es wird schlicht gelogen - Der Tod eines Patienten der Psychiatrie in

Aus dem Gutachten Dr. med. Rudolf Groß:
„Geht man davon aus, dass zum Standard stationärer Behandlung tägliche oder
zweitägliche Stationsarztvisiten, dazu Oberarztvisite in der Woche zählen, des
Weiteren es mindestens ein bis zwei ärztliche therapeutische Gesprächskontakte
auf der Station gibt, hinzu Pflegegespräche kommen, dann ist die Behandlung
eindeutig standardgemäß auch psychotherapeutisch begleitende bzw.
beziehungsorientiert gewesen. Insbesondere die zahlreichen Gespräche mit der
Chefärztin sind hier aufzuführen.“
So unverschämt lügt dieser „Experte“, Dr. med. Rudolf Groß:
Das ist alles, was es im ganzen Monat September 05 vor der ersten Aussetzung in
hilfloser Lage an Arztberichten gibt und da ist ganz sicher keine gründliche, aber
erforderliche Exploration dokumentiert“ Die behandelnde Ärztin, Prof. war ohnehin
auch wieder nicht da. http://www.todinrostock.de/CHA.pdf
http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf
Aus dem Gutachten:
„Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Angaben der Epikrise und der
Krankengeschichte, die in Anlage auch in Kopie vorhanden sind.
Sie geht davon aus, dass die Angaben nicht manipuliert sind, entsprechende
Vorwürfe finden sich in der Akte von Seiten des Beklagten.
Diesen Vorwürfen nachzugehen kann aber nicht Aufgabe eines psychiatrischen
Gutachters sein.
Zusammengefasst handelt es sich wohl um Vorwürfe derart,
dass Leistungen von Frau Professor Herpertz an bestimmten Tagen
von ihr nicht erbracht werden konnten, da sie an diesen Tagen nicht
in der Klinik gewesen sein konnte wegen Vortragsterminen an weit
entfernen Orten. http://www.todinrostock.de/CHA.pdf
http://www.todinrostock.de/epikrise2.pdf
Es handelt sich allerdings bei diesen konkreten Vorwürfen nur um einige wenige
Termine, also auch entsprechender Leistungen, die für den weiteren Verlauf und
das Behandlungsergebnis sicher für sich alleine nicht entscheidend waren.“
Wenn man diese Termine wegstreicht- und auch die so benannten
„Bis-Termine“ und die, die ganz offensichtlich niemals stattgefunden
haben, dann bleibt als Rest so gut wie nichts- in einem halben Jahr!
Diese Termine sind aber entscheidend; beweisen sie doch, dass eine angemessene
Behandlung, wie das die Theorie fordert, nicht einmal im Ansatz stattgefunden haben
kann: http://www.todinrostock.de/theorie.pdf
http://www.todinrostock.de/behandlung.pdf
Zusätzlich wurden nachträglich die Krankenakte /Fieberkurve) ganz eindeutig
erheblich manipuliert, und das ist eine Fälschung der Krankenakte, um
nachträglich eine Behandlung vorzutäuschen, die ganz
sicher nicht stattgefunden haben kann.
Also baut dieser Gutachter ausschließlich auf längst bewiesenen
und lange veröffentlichen Lügen auf, denn die Aktenlage ist
nachgewiesen durchgängig manipuliert.
http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf
Wie soll das gehen, wenn in der Krankenakte nichts dokumentiert ist?
Von der behandelnden Chefärztin, Prof. Herpertz, gibt es nicht einen
einzigen geschriebenen Satz zu Lebzeiten des Patienten; vom OA
Habermeyer eine ganze Seite in einem halben Jahr.
http://www.todinrostock.de/1.11.jpg
Bei genauer Betrachtung der im Internet veröffentlichten Abwesenheiten von Prof.
Herpertz muss man zu dem Ergebnis kommen, dass wochenlang nichts an
Kontakten stattgefunden haben kann und nicht wenige Einträge in der Akte
eindeutig nachträgliche Fälschungen sind, um nachträglich eine
Behandlung vorzutäuschen, die nie so stattgefunden haben kann.
Zur Rechtslage:
„Die Dokumentation erfolgt schriftlich oder elektronisch in der Kartei des jeweiligen
Patienten.
Die Erfassung der Daten hat in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Behandlung zu erfolgen.
Eine Dokumentation, die erst nach Wochen oder Monaten ergeht,
wird im Haftungsprozess nicht anerkannt und ebenfalls als
Dokumentationsversäumnis ausgelegt. Das Versäumnis kann sogar
zu einer Beweislastumkehr führen.
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Einschub: Die „Dokumentation der „Einzelgespräche“ entstand erst
nach dem Tod des Patienten, ein halbes Jahr nach dessen
Einlieferung, und nur, weil eine Strafanzeige unterwegs war!
http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf
http://www.todinrostock.de/universi.pdf
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Grundsätzlich ist der Arzt verpflichtet, fehlerhafte Tatsachen in der Dokumentation
sofort zu korrigieren. Die Diagnose oder Verdachtsdiagnose ist dabei keine
Tatsache, sondern lediglich die Bewertung der Symptome des Patienten.
Eine nachträgliche Veränderung der erstellten Unterlagen
lässt den Arzt aber schnell in den Verdacht der
Urkundenfälschung kommen. (....)
Urkundenfälschung wird nach § 267 Abs. 1
Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafen geahndet.
Es handelt sich hierbei keineswegs um ein
einfaches Vergehen.“
http://www.todinrostock.de/16kurve.pdf dokumentieren einer
Behandlung in der Klinik in Rostock, aber gleichzeitig in
Saarbrücken sein: http://www.todinrostock.de/saar.pdf
In Saarbrücken sein und gleichzeitig in Rostock eine angebliche
Behandlung eigenhändig in der Fieberkurve dokumentieren und
diesen Termin dann auch noch in der Dokumentation der
„Einzelgespräche“ aufnehmen?
http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf
die angeblichen Einzelgespräche
http://www.todinrostock.de/CHA.pdf
die veröffentlichten Abwesenheiten
http://www.todinrostock.de/index2.htm
die Zusammenhänge im Detail dargestellt
http://www.todinrostock.de/luegen2.pdf
http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf