§ 280 BGB Verzug statt der Leistung Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 14 – Nichterfüllung von Leistungspflichten: Verzug, Schadensersatz statt der Leistung Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? § 280 BGB Verzug statt der Leistung 1 Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? 2 Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? 3 Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? § 280 BGB Verzug statt der Leistung 1 Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Wiederholung: Was setzt § 280 BGB voraus? § 280 BGB I. Schuldverhältnis insbesondere: Vertrag Verzug statt der Leistung II. Pflichtverletzung insbesondere: Nichterfüllung einer Leistungspflicht (§ 241 Abs. 1 BGB) III. Vertretenmüssen insbesondere: Vorsatz / Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 1 BGB) IV. Schaden insbesondere: Entschädigung für Vermögenseinbuße (§ 251 BGB) V. Besondere Voraussetzungen nach § 280 Abs. 3 BGB Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Welche Ausdrücke sollte man kennen (Wiederholung)? § 280 BGB Verzug statt der Leistung • Was ist „positives“ Interesse (Erfüllungsschaden)? • Was ist „negatives“ Interesse (Vertrauensschaden)? Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Was verstand man unter „Schadensersatz wegen Nichterfüllung“? § 280 BGB Verzug statt der Leistung Alle Schäden, die dadurch entstehen, Abgrenzung: Verzögerungsschaden dass der Vertrag pflichtwidrig nie erfüllt wurde oder nicht mehr erfüllt werden muss. § 275 BGB Ersatz der Leistung als solcher Schäden an sonstigen Rechten, Rechtsgütern oder Interessen „statt der Leistung“ „neben der Leistung“ Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Wie verletzt man Leistungspflichten? § 280 BGB Verzug Schlechterfüllung • „nicht wie geschuldet“ (§ 281 Abs. 1 BGB) • „nicht vertragsgemäß“ (§ 323 Abs. 1 BGB) statt der Leistung • „mangelhaft“ (§ 437 BGB, § 634 BGB) Nichterfüllung • Keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB • Keine Surrogate (Aufrechnung, Erlass, etc.) • Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) hindert Vertretenmüssen Unmöglichkeit / Unzumutbarkeit • Keine Leistungspflicht (§ 275 BGB) Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Was sind die „besonderen Voraussetzungen“ und wo prüft man sie? Fristsetzung oder Entbehrlichkeit (§ 281 BGB) § 280 BGB Verzug statt der Leistung § 280 Abs. 3 BGB: „statt der Leistung“ Unmöglichkeit (§ 283 BGB) Erhebliche Rücksichtsnahmepflichtverletzung (§ 282 BGB) § 280 Abs. 2 BGB : „wegen Verzögerung“ Verzug = Mahnung oder Entbehrlichkeit Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Was passiert, wenn die Leistung nicht zur richtigen Zeit erbracht wird? § 280 BGB Verzug Vertragsschluss Ggf. Fristsetzung Fälligkeit Mahnung Fristende statt der Leistung Noch keine Pflicht (§ 271 Abs. 1 BGB) Pflichtverletzung („zu spät“) aber § 280 Abs. 2 BGB: kein Ersatz für Verzögerung Verzug SchE nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB wg. Verzögerung Nach Wahl: Statt Leistung Geld (§ 281 Abs. 4 BGB) Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Welche Rolle spielen Leistungsort und Leistungszeit? § 280 BGB vereinbart V soll eine verkaufte Uhr in die Wohnung der K bringen. tatsächlich V trifft K zufällig im Supermarkt und gibt ihr dort die Uhr. K nimmt sie an. vereinbart K soll und darf V den Kaufpreis erst zahlen, wenn K und V aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. tatsächlich K und V haben dasselbe Urlaubsziel. Am Flughafen zahlt K an V den Kaufpreis mit dessen Einverständnis in bar. Verzug statt der Leistung Ablehnungsrecht Bei Annahme grds. kein SchE Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Wann liegt eine Verzögerung der Erfüllung einer Leistungspflicht vor? Fälligkeit § 280 BGB Verzug Gesetz (§ 721 ZPO) Vereinbarung „sofort“ (§ 271 BGB) „Umstände“ statt der Leistung Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen? Was hindert die Durchsetzbarkeit? § 280 BGB § 320 BGB • Nichterfüllung einer Pflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis Verzug • Auch ohne Geltendmachung! statt der Leistung • Zurückbehaltungsrecht wegen anderen Anspruchs § 273 BGB • Geltendmachung (§ 273 III) § 275 BGB Sonstige Einreden Unmöglichkeit z.B. Verjährung (§ 214 BGB), Stundung § 280 BGB Verzug statt der Leistung 2 Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Was setzt §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB voraus? § 280 BGB 1. Schuldverhältnis Verzug 2. Verzögerte Erfüllung einer Leistungspflicht (§ 286 BGB) + Mahnung oder Surrogat oder Entbehrlichkeit statt der Leistung beachte: Möglichkeit, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit 3. Vertretenmüssen beachte Zeitpunkt (§ 286 IV) 4. Schaden („wegen Verzögerung“, aber nicht „statt der Leistung“) Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Was ist der Schuldnerverzug? § 280 BGB Pflichtverletzung iSv § 280 Abs. 1 BGB: Verspätete Leistung Verzug statt der Leistung § 286 BGB anders als § 281 BGB, § 282 BGB, § 283 BGB keine Anspruchsgrundlage Weitere Folgen: §§ 287, 288, 289 BGB Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Was setzt der Schuldnerverzug voraus? § 280 BGB Verzug 1) Fälligkeit und kein Untergang (§ 275 BGB) einer Pflicht 2) Keine Erfüllung dieser Pflicht statt der Leistung 3) Abs. 1 S. 1 BGB: Mahnung als Grundsatz Abs. 1 S. 2: Klage (§§ 253, 261 ZPO) / Mahnbescheid (§§ 690 ff. ZPO) Abs. 2: Surrogate Abs. 3: Entgeltforderung + Verbraucher nicht bet. 30 Tage ab Rechnung 4) Verschulden Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Was setzt eine Mahnung voraus? § 280 BGB Verzug Geschäftsähnliche Handlung = keine Willenserklärung Nicht: Rechnung (nur fälligkeitsbegründend) statt der Leistung Ernsthaftes Erfüllungsverlangen + Erkennbarkeit der Leistung Wort „Mahnung“ muss nicht verwendet werden – Grenze: § 118 BGB Auch mit Fälligkeit – nicht vor Fälligkeit In Fristsetzung enthalten („Frühestens sofort – spätestens mit Fristende“) Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Wann ist die Mahnung entbehrlich (§ 286 Abs. 2 BGB)? § 280 BGB Nr. 1 Dies interpellat homine Nr. 2 Angemessene Zeit nach Ereignis Nr. 3 Erfüllungsverweigerung (hohe Anforderung) Nr. 4 „Besondere Gründe“ – Selbstmahnung, Zugangsverhinderung Verzug statt der Leistung Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Wann kommt Verzug nicht in Betracht? § 280 BGB Verzug Vor Fälligkeit statt der Leistung Nach Unmöglichkeit Vorübergehende Unmöglichkeit Nach Unzumutbarkeit + Geltendmachung Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Welche Folgen hat der Schuldnerverzug? § 280 BGB Verzug statt der Leistung Rechtsverfolgungspauschale bei Entgeltforderung gg. Unternehmer (§ 288 BGB) Verzugszinsen (§ 288 BGB) Weitergehender Schadensersatz (Anrechnung!), § 280 Abs. 1 iVm Abs. 2 iVm § 286 BGB Haftungsverschärfung (§ 287 BGB) Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Welche Formen der Klage genügen? § 280 BGB Verzug statt der Leistung Widerklage (§ 33 ZPO) Stufenklage (§ 254 ZPO) Feststellungsklage (§ 256 ZPO) Hilfsantrag (bedingter Antrag) Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Wie verhält sich Schuldnerverzug zu Annahmeverzug? § 280 BGB Verzug statt der Leistung Abnahme eigenständige Pflicht (§ 433 Abs. 2 BGB, § 640 BGB) • Beachte: Nicht bei jedem Vertrag (z.B. § 535 BGB) Folge: Doppelte Haftungsverschärfung Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung? Ist die Mahnung bei bösgläubigen Bereicherungsschuldnern entbehrlich? § 280 BGB Verzug statt der Leistung § 819 Abs. 1 BGB „wie rechtshängig“ § 818 Abs. 4 BGB § 286 I 2 BGB? Aber: § 990 II § 286 BGB (§ 990 I 2) Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Findet § 284 BGB analoge Anwendung auf §§ 280 I, II, 286 BGB? § 280 BGB Verzug statt der Leistung K mietet ab 1. April eine Garage für ein Auto, das ihm am 1. April geliefert werden soll. V liefert das Auto am 2. Mai. Kann K von V Ersatz der Miete für die Garage (250 €) verlangen? Im Normalfall genügt Schadensersatz (entgangener Gewinn, etc.) Aber: Aufwendungen die keinen Gegenwert erbringen sollen? hM: § 284 BGB ist nicht analogiefähig § 280 BGB Verzug statt der Leistung 3 Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Was setzt §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB voraus? § 280 BGB 1. Schuldverhältnis Verzug 2. Nichterfüllung einer Leistungspflicht + vergebliche Fristsetzung, Abmahnung oder Entbehrlichkeit statt der Leistung beachte: Möglichkeit, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit 3. Vertretenmüssen Zeitpunkt? 4. Schaden (nur: Geld „statt der Leistung“) Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Worauf bezieht sich das Vertretenmüssen bei der Nichtleistung (§ 281 BGB)? § 280 BGB Verzug statt der Leistung K hat bei dem Kunsthandwerker V eine handgeschnitzte Holzfigur bestellt, die dieser am Montag zur Abholung bereit halten soll. Jedoch ereilt V eine schwere Grippe, aufgrund derer er die Figur nicht anfertigen kann. K setzt ihm daraufhin eine angemessene Nachfrist von einer Woche. Obwohl V wieder gesund ist, sieht er sich so sehr durch andere Aufträge beansprucht, dass er fahrlässiger weise vergisst, die Figur anzufertigen. Welche Ansprüche hat K gegen V? Abwandlung: Wie wäre es, wenn V zunächst die Anfertigung der Figur vergessen hätte und unmittelbar nach der Fristsetzung durch K krank wird—und sofort nach seiner Gesundung sieben Tage später, aber nach Ablauf der Frist, mit der Herstellung der Figur beginnt? Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Lösung § 280 BGB Verzug statt der Leistung I. SchV § 631 BGB II. Pflichtverletzung Nichtleistung, fällig am Montag? Fristsetzung 1 Woche wohl angemessen (Verdoppelung) III. Vertretenmüssen (P) Nichtleistung innerhalb der 1. Woche nicht zu vertreten (Unmöglichkeit), in der zweiten Woche schon Abwandlung Verzögerungsschaden (+) – Fristsetzung als Mahnung SchE statt der L (P) Fristsetzung unsinnig Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Welche Ersatzarten kommen bei Schlechtleistung in Betracht? § 280 BGB Verzug statt der Leistung K kauft bei V den Bausatz für ein Modellflugzeug, welchen V ihm ordnungsgemäß übergibt und übereignet. K hatte das (montierte) Flugzeug—was V nicht wusste—bereits mit einem Gewinn von 50 € an X weiterverkauft, der das Flugzeug bei einer Flugshow eine Woche später präsentieren wollte. Bei der Montage des Flugzeugs stellt sich heraus, dass einige Teile des Bausatzes defekt waren. K klemmt sich den Finger ein und zerbricht bei der Montage einen Schraubenzieher. Die Behandlungskosten betragen 100 €, der neue Schraubenzieher kostet 5 €. K begehrt von V Nacherfüllung und setzt eine angemessene Frist von zwei Wochen. Eine Woche später meldet sich X bei K und erklärt, das Flugzeug sei für ihn nunmehr, nach Ablauf der Flugshow, wertlos und er lehne die Erfüllung ab. V repariert das Flugzeug in dieser (zweiten) Woche. K begehrt von V Ersatz der Behandlungskosten, der Kosten für den Schraubenzieher und den durch den gescheiterten Weiterverkauf an X entgangenen Gewinn. Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Lösung § 280 BGB SchE statt der ganzen Leistung (Weiterverkauf) Unmöglichkeit (-), da kein absolutes Fixgeschäft Verzug Fristsetzung: 2 Wochen noch nicht abgelaufen statt der Leistung Finger: SchE neben der Leistung Keine weiteren Voraussetzungen (+) Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Welche Voraussetzungen müssen für einen Nutzungsausfallschaden erfüllt sein? § 280 BGB Verzug statt der Leistung K hat bei V eine Autowaschanlage erworben. V liefert ihm diese Anlage an einem Freitag, übersieht aber grob fahrlässig, dass die Wasserzuleitung der Anlage defekt ist. Daraufhin kann K die Anlage von Freitag bis Montag nicht nutzen. Erst am Montag informiert er V über diese Schwierigkeiten. Daraufhin erscheint V am selben Tag und repariert die Anlage. K begehrt Ersatz des über das Wochenende entgangenen Gewinns von 1.000 €. V meint, K hätte ihm vorher Bescheid sagen müssen. Hat K den behaupteten Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns von 1.000 €? Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Lösung § 280 BGB Verzug statt der Leistung I. SchV = Kaufvertrag II. PV=Schlechtleistung (§ 434 I 1, 437 Nr. 3) Sachmangel Aber: bes. Voraussetzungen des § 280 II, § 286 BGB? Nicht im Verweis Aber: §§ 281, 282, 283 sind als AGL formuliert Lieferant schutzwürdig Mahnung grds. erforderlich Entbehrlich (§ 286 II)? (-) Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Ist in jedem Fall eine Fristsetzung erforderlich? § 280 BGB Verzug statt der Leistung X lädt regelmäßig einmal im Jahr zu seinem Geburtstag zahlreiche Prostituierte in seine Villa ein. Sein Nachbar Y, der eine Pension betreibt, schließt mit ihm einen Vertrag, wonach X dies gegen Zahlung einer einmaligen Abfindung von 1.000,€ in Zukunft unterlassen soll. Trotzdem lädt X im Folgejahr die Prostituierten erneut ein. Daraufhin verlassen zahlreiche ältere Damen, die sich bei Y eingemietet haben, fluchtartig ihre Zimmer und verlassen wutentbrannt die Pension. Y begehrt Ersatz der entgangenen Hotelzimmereinkünfte von 1.500 €. X meint, Y hätte ihm vorher eine Frist setzen müssen. Zu Recht? Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen? Lösung § 280 BGB Verzug statt der Leistung §§ 280 I, III, 281 I. SchV (+) II. PV - § 281 BGB Abs. 3 Abmahnung? - Fixgeschäft § 283 III. Vertretenmüssen IV. Schaden
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