Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 korrigierte Version vom 6.11.2015 Im Auftrag des Kärntner Gesundheitsfonds HEALTH – Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft Neue Stiftingtalstraße 2, A-8010 Graz Tel.: +43 (0)316 876 4000 FAX: +43 (0)316 876 9 4000 www.joanneum.at/health mailto: [email protected] Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten Inhalt INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................................... 4 Abbildungsverzeichnis............................................................................................................................................. 6 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 6 Glossar .................................................................................................................................................................... 7 1 Executive Summary ......................................................................................................................................... 11 1.1 Einleitung ................................................................................................................................................ 11 1.2 Planungsgrundsätze und Methoden ....................................................................................................... 11 1.3 SOLL-Konzeption für 2020....................................................................................................................... 12 2 Einleitung ......................................................................................................................................................... 15 2.1 Auftragsklärung ....................................................................................................................................... 15 2.2 Allgemeine Feststellungen ...................................................................................................................... 15 2.3 Begriffsbestimmungen ............................................................................................................................ 16 2.4 Berichtsstruktur ...................................................................................................................................... 19 3 Versorgungsfeld Kärnten ................................................................................................................................. 20 3.1 Geografie................................................................................................................................................. 20 3.2 Topografie ............................................................................................................................................... 21 3.3 Demografie ............................................................................................................................................. 21 4 akutstationäre Versorgung .............................................................................................................................. 23 4.1 Planungsgrundlagen................................................................................................................................ 23 4.2 Methode ................................................................................................................................................. 23 4.3 Stationäre Akutversorgung – IST 2012 .................................................................................................... 28 5 ambulante Versorgung .................................................................................................................................... 35 5.1 Zielvorstellungen und Planungsgrundsätze ............................................................................................ 35 5.2 Planungsgrundlagen................................................................................................................................ 36 5.3 Methodik ................................................................................................................................................. 37 5.4 Fachspezifische Ergebnisdarstellung....................................................................................................... 39 5.5 Primary Health Care (PHC) ...................................................................................................................... 45 6 Medizinisch-technische Großgeräte ................................................................................................................ 47 6.1 Grundlagen ............................................................................................................................................. 47 6.2 Bestehende Versorgungsstruktur ........................................................................................................... 48 6.3 Methode ................................................................................................................................................. 48 6.4 SOLL-Situation für 2020 .......................................................................................................................... 49 7 Hämodialyse .................................................................................................................................................... 52 7.1 Analyse der IST-Situation ........................................................................................................................ 52 7.2 Rahmen der Planung ............................................................................................................................... 53 7.3 Methodischer Ansatz .............................................................................................................................. 54 7.4 SOLL-Struktur 2020 ................................................................................................................................. 55 7.5 Begleitende Anmerkungen ..................................................................................................................... 56 8 Palliativversorgung .......................................................................................................................................... 58 8.1 Definitionen und Begriffsbestimmungen ................................................................................................ 58 8.2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben ........................................................................................ 60 8.3 Aktuelle Versorgungssituation ................................................................................................................ 61 8.4 SOLL-Situation, 2020 ............................................................................................................................... 62 9 psychosoziale Versorgung ............................................................................................................................... 66 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 4 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten Inhalt 9.1 IST – Situation ......................................................................................................................................... 66 9.2 SOLL – Strukturen für 2020 ..................................................................................................................... 71 10 Referenzen ...................................................................................................................................................... 79 11 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 ...................................................................................... 81 11.1 Kärnten Gesamt ...................................................................................................................................... 81 11.2 Versorgungsregion 21 – Kärnten-Ost ...................................................................................................... 83 11.3 Versorgungsregion 22 – Kärnten-West ................................................................................................... 85 11.4 Akutstationärer Versorgungsbereich – Standortspezifische Darstellung ............................................... 87 11.5 Ambulanter Versorgungsbereich – §2 Planstellenstruktur je politischer Bezirk .................................... 97 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 5 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten Inhalt ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Versorgungsregionen, Quelle: Statistik Austria, eigene Darstellung ............................................... 20 Abbildung 2: Grundsatz des Kalkulationsalgorithmus .......................................................................................... 25 Abbildung 3: quantitative Entwicklung der Optionen der Nierenersatztherapie in Kärnten, 2001-2012 ............ 53 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: SOLL-Situation COR, STR, ECT und PET; *betrieben vom Klinikum Klagenfurt ..................................... 50 Tabelle 2: standortspezifische SOLL-Struktur CT und MR, 2020; .......................................................................... 51 Tabelle 3: SOLL 2020 an Hämodialyseplätzen, quantitativ und standortspezifisch .............................................. 56 Tabelle 4: Bausteine der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung ................................................................ 60 Tabelle 5: SOLL-Struktur Palliativversorgung ........................................................................................................ 63 Tabelle 6: Vorschlag Personalausstattung Palliativversorgung ............................................................................. 64 Tabelle 7: Personalzahlen je 10.000 Einwohner für psychosoziale Beratungsstellen und Ambulatorien ............ 76 Tabelle 8: strukturelle Verantwortlichkeitsfestlegung und Personalzahlen für Erwachsenenpsychiatrie............ 77 Tabelle 9: strukturelle Verantwortlichkeitsfestlegung und Personalzahlen für KJP; ............................................ 78 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 6 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten Inhalt GLOSSAR Allgemeine Abkürzungen A Abteilung AEE ambulante Erstversorgungseinheit AG/R Akutgeriatrie/Remobilisation Art. Artikel ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt B stationäre Betten BGK Bundesgesundheitskommission BHB Barmherzige Brüder BKK Betriebskrankenkasse BL Bundesland BMZmin,max Bettenmessziffer (Minimum, Maximum) BRZ Brustzentrum BTage Belagstage BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter B-VG Bundesverfassungsgesetz bzw. beziehungsweise COR-DSA Coronarangiographische Arbeitsplätze, Digitale Subtraktions-Angiographieanlage CT Computertomographie(gerät) D Department DGKP Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson DIAG Dokumentations- und Informationssystem für Analysen im Gesundheitswesen DS Diplomierte Sozialhilfe dTK dislozierte Tagesklinik dWK dislozierte Wochenklinik ECT Emissions-Computer-Tomographiegeräte EV Erstversorgung EW Einwohnerinnen und Einwohner FA Fachabteilung FOKO Folgekosten (Datensatz) GEM Abteilung mit gemischtem Belag GÖG Gesundheit Österreich GmbH GSBG Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz GZ Geschäftszahl HH Heimhilfe idF in der Fassung IFB Interdisziplinäre und interfunktionelle Betten in Intensiveinheiten HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 7 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten Inhalt inkl. inklusive INT-E Betten der Intensivpflege für Erwachsene INT-K Betten der Intensivpflege für Kinder KA Krankenanstalt KABEG Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG KAKuG Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten KGKK Kärntner Gebietskrankenkasse KH Krankenhaus LDF Leistungsdiagnosen-Fall LGBl. Landesgesetzblatt LKF Leistungsorientierte Krankenanstalten-Finanzierung LKH Landeskrankenhaus MBZ Mindestbettenzahl MPT Mobiles Palliativteam MR Magnetresonanztomographie(gerät) NUTS Nomenclature des unités territoriales statistiques ÖBIG Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen ÖROK Österreichische Raumordnungskonferenz ÖSG Österreichischer Strukturplan Gesundheit Pat. Patientinnen und Patienten PET Positronen-Emissions-Computertomographie PH Pflegehilfe PKD Palliativkonsiliardienst PRIKRAF Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds PS stationäre Palliativbetten PVA Pensionsversicherungsanstalt RCU Respiratory Care Unit rel. KHH relative Krankenhaushäufigkeit rel. VWD relative Verweildauer RFD Relative Frequenzdichte RFZ Referenzzentrum RNS Remobilisation und Nachsorge S Schwerpunkt SD Satellitendepartment SHA Sonderheilanstalt SKA Sonderkrankenanstalt SMP Sozialmedizinischer Pflegedienst SPECT Single-Photon-Emissions-Computer-Tomographie(gerät) STR Strahlentherapiegerät SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern SVE Standardversorgungseinheit TA Terminambulanz HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 8 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten Inhalt Ü/I Überwachungseinheit/Intensivbehandlungseinheit UKH Unfallkrankenhaus v.a. vor allem VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau vgl. vergleiche VR Versorgungsregion VZ Versorgungszone VZÄ Vollzeitäquivalent z.B. zum Beispiel ZAE Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit Medizinische Fachrichtungen AN Anästhesie AU Augenheilkunde CH Allgemeinchirurgie DER Dermatologie GAS Gastroenterologie GEB Geburtshilfe GGH Gynäkologie und Geburtshilfe GYN Gynäkologie HNO Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde IM Innere Medizin KCH Kinderchirurgie KI Kinderheilkunde KJP Kinder- und Jugendpsychiatrie MKG Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie NC Neurochirurgie NEU Neurologie OR Orthopädie PAL Palliativmedizin PCH Plastische Chirurgie PSO-E Psychosomatik - Erwachsene PSO-K Psychosomatik - Kinder PSY Psychiatrie PUL Pulmologie SRN Strahlentherapie UC Unfallchirurgie URO Urologie Bezirke in Kärnten FE Feldkirchen HE Hermagor K Klagenfurt (Stadt) HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 9 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2020 – Kärnten Inhalt KL Klagenfurt-Land SP Spittal/Drau SV St. Veit/Glan WO Wolfsberg VI Villach (Stadt) VL Villach-Land VK Völkermarkt Versorgungsregionen in Kärnten VR 21 Versorgungsregion 21 - Ostkärnten Bezirke: Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Feldkirchen, St. Veit/Glan, Völkermarkt, Wolfsberg VR 22 Versorgungsregion 22 - Westkärnten Bezirke: Hermagor, Spittal/Drau, Villach, Villach-Land HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 10 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Executive Summary 1 EXECUTIVE SUMMARY 1.1 Einleitung Das Institut HEALTH – Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH wurde vom Kärntner Gesundheitsfonds mit der Durchführung der Analyse- und Planungsarbeiten für den Regionalen Strukturplan Gesundheit 2020 für das Land Kärnten beauftragt. Die Planungsinhalte umfassen dabei den akutstationären Versorgungsbereich, den gesamten ambulanten Versorgungsbereich (spitalsambulant, niedergelassen mit und ohne §2-Kassenvertrag, Ambulatorien), die ambulante Hämodialyseversorgung, die Versorgung mit medizinisch-technischen Großgeräten sowie die gesamte psychosoziale Versorgung. Darüber hinaus war die mobile Palliativversorgung zu planen. Für jeden dieser Themenbereiche war eine Darstellung der Ist-Situation sowohl in struktureller Hinsicht als auch mit Bezug auf das Leistungsgeschehen abzubilden und daraus die Soll-Struktur abzuleiten. Planungshorizont ist das Jahr 2020. 1.2 Planungsgrundsätze und Methoden Die wesentlichen Grundsätze der Planung entsprechen den Vorgaben des ÖSG 2012, der den Rahmen der Planung bildet sowie jenen der Gesundheitsreform auf Bundesebene und den Festlegungen der Landeszielsteuerung. Diese sind die Sicherstellung einer bestmöglich erreichbaren, bedarfsgerechten, qualitativ sinnvollen und hochwertigen, effizienten und effektiven sowie regional gleichwertigen Versorgung. Ziele der Planungsfestlegungen sind die Entlastung vollstationärer Strukturen und die Forcierung tagesklinischer und tagesstrukturierender Leistungsangebote sowie der Ausbau des ambulanten Versorgungsangebots. Es wurden überregionale Versorgungsströme berücksichtigt und es wurde das gesamte Versorgungsangebot im Sinne eines integrierten Ansatzes als ineinandergreifendes und aufeinander abgestimmtes System betrachtet. Die Vorgehensweise beruht auf einer quantitativen Analyse des tatsächlichen Leistungsgeschehenes je Sektor mit detaillierten Betrachtungen zu Inanspruchnahme und Leistungserbringung, wofür viele Indikatoren berechnet wurden. Dafür standen anonymisierte Rohdaten aus den betreffenden Verrechnungssystemen zur Verfügung. Die prognostischen Abschätzungen beruhen auf demografischen Entwicklungsfaktoren und verschiedenen Anpassungsschritten zu den einzelnen Parametern. Dies geschah anhand von datengetriebenen Normierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gespeist aus dem tatsächlichen regionalen Leistungsgeschehen entnommenen Benchmarks. Die theoretischen quantitativen Planungsaussagen wurden in der Folge regionalen Spezifika, standortbezogenen Besonderheiten und Erreichbarkeitsbetrachtungen unterzogen und qualitativ definiert. In manchen Planungsbereichen erfolgte die Festlegung unmittelbar durch qualitative Überlegungen. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 11 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Executive Summary 1.3 SOLL-Konzeption für 2020 1.3.1 Akutstationäre Versorgung Die wesentlichsten Entwicklungen im akutstationären Versorgungsbereich, die durch diesen RSG unter der Prämisse der Standortgarantie vorgeschlagen werden, sind eine klare Festlegung der Rollen der einzelnen Krankenanstalten. Der Plan sieht außerdem eine enge Zusammenarbeit des UKH Klagenfurt mit dem Klinikum vor. Zudem wird die Rollen- und Aufgabenverteilung in der onkologischen Versorgung im Sinne eines abgestuften Modells klar festgelegt. Gleiches gilt in der neonatologischen Versorgung. Auf Fachebene werden entsprechend der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung insbesondere die Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie interdisziplinär geplant und mit einer Ausnahme auch so ausgewiesen. Auch in den Fachbereichen Chirurgie und Innere Medizin wird die neue ÄrzteAusbildungsordnung berücksichtigt. Es werden an zwei Standorten chirurgische Abteilungen in reduzierte Organisationsformen (dislozierte Tages- und Wochenkliniken) umgewandelt, an einem Standort wird die Abteilung für Innere Medizin aufgelassen. Es kommt zu einer Dezentralisierung in den Bereichen der geriatrischen und der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung und zu einer Stärkung im Bereich der Neurologie. Die Zahl der tagesklinischen Betten wird in etwa verdoppelt und zugleich werden neue tagesklinische Angebote an mehreren Standorten geschaffen. Dabei soll auch die VR 22 besser als bisher fachlich abgedeckt werden. Summarisch schlägt der RSG Kärnten 2020 eine Bettenreduktion um etwa 8% vor, die ausschließlich im vollstationären Bereich erfolgen soll und die Verdoppelung der tagesklinischen Strukturen schon beinhaltet. Diese Veränderung ist fachspezifisch sehr unterschiedlich und berücksichtigt auch einen regionalen Ausgleich zwischen West und Ost. 1.3.2 Ambulante Versorgung Die ambulante Versorgung wird bis zum Jahr 2020 entlang des zu erwartenden Bedarfs weiterentwickelt und soll im Sinne der Gesundheitsreform auch neue Versorgungsmodelle etablieren können. Es wird eine Verdichtung der allgemeinmedizinischen Planstellen auf 261 festgelegt. Zudem werden zwei fixe Standorte für erste Modelle der multiprofessionellen Primärversorgung in Feldkirchen und in Friesach vorgesehen. Darüber hinaus soll es bis 2020 je einen weiteren Standort in den Bezirken Spittal/Drau, Klagenfurt, Hermagor und Völkermarkt geben. Es wird zusätzliche Planstellen in einzelnen Fächern in geringem Ausmaß und Reduktionen in geringem Ausmaß in anderen Fächern geben. Die Planstellen für CH und NC sollen auslaufen. In der Summe aller Fächer kommt es zu einer summenneutralen Bedarfsanpassung in fachlicher und regionaler Hinsicht. Die ambulante Versorgung im Bereich der ZMK in Kärnten ist durch die außerhalb Wiens mit Abstand höchste Dichte an Planstellen unter allen Bundesländern geprägt (3,32 Planstellen je 10.000; Bundesdurchschnitt: 3,15; bundesweite Planstellendichte ohne Wien 2,78). Zu erwähnen ist hierbei HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 12 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Executive Summary auch, dass die heterogene Verteilung der Planstellen mit einer starken Häufung im Bezirk KlagenfurtStadt und einer deutlich unterdurchschnittlichen Dichte im Bezirk Feldkirchen ausgeglichen wird. Die Versorgung im Bereich der ambulanten Hämodialyse ist gut ausgebaut und bleibt quantitativ unverändert. Es wird jedoch das Setzen von Maßnahmen zur Erhöhung der Transplantationszahlen und der Zahl an Patientinnen und Patienten mit Peritonealdialyse vorgeschlagen. 1.3.3 Medizinisch-technische Großgeräte Es wird der Aufbau folgender zusätzlicher MTGs für Kärnten bis 2020 vorgesehen: - Ein zusätzlicher Strahlentherapieplatz am Klinikum Klagenfurt - Ein zusätzliches PET-MR am Klinikum Klagenfurt - Zwei zusätzliche ECTs (je eines am LKH Villach und eines am Klinikum Klagenfurt) Die Zahl der Herzkatheter-Arbeitsplätze bleibt ebenso unverändert, wie jene der CTs und der MRs. Sowohl bei den CTs als auch bei den MRs bestehen gerade bei intramuralen Geräten deutliche Reservekapazitäten, die besser als bisher - zum Beispiel über Kooperationsmodelle – genutzt werden sollten. 1.3.4 Psychosoziale Versorgung Es entspricht der medizinischen Entwicklung, dass die psychiatrische und psychosoziale Versorgung näher an den Wohnort und das Lebensumfeld der Betroffenen heranrücken soll, dass die ambulante und tagesstrukturierende Versorgung gestärkt werden sollen. Das für diesen RSG vorgeschlagene Versorgungsmodell trägt dem Rechnung. Es soll ein auf Ambulatorien aufgebautes ambulantes Versorgungssystem etabliert werden, das in multiprofessionellen Teams vor allem die Langzeitbetreuung von Patientinnen und Patienten koordiniert und durchführt. Diese Einrichtungen haben ein klares Aufgabenprofil in der Diagnostik und Therapieplanung bzw. in der Übernahme aus dem stationären Bereich sowie in der mobilen Notfallversorgung und der Konsiliartätigkeit. Es soll ein abgestuftes flächendeckendes Versorgungssystem aufgebaut werden, das aus fünf Beratungsstellen mit Ambulatorium, aus drei weiteren Beratungsstellen ohne Ambulatorium und aus drei Außenstellen besteht. Diese sollen eng kooperieren und sich in der Leistungserbringung gut abstimmen. Diese neuen Strukturen werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Krankenhausambulanzen und den bestehenden niedergelassenen Planstellen aus den bereits bestehenden Strukturen an psychosozialen Beratungs- und Therapieeinrichtungen heraus entwickelt werden, die es in Kärnten in großem Ausmaß bereits gibt, die derzeit jedoch wenig koordiniert und sehr unabhängig voneinander agieren. Zu diesem Zweck wird die Stelle einer Psychiatriekoordinatorin oder eines Psychiatriekoordinators geschaffen, die die Abstimmung und Weiterentwicklung des Systems leitet und steuert. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 13 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Executive Summary Parallel dazu sollen an vier Standorten auch eigene Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie entstehen oder so weit als möglich aus bestehenden Einrichtungen heraus weiterentwickelt und an diese Ambulatorien angebunden werden. 1.3.5 Palliativversorgung Die bestehenden 32 Betten der stationären Palliativversorgung bleiben unverändert. Es werden jedoch zwei weitere Standorte für mobile Palliativteams am LKH Wolfsberg und am KH Spittal/Drau aufgebaut, die auch in die Konsiliarversorgung eingebunden werden sollen. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 14 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Einleitung 2 EINLEITUNG Das Institut HEALTH – Institut für Biomedizinische Technik und Gesundheitswissenschaften der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH wurde im Zuge der öffentlichen Ausschreibung der Planungsarbeiten zum Regionalen Strukturplan Gesundheit 2020 für Kärnten mit diesen Arbeiten vom Kärntner Gesundheitsfonds beauftragt. 2.1 Auftragsklärung Der RSG Kärnten 2020 versteht sich dabei als inhaltliche Weiterentwicklung und Detaillierung des ÖSG 2012, wobei die Gewährleistung einer qualitätsvollen, gleichmäßigen und innerhalb festgelegter Zeitrahmen erreichbaren, aber auch gesamtwirtschaftlich effizienten, medizinisch adäquaten und patienten/-innenorientierten Versorgung zum Ziel gesetzt ist. Die Planung für das Bundesland Kärnten umfasst grundsätzlich alle Ebenen und Teilbereiche der Gesundheitsversorgung und darüber hinaus Empfehlungen zur extramuralen psychosozialen Versorgung. Zu planen waren: - Die akutstationäre Versorgung - Der spitalsambulante und niedergelassene Versorgungsbereich inklusive die ambulante Hämodialyse - Die medizinisch-technischen Großgeräte - Die psychosoziale Versorgung inklusive Psychotherapie und klinische Psychologie für alle Altersgruppen - Die mobile Palliativversorgung Im Zuge der Planung hatte zu jedem der genannten Bereiche einer Analyse der ISTVersorgungssituation auf Basis der verfügbaren Daten zum jeweiligen Bereich zu erfolgen, und aus dieser waren die notwendigen Handlungsfelder abzuleiten. Auf diesen war in der Folge die SOLLKonzeption für den Planungshorizont 2020 abzuleiten. 2.2 Allgemeine Feststellungen Die Grundlagen der durchgeführten Planungsarbeiten und der dargestellten Festlegungen bilden neben den umfangreichen und detaillierten Datenanalysen der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2012 sowie bestehende Planungsarbeiten das Land Kärnten und seine Struktur betreffend, einschließlich der geltende RSG-K 2015 (ausschließlich der extramuralen Festlegungen). Darüber hinaus wurde auf Vorgaben aus den Zielsteuerungsvereinbarungen Bedacht genommen. In Hinblick auf die Gültigkeitsdauer des vorliegenden RSG-K 2020 wurden auch Festlegungen vorweggenommen, die erst der nächste ÖSG 2015 treffen wird, die aber inhaltlich bereits abschätzbar sind, soweit sie für die HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 15 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Einleitung Erstellung dieses Plans von Bedeutung waren. Insbesondere betrifft dieser Vorgriff die erwartete Neustrukturierung der Ärzte-Ausbildungsordnung und die Neuordnung im Fach Innere Medizin und in der Allgemeinchirurgie. Die Planungsarbeiten selbst beruhen auf detaillierten Analysen der versorgungsrelevanten Daten und der bestehenden Strukturen und Prozesse an sich und leiten daraus die nach Einschätzung der Autoren bestmögliche Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen ab, um dem zukünftigen Bedarf bei möglichst effizienter Angebotsstruktur zu entsprechen. Die ursprünglichen Vorschläge und Konzeptionen wurden auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. In Gesprächen mit vielen beteiligten Akteuren und den politischen Entscheidungsträgern wurde ein beschlussfähiger und umsetzbarer Plan erstellt, weswegen dieser vorliegende Plan in manchen Details von den ursprünglichen Vorschlägen etwas abweicht. 2.3 Begriffsbestimmungen 2.3.1 Beschreibung der Strukturelemente Im Anhang sind die Tabellen je Standort mit den jeweils höchstmöglichen vorzuhaltenden Organisationsformen je medizinisches Fach und den korrespondierenden Bettenzahlen dargestellt. Nachstehend sind die Bezeichnungen in den Tabellen sowie deren inhaltliche Bedeutung erklärt. Die umfassenden Erklärungen zu den Begriffen und die detaillierten strukturellen und funktionellen Definitionen und Qualitätskriterien dazu sind im ÖSG 2012 zu finden. ABT Abteilung Bettenführende Einheiten in Akutkrankenanstalten im Sinne von § 2a (1) KAKuG mit ärztlichem Dienst gemäß § 8 (1) KAKuG, vorzuhalten unter Beachtung der im ÖSG festgelegten Mindestbettenan1 zahl. Sie ist zeitlich uneingeschränkt zu betreiben und bietet das Leistungsangebot entsprechend den Vorgaben des jeweils aktuell gültigen ÖSG bzw. des im RSG zugeordneten Versorgungsauftrags. AEE Ambulante Erstversorgungseinheit Interdisziplinäre Struktur zur Erstbegutachtung und zur allfälligen Erstbehandlung inkl. Triage an 24 h je Tag und sieben Tagen pro Woche. Ausschließlich ambulante Begutachtung und Behandlung ungeplanter Patientenzugänge und gegebenenfalls Weiterleitung in erforderliche ambulante oder stationäre 2 Versorgungsstruktur. Diese Einheit kann über eigene Beobachtungsbetten (Funktionsbetten) verfügen. B Betten Definiert im vorliegenden Bericht Betten, die am Standort zu führen sind, jedoch in keiner eigenen Organisationsform zusammengefasst sind, sondern einer anderen Organisationsform zugeordnet sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Betten der Palliativversorgung. 1 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S. 25 ff 2 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S. 30 ff HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 16 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Einleitung DEP Department Eingeschränkt auf Einheiten der AG/R, RNS oder PSO. Departments der Unfallchirurgie sind laut ÖSG 2012 in Abteilungen oder Satellitendepartments umzuwandeln. Sie sind als eigene Kostenstellen mit speziellem Funktionscode zu führen. Siehe dazu die strukturellen Voraussetzungen lt. ÖSG in der aktuell gültigen Fassung. dWK Dislozierte Wochenklinik Die dislozierte Wochenklinik ist ein dislozierter, Betten führender Teil einer Abteilung (Mutterabteilung) mit dieser zugeordneten systemisierten Betten, in denen Behandlungen der Basisversorgung mit kurzer Verweildauer durchgeführt werden. Für Krankenanstalten-Aufenthalte mit erwarteter Entlassung innerhalb der definierten Betriebszeiten. Sie ist vorrangig für elektive operative Leistungen und gegebenenfalls solche aus konservativen Bereichen vorgesehen. Die organisatorische sowie medizinische Zusammenarbeit mit der Mutterabteilung ist sicher zu stellen. dTK Dislozierte Tagesklinik Dies sind Betten an einem Krankenanstalten-Standort ohne vollstationäre Betten führende Einheit derselben Fachrichtung. In Tageskliniken erfolgen ausschließlich geplante tageschirurgische Eingriffe. Eine dTK hat ein eingeschränktes Leistungsangebot, das in der Leistungsmatrix des jeweils aktuell gül3 tigen ÖSG definiert ist. Sie soll nach Möglichkeit interdisziplinär bzw. fachübergreifend betrieben werden. Sie können als eigenständige Organisationseinheiten geführt werden. Es benötigt jedenfalls eine Kooperationsvereinbarung mit einer Abteilung aus dem entsprechenden Fach zur personellen und fachlichen Absicherung dieser reduzierten Organisationsform. EV Erstversorgungseinheit Erstversorgungseinheiten werden entweder als ZAE oder als AEE geführt. Siehe dazu die jeweiligen Erklärungen. IFB Interdisziplinäre und interfunktionelle Betten in Intensiveinheiten Das sind nach Möglichkeit interdisziplinär und interfunktionell zu führende Betten in Intensiveinheiten, die dort, wo es strukturelle Qualitätsvorgaben nicht anders erfordern, internistisch für PatientInnen von konservativen Fächern und anästhesiologisch für PatientInnen von chirurgischen Fächern, sowie interfunktionell für Intensivüberwachung bzw. Intensivbehandlung genutzt werden sollen. NQ Tagesklinisches Angebot (Bettenzahl unbestimmt) Tagesklinische Betten werden jedenfalls im Rahmen der gesamten Betten der zugehörigen Fachabteilung ausgewiesen. NQ drückt aus, dass eine Etablierung von tagesklinischen Betten zwingend vorzusehen ist, dass deren Zahl jedoch nicht festgelegt wurde. Die standortspezifische und fachspezifische Festlegung der tagesklinischen Bettenzahl obliegt in diesen Fällen dem jeweiligen Träger. Sie müssen von der Bettenanzahl der Mutterabteilung jedenfalls im Verhältnis 1:1 abgezogen werden. SP Schwerpunkt-Psychosomatik für Säuglinge, Kinder und Jugendliche Siehe dazu die Definition und Strukturqualitätskriterien laut ÖSG 2012 S. 97 ff. Diese sind jedenfalls an beiden Standorten einzuhalten und umzusetzen. 3 vgl. derzeit GÖG, ÖSG 2012, Anhang Leistungsmatrix auf Basis LKF-Modell 2015 S. 1 ff HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 17 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Einleitung TA Terminambulanz Diese Ambulanzen (inklusive allfälliger Spezialambulanzen) bieten keine Notfallversorgung und sind nicht für ungeplante PatientInnenbesuche vorgesehen. Sie haben begrenzte Öffnungszeiten, vergeben Termine zu den Tageskernzeiten und versorgen nur für geplante Patientenkontakte. Ungeplante Besuche erfolgen nur über die 24h-Ambulanzen (AEE oder ZAE oder 24h Ambulanzen für KI und KCH, PSY und GEB) als direkte Zuweiser bei fachspezifischem Versorgungsbedarf. ZAE Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheiten dienen der effizienten Versorgung ungeplanter Zugänge mit vor allem akuter Symptomatik. Führung durch einen in der Notfallversorgung erfahrenen Arzt mit ius practicandi und weiteren Qualifikationen. in Zentralkrankenanstalten ist auch der Einsatz einschlägig qualifizierter Fachärzte/Fachärztinnen zulässig. Die zentrale Funktion besteht in der Erstbegutachtung und –behandlung ungeplanter Zugänge, in der Triage und allfälligen Weiterleitung in die fachlich zuständige Fachstruktur innerhalb und außerhalb der erstversorgenden Krankenanstalt (akutstationär oder ambulant) und in einer einfachen abschließenden Versorgung. Zur Abklärung von Behandlungserfordernissen und Patientenbeobachtung sind stationäre Kurzaufenthalte bis maximal 24 h zulässig. Dafür werden systemisierte Betten im definierten Ausmaß vorgehalten, die im Tagesverlauf auch mehrfach belegt werden können. Es gelten die 4 strukturellen und funktionellen Vorgaben des jeweils gültigen ÖSG . Diese Einheit ist nicht geeignet zur Erstversorgung Schwerverletzter und für die Geburtshilfe. Es ist jedenfalls eine enge Zusammenarbeit mit dem Notarzt und Rettungswesen sicher zu stellen. 24h uneingeschränkte Betriebszeiten Sowohl die AEE als auch die ZAE werden rund um die Uhr für die Erst- und Notfallversorgung offen gehalten. Dies gilt zudem für Ambulanzen der Geburtshilfe (nicht der Gynäkologie), der Psychiatrie, der Kinder- und Jugend-Psychiatrie und für Ambulanzen der Kinderheilkunde und Kinderchirurgie gemeinsam. 2.3.2 Tagesklinische Versorgungsstrukturen Es werden im Zuge dieses RSG-Kärnten die tagesklinischen und halbstationären Strukturen ausgebaut. Dies geschieht im Wesentlichen durch entsprechende Plätze im Rahmen einer fachgleichen Abteilung vor Ort oder durch eine dislozierte Einrichtung. Die in den quantitativen Festlegungen definierten Bettenzahlen je Standort und Fach für tagesklinische Betten stellen die Mindestzahlen dar. Diese können unter Einhaltung der festgelegten gesamten vollstationären Planbettenobergrenzen je Fach und Standort durch Umwidmung vollstationärer Kapazitäten überschritten werden. Wenn keine quantitative Festlegung erfolgte (NQ), so sind zwar jedenfalls tagesklinische Kapazitäten vorzusehen, deren Anzahl ist jedoch vom jeweiligen Träger unter Umwandlung vollstationärer Betten festzulegen. 4 vgl.: GÖG, ÖSG 2012, S. 30 ff HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 18 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Einleitung 2.3.3 Einrichtung von Wochenkliniken Es obliegt einem Träger, im Rahmen von Fachabteilungen wochenklinische Betriebsformen für einzelne Stationen zu definieren, wo dies aus organisatorischen Gründen im Sinne einer effizienteren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur sinnvoll erscheint. Werden vollstationäre Betten in Betten einer Wochenklinik umgewandelt, so dürfen für jedes in diesem RSG systemisierte vollstationäre Bett bis zu 1,4 wochenklinische Betten als Ersatz aufgestellt werden. Dieser Faktor ergibt sich aus den Öffnungszeiten an nur fünf Tagen der Woche. Hierfür darf auch die fach- und standortspezifische Planbettenobergrenze für vollstationäre Betten überschritten werden. Die Umwandlung vollstationärer in wochenklinische Strukturen hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsfonds zu erfolgen. Die wochenklinischen Strukturen müssen als eigenständige Kostenstelle geführt werden. Damit ist gewährleistet, dass im Jahresdurchschnitt nicht mehr Betten aufgestellt sind, als die Gesamtsumme der ausgewiesenen Planbetten je medizinische Fachrichtung und je Standort. 2.4 Berichtsstruktur Der vorliegende Bericht zum Regionalen Strukturplan Kärnten 2020 gliedert sich in einleitende, allgemein gehaltene Kapitel zum Projektumfeld und in der Folge zu einzelnen Fachkapiteln zu jedem einzelnen Planungsbereich. Diese gehen jeweils im Detail auf themenspezifische inhaltliche Präzisierungen sowie die jeweils angewendete Planungsmethode und den jeweils verwendeten Planungsalgorithmus ein. Im Anhang zu diesem Bericht findet sich schließlich der tabellarische Teil, der die genauen Planzahlen auf Ebene der Organisationsstrukturen für jedes vorzuhaltende Fach auf Ebene des gesamten Bundeslandes Kärnten und auf Ebene der einzelnen Standorte enthält. Die standortbezogenen Darstellungen sind jeweils pro Versorgungsregion zusammengefasst. Diese regional zusammengefassten Darstellungen enthalten zudem die Planungsaussagen für den ambulanten Versorgungsbereich und die medizinisch-technischen Großgeräte. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 19 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Versorgungsfeld Kärnten 3 VERSORGUNGSFELD KÄRNTEN 3.1 Geografie Kärnten ist das südlichste Bundesland Österreichs und mit 9.536 km2 Landesfläche5 das fünftgrößte. 2.446 km2 sind Dauersiedlungsraum6, das entspricht etwa 25 % der Gesamtfläche. Kärnten gliedert sich in zehn politische Bezirke7, von denen Spittal/Drau mit 2.764 km2 der flächenmäßig größte Bezirk ist, gefolgt von St. Veit/Glan mit 1.493 km2 und Villach-Land mit 1.009 km2. Weiters besteht Kärnten aus 132 Gemeinden sowie den drei NUTS III-Regionen8 Klagenfurt-Villach, Oberkärnten und Unterkärnten. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) unterteilt für die Zwecke der Versorgungsplanung Kärnten in zwei Versorgungsregionen. Zur Versorgungsregion Kärnten-Ost zählen die Bezirke Feldkirchen, Klagenfurt-Land, Klagenfurt-Stadt, St. Veit/Glan, Völkermarkt und Wolfsberg. Die Versorgungsregion Kärnten-West besteht aus den politischen Bezirken Hermagor, Spittal/Drau, VillachLand und Villach-Stadt. Die Einteilung in NUTS III-Regionen differiert von jener in Versorgungsregionen, der vorliegende RSG ist auf die Einteilung in Versorgungsregionen aufgebaut. Abbildung 1: Versorgungsregionen, Quelle: Statistik Austria, eigene Darstellung 5 http://www.ktn.gv.at/45086_DE-VERWALTUNG-Gemeinden, abgerufen am 12.5.2014 6 Der Dauersiedlungsraum umfasst agrarwirtschaftlich, baulich und verkehrsmäßig genutzte Flächen, ohne alpine Grünland, Wald-, Ödland- und Gewässerflächen. (http://www.kwf.at/wibis/?pid=459&relativ=0®ion=1, abgerufen am 26.5.2014) 7 http://www.ktn.gv.at/39868_DE-VERWALTUNG-Bezirke, abgerufen am 12.5.2014 8 http://www.statistik.at/web_de/klassifikationen/regionale_gliederungen/nuts_einheiten/index.html, abgerufen am 12.5.2014 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 20 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Versorgungsfeld Kärnten Gemeinsam mit dem südlichen Teil des Burgenlandes und der Steiermark vervollständigt Kärnten die Versorgungszone Süd im Sinne des ÖSG 20129. 3.2 Topografie Das Klagenfurter Becken erstreckt sich von Villach bis Lavamünd, vom Rosental im Süden bis Feldkirchen und Althofen im Norden. Es ist das Hauptsiedlungsgebiet mit den großen Städten Klagenfurt, Villach, Sankt Veit an der Glan, Völkermarkt und Feldkirchen. Das Klagenfurter Becken und die Täler Kärntens sind von Gebirgen umgeben. Große Gebirgszüge sind die Hohen Tauern und die Gurktaler Alpen im Norden, die Karnischen Alpen und die Karawanken im Süden sowie die Saualpe und die Koralpe im Osten. Während Oberkärnten von hohen Bergen geprägt ist, dominieren in Unterkärnten die Lavanttaler Alpen mit weniger hohen Gipfeln. Die Drau, die das Land der Länge nach durchfließt, erfüllt wichtige Funktionen. Sie wird vor allem energietechnisch intensiv genutzt, indem sie fast durchgehend aufgestaut ist und dadurch zehn Laufkraftwerke speist. Insgesamt befinden sich in Kärnten rund 1270 Seen mit einer Gesamtfläche von annähernd 60 km², wovon die vier größten alleine fast 50 km² einnehmen. Kärnten verfügt über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, wobei Villach einen bedeutenden Verkehrsknotenpunkt darstellt. Drei Autobahnen führen durch das Land (A2-Südautobahn, A10Tauernautobahn, A11-Karawankenautobahn), die wichtigsten Eisenbahnlinien sind die Südbahn und die Tauernbahn. Durch den relativ hohen Gebirgsanteil und die dadurch bedingten langen Täler entstehen teilweise lange Verkehrswege. Diese Tatsache findet beim Planungsaspekt Erreichbarkeit Berücksichtigung. 3.3 Demografie Im Jahr 2012 zählt Kärnten entsprechend den Vorausschätzungen des aktuellen statistischen Jahrbuchs 555.771 Einwohnerinnen und Einwohner (EW), wobei in der Versorgungsregion KärntenOst ca. 335.500 Personen leben, in Kärnten-West etwas über 220.000 EW, was ca. 40 % der gesamten Kärntner Bevölkerung entspricht10. Mit durchschnittlich 58 EW11 pro km2 weist Kärnten insgesamt eine relativ geringe Siedlungsdichte auf, österreichweit zählt es gemeinsam mit Tirol zu den am dünnsten besiedelten Bundesländern, jedoch sind die Siedlungsgebiete aufgrund der Topografie sehr ungleich verteilt. Der Großteil der Bevölkerung Kärntens lebt im Klagenfurter Becken zwischen Villach und Klagenfurt. Klagenfurt hat mit 795 EW pro km2 die höchste Siedlungsdichte, gefolgt von Villach mit 442 EW/km2. Die übri- 9 vgl. GÖG, ÖSG 2012, S 130 10 vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2015 – Bevölkerung 2.17, S 57 11 vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2014 – Bevölkerung, S 42 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 21 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Versorgungsfeld Kärnten gen politischen Bezirke sind wesentlich dünner besiedelt, hier liegt die Siedlungsdichte zwischen 23 EW/km2 in Hermagor und 76 EW/km2 in Klagenfurt-Land. Kärnten ist das einzige österreichische Bundesland, in dem bis 2020 mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen ist12. 2012 bestand die Bevölkerung zu 48,5 % aus Männern und zu 51,5 % aus Frauen. Während der Anteil der 25 – 45-Jährigen bis 2020 sinken wird, sind in der Population der über 50-Jährigen Steigerungen zu erwarten. In der Gruppe der weiblichen Bevölkerung zwischen 80 und 90 Jahren ist mit einer Zunahme um mehr als das Doppelte zu rechnen. Die Wanderungsbilanz für 2012 ist positiv. Im Vergleich zu 2011 nahm die Wohnbevölkerung in Kärnten im Jahr 2012 um 602 Personen zu. Während in Klagenfurt (+ 1.058) und Villach (+ 362) die meisten Zuwächse verzeichnet wurden, nahm die Einwohnerzahl in Spittal/Drau (-383), St. Veit/Glan (-239) und Wolfsberg (-181) ab13. Seit 2008 steigt der Anteil der unselbständig Beschäftigten14. 2012 waren 201.030 Personen in Kärnten unselbständig beschäftigt, davon 92.550 Frauen. Diese Anzahl (36 % der Bevölkerung ist unselbständig beschäftigt) liegt unter dem österreichischen Wert von 43 %15. Knapp ein Prozent der unselbständig Beschäftigten arbeitete im Primärsektor (Land- und Forstwirtschaft), etwa ein Drittel im Produktionssektor und ca. zwei Drittel im Dienstleistungssektor. 2012 waren 24.080 der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hochqualifiziert, 142.463 mittelqualifiziert und 34.487 niedrigqualifiziert. Die Anteilsveränderungen zu 2008 betragen bei den Hochqualifizierten -2,4 %, bei den Mittelqualifizierten + 0,3 % und bei den Niedrigqualifizierten + 2,1 %. 20.855 Personen waren 2012 geringfügig beschäftigt, darunter 13.812 Frauen und 8.798 Lehrlinge. Das Bruttomedianeinkommen betrug 2.220 Euro, wobei Frauen um Durchschnitt 1.745 Euro und Männer 2.622 Euro pro Monat verdienten16. Die Arbeitslosenquote lag 2012 bei 9,1 %. Damit ist Kärnten nach Wien das Bundesland mit der zweithöchsten Arbeitslosenquote und liegt 2,1 % über dem österreichischen Durchschnitt17. 12 vgl.: Statistisches Jahrbuch Österreichs 2014 – Bevölkerung, S 55 13 http://www.kwf.at/wibis/?pid=477&view=1&merkmal=570®ion=1&jahre=2012,2011,2010,2009,2008,2007,2006,200 5,2004, abgerufen am 26.5.2014 14 vgl.: KWF, JOANNEUM RESEARCH POLICIES, 2013 15 vgl.: Statistik Austria, Bevölkerung nach Erwerbsstatus 16 vgl.: KWF, JOANNEUM RESEARCH POLICIES, 2013 17 vgl.: Statistik Austria, Arbeitslosenquoten nach Bundesländern HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 22 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung 4 AKUTSTATIONÄRE VERSORGUNG Die Neugestaltung der akutstationären Versorgungsstrukturen geschieht auf der Basis einer detaillierten Analyse des tatsächlichen Leistungsgeschehens in den Kärntner fondsfinanzierten Krankenanstalten und leitet sich aus diesem und einer bedarfsadäquaten Anpassung und Weiterentwicklung ab. Zudem werden im Sinne eines integrierten Versorgungssystems auch nicht-vollstationäre Versorgungsstrukturen und deren Anapassung und Weiterentwicklung berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine quantitativ und qualitativ veränderte Struktur für das Jahr 2020. Es wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung der Vorgaben dieses Strukturplans schrittweise und dort aufeinander abgestimmt erfolgen, wo die Auswirkungen verschiedener Veränderungsmaßnahmen aufeinander wirken und ineinander greifen. 4.1 Planungsgrundlagen Die Orientierung der zukünftigen akutstationären Versorgungsstrukturen am zu erwartenden Bedarf auf Basis der alters- und geschlechtsspezifischen Prognosen auf Bezirksebene führt zur Notwendigkeit, Teile dieser bestehenden Strukturen neu zu positionieren und sie in ihrer fachlichen Tätigkeit frühzeitig adäquat auszurichten. Darüber hinaus spielen weitere externe Determinanten eine entscheidende und daher berücksichtigenswerte Grundlage. Dies sind Änderungen in der Ausbildungsordnung der Ärzte, die zu veränderten Fächerstrukturen führen werden und frühzeitig Abbildung in der Versorgung finden müssen, wo dies relevant ist. Dies sind weiters medizinische Entwicklungen, getrieben von medizinischtechnischen Veränderungen. Diese führen zu Mehrbedarf einerseits und zu veränderten Strukturen andererseits (z.B.: verstärkte tagesklinische Angebote). Hier finden sich auch Vorgaben aus der Landeszielsteuerung wieder, die aufgenommen und strukturell abgebildet werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, durch neue und flexible Versorgungsmodelle dem Bedarf gut zu begegnen und dabei effizient in der Vorhaltung des Angebots agieren zu können. Es werden einzelne Standorte - dem regionalen Bedarf entsprechend - in ihrer Funktion und Struktur weiterentwickelt. Als zentrale Vorgabe der Planung galt eine von politischer Seite vorgegebene Standortgarantie, die sich auf Krankenhausstandorte bezieht, nicht jedoch auf einzelne Fachabteilungen und spezielle Versorgungsfunktionen. 4.2 Methode Die Darstellung des tatsächlichen Leistungsgeschehens in der akutstationären Versorgung in Kärnten stellt einen essentiellen Teil der Planung dar und bildet die Basis dafür. Die Analyse der ISTSituation erfolgte auf der Grundlage des gesamten stationären Leistungsgeschehens anhand der HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 23 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung Daten des Jahres 2012 zu allen landesfondsfinanzierten Krankenanstalten, zu den PRIKRAF-Häusern und zum UKH Klagenfurt. Unter der Adaption wesentlicher Indikatoren zur Versorgungsbeschreibung und des Ansatzes demografischer und weiterer Entwicklungsprognosen wird daraus die SOLLKonzeption in quantitativer und qualitativer Hinsicht standortbezogen abgeleitet. Die wesentlichen aktuellen Versorgungsfunktionen aus heutiger Sicht gelten als Vorgaben, die weitgehend Berücksichtigung finden. Die Ergebnisse der Datenanalysen wurden anhand der Daten der Jahre 2013 und 2014 nochmals plausibilisiert, um die Stabilität der Ergebnisse sicherstellen zu können. Im Wesentlichen erfolgte die Betrachtung des aktuellen akutstationären Versorgungsgeschehens aus Sicht des quellbezogenen Inanspruchnahmeverhaltens je medizinisches Fach einerseits, also bezogen auf die Bevölkerung, die Leistungen in Anspruch nimmt und aus Sicht der leistungserbringenden Strukturen, also der leistungserbringenden Krankenhäuser auf Ebene der einzelnen Kostenstellen andererseits. Die untersuchten Parameter sind dabei: je Fach, alters- und geschlechtsstandardisiert nach Wohnregion - die Inanspruchnahmehäufigkeit, absolut und relativ - der Anteil von Erstaufnahmen, - der Anteil an vollstationären, teilstationären (halbstationär, tagesklinisch und 0-Tages-) und potenziell ambulanten Aufnahmen - die Verweildauer, absolut und relativ - das Auspendelverhalten, aus dem Wohnbezirk, der Wohnversorgungsregion und aus Kärnten bzw. in umgekehrter Richtung die Inanspruchnahme in Kärnten durch NichtKärntner je Standort und Abteilungs-Funktionscode (bettenführende Hauptkostenstellen) - Bettenanzahl, tatsächlich und systemisiert, vollstationär, teilstationär - durchschnittliche Auslastung, getrennt nach voll- und teilstationären Strukturen - die Anzahl an vollstationären, teilstationären (halbstationär, tagesklinisch und 0-Tages-) und potenziell ambulanten Aufnahmen - durchschnittliche Verweildauer, absolut Für diese Analytik wurden sämtliche Fälle des Jahres 2012 in Kärntner Krankenhäusern und an Kärntnern auch außerhalb des Bundeslandes untersucht und analysiert. 4.2.1 Kalkulationsalgorithmus Der Algorithmus zur quantitativen Bedarfsbestimmung im akutstationären Bereich für das Jahr 2020 basiert auf der detaillierten Analyse des Inanspruchnahme-Verhaltens auf regionaler Ebene und umfasst die Anpassung der Krankenhaushäufigkeit, der Verweildauer, die Hebung des Tagesklinikanteils sowie die Durchführung von sinnvollen Leistungsverschiebungen zwischen Fächern und Versorgungsbereichen (allfällige Leistungsverschiebungen in den ambulanten Bereich). HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 24 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung Die Ergebniszahlen der Anpassungsprozesse werden mit den aktuellen Bevölkerungsprognosen (demografische Hochrechnung) in Verbindung gesetzt, um die Bedarfsabschätzung für den Planungshorizont zu erhalten. Die Standortzuteilungen erfolgt nach den Kriterien der Erreichbarkeit, der Planung in sinnvollen Strukturgrößen (organisatorisch, personell usf.) und der Berücksichtigung bestehender Strukturen sowie regionaler und überregionaler Patientenströme. Abbildung 2: Grundsatz des Kalkulationsalgorithmus Zur Anpassung erfolgt die Bildung von Benchmarks anhand ermittelter Normwerte aus den einzelnen politischen Bezirken, in der Annahme, dass diese nach Alters- und Geschlechtsstandardisierung wenig Varianz aufweisen. Zentraler Ansatz ist, dass die Normwerte immer aus dem zu untersuchenden Versorgungssystem selbst kommen, also beschreibende Elemente der tatsächlichen regionalen Versorgung darstellen und nicht aus anderen Systemen oder Regionen übernommen werden. Normwerte, die im RSG-Kärnten verwendet wurden sind stets Werte, die im Analysejahr 2012 in einzelnen Regionen bereits erreicht werden. 4.2.2 Normwerte (Benchmarks) Relative Krankenhaushäufigkeit (KHHrel) Der Ist-Wert an stationären Aufnahmen wird in Beziehung zu einem rechnerisch ermittelten Normwert (Benchmarks) gesetzt. Dabei erfolgt eine Differenzierung nach - MHG18 Quellbezirk19 Geschlecht Altersgruppe Dieser Vergleichswert beachtet sowohl regions- als auch bevölkerungsspezifische Parameter und ist weitestgehend unabhängig von mathematischen Verteilungsschätzungen. 18 MHG ist der Überbegriff für die im LKF – Modell verwendeten Hauptdiagnosegruppen HDG (Diagnose ist ausschlaggebend für die Zuordnung) und Medizinischen Einzelleistungen MEL (medizinische Leistung selbst ist das Kriterium für die Zuordnung) 19 Die Betrachtung der Inanspruchnahme erfolgt quellbezogen (auf Ebene der Wohnbezirke der Patientinnen und Patienten) und ist daher unabhängig von Krankenanstalten-Standorten HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 25 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung 𝐾𝐻𝐻𝑟𝑒𝑙 = 𝐾𝐻𝐻𝑄𝑢𝑒𝑙𝑙𝑏𝑒𝑧𝑖𝑟𝑘 (𝑀𝐻𝐺, 𝐺𝑒𝑠𝑐ℎ𝑙𝑒𝑐ℎ𝑡, 𝐴𝑙𝑡𝑒𝑟𝑠𝑔𝑟𝑢𝑝𝑝𝑒) 𝐾𝐻𝐻𝐵𝑒𝑛𝑐ℎ𝑚𝑎𝑟𝑘 (𝑀𝐻𝐺, 𝐺𝑒𝑠𝑐ℎ𝑙𝑒𝑐ℎ𝑡, 𝐴𝑙𝑡𝑒𝑟𝑠𝑔𝑟𝑢𝑝𝑝𝑒) Für die Soll-Planung erfolgt die Anpassung der Krankenhaushäufigkeit je MHG in einer Toleranzbreite von ±15% zum Benchmark. Inländische und ausländische Gastpatienten/innen werden dabei berücksichtigt, es erfolgt für diese jedoch keine kalkulatorische Anpassung, sondern die Fortschreibung des Status Quo. Durch die quellbezogene Betrachtung der Krankenhaushäufigkeit ist die entsprechende Berücksichtigung der Versorgungswirksamkeit grenznaher Strukturen im Anpassungsprozess garantiert. Relative Verweildauer (VDrel) Die tatsächliche Verweildauer (Ist-Wert) der Patientinnen und Patienten wird pro Quellbezirk auf der Ebene von MHG-Knoten20 berechnet und in Beziehung zu einem rechnerisch ermittelten Vergleichswert gesetzt. Dieser wird durch die Betrachtung des regions- und bevölkerungsspezifischen Verhältnisses zwischen Belagstagen und stationären Aufnahmen gebildet. 𝑉𝐷𝑟𝑒𝑙 = 𝑉𝐷𝑄𝑢𝑒𝑙𝑙𝑏𝑒𝑧𝑖𝑟𝑘 (𝑀𝐻𝐺 − 𝐾𝑛𝑜𝑡𝑒𝑛) 𝑉𝐷𝐵𝑒𝑛𝑐ℎ𝑚𝑎𝑟𝑘 (𝑀𝐻𝐺 − 𝐾𝑛𝑜𝑡𝑒𝑛) In der Soll-Planung werden die relativen Verweildauern jedes Quellbezirks, die im Ist größer als der Benchmark sind, auf den Wert des Benchmarks21 angepasst. In allen anderen Fällen wird die relative Verweildauer unverändert belassen. MHG-Knoten, die der tagespauschalierten Abrechnung unterliegen und zugeordnete Aufenthalte eines MHG-Knotens zu Intensivpflegebereichen werden im Hinblick auf die Verweildauer nicht angepasst (Fortschreibung des Status quo). Tagesklinikanteil (TKA) Der Tagesklinikanteil (Ist-Wert) wird berechnet, indem die Null-Tagesaufenthalte mit den Gesamtaufnahmen je Quellbezirk und Fach bzw. MHG in Beziehung gesetzt werden. Unter dem tagesklinischen Potential ist somit nicht nur die nach dem Leistungskatalog abrechenbare (geplante) Tageschirurgie zu verstehen, sondern auch ungeplante konservative Leistungen mit medizinisch reduziertem Versorgungsaufwand. Zur Soll-Anpassung werden die Tagesklinikanteile der Quellbezirke in Verbindung mit einem rechnerisch ermittelten Vergleichswert gesetzt. Dieser orientiert sich sowohl an den Vorgaben des Bundes-Zielsteuerungsvertrags22 als auch an nationalen und internationalen Referenzwerten. Tagesklinikanteile der Quellbezirke, die im Ist kleiner als der Benchmark sind, werden auf den Wert des 20 MHG-Knoten stellen im LKF-Modell verrechnungsrelevante Subeinheiten der MHG-Gruppen dar. Die Differenzierung erfolgt nach Alter, spezifischen medizinischen Einzelleistungen (MEL) und Zusatzdiagnosen und ermöglicht die Bildung von homogenen Fallgruppen (Standardisierung) 21 erwartende Entwicklung der Verweildauer (jährlicher Rückgang der Belagstage) innerhalb des Planungshorizontes 2020. 22 Bundes-Zielsteuerungsvertrag, Operative Ziele - Messgröße 3 „Tagesklinik“ HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 26 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung Benchmarks angepasst. Quellbezirks-Werte, die bereits oberhalb des Benchmarks liegen, werden fortgeschrieben. 4.2.3 Idealtypische Fachstrukturen Basierend auf den Ergebnissen der Aufnahmemuster wird eine idealtypische Zuordnung der stationären Aufenthalte zu medizinischen Fachrichtungen auf Ebene von MHGs vorgenommen. Die Umsetzung erfolgt durch die Verknüpfung der Aufnahmen je MHG (Betrachtung der Ist-Zuordnung zu erstaufnehmenden Abteilung) mit einer fachspezifischen Zuordnungssmatrix für medizinische Fachbereiche23. Diese enthält strukturiert für jede MHG: - einen oder mehrere aufnahmeberechtigte Fachbereiche - ein zugewiesenes Primärfach (idealtypisches Fach für die jeweilige MHG) Stationäre Aufenthalte des analysierten Jahres der Basisdaten in ohnehin berechtigen Fachbereichen verbleiben dort, Aufenthalte in nicht zugelassenen Fachbereichen werden dem Primärfach der MHG zugeteilt. Damit wird erreicht, dass durch nicht idealtypische Aufnahmen zu klein dimensionierte Fachbereiche entwickelt werden können und zu groß dimensionierte nicht mit Fehlbelegungen fortgeschrieben werden. 4.2.4 Datengrundlagen Die Analyse der IST-Versorgungssituation und die Berechnung der SOLL-Planzahlen für 2020 erfolgten für den akutstationären Versorgungsbereich auf Basis nachstehend angeführter Datengrundlagen: - Leistungsdaten des Jahres 2012 der Fondskrankenanstalten in Kärnten (Quelle: Gesundheitsfonds Kärnten) - Anonymisierte Leistungsdaten der Fondskrankenanstalten ganz Österreichs mit Ausnahme von Kärnten des Jahres 2012 (Quelle: DIAG) - Anonymisierte Leistungsdaten der AUVA-Unfallkrankenhäuser des Jahres 2012 (Quelle: DIAG) - Anonymisierte Leistungsdaten der PRIKRAF-Krankenanstalten des Jahres 2012 (Quelle: DIAG) - Demografische Daten (Ist-Daten 2012 und Prognose der demografischen Entwicklung bis 2020) aus der Datenbank der Landesstatistik Kärnten bzw. Statistik Austria 23 Weiterentwicklung und Aktualisierung der im Österreichischen Strukturplan 2005 konzipierten Berechtigungsmatrix. Aufenthalte in speziellen Fachbereichen (Intensivpflege, Neonatologie usf.) werden ebenfalls berücksichtigt. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 27 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung 4.3 Stationäre Akutversorgung – IST 2012 Der planerischen Festlegung geht eine sehr umfangreiche und detaillierte Analyse der aktuellen Versorgungssituation voraus. Nachstehend sind dazu die wesentlichen Merkmale kurz zusammengefasst dargestellt. 4.3.1 Strukturelle Darstellung Im Analysejahr 2012 waren in Kärnten in Fondskrankenanstalten und dem UKH in Klagenfurt (100 Betten) insgesamt 3.488 Betten tatsächlich aufgestellt. Mit dem gültigen RSG 2015 waren 3.455 Betten systemisiert, zusätzlich sind 100 Betten am UKH Klagenfurt genehmigt. Innerhalb dessen waren 74 der 96 systemisierten tagesklinischen (und halbstationären) Betten tatsächlich aufgestellt, was einem Anteil von 2,1% an allen akutstationären Betten entspricht. Kärnten verfügte im Jahr 2012 somit über 6,1 tatsächlich aufgestellte und fondsfinanzierte akutstationäre Betten (ohne UKH) je 1.000 EW und damit über eine Bettendichte, die den Faktor 1,09 gemessen am Bundesschnitt bedeutet, der bei 5,58 Betten/1.000 EW liegt. Dieses Faktum ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Betten für die Langzeitbetreuung von Abhängigkeitserkrankungen in Treffen fondsfinanziert und damit berücksichtigt sind, wiewohl sie bundesweit versorgungswirksam sind. Zudem ist die Versorgung von geriatrischen Patientinnen und Patienten in Kärnten deutlich großzügiger ausgebaut, als dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Diese Aspekte tragen zur überdurchschnittlich hohen Bettendichte maßgeblich bei. Die VR 21 weist mit dem Klinikum Klagenfurt und der größeren Anzahl an Fondskrankenanstalten auch die höhere Bettendichte aus als die VR 22. Vor allem die monozentrischen Fächer sind dort konzentriert. Dies zieht in einzelnen Fächern deutliche Unterschiede in den Raten der quellbezogenen Krankenhaushäufigkeiten zwischen den beiden Versorgungsregionen nach sich. 4.3.2 Akutstationäres Leistungsgeschehen 2012 Im Jahr 2012 fanden in Kärntner Fondskrankenanstalten und dem UKH insgesamt 207.928 stationäre Aufnahmen statt (inkl. Transferierungen), wovon 168.812 Erstaufnahmen waren. 10,8% aller stationären Aufenthalte im Jahr 2012 waren tagesklinische oder 0-Tages-Aufenthalte (hier wurden in der Vergangenheit Maßnahmen zur Verschiebung in den ambulanten Bereich gesetzt), weitere 1% waren halbstationäre Aufnahmen (AG/R, PSY und KJP). Damit ist dieser Anteil der niedrigste in Österreich (Bundesdurchschnitt bei 20,7%, höchster Wert für das Burgenland mit 36,9%). Die durchschnittliche Krankenhaushäufigkeit, bezogen auf die landesfondsfinanzierten Krankenanstalten (ohne UKH und PRIKRAF-Häuser), liegt über alle Fächer betrachtet in Kärnten bei 0,295 je EW, der Bundesdurchschnitt liegt bei 0,298 und damit geringfügig höher als in Kärnten. Sie ist am höchsten in der Inneren Medizin mit 0,104 Aufenthalten je EW und der Kinderheilkunde (0,086 je EW der entsprechenden Altersgruppe) und am geringsten in den Fächern der plastischen Chirurgie (0,0025 je EW) oder der MKG (0,0026 je EW). Es zeigt sich zudem, dass in den zentral angebotenen Fächern die quellbezogenen Inanspruchnahmeraten sehr großen Schwankungen unterliegen (BeiHEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 28 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung spiel aus der KCH: die standardisierte Rate reicht von 0,24 des Kärnten-Benchmarks in Hermagor bis zum Faktor 1,86 in Klagenfurt). Die regionalen Unterschiede deuten auf strukturbedingte Effekte hin. Im Jahr 2012 wurden in den besagten Krankenanstalten insgesamt 1.013.988 Belagstage dokumentiert. Die durchschnittliche Belagsdauer über alle Fächer hinweg liegt mit 6,07 Tagen je Aufenthalt (ohne UKH Klagenfurt) höher als der Bundesdurchschnitt von 5,24. Mit begründet wird dies unter anderem durch den hohen Anteil an AG/R-Betten in Kärnten, die auf Grund ihres Versorgungsauftrags eine lange Belagsdauer implizieren und weiteren Häusern mit Sonderfunktionen (SKA de la Tour) mit österreichweiter Versorgungswirksamkeit. Es dürfte jedoch auch der geringe Anteil an tagesklinischen Leistungen hierbei einen Beitrag leisten. Die durchschnittliche Verweildauer weist in der quellbezogenen Betrachtung mit wenigen Ausnahmen (Beispiel: Bevölkerung aus HE in der AU: 1,83 des Kärntner Benchmarks) eine geringe regionale Varianz auf. Die Betrachtung der fach- und standortspezifischen Auslastungszahlen zeigt auch deutliche Unterschiede, die letztlich Rückschlüsse auf das Kapazitätsangebot zulassen. So sind einzelne Fächer im vollstationären Bereich insgesamt zu weniger als 60% ausgelastet, in manchen wenigen Fällen liegt die Auslastung über 90%. Standortspezifische Auslastungszahlen reichen von weniger als 50% bis über 100%. 4.4 Stationäre Akutversorgung – SOLL 2020 Die Weiterentwicklung der akutstationären Versorgungsstrukturen für Kärnten sieht einige zentrale Maßnahmenpakete vor, die fachspezifische und teilweise standortspezifische Implikationen nach sich ziehen. Es erfolgt ein Ausbau tagesklinischer und teilstationärer Kapazitäten in den meisten Fächern, eine schrittweise Dezentralisierung in einzelnen Fächern hin zu einer regional ausgewogeneren Versorgungsstruktur unter Bedachtnahme auf wirtschaftlich sinnvolle Strukturgrößen und eine Forcierung von Kooperationsmodellen und einer besseren Abstufung und Abstimmung der Versorgung in einzelnen Bereichen. Die wesentlichen Grundzüge der Veränderungen, die im Zuge dieses RSG-K 2020 begonnen werden, sind nachstehend skizziert. Die detaillierten quantitativen Festlegungen je Standort und Fach und die vorzuhaltende Organisationsform dazu finden sich in den tabellarischen Darstellungen in unterschiedlicher regionaler Granularität im Anhang zu diesem Bericht. 4.4.1 Ergebnisdarstellung – Überblick Die grundlegenden Maßnahmen der strukturellen Weiterentwicklungen sind bedarfsadäquate quantitative Anpassungen einerseits und standortspezifische Veränderungen vor allem im teilstationären Bereich. Während die meisten Fächer nur quantitative Veränderungen an den jeweiligen Standorten erfahren, sind in einzelnen Fällen die Veränderungen deutlicher. Deutliche Bettenzuwächse gibt es in der AG/R, in der NEU, in der URO und auch in der PSO-E. Deutliche Reduktionen von vollstationären Betten sind in der GGH, der CH, der IM und der OR/UC zu verzeichnen. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 29 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung Dem gegenüber stehen Zuwächse an teilstationären Angeboten im Rahmen von fach- und standortgleichen Mutterabteilungen aber auch in dislozierten Strukturen. Am LKH Villach werden in Zukunft tagesklinische Leistungen in einzelnen Fächern vorgehalten, die an dem Standort bisher nicht besetzt waren (AU, HNO, URO), dies soll zu einer besseren regionalen Ausgewogenheit beitragen. Insgesamt werden die Träger angehalten, die Möglichkeiten der tagesklinischen Leistungserbringung intensiver als bisher zu nutzen. Die Abstufung der Versorgungsangebote wird auch durch neue tagesstrukturierende Angebote deutlich gestärkt. Im Zuge des RSG-K für 2020 erfolgt die Umwandlung von zwei chirurgischen Abteilungen in eine dislozierte Wochen- und eine dislozierte Tagesklinik für CH mit Zuordnung zu einer Mutterabteilung und die Auflassung einer Abteilung für IM. Die bestehenden Standorte der landesfondsfinanzierten Krankenanstalten bleiben alle erhalten. Es werden in Summe 266 Betten abgebaut (-344 vollstationäre Betten, +78 tagesklinische/halbstationäre Betten). Dies entspricht -7,6% des Bettenstandes des Jahres 2012. Dieser Abbau erfolgt regional und fachspezifisch unterschiedlich stark, bzw. kommt es in einzelnen Fächern zu einem bedarfsbedingten Zuwachs an Betten. So beträgt die Bettenreduktion in der VR 21 -9,1% und in der VR 22 -4,7%. 4.4.2 Unfallchirurgische/orthopädische Versorgung Im Zuge der Neuerstellung des RSG-K wird in Vorwegnahme der neuen Ärzteausbildungsordnung eine gemeinsame Planung der unfallchirurgischen und der orthopädischen Versorgung als interdisziplinäres Angebot durchgeführt. Demzufolge sollen alle zukünftigen Fachabteilungen zu diesen Fächern mit Ausnahme jener am KH der Elisabethinen in Klagenfurt auch als interdisziplinäre geführt werden. Damit sollte es auch möglich sein, das sich überlappende Leistungsspektrum besser abzudecken und dem spezifischen Bettenbedarf besser entsprechen zu können. Im Wesentlichen werden damit bestehende Fakten in der Leistungserbringung nun auch strukturell abgebildet. Darüber hinaus wird die Strukturplanung in diesem Fach unter der Voraussetzung einer zukünftig engen fachlichen und organisatorischen Kooperation des UKH Klagenfurt mit der Orthopädie/Unfallchirurgie am Klinikum in Klagenfurt durchgeführt, weswegen die quantitative Ausweisung der orthopädisch/unfallchirurgischen Versorgung für einen gemeinsam geführten Standort erfolgt. Die Versorgung von Polytraumata erfolgt ausschließlich an diesem Standort der Kooperation zwischen dem Klinikum und dem UKH in Klagenfurt. Die orthopädische Abteilung am KH der Elisabethinen in Klagenfurt soll in enger Kooperation mit dem Klinikum geführt werden und dieses gezielt von planbaren Leistungen und solchen mit weniger komplexem Anforderungsprofil entlasten. Insgesamt ergibt sich eine Reduktion der Gesamtzahl dieser Betten bei gleichzeitiger Verbreiterung des regionalen Angebots vor allem im orthopädischen Bereich auf struktureller Ebene und einem deutlichen Zuwachs an tageschirurgischem Bettenangebot im Sinne der Weiterentwicklung des HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 30 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung Versorgungsangebots. Derzeit ist die Verweildauer vor allem für konservativ versorgte Patientinnen und Patienten sehr hoch. 4.4.3 Allgemeinchirurgische Versorgung Die allgemeinchirurgische Versorgung in Akutkrankenanstalten weist ein hohes Maß an tagesklinisch erbringbaren Leistungen auf und zeigt generell mäßige Auslastungszahlen. Der vorliegende RSG-K 2020 entwickelt die Strukturen möglichst bedarfsgerecht und unterstützt demzufolge die Aufstockung tagesklinischer Angebote, was zu einem Abbau vollstationärer Strukturen führt. Zur Aufrechterhaltung wirtschaftlich sinnvoller Strukturgrößen werden zwei Vollabteilungen in dislozierte Wochen- bzw. Tageskliniken umgewandelt und sollen zukünftig in enger Abstimmung mit der zugehörigen fachgleichen Mutterabteilung des Klinikums Klagenfurt bzw. des Krankenhauses der BHB St. Veit/Glan geführt werden. In allen weiterhin bestehenden allgemeinchirurgischen Abteilungen werden die Einrichtung und der Betrieb von tagesklinischen Betten im Rahmen der Abteilung angeregt, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Als Vorgriff auf die erwartete Neustrukturierung des Faches Chirurgie im ÖSG 2015 wird in vorliegendem RSG-K 2020 die Chirurgie einschließlich der Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie, der plastischen Chirurgie und der Kinderchirurgie dargestellt. 4.4.4 Innere Medizin Als Vorgriff auf die erwartete Neustrukturierung des Faches Innere Medizin im ÖSG 2015 wird in vorliegendem RSG-K 2020 die Innere Medizin einschließlich der Pulmologie als gemeinsames Fach dargestellt. 4.4.5 neurologische Versorgung Die Versorgungskapazitäten im Bereich der Neurologie werden in allen Bereichen etwas ausgebaut, um die hohen Auslastungszahlen und die Ersatznutzung vor allem von Betten der Inneren Medizin abfangen zu können. Es erfolgen Aufstockungen bei Akutbetten, Betten der Stroke Unit und der Rehabilitation der Phase B. Die Gesundheitsplattform hat zur neurologischen Versorgung der peripheren Krankenanstalten beschlossen, eine konsiliarärztliche Betreuung durch die Abteilungen für Neurologie des Klinikums Klagenfurt und des LKH Villach einzurichten. Dafür stehen im Endausbau insgesamt 5,5 VZÄ zur Verfügung (4 VZÄ am Klinikum, 1,5 am LKH Villach). 4.5 Weitere Festlegungen 4.5.1 Onkologische Versorgung Die onkologische Versorgung der Bevölkerung des Bundeslandes Kärnten ist strukturell so zu konzipieren, dass von der Früherkennung und Diagnostik über die Therapie bis zur Nachsorge bei HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 31 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung bösartigen Neubildungen eine hohe Versorgungsqualität flächendeckend angeboten werden kann. Dabei sind die Grundprinzipien einer integrierten und abgestuften Versorgung zu berücksichtigen. Ziel ist es, eine Kooperation der beteiligten Einrichtungen, eine Konzentration des Angebots und eine Standardisierung der Abläufe über die gesamte Behandlungskette zu erreichen. Dies soll eine hohe Behandlungssicherheit und ein geringstmögliches Risikopotenzial gewährleisten. Es sollen Parallelstrukturen ebenso wie parallele Abläufe weitestgehend vermieden werden, sodass über das gesamte Bundesland hinweg ausschließlich ein ineinander greifendes abgestimmtes Versorgungsnetzwerk tätig ist. Die Versorgung von Mamma-Karzinomen ist fester Bestandteil der onkologischen Versorgung, die dafür nötigen Strukturen sind damit Teil der dargestellten Struktur zur onkologischen Versorgung in Kärnten. Dazu wird eine klare Strukturierung festgelegt, in der Folge sind die entsprechenden Abläufe und Verantwortlichkeiten im Sinne einer integrierten und abgestuften Versorgung von den beteiligten Einrichtungen und Personen unter Beachtung der Festlegungen des ÖSG auszuarbeiten, zu institutionalisieren und verbindlich einzuhalten. Onkologisches Referenzzentrum (ONKZ) Onkologisches Referenzzentrum für Kärnten ist das Klinikum Klagenfurt. Es hat die Erfüllung aller notwendigen Standards sicherzustellen und fungiert als Leitspital in der Onkologie für Kärnten. Das Brustgesundheitszentrum wird als Teil der interdisziplinären onkologischen Versorgung geführt. Onkologischer Schwerpunkt (ONKS) Als onkologische Schwerpunkte in Kärnten fungieren - Das LKH Villach - Das KH der Barmherzigen Brüder in St. Veit Diese Standorte müssen im Sinne einer integrierten und abgestuften Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten alle im ÖSG festgelegten Kriterien für einen onkologischen Schwerpunkt erfüllen und insbesondere die Kooperation mit dem ONKZ institutionalisieren. Damit sind sie Teil der gesamten abgestuften onkologischen Versorgung in Kärnten und Teil der Leistungs- und Verantwortlichkeitsabstimmung in Kärnten. Assoziierte onkologische Versorgung (ONKA) Als Einrichtungen assoziierter onkologischer Versorgung fungieren - das LKH Wolfsberg - das KH Spittal/Drau Diese Standorte müssen im Sinne einer integrierten und abgestuften Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten alle im ÖSG festgelegten Kriterien für eine assoziierte Einrichtung der HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 32 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung onkologischen Versorgung erfüllen. Das KH Spittal/Drau muss insbesondere die Kooperation mit dem ONKS am LKH Villach institutionalisieren, das LKH Wolfsberg jene mit dem Klinikum in Klagenfurt. 4.5.2 Abgestufte geburtshilfliche Versorgung Im Sinne der abgestuften geburtshilflichen Versorgung für Kärnten besteht am Klinikum Klagenfurt eine geburtshilfliche Maximalversorgung (Perinatalzentrum) und am LKH Villach eine geburtshilfliche Schwerpunktversorgung im Sinne des ÖSG 2012.24 Die restlichen drei geburtshilflichen Abteilungen in Kärnten entsprechen der Versorgungsstufe der geburtshilflichen Grundversorgung und kooperieren primär in der neonatologischen Versorgung mit dem Klinikum Klagenfurt für die VR 21 bzw. mit dem LKH Villach für die VR 22. Dabei ist auf die Strukturqualitätskriterien und das zugeordnete Leistungsspektrum nach dem jeweils gültigen ÖSG zu achten. Die pädiatrische Intensivversorgung erfolgt am Klinikum Klagenfurt mit 8 Betten für den Intensivbereich Kinder- und Jugendheilkunde (KI). Im Rahmen der abgestuften neonatologischen Intensivversorgung werden 10 Betten am Klinikum in Klagenfurt als NICU und sechs Betten als NIMCU geführt. Am LKH Villach werden insgesamt 12 Betten für die pädiatrische und die neonatologische Intensivversorgung gemischt geführt. 4.6 Referenzzentren Der RSG-K 2020 legt gemäß den Vorgaben des ÖSG 2012 die Standorte von Referenzzentren nachstehend fest. Referenzzentren (RFZ) sind spezialisierte Strukturen von regionaler und überregionaler Bedeutung, grundsätzlich innerhalb von Krankenanstalten auf Ebene der Schwerpunktversorgung bzw. der Zentralversorgung.25 In ihnen wird die Erbringung komplexer medizinischer Leistungen gebündelt. Grundsätzlich können nur solche Krankenanstalten-Standorte als RFZ anerkannt werden, die die jeweiligen Anforderungen zur Infrastruktur und Personalqualifikation inklusive die Ausbildungstätigkeit sowie die entsprechenden Planungsvorgaben hinsichtlich verbindlicher Mindestfallzahlen und –einzugsbereiche uneingeschränkt erfüllen. Laut ÖSG 2012 hat in den RFZ die spezialisierte Diagnostik und Therapie im jeweiligen medizinischen Leistungsbereich zu erfolgen. Darüber hinaus ist die Erbringung bestimmter MELs auf RFZ eingeschränkt (vgl. dazu die Leistungsmatrix des jeweils gültigen ÖSGs). Unabhängig davon kann die Basisdiagnostik und -therapie sowie die Weiterführung einer Behandlung auch außerhalb von RFZ in kontinuierlicher Abstimmung mit dem jeweiligen RFZ durchgeführt werden. 24 siehe dazu GÖG: ÖSG 2012, Seite 58 ff. 25 vgl. GÖG, ÖSG 2012, Seite 72 ff. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 33 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 akutstationäre Versorgung Leistungsbereich Referenzzentrum Herzchirurgie (HCH) Klinikum Klagenfurt Thoraxchirurgie (TCH) Klinikum Klagenfurt Gefäßchirurgie (GCH) Klinikum Klagenfurt LKH Villach Transplantationschirurgie (TxC) - Herztransplantation (HTx) - Lebertransplantation (LTx) - Lungentransplantation (LuTx) - Nierentransplantation (NTx) LKH-Univ.Klinikum Graz Interventionelle Kardiologie (KAR) Versorgungsstufe 1: Klinikum Klagenfurt Versorgungsstufe 2: LKH Villach Kinderkardiologie (KKAR) LKH-Univ.Klinikum Graz Onkologie (ONK) ONKZ: Klinikum Klagenfurt ONKS: LKH Villach KH BHB St. Veit/Glan ONKA: LKH Wolfsberg KH Spittal/Drau Pädiatrische hämatologisch-onkologische Versorgung (KIONK) Klinikum Klagenfurt Stammzelltransplantation (SZT) Klinikum Klagenfurt (nur für autologe SZT) LKH-Univ.Klinikum Graz (für allogene SZT und KiSZT) Nuklearmedizinische stationäre Therapie (NUKT) Klinikum Klagenfurt Nephrologie (NEP) NEPR: Klinikum Klagenfurt NEPS: LKH Villach Tabelle 1: Darstellung der Referenzzentren für Kärnten HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 34 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung 5 AMBULANTE VERSORGUNG Die Planungen für die ambulante Versorgung erfolgen in integrierter Form über alle Versorgungssektoren hinweg und umfassen die extramuralen Vertragseinrichtungen ebenso wie Wahlarztordinationen, Kassenambulatorien und selbständige Ambulatorien und sämtliche Krankenhausambulanzen der Fondskrankenanstalten. Betrachtet werden dabei sowohl die Strukturen im allgemeinmedizinischen als auch im fachärztlichen Bereich getrennt je Fachrichtung. Die Versorgung jeder einzelnen Fachrichtung wird also als integriertes ambulantes Versorgungssystem betrachtet. Da die Planungen auf dem tatsächlichen Leistungsgeschehen basieren, werden die Leistungsdaten aus diesem Bereich auf Ebene der Kontakte, als kleinste vergleichbare Einheit, analysiert und auf dieser Ebene auch die Planungsaussagen errechnet. Die dafür verwendete Methode wird in vorliegendem RSG-K ausgeführt. 5.1 Zielvorstellungen und Planungsgrundsätze Im Sinne einer integrierten Versorgungsplanung zur Berücksichtigung aller ambulant tätigen Strukturen wurde eine einheitliche Maßzahl auf Basis der tatsächlichen Versorgungswirksamkeit verwendet, die Standardversorgungseinheiten (SVE). Als zentrale Ziele der vorliegenden Versorgungsplanung galten die Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Versorgung mit dem Ausgleich starker Ungleichgewichte bei Inanspruchnahme und Leistungserbringung. Die Vorgaben der Landeszielsteuerung in Bezug auf die Neugestaltung der Primärversorgung werden berücksichtigt und erste strukturelle Festlegungen getroffen. Das Ziel der Forcierung ambulanter Leistungen gegenüber vollstationärer Leistungen zur Entlastung von Akutkrankenanstalten wurde ebenso berücksichtigt wie die sektorenübergreifende Versorgung im Sinne prozessorientierter Angebote. Der Grundsatz der weitestgehenden Versorgungsgerechtigkeit wurde unter Bedachtnahme auf topografische Herausforderungen jedenfalls ebenso berücksichtigt, wie jener der effizienten Leistungserbringung („Effizienzprinzip“), der Sicherstellung qualitativ bester Angebote, soweit dies im Geltungsbereich eines RSGs möglich ist und der gesamtwirtschaftlich bestmöglichen Strukturangebote je nach regionalen Voraussetzungen. Ein relevanter Grundsatz war es, bestehende Strukturen möglichst effizient zu nutzen und beim Neuaufbau eben darauf zu achten. Dies hat insofern Auswirkungen auf die sektorale Allokation neuer Strukturen, als die Entscheidung, wie diese angeboten werden sollen, davon abhing, ob bereits entsprechende Ambulanzen in einem Haus bestehen, oder verwandte Fächer dort angeboten werden, sodass eine synergetische Nutzung personeller und infrastruktureller Ressourcen möglich wäre. War dies gegeben, wurde einer KH-Ambulanz gegenüber einer Planstelle der Vorzug gegeben. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 35 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung 5.2 Planungsgrundlagen Die Planungen erfolgten auf Basis der Daten des tatsächlichen Leistungsgeschehens des Jahres 2012. Mangels einer durchgängig verfügbaren Dokumentation der Einzelleistungen für alle ambulant versorgenden Strukturen wurde die Planung auf Basis von Frequenzen durchgeführt. 5.2.1 Datengrundlagen Für den niedergelassenen Bereich und die Ambulatorien wurden die Verrechnungsdaten des Jahres 2012 in anonymisierter Form verwendet. Dies waren im Sozialversicherungsbereich die Frequenzen von Personen mit Wohnsitz in Kärnten, auch wenn die Inanspruchnahme selbst außerhalb Kärntens stattfand, sowie jene von Personen, die außerhalb Kärntens wohnhaft sind, in Kärnten jedoch eine ambulante Leistung in Anspruch nahmen. Enthalten sind auch all jene wahlärztlichen Frequenzen, die rückverrechnet wurden und somit erhebbar waren. Folgende Daten wurden für die Analysen verwendet: - jene der Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK), inkl. Betriebskrankenkassen (BKK) - jene der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) - jene der Sozialversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) - jene der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) - jene der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) Nicht verfügbar waren die Daten der einzelnen Krankenfürsorgeanstalten und jene privater Gruppenversicherungen für Berufsstände mit Versicherungspflicht (wie beispielsweise Notarinnen und Notare, Wirtschaftstreuhänderinnen und -treuhänder). Dies hat jedoch keinen merklichen Einfluss auf die Planungsergebnisse. Für die Analysen des Leistungsgeschehens in Krankenhausambulanzen wurden die Daten von den einzelnen Trägern zur Verfügung gestellt. Die Daten der Ambulanzen des UKH in Klagenfurt wurden nicht in die Analysen miteinbezogen. Die Patientinnen- bzw. Patientenkontakte wurden jenem medizinischen Fach zugeordnet, dem die Ambulanz fachlich zugeordnet ist, die die entsprechenden Leistungen erbringt. In geringem Ausmaß mussten Datenkorrekturen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese betrafen teilweise die Wohnbezirke der Patientinnen und Patienten und teilweise fehlende taggenaue Dokumentationen. Diese Mängel in der Datenqualität sind sehr gering und haben keinerlei Einfluss auf die Berechnungen. 5.2.2 Abgrenzungen Keine strukturellen Planungen wurden in folgenden Fachbereichen durchgeführt: - Nuklearmedizin HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 36 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung - Labormedizin: verändertem Bedarf wird in diesem Bereich nicht mit Änderungen bei Planstellen, sondern mit infrastrukturell-technischen Adaptionen begegnet; diese sind nicht planbar. Zudem ist Standortplanung nicht notwendig, da die Frage der Erreichbarkeit nicht auftritt. - Physikalische Medizin; hier fehlten die Daten der Ambulatorien 5.3 Methodik Es wurden sämtliche Leistungen auf Basis von Frequenzen (Patientinnen- bzw. Patientenkontakten) betrachtet, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhausambulanzen, Vertragsambulatorien der Krankenkassen oder Privatinstituten erbracht wurden, soweit dazu Verrechnungsdaten der Sozialversicherungen bzw. Dokumentationen der Krankenhausträger verfügbar waren. Als Frequenz wird ein Kontakt einer Patientin oder eines Patienten bei einer Einrichtung des Gesundheitswesens an einem bestimmten Tag gewertet, unabhängig von der Zahl der dabei erbrachten oder verrechneten Einzelleistungen. Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten ohne §2-Planstelle erbracht wurden, wurden deskriptiv in der Analyse berücksichtigt, um ihr Ausmaß quantifizieren zu können. Da sich Wahlarztordinationen einer Struktur- und Standortplanung auf Ebene von Planstellen aufgrund der Niederlassungsfreiheit entziehen, werden dazu keine planerischen Aussagen getätigt. 5.3.1 Konzept Die Normierung der Versorgungskapazitäten von Krankenhausambulanzen und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgte auf Basis der erbrachten Frequenzen innerhalb eines fixen Zeitraums. Standardversorgungseinheiten (SVE) ermöglichen eine Vergleichbarkeit der Versorgungswirksamkeit von Krankenhausambulanzen, Ambulatorien und niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten unabhängig von Personalstand, Ausfallszeiten usf. Für jede medizinische Fachrichtung wurde auf Basis der tatsächlichen Leistungsdaten die Gesamtfrequenzzahl definiert, die einer Standardversorgungseinheit entspricht. Dieser Wert ist unabhängig davon, in welcher Versorgungsstruktur die Erbringung der Leistungen erfolgte oder die Vorhaltung der Kapazitäten zu geschehen hat. Die Analysen des Inanspruchnahmeverhaltens dienen als erster Schritt und werden auf Basis der Quell-Wohnbevölkerung auf Ebene des politischen Bezirks nach Geschlechtern und Altersgruppen getrennt durchgeführt. Nicht darstellbar sind nur die Ambulanzkontakte außerhalb Kärntens. Die in der Folge nach Alter und Geschlecht standardisierten Frequenzen werden - auf die Einwohnerzahl eines jeweiligen Bezirkes normiert - zur Beschreibung des regionalen Inanspruchnahmeverhaltens verwendet. Folgende Parameter sind dabei relevant: - die in Anspruch genommenen SVEs je Wohnbezirk der/des Patientin(en), getrennt nach - §-2-ÄrztInnen HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 37 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung - Wahlärzten bzw. Verträge mit Sonderversicherungsträgern - KH-Ambulanzen - Ambulatorien - der Anteil an außerhalb des Wohnbezirks in Anspruch genommenen Frequenzen - Nicht-§2-Faktor - gibt an, wie stark der Anteil an bei Nicht-§-2-ÄrztInnen in Anspruch genommenen Frequenzen eines Wohnbezirks von jenem in ganz Kärnten abweicht - Ambulanzfaktor - gibt an, wie stark der Anteil an in KH-Ambulanzen in Anspruch genommenen Frequenzen eines Wohnbezirks von jenem in ganz Kärnten abweicht - relative Frequenzdichte - gibt an, wie stark das quantitative Inanspruchnahmeverhalten eines Wohnbezirks von jenem des gesamten Bundeslandes Kärnten abweicht Darüber hinaus wird das Verhalten der Leistungserbringer vornehmlich quantitativ untersucht und in die Darstellung eingebunden. Dazu dient in erster Linie die Aufbereitung der Versorgungswirksamkeit der einzelnen Leistungserbringer. Zusammen mit den Darstellungen der Pendlerströme in Bezug auf die medizinische Leistungserbringung ergibt sich daraus eine detaillierte und aussagekräftige Darstellung des IST-Leistungsgeschehens als Basis für die SOLL-Konzeption. 5.3.2 Festlegungen Die rechnerischen Adaptionen, die zu den neuen Planungsaussagen führen, basieren darauf, dass Indikatoren, die aus dem Inanspruchnahme und Leistungserbringungsverhalten abgeleitet werden, normativ verändert werden. Dies geschieht zum größten Teil anhand der Entwicklung von Benchmarks für gewisse Indikatoren. Die Benchmarks werden durch Reihung der Werte des jeweiligen Indikators der Größe nach und je Bezirk erreicht, wobei jener Wert als Benchmark für die SOLLKonzeption fungiert, ab dem die Summe der Einwohner der Bezirke die Hälfte der Gesamtbevölkerung überschreitet. Diese gefundenen Benchmarks gelten in der SOLL-Konzeption im Rahmen einer definierten Bandbreite für alle Patientinnen und Patienten für ganz Kärnten auf Ebene der politischen Bezirke. Folgende Indikatoren wurden dabei normativ angepasst: - Die Inanspruchnahme durch die Quellbevölkerung je Wohnbezirk liegt in der Regel bei ±15% um den Benchmark - Der Anteil jener, die für die Inanspruchnahme eines §-2-Arztes oder einer §-2-Ärztin oder einer Krankenhausambulanz (außer Allgemeinmedizin) aus dem Wohnbezirk pendeln, soll folgende Grenzen nicht überschreiten: - Allgemeinmedizin: ≤ 10% (wohnortnahe primärversorgende Funktion) - Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Allgemeinchirurgie, Zahnheilkunde: ≤20% (flächendeckende Struktur auch in der Peripherie notwendig, jedoch nicht primärversorgend) - alle weiteren Fächer: ≤ 50% (regionale Ausgewogenheit, jedoch nicht zeitkritisch und nicht primärversorgend) HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 38 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung - Demzufolge müssen theoretisch für diese Zahl an Nachfragen genügend Ressourcen im ambulanten Bereich vorgehalten werden sollen. Im Rahmen der bezirksinternen Versorgungsanteile werden die Bezirke Klagenfurt und Klagenfurt-Umgebung sowie Villach und Villach-Land als je eine Einheit betrachtet. Allerdings wird im Rahmen der Betrachtung möglichst effizienter Strukturvorhaltung darauf Bedacht genommen, dass eben nur sinnvolle Strukturgrößen vorgehalten werden (Planstellen, die eine wirtschaftlich sinnvolle Größe erreichen; Ambulanzen dort, wo eine medizinisch sinnvolle Ergänzung möglich ist). Darum kann diese Vorgabe nicht flächendeckend umgesetzt werden. - Der Anteil der bei einem Nicht-§-2-Arzt/Ärztin nachgefragten Frequenzen sowie jener in einer fachspezifischen KH-Ambulanz wird rechnerisch in einem Range von ±15% um den Benchmark je Bezirk angepasst. Diese Anpassung geschah im Zusammenhang mit der Versorgungswirksamkeit der regional ansässigen §-2-Vertragsärzte. - Die Festlegung der Frequenzzahlen, die je medizinisches Fach einer Standardversorgungseinheit (SVE) entsprechen, wurde anhand des tatsächlichen Leistungsgeschehens je Einrichtung durchgeführt und mit dem 55-Perzentil oder dem 60-Perzentil der jeweiligen Frequenzverteilung festgelegt. 5.4 Fachspezifische Ergebnisdarstellung Die regionale Darstellung der ambulanten Versorgung erfolgt einerseits für ganz Kärnten und andererseits für jede der Versorgungsregionen getrennt und unterteilt sich in die IST-Darstellung und die SOLL-Darstellung für 2020. Diese Darstellung findet sich im tabellarischen Anhang zusammen mit den standortspezifischen strukturellen Festlegungen der weiteren Planungsbereiche. Die planerische SOLL-Darstellung beschränkt sich auf §2-Planstellen für das Jahr 2020 und getrennt davon die zu erwartenden SVEs in Kassenambulatorien und Krankenhausambulanzen. Die grundsätzliche Festlegung der Krankenhausambulanzen erfolgt im Tabellenteil der akutstationären Strukturen und inkludiert je fachspezifischer Organisationsstruktur auch die allfällig bestehenden jeweiligen Spezialambulanzen, die nicht gesondert ausgewiesen werden. Der Umfang der Versorgungswirksamkeit aller Ambulanzen findet sich im quantitativen Tabellenteil der ambulanten Versorgung. Veränderungen der Versorgungsmenge im SOLL sind relativ zur IST-Größe zu verstehen und können durch organisatorische Maßnahmen sowohl über personelle oder auch zeitliche Anpassungen erreicht werden. 5.4.1 Fachspezifische Anmerkungen und Interpretationen Nachstehend sind die qualitativen Aspekte je Fachgebiet im IST und im SOLL beschrieben. Für die Veränderungen der niedergelassenen Versorgungsstrukturen ist zu beachten, dass im Falle von regionalen Verschiebungen von Planstellen, diese weitestgehend summenneutral erfolgen sollen (der Aufbau erfolgt erst dann, wenn sie am bisherigen Ort abgebaut werden kann). Das bedeutet, dass innerhalb einer medizinischen Fachrichtung bis 2020 entweder die bestehende Gesamtzahl der HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 39 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung Planstellen für Kärnten (bei gleichbleibender Menge oder einer Reduktion bis 2020) oder die neue Gesamtzahl der Planstellen für Kärnten (bei einer Erhöhung bis 2020) überschritten werden kann. Im Falle der regionalen Verschiebung sollten daher der Abbau von Planstellen am bisherigen Ort und der Aufbau von Planstellen am neuen Ort nach Möglichkeit nur Zug um Zug erfolgen. 5.4.2 Allgemeinmedizin Der allgemeinmedizinische Versorgungsbereich ist strukturell fast ausschließlich extramural lokalisiert. In Krankenhausambulanzen wurden nur an als interdisziplinär ausgewiesenen Ambulanzen der Basisversorgung die Frequenzen diesem Fachbereich zugeordnet, was den sehr niederen Anteil von 0,8% aller allgemeinmedizinische Leistungen erklärt. Es zeigt sich weiters ein sehr niederer Anteil an Auspendlern aus dem eigenen Bezirk um allgemeinmedizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, der außerhalb der beiden Ballungsregionen in keinem Bezirk über 10% der fachspezifischen Frequenzen liegt. Die Inanspruchnahme durch die Quellbevölkerung ist mit 88% bis 117% des Benchmarks sehr homogen und führt kaum zu Anpassungen. Die Ärztedichte in diesem Fach ist in Kärnten etwas geringer als im österreichweiten Durchschnitt. Zusammen mit dem demografisch bedingten Bedarfszuwachs wird daraus folgernd eine Aufstockung um sechs Planstellen auf 261 Planstellen bis 2020 insgesamt vorgeschlagen. Damit sollen vor allem erste Umsetzungen von Primärversorgungszentren in Angriff genommen werden. Diese haben jedoch mengenmäßig im Rahmen der bezirksspezifischen Planzahlenobergrenzen zu erfolgen. 5.4.3 Allgemeinchirurgie Die ambulante Allgemeinchirurgie wird mit zwei Drittel aller Frequenzen zu einem überwiegenden Teil in Krankenhausambulanzen erbracht. Zudem ist das Inanspruchnahmeverhalten mit 25% bis 233% des Benchmarks ausgesprochen heterogen und zeugt von einem nicht suffizient funktionierenden System. Die derzeit bestehende extramurale allgemeinchirurgische Versorgung ist in höchstem Maße heterogen in der Versorgungswirksamkeit, im Leistungsangebot und in der regionalen Verteilung. Das Leistungsspektrum besteht zu einem Gutteil aus endoskopischen Leistungen, aus oberflächlichen Eingriffen an der Haut und aus orthopädisch/unfallchirurgischen Leistungen. Im Sinne einer Bündelung des Angebots zur Stärkung der Versorgungswirksamkeit ist es vorgesehen, keine neuen Planstellen in diesem Fach zu widmen. Darüber hinaus werden die bestehenden §2-Planstellen im Bereich der Allgemeinchirurgie schrittweise abgebaut. 5.4.4 Augenheilkunde Die ambulante Versorgung im Fach der Augenheilkunde zeichnet sich durch einen relativ geringen Anteil an KH-ambulanten Leistungen (ca. 11%) und einem sehr geringen Anteil an Wahlarztfrequenzen aus (ca. 4%). Die quellbezogene Inanspruchnahme ist mit 82% bis 126% des Benchmarks sehr homogen. Es wird mit einer Zunahme der Frequenzen bis 2020 gerechnet, die jedoch im Wesentlichen zu keinen strukturellen Änderungen führt. Den zentralen Aspekt der Anpassungen in die- HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 40 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung sem Fach stellt das Angebot tagesklinischer Leistungen am LKH Villach. Zum Ausgleich der strukturellen Inhomogenität wird zudem eine Planstelle von Klagenfurt nach Villach verlagert. 5.4.5 Dermatologie und Venerologie Die ambulante dermatologische Versorgung findet zum überwiegenden Teil (ca. 77% der Frequenzen) im §2-Bereich statt und ist mit ca. 220.000 ambulanten Frequenzen im Jahr 2012 eines der kleineren Fächer. Das quellbezogene Inanspruchnahmeverhalten ist mit 82% bis 134% des Benchmarks relativ homogen, der Wahlarztanteil (via Rückverrechnungen) ist mit ca. 6% aller ambulanten Frequenzen gering. Die aktuelle Struktur der Planstellen ist ausgewogen und derzeit auch bedarfsgerecht. Unter Bedachtnahme auf die Bedarfsentwicklung und der zu erwartenden Verlagerungen aus dem chirurgischen Bereich ist ein geringfügiger Planstellenzuwachs sinnvoll. Dieser hat jedoch Hand in Hand mit dem Auslaufen allgemeinchirurgischer Planstellen zu erfolgen. 5.4.6 Gynäkologie und Geburtshilfe Die ambulante Versorgung im Fach GGH erfolgt zu etwa 62% im §2-Bereich und weist mit mehr als 18% des Geschehens einen vergleichsweise hohen Anteil im Wahlarztbereich auf. Insgesamt ist die Inanspruchnahme deutlich höher als in der Steiermark, weist aber mit einer bezirksweisen Varianz zwischen 83% und 122% des Benchmarks keine großen Schwankungen auf. Die Angebotsstruktur ist ausgewogen und im Durchschnitt aller österreichischen Bundesländer, lediglich Klagenfurt weist eine überproportional hohe Versorgungsdichte auf. Die demografische Entwicklung und Anpassungsmaßnahmen weisen auf einen geringfügigen Rückgang der zu erwartenden Inanspruchnahme hin. Es wird das gynäkologische Kassenambulatorium in Klagenfurt aufgelassen. Die Planstellenstruktur für Kärnten bleibt unverändert. 5.4.7 Hals-Nasen-Ohren Dieses Fach ist geprägt von einer vergleichsweise hohen Inanspruchnahme bei sehr hohem Anteil im kassenärztlichen Bereich und einem geringen Frequenzanteil der Krankenhausambulanz sowie der Wahlärzte (0,5%). Die Ärztedichte liegt über dem österreichischen Durchschnitt aller Bundesländer außer Wien, die Inanspruchnahme ist zudem, dass sie hoch ist auch deutlich heterogener als in anderen Fächern, was auf strukturelle Auslöser hinweist. Überversorgung zeigt sich vor allem in der VR 22. Es wird eine gemeinsame Nutzung einer Planstelle an zwei Standorten festgelegt, um das Angebot dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. 5.4.8 Innere Medizin In der Inneren Medizin werden bei vergleichsweise moderater Inanspruchnahme etwas mehr als die Hälfte aller Frequenzen bei §2-Vertragsärzten und –ärztinnen nachgefragt. Ca. 30% der FrequenHEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 41 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung zen erfolgen über KH-Ambulanzen, weitere 10% im Nicht-§2-Bereich. In Summe ist die quellbezogene Inanspruchnahme angesichts der dichten und ausgewogenen Angebotsstruktur relativ heterogen. Die Auflassung der internistischen Abteilung am KH Waiern hat auch eine Auflassung der entsprechenden Ambulanz zur Folge, die zu kompensieren sein wird. Zudem ist eine Kompensation für den Rückgang endoskopischer Leistungen in der extramuralen Allgemeinchirurgie zu bedenken. Aus der Summe dieser Aspekte ergibt sich die Aufstockung um zwei Planstellen, wovon eine zwingend am Standort Waiern im Bezirk Feldkirchen vorzusehen ist. Ein Kooperationsmodell mit dem Krankenhaus Waiern ist dafür zu entwickeln und umzusetzen. 5.4.9 Kinderheilkunde Die Kinderheilkunde zeichnet sich durch eine vergleichsweise hohe Inanspruchnahme aus, wobei der KH-ambulante Anteil gleich groß ist wie der Wahlarztanteil (je 12%). Die bezirksweise quellbezogene Inanspruchnahme ist moderat heterogen, das gleiche gilt für Wahlarzt- und Ambulanzanteile. Die Reduktion der Varianzen in den einzelnen Parametern und die demografische Anpassungen weisen auf einen Rückgang der Inanspruchnahme hin, wobei ein regional verbesserter Ausgleich angestrebt wird. Es wird die Teilung einer Planstelle und damit die Reduktion um eine solche angestrebt. 5.4.10 Kinderchirurgie Die fachärztliche ambulante Versorgung im Fach Kinderchirurgie wird weiterhin, wie bisher auch, in den Ambulanzen der entsprechenden Fachabteilung am Klinikum in Klagenfurt stattfinden. 5.4.11 Kinder- und Jugendpsychiatrie Die derzeitige Struktur der ambulanten Versorgung im Fach KJP besteht aus den fachlich zugeordneten Ambulanzen der entsprechenden Fachabteilung am Klinikum in Klagenfurt und je einer §2Planstelle in Villach und in Klagenfurt. Eine Analyse der Leistungsdaten zeigt, dass kaum Kinder und Jugendliche bei Fachärzten für PSY betreut werden, es hier also keine Ausgleichseffekte gibt. Zusätzlich zu diesen genannten Strukturen gibt es unterschiedliche Einrichtungen der psychosozialen Versorgung für eben diese Altersgruppen (siehe dazu auch Kapitel 9.1.1). Diese sollen zu Ambulatorien für KJP an insgesamt vier Standorten weiterentwickelt werden. Die Grundzüge dafür in quantitativer Hinsicht sind in Kapitel 9.2 dargestellt. Im Rahmen der Entwicklung eines umfassenden Psychiatrieplans für die gesamte ambulante Versorgung ist jedenfalls auch auf die bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen einzugehen. 5.4.12 Neurochirurgie Die Struktur der ambulanten neurochirurgischen Versorgung besteht aus der Ambulanz der entsprechenden Fachabteilung am Klinikum in Klagenfurt und einer §2-Planstelle ebenfalls in Klagenfurt. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 42 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung Es wird keinen extramuralen Ausbau dieses Faches geben. Vielmehr wird diese Planstelle nach Möglichkeit aufgelassen werden. 5.4.13 Neurologie Die Neurologie wird entsprechend den Planstellen, die im RegioMed ausgewiesen sind, als singuläres Fach betrachtet und geplant, ebenso wird mit der Psychiatrie verfahren. Unter diesen Aspekten ist das Fach in der extramuralen Struktur noch nicht suffizient ausgebaut. Derzeit sind vier Planstellen so ausgewiesen, was auch den niederen Anteil dieses Bereichs am Leistungsgeschehen mit nur ca. 39% begründet. Der Wahlarztanteil liegt hingegen über 20%. Der geringe Ausbaugrad spiegelt sich auch in einer höchst ungleichen quellbezogenen Inanspruchnahme wider (28% bis 171% des Benchmarks). Unter Berücksichtigung des steigenden Bedarfs, des intendierten schrittweisen Auf- und Ausbaus und der Reduktion der Varianzen in der Inanspruchnahme, wird eine Erweiterung um drei singulär neurologisch zu besetzende Planstellen in Aussicht genommen. 5.4.14 Psychiatrie Die fachärztliche psychiatrische Versorgung im extramuralen Bereich wird deutlich verstärkt und in ein multiprofessionelles Setting eingebunden. Dafür werden psychosoziale/sozialpsychiatrische Ambulatorien zusätzlich zu den bestehenden Planstellen eingerichtet werden. Die Zahl und örtliche Struktur der Planstellen bleiben unverändert. Weitere Details zu der zusätzlichen Versorgungsstruktur finden sich im Kapitel 9. 5.4.15 Orthopädie und Unfallchirurgie Die beiden Fächer werden in Hinblick auf die Ausbildung und die Überlappung des tatsächlichen Leistungsgeschehens gemeinsam betrachtet und geplant. Dies gilt auch für die meisten der Krankenhausambulanzen (mit Ausnahme jener des KH der Elisabethinen in Klagenfurt, welche ausschließlich orthopädische Leistungen anbietet). Die Inanspruchnahme ist moderat und ausgewogen, die Struktur in Summe für alle Regionen gut zugänglich. Die Leistungserbringung findet zu ca. 50% im kassenärztlichen Bereich und zu ca. 40% in Ambulanzen statt. Es ist in Zukunft mit einem geringfügigen Zuwachs des Bedarfs zu rechnen, der die heute bestehende Überversorgung weitestgehend ausgleichen wird. Demzufolge sind keine wesentlichen Änderungen in der Struktur vorgesehen. 5.4.16 Pulmologie Die ambulante Versorgung in der Pulmologie findet in Kärnten zu einem sehr hohen Anteil (ca. 90%) im §2-Bereich statt. Der Anteil der Frequenzen der KH-Ambulanz ist mit nur 5% deutlich geringer als in anderen Fächern. Zudem ist die Inanspruchnahme insgesamt mit ca. 60.000 Frequenzen für HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 43 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung das Jahr 2012 und das ganze Bundesland sehr nieder. Gleichzeitig ist jedoch die quellbezogene Varianz der Inanspruchnahme nach Bezirken hoch (37% bis 167%). In Summe ist nach Bereinigung der regionalen Varianzen in der Inanspruchnahme und der Berücksichtigung der demografischen Entwicklung mit einer etwa gleichbleibenden Inanspruchnahme zu rechnen. Folgerichtig bleiben die bestehenden Strukturen der ambulanten Versorgung unverändert. 5.4.17 Radiologie Die quellbezogene Inanspruchnahme von Leistungen der konventionellen Radiologie ist heterogen und reicht von 60% des Benchmarks bis 131%. Der Ambulanzanteil liegt bei ca. 36% aller Leistungen, Wahlarztleistungen auf Basis von Kostenrückerstattungen spielen keine Rolle. Der beobachtbare Rückgang an Mammografien im Zuge des bundesweiten Einladungsprogramms wurde dabei nicht berücksichtigt. Nach Anpassung der demografischen Entwicklung und der Reduktion von Varianzen im Leistungsgeschehen kommt es zu einer Reduktion der Planstellen um insgesamt zwei für ganz Kärnten. 5.4.18 Urologie Die Inanspruchnahme der ambulanten urologischen Versorgung in Kärnten ist vergleichsweise moderat bei relativ hoher quellbezogener Homogenität (80% bis 131% des Benchmarks). Der §2Anteil ist mit über 75% sehr hoch, der Ambulanzanteil gering und vor allem bei der Bevölkerung der VR 22 naturgemäß deutlich unterdurchschnittlich. Eine deutliche Zunahme an erwartbaren Frequenzen und der geringfügige Varianzausgleich führen zu einem leicht steigenden Bedarf vor allem in der Westregion. Es wird daher eine zusätzliche Planstelle in Villach vorgesehen werden. 5.4.19 Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Für die Planung der ambulanten Versorgung in diesem Fach werden alle Planstelle der ZMK und der Dentologen (Dr. med. dent.) gemeinsam betrachtet. Die ambulante Versorgung im Bereich der ZMK in Kärnten ist durch die außerhalb Wiens mit Abstand höchste Dichte an Planstellen unter allen Bundesländern geprägt. Mit über 80% des gesamten Leistungsgeschehens ist der §2-Bereich hier auch sehr stark versorgungswirksam, relevant sind noch die Kassenambulatorien an fünf Standorten. Die KH-Ambulanz mit 2% der Frequenzen und die Wahlärzte mit ca. 4% spielen eine untergeordnet versorgungswirksame Rolle. Das quellbezogene Inanspruchnahmeverhalten ist mit 80% bis 107% des Benchmarks ausgesprochen homogen. Es herrscht eine deutliche Überversorgung in diesem Fach, die angesichts etwa gleichbleibender Inanspruchnahme und geringer Versorgungswirkung der KHAmbulanz in Klagenfurt und der Wahlärzte abgebaut werden soll. Gleichzeitig soll die Ungleichverteilung zwischen den beiden Versorgungsregionen reduziert werden. Für den Planungshorizont 2020 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 44 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung werden für das gesamte Bundesland insgesamt 171 §2-Planstellen vorgesehen werden. Die detaillierte regionale Zuteilung findet sich im Anhang. 5.5 Primary Health Care (PHC) Die Bundes- und Landeszielsteuerungsverträge gehen dezidiert auf eine neue Form der Primärversorgung ein. Diese soll in anderen Strukturen und Kooperationen als bisher vor allem chronisch Kranke und Menschen mit komplexen Versorgungsbedürfnissen besser als bisher betreuen. Dazu sollen die bestehenden Strukturen der Primärversorgung, was in erster Linie - jedoch nicht ausschließlich – allgemeinmedizinischen Planstellen entspricht, neu organisiert werden und in interdisziplinäre und multiprofessionelle Settings mit klar definierten Versorgungsaufträgen umgebaut und weiterentwickelt werden. Das operative Ziel 6.1.2 des Kärntner Landes-Zielsteuerungsvertrags strebt eine Umsetzung von multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungsmodellen auf Landesebene bis 2016 an.26 Dementsprechend sind in diesem RSG-K entsprechende Standortfestlegungen und die quantitative Ausgestaltung festzulegen, was nachfolgend dargestellt ist. Dieser RSG-K enthält keinerlei Definition der notwendigen Rahmenbedingungen zu rechtlichen, medizinisch-inhaltlichen, finanzielle oder organisatorischen Aspekten. Auch die personelle Ausstattung abseits der ärztlichen wird nicht hier festgeschrieben. Da diese Aspekte jedoch essentiell für eine erfolgreiche Implementierung sind, wird dringend angeraten, eine entsprechende Konzeption für die Umsetzung für den jeweiligen Standort gesondert vorab zu erstellen. Die festgelegten Standorte umfassen jeweils eine gewisse Zahl an Ärzten der jeweils definierten Fachrichtungen. Diese jeweilige Zahl an Ärzten ist in den im Anhang dargestellten Obergrenzen an §2-Planstellen für das Jahr 2020 je politischen Bezirk und je Fachrichtung bereits enthalten, sie sind also keinesfalls additiv zu den darin festgelegten §2-Planstellen je Fachrichtung zu verstehen. 5.5.1 Standorte für PHC-Einrichtungen Mittelfristig streben die KGKK und das Land Kärnten entsprechende Organisationsstrukturen in allen Bezirken an, um eine relevante Versorgungswirkung zu erreichen. Für den Zeithorizont des vorliegenden RSG-K ist der Beginn des Aufbaus an einigen ausgewählten Standorten vorgesehen. Dabei wird auf aktuelle Notwendigkeiten, die sich aus der bestehenden Struktur ergeben eingegangen. Folgende Standorte sind für die ersten Modelle von PHCs in Kärnten vorzusehen: 26 Siehe dazu Landes-Zielsteuerungsvertrag des Landes Kärnten und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Zielsteuerung Gesundheit, Artikel 6; 5.11.2013 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 45 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 ambulante Versorgung Bezirk Feldkirchen 3 Allgemeinmediziner und 1 FA für IM (Angebot an endoskopischen Leistungen zwingend erforderlich, um den regionalen Bedarf abzudecken); Es ist vorgesehen, das PHC am Standort Feldkirchen bzw. Waiern einzurichten. Bezirk Hermagor Es ist ein Standort vorzusehen, wobei die örtliche Festlegung noch zu erfolgen hat. Die personelle Ausstattung ist anhand der regionalen Spezifika und Anforderungen in einer Detailplanung zu definieren. Bezirk Klagenfurt-Stadt In der Stadt Klagenfurt soll eine Einrichtung geschaffen werden, die vor allem örtlich und personell und zeitlich so zu besetzen ist, dass sie als Entlastung der ZAE des Klinikums wirksam werden kann. Eine genaue Spezifikation der Einrichtung ist jedenfalls noch auszuarbeiten. Bezirk Spittal/Drau 3 Allgemeinmediziner und 1 FA für KI Es wird empfohlen, als Standort für dieses PHC Radenthein zu wählen, weil dies verkehrstechnisch Vorteile mit sich bringt und vor allem auch für einen Teil der Bevölkerung des Bezirks VillachLand gut erreichbar wäre. Bezirk St. Veit/Glan 3 Allgemeinmediziner Das PHC ist jedenfalls in Friesach einzurichten. Bezirk Völkermarkt Es ist vorerst ein Standort im Bezirk vorgesehen. Die genaue örtliche Festlegung und die personelle Ausstattung sind anhand der regionalen Spezifika und Anforderungen in einer Detailplanung zu definieren. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 46 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Medizinisch-technische Großgeräte 6 MEDIZINISCH-TECHNISCHE GROßGERÄTE 6.1 Grundlagen Der Großgeräteplan (GGP) als Teil des RSG 2020 enthält Standortfestlegungen und die Planung der maximalen Anzahl medizinisch-technischer Großgeräte in den Fondskrankenanstalten unter Berücksichtigung der Geräteausstattung von Nicht-Fondskrankenanstalten und für den extramuralen Bereich. Bei der Erarbeitung der Standortempfehlungen werden folgende Kriterien berücksichtigt: - Strukturqualitätskriterium: die Einrichtung eines oder mehrerer medizinisch-technischer Großgeräte hat dort zu erfolgen, wo diese zur Bewältigung der medizinischen Anforderung benötigt wird. - Kriterium der Versorgungsgerechtigkeit: die Standortwahl muss danach erfolgen, dass die Großgeräte regional gleichmäßig verteilt und bestmöglich erreichbar sind. - Wirtschaftlichkeitskriterium: strukturübergreifende Nutzungen (Kooperationen zwischen dem intra- und extramuralen Bereich) medizinisch-technischer Großgeräte tragen dem Wirtschaftlichkeitskriterium Rechnung. Medizinisch-technische Geräte, die ausschließlich intraoperativ, für unmittelbar erforderliche Abklärung im Schockraum oder für Therapieplanung bzw. -überwachung bei Strahlentherapie verwendet werden, werden als Funktionsgeräte bezeichnet, sie finden keine quantitative Berücksichtigung. Aufgrund des technischen Fortschritts wird eine Revision der Großgeräteplanung nach jeweils zwei Jahren empfohlen. Folgende medizinisch-technischen Geräte gelten laut ÖSG 2012 als Großgeräte und werden daher auf Ebene des RSG-K geplant: - Computertomographiegeräte (CT) - Magnetresonanz-Tomographiegeräte (MR) - Coronarangiographische Arbeitsplätze (Herzkatheterarbeitsplätze; COR) - Strahlen- bzw. Hochvolttherapiegeräte (STR; Linearbeschleuniger, Gamma-Knife) - Emissions-Computer-Tomographiegeräte (ECT; inkl. ECT-CT) - Positronen-Emissions-Tomographiegeräte (PET; inkl. PET-CT) Großgeräte in Rehabilitationszentren und außerhalb von fondsfinanzierten Krankenhäusern sind, soweit nicht abweichende Vereinbarungen bestehen, nur für diese versorgungswirksam und werden daher in der Planung ebenso nicht berücksichtigt wie Forschungsgeräte. Die Großgeräte des UKH Klagenfurt werden berücksichtigt, um die intendierte enge Zusammenarbeit mit dem Klinikum in Klagenfurt abbilden zu können. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 47 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Medizinisch-technische Großgeräte 6.2 Bestehende Versorgungsstruktur Derzeit stehen in Kärnten 17 CTs, die über öffentliche Mittel direkt oder über Verträge finanziert werden. Neun dieser Geräte stehen in Kärntner Fondskrankenanstalten. Das CT im Krankenhaus der barmherzigen Brüder in St. Veit/Glan wird in Kooperation mit einem niedergelassenen Radiologen genützt. Zwei weitere CT-Geräte befinden sich in der Privatklinik Villach und im UKH Klagenfurt und sechs Geräte stehen im niedergelassenen Bereich zur Verfügung. Die Dichte der MR-Geräte ist mit insgesamt zehn deutlich geringer. Fünf Geräte befinden sich in Fondskrankenanstalten, jeweils eines in der Privatklinik Villach und dem UKH Klagenfurt und drei sind im niedergelassenen Bereich in Klagenfurt in Betrieb. Je ein Gerät im KH Spittal/Drau und am LKH Wolfsberg werden in Kooperation mit einem extramuralen Betreiber mittels Kassenvertrag genutzt. Im österreichweiten Vergleich liegt Kärnten mit den CT-Geräten über dem Durchschnitt, mit den MRGeräten knapp darunter. Im europäischen Vergleich wird deutlich, dass in Österreich und auch in Kärnten eine hohe Versorgungsdichte besteht. Je ein Herzkatheter-/coronarangiographischer Arbeitsplatz (COR) befinden sich am Klinikum in Klagenfurt und am LKH Villach. Drei Strahlentherapiegeräte/Linearbeschleuniger (STR) befinden sich am Klinikum in Klagenfurt, dazu noch ein Positronen-Emissions-Tomographiegerät (PET-CT) und drei ECTs. Ein weiterer ECT steht in der Privatklinik in Villach als Vertragsgerät mit der Sozialversicherung. 6.3 Methode Die Bedarfsplanung für CT- und MR-Geräte erfolgt primär leistungsbezogen auf Basis der Frequenzzahlen des Jahres 2012. Auf Basis der Ist-Leistungszahlen der bestehenden Geräte, der demografischen Entwicklungsprognosen unter Berücksichtigung medizinischer Entwicklungsaspekte sowie von Annahmen zu Auslastung, Effizienz und Erreichbarkeiten bzw. medizinischer Notwendigkeit im jeweiligen standortbezogenen Fächerspektrum wird daraus der tatsächliche Bedarf abgeleitet. Im Detail bedeutet dies, dass in einem ersten Schritt die Leistungszahlen der bestehenden Geräte ermittelt und sowohl nach Leistungssektor (niedergelassener Bereich, KH-Ambulanz und stationärer Bereich) als auch nach dem Leistungsort differenziert werden. Dafür wurden alle extra- wie intramuralen ambulanten Frequenzen und jene von stationären Patienten an den jeweiligen Geräten auf Einzelfallbasis aggregiert und analysiert. Die Ermittlung der Leistungsdichten im zweiten Schritt erfolgt alters- und geschlechtsstandardisiert und ergibt die Frequenzen je 1.000 EW. Diese sind quellbezogen und wiederum differenziert nach Leistungssektor und Leistungsort. Der kalkulatorische Bedarf wird basierend auf den Soll-Leistungszahlen, angemessenen Soll-Leistungsdichten und der demografischen Entwicklung mit Horizont 2020 berechnet. Schließlich wird der tatsächliche Bedarf unter Berücksichtigung der Varianzreduktion nach Leistungsebene und Leistungsort differenziert dargestellt. Durch die Integration der Strukturqualitätserfordernisse wird anschließend die endgültige Festlegung standort- und regionalbezogen getroffen. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 48 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Medizinisch-technische Großgeräte Für die medizinisch-technischen Großgeräte COR, STR, ECT und PET erfolgt eine Planung aufgrund der Erreichbarkeitsrichtlinien und der Einwohnerrichtwerte. Zur Ermittlung der benötigten Gerätezahlen werden sowohl die demografischen Daten als auch die Entfernungsmatrix sowie Standortspezifika herangezogen. Hierfür werden die medizinischen Entwicklungsfaktoren und der Versorgungsauftrag auch in einem überregionalen Kontext betrachtet. 6.4 SOLL-Situation für 2020 6.4.1 Herzkatheter-Arbeitsplatz/Coronarangiographie (COR) Sowohl hinsichtlich der Erreichbarkeit als auch hinsichtlich der Gerätedichte ist die derzeitige Situation mit je einem Gerät im Klinikum in Klagenfurt und am LKH Villach ausreichend. Die Struktur der COR bleibt daher unverändert. 6.4.2 Strahlentherapiegeräte/Linearbeschleuniger (STR) Bei den Strahlentherapiegeräten (Linearbeschleuniger) wird der Einwohnerrichtwert derzeit in Kärnten nicht erfüllt. Gleichzeitig ist die Ausstattung im gesamten Süden Österreichs nicht in der Lage, dies zu kompensieren. Angesichts einer geringfügigen Bettenaufstockung in dem Fach als auch angesichts der zu erwartenden Zunahme an Patientinnen und Patienten für diese Therapieform wird ein viertes STR-Gerät in Klagenfurt vorgesehen. 6.4.3 Emissions-Computer-Tomographie (ECT) Derzeit stehen im gesamten Bundesland vier ECT-Geräte zur Verfügung, insgesamt sieben sind nach dem RSG-K für 2015 systemisiert. Unter Berücksichtigung von Versorgungsdichte-Richtwerten und Erreichbarkeitskriterien sind jedenfalls sechs Geräte an zwei Standorten notwendig.27 Neben den bereits in Betrieb befindlichen Geräten wird eine Aufstockung auf insgesamt sechs Geräte mit einem zusätzlichen Gerät am Klinikum in Klagenfurt und einem am LKH Villach vorgesehen. Das Gerät am LKH Villach wird im Sinne eines dislozierten Geräts personell und organisatorisch vom Klinikum in Klagenfurt betrieben. 6.4.4 Positronen-Emissions-Tomographie (PET) Derzeit ist ein PET-CT am Klinikum Klagenfurt in Betrieb. Nach derzeitig gültigen Erreichbarkeitsund Einwohnerrichtwerten des ÖSG 2012 ist damit die Struktur nicht ausreichend dimensioniert. Der Betrieb eines zusätzlichen PETs als PET-MR wird empfohlen. Der Standort dafür ist das Klinikum Klagenfurt. Nachstehend ist die gesamte Struktur dieser Großgeräte für das Jahr 2020 standortspezifisch dargestellt. 27 siehe GÖG, ÖSG 2012, Seite 116 ff. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 49 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Medizinisch-technische Großgeräte COR K205 Klinikum Klagenfurt VR 22 IST SOLL IST SOLL IST SOLL 2012 RSG 2020 2012 RSG 2020 2012 RSG 2020 2012 RSG 2020 1 1 3 4 3 4 1 2 1 1 3 4 3 4 1 2 1 1 0 0 1 2 0 0 1 K223 Privatklinik Villach Kärnten, gesamt PET SOLL Spittal/Drau (extramural) K216 LKH Villach ECT IST Standort VR 21 STR 2 0 0 0 0 1 0 1* 0 0 0 1 1 0 4 4 6 2 3 1 2 Tabelle 2: SOLL-Situation COR, STR, ECT und PET; *betrieben vom Klinikum Klagenfurt 6.4.5 Computer-Tomographie- (CT) und Magnetresonanz-Tomographie-Geräte (MR) Die beschriebenen Analysen unter Berücksichtigung der bestehenden Daten der Inanspruchnahme, der demografischen Entwicklung, der Auslastungswerte usf. empfiehlt für das Jahr 2020 eine Beibehaltung der Anzahl derzeit in Betrieb befindlicher Geräte sowohl bei den CTs als auch bei den MRs. Dabei sind die Geräte des UKH mit berücksichtigt. Zur bestmöglichen Nutzung von vorhandenen Reservekapazitäten vor allem intramural aufgestellter Geräte wird empfohlen, nach Möglichkeit Kooperationsmodelle auszuarbeiten und umzusetzen. Für eines der MR-Geräte am Klinikum Klagenfurt ist ein Kooperationsmodell mit dem Krankenhaus der BHB in St. Veit/Glan zu entwickeln, das diesem die Nutzung festgelegter Kapazitätsmengen zu bestimmten Zeiten vereinbarungsgemäß zugesteht. Nachstehend ist die gesamte Struktur für CTund MR-Geräte für das Jahr 2020 standortspezifisch dargestellt. CT MR intramural extramural IST SOLL IST SOLL 2012 RSG 2020 2012 7 7 3 K201 KH Friesach 1 1 K205 Klinikum Klagenfurt 2 3 Standort VR 21 gesamt intramural extramural SOLL IST SOLL IST SOLL SOLL RSG 2020 RSG 2020 2012 RSG 2020 2012 RSG 2020 RSG 2020 3 10 4 4 3 3 7 1 0 0 0 3 2 12 3 2 Klagenfurt (Stadt) 2 K206 KH Elisabethinen 1 1 K207 UKH Klagenfurt 1 0 2 2 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH 3 2 3 1 0 3 gesamt 3 0 1 0 2 0 Seite 50 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Medizinisch-technische Großgeräte 3 K214 KH St.Veit/Glan 1 1 K219 LKH Wolfsberg 1 1 Wolfsberg VR 22 4 4 K213 LKH Laas 1 1 K215 KH Spittal/Drau 1 1 Kärnten Gesamt 1 1 1 3 3 7 1 1 1 1 1 11 11 1 1 5 1 0 3 3 0 0 6 2 6 3 0 1 1 5 1 1 1 2 1 0 1 1 Villach (Stadt) K223 Privatklinik Villach 1 4 Spittal/Drau K216 LKH Villach 1 0 1 1 1 2 0 1 1 1 17 7 7 1 3 3 10 Tabelle 3: standortspezifische SOLL-Struktur CT und MR, 2020; 1) ein Gerät wird vom KH der BHB St. Veit mit benützt. 2) vorbehaltlich der geplanten Kooperation zwischen dem Klinikum Klagenfurt und dem UKH Klagenfurt sowie einer Genehmigung durch die Bundes-Zielsteuerungskommission 3) das CT-Gerät am Standort KH St.Veit/Glan ist wie bisher im Rahmen einer Kooperation mit einem extramuralen Anbieter zu betreiben 4) das CT-Gerät am Standort LKH Laas ist wie bisher im Rahmen des teleradiologischen Verbundes zu betreiben 5) die MR-Geräte an den Standorten LKH Wolfsberg und KH Spittal/Drau sind wie bisher im Rahmen einer Kooperation mit einem extramuralen Anbieter zu betreiben HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 51 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Hämodialyse 7 HÄMODIALYSE 7.1 Analyse der IST-Situation 7.1.1 Strukturelle Situation Zur Behandlung mit Hämodialyse stehen aktuell 81 Plätze an sechs Standorten (vier intramural, zwei extramural) zur Verfügung. Zusätzlich dazu werden Patientinnen und Patienten aus dem westlichsten Teil des Bundeslandes aus Gründen der Fahrwege regelmäßig am BKH Lienz versorgt. Derzeit ist mit den gewählten Standorten eine gute Erreichbarkeit für den überwiegenden Teil der Bevölkerung gewährleistet und mit der vorgehaltenen Anzahl an Plätzen auch quantitativ ausreichend vorgesorgt. 7.1.2 Leistungsgeschehen Insgesamt waren mit 31.12.2012 640 Kärntnerinnen und Kärntner mit einer Form der dauerhaften Nierenersatztherapie versorgt. 280 davon lebten mit einem funktionierenden Transplantat, dies entspricht 44% aller Betroffenen. Von den 360 mit chronischer Dialyse versorgten Personen lebten 23 mit Peritonealdialyse (6,4%), 337 Personen wurden mit chronischer Hämodialyse behandelt. Kärnten hat in der Zeitreihe die österreichweit höchste Inzidenz an Neuerkrankungen und mit 1,15 Erkrankten je 1.000 Einwohner auch die vergleichsweise höchste Prävalenz. In der Analyse der zeitlichen Entwicklung der Zahlen fallen einige Aspekte auf, die diese fachspezifische Versorgung in Kärnten charakterisieren. Die Zahl der jährlich durchgeführten Nierentransplantationen an Kärntnern ist in den meisten Jahren zu gering, um den Patientenanteil mit funktionierendem Transplantat zu halten oder gar zu erhöhen. Seit 2001 ging demzufolge dieser Anteil von über 50% kontinuierlich zurück und liegt 2012 im Vergleich aller Bundesländer am niedrigsten. Der Anteil der PD-Patienten lag 2001 bei 7%, sank in der Folge kontinuierlich und steigt seit 2004 kontinuierlich an, um nun diesen Anteil fast wieder erreicht zu haben. Damit liegt aber auch dieser Anteil unter dem österreichischen Durchschnitt. Ziel der Planung wird es auch sein, diese Situation zu verbessern. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 52 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Hämodialyse Leben mit Transplantat PD HD NET, gesamt 700 600 500 400 300 200 100 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Abbildung 3: quantitative Entwicklung der Optionen der Nierenersatztherapie in Kärnten, 2001-2012 7.2 Rahmen der Planung 7.2.1 Herausforderungen Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit terminalem Nierenversagen steht am Ende einer progredient verlaufenden Niereninsuffizienz und verfügt über drei Optionen mit unterschiedlichen Methoden, Funktionsdauern und organisatorischen sowie zeitlichen Anforderungen an Patienten und Versorger. Die Planung muss dergestalt sein, dass sie jedenfalls genügend Kapazitäten für eine bedarfsgerechte Versorgung vorsieht, gleichzeitig aber Impulse setzt, um zur qualitativ hochwertigsten und gleichzeitig effizientesten Form der Versorgung beizutragen. Sowohl die Topografie des Landes Kärnten als auch seine demografische Entwicklung sind ergebnisrelevant und bedürfen besonderer Betrachtung. Gerade die Randregionen zur Steiermark und zu Osttirol müssen in den Überlegungen berücksichtigt werden. Die Planung der Kapazitäten für die Hämodialyse kann nur unter Einbeziehung der Rahmenbedingungen für die Nierentransplantation und deren Entwicklung und der Peritonealdialyse und ihrer Entwicklung erfolgen, die maßgeblich darauf Einfluss haben, welche Strukturen für die Hämodialyse vorzuhalten sein werden. Methodisch wird diesen Überlegungen und Anforderungen in vorliegender Planung Rechnung getragen. 7.2.2 Ziele Zielsetzungen dieser Planung sind die Sicherstellung einer im Rahmen der im ÖSG 2012 definierten Kriterien für möglichst alle Bewohnerinnen und Bewohner gut erreichbaren Versorgung mit Hä- HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 53 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Hämodialyse modialyse28 unter effizienter und qualitätsvoller Nutzung der vorgehaltenen Strukturen für das Jahr 2020. Ziel der Planung ist es weiters, für eine Forcierung der Peritonealdialyse zu sorgen und ihren Anteil auf etwa 10 % an allen Dialysen bis 2016 zu heben, wie dies auch im Landeszielsteuerungsvertrag festgelegt ist. Aktuell liegt der Anteil der PD-Patienten im Bundesland Kärnten bei 7,8 %. Langfristig sollte eine weitere Hebung auf 15 % angestrebt werden. Zudem soll eine Stabilisierung der jährlichen Nierentransplantationszahlen auf einem hohen Niveau erreicht werden, um den Anteil der Patientinnen und Patienten, die mit einem funktionierenden Transplantat versorgt sind, wieder über 50% aller Patientinnen und Patienten mit Nierenersatztherapie zu heben und diesen Anteil langfristig zu halten. Es sollen Empfehlungen abgeleitet werden, die dieses Ziel zu erreichen helfen sollen, um bei einer anzunehmend leicht steigenden Inzidenz den Druck auf den Ausbau von Hämodialyseplätzen nicht zu groß werden zu lassen. 7.2.3 Planungsgrundsätze Leitende Planungsgrundsätze sind eine regionale Ausgewogenheit für wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung und die integrative regionale Planung derselben, die Einhaltung von Effizienzkriterien und die gemeinsame Betrachtung intra- und extramuraler Strukturen. Zur ausreichenden Berücksichtigung von Vorhaltekapazitäten für akute Hämodialyse, für saisonale Schwankungen und ungeplante Zugänge wird eine maximale Auslastung der Strukturen im SOLL von 85 % intramural und 95 % extramural angenommen. Da im Land Kärnten eine gemeinsame und einheitliche Finanzierung der Hämodialyse zwischen Land und Sozialversicherungen vereinbart ist, spielen ökonomische Gesichtspunkte für die Zuordnung von Struktur zu intra- oder extramuralen Anbietern keine Rolle. Hier gelten der Grundsatz der Erreichbarkeit und jener, dass bestehende Strukturen im Bedarfsfall aufgestockt werden sollen, bevor neue zu schaffen wären. Sowohl das Ökonomieprinzip als auch das Qualitätsprinzip29 stützen eine Priorisierung der Methoden der Nierenersatztherapie dahingehend, dass die Hämodialyse all jenen zur Verfügung gestellt werden soll, die nicht für eine Nierentransplantation oder eine Peritonealdialyse in Frage kommen oder diese Therapieformen aus eigenem Willen ablehnen. 7.3 Methodischer Ansatz Als methodischer Ansatz wurde ein epidemiologisches Kohortenmodell gewählt, das über den Inzidenzansatz alle Therapieoptionen bei terminalem Nierenversagen beinhaltet und ihre Abhängigkeiten zueinander mittels zeitabhängiger Übergangswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Zudem enthält das Modell auch die methodenspezifischen Mortalitätsraten. Als die Therapieoptionen bei ter- 28 29 vgl. ÖSG 2012, Seite 91 ff. vgl. ÖSG 2012, Seite 15 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 54 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Hämodialyse minalem Nierenversagen gelten die Nierentransplantation, die Peritonealdialyse und die Hämodialyse. Damit werden Prognosen für den Planungshorizont 2020 zu der Anzahl der Patienten in allen drei Therapieoptionen errechnet. Aus den prognostizierten Patientenzahlen auf der Hämodialyse im Jahr 2020 wird der Bedarf an Plätzen abgeleitet. Das Modell ist zyklisch aufgebaut (Zyklenlänge ist ein Jahr) und erlaubt die Berechnung unter verschiedenen Entwicklungsszenarien, die durch die zu schaffenden Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Die dem Modell zugrunde gelegten Zahlen zu Transitionswahrscheinlichkeiten und initialen Kohortengrößen entstammen den einzelnen Jahresberichten des Österreichischen Dialyse- und Transplantationsregisters.30 7.3.1 Annahmen Es werden folgende Annahmen für die Bedarfsberechnung getroffen: - Alle Einrichtungen betreiben ihre Plätze in einer 3-2-Schicht - Es werden Reservekapazitäten für ungeplante Dialysen und Dialysen an stationären Patientinnen und Patienten berücksichtigt, mit: o 15 % in öffentlichen Krankenanstalten o 5 % in privaten Dialyseinstituten - In Anlehnung an den ÖSG 2012 wird mittelfristig ein Anteil der Patientinnen und Patienten mit Peritonealdialyse an allen Dialysepatienten von 15 % angestrebt. Realistischer Weise sollten auf dem Weg dorthin bis 2020 zumindest 11 % tatsächlich bei Kärntnern erreicht werden können. - Ziel der Patientenversorgung ist es zudem, den Anteil der mit einem funktionierenden Transplantat versorgten Patienten an allen Kärntner Patienten mit Nierenersatztherapie wieder auf über 50 % zu heben und kontinuierlich über diesem Wert zu halten. 7.4 SOLL-Struktur 2020 7.4.1 Quantitativ und qualitativ Peritonealdialyse Das Angebot an Peritonealdialyse soll ausschließlich an den Standorten des Klinikums Klagenfurt und des LKH Villach angeboten werden. Dabei sind sämtliche Qualitätskriterien, die für die PD von Seiten des ÖSG 2012 festgelegt sind, verpflichtend an den beiden Standorten einzuhalten.31 30 vgl.: ÖDTR. 2004-2012 31 vgl.: GÖG, ÖSG 2012, S 91ff HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 55 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Hämodialyse Kinderdialyse Der überregional versorgungswirksame Standort für Kinderdialyse für die Kärntner Bevölkerung von 0-18 Jahre ist das Universitätsklinikum Graz. Eine regionale Versorgung nach Vorstellung der Kinder kann in Abstimmung mit dem Klinikum Graz an den Standorten LKH Villach und Klinikum Klagenfurt erfolgen. Dabei sind die im ÖSG 2012 festgelegten Qualitätskriterien zur Kinderdialyse verpflichtend einzuhalten.32 Referenzzentrum, Nephrologie (NEPR) Am Klinikum Klagenfurt soll ein Referenzzentrum für Nephrologie im Sinne des ÖSG 2012 (siehe dazu die Qualitätskriterien auf Seite 91) geführt werden. Die quantitative Standortfestlegung für das Jahr 2020 ist nachstehend dargestellt. SOLL 2020 RSG 2015 IST 2012 quantitativ VR 21 47 47 qualitativ 49 Klinikum Klagenfurt 22 18 20 Dialyseinstitut Dr. Jilly 14 16 16 - 1 5 5 - 10 8 8 - 34 32 Dialyseinstitut Althofen LKH Wolfsberg VR 22 32 LKH Spittal/Drau 12 12 10 LKH Villach 20 22 22 Kärnten, gesamt 79 81 81 PD, KDia, NEPR PD, KDia 2 PD, 2 KDia Tabelle 4: SOLL 2020 an Hämodialyseplätzen, quantitativ und standortspezifisch 7.5 Begleitende Anmerkungen Um die in den Annahmen zugrunde gelegten Voraussetzungen in der Versorgung auch tatsächlich zu erreichen, wird es notwendig sein, auf gesundheitspolitischer Ebene des Landes Kärnten Maßnahmen zu setzen, die die Erreichung dieser Ziele unterstützen sollen. Dazu sollten in einem ersten Schritt die Ursachen geklärt werden, die zu den geringen Transplantationszahlen bei Kärntnerinnen und Kärntnern und dem damit verbundenen Rückgang des Anteils an transplantierten Patienten an allen mit Nierenersatztherapie Versorgten führten und die dafür verantwortlich sind, dass die Peritonealdialyse nicht stärker angeboten wird. In einem weiteren Schritt sollten dann Maßnahmen entwickelt werden, die die Transplantationszahlen nachhaltig heben können und solche, die dafür 32 vgl.: GÖG, ÖSG 2012, S 94f HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 56 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Hämodialyse sorgen, dass die Zahl der mit PD Versorgten ebenso nachhaltig gehoben werden kann. Es wird empfohlen, ein integriertes Versorgungsprogramm aufzusetzen, das die Sekundärprävention bei beginnender Niereninsuffizienz ebenso berücksichtigt wie Qualifizierungsmaßnahmen in der Primärversorgung. Bei fortgeschrittener Niereninsuffizienz sollen Schulungsmaßnahmen für die Betroffenen gesetzt werden und im Rahmen eines solchen Programms auch ein standardisierter und strukturierter Pfad zur Abklärung einer Transplantationstauglichkeit implementiert werden. Es wird dabei empfohlen, sehr rasch mit einem entsprechenden Projekt zu beginnen. Die Berechnung des Bedarfs an Plätzen der Hämodialyse geht von einem grundsätzlichen Wechsel der Versorgungsstruktur aus. Sollte diese nicht einsetzen und sollten damit letztlich weder die PD noch die NTx in der angenommenen Form zunehmen, wird der Bedarf an HD-Plätzen größer sein, als in vorliegendem RSG-Kärnten festgelegt. Es wird daher empfohlen, spätestens im Jahr 2017 eine Bewertung der gesetzten Maßnahmen und ihrer Effekte vorzunehmen und für den Fall, dass die angenommenen Ziele nicht erreicht werden konnten, eine Neuberechnung des Bedarfs vorzunehmen. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 57 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Palliativversorgung 8 PALLIATIVVERSORGUNG Da im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung länderspezifische Unterschiede im strukturellen Angebot und in der Willensbildung der einzelnen Bundesländer bestehen, wird der Empfehlungscharakter dieses Kapitels ausdrücklich betont. Ein abgestuftes Hospiz- und Palliativsystem bedient sich unterschiedlicher Versorgungsstrukturen mit unterschiedlichen Angeboten und Aufgaben. Die einzelnen Bausteine sind so konzipiert, dass sie ineinander greifen, weswegen weder die Hospiz- noch die Palliativversorgung isoliert betrachtet werden kann. Dennoch sind die Bundesländer darin frei, aus dem Gesamtkonzept der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung nur einzelne Elemente umzusetzen. Entsprechend dem Auftrag werden auch in diesem vorliegenden RSG Kärnten nur die Strukturen der Palliativversorgung festgeschrieben werden. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der Hospizversorgung wird jedoch angeregt. 8.1 Definitionen und Begriffsbestimmungen33 8.1.1 Palliative Care Die WHO definiert Palliative Care als „Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art“ (WHO-Definition 2002, Übersetzung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin). 8.1.2 Palliativstationen Palliativstationen sind eigenständige Stationen innerhalb von bzw. im Verbund mit einem Akutkrankenhaus, die auf die Versorgung von Palliativpatientinnen und –patienten spezialisiert sind. Ein multiprofessionell zusammengesetztes Team kümmert sich in einem ganzheitlichen Ansatz um die Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Palliativstationen übernehmen die Versorgung in besonders komplexen Situationen, die andere Einrichtungen oder Dienste nicht bewältigen können und die besondere ärztliche Expertise erfordern. Sie agieren autonom bezüglich Aufnahme, Behandlung und Entlassung von Patientinnen und Patienten. Aufgenommen werden Patientinnen und Patienten jeder Altersgruppe mit komplexer medizinischer, pflegerischer oder psychosozialer Symptomatik und hohem akuten Betreuungsaufwand. Nach Besserung oder Stabilisierung des Zustandes wird 33 ÖBIG, Prozesshandbuch Hospiz- und Palliativeinrichtungen, o.S. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 58 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Palliativversorgung die Entlassung der Patientinnen und Patienten nach Hause oder in eine andere adäquate Einrichtung angestrebt. Der Patient / die Patientin bzw. seine Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten oder seine Vertrauensperson muss der Aufnahme zustimmen und weitestgehend über die unheilbare Erkrankung aufgeklärt sein. 8.1.3 Mobile Palliativteams und Palliativkonsiliardienste Mobile Palliativteams und Palliativkonsiliardienste unterstützen die anderen Gesundheitsdienstleister in der Betreuung der Palliativpatientinnen und -patienten und ihrer An-/Zugehörigen und beraten fachlich. Beide Dienste sind beratend und anleitend tätig und bieten ihre Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Übergeordnetes Versorgungsziel ist die bestmögliche Linderung vielfältiger Symptome von Palliativpatientinnen und -patienten vor Ort bzw. in Abteilungen, Stationen und Ambulanzen durch Unterstützung der professionellen Betreuerinnen und Betreuern sowie der Betroffenen. Der Palliativkonsiliardienst wird von einem multiprofessionell zusammengesetzten Team im Krankenhaus gebildet und wendet sich in erster Linie an das betreuende ärztliche Personal und Pflegepersonen auf den Stationen und Ambulanzen, und erst in zweiter Linie an die Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Entscheidungen über die durchzuführenden Maßnahmen und deren Umsetzung obliegen dem betreuenden ärztlichen Personal und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Aber auch die Unterstützung bei der Übernahme in eine Palliativstation oder dem Übergang zwischen stationärer und ambulanter Betreuung zählt zu den Aufgaben eines Palliativkonsiliardienstes. Je nach örtlicher und geografischer Gegebenheit berät der Palliativkonsiliardienst auch außerhalb des Krankenhauses und hilft so dabei, das Verbleiben der Patientin und des Patienten zu Hause oder im Pflegeheim zu ermöglichen, sofern das mobile Palliativteam die Patientin und den Patienten dann weiterbetreut. Der Palliativkonsiliardienst wird auf Anfrage oder Anforderung tätig. Das mobile Palliativteam ist ein multiprofessionell zusammengesetztes Team, das sich in erster Linie an die Betreuenden zu Hause und im Heim wendet (z.B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, Physiotherapeutinnen und –therapeuten, Angehörige). Die Beratung durch das Palliativteam kann auch von der Patientin und dem Patienten selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden kann auch eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung erfolgen. Durch ein Palliativteam kann eine Aufnahme in ein Akutkrankenhaus häufig vermieden werden. Je nach örtlicher und geografischer Gegebenheit kann ein mobiles Palliativteam auch als Konsiliarteam im Krankenhaus, in Heimen und in Tageshospizen tätig sein. 8.1.4 Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Der spezifische Unterstützungsbedarf unheilbar kranker und sterbender Kinder und ihrer Familien fand bislang noch keine Berücksichtigung in der österreichischen Planung, soll aber als nächstes HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 59 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Palliativversorgung in den ÖSG integriert werden34. Sowohl die Krankheitsbilder als auch die Bedürfnisse und das Miteinbeziehen des familiären Umfeldes in alle Überlegungen sind Aspekte, die sich wesentlich vom Erwachsenenbereich unterscheiden. Hospiz- und Palliativangebote, die sich an Erwachsene richten, eignen sich nicht automatisch auch für Kinder. 8.2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Das Konzept zur abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung35 dient nach wie vor als Empfehlung und Richtlinie. Die vorliegende Strukturfestlegung orientiert sich sowohl daran als auch an den Vorgaben des ÖSG36 und damit implizit an den Vorgaben der entsprechenden Vereinbarungen nach Artikel 15a B-VG. Hospiz- und Palliativversorgung Grundversorgung Traditionelle Dienstleister Akutbereich Krankenhäuser Langzeitbereich Alten- und Pflegeheime Familienbereich, Zuhause Niedergelassene (Fach-) Ärzteschaft, mobile Dienste, Therapeutinnen/ Therapeuten Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung Unterstützende Angebote Palliativkonsiliardienste Betreuende Angebote Palliativstationen Stationäre Hospize Hospizteams Tabelle 5: Bausteine der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung Mobile Palliativteams Tageshospize 37 Zu den Richtlinien zählen neben dem System der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung die Strukturqualitätskriterien für die einzelnen Bausteine und die Richtwerte für den Auf- und Ausbau38. Es soll die Hospiz- und Palliativversorgung in Abhängigkeit von den regionalen Rahmenbedingungen entwickelt werden. Dabei sind auch organisatorische Kombinationen der dargestellten Bausteine denkbar39. Neben demografischen Faktoren und jenen der Erreichbarkeit im Individualverkehr 34 vgl.: GÖG, Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, 2013, S 1 35 vgl.: ÖBIG, Abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich, 2004 36 vgl.: GÖG, ÖSG 2012, S 102ff 37 vgl.: GÖG, ÖSG 2012, S 103 38 vgl.: ÖBIG, Abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich, S 32 39 vgl.: GÖG, ÖSG 2012, S 102 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 60 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Palliativversorgung wird die grundsätzliche regionale Versorgungsstruktur im Kontext der Palliativversorgung berücksichtigt. Vor dem Hintergrund, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung den Wunsch hat, die letzte Zeit ihres Lebens in vertrauter Umgebung zu verbringen, sollte der Ausbau mobiler Strukturen vorrangig betrieben werden. Bei der gesamten Planung wird darauf geachtet, dass die einzelnen Versorgungsangebote im Sinne bestmöglicher Nutzung personeller Kapazitäten aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt sind40. Dies dient auch der Flexibilität in der Dienstplanung und soll dazu genutzt werden. 8.3 Aktuelle Versorgungssituation 8.3.1 Stationäre Versorgung Derzeit gibt es in Kärnten 32 Palliativbetten an drei Standorten. Am Klinikum Klagenfurt stehen 14 Betten, im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St. Veit sechs und am LKH Villach stehen 12 Betten. Die durchschnittliche Auslastung beträgt im Jahr 2012 72,15% und liegt damit bei hoher Heterogenität zwischen den Häusern deutlich unterhalb der Auslastungsgrenze von 85% für diesen Bereich. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei 9,48 Tagen, schwankt zwischen den Häusern jedoch auch zwischen 6,15 und mehr als 11 Tagen. 8.3.2 Mobiles Palliativteam Derzeit versorgen drei mobile Palliativteams das gesamte Bundesland von den Standorten aus, an denen auch die Palliativstationen situiert sind. Diesen drei Teams waren ursprünglich klare regionale Aufgabengebiete zugeteilt worden, die jedoch in der Praxis nicht bestehen. Alle Teams betreuen auch Patientinnen und Patienten aus anderen als den ursprünglich zugeordneten Bezirken und orientieren sich nicht an den regionalen Aspekten, sondern betreuen Patientinnen und Patienten nach stationären Aufenthalten im jeweiligen Haus weiter. Die personellen Kapazitäten sind gleichmäßig verteilt (insgesamt 4 VZÄ multiprofessionell zusammengesetzt, in der Regel Ärzte, DGKS, aber auch Psychologen und Sozialarbeiter)41. 8.3.3 Palliativkonsiliardienst Konsiliardienste sind in den einzelnen Krankenanstalten teils insoweit eingerichtet, als das erforderliche Personal mit der adäquaten Ausbildung vorhanden ist. Genaue Angaben zu Inanspruchnahme, Versorgungswirksamkeit und quantitativer Ausstattung sind nicht bekannt. 40 vgl.: ÖBIG, Abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich, S 34 41 Auskunft des Kärntner Gesundheitsfonds vom 2.6.2014 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 61 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Palliativversorgung 8.3.4 Pädiatrische Palliativversorgung Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebenslimitierenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen und deren Familien gibt es derzeit im Gegensatz zu Erwachsenen ein erst punktuell bestehendes Unterstützungsangebot, das österreichweit nicht vergleichbar ist. In Kärnten übernimmt die mobile Kinderkrankenpflege (MOKI) auch die mobile Kinder- und Hauskrankenpflege mit palliativen Aspekten42. Es werden die bundesweiten Festlegungen abgewartet, um in der Folge eine regionalspezifische Detaillierung umzusetzen. 8.4 SOLL-Situation, 2020 8.4.1 Stationäre Palliativversorgung Es ist bis 2020 aus demografischer und epidemiologischer Sicht mit einer leichten Zunahme des Bedarfs zu rechnen, der die bestehenden Auslastungsreserven teilweise ausgleichen sollte. Demzufolge bleiben die stationären Bettenkapazitäten gegenüber dem IST-Stand unverändert. 8.4.2 Mobile Palliativversorgung Die derzeit bestehenden regionalen Versorgungslücken im Osten und im Westen des Bundeslandes sollen durch zwei neue Standorte für mobile Palliativteams am LKH Spittal/Drau und am LKH Wolfsberg abgedeckt werden. Beide neuen Standorte werden disloziert geführt, wobei eine enge organisatorische, fachliche und personelle Abstimmung zur Abdeckung von Zeitlücken bei Urlaub/Krankheit usf. erfolgt. Das am KH Spittal/Drau tätige Team ist organisatorisch und personell an das mobile Palliativteam des LKH Villach und die dort bestehende Palliativstation angebunden, jedoch am Standort des KH Spittal/Drau stationiert. Das am LKH Wolfsberg tätige Team ist organisatorisch und personell an das mobile Palliativteam des Klinikums Klagenfurt und die dort bestehende Palliativstation angebunden, jedoch am Standort des LKH Wolfsberg stationiert. Die derzeit bereits bestehenden drei Palliativteams bleiben weiterhin bestehen, wobei eine neuerliche Festlegung der regionalen Zuständigkeiten erfolgen muss. Diese ist nachstehend dargestellt und zukünftig verbindlich einzuhalten, was die informierte Übergabe von Patientinnen und Patienten nach stationärer Entlassung an ein anderes Palliativteam beinhalten kann. Änderungen der regionalen Zuständigkeiten müssen in Abstimmung mit dem Gesundheitsfonds erfolgen (allfällige Aufteilung der Bezirke HE und VK zwischen Teams). Die Aufteilung erfolgt nach Maßgabe der effizienteren Wege. 42 vgl.: GÖG, Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, 2013, S 13 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 62 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Palliativversorgung 8.4.3 Palliativkonsiliardienst Jeder Palliativstation muss ein Palliativkonsiliardienst angeschlossen und für jedes Krankenhaus ein solcher verfügbar sein. Dazu werden einrichtungsübergreifende Zuständigkeiten definiert. Um eine diesbezügliche Versorgung zu gewährleisten wird in den Krankenanstalten, in welchen eine Palliativstation bzw. ein mobiles Palliativteam vorhanden ist, ein Palliativkonsiliardienst eingerichtet. Nachstehend sind die Zuständigkeiten der Konsiliarversorgung unter den Prämissen möglichst kurzer Wege und Sicherstellung der spezifischen Versorgung für alle akut versorgenden Häuser dargestellt. 8.4.4 Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche Eine entsprechende Festlegung ist notwendig, im Rahmen dieses RSGs jedoch noch nicht sinnvoll, da die Festlegung der bundesweiten Rahmenbedingungen noch zu erfolgen hat. Nach deren Festlegung erfolgt eine umgehende Detaillierung für das Bundesland Kärnten. 8.4.5 SOLL-Struktur, Gesamtdarstellung Nachstehend ist die SOLL-Struktur für die Palliativversorgung in Kärnten für 2020 standortbezogen schematisch dargestellt. Palliativstation Mobiles Palliativteam Standort Bettenzahl Standort 2 20 3 Klinikum Klagenfurt 14 K, KL K205, K206 KH der BHB St. Veit 6 SV, FE K201, K214, K218 WO, VK K219 VR 21 regionale Zuteilung Palliativkonsiliardienst Standort konsiliariter zu versorgende KH 3 KH Friesach KH der Elisabethinen, Klagenfurt KH Waiern (dislo- LKH Wolfsberg VR 22 ziert) 1 12 2 1 Gailtalklinik Hermagor LKH Laas (dislo- KH Spittal/Drau ziert) LKH Villach 12 Kärnten, gesamt 3 32 5 SP, HE K215, K213 VI, VL K216, K204 5 Tabelle 6: SOLL-Struktur Palliativversorgung HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 63 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Palliativversorgung 8.4.6 Personelle Ausgestaltung Die personelle Ausstattung in der gesamten Palliativversorgung orientiert sich an den Vorgaben des ÖSG unter bestmöglicher Ausnutzung synergistischer Effekte durch eine gemeinsame Führung unterschiedlicher Aufgaben. Am LKH Klagenfurt, am LKH Villach und im KH St. Veit gilt es jeweils eine Palliativstation, ein Palliativteam und einen Palliativkonsiliardienst personell auszustatten, am KH Spittal/Drau und am LKH Wolfsberg jeweils ein disloziertes Palliativteam sowie einen Palliativkonsiliardienst. In Tabelle 7 finden sich die Mindestpersonalzahlen je Standort für die gesamt beschriebenen Dienste. Die Aufteilung der VZÄ zwischen den Berufsgruppen erfolgt durch die Träger unter Berücksichtigung der quantitativen und qualitativen Vorgaben des ÖSG 2012. Es sollte darauf geachtet werden, durch die Kombination mehrerer Dienste an einem Standort synergistische Effekte dahingehend zu nützen, dass Verwaltungspersonal übergreifend eingesetzt werden kann und dafür medizinisch tätiges Personal unter Einhaltung der definierten VZÄ-Obergrenzen verstärkt vorgehalten werden kann. VZÄ, gesamt VR 21 Anmerkungen 60 KH Friesach KH der Elisabethinen, Klagenfurt Klinikum Klagenfurt 42 Inklusive 6,5 VZÄ für das LKH Wolfsberg und Konsiliarversorgung für das KH der Elisabethinen in Klagenfurt KH der BHB St. Veit 18 Inklusive Konsiliarversorgung für das KH Friesach und das KH Waiern (6,5) Dislozierte Einrichtung, Personal ist daher in den Personalzahlen des Klinikums Klagenfurt enthalten KH Waiern LKH Wolfsberg VR 22 36 Gailtalklinik Hermagor LKH Laas LKH Spittal/Drau (7) LKH Villach 36 Kärnten, gesamt 96 Dislozierte Einrichtung, Personal ist daher in den Personalzahlen des LKH Villach enthalten; inklusive Konsiliardienst für das LKH Laas Inklusive 7 VZÄ für das KH Spittal/Drau; inklusive Konsiliardienst für die Gailtalklinik Hermagor Tabelle 7: Vorschlag Personalausstattung, Palliativversorgung 8.4.7 Weitere Festlegungen 8.4.7.1 Strukturelle Weiterentwicklung Zurzeit ist eine Überarbeitung des Konzeptes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich in Gange. Allfällige sich daraus ergebende Anpassungsnotwendigkeiten sind in der Folge in Betracht zu HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 64 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Palliativversorgung ziehen. Eine zentrale Koordination und Steuerung der gesamten Palliativversorgung in Kärnten ist wichtig und sollte angestrebt werden. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 65 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung 9 PSYCHOSOZIALE VERSORGUNG Das vorliegende Kapitel setzt es sich zur Aufgabe, eine grundlegende Adaption der ambulanten sozialpsychiatrischen/psychosozialen Versorgung für Kärnten zu skizzieren und die dafür vorgesehenen Eckpunkte und grundlegenden Voraussetzungen zu definieren. Dieser vorliegende Regionale Strukturplan Gesundheit Kärnten legt die Strukturen entsprechend den Planungszielen fest. Im Sinne eines gesamten und integrierten Versorgungskonzepts soll eine Neuerstellung eines Psychiatrieplans für Kärnten aufbauend auf dem aktuell gültigen und erweitert und adaptiert um die hier festgelegten Strukturen gesondert erfolgen. Dieser soll Verantwortlichkeiten und Versorgungsprozesse verbindlich festlegen und eine klare Aufgabendefinition für alle Strukturen der ambulanten und extramuralen psychiatrischen Versorgung beinhalten. 9.1 IST – Situation Die in den Planzahlen der akutstationären Versorgung dargestellten Strukturen der PSY und der KJP sowie jene im Kapitel zur ambulanten fachärztlichen Versorgung sind als Teil der gesamten psychiatrischen und psychosozialen Versorgungsstruktur zu verstehen und werden hier nicht nochmals explizit dargestellt. Das Angebot an psychosozialen Einrichtungen ist in Österreich strukturell kaum vereinheitlicht und bietet ein äußerst heterogenes Bild. Die hier gelisteten Einrichtungen und Dienste sind jene, welche im Rahmen der Recherchen für den RSG Kärnten gefunden wurden. Dabei zeigt sich, dass das gesamte Angebot an psychosozialen Diensten ein eher schlecht beleuchtetes Feld ist. 9.1.1 Psychosoziale Einrichtungen für Kinder und Jugendliche 9.1.1.1 Not- und Krisensituationen Neben dem psychiatrischen Not- und Krisendienst der KABEG, welcher in ganz Kärnten zur Verfügung steht und im Bedarfsfall auch mobil persönliche Betreuung anbietet gibt es speziell für Jugendliche noch die beiden Kriseninterventionszentren für Kinder und Jugendliche in Klagenfurt (9,37 VZÄ; 0,53 VZÄ Psychologie) und Spittal an der Drau (9,56 VZÄ und 0,53 VZÄ Psychologie). Die beiden Kriseninterventionszentren bieten rund um die Uhr eine telefonische Beratung für Kinder und Jugendliche an. Die beiden Zentren sind auch eine unbürokratische und rasche Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen. Unter dem Namen DELFI betreiben die Kinderfreunde Kärnten drei Kinderschutzzentren in Wolfsberg, Villach und Hermagor (Zweigstelle von Villach). Kinder und Jugendliche können sich in Not- und Krisensituationen ebenfalls telefonisch oder persönlich an die Mitarbeiterinnen und Mitar- HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 66 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung beiter wenden. Neben Telefon- und Krisenberatung bieten DELFI Zentren z.B. auch Beratungsgespräche und Psychotherapie bei jeglicher Form von Gewalt an.43 9.1.1.2 Ambulante Versorgung In den Bezirken Wolfsberg (Außenstelle in Völkermarkt) und St. Veit an der Glan (Außenstelle in Klagenfurt) existiert jeweils ein Mini-Ambulatorium von pro mente kinder jugend familie44 für die gemeindenahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit neurologischen und/oder psychischen Auffälligkeiten. Zielgruppe sind Säuglinge und Kleinkinder (schwer tröstbar, Schlaf- und Fütterungsprobleme), Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf (Motorik, Wahrnehmung, Emotionen, Sozialverhalten, Lesen), Jugendliche (Suchtprobleme, Suizidalität, Psychosen und Essstörungen) und Kinder mit hoher Risikokonstellation. Das Mini-Ambulatorium in Wolfsberg beschäftigte zum Zeitpunkt der Erstellung des RSG Kärntens 0,3 VZÄ ärztlich; 4,4 VZÄ Psychologie; 1, 4 VZÄ Ergotherapie, 0,8 VZÄ Logopädie, 0,8 VZÄ administrativ). Das Mini-Ambulatorium in St. Veit/Glan ist zur Zeit folgendermaßen besetzt: 0,7 VZÄ ärztlich; 4,2 VZÄ Psychologie, 1,3 VZÄ Ergotherapie, 0,9 VZÄ Logopädie und 1,3 VZÄ administrativ). Das Hermann Gmeiner Sozialzentrum des SOS Kinderdorfes in Moosburg mit einer Außenstelle in Villach bietet ebenfalls neuropsychiatrische Diagnostik, klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung, Psychotherapie nach verschiedenen Methoden, Ergotherapie und Diagnostik und Logopädie und Diagnostik an. Diese Angebote sind für alle Kinder und Jugendliche mit ärztlicher Zuweisung zugänglich. In Seebach besteht weiters ein Ambulatorium für Neurologie und Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters für behinderte und notleidende Kinder. Dieses Ambulatorium, welches vom Verein „Rettet das Kind“ betrieben wird, bietet nach ärztlicher Zuweisung verschiedene Leistungen an (medizinische Behandlung und Betreuung, klinisch psychologische Diagnostik, Psychotherapie, Musiktherapie, Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie). Der psychologisch-psychotherapeutische Dienst der Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten (AVS) bietet mit 16,8 VZÄ (Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Psychotherapie) speziell für Kinder und Jugendliche psychologische Diagnostik, Beratung, Behandlung, Gutachtenerstellung, die kinder- und jugendpsychotherapeutische Behandlung und die Psychotherapie an. Standorte gibt es in Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt-Land; St. Veit-Glan, Spittal/Drau, Villach-Land, Villach-Stadt, Völkermarkt und Wolfsberg.45 9.1.1.3 Wohnheime Pro mente betreibt auch zwei spezielle Wohnheime für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Einrichtung in Klagenfurt bietet 15 Rehabilitations- und Therapieplätze für Patientinnen und 43 http://www.kisz-villach.at/index.php?id=8c9a14ffebb7677d033ffce847991293 44 http://www.promente-kijufa.at/index.php?region=16&lang=deu 45 http://www.avs-sozial.at/default2.asp?active_page_id=101&parent_page_id=60 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 67 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung Patienten mit psychischen Diagnosen, vorwiegend Psychosen46. In Landskron steht eine sozialtherapeutische Wohngemeinschaft (13 Plätze) für Menschen mit psychischen, sozialen und neuropsychologischen Problemen,47 ergänzt wird das Angebot des Hauses Landskron durch eine Alltagsbegleitung (Nachbetreuung) mit 0,8 VZÄ. Beide Häuser werden von pro mente betrieben. 9.1.1.4 Therapiezentrum Weidenhof Das Therapiezentrum Weidenhof (14 Plätze) ist eine sozialpädagogisch-therapeutische und psychotherapeutische Wohngemeinschaft für junge Personen mit Essstörungen und/oder anderen psychischen Problemen wie: Depression, Pubertätskrise, Persönlichkeitsentwicklungsstörungen etc.48 9.1.2 Psychosoziale Einrichtungen für Erwachsene 9.1.2.1 Not- und Krisensituationen Der psychiatrische Not- und Krisendienst (Standort Klagenfurt und Villach mit Außenstelle in Spittal/Drau) ist in ganz Kärnten rund um die Uhr verfügbar und wird von der KABEG angeboten. Falls die telefonische Beratung nicht ausreichend ist, fährt im Bedarfsfall ein Team (zwei Personen) zu den Betroffenen und bietet ein persönliches Gespräch an. Im Laufe des Gespräches wird geklärt, ob weitere Interventionen notwendig sind. 9.1.2.2 Ambulante Versorgung Derzeit existiert in Kärnten kein sozialpsychiatrisches Zentrum, welches Ambulatoriumsstatus besitzt. In Klagenfurt bietet die psychotherapeutische Ambulanz von pro mente Gruppentherapien für Menschen mit Angststörungen, Depressionen, psychotischen Störungen usw an. Im Bedarfsfall werden die Klientinnen und Klienten auch in Einzeltherapien betreut. Die Verschreibung von Medikamenten erfolgt durch die Fachärztinnen und –ärzte im niedergelassenen Bereich. Die Öffnungszeiten der Ambulanz richten sich nach den Therapieangeboten. Weitere psychotherapeutische Ambulanzen sind in Wolfsberg, Spittal/Drau und Villach angesiedelt. Zudem gibt es in Villach und Spittal/Drau Ambulanzen der Diakonie de la Tour für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen. Ein niederschwelliges ambulantes Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen in psychischen und sozialen Belastungs- und Krisensituationen bietet das sozialpsychiatrische Zentrum in Spittal an der Drau an. Die Leistungen des sozialpsychiatrischen Zentrums umfassen psychologische bzw. psychiatrische Beratung und Betreuung, die Beratung zu Hause (Home Care), psychosoziale Betreuung, ein Krisenwohnhaus und ein sozialpsychiatrisches Tageszentrum. In Spittal an der Drau sind 0,48 VZÄ ärztlich, 1 VZÄ klinische Psychologie, 1 Regionalmanagerin (für interne Angelegenheiten), 1 VZÄ psychosoziale Fachkraft und 0,47 VZÄ Betreuerin und 1 VZÄ administrativ beschäftigt. Das 46 http://www.promente-kaernten.at/angebote/betreuung/betreutes-wohnen/waehlen-sie-ein-objekt-zu-betreuteswohnen/uebergangsheim/, Stand: 6. Februar 2015 47 http://www.promente-kaernten.at/angebote/betreuung/betreutes-wohnen/waehlen-sie-ein-objekt-zu-betreuteswohnen/haus-landskron/, Stand: 6. Februar 2015 48 http://www.therapie-weidenhof.at/wir_stellen_uns_vor/index.htm HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 68 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung sozialpsychiatrische Zentrum in Wolfsberg ist derzeit mit 0,4 VZÄ ärztlicher, 1 VZÄ klinischer Psychologie, 1 VZÄ Sozialarbeit, 1 VZÄ psychosozialer Fachkraft und 0,5 VZÄ administrativer Stelle besetzt. Bei Home Care erfolgt die Inanspruchnahme der Beratung, Begleitung und Betreuung außerhalb der Räumlichkeiten der Sozialpsychiatrischen Zentren. Ziel dieses Angebotes ist es, lebensraumnahe Unterstützungsmöglichkeiten zu eröffnen, anzubieten und Netzwerke innerhalb des eigenen Lebensumfeldes als Ressourcen zu erkennen und zu aktivieren. Einmal pro Woche steht im sozialpsychiatrischen Zentrum eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Psychiatrie zur Verfügung, der für Klientinnen und Klienten Behandlungsempfehlungen abgibt, welche dann von den Hausärztinnen bzw. –ärzten verschrieben werden können. Das sozialpsychiatrische Zentrum ist von Montag bis Donnerstag von 8:00 – 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 – 13:00 Uhr geöffnet. Außenstellen des sozialpsychiatrischen Dienstes existieren in Winklern, Gmünd und Dellach. Der sozialpsychiatrische Dienst in Wolfsberg bietet ebenfalls ambulante und mobile (Home Care) fachärztliche und psychologische Behandlung und Beratung für Klientinnen und Klienten in Wolfsberg und Völkermarkt an. Weitere Leistungen sind die psychosoziale Betreuung und Sozialarbeit. Die fachärztliche Betreuung erfolgt einmal pro Woche und funktioniert ebenfalls über Behandlungsempfehlungen, welche dann von den Hausärztinnen und –ärzten im niedergelassenen Bereich verschrieben werden. Gruppen- und Einzeltherapien stehen in der Regel den Klientinnen und Klienten in der Zeit von 8:00 – 16:00 Uhr bzw. freitags von 8:00 – 13:00 Uhr zur Verfügung. Die sozialpsychiatrischen Tageszentren sind Einrichtungen zur gemeindenahen Versorgung psychisch schwer beeinträchtigter Menschen. Diese Zentren bieten therapeutische, tagesstrukturierende und rehabilitative Betreuung und haben zum Ziel, den Wiedereinstieg in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern und sind in Klagenfurt, Spittal/Drau, Villach und Wolfsberg angesiedelt. Unter den Begriff „sozialpsychiatrische Nachbetreuung“ fallen alle Angebote zur Betreuung und Beratung für Menschen in und nach psychosozialen Krisen. Die Angebote umfassen Unterstützung bei der Lebensplanung, Alltagsbewältigung, Förderung der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, Stärkung der Ressourcen, Krisenmanagement und Rückfallprophylaxe. Sozialpsychiatrische Nachbetreuung wird in allen acht Bezirken angeboten. 9.1.3 Zentren für psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) Die ZPSR übernehmen die stationäre Langzeitbetreuung sowie -pflege von chronisch psychisch kranken Menschen, welche nur vorübergehend oder auch auf Dauer Betreuung und Pflege benötigen. Betreut werden sowohl jüngere als auch ältere chronisch kranke Patienten. Die Einrichtungen der ZPSR sind aus baulicher und räumlicher Sicht so ausgestattet, dass sie eine multiprofessionelle Betreuung anbieten können. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Kontinuität der fachärztlichen, gemeinsam mit der allgemein medizinischen Betreuung gelegt. Der überwiegende Anteil der HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 69 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung ZPSR sind landwirtschaftliche Betriebe, die den Patientinnen und Patienten, neben dem Wohnen im Familienverband, auch Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Betrachtet man die regionale Verteilung der ZPSR fällt auf, dass hier eine starke Konzentration im Bezirk St. Veit an der Glan zu finden ist. In ganz Kärnten gibt es insgesamt 31 ZPSRs mit 762 Betreuungsplätzen, davon finden sich 16 Betriebe mit 321 Plätzen im Bezirk St. Veit an der Glan. 9.1.4 Alterspsychiatrie Ältere psychisch kranke Personen werden in Kärnten derzeit in stationären Einrichtungen und mithilfe von gerontopsychiatrischen Pflegeplätzen versorgt. Stationäre Einrichtungen gibt es in Maria Elend im Bezirk Villach-Land (Haus Klara mit 72 Plätzen) und in Velden (AHA Seniorenzentrum Monika mit 36 Plätzen) und in Bleiburg im Bezirk Völkermarkt (Pflegeheim der Schulschwestern mit 65 Betreuungsplätzen). Alterspsychiatrische Pflegeplätze gibt es ebenfalls in den Bezirken Villach-Land, Völkermarkt und Hermagor. In Villach-Land gibt es das Pflegeheim Afritz mit 15 alterspsychiatrischen Plätzen, in Völkermarkt das Seniorenzentrum Neuhaus (auf Demenz spezialisiert) mit 25 Plätzen und in Hermagor das Seniorenzentrum Grafendorf in Gundersheim mit 11 Plätzen (Schwerpunkt ebenfalls auf Demenz). Die gerontopsychiatrische Versorgung existiert in Oberkärnten praktisch kaum, weder durch Heime noch durch Pflegeplätze. Das Projekt der psychosomatischen Nachbetreuung Waiern, welches dem Bereich des Nahtstellenmanagements zuzuordnen ist, bietet für Patientinnen und Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen gruppentherapeutische Angebote nach einen stationärem Aufenthalt und auch eine Therapie während der Wartezeit auf ein stationäres Bett. Dies hat zum Ziel, stationäre Aufenthalte zu vermeiden bzw. die Verweildauer zu kürzen. 9.1.5 Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen Das Angebot für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen ist ebenfalls sehr vielfältig und kann nicht zur Gänze im Rahmen eines RSGs dargestellt werden. Die Planung sollte unbedingt niederschwellig, integriert und wohnortnah erfolgen und auf dem Suchtplan des Landes Kärnten beruhen. Neben der stationären Einrichtung De La Tour gibt es in Kärnten Wohnheime, Ambulatorien und Beratungsstellen für Menschen mit Drogensucht bzw. Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit. AGIL – Sozialpädagogik GmbH – betreibt zwei therapeutische Wohngemeinschaften für Menschen mit Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit auf der Saualpe (Männer) und in Eisenhut (Männer und Frauen). Für Suchtkranke stehen zwei Therapiehäuser in Klagenfurt zur Verfügung, welche von OIKOS betrieben werden (Haus 10 und Haus Irma). Für Drogenabhängige gibt es zurzeit sechs Anbieter von Beratungsstellen bzw. Ambulatorien, wobei Klagenfurt mit einem Ambulatorium und fünf Beratungsstellen (AVS, Caritas, Grüner Kreis, VIVA und OIKOS) das stärkste Beratungsangebot für Drogenabhängige aufweist. Weitere AVS AmbuHEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 70 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung latorien finden sich in Villach, Spittal/Drau und Völkermarkt. Die Caritas betreibt in Wolfsberg, Villach und Spittal/Drau Beratungsstellen und AVS bietet in St. Veit/Glan und Völkermarkt über den psychosozialen Dienst Betreuung für Drogenabhängige an. 9.2 SOLL – Strukturen für 2020 Der folgende Entwurf entspricht den Vorgaben für eine durchzuführende Detailplanung in einem integrierten Psychiatrieplan. Die vorliegenden Festlegungen beziehen sich ausschließlich auf den Bereich der extramuralen Erwachsenenpsychiatrie bzw. der extramuralen sozialpsychiatrischen und psychosozialen Versorgung, die auch die Versorgung alter und hochaltriger Menschen beinhaltet. In den Beratungsstellen ist also Expertise für die Erwachsenenpsychiatrie und für die alterspsychiatrische Versorgung vorzuhalten und anzubieten. Die entsprechende Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren wird gesondert dargestellt. Jedenfalls sollen die hierfür bestehenden Standorte ebenfalls in die neue skizzierte Struktur weiterentwickelt und übergeführt werden. Eine räumliche und organisatorische Abstimmung mit den Standorten der Erwachsenenpsychiatrie ist nach Sinnhaftigkeit und Machbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzustreben. Auf die individuellen Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppen der Patientinnen und Patienten ist dabei aber jedenfalls Rücksicht zu nehmen. 9.2.1 Planungsziele Die psychosoziale Versorgung im Bundesland Kärnten soll so aufgebaut sein, dass sie folgende Planungsziele erfüllen kann: - niederschwellig zugänglich, dies sowohl im sozialen als auch im zeitlichen Sinne - regional ausgewogen und wohnortnah - integriert und abgestuft in dem Sinn, als die unterschiedlichen Versorgungssektoren und die unterschiedlichen Anbieter abgestimmt zusammenarbeiten und sowohl Versorgungslücken als auch überschneidende Angebote vermeiden - bedarfsgerechtes und multiprofessionelles Versorgungsangebot Es soll beim Aus- und Umbau der psychosozialen Versorgung auf den bestehenden Strukturen aufgebaut werden. Additive Strukturen neben den bestehenden sind zu vermeiden, viel mehr sollen die bestehenden bei Bedarf mit zusätzlichen Funktionen betraut werden, diesen gemäß angepasst werden und sie sollen mit einem Versorgungsauftrag im Sinne der in diesem Kapitel vorgesehenen Aufgaben versehen werden. Um psychisch kranke Personen wohnortnah, integriert und adäquat versorgen zu können sollten im Rahmen eines Psychiatrieplans spezifische Betreuungsziele für die jeweiligen Patientengruppen definiert werden. Die unterschiedlichen Angebote sollen ineinander greifen und bei sektorenübergreifenden Prozessen insofern begleitend wirken, als eine Übernahme bzw. Übergabe fixer BestandHEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 71 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung teil jedes Prozesses sein muss. Wichtig ist, dass bestehende Angebote mit neuen Einrichtungen vernetzt und Redundanzen in der Versorgung vermieden werden. Es wird empfohlen, nachstehende Strukturen in abgestufter Form aufzubauen bzw. bestehende Strukturen an geeigneter Stelle dahingehend zu entwickeln. 9.2.2 Sozialpsychiatrische Beratungsstellen mit Ambulatorium (BSt-A) Um die psychosoziale ambulante Versorgung möglichst niederschwellig und wohnortnah anbieten zu können wird empfohlen, sozialpsychiatrische Ambulatorien zu implementieren. Diese werden zusätzlich zu den nicht ärztlichen therapeutischen Fachkräften der Beratungsstellen um fachärztliche Kapazitäten mit den entsprechenden Möglichkeiten (Therapieverordnung…) verstärkt. Dazu sind je ein Standort in Wolfsberg, der Stadt Klagenfurt, der Stadt Villach in St.Veit/Glan und in Spittal/Drau zu implementieren. Diese sozialpsychiatrischen Beratungsstellen mit Ambulatorium haben im Wesentlichen folgende Aufgaben zu erfüllen: - Sicherstellung der kontinuierlichen interdisziplinären und multiprofessionellen Versorgung von KlientInnen mit komplexem und langwierigem Versorgungsbedarf vor Ort - Die Übernahme von Patientinnen und Patienten aus der stationären Versorgung und deren bedarfsadäquate therapeutische und soziale Begleitung in einem ambulanten wohnortnahen Setting - Die Bereitstellung eines mobilen Versorgungsangebots für die Region in Akut- und Krisensituationen, die kein Aufsuchen des Standorts von Seiten der KlientIn erwarten lassen - Die Sicherstellung des Konsiliardienstes in Krankenhäusern, soweit dieser nicht über andere Strukturen und Vereinbarungen bereits sicher gestellt ist Mit den Ambulatorien wird zum Einen die fachärztliche Versorgung der Klientinnen und Klienten der psychosozialen Beratungsstellen in einem Teamansatz (in Akutsituationen und im Rahmen der kontinuierlichen Betreuung) gewährleistet, zum Anderen erfolgt die primäre fachärztliche Übernahme von aus der stationären Versorgung entlassenen Patientinnen und Patienten im Rahmen der kontinuierlichen Behandlung und Betreuung von Personen mit komplexem Betreuungsbedarf. Der Hauptzweck dieser sozialpsychiatrischen Ambulatorien besteht darin, die psychosoziale Kernklientel adäquat zu versorgen, d.h. die notwendigen Schritte in Akutsituationen (z.B. Deeskalation) zu setzen, erste Therapieschritte einzuleiten und auch, wenn notwendig, Langzeittherapien anzubieten. Für medizinische Fragen in den Beratungsstellen hat die Fachärztin bzw. der Facharzt die Letztverantwortung. Die Leistungen der Fachärztinnen und -ärzte umfassen die psychiatrisch‐fachärztliche Versorgung der Klientinnen und Klienten, die Mitwirkung an der ambulanten Hilfeplanung sowie die beratende Mitwirkung an der Funktion Krisendienst (z.B. bei mobilen Einsätzen als telefonisches Back‐ HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 72 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung Up). Die fachärztliche Präsenz ist dabei bedarfsgerecht z.B. auch in Stundenkontingenten zu gestalten. 9.2.3 Psychosoziale Beratungsstelle ohne Ambulatorium (BSt) Psychosoziale Beratungsstellen ohne Ambulatorien sind personell gleich ausgestattet, verfügen jedoch nicht über die fachärztlichen Kapazitäten vor Ort. Diese sind dem nächstgelegenen Standort mit Ambulatorium zugeordnet. Dementsprechend ist ihr Versorgungsauftrag um den Aspekt der Konsiliartätigkeit reduziert. Sie agieren zwar grundsätzlich eigenständig, eine enge fachliche Abstimmung mit dem nächstgelegenen Ambulatorium – zumindest im fachärztlichen Bereich - ist jedenfalls zwingend erforderlich, eine personelle und organisatorische Abstimmung wird empfohlen. Die Leistungen dieser Beratungsstellen sollten mit den Leistungen der anderen Zentren sehr eng ineinandergreifen. Als Standorte hierfür vorgesehen sind Waiern im Bezirk Feldkirchen und Hermagor (jeweils in Abstimmung mit Villach) sowie ein im Detail noch festzulegender Standort im Bezirk Völkermarkt (in Abstimmung mit Wolfsberg). 9.2.4 psychosoziale Außenstellen Wo die geografische oder verkehrstechnische Situation eine zumutbare Erreichbarkeit von psychosozialen Einrichtungen für einen größeren Teil der Bevölkerung nicht zulässt, wird die Errichtung von Außenstellen möglich sein. Derzeit werden je eine Außenstelle in Friesach (Bezirk SV) sowie in Dellach im Drautal und in Obervellach (beides Bezirk SP) vorgeschlagen. Für Außenstellen wird kein zusätzliches Personal eingeplant, sondern dieses ist im Personalpool der koordinierenden psychosozialen Beratungsstelle enthalten. Außenstellen werden zudem nur zu fixen, reduzierten und bekannt gemachten Tageszeiten betreiben und dienen in erster Linie der geplanten Versorgung mit Terminvergabe. Die Errichtung von Außenstellen erfolgt nach Abstimmung mit und Genehmigung durch die noch einzurichtende Psychiatriekoordinationsstelle des Landes durch den jeweilig beantragenden Träger. 9.2.5 Psychosoziale Beratungsstellen mit Ambulatorium für Kinder- und Jugendpsychiatrie Es sollen vier Standorte für Beratungsstellen mit Ambulatorium in Kärnten für die Altersgruppe der bis 18jährigen eingerichtet werden. Diese sollen auf bestehenden Strukturen aufsetzen, soweit dies möglich ist und nur mangels Alternativen additiv entstehen. Es sollen als Standorte Wolfsberg, die Stadt Klagenfurt, die Stadt Villach und in Spittal/Drau gewählt werden. Die Aufgaben dieser Einrichtungen entsprechen exakt jenen der BSt-A für Erwachsene, die personelle Ausstattung ist quantitativ nachstehend festgelegt, muss fachlich jedoch auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sein. Eine organisatorische Abstimmung mit den psychosozialen Einrichtungen für Erwachsene, die auch teilweise eine gemeinsame Personalnutzung umfasHEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 73 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung sen kann, soweit die Qualifikationen das zulassen, ist aus Gründen der Effizienz und Flexibilität anzustreben. 9.2.6 Mobile sozialpsychiatrische Betreuung Mobile sozialpsychiatrische Betreuung bietet die individuell erforderliche sozialpsychiatrische Betreuung vor Ort im persönlichen Lebensbereich der Klientinnen und Klienten. Diese Leistung ist von zentraler Bedeutung für längerfristig und schwer psychisch erkrankte Personen, die ohne kontinuierliche individuelle Betreuung nicht selbständig leben könnten. Die mobile sozialpsychiatrische Betreuung bietet weiters Vermittlung, Koordination und Begleitung zu allen anderen Angeboten der sozialpsychiatrischen und psychosozialen Behandlung und Versorgung. Darüber hinaus liegt die Bedeutung dieser sehr niederschwelligen mobilen Versorgung auch in der Entlastung von Angehörigen aufwändigerer stationärer Versorgungsstrukturen. Es sollte die mobile Versorgung für Pflegeheime im Sinne eines altersspezifischen Angebots in einem Psychiatrieplan vorgesehen und ausgearbeitet werden. Darüber hinaus kann sie in Akut- und Krisensituationen am jeweiligen Wohnort vonnöten sein. Die Teams sind an Standorten der BSt-A und der BSt stationiert. 9.2.7 Konsiliardienst Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung außerhalb der Ballungszentren sollen die Fachärztinnen und Fachärzte der sozialpsychiatrischen Ambulatorien für die fondsfinanzierten Krankenhäuser flächendeckend fachärztliche Konsiliardienste leisten, wo dieser nicht anderweitig bereits sichergestellt ist. Hierfür spricht unter anderem der Versorgungsgrundsatz der „Integration in die allgemeine Gesundheitsversorgung“ aus den Qualitätsstandards für Psychosoziale Beratungsstellen.49 Die fachärztlichen Konsiliarärztinnen und -ärzte leisten an den Krankenhäusern ohne psychiatrische Fachabteilung psychiatrisch‐fachliche Unterstützung und erfüllen eine gewisse psychiatrische Backup‐Funktion in den Fachabteilungen. Sie entlasten damit die zentralen stationären psychiatrischen Einrichtungen und erleichtern den Übergang zwischen intra‐ und extramuraler Versorgung. Eventuell wirkt der fachärztliche Konsiliardienst an der intramuralen Hilfeplanung für das Krankenhaus mit oder übernimmt diese und fungiert somit als Nahtstelle zwischen stationärer Psychiatrie und psychosozialen Beratungsstellen bzw. anderen sozialpsychiatrischen Gesundheits‐ und Sozialeinrichtungen. 49 vgl. plattform psyche, Qualitäts‐Standards für Psychosoziale Beratungsstellen, S. 6: „Das System der psychiatrischen Versorgung soll in die bestehende allgemeinmedizinische und (psycho-)soziale Grundversorgung integriert sein. Psychisch Kranke sollen v.a. auch stationäre psychiatrische Angebote "durch dasselbe Tor" erreichen können, wie körperlich Kranke. Dies wirkt einerseits ihrer Stigmatisierung entgegen und lässt die parallele Nutzung der in Allgemeinkrankenhäusern vorhandenen allgemeinmedizinischen Ressourcen zu; umgekehrt steht die Nutzung der psychiatrischen Fachkompetenz für PatientInnen an somatischen Abteilungen, die an psychischen Problemen leiden, zur Verfügung.“ HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 74 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung 9.2.8 alterspsychiatrische Versorgung in der Langzeitpflege Durch die immer weiter voranschreitende Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung mit überproportionaler Zunahme der Hochbetagten gewinnt die Alterspsychiatrie innerhalb der Psychiatrie zunehmend an praktischer Bedeutung. Die Altersgrenze zur Allgemeinpsychiatrie wird für dieses Konzept bei 65 Jahren gezogen. Neben dem definierten Angebot an extramuraler alterspsychiatrischer Versorgung, wie sie in diesem Kapitel und der Planstellendarstellung festgelegt ist, ist vor allem noch der Bereich der stationären Langzeitpflege in Pflegeheimen zu betrachten. Auch diese sollte jedenfalls in dem zu aktualisierenden Psychiatrieplan Berücksichtigung finden. Vorliegendes Konzept kann dazu nur die Eckpunkte definieren. Es muss für ganz Kärnten ein flächendeckendes Angebot an Betten zur Verfügung stehen, das für die speziellen Bedürfnisse vor allem alter und hochaltriger Menschen mit daraus entstehenden psychiatrischen Erkrankungen (vor allem dementieller Natur) ausgestattet ist. Diese Ausstattung muss personeller Natur sein, so dass die notwendigen Ausbildungen und Qualifikationen ausreichend vorgehalten werden. Der spezifische Umgang mit diesen Menschen muss sichergestellt sein. Die bauliche Ausgestaltung inklusiver spezieller Außenbereiche ist ebenfalls vorzusehen. Derzeit bestehen einige Einrichtungen, die vor allem oder ausschließlich für diese Bedürfnisse eingerichtet sind. Diese sollen jedenfalls in ihrer Funktionalität erhalten bleiben. Die zukünftige Bedarfsabdeckung sollte jedoch vor allem die Kontinuität der Wohnsituation berücksichtigen, weswegen die Implementierung entsprechender Bereiche in alle größeren Pflegeheime angestrebt werden sollte. Es sollte flächendeckend und damit auf Ebene der politischen Bezirke etwa ein Zielwert von ca. 20% aller Pflegeplätze als für diese spezifische Versorgung geeignet angestrebt werden. Zielführend wird es sein, größeren Pflegheimen (ab ca. 60 Betreuungsplätzen) zu empfehlen, 25 % der gesamten Betreuungsplätze für alterspsychiatrische Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen. Um dort auch bei Bedarf eine medizinische Versorgung (über die pflegerische Versorgung vor Ort hinaus) sicherzustellen, sollte die Einbindung der mobilen sozialpsychiatrischen/psychosozialen Dienste an den hier festgelegten Standorten umgesetzt werden. 9.2.9 Psychiatriekoordinator bzw. Psychiatriekoordinatorin Um die einzelnen Leistungen der psychosozialen Versorgung für ganz Kärnten über alle Versorgungsstufen und alle Versorgungssektoren in einem integrierten Sinne bestmöglich zu planen, zu koordinieren und den sich ändernden Bedürfnissen angepasst weiterzuentwickeln, wird die Einrichtung einer Psychiatriekoordinatorin bzw. eines Psychiatriekoordinators empfohlen. Oberstes Ziel der Psychiatriekoordination sollte eine derartige Organisation der einzelnen Leistungen sein, dass eine individuell abgestimmte und angemessene Hilfe für psychisch kranke Personen wohnortnah, niederschwellig und integriert angeboten wird, um deren Teilnahme am Leben der HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 75 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Koordination von Angebotsstrukturen für psychisch kranke Menschen erfolgt in Zusammenarbeit mit allen an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten. 9.2.10 Personelle Festlegungen für sozialpsychiatrische Ambulatorien und psychosoziale Beratungsstellen Im Rahmen des Psychiatrieplans Steiermark wurden auf der Grundlage der ÖBIG Planzahlen von 199950 und mithilfe der an der Erstellung des Psychiatrieplans Steiermark beteiligten Expertinnen und Experten Planzahlen für die personelle Ausstattung für sozialpsychiatrische Ambulatorien und psychosoziale Beratungsstellen und die weiteren mobilen Funktionen definiert, welche auch für Kärnten übernommen werden können. Die Aktualisierung der ÖBIG-Planzahlen wurde aufgrund dort unklarer Abgrenzungen bei den Altersgruppen vorgenommen. Die Personalschlüssel je 10.000 Einwohner bezogen auf die jeweils betroffene Altersgruppe in der Bevölkerung sind nachstehend dargestellt und umfasst im nicht-ärztlichen Bereich nur das direkt an der Klientin bzw. am Klienten therapeutisch tätige Personal. BSt-A, BSt (inkl. mobile Versorgung) VZÄ je 10.000 Einwohner über 18 Jahre nicht ärztlich ärztlich Altersgruppen 19-65 Jahre 65+ Jahre 1,75 1,4 0,125 0,15 Tabelle 8: Personalzahlen je 10.000 Einwohner für psychosoziale Beratungsstellen und Ambulatorien Ein DP entspricht dem Arbeitsausmaß einer Vollzeit-Anstellung (38 h/Woche laut geltendem Kollektivvertrag) und nicht der Personenzahl. Eine Aufteilung innerhalb der Region auf einzelne Standorte obliegt den jeweiligen Trägern. Die Sicherstellung und Durchführung der mobilen Dienste ist in den Planzahlen enthalten. Es werden pro 10 Betten an einem konsiliariter zu versorgenden Krankenhausstandort 26 Stunden pro Jahr an fachärztlichen Kapazitäten zusätzlich für den Konsiliardienst vorgesehen. 9.2.11 Strukturelle und quantitative Festlegung für Erwachsenenpsychiatrie51 Die untenstehenden Festlegungen bei den fachärztlichen Personalkapazitäten beinhalten jeweils die notwendigen Ressourcen für den zuständigen Konsiliardienst. Ist dieser nicht zu erbringen, da er im betreffenden Krankenhaus bereits auf andere Art organisiert ist, fallen die entsprechenden Kapazitäten weg. 50 vgl.: ÖBIG, 1999 51 Bevölkerungszahlen für die Kapazitätsberechnung aus Österreichische Raumordnungskonferenz: ÖROK-Prognosen 20012031 für die Altersgruppen 20-65 und 65+ (Hauptszenario) HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 76 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung Ob in Klagenfurt und Villach aus Gründen der Verkehrswege je zwei Standorte eingerichtet werden (je ein BSt-A und je ein BSt) ist in der Detaillierung mit der Psychiatriekoordinationsstelle abzustimmen. Jedenfalls sind die Personalkapazitäten dann entsprechend unter Einhaltung der dargelegten Obergrenzen aufzuteilen. Die fachärztlichen Kapazitäten sind jedenfalls ausschließlich an den BStA vorzuhalten. Standort Typ Stützpunkt, mobile Versorgung Zu versorgende Bezirke konsiliariter zu versorgende KH (wenn nicht bereits anders versorgt) Personalkapazitäten in VZÄ, gesamt Nicht ärztFachärztlich (inkl. Konsiliarversorgung) lich Wolfsberg BSt-A WO Bezirk Völkermarkt* BSt VK Klagenfurt BSt-A K, KL, St. Veit/Glan BSt-A SV Friesach ASt Villach BSt-A VI,VL Feldkirchen BSt FE 4,1 Hermagor BSt HE 2,4 Spittal/Drau BSt-A SP Obervellach ASt Dellach/Drautal ASt Kärnten, gesamt 5 BSt-A 3 BSt 3 ASt LKH Wolfsberg 1,6 (0,4) 7,1 5,7 1,7 20,4 BHB St. Veit/Glan, KH Friesach, 1,1 (0,5) 7,4 LKH Gailtalklinik, LKH Laas, KH Waiern 2,2 (0,25) 17 KH Spittal/Drau 11 Stützpunkte 1,1 (0,3) 10,4 7,7 (1,45) 74,5 Tabelle 9: strukturelle Verantwortlichkeitsfestlegung und Personalzahlen für Erwachsenenpsychiatrie; *der genaue Standort für diese Beratungsstelle ist in Abstimmung mit der Psychiatriekoordinationsstelle noch festzulegen 9.2.12 Strukturelle und quantitative Festlegung für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP-A) Die nachstehenden Festlegungen beziehen sich auf die vier genannten Standorte und sind additiv zu den Kapazitäten für die Erwachsenenversorgung zu verstehen. Kapazitäten für den Konsiliardienst sind darin nicht enthalten. Es wird empfohlen, eine enge Kooperation auch mit der entsprechenden Fachabteilung in Klagenfurt und mit den niedergelassenen Fachärzten der KJP zu suchen. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 77 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 psychosoziale Versorgung Standort Typ Stützpunkt, mobile Versorgung Zu versorgende Bezirke Personalkapazitäten in VZÄ, gesamt Fachärztlich Nicht ärztlich Wolfsberg KJP-A WO 0,5 2 Klagenfurt KJP-A K, KL, VK, SV 0,5 5 Villach KJP-A VI,VL, FE, HE 0,5 4 Spittal/Drau KJP-A SP 0,5 2 Kärnten, gesamt 4 KJP-A 2 13 Tabelle 10: strukturelle Verantwortlichkeitsfestlegung und Personalzahlen für KJP; HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 78 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Referenzen 10 REFERENZEN Amt der Kärntner Landesregierung, Verwaltungsportal Kärntner Gemeinden, Zugriff: 12.5.2014, Url: http://www.ktn.gv.at/45086_DE-VERWALTUNG-Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung, Verwaltung, Zugriff: 12.5.2014, Url: http://www.ktn.gv.at/39868_DE-VERWALTUNG-Bezirke Arbeitsgemeinschaft Österreichisches Dialyse- und Transplantationsregister, Jahresbericht 2012 Gesundheit Österreich GmbH, Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 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J. 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die standortspezifischen Darstellungen definieren die jeweilige Fachstruktur 5 systemisierte Betten im Rahmen von ZAE 6 Intensivpflege-Erwachsene inklusive 14 Betten für Herzüberwachung (CCU) und 8 Betten für Respiratory Care Unit (RCU) 7 Intensivpflege-Kinder inklusive Neonatologie HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 81 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 11.1.2 Ambulante Strukturen Versorgungsfeld - Kärnten Gesamt AM AU CH DER GGH 1 IM KI HNO PUL NEU PSY NC OR/UC 2 RAD URO ZMK §2-Planstellen 255 27 8 13 25 24 17 15 9 4 9 1 16 18 10 188 639 SKV/WahlärztInnen (SVE) 7,8 1,1 1,3 1,0 7,3 4,1 2,5 0,1 0,0 2,0 0,5 0,4 1,3 0,0 0,5 9,5 39,4 Ambulatorien (SVE) 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 0,0 12,5 17,2 - 3,6 13,8 1,7 4,9 13,1 2,7 1,4 0,6 3,3 4,0 1,4 12,2 10,7 1,6 4,3 79,3 §2-Planstellen 261 27 0 14 25 26 16 14 9 7 8 0 16 16 11 171 621 Ambulatorien (SVE) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,0 1,2 0,0 12,5 15,9 - 3,1 14,7 1,6 4,8 12,9 3,0 1,5 0,6 3,0 3,5 1,4 11,7 11,5 1,9 4,1 79,3 Fachgruppen IST 2012 KH-Ambulanzen (SVE) SOLL 2020 KH-Ambulanzen (SVE) Anmerkungen 1 Die geplante Schließung des KGKK-Ambulatoriums für GGH in Klagenfurt mit 2017 ist bereits berücksichtigt. 2 Die OR/UC wird im Hinblick auf das tatsächliche Leistungsgeschehen und auf die zukünftige Ausbildung gemeinsam betrachtet und geplant (analog zum akutstationären Bereich). HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 82 von 98 ∑ Gesamt Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 11.2 Versorgungsregion 21 – Kärnten-Ost 11.2.1 Stationäre und teilstationäre Strukturen Versorgungsregion 21, Kärnten-Ost (Fonds KA und UKH Klagenfurt) AG/R AU CH 1 davon HTGC davon PCH davon KCH DER GGH HNO IM 2 davon PUL PUL KCH KI KJP MKG NC NEU 3 OR OR/UC 4 PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV 5 INT-E 6 INT-K 7 ∑ Betten - vollstationär 184 33 269 50 0 0 40 107 60 551 0 67 24 44 33 20 36 83 85 0 20 16 166 20 0 17 211 56 34 91 19 2.286 - teilstationär 24 5 3 0 0 0 0 1 0 1 0 1 1 1 9 0 1 0 1 0 0 1 16 0 0 0 1 2 0 0 0 68 - ∑ Betten 208 38 272 50 0 0 40 108 60 552 0 68 25 45 42 20 37 83 86 0 20 17 182 20 0 17 212 58 34 91 19 2.354 241 40 114 52 79 24 44 39 18 38 100 20 18 128 18 223 91 19 2.294 Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 - vollstationär 181 32 44 0 0 580 0 94 0 38 0 63 0 - teilstationär 29 13 10 0 0 0 0 1 0 1 0 1 1 1 9 0 1 0 1 0 0 2 22 0 0 0 1 3 0 0 0 96 - ∑ Betten 210 45 251 44 0 0 40 115 52 581 0 80 25 45 48 18 39 100 95 0 20 20 150 38 0 18 224 66 0 91 19 2.390 194 20 235 48 15 23 40 83 58 527 15 37 102 33 207 120 64 16 98 24 2.028 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 - vollstationär 61 0 0 46 33 20 0 30 6 20 0 - teilstationär 28 9 21 0 3 2 0 3 2 0 0 0 0 0 10 0 0 0 2 12 0 0 16 8 0 0 0 2 0 0 0 113 - ∑ Betten 222 29 256 48 18 25 40 86 60 527 61 0 0 46 43 15 37 102 35 219 20 0 136 38 6 20 0 66 16 98 24 2.141 Anmerkungen 1 Chirurgie inklusive 48 Betten für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie (HTGC), 18 Betten für Plastische Chirurgie (PCH) und 25 Betten für Kinderchirurgie (KCH), H) innerhalb einer gemeinsamen Organisationseinheit (abhängig von den Planungsfestlegungen eines zukünftigen ÖSGs) 2 Innere Medizin inklusive Betten der Pulmologie (PUL), H) innerhalb einer gemeinsamen Organisationseinheit (abhängig von den Planungsfestlegungen eines zukünftigen ÖSGs) 3 Neurologie inklusive Stroke Unit-Betten und Neurologische Akut-Nachbehandlung (Stufe B und C) 4 interdisziplinäre Darstellung und Quantifizierung der Fächer OR und UC; die standortspezifischen Darstellungen definieren die jeweilige Fachstruktur 5 systemisierte Betten im Rahmen von ZAE 6 Intensivpflege-Erwachsene inklusive Betten für Herzüberwachung (CCU) und Betten für Respiratory Care Unit (RCU) 7 Intensivpflege-Kinder inklusive Betten für Neonatologie HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 83 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 11.2.2 Ambulante Strukturen Versorgungsregion 21, Kärnten-Ost AM AU CH DER GGH 1 IM KI HNO PUL NEU PSY NC OR/UC 2 RAD URO ZMK §2-Planstellen 153 18 5 8 15 15 10 9 6 2 7 1 9 11 7 121 397 SKV/WahlärztInnen (SVE) 3,8 0,6 0,9 1,0 4,7 3,1 2,1 0,1 0,0 1,5 0,5 0,2 1,1 0,0 0,3 6,7 26,6 Ambulatorien (SVE) 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 2,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,3 0,0 6,6 11,3 - 3,6 11,4 1,7 3,0 8,2 1,7 1,4 0,6 2,0 1,7 1,4 5,8 9,0 1,6 4,3 57,4 §2-Planstellen 157 17 0 8 15 16 10 9 6 4 6 0 9 10 7 108 382 Ambulatorien (SVE) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 1,2 0,0 6,6 9,8 - 4,1 10,8 1,1 2,8 7,9 1,9 1,5 0,6 1,9 1,7 1,4 6,0 9,0 1,9 4,1 56,7 Fachgruppen IST 2012 KH-Ambulanzen (SVE) SOLL 2020 KH-Ambulanzen (SVE) Anmerkungen 1 Die geplante Schließung des KGKK-Ambulatoriums für GGH in Klagenfurt mit 2017 ist bereits berücksichtigt. 2 Die OR/UC wird im Hinblick auf das tatsächliche Leistungsgeschehen und auf die zukünftige Ausbildung gemeinsam betrachtet und geplant (analog zum akutstationären Bereich). HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 84 von 98 ∑ Gesamt Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 11.3 Versorgungsregion 22 – Kärnten-West 11.3.1 Stationäre und teilstationäre Strukturen Versorgungsregion 22, Kärnten-West (Fonds KA) AG/R AU CH davon HTGC davon PCH davon KCH DER GGH HNO IM 1 davon PUL PUL KCH KI KJP MKG NC NEU 2 OR OR/UC 3 PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV 4 INT-E 5 INT-K 6 ∑ Betten - vollstationär 85 0 109 0 0 0 0 85 0 355 0 0 0 34 0 0 0 83 90 0 12 0 106 4 12 0 108 0 0 28 17 1.128 - teilstationär 0 0 3 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 6 - ∑ Betten 85 0 112 0 0 0 0 86 0 355 0 0 0 34 0 0 0 83 91 0 12 0 106 4 12 0 109 0 0 28 17 1.134 90 121 15 1.159 Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 - vollstationär 85 0 112 0 0 0 0 84 0 353 0 0 0 34 0 0 0 89 0 12 0 12 0 109 0 0 43 0 - teilstationär 0 0 3 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 6 - ∑ Betten 85 0 115 0 0 0 0 85 0 353 0 0 0 34 0 0 0 90 90 0 12 0 121 15 12 0 110 0 0 43 0 1.165 94 0 98 0 0 0 0 58 0 289 0 0 0 30 0 0 0 106 0 161 12 0 132 8 6 0 0 0 5 31 12 1.042 8 6 2 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 8 4 0 0 0 2 0 0 0 39 102 6 100 0 0 0 0 60 1 289 0 0 0 30 0 0 0 106 0 167 12 0 140 12 6 0 0 2 5 31 12 1.081 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 - vollstationär - teilstationär - ∑ Betten Anmerkungen 1 Innere Medizin inklusive Betten der Pulmologie (PUL) 2 Neurologie inklusive Stroke Unit-Betten und Neurologische Akut-Nachbehandlung (Stufe B und C) 3 interdisziplinäre Darstellung und Quantifizierung der Fächer OR und UC; die standortspezifischen Darstellungen definieren die jeweilige Fachstruktur 4 systemisierte Betten im Rahmen von ZAE 5 Intensivpflege-Erwachsene inklusive Betten für Herzüberwachung (CCU) und Betten für Respiratory Care Unit (RCU) 6 Intensivpflege-Kinder inklusive Neonatologie HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 85 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 11.3.2 Ambulante Strukturen Versorgungsregion 22, Kärnten-West AM AU CH DER GGH IM KI HNO PUL NEU PSY NC OR/UC 1 RAD URO ZMK §2-Planstellen 102 9 3 5 10 9 7 6 3 2 2 0 7 7 3 67 242 SKV/WahlärztInnen (SVE) 4,0 0,5 0,4 0,0 2,6 1,0 0,4 0,0 0,0 0,5 0,0 0,2 0,2 0,0 0,2 2,8 12,8 Ambulatorien (SVE) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,9 5,9 - 0,0 2,4 0,0 1,9 4,9 1,0 0,0 0,0 1,3 2,3 0,0 6,4 1,7 0,0 0,0 21,9 239 Fachgruppen IST 2012 KH-Ambulanzen (SVE) SOLL 2020 §2-Planstellen 104 10 0 6 10 10 6 5 3 3 2 0 7 6 4 63 Ambulatorien (SVE) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 5,9 6,1 - 0,0 3,9 0,0 2,0 5,0 1,1 0,0 0,0 1,1 1,8 0,0 5,7 1,7 0,0 0,0 22,3 KH-Ambulanzen (SVE) Anmerkungen 1 ∑ Gesamt Die OR/UC wird im Hinblick auf das tatsächliche Leistungsgeschehen und auf die zukünftige Ausbildung gemeinsam betrachtet und geplant (analog zum akutstationären Bereich). HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 86 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 11.4 Akutstationärer Versorgungsbereich – Standortspezifische Darstellung K201 A. ö. Krankenhaus des Deutschen Ordens Friesach (Träger: Deutscher Orden) AG/R AU CH 1 DER GGH HNO IM 2 PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV 3 INT-E 4 INT-K ∑ Betten - vollstationär 24 0 35 0 0 0 97 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35 0 0 6 0 197 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 24 0 35 0 0 0 97 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35 0 0 6 0 197 - vollstationär 24 0 35 0 0 0 95 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35 0 0 6 0 195 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 24 0 35 0 0 0 95 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35 0 0 6 0 195 - vollstationär 30 0 0 0 0 0 66 0 0 0 0 0 0 0 0 33 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 0 134 - teilstationär NQ 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 - ∑ Betten 30 0 10 0 0 0 66 0 0 0 0 0 0 0 0 35 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 0 146 AEE IFB Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform Ambulanzen DEP dWK5 ABT TA ABT5 TA 24h Anmerkungen 1 Die 10 teilstationären Betten der chirurgischen Versorgung teilen sich in 6 dWK- und 4 dTK-Betten. Die Führung der dWK/dTK für CH am Standort des KH Friesach erfolgt in verpflichtender Anbindung an die fachgleiche Mutterabteilung des Klinikums Klagenfurt 2 Innere Medizin inklusive 15 Betten Remobilisation/Nachsorge (RNS) im IST 2012 und SOLL 2015 - im SOLL 2020 ohne Remobilisation/Nachsorge 3 Die ambulante Erstversorgungseinheit wird mit zwei Beobachtungsbetten ausgestattet und interdisziplinär von der IM, CH und OR/UC geführt 4 für die Intensivversorgung-Erwachsene erfolgt eine verpflichtende fachliche Kooperation mit dem Klinikum Klagenfurt 5 Führung der tagesklinischen Betten für CH und für OR/UC im Rahmen einer interdisziplinären Tagesklinik NQ nicht quantifizierte Bettenzahl der tagesklinischen Leistungserbringung; die Entscheidung über die Einrichtung tagesklinischer Betten obliegt dem Betreiber. Tagesklinische Betten dürfen nur durch Umwandlung vollstationärer Betten unter Einhaltung der Gesamtbettenobergrenze je Fach eingerichtet werden. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 87 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 K204 Gailtal-Klinik Hermagor (Träger: Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG) AG/R AU CH DER GGH HNO IM PUL KCH KI KJP MKG NC NEU 1 OR OR/UC PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV INT-E 2 INT-K ∑ Betten - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46 Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform Ambulanzen ABT TA Anmerkungen 1 Betten der neurologischen Akut-Nachbehandlung (davon 24 Betten NEU-ANB Stufe B im SOLL 2020); Restliche Betten werden auf Grundlage eines zwischen KABEG, Land Kärnten, KGF und HV der SV-Träger abgeschlossenen Rahmenvertrages betrieben 2 für die Intensivversorgung Kooperation mit dem LKH Villach HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 88 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 K205 Klinikum Klagenfurt am Wörthersee (Träger: Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG) AU 1 CH 2 Gesamt davon HTGC davon PCH davon AG/R - vollstationär 76 33 86 50 0 0 - teilstationär 20 5 3 0 0 0 0 1 0 - ∑ Betten 96 38 89 50 0 0 40 55 60 - vollstationär 73 32 91 44 0 0 40 59 52 - teilstationär 23 13 4 0 0 0 0 1 0 - ∑ Betten 96 45 95 44 0 0 40 60 - vollstationär 70 20 150 48 15 23 40 - teilstationär 20 9 7 0 3 2 NQ - ∑ Betten 90 29 157 48 18 25 ABT ABT TA Betten Normal- und Intensivpflege DER GGH 4 HNO 5,6 IM 7 davon PUL PUL KCH 3 KI KJP MKG NC NEU 8 OR 9 OR/UC 9,10 PAL PCH 11 PSY 12 PSO-E PSO-K 13 SRN UC 9 URO 14 EV 40 54 60 134 0 67 24 44 33 20 36 83 57 0 14 16 166 0 0 17 38 56 34 1 0 1 1 1 9 0 1 0 1 0 0 1 16 0 0 0 1 2 0 0 0 64 135 0 68 25 45 42 20 37 83 58 0 14 17 182 0 0 17 39 58 34 56 19 1.327 153 0 79 24 44 39 18 38 100 64 0 14 18 128 18 0 18 49 63 0 56 19 1.289 1 0 1 1 1 9 0 1 0 1 0 0 2 22 0 0 0 1 3 0 0 0 84 52 154 0 80 25 45 48 18 39 100 65 0 14 20 150 18 0 18 50 66 0 56 19 1.373 47 58 211 61 0 0 46 33 15 37 102 0 136 14 0 120 8 6 20 0 64 16 73 24 1.310 3 2 NQ NQ 0 0 NQ 10 NQ NQ NQ 0 10 0 0 16 4 NQ 0 0 2 0 0 0 83 40 50 60 211 61 0 0 46 43 15 37 102 0 146 14 0 136 12 6 20 0 66 16 73 24 1.393 ABT* ABT* ABT* ABT* ABT ABT ABT ABT* ABT ABT ABT B ABT DEP SP ABT ABT* ZAE IFB IFB TA TA 24h TA TA 24h 24h TA TA TA TA 24h TA TA TA 24h KCH 3 INT-E 15,16 INT-K 17 ∑ Betten tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 56 19 1.263 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform Ambulanzen Anmerkungen 1 6 zusätzliche Tagesklinikbetten im Rahmen einer dislozierten Tagesklinik (dTK) im LKH Villach (fachlich der Mutterabteilung im Klinikum Klagenfurt zugeordnet) 2 Chirurgie inklusive 66 Betten Chirurgie (39 Betten im IST 2012 und 51 Betten im SOLL 2015 systemisiert), 48 Betten Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie (HTGC) im SOLL 2020 (50 Betten im IST 2012 und 44 Betten für SOLL 2015 systemisiert), 18 Betten Plastische Chirurgie (PCH) und 25 Betten Kinder-Chirurgie (KCH), H) innerhalb einer gemeinsamen Organisationseinheit (abhängig von den Planungsfestlegungen eines zukünftigen ÖSGs). 6 zusätzliche WK-Betten und 4 zusätzliche TK-Betten im Rahmen einer dislozierten Wochenklinik/Tagesklinik im KH Friesach (fachlich der Mutterabteilung im Klinikum Klagenfurt zugeordnet) 3 wird innerhalb der CH geführt - die HNO/AU-Leistungserbringung für Kinder ist innerhalb der KCH sicherzustellen 4 die Geburtshilfliche Versorgung der Versorgungsregion Kärnten-Ost ist durch die Abstimmung des Klinikums Klagenfurt mit den KA LKH Wolfsberg und KH BHB St. Veit sicherzustellen 5 im Fachbereich HNO sind mindestens 28 Betten als Wochenklinik zu führen; der Umrechnungsfaktor ist in den Planzahlen bereits berücksichtigt und darf für die Umwandlung nicht mehr angewandt werden; die Gesamtzahl von höchstens 60 Betten ist zwingend einzuhalten. 6 tagesklinische Versorgung im Fach HNO im Rahmen einer dislozierten Tagesklinik (dTK) am LKH Villach (fachlich der Mutterabteilung im Klinikum Klagenfurt zugeordnet) 7 Führung der Pulmologie innerhalb der Abteilung für IM in einer gemeinsamen Organisationseinheit (abhängig von den Planungsfestlegungen eines zukünftigen ÖSGs) IM: 150 B., PUL: 61 Betten 8 Neurologie inklusive 8 Betten Stroke Unit und Betten der neurologische Akut-Nachbehandlung (12 Betten Stufe B und 7 Betten Stufe C) 9 gemeinsame Führung der Fachbereiche OR/UC am Klinikum Klagenfurt und dem UKH Klagenfurt mit insgesamt 136 vollstationären Betten an beiden Standorten und 10 Betten interdisziplinäre Tagesklinik für OR/UC (Betriebsform: TK); im Jahr 2013 reduzierte sich die Anzahl an orthopädischen Betten bereits auf 38 (Wegfall des ausgelagerten Standorts in Althofen) 10 die Versorgung von Polytraumata ist als hochkomplexer Prozess gesondert abzustimmen und detailliert hinsichtlich Verantwortlichkeiten und fachlicher Zuständigkeiten gesondert im Rahmen der Neukonzeption zwischen UKH und Klinikum festzulegen 11 wird innerhalb der CH geführt 12 inklusive maximal 15 Betten für Drogenbehandlung 13 der Schwerpunkt für PSO-K wird im Rahmen der Abteilung für KJP unter Einhaltung der Richtlinien des ÖSG 2012 eingerichtet, erprobt und evaluiert. Eine enge fachliche Kooperation mit der Abteilung für KI ist jedenfalls sicherzustellen. 14 tagesklinische Versorgung im Fach URO im Rahmen einer dislozierten Tagesklinik (dTK) am LKH Villach (fachlich der Mutterabteilung im Klinikum Klagenfurt zugeordnet) 15 Die Zahl der INT-E-Betten beinhaltet die INT-E-Betten des UKH Klagenfurt 16 Intensivpflege-Erwachsene inklusive 10 Betten Herzüberwachung (CCU) und 4 Betten Respiratory Care Unit (RCU) 17 Intensivpflege-Kinder mit 8 Betten INT-K und 16 Betten Neonatologie (10 Betten NICU und 6 Betten NIMCU) HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 89 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 * es wird empfohlen, die tagesklinische Versorgung in diesen Fächern im Rahmen der interdisziplinären Tagesklinik zu organisieren NQ nicht quantifizierte Bettenzahl der tagesklinischen Leistungserbringung; die Entscheidung über die Einrichtung tagesklinischer Betten obliegt dem Betreiber. Tagesklinische Betten dürfen nur durch Umwandlung vollstationärer Betten unter Einhaltung der Gesamtbettenobergrenze je Fach eingerichtet werden. Überregionale Versorgungsplanung Für die Fachbereiche Neurochirurgie (NC) und Herz-, Thorax-, Gefäßchirurgie (HTGC) ist der überregionale Versorgungsauftrag des Klinikums Klagenfurt für die Versorgungsregionen Westl. Obersteiermark (VR 66) und Osttirol (VR 74) mitberücksichtigt K206 A. ö. KH der Elisabethinen Klagenfurt (Träger: KH der Elisabethinen Klagenfurt GmbH) AG/R AU CH 1 DER GGH HNO IM PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV INT-E 2 INT-K ∑ Betten - vollstationär 24 0 30 0 0 0 86 0 0 0 0 0 0 0 28 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 172 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 24 0 30 0 0 0 86 0 0 0 0 0 0 0 28 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 172 - vollstationär 24 0 0 0 0 0 96 0 0 0 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 154 - teilstationär 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 - ∑ Betten 24 0 6 0 0 0 96 0 0 0 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 160 - vollstationär 24 0 0 0 0 0 73 0 0 0 0 0 0 0 33 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 134 - teilstationär NQ 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 - ∑ Betten 24 0 4 0 0 0 73 0 0 0 0 0 0 0 35 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 140 Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform Ambulanzen DEP dTK* ABT ABT* TA TA IFB Anmerkungen 1 Die Führung der dTK für CH am Standort KH der Elisabethinen erfolgt in verpflichtender Anbindung an die fachgleiche Mutterabteilung des KH der BHB St. Veit/Glan. 2 für die Intensivversorgung-Erwachsene erfolgt eine verpflichtende fachliche Kooperation mit dem KH der BHB St. Veit * es wird empfohlen, die tagesklinische Versorgung in diesen Fächern im Rahmen einer interdisziplinären Tagesklinik zu organisieren. NQ nicht quantifizierte Bettenzahl der tagesklinischen Leistungserbringung; die Entscheidung über die Einrichtung tagesklinischer Betten obliegt dem Betreiber. Tagesklinische Betten dürfen nur durch Umwandlung vollstationärer Betten unter Einhaltung der Gesamtbettenobergrenze je Fach eingerichtet werden. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 90 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 K207 Unfallkrankenhaus Klagenfurt - UKH (Träger: AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) AG/R AU CH DER GGH HNO IM PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC 1 PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV INT-E INT-K ∑ Betten - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 94 0 0 6 0 100 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 94 0 0 6 0 100 - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 94 0 0 6 0 100 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 94 0 0 6 0 100 - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 136 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 0 141 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 146 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 0 151 Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform ABT Ambulanzen IFB TA Anmerkungen gemeinsame Führung der Fachbereiche OR/UC am Klinikum Klagenfurt und dem UKH Klagenfurt mit insgesamt 136 vollstationären Betten an beiden Standorten und 10 Betten interdisziplinäre Tagesklinik für OR/UC (Betriebsform: TK); das UKH Klagenfurt als nicht fondsfinanzierte Krankenanstalt ist nicht Planungsgegenstand des RSG–K 2020. Aufgrund der angestrebten Kooperation mit dem Klinikum Klagenfurt erfolgt dennoch eine Darstellung des UKH im SOLL 2020 K213 A. ö. Landeskrankenhaus Laas (Träger: Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG) AG/R AU CH DER GGH HNO IM 1 PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV INT-E INT-K ∑ Betten - vollstationär 25 0 0 0 0 0 57 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 85 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 25 0 0 0 0 0 57 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 85 - vollstationär 25 0 0 0 0 0 57 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 85 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 25 0 0 0 0 0 57 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 85 - vollstationär 24 0 0 0 0 0 39 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 66 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 24 0 0 0 0 0 39 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 66 Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform Ambulanzen DEP ABT IFB 24h Anmerkungen 1 das LKH Laas übernimmt in Abstimmung mit dem LKH Villach die Nachbetreuung kardiologischer Patientinnen und Patienten HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 91 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 K214 A. ö. KH der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan (Träger: Konvent der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan) AG/R AU CH 1 DER GGH 2 HNO IM PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV 3 INT-E INT-K ∑ Betten - vollstationär 0 0 70 0 30 0 98 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 212 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 70 0 30 0 98 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 212 - vollstationär 0 0 65 0 30 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 209 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 65 0 30 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 209 - vollstationär 0 0 50 0 20 0 80 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 164 - teilstationär 0 0 NQ 0 NQ 0 NQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 50 0 20 0 80 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 164 AAE IFB Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform Ambulanzen ABT ABT ABT TA 24h TA B 24h Anmerkungen 1 Gesamtbettenzahl zuzüglich TK-Betten für CH am Standort des KH der Elisabethinen in Klagenfurt (4 Betten) 2 die geburtshilfliche Versorgung der Versorgungsregion Kärnten-Ost ist durch die Abstimmung des Klinikums Klagenfurt mit dem LKH Wolfsberg und dem KH BHB St. Veit sicherzustellen 3 Die ambulante Erstversorgungseinheit wird mit zwei Beobachtungsbetten ausgestattet und interdisziplinär von der IM und CH geführt NQ nicht quantifizierte Bettenzahl der tagesklinischen Leistungserbringung; die Entscheidung über die Einrichtung tagesklinischer Betten obliegt dem Betreiber. Tagesklinische Betten dürfen nur durch Umwandlung vollstationärer Betten unter Einhaltung der Gesamtbettenobergrenze je Fach eingerichtet werden. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 92 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 K215 A. ö. Krankenhaus Spittal/Drau (Träger: Krankenhaus Spittal/Drau GesmbH) AG/R AU CH DER GGH 1 HNO IM PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV 2 INT-E INT-K ∑ Betten - vollstationär 24 0 40 0 28 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40 0 0 7 0 239 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 24 0 40 0 28 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40 0 0 7 0 239 - vollstationär 24 0 40 0 25 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40 0 0 7 0 236 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 24 0 40 0 25 0 100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 40 0 0 7 0 236 - vollstationär 24 0 35 0 20 0 85 0 0 0 0 0 0 0 0 40 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 210 - teilstationär 0 0 NQ 0 NQ 0 NQ 0 0 0 0 0 0 0 0 NQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 24 0 35 0 20 0 85 0 0 0 0 0 0 0 0 40 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 210 IFB Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform Ambulanzen DEP ABT ABT ABT ABT AEE TA 24h TA TA 24h Anmerkungen 1 die geburtshilfliche Versorgung der Versorgungsregion Kärnten-West ist durch die Abstimmung des LKH Villach mit dem KH Spittal/Drau sicherzustellen 2 Die ambulante Erstversorgung wird mit zwei Beobachtungsbetten ausgestattet und interdisziplinär von der IM, CH und UC geführt NQ nicht quantifizierte Bettenzahl der tagesklinischen Leistungserbringung; die Entscheidung über die Einrichtung tagesklinischer Betten obliegt dem Betreiber. Tagesklinische Betten dürfen nur durch Umwandlung vollstationärer Betten unter Einhaltung der Gesamtbettenobergrenze je Fach eingerichtet werden. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 93 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 K216 A. ö. Landeskrankenhaus Villach (Träger: Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG) AG/R AU 1 CH DER GGH HNO 2 IM 3 PUL KCH KI KJP MKG NC NEU 4 OR 5 OR/UC 5 PAL PCH PSY PSO-E PSO-K 6 SRN UC 5 URO EV INT-E 7 INT-K 8 ∑ Betten - vollstationär 36 0 69 0 57 0 198 0 0 34 0 0 0 53 90 0 12 0 50 4 12 0 68 0 0 18 17 718 - teilstationär 0 0 3 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 6 - ∑ Betten 36 0 72 0 58 0 198 0 0 34 0 0 0 53 91 0 12 0 50 4 12 0 69 0 0 18 17 724 - vollstationär 36 0 72 0 59 0 196 0 0 34 0 0 0 60 89 0 12 0 65 15 12 0 69 0 0 33 0 752 - teilstationär 0 0 3 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 6 - ∑ Betten 36 0 75 0 60 0 196 0 0 34 0 0 0 60 90 0 12 0 65 15 12 0 70 0 0 33 0 758 - vollstationär 46 0 63 0 38 0 165 0 0 30 0 0 0 60 0 121 12 0 76 8 6 0 0 0 5 22 12 664 - teilstationär 8 6 2 0 2 1 NQ 0 0 NQ 0 0 0 NQ 0 6 0 0 8 4 0 0 0 2 0 0 0 39 - ∑ Betten 54 6 65 0 40 1 165 0 0 30 0 0 0 60 0 127 12 0 84 12 6 0 0 2 5 22 12 703 ABT dTK ABT* ABT* dTK* ABT ABT ABT ABT* B ABT DEP SP ZAE IFB IFB TA 24h TA 24h TA TA Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform Ambulanzen 24h dTK* 24h Anmerkungen 1 Die Führung der dTK für AU am Standort LKH Villach erfolgt in verpflichtender Anbindung an die fachgleiche Mutterabteilung des Klinikums Klagenfurt. 2 Die Führung der dTK für HNO und jener für URO am Standort LKH Villach erfolgt in verpflichtender Anbindung an die fachgleiche Mutterabteilung des Klinikums Klagenfurt. 3 pulmologische Leistungen werden innerhalb der Abteilung für IM erbracht 4 inklusive 5 Betten Stroke Unit und Betten der neurologische Akut-Nachbehandlung (8 Betten Stufe B und 5 Betten Stufe C) 5 enge fachliche und personelle Abstimmung der Fächer OR und UC am LKH Villach mit insgesamt 121 vollstationären Betten und 6 Betten interdisziplinäre Tagesklinik OR/UC (innerhalb der interdisziplinären Tagesklinik am Standort); mittelfristig ist eine Zusammenlegung vorzusehen 6 der Schwerpunkt für PSO-K wird im Rahmen der Abteilung für KI unter Einhaltung der Richtlinien des ÖSG 2012 eingerichtet, erprobt und evaluiert. 7 Intensivpflege-Erwachsene inklusive 4 Betten für Herzüberwachung (CCU) und 4 Betten für eine Respiratory Care Unit (RCU); für SOLL 2015 erfolgte keine getrennte Festlegung der Intensivbetten für Erwachsene und Kinder 8 Intensivpflege-Kinder mit 12 Betten, gemischt für KI und Neonatologie * es wird empfohlen, die tagesklinische Versorgung in diesen Fächern im Rahmen einer interdisziplinären Tagesklinik zu organisieren. NQ nicht quantifizierte Bettenzahl der tagesklinischen Leistungserbringung; die Entscheidung über die Einrichtung tagesklinischer Betten obliegt dem Betreiber. Tagesklinische Betten dürfen nur durch Umwandlung vollstationärer Betten unter Einhaltung der Gesamtbettenobergrenze je Fach eingerichtet werden. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 94 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 K218 A. ö. Krankenhaus Waiern (Träger: Diakonie de La Tour gem. Betriebs-GmbH) AG/R AU CH DER GGH HNO IM PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC PAL PCH PSY PSO-E 1 PSO-K SRN UC URO EV INT-E INT-K ∑ Betten - vollstationär 20 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 0 0 0 0 0 0 0 62 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 20 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 0 0 0 0 0 0 0 62 - vollstationär 20 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 0 0 0 0 0 0 0 62 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 20 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 0 0 0 0 0 0 0 62 - vollstationär 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 0 0 0 52 - teilstationär NQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 4 - ∑ Betten 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 26 0 0 0 0 0 0 0 56 Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform ABT DEP Ambulanzen Anmerkungen 1 Die PSO-E als DEP der AG/R soll in Kooperation und inhaltlicher Abstimmung mit den Abteilungen für PSY des LKH Villach und des Klinikums Klagenfurt geführt werden (Zuweisung, Patientenübernahme,…) NQ nicht quantifizierte Bettenzahl der tagesklinischen Leistungserbringung; die Entscheidung über die Einrichtung tagesklinischer Betten obliegt dem Betreiber. Tagesklinische Betten dürfen nur durch Umwandlung vollstationärer Betten unter Einhaltung der Gesamtbettenobergrenze je Fach eingerichtet werden. HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 95 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 K219 A. ö. Landeskrankenhaus Wolfsberg (Träger: Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG) AG/R AU CH DER GGH 1 HNO IM 2 PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC PAL PCH PSY PSO-E PSO-K SRN UC URO EV 3 INT-E INT-K ∑ Betten - vollstationär 40 0 48 0 23 0 114 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 44 0 0 11 0 280 - teilstationär 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 - ∑ Betten 44 0 48 0 23 0 114 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 44 0 0 11 0 284 - vollstationär 40 0 50 0 25 0 114 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 45 0 0 11 0 285 - teilstationär 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 - ∑ Betten 46 0 50 0 25 0 114 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 45 0 0 11 0 291 - vollstationär 40 0 35 0 16 0 97 0 0 0 0 0 0 0 0 38 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 234 - teilstationär 8 0 NQ 0 NQ 0 NQ 0 0 0 0 0 0 0 0 NQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 - ∑ Betten 48 0 35 0 16 0 97 0 0 0 0 0 0 0 0 38 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 242 IFB Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform ABT Ambulanzen ABT ABT ABT ABT AEE TA 24h TA TA 24h Anmerkungen 1 die geburtshilfliche Versorgung in der Versorgungsregion Kärnten-Ost ist durch die Abstimmung des Klinikums Klagenfurt mit dem LKH Wolfsberg und dem KH BHB St. Veit sicherzustellen 2 inkl. 10 Betten Lymphologie 3 die ambulante Erstversorgung wird mit zwei Beobachtungsbetten ausgestattet und interdisziplinär von der IM, CH und UC geführt. NQ nicht quantifizierte Bettenzahl der tagesklinischen Leistungserbringung; die Entscheidung über die Einrichtung tagesklinischer Betten obliegt dem Betreiber. Tagesklinische Betten dürfen nur durch Umwandlung vollstationärer Betten unter Einhaltung der Gesamtbettenobergrenze je Fach eingerichtet werden. K222 Sonderkrankenanstalt de La Tour (Träger: Diakonie de La Tour gem. Betriebs-GmbH) AG/R AU CH DER GGH HNO IM PUL KCH KI KJP MKG NC NEU OR OR/UC PAL PCH PSY 1 PSO-E PSO-K SRN UC URO EV INT-E INT-K ∑ Betten - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 0 0 0 56 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 0 0 0 56 - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 0 0 0 56 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 0 0 0 56 - vollstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 0 0 0 56 - teilstationär 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - ∑ Betten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 56 0 0 0 0 0 0 0 0 56 Betten Normal- und Intensivpflege tatsächlich aufgestellte Betten IST 2012 systemisierte Betten (RSG 2015) SOLL 2015 systemisierte Betten (RSG 2020) SOLL 2020 Organisationsform ABT Ambulanzen Anmerkungen 1 Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 96 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 11.5 Ambulanter Versorgungsbereich – §2 Planstellenstruktur je politischer Bezirk §2-Planstellen politische Bezirke Feldkirchen Klagenfurt-Land Klagenfurt-Stadt St. Veit/Glan Völkermarkt Wolfsberg Fachgruppen FE KL K SV VK WO Hermagor HE Spittal/Drau SP Villach-Land VL Villach-Stadt VI AM AU CH DER GGH IM KI HNO PUL NEU PSY NC OR/UC RAD URO ZMK ∑ Gesamt IST 2012 11 2 0 1 2 1 1 1 0 0 1 0 1 1 1 7 30 SOLL 2020 13 2 0 1 2 2 1 1 0 0 1 0 1 1 1 9 35 IST 2012 25 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 41 SOLL 2020 25 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 38 IST 2012 41 8 2 4 8 7 4 5 3 2 2 1 4 5 3 48 147 SOLL 2020 41 7 0 4 8 7 4 5 3 2 2 0 5 5 3 37 133 IST 2012 30 3 1 1 2 3 2 1 1 0 1 0 2 2 1 20 70 SOLL 2020 30 3 0 1 2 3 2 1 1 1 1 0 1 1 1 21 69 IST 2012 21 3 0 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 1 1 12 46 SOLL 2020 21 3 0 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 1 1 12 46 IST 2012 25 2 2 1 2 3 2 1 1 0 2 0 1 2 1 18 63 SOLL 2020 27 2 0 1 2 3 2 1 1 1 1 0 1 2 1 16 61 IST 2012 9 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 1 1 0 6 23 SOLL 2020 9 1 0 1 1 1 0,5 0,5 0 0 0 0 1 1 0 5 21 IST 2012 40 3 1 1 3 3 2 2 1 1 1 0 2 3 1 26 90 SOLL 2020 37 3 0 1 3 3 2 2 1 1 1 0 2 2 1 24 83 IST 2012 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14 44 SOLL 2020 32 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14 46 IST 2012 23 5 2 3 6 5 4 3 2 1 1 0 4 3 2 21 85 SOLL 2020 26 6 0 4 6 6 3,5 2,5 2 2 1 0 4 3 3 20 89 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 97 von 98 Regionaler Strukturplan Gesundheit – Kärnten 2020 Anhang – quantitative Strukturdarstellung bis 2020 HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH Seite 98 von 98
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