HOCHWASSERSCHUTZKONZEPTION DES LANDES SACHSEN-ANHALT BIS 2020 Aktualisierung Stand: 1. Juli 2015 Abbildungen im Text: Geofachdaten © Geodienst MLU LSA (www.mlu.sachsen-anhalt.de) Geobasisdaten © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2015 / 010312 Titelblatt Fotos von oben nach unten: 1. Deichbruch bei Fischbeck im Juni 2013 2. Pegel Magdeburg Strombrücke/ Elbe, Höchststand am 09.06.2013 (747 cm) 3. Deichverteidigung am Deich bei Dabrun im Juni 2013 2 1. INHALTSVERZEICHNIS Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 ......................... 1 1. Inhaltsverzeichnis .................................................................................................. 3 2. Einleitung ............................................................................................................. 11 3. Rechtlicher Rahmen ............................................................................................ 14 3.1 3.1.1 Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ................................................. 14 3.1.2 Wasserrahmenrichtlinie ......................................................................... 14 3.1.3 Natura 2000/ FFH-Richtlinie .................................................................. 15 3.1.4 Cross Compliance ................................................................................. 15 3.2 Bundesebene ............................................................................................... 16 3.2.1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) . 16 3.2.2 Baugesetzbuch ...................................................................................... 16 3.2.3 Raumordnungsgesetz............................................................................ 18 3.2.4 Bundesnaturschutzgesetz...................................................................... 18 3.2.5 Bundes-Bodenschutzgesetz .................................................................. 19 3.3 4. Europäische Ebene ...................................................................................... 14 Landesebene ................................................................................................ 20 3.3.1 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt ......................................... 20 3.3.2 Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ....................... 21 3.3.3 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt .......................................... 21 3.3.4 Naturschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt .............................................. 22 3.3.5 Bodenschutz- Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ............ 23 3.3.6 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt............................... 23 Hochwasserrisiko in Sachsen-Anhalt ................................................................... 25 4.1 Topografie und Hydrologie............................................................................ 25 4.2 Geologie und Bodennutzung ........................................................................ 26 4.3 Historische Hochwasserereignisse ............................................................... 31 4.3.1 Das Hochwasser an Saale und Bode vom April 1994 ............................ 33 4.3.2 Das Hochwasser an Elbe und Mulde vom August 2002 ......................... 34 4.3.3 Das Hochwasser der Elbe im April 2006 ................................................ 35 4.3.4 Die Hochwasser im Jahr 2010 und zum Jahresbeginn 2011.................. 36 4.3.5 Das Hochwasser an Elbe, Mulde und Saale vom Juni 2013 .................. 37 3 5. 4.4 Klimawandel ................................................................................................. 41 4.5 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Sachsen-Anhalt ................. 43 4.6 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ..................................... 46 Erreichter Stand ................................................................................................... 52 5.1 Hochwasserschutzkonzeption bis 2010 (Stand 26.03.2003) und Hochwasserschutzkonzeption bis 2020 (Stand 07.12.2010) ............................ 52 6. 5.1.1 Allgemeine Bilanz .................................................................................. 53 5.1.2 Verbesserung der Grundlagenarbeit ...................................................... 54 5.1.2.1 Digitale Geländemodelle und Geobasisdaten ................................. 54 5.1.2.2 Fachtechnische Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete......... 57 5.1.2.3 Deichdokumentation/ Deichregister/ Digitales Deichbuch ............... 57 5.1.2.4 Vermessung von Deichen und Gewässern ..................................... 61 5.1.2.5 Hochwasserschutzkonzepte / Hochwasserschutzpläne / Hochwasserrisikomanagementpläne .............................................. 61 5.1.3 Deichrückverlegungen ........................................................................... 63 5.1.4 Flutungspolder und weitere Speicherräume ........................................... 67 5.1.5 Festsetzung von Überschwemmungsgebieten....................................... 71 5.1.6 Deichvorlandmanagement ..................................................................... 72 5.1.7 Technischer Hochwasserschutz ............................................................ 77 5.1.7.1 Verbindung der Hochwasserschadensbeseitigung mit zukunftsfähigem Hochwasserschutz ............................................... 77 5.1.7.2 Ergebnisse im technischen Hochwasserschutz bis Juli 2015 .......... 78 5.1.7.3 Hochwasserrückhalt in Entstehungsgebieten ................................. 83 5.1.8 Deich-, Gewässer- und Anlagenunterhaltung......................................... 85 5.1.9 Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) .................................................. 88 5.1.10 Pegel/ Fernmessnetz ............................................................................. 93 5.1.11 Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz ............................................. 95 5.2 IKSE Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe ................................................... 97 5.3 INTERREG IIIB Projekte ELLA und LABEL .................................................. 98 5.3.1 ELLA Projektergebnisse ........................................................................ 98 5.3.2 Projekt LABEL ....................................................................................... 99 Ziele für den Hochwasserschutz im Land Sachsen-Anhalt bis 2020 .................. 100 6.1 Schlussfolgerungen aus dem Hochwasser im Juni 2013 ............................ 100 4 6.1.1 Beschlüsse der Sonderumweltministerkonferenz am 2. September 2013 .. ............................................................................................................ 100 6.1.2 Beschlüsse der Elbe-ministerkonferenz am 5. Dezember 2013 ........... 101 6.1.3 Beschlüsse der Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 ......... 102 6.1.4 Ergebnisse der Landkreisbereisungen ................................................. 102 6.1.5 Länderübergreifende Abstimmungen ................................................... 103 6.2 Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ............................. 104 6.2.1 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos ..................................... 104 6.2.2 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ............................ 104 6.2.3 Hochwasserrisikomanagementpläne ................................................... 105 6.2.4 Organisation der Mitarbeit der zuständigen Akteure und interessierten Stellen ................................................................................................. 106 6.3 Elemente des Hochwasserschutzes und Maßnahmen bis 2020 ................. 108 6.3.1 Eigenvorsorge ..................................................................................... 108 6.3.2 Flächenvorsorge .................................................................................. 108 6.3.2.1 Überschwemmungsgebiete .......................................................... 109 6.3.2.2 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz ............... 110 6.3.2.3 Schadstoffkonzept und Sedimentmanagementkonzept ................ 111 6.3.3 Natürlicher Wasserrückhalt und Rückgewinnung von Retentionsräumen .. ............................................................................................................ 113 6.3.3.1 Forstwirtschaftliche Bodennutzung ............................................... 113 6.3.3.2 Landwirtschaftliche Bodennutzung ............................................... 114 6.3.3.3 Schutz von Dauergrünland ........................................................... 119 6.3.3.4 Gewässerentwicklung ................................................................... 119 6.3.3.5 Deichrückverlegungen .................................................................. 121 6.3.3.6 Flutungspolder an Elbe, Havel und Mulde .................................... 125 6.3.3.7 Potentielle Standorte für zusätzliche Retentionsräume ................. 127 6.3.3.8 Deichvorlandmanagement ............................................................ 131 6.3.4 Technischer Hochwasserschutz .......................................................... 132 6.3.4.1 Stauanlagen und Hochwasserrückhaltebecken ............................ 132 6.3.4.2 Sanierung von Deichen und Anlagen / Gewässerausbau ............. 134 6.3.4.3 Präventionsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung .................... 138 6.3.5 Deich-, Gewässer- und Anlagenunterhaltung....................................... 139 6.3.6 Bauvorsorge ........................................................................................ 143 5 6.3.7 Risikovorsorge ..................................................................................... 143 6.3.8 Verhaltens- und Informationsvorsorge ................................................. 144 6.3.8.1 Hochwasservorhersagezentrale ................................................... 144 6.3.8.2 Pegel/ Fernmessnetz .................................................................... 146 6.3.9 6.4 Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz ........................................... 147 6.3.9.1 Schulung Wasserwehren .............................................................. 147 6.3.9.2 Hochwasserschutzlager................................................................ 148 Kommunale Maßnahmen............................................................................ 148 7. Finanzbedarf zur Umsetzung der HWSK 2020 - Zusammenfassung ................. 150 8. Ausblick ............................................................................................................. 153 9. Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 156 10. Literaturverzeichnis ........................................................................................ 160 11. Anlagenverzeichnis ........................................................................................ 162 6 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Die Elbe und ihr Einzugsgebiet – ein geographisch-hydrologischer und wasserwirtschaftlicher Überblick (IKSE, 2005) ...................................... 25 Abbildung 2: Bodenbildungsbereiche in Sachsen-Anhalt (Kainz, 2006) ...................... 27 Abbildung 3: Waldverteilung in Sachsen-Anhalt .......................................................... 28 Abbildung 4: Hauptnutzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ......................... 30 Abbildung 5: Wasserspeichervermögen der landwirtschaftlich genutzten Böden ........ 30 Abbildung 6: Die zehn größten Hochwasserscheitel pro Jahrhundert seit 1727 am Pegel Magdeburg-Strombrücke (Elbe), Quelle (BfG, 2014) ................... 32 Abbildung 7 - Legende der Hochwassergefahrenkarte................................................ 47 Abbildung 8: Legende der Hochwasserrisikokarte ...................................................... 48 Abbildung 9: Beispiel Hochwassergefahrenkarte (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10/HQ20) ............................... 49 Abbildung 10: Beispiel Hochwassergefahrenkarte (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) .................................... 50 Abbildung 11: Beispiel Hochwassergefahren - (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ200/HQExtrem) ................. 51 Abbildung 12: Hochwasserschutzkonzeptionen bis 2010 und bis 2020 (Stand 7. Dezember 2010) ................................................................................... 52 Abbildung 13: Geländetopografie Saalemündung ....................................................... 57 Abbildung 14: Deichdokumentation Sachsen-Anhalt ................................................... 58 Abbildung 15: Deichregister, Beispiel Liethe Hauptdeich ............................................ 59 Abbildung 16: Screenshot digitales Deichbuch ........................................................... 61 Abbildung 17: Umsetzungskonzept der Stufe 3 der HWRM-RL .................................. 62 Abbildung 18: Deichrückverlegung Oberluch Roßlau .................................................. 64 Abbildung 19: Deichrückverlegung Gatzer Bergdeich ................................................. 66 Abbildung 20: Polder Rösa (Sachsen-Anhalt) und Polder Wellaune-Löbnitz (Freistaat Sachsen); Beispiel länderübergreifender Zusammenarbeit ... 68 Abbildung 21: Scheitelkappung am Auslauf des Muldestausees bei Flutung des Polder Rösa für HQ200 ......................................................................... 69 Abbildung 22: Schematische Darstellung der Polder im unteren Havelbereich ........... 71 Abbildung 23: Beauftragte Untersuchung der Bundesanstalt für Wasserbau aus 2004/ 2005 (Rommel, 2004 / 2005) ....................................................... 75 Abbildung 24: Eingesetzte Mittel für Umsetzung der HWSK nach Flussbereichen ...... 80 Abbildung 25: Eingesetzte Mittel für Umsetzung der HWSK nach Landkreisen........... 81 Abbildung 26: Die Anlagen des Rappbodesystems (Wouters R., 2010) ...................... 84 Abbildung 27: Schema der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale .................................... 89 Abbildung 28: Öffentlichkeitsplattform der HVZ : Beispiel Übersichtskarte .................. 91 Abbildung 29: Wasserstands- und Hochwasservorhersagepegel an Elbe, Saale und Untere Havel ......................................................................................... 92 Abbildung 30: Pegel mit Datenfernübertragung........................................................... 93 Abbildung 31: IKSE-Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe und Abschlussbericht ........ 97 7 Abbildung 32: Wassererosionsgefährdungsklassen nach den CC-Vorgaben berechnet ............................................................................................ 115 Abbildung 33: langjähriger mittlerer Bodenabtrag 2005............................................. 116 Abbildung 34: langjähriger mittlerer Bodenabtrag 2012............................................. 116 Abbildung 35: Verbreitung des Mulchsaatverfahrens periodisch in den Jahren 20082013.................................................................................................... 117 Abbildung 36: geplante/ in Umsetzung befindliche DRV im Land Sachsen-Anhalt .... 124 Abbildung 37: Dreiphasenbetrachtung zur Findung zusätzlicher Retentionsflächen in Sachsen-Anhalt................................................................................... 128 Abbildung 38: Sanierungsbedarf Deiche in Sachsen-Anhalt, Stand 07/ 2015 ausgehend von 1.312 km Deichen ...................................................... 137 Abbildung 39: Allgemeiner Aufbau des Messnetzes ................................................. 146 Abbildung 40: komplett redundante Messstelle ......................................................... 147 Abbildung 41: Hochwasserrisikomanagementzyklus, Quelle: LAWA Empfehlungen zur Aufstellung von HWRM-Plänen (LAWA, 2013) .............................. 154 8 Bildverzeichnis Bild 1: Geflutete Ortslage Breitenhagen nach Deichbruch .......................................... 38 Bild 2: Deichbruch bei Fischbeck/ Elbe ....................................................................... 39 Bild 3: Deichbau Lödderitzer Forst .............................................................................. 65 Bild 4: Buhnen und Elbvorland unterhalb der Elbbrücke Wittenberg 1957 und 2008 ... 74 Bild 5: Vorlandmanagement an der Schwarzen Elster unmittelbar nach Abtrag von Uferrehnen ...................................................................................................... 76 Bild 6: Endarbeiten im Bereich der verbauten Deichbruchstelle Breitenhagen Ende April 2014 ........................................................................................................ 77 Bild 7: Baustelle Schöpfwerk Roßlau/ Elbe im Mai 2014 ............................................. 82 Bild 8: Pegelstation Hasselfelde / Hassel .................................................................... 94 Bild 9: Zunehmende Verbuschung und Versatz bei Hochwasser kann Abflussbarierren wie hier zwischen Dessauer Wasserstadt und OT Dessau Waldersee entstehen lassen ......................................................................... 132 Bild 10: Deichunterhaltung durch Beweidung mit Schafen ........................................ 141 Bild 11: Deichunterhaltung mit Mähtechnik ............................................................... 142 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ergebnisse der Landwirtschaftszählung-2010 für Sachsen-Anhalt ............. 29 Tabelle 2: Finale Ausweisung der signifikant vom Hochwasserrisiko betroffenen Gewässerabschnitte ................................................................................... 46 Tabelle 3: Fertiggestellte Deichrückverlegungen in Sachsen-Anhalt ........................... 67 Tabelle 4: Übersicht Stand der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ........... 72 Tabelle 5: Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit .................................... 83 Tabelle 6: Überschwemmungsgebiete im Festsetzungsverfahren............................. 110 Tabelle 7: Betroffenheit der Feldblöcke von der Einstufung in die Gefährdungsklassen (Quelle: MLU, Referenz für das Antragsjahr Agrarförderung 2015)................................................................................ 115 Tabelle 8: Vergleich verschiedener Bodenbearbeitungsverfahren in Bezug auf Infiltrationsrate und Abfluss ....................................................................... 117 Tabelle 9: Geplante und in Realisierung befindliche Deichrückverlegungen ............. 123 Tabelle 10: Bau von Flutungspoldern in Sachsen-Anhalt .......................................... 127 Tabelle 11: Deichrückverlegungen an Elbe, Saale und Mulde .................................. 129 Tabelle 12: Polder an Elbe, Saale, Mulde und Weißer Elster .................................... 130 Tabelle 13: Hochwasserrückhaltebecken .................................................................. 134 Tabelle 14: Finanzbedarf für Umsetzung HWRM-RL einschl. Grundlagen ................ 150 Tabelle 15: Mittelbedarf 2014-2020 für Fernmessnetz und HVZ ............................... 150 Tabelle 16: Mittelbedarf des TSB für HW-Rückhaltebecken ...................................... 151 Tabelle 17: Mittelbedarf für Flutungspolder und Deichrückverlegungen ................... 151 Tabelle 18: Jährliche Kosten und Gesamtkosten für Unterhaltung durch LHW und TSB .......................................................................................................... 152 Tabelle 19: Gesamtbedarf für die Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption 2015-2020 ................................................................................................ 152 10 2. EINLEITUNG Nur 11 Jahre nach dem Extremereignis im August 2002 hat das Hochwasser im Juni 2013 verdeutlicht, dass Hochwasser jederzeit, auch erneut in extremer Form, auftreten kann. Daher ist es wichtig, eine genaue Analyse der Hochwasserereignisse vorzunehmen und die gewonnenen Erfahrungen festzuhalten. Sie bilden die Grundlage für die Bewertung des derzeitigen Standes und die Konzeption aller zukünftigen Maßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes. Aus diesem Grund war es notwendig, die bestehende Hochwasserschutzkonzeption 2020 des Landes Sachsen-Anhalt zu überarbeiten und in den Maßnahmenplanungen die Erfahrungen aus dem Hochwasserereignis im Juni 2013 zu berücksichtigen. Das Hochwasser im Elbeeinzugsgebiet im Juni 2013 hat zu katastrophalen Auswirkungen geführt. Dennoch hat es gezeigt, dass sich die seit 2002 umgesetzten Maßnahmen im Hochwasserschutz bewährt haben. An den seit 2002 rund 595 km sanierten Deichen traten beim Junihochwasser 2013 keine gravierenden Schäden auf. Ebenso waren hier nur wenige operative Maßnahmen der Deichverteidigung notwendig. Die Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 19 712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“, bei der Konstruktion und Bemessung von Hochwasserschutzanlagen hat sich bewährt. Die noch bestehenden Schwachpunkte haben verdeutlicht, dass es Ziel sein muss, alle Deichsysteme im Land unter Zugrundelegung einheitlicher Bemessungsansätze und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszubauen. Um ein weitgehend einheitliches Schutzniveau in Sachsen-Anhalt zu erreichen, sind weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Mit Stand vom 01. Juli 2015 entsprachen rund 749 km (etwa 57 %) der Deiche in Sachsen-Anhalt den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Perspektivisch bedarf ein Teil dieser Deiche wahrscheinlich einer Anpassung an das neue Bemessungshochwasser. Die Schaffung von Retentionsflächen und Speicherräumen für den Wasserrückhalt und zur Senkung des Hochwasserscheitels ist ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen aktueller und zukünftiger, auch länderübergreifender, Planungen. Insbesondere durch steuerbare Polder, die anlassbezogen geöffnet werden, können Hochwasserspitzen gekappt und der Wasserstand flussabwärts erheblich gesenkt werden. Bei Deichrückverlegungen werden der Hochwasserscheitelwasserstand und die Fließgeschwindigkeit des Wassers vor allem lokal gesenkt . Diese positive Wirkung tritt nach Oberstrom auf. Von den seit 2002 geplanten Maßnahmen befinden sich beispielsweise die Deichrückverlegungen in Lödderitz und Priorau-Möst sowie der Flutungspolder Rösa in der Umsetzung. Das Vorlandmanagement hat aufgrund aktueller Untersuchungsergebnisse insbesondere für die Sicherung und den Erhalt des Schutzniveaus von Deichen an Bedeutung gewonnen. Der Fokus liegt hier im Erhalt des Abflussprofils und dessen Leistungsfähigkeit. Die an der Schwarzen Elster umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Vorlandmanagements haben sich während des Junihochwassers 2013 bewährt. 11 Diese Erfahrungen dienen als Grundlage für die Maßnahmenkonzeption an anderen Gewässern. Auch bei der Gefahrenabwehr und dem operativen Hochwasserschutz waren die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Hochwasser im August 2002 während des Junihochwassers 2013 von erheblichem Nutzen. Die Organisation, Qualifikation und Ausstattung der Hochwasservorhersagezentrale, der Katastrophenschutzstäbe, der technischen Einsatzleitungen, der Wasserwehren, der professionellen und der vielen freiwilligen Helfer wurde entscheidend verbessert. Grundlagenmaterial in Form von digitalen Karten, Wasserstandsvorhersagen und täglich aktualisierten Hochwasserinformationen stand den Einsatzkräften und Entscheidungsträgern flächendeckend zur Verfügung. Das Deichfachberatersystem des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) hat sich bewährt und konnte flexibel durch ortskundige Wasserbauingenieure erweitert werden. Trotz dieser Erfolge hat das Hochwasser im Jahre 2013 Sachsen-Anhalt schwer getroffen. Die Zerstörung öffentlicher Einrichtungen, der Verkehrsinfrastruktur, von Betriebsvermögen und Wohngebäuden führte zu materiellen, aber auch zu immateriellen Schäden. Derzeit zeichnet sich eine Schadenssumme von rund 2,4 Mrd. Euro ab. Diese immense Schadenssumme verdeutlicht, wie wichtig es ist, weiter in einen modernen und nachhaltigen Hochwasserschutz, die Risikovorsorge, den Ausbau der Hochwassermelde- und Hochwasservorhersagesysteme sowie die Flächenvorsorge zu investieren und die Bürgerinnen und Bürger in Risikogebieten zur Eigenvorsorge zu veranlassen. Die bisher praktizierte länderübergreifende Zusammenarbeit zur Abwehr der Hochwassergefahren ist weiter auszubauen. Ein deutliches Zeichen wurde hier durch das von der Sonderkonferenz der Umweltminister am 2. September 2013 beschlossene und auf der Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 konkretisierte Nationale Hochwasserschutzprogramm gesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern soll insbesondere bei Fragen des Wasserrückhaltes intensiviert werden. Die Arbeiten der Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Elbe und Weser sowie der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) sind dabei von zentraler Bedeutung. Seit 2007 gilt die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL). Ausgehend von der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2012, wurden Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten als Grundlage für die bis Ende 2015 aufzustellenden Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Das Ausmaß des Hochwasserereignisses 2013 hat aufgezeigt, dass es erforderlich ist, die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten anzupassen. Die Karten für die Saale und Weiße Elster wurden überarbeitet und sind seit Februar 2015 im Internet eingestellt. Für die Anpassung der Karten an der Elbe sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zum Bemessungshochwasser (BHW) abzuwarten. Auf dieser Grundlage können das Land, die Landkreise, die Kommunen, Insti- 12 tutionen bis hin zu jedem Einzelnen ihre Beiträge zur Hochwasservorsorge besser planen. Die Hochwasserschutzkonzeption zeigt den seit 2002 erreichten Stand bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt auf. Sie zeigt weiterhin auf, wie die gesetzten Ziele im Hochwasserrisikomanagement, im technischen Hochwasserschutz, in der Hochwasservorsorge sowie bei der Schaffung von zusätzlichem Retentionsraum in Sachsen-Anhalt bis 2020 erreicht werden können. 13 3. RECHTLICHER RAHMEN 3.1 EUROPÄISCHE EBENE 3.1.1 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE Die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL) stellt die erste umfassende europäische Rechtsvorschrift im Bereich Hochwasserschutz dar. Dabei liegt das explizite Ziel der Richtlinie darin, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und verfolgt entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie die Betrachtung in Flusseinzugsgebieten. Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 in deutsches Recht überführt. Die Umsetzung der HWRM-RL ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren. Stufe 1: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (bis 22. Dezember 2011) Stufe 2: Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (bis22. Dezember 2013) Stufe 3: Hochwasserrisikomanagementpläne (bis 22. Dezember 2015) Es ist im Weiteren eine regelmäßige Überprüfung der 3 Umsetzungsstufen vorgesehen. Erstmals hat die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (1. Stufe) bis zum 22. Dezember 2018 zu erfolgen, danach alle sechs Jahre. Die erstmalige Überprüfung der Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten erfolgt bis zum 22. Dezember 2019 und danach alle sechs Jahre. Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden erstmals zum 22. Dezember 2021 überprüft, danach ebenfalls alle sechs Jahre. 3.1.2 WASSERRAHMENRICHTLINIE Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) hat den „guten Zustand“ von Wasserkörpern zum Ziel. Das Kernziel für Oberflächengewässer ist der „gute ökologische Zustand" bzw. für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper das „gute ökologische Potential" sowie der „gute chemische Zustand". Für die Bewertung eines Gewässers spielen die wesentlichen biologischen und chemischen sowie die strukturellen und physikalischen Merkmale eine Rolle. Nutzungsansprüche 14 des Menschen und dadurch erforderliche wasserbauliche Maßnahmen begrenzen die natürliche Entwicklung der Gewässerstruktur. Die Wasserrahmenrichtlinie behandelt den Hochwasserschutz nicht explizit. Jedoch soll gemäß Artikel 1 Buchst. e WRRL durch die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers auch ein „Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren“ geleistet werden. Die WRRL wurde in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland wurde dazu das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Jahr 2002 geändert. Auch die entsprechende Umsetzung in den Landeswassergesetzen ist erfolgt. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Einteilung der Flusseinzugsgebiete in Flussgebietseinheiten. 3.1.3 NATURA 2000/ FFH-RICHTLINIE Nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FaunaFlora-Habitat-Richtlinie/FFH-Richtlinie) wird ein Verbund von Schutzgebieten in der Europäischen Union aufgebaut. Darin werden auch die Vogelschutzgebiete der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) aufgenommen. Ziel ist ein länderübergreifender Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Durch Hochwasserschutzmaßnahmen können Eingriffe in diesbezüglich geschützte Lebensräume erforderlich sein. Entsprechend sind die vorgenannten Schutzvorschriften zu beachten. 3.1.4 CROSS COMPLIANCE Seit dem Jahr 2005 ist die Gewährung von EU-Zahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft. Diese Verknüpfung von Zahlungen mit Teilen des einschlägigen Fachrechts wird auch in der neuen Periode der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2015 fortgesetzt. Die wesentlichen Durchführungsbestimmungen zu den Cross ComplianceVerpflichtungen finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Verordnung (EU) 640/2014 sowie Verordnung (EU) 809/2014. Über die Fachgesetze hinaus sind das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz sowie die AgrarzahlungenVerpflichtungen-Verordnung zu beachten. 15 Insbesondere Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand haben Bezug zum Hochwasserschutz: - Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion, - Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden, - Erhaltung von Landschaftselementen. 3.2 BUNDESEBENE 3.2.1 GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTES (W ASSERHAUSHALTSGESETZ ) Das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) setzt u. a. die Vorgaben der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) in das deutsche Recht um (§§ 72 bis 81 WHG). So bestimmt die Vorschrift des § 72 WHG, was unter dem Begriff des Hochwassers zu verstehen ist. Der Begriff des Hochwassers umfasst demnach ausdrücklich Überschwemmungen von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen. Des Weiteren enthält das WHG im Folgenden Bestimmungen über Maßstäbe für die Bewertung von Hochwasserrisiken und die Festlegung von Hochwasserrisikogebieten, über die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten sowie Risikomanagementplänen. Darüber hinaus sind im Wasserhaushaltsgesetz u. a. Regelungen zu den Überschwemmungsgebieten zu finden. Das WHG enthält zudem Schutzvorschriften für festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete. Gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften, untersagt. Hervorzuheben ist § 5 Abs. 2 WHG, der die grundsätzliche Verpflichtung eines jeden Einzelnen enthält, im Rahmen des Möglichen Vorsorgemaßnahmen vor Hochwassergefahren zu treffen, insbesondere auch die Nutzung von Grundstücken entsprechend anzupassen. 3.2.2 BAUGESETZBUCH Aufgabe der Bauleitplanung ist es gemäß § 1 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), die 16 bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen und sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB). Im Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB können im Flächennutzungsplan insbesondere die Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind, dargestellt werden. Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind, sollen gekennzeichnet werden (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB). Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen nachrichtlich übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete sollen gemäß § 5 Abs. 4a BauGB im Flächennutzungsplan vermerkt werden. Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen Flächen für Hochwasserschutzanlagen und für die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB). Gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB sollen im Bebauungsplan Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten (wie Hochwasser) erforderlich sind, gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung ist keine Festsetzung. Die Kennzeichnung hat Hinweis- und im Einzelfall ggf. auch Warnfunktion. Die zentrale Funktion dieser Verpflichtung zur Kennzeichnung von Flächen mit Gefährdungspotential liegt auf der Ebene des Vollzugs. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sollen gemäß § 9 Abs. 6a Bau GB nachrichtlich übernommen werden. Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie als Risikogebiete im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes bestimmte Gebiete, sollen im Bebauungsplan vermerkt werden. Des Weiteren regelt das Baugesetzbuch in § 35 Abs. 3 Nr. 6, dass Vorhaben im Außenbereich nicht zulässig sind, wenn sie den Hochwasserschutz gefährden. 17 3.2.3 RAUMORDNUNGSGESETZ Die nach § 8 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in den Ländern für das Landesgebiet und für dessen Teilräume aufzustellenden Raumordnungspläne sollen Festlegungen zur anzustrebenden Freiraumstruktur enthalten. Grundsatz der Raumordnung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG ist es, Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Durch diese Festlegungen wird u.a. der Grundsatz der Raumordnung, wonach für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland zu sorgen ist, angewandt und konkretisiert. 3.2.4 BUNDESNATURSCHUTZGESETZ Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) regelt Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Gemäß § 4 Nr. 6 BNatschG ist bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend zu Zwecken des Schutzes vor Überflutung durch Hochwasser dienen, die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. Die einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben, auch solche nach Landesrecht, einschließlich der notwendigen Verfahrensschritte sind jedoch zu beachten. Das gilt auch für Regelungen, die sich aus Schutzgebietsverordnungen ergeben. § 13 ff. BNatschG enthält zudem die sogenannte Eingriffsregelung, wonach erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden sind. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Der Umgang mit gesetzlich geschützten Biotopen ist in § 30 BNatSchG geregelt. Grundsätzlich verboten sind alle Handlungen, die zur Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können. Ergänzt werden die in § 30 Abs. 2 aufgelisteten Biotope durch § 22 NatSchG LSA. Relativiert werden die Verbote des § 30 BNatSchG durch § 22 Abs. 2 NatSchG LSA, letzteres gilt aber nur für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen. Die §§ 33, 34 und 36 BNatSchG regeln die Vorgehensweise bei der Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten einschließlich der Durchführung von gegebenenfalls durchzuführenden Verträglichkeitsprüfungen, der Untersuchung und Bewertung von Alternativen und einer eventuellen Einbeziehung der Europäischen Kommission. Regelungen zum Artenschutz sind in den §§ 37ff BNatSchG aufgeführt. 18 3.2.5 BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ Der in § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), definierte Zweck des Gesetzes ist, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Gemäß § 7 BBodSchG sind der Grundstückseigentümer, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück und derjenige, der Verrichtungen auf einem Grundstück durchführt oder durchführen lässt, die zu Veränderungen der Bodenbeschaffenheit führen können, verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies auch im Hinblick auf den Zweck der Nutzung des Grundstücks verhältnismäßig ist. Das betrifft bei Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes z. B. mögliche Veränderungen der natürlichen Ausprägung und Funktionalität der Böden durch Bodenabtrag und –auftrag, Bodenverdichtungen und Gefügeschäden, die zu Veränderungen des Wasser- und Lufthaushalts von Böden, der Versickerungsleistung und Wasserspeicherung, der Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen, der Redoxbedingungen der Böden sowie der Filter- und Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen führen können. Weiterhin sind bei der Planung und Ausführung von Hochwasserschutzmaßnahmen stoffliche bodenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Materialien. Dabei sind auch vorhandene Schadstoffgehalte in Auenböden sowie ihre mögliche Beeinflussung in Folge der Maßnahmen zu berücksichtigen, z. B. durch überschwemmungsbedingte Sedimentation. Gemäß § 9 der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), ist das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen in der Regel zu besorgen, wenn im Boden Schadstoffwerte gemessen werden, die die Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV überschreiten oder eine erhebliche Anreicherung von anderen Schadstoffen erfolgt, die auf Grund ihrer krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder toxischen Eigenschaften in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Bodenveränderungen herbeizuführen. Es sind die Vorsorgeanforderungen der §§ 10 – 12 BBodSchV zu beachten. Die Bewertung vorhandener Schadstoffbelastungen in Böden erfolgt nach § 4 BBodSchV insbesondere auch anhand von Prüf- und Maßnahmenwerten. Gemäß § 4 BBodSchG sind der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr drohender schädlicher Bodenveränderungen zu ergreifen. Diese und der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sind zur Sanierung durch Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen verpflichtet. Soweit dies nicht möglich oder unzumutbar ist, sind sonstige Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durchzuführen. Auf land- und forst- 19 wirtschaftlich genutzten Flächen kommen gem. § 5 Abs. 5 BBodSchV vor allem Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durch Anpassungen der Nutzung und der Bewirtschaftung von Böden sowie Veränderungen der Bodenbeschaffenheit in Betracht. 3.3 LANDESEBENE 3.3.1 WASSERGESETZ FÜR DAS LAND SACHSEN-ANHALT Aufgrund der detaillierten und vom Gemeinschaftsrecht geprägten Reglungen des Bundes zum Hochwasserschutz enthält das Landesrecht wenige weitergehende Bestimmungen zu: Wassergefahr/Wasserwehr ergänzende Regelungen zu Deichen ergänzende Regelungen zur Risikobewertung, Gefahrenkarten, Risikokarten, Risikomanagementplänen ergänzende Regelungen zu Überschwemmungsgebieten Hochwassermeldedienst ergänzende Regelungen zu Unterhaltung der Gewässer und Anlagen Zuständig für den Vollzug des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA 492), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GVBl. LSA S. 116) sind die Wasserbehörden. Hier ist insbesondere die Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse an Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder in Überschwemmungsgebieten drohen (Wassergefahr), zu nennen. Auf der Grundlage des WG LSA wurde der Hochwassermeldedienst eingerichtet. Einzelheiten des Vollzuges der Verordnung über den Hochwassermeldedienst (HWM VO) regelt die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Hochwassermeldedienstes (Hochwassermeldeordnung – HWMO). Die HWMO legt Inhalt, Umfang und die Verteilung der Hochwassermeldungen fest. Auf der Grundlage der meteorologischen und hydrologischen Meldungen und Informationen werden von der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ), im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Hochwasserwarnungen, Hochwasservorhersagen und Hochwasserinformationen erarbeitet und nach Verteilerplänen versendet. Der Hochwassermeldedienst dient der frühzeitigen Erkennung der Entstehung sowie des zeitlichen und räumlichen Ablaufs von Hochwasserereignissen. 20 3.3.2 KATASTROPHENSCHUTZGESETZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT Der Katastrophenschutz ist durch das Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 (GVBl. LSA S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2005 (GVBl. LSA S. 320) geregelt. § 1 KatSG-LSA definiert den Katastrophenfall als einen Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist. Bezogen auf ein Hochwasserereignis kann dieser Fall insbesondere gegeben sein, wenn der Bruch eines Deiches oder das Versagen einer anderen technischen Hochwasserschutzanlage befürchtet werden muss, eine Eisversetzung zu einem unkontrollierten Anstieg des Wasserspiegels führt, der Deich überströmt wird bzw. der Bruch der Eisversetzung eine Flutwelle auslösen kann oder ein abfließendes Hochwasser den für die Bemessung des Deiches festgelegten Hochwasserstand deutlich überschreitet. Der Katastrophenschutz obliegt als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises den Landkreisen und kreisfreien Städten (untere Katastrophenschutzbehörden), soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Eintritt und das Ende des Katastrophenfalls wird gemäß § 16 KatSG-LSA durch den Leiter der Katastrophenschutzbehörde festgestellt und ist nicht zwangsläufig in Abhängigkeit von der Alarmstufe 4 gegeben. 3.3.3 LANDESENTWICKLUNGSGESETZ SACHSEN-ANHALT Ein zentrales Instrument der Landesentwicklung ist die Landesentwicklungsplanung. Sie legt nach § 7 Abs. 1 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) vom 23. April 2015 (GVBl. LSA S. 170) die Ziele der Raumordnung und die Grundsätze der Raumordnung für 1. das Landesgebiet im Landesentwicklungsplan, 2. die Gebiete der Regionalen Planungsgemeinschaften in Regionalen Entwicklungsplänen und 3. bestimmte Teilräume in Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen fest. § 4 des Landesentwicklungsgesetzes enthält weitere Grundsätze der Raumordnung als Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen. Nach § 4 Nr. 14 ist dem vorbeugenden Hochwasserschutz verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden sind Gebiete zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu erhalten oder zu schaffen. 21 Der Landesentwicklungsplan enthält die landesbedeutsamen Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die der Entwicklung, Ordnung und Sicherung der nachhaltigen Raumentwicklung des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde zu legen sind. Nach § 8 Absatz 2 Nr. 2a gehören hier insbesondere schutzbezogene Festlegungen für den Hochwasserschutz zur anzustrebenden Freiraumstruktur. Die Regionalen Entwicklungspläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln, indem die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung konkretisiert und ergänzt werden. Dies betrifft nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 g Festlegungen zum Hochwasserschutz insbesondere Im Landesentwicklungsplan werden als Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Freiraumes Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt, so auch für den Hochwasserschutz. Vorranggebiete für den Hochwasserschutz sind Gebiete zur Erhaltung der Flussniederungen für den Hochwasserrückhalt und den Hochwasserabfluss sowie zur Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Flächennutzung, die die Hochwasserentstehung begünstigen und beschleunigen. Sie sind zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung von Neubebauung freizuhalten. Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz sind die Gebiete mit potentiellem Hochwasserrisiko, die bei Öffnen oder Versagen von Hochwasserschutzanlagen und bei deren Überströmen bei Extremhochwasser überschwemmt werden können. Die fachlichen Zielstellungen, die sich aus rechtlichen Regelungen ableiten, werden in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt. 3.3.4 NATURSCHUTZGESETZ LAND SACHSEN-ANHALT Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) geändert durch Gesetz vom 15.01.2015 (GVBl. LSA S. 21, 22) regelt in § 6, dass Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanlagen sowie die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands nach einem Schadensfall auf der vorhandenen Trasse in der Regel nicht als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen sind. Mit der Regelvermutung geht der Gesetzgeber davon aus, dass die genannten Maßnahmen grundsätzlich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen. Im Einzelfall, d. h. bei festgestellten erheblichen Beeinträchtigungen, können jedoch die Vorgaben der Eingriffsregelung zum Tragen kommen. Die Beachtung artenschutzrechtlicher Belange bleibt unberührt. 22 3.3.5 BODENSCHUTZ - AUSFÜHRUNGSGESETZ DES LANDES SACHSENANHALT Die Belange des Bodenschutzes sind vom Vorhabenträger in die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen einzubringen. Die zuständigen Bodenschutzbehörden sollten frühzeitig beteiligt werden. Zuständig sind gemäß § 18 in Verbindung mit § 16 des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) vom 2. April 2002 (GVBl. LSA S. 214), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 708), im Regelfall die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden, in bestimmten Fällen auch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung oder die Bergbehörde. Gemäß § 9 BodSchAG LSA führt die zuständige Bodenschutzbehörde eine Sammlung von Daten über schädliche Bodenveränderungen, Altlasten sowie entsprechende Verdachtsflächen und kann daraus Auskünfte erteilen. 3.3.6 DENKMALSCHUTZGESETZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.10.1991 (GVBl. LSA S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 2 des dritten Investitionserleichterungsgesetzes vom 20.12.2005 (GVBl. LSA S. 769) regelt den Umgang mit Kulturdenkmalen als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft. Der Denkmalschutz erstreckt sich gemäß § 1 Abs. 1 DenkmSchG LSA auf die gesamte Substanz eines Kulturdenkmals einschließlich seiner Umgebung, soweit diese für die Erhaltung, Wirkung, Erschließung und die wissenschaftliche Forschung von Bedeutung ist. § 1 Abs. 3 legt fest, dass bei öffentlichen Planungen und Baumaßnahmen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen sind, so dass die Kulturdenkmale möglichst erhalten bleiben und ihre Umgebung angemessen gestaltet werden kann. Die mit dem Hochwasserschutz verbundenen Maßnahmen können mit Eingriffen in Kulturdenkmale verbunden sein. § 10 Abs. 1 DenkmSchG LSA qualifiziert Eingriffe im Sinne des Denkmalschutzgesetzes als Veränderungen in der Substanz oder Nutzung von Kulturdenkmalen, die deren Denkmalqualität erheblich beeinträchtigen können oder zur Zerstörung eines Kulturdenkmals führen. Gemäß § 10 Abs. 2 DenkmSchG LSA ist ein Eingriff in ein Kulturdenkmal u.a. zu genehmigen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art den Eingriff verlangt oder die unveränderte Erhaltung des Kulturdenkmals den Verpflichteten unzumutbar belastet. Soweit ein Eingriff in ein Kulturdenkmal aufgrund eines festgestellten überwiegenden öffentlichen Interesses des Hochwasserschutzes genehmigt wird, kann die Denkmalschutzbehörde aufgrund von § 14 Abs. 9 DenkmSchG LSA verlangen, dass der Veranlasser von Veränderungen und Maßnahmen an Denkmalen diese dokumentiert. Art und Umfang der Dokumentation sind im Rahmen von Auflagen festzulegen. Die Veranlasser von Veränderungen und Maßnahmen können im Rahmen des Zumutbaren zur Übernahme der Dokumentationskosten verpflichtet werden. 23 Im Bereich von Wasserläufen oder Bereichen mit hohen Grundwasserständen erhalten sich organische Funde über Jahrtausende. Sollten Eingriffe in den Wasserhaushalt vorgenommen werden, müssen in der Regel im Bereich von sogenannten archäologischen Feuchtbodenstellen ebenfalls archäologische Untersuchungen erfolgen. Gleiche Auflagen gelten auch bei vermutlich turnusmäßig wiederkehrendem Anstieg des Grundwassers, sollte es sich um Bodendenkmale mit sensiblen, meist metallischen Funden handeln. Um- und Überspülung von Wasser bedeuten Grundwasserveränderungen und können zur Veränderung bzw. (Teil-)Zerstörung von Kulturdenkmalen führen. Dann muss ihr Zustand aufgenommen werden und je nach Beeinträchtigung sind Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Denn bei den durch auflagernde (meist trockene) Bodenschichten geschützten Kulturdenkmalen zeichnen sich durch Wasserveränderungen aller Art erhebliche Veränderungen ab. Teilweise liegen sie dann frei und sind den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Teilweise kommen erosive Abtragungen und kolluviale Umlagerungen hinzu. Diese veränderten Zustände müssen wissenschaftlich dokumentiert werden – nach jeder Überschwemmung bzw. im (anschließenden) Turnus von sechs Jahren. 24 4. HOCHWASSERRISIKO IN SACHSEN-ANHALT 4.1 TOPOGRAFIE UND HYDROLOGIE Der größte Teil der Landesfläche Sachsen-Anhalts ist hydrologisch betrachtet dem Einzugsgebiet der Elbe zuzuordnen, dessen Gesamtgröße 148.268 km2 beträgt. Der deutsche Anteil daran liegt bei rund 97.175 km2 und der Anteil Sachsen-Anhalts bei 20.445,3 km² (IKSE, 2005). Daneben entwässern an der nordwestlichen Landesgrenze zu Niedersachsen entlang von Aller und Ilse rund 700 km2 der Landesfläche Sachsen-Anhalts in das Einzugsgebiet der Weser, das eine Größe von insgesamt 49.000 km2 umfasst. Abbildung 1: Die Elbe und ihr Einzugsgebiet – ein geographisch-hydrologischer und wasserwirtschaftlicher Überblick (IKSE, 2005) 25 Die Elbe selbst entspringt im tschechischen Riesengebirge in einer Höhe von rund 1.386 Meter über Normalnull (m ü NN) und legt bis zur Mündung in die Nordsee bei Cuxhaven insgesamt etwa 1.094 Kilometer (km) zurück. Davon verlaufen ca. 302 km durch Sachsen-Anhalt. Sie ist damit nach dem Rhein der zweitlängste deutsche Strom und gleichzeitig der viertgrößte Fluss Mittel- und Westeuropas. An der Grenze der Tschechischen Republik zu Deutschland hat die Elbe den bedeutendsten tschechischen Zufluss, die Moldau einschließlich Eger, bereits aufgenommen und schon über 400 km Lauflänge hinter sich. Nachdem sie den Freistaat Sachsen durchquert hat, münden in Sachsen-Anhalt weitere bedeutende Zuflüsse wie Schwarze Elster, Mulde, Saale (mit Unstrut, Weißer Elster und Bode) sowie die Havel ein. Die Flussgebietseinheit Elbe umfasst auch die der Elbe vorgelagerten Küstengewässer der Nordsee und die Insel Helgoland, die etwa 60 km von der Küste entfernt liegt. In Sachsen-Anhalt steht einer mittleren Niederschlagshöhe von 612 Millimetern (mm) eine Verdunstungshöhe von 510 mm gegenüber, so dass rund 83 % des Niederschlags verdunsten. Im Vergleich hierzu beträgt die mittlere Niederschlagshöhe im Gesamteinzugsgebiet der Elbe 628 mm, die Verdunstung 445 mm, woraus folgt, dass im Gesamtgebiet der Elbe rund 71 % des Niederschlags verdunsten. Die wichtigsten Hochwasserentstehungsgebiete der größeren Fließgewässer auf deutschem Gebiet befinden sich in den Mittelgebirgslagen Sachsens (Lausitzer Bergland, Elbsandsteingebirge, Erzgebirge, Elstergebirge, Vogtland), Thüringens (Thüringer Wald, Südharz), Bayerns (Fichtelgebirge, Frankenwald) sowie im exponierten Harz und damit zum allergrößten Teil außerhalb von Sachsen-Anhalt. Bei einem Flächenanteil Sachsen-Anhalts von nur rund 13 % am Gesamteinzugsgebiet der Elbe durchfließen jedoch etwa 90 % der Gesamtabflüsse das Land. Wegen der relativ langen Fließzeiten der großen Zuflüsse aus den Hochwasserentstehungsgebieten der Nachbarländer bis nach Sachsen-Anhalt hinein bestehen unter bestimmten Bedingungen nutzbare Reaktionszeiten, um sich auf etwaige Hochwassersituationen vorzubereiten. Im Gegensatz dazu sind solche Zeiten für die Flüsse aus dem einzigen bedeutenden Hochwasserentstehungsgebiet in Sachsen-Anhalt, dem Harz, wie Bode mit Selke und Wipper mit Eine, die ebenfalls über ein erhebliches Hochwasserpotential verfügen, kurz. 4.2 GEOLOGIE UND BODENNUTZUNG Die Landesfläche Sachsen-Anhalts gliedert sich in die folgenden regionalen, geologisch-geomorphologischen Einheiten: Pleistozäne Hochflächen, Löss- und Sandlössgebiete sowie Lösshügelländer, paläozoische Mittelgebirge und Bergländer, Niederungen, Flussauen, Bergbaufolgelandschaften und Siedlungsgebiete. 26 Abbildung 2: Bodenbildungsbereiche in Sachsen-Anhalt (Kainz, 2006) 27 Das Land verfügt damit über eine hohe geomorphologische Vielfalt, die ihren Ausdruck u. a. im Vorhandensein verschiedener Flussgebietssysteme mit ausgeprägten Einzugsgebieten findet. Damit verbunden ist die Gefahr von Hochwasserschäden in weiten Landesteilen. Für den Hochwasserschutz hat die Form der Bodendeckung und der Bodennutzung eine große Bedeutung. In Sachsen-Anhalt sind etwas über 25 % der Landesfläche mit Wald bestockt. Abbildung 3: Waldverteilung in Sachsen-Anhalt In den Hochwasserentstehungsgebieten des Landes Sachsen-Anhalt (Harz, Hügelland und einzelne Höhenzüge) vermindert der Wald bei kurzzeitigem Starkregen Abflussspitzen und lokale Überflutungen, da ein Teil des Niederschlags in den Baumkronen zurückgehalten wird (Interzeption) und der humus- und porenreiche Waldboden ein hohes Infiltrations- und Wasserspeicherungsvermögen hat. Sind diese Wasserspeicher durch langanhaltende Niederschläge gefüllt, erfolgt der oberflächliche Abfluss zu den Offenlandflächen mit geringerem Retentionsvermögen unverzögert. Auf erosionsgefährdeten Böden schränkt Wald den Bodenabtrag und damit Schlammschäden im besiedelten Raum wirksam ein. Durch verminderte Erosion in Einzugsgebieten von Tal- 28 sperren hält der Wald den Stauraum der Talsperren frei. Insgesamt hat Wald somit eine positive Wirkung auf hydrologische Gegebenheiten. Wald in Hochwasserabflussprofilen kann aufgrund der Änderung der Rauigkeit des Profils auch negative Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) des Landes umfasst 1.173.085 ha (Landwirtschaftszählung 2010). Das Ackerland-/Grünland-Verhältnis von 85,4:14,6 ist seit Jahren konstant. Indikator Wert Landwirtschaftliche Nutzfläche 1.173.085 ha Ackerland 1.001.470 ha Dauergrünland 168.570 ha Dauerkulturen 2.999 ha Tabelle 1: Ergebnisse der Landwirtschaftszählung-2010 für Sachsen-Anhalt 29 Abbildung 4: Hauptnutzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen Abbildung 5: Wasserspeichervermögen der landwirtschaftlich genutzten Böden In den Hochwasserentstehungsgebieten des Landes verfügen die landwirtschaftlich genutzten Böden über ein vergleichsweise hohes Wasserspeichervermögen, welches sich in der nutzbaren Feldkapazität (s. Abb. 5) widerspiegelt. Dies bedeutet einen hohen natürlichen Wasserrückhalt in der Fläche. Starkregenniederschläge können Oberflächenabfluss (Sturzfluten) und Wassererosion auslösen, wenn das Infiltrations- und Wasserspeichervermögen der Böden erschöpft ist. Besonders gefährdet sind ackerbaulich genutzte Flächen in Zeiten, in denen der Boden nur eine geringe Pflanzenbedeckung aufweist. Die Folge sind große Schäden auf Ackerflächen, an Infrastruktureinrichtungen und in den Ortslagen durch lokale Überflutungen und Sedimenteintrag. Solche Schadereignisse traten in den letzten Jahren verstärkt auf. Infolge des Klimawandels ist davon auszugehen, dass es zukünftig häufiger zu derartigen Extremereignissen kommt. Generell wirkt sich die Bodenversiegelung insbesondere auf Kosten landwirtschaftlicher Nutzflächen negativ auf das Rückhaltevermögen der Landschaft aus und begünstigt somit das Entstehen von Sturzfluten und Überschwemmungen. Zur Umsetzung der Aufgaben der Hochwasservorsorge mit den Instrumenten der Landentwicklung wurde ein Strategiepapier erarbeitet. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Die Flurbereinigung hat den gesetzlichen Auftrag, den ländlichen Grundbesitz neu zu ordnen und dabei raumbedeutsame Planungen wie zum Hochwasserschutz zu unterstützen. 4.3 HISTORISCHE HOCHWASSEREREIGNISSE Die Elbe ist der bedeutendste Fluss Sachsen-Anhalts. Ihr Einzugsgebiet und die ihrer Zuflüsse Mulde, Schwarze Elster, Saale und Havel waren in der Vergangenheit immer wieder von Hochwasser betroffen. Zum Hochwasserschutz werden an ausgewählten Pegeln 18. Jahrhundert Wasserstände registriert und ausgewertet. bereits seit dem In der nachstehenden Abbildung wird am Beispiel des Pegels MagdeburgStrombrücke/Elbe anhand der hier bereits seit 1727 vorliegenden Wasserstände ersichtlich, dass eine periodische Häufung von Hochwasser der Elbe für Sachsen-Anhalt in den einzelnen Jahrhunderten nicht ungewöhnlich ist. Abbildung 6: Die zehn größten Hochwasserscheitel pro Jahrhundert seit 1727 am Pegel MagdeburgStrombrücke (Elbe), Quelle (BfG, 2014) In jüngerer Vergangenheit waren für Sachsen-Anhalt die nachfolgenden schweren Hochwasserereignisse von herausragender Bedeutung: das Frühjahrshochwasser im April 1994 an Saale (mit Wipper) und Bode (mit Selke und Holtemme), im August 2002 das Sommerhochwasser an Elbe und Mulde, das Hochwasser der Elbe im April 2006, die Hochwassersituationen der Jahre 2010 und Anfang 2011 sowie das Extremhochwasser an Elbe, Mulde, Saale und Weißer Elster im Juni 2013. Diese Ereignisse sollen im Anschluss stellvertretend für die Gesamtzahl der auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts abgelaufenen bedeutenden historischen Hochwasser noch einmal in Erinnerung gerufen und kurz charakterisiert werden. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass sich Hochwasser wiederholen, doch jedes Ereignis anders verläuft. Die Einzelheiten zu den oben genannten Ereignissen sind bis auf das Hochwasser vom April 1994 in den Hochwasserberichten des LHW im Internet1 dargestellt. 1 www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de 32 4.3.1 DAS HOCHWASSER AN SAALE UND BODE VOM APRIL 1994 Das Frühjahrshochwasser des Jahres 1994 wird im Folgenden durch eine separate Darstellung des Hochwasserverlaufs in den Einzugsgebieten von Saale und Bode beschrieben, da das Hochwasser der Bode mit ihren Nebenflüssen hierbei einen ganz besonderen Schwerpunkt bildete. HW-Verlauf der Bode: Das Hochwasserereignis im April 1994 an der Bode war geprägt durch die nahezu abgeschlossene Schneeschmelze, hohe Sättigung der Bodenfeuchte und den dadurch erzeugten direkten Abfluss extremer Niederschlagsmengen. Das extreme Niederschlagsereignis vom Abend des 12. bis zum Vormittag des 13. April im Kerngebiet des Harzes führte zu Niederschlagssummen von bis zu 143 mm und im Harzvorland von bis zu 69 mm. In der Folge ist bereits in der Nacht vom 12. zum 13. April erstmals seit seiner Fertigstellung der Hochwasserüberlauf der Talsperre Rappbode angesprungen. Am 13. April ab 22:30 Uhr traf dies auch für die Talsperre Wendefurth zu. Da lediglich 10 % des Einzugsgebietes über das Talsperrensystem entwässern, kam es aufgrund der auch unterhalb über die Nebenflüsse zufließenden Wassermassen an nahezu allen unterhalb der Talsperre liegenden Pegeln zu bis heute nicht wieder erreichten Höchstwasserständen. Die Abflüsse in Selke und Holtemme entsprachen einem Wiederkehrintervall von HQ200, im Ober- und Mittellauf der Bode von HQ75-100 und im Unterlauf der Bode am Pegel Staßfurt von HQ200. HW-Verlauf der Saale: Das Hochwasser im April 1994 in der Saale wurde gleichfalls durch flächendeckenden Starkregen mit Tagesniederschlagssummen zwischen 50 bis 80 mm vom 12. zum 13.04. in den Einzugsgebieten von oberer Saale, Loquitz, Schwarza, Ilm, Unstrut, Gera, Helme und Wipper sowie zahlreicher Nebenwasserläufe hervorgerufen. Die daraus folgenden extrem hohen Abflüsse im Einzugsgebiet oberhalb der Saaletalsperren konnten durch das Schließen der Grundablässe vom 13. April bis zum 15. April für fast zwei Tage vollständig zurückgehalten werden. Die eingetretenen Hochwasserscheitel lagen trotzdem teilweise über den bis dato bekannten höchsten Hochwasserständen (HHW). Am Pegel Halle-Trotha UP stellte sich in der Saale nach Zufluss der nicht in gleicher Größenordnung von Hochwasser betroffenen Weißen Elster am 16. April ein mehrstündiger Hochwasserscheitel mit einem höchsten Wasserstand von 683 cm ein. Dieser Scheitel entsprach damit fast der Größenordnung des Hochwasserereignisses aus dem Jahre 1946. 33 Die oberhalb des Pegels Bernburg in die Saale einmündende Wipper führte ebenfalls bis heute nicht wieder erreichte Höchstwasserstände. Am Pegel Großschierstedt im Unterlauf stellte sich am 14. April der Hochwasserscheitel mit einem HHW von 350 cm ein und übertraf das HHW vom 14. März 1947 von 306 cm um 44 cm. Die Einmündung der extremes Hochwasser führenden Bode führte zu einer nochmaligen Erhöhung der Wasserführung in der Saale, so dass der am Pegel Calbe UP am 18. April eingetretene Hochwasserscheitel von 895 cm nur 19 cm unter dem bis dahin bekannten HHW vom 17. März 1947 mit 914 cm blieb. Die Abflüsse der Wipper entsprachen etwa einem HQ150, in der Saale bei Halle-Trotha einem HQ50 und im Mündungsbereich bei Calbe-Grizehne noch einem HQ25. 4.3.2 DAS HOCHWASSER AN ELBE UND MULDE VOM AUGUST 2002 Extreme Niederschlagsereignisse vom 6. zum 7. August im Einzugsgebiet der Moldau und der Eger führten zu einer ersten Hochwasserwelle in der Elbe. Weitere extrem hohe Niederschläge zwischen dem 11. und 13. August verursachten außerordentlich hohe Zuflüsse der linksseitigen Nebenflüsse der oberen Elbe. An der Wetterstation ZinnwaldGeorgenfeld im Erzgebirge wurde vom DWD am 12. August in 24 Stunden die bis dahin höchste jemals in Deutschland beobachtete Tagesniederschlagssumme von 312 mm gemessen. In der Folge stiegen die Wasserstände in der Elbe erneut kontinuierlich wieder an. Ab dem 13. August erreichte das Hochwasser der Elbe das Land Sachsen-Anhalt und ab 18. August traf der langgestreckte Hochwasserscheitel in Sachsen-Anhalt ein. Ebenso waren die Mulden von Hochwasser betroffen. Die kurz hintereinander eintreffenden Scheitel der Freiberger und Zwickauer Mulde führten sehr schnell zu einem extremen Hochwasser in der Vereinigten Mulde. Am Muldepegel Dessau war bereits am 15. August mit 623 cm der bisherige Höchststand von 582 cm von 1954 um 41 cm übertroffen worden. Am Nachmittag des 18. August wurde am Pegel Wittenberg der höchste Wasserstand bei 706 cm erreicht und damit das HHW von 628 cm aus dem Jahr 1862 erheblich übertroffen. Am 19. August erreichte der Hochwasserscheitel der Elbe mit 766 cm den Pegel Aken mit 26 cm über dem höchsten Wasserstand von 1845. Am Pegel Barby stellte sich am gleichen Tag der Hochwasserscheitel mit 701 cm ein. Dieser lag unter anderem infolge mehrerer Deichbrüche, Überströmungen und Ausuferungen 34 cm unter dem höchsten Wasserstand von 1845. Das unterhalb von Barby gelegene Pretziener Wehr wurde während dieses Extremhochwassers am 15. August geöffnet und erst am 26. August 2002 wieder geschlossen, um einen Teil der Hochwasserabflüsse der Elbe über den Elbumflutkanal um Magdeburg und Schönebeck herumzuleiten. Am Pegel Niegripp wurde der Scheitel in der Nacht vom 34 19. zum 20. August mit 921 cm beobachtet. Dieser lag damit 57 cm über dem bis dahin bekannten HHW. Am 20. August erreichte der Elbscheitel mit 768 cm (32 cm über den bis dahin bekannten HHW) den Pegel Tangermünde und in der Nacht vom 20. zum 21. August mit 734 cm den Pegel Wittenberge. Erstmals seit ihrer Fertigstellung wurden die für ein solches Extremereignis vorgesehenen und in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt befindlichen Havelpolder mit dem Havelschlauch geflutet. Hierfür wurde am 20. August das Wehr Neuwerben geöffnet und im weiteren Verlauf eine Kappung des Elbescheitels um ca. 40 cm, bezogen auf den Pegel Wittenberge, erreicht. Statistische Einordnung des Hochwasserereignisses Die im Rahmen der statistischen Auswertung dieses Extremhochwassers durch die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) ermittelten Wiederkehrintervalle entsprachen in der Elbe vom Pegel Dresden bis zum Pegel Wittenberg einem HQ100-200, im Bereich der Pegel Barby bis Tangermünde etwa einem HQ100 und am Pegel Wittenberge etwa einem HQ70. Für die Vereinigte Mulde wurden für die Pegel Golzern 1 und Bad Düben 1 Jährlichkeiten von 200 bis 300 Jahren ermittelt. 4.3.3 DAS HOCHWASSER DER ELBE IM APRIL 2006 Der lang andauernde Winter 2005/2006 führte von November 2005 an zur fast durchgängigen Akkumulation einer stetig wachsenden Schneedecke. So wurden im Flachland verbreitet 10 bis 30 cm und in Kammlagen der Mittelgebirge 160 bis 220 cm Schnee registriert. Gemäß den Angaben des Tschechischen Hydrometeorologischen Institutes in Prag war per 26. März allein im gesamten Hochwasserentstehungsgebiet der Elbe in der Tschechischen Republik eine Schneerücklage mit einem Wasseräquivalent von etwa 1,3 Mrd. m³ vorhanden (höchster Wert seit 1961). In der 2. Märzhälfte kam es zu einer weiträumigen Wetterumstellung mit einer durchgreifenden Erwärmung und gleichzeitig ergiebigen Niederschlägen. Der sich rasch verstärkende Tauprozess führte in der Folge entlang der Elbe zu einer gravierenden Hochwassersituation. Dabei waren neben der Elbe insbesondere die Gebiete der Havel, Mulde, Saale und Schwarzen Elster betroffen, deren Hochwasserscheitel jedoch jeweils vor Durchgang des Elbscheitels in die Elbe münden konnten. Im weiteren Verlauf entwickelte sich in der Elbe ein Schmelzhochwasser mit einem steilen Anstieg, relativ schnellem Wellenablauf und einem lang gezogenen Scheitel, der kaum eine Abflachung hatte. Am 4. April bildete sich der Scheitel am Pegel Dresden aus und wurde bereits am 5. April 2006 am Pegel Magdeburg-Strombrücke beobachtet. Der Hochwasserscheitel passierte am 5. April den Pegel Niegripp, am 7. April den Pegel Tangermünde und am 35 8. April den Pegel Wittenberge. Die Höchstwasserstände vom August 2002 wurden bis hierhin nicht erreicht. Am 9. April erreichte der extrem lang gestreckte Hochwasserscheitel der Elbe die Pegel in Niedersachsen. Unterhalb des Pegels Wittenberge führten die fehlende Scheitelabflachung und die große Fülle des Ereignisses zu höheren Scheiteldurchflüssen als während des Hochwassers im August 2002. Statistische Einordnung der Hochwasserabflüsse Den Hochwasserscheiteln an den Pegeln der Elbe wurden bezogen auf eine einheitliche Bezugszeitreihe von 1890 bis 2006 von Dresden bis Torgau Jährlichkeiten von 10-20, am Pegel Wittenberg von 20, am Pegel Magdeburg-Strombrücke von 20-25 und an den Pegeln Wittenberge und Neu Darchau von 25-50 Jahren zugeordnet. Im Unterlauf der Mulde wurde eine Jährlichkeit von 2-5, in der unteren Saale von etwa 5, im Unterlauf der Havel zwischen 5-10 Jahren ermittelt. 4.3.4 DIE HOCHWASSER IM JAHR 2010 UND ZUM JAHRESBEGINN 2011 Das Kalenderjahr 2010 wurde als das insgesamt vierte „zu nasse“ Jahr in Folge registriert. Die immensen Niederschläge führten ab der 2. Jahreshälfte zu einer landesweiten Zunahme der Grundwasserstände und der Bodenfeuchte. Als Folge der außerordentlichen Vorfeuchte und des nachfolgenden bedeutenden Hochwasserereignisses traten in weiten Teilen Sachsen-Anhalts großflächige Vernässungserscheinungen mit markanten Grundwasseranstiegen auf. Insbesondere die extremen Dauerniederschläge Ende September führten an Elbe, Weißer Elster, Mulde, Saale mit Wipper und Eine, Bode und Aller an vielen Pegeln zur Hochwassersituation. Am Pegel Löben/Schwarzen Elster wurde nach den Niederschlägen Ende September am 30. September 2010 mit 334 cm der bis dahin höchste gemessene Wasserstand registriert. Die landesweite Hochwassersituation setzte sich in den Folgemonaten aufgrund weiterer ergiebiger Dauerniederschläge fort, wobei weiterhin die Unterläufe der Schwarzen Elster und der Mulde am stärksten betroffen waren. Erst mit der kurz vor Weihnachten einsetzenden Frostverschärfung und dem damit einhergehendem Übergang der Niederschläge in Schnee kam es wieder zu einem Rückgang der Wasserführung in den Flüssen Sachsen-Anhalts. Das Schneeschmelzhochwasser vom Januar 2011 stellt gewissermaßen die nur durch eine längere winterliche Periode unterbrochene Fortsetzung der Hochwasserlage des Jahres 2010 dar. Ein Wintereinbruch führte ab dem 17./18. Dezember deutschlandweit bis in den Januar 2011 hinein auch im Flachland zu einer geschlossenen Schneedecke. Nach Umstellung der Großwetterlage setzte mit Beginn des Kalenderjahres 2011 vom 6.-8. Januar durchgreifendes Tauwetter ein, das zeitgleich von ergiebigen Niederschlä- 36 gen begleitet wurde. In dieser Phase schmolz in flachen und mittleren Lagen ein beträchtlicher Teil der vorhandenen Schneedecke ab, so dass die Pegelstände in den Flüssen verbreitet bereits bis in den Hochwasserbereich anstiegen. Mit der zweiten durchgreifenden Tauwetterphase zwischen dem 12. und 14. Januar in Verbindung mit erneuten ergiebigen Niederschlägen wurden fast die gesamten zuvor in der Schneedecke gespeicherten Niederschläge abflusswirksam. Schwerpunkte im Hochwassergeschehen bildeten weiterhin Elbe, Mulde, Schwarze und Weiße Elster, Saale, Unstrut und zunehmend auch der Unterlauf der Bode. Am Pegel Oberthau/Weiße Elster wurde bereits am 10. Januar 2011 mit 320 m³/s das HHQ von 2003 überschritten. Am 17. Januar wurden an der Schwarzen Elster, Pegel Löben mit 323 cm und an der Saale, Pegel Halle-Trotha mit 692 cm die Hochwasserscheitel registriert. Die Lage war insbesondere im Stadtgebiet von Halle infolge des Zusammenflusses von Weißer Elster und Saale sowie an den Unterläufen von Schwarzer Elster, Saale und Bode sehr angespannt. Am 19. Januar erreichte der Hochwasserscheitel der Elbe Sachsen-Anhalt. Er passierte als langgestreckter Scheitel am 20. Januar den Abschnitt von Barby bis Niegripp, erreichte am 21. Januar den Pegel Tangermünde und passierte in der Nacht zum 23. Januar den Pegel Wittenberge. Die abklingende Hochwasserlage zog sich an den Mündungsbereichen von Havel, Saale, Bode, Schwarzer und Weißer Elster, Unstrut und Helme sowie an der Elbe bis zur Landesgrenze noch bis in den Februar hin. Zusammenfassung und statistische Einordnung Neue Höchststände wurden am Pegel Calbe UP/Saale und am Pegel Oberthau/Weiße Elster sowie in der Elbe unterhalb des Pegels Wittenberge beobachtet. Die extremwertstatistische Auswertung der Pegelbeobachtungsdaten ergab für den Hochwasserabfluss vom Januar/Februar 2011 für den Unterlauf der Weißen Elster, Pegel Oberthau, ein 100-jährliches und für den Mittellauf der Saale, Pegel Halle-Trotha UP sowie für den Unterlauf der Schwarzen Elster, Pegel Löben, ein 50-jährliches Wiederkehrintervall. In den übrigen Gebieten lagen die Wiederkehrintervalle zwischen 2 und 25 Jahren. Der Abfluss in der Schwarzen Elster am Pegel Löben entsprach Ende September 2010 einem Wiederkehrintervall von 20 bis 50 Jahren. 4.3.5 DAS HOCHWASSER AN ELBE, MULDE UND SAALE VOM JUNI 2013 Die ungewöhnliche Dimension des Hochwasserereignisses von Anfang Juni im Land Sachsen-Anhalt resultierte maßgeblich aus außergewöhnlich ergiebigen und weiträumigen Dauerniederschlägen insbesondere zwischen dem 17. Mai und Anfang Juni. Dabei betrugen die Monatssummen bereits im Verlauf des Mai in weiten Teilen Mitteldeutschlands mehr als das Doppelte des langjährigen Mittelwertes. Darüber hinaus erreichte die Bodenfeuchte in weiten Teilen Deutschlands Ende Mai extrem hohe Werte, wie sie noch nie seit Beginn der kontinuierlichen Bodenfeuchtemessungen durch den DWD im Jahr 1962 festgestellt wurden. 37 Hochwasserverlauf der Elbe: Im tschechischen Einzugsgebiet der Elbe waren insbesondere die Zuflüsse aus der Moldau entscheidend für das Entstehen der Hochwassersituation. Der Scheitel der Hochwasserwelle der oberen Elbe erreichte am Morgen des 6. Juni den Pegel Schöna und Dresden. In den frühen Morgenstunden des 8. Juni erreichte der langgestreckte Hochwasserscheitel der Elbe mit 691 cm den Pegel Wittenberg und lag hier nur noch 15 cm unter dem Höchststand von 2002. Der Hochwasserscheitel der bei Dessau in die Elbe mündenden Mulde lief dem Scheitel der Elbe etwa 3 Tage voraus, trug jedoch aufgrund der Fülle der Hochwasserwelle der Mulde zum Zeitpunkt des Passierens des Elbescheitels an seiner Mündung immer noch mit mehr als 500 m³/s zum Abflussvolumen der Elbe bei. Im Mündungsgebiet der Saale flossen der Elbe vom 8. zum 9. Juni etwa 800 bis 900 m³/s zu. Das daraus resultierende vergrößerte Abflussvolumen der Elbe bedingte am Pegel Barby in den zeitigen Morgenstunden des 9. Juni einen Hochwasserscheitel von 762 cm, der 61 cm über dem HHW des Jahres 2002 lag. Unmittelbar nach Durchgang des Elbscheitels im Mündungsbereich der Saale kam es zu einem Deichversagen am Saaledeich im Bereich Breitenhagen, was jedoch zu keiner Scheitelabflachung der Elbe unterhalb der Mündung führte. Bild 1: Geflutete Ortslage Breitenhagen nach Deichbruch Aufgrund der bereits am ersten Juni-Wochenende erkennbaren Hochwassersituation erfolgte die Öffnung des Pretziener Wehres am 3. Juni ab 15:00 Uhr. Die extreme Gesamtsituation der Elbe am 9. Juni führte am Pegel Magdeburg-Strombrücke, trotz der 38 Öffnung des Pretziener Wehres, zu einem neuen Höchststand von 747 cm. Dieser lag damit um 46 cm über dem HHW vom 18. Februar 1941 (Eishochwasser) beziehungsweise 67 cm über dem Scheitelwert vom 19. August 2002. Um die Untere Mittelelbe stromab des Pegels Wittenberge vor der herannahenden Hochwasserwelle der Elbe zu entlasten, wurde ab dem 9. Juni mit der Flutung der Havelpolder begonnen. Allerdings ereignete sich fast parallel hierzu in den frühen Morgenstunden des 10. Juni in der Nähe von Tangermünde nahe der Ortschaft Fischbeck der Bruch des rechts-elbischen Deiches der Elbe. Infolgedessen kam es zur großflächigen Überflutung des sogenannten Elbe-Havel-Winkels. Bild 2: Deichbruch bei Fischbeck/ Elbe Die Havelpolderflutung und der Deichbruch bei Fischbeck führten gemäß der Modellberechnungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG, 2014) am Pegel Wittenberge/Elbe insgesamt zu einer Kappung des Hochwasserscheitels in der Größenordnung von 35-40 cm. 39 Der Scheitel der infolge des Deichbruches verformten Hochwasserwelle stellte sich am Pegel Tangermünde bei 838 cm und damit 70 cm über dem HHW von 2002 ein. Am Pegel Wittenberge erreichte die Hochwasserwelle der Elbe in den Nachmittagsstunden des 9. Juni den ereignisbezogenen Scheitel von 785 cm, der damit trotz Havelpolderflutung und dem Deichbruch bei Fischbeck 51 cm über dem HHW aus dem Jahr 2002 lag. Hochwasserverlauf der Schwarzen Elster: Die der Elbe in Sachsen-Anhalt zufließende Schwarze Elster trug zum Abflussgeschehen der Elbe am Pegel Löben mit einem Abfluss von knapp 100 m³/s prozentual betrachtet relativ wenig bei. Dennoch war die Schwarze Elster selbst schwer vom Hochwasser betroffen. Auch konnte der Hochwasserscheitel der Schwarzen Elster aufgrund der sich fast gleichzeitig auf Scheitelniveau befindlichen Elbe nur erschwert abfließen. Ein Deichbruch auf Brandenburger Territorium im unmittelbaren Grenzbereich zu Sachsen-Anhalt führte am 5. Juni nur vorübergehend zu einem Rückgang der Wasserstände. Hochwasserverlauf der Mulde: Eine große Rolle für den Zufluss aus der Mulde spielte ein Deichversagen im Bereich der Landesgrenze zwischen Sachsen und Sachsen-Anhalt am 3. Juni und die damit einhergehende Flutung des Seelhausener Sees (mit max. 500 m³/s Muldewasser). Der Wasserstand im Seelhausener See erreichte bis zum 6. Juni einen Pegelstand von fast 9 m über der Goitzsche. Damit bestand die Gefahr eines unkontrollierten Überlaufens des Seelhausener Sees in die Goitzsche sowie einer großflächigen Überflutung der Stadt Bitterfeld und umliegender Industrieansiedlungen. Der Hochwasserscheitelabfluss der Mulde lag im Unterlauf bei diesem Ereignis wesentlich über der Größenordnung von 2002. Hochwasserverlauf der Saale und der Weißen Elster: Am Pegel Camburg-Stöben wurde in der Nacht vom 2. zum 3. Juni mit 488 cm der Höchststand erreicht (13 cm höher als 1994). Dabei konnten die Saale-Talsperren während des Hochwassers insbesondere in der Zeit vom 1.-4. Juni bei maximalen Zuflüssen von über 300 m³/s und zeitlich verzögerter schrittweiser Abgabeerhöhung von 50 auf 150 m³/s erhebliche Wassermengen zwischenspeichern. Damit ließen sich die Zuflüsse aus dem oberen Einzugsgebiet zur mittleren Saale im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität mehrtägig wirksam reduzieren. Als Folge des außerordentlich hohen Zuflusses aus der Weißen Elster wurde am Pegel Halle-Trotha am 5. Juni mit 816 cm ein neuer HHW beobachtet, der den Wert vom 16. April 1994 (683 cm) um 133 cm überschritt. 40 Der Hochwasserscheitel der Saale erreichte den unweit der Mündung gelegenen Pegel Calbe UP in den Abendstunden des 6. Juni mit einem Wasserstand von 965 cm. Damit traf der Saalescheitel bezogen auf den fortschreitenden Elbscheitel im Mündungsbereich der Saale mit gut zweitägigem Vorlauf ein. Gleichzeitig ereignete sich eine weitere extreme und so in der bisherigen Pegelstatistik noch nicht aufgetretene Hochwassersituation im gesamten Einzugsgebiet der Weißen Elster, die vom Oberlauf in Sachsen bis zur Mündung in die Saale in der Zeit vom 2.4. Juni zu neuen Pegelhöchstständen führte. Zur Reduzierung des Hochwasserabflusses der Weißen Elster im Stadtgebiet von Leipzig wurde am 3. Juni mit der gezielten Flutung des Zwenkauer Sees mit 130 m³/s begonnen. Ebenfalls am 3. Juni erfolgte zur weiteren Abflussreduzierung die Öffnung des Nahlewehres und der damit verbundenen Flutung von Auenwaldpoldern. Der Hochwasserscheitel der Weißen Elster erreichte am Morgen des 3. Juni am thüringischen Pegel Gera-Langenberg einen Wasserstand von 459 cm, der deutlich über dem bisherigen HHW lag. Am Pegel Zeitz in Sachsen-Anhalt traf dieser Hochwasserscheitel mit 652 cm (22 cm über dem HHW von 1954) am Abend des 3. Juni ein. Die extrem hohen Zuflüsse aus der Pleiße und der Weißen Elster führten am Pegel Oberthau nahe der Mündung zur Saale mit ca. 500 m³/s zu einem neuen Höchstabfluss. Zusammenfassung und statistische Einordnung Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass das Hochwasserereignis 2013 zu extremen, nie beobachteten Wasserständen entlang der Elbe, Saale, Mulde und Weißer Elster geführt hat. Eine vorläufige extremwertstatistische Auswertung unter Einbeziehung des Hochwassers 2013 der sachsen-anhaltinischen Elbepegel ergab für den Pegel MagdeburgStrombrücke ein 100 bis 200-jährliches Wiederkehrintervall. Für die Saale wurden für den Pegel Halle/Trotha UP ein Wiederkehrintervall von 150-200 Jahren und für Calbe UP von 200 Jahren ermittelt. Für die Weiße Elster ist die Auswertung abgeschlossen. Am Pegel Zeitz wurde eine 100jährliche Wiederkehr und für den Pegel Oberthau ein Intervall von 150-200 Jahren ermittelt. 4.4 KLIMAWANDEL Der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel of Climate Change) bestätigt auch im 5. Sachstandsbericht (2013/2014) die Veränderungen unseres Klimasystems in den letzten Jahrzehnten (BMUB et al. 2013). Es wird u.a. berichtet, dass die globale Mitteltemperatur in Bodennähe im Zeitraum von 1880 bis 2012 um 0,85 °C angestiegen ist. Seit 1850 war jedes der drei vergangenen Jahrzehnte wärmer als alle vorhergehenden. Auf 41 der Nordhemisphäre wurden die letzten drei Jahrzehnte (1983-2012) als die wärmsten beschrieben. Für das Hochwasserrisiko ist jedoch nicht nur der Temperaturanstieg, sondern der Wasserkreislauf und vor allem die Niederschlagsmenge und -intensität von Bedeutung. Wasserkreislauf und Klima stehen in einer engen Wechselbeziehung und bedingen sich gegenseitig. Um belastbare Ergebnisse über die mögliche Bandbreite der Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt und somit das Abflussverhalten der Fließgewässer zu erhalten, muss das gesamte Spektrum der Klimaszenarien einbezogen werden, welche zahlreiche globale und regionale Klimamodelle einschließlich ihrer Unsicherheiten umfassen. In Bezug auf die zukünftige Entwicklung der Niederschläge ist in Mitteleuropa aufgrund der zahlreichen möglichen Modellketten eine große Spannbreite an Ergebnissen, u.a. auch entgegengesetzte Trends, vorhanden (IKSE, 2012). Eine Ableitung von Anpassungsmaßnahmen ist somit sehr schwierig. Nach IKSE (IKSE, 2012) ist zurzeit der Zusammenhang zwischen mittel- und langfristigen Klimaänderungen sowie die Häufigkeit, Dauer und Intensität der zukünftigen Hochwasser und Dürreperioden noch nicht so ausreichend geklärt, dass er als zuverlässige Grundlage für die Planung des Wassermengen- und Hochwasserrisikomanagements genutzt werden könnte. In Sachsen-Anhalt liegen gegenwärtig zwei Klimastudien vor. Ziel der ersten Studie von Kropp et al. (Kropp et al., 2009) war das Aufzeigen von Vulnerabilitäten (Sensitivitäten) ausgewählter Sektoren gegenüber dem Klimawandel sowie von Untersuchungsbedarf und Handlungsoptionen. Unter anderem werden für den Sektor Wasser Klimasimulationsergebnisse verschiedener Projektionen und Szenarien zum Niederschlagsgeschehen, der potentiellen Verdunstung, der klimatischen Wasserbilanz und der Grundwasserneubildung dargestellt und diskutiert. Nach Kropp (Kropp et al., 2009) wird die Entwicklung der Hochwasser als unsicher betrachtet. Es gibt allerdings Anzeichen, dass die kleinen und mittleren Hochwasser häufiger auftreten können. Für extreme Hochwasser konnte jedoch keine Aussage getroffen werden. In der zweiten Studie geht es im Kern um die Bewertung der Folgen des Klimawandels in der Region als Basis für die Entwicklung von Strategien zur Anpassung an diesen (Kreienkamp et al., 2012). Ziel der Modellierung im Themenkomplex „Wasser“ war die Abbildung des natürlichen Wasserdargebotes und seiner klimabedingten Veränderungen. Landesweite Aussagen zur Hochwasserentwicklung konnten nicht getroffen werden. Die erarbeiteten Hochwasserschutzpläne in Sachsen-Anhalt weisen zusätzlich zum jeweils festgelegten Bemessungshochwasser HQ100 auch die Schadenspotentiale bei einem denkbaren Extremereignis aus. Damit wurde auch in Bezug auf die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie die Basis geschaffen, flexibel auf mögliche Aus- 42 wirkungen von Erhöhungen des Bemessungsabflusses u. a. auch aufgrund von Klimaveränderungen zu reagieren. Durch lange Beobachtungsreihen an den wichtigsten Pegeln eines Einzugsgebietes, die z. B. an der Elbe von 1890 bis heute reichen, sind die Klimaveränderungen in den letzten Jahrzehnten bereits in den statistischen Werten enthalten. Abschließend ist festzustellen, dass in Bezug auf zu erwartende Abflüsse derzeit noch keine verlässlichen Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels getroffen werden können. Vor diesem Hintergrund vertraten die Elbe-Minister auf ihrer Sitzung am 5. Dezember 2013 die Auffassung, dass zur Verstärkung der Widerstandsfähigkeit bei Extremereignissen Reserven bereitgestellt werden müssen. Hierfür sollen zusätzliche wirksame Retentionsräume und gegebenenfalls bautechnische Reserven bei der Bemessung von Hochwasserschutzanlagen geschaffen werden. Die DIN 19 712 (DIN) empfiehlt für Hochwasserschutzdeiche einen Freibord von 0,5 bis 1 Meter. Die Elbeländer haben sich anlässlich der dritten Elbe-Ministerkonferenz am 10. November 2006 auf einen Bemessungsabfluss mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (HQ100) und einen Freibord von 1,0 Meter an der Mittelelbe verständigt. 4.5 VORLÄUFIGE BEWERTUNG DES HOCHWASSERRISIKOS IN SACHSENANHALT In einem aus mehreren Arbeitsschritten bestehenden Verfahren wurde die fachliche Umsetzung der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“, als die 1. Stufe der Umsetzung der HWRM-RL im Land Sachsen-Anhalt realisiert. Neben einem auf GISTechnologien basierendem Verfahren, welches sich streng an den Vorgaben der LAWA und unter Nutzung „leicht verfügbarer Daten“ orientierte, wurden Gewässer- und Gewässerstrecken ermittelt, von denen ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko ausgeht. Zur Ermittlung der Gewässerstrecken mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko wurden die in der LAWA-Empfehlung (LAWA, 2009) benannten Kriterien weitgehend verwendet. Diese Kriterien umfassen beispielsweise raumordnerische Informationen zu Siedlung, Verkehr, Landnutzung und für den Hochwasserschutz ausgewiesene Gebiete/Überschwemmungsgebiete, Informationen über Standorte von Industrieanlagen und Kulturerbestätten. Zudem fand eine zusätzliche Fokussierung hinsichtlich der Kriterien für Industrie-, Gewerbe-, Verkehrs- und Siedlungsflächen aufgrund deren besonderer Schutzwürdigkeit im Rahmen der GIS-Bearbeitung statt. Die Ergebnisse wurden anschließend einer Plausibilisierung anhand von Expertenwissen unterzogen, um möglichst fundierte Aussagen zur Bewertung des Hochwasserrisikos zu treffen. Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union sowie den Empfehlungen der LAWA zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (LAWA, 2009) konnten für das Land Sachsen-Anhalt auf einer Länge von 1.863,6 km insgesamt 67 Gewässer ermittelt werden, von denen ein potentielles signifikantes 43 Hochwasserrisiko ausgeht. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos sind dem Bericht des LHW zu entnehmen. Dieser ist im Internet verfügbar2. Die im Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos ermittelten Gewässer sind in der Kartendarstellung in Anlage 1 verzeichnet und in Tabelle 2 benannt. Gewässername Gewässerkennzahl (LAWA) Gewässerabschnittslänge [km] 1 Aga 566554 8.2 2 Aland 5916 26.5 3 Aller 48 38.5 4 Alte Dumme 593462 8.5 5 Bach 56586 8.1 6 Beber 5766 15.9 7 Biberbach 56496 15.5 8 Biese 5916 31.7 9 Bode 568 115.5 10 Boner Nuthe 5724 4.0 11 Böse Sieben 56724 12.4 12 Ehle 56896 40.8 13 Eine 56768 13.9 14 Elbe 5 295.9 15 Elbumflut 5746 7.5 16 Fuhne 5678 36.7 17 Geisel 5656 9.4 18 Gonna 56486 17.2 19 Große Schnauder 56658 12.3 20 Grützer Vorfluter 58794 3.8 21 Hauptnuthe 572 11.3 22 Hauptstremme 5876 7.1 23 Havel 58 34.7 24 Helme 5648 31.2 25 Holtemme 5686 42.0 26 Ihle 58742 18.6 27 Ilse 4824 31.8 28 Jeetze 5934 18.2 29 Kabelske 566948 12.5 2 http://www.hwrmrl.sachsen-anhalt.de 44 Gewässername Gewässerkennzahl (LAWA) Gewässerabschnittslänge [km] 30 Laucha 56592 19.6 31 Leine 564856 9.7 32 Lindauer Nuthe 572 6.0 33 Milde 5916 29.7 34 Mulde 54 52.4 35 Nasse 5648568 2.3 36 Nautschke 56528 9.4 37 Neue Jäglitz 5894 8.1 38 Neugraben 53892 14.0 39 Ohre 576 47.0 40 Polstrine 5748 5.0 41 Querne 5672 12.2 42 Reide 56694 14.4 43 Rippach 5654 26.0 44 Rohne 56488 21.0 45 Rossel 5398 23.3 46 Saale 56 173.4 47 Salzwedeler Dumme 59342 11.6 48 Schrote 5768 26.3 49 Schwarze Elster 538 28.4 50 Schweinitzer Fließ 5388 7.7 51 Selke 5684 57.7 52 Spittelwasser 54972 6.5 53 Strengbach 56782 24.4 54 Thyra 56484 17.0 55 Tuchheim-Parchener Bach 58746 17.3 56 Uchte 59168 35.1 57 Umflutehle 574 17.6 58 Unstrut 564 44.1 59 Vereinigte Tanger 578 11.0 60 Vietzbach 56724 5.4 61 Weida 5672 13.2 62 Weidenbach 56722 7.1 63 Weiße Elster 566 42.2 64 Wethau 5652 13.7 65 Wilder Graben 567246 8.6 45 Gewässername Gewässerkennzahl (LAWA) Gewässerabschnittslänge [km] 66 Wipper 5676 58.4 67 Zillierbach 56862 7.1 SUMME 1863,6 Tabelle 2: Finale Ausweisung der signifikant vom Hochwasserrisiko betroffenen Gewässerabschnitte 4.6 HOCHWASSERGEFAHREN- UND HOCHWASSERRISIKOKARTEN Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1) wurden die Grundlagen der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von denen ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können. Das Szenario für ein Hochwasserereignis mit niedriger Wahrscheinlichkeit (Extremereignis) stellt das Ausmaß der Überflutung ohne Berücksichtigung von Hochwasserschutzanlagen dar. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potentiell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien. Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potentiell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potentiell betroffene Schutzgebiete darzustellen. Die Umsetzung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erfolgte in unmittelbarer Anlehnung an die bundesweiten Empfehlungen der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft-Wasser (LAWA, 2013). Die Karten sind im Internet3 veröffentlicht. Für Nutzer von Smartphones besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich über eine App für iOS oder Android die Hochwassergefahrenkarte für das Szenario eines 100-jährlichen Ereignisses anzusehen. Die Erarbeitung der Grundlagen zur Darstellung der Informationen in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten basieren auf der Verwendung hydraulischer Modelle, welche möglichst real die topographischen Verhältnisse, die Flächennutzungen sowie die Szenarien bestimmenden Abflussmengen abbilden. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form für die Elbe den Stand vor den Hochwasserereignissen vom Juni 2013. 3 www.hwrmrl.sachsen-anhalt.de 46 Für Saale und Weiße Elster wurden nach dem Hochwasserereignis im Juni 2013 neue Berechnungen für ein angepasstes HQ10, HQ100 und HQ200 durchgeführt. Neue Karten wurden Anfang 2015 fertiggestellt und sind im Internet mit Hinweis auf den Aktualisierungsstand bereitgestellt. Die Karten für die Mulde behalten in unveränderter Form, auch nach Auswertung des Hochwasserereignisses von 2013 in Sachsen-Anhalt ihre Gültigkeit. Die Fortschreibung der Karten für die Elbe kann erst nach Überarbeitung der Hochwasserstatistik durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (voraussichtlich erst 2017) erfolgen.“ Abbildung 7 - Legende der Hochwassergefahrenkarte 47 Abbildung 8: Legende der Hochwasserrisikokarte 48 Abbildung 9: Beispiel Hochwassergefahrenkarte (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10/HQ20) 49 Abbildung 10: Beispiel Hochwassergefahrenkarte (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) 50 Abbildung 11: Beispiel Hochwassergefahren - (oben) und Hochwasserrisikokarte (unten) für niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ200/HQExtrem) 51 5. ERREICHTER STAND 5.1 HOCHWASSERSCHUTZKONZEPTION BIS 2010 (STAND 26.03.2003) UND HOCHWASSERSCHUTZKONZEPTION BIS 2020 (STAND 07.12.2010) Nach dem Augusthochwasser 2002 wurde im Land Sachsen-Anhalt die Hochwasserschutzkonzeption bis 2010 verabschiedet. Folgerichtig wurde diese mit der Hochwasserschutzkonzeption bis 2020 (Stand: 7. Dezember 2010) fortgeschrieben. Im Ergebnis des erreichten Standes zum 1. Juli 2015 sowie der Notwendigkeit zur Formulierung fortführender und teils neuer Zielstellungen unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Hochwasserereignisse in den Jahren 2010, 2011 und 2013, ergeben sich für diese vorliegende Fortschreibung weiter umfangreiche Aufgabenpakete zur perspektivischen Absicherung eines modernen, zukunftsweisenden und nachhaltigen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt. Abbildung 12: Hochwasserschutzkonzeptionen bis 2010 und bis 2020 (Stand 7. Dezember 2010) 52 5.1.1 ALLGEMEINE BILANZ Eine aktuelle Formulierung der Zielstellungen für den Hochwasserschutz bis 2020 im Land Sachsen-Anhalt kann nur durch die Abrechnung der Ziele der Hochwasserschutzkonzeption aus dem Jahr 2010 (HWSK 2020, Stand: 7. Dezember 2010) unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Junihochwasser 2013 erfolgen. Die HWSK 2020 (Stand 7. Dezember 2010) entstand ausgehend von der HWSK 2010 und formulierte weitergehende Zielstellungen für den Zeitraum 2011 bis 2020. In der Öffentlichkeit und in der Landesverwaltung wurde und wird, auch gestützt auf Forderungen aus den Regionen und dem politischen Raum, dem Thema Hochwasserschutz weiter eine sehr hohe Aufmerksamkeit geschenkt. Im Zeitraum 2010 bis Mitte 2015 konnten wichtige Vorhaben des Hochwasserschutzes begonnen, abgeschlossen oder weitere in der Umsetzung deutlich beschleunigt werden. Dies erfolgte vielerorts in öffentlichkeitswirksamer Form von ersten Spatenstichen und Bauwerksübergaben. Die Erwartungshaltungen aus den Regionen in noch schnellere Vorhabensumsetzungen konnten und können teilweise nicht erfüllt werden. Dies ist oftmals in der Verfahrensdauer vorgeschriebener Genehmigungsverfahren inklusive Inhalt und Umfang darin enthaltener naturschutzfachlicher Untersuchungen und deren rechtlichen Würdigung, der Flächenbereitstellung für Bau-, Ausgleichs- und Ersatzvorhaben (Eigentumsfragen), Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse begründet. Eine wesentliche Erkenntnis schon aus dem Hochwasser im Sommer 2002 war, dass ein umfassender, vorbeugender Hochwasserschutz flussgebietsbezogen und unabhängig von Landesgrenzen und Einzelzuständigkeiten erfolgen muss. Hochwasserschutzinteressen an grenzüberschreitenden Gewässern sollten international und national koordiniert sowie der vorbeugende Hochwasserschutz nach einheitlichen Kriterien durchgeführt werden. Auf der Sonderkonferenz der Umweltminister am 2. September 2013 wurde dies bekräftigt. Es wurde ein Nationales Hochwasserschutz-programm beschlossen, dessen Umsetzung in den Betrachtungsraum dieser HWSK und darüber hinaus reichen wird. Die Elbe-Ministerkonferenz begrüßte dies auf ihrer Sitzung am 5. Dezember 2013 (siehe Kap. 6.1.2). Auf der Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 wurde das mit Maßnahmen der Flussgebietsgemeinschaften untersetzte Nationale Hochwasserschutzprogramm bestätigt. Auf internationaler Ebene war das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Tätigkeit der Internationalen Kommission zum Schutze der Elbe (IKSE) bei der Erarbeitung des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe (IKSE, 2003) umfassend beteiligt. Insofern ist sichergestellt, dass die im Aktionsplan enthaltenen Aufgaben und Ziele des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigen. Im Abschlussbericht des Hochwasseraktionsplanes Elbe 2003 bis 2011 (IKSE, 2012) wird resümierend zusammengefasst: „Der „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“ hat sich als Instrument des Hochwassermanagements bewährt, seine inhaltlichen The- 53 men und Elemente werden nunmehr im Rahmen der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie integriert und fortgeführt. Dafür haben die IKSE-Vertragsstaaten eine Strategie entwickelt, die nunmehr innerhalb der einzelnen Etappen bis 2015 umzusetzen ist.“4 In diesen Prozess ist Sachsen-Anhalt eingebunden. National erfolgte die Bearbeitung in der Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Dem Abschlussbericht der IKSE gingen als Ergebnis der Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ der Flussgebietsgemeinschaft Elbe im Jahr 2006 der 1. Bericht über die Erfüllung des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe und der 2. Bericht mit dem Betrachtungszeitraum 2006 bis 2008 voraus. Darüber hinaus ist Sachsen-Anhalt in der Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ FGG Weser tätig. 5.1.2 VERBESSERUNG DER GRUNDLAGENARBEIT Die Schwerpunkte der Grundlagenarbeit liegen derzeit in der Umsetzung der EGHochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL). Zur Bewältigung dieser Aufgabe wurden für die Gewässer hydraulische Modellierungen überwiegend auf der Basis zweidimensionaler hydraulischer Modelle durchgeführt. Grundlagen für die Modellierung waren ein hochgenaues digitales Geländemodell (DGM), die Vermessung der Gewässerprofile und kreuzenden Bauwerke sowie belastbare hydrologische Daten. Die Vermessung der Deichkronen und die Schlussvermessungen sanierter Deichabschnitte wurden zur Komplettierung und Aktualisierung des DGM benutzt. Gleich zu Beginn des Hochwasserereignisses im Juni 2013 wurde mit Sitz im Hochwassereinsatzstab des LHW in Magdeburg und in der Nebenstelle in Halle eine GISArbeitsgruppe mit Zugriff auf das landesweite DGM eingerichtet. Auf dieser Basis konnten für die Krisenherde der Deichbrüche Karten mit Geländehöhen, zu erwartenden Fließwegen und Verteidigungslinien erstellt und an die jeweiligen Fachberater des LHW weitergegeben werden. Diese GIS-Arbeitsgruppe des LHW wird auch künftig in Hochwassersituationen zur Verfügung stehen.. 5.1.2.1 Digitale Geländemodelle und Geobasisdaten Flächendeckende und aktuelle Geobasisdaten sind Grundlage für jedwede Dokumentation im Rahmen des Hochwasser- und Katastrophenschutzes sowie wesentliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage in jeder Phase des Krisenmanagements. Vor, wäh4 Zitat aus Abschlussbericht des Hochwasseraktionsplanes Elbe 2003 bis 2011 54 rend und nach einer Hochwasserereignissen werden hochwertigen Geobasisdaten benötigt, die Orientierung geben und auf deren Grundlage weitere Fachdaten erhoben, ausgewertet und dargestellt werden. Präventiv gewährleisten sie mit dem einheitlichen Raumbezug die für Gefährdungsanalysen, Simulationen und Vorsorgemaßnahmen erforderliche Verknüpfung vielfältiger raumbezogener Informationen. Im akuten Krisenfall sind Geobasisdaten zuverlässige, aktuelle Grundlage für die Einsatzplanung und die Lagebewertung. Zudem ermöglichen Geobasisdaten eine zeitnahe Darstellung von Krisengebieten und somit eine schnelle Schadenserhebung und anschließende Schadensregulierung. Auf Grundlage der Geobasisdaten lassen sich das Ausmaß des Ereignisses darstellen, können die Einsatzkräfte vor Ort koordiniert oder der Verlauf von Deichen dokumentiert werden. Zu den Geobasisdaten gehören die Daten der Landesvermessung, wie digitale Orthophotos, digitale Landschafts- und Geländemodelle oder die digitalen Topographischen Karten, die Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Daten der Grundlagenvermessung zur Sicherstellung des einheitlichen Raumbezugs. Die Geobasisdaten des Landes werden vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation erzeugt und allen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen von Geoleistungspaketen bereitgestellt. Sämtliche Topographische Karten sind mit einem UTM-Gitternetz versehen, somit ist gerade für die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ein einheitlicher Lagebezug gewährleistet. Gleich zu Beginn der sich anbahnenden Katastrophe im Juni 2013 wurden entlang der Elbe und Havel zusätzlich vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Höhenschichtenkarten zur Unterstützung des Katastrophenschutzes abgeleitet. Hierbei handelte es sich um eine Kombination aus der Digitalen Topographischen Karte und dem Digitalen Geländemodell, wobei die Höhenschichten in verschiedenen Farbstufen transparent dargestellt sind. So konnten die Entscheidungsträger vor Ort in die Lage versetzt werden, das Gefährdungspotential einzelner Ortslagen besser zu beurteilen. Alle Landkreise und Gemeinden sind vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation mit Geoleistungspaketen ausgestattet. Diese Geoleistungspakete enthalten die Bereitstellung, eine jährliche Aktualisierung und Nutzungsrechte folgender Geobasisdaten: - digitale Topographische Karten in den Maßstäben 1:10.000 bis 1:250.000 (mit UTM-Gitter), digitale Orthophotos, digitales Landschaftsmodell und digital geführte Verwaltungsgrenzen. Darüber hinaus beinhalten die Geoleistungspakete die kostenfreie Einräumung von umfassenden Nutzungsrechten für die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters. Damit sind die Geobasisdaten über die Kommune für alle unteren Katastrophenschutzbehörden verfügbar. 55 Auch wurden allen Ressorts die für sie relevanten Geobasisdaten flächendeckend über Geoleistungspakete angeboten. So besitzt das MLU sämtliche Geobasisdaten, insbesondere das Digitale Geländemodell des Landes, die digitalen Topographischen Karten und die digitalen Orthophotos, um die im Rahmen des Hochwasserschutzes abzuleitenden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellen zu können. Diese Daten sind gleichzeitig Grundlage für die beabsichtigte Einführung von Hochwassermanagementsystemen. Für die Erstellung der Hochwasserschutzpläne / Hochwasserrisikomanagementpläne und aller darin integrierten Kartendarstellungen der Überflutungen ist die Verfügbarkeit eines hochauflösenden digitalen Geländemodells (DGM) unabdingbare Voraussetzung. Die Höhengenauigkeit des vor 2008/2009 verfügbaren DGM betrug ± 0,5 m; die Flussniederungen waren meist ausgespart, darüber hinaus wurden die abflussrelevanten Höhenbezüge für linienförmige Elemente wie Deiche, Straßen- und Bahndämme nicht immer dargestellt. Die Informationen, die ein DGM beinhaltet, d. h. ein Abbild der Geländeoberfläche durch viele Flächenpunkte, die Koordinaten und einen Höhenwert besitzen, werden weiterhin u. a. zur flurstücksscharfen Ermittlung von Überschwemmungsgebieten sowie zur detaillierten Einzugsgebietsermittlung oberirdischer Gewässer benötigt. Da ein Digitales Geländemodell in der erforderlichen Höhen- und Lageauflösung nicht zur Verfügung stand, wurden in den Jahren 2008/2009 ca. 16.954 km² Landesfläche mittels Airborne-Laserscanning beflogen. Die Auftragsvergabe erfolgte durch den LHW in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die gesamte Auftragsabwicklung erfolgte durch den LHW und die Prüfung der Einhaltung der geforderten Qualitätsparameter führte das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt durch. Die Finanzierung des DGM in Höhe von 1,8 Mio. € erfolgte ausschließlich aus Mitteln des Umweltressorts. 56 Abbildung 13: Geländetopografie Saalemündung Seit Abschluss des Projektes im Frühjahr 2010 steht ein landesweites, flächendeckendes und hochaufgelöstes DGM für diese verschiedensten Anwendungen zur Verfügung. In der besten Genauigkeitsstufe erreicht es eine Höhengenauigkeit von +/- 0,15 m. Das DGM wird als Teil des Geobasisinformationssystems im Landesamt für Vermessung und Geoinformation geführt und jährlich im Rahmen der Geoleistungspakete aktualisiert. 5.1.2.2 Fachtechnische Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete Die fachtechnische Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete hat sich grundsätzlich in die Umsetzungsphase der Stufe 2 der HWRM-RL verlagert. Zur Bewältigung dieser Aufgabe mussten für die Gewässer hydraulische Modellierungen auf der Basis eines zweidimensionalen hydraulischen Modells durchgeführt werden. Grundlagen für die Modellierung waren ein hochgenaues digitales Geländemodell (DGM), die Vermessung der Gewässerprofile und kreuzenden Bauwerke sowie belastbare hydrologische Daten. Die Ergebnisse sind dem Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach § 99 WG LSA zur Verfügung gestellt worden. 5.1.2.3 Deichdokumentation/ Deichregister/ Digitales Deichbuch Beginnend mit der Auswertung des Hochwasserereignisses vom August 2002 wurde eine einheitlich aufgebaute Deichdokumentation der Hochwasserschutzanlagen erarbeitet. Für die wichtigsten Hauptdeiche des Landes Sachsen-Anhalt wurde eine Deichdokumentation erstellt, welche u. a. die Deichfachberater, die Unteren Wasserbehörden (Gefahrenabwehrbehörden), die Wasserwehren und im Katastrophenfall die Katastro- 57 phenschutzstäbe der jeweiligen Entscheidungsebene in die Lage versetzen, sachgerechte Entscheidungen bei Hochwassergefahrenlagen zu treffen. Diese Unterlagen geben u. a. Auskunft über die Lage und Höhe der Deiche, Deichverteidigungswege und hochwasserfreie Zufahrtsmöglichkeiten, die Deichstationierung, Siele, Überfahrten oder weitere Anlagen am Deich. Die Lagepläne und Längsschnitte der Hochwasserschutzlagen liegen sowohl digital als auch in analoger Form vor und wurden den jeweils zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Verantwortungsgebiet übergeben. Abbildung 14: Deichdokumentation Sachsen-Anhalt Die Deichdokumentationen werden fortlaufend sowie im Rahmen der Bearbeitung der Stufe 3 der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Hochwasserrisikomanagementpläne) schrittweise aktualisiert und den o. g. Entscheidungsträgern übergeben. Zusätzlich zu dieser technischen Dokumentation, die insbesondere den Wasserwehren dazu dienen soll, die Hochwasserabwehr zu organisieren, besteht der gesetzliche Auftrag, die in der Anlage 3 des WG LSA aufgeführten Deiche in einem Deichregister zu erfassen und fortzuführen. 58 Abbildung 15: Deichregister, Beispiel Liethe Hauptdeich Das Deichregister umfasst sämtliche Deiche, auch Teilschutzdeiche, in der Zuständigkeit des Landes. Bei diesen Deichen obliegen Ausbau und Unterhaltung dem LHW. Das Deichregister enthält ausschließlich die Angaben für eine eindeutige Zuordnung der Deiche, d. h. die örtliche Lage sowie Anfangs- und Endpunkte. Es ergänzt das Verzeichnis der Deiche in der Anlage 3 zum WG LSA und ist in der jeweils aktuellen Fassung auf Dauer öffentlich auszulegen. Die Stellen (untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der LHW), bei denen das Deichregister öffentlich ausliegt, wurden im Ministerialblatt des Landes-Sachsen-Anhalt vom 27. Dezember 2011 (Nr. 42/2011, Seite 577 ff.) bekannt gegeben. Die im aktuellen Deichregister nachgewiesene Länge aller Landesdeiche beträgt 1.312 km. Aus der DIN 19 712 (DIN) sowie dem DWA-Merkblatt M 507 (DWA) ergibt sich die Empfehlung, ein Deichbuch zu führen. Nach heutigem Stand der Technik sollte es digital geführt werden und der Verwaltung der Grund- und Sachdaten von Hochwasserschutzanlagen (Deichen, Verwallungen, Hochwasserschutzmauern) und der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen dienen. 59 Der Empfehlung folgend begann die Einführung eines „Digitalen Deichbuches“ (DDB) im LHW am 30. September 2010 (Projektbeginn) als neue Anwendung innerhalb des bereits bestehenden WebGIS-Systems, mit dem Ziel, einen qualitätsgesicherten Datenbestand für vorhandene und künftige Deiche und damit in Beziehung stehenden Objekten (entsprechend der DIN 19 712) zu erstellen, zu verwalten und die für die Aufgabenerledigung notwendigen Auswertungen und Recherchemöglichkeiten bereitzustellen. Das Datenmodell wurde schrittweise installiert und mit der Eingabe der Daten wurde begonnen. Von den 1.312 km Deichanlagen im Land sind 100 % im digitalen Deichbuch integriert, davon sind ca. 40 % der Datensätze bereits vollständig bearbeitet, für ca. 17 % erfolgt derzeit die Bearbeitung zur Vervollständigung von Datensätzen. Für 23 definierte Objektarten (z.B. Deich, Querprofil, Schöpfwerk, Siel u.a) und ihnen zugeordnete Eigenschaften (Stamm-/Detaildaten) sind zur Erreichung optimaler Recherchequalitäten und eines umfassenden Datenbestandes sowohl vorhandene Dokumente wie Vermessungsunterlagen, Bauzeichnungen, Untersuchungen als auch künftig bereitzustellende Daten, z. B. Sanierungsvorhaben und Abschlussdokumentationen in das System einzugeben. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen und erfordert weiterhin große personelle und finanzielle Ressourcen. Zur Vereinfachung und Optimierung der Datenerfassung für das DDB wurde zusätzlich die Anwendung Bauwerksdatenerfassung eingeführt. Damit kann eine qualitätsgesicherte Erfassung von Sachdaten, GIS-Daten und zugehörigen Dokumenten für die Anwendung AL.VIS/Objekte, als Hauptbestandteil des Digitalen Deichbuches erfolgen. Das Modul Easyimport als Erweiterung für die Bauwerksdatenerfassung dient dabei dem einfachen Import von großen Mengen von Objektdaten (z.B. Querprofildaten; Vermessungsdaten) einschließlich ihrer Geometrien in die Datenbank. Die wesentlich vorgesehenen Funktionalitäten des DDB sind nutzbar. Mit der schrittweisen Vervollständigung des verfügbaren Datenpools verbessern sich auch die Möglichkeiten und die Aussagefähigkeit bezüglich der Ergebnisse der Recherchen und damit die Anwenderfreundlichkeit. Voraussetzung ist die kontinuierliche Kontrolle / Aktualisierung, einschließlich Qualitätssicherung der Datenbestände. 60 Abbildung 16: Screenshot digitales Deichbuch Für die Einführung des DDB wurden ca. 100.000 € investiert. Folgekosten entstehen nur in Form eines Pflege- und Wartungsvertrages. 5.1.2.4 Vermessung von Deichen und Gewässern Bislang wurden ca. 1.500 km Gewässer und Deiche mit Lageplänen und Längs- und Querprofilen vermessungstechnisch aufgenommen und teilweise neu stationiert. Im Rahmen der Sanierung der Hochwasserschutzdeiche erfolgt die Erstellung einer Bauwerksdokumentation, welche ebenfalls eine Vermessung sowie die Stationierung beinhaltet. Die Vermessung der Deiche und Gewässer erfolgt sowohl als Vorbereitung und Grundlage der hydraulischen Modellierung und Bauplanungen als auch im Rahmen der Erarbeitung von Bestandsdokumentationen. Gerade für hydraulische Modellierungen kann es erforderlich werden, Gewässer erneut zu vermessen, wenn sich wie z.B. an der Mulde nicht unerhebliche Sedimentumlagerungen im Flussbett ergeben haben. 5.1.2.5 Hochwasserschutzkonzepte / Hochwasserschutzpläne / Hochwasserrisikomanagementpläne Die HWSK 2010 bildete die Grundlage für die Erarbeitung von Konzeptionen oder Hochwasserschutzplänen für regionale Flusseinzugsgebiete. 61 Abbildung 17: Umsetzungskonzept der Stufe 3 der HWRM-RL Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. Mai 2005 forderte von den jeweiligen Landesregierungen die Aufstellung von Plänen (Hochwasserschutzpläne) für einen möglichst schadlosen Hochwasserabfluss, den technischen Hochwasserschutz und die Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von Rückhalteflächen sowie erforderlichenfalls weitere dem Hochwasserschutz dienende Maßnahmen. Die erarbeiteten Hochwasserschutzkonzepte wurden den Vertretern der betroffenen Kommunen, Landkreise, Behörden und Verbände vorgestellt, die Hochwasserschutzpläne der Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen und die Ergebnisse entsprechend des vorgeschriebenen Verfahrens veröffentlicht. Gemäß Artikel 13 der HWRM-RL, die am 31. Juli 2009 in deutsches Recht überführt wurde, wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt zu beschließen, Hochwasserrisikomanagementpläne zu verwenden, die vor dem 22. Dezember 2010 fertig gestellt wurden, sofern der Inhalt der Pläne den Anforderungen des Artikels 7 entspricht. Sach- 62 sen-Anhalt hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, da die vorhandenen Pläne die Anforderungen nicht in vollem Umfang erfüllen. Damit bestand das Erfordernis, aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Stufe der HWRMRL, Hochwasserrisikomanagementpläne bzw. deren fachliche Grundlagen durch den LHW (§ 98 Satz 3 WG LSA 2011) zu erstellen. Dabei sind die in der Stufe 2 ermittelten Ergebnisse (Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten) ausgewertet worden. Für die vom Hochwasserrisiko direkt betroffenen Flächen mit nachteiligen Folgen wurden entsprechende Vorschläge für Maßnahmen des Managements zur Bewältigung und Reduzierung der Hochwasserrisiken formuliert und auf ihre Wirksamkeit geprüft. Die Ergebnisse der Bearbeitung der Stufe 3 beinhalten Maßnahmenvorschläge und Informationen zum Hochwasserrisikomanagement in den Bereichen technischer Hochwasserschutz sowie Hochwasservorhersage und bilden eine wesentliche Grundlage für die Maßnahmenuntersetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne der Flussgebietsgemeinschaften. Dafür bilden die in Sachsen-Anhalt erstellten und noch zu erstellenden Hochwasserschutzkonzepte und -pläne die maßgebliche Grundlage. 5.1.3 DEICHRÜCKVERLEGUNGEN An der Mittleren Elbe haben Siedler um 1100 die ersten Verwallungen gegen Hochwasser im Bereich der Altmark und oberhalb Magdeburgs angelegt. Um 1160 wurde mit dem Bau von Deichen begonnen, die wie Burgwälle die Dörfer umschlossen. In den folgenden Jahrhunderten wurden diese einzelnen Ringdeiche miteinander verbunden, so dass zusammenhängende Deichabschnitte entstanden. Mit dem Deichbau, infolge hohen Nutzungsdrucks aus Siedlungen, Infrastruktur, Landwirtschaft usw., gingen ca. 80 % der Überschwemmungsfläche als Überschwemmungsgebiet bis heute verloren. Die ersten Überlegungen, Deiche zurückzuverlegen, beruhten vorwiegend auf ökologisch orientierten Zielsetzungen. Unabhängig davon wurden diese Standorte schon im Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 1999 als Vorranggebiete für Hochwasserschutz raumordnerisch sichergestellt, damit sie in die Planungen der Deichsanierung einbezogen werden können. Als Ausdruck eines ökologisch orientierten Hochwasserschutzes wurden diese Maßnahmen sowohl in die HWSK 2010 als auch in den Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der IKSE aufgenommen. Bereits 1996 wurden an der Saale die Deichrückverlegungen (DRV) bei Wörmlitz (Retentionsfläche von 82 ha) und Beuchlitz (97 ha) und 2003 bei Goddula/Vesta (15 ha) wirksam. 63 In der HWSK 2010 wurden die Bereiche möglicher DRV allgemein als Zielstellung dargestellt, aber noch nicht konkret in Umsetzungszeiträumen, Kosten usw. benannt. In den Jahren nach 2003 wurden diese Ziele jahresweise fortgeschrieben und konkretisiert. Stand der Deichrückverlegungen: Das Vorhaben DRV Oberluch Roßlau wurde nach Schlitzung des Altdeiches 2006 im Jahr 2007 fertig gestellt. 140 ha Retentionsfläche sind wieder an die Elbe angeschlossen. Ein 1,2 km langer Neubaudeich mit Siel und Schöpfwerk schützt weiterhin die Ortslage. Der Investitionsumfang betrug einschließlich der Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 3,5 Mio. €. Abbildung 18: Deichrückverlegung Oberluch Roßlau Von den in der HWSK 2010 benannten Vorhaben wurde im Herbst 2009 mit der DRV Lödderitz (600 ha) begonnen. Das gemeinsame, im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes vorbereitete Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz, des WWF und 64 des Landes Sachsen-Anhalt, wurde seit 1994 federführend vom Biosphärenreservat Mittelelbe vorbereitet. Zum 1. Juli 2015 waren ca. 70 % des Deichneubaus hergestellt und der Betonbau für das zu errichtende Schöpfwerk Lödderitz abgeschlossen. Bild 3: Deichbau Lödderitzer Forst Schon im Nachgang des Hochwasserereignisses im August 2002 wurden in bewährter Zusammenarbeit von LHW und Biosphärenreservat Mittelelbe erneut Überlegungen zur Deichrückverlegung im Bereich des zwischen Vockerode und Dessau an der Elbe gelegenen Gatzer Bergdeiches aufgegriffen und zunächst noch einmal einer denkmalpflegerischen Prüfung aufgrund seiner Lage im Dessau-Wörlitzer Gartenreich unterzogen. Im Ergebnis konnten Vorbehalte abgebaut werden, so dass eine Umsetzung bei Beachtung bestimmter Vorgaben nunmehr möglich erschien. Entsprechende Planungen wurden dann erarbeitet. Zunächst noch ausgehend von dem Erfordernis eines Planfeststellungsverfahrens, zeigte sich, dass dies für den Teil der Deichrückverlegung nicht anzuwenden ist. Gründe hierfür liegen zum einen darin, dass die Rückverlegung zu keiner Veränderung des Hochwasserabflusses führt und mit dem Damm der Bundesautobahn (BAB) 9 bereits schon topografisch die Rückverlegungstrasse, welche nur noch hochwassersicher zu ertüchtigen ist, vorhanden ist. Von großem Vorteil hat sich bei dem 65 Vorhaben die Zusammenarbeit mit dem WWF Deutschland erwiesen, der im Zuge eines EU life + Projektes Teile zum Grunderwerb, der Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur auentypischen Gestaltung übernommen hat. Das Gesamtvorhaben zeigt somit beispielhaft auf, wie Synergien zwischen Maßnahmen des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes, der Flächenumnutzung u. a. erzielt werden können. Beginnend in 2014 erfolgte die Umsetzung des 1. Bauabschnittes zur hochwassersicheren Ertüchtigung des Dammes der BAB 9. Darin enthalten war der Aufbau einer Dichtungs- und Fahrberme, der Aufbau eines Hochwasserschutzdeiches um ein Versickerungsbecken der BAB 9 sowie die Errichtung von hochwassersicheren Verschlussorganen an Durchlässen der BAB 9. Abbildung 19: Deichrückverlegung Gatzer Bergdeich Für die Deichrückverlegung Sandau Nord konnte der Planfeststellungsbeschluss im Mai 2013 seine Bestandskraft erlangen. Seit Mitte April 2014 wurde die Ausführungsplanung bearbeitet. Ab November 2014 befindet sich das Vorhaben in der Umsetzung. Derzeit läuft vorbereitend die archäologische Dokumentation, welche Mitte September 2015 zum Abschluss kommen soll. 66 Für die DRV Sandau Süd ist das Planfeststellungverfahren noch anhängig. Derzeit erfolgt die Auslegung der Planungsunterlagen. Für die DRV Jederitz (235 ha Retentionsraumgewinn) wurde bis Mitte 2015 der neue Deichlinie hergestellt. Ebenfalls 2015 konnte die Deichrückverlegung Priorau-Möst (70 ha) fertig gestellt werden. Fläche neu DRV-Maßnahme Gewässer DRV Oberluch Roßlau Elbe 135 Mulde 70 Havel 235 Priorau-Möst (Raguhn-Möst 2. BA) Jederitz [ha] Tabelle 3: Fertiggestellte Deichrückverlegungen in Sachsen-Anhalt 5.1.4 FLUTUNGSPOLDER UND WEITERE SPEICHERRÄUME In den verschiedensten Studien, auch europaweit arbeitender Forschungseinrichtungen, wurden seit 2003 Standorte, Wirksamkeiten und Flutungsszenarien von Flutpoldern untersucht und dargestellt. Dies betrifft in Sachsen-Anhalt die Havelpolder mit konkreten Steuerszenarien, den Polder Axien-Mauken (Elbe) mit einer Studie zu Lage, Größe, Wirkung und Kosten sowie den Polder Rösa (Mulde) mit konkreten Umsetzungsplanungen. Der Flutungspolder Rösa (Mulde) ist so konzipiert, dass bei einem auflaufenden Hochwasserscheitel größer eines HQ100 die Flutung des Polders mittels Deichsprengung eingeleitet wird. Mit Flutung des Polders setzt für diese Ereignisse eine Scheitelreduzierung von bis zu 400 m3/s ein, was eine höhenmäßige Absenkung des Hochwasserscheitels um bis zu 50 cm in den Ortslagen unterhalb des Polders und Wirkung über den Muldestausee hinaus zur Folge hat. Diese perspektivisch zu erwartenden Effekte wurden bei der Festlegung der Ausbauhöhen für die Sanierung der unterhalb gelegenen Muldedeiche bisher berücksichtigt. Mit der Errichtung des Polders Rösa mit 6,1 km neuen Deichen, einer Sprengöffnung und einem Auslassbauwerk werden 19,6 Mio. m3 Retentionsvolumen auf 520 ha Fläche geschaffen. 67 Abbildung 20: Polder Rösa (Sachsen-Anhalt) und Polder Wellaune-Löbnitz (Freistaat Sachsen); Beispiel länderübergreifender Zusammenarbeit Die nachfolgende Abbildung 21 stellt die modellierte Wirkung des Flutungspolders Rösa bezogen auf den Auslauf des Muldestausees dar. Die rot gezeichnete Ganglinie stellt den Gesamtzufluss am oberen Modellrand dar. Die anderen Ganglinien stellen möglichen Szenarien bezogen auf den Auslauf des Muldestausees dar. Die blau markierte Ganglinie zeigt den Abflussgang des Hochwassers im August 2002, der infolge von Deichbrüchen und maßgeblich infolge der Abströmung des Muldehochwassers in den Tagebau Goitzsche spürbar abgeflacht wurde. Unter Außerachtlassung der Abströmungen wurde die grüne Ganglinie rekonstruiert, welche als Ausgangsszenario für die Bemessung des Flutungspolders Rösa herangezogen wird. Aus dieser ist die Wirkung des zu errichtenden Flutungspolders ersichtlich (gestrichelte grüne Linie). 68 Abbildung 21: Scheitelkappung am Auslauf des Muldestausees bei Flutung des Polder Rösa für HQ200 Der Polder Rösa befand sich seit 2009 im Genehmigungsverfahren. Die erforderliche Umsiedlung von Bürgern aus dem zukünftigen Polder wurde schon 2008 abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Januar 2013 bestandskräftig. Es wurden beginnend eine erste Teilmaßnahme hinsichtlich notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt und weitere Teile der notwendigen Ausführungsplanung für den Polderbau beauftragt. Die bauliche Umsetzung dieses Großvorhabens wird einen Zeitraum von 5 Jahren in Anspruch nehmen bei Gesamtkosten um 25,0 Mio €. Der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2020 vorgesehen. Eine mögliche Nutzung der Tagebaurestseen Goitzsche und Rösa (Seelhausener See) als Hochwasserspeicher wurde im Jahr 2003 vertiefend geprüft. Im Ergebnis wurde damals festgestellt, dass aus bergbaufachlichen Gründen eine Nutzung dieser Tagebaurestseen nicht in Frage kommt. Nach dem Extremereignis des Hochwassers im Juni 2013 wird eine Neubewertung unter den Gesichtspunkten Bedarf, technische Umsetzbarkeit und Sicherheit für die Stadt Bitterfeld-Wolfen länderübergreifend unter Einbeziehung aller Betroffenen durchgeführt. Da es sich um eine sehr komplexe Fragestellung handelt, wird dieser Prozess durchaus einige Jahre in Anspruch nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man verbindlich davon ausgehen, dass als Retentionsräume der Polder Löbnitz in Sachsen und der Flutungspolder Rösa in Sachsen-Anhalt bis 2020 für den Mittellauf der Mulde zur Verfügung stehen werden. 69 Für den Muldestausee wurden ebenfalls nach dem HW 2002 bereits umfangreiche Untersuchungen zur Nutzung als Hochwasserspeicher durchgeführt. Erste Kostenschätzungen für einen Umbau der Steuereinrichtungen und begleitende Maßnahmen am Muldestausee gingen von ca. 37 Mio. € aus. Ein Kosten-Nutzenvergleich führte dazu, dass die Nutzung des Muldestausees als Hochwasserspeicher nicht prioritär einzuordnen ist und somit eine Umsetzung weiterhin nicht verfolgt wird. Insbesondere nicht, weil für eine gesteuerte Bewirtschaftung als Hochwasserspeicher keine ausreichende Böschungssicherheit nachgewiesen werden kann. Dies wurde nach dem HW Juni 2013 nochmals bestätigt. Für die Elbe existieren bislang nur im Bereich der Havel Flutungspolder, welche 2002 und 2013 mit nachweisbaren Effekten geflutet wurden. Im Jahr 2004 haben die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg ein gemeinsames Gutachten zur Optimierung der Wirkung der Flutungspolder in Auftrag gegeben, welches zu folgenden Ergebnissen kam: - - Der Hochwasserscheitel der Elbe kann bei optimalen Bedingungen um bis zu 60 cm abgesenkt werden. Zum Schutz der Stadt Havelberg und der übrigen Havelanlieger ist die maximale Stauhöhe von 26,40 m ü. NN einzuhalten. Der Havelschlauch und die Polder 1 bis 6 haben 285 Mio. m³ Speichervolumen das sind 36 Mio. m³ mehr als bisher angenommen. Die Scheitelkappung und Polderentleerung müssen optimal aufeinander abgestimmt werden. Vor dem Einstau sollten die Polderflächen abgeerntet oder gemäht werden. Weiterhin ist die Gewässergüte in den Staubereichen zu überwachen. Mit Baumaschinen ausgeführte provisorische Deichöffnungen sind aus wirtschaftlichen Gründen Einlassbauwerken vorzuziehen. Die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung der gemeinsamen Schiedsstelle sind in einem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Bundesrepublik Deutschland (für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) vom 6. März 2008 geregelt worden. 70 Abbildung 22: Schematische Darstellung der Polder im unteren Havelbereich Das Bemessungshochwasser der Elbe (BHW-Elbe) an der Havelmündung und der technische Zustand des Flutungsbauwerkes Wehr Neuwerben (Einleitung von Elbe-HW in die Havelniederung) erfordern eine Anlagensanierung. Die Anlagenbemessung ist den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Gegenüber den 1950-er Jahren hat sich das BHW um etwa 75 cm erhöht. Für die Erhöhung der Wehrtafeln wurde die gesamte Anlage tiefgründig in einem Modellversuch bis Ende 2010 untersucht, erste Bauwerksprüfungen vorgenommen, so dass Mitte 2015 die Baudurchführung beginnen konnte. 5.1.5 FESTSETZUNG VON ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETEN In Sachsen-Anhalt ist die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zusätzlich zum § 76 WHG im § 99 WG LSA geregelt. Danach müssen Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 Abs. 2 WHG, die sonstigen Überschwemmungsgebiete können von der Wasserbehörde durch Verordnung festgesetzt werden. Nach früherem Recht festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten 71 fort. Als festgesetzt gelten auch die dem Hochwasserschutz dienenden Gebiete zwischen der Uferlinie und dem Hauptdeich oder dem Hochufer sowie Flutungspolder. Vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist der Verordnungsentwurf bei der Wasserbehörde für die Dauer von einem Monat zur Einsicht auszulegen. Der Hinweis auf die Auslegung und darauf, sich zum Entwurf der Verordnung bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde äußern zu können, ist im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Wasserbehörde bekannt zu machen. Diejenigen, deren Anregungen und Bedenken nicht berücksichtigt werden, sind über die Gründe zu unterrichten. Zuständig für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist die Obere Wasserbehörde, Landesverwaltungsamt (LVwA). Die fachtechnischen Grundlagen hierfür werden durch den LHW erarbeitet. Vom LHW werden die digitalen Daten für ein HQ100 und die Kilometrierung der einzelnen Gewässer an das LVwA zur Durchführung des Festsetzungsverfahrens übergeben. Im Ergebnis des Festsetzungsverfahrens werden die Verordnung und die Übersichtskarte des Überschwemmungsgebietes im Amtsblatt des LVwA veröffentlicht. Zeitgleich werden die Verordnung und der vollständige Kartensatz des Überschwemmungsgebietes auf der Internetseite des LVwA zur Ansicht bereitgestellt. Dem betroffenen Landkreis, den betroffenen Verwaltungseinheiten sowie dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) werden Ausfertigungen dieser Verordnung und je eine Daten-CD mit den zugehörigen digitalen Karten zur Aufbewahrung und kostenlosen Einsicht für die Öffentlichkeit zugesandt. Derzeit sind in Sachsen-Anhalt 56 Überschwemmungsgebiete per Verordnung festgesetzt. Folgender Stand kann verzeichnet werden: Fläche [ha] Anteil [%] 142.450 100,0 86.940 61,0 per Gesetz festgesetzt 23.017 16,2 über Arbeitskarten vorläufig gesichert 32.493 22,8 Aktuell erfasste Überschwemmungsgebiete im Land Sachsen-Anhalt davon bereits durch Verordnung festgesetzt Tabelle 4: Übersicht Stand der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten 5.1.6 DEICHVORLANDMANAGEMENT Der Zustand der wasserseitigen Deichvorländer mit Bewuchs und Auflandung hat einen entscheidenden Einfluss auf die hydraulische Leistungsfähigkeit der Hochwasserabflussprofile und damit auf den schadlosen Hochwasserabfluss. Da Deichvorländer beidseitig einer Veränderung unterliegen, z. B. durch sich ändernde Nutzungsansprüche 72 bzw. Nutzungen, natürlichen Aufwuchs, Auflandungen, wird zur Sicherstellung des schadlosen Hochwasserabflusses ein Deichvorlandmanagement notwendig. Historische Unterlagen belegen, dass schon in der Vergangenheit der Freihaltung der Deichvorländer eine große Bedeutung beigemessen wurde, um einen schadlosen Hochwasserabfluss gewährleisten zu können. Beispielhaft werden hier benannt: - Strom- und Uferordnung für die Elbe von 1830 (Regierung Merseburg), Überwachung des Vorlandes einer Baustrecke an der Elbe beginnend ab 1877, Vorgänge zur Reinhaltung des Abflussprofils der öffentlichen Ströme beginnend ab 1880, Abgrabungen im Elbvorland bei Arneburg zur Verbesserung des HWAbflusses ab 1937 und Bauausführungen zur Verbesserung des HW-Abflussprofils ab 1894. So beinhaltet auch heute das Deichvorlandmanagement eine Analyse des Zustandes der Deichvorländer, des Erkennens von Entwicklungen, welche negative Auswirkungen auf den HW-Abfluss haben können und das Ableiten notwendiger Maßnahmen, einschließlich der Prüfung der Umweltverträglichkeit, bis hin zu deren Umsetzung. Holzungsarbeiten, Entbuschungen, Sedimententnahmen und die Initiierung dauerhaft hydraulisch günstiger und nutzbarer Grünlandbereiche stellen Beispiele dar. Beispielhaft sind hier zu erwähnen die Untersuchungen der Bundesanstalt für Wasserbau (Rommel, 2004 / 2005) an der Elbe im Raum Havelberg, Untersuchungen des LHW für die Elbe aus den Jahren 2008 und Folgejahre sowie für die Schwarze Elster ab 2010. Darin konnte nachgewiesen werden, dass geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, um einen schadlosen HW-Abfluss wieder zu gewähren. Einen weiteren Aspekt stellen in diesem Zusammenhang auch Altarmanbindungen dar. Neben der verbessernden hydraulischen Wirkung ergeben sich in der Regel hierbei auch auenökologische Aufwertungen. So liegt z.B. aus dem Jahr 1999 ein durch die Biosphärenreservatsverwaltung Mittlere Elbe beauftragtes Entwicklungskonzept für die Muldeaue von Raguhn bis Mündung in die Elbe (Biosphärenreservat Mittlere Elbe, 1999) vor. In diesem sind auch mehrere Altarmanbindungen betrachtet worden. Von 1999 bis 2001 wurde durch die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe im Rahmen eines EULife-Projektes der Altarm Kurzer Wurf bei Klieken bzw. Vockerode wieder hydraulisch wirksam an die Elbe angebunden. Aufgrund der in den letzten Jahren sowohl konzeptionellen als auch praxisbezogenen Auseinandersetzung mit dem Thema Vorlandmanagement kann auf zahlreiche Erkenntnisse und Ergebnisse verwiesen werden. Diese reflektieren die zwingende Notwendigkeit einer nachhaltigen Bewertung sowie eines langfristig ausgelegten und kontinuierlich umzusetzenden Managements von Vorlandbereichen. 73 Bereits in der Erklärung der Elbe-Ministerkonferenz des Jahres 2009 ist dazu grundsätzlich formuliert, „dass dem Einfluss von Verlandungen und der Einengung des Abflussprofils durch Gehölzaufwuchs entgegengewirkt werden muss“. In Sachsen-Anhalt wurden entlang der Elbe Bewuchs- und Verbuschungstendenzen der Vorländer mit Wirkung auf das Abflussverhalten bei Hochwasser untersucht. Dabei konnten anhand von Flächennutzungsdaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten signifikante Trends aus der Vergangenheit heraus sowie sich potentiell daraus ergebende zukünftige Szenarien abgeleitet werden. So zeigten z. B. die Untersuchungen im Zeitraum von 1992 bis 2005 für den eng eingedeichten Elbabschnitt von der Ohre- bis zur Havelmündung einen Verlust an abflusswirksamen Flächennutzungsarten (Grünland) von ca. 20 %. Diese sich derzeit in relativ niederen Sukzessionsphasen (Verstaudung und Verbuschung) befindlichen Strukturen bilden die Grundlage zukünftiger Gehölzaufkommen. Bild 4: Buhnen und Elbvorland unterhalb der Elbbrücke Wittenberg 1957 und 2008 Auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat sich diesen Fragen angenommen und beispielhaft Vorlandaufhöhungen entlang der Elbe nachgewiesen. Für die sog. Musterstrecke Steckby-Breitenhagen wurden mittlere Auflandungen von 0,59 m/100 Jahre ausgewiesen, welche einem prozentualen Abflussflächenverlust von 14,3 %/100 Jahre entsprechen. 74 Abbildung 23: Beauftragte Untersuchung der Bundesanstalt für Wasserbau aus 2004/ 2005 (Rommel, 2004 / 2005) Infolge zweier kurz aufeinanderfolgender Hochwasser an der Schwarzen Elster (2010/2011) konnte ebenfalls der Einfluss von Bewuchs in der Vegetationsperiode einschließlich Langzeitfolgen, wie Bildung von Uferrehnen und dadurch stark zusedimentierter Deichvorlandbereiche zwischen Gewässer und Deich, als Ursache für bis dahin nicht beobachtete Pegelstände einschließlich Deichbrüchen identifiziert werden. Bis zum Jahr 2012 wurden aufbauend auf hydraulischen und naturschutzfachlichen Untersuchungen Maßnahmen zum Vorlandmanagement durchgeführt, in deren Ergebnis eine Vergrößerung des Abflussquerschnittes durch flächenhaften Abtrag von Bewuchs und Uferrehnen sowie eine Vorlandbewirtschaftung durch Mähen und perspektivisch durch Beweidung standen. Bezogen auf das derzeit festgelegte HQ100 wurde eine Absenkung der Wasserspiegelhöhen um 30 cm bis 55 cm gegenüber dem Zustand vor 2010 ermittelt, umgesetzt und den Bemessungsgrundlagen zur Neuerrichtung von Hochwasserschutzanlagen zugrunde gelegt. 75 Bild 5: Vorlandmanagement an der Schwarzen Elster unmittelbar nach Abtrag von Uferrehnen Im Zuge hydraulischer Modellierungen wurden bereits in den Jahren 2003 und 2006 durch die TU Dresden Untersuchungen zum Abflussgeschehen, der Bewuchsentwicklung sowie zu Verlandungstendenzen im Hinblick auf die Erarbeitung von Grundlagen zum Vorlandmanagement im Bereich der Elbumflut Magdeburg sowie der Alten Elbe im Stadtgebiet Magdeburg durchgeführt. Anhand von Variantenuntersuchungen konnten darauf aufbauend Argumentationsgrundlagen zum Umgang mit der sich einstellenden Situation, welche durch höheren Bewuchs und Verlandung gekennzeichnet ist, erarbeitet werden. Zudem wurde in den Jahren 2012 und 2013 ein Projekt zum Monitoring des sich in Umsetzung befindlichen Pflege- und Unterhaltungsplans Alte Elbe durchgeführt, welches die Wirkung der Maßnahmen dokumentieren soll. Maßnahmen des Vorlandmanagements haben das Ziel das Hochwasserschutzniveau der Deiche sicherzustellen. Zielgerichtete Eingriffe sollen den maßgebenden Abflussquerschnitt von Auflandungen und Bewuchs freihalten. Auf dieser Grundlage wurden die Maßnahmen an der Alten Elbe in Magdeburg sorgfältig geplant und ausgeführt. Des Weiteren sind die bundeslandübergreifenden fachlichen Abstimmungen zu nennen, die insbesondere mit den Unterliegern entlang der Elbe erfolgten. 76 5.1.7 TECHNISCHER HOCHWASSERSCHUTZ 5.1.7.1 Verbindung der Hochwasserschadensbeseitigung mit zukunftsfähigem Hochwasserschutz Nach dem Junihochwasser 2013 bestand eine wesentliche Aufgabe darin, die durch Deichbrüche, Böschungsrutschungen und gezielt geschaffene Deichöffnungen zur Entwässerung der Polder beschädigten Deichanlagen schnellstmöglich wieder fachgerecht zu schließen bzw. zu sichern. Dabei wurde grundsätzlich das vor dem Hochwasser bestehende Schutzniveau wieder hergestellt. Dort, wo es sinnvoll war, wurde in diesem Zusammenhang eine Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus in Hinblick auf künftig geltende Schutzziele vorgenommen. Dadurch ist sichergestellt worden, dass nach Schließung von Lücken und gefährdeten Abschnitten im Zuge späterer Sanierungen diese Abschnitte nicht noch einmal bearbeitet werden müssen. Hier ist beispielhaft die Schließung der Deichbruchstelle Breitenhagen zu nennen. Bild 6: Endarbeiten im Bereich der verbauten Deichbruchstelle Breitenhagen Ende April 2014 Bis Ende 2013 konnten alle durch das Hochwasser entstandenen Deichlücken geschlossen bzw. gesichert werden. Die Schadensbeseitigung wird bis 2017 erfolgen (max. bis 2019). 77 Insgesamt gab es an den Deichen in Sachsen-Anhalt 9 Deichbrüche, wie folgt verteilt: 2 Deichbrüche an der Schwarzen Elster 2 Deichbrüche an der Mulde 2 Deichbrüche an der Weißen Elster 1 Deichbruch an der Saale 2 Deichbrüche an der Elbe. Neben den unmittelbar sichtbaren Schäden (z.B. Deichbrüche, Böschungsrutschungen) an den Hochwasserschutzanlagen waren auch weitere, zum Teil nicht sichtbare Schäden zu verzeichnen. Hierzu zählen insbesondere Schädigungen der Deiche durch innere Strukturveränderungen durch Vorgänge im Korngefüge wie z.B. Suffosion, Erosion. Bei der Bewertung dieser Sachverhalte war man maßgeblich auf die dsbzgl. getätigten Beobachtungen während des Hochwassers 06/2013 angewiesen. Von daher sind neben den Erkenntnissen der Deichfachberater des LHW und externer Fachleute aus dem HWEinsatz im Nachgang weitere Hinweise von Einsatzkräften, Kommunen u.a. eingegangen und berücksichtigt worden. Insofern wuchs der Umfang der HWSchadensbeseitigung nach der Ersterfassung weiter auf und bedurfte immer wieder eine Anpassung und Erweiterung. Die Erfassung von Hochwasserschäden bezog sich nicht nur auf Deiche, sondern auch auf Hochuferbereiche, die beim Extremhochwasser 06/2013 geschädigt wurden und teilweise versagt haben (wie z.B. zwischen Aken und Großkühnau an der Elbe geschehen mit Einströmen ins Hinterland). Da Hochufer die Hochwasserausbreitung und damit auch festgestellte Überschwemmungsgebiete begrenzen, erfolgte die Schadenserfassung in diesen Bereichen analog der Schadenserfassung für Hochwasserschutzanlagen. 5.1.7.2 Ergebnisse im technischen Hochwasserschutz bis Juli 2015 Das Junihochwasser 2013 hat gezeigt, dass, wie schon in der vorherigen HWSK vom 7. Dezember 2010 festgestellt, dem technischen Hochwasserschutz insbesondere durch Deichbau (Sanierung und Deichneubau im Sinne von Deichlückenschlüssen) eine besondere Bedeutung zukommen muss. Ohne dabei das Thema Schaffung weiterer Retentionsräume durch Deichrückverlegungen, Bau von Flutungspoldern zu vernachlässigen, haben sich die bereits sanierten Deiche im Land bewährt und die Richtigkeit und Notwendigkeit der Zielstellungen der beiden vorausgegangenen Hochwasserschutzkonzeptionen bestätigen können. Wenngleich auch tendenziell sich Mehrarbeiten bzw. größere Zeiträume bei der Mittelbewirtschaftung, bei der Erlangung naturschutzrechtlicher Genehmigungen, für die Erlangung von komplexen Planfeststellungen, der Vergabe von Ingenieur- und Bauleistungen abgezeichnet haben, konnte doch mit Kontinuität an der Vorbereitung und Umsetzung von technischen Hochwasserschutzmaßnahmen gearbeitet werden. 78 Schwerpunkte der Deichsanierungen mit dem vordringlichen Ziel des Schutzes von Ortslagen bildeten Deiche entlang der Elbe, Mulde und Schwarzen Elster. Im Landesdurchschnitt betrugen die Baukosten im Deichbau bei überwiegendem Erdbau im Jahr 2010 noch rd. 0,7–0,8 Mio. € / km. Statistisch gesehen erhöhen sich jährlich die Baupreise im Zeitraum Mai bis November zwischen 2,5 % und 3,5 % zum jeweiligen Vorjahr. Die Baupreise sind von 2010 zu 2015 um rund 15 % gestiegen, so dass nunmehr Kosten für 2015 von rd. 0,81 bis 0,92 Mio. € / km Deich anzusetzen sind. Nicht immer kann der Hochwasserschutz durch erdbauliche Lösungen umgesetzt werden, so dass Sonderlösungen wie in Form von Hochwasserschutzwänden, Einbau von Kerndichtungen in vorhandene Deiche u. ä. erforderlich werden. Diesen im Mittel mit Kostenfaktor 2 zum klassischen Erdbau kostenintensiveren Lösungen ging immer ein Prozess der Prüfung von Varianten hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der Kosten voraus. Der Vorzug wurde einzelfallbezogen der wirtschaftlichsten Variante unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen gegeben. Immer wieder wird es aus Gründen des Denkmalschutzes, begrenzter Platz- und Sichtverhältnisse und allgemeiner städtebaulicher Forderungen unumgänglich, den Hochwasserschutz durch planmäßig mobile standortbezogene Systeme sicherzustellen. Dabei gilt der Minimierungsgrundsatz. Trotz der gewaltigen Schäden im Land, die infolge von Deichbrüchen zu verzeichnen waren, kann festgestellt werden, dass sich die bereits sanierten Deiche bewährt haben. Als Beispiel sei hier das Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau mit rund 40 km bereits sanierter Deiche unter Einsatz von Sonderlösungen mit Spundwänden auf etwa 6 km Länge genannt. Wären hier die großen Anstrengungen zur Sanierung der Deiche seit 2002 nicht erfolgt, wären immense Schäden, weit über den Kosten des Deichbaus, im Zuge des Hochwassers 2013 im Stadtgebiet sehr wahrscheinlich gewesen. Nach umfangreichen Vorarbeiten werden weitere wichtige Großprojekte bis 2020 beginnend baulich umgesetzt werden können: - Flutungspolder Rösa/ Mulde - HWS Elster/ Elbe - Alandüberleitung/ Elbe - Wehrsanierung Neuwerben/ Elbe/ Havel - HWS Jeßnitz West/ Mulde - Sanierung rechte Elbedeiche bei Fischbeck/ Elbe - Deichrückverlegungen entlang der Elbe und Mulde. 79 Abbildung 24: Eingesetzte Mittel für Umsetzung der HWSK nach Flussbereichen 80 Abbildung 25: Eingesetzte Mittel für Umsetzung der HWSK nach Landkreisen Neben den Hochwasserschutzdeichen zählen zu den Anlagen des technischen Hochwasserschutzes Deichsiele, Hochwasserschöpfwerke und Wehre, soweit sie hochwasserrelevant sind. Im Zuge von Deichsanierungen wurden in der Regel die entsprechenden Siele mit erneuert. Jedoch können Schadensbilder auch eine Rekonstruktion eines Sieles als Einzelmaßnahme erforderlich machen. Ebenso kann sich im Zuge der Verbesserung des Hochwasserschutzes die Notwendigkeit zum Bau eines Hochwasserschöpfwerkes ergeben. Beispielhaft sind hier die Neubauten der Schöpfwerke Lödderitz und Roßlau zu erwähnen. 81 Bild 7: Baustelle Schöpfwerk Roßlau/ Elbe im Mai 2014 Bei Maßnahmen an und in Gewässern zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurden die ökologischen Belange mit berücksichtigt. Ebenso bei der Sanierung von Wehranlagen. Im Zuge der Umsetzung der HWRM-RL sollen auch Synergien in Bezug zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hergestellt werden. Grundsätzlich dürfen die Maßnahmen des Hochwasserschutzes zu keiner Verschlechterung des Gewässerzustandes führen. Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie dürfen im Gegenzug zu keiner Verschlechterung des Hochwasserabflussgeschehens führen. Für die ökologische Durchgängigkeit an der Mulde ist die Schaffung einer Fischaufstiegsanlage am Wehr Dessau als erste und noch einzige ökologische Barriere in der sachsenanhaltinischen Mulde von zentraler Bedeutung. Der massive Umbau erfordert hier auch einen Nachweis der Hochwasserneutralität. In der nachfolgenden Tabelle wird eine aktuelle Übersicht zum Stand der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Querbauwerken in Gewässern gegeben. 82 Tabelle 5: Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit 5.1.7.3 Hochwasserrückhalt in Entstehungsgebieten Die Errichtung grüner Hochwasserrückhaltebecken (HRB) in den Hochwasserentstehungsgebieten Sachsen-Anhalts hat große Bedeutung für den Wasserrückhalt und ist insofern wesentlicher Bestandteil in den Hochwasserschutzkonzepten und Hochwasseraktionsplänen in Sachsen-Anhalt. Hochwasserentstehungsgebiete sind solche Flächen, auf denen die schnellen Abflusskomponenten dominieren. Dabei sind neben der Hangneigung Geologie, Bodenbeschaffenheit, Bewirtschaftung und lokal auch der Versieglungsgrad von Bedeutung. Die Entscheidung für den Bau der HRB ist immer das Ergebnis umfangreicher Variantenuntersuchungen und nur, wenn Ausbaumaßnahmen im Gewässer nicht ausreichen, sind HRB das Mittel der Wahl. Schwerpunkte bilden die Harzregion und regionale Hochwasserentstehungsgebiete wie an Querne, Gonna und Laucha. Diese wasserwirtschaftlichen Vorhaben zur Errichtung grüner HRB in den Hochwasserentstehungsgebieten wurden in den letzten Jahren als gemeinsame Aufgabe des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und des Talsperrenbetriebes Sachsen-Anhalt (TSB) zielgerichtet weiter verfolgt. Der Betrieb der vorhandenen Talsperren sowie der vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken erfolgt auf Grundlage der gültigen Regelwerke. Die Ausgestal- 83 tung der Hochwasserrückhaltebecken ist auf die Gesamtsituation der jeweiligen Flussgebiete entsprechend der hydrologischen Verhältnisse ausgerichtet. Ein Einstau erfolgt erst bei Überschreitung vorgegebener Maximalabflüsse. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die ökologische Durchgängigkeit erhalten. Das System der Bodetalsperren erfüllt seit 55 Jahren zuverlässig seine Aufgaben. Die heutigen Talsperren haben im Ergebnis die damaligen Zielstellungen an die vorgesehenen Nutzungen bestätigt. Ihre Akzeptanz in der Region ist groß und sie prägen das Landschaftsbild. Talsperren bilden gleichzeitig den Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Für das mehr als 300 km² große Einzugsgebiet wird an den verschiedenen Anlagen ein Hochwasserschutzraum von mehr als 25 Mio. m³ vorgehalten und die Abgabe an der Talsperre Wendefurth in Abstimmung mit der Hochwasservorhersagezentrale des Landes Sachsen-Anhalt im Ereignisfall geregelt. So konnte im Jahr 1994 während des Aprilhochwassers die Zuflussspitze von 195 m³/s auf 86 m³/s gesenkt und damit ein entscheidender Beitrag zur Minimierung von Hochwasserschäden im Oberlauf der Bode erreicht werden. Abbildung 26: Die Anlagen des Rappbodesystems (Wouters R., 2010) Die teilweise erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft und speziell in FFH Gebiete werden bei den Planungsarbeiten berücksichtigt, minimiert und ausgeglichen. 84 Eine besonders wichtige Aufgabe ist die umfängliche Information der Öffentlichkeit über die geplanten Maßnahmen. Dies geschieht regelmäßig auf der Internetplattform des Talsperrenbetriebes, in Informationsbroschüren, Pressemitteilungen und durch die Teilnahme an Informationsveranstaltungen in den Kommunen. Der Baubeginn des HRB Wippra erfolgte am 23.9.2014 mit der Grundsteinlegung.. Zahlreiche Maßnahmen wurden aufgrund des vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits durchgeführt und abgeschlossen. Dies betrifft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, den Neubau einer Brücke, den Abriss des alten Wasserwerks und die Schaffung der Baufreiheit durch Freimachung der zukünftigen Aufstandsfläche .Das Bauende ist für 2017 vorgesehen. Für das HRB Querfurt fand im Planfeststellungsverfahren der Erörterungstermin am 26. März 2014 im LVwA statt. Auf Grundlage der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wurden vorbereitende Arbeiten zur Baustellenfreimachung und das Vergabeverfahren für die weitere Planungsleistung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wird im III. Quartal erwartet. Ziel ist es, mit dem Bau 2016 zu beginnen. Für das HRB Straßberg läuft das Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen, die eine umfangreiche Bearbeitung und Ergänzung der Unterlagen und eine teilweise Neuauslegung erforderlich machen. Ein Planfeststellungsbeschluss ist nicht vor 2016 zu erwarten. In planerischer Bearbeitung beim LHW befinden sich die HRB Laucha, Springbach und Gonna. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Hochwasserschutzplans Dumme wurde auch die Errichtung eines Rückhaltebeckens im Kalten Graben und das Abschlagwehr zur Alten Dumme untersucht. Im Ergebnis kann auf das Rückhaltebecken verzichtet werden, da nicht die erwarteten Effekte erzielt werden. Für die Umsetzung der Vorhaben ist es eine wichtige Erkenntnis, dass die Schadenssummen der Hochwasserereignisse 1994 an Wipper und Selke deutlich höher lagen als die für den Bau der oben genannten HRB im Harz zu erwartenden Kosten. 5.1.8 DEICH-, GEWÄSSER- UND ANLAGENUNTERHALTUNG Die Unterhaltung der Deiche, Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen stellt eine öffentlich rechtliche Verbindlichkeit dar, wobei für Gewässer 1. Ordnung, Deiche und zugehörige wasserwirtschaftliche Anlagen, Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und sonstige Kleinspeicher die Zuständigkeit des Landes gegeben ist. Die Unterhaltungspflichten werden durch den LHW und für 32 klassifizierte Talsperren und Speicher durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) wahrgenommen, wobei für die Umsetzung eine jährliche finanzielle Zuweisung bereitgestellt wird. 85 Die Gewässerunterhaltung umfasst gemäß § 52 WG LSA neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses, an schiffbaren Gewässern der Erhaltung der Schiffbarkeit auch die Pflege und Entwicklung des Gewässers. Die Unterhaltung der Gewässer umfasst insbesondere: 1. die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer, 2. die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze und die Erneuerung des Baumbestandes, 3. die Pflege von im Eigentum des Unterhaltungspflichtigen stehenden Flächen entlang der Ufer, soweit andernfalls eine sachgerechte Unterhaltung des Gewässers nicht gewährleistet ist und 4. die Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen; hierzu zählen auch Anlagen, die als Bestandteil des Gewässers dessen Ausbauzustand bestimmen und sichern. Diese Regelungen gelten auch für ausgebaute Gewässer. Bei den Deichen gehört zur Unterhaltung nach § 94 Abs. 6 WG LSA die Pflege der Grasnarbe, die Freihaltung der Anlagen von Gehölzen, die Vermeidung schädlicher Beschattung, die Kontrolle auf Schadstellen und deren Beseitigung und die Erhaltung des Deichprofils und der zum Deich gehörenden Anlagen. Die Pflege der Grasnarbe und der Deichschutzstreifen soll grundsätzlich durch das Beweiden mit Schafen erfolgen. Derzeit sind dem LHW Unterhaltungspflichten zugeordnet für: 2.314 km Fließgewässer 1. Ordnung 1.312 km Deiche an Gewässern 1. Ordnung 42 Schöpfwerke 425 Sielanlagen an Deichen 655 Wehre, Stauanlagen und Sohlbauwerke, davon 315 feste Wehre 127 Fischaufstiegsanlagen, davon 29 Umgehungsgerinne, 62 Sohlgleiten und 36 technische Anlagen 10 Schifffahrtsschleusen 259 Pegel im Oberflächengewässermessnetz 1.200 Pegel im Grundwassermessnetz sowie für 9 stehende Gewässer. Seit Beginn der Umsetzung der HWSK aus dem Jahr 2003 wurden im Zuge der realisierten Baumaßnahmen eine Vielzahl von Hochwasserschutzanlagen wie z. B. über 749 km Deiche saniert, 3 Schöpfwerke neu gebaut und 16 Schöpfwerke saniert. Im Ergebnis haben sich die Aufwendungen für die Unterhaltung und Erhaltung der neuen bzw. sa- 86 nierten Anlagen erhöht. So hat sich unter anderem auch die zu pflegende Fläche auf Elbedeichen durch DIN-gerechte Sanierung von ca. 2 ha/km auf ca. 4 ha/km vergrößert. Darüber hinaus obliegt dem LHW der Dauerbetrieb des Schöpfwerkes Wansleben zur Entwässerung des Salzigen Sees. Der Unterhaltungsaufwand des LHW untergliedert sich dabei in: Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung: Anlagenunterhaltung: Deichunterhaltung: Sonstiges (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Schleusen u. a.): ca. 55 %, ca. 18 %, ca. 16 % und ca. 11 %. Um diese Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben erfüllen zu können, unterhält der LHW in den 7 Flussbereichen an den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten Betriebsstellen mit eigenen Arbeitskräften, deren Einsatz den Betrieb der Anlagen, den Einsatz in Hochwassersituationen und Kleinschadenbeseitigungen umfasst. Ein bedeutender und zunehmender Anteil an Unterhaltungsleistungen wird durch die Vergabe von Leistungen an fachlich geeignete Unternehmen realisiert. Die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten wird durch die verantwortlichen Flussbereichsingenieure kontrolliert. Die Unterhaltung der Deiche mit Schafen konnte ausgeweitet werden. Durch Schafhutung werden derzeit 1.279,5 ha Deiche unterhalten. Davon werden 334,1 ha durch Komplettpflege von den Schäfern unterhalten, bei 945,4 ha ist ein maschinelles Nachmähen der Flächen erforderlich. Somit werden ca. 30 % der Gesamtdeichfläche mit Schafen gepflegt. Für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Unterhaltung der Gewässer und Anlagen wurden bisher jährlich finanzielle Mittel in Höhe von ca. 7 Mio. € benötigt. Diese finanziellen Mittel waren aufgrund von Haushaltsbeschränkungen bis etwa 2009 nicht in vollem Umfang verfügbar. Dadurch entstand ein Unterhaltungsdefizit. Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen wie Grundräumungen abschnittsweise erforderliche zweite Krautung Beseitigung von Verlandungen und Auskolkungen sowie Böschungsschäden Reparaturarbeiten an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gehölzpflegemaßnahmen mussten deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Auch die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln konnte dies nur begrenzt abmildern. 87 Ab 2010 wurden die Zuweisungen für die Unterhaltung insgesamt erhöht, so dass in den Jahren 2012 und 2013 die entstandenen Unterhaltungsdefizite schrittweise verringert werden konnten. Die Verschiebung von notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen kann bei künftigen Hochwasserereignissen zur Vergrößerung des Schadensumfanges beitragen. Nur eine kontinuierliche Verfügbarkeit der erforderlichen finanziellen Mittel, kann eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer und Anlagen, insbesondere auch zur Erhaltung von Ausbauzuständen, gewährleisten. Bei den wasserwirtschaftlichen Anlagen kann eine bedarfsgerechte Durchführung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen spätere Investitionen größeren Umfangs vermeiden. Künftige Aufgaben und der sich daraus ergebende Finanzbedarf werden im Kapitel 7 dargestellt. 5.1.9 HOCHWASSERVORHERSAGEZENTRALE (HVZ) Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft wurde 2007 mit der letzten Ausbaustufe als technische Voraussetzung für einen qualitativ hochwertigen Hochwassermelde- und Vorhersagedienst fertig gestellt. Die Hauptkomponenten des Systems sind: eine Meldezentrale ein Informationsmanagementsystem mit leistungsfähigem Dokumentenarchiv ein leistungsfähiges Zeitreihenverwaltungssystem ein Prognosesystem (Hochwasservorhersagemodelle) eine Öffentlichkeitsplattform ein Downloadbereich. Mit diesen Komponenten werden automatisiert Daten abgerufen, Daten und Dokumente importiert und in einer Datenbank verwaltet. Daten werden plausibilisiert und berechnet, Hochwasserdokumente erzeugt und über die Öffentlichkeitsplattform via Internet, Videotext, Bürgertelefon und ein Fax-System veröffentlicht. . 88 Abbildung 27: Schema der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale Die wichtigsten Publikationen der HVZ sind: aktuelle Wasserstands- und Durchflussdaten von den Hochwassermeldepegeln Hochwasserwarnungen Hochwasserinformationen Lageberichte Pressemitteilungen Vorhersagen Hochwasserberichte Tagesberichte Wochenberichte Monatsberichte In der HVZ werden die Wasserstands- und Durchflussdaten von: 79 Hochwassermeldepegeln (davon 36 LHW-Fernpegel), 143 Pegeln des täglichen Meldedienstes (Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Tschechische Republik), Bewirtschaftungsdaten von 11 Talsperren und Rückhaltebecken im täglichen Meldedienst und 89 Niederschlagstagessummen von 105 Niederschlagsmessstellen Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Tschechische Republik) (Sachsen- erfasst. Seit der Fertigstellung der HVZ wird der Öffentlichkeit eine Internetplattform bereitgestellt, über die im Hochwasserfall umfassende, mit technischen Einschränkungen (Abrufsystem für Pegeldaten, zeitaufwendige Erstellung und Weitertransport der statischen Internetseiten) aktuelle Informationen zur Verfügung stehen. Mit dem Betrieb der HVZ werden alle Belange,die sich aus der Durchführung des Hochwassermeldedienstes in Sachsen-Anhalt ergeben, erfüllt. Das Daten- und Informationsmanagement der HVZ sichert die Hochwasserwarnung über ein Alarmstufensystem für alle hochwasserführenden Gewässer in Sachsen-Anhalt laut Verordnungüber den Hochwassermeldedienst (HWM VO) ab. Dabei erfolgt zunächst die Vorwarnung unter Berücksichtigung der Fließzeiten im Rahmen der Hochwasserwarnung. Bei Erreichen oder Überschreiten von Alarmstufen oder Meldegrenzen laut Hochwassermeldeordnung (HWMO) werden Hochwasserinformationen an einen festgelegten Verteilerkreis herausgegeben. Darüber hinaus werden Hochwasservorhersagen für Pegel der Bundeswasserstraßen Elbe und Saale sowie der Unteren Havel-Wasserstraße versandt. Mit dem hierfür zur Verfügung stehenden Modell WAVOS werden Flußabwärts betrachtet Vorwarnzeiten von 24 bis 192 Stunden erreicht. Die Verordnung über den Hochwassermeldedienst sowie die Hochwassermeldeordnung wurden in Auswertung der bei den bedeutenden Hochwasserereignissen in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse für eine noch effektivere und den neuen technischen Möglichkeiten angepasste Durchführung des Hochwassermeldedienstes Ende 2014 neugefasst und veröffentlicht. Beide Dokumente sind in der Internetplattform der HVZ eingestellt. Demnach werden die folgenden Hochwassermeldungen herausgegeben: • Hochwasserwarnungen, wenn Wetterwarnungen, ergiebige Niederschläge oder Schneeschmelze ankündigen, • Hochwasserstandsmeldungen über den Wasserstand an Hochwassermeldepegeln sobald Alarmstufen ausgerufen wurden, • Hochwasserinformationen über die aktuelle Hochwassersituation und deren voraussichtliche Entwicklung, • Hochwasservorhersagen für die Elbe, Saale und Untere Havel-Wasserstraße. Die Hochwasserinformationen sind an ein Alarmstufensystem gekoppelt. Sie beginnen mit dem Erreichen bzw. Überschreiten von Richtwasserständen für die Alarmstufe 1 an dem betroffenen Pegel zu einem Zeitpunkt, wo noch keine akuten Gefährdungen beste- 90 hen, jedoch eine erhöhte Wachsamkeit mit Blick auf die weitere Entwicklung gegeben ist. Auf diese Weise werden Betroffenen in die Lage versetzt, sich rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor den drohenden Hochwassergefahren einzustellen. Das HVZ-Portal ist im Internet erreichbar5. Abbildung 28: Öffentlichkeitsplattform der HVZ : Beispiel Übersichtskarte Am 1. Juli 2013 wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Wasserstands- / Hochwasservorhersage für die Bundeswasserstraßen Elbe, Saale und Untere HavelWasserstraße (Havelberg Stadt) wirksam. Das Wasserstands-/Hochwasservorhersagemodell WAVOS wurde fortgeschrieben und in ein neues Vorhersagesystem (KALYPSO) integriert. 5 www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de 91 Mit WAVOS erfolgen die Hochwasservorhersagen für den deutschen Teil der Elbe einschließlich Saale und der Unteren Havel-Wasserstraße bezogen auf 26 Pegelstationen. Darüber hinaus können im Bedarfsfall Vorhersagen auch für Querschnitte zwischen den Pegelstationen gemacht werden. Abbildung 29: Wasserstands- und Hochwasservorhersagepegel an Elbe, Saale und Untere Havel Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse beim Betrieb der HVZ, neuer Aufgabenstellungen sowie gewachsenen Anforderungen zum zeitnahen Erfassen, Verarbeiten und Weiterversenden von Daten wurde ein Konzept zur Fortschreibung des HVZ-Projektes und zur Konsolidierung der HVZ erarbeitet. Bei der jährlichen Fortschreibung der Aufgaben zur fachlichen Ergänzung und Vervollkommnung der HVZ-Module wurden jährlich Leistungen von ca. 150.000,00 € erbracht. Für die Konsolidierung der HVZ erfolgte 2013 die Beschaffung der neuen Hardware und der Datenbank- und Betriebssystemsoftware für 717.855,33 €. Das Projektende wird im Jahr 2016 liegen. Für die Softwareentwicklung und Implementierung werden dann zwischen 2014 bis 2016 ca. 1,3 bis 1,4 Mio. € benötigt. 92 5.1.10 PEGEL/ FERNMESSNETZ Quantitativ ist der Aufbau des Fernmessnetzes für den gewässerkundlichen und den Hochwassermeldedienst aus der HWSK bis 2020 weitgehend abgeschlossen. Das Fernmessnetz verfügt über 99 Fernpegel. Davon sind: 36 Hochwassermeldepegel 15 zusätzlich im täglichen Meldedienst 17 Steuerpegel und 31 gewässerkundliche Pegel Abbildung 30: Pegel mit Datenfernübertragung 93 Bild 8: Pegelstation Hasselfelde / Hassel Zur Erfassung hydrologischer Daten betreibt der LHW 259 Oberflächenwasserpegel. Bei der Notwendigkeit des zeitnahen Erfassens der hydrologischen Daten wurden die hochwasserrelevanten Pegel mit digitalen Datensammlern und Datenfernübertragungseinrichtungen (DFÜ) ausgerüstet. Über das Fernmessnetz werden mit einer, der jeweiligen hydrologischen Situation angepassten Abrufdichte Wasserstände, Durchflussdaten, Niederschlagsdaten und teilweise Wasser- und Lufttemperaturdaten der Fernmeldepegel zur Messnetz- / Hochwasservorhersagezentrale übertragen. Um die zeitnahe Ermittlung von Durchflussdaten an Pegelstationen mit besonders schwierigen hydraulischen Verhältnissen im Hochwasserfall zu gewährleisten, wurde die Anzahl der Ultraschalldurchflussmessanlagen auf 14 optimiert. Seit 2010 erhielten eine Reihe von Pegeln neue Datensammler oder modernere Messgeräte. Aus ökonomischen und arbeitsorganisatorischen Gründen kann mit dem weiteren Ausbau fernübertragender gewässerkundlicher Pegel oder Steuerpegel des LHW gerechnet werden. Für das rechtzeitige Warnen vor Hochwasserereignissen und zur Fertigung qualitativ hochwertiger Hochwasservorhersagen stützt sich der LHW auch auf eigene Niederschlagsmessstationen, sogenannte Ombrometer. Zurzeit sind an 10 Pegelstandorten automatische Niederschlagsmesser installiert. 94 Weitere Standorte sind für die Ausrüstung mit Ombrometern noch vorgesehen. Da die meisten der technischen Ausrüstungen der Fernpegel aus den Jahren 1995 bis 1996 stammen und die Garantie des Lieferers für eine weitere Ersatzteilversorgung abgelaufen ist, außerdem nicht alle derzeitigen Bedürfnisse an einen Fernpegel und die damit verbundene Datenbereitstellung und Datenpräsentation erfüllt werden, wurden zwischenzeitlich die Planungsleistungen (Anforderungsanalyse, Machbarkeitsstudie, Feinkonzept und Ausschreibungsunterlagen) für die Modernisierung der hochwasserrelevanten Pegel und des Fernmessnetzes erarbeitet. Technische Details werden unter Pkt. 6.3.8.2 beschrieben. 5.1.11 GEFAHRENABWEHR UND KATASTROPHENSCHUTZ Gemäß § 11 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WGLSA) sind für die Abwehr von Gefahren, die durch Hochwasser, Eisgang und andere Ereignisse Anlagen oder Einrichtungen des Hochwasserschutzes oder Überschwemmungsgebieten drohen (Wassergefahr), die Wasserbehörden zuständig. Erst mit dem Ausrufen des Katastrophenfalles übernehmen die Katastrophenschutzbehörden. Die Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Hochwasser und Eisgefahr bedroht sind, haben nach § 14 WG LSA dafür zu sorgen, dass zur Unterstützung der Wasserbehörde ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahren (Wasserwehr) eingerichtet wird. Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der Wasserwehren ist deren theoretische und praktische Aus- und Weiterbildung. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus dem Hochwasser im August 2002 bot das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt seit November 2005 die Aus- und Weiterbildung der Wasserwehren an, um die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Tätigkeit der Wasserwehren zu gewährleisten. Dies erfolgte u. a. durch die kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten, anfangs in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge und später am Pretziener Wehr. Diese Schulungen wurden bis zum Jahr 2012 im Rahmen des Fachfortbildungsprogramms des MLU „Theorie und Praxis der Deichverteidigung“ 43 mal mit insgesamt 829 Teilnehmern, fachlich wesentlich durch den LHW abgesichert, durchgeführt. Danach wurde die Veranstaltungsreihe aus dem Fachfortbildungsprogramm genommen. Es wurden zwar bedarfsabhängig weitere Schulungsveranstaltungen, bilateral zwischen Wasserwehr und LHW vereinbart, organisiert. Diese verringerten sich aber von Jahr zu Jahr aufgrund der fachlich hohen Belastung der Referenten aus dem LHW. Mit dem Extremhochwasser 2013 änderten sich die Bedingungen und mit den erlebten Anforderungen an die Akteure vor Ort entstand wieder ein erneuter Bedarf an Weiterbildung für die Mitglieder der Wasserwehren vor Ort. Dies wird in Auswertung kommunaler Veranstaltungen wie auch zu den Veranstaltungen der Ministerbereisungen zum Hoch- 95 wasser immer wieder deutlich. Diesem Bedarf gilt es durch Wiederaufnahme regelmäßiger Schulungen in das Fachfortbildungsprogramm des MLU gerecht zu werden. Grundlage dieser Schulungen und fachliche Basis für die operative Deichverteidigung ist die Broschüre „Anleitung für den operativen Hochwasserschutz - Verteidigung von Flussdeichen Teil 1 und 2“. Mit dieser Broschüre wird allen Beteiligten der Hochwasserabwehr eine Anleitung zum Handeln im Hochwasserfall übergeben. Diese Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Hochwasserabwehr wurden nach dem Augusthochwasser 2002 mehrfach überarbeitet und liegen, zuletzt 2011 aktualisiert, vor. In kurzer und verständlicher Form werden die gesetzlichen Grundlagen, die Ursachen für Schadensfälle an Deichen und bewährte Methoden der operativen Deichverteidigung einschließlich der Sicherung von Schadstellen dargestellt. Die Broschüre ist auf den Internetseiten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft SachsenAnhalt 6 und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes SachsenAnhalt7 veröffentlicht. Für die Funktion des Lagekartenführers eines Katastrophenschutzstabes wird vom Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge der Lehrgang „Lagekartenführer in Katastrophenschutzstäben/Technische Einsatzleitungen“ angeboten. Diese Fortbildung wurde regelmäßig von einem Bediensteten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation unterstützt. Fachlich unterstützt werden die Wasserwehren bei den operativen Hochwassereinsätzen durch die Deichfachberater des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt. Nach dem Hochwasser im August des Jahres 2002 wurde im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ein flächendeckendes Deichfachberatersystem für das Land Sachsen-Anhalt aufgebaut. Im operativen Hochwasserschutz kommt die fachliche Beratung bei der Verteidigung der Deiche und Hochwasserschutzanlagen zu großen Teilen den Deichfachberatern zu, die bei allen abwehrenden Maßnahmen und deren Vorbereitung an den Hochwasserschutzanlagen mit ihrem Fachwissen und ihren praktischen Kenntnissen und Erfahrungen die Anleitung der Wasserwehren sowie freiwilliger und professioneller Helfer übernehmen. Darüber hinaus besteht die Aufgabe der Deichfachberater in der Begutachtung von potentiellen und sichtbaren Schäden an Deichen und Hochwasserschutzanlagen und der Erarbeitung von fachlichen Vorschlägen zur Beseitigung der Schäden. Für die Deichfachberater wird eine regelmäßige Aus- und Weiterbildung durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt durchgeführt. Dieses System der abschnittsweisen fachlichen Betreuung der Deiche durch geschultes Ingenieurpersonal hat sich bei den Hochwässern 2006 und insbesondere beim Katastrophenhochwasser 2013 bewährt. 6 7 www.lhw.sachsen-anhalt.de www.mlu.sachsen-anhalt.de 96 Das flächendeckend teilweise katastrophale Hochwasser 2013 zeigte aber auch die Grenzen des Fachberatersystems auf, vor allem bezüglich der Zeitdauer des zu organisierenden 24-Stundeneinsatzes. Aus diesem Grund wurden kurzfristig zusätzlich mit 66 Personen Honorar- bzw. Ingenieurverträge abgeschlossen. Dieses externe Personal, vorwiegend aus Ingenieurbüros aus der Umgebung, war für den LHW insgesamt 5.048 Stunden tätig und wurde in das laufende Deichfachberatersystem integriert und steht somit bei Bedarf auch künftig zur Verfügung. 5.2 IKSE AKTIONSPLAN HOCHWASSERSCHUTZ ELBE Der „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“ der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) bildet seit 2003 die Grundlage für die deutsch-tschechische Zusammenarbeit bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge im Einzugsgebiet der Elbe. Er wurde u. a. auf der Grundlage der „Bestandsaufnahme des vorhandenen Hochwasserschutzniveaus im Einzugsgebiet der Elbe“ vom Januar 2001 und unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Hochwassers im Sommer 2002 erarbeitet. Abbildung 31: IKSE-Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe und Abschlussbericht Der nunmehr vorliegende „Abschlussbericht über die Erfüllung des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe“ ist der dritte Bericht und dokumentiert neben dem Umsetzungsstand des Aktionsplans auch die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse aus der koordinierten Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und damit ein neues Kapitel der Zusammenarbeit innerhalb der IKSE. Die konsequente und zielorientierte Arbeit der IKSE bei der Einführung und Umsetzung des Aktionsplans hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Hochwasserereignisse im Frühjahr 2006 und im Januar 2011 zu deutlich geringeren Schäden und Opfern führten, als bei vergleichbaren Situationen früher der Fall gewesen war. Damit haben die Staaten im Einzugsgebiet der Elbe eindrücklich nachgewiesen, dass sie den Übergang 97 von nationalen Einzelmaßnahmen zum flussgebietsweiten Hochwasserrisikomanagement bewältigt haben. Der deutsche Teil der Berichte wurde durch die Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ der Flussgebietsgemeinschaft Elbe erarbeitet. Auf internationaler Ebene erfolgte die Bearbeitung in der Arbeitsgruppe „Hochwasserschutz“ der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). 5.3 INTERREG IIIB PROJEKTE ELLA UND LABEL 5.3.1 ELLA PROJEKTERGEBNISSE Die Elbe verläuft in einem zunehmend zentralen Entwicklungskorridor mit großem Potential zur Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung sowie zur Verbesserung der Umwelt- und sozialen Bedingungen. Die Risikovorsorge stellt auch unter raumordnerischen Gesichtspunkten einen existenziellen Baustein für die Zukunft dar. Mit dem Projekt ELLA (ELbe – LAbe) (ELLA, 2006) wurde angestrebt, einen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes und der EU-Wasserpolitik zu leisten. Das INTERREG IIIB Projekt ELLA widmete sich dieser transnationalen Herausforderung: 23 Behörden und weitere Projektpartner aus Deutschland, Polen, Tschechien, Ungarn und Österreich arbeiteten von 2004 bis 2006 zusammen. Die Projektpartner trugen durch ihre Zusammenarbeit der Tatsache Rechnung, dass sich Änderungen der Raumnutzung am Oberlauf auf den Unterlauf und umgekehrt auswirken. Daher war auch die Zusammenarbeit zwischen dem ELLA-Projekt und der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) von wegweisender Bedeutung. Das Projekt wurde vom Bund, fünf deutschen Bundesländern sowie tschechischen, österreichischen, polnischen und ungarischen Partnern getragen. Gefördert wurde es durch die EU aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, dem Förderprogramm INTERREG IIIB CADSES. Folgende maßgeblichen Ergebnisse wurden erzielt: Grundlagen für die Raumordnung beim Umgang mit Hochwasserschutzbelangen Elbe-Atlas (Papierversion und CDROM) Maßnahmen zur Erhöhung des Problembewusstseins in der Bevölkerung Zukünftige Anforderungen der zum damaligen Zeitpunkt in Vorbereitung befindlichen EU-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement 98 5.3.2 PROJEKT LABEL Die Zusammenarbeit von Raumordnung und Wasserwirtschaft wurde in einem weiteren Kooperationsprojekt im Elbe-Einzugsgebiet fortgesetzt. Im September 2008 wurde das Projekt LABEL „Labe – Elbe Anpassung an das Hochwasserrisiko im ElbeEinzugsgebiet“ vom Förderprogramm Mitteleuropa genehmigt. Der Name steht für LabeElbe - und die Entwicklung transnationaler Strategien und Maßnahmen für die Anpassung an das Risiko an der Elbe. LABEL baute auf den Ergebnissen des INTERREG III B Projektes ELLA auf, das Übersichtskarten über die Hochwassergefahrenstellen und einen grundlegenden Aktionsplan für die zukünftige Hochwasserminderung lieferte. Mit LABEL konnten ausgewählte Aktionen umgesetzt werden, um die Methoden und Instrumente des Hochwasserrisikomanagements im Labe-Elbe Einzugsgebiet sowie in benachbarten Flussgebieten zu verbessern. Dazu gehörten die Vereinheitlichung von Methoden, Standards und Instrumenten sowie die Sensibilisierung und die Anpassung von Nutzungen in verschiedenen Abschnitten. Das Projekt LABEL wurde 2012 abgeschlossen und umfasste folgende Schwerpunkte: gemeinsame Strategie zur Vereinheitlichung der Risikomanagementsysteme und -instrumente; Empfehlungen für die Umsetzung von Hochwasserrisikokarten in der Raumplanung unter Berücksichtigung der Schadstoffproblematik; benutzerdefinierte Berechnung und Erstellung von Überschwemmungskarten und Gefahrenhinweiskarten mit visualisierten Wasserständen; Ausarbeitung einer transnationalen Strategie für Klima-/Hochwasserrisiko- angepasste Entwicklung (ausgewählter Sektoren, wie z. B. Tourismus, Schifffahrt); eine internationale Partnerschaft zum Hochwasserschutz: kommunaler Austausch und Bildung eines gemeinsamen Expertengremiums. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in Pilotstudien mit einzelnen räumlichen Schwerpunkten exemplarisch umgesetzt, so z. B. auch mit dem Risiko-Atlas Elbe, der auf dem ELLA-Elbe-Atlas aufbaut. 99 6. ZIELE FÜR DEN HOCHWASSERSCHUTZ IM LAND SACHSEN-ANHALT BIS 2020 6.1 SCHLUSSFOLGERUNGEN AUS DEM HOCHWASSER IM JUNI 2013 Das nach 2002, 2006 und 2011 erneute extreme Hochwasserereignis im Juni 2013 und die entstandenen immensen Schäden waren Anlass für die Umweltminister und die Elbe-Minister, sich mit dem Thema „Hochwasserschutz“ und den zu ziehenden Schlussfolgerungen und Konsequenzen in den einzelnen Flussgebieten bzw. im Flussgebiet der Elbe zu befassen. Die wesentlichen Beschlüsse der Konferenzen sowie die im Rahmen der Kreisbereisungen gewonnenen Erkenntnisse, die auch die Grundlage für die künftigen Zielstellungen und Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt für einen nachhaltigen Hochwasserschutz bilden, sind nachfolgend dargestellt. 6.1.1 BESCHLÜSSE DER SONDERUMWELTMINISTERKONFERENZ AM 2. SEPTEMBER 2013 Auf der Sonderumweltministerkonferenz nach der Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 wurden folgende erste Konsequenzen gezogen: Analyse des Hochwasserereignisses im Juni 2013 Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms kooperativ zwischen Bund und Ländern mit dem Inhalt o Überprüfung und Weiterentwicklung der Bemessungsgrundlagen o Festlegung prioritärer regionaler und überregionaler Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes o Erarbeitung von Kriterien und Bewertungsmaßstäben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes insbesondere mit dem Ziel der Gewinnung von Rückhalteräumen mit signifikanter Wirkung auf den Hochwasserscheitel Beseitigung von Schwachstellen bei den vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen o Gemeinsame Finanzierungsstrategie Prüfung einer Änderung des Rechtsrahmens für den Hochwasserschutz und verfahrensrechtlicher sowie bau- und wasserrechtlicher Vorgaben Länderübergreifender Erfahrungsaustausch zu Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz Sicherstellung einer ausreichenden Personalausstattung der Genehmigungs-, Zuwendungs- und Gefahrenabwehrbehörden 100 Darüber hinaus wurde beschlossen, dass landwirtschaftliche Flächen künftig stärker zur Retention und als Flutungspolder einbezogen und die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft gestärkt werden müssen. 6.1.2 BESCHLÜSSE DER ELBE-MINISTERKONFERENZ AM 5. DEZEMBER 2013 Die Elbe-Minister vereinbarten folgende Schwerpunkte: Analyse der Schwachstellen bei der Hochwasservorhersage und ggf. erforderlicher Optimierungen Die Elbe-Minister haben die Gremien der FGG Elbe beauftragt, die für eine zuverlässige Hochwasservorhersage erforderlichen Grundlagen zu schaffen und eine Optimierung der Modelle umgehend vorzunehmen. Überprüfung und ggf. Fortschreibung der Bemessungsgrundlagen Die Elbe-Minister begrüßen die bundesweit laufende Diskussion zur Überprüfung der Bemessungsgrundlagen für Hochwasserschutzanlagen sowie die Ansätze zur Wirkungsabschätzung. Wegen der derzeit noch nicht näher bestimmbaren Auswirkungen des Klimawandels sowie zur Verstärkung der Widerstandsfähigkeit bei Extremereignissen sollen nach Auffassung der Elbe-Minister Reserven bereitgestellt werden. Hierfür sollen zusätzliche Retentionsräume und gegebenenfalls bautechnische Reserven bei der Bemessung von Hochwasserschutzanlagen geschaffen werden. Dieser Aspekt soll in die bundesweite Diskussion einfließen. Die Elbe-Minister begrüßen die Aufstellung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms und befürworten dabei die besondere Schwerpunktsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms auf Wiedergewinnung und Schaffung von Hochwasserrückhalteräumen. Sie stellen fest, dass ein Nationales Hochwasserschutzprogramm nur im Zusammenwirken mit einer gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Finanzierungsstrategie realisierbar ist und fordern den Bund auf, sich an der Umsetzung der Maßnahmen im besonderen Maße finanziell zu beteiligen. Die Elbe-Minister bekräftigen ihren Beschluss vom 10. November 2006, wonach Maßnahmen zur Rückverlegung von Deichen und zur Errichtung steuerbarer Flutungspolder konsequent fortzuführen sind. 101 6.1.3 BESCHLÜSSE DER UMWELTMINISTERKONFERENZ AM 24. OKTOBER 2014 Die Umweltministerkonferenz hat das „Nationale Hochwasserschutzprogramm – Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für die Identifikation und Priorisierung von wirksamen Maßnahmen und Liste der prioritären Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes“ am 24. Oktober 2014 beschlossen. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Umweltressorts der Länder sind sich einig, dass in das NHWSP nur Maßnahmen der Flussgebietsgemeinschaften aufgenommen werden, die die folgenden Abschneidekriterien erfüllen: o o o in der Kategorie gesteuerte Hochwasserruckhaltung: Hochwasserrückhaltebecken ≥ 2 Mio. m3 und gesteuerte Flutpolder ≥ 5 Mio. m3 Retentionsvolumen in der Kategorie Deichrückverlegung / Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen: Maßnahmen mit einer Größe wiedergewonnener Flache ≥ 100 ha. in der Kategorie Beseitigung von Schwachstellen: Maßnahmen an Gewässern mit einem Einzugsgebiet ≥ 2.500 km2 und mit einer bevorteilten Einwohnerzahl ≥ 10.000 Einwohner. Die Umweltministerkonferenz hat das Vorsitzland gebeten, das Nationale Hochwasserschutzprogramm der Ministerpräsidentenkonferenz und der Agrarministerkonferenz zu übermitteln. Für die Maßnahmen ergibt sich ein Finanzbedarf von insgesamt 5,4 Mrd. Euro. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurde gebeten, die Vorschläge zur Verbesserung der materiellen Regelungen zum Hochwasserschutz (materiell-rechtliche Vorschläge) sowie zur Beschleunigung der Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes (verfahrensrechtliche Vorschläge) des LAWA-Berichts bei der weiteren Hochwassergesetzgebung zu prüfen.Die Umweltministerkonferenz hat den Bericht zum länderübergreifenden Erfahrungsaustausch zu Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz zur Kenntnis genommen. 6.1.4 ERGEBNISSE DER LANDKREISBEREISUNGEN Für die Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 und die zukünftige Hochwasserschutzstrategie ist es wichtig, alle Akteure einzubeziehen. In diesem Sinne wurden im Zeitraum vom November 2013 bis Februar 2014 Gespräche mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten geführt. 102 So ist sichergestellt, dass in die weiteren Betrachtungen des Landes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes auch die Anliegen der Kommunen einbezogen werden. Im Rahmen der mit den Landkreisen geführten Gespräche wurden auch die Vorhaben des Landes zur Beseitigung der Schäden des Hochwassers im Juni 2013 erläutert. Die Schwerpunktmaßnahmen der kommenden Jahre bezogen auf die einzelnen Landkreise / kreisfreien Städte hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in einer Übersicht zusammengefasst und auf seinen Internetseiten veröffentlicht. 6.1.5 LÄNDERÜBERGREIFENDE ABSTIMMUNGEN Hochwasserereignisse erstrecken sich über Ländergrenzen hinweg. Ebenso können Hochwasserschutzmaßnahmen Auswirkungen insbesondere auf die Unterlieger an einem Gewässer haben. Daher ist es sinnvoll und geboten Hochwasserschutzmaßnahmen, die solche Auswirkungen haben können, länderübergreifend abzustimmen. Abstimmungen finden u.a. in den Arbeitsgruppen der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser, in denen Sachsen-Anhalt vertreten ist, statt. Von besonderer Bedeutung sind beispielsweise Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bund zur Festlegung des Bemessungshochwassers für die Elbe. Konkrete Projekte in Sachsen-Anhalt werden direkt mit den benachbarten Bundesländern, insbesondere mit Niedersachsen und Brandenburg, aber auch mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen als Oberlieger abgestimmt. Bereits in den vergangenen Jahren fand eine intensive und gute Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern statt. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die Koordinierung der Havelpoldersteuerung (siehe Kap. 5.1.4), bei der Abstimmungen zwischen den Ländern Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) erfolgten. Gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und SachsenAnhalt unterstützte auch die Planungen des Flutungspolders Rösa in Sachsen-Anhalt und des Polders Löbnitz in Sachsen. Durch die Polder werden bis 2020 bei einem HQ 100 zusätzliche Retentionsräume für den Mittellauf der Mulde in Höhe von ca. 34,6 Mio. m³ zur Verfügung stehen. Mit dem Freistaat Thüringen erfolgen Abstimmungen zur Steuerung der Saale Talsperren in Auswertung des Hochwassers 2013. In diese Abstimmungen sind Vertreter der Saaleregionen beider Länder einbezogen. In Auswertung des Hochwassers an der Saale im Juni 2013 wurde die sachgerechte Steuerung der Saaletalsperren entsprechend der gültigen Wasserrechte und Betriebsvorschriften festgestellt. Vor diesem Hintergrund sind die Spielräume zu Gunsten eines höheren Hochwasserrückhalts bzw. eine höhere Hochwasserzwischenspeicherung begrenzt. Auf Länderebene gilt es auszuloten, in welchen Bereichen Optimierungen möglich sind und mit welchem Aufwand. 103 Abstimmungen mit benachbarten Bundesländern fanden und finden weiterhin auch bezüglich kleinerer Maßnahmen statt. Bei Arbeitstreffen des LHW mit dem Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) werden wichtige Informationen für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen (z. B. an Aland, Seege und Ilse) ausgetauscht. Zukünftig wird angestrebt, auch in Bezug auf das Vorlandmanagement länderübergreifend mit den Ländern Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammenzuarbeiten und Erfahrungen auszutauschen. Dies betrifft z.B. die Elbe und die Schwarze Elster. 6.2 UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE 6.2.1 VORLÄUFIGE BEWERTUNG DES HOCHWASSERRISIKOS Gemäß § 73 Abs. 6 WHG sind die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete sowie die Entscheidungen und Maßnahmen nach § 73 Abs. 5 Satz 2 bis zum 22. Dezember 2018 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Dabei ist den voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko Rechnung zu tragen. Das Hochwasserereignis im Juni 2013 wird in die Überarbeitung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos einfließen. Auswertungen des Ereignisses wurden bereits durchgeführt und werden insbesondere für die Elbe weitergeführt. Dies beinhaltet auch eine länderübergreifende Abstimmung. 6.2.2 HOCHWASSERGEFAHREN - UND HOCHWASSERRISIKOKARTEN Gemäß § 74 Abs. 6 WHG sind die Gefahrenkarten und Risikokarten bis zum 22. Dezember 2019 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Im Ergebnis der Auswertung des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 wurde eine Überarbeitung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten im Land SachsenAnhalt für einige Gewässer noch vor dem nächsten EU-Berichtszyklus erforderlich. Für Saale und Weiße Elster sind die Berechnungen für ein angepasstes HQ10, HQ100 und HQ200 abgeschlossen. Neue Karten wurden Anfang 2015 fertiggestellt. Für die Mulde haben sich in Auswertung des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 keine Veränderungen ergeben. Aufgrund notwendiger statistischer Auswertungen durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und länderübergreifender Abstimmungen kann die umfangreiche Modellierung neuer Wasserspiegellagen für die Elbe erst ab Ende 2016 erfolgen. 104 6.2.3 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTPLÄNE Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Stufe der EG-HWRM-RL, der „Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“, sind nach Artikel 7 EG-HWRM-RL bzw. Paragraph 98 Satz 2 WG LSA (2011) Hochwasserrisikomanagementpläne bzw. deren Grundlagen durch den LHW (§ 98 Satz 3 WG LSA 2011) zu erstellen. Dabei sind die in der Stufe 2 ermittelten Ergebnisse (Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten) dahingehend auszuwerten, dass für vom Hochwasserrisiko direkt betroffene Flächen mit nachteiligen Folgen entsprechende Vorschläge zu Maßnahmen des Managements zur Bewältigung und Reduzierung der Hochwasserrisiken formuliert werden. Die Ergebnisse der Bearbeitung der Stufe 3 umfassen folgende Aspekte: Vermeidung (hochwasserbedingter nachteiliger Folgen) Schutz (vor Hochwasser) Vorsorge (für den Hochwasserfall) Regeneration und Überprüfung/Erkenntnisse und Sonstiges Die erstmalige Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne hat bis zum 22. Dezember 2015 zu erfolgen, wobei diese aller sechs Jahre zu aktualisieren sind. Risikomanagementpläne, an denen Sachsen-Anhalt beteiligt ist, sind für die Flusseinzugsgebiete Elbe und Weser durch die Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser aufzustellen. Die entsprechenden Zuarbeiten (Landesbeiträge) u.a. mit den jeweiligen Maßnahmen, Prioritäten und Umsetzungsständen werden im Land Sachsen-Anhalt durch den LHW und das Landesverwaltungsamt erarbeitet. Betroffen sind die Koordinierungsräume Mittlere-Elbe, Havel, Saale und Mulde-Elbe-Schwarze-Elster sowie Weser. Über die FGG Elbe und FGG Weser wird an den Bund und weiter an die EUKommission berichtet. Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) erstellt für das Gesamteinzugsgebiet der Elbe einen Hochwasserrisikomanagementplan. Dieser Plan wird durch die Pläne Tschechiens und Deutschlands untersetzt. An der Aufstellung des Hochwasserrisikomanagementplans der IKSE ist die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe), in deren Arbeitsgruppe „Hochwasserrisikomanagement“ Sachsen-Anhalt vertreten ist, beteiligt. Grundlagen der bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen waren die Hochwasserschutzkonzeption bis 2010 sowie die auf dieser Basis erarbeiteten Hochwasserschutzkonzeptionen/Hochwasserschutzpläne. Diese Pläne umfassen die wesentlichen Maßnahmen, Prioritäten und Kosten. Gemäß Artikel 13 der HWRM-RL wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt zu beschließen, Hochwasserrisikomanagementpläne zu verwenden, die vor dem 22. Dezember 2010 fertig gestellt wurden, sofern der Inhalt der Pläne den Anforderungen des Artikels 7 entspricht. Sachsen-Anhalt hat von dieser Möglichkeit keinen Ge- 105 brauch gemacht, da die vorhandenen Pläne die Anforderungen nicht in vollem Umfang erfüllen. Als Grundlage für die Maßnahmenplanung wurden daher die unter Abschnitt 5.1.2.5 beschriebenen gewässerbezogenen Konzepte zur Umsetzung der Stufe 3 der HWRMRL erarbeitet. Für die Hochwasserrisikomanagementpläne der Flussgebietsgemeinschaften sind Strategische Umweltprüfungen durchzuführen. Die Pläne sind bis zum 22.12.2015 fertigzustellen. 6.2.4 ORGANISATION DER MITARBEIT DER ZUSTÄNDIGEN AKTEURE UND INTERESSIERTEN STELLEN Die HWRM-RL fordert eine aktive Einbeziehung der Öffentlichkeit. Der Öffentlichkeit ist Zugang zu der ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, den Gefahrenkarten, den Risikokarten und den Risikomanagementplänen zu ermöglichen. Insbesondere bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Risikomanagementpläne soll eine aktive Einbeziehung aller interessierten Stellen erfolgen. Die Erstellung der ersten Risikomanagementpläne und deren Überarbeitungen sind mit den Überprüfungen der Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie zu koordinieren. Auch die aktive Einbeziehung aller interessierten Stellen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung der Wasserrahmenrichtlinie koordiniert werden. Aus diesem Grunde empfiehlt sich die Nutzung der in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bewährten Methoden und Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit. Zu beachten ist allerdings, dass diese aufgrund der Erweiterung der fachlichen Inhalte durch die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie entsprechend anzupassen sind. Zu den interessierten Stellen hinsichtlich hochwasserrelevanter Aspekte zählen z. B: Kommunen (Bauleitplanung, Aufgabe der Daseinsvorsorge) Landkreise (Bauleitplanung, Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz, Umweltbehörden) Unterhaltungsverbände für Gewässer 2. Ordnung Gewässeranlieger Regionale Planungsgemeinschaften (Raumordnung) Landesbehörden und Landesbetriebe (Gewässerunterhaltung, Vollzug, Fachbehörden, Schutzgebietsverwaltungen) Umwelt- und Naturschutzverbände 106 Wasserver- und Entsorgungsunternehmen Land- und Forstwirtschaft (entsprechende Verbände) Fischereiwirtschaft (Anglerverbände) Tourismus und Erholung Schifffahrt (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Reeder) Versorgungsunternehmen (Strom, Gas) Versicherungswirtschaft Betreiber von Wasserkraftanlagen Bürgerinitiativen und Vereine . Das Landesverwaltungsamt koordiniert über die Gewässerforen die Einbindung der Landkreise und Gemeinden und stellt dort regelmäßig den aktuellen Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie dar. Hier wurden und werden auch zukünftig die Gemeinden und Landkreise mit Ihren kommunalen Maßnahmen in die Hochwasserrisikomanagementplanung einbezogen. Folgende Instrumente kommen für die Information und Beteiligung der zuständigen Akteure, interessierten Stellen und der Öffentlichkeit gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zur Anwendung: Internetauftritt (zentrales Fachportal des Landes) Posterausstellungen Broschüren Informationsveranstaltungen, Präsentationen bei Veranstaltungen Extranet als projektinterne, nicht öffentliche Austauschplattform In Sachsen-Anhalt werden bei der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen größtmögliche Synergien zwischen den Schutz- und Nutzungsinteressen der Anlieger und Grundeigentümer angestrebt. In Informationsveranstaltungen werden sowohl den Landkreisen und Gemeinden als auch den Bürgern vor Ort Vorhaben und Planungen vorgestellt, um eine frühzeitige Einbindung in die Projektplanung zu gewährleisten. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt informiert im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit interessierte Bürger fortlaufend aktiv zu Vorhaben des Hochwasserschutzes und deren Umsetzungsstand. Im Internet sind die Vorhaben aufgeführt und den jeweiligen Landkreisen zugeordnet. In zahlreichen Veranstaltungen mit Kommunen und Bürgern vor Ort werden zudem Hochwasserschutzmaßnahmen frühzeitig in der Planung vorgestellt und während der Umsetzung durch eine aktive Informationsarbeit begleitet. 107 6.3 ELEMENTE DES HOCHWASSERSCHUTZES UND MAßNAHMEN BIS 2020 6.3.1 EIGENVORSORGE Hochwasserschutz ist nicht alleinige Aufgabe des Landes. Vielmehr ist nach § 5 Abs. 2 WHG jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§ 5 Abs. 2 WHG). Hier sind insbesondere auch die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Gefahrenabwehr- bzw. Katastrophenschutzbehörden sowie die Gemeinden, aber auch jeder einzelne betroffene Bürger verpflichtet. 6.3.2 FLÄCHENVORSORGE Nur ein systematisches Flächenmanagement kann die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Hochwasservorsorge schaffen. Das Flächenmanagement beginnt mit der Charakterisierung von Eigenschaften, der Ermittlung bestehender Risiken und einer genauen fachtechnischen Abgrenzung der Flächen. Erst wenn ein bestimmtes Risiko bekannt ist, können in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Vorsorgemaßnahmen festgelegt werden. Ziel soll es auch sein, dass das Eigentum an den Deichanlagen durch Flächenankauf oder Bereitstellung von Ersatzland gesichert wird. Für die Flächen in den Poldern wird eine Sicherung über Grunddienstbarkeiten favorisiert. Es wird angestrebt, dass der Ausgleich gemäß § 78 Abs. 5 Satz 2 WHG in Verbindung mit § 52 Abs. 4 und 5 WHG bereits im Planfeststellungsverfahren für den Fall einer späteren gezielten Flutung gesetzlich zu regeln geregelt wird. Die Ansprüche können grundsätzlich einzelfallbezogen beurteilt aber auch pauschalisiert werden. Vorgesehen ist derzeit die Pauschalisierung. Mögliche Entschädigungsansprüche im Falle der gezielten Flutung von Polderflächen sind grundsätzlich einzelfallbezogen unter besonderer Beachtung der jeweiligen ursprünglichen Situationsgebundenheit des betroffenen Grundstückes zu beurteilen. Um für Hochwasserschutzmaßnahmen Flächen bereit zu stellen, wird die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt (LGSA) durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) objektbezogen mit der Ermittlung und ggf. Flächenkauf bzw. Stellung von Ausgleichs- und Ersatzflächen beauftragt. Hierbei wird auch die Nutzung von Ökopoolflächen geprüft. Bei einer Inanspruchnahme von Landesflächen wird das Ministerium für Finanzen und der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA) durch den LHW beteiligt. 108 Maßnahmen der Landentwicklung können die Vorhaben der Hochwasservorsorge unterstützen, für die Hochwasservorsorge eigenständige Leistungen erbringen, ein gemeinsames Flächenmanagement für Hochwasservorsorge, Landwirtschaft und Naturschutz durchführen und zur Akzeptanz gegenüber allen beteiligten Akteuren beitragen. Die Instrumente der integrierten ländlichen Entwicklung für einen nachhaltigen vorbeugenden Hochwasserschutz umfassen die Moderation des Prozesses unter Einbindung aller Akteure sowie ein abgestimmtes Zusammenspiel der beteiligten Behörden von Wassermanagement und Landentwicklung. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Landentwicklung hat „Strategische Lösungsansätze und Best-Practice-Beispiele zum Thema Hochwasservorsorge8“ zusammengetragen und veröffentlicht. Diese verdeutlichen, dass die Flurbereinigung als Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Dienstleister für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume maßgeblich dazu bei trägt, miteinander konkurrierende Landnutzungen zu entflechten, umweltverträglich zu lösen und eigentumsrechtlich zu regeln. Von den möglichen Flurbereinigungsverfahren sind für den Zweck der Hochwasservorsorge die vereinfachte Flurbereinigung und die Unternehmensflurbereinigung und unter Umständen der freiwillige Landtausch geeignet. Diese Instrumente begleiten die Planung und Ausführung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie das Finanz- und Flächenmanagement. Die Landentwicklung, hier im Besonderen die Flurbereinigung, schafft durch entsprechendes Fachwissen und integrierte Ansätze flexible, bedarfsorientierte und situationsbezogene Lösungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasservorsorge. Vorteile sind hierbei die zielgerichtete Landbereitstellung unter Beachtung agrarstruktureller Belange, die Minimierung der Flächeninanspruchnahme und Optimierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie ein integriertes und kosteneffizientes Handeln. 6.3.2.1 Überschwemmungsgebiete Ein wesentliches Instrument der Hochwasservorsorge in der Fläche ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Damit verknüpft sind regelmäßig Verbote und Nutzungsbeschränkungen sowie die wasserrechtliche Genehmigungspflicht von Vorhaben in diesen Gebieten. Mit der Vorgabe der HWRM-RL, Gefahren- und Risikokarten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren, werden künftig auch genauere Grundlagen für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete geschaffen, so dass diese bei Bedarf ebenfalls angepasst werden können. Im April 2014 wurde dem LVwA vom LHW ein Komplettdatensatz aller im Zuge der Umsetzung der Stufe 2 der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ermittelten Flächen für ein HQ100 im Land Sachsen-Anhalt übergeben. Darin sind auch die vorläufig über Arbeitskarten gesicherten Überschwemmungsgebiete der folgenden Gewässer enthalten. 8 http://www.landentwicklung.de/fileadmin/sites/Landentwicklung/Dateien/Publikationen/2014Hochwasservorsorge22.pdf 109 Es wird angestrebt, die Festsetzungsverfahren bis zu den nachfolgend genannten Terminen abzuarbeiten: Gewässer Biese Havel Liethe Milde Milde (2. Ordnung) Schwarze Elster Secantsgraben Selke Uchte Uchte (2. Ordnung) Untere Milde Zehrengraben Geplanter Abschluss des Festsetzungsverfahrens: Juni 2016 Dezember 2015 Dezember 2016 Juni 2016 Juni 2016 Februar 2016 Juni 2016 Juni 2016 April 2016 April 2016 Juni 2016 Mai 2016 Tabelle 6: Überschwemmungsgebiete im Festsetzungsverfahren Für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten außerhalb der in Umsetzung der Hochwasserrisikomanagemet-Richtlinie ermittelten Risikogebiete ist es gem. § 76 Abs. 2) WHG grundsätzlich nicht erforderlich, ein Hochwasserereignis bestimmter Jährlichkeit zugrunde zu legen. Dies trifft auch auf die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt zu, die sich außerhalb der ermittelten Risikogebiete bzw. nicht an ermittelten Risikogewässern befinden zu. An diesen Gewässern kann insbesondere aus Gründen mangelnder Datenverfügbarkeit im Regelfall keine Modellierung zur Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets durchgeführt werden. Die Festsetzung solcher Überschwemmungsgebiete kann nur aufgrund bestehender Arbeitskarten und dem Abgleich von Informationen aus vergangenen Hochwasserereignissen erfolgen. 6.3.2.2 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz Im Landesentwicklungsplan (LEP) und in den Regionalen Entwicklungsplänen sind Vorranggebiete für Hochwasserschutz festgelegt, die als Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind. Als Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind: Überschwemmungsbereiche ausgewählter Gewässer, vorhandene und geplante Flutungspolder, 110 hinter dem Deich gelegene Gebiete an Elbe, Havel, Mulde und Schwarzer Elster, die durch Deichrückverlegung wieder als Überschwemmungs- und Hochwasserrückhaltegebiete hergestellt werden sollen und Stauflächen von vorhandenen und geplanten Hochwasserrückhaltebecken festgelegt. Vorranggebiete geben bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen Priorität und schließen andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet aus, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind, § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ROG. Darüber hinaus hat die Regionalplanung die Aufgabe, die Gebiete mit potentiellem Hochwasserrisiko, die beim Öffnen oder Versagen von Hochwasserschutzanlagen und bei deren Überströmen bei Extremhochwasser überschwemmt werden können, als Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz auszuweisen und ggf. anzupassen. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in diesen Gebieten sind so zu gestalten, dass Schäden durch Hochwasser nicht eintreten oder so gering wie möglich gehalten werden. Vorbehaltsgebiete sind ihrem Charakter nach Grundsätze der Raumordnung und als solche von öffentlichen Stellen bei nachfolgenden Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (Ziel 126 LEP). 6.3.2.3 Schadstoffkonzept und Sedimentmanagementkonzept Das Hochwasserrisikomanagement hat in erster Linie den Schutz von Menschen und Sachwerten vor enormen Wassermengen zum Ziel. Doch auch durch Hochwasserereignisse ausgelöste qualitative Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit bergen Risiken für Mensch und Umwelt. Dazu gehören insbesondere die Verlagerung schadstoffbelasteter Sedimente und deren Ablagerung in den Gewässerrandbereichen und Auen. Da die aktuellen chemischen Qualitätsprobleme der Elbe und ihrer relevanten Nebenflüsse vorrangig durch Schadstoffanlagerungen an Sedimenten und Schwebstoffen begründet sind, wurde in den Fachgremien der IKSE und der FGG Elbe ein elbeweites Sedimentmanagementkonzept entwickelt. Das Konzept ist im Internet9 zu finden. Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme, eine Zustandsbewertung und eine detaillierte Analyse der Risiken für überregionale Handlungsziele, die von der partikulären Schadstoffbelastung und den Defiziten im Sedimenthaushalt der Elbe und ihrer Nebenflüsse ausgehen. Darauf aufbauend wurden Handlungsempfehlungen zur Verringerung der Schadstoffbelastung der Sedimente und zur Herstellung eines ausgeglichenen Sedimenthaushalts erarbeitet. 9 http://www.fgg-elbe.de/hintergrundinformationen.html 111 In Sachsen-Anhalt wurde 2009 die Entscheidung getroffen, ein Sedimentmanagementkonzept für die wichtigsten Gewässer des Landes aufzustellen. Dieses landesweite Konzept bildete eine wesentliche fachliche Grundlage für das elbeweite Sedimentmanagementkonzept. Es ist in das Schadstoffkonzept des Landes integriert, das die Aktivitäten zur Ableitung von Maßnahmen in schadstoffbelasteten Gewässern im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie beschreibt. Zur Untersetzung der im elbeweiten Sedimentmanagementkonzept enthaltenen Handlungsempfehlungen werden seit 2014 die Maßnahmenvorschläge in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Beseitigung von Altsedimentdepots im Einzugsgebiet der Saale, zum Feinsedimentmanagement im Muldestausee sowie zur Sanierung und Reduzierung von Punktquellen und Altlasten. Die Zielstellung dieser sedimentspezifischen Maßnahmen besteht in der Minderung einer partikelgebundenen Schadstoffverlagerung in die Gewässer oder einer Umverlagerung innerhalb der Gewässer, welche vorrangig bei Hochwasserereignissen zu besorgen sind. Auch gilt es Nutzungseinschränkungen infolge von hochwasserbedingten Schadstoffverlagerungen in Überschwemmungsbereiche vorzubeugen bzw. diese zu minimieren. Damit sind diese Maßnahmen auch für das Hochwasserschutzkonzept 2020 relevant. Wesentliche Anknüpfungspunkte zwischen Hochwasserschutzkonzept und Sedimentmanagementkonzept sind in diesem Zusammenhang: Sicherung bzw. Beseitigung von Schadstoffquellen an Gewässern bzw. in Überschwemmungsbereichen von Gewässern Sicherung bzw. Beseitigung von sedimentgebundenen Schadstoffdepots in Gewässern Optimiertes Feinsedimentmanagement an technischen Bauwerken im Gewässer (z. B. Staustufen) Prüfung von sedimentspezifischen Wirkungen bei der Errichtung bzw. beim Rückbau von Hochwasserschutzeinrichtungen Beachtung der Lage von bekannten bzw. vermuteten Schadstoffdepots bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und Bewertung deren Wirkung im Hochwasserfall Infolge jahrzehntelanger Ablagerung belasteter Sedimente auf den Überschwemmungsflächen insbesondere von Elbe, Mulde und Saale können teilweise erhöhte Schadstoffgehalte im Boden vorliegen. Auf Grünland mit erhöhten Bodenschadstoffgehalten kann es unter anderem durch die Verschmutzung des Erntegutes oder durch die Aufnahme von Bodenmaterial zu einem Schadstoffeintrag in die Nahrungskette von Tier und Mensch kommen. Nach Überflutungen ist mit verschmutzten Pflanzenaufwüchsen zu rechnen, die die zulässigen Schadstoffhöchstgehalte nach Futtermittelrecht überschreiten können. Das Merkblatt zur Landwirtschaftlichen Nutzung von Flussauen in Sachsen- 112 Anhalt10 steht im Internet zum Download bereit. Der in dem Merkblatt genannte Maßnahmenkatalog zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte11 ist auch im Internet verfügbar. 6.3.3 NATÜRLICHER WASSERRÜCKHALT UND RÜCKGEWINNUNG VON RETENTIONSRÄUMEN Neben der räumlichen und zeitlichen Verteilung des Niederschlages und der Abtauprozesse von Schneedecken ist die Speicherwirkung des Einzugsgebietes, besonders des Hochwasserentstehungsgebietes, durch Boden, Bewuchs, Gelände und Gewässernetz maßgebend für die Höhe des Hochwassers. Durch eine Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsflächen, den Gewässerausbau und eine nicht angepasste landwirtschaftliche Nutzung ist in der Vergangenheit das natürliche Wasserrückhaltevermögen regional verringert worden. Als Folge davon fließt dort mehr Niederschlagswasser oberflächig ab und verschärft die Hochwassersituation. Für eine nachhaltige Hochwasservorsorge sind deshalb Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung der natürlichen Wasserspeicherung unerlässlich. Diese Maßnahmen sind, soweit sie Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Bodennutzung haben unter Einbeziehung der Betroffenen zu entwickeln. Ferner bestehen für Siedlungsgebiete Anforderungen an die Rückhaltung von Niederschlagswasser. Die zulässige Einleitungsmenge von versiegelten Flächen ist demnach nicht höher als der Abfluss von unversiegelten Flächen. Die Durchsetzung eines entsprechenden Hochwasserflächenmanagements ist nicht nur Aufgabe der Fachbehörden. Vielmehr trägt die Gesellschaft als Ganzes Verantwortung. Ein ausgewogenes Verhältnis von gesicherter Nutzung und natürlichem Hochwassergeschehen ist anzustreben. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, bei der Aufstellung und Bestätigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auch die Erfordernisse der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes in die Abwägung einzubeziehen. 6.3.3.1 Forstwirtschaftliche Bodennutzung In den Auen und Flussniederungen gibt es bedeutende Waldvorkommen. In SachsenAnhalt liegen 31.740 ha Wald in Flussauen. Diese Gebiete sind vor Waldflächenverlusten beispielsweise durch infrastrukturelle Inanspruchnahmen zu schützen. 10 http://www.llfg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/ Dokumente/mb_bwempfehl_flussaue_endfass.pdf 11 http://www.llfg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/ Dokumente/labo_4_03.pdf 113 Hier dient der Wald zwischen dem Wasserlauf und dem Deich bzw. Hochufer dem Hochwasserrückhalt. Die Weich- und Hartholzaue vermindert die Abflussgeschwindigkeit und bewirkt so eine Hochwasserscheitelsenkung im Unterlauf. Deiche werden durch den Wald vor Beschädigungen durch Treibeis und Treibgut geschützt. Dabei wird der Retentionsraum gegenüber Offenland nur um 0,3 % durch das Holzvolumen vermindert, denn alte, geschlossene Eichen- und Eschenwälder haben eine Bestandesgrundfläche von etwa 30 m²/ha. Zur Sicherung des grundsätzlich positiven Einflusses des Waldes auf die hydrologischen Gegebenheiten und zur Minderung der Hochwassergefahren ist es notwendig, die diesbezüglichen Waldfunktionen im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung zu erfassen, die Schutzfunktionen, auch unter sich verändernden Klimabedingungen, zu erhalten und diese gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Im Rahmen des forstwissenschaftlichen Programms zur Naturwaldzellenforschung können zusätzlich grundsätzliche Erkenntnisse zur Verbesserung des Hochwasserschutzes abgeleitet werden. Da Waldflächen - verglichen mit Offenland - die Fähigkeit besitzen, auf gleicher Fläche mehr als die doppelte Wassermenge zu speichern, kommt auch der Waldmehrung in geeigneten Bereichen eine Bedeutung für den Hochwasserschutz zu. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Rückverlegung von Deichen zur Schaffung von größeren Retentionsflächen positiv zu bewerten. Erhöhte Aufmerksamkeit ist dem Waldumbau in hochwassergefährdeten Gebieten zu widmen. So ist im Landeswald bis zum Jahr 2020 ein Umbau von Pappel-Reinbeständen vorgesehen. Zur Erhöhung der Stabilität von Auenwäldern im Landeswald sind im gleichen Zeitraum Waldpflegemaßnahmen auf ca. 1.500 ha Fläche beabsichtigt. Eine nicht unwesentliche Bedeutung kommt auch der Beratung und Unterstützung von Waldbesitzern durch Forstbehörden und das Landeszentrum Wald sowie einer engen Zusammenarbeit mit den für Hochwasserschutz verantwortlichen Behörden und Institutionen zu. 6.3.3.2 Landwirtschaftliche Bodennutzung Im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind die Landwirte zur Vorsorge und zum Schutz der Böden verpflichtet. Landwirte müssen des Weiteren bei Inanspruchnahme von bestimmten EU-Zahlungen Mindestanforderungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand einhalten, die in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) festgelegt sind und kontrolliert sowie im Falle von festgestellten Verstößen sanktioniert werden. Der aktuelle Stand ist in einer Informationsbroschüre im Internet12 veröffentlicht. 12 www.elaisa.sachsen-anhalt.de, unter“Formulare/Informationen“, „Information GAB und Cross Compliance(CC)“ 114 Die Vorgaben zur Erosionsvermeidung, Erhaltung der organischen Substanz im Boden und zum Schutz der Bodenstruktur, zum Erhalt von Landschaftselementen sowie zum Schutz von Dauergrünland insbesondere in Überschwemmungsgebieten wirken sich positiv auf den Hochwasserschutz aus. Die in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV) definierten Mindestanforderungen in Bezug auf den Erosionsschutz sind auf den ausgewiesenen erosionsgefährdeten landwirtschaftlich genutzten Flächen (s. Abbildung 32) einzuhalten. Abbildung 32: Wassererosionsgefährdungsklassen nach den CC-Vorgaben berechnet Einen Überblick über Anzahl und Flächenumfang der Feldblöcke gibt Tabelle 7. Anzahl Feldblöcke Fläche Feldblöcke Ackerland Landwirtschaftliche Fläche Ackerland Landwirtschaftliche Fläche CCWasser1 ca. 4.020 (5,2%) ca. 6.710 (8,6%) ca. 73.090 ha (6,3%) ca. 82.260 ha (7,1%) CCWasser2 ca. 1.570 (2,0%) ca. 5.800 (7,4%) ca. 14.970 ha (1,3%) ca. 30.250 ha (2,6%) Tabelle 7: Betroffenheit der Feldblöcke von der Einstufung in die Gefährdungsklassen (Quelle: MLU, Referenz für das Antragsjahr Agrarförderung 2015) 115 Schäden durch wild abfließendes Wasser und Erosion treten vor allem unter sehr extremen Bedingungen auf und führen zu Schäden an den landwirtschaftlichen Nutzflächen und Infrastrukturen sowie zu unerwünschten Stoffeinträgen z.B. in Gewässer und Ortslagen. Eine wesentliche Ursache ist, wenn extreme Witterungssituationen insbesondere auf frisch bestellte Böden treffen, die keine optimale Bodenstruktur und –bedeckung aufweisen, in wenig strukturierten Agrarlandschaften liegen und mit Defiziten in der Landeskultur zusammentreffen. Bodenschonende Anbauverfahren sind wichtige landwirtschaftliche Maßnahmen zur Vorsorge. Ein durch die Universität Halle federführend durchgeführtes Monitoring ergab, dass ein guter mittlerer Erosionsschutz auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen erreicht wurde (Abbildung 33 und Abbildung 335). Dies ist u.a. auf die breite Anwendung des Mulchsaatverfahrens, welches als Agrarumweltmaßnahme gefördert wurde, zurückzuführen (s. Abbildung 35). Es wird mittlerweile auf ca. 50% des Ackerlandes praktiziert (Landwirtschaftszählung 2010) und zählt damit zu den etablierten Verfahren. Im neuen Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raumes 2014-2020 wird es daher nicht mehr angeboten. Stattdessen wird ein neues Verfahren, Direktsaat- und Direktpflanzverfahren in allenfalls streifenweiser Bearbeitung, mit der Zielrichtung Erosionsschutz auf Ackerland mit sehr hoher und hoher potenzieller Windund Wassererosionsgefährdung in der festgelegten Gebietskulisse des Landes gefördert. Abbildung 33: langjähriger mittlerer Bodenabtrag 2005 Abbildung 34: langjähriger mittlerer Bodenabtrag 2012 116 Abbildung 35: Verbreitung des Mulchsaatverfahrens periodisch in den Jahren 2008-2013 Die positiven Auswirkungen insbesondere auf die Infiltrationsrate und die Verringerung des Oberflächenabflusses zeigt der Vergleich verschiedener Bodenbearbeitungsformen in Tabelle 8. Die Niederschlagsintensität betrug 0,7 mm/min über 60 Minuten (Schmidt W., 2001). Bodenbearbeitung Bedeckungsgrad [%] Humusgehalt [%] Aggregatstabilität %] Infiltrationsrate [%] Abfluss [l/m2] Bodenabtrag [g/m2] konventionell 1 2 30,1 49,4 21,2 317,6 Konservierend mit Mulchsaat 30 2,6 43,1 70,9 12,2 137,5 Direktsaat 70 2,5 48,7 92,4 3,2 33,7 Tabelle 8: Vergleich verschiedener Bodenbearbeitungsverfahren in Bezug auf Infiltrationsrate und Abfluss Die Analyse der Schadereignisse z.B. im Pilotvorhaben Riestedt zeigt, dass neben der Optimierung der Anbauverfahren die Landeskultur zum vorsorgenden Boden- und Hochwasserschutz zu verbessern ist. Eine befriedigende Gesamtlösung zur Minderung des Gefahrenpotentials lässt sich oftmals nur in Verbindung mit ingenieurtechnischen 117 Maßnahmen erreichen. Ein Restrisiko bleibt, so dass andere Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden müssen. Das Land hat 2014 den Beratungsleitfaden Bodenerosion und Sturzfluten veröffentlicht13. Anliegen dieses Leitfadens ist die Sensibilisierung und Information der Landwirte, Bürger und Kommunen im ländlichen Raum über Gefahren, Vorsorgemöglichkeiten und Vorsorgepflichten. Er soll Hilfestellung für eine standort- und situationsgerechte Risikoanalyse und die Ableitung von abgestimmten, geeigneten Vorsorgemaßnahmen mit möglichst einfachen Mitteln geben. Es wird das Ziel verfolgt, vorrangig eine Verbesserung des Rückhalts der Niederschläge in der Landschaft und des Bodenmaterials auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu erreichen. Durch diese Vermeidung am Entstehungsort sollen die darüber hinaus erforderlichen Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen und die damit verbundenen Folgekosten insbesondere im Siedlungsbereich möglichst gering gehalten werden. Im Ergebnis kann aber auch weiterer Handlungsbedarf für vertiefende Untersuchungen oder die Anwendung anderer Instrumente deutlich werden, der in der Regel durch die lokalen Akteure nicht allein zu bewältigen ist. Letztendlich soll die Eigenvorsorge und Zusammenarbeit auf lokaler Ebene gestärkt werden. Mit Beschluss des Landtages vom 18.10.2012 ist das Erosionsschutzkonzept des Landes als ein regionales und standortbezogenes Instrument der Risikominderung im Rahmen der Anpassungsstrategie an den Klimawandel weiterzuentwickeln. Dies soll über Planungs-, Förder- und Vollzugsinstrumente unterstützt werden. Die Förderung neuer bodenschonender Anbauverfahren und die Stärkung des Zwischenfruchtanbaus zur Verbesserung der Bodenbedeckung und -struktur ist Bestandteil des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020. Neu aufgenommen in die ELER-Förderung ab 2014 wurde die Investitionsförderung zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen mit dem vordergründigen Ziel der Verminderung von Bodenerosion auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Über Maßnahmen der Flurneuordnung sollen Hochwasser- und Bodenschutz befördert werden, insbesondere wenn für die Umsetzung Eingriffe in bestehende Strukturen erforderlich sind. Die Weiterentwicklung bodenschonender und wassersparender Anbauverfahren, die Verbesserung der Wissensbasis und die Vermittlung neuer Erkenntnisse ist wichtige Aufgabe der Landwirtschaftsbehörden in Zusammenarbeit mit den für Boden- und Hochwasserschutz zuständigen Behörden. Für die Flächennutzung in den Risikoeinzugsgebieten und in zukünftig bereitzustellenden Polder- und Retentionsräumen sind Bewirtschaftungskonzepte wesentliche Instrumente, um die Betroffenheit für die Flächennutzer und Kosten für die Allgemeinheit möglichst gering zu halten. 13 www.mlu.sachsen-anhalt.de/nc/service/publikationen/publikationen-des-mlu/ 118 6.3.3.3 Schutz von Dauergrünland Seit diesem Jahr erhalten Landwirte einen Teil der Flächenprämien für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Greening). Eine Komponente ist die Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands. Mit dem DirektzahlungenDurchführungsgesetz vom 9. Juli 2014 hat der Gesetzgeber das Dauergrünland in FFHGebieten zu umweltsensiblem Dauergrünland erklärt. Hierfür gelten besondere Bedingungen wie ein generelles Pflug- und Umbruchverbot. Vor allem folgende Regelungen kommen seit 01.01.2015 zur Anwendung: Mindestbewirtschaftungsauflagen (z. B. mind. 1 x pro Jahr mähen oder beweiden) Genehmigungspflicht eines / jedes beabsichtigten Dauergrünland-Umbruchs außerhalb von FFH-Gebieten Sicherstellung des Anteils an Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Region (Bundesland) Rückumwandlung oder Wiederanlage des umgebrochenen Grünlandes ab Überschreiten einer 5%-Schwelle im Vergleich zum Referenzjahr 2012 6.3.3.4 Gewässerentwicklung Fließgewässer werden in ihrer Entwicklung vom Abflussregime regelmäßig wiederkehrender Hochwasserereignisse geformt. Dieses hydromorphologische „Gleichgewicht“ entspricht der natürlichen Abflussenergie in Laufentwicklung, Bettbreite, Erosion und Akkumulation. Jedes Fließgewässer hat die Tendenz, diesen Zustand während der größeren Hochwasserereignisse wieder auszuprägen. Diese regenerativen Prozesse der Gewässerentwicklung sollten nach Möglichkeit zur natürlichen Restrukturierung der Gewässerbetten im Sinne eines „guten ökologischen Zustands“ genutzt werden. Einengungen, Laufverkürzungen oder Verbauungen stehen dieser Hochwasserenergie entgegen. Sie sind deshalb labil und werden ohne kontinuierliche Ausbesserung und Unterhaltung wieder zerstört. Technischer Wasserbau ist nur dort notwendig, wo Urbanisierungsgrad, Infrastruktureinrichtungen, sowie landwirtschaftliches Produktionspotential oder Nutzungen wie beispielsweise Schifffahrt dies erfordern und ein angemessener Nutzen die wiederkehrenden Baukosten rechtfertigt. In allen anderen Fällen ist der natürliche Gleichgewichtszustand der Gewässerentwicklung nach einem Hochwasserereignis die nachhaltigere, die funktionstüchtigere und wirtschaftlichere Alternative. In kleinen Fließgewässern haben unnatürlich enge Gewässerprofile typunspezifische Habitatstrukturen und verarmte Biozönosen zur Folge. Bei starkem Hochwasser wird das gesamte Sohlsubstrat bewegt und verlagert; es gibt wenige Rückzugsmöglichkeiten für das Überleben von Restpopulationen. Eine Wiederbesiedlung solcher Gewässer dauert entsprechend lang. Naturnahe Gewässerbetten oder sich nach Hochwasser strukturell neu entwickelte Gewässer ufern frühzeitig aus und bieten durch die hydrauli- 119 sche Entlastung sowohl im Gewässerbett als auch in den Uferbereichen und Auen eine Vielzahl von Rückzugsräumen. Die Biozönosen solcher Gewässer regenerieren sich innerhalb kurzer Zeiträume und indizieren meist den „guten ökologischen Zustand“, wenn nicht stoffliche Belastungen entgegenwirken. An den großen eingedeichten Flüssen und Strömen können die erheblichen Überschwemmungsgebietsverluste aus bekannten Gründen nicht überall und nicht vollständig rückgängig gemacht werden. Rückhaltemaßnahmen wie gesteuerte Polder werden erfolgreich genutzt, um kurzzeitige Hochwasserspitzen zu kappen. Bei lang anhaltenden Flutwellen sind sie nur begrenzt wirksam und bringen vorrangig hydraulische Entlastung. Verbesserungen für den „guten ökologischen Zustand“ sind prinzipbedingt eher gering bis gar nicht zu erwarten. Deichrückverlegungen schaffen Raum für Hochwasser und gleichzeitig günstige Voraussetzungen für natürliche Habitatstrukturen im Sinne des „guten ökologischen Zustands“. Sie tragen zudem zu einer Abflussverzögerung bei. Insbesondere im Biosphärenreservat Mittelelbe sind sie ein auenökologisches Erfordernis. Mehrfachnutzen haben Deichrückverlegungen z.B. bei Aufweitungen hydraulischer Engstellen, bei der Steuerung von Tiefenerosionen, beim Geschiebehaushalt sowie bei ungünstigen Baugrundverhältnissen. Mit diesen Maßnahmen können in vielen Fällen gleichzeitig morphologische Verbesserungen und Revitalisierungen im Gewässerbett und in der Aue erreicht werden. Flutmulden oder Nebenrinnen entlasten bei Hochwasser das Hauptgerinne von der Tiefenerosion und schaffen zusätzlich ökologisch wirksame Strukturen und Refugialräume. Viele vom Hochwasser geschaffene morphologische Veränderungen im Sinne einer Gewässerentwicklung können als hydromorphologische Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL eingestuft werden. Sofern nicht unvermeidliche Restriktionen entgegenstehen, sollten diese belassen oder auch weiterentwickelt werden. Dies trifft insbesondere auf derartige Entwicklungen außerhalb urbaner Räume zu. Innerhalb bebauter Gebiete und bei Gefährdung der bestehenden Infrastruktur besitzt die Sanierung von Hochwasserschäden an den Fließgewässern Vorrang. Die in den darüber hinaus entwickelbaren Bereichen eingesparten Ausbau- und Unterhaltungskosten sollten gegebenenfalls in die Bereitstellung von Entwicklungsräumen investiert werden. Die Bereitstellung angemessener Entwicklungsräume für die Wiederherstellung eines hydromorphologischen Gleichgewichts der Fließgewässer ist eine der vordringlichsten Aufgaben der Wasserwirtschaft. Dafür sind entsprechende Strategien, Instrumente und Rechtsgrundlagen zu schaffen. Betreffs solcher Handlungsoptionen sollen nachfolgend einige Beispiele angeführt werden, welche insbesondere Folge und Schlussfolgerung aus Entwicklungen nach den Extremhochwassern der vergangenen Jahre sind: Mulde: An der Mulde unterhalb der Landesgrenze zu Sachsen (unterhalb Bad Düben) entwickelte sich im letzten Jahrzehnt ein Uferabbruch in großem Ausmaß. Eine Ufer- 120 sicherung wird in weiteren Bereichen aus ökologischen Gründen nicht vorgenommen. In begrenzten Teilbereichen sind nach dem Junihochwasser 2013 aber Auswirkungen auf den Mulderadweg zu verzeichnen. Hier ist über begrenzte Schadensbehebungen oder andere geeignete Maßnahmen noch zu befinden. Trübengraben: Im Trübengraben unterhalb des Klietzer Sees waren massive Hochwasserschäden nach dem Junihochwasser 2013 zu verzeichnen, die insbesondere im Bereich von Bauwerken wie Brücken, Siele, Schöpfwerke und Wehre beseitigt werden mussten bzw. noch beseitigt werden müssen. Im Bereich von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird allerdings zurzeit geprüft, welche Schäden unbedingt zu beseitigen sind und welche unter dem Aspekt der morphologischen Veränderungen belassen werden können (speziell im Bereich zwischen Schönfeld und Jedderitz). Schwarze Elster: In der Schwarzen Elster sind nach den vergangenen Elbehochwasserereignissen und durch Auswirkungen der Sommerhochwasser der Schwarzen Elster in den vergangenen Jahren im Mündungsbereich zur Elbe/oberhalb der Mündung einige größere Uferabbrüche zu verzeichnen, welche aufgrund der vorhandenen Flächen und der Nutzungsstruktur aus ökologischen Gründen belassen werden können. Darüber entwickelt sich die Situation im Bereich „Hinterer Kienberg“/ oberstrom Gorsdorf-Hemsendorf derart, dass die Schwarze Elster eigendynamisch eine hydraulische Verbindung zu einem in der rezenten Überflutungsaue vorhandenem Altarm herstellt. Diese Entwicklung sollte ebenfalls aus genannten Gründen belassen und beobachtet werden. Darüber hinaus sind diverse Beispiele aus anderen Einzugsgebieten bekannt, welche bei erster Betrachtung zumeist einen lokalen, räumlich begrenzten Charakter tragen, nichtsdestotrotz aber erhebliche Auswirkungen sowohl auf die wünschenswerte Gewässerentwicklung als auch auf die Aufwendungen für Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung tragen. Dabei sei z.B. auf kleinräumige und häufig auftretende Schäden an den Gewässern des Vorharzes wie Ilse, Bode und Holtemme hingewiesen. Die bei geänderten Herangehensweisen einer künftigen Hochwasserschadensbehebung erreichbaren Synergieeffekte zwischen einer nachhaltigen und hydraulisch vernünftigen Gewässerunterhaltung/ Gewässerausbau sowie einer ökologisch erforderlichen Gewässerentwicklung gilt es in der Zukunft zu nutzen. Bei der Aufstellung von Gewässerentwicklungskonzepten wird gezielt geprüft, an welchen Standorten eine natürliche Restrukturierung der Gewässer im Einklang mit den Nutzungen möglich ist. 6.3.3.5 Deichrückverlegungen Ausgehend von Zielstellungen zur Umsetzung eines zeitgerechten Hochwasserschutzes wurden im Land bereits ab 1993 Standortbetrachtungen für Deichrückverlegungen (DRV) durchgeführt. Primär ist im Sinne des Hochwasserschutzes zu hinterfragen, ne- 121 ben den durchaus auch positiven Effekten für den Natur- und Artenschutz, welche Effekte Deichrückverlegungen regional und überregional bei bestimmten Hochwasserereignissen bewirken. Der Bericht BfG-1542 (P) der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG, 2006) befasste sich genau mit dieser Problematik unter Beachtung aller geplanten DRV an der Elbe. Als Fazit wurde hier zusammengefasst: „Wenn alle vorgesehenen Rückhalteräume gemäß Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der IKSE realisiert werden, lassen sich Scheitel extremer Hochwasser der Elbe mit einem Zeitlauf, wie 2002, nahezu überall deutlich wirksam abmindern. Im Falle von Elbehochwassern mit langen Wellenscheiteln, wie 2006, sind die erzielbaren Wirkungen auf Scheitelwasserstände fernab der zu schaffenden Rückhaltungen besser als im unmittelbaren Nahbereich der Maßnahmen.“ 14 Hieraus wird deutlich, dass nur eine Summe von Einzelmaßnahmen im Gesamtsystem positive Wirksamkeiten entfalten kann. Gerade deshalb ist in diesem Punkt auch eine länderübergreifende Zusammenarbeit bis hin zur Umsetzung des nationalen Hochwasserschutzprogramms notwendig. Das Land wird weiter konsequent an der Planung und Umsetzung von Deichrückverlegungsmaßnahmen arbeiten. In dieser Konzeption sind 2 neue Maßnahmen an der Elbe, die Deichrückverlegung Schützberg und die Deichrückverlegung Buro, aufgenommen worden. Deichrückverlegungen führen zum Entzug bisher deichgeschützter Flächen, die unterschiedlichen Nutzungen unterliegen. Einen hohen Anteil bildet in der Regel die landwirtschaftliche Nutzung. Es sind daher immer Interessenskonflikte gegeben. Betroffene Nutzer von landwirtschaftlichen Flächen werden in den Prozess der Auswahl von Standorten für Deichrückverlegungen einbezogen. Letztendlich ist eine Abwägung aller o. g. Belange erforderlich. Hieraus ergeben sich von der ersten Planung bis zur abgeschlossenen Umsetzung oftmals lange Zeiträume, die immer wieder einer Anpassung bedürfen. Neben dem Flächenentzug spielen die sich einstellenden Grundwasserverhältnisse nach einer DRV, die Verträglichkeit der Vegetation mit künftigen Überflutungen und/oder neuen Grundwasserverhältnissen eine große Rolle. Auch die Belange des Denkmalschutzes insbesondere in Bezug auf archäologische Kulturdenkmale sind zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 3.3.6). All diese Sachverhalte müssen in den Planungen berücksichtigt werden und erfordern ggf. ergänzende Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden bzw. -beeinträchtigungen bei Deichrückverlegungen. Alle hier enthaltenen Maßnahmen werden grundsätzlich als umsetzbar gesehen, dienen einer Verbesserung des Hochwasserschutzes und sind unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen als wirtschaftlich einzuschätzen. Bezüglich des Flächenbedarfs wird auf die Ausführungen in Abschnitt 6.3.2 zur Flächenvorsorge verwiesen. In diesem Rahmen wird auch stets die Begleitung der Maßnahmen durch Flurneuordnungsverfahren geprüft. 14 Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde, Bericht BfG-1542 122 Gewässer DRV-Maßnahme Kosten [Mio. €] Fläche neu [ha] Deich- Deichlänge länge Voraussichtlicher vorh. neu Umsetzungs- [km] [km] beginn Sachau-Priesitz Elbe 6,10 210 4,6 3,4 Mauken-Klöden Elbe 3) 24 1,5 1,2 Elbe 4,03 244 3,9 2,5 2020 Elbe 4,50 212 2,3 1,5 2014 Elbe 6,23 270 6,4 4,7 2018 Elbe 3,30 97 2,4 2,1 2018 Elbe (24,80) 600 5,7 7,0 2009 Hohenwarthe Elbe 1,00 60 2,0 1,1 2017 Klietznick Elbe 1,30 102 1,9 0,6 2017 Sandau-Süd Elbe 6,90 124 4,3 3,4 2017 Sandau-Nord Elbe 6,10 50 3,3 2,8 2014 Altjeßnitz Mulde 3,00 72 2,1 2,3 2016 Raguhn-Retzau Mulde 4,60 60 5,4 4,3 2016 Törten Mulde 2,85 34 1,5 1,1 2015 Wöplitz/Kümmernitz Havel 0,10 58 4,5 - 2018 Hemsendorf Schwarze Elster Schwarze Elster 1,25 390 2,5 0,5 2020 4,0 118 2,9 4,4 2020 80,06 2.725 57,20 42,90 Schützberg (neu) Gatzer Bergdeich (Vockerode) 1) Buro Klieken Lödderitzer Forst Löben-Meuselko Summe 2) 2020 2017 Kofinanzierung aus LIFE Projekt mit Umweltstiftung WWF Deutschland 1,83 Mio. € Konfinanzierung durch Bundesamt für Naturschutz 18,6 Mio. € und Umweltstiftung WWFDeutschland 2,5 Mio. €, ohne Kosten für das Schöpfwerk (1,8 Mio. €) 3) Kosten bereits in der Sanierung des Deiches Klöden enthalten 1) 2) Tabelle 9: Geplante und in Realisierung befindliche Deichrückverlegungen 123 Abbildung 36: geplante/ in Umsetzung befindliche DRV im Land Sachsen-Anhalt 124 Ein Kernstück bildet die sich bereits in Umsetzung befindliche Deichrückverlegung Lödderitz, welche 2017-2018 zum Abschluss kommen soll. Mit 600 ha Zuwachs an Retentionsfläche stellt diese Maßnahme des seit 1994 von der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe entwickelten Naturschutzgroßprojektes „Mittlere Elbe“ die größte Deichrückverlegung im Land dar, wobei 75 % der Kosten vom Bund, 10 % vom Land und 15 % durch den WWF Deutschland finanziert werden. Im Zeitraum bis einschl. 2017 sind noch ca. 30 % der Deichtrasse herzustellen. Das Schöpfwerk Lödderitz soll bis Ende 2015 fertig gestellt sein. Die ebenfalls in Zusammenarbeit mit der Biosphärenreservatsverwaltung, dem WWF Deutschland und der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz vorgesehene Deichrückverlegung Gatzer Bergdeich wird bis 2017 abgeschlossen sein. Die Grundsicherung des Dammes der BAB 9 als Rückverlegungstrasse ist abgeschlossen. Weitere Maßnahmen werden erforderlich zur Absicherung eines DIN gerechten Freibordes von 1,0 m über BHW. Dies soll mittels Spundwandeinbau sichergestellt werden. Da der Gatzer Bergdeich an 2 Stellen im Zuge des Hochwassers Juni 2013 gebrochen war und nicht wieder verschlossen wurde, ist diese Deichrückverlegung bereits wirksam. Weitere tangierende Maßnahmen wie Teilsicherung des Dianenwalls und Überleitung der Klodde zum Kapengraben sollen bis Ende 2016 bzw. 2018 abgeschlossen sein. Für die Deichrückverlegung Sandau Nord besteht folgender Zeitplan: -Bau Deichkörper bis 12/ 2016 -Abschluss Deichneubau im 2. Quartal 2017 -Schlitzung des Altdeiches im IV. Quartal 2018 Für die Deichrückverlegung Sandau Süd ist es Ziel, bis Ende 2015 einen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten. Derzeit wird eine Bauzeit im Zeitraum 05/ 2018 bis 12/ 2019 als realistisch gesehen. Die Schlitzung des Altdeiches soll dann in 2021 erfolgen. Aus heutiger Sicht ergibt sich für das Land ein Finanzierungsvolumen von rd. 55,26 Mio. € für laufende und geplante Deichrückverlegungen im Land. 6.3.3.6 Flutungspolder an Elbe, Havel und Mulde Flutungspolder stellen zusätzliche durch Deiche oder Hochufer geschützte Retentionsräume dar, welche bei definierten Hochwasserabflüssen gezielt geflutet werden und somit das HW-Geschehen entlastend durch Zwischenspeicherung beeinflussen können. Nach einer Flutung wird die zügige Entwässerung der Polder unter Beachtung der entsprechenden hydraulischen Leistungsfähigkeit der Vorflut und anderer Faktoren angestrebt. Dabei sind ökologische Belange von großer Bedeutung (Vermeidung von Fischsterben). 125 Zur Wirksamkeit von gesteuerten Flutungspoldern existieren bereits mehrfach Untersuchungen. Auch das Hochwasser im Juni 2013 hat das Erfordernis von gesteuerten Flutungspoldern bestätigt. Für die Flutung der Havelpolder bildet das sanierungsbedürftige Wehr Neuwerben von der Elbe her das Einlasswehr. Der Sanierungsumfang konnte aufgrund vorangegangener Untersuchungen präzisiert werden (Wehrbrücke für 30 t Lasten, Wehrtafelhöhe und ausbildung, Tosbecken, Notverschlüsse, Steuerung). Derzeit wird von Kosten um 17 Mio. € für die komplette Wehrsanierung ausgegangen. Nach bauvorbereitenden Maßnahmen wurde mit den Bauarbeiten zur Sanierung der Wehrbrücke als erster Bauabschnitt am 22.06.2015 begonnen. Dem folgen wird ab Oktober 2016 der Massivbau und Stahlwasserbau Die Sanierung des Einlasswehrs Neuwerben an der Elbe bildet eine prioritäre Maßnahme im länderübergreifenden Hochwasserschutz. Das Vorhaben soll bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Zur Vergrößerung des Retentionsraumes an der Havelniederung ist geplant, den Deich Wöplitz-Kümmernitz nach wasserrechtlichem Verfahren zu entwidmen und den Deich Jedderitz zurückzuverlegen. Beide Vorhaben sind im Kapitel 6.3.3.5 Deichrückverlegungen aufgenommen. Unter Punkt 5.1.4 wurde bereits die Bedeutung und Wirkung des Flutungspolders Rösa dargestellt. Das Baurecht besteht mit Erlangung der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses seit Januar 2013. Die Umsetzung soll bis 2020 abgeschlossen sein. Noch in 2014 erfolgte der Baubeginn an den HWS-Anlagen für die Ortslage am Rand des Polders. Für den Flutungspolder Axien-Mauken werden fortführende Betrachtungen, grundsätzliche Abwägungen, Aktivitäten zur Erlangung einer breiten Akzeptanz vor Ort notwendig werden. Aus Sicht des Hochwasserschutzes ist die Wirksamkeit des Polders für Extremhochwasser durch vorangegangene Untersuchungen belegt. Die Bedeutung eben solcher steuerbaren zusätzlichen Retentionsräume ergibt sich aus einer nachweisbaren Scheitelabsenkung und damit einer Reduzierung oder gar Vermeidung von Schäden für Unterlieger bei Extremereignissen größer/ gleich HQ100. Im Zeitraum bis 2020 werden zur Ausarbeitung entsprechender technischer Planungen bis hin zur Erstellung einer Genehmigungsplanung Kosten von ca. 3,0 Mio. € anfallen. Als neu aufgenommene Maßnahme ist der Flutungspolder Zielitz zu benennen. Mit einer Fläche von rd. 7,0 km² können hier ca. 7,0 Mio. m³ steuerbarer Retentionsraum geschaffen werden. Nach ersten Kostenschätzungen ergibt sich ein Finanzbedarf von 6,1 Mio. €. 126 2 Axien-Mauken Elbe 75,0 1.694 3 Zielitz Ohre Summe 6,1 520 700 106,1 2.914 6,0 7,12 19,6 2020 8,1 26,12 44,3 Nach 2020 9,5 7,0 2020 21,6 42,74 70,9 7,5 Geplante Fertigstellung Retentionsvolumen (Mio m³) 25,0 Deichlänge neu (km) Mulde Deichlänge vorh. (km) Fläche (ha) gesch. Kosten (Mio €) Gewässer lfd. Flutungspolder Nr. Maßnahme 1 Rösa Tabelle 10: Bau von Flutungspoldern in Sachsen-Anhalt 6.3.3.7 Potentielle Standorte für zusätzliche Retentionsräume Im Betrachtungszeitraum dieser HWSK ist in Übereinstimmung mit der Zielstellung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms die Thematik der Suche und Schaffung weiterer Retentionsräume ein zentrales Anliegen. Nach dem Hochwasser im Juni 2013 wurden im Rahmen einer Studie an den Schwerpunktgewässern Elbe, Mulde, Saale und Weiße Elster mögliche Standorte für die Schaffung von Retentionsraum untersucht. Diese Gewässer wurden gewählt, da aufgrund Ihrer Größe, Fließlänge und Hochwasserträchtigkeit zu erwarten ist, dass die Umsetzung der Maßnahmen nicht nur von lokaler Bedeutung, sondern über den konkreten Standort hinaus scheitelmindernde Wirkung zeigen. Die Gewässer Havel und Schwarze Elster wurden nicht einbezogen. Die dort geplanten Maßnahmen haben jedoch Bestand. In einer Dreiphasenbetrachtung, in der die Standorte auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Flächennutzungen, Schutzgebiete, Verkehrswege und Anlagen / Leitungen der überregionalen Energieversorgung bewertet wurden, wurden eine Vielzahl von potentiellen Standorten von Poldern, Deichrückverlegungen und Maßnahmen der Bewirtschaftung von vorhandenen Retentionsräumen untersucht und einer Bewertung unterzogen. Diese Untersuchung und ihre Ergebnisse bilden die Grundlage für eine gesamtgesellschaftliche Diskussion. Abbildung 35 verdeutlicht die Herangehensweise bei der Bearbeitung der Untersuchung. Im Ergebnis der Standortsuche wurde ein Katalog mit 42 potenziell geeigneten Standorten an der Elbe, Mulde, Saale und Weißen Elster erarbeitet. Die in Sachsen-Anhalt bereits vorgesehenen Deichrückverlegungen und Flutungspolder, welche auch Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption sind, wurden bei der Bewertung hinzugezogen und bestätigt. Eine genaue Berechnung der Wirkung der potenziellen Maßnahmen war nicht Gegenstand der Untersuchungen, sondern bleibt fortführenden Detailuntersuchungen vorbehalten. 127 Abbildung 37: Dreiphasenbetrachtung zur Findung zusätzlicher Retentionsflächen in Sachsen-Anhalt Es ergeben sich 13 Polderstandorte (Retentionsfläche von 9.561 ha), 7 Standorte für die Bewirtschaftung vorhandenen Retentionsraumes (Retentionsfläche von 9.000 ha) und 22 Standorte für Deichrückverlegungen (Retentionsfläche von 3.227 ha). Von diesen 42 Standorten mit einer Fläche von insgesamt 21.788 ha entfallen auf die Elbe: Mulde: Saale: Weiße Elster: 24 Maßnahmen (davon 8 Polder, 12 DRV) 5 Maßnahmen (davon 1 Polder, 4 DRV) 10 Maßnahmen (davon 1 Polder, 6 DRV). 3 Maßnahmen (davon 3 Polder) Von den 22 potenziellen Standorten für Deichrückverlegungen sind - 8 zusätzlich, 12 bereits Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption und 2 in die Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzeption aufgenommen. 128 Deichrückverlegungen Gewässer. Elbe Saale Mulde Maßnahme Wahrenberg Werben Süd Sandau Nord Sandau Süd Klietznick Hohenwarthe Lödderitzer Forst Gatzer Bergdeich Buro Schützberg Mauken-Klöden Sachau-Priesitz Summe Tornitz Beesenlaublingen Markwerbener Wiese Schellsitz Schulpforta links Schulpforta rechts Summe Törten Priorau-Möst Raguhn-Retzau Altjeßnitz Summe Gesamtsumme ha 190 255 50 160 195 65 585 210 265 235 23 205 2.438 29 105 45 55 35 65 334 30 70 230 125 455 3.227 Tabelle 11: Deichrückverlegungen an Elbe, Saale und Mulde 129 Polder Gewässer Elbe Saale Mulde Weiße Elster Maßnahme Klietz-Schönfeld Schartau-Blumenthal Zielitz Klieken Axien-Mauken Nord Axien-Mauken Süd Teil 1 Axien-Mauken Süd Teil 2 Prettin Summe Calbe Summe Rösa Summe Wallendorfer / Raßnitzer See Salsitz Raba Summe Gesamtsumme ha 1.540 1.340 865 740 800 660 220 430 6.595 280 208 520 520 1.990 76 100 2.166 9.561 Mio. m3 69 42 27 29 33 25 9 14 248 6,5 6,5 19,6 19,6 132 3,5 2,9 138,4 412,5 Tabelle 12: Polder an Elbe, Saale, Mulde und Weißer Elster Unter den 13 Standorten für Flutungspolder sind - 8 neu, 4 Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption und 1 in die Fortschreibung der Hochwasserschutzkonzeption aufgenommen. Darüber hinaus werden im Ergebnis der Studie - 16 Maßnahmen zum Rückbau von Hochwasserschutzanlagen (Teilschutz- oder Leitdeiche) sowie 4 Standorte zur gezielten Bewirtschaftung von Tagebaurestlöchern benannt. Die ermittelten potentiellen Maßnahmen sind in den Anlagen 1 bis 4 jeweils für die Elbe, Mulde, Saale und Weiße Elster dargestellt. Die in Tabelle 9 dargestellten Flächengrößen weichen teilweise von den in der Studie ermittelten Flächen ab. Dies resultiert aus den in der Umsetzungsplanung notwendigen Anpassungen und Kompromissen, die bspw. aufgrund von Schutzgebietsanforderungen und Nutzungsansprüchen bzw. Eigentumsfragen erfolgt sind. Der Abschluss der weiterführenden Detailuntersuchungen und die Vorlage konkreter Ergebnisse zur Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist für Ende 2015 vorgesehen. In diesen Prozess werden auch die betroffenen Landesbehörden, die Landkreise und die Verbände einbezogen. 130 6.3.3.8 Deichvorlandmanagement Aufbauend auf den in Kapitel 5.1.6 genannten Erkenntnissen und den bisher erzielten Ergebnissen, welche die Notwendigkeit eines nachhaltigen Managements zur Aufrechterhaltung abflusswirksamer Vorländer und darauf abgestimmter Hochwasserschutzniveaus verdeutlichen, ist auch zukünftig das Vorlandmanagement ein wesentlicher Baustein des Hochwasserrisikomanagements. Beim Hochwasserereignis vom Juni 2013, welches als Sommerhochwasser saisonal auf intensiv mit Vegetation bestandenen Vorlandflächen getroffen ist, ergaben sich auch aufgrund dieser Bewuchsverhältnisse zum Teil bis dahin noch nicht beobachtete Wasserstände an Saale und Elbe. Insbesondere an hydraulisch wirksamen Engstellen, welche zudem durch Hochwasserschutzanlagen reguliert werden, konnten die Auswirkungen des vorhandenen Vorlandbewuchses nachgewiesen werden. So unter anderem im Bereich des Elbeumflutkanals, wo die Abflusswirksamkeit und das Hochwasserschutzniveau maßgeblich nachteilig durch lokale nicht standort- und nutzungsangepasste Bewuchsverhältnisse beeinträchtigt wurden. Neben den Beobachtungen und Nachrechnungen des Hochwasserereignisses 2013 zeigen fortlaufende Untersuchungen wissenschaftlicher Einrichtungen, die Wirksamkeit sich verändernder Bewuchsverhältnisse und daraus ableitend die Bedeutung konzeptioneller und praktischer Maßnahmen des Vorlandmanagements. Grundsätzlich ist der Beitrag, den das Vorlandmanagement für den Wasserrückhalt bzw. die Rückgewinnung von Retentionsflächen und -volumina leisten kann, im Rahmen der Realisierung des Hochwasserrisikomanagements umzusetzen. In enger Abstimmung mit den Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie ist die dem jeweiligen Hochwasserschutzniveau zugrundeliegende Abflusswirksamkeit der Gewässer und Vorländer zu gewährleisten und langfristig und nachhaltig zu erhalten. In besonderem Maße sind die wasserwirtschaftlichen Erfordernisse zur Gewährleistung festgelegter Schutzniveaus sowie die zugrundeliegenden Bemessungswassermengen und Wasserspiegelhöhen in Bereichen von FFH-Gebieten bei der Erstellung der FFH-Managementpläne zielgerichtet einzubinden und bei der Plangestaltung durchzusetzen. 131 Bild 9: Zunehmende Verbuschung und Versatz bei Hochwasser kann Abflussbarierren wie hier zwischen Dessauer Wasserstadt und OT Dessau Waldersee entstehen lassen Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Hochwassers 2013, welches u.a. im Bereich der Stadtstrecke Magdeburg und damit auch der Alten Elbe zu bis dahin noch nicht beobachteten Wasserständen führte, werden die bisherigen Ergebnisse von Untersuchungen in hydraulischen Variantenuntersuchungen fortgeführt. Dazu fanden Abstimmungen mit der Landeshauptstadt Magdeburg statt, welche in gemeinsam formulierten Variantenuntersuchungen mündeten und mittels hydraulischer 2D-Modelle ausgewertet werden. Dadurch werden weitere Grundlagen zum Nachweis der hydraulischen Wirksamkeit der sich sukzessive einstellenden Bewuchs- und Sedimentationssituation ermittelt, welche die Ableitung geeigneter Strategien zur Erhaltung einer definierten hydraulischen Leistungsfähigkeit in Übereinstimmung mit Zielstellungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanungen einschließen. 6.3.4 TECHNISCHER HOCHWASSERSCHUTZ 6.3.4.1 Stauanlagen und Hochwasserrückhaltebecken Ausgehend von den Hochwasserereignissen 1994 in Bode und Selke sowie von den großen Hochwassern an Querne, Gonna und Laucha wurden in sich schlüssige Hoch- 132 wasserschutzkonzepte für diese Flussgebiete erstellt und fortgeschrieben. Sie beinhalten den Bau von Hochwasserrückhaltebecken als sogenannte Grüne Becken in den Hochwasserentstehungsgebieten, an der Selke zusätzlich im Mittellauf und örtliche Maßnahmen der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Diese Konzepte wurden kontinuierlich entsprechend des verfügbaren Standes von Vermessungs- und Modellierungsdaten fortgeschrieben. So können die, mit der Zielerreichung eines angemessenen Hochwasserschutzes für die Bürger in den Ortslagen vor einem HQ100, an diesen Flüssen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden. Das Land Sachsen-Anhalt plant, folgende Grüne Hochwasserrückhaltebecken zu errichten: Wippra (Wipper), Straßberg (Selke), Meisdorf (Selke), Querfurt (Querne), Sangerhausen (Gonna) Bad Lauchstädt (Laucha) sowie Schafstädt (Springbach). Der aktuelle Projektstand ist folgender: Der Baubeginn für das HRB Wippra ist erfolgt. Die Unterlagen für die Errichtung der HRB Straßberg und Querfurt befinden sich im Genehmigungsverfahren. Für die Genehmigungsunterlagen des HRB Meisdorf werden derzeit weitere Untersuchungen vorgenommen. Im Rahmen der hydrologisch-hydraulischen Flussgebietsbetrachtungen und dazugehörigen Variantenuntersuchungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes können sich neben den bekannten Vorhaben weitere Maßnahmen des Hochwasserrückhaltes/der Retentionsraumerweiterung ergeben. Nachfolgende Tabelle ordnet die geplanten Maßnahmen zur Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken zeitlich und prioritär und führt die erforderlichen Kostenansätze getrennt nach Investitions- und jährlich wiederkehrenden Kosten detailliert auf. 133 Hochwasserrückhaltebecken Aktuelle Kostenansätze gesamt (Mio. €) Planungszeitraum Umsetzungszeitraum Wippra Straßberg Meisdorf Querfurt Gonna (LHW) Laucha und Springbach (LHW) Summe 16,7 [Mio. €] 21,0 11,5 2,4 0,8 1,6 54,00 2001-2011 2004-2014 2005-2014 2006-2014 2006-2012 2008-2011 - 2014-2017 2016-2019 2017-2019 2015-2017 ab 2016 nach 2016 - Talsperren des TSB (Kleinmaßnahmen/Unterhaltung) 2,5 je Jahr - - Tabelle 13: Hochwasserrückhaltebecken Für die Errichtung der Grünen Hochwasserrückhaltebecken ist mit Gesamtkosten in Höhe von 54,00 Mio. € zu rechnen. 6.3.4.2 Sanierung von Deichen und Anlagen / Gewässerausbau Nach wie vor bildet die Schaffung und Pflege eines funktions- und standsicheren Gesamtsystems der Deichanlagen im Land einen Schwerpunkt der weiteren Arbeit im Bereich des technischen Hochwasserschutzes. Die im Jahr 2013 herausgegebene überarbeitete DIN 19 712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“ bildet die technische Grundlage für Deichbaumaßnahmen. Der Sanierungsbedarf an Flussdeichen in Sachsen-Anhalt ergibt sich aus den Anforderungen angepasster BHW und dem Vergleich der vorhandenen Bausubstanz mit den Regeln der Technik (insbesondere DIN). Einen wesentlichen Punkt bildet dabei die Festlegung eines Bemessungshochwassers, nach welchem ein Deich zu bemessen ist. Dies ist letztendlich bestimmend für seine Höhe und damit auch für seine Aufstandsfläche. Gerade für die Saale und die Elbe unterhalb der Saalemündung in Sachsen-Anhalt ist eine Auswertung und Bewertung des Hochwassers im Juni 2013 deshalb wichtig, um einheitliche und aktuelle Bemessungsansätze formulieren zu können. Das Land Sachsen-Anhalt verfolgt seit 2002 eine konsequente Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Schon vor dem Hochwasser 2013 war erkennbar, dass dem Hochwasserschutz weiterhin eine zentrale Bedeutung beigemessen wird. Mit dem Ereignis im Juni 2013 hat sich die Richtigkeit dieser Strategie bestätigt. In Anbetracht der beim Hochwasser im Juni 2013 eingetretenen Schäden ist gemäß den Beschlüssen der Sonderumweltkonferenz im Rahmen des zu erarbeitenden Nationalen Hochwasserschutzprogramms auch eine flussgebietsbezogene Überprüfung und eventuelle Weiterentwicklung der Bemessungsgrundlagen vorzunehmen. Die Elbe- 134 Ministerkonferenz begrüßt die bundesweit laufende Diskussion zur Überprüfung der Bemessungsgrundlagen für Hochwasserschutzanlagen. Da die extremwertstatistische Aus- und Bewertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 für die Elbe noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und erst dann hydraulische Modellierungen der Wasserspiegellagen erfolgen können, ist im Zusammenhang mit der Hochwasserschadensbeseitigung dort, wo die bisherigen Bemessungsansätze übertroffen wurden, eine vorläufige Festlegung von Bemessungswasserlinien erforderlich. Generell gelten für das Land Sachsen Anhalt weiterhin folgende Bemessungsansätze für die Deichanlagen: Der Bemessungsansatz hat in der Regel dem Hochwasserabfluss mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (HQ100) unter Beachtung des Gefährdungspotentials zu entsprechen, um damit die Schutzziele für geschlossene Siedlungsgebiete erfüllen zu können. Dies bezieht sich auch auf die Bemessung von Hochwasserschutzanlagen wie Talsperren, Rückhaltebecken, Schöpfwerke u.ä. Auf Grundlage der DIN 19 712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“ wird im Regelfall ein Freibord von 1,0 m an der Mittelelbe zugrunde gelegt. Abweichungen durch örtliche Verhältnisse, wie in bebauten Gebieten oder Rückstaubereichen, sind begründet bei länderübergreifender Relevanz zwischen den Ländern möglich. In Anbetracht des abgelaufenen Hochwassers vom Juni 2013 sind die Anlagen unter Berücksichtigung zusätzlicher Retentionsflächen so zu dimensionieren, dass Hochwasserabflüsse sicher zwischen den Hochwasserschutzanlagen und Hochufern abgeführt werden können. Auch wenn heute tendenziell bezüglich eines Klimawandels Rückschlüsse möglich sind, so liegen belastbare quantitative Aussagen zu Veränderungen des NiederschlagsAbfluss-Regimes noch nicht vor. Damit ist die Berücksichtigung eines Klimazuschlages bei der Festlegung von Deichhöhen nach wie vor eine Ermessenssache. Für eine Entscheidung im Einzelfall fehlen derzeit verbindliche Grundlagen, so dass in SachsenAnhalt bis auf weiteres wie bereits dargestellt, als Bemessungsansatz das HQ 100 mit einem Freibord von 1,00m an der Elbe vorgesehen wird. Geänderte Abflussverhältnisse werden durch Fortschreibung der Hochwasserreihen und Aktualisierung der Bemessungsabflüsse, wie dies derzeit durch die BfG geschieht, berücksichtigt. Der für den Deichbau in Sachsen-Anhalt zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft hat seine Mittelfristplanung bis 2020 angepasst und fortgeschrieben. Diese Planung wird durch jährliche Maßnahmenpläne aktualisiert und an den Stand von Genehmigungsverfahren, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, dem fachlich aktuellen Bedarf, dessen Schwerpunkt sich durch Einzelereignisse verschieben kann, angepasst. Dem für die Umsetzung von investiven Maßnahmen zuständigen LHW sind mit Kabinettsbeschluss vom 26. November 2013 zusätzlich 35 befristete und 5 dauerhafte Personaleinstellungsmöglichkeiten - insbesondere für Ingenieure / Pro- 135 jektverantwortliche - eingeräumt worden, wodurch eine konzentrierte und beschleunigte Projektumsetzung möglich sein wird. Die befristeten Arbeitsverhältnisse sind auf einen Zeitraum bis 2020 ausgerichtet. Gerade weil der Deichbau stark witterungs- und jahreszeitenabhängig ist, von Hochwassern gestört werden kann, Genehmigungszeiträume nicht verbindlich planbar sind, archäologische Belange zu Verschiebungen führen können usw., wird aus der Erfahrung heraus eine deutlich höhere Flexibilität und auch Vereinfachung der Mittelbewirtschaftung notwendig. Wie schon nach dem HW 2002 wird auch nach dem HW 2013 deutlich, dass mit einer Sanierung bzw. Ertüchtigung der Deiche vorhandene bzw. sich ergebene Deichlücken mit zu schließen sind. Nur dadurch kann ein einheitliches Hochwasserschutzniveau sichergestellt werden. Landesweit ist davon auszugehen, dass zur Ergänzung / Ertüchtigung bestehender Deichsysteme an mindestens 74 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von ca. 103 km Deichlückenschlüsse und Anschlüsse an bestehende Hochufer erforderlich werden. Mit Stand 1. Juli 2015 entsprachen ca. 749 km der 1.312 km Landesdeiche den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Damit ergibt sich folgender Sanierungsbedarf an den Deichanlagen, welcher sich für den Betrachtungszeitraum wie folgt kategorisieren lässt (Prozentangaben beziehen sich auf 1.312 km Deiche im Land): 199 km 269 km 31 km 64 km 563km 15,2 % 20,5 % 2,4 % 4,9 % 42,9 % Deiche mit nicht ausreichender Standsicherheit Freibord < 50 cm Deiche aktuell in baulicher Umsetzung Vorhandene Deichabschnitte wo DRV vorgesehen Gesamtbedarf 136 5% 2% 21% 57% 15% Deich entspricht a.a.R.d.T. nicht standsicherer Deich Deich mit Freibord < 50 cm o. andere Defizite Sanierungsbedarf Deichrückverlegungsabschnitt Deichsanierung in baulicher Umsetzung Abbildung 38: Sanierungsbedarf Deiche in Sachsen-Anhalt, Stand 07/ 2015 ausgehend von 1.312 km Deichen Perspektivisch bedürfen ca. 106 km der bereits sanierten Deiche wahrscheinlich einer Anpassung an ein eventuell neues Bemessungshochwasser. Der Gesamtbedarf für Hochwasserschutzvorhaben wie: Deichsanierung Deichneubau Deichlückenschlüsse Anlagensanierung und -neubau Gewässerausbau Ist in Kapitel 7 dargestellt. 137 Schwerpunktmaßnahmen bilden u.a. hierbei: Deichneubau HWS Jeßnitz West Deich Fischbeck Überleitungswehr Aland Deich Hohenweiden Weitere Schwerpunktmaßnahmen in den einzelnen Flussbereichen können im Internetauftritt des LHW eingesehen werden15. Eine zeitnahe Bereitstellung der für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlichen Flächen ist oftmals schwierig und verzögert die Umsetzung teils erheblich. Hier soll auch in Sachsen-Anhalt geprüft werden, ob mit Instrumenten und Möglichkeiten der Landentwicklung die Flächenbereitstellung beschleunigt werden kann und zudem naturschutzfachliche und landwirtschaftliche Belange bestmöglich berücksichtigt werden können. 6.3.4.3 Präventionsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung Präventionsmaßnahmen sind auch an Gewässern zweiter Ordnung möglich. Sie sind im Rahmen der Gewässerunterhaltung Aufgabe der Unterhaltungsverbände. Hierzu gehört neben der regulären Gewässerunterhaltung u. a. auch die Sicherstellung des Abflusses des gewöhnlich zufließenden Wassers aus dem Einzugsgebiet des Gewässers 2. Ordnung durch Unterhaltung und Betrieb eines Schöpfwerkes oder Vorhaltung und Betrieb mobiler Pumpen. Der Ausbau von Gewässern zweiter Ordnung ist zunächst Anliegen der örtlichen Gemeinschaft. Es handelt sich hierbei um eine der freiwilligen Aufgaben der Gemeinde, die sie in eigener Verantwortung mit dem Ziel, Schutz der Einwohner vor den Auswirkungen des Hochwassers zu fördern, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit wahrnimmt. Die Gemeinden sind Mitglieder der Unterhaltungsverbände. Als solche können sie gemäß § 55 Abs. 5 WG LSA nach den Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes den Ausbau von Gewässern als zusätzliche durch den UHV freiwillig wahrzunehmende Aufgabe beschließen. In besonderen Fällen, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert, kann die Wasserbehörde gemäß § 89 Abs. 1 WG LSA den Unterhaltungsverband über eine Ausbauverfügung dazu verpflichten, ein Gewässer auszubauen. Dies setzt voraus, dass der Ausbau nicht nur zweckmäßig und wünschenswert ist, sondern dass nicht nur unwesentliche Nachteile für das Wohl der Allgemeinheit bereits eingetreten sein müssen oder aber zu 15 www.lhw.sachsen-anhalt.de/service/vorhabenuebersicht/ 138 erwarten sind, wenn der Ausbau nicht erfolgt. Die Ausbauverpflichtung stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit dar. Dies kann beispielsweise zutreffen, wenn für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Gewässern 1. Ordnung der gleichzeitige Ausbau von Gewässern 2. Ordnung erforderlich ist, da anderenfalls der gewünschte Effekt der Hochwasserschutzmaßnahme im Gewässer 1. Ordnung nicht oder nur eingeschränkt wirksam wird. 6.3.5 DEICH-, GEWÄSSER- UND ANLAGENUNTERHALTUNG Im Zeitraum der Umsetzung der HWSK 2020 werden sich einzelne Schwerpunkte bezüglich der Unterhaltung weiter verändern. Der § 52 WG LSA benennt die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und auch die Pflege und Entwicklung der oberirdischen Gewässer als Ziel der Gewässerunterhaltung. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Zunehmend erlangt die Gestaltung der Gewässer mit standortgerechter Ufervegetationen, die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers und der Lebensraumfunktionen von Tieren und Pflanzen im Gewässer mit der Umsetzung der WRRL eine größere Bedeutung. Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen der WRRL ausrichten und den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm der WRRL formuliert sind. Weitblick und Nachhaltigkeit müssen die Entscheidungen bestimmen. Gegebenenfalls ist ein größerer Aufwand zu betreiben, um einen bestimmten Zustand zu erreichen. Damit geht auch eine Erhöhung der finanziellen Ansprüche an den Einsatz und die Verteilung der finanziellen Mittel einher. Diese Vorgaben erfordern vom Unterhaltungspflichtigen eine sorgfältige Entscheidung darüber, welche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und welche Methoden bei der Unterhaltung angewendet werden. Dabei ist ökologisch verträglich und gleichzeitig abflusssichernd zu entscheiden. Hierzu bedarf es einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Agierenden und Betroffenen, um möglichst optimale Lösungen zu finden. In Bereichen, wo zwischen der Nutzung angrenzender Flächen und ökologischen Anforderungen nahezu unvereinbare Gegensätze immer wieder auftreten, empfiehlt sich die Erarbeitung eines Unterhaltungsrahmenplanes. Dieser stellt eine wesentliche Grundlage für den Abwägungsprozess zwischen der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und der maßgeblichen Berücksichtigung der Bedeutung der Gewässer für den Naturhaushalt dar. Bei der Aufstellung des Plans sollen Konflikte zwischen den Interessen der Nutzer der Anliegergrundstücke, den für den Gewässerund Naturschutz verantwortlichen Behörden und Verbänden aufgezeigt und einer Lösung zugeführt werden. Durch die Abarbeitung des immer noch sehr großen Sanierungsbedarfes der Hochwasserschutzanlagen, wird sich die zu pflegende Deichfläche von gegenwärtig ca. 4.336 ha um ca. 635 ha auf 4.971 ha und damit auch der Pflegeaufwand erhöhen. 139 Weitere Deichneubaustrecken und die Schließung von vorhandenen Deichlücken und Schwachstellen im Schutzsystem erweitern die zu unterhaltende Deichflächen nochmals um ca. 280 ha. Gegenwirkende Alternativen bestehen zum einen durch die Aufgabe bzw. Abgabe von einigen Teilschutzdeichen an Dritte und zum anderen durch die Verkürzung von Deichlängen durch Deichrückverlegungen. Die Abgabe von Deichen an Dritte wurde bereits begonnen, ist jedoch regelmäßig mit langwierigen Verfahren und Einwänden betroffener Flächeneigentümer und -nutzer oder Anwohnern verbunden. Konkrete Zahlen können in diesem Zusammenhang noch nicht benannt werden. Die Unterhaltung von Deichstrecken mit Schafen wird gegenwärtig erfolgreich auf fast 1.300 ha - dies entspricht rd. 30 % der gesamten Deichfläche - durchgeführt. Eine weitere Erhöhung dieses Anteiles wird angestrebt. Um weitere Schäfereibetriebe zur Deichunterhaltung durch Schafhaltung zu gewinnen bzw. den Flächenumfang zu erhöhen, werden folgende begleitende Maßnahmen als Anreiz und Unterstützung angeboten: Bereitstellung von „Verträgen zur Erbringung von Leistungen an Hochwasserschutzanlagen und deren landwirtschaftliche Nutzung“, deren Pflegeentgelte aus EU- und Landesmitteln die wirtschaftliche Situation der Schaf haltenden Betriebe verbessern Unterstützung der Schäfereibetriebe zur Erhöhung des Umfangs bewirtschafteter Deich- und Ausgleichsflächen, besondere Berücksichtigung von Schäfereibetrieben bei der Förderung von Investitionen mit dem Ziel der Verlagerung des Betriebssitzes um Deichflächen zu bewirtschaften. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass nach Hochwasserereignissen auch auf Deichen mit Schadstoffeinträgen zu rechnen ist. Hinsichtlich des Schadstofftransfers in die Nahrungskette der Tiere geht von der Weidenutzung im Vergleich zur Schnittnutzung das deutlich größere Risiko aus. Bei der Beweidung sind zur Minimierung des Risikos die in Sachsen-Anhalt geltenden Grundsätze der Bewirtschaftung (siehe Kapitel 5.1.8) einzuhalten. 140 Bild 10: Deichunterhaltung durch Beweidung mit Schafen Der Anteil an Fremdleistungen durch Vergabe in der Unterhaltung beträgt inzwischen durchschnittlich 75 %. Das verbliebene eigene Fachpersonal im LHW wird zum Betrieb und zur Kontrolle wasserwirtschaftlicher Anlagen, zum Einsatz in Hochwassersituationen, für operative Einsätze bei Gefahrenlagen und zur Behebung von kleineren Schäden an den Anlagen eingesetzt. Ein Anteil von gegenwärtig noch ca. 38 % der Deiche wird durch eigenes Personal unterhalten. Dieser Anteil wird sich künftig noch weiter verringern. Die Unterhaltung und der Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen werden mit der Umsetzung der HWSK 2020 ebenfalls weiter an Umfang und Bedeutung gewinnen. Im Rahmen der geplanten Hochwasserschutzvorhaben werden mindestens 5 Schöpfwerke neu errichtet, die betrieben und unterhalten werden müssen. Darüber hinaus werden allein für die Großvorhaben Polder Rösa und DRV Lödderitz eine Vielzahl von zu pflegenden und zu betreibenden Anlagen wie Ein- und Auslassbauwerke, Deichanlagen mit Sielen, Schöpfwerke oder Entwässerungsgräben geschaffen, die in die Unterhaltungspflicht des Landes kommen. 141 Bild 11: Deichunterhaltung mit Mähtechnik Die Höhe der notwendigen Finanzmittel für die kontinuierliche Unterhaltung wird zukünftig beim Land mit ca. 9 Mio. € jährlich (statt bisher von 8 Mio. €) beim Talsperrenbetrieb mit 2,5 Mio. € pro Jahr beziffert. Berücksichtigt wurde bereits die Abstufung von Gewässern in die 2. Ordnung ab 2015, aber auch der Zuwachs an zwei als Gewässer 1. Ordnung neu einzuklassifizierenden Gewässern und zu unterhaltenden Deichflächen und Anlagen. Der Unterhaltungsplan des LHW muss in Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung von Jahr zu Jahr angepasst werden. Bei der Kalkulierung des Unterhaltungsaufwandes müssen Durchschnittswerte angesetzt werden, da operative Entscheidungen vor Ort oft sofortiges Handeln erforderlich machen. Der tatsächliche und finanzielle Unterhaltungsaufwand ist höher, wenn neben der kontinuierlichen Unterhaltung Sofortmaßnahmen zur Schadensbeseitigung nach Hochwasser- oder anderen Elementarereignissen notwendig werden. Die Unterhaltung ist jahreszeitlich sowohl von den Witterungsbedingungen als auch insbesondere von naturschutzfachlichen Einschränkungen (z. B. Brutzeit der Vögel) abhängig. Das bedeutet, dass die notwendigen Maßnahmen vorrangig im I., zum Ende des III. und im IV. Quartal eines Jahres umzusetzen sind. Deshalb ist eine frühzeitige Mittelbereitstellung zum Beginn des Kalenderjahres und dabei mit einem großen Anteil im I. Quartal notwendig. 142 Desweiteren ist die sachgerechte personelle Ausstattung für den Betrieb der Anlagen und den Einsatz in Hochwassersituationen von roßer Bedeutun, um für unbedingt notwendige Unterhaltungsarbeiten bei Havarien und Kleinschadensfällen Hochwasserschutz-, Betriebs-, Kontroll- und Unterhaltungsaufgaben erfüllen zu können. 6.3.6 BAUVORSORGE Neben mehreren in den Ländern vorhandenen Publikationen wird in Sachsen-Anhalt insbesondere die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebene „Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ 16 Stand Juli 2013) zur Anwendung empfohlen. Die Hochwasserschutzfibel bietet nicht nur einen Einblick in die Aufgaben der Kommunen beim Hochwasserschutz, sondern gibt Bauherren, Hausbesitzern und Mietern gleichermaßen wertvolle Hinweise. Auch für Architekten und Ingenieure, die im Rahmen der Gebäudeplanung die Schutzkonzepte entwerfen, kann sie eine wichtige Planungshilfe sein und dazu beitragen, Schäden zu vermeiden. 6.3.7 RISIKOVORSORGE Der Versicherungsschutz wird in Sachsen-Anhalt schon immer als wichtiger Baustein des Hochwasserschutzes im Rahmen der Eigenvorsorge (Risikovorsorge) jedes Einzelnen gesehen. Deshalb hat sich Sachsen-Anhalt Ende der 90er Jahre auch aktiv an einer bundesweiten Initiative der Versicherungswirtschaft beteiligt. Gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurde im Jahr 2001 das Projekt „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS) fertig gestellt. Da hier schon immer großes öffentliches Interesse bestand, wurden vom Land Sachsen-Anhalt die Überschwemmungsgebietsdaten zur Verfügung gestellt. Vom GDV wurden in Abhängigkeit von der Hochwasserwahrscheinlichkeit folgende 4 Gefährdungsklassen eingeteilt: GK 1: GK 2: GK 3: GK 4: sehr geringe Gefährdung (HW statistisch seltener als einmal in 200 Jahren) geringe Gefährdung (HW statistisch einmal in 50 bis 200 Jahren) mittlere Gefährdung (HW statistisch einmal in 10 bis 50 Jahren) hohe Gefährdung (HW statistisch in 10 Jahren) Die Software ZÜRS geo dient den Versicherungsunternehmen als Grundlage für die Erstellung von Versicherungsangeboten. Durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt werden dem GDV ab sofort regelmäßig die aktuellen digitalen Daten der festgesetzten Überschwemmungsgebiete zur 16 www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenundWohnen/hochwasserschutzfibel.pdf 143 Verfügung gestellt, dies wurde zwischen dem GDV und dem Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vertraglich geregelt. Der GDV arbeitet ebenfalls an einer öffentlich zugänglichen Version des Zonierungssystems (ZÜRS public). In Sachsen-Anhalt erfolgte die Einführung des Informationssystems ZÜRS Public am 15. Juli 2014. In das System der Versicherungswirtschaft wurden / werden die Hochwasserrisikokarten eingepflegt. ZÜRS public - die öffentlich zugängliche Informationsplattform - zeigt Vermessungsdaten in Verbindung mit Daten zu Hochwasserrisiken und anderen Naturereignissen, so dass eine objektbezogene überschlägige Bewertung des Gefährdungspotentials für den Nutzer ermöglicht wird. 6.3.8 VERHALTENS - UND INFORMATIONSVORSORGE 6.3.8.1 Hochwasservorhersagezentrale Im Zeitraum 2014 bis 2016 wird die derzeitige HVZ durch ein Nachfolgersystem abgelöst. Neben neuen Erkenntnissen und erweiterten Aufgabenstellungen führten auch zwingende Gründe wie der Verschleiß von Hardware und Erneuerungsbedarf der Software zum Projekt der Konsolidierung der HVZ. Die Datenverarbeitung und Internetpräsentation sollen verbessert werden, um ein zuverlässig arbeitendes System zu schaffen. Da sich die Softwaremodule der HVZ allesamt im täglichen Meldedienst und im Hochwassermelde- und Vorhersagedienst bewährt haben, soll das vorhandene System technisch erneuert werden. Dazu wurden vier unterschiedliche Varianten mit und ohne örtlich getrenntem Notleitstand und Outsourcing von Dienstleistungen untersucht. Auch Untersuchungen zu Nachnutzungen anderer oder länderübergreifender Lösungen wurden angestellt. Letztendlich wurde einer Variante einer hochredundanten HVZ am LHW Standort Magdeburg mit Modifizierung der vorhandenen Softwaremodule aus technischen und finanziellen Gründen der Vorzug gegeben. Mit Einführung WISKI 7 und komplett geänderter Softwarearchitektur sollen durch die neuen Serviceprovider und Einführung spezieller Berechnungsagenten die Datenbearbeitungsprozesse vom Eingang der Daten bis hin zur Internetpräsentation wesentlich beschleunigt werden. In der ersten Ausbaustufe sollen vom Eingang der Daten bis zur Internetpräsentation maximal 30 Minuten vergehen. Nach der Rekonstruktion des Pegelfernmessnetzes und Einführung des Pushbetriebes zur Pegeldatenbeschaffung sollen dann 15- minütig aktuelle Pegeldaten im Internet verfügbar sein. Das Informationsmanagementsystem der HVZ muss bei etwa gleichbleibender Funktionalität neu entwickelt werden (Ausscheiden des Entwicklerkonsortiummitgliedes, Fa. Robotron Dresden). 144 Die Internetpräsentation der HVZ wird durch das moderne WISKI-Web-Public erneuert. Der Intranetauftritt wird komplett dynamisiert. Für mobile Internetnutzung wird das WISKI-Web-Mobile neu eingeführt. In Auswertung des Extremhochwassers 2013, das durch nie beobachtete Abflüsse und Wasserstände gekennzeichnet war, musste festgestellt werden, dass die Hochwasservorhersagemodelle auf solche Extremsituation nicht kalibriert sind und ihre Grenzen erreicht waren. Die Vorhersage der Wasserstände wurde zusätzlich durch die eingetretenen Deichbrüche wesentlich erschwert. Es ist daher zwingend notwendig, die Zuverlässigkeit der Hochwasservorhersagen zu verbessern. Diese Aufgabe kann für die Elbe nur gemeinsam mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) bewältigt werden, da das Modell seinerzeit von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entwickelt wurde. Im Rahmen der Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses der Sonderkonferenz der Umweltminister am 2. September 2013 hat der Elbe-Rat der FGG Elbe am 19. September 2013 das Land Sachsen-Anhalt gebeten, unter Beteiligung der BfG mit den betroffenen Elbeanliegerländern einen Projektvorschlag zur Verbesserung des Elbevorhersagemodells zu erarbeiten. Hierfür wurde unter Leitung des LHW eine länderübergreifende Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gegründet. Zur Überarbeitung des WAVOS-Vorhersagemodells des Bundes wurde eine Leistungsbeschreibung mit den Schwerpunkten: - Schwachstellenanalyse Machbarkeitsstudie Modellüberarbeitung mit allen Teilnehmern der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zur Hochwasservorhersage abgestimmt. Die Überarbeitung bezieht sich auf die gesamte deutsche Elbe die untere Saale, sowie die untere Havel. In diesem Zusammenhang wird auch das gesamte Vorhersagemodell für die Saale überarbeitet. Ziel ist die Verbesserung der Qualität der Vorhersagen. Die BfG hat ein entsprechendes Angebot zur Überarbeitung, Erweiterung und Aktualisierung von WAVOS unterbreitet und wurde zwischenzeitlich mit der Leistungserbringung beauftragt. Das Projekt wird voraussichtlich 2017 abgeschlossen sein. Im Vorhersagemodell für die ELBE (WAVOS) sind auch die Saale und die Untere Havelwasserstraße mit dem Pegel Havelberg enthalten. Für die übrigen hochwasserführenden Gewässer erfolgen Hochwasserinformationen, die jeweils über den Trend (steigend, fallend) Auskunft geben. 145 6.3.8.2 Pegel/ Fernmessnetz Das Feinkonzept und die Ausschreibungsunterlagen für das modernisierte Fernmessnetz berücksichtigt die notwendige gerätetechnische Redundanz an Hochwassermeldepegeln und sieht generell sich selbst meldende hochwasserrelevante Pegel (PushBetrieb) gegenüber dem derzeitigen Abrufsystem vor. Dadurch soll die quasi Onlinebereitstellung von Pegeldaten für die verbesserte Arbeit der HVZ und für die Öffentlichkeit realisiert werden. Messstelle 1 Empfangszentrale 1 HVZ 1 Messstelle 2 Server Sprachansage Messstelle 3 Intranet Internet Empfangszentrale 2 HVZ 2 . . . Messstelle 56 Abbildung 39: Allgemeiner Aufbau des Messnetzes Nach dem bisherigen Konzept werden 56 von 99 Oberflächenwasserpegeln technisch modernisiert und 23 Grundwassermessstellen mit Datensammlern und DFÜ-Technik ausgerüstet und in das Fernmessnetz integriert. 38 Oberflächengewässermessstellen verfügen über eine Kamera zur Aufnahme von Standbildern (Verkrautung- oder Eisüberwachung). 14 von diesen 38 Messstellen sind mit einer zweiten Kamera ausgestattet. Die Standbilder werden an eine Empfangszentrale für das Kameranetz gesendet. Die Daten werden durch die HVZ von den Servern der Empfangszentrale heruntergeladen und in die Systeme der HVZ eingepflegt. Es bestehen physisch drei Empfangszentralen, jeweils für die Messdaten der Oberflächengewässer, für die aufgenommenen Bilder der Oberflächengewässer und für die Messdaten der Grundwassermessstellen. Die Hochwassermeldepegel sind zur Erhöhung der Ausfallsicherheit redundant ausgelegt. 146 Abbildung 40: komplett redundante Messstelle Hierfür ist jede Messstelle neben dem primären System mit einem sekundären System auszustatten, welches unabhängig vom primären System die Funktion einer Messstelle sicherstellt. Das sekundäre System soll mindestens aus einem Datensammler mit einem eigenen Sensor für den Wasserstand und einer Kommunikationseinrichtung bestehen. Die Kommunikationseinrichtung muss einen zum primären System unterschiedlichen Übertragungsweg nutzen. Das primäre und sekundäre System soll mit einer unabhängigen Ersatzstromversorgung (Pufferakkumulator, Brennstoffzelle) ausgestattet sein. Die primären und sekundären Systeme sind galvanisch voneinander zu trennen. 6.3.9 GEFAHRENABWEHR UND KATASTROPHENSCHUTZ 6.3.9.1 Schulung Wasserwehren Die Schulung der Wasserwehren wurde zu Beginn im Rahmen des Fachfortbildungsprogramms des MLU, später durch den LHW, selbstständig organisiert und durchgeführt. Ziel dieser Fortbildungen war vornehmlich die Vermittlung von fachlichen Grundlagen an die neu gebildeten Wasserwehren. Als Dozenten wurden vornehmlich erfahrene und ortskundige Wasserbauingenieure der Flussbereiche des LHW eingesetzt. In diesem Konsens wurden insgesamt 51 Schulungsveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern durchgeführt. Parallel zu diesen Fortbildungsveranstaltungen wurden bisher und werden auch in Zukunft im Einzelfall Schulungsveranstaltungen und Übungen zwischen Kommunen, Feuer- und Wasserwehren, Landkreisen und dem LHW organisiert. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltungen liegt hier insbesondere bei der reibungslosen Zusammenarbeit der Beteiligten im Einsatzfall und wird von Ingenieuren des LHW, die in der Regel auch im Katastrophenfall die Verantwortung in der Region übernehmen, durchgeführt und fachlich begleitet. Die hohe Nachfrage nach Schulungsveranstaltungen der Gemeinden und die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013 zeigen, wie wichtig die fachkundige, regelmäßige und zentrale Fortbildung der Wasserwehren im Einsatzfall ist. Künftig ist vorgesehen, regelmäßig, flächendeckend zentrale Schulungen der Wasserwehren mit entsprechendem ortskundigen Fachpersonal an geeigneten zentralen Orten anzubieten und durchzuführen. Ziel der regelmäßigen Fortbildungen muss es sein, die Mitglieder der Wasserweh- 147 ren bzw. Feuerwehren im Einsatzfall als Einsatzkräfte mit entsprechendem Fachwissen und Ortskenntnissen und als fachliche Multiplikatoren einsetzen zu können. 6.3.9.2 Hochwasserschutzlager In Verantwortung des LHW werden in Sachsen-Anhalt zwei Hochwasserschutzlager an den Standorten Wangen und Gommern vorgehalten. Sie dienen der Aufnahme von Hochwasserschutzmaterialien für den operativen Einsatz sowie weiterem Material zur Bekämpfung von Extremlagen und Havarien. Vorgehalten werden hauptsächlich Verbrauchsmaterialien für den operativen Einsatz, Pumpkapazitäten, Stromaggregate, Beleuchtungsmittel, Hilfsmaterialien und Kleingeräte, die anhand einer festgelegten Sollausstattung gepflegt bzw. ersetzt werden. Diese Lager sind als Ergänzungslager zu betrachten und dienen ausschließlich dem eigenen Bedarf der Flussbereiche des LHW zur Bewältigung von Hochwasserlagen, zum Schutz und zur Verteidigung der landeseigenen Hochwasserschutzanlagen. Die Versorgung mit Materialien und Geräten für die Flussbereiche Sangerhausen, Merseburg und Halberstadt erfolgt aus dem Lager in Wangen. Das Lager Gommern beliefert die Flussbereiche Wittenberg, Schönebeck, Genthin und Osterburg. Der Zentrale Einsatzstab des LHW verfügt im Einsatzfall über die Zugriffsberechtigung und organisiert die Verteilung und Logistik für die Materialien und Geräte aus den Lagern. Seitens des LHW besteht ein jährlicher Mittelbedarf zur Bestandspflege und -ergänzung für die Hochwasserschutzlager Wangen und Gommern in Höhe von ca. 20.000 €. 6.4 KOMMUNALE MAßNAHMEN In Sachsen-Anhalt bestehen - ausgenommen der Mittel aus dem Aufbauhilfefonds für die Beseitigung der Schäden des Hochwassers im Juni 2013 - keine Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des kommunalen Hochwasserschutzes. Die Kreisbereisungen zur Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 verdeutlichten das in den vom Hochwasser geschädigten und gefährdeten Gebietskörperschaften bestehende Erfordernis der Anpassung von kommunalen Hochwasserschutzanlagen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis im Juni 2013 wird es als wichtig erachtet, flankierend zur Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes auch die Kommunen bei der Ertüchtigung ihrer Hochwasserschutzanlagen und bei der Ausstattung der Wasserwehren zu unterstützen. Dafür ist ein kommunales Hochwasserschutzprogramm aufgelegt. 148 Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans sind und nicht im Widerspruch zu Maßnahmen der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt stehen. Ziel ist es, 2016 mit der Förderung von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen zu beginnen. Es ist vorgesehen, ca. 20 Mio. € für die Unterstützung der Kommunen bei kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen einzuplanen. Die Finanzierung soll aus dem Operationellen Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (OP EFRE) erfolgen und ist in der Darstellung des Finanzbedarfs in Abschnitt 7 nicht enthalten. 149 7. FINANZBEDARF ZUR UMSETZUNG DER HWSK 2020 ZUSAMMENFASSUNG Für die weitere Abarbeitung der Ziele der HWRM-RL einschließlich notwendiger Grundlagenarbeit ergibt sich im Betrachtungszeitraum 2015-2020 folgender Finanzbedarf: Jahr Finanzbedarf HWRM-RL / Grundlagen 2015 2.600.000 € 2016 1.000.000 € 2017 800.000 € 2018 800.000 € 2019 800.000 € 2020 800.000 € Summe: 6.800.000 Tabelle 14: Finanzbedarf für Umsetzung HWRM-RL einschl. Grundlagen Für die Umsetzung der Fortschreibungsmaßnahmen HVZ/Fernmessnetz als wesentlichstes Vorhaben des LHW zur Verbesserung der Verhaltens- und Informationsvorsorge ergibt sich folgender Finanzbedarf: Jahr Mittelbedarf HVZ/ Fernmessnetz 2015 1.500.000 € 2016 2.330.000 € 2017 1.970.000 € 2018 1.000.000 € 2019 1.000.000 € 2020 1.000.000 € 8.800.000 € Summe: Tabelle 15: Mittelbedarf 2014-2020 für Fernmessnetz und HVZ 150 Für den Bau von Hochwasserrückhaltebecken und Absicherung eines notwendigen HWRückhaltes in HW-Entstehungsgebieten besteht folgender Finanzbedarf: Hochwasserrückhaltebecken Aktuelle Kostenansätze gesamt [Mio. €] Wippra 16.700.000 € Straßberg 21.000.000 € Meisdorf 11.500.000 € Querfurt 2.400.000 € 800.000 € Gonna (LHW) 1.600.000 € Laucha und Springbach (LHW) 54.000.000 € Summe: Tabelle 16: Mittelbedarf des TSB für HW-Rückhaltebecken Für die Umsetzung der Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes wie Deichsanierungen, Deichneubau, Hochwasserschutzwände, Deichlückenschlüsse, Schöpfwerksbau, Deichrückverlegungen, Flutungspoldern besteht ein Mittelbedarf in Höhe von 632.155.618 €. Davon entfallen ca. 55,26 Mio. € auf Deichrückverlegungen und 34,1 Mio € auf Flutungspolder. Flutungspolder und Deichrückverlegungen Axien-Mauken Flutungspolder Rösa Polder Zielitz Deichrückverlegungen Summe: Bedarf 2015 bis 2020 3.000.000 € 25.000.000 € 6.100.000 € 55.260.000 € 89.360.000 € Tabelle 17: Mittelbedarf für Flutungspolder und Deichrückverlegungen Eine Darstellung des v.g. Bedarfes verteilt auf einzelne Flussbereiche erfolgt hier nicht, da die Kostenansätze zum jetzigen Zeitpunkt auf Kostenschätzungen und Kostenberechnungen gemäß erreichter Leistungsphasen der HOAI beruhen. Diese unterliegen einer nur schwer abschätzbaren Dynamik. Die Ausweisung konkreter Kosten und Prioritäten erfolgt in den jährlich durch den LHW fortzuschreibenden detaillierten Maßnahmeplänen, i.d.R. für jeweils 3 Jahre voraus. Belastbare Kostendarstellungen können jeweils erst nach Vorliegen von Vorzugsvarianten und entsprechender Kostenberechnungen dann ggf. im Internetauftritt des LHW dargestellt werden. Schwerpunkte für die investiven HWS Maßnahmen bilden: Maßnahmen an der Elbe im FB Genthin, FB Osterburg, FB Schönebeck und FB Wittenberg Maßnahmen an der Mulde im FB Wittenberg 151 Maßnahmen an der Saale im FB Schönebeck und Merseburg Maßnahmen an der Weißen Elster im FB Merseburg. Anzumerken ist hier, dass der Bedarf von rd. 632,2 Mio. € einer Priorisierung zu unterziehen ist. Grundsätzlich ist die Zielstellung dieser HWSK eine Ertüchtigung der Deiche in der Form, dass sie durchweg standsicher sind. Der Sanierungsbedarf lässt sich in folgende Prioritäten unterteilen: 1. nicht standsichere Deiche bzw. Deichneubauabschnitte/Deichlücken 2. Deiche mit Freibord < 50 cm unter Ansatz bestehenden BHW oder anderer Defizite wie z. Bsp. fehlender Deichverteidigungsweg 3. Deiche mit Anpassungsbedarf bzgl. Neues BHW bzw. Sicherstellung eines Mindestfreibords nach DIN 19 712 Als ständige Aufgabe für TSB und LHW ist auch wassergesetzlich die Gewässer- und Anlagenunterhaltung formuliert und gefordert. Der dafür erforderliche Mitteleinsatz stellt sich unter Berücksichtigung des Zuwachses an Deichlängen, Deichflächen, Anzahl von Schöpfwerken, Anzahl Hochwasserrückhaltebecken in Hochwasserentstehungsgebieten usw. wie folgt dar: Maßnahme Deich-, Gewässer- und Anlagenunterhaltung Unterhaltung der Anlagen des TSB Hochwasserschutzlager Wangen und Gommern Summe je Jahr: Summe 2015 bis 2020: Kosten 9.000.000 € 2.500.000 € 20.000 € 11.520.000 € 69.120.000 € Tabelle 18: Jährliche Kosten und Gesamtkosten für Unterhaltung durch LHW und TSB Damit stellt sich der finanzielle Gesamtbedarf des Landes Sachsen-Anhalt zur Erreichung der anspruchsvollen Zielstellungen im Hochwasserschutz und dessen Niveauerhalt bis 2020 wie folgt dar: Aufgabe HWRM-RL / Grundlagen Hochwasservorhersage / Fernmessnetz Hochwasserrückhaltebecken Technischer Hochwasserschutz Unterhaltung LHW und TSB Summe 2014 bis 2020: Kosten 6.800.000 € 8.800.000 € 54.000.000 € 632.155.618 € 69.120.000 € 770.875.618 € Tabelle 19: Gesamtbedarf für die Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption 2015-2020 152 8. AUSBLICK In der vorliegenden überarbeiteten HWSK 2020 werden ambitionierte Ziele formuliert. Diese Ziele lassen sich nur gemeinsam und ressortübergreifend als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erreichen. Das Land Sachsen-Anhalt ist sowohl zuständig für die Umsetzung der HWRM-RL als auch für die praktische Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an den Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich deren Unterhaltung. Zur Koordinierung der Bewirtschaftung der Gewässer und für das Management von Hochwasserrisiken für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe und die Flussgebietseinheit Weser haben die Länder und der Bund die Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser gegründet. Die FGG Elbe und Weser nehmen - neben den Aufgaben zur Umsetzung der WRRL - die Aufgaben der national zuständigen Stellen für die Koordinierung und Abstimmung zur Umsetzung der HWRM-RL wahr. In diesem Rahmen werden die vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken, die Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementplänen koordiniert und mit den Vorgaben der WRRL abgestimmt. Sowohl die Hochwasserrisikomanagementpläne als auch die Bewirtschaftungspläne gemäß der WRRL sind Elemente der integrierten Bewirtschaftung der Einzugsgebiete. Die HWRM-RL schreibt die Prüfung und erforderlichenfalls die Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos bis 22. Dezember 2018, der Gefahren- und Risikokarten bis 22. Dezember 2019 sowie der Hochwasserrisikomanagementpläne bis 22. Dezember 2021 und danach alle 6 Jahre vor. Die HWSK 2020 beinhaltet bereits diese Prüfungs- und Aktualisierungszeiträume. Für die Umsetzung der HWRM-RL ist der Hochwasserrisikomanagementzyklus regelmäßig zu durchlaufen. Der Zyklus veranschaulicht die andauernde Abfolge von Hochwasserereignis, anschließender Schadensbeseitigung, gefolgt von Maßnahmen zur Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor Schäden. Die Vermeidung von Hochwasserschäden ist somit eine ständige Aufgabe. 153 Abbildung 41: Hochwasserrisikomanagementzyklus, Quelle: LAWA Empfehlungen zur Aufstellung von HWRM-Plänen (LAWA, 2013) Nach dem katastrophalen Hochwasser im Juni 2013 an der Elbe wurde insbesondere der Hochwasserrückhalt durch die Beschlüsse der Umweltminister als ein bedeutendes Element des Hochwasserrisikomanagements herausgestellt und im Nationalen Hochwasserschutzprogramm verankert. Sachsen-Anhalt hat ambitionierte Vorhaben bereits auf den Weg gebracht, weitere befinden sich in der Planung. Darüber hinaus wird in unserem Land gezielt nach zusätzlichen Standorten für weitere Rückhaltemaßnahmen gesucht. Gleichzeitig ist der technische Hochwasserschutz mit dem Deichbau ein ebenso zentrales Element der Hochwasserschutzstrategie des Landes. Allein durch die Vergrößerung der Retentionsfläche wird es nicht möglich sein, ausreichende Sicherheit vor den Gefahren von Hochwasserereignissen zu schaffen. Daher ist und bleibt die Sanierung der Deiche ein weiteres zentrales Element der Hochwasserschutzkonzeption. 154 Maßnahmen der Eigenvorsorge und Notfallplanungen sind wichtige Instrumente des Hochwasserrisikomanagements. Die Eigenvorsorge ist Aufgabe eines jeden Einzelnen. Privatleute sind ebenso gefordert wie Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und öffentliche Einrichtungen. Jeder Betroffene ist dazu verpflichtet, eigenverantwortlich und vorausschauend zu handeln (vgl. § 5 Abs. 2 WHG). Maßnahmen der Bauvorsorge, der Verhaltens- und Risikovorsorge sollten ergriffen werden, um für zukünftige Hochwasserereignisse gewappnet zu sein. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten sind hierfür eine gute Informationsgrundlage. Hochwasser ist ein Naturereignis und Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufs. Als solches ist Hochwasser nur begrenzt beherrschbar. Daher muss der Mensch die Art und Form der Nutzung des natürlichen Überschwemmungsraumes dem potentiellen Hochwasserrisiko anpassen, um Schäden an Leben und Gesundheit, landwirtschaftlicher Fläche, Gebäuden und weiteren Sachwerten grundsätzlich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser! 155 9. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS a. a. R. d. T. allgemein anerkannten Regeln der Technik AH Aufbauhilfe ALFF Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten BauGB Baugesetzbuch BHQ Bemessungshochwasserabfluss BHW Bemessungshochwasser (-stand) BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau DFÜ Datenfernübertragung DGM Digitales Geländemodell DIN freiwilliger Standard des Deutschen Institutes für Normung DirektZahlVerpflV Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung DLM Digitales Landschaftsmodell des Amtlichen Kartographischen Informationssystems DLS Deichlückenschluss DRV Deichrückverlegung DWD Deutscher Wetterdienst EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft EFAS europäisches Hochwasserfrühwarnsystem EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ELLA aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung, dem Förderprogramm INTERREG IIIB CADSES gefördertes Projekt „ELbeLAbe“ FFH Fauna-Flora-Habitat (Richtlinie 92/43/EWG) FGG Flussgebietsgemeinschaft (Elbe und Weser) 156 Topographisch- GAK Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GIS Geografisches Informationssystem HHQ höchster Abfluss der Beobachtungsreihe HHW höchster Wasserstand der Beobachtungsreihe HRB Hochwasserrückhaltebecken HQ Hochwasserabfluss [m³/s] HQ100 Hochwasserabfluss, der statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt (gilt sinngemäß auch für andere Jahresangaben) HVZ Hochwasservorhersagezentrale HW Hochwasserstand [cm] oder allgemein: Hochwasser HWM VO Verordnung über den Hochwassermeldedienst HWMO Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Hochwassermeldedienstes (Hochwassermeldeordnung) HWRM-RL Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HochwasserrisikomanagementRichtlinie) HWRMP Hochwasserrisikomanagementplan HWS Hochwasserschutz HWSK Hochwasserschutzkonzeption HWSK 2010 Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010 HWSK 2020 Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 HWSP Hochwasserschutzplan IKSE Internationale Kommission zum Schutze der Elbe IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change 157 IVU-Anlagen Anlagen gemäß Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung KatSG-LSA Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt LABEL ELLA (siehe oben) – Nachfolgeprojekt „LABe-ELbe“ LAU Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LEP Landesentwicklungsplan LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt LPIG Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt LVwA Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt MLU Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes SachsenAnhalt ROG Raumordnungsgesetz SGAK Sonderprogramm Hochwasser im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) SUP Strategische Umweltprüfung TSB Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt VLM Vorlandmanagement WAVOS Wasserstandvorhersagemodell Elbe WG LSA Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt WG LSA (a. F.) Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBL. LSA S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 69) WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) WMO Welt-Meteorologie-Organisation WRRL Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens 158 für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) WSA Wasser- und Schifffahrtsamt WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes WWF World Wide Fund for Nature (eine der größten internationalen Naturschutzorganisationen der Welt) ZÜRS Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen 159 10. LITERATURVERZEICHNIS BfG. 2006. Bericht 1542. Kolenz : Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), 2006. —. 2014. Bericht 1793. Koblenz : Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), 2014. Biosphärenreservat Mittlere Elbe. 1999. Entwicklungskonzept für die Muldeaue von Raguhn bis Mündung in die Elbe. 1999. DIN. DIN 19 712 . DWA. DWA-Merkblatt M 507 . ELLA. 2006. Projekt ELLA (ELbe – LAbe). 2006. IKSE. 2012. Abschlussbericht über die Erfüllung des „Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe“ im Zeitraum 2003 – 2011. Magdeburg : Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), 2012. —. 2003. Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe. Magdeburg : Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), 2003. —. 2005. Die Elbe und ihr Einzugsgebiet. Magdeburg : Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), 2005. Kainz, W. 2006. Böden in Sachsen-Anhalt. – Mitteilungen zu Geologie und Bergwesen in Sachsen-Anhalt, Band 11 (Bodenbericht 2006). 2006. S. 33-52. Kreienkamp et al. 2012. Durchf¨uhrung einer Untersuchung zu den Folgen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt-Teilbericht Klima und Extreme. s.l. : Climate and Environment Consulting GmbH im Auftrage des Ministeriums f¨ur Landwirtschaft und Umwelt unter fachlicher Begleitung des Landesamtes f¨ur Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 2012. Kropp et al. 2009. Klimawandel in Sachsen-Anhalt-Verletzlichkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels. Potsdam : PIK, 2009. LAWA. 2010. Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Dresden : Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), 2010. —. 2013. Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Tangermünde : Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), 2013. —. 2009. Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EUHWRM-RL (unveröffentlicht). Saarbrücken : Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), 2009. 160 Rommel, Jochen. 2004 / 2005. Quantifizierung der Geländehöhen-Veränderungen im Vorland der freifließenden deutschen Elbe. s.l. : Bundesanstalt für Wasserbau , 2004 / 2005. Schmidt W., Zimmerling B., Nitzsche O. und Krück St. 2001. Conservation tillage-A new strategy in flood control in Marsalek et al. (Hersg.): Advances in urban stormwater and agricultural runoff source control. In : Nato Science Series "Earth and Environmental Science 74, 287-293, Kluwer Academic Publishers Dordrecht, Boston, London, 2001. Wouters R. 2010. Talsperren in Sachsen-Anhalt-Wasser für Mitteldeutschland. Hrg. Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt : Mitteldeutscher Verlag, 2010. ISBN 978-3-89812-677-9. 161 11. ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos in SachsenAnhalt Anlage 2.1: Übersichtskarte Elbe (1) – potentielle Retentionsräume Anlage 2.2: Übersichtskarte Elbe (2) – potentielle Retentionsräume Anlage 2.3: Übersichtskarte Elbe (3) – potentielle Retentionsräume Anlage 3: Übersichtskarte Mulde – potentielle Retentionsräume Anlage 4: Übersichtskarte Saale – potentielle Retentionsräume Anlage 5: Übersichtskarte Weiße Elster – potentielle Retentionsräume 162
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