Voraussetzungen/Bestimmungen zur Motorradprüfung Kat. A

Voraussetzungen/Bestimmungen
zur Motorradprüfung Kat. A
Mindestalter:
Kat. A beschränkt < 25 KW
Kat. A unbeschränkt > 25 KW
Vollendetes 18. Altersjahr
ÿ
Vollendetes 25. Altersjahr
(Direkteinstieg)
ÿ
2 Jahre Fahrpraxis Kat. A
beschränkt
Voraussetzungen:
Verkehrsmedizinische
Mindestanforderungen
Verkehrsmedizinische
Mindestanforderungen
Grundschulung:
Ja, 12 Stunden. Wenn bereits im
Besitz von Kat. A1 6 Stunden
Ja, 12 Stunden (Direkteinstieg),
wenn im Besitz von Kat. A1
6 Stunden
Nothelferkurs:
Ja, sofern nicht bereits im Besitz
eines Führerausweises
der Kat. A1, B, C1, C, D1, D
Ja, sofern nicht bereits im Besitz
eines Führerausweises
der Kat. A1, B, C1, C, D1, D
Basistheorieprüfung:
Ja, sofern nicht bereits im Besitz
eines Führerausweises
der Kat. A1, B, C1, C, D1, D
Ja, sofern nicht bereits im Besitz
eines Führerausweises
der Kat. A1, B, C1, C, D1, D
Verkehrskundeunterricht:
Ja, sofern nicht bereits im Besitz
eines Führerausweises
der Kat. A1, B, C1, C, D1, D
Ja, sofern nicht bereits im Besitz
eines Führerausweises
der Kat. A1, B, C1, C, D1, D
Lernfahrausweis-Gültigkeit:
4 Monate,
nach besuchter Grundschulung
12 Monate Verlängerung
4 Monate,
nach besuchter Grundschulung
12 Monate Verlängerung
Begleitperson:
Keine erforderlich
Keine erforderlich
Praktische Führerprüfung:
Die Prüfung erfolgt durch Mitfahren eines Verkehrsexperten
Die Prüfung erfolgt durch Mitfahren eines Verkehrsexperten
Prüfungsfahrzeug
Zweirädriges Motorrad der Kategorie A beschränkt (A ≤ 25 kW)
ohne Seitenwagen, mit zwei
Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Kategorie A1
Zweirädriges Motorrad ohne
Seitenwagen mit einer Motorleistung von mind. 35 kW und
zwei Sitzplätzen
Weitere Auskünfte bei:
Hugi’s Fahrschule
Telefon 043 388 81 11
Mobil 079 200 03 03
[email protected]
www.hugis-fahrschule.ch