Fortbildungsbescheinigung Rechtsanwalt Thomas Gordon Schwerdtfeger hat im Jahr 2015 an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen: Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 15 Stunden; 07.05.2015 - 08.05.2015 Die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) Anwaltsverein Karlsruhe e.V.; 2 Stunden; 23.07.2015 Die Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht Rechtsanwaltskammer Karlsruhe; 5 Stunden; 08.10.2015 Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen Mitgliedern,sichimUmfangvonmindestensfünfzehnZeitstunden jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer unabhängiger Anbieter oder mit Einschränkungen eigene Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen. Präsident des DAV Berlin, den 19. Oktober 2015 Betriebsverfassun Fortbildungsbescheinigung Rechtsanwalt Thomas Gordon Schwerdtfeger hat im Jahr 2014 an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen: Anwaltliche Strategien im arbeitsgerichtlichen Verfahren AnwaltService Stuttgart GmbH; 4 Stunden; 20.03.2014 Arbeitsrecht-Praktiker-Seminar: Maier & Mayer - 4 Themen 4 Stunden Anwaltsverein Karlsruhe e.V.; 4 Stunden; 09.05.2014 Die Betriebsratswahl 2014 ARBER-Verlag GmbH, Heilbronn; 6 Stunden; 22.01.2014 Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand - arbeitsund sozialversicherungsrechtliche Probleme u.a. Anwaltsverein Karlsruhe e.V.; 6 Stunden; 27.06.2014 Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht Rechtsanwaltskammer Karlsruhe; 5 Stunden 30 Minuten; 24.09.2014 Da ist Musik drin - Formalien im Betriebsverfassungsrecht! Anwaltsverein Karlsruhe e.V.; 6 Stunden; 17.10.2014 Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer unabhängiger Anbieter oder mit Einschränkungen eigene Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen. Präsident des DAV Berlin, den 06. Januar 2015 Seite 1/2 Fortbildungsbescheinigung Rechtsanwalt Thomas Gordon Schwerdtfeger hat im Jahr 2014 an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen: Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer unabhängiger Anbieter oder mit Einschränkungen eigene Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.
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