Voraussetzungen/Bestimmungen zur Motorradprüfung Kat. A Mindestalter: Kat. A beschränkt < 25 KW Kat. A unbeschränkt > 25 KW Vollendetes 18. Altersjahr ÿ Vollendetes 25. Altersjahr (Direkteinstieg) ÿ 2 Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt Voraussetzungen: Verkehrsmedizinische Mindestanforderungen Verkehrsmedizinische Mindestanforderungen Grundschulung: Ja, 12 Stunden. Wenn bereits im Besitz von Kat. A1 6 Stunden Ja, 12 Stunden (Direkteinstieg), wenn im Besitz von Kat. A1 6 Stunden Nothelferkurs: Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C, D1, D Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C, D1, D Basistheorieprüfung: Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C, D1, D Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C, D1, D Verkehrskundeunterricht: Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C, D1, D Ja, sofern nicht bereits im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1, B, C1, C, D1, D Lernfahrausweis-Gültigkeit: 4 Monate, nach besuchter Grundschulung 12 Monate Verlängerung 4 Monate, nach besuchter Grundschulung 12 Monate Verlängerung Begleitperson: Keine erforderlich Keine erforderlich Praktische Führerprüfung: Die Prüfung erfolgt durch Mitfahren eines Verkehrsexperten Die Prüfung erfolgt durch Mitfahren eines Verkehrsexperten Prüfungsfahrzeug Zweirädriges Motorrad der Kategorie A beschränkt (A ≤ 25 kW) ohne Seitenwagen, mit zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Kategorie A1 Zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mind. 35 kW und zwei Sitzplätzen Weitere Auskünfte bei: Hugi’s Fahrschule Telefon 043 388 81 11 Mobil 079 200 03 03 [email protected] www.hugis-fahrschule.ch
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