutun, um für unbedingt notwendige Unterhaltungsarbeiten bei Havarien und Kleinschadensfällen Hochwasserschutz-, Betriebs-, Kontroll- und Unterhaltungsaufgaben erfüllen zu können.
6.3.6 BAUVORSORGE
Neben mehreren in den Ländern vorhandenen Publikationen wird in Sachsen-Anhalt
insbesondere die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebene „Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ 16 Stand
Juli 2013) zur Anwendung empfohlen.
Die Hochwasserschutzfibel bietet nicht nur einen Einblick in die Aufgaben der Kommunen beim Hochwasserschutz, sondern gibt Bauherren, Hausbesitzern und Mietern
gleichermaßen wertvolle Hinweise. Auch für Architekten und Ingenieure, die im Rahmen
der Gebäudeplanung die Schutzkonzepte entwerfen, kann sie eine wichtige Planungshilfe sein und dazu beitragen, Schäden zu vermeiden.
6.3.7 RISIKOVORSORGE
Der Versicherungsschutz wird in Sachsen-Anhalt schon immer als wichtiger Baustein
des Hochwasserschutzes im Rahmen der Eigenvorsorge (Risikovorsorge) jedes Einzelnen gesehen. Deshalb hat sich Sachsen-Anhalt Ende der 90er Jahre auch aktiv an einer
bundesweiten Initiative der Versicherungswirtschaft beteiligt.
Gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
wurde im Jahr 2001 das Projekt „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau
und Starkregen“ (ZÜRS) fertig gestellt. Da hier schon immer großes öffentliches Interesse bestand, wurden vom Land Sachsen-Anhalt die Überschwemmungsgebietsdaten zur
Verfügung gestellt. Vom GDV wurden in Abhängigkeit von der Hochwasserwahrscheinlichkeit folgende 4 Gefährdungsklassen eingeteilt:
GK 1:
GK 2:
GK 3:
GK 4:
sehr geringe Gefährdung (HW statistisch seltener als einmal in 200 Jahren)
geringe Gefährdung (HW statistisch einmal in 50 bis 200 Jahren)
mittlere Gefährdung (HW statistisch einmal in 10 bis 50 Jahren)
hohe Gefährdung (HW statistisch in 10 Jahren)
Die Software ZÜRS geo dient den Versicherungsunternehmen als Grundlage für die
Erstellung von Versicherungsangeboten.
Durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt werden dem GDV ab sofort regelmäßig die aktuellen digitalen Daten der festgesetzten Überschwemmungsgebiete zur
16
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenundWohnen/hochwasserschutzfibel.pdf
143
Verfügung gestellt, dies wurde zwischen dem GDV und dem Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vertraglich geregelt.
Der GDV arbeitet ebenfalls an einer öffentlich zugänglichen Version des Zonierungssystems (ZÜRS public). In Sachsen-Anhalt erfolgte die Einführung des Informationssystems
ZÜRS Public am 15. Juli 2014. In das System der Versicherungswirtschaft wurden /
werden die Hochwasserrisikokarten eingepflegt. ZÜRS public - die öffentlich zugängliche
Informationsplattform - zeigt Vermessungsdaten in Verbindung mit Daten zu Hochwasserrisiken und anderen Naturereignissen, so dass eine objektbezogene überschlägige
Bewertung des Gefährdungspotentials für den Nutzer ermöglicht wird.
6.3.8 VERHALTENS - UND INFORMATIONSVORSORGE
6.3.8.1 Hochwasservorhersagezentrale
Im Zeitraum 2014 bis 2016 wird die derzeitige HVZ durch ein Nachfolgersystem abgelöst.
Neben neuen Erkenntnissen und erweiterten Aufgabenstellungen führten auch zwingende Gründe wie der Verschleiß von Hardware und Erneuerungsbedarf der Software zum
Projekt der Konsolidierung der HVZ. Die Datenverarbeitung und Internetpräsentation
sollen verbessert werden, um ein zuverlässig arbeitendes System zu schaffen.
Da sich die Softwaremodule der HVZ allesamt im täglichen Meldedienst und im Hochwassermelde- und Vorhersagedienst bewährt haben, soll das vorhandene System technisch erneuert werden. Dazu wurden vier unterschiedliche Varianten mit und ohne örtlich
getrenntem Notleitstand und Outsourcing von Dienstleistungen untersucht. Auch Untersuchungen zu Nachnutzungen anderer oder länderübergreifender Lösungen wurden
angestellt.
Letztendlich wurde einer Variante einer hochredundanten HVZ am LHW Standort Magdeburg mit Modifizierung der vorhandenen Softwaremodule aus technischen und finanziellen Gründen der Vorzug gegeben.
Mit Einführung WISKI 7 und komplett geänderter Softwarearchitektur sollen durch die
neuen Serviceprovider und Einführung spezieller Berechnungsagenten die Datenbearbeitungsprozesse vom Eingang der Daten bis hin zur Internetpräsentation wesentlich
beschleunigt werden. In der ersten Ausbaustufe sollen vom Eingang der Daten bis zur
Internetpräsentation maximal 30 Minuten vergehen. Nach der Rekonstruktion des Pegelfernmessnetzes und Einführung des Pushbetriebes zur Pegeldatenbeschaffung sollen
dann 15- minütig aktuelle Pegeldaten im Internet verfügbar sein.
Das Informationsmanagementsystem der HVZ muss bei etwa gleichbleibender Funktionalität neu entwickelt werden (Ausscheiden des Entwicklerkonsortiummitgliedes, Fa.
Robotron Dresden).
144
Die Internetpräsentation der HVZ wird durch das moderne WISKI-Web-Public erneuert.
Der Intranetauftritt wird komplett dynamisiert.
Für mobile Internetnutzung wird das WISKI-Web-Mobile neu eingeführt.
In Auswertung des Extremhochwassers 2013, das durch nie beobachtete Abflüsse und
Wasserstände gekennzeichnet war, musste festgestellt werden, dass die Hochwasservorhersagemodelle auf solche Extremsituation nicht kalibriert sind und ihre Grenzen erreicht waren. Die Vorhersage der Wasserstände wurde zusätzlich durch die eingetretenen Deichbrüche wesentlich erschwert. Es ist daher zwingend notwendig, die Zuverlässigkeit der Hochwasservorhersagen zu verbessern. Diese Aufgabe kann für die Elbe nur
gemeinsam mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) bewältigt werden, da das
Modell seinerzeit von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entwickelt wurde.
Im Rahmen der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der Sonderkonferenz
der Umweltminister am 2. September 2013 hat der Elbe-Rat der FGG Elbe am
19. September 2013 das Land Sachsen-Anhalt gebeten, unter Beteiligung der BfG mit
den betroffenen Elbeanliegerländern einen Projektvorschlag zur Verbesserung des Elbevorhersagemodells zu erarbeiten. Hierfür wurde unter Leitung des LHW eine länderübergreifende Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
gegründet.
Zur Überarbeitung des WAVOS-Vorhersagemodells des Bundes wurde
eine Leistungsbeschreibung mit den Schwerpunkten:
-
Schwachstellenanalyse
Machbarkeitsstudie
Modellüberarbeitung
mit allen Teilnehmern der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zur Hochwasservorhersage abgestimmt. Die Überarbeitung bezieht sich auf die gesamte deutsche Elbe
die untere Saale, sowie die untere Havel. In diesem Zusammenhang wird auch das gesamte Vorhersagemodell für die Saale überarbeitet.
Ziel ist die Verbesserung der Qualität der Vorhersagen. Die BfG hat ein entsprechendes
Angebot zur Überarbeitung, Erweiterung und Aktualisierung von WAVOS
unterbreitet und wurde zwischenzeitlich mit der Leistungserbringung beauftragt. Das
Projekt wird voraussichtlich 2017 abgeschlossen sein.
Im Vorhersagemodell für die ELBE (WAVOS) sind auch die Saale und die Untere Havelwasserstraße mit dem Pegel Havelberg enthalten. Für die übrigen hochwasserführenden Gewässer erfolgen Hochwasserinformationen, die jeweils über den Trend (steigend, fallend) Auskunft geben.
145
6.3.8.2 Pegel/ Fernmessnetz
Das Feinkonzept und die Ausschreibungsunterlagen für das modernisierte Fernmessnetz berücksichtigt die notwendige gerätetechnische Redundanz an Hochwassermeldepegeln und sieht generell sich selbst meldende hochwasserrelevante Pegel (PushBetrieb) gegenüber dem derzeitigen Abrufsystem vor.
Dadurch soll die quasi Onlinebereitstellung von Pegeldaten für die verbesserte Arbeit
der HVZ und für die Öffentlichkeit realisiert werden.
Messstelle 1
Empfangszentrale 1
HVZ 1
Messstelle 2
Server Sprachansage
Messstelle 3
Intranet
Internet
Empfangszentrale 2
HVZ 2
.
.
.
Messstelle 56
Abbildung 39: Allgemeiner Aufbau des Messnetzes
Nach dem bisherigen Konzept werden 56 von 99 Oberflächenwasserpegeln technisch
modernisiert und 23 Grundwassermessstellen mit Datensammlern und DFÜ-Technik
ausgerüstet und in das Fernmessnetz integriert.
38 Oberflächengewässermessstellen verfügen über eine Kamera zur Aufnahme von
Standbildern (Verkrautung- oder Eisüberwachung). 14 von diesen 38 Messstellen sind
mit einer zweiten Kamera ausgestattet. Die Standbilder werden an eine Empfangszentrale für das Kameranetz gesendet.
Die Daten werden durch die HVZ von den Servern der Empfangszentrale heruntergeladen und in die Systeme der HVZ eingepflegt.
Es bestehen physisch drei Empfangszentralen, jeweils für die Messdaten der Oberflächengewässer, für die aufgenommenen Bilder der Oberflächengewässer und für die
Messdaten der Grundwassermessstellen.
Die Hochwassermeldepegel sind zur Erhöhung der Ausfallsicherheit redundant ausgelegt.
146
Abbildung 40: komplett redundante Messstelle
Hierfür ist jede Messstelle neben dem primären System mit einem sekundären System
auszustatten, welches unabhängig vom primären System die Funktion einer Messstelle
sicherstellt. Das sekundäre System soll mindestens aus einem Datensammler mit einem
eigenen Sensor für den Wasserstand und einer Kommunikationseinrichtung bestehen.
Die Kommunikationseinrichtung muss einen zum primären System unterschiedlichen
Übertragungsweg nutzen. Das primäre und sekundäre System soll mit einer unabhängigen Ersatzstromversorgung (Pufferakkumulator, Brennstoffzelle) ausgestattet sein. Die
primären und sekundären Systeme sind galvanisch voneinander zu trennen.
6.3.9 GEFAHRENABWEHR UND KATASTROPHENSCHUTZ
6.3.9.1 Schulung Wasserwehren
Die Schulung der Wasserwehren wurde zu Beginn im Rahmen des Fachfortbildungsprogramms des MLU, später durch den LHW, selbstständig organisiert und durchgeführt.
Ziel dieser Fortbildungen war vornehmlich die Vermittlung von fachlichen Grundlagen an
die neu gebildeten Wasserwehren. Als Dozenten wurden vornehmlich erfahrene und
ortskundige Wasserbauingenieure der Flussbereiche des LHW eingesetzt. In diesem
Konsens wurden insgesamt 51 Schulungsveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern
durchgeführt.
Parallel zu diesen Fortbildungsveranstaltungen wurden bisher und werden auch in Zukunft im Einzelfall Schulungsveranstaltungen und Übungen zwischen Kommunen, Feuer- und Wasserwehren, Landkreisen und dem LHW organisiert. Der Schwerpunkt dieser
Veranstaltungen liegt hier insbesondere bei der reibungslosen Zusammenarbeit der Beteiligten im Einsatzfall und wird von Ingenieuren des LHW, die in der Regel auch im Katastrophenfall die Verantwortung in der Region übernehmen, durchgeführt und fachlich
begleitet.
Die hohe Nachfrage nach Schulungsveranstaltungen der Gemeinden und die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013 zeigen, wie wichtig die fachkundige, regelmäßige und
zentrale Fortbildung der Wasserwehren im Einsatzfall ist. Künftig ist vorgesehen, regelmäßig, flächendeckend zentrale Schulungen der Wasserwehren mit entsprechendem
ortskundigen Fachpersonal an geeigneten zentralen Orten anzubieten und durchzuführen. Ziel der regelmäßigen Fortbildungen muss es sein, die Mitglieder der Wasserweh-
147
ren bzw. Feuerwehren im Einsatzfall als Einsatzkräfte mit entsprechendem Fachwissen
und Ortskenntnissen und als fachliche Multiplikatoren einsetzen zu können.
6.3.9.2 Hochwasserschutzlager
In Verantwortung des LHW werden in Sachsen-Anhalt zwei Hochwasserschutzlager an
den Standorten Wangen und Gommern vorgehalten. Sie dienen der Aufnahme von
Hochwasserschutzmaterialien für den operativen Einsatz sowie weiterem Material zur
Bekämpfung von Extremlagen und Havarien. Vorgehalten werden hauptsächlich Verbrauchsmaterialien für den operativen Einsatz, Pumpkapazitäten, Stromaggregate, Beleuchtungsmittel, Hilfsmaterialien und Kleingeräte, die anhand einer festgelegten Sollausstattung gepflegt bzw. ersetzt werden.
Diese Lager sind als Ergänzungslager zu betrachten und dienen ausschließlich dem
eigenen Bedarf der Flussbereiche des LHW zur Bewältigung von Hochwasserlagen,
zum Schutz und zur Verteidigung der landeseigenen Hochwasserschutzanlagen.
Die Versorgung mit Materialien und Geräten für die Flussbereiche Sangerhausen, Merseburg und Halberstadt erfolgt aus dem Lager in Wangen. Das Lager Gommern beliefert
die Flussbereiche Wittenberg, Schönebeck, Genthin und Osterburg.
Der Zentrale Einsatzstab des LHW verfügt im Einsatzfall über die Zugriffsberechtigung
und organisiert die Verteilung und Logistik für die Materialien und Geräte aus den Lagern. Seitens des LHW besteht ein jährlicher Mittelbedarf zur Bestandspflege und
-ergänzung für die Hochwasserschutzlager Wangen und Gommern in Höhe von
ca. 20.000 €.
6.4 KOMMUNALE MAßNAHMEN
In Sachsen-Anhalt bestehen - ausgenommen der Mittel aus dem Aufbauhilfefonds für
die Beseitigung der Schäden des Hochwassers im Juni 2013 - keine Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des kommunalen Hochwasserschutzes.
Die Kreisbereisungen zur Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 verdeutlichten das in den vom Hochwasser geschädigten und gefährdeten Gebietskörperschaften bestehende Erfordernis der Anpassung von kommunalen Hochwasserschutzanlagen.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis im Juni 2013 wird es als wichtig erachtet, flankierend zur Umsetzung der
Hochwasserschutzkonzeption des Landes auch die Kommunen bei der Ertüchtigung
ihrer Hochwasserschutzanlagen und bei der Ausstattung der Wasserwehren zu unterstützen. Dafür ist ein kommunales Hochwasserschutzprogramm aufgelegt.
148
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans sind und nicht im Widerspruch zu Maßnahmen der
Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt stehen.
Ziel ist es, 2016 mit der Förderung von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen zu
beginnen. Es ist vorgesehen, ca. 20 Mio. € für die Unterstützung der Kommunen bei
kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen einzuplanen. Die Finanzierung soll aus
dem Operationellen Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (OP
EFRE) erfolgen und ist in der Darstellung des Finanzbedarfs in Abschnitt 7 nicht enthalten.
149
7. FINANZBEDARF ZUR UMSETZUNG DER HWSK 2020 ZUSAMMENFASSUNG
Für die weitere Abarbeitung der Ziele der HWRM-RL einschließlich notwendiger Grundlagenarbeit ergibt sich im Betrachtungszeitraum 2015-2020 folgender Finanzbedarf:
Jahr
Finanzbedarf HWRM-RL / Grundlagen
2015
2.600.000 €
2016
1.000.000 €
2017
800.000 €
2018
800.000 €
2019
800.000 €
2020
800.000 €
Summe:
6.800.000
Tabelle 14: Finanzbedarf für Umsetzung HWRM-RL einschl. Grundlagen
Für die Umsetzung der Fortschreibungsmaßnahmen HVZ/Fernmessnetz als wesentlichstes Vorhaben des LHW zur Verbesserung der Verhaltens- und Informationsvorsorge
ergibt sich folgender Finanzbedarf:
Jahr
Mittelbedarf HVZ/ Fernmessnetz
2015
1.500.000 €
2016
2.330.000 €
2017
1.970.000 €
2018
1.000.000 €
2019
1.000.000 €
2020
1.000.000 €
8.800.000 €
Summe:
Tabelle 15: Mittelbedarf 2014-2020 für Fernmessnetz und HVZ
150
Für den Bau von Hochwasserrückhaltebecken und Absicherung eines notwendigen HWRückhaltes in HW-Entstehungsgebieten besteht folgender Finanzbedarf:
Hochwasserrückhaltebecken
Aktuelle Kostenansätze gesamt [Mio. €]
Wippra
16.700.000 €
Straßberg
21.000.000 €
Meisdorf
11.500.000 €
Querfurt
2.400.000 €
800.000 €
Gonna (LHW)
1.600.000 €
Laucha und Springbach (LHW)
54.000.000 €
Summe:
Tabelle 16: Mittelbedarf des TSB für HW-Rückhaltebecken
Für die Umsetzung der Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes wie
Deichsanierungen, Deichneubau, Hochwasserschutzwände, Deichlückenschlüsse,
Schöpfwerksbau, Deichrückverlegungen, Flutungspoldern besteht ein Mittelbedarf in
Höhe von 632.155.618 €. Davon entfallen ca. 55,26 Mio. € auf Deichrückverlegungen
und 34,1 Mio € auf Flutungspolder.
Flutungspolder und
Deichrückverlegungen
Axien-Mauken
Flutungspolder Rösa
Polder Zielitz
Deichrückverlegungen
Summe:
Bedarf 2015 bis 2020
3.000.000 €
25.000.000 €
6.100.000 €
55.260.000 €
89.360.000 €
Tabelle 17: Mittelbedarf für Flutungspolder und Deichrückverlegungen
Eine Darstellung des v.g. Bedarfes verteilt auf einzelne Flussbereiche erfolgt hier nicht,
da die Kostenansätze zum jetzigen Zeitpunkt auf Kostenschätzungen und Kostenberechnungen gemäß erreichter Leistungsphasen der HOAI beruhen. Diese unterliegen
einer nur schwer abschätzbaren Dynamik. Die Ausweisung konkreter Kosten und Prioritäten erfolgt in den jährlich durch den LHW fortzuschreibenden detaillierten Maßnahmeplänen, i.d.R. für jeweils 3 Jahre voraus. Belastbare Kostendarstellungen können jeweils
erst nach Vorliegen von Vorzugsvarianten und entsprechender Kostenberechnungen
dann ggf. im Internetauftritt des LHW dargestellt werden.
Schwerpunkte für die investiven HWS Maßnahmen bilden:


Maßnahmen an der Elbe im FB Genthin, FB Osterburg, FB Schönebeck und FB
Wittenberg
Maßnahmen an der Mulde im FB Wittenberg
151


Maßnahmen an der Saale im FB Schönebeck und Merseburg
Maßnahmen an der Weißen Elster im FB Merseburg.
Anzumerken ist hier, dass der Bedarf von rd. 632,2 Mio. € einer Priorisierung zu unterziehen ist. Grundsätzlich ist die Zielstellung dieser HWSK eine Ertüchtigung der Deiche
in der Form, dass sie durchweg standsicher sind. Der Sanierungsbedarf lässt sich in
folgende Prioritäten unterteilen:
1. nicht standsichere Deiche bzw. Deichneubauabschnitte/Deichlücken
2. Deiche mit Freibord < 50 cm unter Ansatz bestehenden BHW oder anderer Defizite wie z. Bsp. fehlender Deichverteidigungsweg
3. Deiche mit Anpassungsbedarf bzgl. Neues BHW bzw. Sicherstellung eines
Mindestfreibords nach DIN 19 712
Als ständige Aufgabe für TSB und LHW ist auch wassergesetzlich die Gewässer- und
Anlagenunterhaltung formuliert und gefordert. Der dafür erforderliche Mitteleinsatz stellt
sich unter Berücksichtigung des Zuwachses an Deichlängen, Deichflächen, Anzahl von
Schöpfwerken, Anzahl Hochwasserrückhaltebecken in Hochwasserentstehungsgebieten
usw. wie folgt dar:
Maßnahme
Deich-, Gewässer- und Anlagenunterhaltung
Unterhaltung der Anlagen des TSB
Hochwasserschutzlager Wangen und
Gommern
Summe je Jahr:
Summe 2015 bis 2020:
Kosten
9.000.000 €
2.500.000 €
20.000 €
11.520.000 €
69.120.000 €
Tabelle 18: Jährliche Kosten und Gesamtkosten für Unterhaltung durch LHW und TSB
Damit stellt sich der finanzielle Gesamtbedarf des Landes Sachsen-Anhalt zur Erreichung der anspruchsvollen Zielstellungen im Hochwasserschutz und dessen Niveauerhalt bis 2020 wie folgt dar:
Aufgabe
HWRM-RL / Grundlagen
Hochwasservorhersage / Fernmessnetz
Hochwasserrückhaltebecken
Technischer Hochwasserschutz
Unterhaltung LHW und TSB
Summe 2014 bis 2020:
Kosten
6.800.000 €
8.800.000 €
54.000.000 €
632.155.618 €
69.120.000 €
770.875.618 €
Tabelle 19: Gesamtbedarf für die Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption 2015-2020
152
8. AUSBLICK
In der vorliegenden überarbeiteten HWSK 2020 werden ambitionierte Ziele formuliert.
Diese Ziele lassen sich nur gemeinsam und ressortübergreifend als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erreichen. Das Land Sachsen-Anhalt ist sowohl zuständig für die Umsetzung der HWRM-RL als auch für die praktische Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an den Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich deren
Unterhaltung.
Zur Koordinierung der Bewirtschaftung der Gewässer und für das Management von
Hochwasserrisiken für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe und die Flussgebietseinheit Weser haben die Länder und der Bund die Flussgebietsgemeinschaften
Elbe und Weser gegründet. Die FGG Elbe und Weser nehmen - neben den Aufgaben
zur Umsetzung der WRRL - die Aufgaben der national zuständigen Stellen für die Koordinierung und Abstimmung zur Umsetzung der HWRM-RL wahr. In diesem Rahmen
werden die vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken, die Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementplänen koordiniert
und mit den Vorgaben der WRRL abgestimmt. Sowohl die Hochwasserrisikomanagementpläne als auch die Bewirtschaftungspläne gemäß der WRRL sind Elemente der
integrierten Bewirtschaftung der Einzugsgebiete.
Die HWRM-RL schreibt die Prüfung und erforderlichenfalls die Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos bis 22. Dezember 2018, der Gefahren- und Risikokarten bis 22. Dezember 2019 sowie der Hochwasserrisikomanagementpläne
bis 22. Dezember 2021 und danach alle 6 Jahre vor. Die HWSK 2020 beinhaltet bereits
diese Prüfungs- und Aktualisierungszeiträume.
Für die Umsetzung der HWRM-RL ist der Hochwasserrisikomanagementzyklus regelmäßig zu durchlaufen. Der Zyklus veranschaulicht die andauernde Abfolge von Hochwasserereignis, anschließender Schadensbeseitigung, gefolgt von Maßnahmen zur
Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor Schäden. Die Vermeidung von Hochwasserschäden ist somit eine ständige Aufgabe.
153
Abbildung 41: Hochwasserrisikomanagementzyklus, Quelle: LAWA Empfehlungen zur Aufstellung
von HWRM-Plänen (LAWA, 2013)
Nach dem katastrophalen Hochwasser im Juni 2013 an der Elbe wurde insbesondere
der Hochwasserrückhalt durch die Beschlüsse der Umweltminister als ein bedeutendes
Element des Hochwasserrisikomanagements herausgestellt und im Nationalen Hochwasserschutzprogramm verankert. Sachsen-Anhalt hat ambitionierte Vorhaben bereits
auf den Weg gebracht, weitere befinden sich in der Planung. Darüber hinaus wird in unserem Land gezielt nach zusätzlichen Standorten für weitere Rückhaltemaßnahmen
gesucht.
Gleichzeitig ist der technische Hochwasserschutz mit dem Deichbau ein ebenso zentrales Element der Hochwasserschutzstrategie des Landes. Allein durch die Vergrößerung
der Retentionsfläche wird es nicht möglich sein, ausreichende Sicherheit vor den Gefahren von Hochwasserereignissen zu schaffen. Daher ist und bleibt die Sanierung der
Deiche ein weiteres zentrales Element der Hochwasserschutzkonzeption.
154
Maßnahmen der Eigenvorsorge und Notfallplanungen sind wichtige Instrumente des
Hochwasserrisikomanagements. Die Eigenvorsorge ist Aufgabe eines jeden Einzelnen.
Privatleute sind ebenso gefordert wie Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und
öffentliche Einrichtungen. Jeder Betroffene ist dazu verpflichtet, eigenverantwortlich und
vorausschauend zu handeln (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Maßnahmen der Bauvorsorge, der
Verhaltens- und Risikovorsorge sollten ergriffen werden, um für zukünftige Hochwasserereignisse gewappnet zu sein. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten sind hierfür
eine gute Informationsgrundlage.
Hochwasser ist ein Naturereignis und Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufs. Als
solches ist Hochwasser nur begrenzt beherrschbar. Daher muss der Mensch die Art und
Form der Nutzung des natürlichen Überschwemmungsraumes dem potentiellen Hochwasserrisiko anpassen, um Schäden an Leben und Gesundheit, landwirtschaftlicher
Fläche, Gebäuden und weiteren Sachwerten grundsätzlich zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser!
155
9. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
a. a. R. d. T.
allgemein anerkannten Regeln der Technik
AH
Aufbauhilfe
ALFF
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
BauGB
Baugesetzbuch
BHQ
Bemessungshochwasserabfluss
BHW
Bemessungshochwasser (-stand)
BWK
Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und
Kulturbau
DFÜ
Datenfernübertragung
DGM
Digitales Geländemodell
DIN
freiwilliger Standard des Deutschen Institutes für Normung
DirektZahlVerpflV
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
DLM
Digitales Landschaftsmodell des Amtlichen
Kartographischen Informationssystems
DLS
Deichlückenschluss
DRV
Deichrückverlegung
DWD
Deutscher Wetterdienst
EAGFL
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft
EFAS
europäisches Hochwasserfrühwarnsystem
EFRE
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
ELLA
aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, dem Förderprogramm INTERREG IIIB CADSES gefördertes Projekt „ELbeLAbe“
FFH
Fauna-Flora-Habitat (Richtlinie 92/43/EWG)
FGG
Flussgebietsgemeinschaft (Elbe und Weser)
156
Topographisch-
GAK
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes"
GDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
GIS
Geografisches Informationssystem
HHQ
höchster Abfluss der Beobachtungsreihe
HHW
höchster Wasserstand der Beobachtungsreihe
HRB
Hochwasserrückhaltebecken
HQ
Hochwasserabfluss [m³/s]
HQ100
Hochwasserabfluss, der statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt
(gilt sinngemäß auch für andere Jahresangaben)
HVZ
Hochwasservorhersagezentrale
HW
Hochwasserstand [cm] oder allgemein: Hochwasser
HWM VO
Verordnung über den Hochwassermeldedienst
HWMO
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Hochwassermeldedienstes (Hochwassermeldeordnung)
HWRM-RL
Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HochwasserrisikomanagementRichtlinie)
HWRMP
Hochwasserrisikomanagementplan
HWS
Hochwasserschutz
HWSK
Hochwasserschutzkonzeption
HWSK 2010
Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis
2010
HWSK 2020
Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis
2020
HWSP
Hochwasserschutzplan
IKSE
Internationale Kommission zum Schutze der Elbe
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change
157
IVU-Anlagen
Anlagen gemäß Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
KatSG-LSA
Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
LABEL
ELLA (siehe oben) – Nachfolgeprojekt „LABe-ELbe“
LAU
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
LAWA
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
LEP
Landesentwicklungsplan
LHW
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
LPIG
Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
LVwA
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
MLU
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes SachsenAnhalt
ROG
Raumordnungsgesetz
SGAK
Sonderprogramm Hochwasser im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
(GAK)
SUP
Strategische Umweltprüfung
TSB
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
VLM
Vorlandmanagement
WAVOS
Wasserstandvorhersagemodell Elbe
WG LSA
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
WG LSA (a. F.)
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBL. LSA S. 248), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 17. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 69)
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
WMO
Welt-Meteorologie-Organisation
WRRL
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens
158
für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
(Wasserrahmenrichtlinie)
WSA
Wasser- und Schifffahrtsamt
WSV
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
WWF
World Wide Fund for Nature (eine der größten internationalen Naturschutzorganisationen der Welt)
ZÜRS
Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen
159
10. LITERATURVERZEICHNIS
BfG. 2006. Bericht 1542. Kolenz : Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), 2006.
—. 2014. Bericht 1793. Koblenz : Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), 2014.
Biosphärenreservat Mittlere Elbe. 1999. Entwicklungskonzept für die Muldeaue von
Raguhn bis Mündung in die Elbe. 1999.
DIN. DIN 19 712 .
DWA. DWA-Merkblatt M 507 .
ELLA. 2006. Projekt ELLA (ELbe – LAbe). 2006.
IKSE. 2012. Abschlussbericht über die Erfüllung des „Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe“ im
Zeitraum 2003 – 2011. Magdeburg : Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE),
2012.
—. 2003. Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe. Magdeburg : Internationale Kommission zum
Schutz der Elbe (IKSE), 2003.
—. 2005. Die Elbe und ihr Einzugsgebiet. Magdeburg : Internationale Kommission zum
Schutz der Elbe (IKSE), 2005.
Kainz, W. 2006. Böden in Sachsen-Anhalt. – Mitteilungen zu Geologie und Bergwesen in
Sachsen-Anhalt, Band 11 (Bodenbericht 2006). 2006. S. 33-52.
Kreienkamp et al. 2012. Durchf¨uhrung einer Untersuchung zu den Folgen des
Klimawandels in Sachsen-Anhalt-Teilbericht Klima und Extreme. s.l. : Climate and
Environment Consulting GmbH im Auftrage des Ministeriums f¨ur Landwirtschaft und
Umwelt unter fachlicher Begleitung des Landesamtes f¨ur Umweltschutz Sachsen-Anhalt,
Halle (Saale), 2012.
Kropp et al. 2009. Klimawandel in Sachsen-Anhalt-Verletzlichkeiten gegenüber den Folgen
des Klimawandels. Potsdam : PIK, 2009.
LAWA. 2010. Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen.
Dresden : Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), 2010.
—. 2013. Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen.
Tangermünde : Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), 2013.
—. 2009. Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EUHWRM-RL (unveröffentlicht). Saarbrücken : Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser
(LAWA), 2009.
160
Rommel, Jochen. 2004 / 2005. Quantifizierung der Geländehöhen-Veränderungen im
Vorland der freifließenden deutschen Elbe. s.l. : Bundesanstalt für Wasserbau , 2004 / 2005.
Schmidt W., Zimmerling B., Nitzsche O. und Krück St. 2001. Conservation tillage-A new
strategy in flood control in Marsalek et al. (Hersg.): Advances in urban stormwater and
agricultural runoff source control. In : Nato Science Series "Earth and Environmental Science
74, 287-293, Kluwer Academic Publishers Dordrecht, Boston, London, 2001.
Wouters R. 2010. Talsperren in Sachsen-Anhalt-Wasser für Mitteldeutschland. Hrg.
Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt : Mitteldeutscher Verlag, 2010. ISBN 978-3-89812-677-9.
161
11. ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1:
Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos in SachsenAnhalt
Anlage 2.1: Übersichtskarte Elbe (1) – potentielle Retentionsräume
Anlage 2.2: Übersichtskarte Elbe (2) – potentielle Retentionsräume
Anlage 2.3: Übersichtskarte Elbe (3) – potentielle Retentionsräume
Anlage 3:
Übersichtskarte Mulde – potentielle Retentionsräume
Anlage 4:
Übersichtskarte Saale – potentielle Retentionsräume
Anlage 5:
Übersichtskarte Weiße Elster – potentielle Retentionsräume
162