1. Häusliche Ruhe Jeder ruhestörende Lärm ist zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen ist besonders auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Haus-und Wohnungstüren, Fenster und Jalousien sind möglichst leise zu schließen. Jegliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Anwesens ist vorab mit dem Verwalter zu klären. Wäsche darf auf den Balkonen nur unterhalb der Geländerhöhe zum Trocknen aufgehängt werden. Saubere und gepflegte Außenanlagen prägen das Gesicht der Wohnanlage. Das Lagern von Gegenständen jeder Art ist nicht gestattet. Die Hausverwaltung ist berechtigt, bei Verstoß den Abtransport auf Kosten des Verursachers ausführen zu lassen. Bei der Beseitigung von Sondermüll sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. An Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 9 Uhr, an Sonnund Feiertagen ganztägig, sind ruhestörende Geräusche zu unterlassen. Musizieren ist täglich höchstens 4 Std. gestattet. Nicht während der Ruhezeiten. Sonstige Gegenstände sind selbst oder Die Waschmaschinen und Trockner durch die Sperrmüllabfuhr zu entsorgen. dürfen werktags nicht vor 7 Uhr, Die Autos dürfen nur an den dafür samstags, sonn-und feiertags nicht vor vorgesehenen Plätzen abgestellt 10 Uhr in Betrieb genommen werden. werden. Autowäsche und Reparatur auf Ab 22 Uhr müssen die Geräte den Stellplätzen und in den Garagen ist abgeschaltet sein. zu unterlassen. Prospekte und Werbesendungen dürfen nicht neben der Briefkastenanlage abgelegt werden. Es darf nur Restmüll in die Mülltonnen gegeben werden. Das Ablagern von Restmüll außerhalb der Mülltonnen ist verboten. Gelbe Säcke sind erst am Vorabend der Abholung bereitzustellen. Um Geruchsbelästigungen und Ungeziefer zu vermeiden, sind die Müllgefäße stets geschlossen zu halten. Problemmüll bitte fest einpacken. Die Tonnen sind bei Bedarf zu reinigen. Die Hausverwaltung behält sich vor, die Kosten, die durch Verstöße gegen die Müllverordnung entstehen den Verursachern zu verrechnen. Ist diejenige Person nicht festzustellen, werden die Kosten der Kinder sind ausreichend zu Beschädigungen an Heizungszählern Wohnungseigentümergemeinschaft beaufsichtigen. Treppenhaus, Haus- sind unverzüglich der Hausverwaltung in Rechnung gestellt. und Hofeingänge sind keine mitzuteilen. 5. Anzeigepflichten Kinderspielplätze. Mietwechsel ist der Um Frostschäden zu vermeiden, dürfen Jeder 2. Sorgfaltspflichten die Heizungen, bei längerer Verwaltung unverzüglich bekannt zu Durch Möbeltransporte Die Hauseingangstüre und Zugänge zu Abwesenheit, nicht vollständig abgedreht geben. Schäden am den Garagen müssen stets werden. Wasserhähne sind rechtzeitig entstandene Treppenhaus sind unverzüglich der abzusperren. geschlossen sein. Verwaltung zu melden. Die Teppiche dürfen nicht auf den 3. Feuerschutz, Schadens- und An der Klingelund Balkonen ausgeschüttelt werden. Beim Unfallverhütung dürfen nur Gießen der Blumen ist darauf zu Das Rauchen und offenes Licht ist in Briefkastenanlage achten, dass kein Wasser auf andere den Garagen sowie in den Kellerräumen einheitliche Schilder angebracht werden. Diese sind über die Balkone tropft. Es darf grundsätzlich verboten. Verwaltung zu beziehen. nichts von Balkonen und aus den Fenstern geworfen werden. Haus- und Hofeingänge dürfen nicht Die Ausübung eines Gewerbes oder durch Gegenstände, Fahrzeuge etc. eines Berufs in einer Fahrräder, Mopeds und Motorräder versperrt werden. Eigentumswohnung erfordert die sind nur an den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Im Treppenhaus dürfen Bei längerer Abwesenheit sind die Zustimmung der Verwaltung bzw. grundsätzlich keine Fahrräder oder Wohnungsschlüssel dem Hausmeister der andere persönliche Gegenstände oder einer Person Ihres Vertrauens Wohnungseigentümergemeinschaft abgestellt werden. Kurzzeitiges auszuhändigen, die der Verwaltung sversammlung. Abstellen von Kinderwägen ist benannt werden muss. Beschwerden über die gestattet. Verschmutzte Fahrräder sind Nichteinhaltung der Hausordnung Im Keller und in den Garagen dürfen vor dem Abstellen in sind der Verwaltung mitzuteilen. Gemeinschaftsräumen zu reinigen. keine brennbaren Materialien abgelagert werden. 6. Sonstiges Verunreinigungen durch Fahrräder sind unverzüglich zu beseitigen. Treten an den Versorgungsleitungen Der Hausbewohner erkennt laut auf, muss die Teilungserklärung die Hausordnung Das Halten von Tieren bedarf der Störungen Hausverwaltung unverzüglich an. ausdrücklichen Genehmigung der Verwaltung. Kampfhunde sind unterrichtet werden. Die Verwaltung bzw. die grundsätzlich nicht erlaubt. Die Tiere 4. Müllordnung Wohnungseigentümergemeinschaft sind in der Anlage und im Haus stets an der Leine zu führen. Jegliche Abfälle dürfen nur in den dafür be-hält sich die Änderung und die Plätzen abgelagert Ergänzung der Hausordnung vor. Verunreinigung ist zu vermeiden bzw. vorgesehenen werden, keinesfalls auf Balkonen oder Alle Bewohner werden gebeten, umgehend zu entfernen. Die Terrassen. Genehmigung kann widerrufen werden. sich stets so zu verhalten, dass Es sind die örtlichen andere Mitbewohner nicht über das Müllentsorgungsvorschriften einzuhalten. notwendige Maß hinaus belästigt werden. Siegfried Zetzl Immobilienverwaltung - 0911-9578816 - Siegfried Zetzl Immobilienverwaltung - 0911-9578816
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