Aus dem Gutachten Dr. med. Rudolf Groß: „Geht man davon aus, dass zum Standard stationärer Behandlung tägliche oder zweitägliche Stationsarztvisiten, dazu Oberarztvisite in der Woche zählen, des Weiteren es mindestens ein bis zwei ärztliche therapeutische Gesprächskontakte auf der Station gibt, hinzu Pflegegespräche kommen, dann ist die Behandlung eindeutig standardgemäß auch psychotherapeutisch begleitende bzw. beziehungsorientiert gewesen. Insbesondere die zahlreichen Gespräche mit der Chefärztin sind hier aufzuführen.“ So unverschämt lügt dieser „Experte“, Dr. med. Rudolf Groß: Das ist alles, was es im ganzen Monat September 05 vor der ersten Aussetzung in hilfloser Lage an Arztberichten gibt und da ist ganz sicher keine gründliche, aber erforderliche Exploration dokumentiert“ Die behandelnde Ärztin, Prof. war ohnehin auch wieder nicht da. http://www.todinrostock.de/CHA.pdf http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf Aus dem Gutachten: „Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Angaben der Epikrise und der Krankengeschichte, die in Anlage auch in Kopie vorhanden sind. Sie geht davon aus, dass die Angaben nicht manipuliert sind, entsprechende Vorwürfe finden sich in der Akte von Seiten des Beklagten. Diesen Vorwürfen nachzugehen kann aber nicht Aufgabe eines psychiatrischen Gutachters sein. Zusammengefasst handelt es sich wohl um Vorwürfe derart, dass Leistungen von Frau Professor Herpertz an bestimmten Tagen von ihr nicht erbracht werden konnten, da sie an diesen Tagen nicht in der Klinik gewesen sein konnte wegen Vortragsterminen an weit entfernen Orten. http://www.todinrostock.de/CHA.pdf http://www.todinrostock.de/epikrise2.pdf Es handelt sich allerdings bei diesen konkreten Vorwürfen nur um einige wenige Termine, also auch entsprechender Leistungen, die für den weiteren Verlauf und das Behandlungsergebnis sicher für sich alleine nicht entscheidend waren.“ Wenn man diese Termine wegstreicht- und auch die so benannten „Bis-Termine“ und die, die ganz offensichtlich niemals stattgefunden haben, dann bleibt als Rest so gut wie nichts- in einem halben Jahr! Diese Termine sind aber entscheidend; beweisen sie doch, dass eine angemessene Behandlung, wie das die Theorie fordert, nicht einmal im Ansatz stattgefunden haben kann: http://www.todinrostock.de/theorie.pdf http://www.todinrostock.de/behandlung.pdf Zusätzlich wurden nachträglich die Krankenakte /Fieberkurve) ganz eindeutig erheblich manipuliert, und das ist eine Fälschung der Krankenakte, um nachträglich eine Behandlung vorzutäuschen, die ganz sicher nicht stattgefunden haben kann. Also baut dieser Gutachter ausschließlich auf längst bewiesenen und lange veröffentlichen Lügen auf, denn die Aktenlage ist nachgewiesen durchgängig manipuliert. http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf Wie soll das gehen, wenn in der Krankenakte nichts dokumentiert ist? Von der behandelnden Chefärztin, Prof. Herpertz, gibt es nicht einen einzigen geschriebenen Satz zu Lebzeiten des Patienten; vom OA Habermeyer eine ganze Seite in einem halben Jahr. http://www.todinrostock.de/1.11.jpg Bei genauer Betrachtung der im Internet veröffentlichten Abwesenheiten von Prof. Herpertz muss man zu dem Ergebnis kommen, dass wochenlang nichts an Kontakten stattgefunden haben kann und nicht wenige Einträge in der Akte eindeutig nachträgliche Fälschungen sind, um nachträglich eine Behandlung vorzutäuschen, die nie so stattgefunden haben kann. Zur Rechtslage: „Die Dokumentation erfolgt schriftlich oder elektronisch in der Kartei des jeweiligen Patienten. Die Erfassung der Daten hat in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behandlung zu erfolgen. Eine Dokumentation, die erst nach Wochen oder Monaten ergeht, wird im Haftungsprozess nicht anerkannt und ebenfalls als Dokumentationsversäumnis ausgelegt. Das Versäumnis kann sogar zu einer Beweislastumkehr führen. ................................................................................................................. Einschub: Die „Dokumentation der „Einzelgespräche“ entstand erst nach dem Tod des Patienten, ein halbes Jahr nach dessen Einlieferung, und nur, weil eine Strafanzeige unterwegs war! http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf http://www.todinrostock.de/universi.pdf ............................................................................................................................... Grundsätzlich ist der Arzt verpflichtet, fehlerhafte Tatsachen in der Dokumentation sofort zu korrigieren. Die Diagnose oder Verdachtsdiagnose ist dabei keine Tatsache, sondern lediglich die Bewertung der Symptome des Patienten. Eine nachträgliche Veränderung der erstellten Unterlagen lässt den Arzt aber schnell in den Verdacht der Urkundenfälschung kommen. (....) Urkundenfälschung wird nach § 267 Abs. 1 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet. Es handelt sich hierbei keineswegs um ein einfaches Vergehen.“ http://www.todinrostock.de/16kurve.pdf dokumentieren einer Behandlung in der Klinik in Rostock, aber gleichzeitig in Saarbrücken sein: http://www.todinrostock.de/saar.pdf In Saarbrücken sein und gleichzeitig in Rostock eine angebliche Behandlung eigenhändig in der Fieberkurve dokumentieren und diesen Termin dann auch noch in der Dokumentation der „Einzelgespräche“ aufnehmen? http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf die angeblichen Einzelgespräche http://www.todinrostock.de/CHA.pdf die veröffentlichten Abwesenheiten http://www.todinrostock.de/index2.htm die Zusammenhänge im Detail dargestellt http://www.todinrostock.de/luegen2.pdf http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf
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