BSC YOUNG BOYS STADIONORDNUNG 1. Geltung Die Stadionordnung findet ihre Grundlage und ihre Durchsetzungskraft im Hausrecht, in privat- sowie öffentlich rechtlichen Bestimmungen, zudem stützt sie sich auf die Richtlinien und Bestimmungen der SFL, des SFV, der FIFA und der UEFA. Der Geltungsbereich der Stadionordnung erstreckt sich auf das Stadion und das dazugehörenden Aussengelände (Privatgrund) des Stade de Suisse Wankdorf Nationalstadions (nachstehend Veranstaltungsgelände). Mit dem Betreten des Veranstaltungsgelände akzeptiert jede Person die Stadionordnung. 2. Zutritt – Identifikationspflicht Der Zutritt zum Stadion ist nur mit einem gültigen Ticket oder einer gültigen Akkreditierung, sowie einem gültigen Ausweispapier (ID, Pass oder Fahrausweis) möglich. Jede Person muss sich einer Eintrittskontrolle des Sicherheitsdienstes unterziehen. 3. Verhalten Das Betreten des Spielfeldes an Fussball-Spielen, inklusive Rundgang sowie der technischen Räume ist strengstens verboten und mit einem richterlichen Verbot belegt. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse von bis CHF 1‘000 bestraft und mit einem Stadionverbot belegt. Es ist verboten auf den Sitzplätzen zu stehen und Zäune zu übersteigen. Den Weisungen der Verantwortlichen, der Polizei und den Sicherheitsbeauftragten sind unverzüglich Folge zu leisten. 4. Verweigerung des Zutritts oder Ausweisung aus dem Veranstaltungsgelände Keinen Zutritt gewährt oder aus dem Veranstaltungsgelände gewiesen werden folgende Personen: - - die sich weigern auf Verlangen sich auszuweisen und auf verbotene Gegenstände untersucht zu werden oder die sich weigern, verbotene Gegenstände bis zum Veranstaltungsende in einem Depot hinterlegen zu lassen die Gegenstände mit sich führen, deren Besitz und das Tragen verboten sind die promotionelle oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters durchführen (Sammlungen, Ticket- und Warenverkauf, Drucksachen verteilen) die sich aggressiv verhalten oder andere Personen beleidigen, provozieren und/oder verletzen die sich zu rassistischen Äusserungen und Gesten hinreissen lassen oder sich vermummen die sich nicht an die Stadionordnung oder an die AGB’s des Veranstalter halten die Gegenstände oder Flüssigkeiten auf das Spielfeld oder auf andere Ränge werfen gegen die ein Stadionverbot in Kraft ist die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen sich gegenüber Schiedsrichtern, Spielern, Funktionären oder Sicherheitspersonal ausfallend verhalten oder deren Weisungen missachten Zudem können Personen, welche durch ihr Verhalten die Stadionordnung oder die AGB’s des Veranstalters verletzen oder anderweitig die Sicherheit im Stadion gefährden, mit einem Stadionverbot belegt werden. 5. Videoüberwachung Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zu Überwachungszwecken werden auf dem Veranstaltungsgelände Videoaufnahmen durchgeführt. 6. Verbotene Gegenstände Gemäss Piktogramm an den Eingängen / SFL Richtlinien unerlaubte Gegenstände BSC YOUNG BOYS Papiermühlestrasse 71 Postfach 3000 Bern 22 T 031 344 88 88 [email protected] www.bscyb.ch
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