Verzug, Schadensersatz statt der Leistung

§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse)
14 – Nichterfüllung von Leistungspflichten:
Verzug, Schadensersatz statt der Leistung
Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew.
Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago),
Attorney at Law (New York)
Was behandeln wir heute?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
1
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB)
verletzen?
2
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
3
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung
verlangen?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
1
Wodurch kann man
Leistungspflichten (§ 241
Abs. 1 BGB) verletzen?
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Wiederholung: Was setzt § 280 BGB voraus?
§ 280 BGB
I. Schuldverhältnis
 insbesondere: Vertrag
Verzug
statt der Leistung
II. Pflichtverletzung
 insbesondere: Nichterfüllung einer
Leistungspflicht (§ 241 Abs. 1 BGB)
III. Vertretenmüssen
 insbesondere: Vorsatz / Fahrlässigkeit
(§ 276 Abs. 1 BGB)
IV. Schaden
 insbesondere: Entschädigung für
Vermögenseinbuße (§ 251 BGB)
V. Besondere Voraussetzungen nach § 280 Abs. 3 BGB
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Welche Ausdrücke sollte man kennen
(Wiederholung)?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
• Was ist „positives“ Interesse (Erfüllungsschaden)?
• Was ist „negatives“ Interesse (Vertrauensschaden)?
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Was verstand man unter
„Schadensersatz wegen Nichterfüllung“?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
Alle Schäden,
die dadurch entstehen,
Abgrenzung:
Verzögerungsschaden
dass der Vertrag pflichtwidrig
nie erfüllt wurde
oder nicht mehr erfüllt werden muss.
§ 275 BGB
Ersatz der Leistung
als solcher
Schäden an sonstigen Rechten,
Rechtsgütern oder Interessen
„statt der Leistung“
„neben der Leistung“
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Wie verletzt man Leistungspflichten?
§ 280 BGB
Verzug
Schlechterfüllung
• „nicht wie geschuldet“ (§ 281 Abs. 1 BGB)
• „nicht vertragsgemäß“ (§ 323 Abs. 1 BGB)
statt der Leistung
• „mangelhaft“ (§ 437 BGB, § 634 BGB)
Nichterfüllung
• Keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB
• Keine Surrogate (Aufrechnung, Erlass, etc.)
• Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) hindert Vertretenmüssen
Unmöglichkeit / Unzumutbarkeit
• Keine Leistungspflicht (§ 275 BGB)
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Was sind die „besonderen Voraussetzungen“
und wo prüft man sie?
Fristsetzung oder
Entbehrlichkeit (§ 281 BGB)
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
§ 280 Abs. 3 BGB:
„statt der Leistung“
Unmöglichkeit (§ 283 BGB)
Erhebliche
Rücksichtsnahmepflichtverletzung (§ 282 BGB)
§ 280 Abs. 2 BGB :
„wegen Verzögerung“
Verzug = Mahnung oder
Entbehrlichkeit
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Was passiert, wenn die Leistung nicht
zur richtigen Zeit erbracht wird?
§ 280 BGB
Verzug
Vertragsschluss
Ggf. Fristsetzung
Fälligkeit
Mahnung
Fristende
statt der Leistung
Noch keine
Pflicht
(§ 271 Abs. 1
BGB)
Pflichtverletzung („zu
spät“)
 aber § 280
Abs. 2 BGB:
kein Ersatz für
Verzögerung
Verzug
 SchE nach
§§ 280 Abs.
1, Abs. 2, 286
BGB wg.
Verzögerung
Nach Wahl:
Statt Leistung
Geld
(§ 281 Abs. 4
BGB)
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Welche Rolle spielen
Leistungsort und Leistungszeit?
§ 280 BGB
vereinbart
V soll eine verkaufte Uhr
in die Wohnung der K bringen.
tatsächlich
V trifft K zufällig im Supermarkt
und gibt ihr dort die Uhr. K nimmt sie an.
vereinbart
K soll und darf V den Kaufpreis erst zahlen, wenn
K und V aus dem Urlaub zurückgekehrt sind.
tatsächlich
K und V haben dasselbe Urlaubsziel. Am
Flughafen zahlt K an V den Kaufpreis mit dessen
Einverständnis in bar.
Verzug
statt der Leistung
Ablehnungsrecht
Bei Annahme grds. kein SchE
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Wann liegt eine Verzögerung der Erfüllung
einer Leistungspflicht vor?  Fälligkeit
§ 280 BGB
Verzug
Gesetz (§ 721 ZPO)
Vereinbarung
„sofort“ (§ 271 BGB)
„Umstände“
statt der Leistung
Wodurch kann man Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) verletzen?
Was hindert die Durchsetzbarkeit?
§ 280 BGB
§ 320 BGB
• Nichterfüllung einer Pflicht im
Gegenseitigkeitsverhältnis
Verzug
• Auch ohne Geltendmachung!
statt der Leistung
• Zurückbehaltungsrecht wegen
anderen Anspruchs
§ 273 BGB
• Geltendmachung (§ 273 III)
§ 275 BGB
Sonstige Einreden
Unmöglichkeit
z.B. Verjährung (§ 214 BGB),
Stundung
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
2
Was ist "Verzug" und wofür
hat er Bedeutung?
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Was setzt §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB
voraus?
§ 280 BGB
1. Schuldverhältnis
Verzug
2. Verzögerte Erfüllung einer Leistungspflicht (§ 286
BGB) + Mahnung oder Surrogat oder Entbehrlichkeit
statt der Leistung
 beachte: Möglichkeit, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit
3. Vertretenmüssen  beachte Zeitpunkt (§ 286 IV)
4. Schaden („wegen Verzögerung“, aber nicht „statt der
Leistung“)
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Was ist der Schuldnerverzug?
§ 280 BGB
Pflichtverletzung iSv § 280 Abs. 1 BGB: Verspätete Leistung
Verzug
statt der Leistung
§ 286 BGB anders als § 281 BGB, § 282 BGB, § 283 BGB
keine Anspruchsgrundlage
Weitere Folgen:
§§ 287, 288, 289 BGB
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Was setzt der Schuldnerverzug voraus?
§ 280 BGB
Verzug
1) Fälligkeit und kein Untergang (§ 275 BGB) einer Pflicht
2) Keine Erfüllung dieser Pflicht
statt der Leistung
3)
Abs. 1 S. 1 BGB: Mahnung als Grundsatz
Abs. 1 S. 2: Klage (§§ 253, 261 ZPO) / Mahnbescheid (§§ 690 ff.
ZPO)
Abs. 2: Surrogate
Abs. 3: Entgeltforderung + Verbraucher nicht bet.
 30 Tage ab Rechnung
4) Verschulden
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Was setzt eine Mahnung voraus?
§ 280 BGB
Verzug
Geschäftsähnliche Handlung = keine Willenserklärung
Nicht: Rechnung (nur fälligkeitsbegründend)
statt der Leistung
Ernsthaftes Erfüllungsverlangen + Erkennbarkeit der Leistung
Wort „Mahnung“ muss nicht verwendet werden –
Grenze: § 118 BGB
Auch mit Fälligkeit – nicht vor Fälligkeit
In Fristsetzung enthalten
(„Frühestens sofort – spätestens mit Fristende“)
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Wann ist die Mahnung entbehrlich
(§ 286 Abs. 2 BGB)?
§ 280 BGB
Nr. 1
Dies interpellat homine
Nr. 2
Angemessene Zeit nach Ereignis
Nr. 3
Erfüllungsverweigerung (hohe Anforderung)
Nr. 4
„Besondere Gründe“ – Selbstmahnung,
Zugangsverhinderung
Verzug
statt der Leistung
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Wann kommt Verzug nicht in Betracht?
§ 280 BGB
Verzug
Vor Fälligkeit
statt der Leistung
Nach Unmöglichkeit 
 Vorübergehende Unmöglichkeit
Nach Unzumutbarkeit +
Geltendmachung
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Welche Folgen hat der Schuldnerverzug?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
Rechtsverfolgungspauschale
bei Entgeltforderung gg.
Unternehmer (§ 288 BGB)
Verzugszinsen (§ 288 BGB)
Weitergehender
Schadensersatz
(Anrechnung!), § 280 Abs. 1
iVm Abs. 2 iVm § 286 BGB
Haftungsverschärfung (§ 287
BGB)
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Welche Formen der Klage genügen?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
Widerklage (§ 33 ZPO)
Stufenklage (§ 254 ZPO)
Feststellungsklage (§ 256 ZPO)
Hilfsantrag (bedingter Antrag)
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Wie verhält sich Schuldnerverzug zu
Annahmeverzug?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
Abnahme eigenständige
Pflicht (§ 433 Abs. 2
BGB, § 640 BGB)
• Beachte: Nicht bei
jedem Vertrag (z.B.
§ 535 BGB)
Folge: Doppelte
Haftungsverschärfung
Was ist "Verzug" und wofür hat er Bedeutung?
Ist die Mahnung bei bösgläubigen
Bereicherungsschuldnern entbehrlich?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
§ 819 Abs. 1 BGB „wie rechtshängig“
 § 818 Abs. 4 BGB
 § 286 I 2 BGB?
Aber: § 990 II  § 286 BGB (§ 990 I 2)
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Findet § 284 BGB analoge Anwendung
auf §§ 280 I, II, 286 BGB?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
K mietet ab 1. April eine Garage für ein Auto, das ihm
am 1. April geliefert werden soll. V liefert das Auto am 2.
Mai.
Kann K von V Ersatz der Miete für die Garage (250 €)
verlangen?
Im Normalfall genügt Schadensersatz
(entgangener Gewinn, etc.)
Aber: Aufwendungen die keinen
Gegenwert erbringen sollen?
hM: § 284 BGB ist nicht analogiefähig
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
3
Wann kann man bei
Nichtleistung Geld statt der
Leistung verlangen?
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Was setzt §§ 280 Abs. 1,
Abs. 3, 281 BGB voraus?
§ 280 BGB
1. Schuldverhältnis
Verzug
2. Nichterfüllung einer Leistungspflicht + vergebliche
Fristsetzung, Abmahnung oder Entbehrlichkeit
statt der Leistung
 beachte: Möglichkeit, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit
3. Vertretenmüssen  Zeitpunkt?
4. Schaden (nur: Geld „statt der Leistung“)
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Worauf bezieht sich das Vertretenmüssen
bei der Nichtleistung (§ 281 BGB)?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
K hat bei dem Kunsthandwerker V eine handgeschnitzte
Holzfigur bestellt, die dieser am Montag zur Abholung bereit
halten soll. Jedoch ereilt V eine schwere Grippe, aufgrund
derer er die Figur nicht anfertigen kann. K setzt ihm daraufhin
eine angemessene Nachfrist von einer Woche. Obwohl V
wieder gesund ist, sieht er sich so sehr durch andere Aufträge
beansprucht, dass er fahrlässiger weise vergisst, die Figur
anzufertigen. Welche Ansprüche hat K gegen V?
Abwandlung: Wie wäre es, wenn V zunächst die Anfertigung
der Figur vergessen hätte und unmittelbar nach der
Fristsetzung durch K krank wird—und sofort nach seiner
Gesundung sieben Tage später, aber nach Ablauf der Frist, mit
der Herstellung der Figur beginnt?
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Lösung
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
I.
SchV § 631 BGB
II.
Pflichtverletzung  Nichtleistung, fällig am
Montag?
Fristsetzung  1 Woche wohl angemessen
(Verdoppelung)
III. Vertretenmüssen
(P) Nichtleistung innerhalb der 1. Woche nicht zu
vertreten (Unmöglichkeit), in der zweiten Woche schon
Abwandlung
Verzögerungsschaden (+) – Fristsetzung als Mahnung
SchE statt der L  (P) Fristsetzung unsinnig
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Welche Ersatzarten kommen bei
Schlechtleistung in Betracht?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
K kauft bei V den Bausatz für ein Modellflugzeug, welchen V ihm
ordnungsgemäß übergibt und übereignet. K hatte das (montierte)
Flugzeug—was V nicht wusste—bereits mit einem Gewinn von 50
€ an X weiterverkauft, der das Flugzeug bei einer Flugshow eine
Woche später präsentieren wollte.
Bei der Montage des Flugzeugs stellt sich heraus, dass einige Teile
des Bausatzes defekt waren. K klemmt sich den Finger ein und
zerbricht bei der Montage einen Schraubenzieher. Die
Behandlungskosten betragen 100 €, der neue Schraubenzieher
kostet 5 €. K begehrt von V Nacherfüllung und setzt eine
angemessene Frist von zwei Wochen. Eine Woche später meldet
sich X bei K und erklärt, das Flugzeug sei für ihn nunmehr, nach
Ablauf der Flugshow, wertlos und er lehne die Erfüllung ab. V
repariert das Flugzeug in dieser (zweiten) Woche. K begehrt von
V Ersatz der Behandlungskosten, der Kosten für den
Schraubenzieher und den durch den gescheiterten Weiterverkauf
an X entgangenen Gewinn.
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Lösung
§ 280 BGB
SchE statt der ganzen Leistung (Weiterverkauf)
 Unmöglichkeit (-), da kein absolutes Fixgeschäft
Verzug
 Fristsetzung: 2 Wochen noch nicht abgelaufen
statt der Leistung
Finger: SchE neben der Leistung
 Keine weiteren Voraussetzungen (+)
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Welche Voraussetzungen müssen für einen
Nutzungsausfallschaden erfüllt sein?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
K hat bei V eine Autowaschanlage erworben. V liefert
ihm diese Anlage an einem Freitag, übersieht aber grob
fahrlässig, dass die Wasserzuleitung der Anlage defekt
ist. Daraufhin kann K die Anlage von Freitag bis Montag
nicht nutzen. Erst am Montag informiert er V über diese
Schwierigkeiten. Daraufhin erscheint V am selben Tag
und repariert die Anlage.
K begehrt Ersatz des über das Wochenende
entgangenen Gewinns von 1.000 €. V meint, K hätte ihm
vorher Bescheid sagen müssen.
Hat K den behaupteten Anspruch auf Ersatz des
entgangenen Gewinns von 1.000 €?
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Lösung
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
I.
SchV = Kaufvertrag
II.
PV=Schlechtleistung (§ 434 I 1, 437 Nr. 3) 
Sachmangel
Aber: bes. Voraussetzungen des § 280 II, § 286 BGB?
Nicht im Verweis
Aber: §§ 281, 282, 283 sind als AGL formuliert
Lieferant schutzwürdig  Mahnung grds. erforderlich
Entbehrlich (§ 286 II)?
(-)
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Ist in jedem Fall eine Fristsetzung
erforderlich?
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
X lädt regelmäßig einmal im Jahr zu seinem Geburtstag
zahlreiche Prostituierte in seine Villa ein. Sein Nachbar Y, der
eine Pension betreibt, schließt mit ihm einen Vertrag, wonach
X dies gegen Zahlung einer einmaligen Abfindung von 1.000,€ in Zukunft unterlassen soll. Trotzdem lädt X im Folgejahr die
Prostituierten erneut ein. Daraufhin verlassen zahlreiche
ältere Damen, die sich bei Y eingemietet haben, fluchtartig
ihre Zimmer und verlassen wutentbrannt die Pension. Y
begehrt Ersatz der entgangenen Hotelzimmereinkünfte von
1.500 €. X meint, Y hätte ihm vorher eine Frist setzen müssen.
Zu Recht?
Wann kann man bei Nichtleistung Geld statt der Leistung verlangen?
Lösung
§ 280 BGB
Verzug
statt der Leistung
§§ 280 I, III, 281
I.
SchV (+)
II.
PV
- § 281 BGB  Abs. 3  Abmahnung?
- Fixgeschäft  § 283
III. Vertretenmüssen
IV. Schaden