1. Häusliche Ruhe Jeder ruhestörende Lärm ist zu vermeiden. An

1. Häusliche Ruhe
Jeder ruhestörende Lärm ist zu
vermeiden. An Sonn- und Feiertagen
ist besonders auf das Ruhebedürfnis
der Hausbewohner Rücksicht zu
nehmen.
Haus-und Wohnungstüren, Fenster und
Jalousien sind möglichst leise zu
schließen.
Jegliche Veränderung des äußeren
Erscheinungsbildes des Anwesens ist
vorab mit dem Verwalter zu klären.
Wäsche darf auf den Balkonen nur
unterhalb der Geländerhöhe zum
Trocknen aufgehängt werden.
Saubere und gepflegte Außenanlagen
prägen das Gesicht der Wohnanlage.
Das Lagern von Gegenständen jeder Art
ist nicht gestattet. Die Hausverwaltung
ist
berechtigt,
bei
Verstoß
den
Abtransport
auf
Kosten
des
Verursachers ausführen zu lassen. Bei
der Beseitigung von Sondermüll sind die
behördlichen Vorschriften zu beachten.
An Werktagen in der Zeit von 13 bis 15
Uhr und von 20 bis 9 Uhr, an Sonnund
Feiertagen
ganztägig,
sind
ruhestörende
Geräusche
zu
unterlassen. Musizieren ist täglich
höchstens 4 Std. gestattet. Nicht
während der Ruhezeiten.
Sonstige Gegenstände sind selbst oder
Die Waschmaschinen und Trockner durch die Sperrmüllabfuhr zu entsorgen.
dürfen werktags nicht vor 7 Uhr, Die Autos dürfen nur an den dafür
samstags, sonn-und feiertags nicht vor vorgesehenen
Plätzen
abgestellt
10 Uhr in Betrieb genommen werden. werden. Autowäsche und Reparatur auf
Ab 22 Uhr müssen die Geräte den Stellplätzen und in den Garagen ist
abgeschaltet sein.
zu unterlassen.
Prospekte und Werbesendungen
dürfen
nicht
neben
der
Briefkastenanlage abgelegt werden.
Es darf nur Restmüll in die
Mülltonnen gegeben werden. Das
Ablagern von Restmüll außerhalb
der Mülltonnen ist verboten. Gelbe
Säcke sind erst am Vorabend der
Abholung bereitzustellen.
Um Geruchsbelästigungen und
Ungeziefer zu vermeiden, sind die
Müllgefäße stets geschlossen zu
halten. Problemmüll bitte fest
einpacken. Die Tonnen sind bei
Bedarf zu reinigen.
Die Hausverwaltung behält sich vor,
die Kosten, die durch Verstöße
gegen
die
Müllverordnung
entstehen den Verursachern zu
verrechnen. Ist diejenige Person
nicht festzustellen, werden die
Kosten
der
Kinder
sind
ausreichend
zu Beschädigungen an Heizungszählern Wohnungseigentümergemeinschaft
beaufsichtigen. Treppenhaus, Haus- sind unverzüglich der Hausverwaltung in Rechnung gestellt.
und
Hofeingänge
sind
keine mitzuteilen.
5. Anzeigepflichten
Kinderspielplätze.
Mietwechsel
ist
der
Um Frostschäden zu vermeiden, dürfen Jeder
2. Sorgfaltspflichten
die
Heizungen,
bei
längerer Verwaltung unverzüglich bekannt zu
Durch
Möbeltransporte
Die Hauseingangstüre und Zugänge zu Abwesenheit, nicht vollständig abgedreht geben.
Schäden
am
den
Garagen
müssen
stets werden. Wasserhähne sind rechtzeitig entstandene
Treppenhaus sind unverzüglich der
abzusperren.
geschlossen sein.
Verwaltung zu melden.
Die Teppiche dürfen nicht auf den 3. Feuerschutz, Schadens- und
An
der
Klingelund
Balkonen ausgeschüttelt werden. Beim Unfallverhütung
dürfen
nur
Gießen der Blumen ist darauf zu Das Rauchen und offenes Licht ist in Briefkastenanlage
achten, dass kein Wasser auf andere den Garagen sowie in den Kellerräumen einheitliche Schilder angebracht
werden. Diese sind über die
Balkone tropft. Es darf grundsätzlich verboten.
Verwaltung zu beziehen.
nichts von Balkonen und aus den
Fenstern geworfen werden.
Haus- und Hofeingänge dürfen nicht Die Ausübung eines Gewerbes oder
durch Gegenstände, Fahrzeuge etc. eines
Berufs
in
einer
Fahrräder, Mopeds und Motorräder versperrt werden.
Eigentumswohnung erfordert die
sind nur an den vorgesehenen Plätzen
abzustellen. Im Treppenhaus dürfen Bei längerer Abwesenheit sind die Zustimmung der Verwaltung bzw.
grundsätzlich keine Fahrräder oder Wohnungsschlüssel dem Hausmeister der
andere
persönliche
Gegenstände oder einer Person Ihres Vertrauens Wohnungseigentümergemeinschaft
abgestellt
werden.
Kurzzeitiges auszuhändigen, die der Verwaltung sversammlung.
Abstellen
von
Kinderwägen
ist benannt werden muss.
Beschwerden
über
die
gestattet. Verschmutzte Fahrräder sind
Nichteinhaltung der Hausordnung
Im
Keller
und
in
den
Garagen
dürfen
vor
dem
Abstellen
in
sind der Verwaltung mitzuteilen.
Gemeinschaftsräumen zu reinigen. keine brennbaren Materialien abgelagert
werden.
6. Sonstiges
Verunreinigungen durch Fahrräder sind
unverzüglich zu beseitigen.
Treten an den Versorgungsleitungen Der Hausbewohner erkennt laut
auf,
muss
die Teilungserklärung die Hausordnung
Das Halten von Tieren bedarf der Störungen
Hausverwaltung
unverzüglich
an.
ausdrücklichen
Genehmigung
der
Verwaltung.
Kampfhunde
sind unterrichtet werden.
Die
Verwaltung
bzw.
die
grundsätzlich nicht erlaubt. Die Tiere 4. Müllordnung
Wohnungseigentümergemeinschaft
sind in der Anlage und im Haus stets
an der Leine zu führen. Jegliche Abfälle dürfen nur in den dafür be-hält sich die Änderung und die
Plätzen
abgelagert Ergänzung der Hausordnung vor.
Verunreinigung ist zu vermeiden bzw. vorgesehenen
werden,
keinesfalls
auf
Balkonen
oder Alle Bewohner werden gebeten,
umgehend
zu
entfernen.
Die
Terrassen.
Genehmigung kann widerrufen werden.
sich stets so zu verhalten, dass
Es
sind
die
örtlichen andere Mitbewohner nicht über das
Müllentsorgungsvorschriften einzuhalten. notwendige Maß hinaus belästigt
werden.
Siegfried Zetzl Immobilienverwaltung - 0911-9578816 - Siegfried Zetzl Immobilienverwaltung - 0911-9578816