Stadionordnung - BSC Young Boys

BSC YOUNG BOYS
STADIONORDNUNG
1. Geltung
Die Stadionordnung findet ihre Grundlage und ihre Durchsetzungskraft im Hausrecht, in privat- sowie
öffentlich rechtlichen Bestimmungen, zudem stützt sie sich auf die Richtlinien und Bestimmungen der
SFL, des SFV, der FIFA und der UEFA. Der Geltungsbereich der Stadionordnung erstreckt sich auf das
Stadion und das dazugehörenden Aussengelände (Privatgrund) des Stade de Suisse Wankdorf
Nationalstadions (nachstehend Veranstaltungsgelände). Mit dem Betreten des Veranstaltungsgelände
akzeptiert jede Person die Stadionordnung.
2. Zutritt – Identifikationspflicht
Der Zutritt zum Stadion ist nur mit einem gültigen Ticket oder einer gültigen Akkreditierung, sowie einem
gültigen Ausweispapier (ID, Pass oder Fahrausweis) möglich. Jede Person muss sich einer
Eintrittskontrolle des Sicherheitsdienstes unterziehen.
3. Verhalten
Das Betreten des Spielfeldes an Fussball-Spielen, inklusive Rundgang sowie der technischen Räume
ist strengstens verboten und mit einem richterlichen Verbot belegt. Widerhandlungen gegen dieses
Verbot werden auf Antrag mit einer Busse von bis CHF 1‘000 bestraft und mit einem Stadionverbot
belegt. Es ist verboten auf den Sitzplätzen zu stehen und Zäune zu übersteigen. Den Weisungen der
Verantwortlichen, der Polizei und den Sicherheitsbeauftragten sind unverzüglich Folge zu leisten.
4. Verweigerung des Zutritts oder Ausweisung aus dem Veranstaltungsgelände
Keinen Zutritt gewährt oder aus dem Veranstaltungsgelände gewiesen werden folgende Personen:
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die sich weigern auf Verlangen sich auszuweisen und auf verbotene Gegenstände untersucht
zu werden oder die sich weigern, verbotene Gegenstände bis zum Veranstaltungsende in
einem Depot hinterlegen zu lassen
die Gegenstände mit sich führen, deren Besitz und das Tragen verboten sind
die promotionelle oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des
Veranstalters durchführen (Sammlungen, Ticket- und Warenverkauf, Drucksachen verteilen)
die sich aggressiv verhalten oder andere Personen beleidigen, provozieren und/oder verletzen
die sich zu rassistischen Äusserungen und Gesten hinreissen lassen oder sich vermummen
die sich nicht an die Stadionordnung oder an die AGB’s des Veranstalter halten
die Gegenstände oder Flüssigkeiten auf das Spielfeld oder auf andere Ränge werfen
gegen die ein Stadionverbot in Kraft ist
die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
sich gegenüber Schiedsrichtern, Spielern, Funktionären oder Sicherheitspersonal ausfallend
verhalten oder deren Weisungen missachten
Zudem können Personen, welche durch ihr Verhalten die Stadionordnung oder die AGB’s des
Veranstalters verletzen oder anderweitig die Sicherheit im Stadion gefährden, mit einem Stadionverbot
belegt werden.
5. Videoüberwachung
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zu Überwachungszwecken werden auf dem Veranstaltungsgelände
Videoaufnahmen durchgeführt.
6. Verbotene Gegenstände
Gemäss Piktogramm an den Eingängen / SFL Richtlinien unerlaubte Gegenstände
BSC YOUNG BOYS
Papiermühlestrasse 71
Postfach
3000 Bern 22
T 031 344 88 88
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