Fortbildungsbescheinigung

Fortbildungsbescheinigung
Rechtsanwalt
Thomas Gordon Schwerdtfeger
hat im Jahr 2015
an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen:
Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 15 Stunden; 07.05.2015 - 08.05.2015
Die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
Anwaltsverein Karlsruhe e.V.; 2 Stunden; 23.07.2015
Die Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII und
ihre Bedeutung im Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe; 5 Stunden; 08.10.2015
Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur
Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der
Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen
Mitgliedern,sichimUmfangvonmindestensfünfzehnZeitstunden
jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer
unabhängiger Anbieter oder mit Einschränkungen eigene
Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche
Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre
Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur
Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.
Präsident des DAV
Berlin, den 19. Oktober 2015
Betriebsverfassun
Fortbildungsbescheinigung
Rechtsanwalt
Thomas Gordon Schwerdtfeger
hat im Jahr 2014
an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen:
Anwaltliche Strategien im arbeitsgerichtlichen Verfahren
AnwaltService Stuttgart GmbH; 4 Stunden; 20.03.2014
Arbeitsrecht-Praktiker-Seminar: Maier & Mayer - 4
Themen 4 Stunden
Anwaltsverein Karlsruhe e.V.; 4 Stunden; 09.05.2014
Die Betriebsratswahl 2014
ARBER-Verlag GmbH, Heilbronn; 6 Stunden; 22.01.2014
Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand - arbeitsund sozialversicherungsrechtliche Probleme u.a.
Anwaltsverein Karlsruhe e.V.; 6 Stunden; 27.06.2014
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe; 5 Stunden 30 Minuten; 24.09.2014
Da ist Musik drin - Formalien im
Betriebsverfassungsrecht!
Anwaltsverein Karlsruhe e.V.; 6 Stunden; 17.10.2014
Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur
Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der
Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen
Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden
jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer
unabhängiger Anbieter oder mit Einschränkungen eigene
Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche
Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre
Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur
Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.
Präsident des DAV
Berlin, den 06. Januar 2015
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Fortbildungsbescheinigung
Rechtsanwalt
Thomas Gordon Schwerdtfeger
hat im Jahr 2014
an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen:
Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur
Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der
Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen
Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden
jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer
unabhängiger Anbieter oder mit Einschränkungen eigene
Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche
Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre
Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur
Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.