Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ

Rechnungsabschluss 2014
des Landes OÖ
LRH-100000-23/12-2015-MÜ
Auskünfte
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
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Herausgeber:
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
A-4020 Linz, Promenade 31
Redaktion:
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
Herausgegeben: Linz, im Juni 2015
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
INHALTSVERZEICHNIS
Kurzfassung............................................................................................................................ 1 Rechnungsabschluss 2014 ................................................................................................. 11 Präambel .......................................................................................................................... 11 Kassenabschluss ................................................................................................................. 11 Geldbestand per 31.12.2014 ............................................................................................ 11 Haushaltsrechnung .............................................................................................................. 13 Haushaltsergebnis ............................................................................................................ 13 Maastricht-Ergebnis .......................................................................................................... 15 Vollständigkeit der Haushaltsrechnung ............................................................................ 17 Internes Kontrollsystem auf Budgetvollzug erweitern ................................................. 18 Voranschlag und Nachtragsvoranschlag .......................................................................... 20 Überblick ..................................................................................................................... 20 Haushaltsrechtliche Bestimmungen im Voranschlag .................................................. 21 Darstellung der Kreditsperre im Nachtragsvoranschlag .............................................. 23 Abweichungsanalyse .................................................................................................. 24 Budgetumschichtungen und Erläuterung im RA ......................................................... 25 Einnahmen- und Ausgabenrückstände ............................................................................. 26 Abschreibung von Forderungen .................................................................................. 27 Haushaltsanalyse auf Basis der Rechnungsquerschnitte ................................................. 28 Überblick über Summen und Salden .......................................................................... 28 Laufende Gebarung mit Sparquote und Freier Finanzspitze ...................................... 30 Einnahmen- und Ausgabenarten im Jahresvergleich 2013/2014 ............................... 33 Nachweise ............................................................................................................................. 41 Personal............................................................................................................................ 41 Pensionen ......................................................................................................................... 44 Nachtragsbudgets für Personal und Pensionen .......................................................... 45 Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) ............................................................... 46 Rücklagen ......................................................................................................................... 48 Stand an Rücklagen .................................................................................................... 48 Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten........................................................ 49 Mittelübertragung aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen ............................................. 51 Schulden ........................................................................................................................... 52 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Finanzschulden im Landeshaushalt ............................................................................ 53 Erweiterte Schuldenbetrachtung ................................................................................. 54 Noch nicht fällige Verwaltungsschulden ...................................................................... 58 Gegebene Darlehen und noch nicht fällige Verwaltungsforderungen .............................. 59 Haftungen ......................................................................................................................... 61 Wertpapiere ...................................................................................................................... 63 Beteiligungen .................................................................................................................... 64 Verwahrgelder und Vorschüsse ........................................................................................ 65 Verwahrgelder ............................................................................................................. 65 Vorschüsse ................................................................................................................. 68 Summendifferenzen zu Verwahrgeldern und Vorschüssen ........................................ 69 Umsetzung von Empfehlungen aus der Prüfung des RA 2013 ........................................ 69 Gesicherte Mindereinnahmen in Nachtragsbudgets berücksichtigen ............................... 69 Maßnahmen zur Haushaltsentlastung im Sozialbereich ................................................... 70 Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen ............................. 72 Möglichkeiten eines Ankaufes des Landesdienstleistungszentrums ausloten.................. 73 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1: Entwicklung des Geldbestandes per 31.12.2014 ....................................... 12 Tabelle 2: Haushaltseinnahmen und -ausgaben mit Haushaltsergebnis .................... 13 Tabelle 3: Soll-Darlehensaufnahme und sonstige einmalige Einnahmen zum
Haushaltsausgleich ..................................................................................................... 13 Tabelle 4: Vorläufige Finanzierungssalden lt. Überleitungstabelle 2013 und 2014..... 16 Tabelle 5: Vergleich der Voranschlagssummen 2013 und 2014 ................................. 21 Tabelle 6: Vergleich Voranschlag mit Rechnungsabschluss 2014.............................. 24 Tabelle 7: Einnahmen- und Ausgabenrückstände 2013 und 2014 ............................. 26 Tabelle 8: Forderungsabschreibungen 2013 und 2014............................................... 27 Tabelle 9: Summen und Salden der Rechnungsquerschnitte 2011 bis 2014 ............. 28 Tabelle 10: Einnahmenentwicklung aus Bundesabgaben-Ertragsanteilen und
öffentlichen Transfers .................................................................................................. 34 Tabelle 11: Leistungen für Personal nach Bereichen.................................................. 41 Tabelle 12: Anzahl der Beschäftigten nach Bereichen................................................ 41 Tabelle 13: Personalleistungen nach Ausgabenarten - Veränderungen 2013/2014 ... 42 Tabelle 14: Leistungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge nach Bereichen .... 44 Tabelle 15: Anzahl der Pensionsempfängerinnen und -empfänger nach Bereichen .. 44 Tabelle 16: Nachtragsvoranschläge für Personal und Pensionen 2008 bis 2014 ....... 46 Tabelle 17: Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n) ....................................... 46 Tabelle 18: Stand an Rücklagen Soll und Ist per 31.12.2013 und 31.12.2014 ........... 48 Tabelle 19: Entwicklung nicht ausbezahlter Gemeinde-BZ 2010 bis 2014 ................. 51 Tabelle 20: Vergleich der Finanzverpflichtungen 2012 bis 2014................................. 55 Tabelle 21: Gesamtentwicklung der Finanzverpflichtungen seit 2011 ........................ 57 Tabelle 22: Entwicklung Maastricht-Schulden............................................................. 57 Tabelle 23: Noch nicht fällige Verwaltungsschulden ................................................... 58 Tabelle 24: Entwicklung der noch nicht fälligen Verwaltungsschulden ....................... 59 Tabelle 25: Haftungen ................................................................................................. 62 Tabelle 26: Wertpapiere .............................................................................................. 64 Tabelle 27: Beteiligungen ............................................................................................ 64 Tabelle 28: Verwahrgelder (voranschlagsunwirksame Gebarung) ............................. 65 Tabelle 29: Geldbestände aus Rückflüssen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen
.................................................................................................................................... 66 Tabelle 30: Offene Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBFA ....................................... 67 Tabelle 31: Vorschüsse (voranschlagsunwirksame Gebarung) .................................. 68 Abbildung 1: Haushaltsentwicklung 2008 bis 2014 ohne einmalige Einnahmen zum
Haushaltsausgleich ..................................................................................................... 15 Abbildung 2: Öffentliche Sparquote 2008 bis 2014 ..................................................... 31 Abbildung 3: Freie Finanzspitze im Zeitraum 2009 bis 2014 ...................................... 32 Abbildung 4: Entwicklung der Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten ........ 50 Abbildung 5: Entwicklung der gegebenen Darlehen und Forderungen ....................... 60 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR
A
Ausgliederung
Auslagerung von Aufgaben (Tätigkeiten)
der öffentlichen Hand auf Rechtsträger
des Privatrechts, wobei der ausgegliederte Rechtsträger im Eigentum der
ausgliedernden Körperschaft steht oder
zumindest von dieser beherrscht wird.
B
Barvorlage
Kurzfristiger Überbrückungskredit
BH, BHen
Bezirkshauptmannschaft(en)
BMF
Bundesministerium für Finanzen
BMBF
Bundesministerium für Bildung und
Frauen (früher: Unterricht, Kunst und
Kultur – siehe Bundesministeriengesetz-Novelle 2014)
BZ
Bedarfszuweisung(en) werden laut FAG
2008 von den ungekürzten Ertragsanteilen
der
Gemeinden
vorweg
abgezogen und den Ländern überwiesen; die Länder gewähren diese
Mittel an Gemeinden und Gemeindeverbände
D
DGB
Dienstgeberbeiträge
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E
Ertragsanteile (an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben)
Abgaben, die gemäß Finanzausgleichsgesetz zwischen Bund und Ländern
(Gemeinden) geteilt werden (Bundesabgaben-Ertragsanteile)
ESVG 2010
Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung aus 2010
F
FAG
Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008,
BGBl. I Nr. 103/2007 idgF)
FFG GmbH
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Finanzschulden
Im Wesentlichen Geldverbindlichkeiten,
die zur Verschaffung von Deckungsmitteln für den eigenen Haushalt aufgenommen werden oder außergewöhnliche
Finanzierungserleichterungen, bei denen die Zahlung um
mehr als zehn Jahre hinausgeschoben
wird.
FinD
Direktion Finanzen des Amtes der
Oö. Landesregierung
Freie Finanzspitze
Kenngröße
aus
dem
laufenden
Haushalt, die anzeigt, in welchem
Ausmaß laufende Einnahmen für
Investitionen und deren Folgelasten,
Investitionsförderungen,
Darlehensgewährungen
oder
Schuldenrückzahlungen bereit stehen.
F-VG
Finanzverfassungsgesetz (F-VG 1948,
BGBl. Nr. 45/1948 idgF)
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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G
gespag
Oö. Gesundheits- und Spitals-AG
Ggr.
Gebarungsgruppe
H
Haushalt
Ausgaben
und
Einnahmen,
die
Gegenstand der Veranschlagung sind
(voranschlagswirksame Gebarung) – im
Gegensatz zur durchlaufenden bzw.
voranschlagsunwirksamen Gebarung
Hgr.
Haushaltsgruppe
HO
Haushaltsordnung des Landes OÖ
gemäß Beschluss der Oö. Landesregierung vom 18.05.1998 idgF
HR
Haushaltsrechnung
I
IKD
Direktion Inneres und Kommunales des
Amtes der Oö. Landesregierung
Ist (-Zahlenwerte)
Kassenwirksame
Einnahmen
Ausgaben bzw. Geldbestände
oder
K
Kapitaltransfer(-zahlung)
Zahlungen für Investitionszwecke von/an
Gebietskörperschaften
oder
andere
Dritte
Kassenabschluss
Bestandteil des Rechnungsabschlusses,
der die Kassengebarung darstellt
KZ
Kennziffer
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L
Laho
OÖ Landesholding GmbH
LDZ
Landesdienstleistungszentrum
(Bahnhofplatz 1, 4021 Linz)
LIG
Landes-Immobilien GmbH
LRH
Oö. Landesrechnungshof
M
Maastricht-Ergebnis
Zielgröße für die Verpflichtungen gemäß
Europäischem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Diese volkswirtschaftliche
Größe wird auf gesamtstaatlicher Ebene
errechnet; die einzelnen Gebietskörperschaften leisten dazu einen
Stabilitätsbeitrag.
MTG
Musiktheater Linz GmbH
N
Nfg. & Co KG
Nachfolgegesellschaft
Noch nicht fällige Verwaltungsschulden
Verbindlichkeiten des Landes, deren
Rechtsgültigkeit und Höhe zwar feststehen, deren Fälligkeit am Ende des
Finanzjahres aber noch nicht eingetreten
ist
NVA
Nachtragsvoranschlag, -voranschläge
O
Oö. ChG
Landesgesetz
betreffend
Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen, LGBl. Nr. 41/2008 idgF
Oö. KAG
Oö. Krankenanstaltengesetz,
LGBl. Nr. 132/1997 idgF
Oö. LRHG 2013
Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013,
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LGBl. Nr. 62/2013
Oö. L-VG
Oö. Landes-Verfassungsgesetz 1991,
LGBl. Nr. 122/1991
ÖBFA
Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur Ges.m.b.H
Öffentliches Sparen
Überschuss bzw. Ergebnis aus der
Gegenüberstellung
der
laufenden
Einnahmen
und
Ausgaben
des
Rechnungsquerschnittes. Die Quote
öffentliches Sparen
(= öffentliche
Sparquote) drückt dieses laufende
Ergebnis im Verhältnis zu den laufenden
Ausgaben des Rechnungsquerschnittes
aus.
Österreichischer Stabilitätspakt
Vereinbarung zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden zur Verstärkung der
Stabilitätsorientierung ihrer Haushaltsführung
R
RA
Rechnungsabschluss, -abschlüsse
RL
Rücklage(n) sind Haushalts- und
Finanzreserven:
Ist-Rücklagen
sind
Geld- oder Wertpapierbestände; SollRücklagen oder buchmäßige Rücklagen
sind Beträge ohne kassenmäßige
Bedeckung; solche Beträge dienen in
späteren Jahren als Deckungsmittel im
Haushalt und sind erst bei Bedarf mit
liquiden Mitteln zu bedecken.
RQ
Rechnungsquerschnitt – ökonomische
Gliederung aller Einnahmen und Ausgaben in zwei Bereiche (laufende
Gebarung und Vermögensgebarung)
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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S
SAP
Rechnungswesen-Software des Landes
Sollstellung und Soll-Zahlenwerte
Sollstellung ist eine erfolgswirksame
Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben ohne kassenmäßigen Vollzug;
Sollwerte sind haushalts- und erfolgswirksame Größen bzw. stellen fällige
Forderungen oder Verbindlichkeiten dar
T
TA
Teilabschnitt(e) laut § 7 Abs. 2 VRV
TOG
Oö. Theater und Orchester GmbH
Transferzahlungen
Einnahmen und Ausgaben für Leistungen der öffentlichen Hand, aber auch
von Unternehmungen und Haushalten,
ohne unmittelbare Gegenleistung
U
UA
Unterabschnitt(e) laut § 7 Abs. 1 VRV
Ü-Mittel
Kurzform für Übertragungsmittel; das
sind vom Oö. Landtag bereitgestellte
nicht verbrauchte Ausgabenkredite, die
durch Rücklagenzuführung in das Folgejahr übertragen werden
V
VA
Voranschlag; er ist Auftrag und Ermächtigung des Landtags, die Wirtschaft des
Landes zu führen
Verwahrgelder
Nicht haushaltswirksame Einnahmen mit
Rückzahlungs- bzw. Weiterleitungsverpflichtung
Vorschüsse
Nicht haushaltswirksame Ausgaben mit
Rückforderungsanspruch
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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VRV
Voranschlagsund
Rechnungsabschlussverordnung, BGBl. Nr. 787/1996
idgF; mit dieser Verordnung werden die
Form und Gliederung der Voranschläge
und Rechnungsabschlüsse der Länder,
der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt.
VSt.
Voranschlagsstelle
VZÄ
Vollzeitäquivalent(e)
W
WAG-Genussrechte
Genussrechte der BeteiligungsWohnungsanlagen GmbH
WBF
Wohnbauförderung
WP
Wertpapier(e)
und
Allgemeiner Hinweis:
Sonstige Abkürzungen wurden grundsätzlich entsprechend der ÖNORM A 1080, Anhang B,
Ausgabe 2007, verwendet.
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Geprüfte Stelle(n):
Direktion Finanzen
Prüfungszeitraum:
24. Februar bis 8. Mai 2015
Rechtliche Grundlage:
Initiativprüfung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 2 Abs.1 Z. 1 des
Oö. LRHG 2013, LGBl. Nr. 62/2013
Prüfungsgegenstand und -ziel:
Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2014
- Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit
- Analyse der Haushalts- und Finanzsituation des Landes OÖ
- Voranschlag und Nachtragsvoranschlag, unterjährige Budgetumschichtungen und
Budgetsteuerung
- Stand der Umsetzung der vom Finanzausschuss am 26.6.2014 beschlossenen
Empfehlungen aus der vorjährigen Prüfung des Rechnungsabschlusses 2013
Prüfungsteam:
Martin Mühlbachler, MBA (Prüfungsleiter), Mag. Dr. Birgit Fuchshuber, Mag. Bernhard
Mairleitner, Daniela Ratzenböck, MA
Prüfungsergebnis:
Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde Vertreterinnen und Vertretern der Direktion
Finanzen und dem für Finanzen zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung in den
Schlussbesprechungen am 8. und 10. Juni 2015 zur Kenntnis gebracht.
Legende:
Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der
Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle
(Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht.
In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die
EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
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KURZFASSUNG
(1)
Rechnungsabschluss
2014
im
Wesentlichen
nach
den
haushaltsrechtlichen Vorschriften erstellt – vereinzelt Abweichungen
vom Fälligkeitsprinzip
Der Rechnungsabschluss (RA) für die Gebietskörperschaft Land umfasst
den Kassenabschluss, die Haushaltsrechnung (HR) und die
haushaltsrechtlich geforderten Nachweise. Der LRH stellte fest, dass die
Haushaltsrechnung 2014 korrekt und vollständig aus der Buchhaltung
abgeleitet wurde.
Einschränkungen ergaben sich unter anderem daraus, dass im RA 2014
fällige Ausgaben von ca. 37,8 Mio. Euro aus dem Sozialressort fehlen.
Weiters enthält die Haushaltsrechnung 2014 einmalige Einnahmen von
15 Mio. Euro aus einer Rücklagenauflösung per 31.12.2014 (Hypo
Hybridkapital), die erst zu Jahresbeginn 2015 fällig wurden. Bei den
gegebenen Darlehen kam es zu einer Vermengung von erfolgswirksamen
(Soll) und kassenwirksamen (Ist) Werten, was die Aussagekraft des
betreffenden Nachweises beeinträchtigt. Ansonsten ergab die Prüfung des
Kassenabschlusses, der Haushaltsrechnung und der wesentlichen
Nachweise keine weiteren Hinweise auf Mängel, die die finanzielle Lage
des Landes OÖ unrichtig darstellen würden. (Berichtspunkte 3, 5, 21
und 30)
(2)
Ergebnisse im Haushalt weiter verbessert
Zum Ausgleich der Haushaltsrechnung 2014 wurden buchmäßige
Darlehensaufnahmen von 55,6 Mio. Euro und sonstige einmalige
Einnahmen von 28,6 Mio. Euro benötigt. Der LRH stellte den einmaligen
Finanzbedarf zum Ausgleich der Haushaltsrechnung mit 84,2 Mio. Euro
fest. Dieser Mittelbedarf war um 9,3 Mio. Euro höher als im Budget
eingeplant. Dies vor allem deshalb, weil der Voranschlag (VA)
Bundesabgaben-Ertragsanteile vorsah, die um 60,2 Mio. Euro (inkl.
4,7 Mio. Euro Bedarfszuweisungen der Gemeinden) über den
tatsächlichen Einnahmen lagen.
Der eingeschlagene Weg zur Haushaltskonsolidierung wurde aber
fortgesetzt. Gegenüber dem RA 2013 verringerte sich der vergleichbare
Finanzbedarf zum Ausgleich der Haushaltsrechnung um mindestens
52,3 Mio. Euro. Erstmals ist dieser einmalige Finanzbedarf auch deutlich
geringer als in den Jahren vor der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Im Budgetvollzug 2014 hielt das Land die Vorgaben des Stabilitätspaktes
ein. Das jährliche Maastricht-Defizit wurde gegenüber dem Vorjahr um
54 Mio. Euro verringert. Der RA 2014 weist für die Gebietskörperschaft
Land einen negativen Stabilitätsbeitrag zum gesamtstaatlichen MaastrichtErgebnis von 72,5 Mio. Euro aus, der sich inklusive der außerbudgetären
Einrichtungen wie z.B. LIG und gespag auf 118,7 Mio. Euro erhöhte.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
1
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
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Der LRH weist aber darauf hin, dass die zulässigen Defizitgrenzen jährlich
geringer werden. 2016 ist ein Maastricht-Überschuss gefordert. Der
Haushalt soll dann grundsätzlich ohne Neuverschuldung ausgeglichen
und die Verschuldung reduziert werden. (Berichtspunkte 3, 4 und 16)
(3)
Künftig höhere Überschüsse aus der laufenden Gebarung nötig
In der laufenden Gebarung stiegen die Einnahmen stärker als die
Ausgaben. Dadurch erhöhte sich der laufende Überschuss im
Jahresvergleich 2013/2014 um 61,2 Mio. Euro auf 400,3 Mio. Euro. Vor
allem der Anstieg bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen von
86,9 Mio. Euro bzw. 3,4 Prozent trug dazu bei. Auch wäre der laufende
Überschuss höher ausgefallen, wenn das Land nicht hohe
Darlehensabschreibungen (85,4 Mio. Euro) vorgenommen hätte.
Die Ergebnisse und Kennzahlen aus der laufenden Gebarung zeigen eine
deutliche Verbesserung der Haushaltssituation. Allerdings sind die im
Jahr 2014 vor der Darlehensabschreibung erreichten Werte – ein
Überschuss von 485,7 Mio. Euro bzw. eine Sparquote von 11,4 Prozent
und eine Freie Finanzspitze von 297,7 Mio. Euro bzw. 7,0 Prozent – noch
zu niedrig, um bei etwa gleichbleibendem Investitionsniveau eine
Neuverschuldung auf Dauer zu vermeiden und bestehende Schulden
abzubauen. Auch im Jahr 2014 wurden im Kernhaushalt keine
Finanzschulden zurückbezahlt, mit Ausnahme der Tilgungen aus
Bedarfszuweisungen der Gemeinden.
Das Land soll die laufende Gebarung weiter entlasten. Ein möglichst
hoher Einnahmenüberhang ist erforderlich, um bestehende Schulden
abzubauen,
bereits
realisierte
Investitionen
mit
Eigenmitteln
auszufinanzieren und ein angemessenes Investitionsniveau mit
vertretbarer Neuverschuldung halten zu können. Seit Jahren weist daher
der LRH darauf hin, dass der laufende Überschuss deutlich erhöht werden
sollte. Auf Basis der im Jahr 2014 erreichten Werte würden um
mindestens 130 bis 150 Mio. Euro mehr frei verfügbare Mittel aus der
laufenden Gebarung erforderlich sein. Diese Beträge wären notwendig
gewesen, um den Haushaltsausgleich ohne Rücklagen und
Schuldaufnahmen zu bewerkstelligen, die bestehende Finanzschuld im
Kernhaushalt abzubauen und das Anwachsen der Finanzverpflichtungen
bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen zu vermeiden.
Um diesen notwendigen finanziellen Spielraum tatsächlich zu erreichen,
sind die jährlichen Ausgabensteigerungen möglichst gering zu halten, das
Einnahmenpotential
auszuschöpfen
und
die
Vorgaben
des
Stabilitätspaktes weiter einzuhalten. Entsprechende Reformen und das
Überdenken des bestehenden Leistungsangebotes insbesondere im
Förderbereich und in den ausgabendynamischen Bereichen sind
unverzichtbar. Die bisherigen Sparanstrengungen werden nicht
ausreichen, die gegenwärtig erkennbaren Herausforderungen der Zukunft,
wie z.B. Einnahmenausfälle aus Steuerreform und gedämpftem
Wirtschaftswachstum sowie die finanziellen Mehrerfordernisse bei
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Ärztegehältern, Pflegepersonal, Med-Uni usw. ohne weitere strukturelle
Reformen und Einsparungen aus eigener Kraft finanzieren zu können. Da
aus gegenwärtiger Sicht kurz- bis mittelfristig nur mit einem mäßigen
Einnahmenwachstum zu rechnen ist, können die Herausforderungen nur
durch Reformen, größtmögliche Sparsamkeit bei laufenden Ausgaben und
entsprechende Budgetdisziplin bewältigt werden. Dieser künftige
Budgetpfad sollte unter Berücksichtigung der konjunkturell absehbaren
Einnahmenentwicklung in der zu aktualisierenden Mittelfristplanung
verankert werden. (Berichtspunkte 4 und 15)
(4)
Internes Kontrollsystem auf Budgetvollzug erweitern
Im derzeitigen Buchhaltungssystem des Landes können fällige Ausgaben
grundsätzlich nur dann erfolgswirksam verbucht (Soll) und in die
Haushaltsrechnung
aufgenommen
werden,
wenn
sie
durch
entsprechende Ermächtigungen des Oö. Landtags im jährlichen VA bzw.
Budget des zuständigen Referenten bzw. Mittelbewirtschafters gedeckt
sind.
Nach
Art. 55 Abs. 5 L-VG 1991
bedürfen
alle
darüber
hinausgehenden Mehrausgaben der vorherigen Genehmigung durch den
Oö. Landtag in einem Nachtragsvoranschlag. Neben den budgetär nicht
gedeckten Ausgaben im Sozialressort wurden bereits in der
Vergangenheit auch in anderen Ressorts immer wieder größere Beträge,
die als fällige Ausgaben in die Haushaltsrechnung des jeweiligen
Finanzjahres aufzunehmen gewesen wären, auf künftige Budgets
verschoben. In Umsetzung einer LRH-Empfehlung wurde in den
Richtlinien zur Erstellung des RA festgelegt, dass fällige
Ausgabenverpflichtungen ohne budgetmäßige Bedeckung ab einer Million
Euro der Direktion Finanzen (FinD) zu melden sind. Dieser Verpflichtung
kommen die Mittelbewirtschafter bislang unzureichend nach.
Der LRH sieht einen Handlungsbedarf in der Überwachung des
Budgetvollzugs
zur
periodengerechten
und
vollständigen
Rechnungslegung. Dazu empfiehlt er, das in der Direktion Finanzen und
bei den Buchhaltungen der Bezirkshauptmannschaften installierte interne
Kontrollsystem in ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller
Mittelbewirtschafter auszudehnen. Durch geeignete Maßnahmen soll
sichergestellt werden, dass die Direktion Finanzen einen laufenden
Überblick über die Entwicklung im Budget des laufenden Jahres und über
die budgetären Erfordernisse in zukünftigen Finanzjahren durch
Verpflichtungen, die derzeit in rechtlich unterschiedlicher Qualität
eingegangen werden, erhält.
Nach der Landesverfassung und dem geltenden Haushaltsrecht dürfen
grundsätzlich keine Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden, die im
laufenden Budget keine Deckung finden. Sollten sie dennoch getätigt
werden, sind fällige Zahlungsverpflichtungen ohne budgetmäßige
Bedeckung spätestens am Jahresende von den Bewirtschaftern lückenlos
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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zu melden. Um die Vollständigkeit des RA weiter abzusichern, sollte daher
die Direktion Finanzen entsprechende Vollständigkeitserklärungen über
die im jeweiligen Finanzjahr abzubildenden Gebarungsfälle bzw.
Leermeldungen einfordern. Diese Erklärungen sind von der
verantwortlichen Leitung der bewirtschaftenden Stelle und vom jeweils
zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung zu unterfertigen.
(Berichtspunkt 6 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG I)
(5)
Haushaltsrechtliche Bestimmungen im Voranschlag überarbeiten
Dem jährlichen VA sind diverse haushaltsrechtliche Bestimmungen und
Ermächtigungen der Oö. Landesregierung für den Budgetvollzug
vorangestellt. Nach der Landesverfassung und nach Maßgabe dieser
Voranschlagsbestimmungen bildet der vom Oö. Landtag beschlossene
Voranschlag die Grundlage für die Gebarung des Landes. Im jährlichen
VA legt der Oö. Landtag fest, dass in der Haushaltsführung des Landes
die Haushaltsordnung (HO) der Oö. Landesregierung anzuwenden ist.
Der LRH begrüßt den klaren Auftrag zur verbindlichen Anwendung der
Haushaltsordnung sowie der diversen Ermächtigungen und Regelungen
im jährlichen VA. Nach Ansicht des LRH sollten aber diese Festlegungen
überarbeitet werden. Dazu gab er eine Reihe von Anregungen.
Beispielsweise kann aufgrund der derzeitigen Regelung mit wenigen
Ausnahmen der jeweils zuständige Referent in jedem Förderungsfall bis
zwei Millionen Euro entscheiden und das Land damit finanziell
verpflichten. Für jede tatsächliche Auszahlung über 25.000 Euro ist aber
ein eigener Beschluss der Oö. Landesregierung herbeizuführen.
In ein und demselben Förderungsfall wird daher die Oö. Landesregierung
mehrmals beschlussmäßig befasst, wenn derartige Förderungen in
mehreren Teilbeträgen oder durch unterschiedliche Referate ausbezahlt
werden. Ein Gesamtüberblick über einen solchen Förderungsfall ist
dadurch nur beim jeweiligen Referenten gegeben. Der LRH hält die
derzeitige
Regelung
für
verwaltungsaufwändig
und
einem
Gesamtüberblick nicht dienlich. Im Interesse des Bürokratieabbaus wäre
es zweckmäßiger, bereits bei der Genehmigung bzw. Förderzusage ab
einer neu zu definierenden Grenze einen gesamthaften Beschluss der
Oö. Landesregierung herbeizuführen und auf die Beschlüsse im Zuge der
Auszahlung zu verzichten. (Berichtspunkt 8 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG II)
(6)
Ausgabeneinsparungen aus Kreditsperren sind keine Einnahmen
Laut Darstellung im Nachtragsvoranschlag (NVA) 2014 sollten zusätzliche
Ausgaben von 40,3 Mio. Euro mit Einnahmen von 22,4 Mio. Euro aus der
Kreditsperre, 15,0 Mio. Euro Rücklagenauflösung (Hypo Hybridkapital)
und 2,9 Mio. Euro EU-Solidaritätsfonds bedeckt werden. Dabei stellen nur
die Einnahmen aus der Rücklagenauflösung und des EU-Solidaritätsfonds
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
4
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
tatsächliche Bedeckungsmittel dar. Bei einer Kreditsperre handelt es sich
um eine Kürzung von veranschlagten Ausgaben. Die Darstellung als
Einnahme ist fiktiv.
Für den LRH ist die Darstellung einer fiktiven Einnahme aus der Sperre
eines Haushaltskredites schwer nachvollziehbar und nicht geeignet,
zusätzliche Ausgaben eines Nachtragsvoranschlages zu bedecken.
Solange zusätzliche Ausgaben durch Budgetumschichtungen bzw.
Ausgabensperren im VA kompensiert werden können, sind sie mit den
Einnahmen des Voranschlages bedeckt. Aus Gründen der Transparenz
regt er an, Einsparungen aus Kreditsperren im Nachtragsvoranschlag als
das was sie sind, nämlich als Ausgabenkürzung, zu zeigen.
(Berichtspunkt 9 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG III)
(7)
Budgetumschichtungen transparenter machen
Das Haushaltssystem des Landes ermöglicht einen flexiblen Einsatz von
Budgetmitteln, insbesondere durch diverse Budgetumschichtungen, die
von der Oö. Landesregierung oder vom Landesfinanzreferenten
genehmigt und über die Direktion Finanzen gesteuert werden. Sämtliche
Budgetumschichtungen führen zu Abweichungen gegenüber dem VA, die
bei Überschreiten bestimmter Grenzen in den Erläuterungen zum RA zu
begründen sind.
Nach Ansicht des LRH sind die zahlreichen Budgetumschichtungen
derzeit nicht transparent; sie sind im RA nicht gesondert nachgewiesen.
Auch die derzeitigen Erläuterungen zum RA sind in ihrer inhaltlichen
Aussagekraft eher beschränkt. Die Budgetumschichtungen sollten daher
transparent im RA nachgewiesen werden. Nach Möglichkeit sollte dieser
Nachweis in die Erläuterungen zum RA integriert und die Begründungen
der
Voranschlagsabweichungen
darauf
abgestimmt
werden.
(Berichtspunkt 11 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV)
(8)
Buchmäßige Rücklagen sind rückläufig
Entgegen dem haushaltsrechtlich geforderten Fälligkeitsprinzip wurde
bereits im Jahr 2014 eine langjährig für Pensionen aus öffentlichrechtlichem Dienstverhältnis gewidmete Rücklage von 15 Mio. Euro (Hypo
Hybridkapital) aufgelöst. Da diese erst per 1.1.2015 fällig war, wäre diese
Einnahme im Finanzjahr 2015 darzustellen gewesen. Der LRH
bemängelte die nicht periodengerechte Rücklagenauflösung.
Die buchmäßige Rücklage aus der jährlichen Mittelübertragung wurde um
93,9 Mio. Euro auf 419,5 Mio. Euro reduziert. Dieser Rücklagenabbau
machte es möglich, nicht veranschlagte Ausgaben – insbesondere für
Wohnbauförderungsdarlehen sowie für Hochwasserschäden und -schutzbauten – ohne Haushaltsbelastung zu finanzieren.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
5
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Die Mittelübertragung aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen ist seit 2010
von 0,8 Mio. Euro auf 46,8 Mio. Euro im Jahr 2014 angewachsen. In
Relation zum Aufkommen an Bedarfszuweisungen 2014 (183,8 Mio. Euro)
waren 25,5 Prozent der eingegangenen Gelder nicht an die Gemeinden
und Gemeindeverbände ausbezahlt. Diese hohen Geldbestände, die in
der Rücklage zur Übertragung von Ausgabenkrediten nur buchmäßig
dargestellt sind, wirkten positiv auf die Liquiditätssituation, das IstErgebnis und das Maastricht-Ergebnis des Landes. Die aufgebaute
Mittelreserve sollte ehestens abgebaut werden, da die oö. Gemeinden
diese
benötigten
Bedarfszuweisungen
vielfach
vorfinanzieren.
(Berichtspunkt 23 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG V)
(9)
Finanzverpflichtungen weiter gestiegen
Obwohl die Finanzschulden im Kernhaushalt im Jahr 2014 auf
410 Mio. Euro
zurückgingen,
stiegen
die
schuldrechtlichen
Verpflichtungen des Landes an. Für den LRH sind schuldrechtliche
Verpflichtungen den Finanzschulden ähnlich, wenn deren Rückzahlung im
überwiegenden Ausmaß aus Steuereinnahmen erfolgen muss. Dies
betrifft vor allem ausgelagerte Schulden der vom Land zu finanzierenden
Beteiligungsunternehmen sowie Sonderfinanzierungen im Haushalt und in
den vom Land zu finanzierenden Gesellschaften. Sie sind großteils aus
der laufenden Gebarung der nächsten Jahre zu bedecken.
Die langfristigen Finanzverpflichtungen stiegen seit 2011 von
1.890,6 Mio. Euro auf 2.113,5 Mio. Euro. Im Jahresvergleich 2013/2014
betrug die Erhöhung 53,5 Mio. Euro. Während sich die Finanzschulden im
Kernhaushalt (-15 Mio. Euro) und die Sonderfinanzierungen in der gespag
(-26,8 Mio. Euro) verminderten, erhöhten sich die Verpflichtungen aus
ausgelagerten Schulden (+51,8 Mio. Euro) und Sonderfinanzierungen im
Haushalt (+43,5 Mio. Euro). Dabei steht fest, dass bei einem in den letzten
Jahren unveränderten Ausgabenniveau diese Finanzverpflichtungen etwa
doppelt so hoch wären, hätte das Land nicht wiederholt einmalige
Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen beschafft.
Die Finanzverpflichtungen bilden sich im RA des Landes in den
Finanzschulden und als ein Teil der noch nicht fälligen Verwaltungsschulden ab. Die gesamten noch nicht fälligen Verwaltungsschulden sind
allerdings noch wesentlich höher. Allein im Jahresvergleich 2013/2014
stiegen diese in Summe um 359,3 Mio. Euro, insbesondere durch
rechtsverbindliche Zuschussverpflichtungen im öffentlichen Nahverkehr,
Hochwasserschutz und Investitionsmaßnahmen im Rahmen des
Oö. Chancengleichheitsgesetzes. Zum 31.12.2014 betrugen die noch
nicht fälligen Verwaltungsschulden bereits 3.798,4 Mio. Euro. Seit dem
Jahr 2009 sind diese Belastungen künftiger Budgets um 1.176,6 Mio. Euro
bzw. knapp 45 Prozent gestiegen. Die Entwicklung dieser Vorbelastungen
sieht der LRH zunehmend kritisch. (Berichtspunkte 24 bis 29)
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
6
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
(10)
Juni 2015
Höhere Vorsorge für Zuschussverpflichtungen aus verkauften
Wohnbauförderungsdarlehen erforderlich
Um die Finanzverbindlichkeiten für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen
abzubauen, empfahl der LRH in seiner Prüfung des RA 2013, jährliche
Zuschüsse in ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das
betreffende Verwahrgeldkonto zu transferieren. Im VA 2015 wurde
erstmals ein Betrag von 200.000 Euro eingestellt. Dieser Zuschussbetrag
ist ein erster jedoch unzureichender Schritt, diese offenen Finanzverbindlichkeiten abzubauen. Sie betrugen Ende 2014 bereits
206,1 Mio. Euro und sind im Jahresvergleich 2013/2014 wieder um
19,5 Mio. Euro gestiegen.
Bei den verkauften Darlehen ist das Land vertraglich verpflichtet, die
ursprünglich vereinbarten Annuitäten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt
auszugleichen, auch wenn es vom Förderungsnehmer geringere
Zahlungen erhält. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus zahlen
immer mehr Förderungsnehmer aushaftende Darlehen vorzeitig zurück.
Dadurch entgehen dem Land die verkauften Zinszahlungen. Den
Einnahmenausfall kann es aus den gegenwärtig verfügbaren Rückflüssen
für verkaufte Darlehen (452 Mio. Euro per 31.12.2014) derzeit aufgrund
des geringen Marktzinsniveaus und der niedrigen Inflationsrate nicht
erwirtschaften. Von diesen Geldern profitiert zwar gegenwärtig die
Liquiditätssituation des Landes; in ca. zehn Jahren müssen jedoch
erhebliche Mittel eingesetzt werden, um die vertraglich vereinbarten
Ansprüche der Forderungskäufer abzudecken.
Der LRH sieht einen dringenden Handlungsbedarf, da die vorzeitigen
Rückzahlungen laufend steigen (allein 2014 rd. 80,6 Mio. Euro, bis April
2015 weitere 66 Mio. Euro). Mit Hilfe von Experten sollten alle
Möglichkeiten geprüft werden, um das Anwachsen des Zuschussbedarfes
möglichst gering zu halten. Damit nicht ständig finanzielle Lasten in die
Zukunft verlagert werden, müsste bereits laufend aus dem Haushalt
vorgesorgt werden. Um den bereits bestehenden Zuschussbedarf
(206,1 Mio. Euro) in Jahresraten abzubauen, wären jährlich
ca. 35 Mio. Euro aus dem Haushalt bereitzustellen. (Berichtspunkt 42)
(11)
Umsetzung der vorjährigen Empfehlungen
Von den vier Empfehlungen aus der vorjährigen Prüfung des RA wurde
die Empfehlung
 Möglichkeiten
eines Ankaufes des Landesdienstleistungszentrums
ausloten
vollständig umgesetzt.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
7
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Zur Umsetzung der Empfehlungen
 Gesicherte Mindereinnahmen in Nachtragsbudgets berücksichtigen,
 Maßnahmen zur Haushaltsentlastung im Sozialbereich und
 Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen
wurden erste Schritte gesetzt.
(12)
Folgende Empfehlungen richtete der LRH an die geprüfte(n)
Stelle(n):
a)
Das in der Direktion Finanzen und bei den Buchhaltungen der
Bezirkshauptmannschaften installierte interne Kontrollsystem sollte in
ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller Mittelbewirtschafter ausdehnt
werden. Insbesondere sollte die Direktion Finanzen entsprechende
Vollständigkeitserklärungen über die im jeweiligen Finanzjahr
abzubildenden Gebarungsfälle bzw. Leermeldungen einfordern. Diese
Erklärungen sind von der verantwortlichen Leitung der bewirtschaftenden
Stelle und vom jeweils zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung zu
unterfertigen. (Berichtspunkt 6; VERBESSERUNGSVORSCHLAG I)
b)
Die haushaltsrechtlichen Festlegungen im jährlichen Voranschlag sollten
überarbeitet
werden.
(Berichtspunkt 8;
VERBESSERUNGSVORSCHLAG II)
c)
Aus Gründen der Transparenz sollten Ausgabeneinsparungen aus
Kreditsperren im Nachtragsvoranschlag nicht als Einnahme sondern als
Ausgabenkürzung gezeigt werden. (Berichtspunkt 9; VERBESSERUNGSVORSCHLAG III)
d)
Die Budgetumschichtungen im Steuerungsbereich der Direktion Finanzen
sollten transparent im RA nachgewiesen werden. Nach Möglichkeit sollte
dieser Nachweis in die Erläuterungen zum RA integriert und die
Begründungen der Voranschlagsabweichungen darauf abgestimmt
werden. (Berichtspunkt 11; VERBESSERUNGSVORSCHLAG IV)
e)
Sobald eine aussagekräftige Prognose des Bundesministeriums für
Finanzen über das absehbare Aufkommen an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben vorliegt und damit die Auswirkungen auf die
Bundesabgaben-Ertragsanteile absehbar sind, sollten die diesbezüglichen
Annahmen im Budget 2015 und in der Mittelfristigen Budgetplanung
aktualisiert werden. Dabei sind diese Einnahmen nach dem
haushaltsrechtlich geforderten Vorsichtsprinzip so anzusetzen, dass sie
als Mindesteinnahmen möglichst erreichbar sind. (Berichtspunkt 16)
f)
Die voraussichtlichen Ausgaben für Personal und Pensionen sollten in
voller Höhe in den Voranschlag aufgenommen und Nachtragsbudgets in
diesen Bereichen möglichst vermieden werden. (Berichtspunkt 19)
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
8
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
g)
Die aufgebaute Mittelreserve aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen sollte
ehestens abgebaut werden. (Berichtspunkt 22; VERBESSERUNGSVORSCHLAG V)
h)
Um die Aussagekraft des Nachweises über die gegebenen Darlehen
(RA-Beilage 7a) zu erhöhen, sollten die Soll- und Ist-Werte im Nachweis
getrennt ausgewiesen werden. (Berichtspunkt 30)
i)
Um nicht ständig finanzielle Lasten in die Zukunft zu verlagern, sollte für
den Zuschussbedarf bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen aus
dem Haushalt vorgesorgt werden. (Berichtspunkt 42)
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
9
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
(13)
Im Sinne des § 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem
Finanzausschuss betreffend folgende Beanstandungen und
Verbesserungsvorschläge
eine
einmalige
Folgeprüfung
zu
beschließen:
I.
Das in der Direktion Finanzen und bei den Buchhaltungen der
Bezirkshauptmannschaften installierte interne Kontrollsystem sollte
in ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller Mittelbewirtschafter
ausdehnt werden. Insbesondere sollte die Direktion Finanzen
entsprechende Vollständigkeitserklärungen über die im jeweiligen
Finanzjahr abzubildenden Gebarungsfälle bzw. Leermeldungen
einfordern. Diese Erklärungen sind von der verantwortlichen Leitung
der bewirtschaftenden Stelle und vom jeweils zuständigen Mitglied
der Oö. Landesregierung zu unterfertigen. (Berichtspunkt 6;
Umsetzung kurz- bis mittelfristig)
II.
Die haushaltsrechtlichen Festlegungen im jährlichen Voranschlag
sollten überarbeitet werden. (Berichtspunkt 8; Umsetzung kurz- bis
mittelfristig)
III.
Aus Gründen der Transparenz sollten Ausgabeneinsparungen aus
Kreditsperren im Nachtragsvoranschlag nicht als Einnahme sondern
als Ausgabenkürzung gezeigt werden. (Berichtspunkt 9; Umsetzung
kurzfristig)
IV.
Die Budgetumschichtungen im Steuerungsbereich der Direktion
Finanzen sollten transparent im RA nachgewiesen werden. Nach
Möglichkeit sollte dieser Nachweis in die Erläuterungen zum RA
integriert und die Begründungen der Voranschlagsabweichungen
darauf
abgestimmt
werden.
(Berichtspunkt 11;
Umsetzung
kurzfristig)
V.
Die aufgebaute Mittelreserve aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen
sollte ehestens abgebaut werden. (Berichtspunkt 23; Umsetzung
kurzfristig)
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
RECHNUNGSABSCHLUSS 2014
Präambel
1.1.
Entsprechend der VRV und der HO des Landes umfasst der RA des
Landes OÖ für das Verwaltungsjahr 2014 den Kassenabschluss, die
Haushaltsrechnung und die vorgeschriebenen Nachweise. Der RA
gliedert sich in drei Bände und Erläuterungen zu größeren Abweichungen
gegenüber dem VA einschließlich NVA. Nach Kenntnisnahme durch den
Oö. Landtag ist der RA im Internet abrufbar.1
Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften hat der RA alle
wirtschaftlichen Sachverhalte des Landes abzubilden, ausgenommen jene
der rechtlich selbständigen Unternehmen. Diese sind nach eigenen
Vorschriften rechnungslegungs- und prüfungspflichtig.
Die Daten für den RA werden automationsunterstützt aus der seit 1999
mittels SAP geführten Buchhaltung abgeleitet. Bei diesem
Buchhaltungsprogramm handelt es sich um eine Standardsoftware; jeder
Geschäftsfall wird im SAP-Modul „Finanzmanagement“ doppisch im Soll
und Haben gebucht und die haushaltswirksamen Gebarungen zeitgleich
im kameralen Systemmodul „Haushaltsmanagement“ als Einnahme oder
Ausgabe erfasst.
Seit geraumer Zeit wird eine Haushaltsrechtsreform für Länder und
Gemeinden angestrebt. Diesbezüglich liegt bereits ein Entwurf einer
neuen VRV zur Begutachtung vor. Ziel ist, die Rechnungslegungsvorschriften für die öffentlichen Haushalte zu harmonisieren. Das
Haushalts- und Verrechnungswesen der Länder und Gemeinden soll in
Anlehnung an die Haushaltsrechtsreform des Bundes möglichst
einheitlich Richtung Finanz-, Ergebnis- und Vermögensrechnung (Bilanz)
weiter entwickelt werden. Nach Maßgabe einer neuen VRV wird die
Rechnungslegung des Landes OÖ an die neuen Anforderungen und
Maßstäbe auszurichten sein.
KASSENABSCHLUSS
Geldbestand per 31.12.2014
2.1.
1
Der Kassenabschluss per 31.12.2014 zeigt einen buchmäßigen
Geldbestand von 109,5 Mio. Euro, der sich aus Mitteln des Amtes der
Landesregierung (87,0 Mio. Euro), der 15 Bezirkshauptmannschaften
(4,9 Mio. Euro) und der 63 Nebenkassen (0,3 Mio. Euro) zusammensetzt.
www2.land-oberoesterreich.gv.at/varaweb/
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11
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Darüber hinaus beinhaltet der Geldbestand 2014 weitere Kassenbestände
von sonstigen Dienststellen (z.B. Gewässerbezirke, Bezirksbauämter) in
Höhe von 17,3 Mio. Euro, welche zum Abschlussstichtag 31.12.2014 in
der Kassenrechnung ausgewiesen wurden.
Der gesamte Geldbestand resultiert aus den Kassenbeständen
Jahresbeginn sowie den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus
Haushaltsgebarung und den Vorschüssen und Verwahrgeldern
voranschlagsunwirksamen Gebarung. Diese kassenwirksamen
Beträge stellen sich wie folgt dar:
zu
der
der
Ist-
Tabelle 1: Entwicklung des Geldbestandes per 31.12.2014
Bezeichnung
Anfänglicher Kassenbestand
Haushaltsgebarung
Einnahmen
Ausgaben
Vorschüsse und Verwahrgelder
Einnahmen
Ausgaben
Schließlicher Kassenbestand
in Mio. Euro
204,4
+5.481,6
-5.545,3
+24.315,9
-24.347,1
109,5
Quelle: LRH-eigene Darstellung aus Kassenabschluss 2014
Von den positiven Geldbeständen im Kassenbestand waren
115 Mio. Euro in Wertpapieren und Genussrechten kurz- bis mittelfristig
veranlagt. Weiters enthielt der Geldbestand einen kurzfristigen Kredit
(89 Mio. Euro Barvorlage), der den Kassenbestand um diesen Betrag auf
109,5 Mio. Euro verminderte. Dieser Kredit resultiert aus der
Umschichtung eines Teiles der Finanzschulden und ist im
Schuldennachweis ausgewiesen.
2.2.
Der
Geldbestand
laut
Kassenabschluss
stimmte
mit
den
Geldbestandsnachweisen per 31.12.2014 überein. Der Abgleich von
Salden der Geldbestandsnachweise mit den Kassen-, Bank- und
Sparguthabenbeständen ergab keine Differenzen. Auch die jährlich
geforderten Vollständigkeitserklärungen der Kassenverantwortlichen der
Landesbuchhaltung, der Bezirkshauptmannschaften, der Nebenkassen
und sonstigen Dienststellen lagen vor. Im Zuge der Prüfung ergaben sich
keine Hinweise, wonach der Kassenbestand von 109,5 Mio. Euro nicht
korrekt dargestellt worden wäre.
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12
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
HAUSHALTSRECHNUNG
Haushaltsergebnis
3.1.
Im RA 2014 weist die Haushaltsrechnung des Landes in Summe folgende
Einnahmen und Ausgaben aus, die im Soll erfolgswirksam und im Ist
kassenwirksam sind:
Tabelle 2: Haushaltseinnahmen und -ausgaben mit Haushaltsergebnis
Bezeichnung
Einnahmen
Ausgaben
Ergebnis
Soll
Ist
in Mio. Euro
5.492,4
-5.492,4
0,0
5.481,6
-5.545,3
-63,7
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Die erfolgswirksamen Ausgaben wurden durch buchmäßige Einnahmen
ausgeglichen wie z.B. Soll-Darlehensaufnahme und Rücklagen. Diese
einmaligen Einnahmen zum Haushaltsausgleich stellen sich im Vergleich
zum VA inkl. NVA wie folgt dar:
Tabelle 3: Soll-Darlehensaufnahme und sonstige einmalige Einnahmen zum
Haushaltsausgleich
Bezeichnung
VA inkl. NVA
RA 2014
2014
in Euro
Soll-Darlehensaufnahme
Abgang lt. VA
-59.835.000
Soll-Darlehensaufnahme aus VA-Vollzug
59.835.000
55.606.853,47
Summe Soll-Darlehensaufnahme
59.835.000
55.606.853,47
Sonstige einmalige Einnahmen
Rücklagenentnahme (Hypo Hybridkapital)
lt. NVA
Abfallstellung von übertragenen Mitteln
15.000.000
15.000.000,00
0
13.560.459,80
Summe sonstige einmalige Einnahmen
15.000.000
28.560.459,80
GESAMT
74.835.000
84.167.313,27
Quelle: LRH-eigene Darstellung
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13
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Der einmalige Finanzbedarf zum Haushaltsausgleich 2014 setzt sich
zusammen aus
 einer buchmäßigen Darlehensaufnahme von 55,6 Mio. Euro,
 einer
erfolgswirksamen RL-Entnahme von 15,0 Mio. Euro
31.12.2014, die erst am 1.1.2015 fällig wurde und
per
 buchmäßigen Einnahmen von 13,6 Mio. Euro durch eingesparte bzw.
zum Abfall gestellte Haushaltsmittel aus der Mittelübertragung des
Vorjahres.
3.2.
Der LRH stellte den einmaligen Finanzbedarf zum erfolgswirksamen
Ausgleich der Haushaltsrechnung mit 84,2 Mio. Euro fest. Dieser
Mittelbedarf war um 9,3 Mio. Euro höher als im VA inkl. NVA eingeplant.
Dies vor allem deshalb, weil die tatsächlichen Einnahmen aus den
Bundesabgaben-Ertragsanteilen
um
60,2 Mio. Euro2
unter
dem
budgetierten Niveau blieben. Diese hohen Mindereinnahmen wurden nicht
gänzlich durch Ausgabeneinsparungen und Mehreinnahmen in anderen
Bereichen kompensiert.
Im Vergleich zum RA 2013 wurde der einmalige Finanzbedarf zum
Haushaltsausgleich verringert und der eingeschlagene Weg zur
Haushaltskonsolidierung
fortgesetzt.
Berücksichtigt
man
vom
Finanzbedarf des Vorjahres (297,7 Mio. Euro3) die außerplanmäßige
Abschreibung von Lehrerkostenersätzen (42,7 Mio. Euro) und den
darlehensbedeckten Teil der für Hochwasserschäden und -schutzbauten
bereitgestellten Beträge (118,5 Mio. Euro), ergibt sich für 2013 ein
errechneter Vergleichswert von 136,5 Mio. Euro. Der einmalige
Finanzbedarf zum Ausgleich der Haushaltsrechnung 2014 war daher um
mindestens 52,3 Mio. Euro niedriger als 2013. Erstmals ist dieser
Finanzbedarf auch deutlich geringer als in den Jahren vor der Finanz- und
Wirtschaftskrise, dessen günstigster Wert sich 2008 mit 133,3 Mio. Euro
zeigte.
Zieht man von den Jahreseinnahmen jeweils die einmaligen Einnahmen
zum Haushaltsausgleich ab, ergibt die Haushaltsrechnung im Zeitraum
2008 bis 2014 folgende Entwicklung:
2
Inkl. 4,7 Mio. Euro Bedarfszuweisungen der Gemeinden
3
Ohne Bereinigung eines langjährig offenen Betriebsmittelvorschusses von 73,8 Mio. Euro.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
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Abbildung 1: Haushaltsentwicklung 2008 bis 2014 ohne einmalige Einnahmen zum
Haushaltsausgleich
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis der Haushaltsrechnungen 2008 bis 2014
Hinsichtlich des Ist-Ergebnisses in der Haushaltsrechnung stellt der LRH
fest, dass dieses seit Jahren negativ ist (2012: -30,5 Mio. Euro, 2013:
-112,1 Mio. Euro, 2014: -63,7 Mio. Euro). Ein ausgeglichenes Ist-Ergebnis
wäre nur durch eine Ist-Darlehensaufnahme darstellbar gewesen, die aber
aus Liquiditätsgründen nicht erforderlich war. Hohe Einnahmen aus
(vorzeitigen) Rückzahlungen bei den verkauften Wohnbaudarlehen in der
voranschlagsunwirksamen Gebarung machten es möglich, im Jahr 2014
gänzlich auf Ist-Darlehensaufnahmen zu verzichten (siehe Punkte 36
und 42).
Maastricht-Ergebnis
4.1.
Nach den Vorgaben des Stabilitätspaktes 2012 durfte das Land OÖ lt.
Angabe der FinD im Jahr 2014 einen negativen Maastricht-Saldo von
höchstens 157,1 Mio. Euro erreichen.
Der aus der Haushaltsrechnung 2014 abgeleitete Rechnungsquerschnitt
(RA-Beilage 14) weist einen negativen Stabilitätsbeitrag (Finanzierungssaldo) zum gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnis von minus
69,4 Mio. Euro aus. In der Überleitungstabelle gemäß Art. 15 Abs. 2 des
Stabilitätspaktes sind diesem Saldo gewisse Beträge vor allem von
ausgegliederten Einheiten hinzuzurechnen, die im Verantwortungsbereich
des Landes liegen und dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Dadurch
ergibt sich der vorläufige Finanzierungssaldo des Landes laut ESVG
2010, der sich wie folgt darstellt:
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
15
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Tabelle 4: Vorläufige Finanzierungssalden lt. Überleitungstabelle 2013 und 2014
Bezeichnung
Finanzierungssaldo lt. RQ
Positionen, die zusätzliche Ausgaben oder keine
Einnahmen lt. ESVG sind
Finanzierungssaldo lt. ESVG (Gebietskörperschaft)
Finanzierungssaldo lt. ESVG für LIG
außerbudgetäre Einheiten, soweit sie dem Sektor Staat
und dem Verantwortungsbereich der Gebietskörperschaft
Land zurechenbar sind
Veränderung des Schuldenstandes gespag
(+ Verringerung / - Erhöhung)
Finanzierungssaldo lt. ESVG - Land
2013
2014
in Mio. Euro
-136,0
-69,4
-1,3
-3,1
-137,3
2,5
-72,5
2,6
-39,7
-29,8
1,8
-19,0
-172,7
-118,7
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Die Beträge in der Überleitungstabelle, insbesondere die Finanzierungssalden der außerbudgetären Einheiten, beruhen auf vorläufigen Zahlen.
Das endgültige Defizit nach dem ESVG 2010 für das Land inklusive den
Fonds und den ausgegliederten Einheiten stellt die Statistik Austria auf
Basis einer gesonderten Datenerhebung fest. Das endgültige und geprüfte
Ergebnis für 2014 wird voraussichtlich ab September 2015 veröffentlicht.
4.2.
4
Im Budgetvollzug 2014 hielt das Land die Vorgaben des Stabilitätspaktes
ein – so wie in den Vorjahren wurde die erlaubte Defizitgrenze deutlich
unterschritten. Der LRH weist aber darauf hin, dass der Stabilitätspakt
2012 ein umfassendes System von strengen Fiskalregeln wie z.B.
zulässige Haushaltssalden, Ausgaben- und Schuldenbremse und
Rückführung der Verschuldung vorsieht. Diese Vorgaben zur
gesamtstaatlichen Haushaltskonsolidierung sind umzusetzen. Die
zulässigen Defizitgrenzen werden jährlich geringer. 2016 ist ein
Maastricht-Überschuss gefordert. Der Haushalt soll dann grundsätzlich
ohne Neuverschuldung ausgeglichen und die Verschuldung reduziert
werden. Aus gegenwärtiger Sicht ist dieser Budgetpfad nur zu erreichen,
wenn das Land weitere Reformen vor allem in den ausgabendynamischen
Bereichen4 setzt, den Haushalt ausgabenseitig entlastet und weniger
finanzielle Verpflichtungen in die Zukunft verlagert. Die bisherigen
Sparanstrengungen im Personalbereich und in diversen Reformprojekten
werden nicht ausreichen, die gegenwärtig erkennbaren Herausforderungen der Zukunft, wie z.B. Einnahmenausfälle aus Steuerreform
und gedämpftem Wirtschaftswachstum sowie die finanziellen
Mehrerfordernisse bei Ärztegehältern, Pflegepersonal, Med-Uni usw. ohne
weitere strukturelle Reformen und Einsparungen aus eigener Kraft
finanzieren zu können.
Zu den ausgabendynamischen Bereichen zählt der LRH insbesondere die vorschulische
Kinderbetreuung, Soziales und Gesundheit. Die mehrjährige Gebarungsentwicklung in diesen
Bereichen ist in den Anlagen 4 bis 6 dargestellt.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
16
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Vollständigkeit der Haushaltsrechnung
5.1.
Im direkten Zugriff auf die Buchhaltungsdaten des Landes tätigte der LRH
unter anderem verschiedene Summen- und Saldenabfragen im SAPBuchhaltungssystem, um festzustellen, ob die Haushaltsrechnung 2014
ordnungsgemäß und vollständig aus der Buchhaltung abgeleitet wurde.
Die systematische Abfrage nach Haushaltsgruppen führte im Ergebnis zu
den Summen aller haushaltswirksamen Einnahmen und Ausgaben im
Zusammensatz der Haushaltsrechnung (Band I des RA 2014). Auch die
Abfrage nach finanzwirtschaftlichen Kriterien (Gebarungsgruppen) zeigte
ein vollständiges Bild aller voranschlags- bzw. erfolgswirksam
verrechneten Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsrechnung.
Allerdings blieben im Sozialressort per 31.12.2014 fällige Ausgaben von
ca. 37,8 Mio. Euro offen, die budgetmäßig nicht gedeckt waren und daher
nicht verrechnet werden konnten.5 Sie wurden im RA 2014 nicht
abgebildet und auf künftige Budgets verschoben. In den letzten Jahren
blieben immer wieder derartige rechtsverbindliche Verpflichtungen offen,
ohne sie im RA als fällige Verpflichtung im Soll der Haushaltsrechnung
oder zumindest im Nachweis über die noch nicht fälligen
Verwaltungsschulden zu zeigen.
Entsprechend der finanzwirtschaftlichen Gliederung wurden alle Pflichtund Ermessensausgaben aus der Haushaltsrechnung der Jahre 2012 bis
2014 in der Anlage 1 dargestellt. Diese Anlage gliedert zudem die
Ausgaben des Jahres 2014 nach der zum Jahresende bestehenden
Referatsverteilung (Erster Präsident des Oö. Landtags und Mitglieder der
Oö. Landesregierung).
5.2.
5
Aus den Abfrageergebnissen schloss der LRH, dass die
Haushaltsrechnung 2014 korrekt und vollständig aus der Buchhaltung
abgeleitet wurde; alle im betreffenden Finanzjahr voranschlagswirksam
verrechneten
Einnahmen
und
Ausgaben
wurden
in
die
Haushaltsrechnung 2014 aufgenommen. Dies gilt nicht für jene Beträge,
die fällige Verpflichtungen des Landes darstellen, wofür entgegen den
Bestimmungen der Landesverfassung, der HO und des VA die
erforderliche Ermächtigung des Oö. Landtags nicht eingeholt wurde. Aus
budgetären Gründen wurde die Fälligkeit dieser Ausgabenverpflichtungen
auf das Folgejahr bzw. künftige Budgets verschoben. Dies wäre im Zuge
des RA 2014 durch Beschluss des Oö. Landtags formal zu bereinigen. Im
Außenverhältnis sollten soweit noch erforderlich die Fälligkeiten
angepasst werden. Für diese Verschiebung der Fälligkeit und
Vorbelastung künftiger Budgets ist nach Ansicht des LRH zumindest
Lt. Angabe der Abteilung Soziales verteilen sich diese ungedeckten Ausgaben auf folgende Bereiche
des Oö. ChG: Wohnen (22,5 Mio. Euro), Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität (13,0 Mio. Euro),
Mobile Betreuung und Hilfen (0,9 Mio. Euro) und Sonstiges (1,4 Mio. Euro).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
17
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
nachträglich eine beschlussmäßige Ermächtigung des Oö. Landtags
herbeizuführen. Solange derartige rechtsverbindliche Verpflichtungen im
RA des Landes gänzlich verschwiegen werden, ist dessen Aussagekraft
beschränkt.
Internes Kontrollsystem auf Budgetvollzug erweitern
6.1.
Im derzeitigen Buchhaltungssystem des Landes können fällige Ausgaben
grundsätzlich nur dann erfolgswirksam verbucht (Soll) und in die
Haushaltsrechnung
aufgenommen
werden,
wenn
sie
durch
entsprechende Ermächtigungen des Oö. Landtags im jährlichen VA bzw.
Budget des zuständigen Referenten bzw. Mittelbewirtschafters gedeckt
sind. Nach Art. 55 Abs. 5 L-VG 1991 bedürfen alle darüber hinausgehenden Mehrausgaben der vorherigen Genehmigung durch den
Oö. Landtag in einem NVA. Nur wenn solche Mehrausgaben vom
Oö. Landtag genehmigt werden, können sie als fällige Ausgaben im Soll
der Haushaltsrechnung abgebildet oder die Fälligkeit der Ausgabe
rechtsverbindlich auf künftige Budgets verlagert werden, was in den noch
nicht fälligen Verwaltungsschulden auszuweisen ist.
Bereits in der Vergangenheit wurden immer wieder größere Beträge, die
als fällige Ausgaben in die Haushaltsrechnung des jeweiligen
Finanzjahres aufzunehmen gewesen wären, auf künftige Budgets
verschoben. Deshalb wurde in Umsetzung einer LRH-Empfehlung aus der
Überprüfung des RA 2009 mit Schwerpunkt Budgetvollzug im
Verkehrsressort in den Richtlinien zur Erstellung des RA festgelegt, dass
fällige Ausgabenverpflichtungen ohne budgetmäßige Bedeckung ab einer
Million Euro der FinD zur Soll-Stellung in der Haushaltsrechnung zu
melden sind. Diese werden dann im Zuge des RA dem Oö. Landtag
gesondert vorgelegt.
Nach den bisherigen Erfahrungen meldeten die Bewirtschafter im Zuge
der Erstellung des RA im Regelfall keine offenen Zahlungsverpflichtungen.
Leermeldungen wurden bislang nicht eingefordert. Diese würden
bestätigen, dass tatsächlich keine fälligen Zahlungsverpflichtungen offen
blieben, die budgetmäßig nicht gedeckt und im RA des betreffenden
Jahres nicht abgebildet sind.
Neben diesen fälligen Zahlungsverpflichtungen aus verbindlichen
Rechtsgeschäften tätigen die Mittelbewirtschafter im Auftrag der
zuständigen Mitglieder der Oö. Landesregierung mitunter auch
mehrjährige Mittelzusagen gegenüber Dritten, vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung durch den Oö. Landtag in künftigen Budgets. Unter
bestimmten Voraussetzungen6 ist es haushaltsrechtlich zulässig, in
Förderungsverträgen eine über das laufende Jahr hinausgehende
6
Tatsächliche Mittelbereitstellung durch den Oö. Landtag in künftigen Budgets und klarer Hinweis im
Vertrag, dass kein klagbarer Anspruch gegenüber dem Land OÖ erwächst
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
18
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
finanzielle Leistung des Landes unverbindlich in Aussicht zu stellen. Diese
Förderpraxis wird häufig geübt. Solche rechtlich nicht bindenden
Mittelzusagen halten die Fachabteilungen bzw. Mittelbewirtschafter in
unterschiedlicher Form evident – ein landesweit vollständiger Überblick ist
derzeit nicht gegeben.
6.2.
Der LRH sieht einen Handlungsbedarf in der Überwachung des
Budgetvollzugs zur periodengerechten und vollständigen Rechnungslegung. Die periodengerechte Zuordnung der Gebarungsfälle richtet sich
derzeit nach dem Fälligkeitsprinzip bzw. Rechts- und Entstehungsgrund,
das ist im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht der
Zahlung. Das derzeit in Diskussion stehende neue Haushaltsrecht wird
darüber hinaus auch noch eine periodengerechte Abgrenzung aller
Aufwände und Erträge einfordern.
Im Interesse einer vollständigen und periodengerechten Rechnungslegung empfiehlt daher der LRH, die bisherige Budgetüberwachung und
-steuerung zu stärken. Dazu soll das in der FinD und bei den
Buchhaltungen der Bezirkshauptmannschaften installierte interne Kontrollsystem in ähnlicher Form auf den Budgetvollzug aller Mittelbewirtschafter
ausgedehnt werden. Durch geeignete Maßnahmen soll sichergestellt
werden, dass die FinD einen laufenden Überblick über die Entwicklung im
Budget des laufenden Jahres und über die budgetären Erfordernisse in
zukünftigen Finanzjahren durch Verpflichtungen erhält, die in rechtlich
unterschiedlicher Qualität eingegangen werden. Für einen ordnungsgemäßen Budgetvollzug und eine vollständige Darstellung der Gebarungsfälle im Rechnungsabschluss wird daher die Erweiterung des
Kontrollsystems angeregt, um insbesondere folgende Punkte
sicherzustellen:
 Alle im Außenverhältnis rechtlich bindenden Verpflichtungen und
Forderungen, die zu fälligen Ausgaben oder Einnahmen im jeweiligen
Finanzjahr führen, sollten die Bewirtschafter systematisch und
zeitgerecht erfassen. Sie sind vollständig und periodengerecht in die
Haushaltsrechnung
des
betreffenden
Jahres
aufzunehmen.
Entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben dürfen keine
Verpflichtungen
eingegangen
werden,
deren
Fälligkeit
im
Außenverhältnis gegeben ist, die budgetär aber nicht bedeckt werden
können. Die Bewirtschafter und zuständigen Referenten haben die
budgetären Grenzen einzuhalten und für etwaige Mehrerfordernisse
rechtzeitig die budgetäre Vorsorge bzw. Ermächtigung des
Oö. Landtags einzuholen. Die Einhaltung der haushaltsrechtlichen
Schranken ist von der Leitung der bewirtschaftenden Stelle zu
überwachen und sollte von der FinD verstärkt überprüft werden.
 Fällige Zahlungsverpflichtungen ohne budgetmäßige Bedeckung sind
nach geltendem Haushaltsrecht spätestens am Jahresende von den
Bewirtschaftern zu melden. Dieser Meldepflicht ist künftig lückenlos
nachzukommen. Daher sollte die FinD auch Leermeldungen einfordern.
Um die Vollständigkeit des RA weiter abzusichern, sollte sie auf Basis
der Daten aus der Landesbuchhaltung von allen Mittelbewirtschaftern
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
19
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
entsprechende Vollständigkeitserklärungen über die im jeweiligen
Finanzjahr
abzubildenden
Gebarungsfälle
einfordern.
Diese
Erklärungen sollen die Haushaltsrechnung und Bestandsgrößen der
Nachweise zum RA umfassen. Sie sind von der verantwortlichen
Leitung der bewirtschaftenden Stelle und vom jeweils zuständigen
Mitglied der Oö. Landesregierung zu unterfertigen.
 Rechtsverbindliche Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben, die das
Land über das laufende Verwaltungsjahr hinaus belasten, dürfen nach
Art. 55 Abs. 5 L-VG 1991 bzw. § 26 Abs. 8 HO grundsätzlich nur mit
Genehmigung des Oö. Landtags eingegangen werden. Dies gilt mit
wenigen Ausnahmen für den Abschluss sämtlicher Verträge, deren
Erfüllung die veranschlagten Ausgaben übersteigen würde. Es ist
Aufgabe der zuständigen Fachabteilung, diese Genehmigung
herbeizuführen. Dabei hat sie bereits im Vorfeld die Zustimmung der
FinD einzuholen. In Zukunft sollte verstärkt überwacht werden, dass die
FinD in diesem Genehmigungsvorgang vollständige Informationen und
Unterlagen über das (beabsichtigte) Eingehen von mehrjährigen
Verpflichtungen erhält.
 Zur Abschätzung künftiger Budgetbedarfe und für Steuerungszwecke
sollte landesintern auch ein vollständiger Überblick über jene offenen,
rechtlich nicht verpflichtenden Mittelzusagen geschaffen werden, die
aufgrund eines Beschlusses der Oö. Landesregierung oder durch
Verfügung
des
zuständigen
Referenten
vorbehaltlich
der
Mittelbereitstellung in künftigen Budgets getätigt werden.
Voranschlag und Nachtragsvoranschlag
Überblick
7.1.
Der Oö. Landtag beschloss am 6.12.2013 den VA 2014 und stellte am
2.12.2014 zusätzliche Budgetmittel in einem NVA bereit. Im Vergleich zum
Vorjahr veränderten sich die Budgetsummen und -salden wie folgt:
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
20
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Tabelle 5: Vergleich der Voranschlagssummen 2013 und 2014
Bezeichnung
Ausgaben - VA
Ausgaben - 1. NVA
Ausgaben - 2. NVA
Gesamtausgaben
Einnahmen - VA
Einnahmen - 1. NVA
Einnahmen - 2. NVA
Gesamteinnahmen
Abgang
2013
4.745,5
175,9
53,9
4.975,3
4.691,7
57,4
28,9
4.778,0
-197,2
2014
Veränderung
in Mio. Euro
4.863,0
40,3
0,0
4.903,3
4.803,1
40,3
0
4.843,5
-59,8
+117,5
-135,6
-53,9
-72,0
+111,4
-17,1
-28,9
+65,4
+137,4
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis des VA 2013 und 2014,
1. und 2. NVA 2013 sowie 1. NVA 2014
Im VA 2014 war ein negatives Ergebnis von 59,8 Mio. Euro vorgesehen,
welches durch Fremdmittelaufnahme gedeckt werden sollte.
Die zusätzlichen Ausgaben des NVA wurden mit Einnahmen in derselben
Höhe ausgeglichen.
Die Ausgaben laut VA 2014 (exkl. NVA) waren mit 4.863,0 Mio. Euro um
117,5 Mio. Euro höher als im VA 2013 (exkl. NVA). Die Mehrausgaben
betrafen vor allem die Hgr. 2 „Unterricht, Erziehung, Sport und
Wissenschaft“ (+33,5 Mio. Euro), die Hgr. 4 „Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung“ (+33,1 Mio. Euro), die Hgr. 9 „Finanzwirtschaft“
(+17,9 Mio. Euro) und die Hgr. 0 „Vertretungskörper und allgemeine
Verwaltung“ (+16,4 Mio. Euro). Die zusätzlichen Mittel im NVA 2014
waren hingegen um 189,5 Mio. Euro geringer als im Vorjahr.
7.2.
Im Interesse der Haushaltskonsolidierung ist es nach Ansicht des LRH
wichtig, zusätzliche Mittel in einem Nachtragsbudget möglichst niedrig zu
halten. Das im Jahr 2014 bereitgestellte Nachtragsbudget war zumindest
um 13,6 Mio. Euro (ohne NVA für Hochwasserschäden und -schutzbauten) geringer als 2013.
Haushaltsrechtliche Bestimmungen im Voranschlag
8.1.
Dem jährlichen Voranschlag sind jeweils der Bericht des
Finanzausschusses sowie diverse haushaltsrechtliche Bestimmungen und
Ermächtigungen der Oö. Landesregierung für den Budgetvollzug
vorangestellt. Nach der Landesverfassung und nach Maßgabe dieser
Voranschlagsbestimmungen im Artikel I bis V bildet der vom Oö. Landtag
beschlossene VA die Grundlage für die Gebarung des Landes. Im
Artikel V des jährlichen VA legt der Oö. Landtag fest, dass in der
Haushaltsführung
des
Landes
die
Haushaltsordnung
der
Oö. Landesregierung und das Postenverzeichnis des Landes
anzuwenden sind.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
21
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
8.2.
Juni 2015
Aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Budgethoheit des
Oö. Landtags ist es von besonderer Bedeutung, dass der Oö. Landtag
auch die maßgeblichen Regelungen für den Budgetvollzug verbindlich
festlegt. Der LRH begrüßt daher den klaren Auftrag zur verbindlichen
Anwendung der HO sowie der diversen Ermächtigungen und Regelungen
im Artikel I bis V des jährlichen VA. Nach Ansicht des LRH sollten aber
diese Festlegungen (Artikel I bis V) im jährlichen VA überarbeitet werden.
Dabei könnten haushaltsrechtliche Bestimmungen entfallen, die bereits in
der VRV oder in der HO enthalten sind. Voraussetzung dafür ist, dass die
HO weiterhin vom Oö. Landtag für verbindlich erklärt wird, was bis zum
Inkrafttreten eines neuen Haushaltsrechtes zweckmäßig ist. Auf Basis des
VA 2015 gibt der LRH für die empfohlene Überarbeitung der Artikel I bis V
folgende Anregungen:
 Der unterjährige Kreditrahmen von 800 Mio. Euro wurde in den letzten
Jahren nie in dieser Höhe benötigt und könnte verringert werden
(Art. I Z. 3).
 Die Pilotprojekte Flexiklausel nach Art. I Z. 5 gibt es seit über zehn
Jahren. Inzwischen haben diese Projekte ihren Pilotcharakter verloren
und brauchen eine Entscheidung über die weitere Vorgangsweise.
 Artikel II Z. 7 ermächtigt die Mitglieder der Oö. Landesregierung, in
ihrem Zuständigkeitsbereich über Förderungen bis zwei Millionen Euro
ohne Vorlage an die Oö. Landesregierung zu entscheiden. Erst ab einer
darüber hinausgehenden Fördersumme ist die vorherige Beschlussfassung durch die Landesregierung erforderlich. Weiters ermächtigt
Art. IV Z. 8 die Mitglieder der Oö. Landesregierung, über Förderungen
bis 25.000 Euro jährlich für ein und denselben Zweck ohne Vorlage an
die Oö. Landesregierung zu verfügen.
Derzeit wird daher mit wenigen Ausnahmen in jedem Förderungsfall bis
zwei Millionen Euro vom jeweils zuständigen Referenten entschieden
und für jede Auszahlung eines Förderbetrages von über 25.000 Euro
mittels Amtsvortrag ein eigener Beschluss der Oö. Landesregierung
herbeigeführt. In ein und demselben Förderungsfall wird daher die
Oö. Landesregierung mehrmals beschlussmäßig befasst, sobald derartige Förderungen in mehreren Teilbeträgen oder durch unterschiedliche Referate ausbezahlt werden.
Der LRH hält dies für verwaltungsaufwändig. Im Interesse des
Bürokratieabbaus wäre diese Vorgangsweise zu überdenken. Aus Sicht
des LRH wäre es zweckmäßiger, bereits bei der Genehmigung bzw.
Förderzusage ab einer neu zu definierenden Grenze einen Beschluss
der Oö. Landesregierung herbeizuführen und auf die Beschlüsse im
Zuge der Auszahlung zu verzichten. Derartige Beschlüsse für das
Zusagen oder in Aussicht stellen von Förderungen wären von den
zuständigen Referenten und Mittelbewirtschaftern evident zu halten, im
Rahmen der budgetären Möglichkeiten zu vollziehen und durch die
finanzielle Oberleitung und Aufsicht des Landes zu überwachen.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
22
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
 Nach
Art. III Z. 5 können budgetierte Verstärkungsmittel gegen
nachträgliche
Genehmigung
des
Oö. Landtags
auf
andere
Voranschlagsstellen für über- oder außerplanmäßige Ausgaben
umgeschichtet werden, was dem Sinn und Zweck von
Verstärkungsmitteln entspricht. Diese Möglichkeit wurde aber auch auf
Ausgaben ausgedehnt, die aus „verrechnungstechnischen Gründen“
haushaltsmäßig darzustellen sind, und zwar ohne Anrechnung auf den
Höchstbetrag. Diese zusätzliche Ermächtigung ohne Anrechnung, die
bisher
primär
zur
Mittelumschichtung
von
Pflichtin
Ermessensausgaben genutzt wurde, ist entbehrlich. Derartige
Mittelumschichtungen sollten im regulären Nachtragsbudget abgebildet
werden.
 Aufgrund der Ermächtigung in Art. IV Z. 2 können gegen nachträgliche
Genehmigung des Oö. Landtags bei erforderlichen Anpassungen an die
Notwendigkeiten des Geschäftsbetriebes formale Änderungen der
Bestimmungen in den Artikeln II bis IV zwischenzeitig vorgenommen
werden. Die Notwendigkeit und Tragweite dieser Bestimmungen sind
unklar und sollten hinterfragt werden.
Darstellung der Kreditsperre im Nachtragsvoranschlag
9.1.
Der NVA 2014 zeigt zusätzliche Ausgaben von 40,3 Mio. Euro mit
folgender Bedeckung:
 22,4 Mio. Euro Einnahmen aus der Kreditsperre
 15,0 Mio. Euro RL-Auflösung (Hypo Hybridkapital)
 2,9 Mio. Euro EU-Solidaritätsfonds
Nur die Einnahmen aus der RL-Auflösung und dem EU-Solidaritätsfonds
stellen tatsächliche Bedeckungsmittel dar. Bei einer Kreditsperre handelt
es sich ausschließlich um eine Kürzung von veranschlagten Ausgaben in
der Weise, dass über einen Teil eines Voranschlagsbetrages nicht verfügt
werden kann. Die Darstellung als Einnahme im NVA7 ist fiktiv. Sie wurde
in der Haushaltsrechnung auch nicht abgebildet. In der Folge musste die
Abweichung vom fiktiven Einnahmenbetrag des NVA in den Erläuterungen
zum RA begründet werden. Von den zusätzlichen 40,3 Mio. Euro des
NVA 2014 waren aufgrund der Beibehaltung eines Teiles der Kreditsperre
nur 17,9 Mio. Euro nicht mit den Einnahmen aus dem VA 2014 abgedeckt.
Sie waren im NVA neu zu finanzieren bzw. zu bedecken.
9.2.
7
Für den LRH ist die Darstellung einer fiktiven Einnahme aus der Sperre
eines Haushaltskredites nicht geeignet, zusätzliche Ausgaben eines NVA
zu bedecken. Solange zusätzliche Ausgaben durch Budgetumschichtungen bzw. Ausgabensperren im VA kompensiert werden können,
VSt. 2/900305/8299/001
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
23
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
sind sie mit den Einnahmen des Voranschlages bedeckt. Die bisherige
Darstellungsform hält der LRH für schwer nachvollziehbar. Aus Gründen
der Transparenz empfiehlt er, in einem NVA Ausgabeneinsparungen aus
Kreditsperren durch Kürzung des Voranschlagsbetrages (= Minusausgabe) zu zeigen.
Abweichungsanalyse
10.1. Der Vergleich des VA inkl. NVA mit dem RA (ohne Soll-Darlehensaufnahme und Ü-Mittel8) zeigte saldiert folgende Abweichungen:
Tabelle 6: Vergleich Voranschlag mit Rechnungsabschluss 2014
Bezeichnung
Gesamtausgaben
Gesamteinnahmen
Ergebnis
VA inkl.
NVA
4.903,3
4.843,5
-59,8
RA 20149
Abweichung
in Mio. Euro
5.072,8
4.923,4
-149,4
+169,6
+79,9
-89,6
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2014
Die Abweichungen bei den Ausgaben und Einnahmen verteilen sich auf
eine Vielzahl von Voranschlagsstellen. Sie werden im Bericht der
Landesbuchhaltung über die Haushalts- und Finanzlage sowie in den
Erläuterungen zum RA 2014 näher ausgeführt bzw. begründet.
Die Ergebnisabweichung zeigt, dass der budgetierte Abgang überschritten
worden wäre, wenn nicht übertragbare Mittel aus dem Vorjahr als
Bedeckung im RA 2014 herangezogen worden wären. Die Einnahmen
aus der Mittelübertragung waren im RA 2014 um 93,8 Mio. Euro höher als
die Ausgaben. Dadurch war es möglich, die Soll-Schuldaufnahme für die
Abgangsdeckung auf 55,6 Mio. Euro zu begrenzen bzw. den VA-Wert um
4,2 Mio. Euro zu unterschreiten.
10.2. In der Anlage 2 des Berichtes stellt der LRH die Abweichungen über einer
Million Euro auf Unterabschnittsebene mit einer kurzen Begründung dar.
Die wesentlichsten Abweichungen fasst er wie folgt zusammen:
 Mehreinnahmen
ergaben sich vorwiegend aus buchmäßigen
Darstellungen wie z.B. im Zusammenhang mit Darlehensabschreibungen (+85,4 Mio. Euro), Soll-Darlehensaufnahme zur
8
9
Ü-Mittel: 1/912008/2980/001 bzw. 2/912008/2980/001 und 2/912008/2980/002
Darlehensaufnahme: 2/982009/3500/000
RA-Zahlen ohne übertragene Mittel und ohne Soll-Darlehensaufnahme
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
24
–
Soll-
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Abgangsdeckung (+55,6 Mio. Euro) und Abfallstellung von übertragenen Mitteln (+13,6 Mio. Euro). Weiters trugen insbesondere
Zuschüsse des Bundes für den Pensionsaufwand der Landeslehrer
(+16,6 Mio. Euro), für Katastrophenschäden (+11,5 Mio. Euro) und für
Kindergärten (+11,1 Mio. Euro) dazu bei.
 Mindereinnahmen
waren vor allem auf die Ertragsanteile
(-55,5 Mio. Euro – ohne anteilige BZ der Gemeinden) und die
dargestellte, jedoch im RA in dieser Form nicht abgebildete Einnahme
aus der Kreditsperre (-22,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Weiters waren
die Beiträge der Gemeinden für Gemeinde- und Ordensspitäler
(-12,1 Mio. Euro) sowie jene des Bundes für Allgemeinbildende
Pflichtschulen (-11,6 Mio. Euro) geringer als budgetiert.
 Minderausgaben waren für die allgemeinbildenden Pflichtschulen
(-19,5 Mio. Euro), bei den Verstärkungsmitteln (-17,0 Mio. Euro)10, den
Bedarfszuweisungen (-16,3 Mio. Euro) und in der freien Wohlfahrt
(-10,9 Mio. Euro) zu verzeichnen.
 Mehrausgaben
fielen insbesondere für die Abschreibung der
Gemeindedarlehen
(+85,4 Mio. Euro),
die
Wohnbauförderung
(+60,2 Mio. Euro), die Eisenbahnen (+19,2 Mio. Euro) und Pensionen
der Landeslehrer (+17,0 Mio. Euro) an.
Die Mehrausgaben gegenüber dem VA inkl. NVA wurden durch
Kreditaufnahmen, übertragene Mittel aus Vorjahren, Mehreinnahmen oder
Ausgabeneinsparungen in anderen Bereichen (Budgetumschichtungen)
finanziell bedeckt.
Budgetumschichtungen und Erläuterung im RA
11.1. Das Haushaltssystem des Landes ermöglicht einen flexiblen Einsatz von
Budgetmitteln. In haushaltsrechtlichen Vorgaben und im jeweiligen VA ist
festgelegt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte VA-Beträge im
Budgetvollzug verstärkt bzw. verändert werden dürfen. Neben den
Budgetumschichtungen zwischen Voranschlagsstellen eines Deckungsringes des Bewirtschafters handelt es sich bei den größeren Budgetverzweigungen primär um Folgende:
 Finanzielle Ausgleiche nach Artikel III/5, III/6 und IV/1a der Bestim-
mungen im VA,
 Übertragung von Ausgabekrediten, deren Behebung und Verzweigung,
 Mehreinnahmen für Mehrausgaben.
10
Gemäß Art. III Z. 5 zum VA 2014 wurden diese Mittel durch finanziellen Ausgleich für über- und
außerplanmäßige Ausgaben bei anderen Voranschlagsstellen verwendet.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
25
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften und Ermächtigungen des
Oö. Landtags bedürfen diese Budgetumschichtungen der Genehmigung
der Oö. Landesregierung oder des Landesfinanzreferenten. Solche
genehmigte Mittelverzweigungen werden zentral durch die FinD bzw.
Landesbuchhaltung durchgeführt. Sie sind im RA derzeit nicht gesondert
nachgewiesen. Lediglich die Mittelverzweigung nach Art. III/5
(Verstärkungsmittel) ist im NVA ersichtlich.
Sämtliche Budgetumschichtungen führen zu Abweichungen gegenüber
dem VA, die bei Überschreiten bestimmter Grenzen von den
Bewirtschaftern je Voranschlagsstelle in den Erläuterungen zum RA zu
begründen sind.
11.2. Nach Ansicht des LRH sind die zahlreichen Budgetumschichtungen
derzeit nicht transparent. Im Gegensatz zu einzelnen anderen
Bundesländern werden sie im RA nicht gesondert nachgewiesen. Auch
die derzeitigen Erläuterungen zum RA sind in ihrer inhaltlichen
Aussagekraft eher beschränkt und auf Ebene einzelner Voranschlagsstellen sehr detailliert. Um die größeren Budgetumschichtungen im
Steuerungsbereich der FinD transparenter zu machen, empfiehlt der LRH,
diese Mittelverzweigungen im RA möglichst in verdichteter Form (z.B. auf
Ebene von Teilabschnitten, Haushaltsgruppen und Referaten) nachzuweisen. Dieser Nachweis sollte möglichst in die Erläuterungen zum RA
integriert und die Begründungen der Voranschlagsabweichungen darauf
abgestimmt werden.
Einnahmen- und Ausgabenrückstände
12.1. Die schließlichen Zahlungsrückstände betrugen per 31.12.2014 einnahmenseitig 995,3 Mio. Euro und ausgabenseitig 632,1 Mio. Euro. In der
folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Rückstände im Vergleich zum
Vorjahr ersichtlich:
Tabelle 7: Einnahmen- und Ausgabenrückstände 2013 und 2014
31.12.2013
Rückstandsart
31.12.2014
Veränderung
2013/2014
in Mio. Euro
in %
Einnahmenrückstände
984,5
995,3
+10,8
1,1
offene SOLL-Stellungen für
Darlehensaufnahmen zur Abgangsdeckung
806,7
862,3
+55,6
6,9
Restlicher Haushalt
177,7
132,9
-44,8
25,2
Ausgabenrückstände
685,0
632,1
-52,9
7,7
davon übertragene Mittel auf das Folgejahr,
IST-mäßig unbedeckte RL
513,4
419,5
-93,8
18,3
Restlicher Haushalt
171,7
212,6
+40,9
23,8
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
26
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
In Summe erhöhten sich die Einnahmenrückstände im Vergleich zum
Vorjahr um 10,8 Mio. Euro. Die Steigerung ist auf die Sollstellung einer
Darlehensaufnahme zur Abgangsdeckung im Jahr 2014 zurückzuführen.
Im restlichen Haushalt reduzierten sich die Einnahmenrückstände um
44,8 Mio. Euro auf 132,9 Mio. Euro. Ein im Vorjahr offener Kostenersatz
des Bundes für Pensionen der Landeslehrer (51,8 Mio. Euro) wurde 2014
gezahlt und reduzierte die Einnahmenrückstände wesentlich.
Die Ausgabenrückstände sanken im Jahresvergleich 2013/2014 in
Summe um 52,9 Mio. Euro auf 632,1 Mio. Euro. Davon entfielen
419,5 Mio. Euro (66,4 Prozent) auf die im Rücklagenwege übertragenen
Mittel, die 2014 um 93,8 Mio. Euro niedriger waren als im Vorjahr. Die
Rückstände im restlichen Haushalt erhöhten sich um 40,9 Mio. Euro und
waren insbesondere auf noch nicht ausbezahlte Wohnbauförderungsdarlehen (43,6 Mio. Euro)11 zurückzuführen.
12.2. Der LRH wertete den Rückgang der offenen Einnahmenrückstände
positiv. Die Analyse der Einnahmen- und Ausgabenrückstände führte zu
plausiblen Ergebnissen. Von einer vertieften Prüfung der Rückstände
wurde daher in der diesjährigen RA-Prüfung Abstand genommen.
Abschreibung von Forderungen
13.1. Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Entwicklung der Forderungsabschreibungen im Jahresvergleich 2013/2014:
Tabelle 8: Forderungsabschreibungen 2013 und 2014
Bereich
Berufsbildende Pflichtschulen
Sonstige betriebsähnliche Einrichtungen
Gemeindebeiträge für regionale
Verkehrskonzepte
Landesstraßen
Wohnbeihilfe
Lehrerkostenersätze/div.
Beitragsrückstände
Darlehensabschreibungen
GESAMT
2013
2014 Veränderung
in Tsd. Euro
55
48
-6
2
13
+11
0
261
+261
2
125
0
150
-2
+25
42.741
163
-42.579
80.005
122.930
85.402
86.037
+5.397
-36.893
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis der Haushaltsrechnung 2013 und 2014
Die Abschreibungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 36,9 Mio. Euro.
Der Rückgang ist auf die 2013 vorgenommene Abschreibung offener
Forderungen gegenüber dem Bund betreffend die Refundierung des
Personalaufwandes von Lehrerinnen und Lehrern (42,7 Mio. Euro)
11
Davon entfielen 40,8 Mio. Euro auf Investitionsdarlehen an gemeinnützige Bauvereinigungen
(VSt. 1/482406/2471/001)
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
27
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
zurückzuführen. So wie im Vorjahr wurden wieder offene Darlehen an
Gemeinden für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung
entsprechend dem Gemeindeentlastungspaket in maastricht-verträglichen
Schritten abgeschrieben. Die übrigen Forderungsabschreibungen lagen
im Einzelfall deutlich unter einer Million Euro.
13.2. Für den LRH waren die Forderungsabschreibungen nachvollziehbar.
Haushaltsanalyse auf Basis der Rechnungsquerschnitte
Überblick über Summen und Salden
14.1. Der Rechnungsquerschnitt (RA-Beilage 14) gliedert die Einnahmen und
Ausgaben des Landes nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprechend dem Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
(ESVG 2010). Nachstehende Tabelle zeigt die Summen und Salden der
Rechnungsquerschnitte 2011 bis 2014. Die aufsummierten Einnahmenund Ausgabenarten sind aus der Anlage 3 ersichtlich. Unter Punkt 16 des
Berichtes werden deren Veränderungen im Jahresvergleich 2013/2014
erläutert.
Tabelle 9: Summen und Salden der Rechnungsquerschnitte 2011 bis 2014
2011
2012
2013
2014
Bezeichnung
Veränderung
2013/2014
in Mio. Euro
Laufende Gebarung
Einnahmen
Ausgaben
Saldo 1: Ergebnis der laufenden
Gebarung
Vermögensgebarung
Einnahmen
Ausgaben
Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen
Saldo 1 und Saldo 2
Finanztransaktionen
Einnahmen
Ausgaben
Saldo 3: Ergebnis der
Finanztransaktionen
Saldo 4: Jahresüberschuss/
-fehlbetrag +/-
in %
4.334,4
4.125,7
4.436,9
4.138,9
4.628,3
4.289,2
4.744,4
4.344,1
+116,1
+54,9
2,5
1,3
208,7
298,1
339,1
400,3
+61,2
18,1
31,3
513,5
28,8
476,6
29,8
504,8
37,3
507,0
+7,5
+2,2
25,2
0,4
-482,2
-447,9
-475,0
-469,7
+5,3
1,1
-273,5
-149,8
-136,0
-69,4
+66,6
49,0
689,8
416,3
641,0
491,2
907,1
771,1
710,6
641,2
-196,4
-129,9
21,7
16,8
273,5
149,8
136,0
69,4
-66,6
49,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
28
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
14.2. Die Summen und Salden des jeweiligen RQ zeigen im Zeitablauf vor
allem Folgendes:
 Seit
2011 steigen in der laufenden Gebarung die jährlichen
Einnahmen stärker als die Ausgaben, was eine positive Entwicklung
darstellt. Von einem niedrigen Niveau ausgehend, erhöhte sich dadurch
der zum Investieren und zur Schuldenrückzahlung notwendige
Überschuss aus der laufenden Gebarung (Saldo 1). Trotz jährlich hoher
Abschreibungen von Darlehen an Gemeinden verbesserte sich im
Zeitraum 2011 bis 2014 das laufende Ergebnis von 208,7 Mio. Euro auf
400,3 Mio. Euro. Ohne solche Darlehensabschreibungen wäre der
laufende Überschuss 2014 um ca. 85,4 Mio. Euro höher ausgefallen. Im
Interesse der Haushaltskonsolidierung ist es unverzichtbar, den
laufenden Überschuss im Kernhaushalt weiter zu erhöhen.
 Die Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen umfasst die
Investitionstätigkeit des Landes ohne ausgegliederte Unternehmen. Sie
ist geprägt von niedrigen Einnahmen, geringen Direktinvestitionen im
Kernhaushalt und hohen Investitionsförderungen an Dritte (Kapitaltransfers an öffentliche und private Rechtsträger). Die geringe
Schwankungsbreite der jährlichen Ausgaben von 476,6 Mio. Euro bis
513,5 Mio. Euro lässt bei einer leicht fallenden Tendenz doch eine
gewisse Kontinuität bei Direktinvestitionen und Investitionsförderungen
erkennen.
Der negative Saldo der Vermögensgebarung (Saldo 2) ist ein Indiz für
die noch immer relativ hohen investiven Maßnahmen, insbesondere
Investitionsförderungen. Allerdings sollte ein negativer Saldo möglichst
aus der Eigenfinanzierungskraft des Landes – das ist im Wesentlichen
der Überschuss aus der laufenden Gebarung – abgedeckt werden.
Derzeit werden dazu aber (buchmäßige) Schuldaufnahmen benötigt.
 Die Finanztransaktionen als Teil der Vermögensgebarung betreffen
ausschließlich Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit
Beteiligungen, Rücklagen und Darlehen. Durch RL-Entnahmen
und/oder Darlehensaufnahmen sind in diesem Bereich seit Jahren die
Einnahmen höher als die Ausgaben. Der im Jahresvergleich 2013/2014
markante
Einnahmenrückgang
resultiert
aus
geringeren
Darlehensaufnahmen für den Haushaltsausgleich – die rückläufigen
Ausgaben zeigen sich primär bei der jährlichen RL-Zuführung zur
Mittelübertragung auf das Folgejahr.
 Das gemeinsame Ergebnis der laufenden Gebarung und der
Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (Saldo 1 und 2)
entspricht in etwa dem Maastricht-Ergebnis der Gebietskörperschaft
Land ohne außerbudgetäre Einheiten. Es wird jährlich durch
entsprechende Finanztransaktionen abgedeckt. Diese maastrichtneutralen Einnahmen beschaffte das Land hauptsächlich aus
Darlehensaufnahmen, Forderungsverkäufen oder Rücklagen.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
29
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
 Neben einem negativen Maastricht-Ergebnis sind auch die Ausgaben
für Finanztransaktionen (z.B. gewährte Darlehen oder RL-Zuführungen)
abzudecken. Deshalb ist der einmalige Finanzbedarf zum
Haushaltsausgleich (Punkt 3 des Berichtes) meist höher als das
jeweilige Maastricht-Defizit.
Laufende Gebarung mit Sparquote und Freier Finanzspitze
15.1. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise stagnierten in den Jahren 2009
und 2010 die Einnahmen des Landes – gleichzeitig wuchsen die
laufenden Ausgaben stark an. Seither stiegen die laufenden Einnahmen in
Summe um 657,8 Mio. Euro bzw. 16,1 Prozent und die Ausgaben um
328,8 Mio. Euro bzw. 8,2 Prozent.12 Im 4-jährigen Durchschnitt entspricht
dies pro Jahr etwa vier Prozent Mehreinnahmen und zwei Prozent
Mehrausgaben. Allerdings hat sich der jährliche Einnahmenzuwachs 2014
mit 2,5 Prozent deutlich abgeschwächt. Dennoch machten es die
konjunkturell begünstigte Entwicklung der Einnahmen und das
Einbremsen des jährlichen Ausgabenwachstums möglich, das Ergebnis
der laufenden Gebarung zu verbessern – während 2010 aus der
laufenden Gebarung nur mehr ein Überschuss von 71,3 Mio. Euro
verblieb, erwirtschaftete das Land 2014 ein positives Ergebnis von
400,3 Mio. Euro.
Öffentliche Sparquote
Der Überschuss aus der laufenden Gebarung (= öffentliches Sparen) lag
2002 noch bei über 20 Prozent der laufenden Ausgaben. In den
Folgejahren fiel dieser Wert tendenziell stark ab. Der bislang niedrigste
Wert von 1,8 Prozent war im Jahr 2010 zu verzeichnen. Inzwischen stieg
diese Quote wieder kontinuierlich an. Im Jahr 2014 erreichte sie
9,2 Prozent bzw. 11,4 Prozent ohne Abschreibung der Gemeindedarlehen, wie nachstehende Grafik zeigt:
12
Im Jahr 2010 beliefen sich die laufenden Einnahmen auf 4.086,6 Mio. Euro, die laufenden Ausgaben
auf 4.015,3 Mio. Euro. Somit ergab sich ein laufender Überschuss von 71,3 Mio. Euro.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
30
Rechnung
gsabschluss 20
014 des Landes OÖ
Juni 2015
Abbildung 2:
2 Öffentliche
e Sparquote 2008
2
bis 2014
Qu
uelle: LRH-eigen
ne Darstellung - Saldo 1 des RQ in Relation zuu den laufenden
n Ausgaben
Freie Finan
nzspitze
Aus dem la
aufenden Errgebnis erre
echnet sich die Freie F
Finanzspitze
e; das ist
j
jener
Betra
ag, der auss laufenden
n Einnahmen des jew
weiligen Ja
ahres für
Investitione
en, Investitio
onsförderun
ngen, Darle
ehensgewähhrungen, Sc
chuldenrückzahlungen oder Rücklagenb
bildungen erwirtschaft
e
tet wird. Ohne
O
die
zweckgebu
undenen Be
edarfszuwe
eisungsmitte
el der Gem
meinden un
nd nach
Abzug derr Zahlungssverpflichtun
ngen gege
enüber derr gespag (Trägerselbstbehalt) verbliebe
en aus den laufenden Überschüsssen der Jah
hre 2009
bis 2014 folgende Freiie Finanzsp
pitzen:
Vorbild d
durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 u
und dem NPO-L
Label für Mana
agement Excelllence
31
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Abbildung 3: Freie Finanzspitze im Zeitraum 2009 bis 2014
Quelle: LRH-eigene Darstellung - Werte errechnet aus Saldo 1 des RQ
15.2. Die Ergebnisse und Kennzahlen aus der laufenden Gebarung zeigen eine
deutliche Verbesserung der Haushaltssituation auf dem eingeschlagenen
Weg zur Konsolidierung des Landeshaushaltes. Allerdings sind die im
Jahr 2014 vor der Darlehensabschreibung erreichten Werte – eine
Sparquote von 11,4 Prozent und eine Freie Finanzspitze von
297,7 Mio. Euro bzw. 7,0 Prozent – noch zu niedrig, um bei etwa
gleichbleibendem Investitionsniveau eine Neuverschulung auf Dauer zu
vermeiden und bestehende Schulden abzubauen. Auch im Jahr 2014
wurden im Kernhaushalt, mit Ausnahme der Tilgungen aus Bedarfszuweisungen der Gemeinden, keine Finanzschulden zurückbezahlt.
Das Land soll die laufende Gebarung weiter entlasten. Ein möglichst
hoher Einnahmenüberhang aus der laufenden Gebarung ist erforderlich,
um bestehende Schulden abzubauen, bereits realisierte Investitionen mit
Eigenmitteln auszufinanzieren und ein angemessenes Investitionsniveau
mit vertretbarer Neuverschuldung halten zu können. Seit Jahren weist
daher der LRH in Anlehnung an Referenzwerte von Biwald/Wachter aus
empirischen Studien zu kommunalen Haushalten darauf hin, dass der
laufende Überschuss im Landeshaushalt (Sparquote) möglichst auf etwa
15 bis 20 Prozent und die Freie Finanzspitze auf über 10 Prozent erhöht
werden sollte. Auf Basis der im Jahr 2014 erreichten Werte würde dies um
mindestens 130 bis 150 Mio. Euro mehr frei verfügbare Mittel aus der
laufenden Gebarung erfordern. Diese Beträge wären 2014 auch
notwendig gewesen, um den Haushaltsausgleich ohne RL-Entnahmen
und Schuldaufnahmen zu bewerkstelligen, die bestehende Finanzschuld
im Kernhaushalt abzubauen und das Anwachsen der Finanzverpflichtungen bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen zu
vermeiden.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
32
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Um diesen notwendigen finanziellen Spielraum tatsächlich zu erreichen,
sind die jährlichen Ausgabensteigerungen möglichst gering zu halten, das
Einnahmenpotential
auszuschöpfen
und
die
Vorgaben
des
Stabilitätspaktes einzuhalten. Entsprechende Reformen und das
Überdenken des bestehenden Leistungsangebotes insbesondere im
Förderbereich und in den ausgabendynamischen Bereichen sind
unverzichtbar. Da aus gegenwärtiger Sicht kurz- bis mittelfristig nur mit
einem mäßigen Einnahmenwachstum zu rechnen ist, können die
gegenwärtigen Herausforderungen nur durch Reformen, größtmögliche
Sparsamkeit bei laufenden Ausgaben und entsprechende Budgetdisziplin
bewältigt
werden.
Dieser
künftige
Budgetpfad
sollte
unter
Berücksichtigung der konjunkturell absehbaren Einnahmenentwicklung in
der zu aktualisierenden Mittelfristplanung verankert werden.
Einnahmen- und Ausgabenarten im Jahresvergleich 2013/2014
16.1. Die Anlage 3 gibt die Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsrechnung in
der Systematik des Rechnungsquerschnittes für die Jahre 2012 bis 2014
und deren Veränderung im Jahresvergleich 2013/2014 wieder. Die
Veränderungen in den Vorjahren analysierte der LRH jeweils in den
früheren RA-Prüfungen.
16.2. Im Jahresvergleich 2013/2014 stellte der LRH folgende wesentliche
Veränderungen der laufenden Gebarung und der Vermögensgebarung
fest:
Laufende Gebarung – Einnahmen
 Die
landeseigenen Steuern (KZ 10) erhöhten sich 2014 auf
20,8 Mio. Euro. Die gegenüber dem Vorjahr erzielten Mehreinnahmen
von insgesamt 1,5 Mio. Euro verteilen sich auf nahezu alle Steuer- und
Abgabenarten des Landes; der größte Zuwachs zeigt sich bei der
Glücksspielautomatenabgabe (+0,5 Mio. Euro). Trotz gestiegener
Einnahmen ist das Aufkommen an landeseigenen Steuern in OÖ im
Bundesländervergleich weiterhin sehr niedrig.
 Die Ertragsanteile (KZ 11) und die laufenden Transferzahlungen von
öffentlichen Rechtsträgern (KZ 14) sind die Haupteinnahmen des
Landes. Zusammen erreichten sie 2013 eine Höhe von
4.236,4 Mio. Euro und 2014 von 4.343,5 Mio. Euro bzw. jeweils
91,5 Prozent der laufenden Jahreseinnahmen. Im Zeitraum 2008 bis
2014 stiegen diese beiden Einnahmenarten um 621,7 Mio. Euro; das
entspricht im Durchschnitt einer nominellen Steigerungsrate von jährlich
2,8 Prozent. Die Entwicklung ist im Detail aus folgender Tabelle
ersichtlich:
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
33
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Tabelle 10: Einnahmenentwicklung aus Bundesabgaben-Ertragsanteilen und öffentlichen Transfers
RA
Ertragsanteile
Veränderung
Lfd. Transfers
v. öffentlichen Veränderung
Rechtsträgern
in Mio. Euro
in %
1.904,3
-----
Summe
Veränderung
2008
in Mio. Euro
1.817,5
---
in %
---
2009
2.179,4
+361,9
19,9
1.462,9
-441,4
23,2
3.642,3
-79,5
2,1
2010
2.165,1
-14,3
0,7
1.524,1
+61,2
4,2
3.689,2
+46,9
1,3
2011
2.365,9
+200,8
9,3
1.571,2
+47,1
3,1
3.937,1
+247,9
6,7
2012
2.436,5
+70,6
3,0
1.618,7
+47,5
3,0
4.055,2
+118,1
3,0
2013
2.549,8
+113,3
4,7
1.686,6
+67,9
4,2
4.236,4
+181,2
4,5
2014
2.636,7
+86,9
3,4
4.343,5
+107,1
2,5
VA
Ertragsanteile
1.706,9
+20,3
1,2
Lfd. Transfers
Abweichung
v. öffentlichen
VA/RA
Rechtsträgern
in Mio. Euro
in %
1.684,7
+1,9
0,1
Summe
Abweichung
VA/RA
Abweichung
VA/RA
in %
0,5
in Mio. Euro
3.721,8
---
in Mio. Euro
4.247,1
-10,7
in %
---
2013
in Mio. Euro
2.562,4
-12,6
in %
0,3
2014
2.696,9
-60,2
2,2
1.656,3
+50,6
3,1
4.353,2
-9,7
0,2
2015
2.722,2
---
---
1.745,2
---
---
4.467,5
---
---
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Allein die Ertragsanteile stiegen im Jahresvergleich 2013/2014 um
86,9 Mio. Euro bzw. 3,4 Prozent. Dennoch wurde der Zielwert des
Voranschlages um 60,2 Mio. Euro bzw. 2,2 Prozent unterschritten:
55,5 Mio. Euro bei den Ertragsanteilen des Landes und 4,7 Mio. Euro
bei den Bedarfszuweisungen der Gemeinden, die in der Summe der
Ertragsanteile (KZ 11) enthalten sind.
Der jährliche Zuwachs bei den Ertragsanteilen aus den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben hat sich aufgrund des geringen
Wirtschaftswachstums 2014 vermindert. Nach Einschätzung des WIFO
werden auch mittelfristig Konsum und Investitionen verhalten wachsen,
die Arbeitslosigkeit auf hohem Niveau weiter steigen. Eine nachhaltige
Besserung der konjunkturellen Lage kann daher das Land kurzfristig
nicht erwarten.
Aus gegenwärtiger Sicht werden die im VA 2015 und in der
Mehrjahresplanung angenommenen Einnahmen aus Ertragsanteilen
nicht zu erreichen sein. Im Vergleich zu einer vom BMF bereits im
September 2014 nach unten revidierten Prognose liegen die Planwerte
für die Ertragsanteile (ohne BZ) im VA 2015 um 10 Mio. Euro und in der
Mehrjahresplanung um jährlich mindestens 16,5 Mio. Euro über den
Prognosewerten des BMF. Die beabsichtige Steuerreform lässt ab 2016
weitere Rückgänge bei den Einnahmen aus den BundesabgabenErtragsanteilen erwarten. Aus Sicht des LRH erschwert die ungünstige
Einnahmenentwicklung
die
gebotene
Haushaltskonsolidierung.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
34
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Ohne entsprechend hohe zusätzliche Ausgabeneinsparungen wird
2016 ein Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung nicht möglich sein,
zumal der Haushalt in den verschiedensten Bereichen mit zusätzlichen
Finanzierungserfordernissen
konfrontiert
ist.
Sobald
eine
aussagekräftige Prognose des BMF über das absehbare Aufkommen
an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vorliegt und damit die
Auswirkungen auf die Bundesabgaben-Ertragsanteile absehbar sind,
sollte das Land OÖ die diesbezüglichen Annahmen im Budget 2015
und in der Mittelfristigen Budgetplanung aktualisieren. Dabei sind die
Einnahmen
aus
Bundesabgaben-Ertragsanteilen
nach
dem
haushaltsrechtlich geforderten Vorsichtsprinzip so anzusetzen, dass sie
als Mindesteinnahmen möglichst erreichbar sind.
Während das jährliche Ausmaß der Ertragsanteile maßgeblich von der
konjunkturellen Lage und vom vorherrschenden Steuersystem bestimmt
wird, richtet sich jenes der Transfereinnahmen vielfach nach der
tatsächlichen Kostenentwicklung in den unterschiedlichsten Bereichen
wie z.B. Krankenanstalten und Pflichtschullehrer. Lediglich die
Transfereinnahmen aus der Landesumlage (2014: 103,0 Mio. Euro)
resultieren aus der Finanzkraftentwicklung der Gemeinden, die
maßgeblich auch konjunkturabhängig ist. In Summe sind die
Transfereinnahmen 2014 nur moderat (+1,2 Prozent) gestiegen. Dies
deshalb, weil der jährliche Bundeszuschuss für Katastrophenschäden
um 27,3 Mio. Euro zurückging, während andere Bundeszuschüsse wie
z.B. für Personalkosten und Pensionen der Landeslehrer
(+27,1 Mio. Euro), Pflegefonds (+5,8 Mio. Euro) und Flüchtlingshilfe
(+3,5 Mio. Euro) anstiegen. Auch bei einzelnen Beiträgen der
Gemeinden wie z.B. der Landesumlage (+6,1 Mio. Euro) gab es
Zuwächse. Die jährlich hohen Transfers der Gemeinden zur
Finanzierung der Krankenanstalten blieben mit 265,6 Mio. Euro auf dem
Niveau des Vorjahres.
 Die Leistungseinnahmen (KZ 12) bzw. Kostenbeiträge aus diversen
Verwaltungs- und Dienstleistungen (z.B. Musikschulen, Ausstellungen,
usw.) erhöhten sich 2014 um eine Million Euro auf insgesamt
78,7 Mio. Euro. Der Einnahmenzuwachs wurde vor allem durch
Kostenbeiträge von Selbstzahlern bei Heilbehandlungen im Rahmen
des Oö. ChG und durch Bundesbeiträge für die Oberflächengewässerwirtschaft erzielt.
 Die Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit (KZ 13)
beliefen sich 2013 auf 44,8 Mio. Euro und 2014 auf 53,1 Mio. Euro. Die
Mehreinnahmen von 8,3 Mio. Euro stammen hauptsächlich aus
Dividenden (+5,2 Mio. Euro), Zinserträgnissen nicht verkaufter
Wohnbauförderungsdarlehen (+1,1 Mio. Euro) und der Auflösung eines
Agios (1,7 Mio. Euro).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
35
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
 Die sonstigen laufenden Transfereinnahmen (KZ 15) gingen im
Jahresvergleich 2013/2014 um 0,9 Prozent auf 210,3 Mio. Euro zurück;
Einnahmenzuwächsen bei Pensionsbeiträgen der Gemeindebediensteten und Geldstrafen stehen höhere Mindereinnahmen bei
Pensionsbeiträgen der Landeslehrer und der Landesbediensteten
gegenüber.
 Aus
Veräußerungen
und
sonstigen
Einnahmen
(KZ 16)
erwirtschaftete das Land in den letzten zwei abgeschlossenen
Finanzjahren 38,0 Mio. Euro bzw. 37,9 Mio. Euro. Diese übrigen
Einnahmen der laufenden Gebarung umfassen beispielsweise
Kostenersätze für die Überlassung von Bediensteten bzw. Rückersätze
diverser Ausgaben.
Laufende Gebarung - Ausgaben
 Die Leistungen für das Personal (KZ 20) betrugen 1.218,2 Mio. Euro
im Jahr 2013 und 1.226,6 Mio. Euro im Jahr 2014. Diese Summe in der
jeweiligen Haushaltsrechnung des Landes beinhaltet keine Personalaufwendungen der wirtschaftlichen Unternehmungen (Landespflegeund -betreuungszentren, Landeskinderheime, Landesgüter) und der
ausgegliederten Rechtsträger wie z.B. gespag. Die im Landeshaushalt
verrechneten Personalausgaben erhöhten sich 2013/2014 um
8,4 Mio. Euro bzw. 0,7 Prozent. Im Vergleich dazu stiegen die
Pensionen und sonstigen Ruhebezüge (KZ 21) um 27,1 Mio. Euro
bzw. fünf Prozent auf 570,3 Mio. Euro. Seit Jahren sind die jährlichen
Steigerungsraten beim Personal deutlich niedriger als bei den
Pensionen. Auf diese strukturell bedingte Entwicklung wird unter den
Punkten 17 und 18 des Berichtes näher eingegangen.
 Die Bezüge gewählter Organe (KZ 22) gingen von 14,4 Mio. Euro auf
14,2 Mio. Euro zurück; langjährig liegen sie auf etwa gleichbleibendem
Niveau.
 Auf Ge- und Verbrauchsgüter (KZ 23) sowie Verwaltungs- und
Betriebsaufwand (KZ 24) entfielen 2013 Ausgaben von zusammen
754,1 Mio. Euro, 2014 von 740,2 Mio. Euro. Diese Ausgabensummen
beinhalten einmalige Aufwendungen für Abschreibungen (2013:
122,7 Mio. Euro – 80 Mio. Euro Gemeindedarlehen und 42,7 Mio. Euro
uneinbringliche Lehrerkostenersätze; 2014: 85,6 Mio. Euro – davon
85,4 Mio. Euro Gemeindedarlehen). Ohne diese Einmaleffekte
berechnen sich die Aufwendungen 2013 mit 631,4 Mio. Euro, 2014 mit
654,6 Mio. Euro. Vor allem im Sozialberich sind die laufenden
Ausgaben für diverse Leistungen nach dem Oö. ChG von
356,1 Mio. Euro auf 379,4 Mio. Euro gestiegen, das sind 23,3 Mio. Euro
bzw. 6,5 Prozent. Erhebliche Mehrausgaben zeigten sich auch bei der
Straßeninstandhaltung (+8,8 Mio. Euro). Rückläufig waren hingegen
Aufwendungen für Maßnahmen der Kulturpflege (-4,2 Mio. Euro),
Darlehensberichtigungen der LIG (-4,1 Mio. Euro), Katastrophenschutz
(-1,7 Mio. Euro) sowie für Miet- und Pachtzinse inkl. LDZ
(-1,2 Mio. Euro).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
36
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
 An
Zinsen (KZ 25) weist die Haushaltsrechnung 2013
rd. 13,9 Mio. Euro und 2014 rd.12,4 Mio. Euro aus. Vom Zinsaufwand
des Jahres 2014 resultieren 77,5 Prozent aus der Finanzschuld und
22,5 Prozent aus Sonderfinanzierungen oder sonstigen Finanzverbindlichkeiten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die in der
Haushaltsrechnung unter KZ 25 abgebildeten Zinsen bei weitem nicht
den gesamten Zinsaufwand des Landes widerspiegeln. Vielfach sind
erhebliche Zinsaufwendungen in anderen Ausgabenarten insbesondere
in diversen Transfers wie z.B. Zinsen- und Annuitätenzuschüsse im
Rahmen diverser Förderungen, Gesellschafterzuschüsse oder Investitionsförderungen enthalten. Auch wenn das tatsächliche Ausmaß der
Zinsenlast des Landes für den LRH nicht abschätzbar ist, weist er
darauf hin, dass das seit Jahren anhaltende extrem niedrige
Marktzinsniveau den Landeshaushalt entlastet; ein Ansteigen der
Marktzinsen würde den Handlungsspielraum im Haushalt stark
einschränken.
 Die laufenden Transferzahlungen an Träger des öffentlichen
Rechts (KZ 26) wuchsen 2014 um 19,5 Mio. Euro auf 357,9 Mio. Euro
an. Hauptverantwortlich dafür waren Beiträge an Wegeerhaltungsverbände von 10,6 Mio. Euro, die bis 2013 als Kapitaltransfers (KZ 44)
in der Vermögensgebarung verbucht wurden. Tatsächliche Mehrausgaben fielen aber im Sozialbereich für mobile Dienste
(+6,2 Mio. Euro) und Gruppenförderungen von Gemeindekindergärten
(+3,9 Mio. Euro) an.
 Die sonstigen laufenden Transferzahlungen (KZ 27) sind die größte
Ausgabenposition der laufenden Gebarung (2013: 1.407,1 Mio. Euro,
2014: 1.422,7 Mio. Euro). Sie beinhalten hauptsächlich Sachausgaben
und Förderungen im Pflicht- und Ermessensbereich (z.B. Betriebsabgangsdeckung Krankenanstalten, Annuitätenzuschüsse Ordenskrankenhäuser, Wohnbeihilfe u.a.m.). Durch die kostendämpfende
Wirkung der Spitalsreform ist es gelungen, dass, entgegen dem
früheren Trend, seit 2012 die Ausgaben für die Betriebsabgangsdeckung der Krankenhäuser nicht mehr steigen, sondern rückläufig
sind.13 Rückläufige Ausgaben zeigten sich auch bei diversen
Förderungen wie z.B. Wohnbeilhilfen (-4,7 Mio. Euro), Milchhygienezuschuss (-3,8 Mio. Euro), Zuschüsse an die TOG (-3,3 Mio. Euro), an
wirtschaftsfördernde Bildungsstätten und -maßnahmen (-3,3 Mio. Euro)
sowie Annuitätenzuschüsse an Ordenskrankenhäuser (-3,3 Mio. Euro).
In Summe stiegen die laufenden Transfers an private Rechtsträger im
Jahresvergleich aber dennoch um 15,6 Mio. Euro bzw. 1,1 Prozent.
Verantwortlich dafür waren Mehrausgaben bei einzelnen EU-relevanten
13
Die gesamten Ausgaben zur Abgangsdeckung gem. Oö. KAG waren 2012 mit 605,2 Mio. Euro am
höchsten; 2013 betrugen sie 564,6 Mio. Euro, 2014 564,4 Mio. Euro.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
37
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Förderungsmaßnahmen zur ländlichen Entwicklung (+6,2 Mio. Euro),
Beiträgen an den Oö. Verkehrsverbund für die Bestellung von
Verkehrsdiensten (+5,6 Mio. Euro), Zuschüssen an die LIG für
Instandhaltungen (+4,9 Mio. Euro), Flüchtlingshilfe (+2,7 Mio. Euro),
Beiträgen an die Fachhochschulen (+1,7 Mio. Euro) und vieles andere
mehr.
Vermögensgebarung (ohne Finanztransaktionen)
 Die Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen
setzen
sich
aus
Veräußerungserlösen
(KZ 30, 32)
und
Kapitaltransfers
(KZ 34, 35)
zusammen.
Die
Erlöse
aus
Veräußerungen sind seit Jahren gering (2013: 2,3 Mio. Euro, 2014:
3,2 Mio. Euro).
Wesentlich
höher
sind
die
gestiegenen
Kapitaltransfereinnahmen von öffentlichen Rechtsträgern (2013:
27,4 Mio. Euro, 2014: 34,0 Mio. Euro). Die erzielten Mehreinnahmen
von 6,6 Mio. Euro resultieren im Wesentlichen aus höheren Zahlungen
des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen.
 Die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen
umfassen den Erwerb von
Kapitaltransfers (KZ 44, 45).
Vermögen
(KZ 40
bis 42)
und
Für den Erwerb von unbeweglichem und beweglichem Vermögen
inklusive aktivierungsfähiger Rechte fielen 67,8 Mio. Euro im Jahr 2013
und 71,1 Mio. Euro im Jahr 2014 an. Diese vermögenserhöhenden
Ausgaben im Haushalt sind seit Jahren auf niedrigem Niveau, da
vermögenserhöhende Investitionen vielfach in ausgegliederten
Gesellschaften getätigt werden. Im Landeshaushaushalt beschränken
sich diese hauptsächlich auf den Straßenbau und damit
zusammenhängende Liegenschaftsankäufe (2013: 50,7 Mio. Euro,
2014: 51,1 Mio. Euro) sowie auf Ersatzbeschaffungen insbesondere im
Bereich der Straßenerhaltung.
Die Kapitaltransfers an öffentliche und private Rechtsträger spiegeln vor
allem die hohen Investitionsförderungen wider. Immerhin fielen dafür
2013 Ausgaben von 437,1 Mio. Euro und 2014 von 435,9 Mio. Euro an.
Die leicht rückläufige Tendenz entspricht nicht den tatsächlichen
Gegebenheiten, da die Zuschüsse an die Wegeerhaltungsverbände
2014 erstmals in der laufenden Gebarung (siehe KZ 26) abgebildet
wurden, während 2013 noch 11,3 Mio. Euro in den Kapitaltransfers
aufschienen.
Knapp über 50 Prozent der Investitionsförderungen zahlte das Land an
öffentliche
Rechtsträger
(2013:
225,7 Mio. Euro,
2014:
228,8 Mio. Euro). Davon entfielen mehr als die Hälfte auf Förderungen
aus zweckgebundenen Bedarfszuweisungen der Gemeinden (2013:
124,0 Mio. Euro, 2014: 128,1 Mio. Euro), die das Land den
oö. Gemeinden und Gemeindeverbänden für diverse Investitionszwecke zubilligte. Nach dem F-VG und FAG sind diese Mittel ein Teil
(12,7 Prozent) der Ertragsanteile der Gemeinden, die vom Land zu
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
38
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
verwalten und zweckgebunden zu verwenden sind. Wie unter Punkt 23
näher ausgeführt, war zum Ende des Finanzjahres 2014 ein relativ
hoher Anteil der eingegangenen BZ-Mittel noch nicht zweckentsprechend verwendet und daher in der buchmäßigen Rücklage zur
Übertragung von Ausgabekrediten reserviert. Die übrigen aus
Landesmitteln (z.B. Landesumlage) finanzierten Kapitaltransfers an
öffentliche Träger kamen größtenteils auch den Gemeinden für deren
Infrastruktur zugute.
Die Kapitaltransfers an private Rechtsträger sind auf hohem Niveau
tendenziell leicht rückläufig. Im Jahresvergleich 2013/2014 fielen sie um
zwei Prozent auf 207,1 Mio. Euro. Sie umfassen Zuschüsse an
landeseigene Gesellschaften und zahlreiche andere Förderungsempfänger. Die kostenintensivsten Förderungsschwerpunkte mit einem
im Jahr 2014 deutlich gestiegenen Mitteleinsatz zeigten sich im
Schienen- und Nahverkehr (+20,4 Mio. Euro) und vorbeugendem
Hochwasserschutz (+9,3 Mio. Euro).
Finanztransaktionen
 Für Beteiligungen (KZ 50, 60) fielen 2014 weder Einnahmen noch
Ausgaben an.
 In früheren Jahren wurde der Landeshaushalt primär durch finanzierte
Rücklagen aus Vermögensveräußerungen ausgeglichen. Seit 2012
beeinflussten hauptsächlich buchmäßige RL-Transaktionen die
Haushaltssituation; 2014 spielte auch die Auflösung einer geldmäßig
gedeckten Rücklage, die zwischenzeitig für Pensionen gewidmet war,
eine Rolle (siehe Punkt 21).
Die Entnahmen aus Rücklagen (KZ 52) beliefen sich 2013 auf
434,6 Mio. Euro und 2014 auf 569,7 Mio. Euro. Der Großteil entfiel auf
Verrechnungseinnahmen
aus
der
Mittelübertragung
(2013:
413,1 Mio. Euro, 2014: 499,8 Mio. Euro). Solche RL-Beträge dürfen
zusätzlich zu bestimmten Ausgaben des VA ausgegeben, oder falls sie
nicht benötigt werden, am Jahresende wieder der buchmäßigen RL zur
Mittelübertragung zugeführt werden. Werden solche buchmäßigen RL
eingespart (= Abfallstellung von übertragbaren Mitteln), verbessern sie
als einmalige Einnahmen das jeweilige Haushaltsergebnis. Aus
derartigen Abfallstellungen zeigt die Haushaltsrechnung 2013
Einnahmen von 3,2 Mio. Euro, 2014 von 13,6 Mio. Euro. Die übrigen
Einnahmen aus RL verteilen sich auf RL-Behebungen im Bereich der
Wohnbauförderung (2014: 3,0 Mio. Euro) und der Pensionen für
Gemeindebedienstete (2013: 18,2 Mio. Euro, 2014: 15,1 Mio. Euro).
Die Ausgaben für Zuführungen zu Rücklagen lagen 2013 bei
531,0 Mio. Euro und 2014 bei 439,4 Mio. Euro. Vor allem die
buchmäßige RL-Zuführung zur Mittelübertragung war 2014 um
93,8 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr. Näheres dazu siehe Punkt 22
des Berichtes.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
39
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
 Zu den Darlehen ist Folgendes festzustellen:
 In den letzten Jahren waren die jährlichen Einnahmen aus
Schuldaufnahmen, Darlehensverkäufen und -rückflüssen stets höher
als die Ausgaben für gewährte Landesdarlehen. Dieser strukturell
nachteilige Trend im Landeshaushalt wurde 2014 gebrochen.
Erstmals wurden wieder mehr Darlehen gewährt, als aufgenommen
– aus den Rückflüssen gewährter Darlehen kann die
Haushaltssituation künftiger Jahre profitieren.
 Die Einnahmen im Zusammenhang mit Darlehen betreffen:
 Rückzahlungen gewährter Darlehen (KZ 53, 54): Die Werte 2013
(142,5 Mio. Euro) und 2014 (108,5 Mio. Euro) beinhalten jeweils
buchmäßige Größen aus der dargestellten Abschreibung von
Gemeindedarlehen (80 Mio. Euro 2013 bzw. 85,4 Mio. Euro 2014).
Einnahmenerhöhend wirkten im Jahr 2013 außerdem Forderungsverkäufe an die Laho (38,2 Mio. Euro).
 Aufnahmen
von Finanzschulden (KZ 55, 56): Diese SollSchuldaufnahmen beliefen sich 2013 auf 330 Mio. Euro und 2014
auf 55,6 Mio. Euro.
 Die
Ausgaben für Darlehen umfassen Darlehensgewährungen
und -rückzahlungen. Die Rückzahlung von Darlehen (KZ 65) betrug in
den letzten beiden Jahren jeweils 15 Mio. Euro und erfolgte aus
Bedarfszuweisungen der Gemeinden. Die Beträge für gewährte
Darlehen (KZ 63, 64) erhöhten sich von 151,3 Mio. Euro auf
186,9 Mio. Euro. Der um 35,6 Mio. Euro höhere Mitteleinsatz resultiert
hauptsächlich aus Wohnbauförderungsdarlehen (+33,9 Mio. Euro) und
Darlehen an die LIG (+3,8 Mio. Euro).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
40
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
NACHWEISE
Personal
17.1. Die Personalausgaben des Landes (ohne ausgegliederte Unternehmen)
entwickelten sich im Jahresvergleich 2013/2014 wie folgt:14
Tabelle 11: Leistungen für Personal nach Bereichen
Bereich
Verwaltung
Unterricht
Zwischensumme
(vgl. RA-Anlage 1, Ggr. 0)
Wirtschaftliche Unternehmen
GESAMT
RA 2013
RA 2014
in Mio. Euro
448,1
451,4
770,1
775,2
Veränderung
in %
+3,3
0,7
+5,1
0,7
1.218,2
1.226,6
+8,4
0,7
23,5
1.241,7
25,0
1.251,6
+1,5
+9,8
6,2
0,7
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014, Beilage 2a
Der Stand der Beschäftigten veränderte
folgendermaßen (Stichtagswerte):
sich
im
Jahresabstand
Tabelle 12: Anzahl der Beschäftigten nach Bereichen
Bereich
Verwaltung
Unterricht
Wirtschaftliche Unternehmen
GESAMT
31.12.2013 31.12.2014 Veränderung
Vollzeitäquivalente
in %
7.994,3
8.006,0
+11,7
0,1
12.394,1
12.484,2
+90,1
0,7
506,6
533,2
+26,6
5,3
20.895,0
21.023,4 +128,4
0,6
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014, Beilage 11a
Die gesamten Personalausgaben erhöhten sich von 2013 auf 2014 um
9,8 Mio. Euro (0,7 Prozent) auf 1.251,6 Mio. Euro.
Darin ist die allgemeine Bezugserhöhung von durchschnittlich
1,88 Prozent ab 1. März 2014 enthalten; ebenso die strukturell bedingten
Aufwendungen für Vorrückungen, Beförderungen und individuelle
Verbesserungen von ca. einem Prozent.
14
Die Ausgaben im Bereich Unterricht werden nach dem FAG großteils vom Bund refundiert. Für das
Jahr 2014 mit Personalausgaben von 775,2 Mio. Euro beträgt die Nettobelastung des Landes für alle
drei Schultypen – allgemeinbildende Pflichtschulen, berufsbildende Pflichtschulen sowie landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen – 52,1 Mio. Euro, da für zwei Schultypen 50 Prozent von konkret
definierten Ausgaben ersetzt werden.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
41
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Insgesamt erhöhte sich der Personalstand per 31.12.2014 um 128 VBÄ
auf 21.023 VBÄ.
Im Verwaltungsbereich stieg der Personalstand seit Ende 2013 um
12 VBÄ auf 8.006 VBÄ an. Die Personalkosten erhöhten sich um
0,7 Prozent auf 451,4 Mio. Euro im Jahr 2014. Kostenzuwächse gab es
vor allem beim Oö. Landesmusikschulwerk und beim Oö. Landesverwaltungsgericht, bedingt durch Personalaufstockungen. Mit der Errichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz wurden Verfahren
nach verschiedenen Rechtsmaterien zum Oö. Landesverwaltungsgericht
verlagert.
Im Unterrichtsbereich kam es zu einer Erhöhung des Personalstandes
um 90 VBÄ auf 12.484 VBÄ. Dies deshalb, weil vor allem für die Neue
Mittelschule zusätzliche Posten benötigt wurden. Die Personalkosten für
den Unterrichtsbereich stiegen um 0,7 Prozent auf 775,2 Mio. Euro im
Jahr 2014.
Im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen erhöhte sich der
Personalstand um 27 VBÄ auf 533 VBÄ. Sowohl in den Landespflegeund Betreuungszentren als auch in den Landeskinder- und Sozialpädagogischen Jugendwohnheimen kam es zu Personalaufstockungen. Dies
erhöhte die Personalausgaben im Jahresvergleich 2013/2014 um
6,2 Prozent auf insgesamt 25 Mio. Euro.
Eine Analyse der Ausgabenveränderungen 2013/2014 in den Bereichen
Verwaltung und Unterricht, gegliedert nach Ausgabenarten, zeigt
folgendes Bild:
Tabelle 13: Personalleistungen nach Ausgabenarten - Veränderungen 2013/2014
Ausgabenart
Geldbezüge
Dienstgeberbeiträge (DGB)
Entgelte f. Leist. pers. Dienste
Freiwillige Sozialleistungen
Belohnungen u. Geldaushilfen
Jubiläumszuwendungen
Mehrleistungsvergütungen
Pensionskassen DGB
Reisegebühren
Sonst. Aufwandsentschädigungen
Sonstige Nebengebühren
Vergütungen f. Nebentätigkeiten
Gesamtergebnis
Verwaltung
Tsd. Euro in %
+2.772,1
0,8
+1.021,6
1,6
+342,9
8,2
-98,7
4,4
+1,7
0,2
+44,5
2,8
-509,8
7,2
+55,1
1,1
-53,3
0,6
+24,4
1,0
-274,3
4,5
-72,3
5,9
+3.253,8
0,7
Unterricht
Tsd. Euro
in %
+3.249,6
0,5
+2.066,2
1,5
-7,2
8,7
-10,3
7,8
-275,2
20,0
+783,0
13,0
-801,3
3,9
+0,0
-73,2
2,1
+173,7
11,1
+0,0
0,1
+0,0
+5.105,3
0,7
Gesamt
Tsd. Euro
in %
+6.021,7
0,6
+3.087,8
1,5
+335,7
7,8
-109,0
4,6
-273,6
13,1
+827,5
10,9
-1.311,1
4,7
+55,1
1,1
-126,5
1,0
+198,2
5,0
-274,3
4,4
-72,3
5,9
+8.359,1
0,7
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
42
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Dazu wird Folgendes angemerkt:
 Die
Minderausgaben bei Belohnungen und Geldaushilfen im
Unterrichtsbereich sind auf eine restriktive Vergabe infolge von
Einsparungsnotwendigkeiten zurückzuführen.
 Die Zahlungen von Entgelten für Leistung persönlicher Dienste im
Verwaltungsbereich stiegen hauptsächlich wegen der vermehrten
Beauftragung von privaten Fahrprüfern für Fahrprüfungen nach dem
Führerscheingesetz. Darüber hinaus nahmen auch die Zahlungen im
Bereich des Schulgesundheitsdienstes zu.
 Die gestiegene Anzahl der Pensionierungen von allgemeinbildenden
und berufsbildenden Lehrern, die das 40-jährige Dienstjubiläum
erreichten, führte zu einer Erhöhung der Jubiläumszuwendungen im
Bereich Unterricht.
 Der Rückgang bei den Mehrdienstleistungen in der Verwaltung ist auf
die geringen Aufwendungen für den Winterdienst 2013/2014 zurück zu
führen. Dies war möglich durch milde Witterungsverhältnisse und
verstärkte Steuerung des Winterdienstes durch Koordinatoren, welche
die Aufträge für den Streudienst an interne und auch an externe
Winterdienst-Fahrer vergeben konnten. Im Bereich Unterricht
reduzierten sich die Mehrdienstleistungen vor allem für allgemeinbildende Pflichtschullehrer.
 Die gestiegenen Aufwandsentschädigungen sind darin begründet, dass
sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Lehrerdienstposten für die
Fahrtkostenzuschüsse erhöhten.
17.2. Der LRH stellte fest, dass 2014 die Personalausgaben im Verwaltungsund Unterrichtsbereich nur geringfügig stiegen. Nach Angaben des
Bewirtschafters konnten im Bereich der Verwaltung die allgemeine
Bezugserhöhung, die notwendigen Personalaufstockungen und die
Struktureffekte durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem
Oö. Reformprojekt und vor allem durch die rigide Personalbewirtschaftung
bei anstehenden Nachbesetzungen aufgefangen werden. Im Unterrichtsbereich begründete der zuständige Bewirtschafter die geringen Ausgabensteigerungen damit, dass die in Folge von Pensionierungen frei
werdenden pragmatisierten Planstellen vermehrt mit jungen Vertragslehrern mit niedrigeren Bezügen nachbesetzt bzw. durch VertragslehrerPlanstellen ersetzt wurden.
Zur Nettobelastung des Landes bei den landwirtschaftlichen Berufs- und
Fachschulen (14 Mio. Euro) hält der LRH fest, dass sich diese auch 2014
weiter verschlechterte. Der Kostenersatz des Bundes betrug 2014 nur
mehr 40,5 Prozent der refundierbaren Ausgabenbasis. Nach Ansicht des
LRH sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass dieser Kostenersatz
wieder auf 50 Prozent der refundierbaren Ausgaben steigt.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
43
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Pensionen
18.1. Die Ausgaben für Pensionen entwickelten sich 2014 gemäß RA-Nachweis
2b im Vergleich zum Vorjahr in den einzelnen Bereichen wie folgt:15
Tabelle 14: Leistungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge nach Bereichen
Bereich
Verwaltung
Vertretungskörper
Unterricht
Gesamtergebnis
RA 2013
231,8
2,9
308,4
543,1
RA 2014
in Mio. Euro
239,0
3,1
328,2
570,2
Veränderung
in %
+7,1
3,1
+0,1
4,1
+19,9
6,4
+27,1
5,0
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014, Beilage 2b
Von den 570,2 Mio. Euro wurden 486,3 Mio. Euro (+5,8 Prozent zu 2013)
für Ruhebezüge und 65,3 Mio. Euro (-0,3 Prozent zu 2013) für Versorgungsbezüge ausgegeben. Der Rest entfiel auf Dienstgeberbeiträge
zur Krankenversicherung (18,1 Mio. Euro), ao. Versorgungsbezüge
(0,4 Mio. Euro) und auf Geldaushilfen (0,1 Mio. Euro).
Die nachstehende Tabelle zeigt die jeweilige Anzahl der Empfängerinnen
und Empfänger von Ruhe- und Versorgungsbezügen zu den
Abschlussstichtagen:
Tabelle 15: Anzahl der Pensionsempfängerinnen und -empfänger nach
Bereichen
Bereich
Verwaltung
Unterricht
Vertretungskörper
GESAMT
31.12.2013
6.864
7.795
70
14.729
31.12.2014
Personen
6.833
7.848
68
14.749
Veränderung
in %
-31
0,5
+53
0,7
-2
2,9
+20
0,1
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und RA 2014, Beilage 11b
15
Gemäß § 4 Abs. 5 FAG ersetzt der Bund den Ländern den Pensionsaufwand für die Lehrer an
allgemein- und berufsbildenden Pflichtschulen sowie an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und
Fachschulen (Bereich Unterricht) in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem
Personalaufwand und den für die genannte Berufsgruppe von den Ländern vereinnahmten
Pensionsbeiträgen,
besonderen
Pensionsbeiträgen
und
Überweisungsbeträgen.
Zum
Pensionsaufwand zählen alle Geldleistungen, die aufgrund der für die Lehrerinnen und Lehrer, ihren
Angehörigen und Hinterbliebenen geltenden dienstrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Vorschriften zu erbringen sind.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
44
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Per 31.12.2014 betrug die Anzahl der Pensionsempfängerinnen und
-empfänger im Unterrichtsbereich 7.848. Die Anzahl der Pensionisten
stieg um 53 Personen von 2013 auf 2014. Diese Steigerungsrate von
+0,7 Prozent fiel im Vergleich zu den Vorjahren – von 2012 auf 2013
+5,8 Prozent bzw. von 2011 auf 2012 +4,6 Prozent – geringer aus. Trotz
dieser Entwicklung wuchsen die Pensionsausgaben im Unterrichtsbereich
gegenüber dem Vorjahr um +6,4 Prozent an.
Im Verwaltungsbereich erhöhte sich die Zahl der Empfängerinnen und
Empfänger von Ruhebezügen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Land, Gemeinden) gegenüber dem Vorjahresstichtag
31.12.2013 um 58 Personen. Die rückläufige Zahl an Pensionisten nach
der Dienst- und Provisionsordnung und an Versorgungsbezugsempfängern aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Land,
Gemeinden) wirkte sich dahingehend aus, dass der Gesamtstand
der Pensionsempfängerinnen und -empfänger im Verwaltungsbereich
6.833 Personen per 31.12.2014 betrug. Das sind um 31 Personen
weniger als zum Vorjahresstichtag.
Die Ausgaben für den Verwaltungsbereich stiegen von 2013 auf 2014 um
7,1 Mio. Euro bzw. 3,1 Prozent auf 239,0 Mio. Euro an. Die Erhöhung ist
vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für Ruhebezüge aus öffentlichrechtlichen Dienstverhältnissen (+6,5 Mio. Euro) zurückzuführen.
18.2. Der LRH stellte fest, dass die beiden Nachweise die von der VRV
verpflichtend darzustellenden Angaben enthielten. Nach Angaben des
Bewirtschafters ist die hohe Steigerungsrate bei den Pensionsausgaben
im Unterrichtsbereich zu einem Teil durch die Erhöhung der Pensionen,
hauptsächlich aber dadurch begründet, dass die neu pensionierten
Lehrkräfte der letzten Jahre fast zur Gänze in die bis 2013 geltende
„Hacklerregelung“ fielen und daher keine Abschläge hinnehmen mussten.
Hinsichtlich der Ausgabenerhöhung im Verwaltungsbereich gab der
Bewirtschafter an, dass von den Neupensionierungen vermehrt
Bedienstete mit höherem Gehalt betroffen sind, während es sich bei den
Sterbefällen oftmals um Pensionsempfängerinnen und -empfänger mit
einem niedrigeren Einkommen handelt.
Nachtragsbudgets für Personal und Pensionen
19.1. Wie auch in den letzten Jahren waren unter anderem im Personal- und
teilweise im Pensionsbereich Nachtragsmittel notwendig, weil zu gering
budgetiert wurde. Diese Problematik wurde bereits in der Prüfung des
RA 2010 thematisiert. Seit 2008 betrugen diese zusätzlich benötigten
Mittel pro Jahr zwischen 4,5 Mio. Euro und 10,3 Mio. Euro.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
45
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Tabelle 16: Nachtragsvoranschläge für Personal und Pensionen 2008 bis 2014
2008
Bereiche
2009
2010
2011
2012
2013
2014
in Mio. Euro
Personal
7,0
7,0
7,2
5,0
5,4
10,3
4,5
Pensionen
1,0
1,7
2,8
2,0
-
-
-
Gesamt
8,0
8,7
10,0
7,0
5,4
10,3
4,5
Quelle: LRH-eigene Darstellung basierend auf den Nachtragsvoranschlägen 2008 bis 2014
19.2. Die Ausgabenentwicklung bei Personalleistungen und Pensionen ist im
Regelfall exakt prognostizierbar. Dabei gibt es nur eingeschränkte
Gestaltungsmöglichkeiten im Vollzug. Der LRH empfiehlt daher, in
Hinkunft die voraussichtlichen Ausgaben für Personal und Pensionen in
voller Höhe in den Voranschlag aufzunehmen und Nachtragsbudgets in
diesen Bereichen möglichst zu vermeiden.
Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n)
20.1. Die Transfers – Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge – von und
an Träger(n) des öffentlichen Rechts stellen sich laut RA-Beilagen 3a und
3b in verdichteter Form wie folgt dar:
Tabelle 17: Transfers von/an öffentliche(n) Rechtsträger(n)
Rechtsträger
Transfer-
Bund
Länder
Gemeinden und
Gemeindeverbände
Sonstige öffentliche
Träger (z.B. SV-Träger,
Fonds, Kammern, EU)
GESAMT
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
Einnahmen
Ausgaben
Saldo
RA 2013
RA 2014
in Mio. Euro
1.139,5
1.154,8
3,5
2,9
1.135,9
1.151,9
0,8
0,9
1,6
0,5
-0,8
0,5
536,4
544,6
434,2
469,2
102,1
75,4
37,4
40,6
124,7
114,2
-87,2
-73,6
1.714,0
1.740,9
564,0
586,7
1.150,0
1.154,2
Veränderung
in %
+15,4
1,3
-0,6
18,0
+16,0
1,4
+0,2
20,8
-1,1
71,1
+1,3 159,1
+8,2
1,5
+35,0
8,1
-26,8
26,2
+3,2
8,4
-10,5
8,4
+13,7
15,7
+26,9
1,6
+22,7
4,0
+4,2
0,4
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 3a und 3b
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
46
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Im Jahr 2014 betrugen die gesamten Transfereinnahmen des Landes
1.740,9 Mio. Euro, die Transferausgaben 586,7 Mio. Euro. Daraus
errechnete sich ein Transfersaldo von insgesamt 1.154,2 Mio. Euro.
Dieser erhöhte sich gegenüber 2013 um 0,4 Prozent, da die
Transfereinnahmen um 26,9 Mio. Euro und die Transferausgaben um
22,7 Mio. Euro stiegen.
Für die Steigerung der Transfereinnahmen waren hauptsächlich höhere
Kostenersätze des Bundes für die Pensionen des Lehrpersonals an
allgemein- und berufsbildenden Pflichtschulen (+23,3 Mio. Euro) sowie
höhere
Zahlungen
des
Bundes
für
Kinderbetreuungsplätze
(+7,4 Mio. Euro) verantwortlich. Bei den Transferausgaben trugen vor
allem Beiträge an Gemeinden für Investitionen im allgemeinbildenden
Pflichtschulbereich (+11,8 Mio. Euro) zur Erhöhung bei.
In den Transferausgaben an sonstige Träger des öffentlichen Rechts
waren 2013 Zahlungen an Wegeerhaltungsverbände von 11,3 Mio. Euro
enthalten.16 Landesintern wurde abgeklärt, dass es sich dabei um
Gemeindeverbände handelt. Ab 2014 waren die Ausgaben an diese
Körperschaften unter den Gemeindeverbänden darzustellen. Im Vergleich
zu 2013 führte dies 2014 zu einer Reduktion der Transferausgaben bei
den sonstigen öffentlichen Trägern um 11,3 Mio. Euro und zu einer
Erhöhung der Transferausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
um 10,7 Mio. Euro.
Der Ländersaldo erhöhte sich von 2013 auf 2014 um 1,3 Mio. Euro auf
0,5 Mio. Euro. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der Rückgang der
Beiträge an die Länder für die Flüchtlingshilfe.
20.2. Der LRH stellte keine Sachverhalte fest, wonach die RA-Beilagen 3a und
3b nicht den Anforderungen laut VRV entsprechen würden. Die Summen
bzw. Salden konnten anhand von SAP-Abfragen nachvollzogen werden.
Ein Abgleich mit der RA-Beilage 14 „Rechnungsquerschnitt“, Kennziffern
14, 26, 34 und 44, zeigte übereinstimmende Werte.
16
VSt. 1/616305/7390/000 Investitionsbeiträge an sonstige Träger öffentlichen Rechts, Ländliche
Zufahrtsstraßen (Güterwege), Erhaltung
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
47
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Rücklagen
Stand an Rücklagen
21.1. Die buchmäßigen Soll-Rücklagen verringerten sich im Jahresvergleich
2013/2014 um 107,3 Mio. Euro; sie beliefen sich per 31.12.2014 auf
457,0 Mio. Euro. Soll-RL sind meist nicht finanziert. Ohne geldmäßige
Deckung (Ist) stellen sie rein buchmäßige Haushaltsreserven dar, deren
Entnahmen und Zuführungen erfolgswirksame Einnahmen und Ausgaben
in der Haushaltsrechnung sind. Reine Soll-RL betreffen vor allem die RL
zur Übertragung von Haushaltskrediten (Ü-Mittel), welche erst bei Bedarf
mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten ist (siehe Punkt 22).
Die mit Kassenmitteln oder Wertpapieren gedeckten Ist-Rücklagen
erhöhten sich 2013/2014 um 1,6 Mio. Euro auf insgesamt 52,5 Mio. Euro.
Da eine frei verfügbare Haushalts-RL bereits 2011 aufgelöst wurde, ergibt
der RL-Stand zum Jahresende 2013 und 2014 folgendes Bild:
Tabelle 18: Stand an Rücklagen Soll und Ist per 31.12.2013 und 31.12.2014
Rücklagenart
Gebundene RL
RL für Pilotprojekte
Flexi-Klausel
RL zur Übertragung von
Ausgabekrediten
GESAMT
Soll - Rücklagen
Ist - Rücklagen
(haushalts- bzw.
(geld- bzw.
erfolgswirksam)
kassenwirksam)
VeränVerän2013
2014
2013
2014
derung
derung
in Mio. Euro
50,2
36,8
-13,4
50,2
51,8
+1,6
0,7
0,7
0,0
0,7
0,7
0,0
513,4
419,5
-93,9
0,0
0,0
0,0
564,3
457,0
-107,3
50,9
52,5
+1,6
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 5a
Per 31.12.2014 waren die Ist-RL (52,5 Mio. Euro) mit Wertpapieren
(37,5 Mio. Euro) und allgemeinen Geldbeständen der Landeskasse
(15,0 Mio. Euro) gedeckt.
Die für bestimmte Zwecke gebundenen RL verringerten sich 2013/2014 im
Soll um 13,4 Mio. Euro und erhöhten sich im Ist um 1,6 Mio. Euro. Die
gegenläufige Entwicklung des Soll- und Ist-Wertes resultiert daraus, dass
im Jahr 2014 eine langjährig für Pensionen aus öffentlich-rechtlichem
Dienstverhältnis gewidmete RL erfolgswirksam (Soll) aufgelöst wurde.
Dabei handelt es sich um 15 Mio. Euro Hypo Hybridkapital, das von der
Bank schriftlich per 1.1.2015 gekündigt und vom Land zur Bedeckung des
Nachtragsvoranschlages 2014 eingesetzt wurde. Die Fälligkeit war aber
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
48
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
erst im Finanzjahr 2015 gegeben. Da die 15 Mio. Euro zu Jahresbeginn
2015 auch in der Landeskasse eingingen, wird sich der Ist-Wert 2015 um
diesen Betrag vermindern. Der Anstieg der gebundenen Ist-RL begründet
sich damit, dass im Bereich der Wohnbauförderung die Bürgschaftssicherungs-RL (3 Mio. Euro) aufgelöst und eine neue RL zur Absicherung
des Zinsrisikos mit insgesamt 5,6 Mio. Euro dotiert wurde.
21.2. Der LRH stellte fest, dass der RL-Nachweis (RA-Beilage 5a) korrekt
erstellt wurde; der Stand an Ist-RL im Nachweis zum 31.12.2014 deckt
sich mit dem Bestandskonto (9390) der voranschlagsunwirksamen
Gebarung (52,5 Mio. Euro) und ist durch Wertpapiere und entsprechend
hohe Geldbestände gedeckt.
Im Hinblick auf eine periodengerechte Zuordnung fälliger Einnahmen sah
der LRH die erfolgswirksame RL-Auflösung des Hypo Hybridkapitals im
Finanzjahr 2014 kritisch, auch wenn diese in den NVA 2014 als
Bedeckung eingestellt wurde. Da sich die ab Sommer 2014 avisierte
Kündigung verzögerte und die schriftliche Kündigung (= Rechts- und
Entstehungsgrund) die Fälligkeit mit 1.1.2015 fixierte, hätten die
15 Mio. Euro unter Beachtung des Fälligkeitsprinzips der VRV zur
periodengerechten Verrechnung der Gebarung erst im Finanzjahr 2015
erfolgswirksam eingenommen werden dürfen.
Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten
22.1. Die Haushaltsreserve aus der buchmäßigen RL zur Übertragung von
Ausgabekrediten wurde in den letzten Jahren erhöht. Während diese RL
in den Jahren 2005 bis 2010 jährlich zwischen 262 Mio. Euro und
282 Mio. Euro schwankte, stieg sie 2011 bis 2013 kontinuierlich an. Im
Jahr 2014 ging sie von ihrem langjährig höchsten Stand von
513,4 Mio. Euro auf 419,5 Mio. Euro zurück. Dies ist aus folgender Grafik
ersichtlich:
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
49
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Abbildung 4: Entwicklung der Rücklage zur Übertragung von Ausgabekrediten
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2005 bis 2014, Beilage 5b
22.2. Der massive Aufbau der RL im Jahr 2013 ist vor allem auf die vom
Oö. Landtag im 1. NVA 2013 für Hochwasserschäden und -schutzbauten
bereitgestellten Mittel (175,9 Mio. Euro) zurückzuführen. Davon wurden
bis Ende 2013 ca. 118 Mio. Euro und 2014 ca. 86 Mio. Euro nicht
verbraucht - sie wurden daher im RL-Wege jeweils auf das Folgejahr
übertragen.
Für den Abbau der RL im Jahr 2014 von in Summe 93,8 Mio. Euro sah
der LRH vor allem folgende Gründe:
 63,3 Mio. Euro
RL-Einsatz im Wohnbaubudget insbesondere zur
Gewährung von Landesdarlehen
 30,0 Mio. Euro RL-Einsatz für Hochwasserschäden und -schutzbauten
 13,6 Mio. Euro RL-Einsparung durch Abfallstellung17
Neben einer Reihe anderer Bereiche, in denen Ü-Mittel abgebaut wurden,
gab es auch etliche Bereiche, in denen die Haushaltsreserven erhöht
wurden. Solche RL-Dotierungen waren beispielsweise aufgrund der
Zweckwidmung von Bedarfszuweisungen der Gemeinden und bestimmter
Bundesbeiträge notwendig.
17
Bei der Abfallstellung von Ü-Mitteln werden nicht mehr benötigte Beträge aus der RL zur Übertragung
von Ausgabekrediten als einmalige Einnahme in die Haushaltsrechnung eingestellt und nicht mehr
auf das Folgejahr übertragen. Dadurch verbessern sie das jeweilige Haushaltsergebnis. Die größten
Abfallstellungen 2014 betrafen EU-kofinanzierte Maßnahmen in der Raumordnung (5,2 Mio. Euro),
langjährig reservierte Mittel für den nicht realisierten Neubau einer KFZ-Überprüfungsstelle
(3,6 Mio. Euro) und die mehrjährige Mittelreserve für Hochwasserschäden (2 Mio. Euro).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
50
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Mittelübertragung aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen
23.1. Die nach dem F-VG und FAG aus den Ertragsanteilen der Gemeinden
dem Land zufließenden Mittel für Bedarfszuweisungen sind vom Land zu
verwalten und ihrem Zweck entsprechend an Gemeinden und
Gemeindeverbände weiterzuleiten. Sofern diese zweckgebundenen Mittel
nicht im selben Finanzjahr ausbezahlt werden, sind sie jeweils am
Jahresende im Rücklagenwege auf das Folgejahr zu übertragen. Die
Entwicklung dieser übertragenen Mittel stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 19: Entwicklung nicht ausbezahlter Gemeinde-BZ 2010 bis 2014
Bereich
Ü-Mittel aus BZ
2010
0,8
2011
2012
in Mio. Euro
2,8
20,2
2013
2014
32,7
46,8
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Allein im Jahresvergleich 2013/2014 hat sich diese Mittelreserve um
14,1 Mio. Euro bzw. 43,2 Prozent erhöht. In Relation zum BZ-Aufkommen
des Jahres 2014 (183,8 Mio. Euro) waren 25,5 Prozent der
eingegangenen Gelder nicht ausbezahlt. Laut Angabe der Direktion
Inneres und Kommunales gibt es eine Reihe von Gründen (z.B. geringerer
Mitteleinsatz für Abgangsgemeinden und fehlende Projektabrechnungen),
die die Auszahlung von zugesicherten BZ verzögerte.
Die hohen Geldbestände aus den BZ der Gemeinden (46,8 Mio. Euro)
wirken positiv auf die Liquiditätssituation des Landes. Im Jahr 2014
wurden das Ist-Ergebnis und das Maastricht-Ergebnis in der
Haushaltsrechnung des Landes um diesen Betrag verbessert. Der Abbau
wird das Maastricht-Ergebnis in den Folgejahren belasten.
23.2. Der LRH sieht das Anwachsen und insbesondere den hohen Stand an
nicht ausbezahlten Gemeinde-BZ zum Jahresende 2014 kritisch. Aus der
Prüfung von Gemeinden ist ihm bekannt, dass Gemeinden zugesicherte
BZ-Förderungen häufig mittels Kredit über einen längeren Zeitraum
vorfinanzieren
müssen
oder
überhaupt
mit
entsprechenden
Finanzierungslücken konfrontiert sind. Aus wirtschaftlichen Gründen
empfiehlt er daher dem Land, die aufgebaute Mittelreserve aus
Gemeinde-BZ ehestens abzubauen und die BZ-Mittel bedarfsgerecht und
zeitnah an die Gemeinden und Gemeindeverbände weiterzuleiten. In
dieser Hinsicht sollte die IKD ihre Möglichkeiten in der Mittelbewirtschaftung nutzen.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
51
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
23.3. In einer schriftlichen Stellungnahme (siehe Beilage) teilte die IKD im
Wesentlichen Folgendes mit:
BZ-Mittel sind übertragbar. Sie werden aufgrund einer Entscheidung der
beiden Gemeindereferenten nur bei nachgewiesenem Bedarf an die
Gemeinden ausbezahlt. Solange der Bedarf für zugesicherte BZ nicht
nachgewiesen ist, werden diese Mittel gebunden bzw. in der RL reserviert.
Außerdem forderten zahlreiche Gemeinden zugesicherte BZ gegen
Jahresende 2014 an. Diese wurden aber erst zu Beginn des Folgejahres
ausbezahlt.
Aus Sicht der IKD deuten die hohen Übertragungsmittel auch auf
erfolgreiche Konsolidierungsbemühungen des Gemeinderessorts und der
Gemeinden hin. Das Argument des LRH, dass Gemeinden
Förderungsmittel vorfinanzieren, hält sie im Zusammenhang mit der
Übertragung von BZ-Mitteln kaum für zulässig, da das Gemeinderessort
seit Längerem bereits versucht, Realisierungs- und Finanzierungszeiträume enger aneinander zu binden. Die IKD merkt an, dass sie bereits
zugesagte Mittel nicht im Rahmen einer Vorziehung an andere
Gemeinden vergeben kann. Zugesagte Mittel könnten bei Nachweis des
Bedarfes von der betreffenden Gemeinde jederzeit (im jeweiligen Jahr
oder danach) angefordert werden und müssen dann auch zur Verfügung
stehen.
23.4. Im Rahmen der Aufsicht und Förderungsverwaltung hat die IKD durchaus
Möglichkeiten, zugesicherte BZ-Mittel in der internen Planung und
Mittelvormerkung gezielt zu steuern und vorhandene liquide BZ-Mittel
flexibel und zeitnah einzusetzen. Beispielsweise könnten zugesicherte
Jahresraten für ein und dasselbe Gemeindeprojekt vorgezogen,
Finanzierungslücken bei einzelnen Projekten vermindert oder offene
Kredite der Gemeinden zur Vorfinanzierung von BZ abgebaut werden. Der
Bedarf ist in solchen Fällen der IKD oft langjährig aus den Genehmigungsverfahren und insbesondere aus Rechnungsabschlüssen der
Gemeinden bekannt, die im Rahmen der Gemeindeaufsicht vom Land
geprüft werden. Bei einer effektiven und effizienten Mittelbewirtschaftung
ist es daher aus Sicht des LRH sehr wohl möglich, zugesicherte BZ-Mittel
bedarfsgerecht und zeitnah an Gemeinden weiterzuleiten. Dies zeigten
auch die vergangenen Jahre, in denen der Stand an liquiden BZ-Mitteln
wesentlich niedriger gehalten werden konnte.
Schulden
24.1. Nach der VRV sind Schulden in Finanzschulden (RA-Beilage 6) und noch
nicht fällige Verwaltungsschulden (RA-Beilage 8) zu gliedern. Der
Finanzschuldenbegriff ist in der VRV nicht näher definiert. Auch verlangt
die VRV derzeit keine Gesamtübersicht über Maastricht-Schulden, die
sich nur zum Teil in den Finanzschulden abbilden und von der Statisitik
Austria gesondert erhoben werden.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
 Finanzschulden sind in Anlehnung an das Bundeshaushaltsgesetz
Geldverbindlichkeiten aus Darlehen, Krediten oder Anleihen, die zur
Verschaffung von Deckungsmitteln für den eigenen Haushalt
aufgenommen werden oder außergewöhnliche Finanzierungserleichterungen, bei denen die Zahlungen um mehr als zehn Jahre nach
Empfang der Leistung hinausgeschoben werden.
 Noch nicht fällige Verwaltungsschulden stellen zukünftige finanzielle
Verpflichtungen dar, deren Rechtsgültigkeit und Höhe zwar feststehen,
die aber bis zum jeweiligen Abschlussstichtag noch nicht fällig wurden.
Eine darüber hinausgehende Begriffsdefinition dieser in wirtschaftlicher
Hinsicht sehr unterschiedlichen Verbindlichkeiten ist der VRV nicht zu
entnehmen.
Finanzschulden im Landeshaushalt
25.1. Bei den Finanzschulden des Landes ist zwischen Soll- und Ist-Schulden
zu unterscheiden. Die Soll-Schulden sind buchmäßige Größen aus dem
erfolgswirksamen Ausgleich der jährlichen Haushaltsrechnung. Sie stellen
eine Ermächtigung für Fremdmittelaufnahmen dar. Die tatsächlichen
Fremdmittelaufnahmen sind Ist-Schulden, die in diversen Statistiken
erfasst werden. Ist-Schuldaufnahmen erfolgen meist wesentlich später als
Soll-Schuldaufnahmen und richten sich nach den Liquiditätserfordernissen
des Landes. Solange Ist-Schulden nicht zurückbezahlt sind, fallen dafür
die vereinbarten Zinsen an.
Die Ist-Schulden betrugen Ende 2014 exakt 410 Mio. Euro. Gegenüber
dem Vorjahr waren sie rückläufig, weil 15 Mio. Euro aus Bedarfszuweisungen der Gemeinden getilgt und im Haushalt keine neuen
Finanzschulden aufgenommen wurden. Von den offenen Schulden
resultieren 299 Mio. Euro aus Schuldaufnahmen zur Abgangsdeckung
und 111 Mio. Euro aus der Verstärkung von Gemeinde-BZ. Letztere sind
bis 2024 aus den BZ zu tilgen. Finanziert waren die 410 Mio. Euro
Fremdmittel kurz- bis mittelfristig zu 78,3 Prozent über die Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) und zu 21,7 Prozent mittels
Barvorlage der Oö. Landesbank.
Die Soll-Schulden stiegen so wie in den Vorjahren auch 2014 wieder an,
und zwar von 1.240,7 Mio. Euro auf 1.281,3 Mio. Euro. Vom Stand 2014
entfielen 410 Mio. Euro auf bereits aufgenommene Fremdmittel und
871,3 Mio. Euro auf offene Darlehensaufnahmen aus dem buchmäßigen
Ausgleich der Haushaltsrechnung. Die hohe Differenz zwischen Soll- und
Ist-Schulden hat im Wesentlichen zwei Ursachen:
 eine vorherrschend hohe Liquidität aus Rückflüssen für verkaufte WBF-
Darlehen (452 Mio. Euro) in der voranschlagsunwirksamen Gebarung
und
 geldmäßig nicht gedeckte Ü-Mittel in der RL zur Übertragung von
Ausgabekrediten (419,5 Mio. Euro).
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
53
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
25.2. Positiv wertete der LRH, dass im Jahr 2014
 die Soll-Schuldaufnahme deutlich geringer war als im Vorjahr und
 keine neuen Ist-Finanzschulden aufgenommen wurden.
Durch eine gezielte Steuerung der Liquidität und hohe verfügbare Mittel
aus Rückzahlungen für verkaufte WBF-Darlehen konnte im Finanzjahr
2014 auf Schuldaufnahmen verzichtet werden. Allerdings ist diese hohe
Liquidität nicht unproblematisch, wie unter Punkt 42 des Berichtes näher
ausgeführt wird.
Der moderate Anstieg der Soll-Schulden deutet für den LRH darauf hin,
dass sich die Ausgaben im Haushalt zunehmend den Einnahmen
annähern. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass immer mehr
Verpflichtungen auf künftige Budgets verschoben werden, wie aus den
Punkten 5, 26, 28, 29 und 42 des Berichtes klar hervorgeht.
Erweiterte Schuldenbetrachtung
26.1. Weitere sonstige schuldrechtliche Verpflichtungen sind den Finanzschulden ähnlich, wenn deren Rückzahlung im überwiegenden Ausmaß
aus Steuereinnahmen erfolgen muss. Dies betrifft vor allem
 ausgelagerte Schulden der vom Land zu finanzierenden Beteiligungs-
unternehmen sowie
 Sonderfinanzierungen im Landeshaushalt und in den vom Land zu
finanzierenden Gesellschaften.
Solche schuldrechtlichen Verpflichtungen fasst der LRH begrifflich als
Finanzverpflichtungen zusammen. Sie sind großteils aus der laufenden
Gebarung der nächsten Jahre zu bedecken und stellen sich im
Wesentlichen wie folgt dar:
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Tabelle 20: Vergleich der Finanzverpflichtungen 2012 bis 2014
Verpflichtungsarten
Summe Finanzschulden
Ausgelagerte Schulden
gespag
LIG
Thermenholding
MTG
Anton Bruckner Privatuniversität
Fachhochschulen
Schiene OÖ GmbH
Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG
Summe ausgelagerte Schulden
Sonderfinanzierungen
Ordenskrankenhäuser
Private Vorfinanzierungen Straßenbau
Landesdienstleistungszentrum
Zuschussverpflichtungen WBF-Darlehen
Investitionsprojekte Oö. ChG
Summe Sonderfinanzierungen im Haushalt
Sonderfinanzierungen in der gespag
Summe Finanzverpflichtungen
2014
Veränderung
2013/2014
2012
2013
321,0
in Mio. Euro
425,0
410,0
-15,0
299,8
175,1
18,7
110,8
10,5
40,1
0,0
0,0
655,0
297,9
174,4
16,5
134,8
18,0
37,9
0,0
0,0
679,5
315,7
185,2
16,6
132,2
30,2
35,7
9,6
6,1
731,3
+17,8
+10,8
+0,1
-2,6
+12,2
-2,2
+9,6
+6,1
+51,8
385,6
75,2
88,0
179,1
0,0
727,9
302,9
2.006,8
385,2
58,0
82,4
186,6
0,0
712,2
243,3
2.060,0
377,5
52,5
64,3
206,1
55,3
755,7
216,5
2.113,5
-7,7
-5,5
-18,1
+19,5
+55,3
+43,5
-26,8
+53,5
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Die Verbindlichkeiten der Laho aus der Einlösung von WBF-Darlehen
(2013: 847,7 Mio. Euro, 2014: 822,4 Mio. Euro) sind in diesen Beträgen
nicht enthalten, da diese großteils aus den eingelösten Darlehensrückflüssen und nicht aus künftigen Steuereinnahmen zurückbezahlt
werden sollen. Weiters sind die Verpflichtungen aus der Verlängerung der
Straßenbahnlinie 3 nach Leonding (109,3 Mio. Euro) nicht enthalten, da
diese unter der Federführung eines Unternehmens der Stadt Linz errichtet
und vorfinanziert wurde. Im Gegensatz dazu schlägt 2014 erstmals die
weitere Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 von Leonding nach Traun
mit 9,6 Mio. Euro in einem Unternehmen des Landes (Schiene OÖ GmbH)
zu Buche. Ebenso erhöhen im Jahr 2014 die erstmals erfassten
Fremdfinanzierungen von Investitionen im Rahmen des Oö. ChG die
Finanzverpflichtungen des Landes um weitere 55,3 Mio. Euro. Ein Teil
dieses Betrages (ca. 20 Mio. Euro) war auch im Nachweis über die
Haftungen zu erfassen. Für den restlichen Teilbetrag waren bis zum
31.12.2014 noch keine Haftungserklärungen seitens des Landes
abgegeben.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
26.2. Der jährliche Zuwachs der in der Tabelle dargestellten Finanzverpflichtungen stagnierte in etwa auf Höhe des Werts des Vorjahres.
Auch 2014 war der Anstieg um 53,5 Mio. Euro zwar moderat, stellt aber
doch eine weitere Erhöhung der Verpflichtungen dar.
Im Jahresvergleich 2013/2014 fällt auf, dass sich Verpflichtungen aus
Sonderfinanzierungen im Landeshaushalt (+43,5 Mio. Euro) und
ausgelagerten Schulden (+51,8 Mio. Euro) erhöhten, während sich die
Finanzschulden im Landeshaushalt (-15,0 Mio. Euro) und die Sonderfinanzierungen in der gespag (-26,8 Mio. Euro) reduzierten. Für den LRH
steht fest, dass diese schuldrechtlichen Verpflichtungen bei einem
unveränderten Ausgabenniveau mehr als doppelt so hoch wären, wenn
das Land seit dem Jahr 2000 nicht wiederholt einmalige Einnahmen aus
dem Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen erzielt hätte. Diese
Möglichkeit ist weitgehend erschöpft.
Die weitere Entwicklung der Finanzverpflichtungen hängt nach
Einschätzung des LRH vor allem von der Umsetzung und Finanzierung
großer Infrastrukturprojekte ab. Steigen die Finanzverpflichtungen an, so
wird das den zukünftigen Haushaltsausgleich erschweren und mit dem
gesamtstaatlich geforderten Schuldenabbau nicht im Einklang stehen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein möglicher Anstieg des
Marktzinsniveaus zu einer weiteren Haushaltsbelastung führen würde.
Will das Land bestehende Finanzverpflichtungen tatsächlich abbauen und
nicht bloß durch neue Schuldaufnahmen ersetzen, so müssen in Zukunft
mehr Budgetmittel für die Rückzahlung von Finanzschulden und für
Tilgungszuschüsse an die vom Land zu finanzierenden Gesellschaften
eingesetzt werden. Dazu braucht es jährlich hohe Überschüsse aus der
laufenden Gebarung, die vorrangig zur Tilgung bestehender
Finanzschulden und -verpflichtungen zu verwenden sind.
Zu den Verpflichtungen aus Investitionen im Rahmen des Oö. ChG hält
der LRH fest, dass diese teilweise schon länger bestehen. Sie sind auf
außerbudgetäre Lösungen zurückzuführen, die bislang im RA des Landes
nicht gezeigt wurden. Die Verpflichtungen resultieren aus Finanzierungszusagen (inkl. etwaiger Zinsen für Fremdkapitalaufnahmen) des Landes
für Investitions-, Sanierungs- und Umbauprojekte von verschiedenen
Trägerorganisationen. Diese errichten und betreiben Wohneinrichtungen,
Werkstätten, Tagesheimstätten und Therapieeinrichtungen für Menschen
mit Beeinträchtigungen. Diese Mehrjahresverpflichtung wurde durch
Beschluss des Oö. Landtags vom 25.9.2014 nachträglich genehmigt.
Selbst der laufende Betrieb dieser neu geschaffenen Einrichtungen wurde
aus dem verfügbaren Sozialbudget nicht zeitgerecht finanziert. Wie bereits
unter Punkt 5 bemängelt, blieben im Jahr 2014 Zahlungen in Höhe von
ca. 37,8 Mio. Euro offen; sie wurden im RA 2014 nicht dargestellt und auf
künftige Budgets verschoben.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
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Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
27.1. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtentwicklung der vom LRH
erhobenen Finanzverpflichtungen seit dem Jahr 2011:
Tabelle 21: Gesamtentwicklung der Finanzverpflichtungen seit 2011
Bezeichnung
Gesamtstand in Mio. Euro
Veränderung in Mio. Euro
Veränderung in %
2011
2012
1.890,6
2.006,8
+116,2
6,1
2013
2014
2.060,0
+53,2
2,7
2.113,5
+53,5
2,6
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Im Gegensatz zur erweiterten Schuldenbetrachtung des LRH erhebt die
Statistik Austria die Maastricht relevanten Schulden gemäß den Kriterien
des ESVG 2010. Dabei beschränkt sie sich auf jene Schulden, die dem
Sektor Staat zuzurechnen sind. Sie stellen sich für die Jahre 2011 bis
201418 wie folgt dar:
Tabelle 22: Entwicklung Maastricht-Schulden
Bezeichnung
Gesamtstand in Mio. Euro
Veränderung in Mio. Euro
Veränderung in %
2011
1.518
2012
1.721
+203
13,4
2013
2014
1.810
+89
5,2
1.827
+17
0,9
Quelle: Statistik Austria und Direktion für Finanzen
27.2. Der LRH hält fest, dass der Stand der Maastricht-Schulden eine (auf den
Erkenntnissen aus vorangegangenen Jahren basierende) Einschätzung
der FinD darstellt und noch Änderungen unterworfen sein kann.
Außerdem weist er darauf hin, dass das ESVG 2010 derzeit in der
Begriffsdefinition zwischen „Sektor Staat“ und „öffentlichem Bereich“
unterscheidet. Für den LRH ist offen, ob sich der MaastrichtSchuldenstand weiterhin auf den Sektor Staat beschränkt oder auf den
öffentlichen Bereich ausgeweitet wird, was den Maastricht-Schuldenstand
deutlich erhöhen würde. Nach derzeitigem Informationsstand können
Veränderungen in der Zuordnung zu den Maastricht-Schulden ab dem
Jahr 2016 nicht ausgeschlossen werden.
18
Die Werte für das Jahr 2014 wurden von der FinD auf Basis der Erkenntnisse der Vorjahre geschätzt.
Die Statistik Austria stellt den Maastricht-Schuldenstand voraussichtlich mit September des
Folgejahres fest. Es wird daher darauf hingewiesen, dass der Wert für das Jahr 2014 nur vorläufig ist
und noch Änderungen unterliegen kann.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
57
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Noch nicht fällige Verwaltungsschulden
28.1. Die noch nicht fälligen Verwaltungsschulden beinhalten grundsätzlich
Mehrjahresverpflichtungen, die vom Oö. Landtag beschlossen wurden.
Sie betreffen vertragliche Zusicherungen für bereits realisierte oder
künftige Investitionen sowie der Höhe nach bestimmbare Zuschüsse für
private und öffentliche Rechtsträger. Festzuhalten ist, dass nicht jede
Mehrjahresverpflichtung zwangsläufig zu einer tatsächlichen Ausgabe
führen wird (z.B. nicht benötigte Mittel bei Investitionsvorhaben), was bei
der Aussagekraft des Gesamtstandes zu berücksichtigen ist. Ende 2014
beliefen sich die noch nicht fälligen Verwaltungsschulden auf
3,8 Mrd. Euro und waren somit um 359,3 Mio. Euro höher als im Vorjahr.
28.2. Die wesentlichen Veränderungen im Jahresvergleich 2013/2014 stellen
sich wie folgt dar:
Tabelle 23: Noch nicht fällige Verwaltungsschulden
Haushaltsgruppen
Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung
Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft
Kunst, Kultur und Kultus
Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung
Gesundheit
Straßen- und Wasserbau, Verkehr
Wirtschaftsförderung
Dienstleistungen
Finanzwirtschaft
GESAMT
2013
82,5
92,9
239,6
1.394,5
388,6
667,4
67,6
175,5
330,5
3.439,1
2014
Veränderung
in Mio. Euro
64,5
86,6
100,0
1.403,4
380,7
1.054,6
60,2
175,3
473,1
3.798,4
-18,0
-6,3
-139,6
+8,9
-7,9
+387,2
-7,4
-0,2
+142,6
+359,3
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 8
Der Anstieg geht im Wesentlichen auf
 neu abgeschlossene Verkehrsdienstverträge (z.B. Straßenbahnlinie 3
von Leonding – Traun 113,8 Mio. Euro, StadtRegioTram Gmunden –
Vorchdorf 72,3 Mio. Euro),
 Unterstützungen beim Betrieb von verschiedenen regionalen Buslinien
z.B. diverse Buslinienbündel im Raum Gmunden/Vöcklabruck
(99,3 Mio. Euro) und im Raum Unteres Mühlviertel/Donauraum/
Strudengau (67,3 Mio. Euro),
 geplante
Hochwasserschutzmaßnahmen
(75,0 Mio. Euro) und
z.B.
Eferdinger
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
58
Becken
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
 Fremdfinanzierungen von Investitionen im Rahmen des Oö. ChG
(55,3 Mio. Euro)
zurück.
Neben den laufenden Tilgungen bzw. Berichtigungen19 gab es eine
Veränderung bei „Kunst, Kultur und Kultus“ und „Finanzwirtschaft“. Sie
resultiert
im
Wesentlichen
aus
einer
Umgliederung
der
Finanzierungsverpflichtungen
der
Musiktheater
Linz
GmbH
(134,8 Mio. Euro) aus dem Bereich Kultur in die Finanzwirtschaft.
29.1. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtentwicklung der in der
RA-Beilage 8 ausgewiesenen noch nicht fälligen Verwaltungsschulden
seit dem Jahr 2009:
Tabelle 24: Entwicklung der noch nicht fälligen Verwaltungsschulden
Bezeichnung
Gesamtstand in Mio. Euro
Veränderung in Mio. Euro
Veränderung in %
2009 *)
2010 *)
2011 *)
2012
2013
2014
2.621,8
2.463,0
-158,8
6,1
3.194,9
+731,9
29,7
3.281,0
+86,1
2,7
3.439,1
+158,1
4,8
3.798,4
+359,3
10,4
*) Im Jahr 2012 wurde eine Bereinigung in Höhe von 471,7 Mio. Euro betreffend eines
Verrechnungsdarlehens zur Verlustabdeckung bei der gespag durchgeführt; diese Korrektur wurde für
die obige Darstellung für die Vorjahre nachgezogen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Zahlen zu
erreichen.
Quelle: LRH-eigene Darstellung
29.2. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die Summe der noch nicht fälligen
Verwaltungsschulden seit dem Jahr 2009 um 1,2 Mrd. Euro (bzw. knapp
45 Prozent) gestiegen ist. Dadurch ist ein erheblicher zusätzlicher
Finanzierungsbedarf in künftigen Budgets gegeben. Der LRH sieht die
zunehmende Belastung künftiger Budgets durch derartige Vorbelastungen
kritisch.
Gegebene Darlehen und noch nicht fällige Verwaltungsforderungen
30.1. Die gegebenen Darlehen und noch nicht fälligen Verwaltungsforderungen
(RA-Beilagen 7a und 7b) beliefen sich 2014 auf 1.290,4 Mio. Euro
(Vorjahr 1.196,0 Mio. Euro). Die Entwicklung im Zeitverlauf stellt sich wie
folgt dar:
19
z.B. Umstellung bei der WBF von Annuitätenzuschüssen auf Landesdarlehen 59,0 Mio. Euro,
Reduktion von Förderungen von Wohnhaussanierungen durch Sondertilgungen 15,9 Mio. Euro,
Reduktion der Mietzahlungen für das LDZ 10,7 Mio. Euro
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
59
Rechnung
gsabschluss 20
014 des Landes OÖ
Juni 2015
Abbildung 5: Entw
wicklung der gegebenen Darlehen un
nd Forderung
gen
Quelle: LRH-e
eigene Darstellu
ung basierend auf
a den Rechnu ngsabschlüssen seit 2001,
e 7a und 7b
Beilage
n
fällige
en Verwalttungsforde
erungen stiiegen seit 2013
2
um
Die noch nicht
10,2 Mio. Euro
E
auf 13
32,4 Mio. Euro. Forderungszugännge gab es
s hauptsächlich be
ei den Rücckersätzen aus bezahlten Annuittätenzuschü
üssen in
g (18,0 Mio
der Wohnbauförderung
o. Euro).
arlehen be
etrugen im
m Jahr 20014 lt. Nachweis
N
Die gegebenen Da
o. Euro, dass sind um 84,2 Mio. Euro
E
mehr aals im Vorjahr. Der
1.158,0 Mio
Grund für diese
d
Erhöh
hung liegt bei
b den Wohnbaufördeerungsdarle
ehen, die
im Soll der Hausha
altsrechnung einen Zugang
Z
voon 172,7 Mio.
M Euro
verzeichneten. Reduziierend wirktten sich die
e Ist-Darleheensabschre
eibungen
von 80,0 Mio.
M Euro im Bereich
h Wasserv
versorgungss- und Ab
bwasserbeseitigung
gsanlagen a
aus. Diese
e Abschreib
bung wurdee vom Oö. Landtag
am 3.7.2014 im Zug
ge des RA 2013 besc
chlossen. S
Sie war im Ist der
Haushaltsre
echnung 2
2014 und im Nachw
weis abzubbilden. Die in die
Haushaltsre
echnung 2
2014 einge
estellte Soll-Darlehenssabschreibu
ung von
85,4 Mio. Euro
E
war im
m Nachweis
s noch nich
ht darzusteellen. Sie wird
w
dem
Oö. Landta
ag im Zuge
e des RA 2014 vorge
elegt und eerst nach entsprechender Be
eschlussfasssung rechts
swirksam.
Vorbild d
durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 u
und dem NPO-L
Label für Mana
agement Excelllence
60
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
30.2. Der LRH stellt in Bezug auf den Nachweis zu den gegebenen Darlehen
(RA-Beilage 7a) fest, dass es zu einer Vermengung von Soll- und IstWerten im Nachweis kam. Während bei den Darlehensabschreibungen im
Bereich Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen der IstWert ausgewiesen wurde, bildet der Nachweis bei den Zugängen aus
gewährten Wohnbauförderungsdarlehen den Sollwert (172,7 Mio. Euro)
ab. Ein Teil dieser Darlehensbeträge (43,6 Mio. Euro) wurde erst zu
Beginn 2015 ausbezahlt. Um die Aussagekraft des Nachweises über die
gegebenen Darlehen zu erhöhen, empfiehlt der LRH, die Soll- und IstWerte im Nachweis getrennt auszuweisen.
Haftungen
31.1. Haftungen werden in der VRV als Einstehen für gesetzlich oder vertraglich
begründete Verpflichtungen definiert. Aufgrund der Vorgaben aus dem
Stabilitätspakt 2012 sind die Länder verpflichtet, die Haftungsverpflichtungen hinsichtlich Haftungsrahmen und Ausnützungsstand
auszuweisen, Haftungsobergrenzen für die Landesebene rechtlich
verbindlich festzulegen und diese risikoorientiert zu bewerten.
Die vom Oö. Landtag genehmigte Obergrenze von 14 Mrd. Euro für
Landeshaftungen blieb im VA 2014 und VA 2015 unverändert. Im
RA 2014 waren Haftungsrahmen des Landes mit insgesamt
10,9 Mrd. Euro ausgewiesen, wovon 9,0 Mrd. Euro tatsächlich ausgenutzt
wurden.
Die tatsächlich ausgenutzten Haftungen gingen im Jahresvergleich
2013/2014 um 355,9 Mio. Euro zurück. Eine Gegenüberstellung der
Haftungskategorien zeigt folgendes Bild:
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
61
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Tabelle 25: Haftungen
Haftungsbereiche
Wohnbauförderung
Ordenskrankenanstalten
OÖ Haftungsmodell
Investitionsprojekte im Bereich des Oö. ChG
Sonstige Haftungen (Detail siehe unten)
Summe Haftungen
Sonstige Haftungen
Oö. Landesbank AG
Landesholding
gespag
LIG
MTG
Machland Damm GmbH
FFG GmbH
Fachhochschulen OÖ Immobilien GmbH
Übrige
Summe Sonstige Haftungen
2013
3.614,4
385,2
66,6
0,0
5.296,3
9.362,5
2.662,8
1.713,8
297,9
173,7
134,8
88,3
53,6
37,9
133,5
5.296,3
2014
Veränderung
in Mio. Euro
3.477,2
377,5
64,7
20,3
5.066,9
9.006,6
-137,2
-7,7
-1,9
+20,3
-229,4
-355,9
2.442,4
1.687,5
315,7
173,7
132,3
71,0
42,8
35,8
165,7
5.066,9
-220,4
-26,3
+17,8
+0,0
-2,5
-17,3
-10,8
-2,1
+32,2
-229,4
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 10
31.2. Der LRH stellte fest, dass die Haftungen des Landes im Jahr 2014
deutlich unter der festgelegten Haftungsobergrenze lagen. Kann eine
Inanspruchnahme der Haftungen zumindest nicht mit hoher
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, ist nach derzeitigen
Vorgaben des Oö. Landtags eine jährliche budgetäre Vorsorge von fünf
Prozent des Haftungsbetrages vorzusehen. Der RA 2014 enthält keine
derartigen Vorsorgen.
32.1. Die Solidarhaftung für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle beträgt
5,5 Mrd. Euro zum 31.12.2014. Wie auch in den vergangenen Jahren ist
diese Solidarhaftung im Haftungsnachweis aufgenommen, betraglich
jedoch nicht beziffert. Im Nachweis wird auf den oben erwähnten
Gesamtstand der Haftungen mittels Anmerkung hingewiesen. Aus den
Rechnungsabschlüssen anderer Bundesländer geht hervor, dass diese
Haftung in den Nachweisen unterschiedlich gezeigt wird.
32.2. Die Darstellung der Solidarhaftung für die Verbindlichkeiten der
Pfandbriefstelle ist für den LRH grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings
wäre eine länderübergreifende vereinheitlichte Darstellung der
Solidarhaftung begrüßenswert.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
62
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
33.1. Mit 1.3.2015 hat die Finanzmarktaufsicht einen Bescheid erlassen,
wonach die Fälligkeit von Verbindlichkeiten und Zinsen betreffend der
HETA20 bis zum 31.5.2016 aufgeschoben wird. Davon betroffen sind unter
anderem Verbindlichkeiten der HETA gegenüber der Pfandbriefstelle in
Höhe von ca. 1,2 Mrd. Euro. Die genannte Summe stellt einen Teil jener
Verpflichtungen dar, die von der Solidarhaftung umfasst sind. Um zu
verhindern, dass die gesamte Haftungssumme von 5,5 Mrd. Euro sofort
fällig wird (im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefstelle), wurde
am 4.3.2015 im Rahmen einer außerordentlichen Finanzreferentenkonferenz beschlossen, dass die Gewährträger die Zahlungsverpflichtungen der HETA gegenüber der Pfandbriefstelle übernehmen. Für
die oberösterreichischen Vertreter ergibt sich daraus eine unmittelbare
Zahlungsverpflichtung von ca. 150 Mio. Euro (wovon ca. 83 Mio. Euro
2015 fällig werden). Gemäß Beantwortung der Anfrage an den
Oö. Landtag durch den Finanzreferenten wird diese Zahlungsverpflichtung vorerst durch die Oö. Landesbank als Mitgliedsinstitut der
Pfandbriefstelle getragen. Die Höhe des endgültigen Beitrages wird erst
nach Abschluss einer etwaigen Abwicklung der HETA genannt werden
können.21
33.2. Dem LRH liegen keine Hinweise vor, wonach die Oö. Landesbank den
genannten Verpflichtungen nicht nachkommen könnte. Die Darstellung
des vorliegenden Sachverhalts im Nachweis zum RA des Landes ist für
den LRH daher nachvollziehbar. Die Höhe eines endgültigen Beitrages
des Landes und die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Ereignisses sind für
den LRH aus derzeitiger Sicht und nach derzeitigem Informationsstand
nicht beurteilbar.
Wertpapiere
34.1. Der Kurswert der gehaltenen Wertpapiere belief sich zum 31.12.2014 auf
153,2 Mio. Euro. Das Nominale der Wertpapiere lag zu Jahresende 2014
bei 152,5 Mio. Euro und veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr wie
folgt:
20
21
HETA – Heta Asset Resolution AG, das ist die Abbaugesellschaft für die Hypo Alpe Adria
Den Zahlungen, die jetzt geleistet werden, um die Liquidität der Pfandbriefstelle aufrecht zu erhalten,
werden die Erlöse aus der Verwertung der Vermögenswerte der HETA gegenübergestellt.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
63
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Tabelle 26: Wertpapiere
WP-Gruppe
WP zu RL für Pensionen aus
öffentlich-rechtlichem
Dienstverhältnis
WP zu RL für Pensionen der
Gemeindebediensteten
WP der allgemeinen
Geldbestände
GESAMT
31.12.2013 31.12.2014 Veränderung
in Mio. Euro (Nominale)
in %
15,0
15,0
0,0
0,0
21,5
22,5
+1,0
4,7
165,0
115,0
-50,0
30,3
201,5
152,5
-49,0
24,3
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 9a
34.2. Im Zuge der Prüfung ergaben sich keine Hinweise, wonach die
Wertpapiere im Nachweis nicht korrekt und vollständig dargestellt worden
wären. Die Wertpapiere für die RL für Pensionen aus öffentlichrechtlichem Dienstverhältnis blieben unverändert. In der Gruppe der
Wertpapiere der allgemeinen Geldbestände22 wurden Hypothekenpfandbriefe der Oö. Landesbank in Höhe von 50 Mio. Euro wegen Zeitablauf
aufgelöst. Bei den Wertpapieren für die RL zur Sicherung der Ruhe- und
Versorgungsbezüge der oö. Gemeindebediensteten war ein Wertpapier
mit einem Nominale von 5 Mio. Euro ausgelaufen. Als Ersatz für dieses
wurde der Bestand durch Wertpapier-Zukäufe über 6 Mio. Euro Nominale
auf 22,5 Mio. Euro aufgestockt.
Beteiligungen
35.1. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, gab es bei den direkten
Beteiligungen des Landes OÖ im Jahr 2014 keine Veränderungen:
Tabelle 27: Beteiligungen
Unternehmen
Energie AG OÖ
OÖ Landesholding GmbH
Nationale Anti-Doping Agentur
Austria GmbH
GESAMT
31.12.2013 31.12.2014 Veränderung
in Euro (Nominale)
in %
91.800
91.800
0
0,0
200.000
200.000
0
0,0
1.750
1.750
0
0,0
293.550
293.550
0
0,0
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 9b
22
Die WP der allgemeinen Geldbestände setzen sich aus 50 Mio. Euro Teilschuldverschreibungen der
Energie AG und 65 Mio. Euro WAG-Genussrechten zusammen.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
64
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Neben den direkten Beteiligungen sind in der RA-Beilage 9b auch
indirekte Beteiligungen des Landes aufgelistet, soweit es sich um
direkte Beteiligungen der OÖ Landesholding GmbH bzw. der darunter
liegenden Branchenholdings handelt. Entsprechend der Forderung des
Rechnungshofes wurden zusätzlich zu den bereits bestehenden Angaben
die Tochter- und Enkelgesellschaften der jeweiligen unmittelbaren
Beteiligungen in der Beilage zum Nachweis angeführt.
35.2. Gemäß VRV (§ 17 Abs. 2 Z. 7) zeigt der Nachweis den Stand an
Beteiligungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während
des Finanzjahres (Zu- und Abgänge) und den Stand am Ende des
Finanzjahres. Die Gründung der OÖ Landesholding GmbH im Jahr 2005
führte dazu, dass die Zahl der unmittelbaren Beteiligungen des Landes
stark zurückging. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anzeichen,
wonach der Nachweis zu Beteiligungen nicht den Forderungen der VRV
entsprechen würde.
Verwahrgelder und Vorschüsse
Verwahrgelder
36.1. Der Stand an Verwahrgeldern (RA-Beilage 12a) verringerte sich 2014 um
40,7 Mio. Euro auf knapp 964 Mio. Euro. Folgende Tabelle zeigt deren
Entwicklung:
Tabelle 28: Verwahrgelder (voranschlagsunwirksame Gebarung)
Gebarungsbereich
Stand
31.12.2013
Umgliederung
Einnahmen
2014
Ausgaben
2014
Stand
31.12.2014
Veränderung
in Mio. Euro
Umsatzsteuer
(inkl. BHen)
Abzugsgebarung
Konkurrenzgebarung
Nebengebarung
Sonderrechnungen
Verwahrgelder der
BHen
Verwahrgelder der
Nebenkassen
Übrige
Verwahrgelder
GESAMT
0,0
0,0
7,0
7,0
0,0
0,0
38,9
0,0
959,9
958,8
40,0
+1,1
0,7
9,4
8,6
1,2
17,5
+16,8
388,6
9,8
-388,6
0,0
0,0
0,1
0,0
0,1
0,0
9,8
-388,6
0,0
3,5
0,0
965,8
965,7
3,6
+0,1
1,4
0,0
3,8
3,8
1,4
0,0
561,7
379,2
5.271,6
5.320,9
891,6
+329,9
1.004,6
0,0
7.216,8
7.257,5
963,9
-40,7
Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis RA 2013 und 2014, Beilage 12a
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
65
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Die Nebengebarungen wurden im Jahr 2014 umgegliedert und auf die
Übrigen Verwahrgelder aufgeteilt. Von den Übrigen Verwahrgeldern
wurden diverse Konten dem Gebarungsbereich Konkurrenzgebarung
zugeordnet.
Folgende Einzelkonten wurden näher analysiert:
 Verkaufte WBF-Darlehen: Dieses Bestandskonto in den Übrigen
Verwahrgeldern zeigt zum jeweiligen Abschlussstichtag den Saldo aus
den vereinnahmten Darlehensrückzahlungen der Förderungsnehmer
und den Landeszahlungen an die Forderungskäufer. Folgende Tabelle
bildet die Entwicklung der Geldbestände aus den Rückflüssen für
verkaufte WBF-Darlehen seit 2009 ab:
Tabelle 29: Geldbestände aus Rückflüssen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen
Bezeichnung
Gesamtstand
per 31.12. in Mio. Euro
Veränderung in Mio. Euro
Veränderung in %
2009
2010
2011
2012
2013
2014
247,0
268,7
301,8
341,0
387,8
452,0
+21,7
8,8
+33,1
12,3
+39,2
13,0
+46,8
13,7
+64,2
16,6
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Die Erhöhungen gehen nach Angaben der Landesbuchhaltung auf die
vorzeitigen (außerordentlichen) Tilgungen von Förderungsdarlehen vor
allem betreffend Eigentumswohnungen und Reihenhäuser zurück.
Aufgrund
der
ao.
Tilgungen
fallen
beim
Land
künftig
Darlehenszinserträge, die für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen
gegenüber den Forderungskäufern notwendig sind, weg (siehe dazu
Punkt 42 des Berichtes).
 Geldausleihungen von der ÖBFA: Der Stand dieser Verbindlichkeiten
verringerte sich 2014 um 104 Mio. Euro auf 321 Mio. Euro. Seit 2010
zeigt sich folgende Entwicklung:
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
66
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Tabelle 30: Offene Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBFA
Bezeichnung
Stand per 31.12.
Veränderung zum Vorjahr
2010
165,4
2011
2012
in Mio. Euro
122,0
321,0
-43,4
+199,0
2013
2014
425,0
+104,0
321,0
-104,0
104,0
250,0
71,0
0,0
250,0
71,0
Zusammensetzung des Endsaldos:
Kurzfristige Barvorlagen
Darlehen 29.02.12 - 15.07.15
Darlehen 20.02.13 - 20.02.17
165,4
122,0
71,0
250,0
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Der zum Jahresende 2012 kurzfristig finanzierte Mittelbedarf von
71 Mio. Euro wurde ab Februar 2013 durch ein Darlehen mit 4-jähriger
Laufzeit abgedeckt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte zu einem
höheren Betrag als dem Nominalwert (Kurswert 78 Mio. Euro). Dieses
Agio wurde – wie auch bei dem Darlehen in Höhe von 250 Mio. Euro –
in der durchlaufenden Gebarung (Offene Abwicklung Geldverkehr)
vereinnahmt, um es während der Laufzeit – ab der ersten Zinsenfälligkeit mit Februar 2014 – haushaltswirksam23 als Kursgewinn
darzustellen. Unter Berücksichtigung der in voller Höhe verbuchten
Sollzinsen ergibt sich dadurch per Saldo die effektive Zinsbelastung in
den jeweiligen Jahren.
Die Veränderung der Übrigen Verwahrgelder betrifft einerseits die
Erhöhung der verkauften WBF-Darlehen (+64,4 Mio. Euro), den Anstieg
der passiven Rechnungsabgrenzungsposten24 (+4,3 Mio. Euro) und den
Anstieg beim Rücklagenkonto (+1,7 Mio. Euro). Demgegenüber stehen
Reduktionen bei den ÖBFA-Mitteln (-104 Mio. Euro). Im Wesentlichen
sind zum 31.12.2014 folgende Stände in den Übrigen Verwahrgeldern
enthalten:
 Verkaufte WBF-Darlehen 452 Mio. Euro (2013: 388,6 Mio. Euro)
 ÖBFA-Mittel 321 Mio. Euro (2013: 425 Mio. Euro)
 Rücklagen 52,5 Mio. Euro (2013: 50,9 Mio. Euro)
 passive Rechnungsabgrenzung 46,3 Mio. Euro (2013: 42 Mio. Euro)
23
24
Siehe dazu Voranschlagsstelle 2/910005/8292/000.
Damit werden fremde Vorauszahlungen, die im Abschlussjahr vereinnahmt wurden, in das Folgejahr
transferiert bzw. geldunwirksame Fehlzuordnungen zu den Verwaltungsjahren umgebucht. Betroffene
Geldflüsse sind v. a. jene vom BMBF und vom BMF für die Landeslehrer-Aktivgehälter und Pensionen.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
67
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
36.2. Zu den positiven Effekten der ao. Tilgungen durch Fördernehmer bei
bereits verkauften Wohnbauförderungsdarlehen zählt beim Darlehensgeber Land ohne Zweifel die gestärkte Liquidität, die wiederum eine
geringere Ist-Verschuldung bewirkt. Hinsichtlich des Zuschussbedarfes,
der sich aufgrund der wegfallenden Zinserträge ergibt, ist aus künftigen
Budgets vorzusorgen (siehe Punkt 42 des Berichtes).
Vorschüsse
37.1. Die in der RA-Beilage 12b ausgewiesenen Vorschüsse verminderten sich
um 11,5 Mio. Euro auf 476,6 Mio. Euro. In der nachstehenden Tabelle
werden die Veränderungen nach Gebarungsbereichen gegliedert
dargestellt:
Tabelle 31: Vorschüsse (voranschlagsunwirksame Gebarung)
Gebarungsbereich
Abrechnungskonten der
BHen
Abrechnungskonten der
Nebenkassen
Bevorschusste Bezüge
bei Sonderkassen u.
sonst. Einrichtungen
Umsatzsteuer (inkl.
BHen)
Übrige Vorschüsse
GESAMT
Stand
31.12.2013
Ausgaben
2014
Einnahmen
2014
in Mio. Euro
Stand
31.12.2014
Veränderung
0,7
24,6
24,6
0,7
0,0
0,9
26,3
26,5
0,7
-0,2
0,0
760,2
760,1
0,1
+0,1
0,0
5,6
5,6
0,0
0,0
486,5
488,1
16.273,2
17.089,9
16.284,6
17.101,4
475,1
476,6
-11,4
-11,5
Quelle: LRH-eigene Darstellung
Die Veränderung der Übrigen Vorschüsse betrifft hauptsächlich die
Reduktion der Fremdmittel für Bedarfszuweisungen (-15 Mio. Euro). Im
Wesentlichen sind zum 31.12.2014 folgende Stände in den Übrigen
Vorschüssen enthalten:
 Fremdmittel Land 299 Mio. Euro (unverändert zum Vorjahr)
 Fremdmittel Bedarfszuweisungen 111 Mio. Euro (2013: 126 Mio. Euro)
 Aktive Rechnungsabgrenzung 62,3 Mio. Euro (2013: 59,2 Mio. Euro)
37.2. Hinsichtlich der ausgewiesenen Fremdmittel verweist der LRH auf seine
Ausführungen unter Punkt 25 des Berichtes.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
68
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Summendifferenzen zu Verwahrgeldern und Vorschüssen
38.1. In der Prüfung des RA 201225 hat der LRH über Differenzen26 zwischen
Kassenabschluss und Nachweis bei Einnahmen und Ausgaben für
Vorschüsse und Verwahrgelder berichtet und dabei die Empfehlung
ausgesprochen, dass das derzeitige Buchhaltungssystem im Bereich der
voranschlagsunwirksamen Gebarung verbessert werden sollte. Im
abgelaufenen Jahr 2014 wurde dazu ein Projekt zur Neuprogrammierung
des Kassenabschlusses in Angriff genommen. Dieses war zum Zeitpunkt
der Prüfung des RA 2014 noch nicht abgeschlossen. Bisherige
Rückmeldungen aus dem Projekt lassen erwarten, dass durch die
Neuprogrammierung die Differenzen zwischen Kassenabschluss und
voranschlagsunwirksamer Gebarung auf Belegebene exakt nachvollziehbar werden.
38.2. Der LRH begrüßt diese Entwicklung und geht davon aus, dass die
Arbeiten bis zum RA 2015 vollständig abgeschlossen werden und damit
seine Empfehlung vollständig umgesetzt wird.
UMSETZUNG VON EMPFEHLUNGEN AUS DER PRÜFUNG
DES RA 2013
39.1. Der Ausschuss für Finanzen des Oö. Landtags behandelte in seiner
Sitzung am 26.6.2014 den Bericht des LRH über die Initiativprüfung
"Rechnungsabschluss 2013 des Landes OÖ" (Zl. LRH-10000-11/17-2014MÜ). Dabei stellte er fest, dass nachstehende Punkte als
Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge im Sinne des § 9 Abs. 2
des Oö. LRHG zu betrachten sind.
In den Punkten 40 bis 43 setzte sich der LRH mit der Umsetzung dieser
Empfehlungen auseinander. Unter Kennzeichnung 1 der genannten
Punkte ist der Inhalt der jeweiligen Empfehlung entsprechend dem
beschlussmäßigen Auftrag des Finanzausschusses wiedergegeben. Unter
Kennzeichnung 2 beurteilt der LRH den Stand der Umsetzung der
Empfehlung.
Gesicherte Mindereinnahmen in Nachtragsbudgets berücksichtigen
40.1. Falls in Hinkunft im Oö. Landtag zusätzliche Ausgaben in einem
Nachtragsbudget beantragt werden, sollten in den Nachtragsvoranschlag
auch bereits gesicherte Mindereinnahmen aufgenommen werden, wenn
sich diese maßgeblich auf das Haushaltsergebnis auswirken. (Umsetzung
kurzfristig)
25
26
Siehe dazu auch Bericht zu Prüfung LRH-100003/273-2013-Mü.
Im Jahr 2014 beliefen sich diese Differenzen auf 2,5 Mio. Euro (2013: 31,3 Mio. Euro) bei den
Verwahrgeldern und auf 0,4 Mio. Euro (2013: 15,3 Mio. Euro) bei den Vorschüssen.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
69
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
40.2. Aus dem Budgetvollzug 2014 wurden in das Zahlenwerk des
Nachtragsvoranschlages 2014 keine gesicherten Mindereinnahmen
eingestellt. Allerdings wurde im Vorbericht zum NVA darauf hingewiesen,
dass das Land zum damaligen Zeitpunkt Mindereinnahmen von
35 Mio. Euro bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen erwartete. Dieser
Betrag erhöhte sich im Dezember sogar auf 55,5 Mio. Euro.
Der zum Zeitpunkt des NVA erwartete Einnahmenausfall von 35 Mio. Euro
wurde durch die Beibehaltung eines Teiles der Kreditsperre mit
Einsparungen im Budgetvollzug und bei den übertragbaren Mitteln
kompensiert. Dadurch war es für das Haushaltsergebnis nicht zwingend
notwendig, die gesicherten Mindereinnahmen in das Zahlenwerk des
NVA 2014 einzustellen. Aus Gründen der Transparenz wäre es allerdings
zweckmäßig gewesen, die Mindereinnahmen, die Ausgabeneinsparungen
und die geplante Abfallstellung von Ü-Mitteln im Zahlenwerk des
NVA 2014 auszuweisen. Seit dem Zeitpunkt der Empfehlung wurde erst
ein NVA erstellt. Dabei wurden erste Schritte zur Umsetzung gesetzt.
In Hinkunft sollten aber gesicherte Mindereinnahmen betraglich direkt in
das Zahlenwerk des NVA aufgenommen werden.
Erste Schritte wurden gesetzt
Maßnahmen zur Haushaltsentlastung im Sozialbereich
41.1. Insbesondere der Sozialbereich stellt aufgrund der Größenordnung, des
steigenden Bedarfes und der vielfältigen Problemstellungen eine
besondere finanzielle Herausforderung für die Zukunft dar. In diesem
Bereich sollten daher die bisherigen Anstrengungen zur Optimierung der
Kosten
und
Leistungen
noch
verstärkt
sowie
zusätzliche
Einnahmemöglichkeiten ausgelotet werden. (Umsetzung kurz- bis
mittelfristig)
41.2. Die Abteilung Soziales gab bekannt, dass sie vor allem im Bereich der
Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen Optimierungsmaßnahmen tätigte. Immerhin entfallen über 70 Prozent des jährlichen
Sozialbudgets auf Maßnahmen im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes. Bei den gesetzten Maßnahmen handelt es sich lt. Angabe
der Abteilung um Folgende:
 Im Bereich der Fähigkeitsorientierten Aktivität der psychiatrischen
Vor- und Nachsorge wird eine höhere Anwesenheitsauslastung bei
etwa gleichbleibender Anzahl an Nutzern angestrebt. Die dadurch frei
gewordenen Ressourcen wurden zugunsten der Mobilen Dienste in
diesem Bereich umgeschichtet. Dabei handelt es sich um
14.000 Stunden, die bis Juli 2015 zusätzlich der psychiatrischen Vorund Nachsorge zur Verfügung stehen.
 Im Bereich der Fähigkeitsorientierten Aktivität der Behindertenhilfe
wurden beginnend mit 2014 in den nächsten drei Jahren jeweils
zusätzlich 40 Plätze für Schulabgänger und Personen mit hoher
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
70
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Dringlichkeit geschaffen – diese 120 Plätze sollen ohne zusätzliche
Mittel im regulären Budget finanziert werden.
 Durch die rechtliche Verankerung eines Auftraggebermodells in der
Persönlichen Assistenz können kostengünstiger Stunden in Anspruch
genommen werden. Nach diesem Modell kostet die Stunde 22 Euro,
nach dem Dienstgebermodell 39,47 Euro. Die Normkosten nach dem
Dienstgebermodell wurden überprüft und es wird ein Zielpreis von ca.
34 Euro angestrebt.
 Im Wohnen wurde bei den vollbetreuten Wohngruppen je Tag
15 Minuten Betreuungszeit in Abzug gebracht. Die dadurch frei
werdenden Ressourcen wurden mit Jänner 2015 zugunsten der
Mobilen
Hilfe
und
Betreuung
verschoben,
das
sind
13 Personaleinheiten bzw. 13.500 Stunden, die zusätzlich angeboten
werden.
 Es werden die Auslastung der bestehenden Kurzzeitwohnplätze auf
50 Prozent erhöht und 26 Kurzzeitwohnplätze
Dauerwohnplätzen umgewandelt.
per
1.1.2015
zu
 Ab 2015 werden zwei Trägerorganisationen zusätzlich 15 Personen
mit hohem Unterstützungsbedarf betreuen.
 Zur Finanzierung bereits getätigter Investitionen übernahm das Land
nachträglich Haftungen um günstige Darlehenskonditionen und
niedrigere Zwischenfinanzierungskosten zu erlangen. Bei der
Abrechnung von geförderten Investitionen werden keine rückwirkenden
Indexanpassungen und keine Mehrkosten anerkannt – ausgenommen
nachgewiesene Bodenerschwernisse.
 Verringerung des Zuschussanteils bei Therapien und Optimierung bei
Fahrdienstleistungen.
Nach Ansicht des LRH handelt es sich bei den gesetzten Maßnahmen um
erste wichtige Schritte zur Optimierung im Bereich der Leistungen für
Menschen mit Beeinträchtigungen. Damit der ausgabendynamische
Sozialbereich als Ganzes die Grenzen der Leistungsfähigkeit des
Landeshaushaltes nicht überschreitet und bei der ohnehin hohen
gesamtstaatlichen Abgabenquote auf Dauer finanzierbar bleibt, sollte das
jährliche Ausgabenwachstum aller sozialen Leistungen nicht allzu stark
von der Einnahmenentwicklung abweichen. Aus gegenwärtiger Sicht kann
das Land kurz- bis mittelfristig nur mit einem mäßigen Einnahmenzuwachs
rechnen. Die Herausforderung ist, das Leistungsangebot, die steigenden
Bedarfe und die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den finanziell
eingeschränkten Möglichkeiten des Landes in Einklang zu bringen.
Mit dieser Thematik setzt sich der LRH in der aktuellen Prüfung
„Oö. Chancengleichheitsgesetz – Wohnen“ auseinander. Das Ergebnis
dieser Prüfung wird in einem gesonderten Bericht vorgelegt und
veröffentlicht.
Erste Schritte wurden gesetzt
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
71
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Zuschussverpflichtungen für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen
42.1. Um die offenen Finanzverbindlichkeiten bei den verkauften Wohnbauförderungsdarlehen abzubauen, sollten ab 2015 jährliche Zuschüsse in
ausreichender Höhe aus dem Landeshaushalt auf das Verwahrgeldkonto
"verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen" transferiert werden. (Umsetzung
kurzfristig)
42.2. In den VA 2015 wurde unter VSt. 1/900308/7297 „Zuschussverpflichtung
für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen“ erstmals ein Betrag von
200.000 Euro eingestellt. Dieser Zuschussbetrag aus dem Haushalt ist ein
erster jedoch unzureichender Schritt, die offenen Finanzverbindlichkeiten
in diesem Bereich abzubauen. Wie in der Tabelle unter Punkt 26 des
Berichtes dargestellt, ist der offene Zuschussbedarf aus dem Landeshaushalt für verkaufte Wohnbauförderungsdarlehen im Jahresvergleich
2013/2014 wieder um 19,5 Mio. Euro gestiegen. Er betrug Ende 2014
bereits 206,1 Mio. Euro (davon 13,7 Mio. Euro für Heime).
Bei den verkauften Darlehen ist das Land vertraglich verpflichtet, die
ursprünglich vereinbarten Annuitäten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt
auszugleichen, auch wenn es vom Förderungsnehmer geringere
Zahlungen erhält. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus zahlen
immer mehr Förderungsnehmer aushaftende Darlehen zum Nominalwert
vorzeitig zurück. Dadurch entgehen dem Land die verkauften
Zinszahlungen des Förderungsnehmers, die es an die Forderungskäufer
weiterzuleiten hat. Es bauen sich daher immer höhere Differenzbeträge zu
den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Forderungskäufern auf.
Die wegfallenden Zinsen von meist einem Prozent des Nominales muss
das Land ausgleichen. Diesen Einnahmenausfall kann es aus den
gegenwärtig verfügbaren Rückflüssen für verkaufte Darlehen (per Ende
2014 insgesamt ca. 452 Mio. Euro in der voranschlagsunwirksamen
Gebarung) aufgrund des geringen Marktzinsniveaus und der niedrigen
Inflationsrate nicht erwirtschaften – weder als Substitut für Fremdmittelaufnahmen noch im Wege von Veranlagungen. Diese Rückflüsse werden
bislang in den allgemeinen Geldbeständen der Landeskasse eingesetzt
und verringern die Ist-Verschuldung. Auch die Erträge daraus kommen
dem Haushalt zu Gute. Auch wenn sich derzeit weiter Guthaben
aufbauen, werden sie in einigen Jahren an die Forderungskäufer
weiterzuleiten sein – die Ist-Verschuldung wird steigen. In ca. zehn Jahren
müssen dann erhebliche Mittel aus dem Haushalt zugeschossen werden,
um die vertraglich vereinbarten Ansprüche der Forderungskäufer
abzudecken.
Der LRH sieht einen dringenden Handlungsbedarf, da bei den verkauften
Darlehen die vorzeitigen Rückzahlungen durch die Förderungsnehmer
laufend steigen, was den Zuschussbedarf weiter erhöht. So wurden allein
2014 rd. 80,6 Mio. Euro vorzeitig zurückbezahlt und bis 27. April 2015
weitere 66 Mio. Euro. Das Land sollte daher mit Hilfe von Experten alle
Möglichkeiten prüfen, um das Anwachsen der Differenzbeträge bzw. des
Zuschussbedarfes aus dem Haushalt möglichst gering zu halten.
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
72
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Damit nicht ständig finanzielle Lasten in die Zukunft verlagert werden,
empfiehlt der LRH aus dem Haushalt vorzusorgen. Die jährliche
Veränderung dieses Zuschussbedarfes wäre durch eine periodengerechte
Ausgabe in der Haushaltsrechnung und eine gleich hohe Einnahme auf
dem Verwahrgeldkonto auszugleichen. Bezogen auf das Jahr 2014 wären
dafür 19,5 Mio. Euro erforderlich gewesen. Um auch für den bereits
bestehenden
Zuschussbedarf
(206,1 Mio. Euro)
in
Jahresraten
vorzusorgen, müssten aus dem Haushalt jährlich ca. 35 Mio. Euro
bereitgestellt werden.
Erste Schritte wurden gesetzt – weitere Maßnahmen dringend
erforderlich
Möglichkeiten eines Ankaufes des Landesdienstleistungszentrums
ausloten
43.1. Das Land soll die Möglichkeit eines Ankaufes des betriebsnotwendigen
LDZ unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
sowie der Finanzierbarkeit im Landeshaushalt prüfen. (Umsetzung
kurzfristig)
43.2. Entsprechend der Empfehlung des LRH wurde im August 2014 seitens
des
Landes
mit
der
Raiffeisenlandesbank
Oberösterreich
Aktiengesellschaft (kurz „RLB OÖ“; als Eigentümerin der „LDZ“
Landesdienstleistungszentrum Vermietungs GmbH) Kontakt zwecks
Verhandlungen über einen Ankauf des LDZ durch das Land OÖ
aufgenommen. Ende Oktober erhielt das Land ein Angebot seitens der
RLB OÖ, wonach man mit dem Land gerne auf Basis eines Kaufpreises
von 150,6 Mio. Euro (exkl. Umsatzsteuer) die sonstigen Punkte zum
Erwerb des LDZ verhandeln würde.
Der Finanzreferent teilte dem LRH im November 2014 mit, dass eine
Übernahme des LDZ auf Basis der von der RLB OÖ genannten
Konditionen derzeit nicht möglich sei und das Angebot abgelehnt wurde.
Das Pachtverhältnis werde daher unter den gegebenen Konditionen
beibehalten.
Der LRH weist darauf hin, dass im Rahmen der restlichen Mindestlaufzeit
von zehn Jahren innerhalb des 20-jährigen Kündigungsverzichts noch
mindestens etwa 71 Mio. Euro (nicht indexiert, auf Basis der
Mietzahlungen im Jahr 2014) an Mietzahlungen erfolgen müssen.
Insgesamt ergeben sich daraus (inklusive der bereits geleisteten
Mietzahlungen seit Bestehen des LDZ Mietverhältnisses) Zahlungen in
Höhe von rund 130 Mio. Euro. Dazu ist anzumerken, dass damit das
Land OÖ immer noch nicht Eigentümerin des Verwaltungsgebäudes ist.
Da dieses Verwaltungsgebäude betriebsnotwendig ist, wird daher über die
Möglichkeiten eines Ankaufes zu wirtschaftlich günstigeren Bedingungen
zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein. Allerdings weist der
LRH darauf hin, dass sich dabei etwaige Wertsteigerungen am
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
73
Rechnungsabschluss 2014 des Landes OÖ
Juni 2015
Immobilienmarkt aufgrund der vorliegenden Vertragslage nachteilig für
das Land auswirken.
Aufgrund der oben dargestellten Gesamtmietbelastung hält es der LRH
daher für notwendig, bei zukünftigen Investitionsentscheidungen dieser
Art, den kurzfristigen Entlastungseffekten im Haushalt auch die langfristige
finanzielle Gesamtbelastung, die aus solchen Investitionen erwachsen
kann, gegenüberzustellen und stärker zu berücksichtigen.
Vollständig umgesetzt
3 Beilagen
6 Anlagen
Linz, am 15. Juni 2015
Friedrich Pammer
Direktor des Oö. Landesrechnungshofes
Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
74
Anlage 1
Pflicht- und Ermessensausgaben 2012 bis 2014
Ggr.
Bezeichnung
0
1
2
4
6
Leistungen für Personal
Amtssachausgaben
Anlagen
Förderungsausgaben, laufende Gebarung
Förderungsausgaben, Vermögensgebarung
Sonstige Sachausgaben, Pflichtausgaben,
8
übertragene Mittel auf das Folgejahr
Pflichtausgaben
3 Anlagen
5 Förderungsausgaben, laufende Gebarung
7 Förderungsausgaben, Vermögensgebarung
9 Sonstige Sachausgaben
Ermessensausgaben
GESAMT
Veränderung
2013/2014
2012
2013
2014
1.169,9
41,6
75,5
965,3
51,6
in Mio. Euro
1.218,2
1.226,6
38,8
37,1
141,4
70,8
1.052,4
1.097,0
142,3
180,0
+8,4
-1,6
-70,6
+44,6
+37,7
2.396,4
2.562,6
2.479,9
-82,6
4.700,2
0,2
380,0
6,1
20,1
406,5
5.106,7
5.155,6
0,2
380,9
7,3
21,1
409,5
5.565,2
5.091,4
0,3
374,0
5,7
20,9
401,0
5.492,4
-64,2
+0,1
-6,9
-1,5
-0,2
-8,6
-72,8
Ausgabenverteilung nach Referaten 2014
Referat
Gesamtausgaben
VA
RA
in Mio. Euro
11
21
31
32
41
43
46
47
48
49
Erster LT-Präs.
KommR Viktor Sigl
LH Dr. Josef
Pühringer *)
LH-Stv. Franz Hiesl
LH-Stv. Ing. Reinhold
Entholzer
LR Mag. Dr. Michael
Strugl
LR Mag. Gertraud
Jahn
LR Rudolf Anschober
LR Mag. Doris
Hummer **)
LR Dr. Manfred
Haimbuchner
LR Maximilian
Hiegelsberger
GESAMT
9,0
Anteil an
Gesamtausgaben
des RA
in %
8,3
0,2
1.059,9 1.532,0
27,9
Pflichtausgaben
VA
RA
in Mio. Euro
9,0
Anteil an
Referatsausgaben
des RA
in %
Ermessensausgaben
VA
RA
in Mio. Euro
Anteil an
Referatsausgaben
des RA
in %
8,2
99,5
0,0
0,0
0,5
1.015,3 1.489,1
97,2
44,6
42,9
2,8
911,8
935,8
17,0
880,3
903,2
96,5
31,5
32,6
3,5
205,7
233,2
4,2
196,6
223,4
95,8
9,0
9,8
4,2
89,9
97,1
1,8
15,7
23,8
24,5
74,2
73,4
75,5
578,8
569,0
10,4
469,7
485,6
85,3
109,0
83,4
14,7
56,1
58,9
1,1
12,8
14,8
25,1
43,3
44,1
74,9
1.433,4 1.421,3
25,9
1.346,4 1.342,7
94,5
87,0
78,5
5,5
298,2
361,9
6,6
289,9
356,3
98,4
8,3
5,7
1,6
260,5
274,8
5,0
225,5
244,3
88,9
35,0
30,5
11,1
4.903,3 5.492,4
100,0
4.461,3 5.091,4
92,7
442,0
401,0
7,3
*) Im Referat 21 sind diverse ressortübergreifende Finanztransaktionen wie z. B. Rücklagenzuführungen enthalten.
**) Im Referat 47 sind die Ausgaben für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an allgemein- und berufsbildenden
Pflichtschulen enthalten, welche großteils vom Bund nach dem FAG refundiert werden.
VA-Abweichungen Einnahmen
Anlage 2
Mindereinnahmen gegenüber VA inkl. NVA 2014 von über 1 Mio. Euro
Unterabschnitt inkl. Text
925
Ertragsanteile an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben
900 Gesonderte Verwaltung
Mindereinnahmen
(in Mio. Euro)
55,5
Abgabenaufkommen blieb unter den veranschlagten Beträgen
22,4
fiktive Einnahmendarstellung der Kreditsperre im NVA ohne Verrechnung
im Haushalt
12,1
Mindereinnahme korrespondiert mit Mehreinnahme beim UA 557
Beiträge der Gemeinden als
Krankenanstaltensprengel
Allgemeinbildende Pflichtschulen,
210
gemeinsame Kosten
940 Bedarfszuweisungen
930 Landesumlage
11,6
221 Berufsbildende mittlere Schulen
1,5
220 Berufsbildende Pflichtschulen
1,4
080 Landesbedienstete ohne Lehrer
1,2
562
maßgebliche Gründe für die Abweichung
zum VA inkl. NVA 2014
4,7
2,6
Geringerer Kostenersatz für die Besoldung der Schulaufsichtsorgane und
Mindereinnahmen im Bereich der ganztägigen Schulformen
Abgabenaufkommen blieb unter den Annahmen im Voranschlag
Abgabenaufkommen blieb unter den Annahmen im Voranschlag
Reduzierter Kostenersatz des Bundes für Aktivitätsbezüge an
landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
Mindereinnahmen infolge von Minderausgaben sowie Entfall Kostenersatz
Bund für die Besoldung der Schulaufsichtsorgane
Geringere Pensionsbeiträge durch rückläufige Anzahl an Bediensteten mit
pragmatischem Dienstverhältnis
Mehreinnahmen gegenüber VA inkl. NVA 2014 von über 1 Mio. Euro
Unterabschnitt inkl. Text
911 Darlehen
982
208
912
085
557
944
240
Haushaltsausgleich durch
Kreditoperationen
Pensionen der Landeslehrer
Rücklagen
Pensionen der Gemeindebediensteten
Beiträge der Gemeinden als
Krankenanstaltensprengel
Zuschüsse nach dem
Katastrophenfondsgesetz
Kindergärten
943 Zuschüsse nach dem FAG
419
Sonstige Einrichtungen u. Maßnahmen der
Allgemeinen öffentlichen Wohlfahrt
Mehreinnahmen
(in Mio. Euro)
maßgebliche Gründe für die Abweichung
zum VA inkl. NVA 2014
84,8
Abschreibung von Landesdarlehen an Gemeinden für Wasserversorgungsund Abwasserbeseitigungsanlagen
55,6
Schuldenaufnahme für den Haushaltsausgleich
16,6
13,6
13,1
Kostenersatz des Bundes für den Pensionsaufwand der Lehrer
Abfallstellung von Ü-Mitteln
Mehreinnahmen aus RL-Behebung korrespondiert mit Mehrausgaben
11,5
Mehreinnahme korrespondiert mit Mindereinnahme beim UA 562
11,5
11,1
6,9
5,4
611 Landesstraßen
3,7
650 Eisenbahnen
485 Bundes-Sonderwohnbaugesetze
3,6
2,8
482 Wohnbauförderung
2,7
840 Grundbesitz
Sonstige Einrichtungen u. Maßnahmen der
439
Jugendwohlfahrt
782 Wirtschaftspolitische Maßnahmen
2,5
426 Flüchtlingshilfe
1,8
631 Konkurrenzgewässer
1,6
Sonstige Einrichtungen u. Maßnahmen
Umwelt- Natur- und Landschaftsschutz
Allgemeine Angelegenheiten des
170
Katastrophendienstes
529
020
Allgemeine Angelegenheiten des Amtes der
OÖ Landesregierung
052 Prüfungstätigkeit
2,5
2,1
1,6
1,4
1,3
1,0
Zuschüsse des Bundes für Katastrophenschäden der Gemeinden,
physischen und juristischen Personen
Beiträge vom Bund gem. Art. 15a B-VG Vereinbarung
Verlängerung der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG und Aufstockung der
Bundesmittel für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots
OÖ ChG: Mehreinnahmen durch Anstieg der Personen mit Eigenpension
und durch Zahlungen des Bundes gem. GSBG
Kostenersätze für Erhaltungsleistungen, Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung, Geldstrafen und Rückersätze von Ausgaben
Beiträge vom Bund zu den Nebenbahnen
Auflösung der Bürgschaftssicherungsrücklage
Rückzahlung von Investitionsdarlehen von nicht gemeinnützigen
Bauvereinigungen und jur. Personen
Veräußerung bebaute Grundstücke LIG
Zuschuss des Bundes für die Umsetzung des Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetz 2013 sowie für Schulsozialarbeiter in den BH
Beiträge aus dem ESF, SP 3b, Ziel 2 ESF
Zahlungen des Bundes aufgrund des Anstiegs der Fälle in der
Grundversorgung
Kostenersätze für die Überlassung von Bediensteten bei
Flussbaumaßnahmen, Flussaufsichtsdienst
Beiträge vom Bund für Planungsmaßnahmen zum Hochwasserschutz
und Förderungsrückzahlungen
Hochwasser 2013: Abfallbeseitigung auf Grundlage des
§ 31 Wasserrechtsgesetzes
Rückersätze von Leistungen für Personal, steuerfreie Vermietung LIGMietverträge und Kostenersätze für Leistungen im Bereich
Informationstechnologie
Umsetzung der 14. Führerscheingesetz-Novelle und Inkrafttreten der
28. Kraftfahrgesetz-Novelle
VA Abweichungen Ausgaben
Anlage 2
Mehrausgaben gegenüber VA inkl. NVA 2014 von über 1 Mio. Euro
992
Unterabschnitt inkl. Text
Mehrausgaben
(in Mio. Euro)
Abgänge an Kassenausgaberesten und
Ausfälle an Kasseneinnahmeresten
85,7
maßgebliche Gründe für die Abweichung
zum VA inkl. NVA 2014
Abschreibung Landesdarlehen an Gemeinden für Wasserversorgungsund Abwasserbeseitigungsanlagen
482 Wohnbauförderung
60,2
650 Eisenbahnen
19,2
208 Pensionen der Landeslehrer
17,0
849 Sonstige Liegenschaften
15,3
085 Pensionen der Gemeindebediensteten
Zuschüsse nach dem
944
Katastrophenfondsgesetz
13,1
Investitionsdarlehen
StadtRegioTram Gmunden-Vorchdorf, Verlängerung Salzburger
Lokalbahn, Weiterleitung von Bundesbeiträgen an die ÖBB,
Umgestaltung/Umbau von Bahnhöfen
Höhere Ausgaben für die Pensionen der Landeslehrer
Investitionsdarlehen an die LIG für die Instandhaltung der Straßenverwaltungsgebäude und Zuschüsse zum laufenden Instandhaltungsaufwand der LIG für Einrichtungen des Landes
Mehrausgaben aus RL-Behebung korrespondiert mit Mehreinnahmen
10,1
Hochwasser 2013: Investitionsbeiträge an Gemeinden
8,0
Behebung von Hochwasserschäden, vorbeugender Hochwasserschutz
und Sonderförderung Machlanddamm
Oö. ChG: Fahrtdienste, Suchteinrichtungen, Wohnen in Einrichtungen
und geschützte Arbeit
Dürreaktion und Hochwasserschäden 2013
717 EU-relevante Förderungsmaßnahmen
7,3
Ländliche Entwicklung, Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
788 Notstandsmaßnahmen
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
649
Straßenverkehr
6,5
240 Kindergärten
5,6
Hochwasser 2013: Behebung von Hochwasserschäden
Gesellschafterzuschuss zur Schiene OÖ GmbH, Tilgung
Straßenbahnverlängerung Harter Plateau
Neues Dienstrechts für Kindergartenpädagogen, Verlängerung der
15a B-VG Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung
441 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
5,4
Hochwasser 2013: Behebung von Hochwasserschäden
Sonstige Einrichtungen und
269 Maßnahmen Sport- und außerschulische
Leibeserziehung
3,6
Investitionsbeiträge für Errichtung bzw. Sanierung von Sportanlagen
781 Bildung und Beratung
3,2
IT-Projekte, Beschäftigungsprojekte und Beschäftigungsinitiativen des
Pakts für Arbeit und Qualifizierung
483 Förderung der Wohnhaussanierung
2,9
Annuitätenzuschüsse an nicht gemeinnützige Bauvereinigungen
612 Gemeindestraßen
633 Wildbachverbauung
617 Bauhöfe
Sonstige Einrichtungen und
259 Maßnahmen Außerschulische
Jugenderziehung
2,7
2,2
2,2
Investitionsbeiträge an Gemeinden für Um- u. Neubau
Maßnahmen aufgrund des Hochwassers 2013
Erwerb von Maschinen und maschinelle Anlagen
1,9
Investitionsbeiträge für Jugendherbergen und Jugendheime, sonstige
Jugendförderungsmaßnahmen
170 Allgemeine Angelegenheiten
1,8
631 Konkurrenzgewässer
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
allgemeine Wohlfahrt
748 Notstandsmaßnahmen
419
8,5
8,2
5,6
Hochwasser 2013: Beschaffung und Reparatur von
Feuerwehreinsatzgeräten
Oö. Landesmusikschulwerk: höhere Mittel für Entgelte
musikpädagogische Fortbildungen, Investitionsbeiträge
Musikschulneubau und -sanierungen, Personalausgaben
320
Ausbildung in Musik und Darstellender
Kunst
1,6
279
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
der Erwachsenenbildung
1,4
Förderung von Volksbildungseinrichtungen (Bildungsprogramme)
249
Sonstige Einrichtungen u. Maßnahmen der
Vorschulischen Erziehung
1,4
Tagesbetreuung: Beiträge an Gemeinden für Kinderbetreuung und
Gruppenförderung
289
Sonstige Einrichtungen u. Maßnahmen der
Forschung und Wisschenschaft
1,1
Forschungsmaßnahmen außerhalb der JKU
770
Einrichtungen zur Förderung des
Tourismus
1,1
Oö. Tourismus: Beiträge zum laufenden Aufwand und für innovative
Projekte
Die Mehrausgaben gegenüber dem VA inkl. des NVA wurden durch übertragene Mittel aus Vorjahren,
Mehreinnahmen oder Ausgabeneinsparungen in anderen Bereichen finanziell bedeckt.
VA Abweichungen Ausgaben
Anlage 2
Minderausgaben gegenüber VA inkl. NVA 2014 von über 1 Mio. Euro
Unterabschnitt inkl. Text
210
Allgemeinbildende Pflichtschulen,
gemeinsame Kosten
Minderausgaben
(in Mio. Euro)
19,5
970 Verstärkungsmittel
17,0
940 Bedarfszuweisungen
16,3
429
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
der Freien Wohlfahrt
10,9
900 Gesonderte Verwaltung
9,5
220 Berufsbildende Pflichtschulen
9,3
411 Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe
6,4
maßgebliche Gründe für die Abweichung
zum VA inkl. NVA 2014
Pensionierungen von pragmatisierten Landeslehrern und
Nachbesetzung mit Vertragslehrern, Aufwendungen für den
Freizeitbereich an ganztägigen Schulformen
Umgeschichtete Verstärkungsmittel für über- oder außerplanmäßige
Ausgaben
Geringere Bedarfszuweisungen an Gemeinden insbesondere für
Abgangsdeckungen
Beschäftigungspakt, Bauverzögerungen im Bereich der Frauenhäuser
und Wohnungsloseneinrichtungen
Klimaschutzmaßnahmen: Verlängerung der Straßenbahn zum Harter
Plateau, Förder- und Impulsprogramme für erneuerbare Energieträger,
Energieeffizienzmaßnahmen sowie für die Förderung der Sanierung von
Pflichtschulgebäuden
Geringere Aktivitätsbezüge u. Budgetumschichtung LIG-Zuschüsse
3,5
Moblie Dienste (Verwendung Pflegefondsmittel), geplante
Ausbildungslehrgänge kamen nicht zustande, keine Umsetzung
Konzept Tagespflegezentrum
Rücklage für Reinvestitionskosten, Minderausgaben infolge
Mindereinnahmen (Förderungen)
Verzögerung Baubeginn Agrarbildungszentrum Hagenberg
3,4
Minderausgaben aufgrund der Kreditsperre
3,3
Auslaufen des Programms zur Förderung der Milchhygiene
3,0
Sonderprogramm „Energiearmut 2.0" wurde nicht gestartet,
Investitionsbeiträge an Unternehmungen für Energiegewinnungsanlagen
261 Sportausbildungsstätten
2,5
Umbau der Oö. Landessportschule in Bauetappen
530 Rettungsdienste
2,0
Auszahlund der im NVA zur Verfügung gestellten Mittel erst 2015, gute
Einnahmenentwicklung beim Hubschrauberrettungsdienst
621 Förderung der Abwasserbeseitigung
1,9
Verspätet vorgelegte Rechnungsnachweise durch die Gemeinden
Sonstige Einrichtungen und
789 Maßnahmen der Förderung von Handel,
Gewerbe u. Industrie
1,8
Beiträge zum lfd. Aufwand von Forschungseinrichtungen
1,6
Keine auszahlungsreifen Anträge (für das EU-Programm Investitionen in
Wachstum und Beschäftigung 2014 – 2020), niedrige Zinszuschüsse zu
den Oö. Forschungsinstituten, Förderungen im Rahmen des
Strategischen Wirtschafts- und Forschungsprogrammes "Innovatives
OÖ. 2010 plus"
1,4
Verzögerung Baubeginn Landessonderausstellung in Gallneukirchen,
Kreditsperre bei den längerfristigen Großprojekten im Kulturbereich,
Minderausgaben EU-kofinanzierte Maßnahmen LEADER
Programmperiode 2007 - 2013
1,3
Betriebsabgangsdeckung Kinderherzchirurgie AKH Linz, externe
Beratungs- und Bewertungsleistungen
Förderung von Universitäten und
Hochschulen
221 Berufsbildende mittlere Schulen
Errichtung und Ausgestaltung der
561
Gemeinden- und Ordensspitäler
714 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
280
529
Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen des Umweltschutzes
782 Wirtschaftspolitische Maßnahmen
381 Maßnahmen der Kulturpflege
560
Betriebsabgangsdeckung für
Krankenanstalten anderer Rechtsträger
4,6
Minderausgaben bei Gesellschafterzüschüssen und externen Beratungsund Bewertungsleistungen
Beiträge des Landes und der Gemeinden an den Oö. Gesundheitsfonds
Geringere Anzahl förderfähiger Anträge, Fördermittel bewegter
Nachmittag und Netzwerk Kindergarten
914 Beteiligungen
1,2
590 Oö. Gesundheitsfonds
Sonstige medizinsche Beratung und
512
Betreuung
1,2
620 Förderung der Wasserversorgung
1,1
Verspätet vorgelegte Rechnungsnachweise durch die Gemeinden
426 Flüchtlingshilfe
Land- und forstwirtschaftliche
740
Interessenvertretungen
616 Sonstige Straßen und Wege
1,1
Minderausgaben durch geringere Inanspruchnahme
1,1
Mitteleinsparung
1,1
Mitteleinsparung
1,2
Anlage 3
Rechnungsquerschnitt 2012 - 2014
Teil 1
KZ
Laufende Gebarung
Bezeichnung der Kennziffer
2012
2013
2014
Veränderung
2013/2014
in Mio. Euro
19
10
11
12
13
14
15
16
29
20
21
22
23
24
25
26
27
Einnahmen der laufenden Gebarung
(Summe 1)
Eigene Steuern
Ertraganteile
Einnahmen aus Leistungen
Einnahmen aus Besitz u. wirtschaft. Tätigkeit
Lfd. Transferzahlungen von Trägern des öff. Rechts
Sonstige laufende Transfereinnahmen
Einnahmen aus Veräußerung u. sonst. Einnahmen
Ausgaben der laufenden Gebarung
(Summe 2)
Leistungen für Personal
Pensionen und sonstige Ruhebezüge
Bezüge der gewählten Organe
Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren
Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Zinsen für Finanzschulden
Lfd. Transferzahlungen an Träger des öff. Rechts
Sonstige laufende Transferzahlungen
91 Ergebnis der laufenden Gebarung (SALDO 1)
Teil 2
KZ
in %
4.436,9
4.628,3
4.744,4
+116,1
2,5
19,2
2.436,5
78,6
73,2
1.618,7
162,2
48,5
19,3
2.549,8
77,6
44,8
1.686,6
212,1
38,0
20,8
2.636,7
78,7
53,1
1.706,9
210,3
37,9
+1,5
+86,9
+1,0
+8,3
+20,3
-1,8
0,0
7,7
3,4
1,3
18,5
1,2
0,9
0,1
4.138,9
4.289,2
4.344,1
+54,9
1,3
1.169,9
516,8
14,3
48,3
640,6
7,0
331,5
1.410,6
1.218,2
543,1
14,4
46,7
707,4
13,9
338,4
1.407,1
1.226,6
570,3
14,2
45,4
694,8
12,4
357,9
1.422,7
+8,4
+27,1
-0,2
-1,4
-12,6
-1,5
+19,5
+15,5
0,7
5,0
1,3
2,9
1,8
11,1
5,8
1,1
298,1
339,1
400,3
+61,2
18,1
Vermögensgebarung
Bezeichnung der Kennziffer
2012
2013
2014
Veränderung
2013/2014
in Mio. Euro
39
30
31
34
35
49
40
41
42
44
45
92
Einnahmen der Vermögensgebarung ohne
Finanztransaktionen (Summe 3)
Veräußerung von unbeweglichem Vermögen
Veräußerung von beweglichem Vermögen
Kapitaltransferzahlungen v. Trägern des öff. Rechts
Sonstige Kapitaltransfereinnahmen
in %
28,8
29,8
37,3
+7,5
25,2
1,3
0,5
26,8
0,1
1,5
0,8
27,4
0,1
2,6
0,6
34,0
0,1
+1,1
-0,3
+6,6
0,0
77,8
30,3
24,1
28,4
476,6
504,8
507,0
+2,2
0,4
59,4
15,6
0,7
187,9
213,1
50,7
16,4
0,7
225,7
211,4
51,1
19,1
0,9
228,8
207,1
+0,4
+2,7
+0,2
+3,2
-4,2
0,7
16,5
32,2
1,4
2,0
Ergebnis der Vermögensgebarung ohne
Finanztransaktionen (SALDO 2)
-447,9
-475,0
-469,7
+5,3
1,1
SALDO 1 plus SALDO 2
-149,8
-136,0
-69,4
+66,6
49,0
Ausgaben der Vermögensgebarung ohne
Finanztransaktionen (Summe 4)
Erwerb von unbeweglichem Vermögen
Erwerb von beweglichem Vermögen
Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten
Kapitaltransferzahlungen an Träger des öff. Rechts
Sonstige Kapitaltransferzahlungen
Kennziffern mit Nullwerten im Rechnungsquerschnitt sind in der Übersicht nicht enthalten.
Anlage 3
Rechnungsquerschnitt 2012 - 2014
KZ
Bezeichnung der Kennziffer
2012
2013
2014
Veränderung
2013/2014
in Mio. Euro
59
52
53
54
55
56
69
60
62
63
64
65
Einnahmen aus Finanztransaktionen
(Summe 5)
Entnahmen aus Rücklagen
Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an
Träger des öff. Rechts
Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an
sonstige Unternehmungen und Haushalte
Aufnahme von Finanzschulden bei Trägern des
öffentlichen Rechts
Aufnahme von sonstigen Finanzschulden
Ausgaben aus Finanztransaktionen
(Summe 6)
Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren
Zuführungen an Rücklagen
Gewährung von Darlehen an Träger des öff. Rechts
Gewährung von Darlehen an sonstige Unternehmen
und Haushalte
Rückzahlungen von Finanzschulden bei Trägern des
öffentlichen Rechts
93 Ergebnis der Finanztransaktionen (SALDO 3)
94 Jahresüberschuss/-fehlbetrag +/- (SALDO 4)
in %
641,0
907,1
710,6
-196,4
21,7
341,9
434,6
546,5
+111,9
25,8
81,0
81,2
86,3
+5,2
6,4
23,8
61,3
22,2
-39,1
63,8
0,0
330,0
55,6
-274,4
83,2
194,3
0,0
0,0
0,0
0,0
491,2
771,1
641,2
-129,9
16,8
0,0
431,7
6,1
73,8
531,0
7,3
0,0
439,4
5,4
-73,8
-91,7
-1,9
100,0
17,3
25,7
53,3
144,0
181,5
+37,5
26,0
0,0
15,0
15,0
0,0
0,0
149,8
136,0
69,4
-66,6
49,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5.106,7
5.565,2
5.492,4
-72,8
1,3
5.106,7
5.565,2
5.492,4
-72,8
1,3
5.106,7
5.565,2
5.492,4
-72,8
1,3
5.106,7
0,0
5.565,2
0,0
5.492,4
0,0
-72,8
0,0
1,3
0,0
Übersicht Gesamthaushalt
80
79
82
89
99
Einnahmen der laufenden Gebarung und der
Vermögensgebarung
Gesamteinnahmen (Summe 7)
Ausgaben der laufenden Gebarung und der
Vermögensgebarung
Gesamtausgaben (Summe 8)
Administratives Jahresergebnis
Kennziffern mit Nullwerten im Rechnungsquerschnitt sind in der Übersicht nicht enthalten.
Anlage 4
Vorschulische Erziehung
Die Einnahmen und Ausgaben für die Vorschulische Erziehung (Abschnitt 24)
inklusive der diesbezüglichen Bundeszuschüsse nach der FAG-Regelung (TA 94320)
zeigten in den Jahren 2008 bis 2014 folgende Entwicklung:
Vorschulische Erziehung
(in Mio. Euro)
151
168
156
152
149
105
77
20
12
7
27
21
20
19
-70
-93
-130
-132
2008
2009
2010
2011
Ausgaben
Einnahmen
-131
2012
-135
2013
-141
2014
Nettobelastung
Die Nettobelastung im Haushalt stieg von 70,3 Mio. Euro im Jahr 2008 auf
141,2 Mio. Euro im Jahr 2014. Die höchsten Steigerungsraten ergaben sich im
Jahresvergleich 2008/2009 mit 33 Prozent, 2009/2010 mit 41 Prozent. 2013/ 2014 lag
die Steigerung bei 5,0 Prozent. Im langjährigen Durschnitt ergab sich ein jährlicher
Zuwachs von 14 Prozent. Die Ausgaben hielten sich in den Jahren 2010 bis 2013
konstant im Bereich von 152 Mio. Euro; die Einnahmen bei 20 Mio. Euro. Der hohe
Anstieg der Nettobelastungen in den Jahren von 2008 bis 2010 von insgesamt
61,8 Mio. Euro entstand aufgrund des Ausbaus des Betreuungsangebotes durch eine
Art. 15a-Vereinbarung und durch die Einführung des “Gratiskindergartens“. Für die
Steigerung im Jahr 2014 ist unter anderem das Oö. KinderbetreuungsDienstrechtsänderungsgesetz 2014, welches mit Sept. 2014 in Kraft getreten ist,
verantwortlich. Nachstehende Tabelle stellt die Einnahmen und Ausgaben im Detail
dar:
2008
Ausgaben
Kindergärten
Kindertransporte
Aus- und Fortbildung
Tagesbetreuung
Gesamtausgaben
Einnahmen
Kindergärten
Kindertransporte
Tagesbetreuung
FAG-Zuschuss gem. § 23 Abs. 4
Gesamteinnahmen
Nettobelastung
70,3
5,9
0,6
0,0
76,8
3,5
0,0
0,0
3,4
6,9
-69,9
2009
97,1
7,3
0,7
0,0
105,2
2010
2011
2012
in Mio. Euro
128,9 123,9 125,1
7,9
8,1
8,4
0,6
0,7
0,8
13,9
16,0
17,3
151,3 148,7 151,6
2013
2014
128,9
9,0
0,8
17,7
156,4
136,2
9,3
0,9
21,7
168,1
7,8
15,5
16,0
15,8
16,7
15,1
0,8
0,7
0,7
0,8
1,0
0,8
0,0
0,0
0,0
0,2
0,1
0,1
3,4
3,4
1,9
3,4
3,4
10,8
11,9
19,6
18,6
20,2
21,2
26,8
-93,2 -131,7 -130,1 -131,4 -135,1 -141,2
Anlage 5
Sozialbereich
Öffentliche und freie Wohlfahrt sowie Pflegefonds
Die Einnahmen und Ausgaben der allgemeinen öffentlichen Wohlfahrt und der freien
Wohlfahrt (Abschnitt 41 und 42) sowie des Pflegefonds (Teilabschnitt 94510) inklusive
der Vorwegabzüge bei den Bundesabgaben-Ertragsanteilen aufgrund der
FAG Regelung für Pflegefonds und Landespflegegeld zeigten in den Jahren 2008 bis
2014 folgende Entwicklung:
Sozialbereich inkl. Mindereinnahmen aus Ertragsanteilen
(in Mio. Euro)
172
-274
2008
Ausgaben
518
500
481
446
202
-280
212
-288
2009
2010
Einnahmen
Nettobelastung
222
-296
2011
550
531
487
222
245
259
-266
-286
-291
-309
-331
-337
2012
2013
2014
Nettobelastung inkl. Mindereinnahmen aus Ertragsanteilen
Die Nettobelastung des Landeshaushaltes stieg von 2008 bis 2011 auf
295,7 Mio. Euro an. 2012 ging die Nettobelastung auf 265,8 Mio. Euro (-10,1 Prozent)
zurück und erhöhte sich in den Jahren 2013 und 2014 auf zuletzt 291,3 Mio. Euro.
Der Pflegefonds stellt sich im Gegensatz zu den Vorjahren im Jahr 2014 mit
Ausgaben von 40,0 Mio. Euro und Einnahmen von 39,8 Mio. Euro im TA 94510
beinahe ausgeglichen dar. Er wird durch Zweckzuschüsse des Bundes gemäß
Pflegefondsgesetz gespeist. Diese schmälern durch einen Vorwegabzug vor
Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben die Ertragsanteile der Länder.
2012 verringerten sich dadurch die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben-Ertragsanteilen um 5,2 Mio. Euro; 2013 um 7,0 Mio. Euro und 2014
um 8,1 Mio. Euro.
Ab dem Jahr 2012 erfolgte ebenfalls eine Kompetenzänderung beim
Landespflegegeld. Aufgrund der Übertragung der Kompetenzen an den Bund wurden
nach einer länderweisen Verteilung der Umsatzsteuer den Ländern und Gemeinden
von den Ertragsanteilen Beträge abgezogen. Der Landesanteil beläuft sich ab 2012
auf 37,5 Mio. Euro. Diese Vorwegabzüge fehlen im Landeshaushalt. Die jährlichen
Mindereinnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Sozialbereich.
Anlage 5
Ausgabenart
Ausgaben Sozialbereich
2008 2009 2010 2011 2012
in Mio. Euro
Allgemeine Sozialhilfe insbes.
Maßnahmen nach dem Oö. SHG und
Oö. BMSG (UA 410 u. 411)
Maßnahmen nach dem Oö. ChG
bzw. Oö. BehG (UA 413 u. 419)
Maßnahmen nach dem
Opferfürsorgegesetz (UA 416)
Pflegesicherung (UA 417)
Allgemeine öffentliche Wohlfahrt
Entwicklungshilfe für das Ausland
(UA 425)
Flüchtlingshilfe (UA 426)
Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen (UA 429)
Freie Wohlfahrt
Pflegefonds (TA 94510)
GESAMT
2013
2014
135,4
51,8
49,7
46,6
51,4
49,3
53,3
206,8
317,4
336,6
348,2
358,6
381,3
402,1
0,2
0,2
0,2
0,2
0,1
0,1
0,1
46,2
388,7
51,7
421,2
57,5
444,1
74,5
469,4
21,1
431,2
2,7
433,4
0,0
455,5
1,0
1,1
1,0
1,0
1,1
1,3
1,2
31,6
30,4
28,6
21,9
25,5
30,7
34,6
24,7
28,6
26,1
25,5
29,6
27,6
19,0
57,2
--445,9
60,1
--481,3
55,6
--499,7
48,4
--517,8
56,2
--487,4
59,5
37,7
530,5
54,9
40,0
550,3
Bei der allgemeinen öffentlichen Wohlfahrt (Abschnitt 41) erhöhten sich die
Ausgaben in den Jahren 2008 bis 2014 um 17,2 Prozent von 388,7 Mio. Euro auf
455,5 Mio. Euro. Die Mehrausgaben sind auf Maßnahmen im Bereich des
Oö. Chancengleichheitsgesetzes (Oö. ChG), welches 2008 in Kraft trat,
zurückzuführen. Ausgaben der allgemeinen Sozialhilfe verlagerten sich dadurch auf
den UA 419. Seit 2009 wuchsen die Ausgaben in diesem Bereich um durchschnittlich
4,9 Prozent pro Jahr an.
Im Jahresvergleich 2013/2014 stiegen die Ausgaben bei der allgemeinen öffentlichen
Wohlfahrt um 22,1 Mio. Euro (+5,1 Prozent). Die Maßnahmen der allgemeinen
Sozialhilfe erhöhten sich 2014 um 4,0 Mio. Euro. Die Mehrausgaben wurden
insbesondere durch den laufenden Aufwand der Mobilen Dienste verursacht. Weiters
entstanden Mehrausgaben durch Maßnahmen im Bereich des Oö. ChG (Arbeit und
fähigkeitsorientierte Aktivität +11,6 Mio. Euro, Wohnen +8,2 Mio. Euro). Dadurch
erhöhten sich die Ausgaben in diesem Bereich von 381,3 Mio. Euro auf
402,1 Mio. Euro (+5,5 Prozent). Die Minderausgaben entfielen auf den Pflegefonds
(-2,7 Mio. Euro), da diese Ausgaben (sowie die Einnahmen) gänzlich im UA 945
verbucht werden.
Bei der freien Wohlfahrt (Abschnitt 42) lagen die Ausgaben im Jahr 2008 bei
57,2 Mio. Euro, sanken bis zum Jahr 2011 auf 48,4 Mio. Euro, stiegen in der Folge bis
zum Jahr 2013 auf 59,5 Mio. Euro an und beliefen sich im Jahr 2014 auf
54,9 Mio. Euro. Die Verminderung der Ausgaben um 4,6 Mio. Euro (-7,8 Prozent), ist
vorrangig begründet durch eine Reduzierung der Ausgaben im Bereich sonstige
Einrichtungen und Maßnahmen (UA 429). Sie reduzierten sich im Jahr 2014 um
8,6 Mio. Euro und betrugen somit 19,0 Mio. Euro (-31,1 Prozent). Minderausgaben
waren insbesondere im Bereich Beschäftigungspakt zu verzeichnen (-8,5 Mio. Euro).
Eine Ausgabensteigerung ist im Bereich der Flüchtlingshilfe (UA 426)
(Grundversorgung +3,8 Mio. Euro) aufgetreten.
Anlage 5
Die Einnahmen im Sozialbereich stiegen von 2008 bis 2014 um 50,8 Prozent auf
259,0 Mio. Euro an und stellen sich wie folgt dar:
Einnahmenart
Einnahmen Sozialbereich
2008 2009 2010 2011 2012
in Mio. Euro
Allgemeine Sozialhilfe insbes.
Maßnahmen nach dem Oö. SHG und
Oö. BMSG (UA 410 u. 411)
Maßnahmen nach dem Oö. ChG bzw.
Oö. BehG (UA 413 u. 419)
Maßnahmen nach dem
Opferfürsorgegesetz (UA 416)
Pflegesicherung (UA 417)
Allgemeine öffentliche Wohlfahrt
Entwicklungshilfe für das Ausland
(UA 425)
Flüchtlingshilfe (UA 426)
Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen (UA 429)
Freie Wohlfahrt
Pflegefonds (TA 94510)
GESAMT
48,0
7,7
10,8
7,3
7,8
2013
2014
9,6
9,8
90,9 155,3 159,8 160,8 176,3 184,4 188,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,0 18,0 19,8 38,3 25,2
0,0
0,0
154,9 181,0 190,4 206,4 209,3 194,0 197,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
16,1
19,8
20,2
14,8
11,5
16,2
19,8
0,8
1,0
1,0
0,8
0,8
0,9
1,6
16,9 20,8 21,2 15,7 12,4 17,1 21,4
----------- 33,6 39,8
171,8 201,8 211,6 222,1 221,7 244,7 259,0
Im Jahresvergleich 2013/2014 stiegen die Einnahmen aus dem Pflegefonds um
6,2 Mio. Euro an. Die Einnahmen im Bereich Flüchtlingshilfe schwankten in den
Jahren 2008 bis 2014 zwischen 11,5 Mio. Euro und 19,8 Mio. Euro. Im Vergleich zum
Vorjahr stiegen sie um 3,6 Mio. Euro.
Anlage 6
Gesundheitsbereich
Krankenanstalten und Gesundheitsfonds
Die Einnahmen und Ausgaben für eigene Krankenanstalten, Krankenanstalten
anderer Rechtsträger (AKH Linz, Ordensspitäler) und den Oö. Gesundheitsfonds
zeigten in den Jahren 2008 bis 2014 folgende Entwicklung:
Gesundheitsbereich - Krankenanstalten und Gesundheitsfonds
(in Mio. Euro)
625
250
-375
2008
270
-395
2009
768
760
711
664
286
-424
2010
Ausgaben
304
-457
2011
Einnahmen
733
306
-462
2012
729
286
286
-442
-447
2013
2014
Nettobelastung
Die Nettobelastung des Landeshaushaltes durch die Krankenanstalten und den
Oö. Gesundheitsfonds verzeichnet im Vergleich zum Jahr 2008 einen Anstieg um
17,9 Prozent von 375,2 Mio. Euro auf 442,5 Mio. Euro. Nachstehende Tabelle stellt
die Ausgabenentwicklung im Zeitraum 2009 bis 2014 dar:
Ausgaben Gesundheitsbereich
2008
2009 2010 2011 2012
Ausgabenart
in Mio. Euro
511,8 535,5 592,5 634,7 642,4
Abgangsdeckung
224,5 238,7 251,6 264,5 259,4
gespag
64,6 69,6 74,2 77,8 76,7
AKH Linz
222,7 227,2 266,6 292,5 306,3
Ordensspitäler
45,8 44,4 45,2 46,7 45,7
Trägerselbstbehalt gespag
23,2 40,2 28,8 32,0 30,5
Investitionen
10,0 13,0
4,0
8,7
6,7
gespag
1,2
0,0
2,9
1,2
2,2
AKH Linz
12,1 27,2 22,0 22,2 21,6
Ordensspitäler
43,6 43,9 44,3 46,7 48,9
Gesundheitsfonds
624,4
664,1 710,8 760,2 767,5
GESAMT
2013 2014
599,8
249,6
65,2
285,0
44,6
38,4
7,8
3,1
27,4
50,4
733,1
602,4
245,7
63,4
293,2
39,9
35,4
10,0
1,2
23,7
51,1
728,7
Anlage 6
Die Gesamtausgaben in den Jahren 2008 bis 2011 ergaben eine jährliche
Steigerungsrate von jeweils rund 6,8 Prozent. Die Steigerung der Ausgaben im
Jahr 2012 betrug nur mehr 1,0 Prozent. 2013 und 2014 fielen die Gesamtausgaben
bedingt durch die Spitalsreform II um 4,5 bzw. 0,6 Prozent auf 728,7 Mio. Euro. Die
Abgangsdeckung für Krankenanstalten erhöhte sich im Jahresvergleich 2013/2014
geringfügig auf 602,4 Mio. Euro (+0,43 Prozent). Der Trägerselbstbehalt der gespag
verzeichnete nach dem Höchststand im Jahr 2011 mit 46,7 Mio. Euro im Jahr 2014
wiederum einen Rückgang auf 39,9 Mio. Euro (-10,5 Prozent). Die Landesbeiträge für
Investitionen und Investitionsfinanzierungen bewegten sich in den Jahren 2008 bis
2014 zwischen 23,2 Mio. Euro und 40,2 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr
verringerten sich die Investitionsbeiträge 2014 um 7,8 Prozent auf 35,4 Mio. Euro. Die
Beiträge für den Oö. Gesundheitsfonds beliefen sich 2008 auf 43,6 Mio. Euro, stiegen
bis 2014 jährlich um durchschnittlich 2,7 Prozent an und betrugen somit
51,1 Mio. Euro.
Die Einnahmen in den Jahren 2008 bis 2014 setzten sich aus Beiträgen der
Gemeinden zu den Krankenanstalten und dem Gesundheitsfonds wie folgt
zusammen:
Einnahmen Gesundheitsbereich
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Einnahmenart
in Mio. Euro
Krankenanstalten
231,6 251,8 268,5 284,7 285,8 265,7 265,6
Beiträge der Gemeinden
Gesundheitsfonds
17,7 17,9 18,9 19,8 20,3 20,6 21,0
Beiträge der Gemeinden
249,3 269,7 287,3 304,5 306,1 286,3 286,6
GESAMT
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die Beiträge von Gemeinden 2013 deutlich
rückläufig waren und auch 2014 nicht weiter gestiegen sind.