Gesundheitssportprogramme nach §20 SGB V erfolgreich zulassen und umsetzen Referentin: Manuela Reusing Referentin: Manuela Reusing ‐1‐ GKV‐Leitfaden „Prävention“ (2014): Im Leitfaden Prävention sind Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung der §20 und §20a SGB V verbindlich festgelegt. Anbieter, die bei der Umsetzung von Präventionskursen mit Krankenkassen kooperieren möchten, müssen sich an diese Kriterien zwingend halten. Andernfalls ist eine Förderung durch gesetzliche Krankenkassen nicht möglich! (GKV-Spitzenverband, 2014) Referentin: Manuela Reusing ‐2‐ Anbieter und Programme werden von der ZPP geprüft und zugelassen Referentin: Manuela Reusing ‐3‐ Gesundheitssportprogramme bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP): Möglichkeit 1: Der Anbieter erstellt eigens ein Gesundheitssportprogramm und lässt dieses bei der ZPP zertifizieren. Möglichkeit 2: Der Anbieter nutzt ein bereits zertifiziertes Gesundheitssportprogramm. Referentin: Manuela Reusing ‐4‐ Die Zertifizierung eines Gesundheitssportprogrammes bei der Zentralen Prüfstelle Prävention: Der Betrieb, der das Gesundheitssportprogramm anbieten möchte, muss sich bei der Zentralen Prüfstelle Prävention registrieren und erhält Zugangsdaten. Vor Erstellung des Kursprogrammes unbedingt klären, welche Voraussetzungen und Qualifikationen der zuständige Kursleiter benötigt (siehe Leitfaden Prävention). Benötigte Dokumente zur Zertifizierung: Urkunden des Kursleiters/ der Kursleiterin Detaillierte Unterrichtsplanung jeder einzelnen UE Handouts für Kursteilnehmer Kursdetails Referentin: Manuela Reusing ‐5‐ Nutzen von bereits zertifizierten Programmen • Kursleiter mit der entsprechenden Basisqualifikation erhält Einweisung in das Programm • Registrierung bei der ZPP Referentin: Manuela Reusing ‐6‐ Demnächst neu: • Kursleiterqualifikation „Lehrer für Prävention und Gesundheitsförderung (DSSV)“ • Bereits zertifizierte Gesundheitssportprogramme des DSSV „Kraft Aktiv“ und „Cardio‐Fitness“ • Anbieterqualifikation (DIN‐33961) Referentin: Manuela Reusing ‐7‐ Durchführung und Dokumente • Die Durchführung der Gesundheitssportprogramme • Zertifikate und Teilnehmerbestätigungen der ZPP • Die Re‐Zertifizierung Referentin: Manuela Reusing ‐8‐
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