Sportbeirat - Stadt Weiden in der Oberpfalz

Weiden i.d.OPf., 15.10.2015
Einladung
für die am Mittwoch, 28.10.2015 um 14:30 Uhr stattfindende öffentliche Sitzung des
Sportbeirates im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Sportbeirates vom
14.01.2015
2. Haushaltskonsolidierung;
Beitrag der Weidener Sportvereine – Anpassung der Sportförderrichtlinien;
Kürzung des Pro-Kopf-Zuschusses,
Erhöhung der Duschgebühr
3. Änderung der Sportförderrichtlinien beim Buchstaben L-Sportlerehrung
4. Bekanntgabe des Abgabetermins für die Sportlerehrung 2016
5. Anfragen und Verschiedenes
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf., 16.09.2015
Herr Christian Meiler
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Sportbeirates
Tagesordnungspunkt:
Haushaltskonsolidierung;
Beitrag der Weidener Sportvereine – Anpassung der Sportförderrichtlinien;
Kürzung des Pro-Kopf-Zuschusses,
Erhöhung der Duschgebühr
Sachstandsbericht:
Die Stadt Weiden i.d.OPf. ist aus Gründen der Haushaltskonsolidierung gezwungen Ihre
freiwilligen Leistungen zu prüfen und einzuschränken. Dazu gehören auch die Leistungen
der örtlichen Sportförderung.
Der Sportbeirat war aufgefordert konkrete, langfristige Einsparmöglichkeiten im Bereich der
Sportsektors zur diskutieren und diese Möglichkeiten dem Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschuss vorzulegen. Vorgabe der Einsparung war die Einsparung von
25.000 Euro.
Vorschläge der Haushaltskonsolidierung ab dem Haushaltsjahr 2016 sind:
1. Kürzung des Pro-Kopf-Zuschusses
Die Stadt Weiden i.d.OPf. ist aus Gründen der Haushaltskonsolidierung gezwungen
Ihre freiwilligen Leistungen zu prüfen und einzuschränken. Dazu gehören auch die
Leistungen der örtlichen Sportförderung.
Die aktuellen Gegebenheiten wurden im Rahmen des Sportbeirates und im Kreise
des Stadtverbandes für Leibesübungen e.V. beraten. Nach sehr konstruktiven Gesprächen schlug der Stadtverband für Leibesübungen e.V. nach einem einstimmigen
Beschluss im Rahmen seiner Maisitzung vor, den „Allgemeinen Betriebszuschuss an
Sport- und Schützenvereine (Pro-Kopf-Zuschuss)“ von derzeit 2,60 € auf 2,00 € zu
kürzen.
Bei der momentanen Summe aller Vereinsmitglieder ergibt sich daraus für den städtischen Haushalt eine Erleichterung i.H.v. ca. 11.500,00 € pro Jahr.
2. Erhöhung der Duschgebühr
In der Anlage 1 Buchstabe F Ziffer 2 zu den Sportförderrichtlinien der Stadt Weiden
i.d.OPf. ist die Duschbenutzung (Benutzungsgebühr pro Belegung) mit 0,80 Euro pro
Belegung geregelt.
Bei der Abrechnung im Haushaltsjahr 2014 wurden bei 8.330 Belegungen eine
Summe i. H. v. 6.664,00 Euro den Vereinen und Sportgruppen in Rechnung gestellt.
Da die Gebühr von 0,80 Euro/Belegung für die gesamte Sportgruppe in Rechnung
gestellt wird, wäre eine Erhöhung auf beispielsweise 2 Euro vertretbar.
Die Abrechnung würde, wie gehabt, durch das Dezernat 6 erfolgen. Eine Umstruktu-
rierung in der Verwaltung wäre nicht nötig.
Durch diese Erhöhung der Duschgebühr könnten rund 10.000 Euro Mehreinnahmen
generiert werden.
Zusammengefasst würde man durch die Reduzierung der „Pro-Kopf-Zuschuss“ von
2,60 Euro / Mitglied auf 2 Euro / Mitglied und die Erhöhung der „Duschgebühr“ von
0, 80 Euro / Belegung auf 2 Euro / Belegung ein Deckungsbeitrag von ca. 21.500 Euro erzielt.
Beschlussvorschlag:
Der Sportbeirat empfiehlt dem Stadtrat, die Anlage 1 der Sportförderrichtlinien, wie folgt, zu
ändern:
1. Der Betrag von „2,60 Euro“ in Buchst. A) der Anlage 1 (Allgemeiner Betriebszuschuss an Sport – und Schützenvereine, 1. Pro-Kopf-Zuschuss) zu den Sportförderrichtlinien wird durch den Betrag 2,00 Euro ersetzt.
2. Der bisherige Betrag In Buchst. F) Ziffer 2. Der Anlage 1 zu den Sportförderrichtlinien
i. H. v. 0,80 Euro / Belegung wird durch den Betrag 2,00 Euro / Belegung ersetzt.
Sportbeirat:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf.,09.10.2015
Herr Christian Meiler
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Sportbeirates
Tagesordnungspunkt:
Änderung der Sportförderrichtlinien beim Buchstaben L-Sportlerehrung
Sachstandsbericht:
Bei den Kriterien der zu ehrenden Sportler und Sportgruppen, mussten in der Vergangenheit
stets Sportler von der Sportlerehrung ausgeschlossen werden, da sie für keinen Weidener
Verein, der im Stadtverband für Leibesübungen Weiden beheimatet ist, ihre Leistung erbracht haben.
Beste Beispiele sind die Tennisspieler Fred Böckl und Helmut Hecht. Beide Spitzenspieler
sind Mitglieder Weidener Vereine, die Mitglied im SfL Weiden sind, starten ihre Wettkämpfe
allerdings für einen finanzstärkeren Verein.
Ein weiteres Beispiel wäre ein Weidener Fussballspieler, der mit dem FC Bayern München
Deutscher Meister würde. Er würde nach den aktuellen Richtlinien nicht geehrt werden, da
der FC Bayern München nicht Mitglied im Stadtverband für Leibesübungen ist.
Die beiden aufgezeigten Beispiele machen deutlich, dass die Ehrungsrichtlinien für Ausnahmefälle geändert bzw. ergänzt werden sollten.
Buchstabe L Ziffer 1.3 Satz 2 Sportförderrichtlinie sieht vor, dass die Ehrenplakette mit Anstecknadel, die Anstecknadeln sowie die Medaillen an Einzelpersonen und Mannschaften
verliehen werden können, die für einen Weidener Verein gestartet sind, die Mitglied im
Stadtverband für Leibesübungen sind.
Analog dazu wird in Buchstabe L Ziffer 2.2 letzter Satz dies analog zu Ziffer 1.3 genannt.
Um „Ausnahmefälle“ wie in den Beispielen geschildert zu erfassen, müsste folgendes in Ziffer 1.3 als Satz 3 in Ziffer 2.2 als letzten Satz im Buchstaben L der Sportförderrichtlinien
ergänzt werden:
"In Ausnahmefällen zu vorstehender Regelung können vom Sportbeirat Einzelpersonen unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zur Ehrung vorgeschlagen werden:
a) Mitgliedschaft bei einem Weidener Verein, der Mitglied im SfL ist und
b) Hauptwohnsitz in Weiden i.d.OPf. und Umgebung“
Beschlussvorschlag:
Der Sportbeirat empfiehlt dem Stadtrat, die Änderung der Sportförderrichtlinie der Stadt Weiden i.d.OPf. Buchstabe L, nach Maßgabe der im Sachstandsbericht dargestellten Ergänzungen unter Ziffer 1.3 als Satz 3 und Ziffer 2.2 als letzten Satz der Sportförderrichtlinien einzufügen, zu beschließen.
Einzufügen ist der Satz wie folgt:
"In Ausnahmefällen zu vorstehender Regelung können vom Sportbeirat Einzelpersonen unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zur Ehrung vorgeschlagen werden:
a) Mitgliedschaft bei einem Weidener Verein, der Mitglied im SfL ist und
b) Hauptwohnsitz in Weiden i.d.OPf. und Umgebung“
Sportbeirat:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich
Stadt Weiden i.d.OPf.
Weiden i.d.OPf.,29.09.2015
Herr Christian Meiler
Vorlagebericht
an die Mitglieder des Sportbeirates
Tagesordnungspunkt:
Bekanntgabe des Abgabetermins für die Sportlerehrung 2016
Sachstandsbericht:
Der Abgabetermin für die Vorschläge zur nächsten Sportlerehrung ist der 15.12.2015. Die
Vereine werden hiermit um Nennung der Personenvorschläge bzw. Mannschaftsmeldungen
gebeten. In einer der nächsten Stadtverbandssitzungen werden die üblichen Formblätter an
die Vereine verteilt. Diese können auch jederzeit im Neuen Rathaus, Büro Nr. 1.38 bei Herrn
Meiler, abgeholt werden.
Zusätzlich besteht in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, die Vorschläge der zu ehrenden
Sportler mit Hilfe des Internets abzugeben. Der dafür bereitgestellte Link zum Download der
Datei lautet:
http://www.weiden.de/wen/download/
Das ausgefüllte Formular kann dann direkt per Email an Herrn Christian Meiler gesendet
werden.
Die Sportlerehrung findet voraussichtlich am Freitag den 26.02.2016 um 19:00 Uhr in der
Cafeteria der Klinikum Nordoberpfalz AG statt.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht dient zur Kenntnisnahme
Sportbeirat:
(x) beratend
( ) beschließend
(x) öffentlich
( ) nichtöffentlich