Die gesamte Grabanlage „Ehrenhain der Sozialisten“ befindet sich

Dezernat Bauen
Bürgermeisterin
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Es schreibt Ihnen: Kathrin Köhler
Sitz: Hauptmarkt 1
Herrn
Stadtrat Roland Zeh
über Stadtratsbüro
Telefon: 0375 833900
Telefax: 0375 833939
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Zwickau, 28.05.2015
Die gesamte Grabanlage „Ehrenhain der Sozialisten“ befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand:
-
die Wege sind kaum begehbar,
die Schieferplatten sind eine sehr große Gefahrenquelle,
die Schrift auf den Grabsteinen ist kaum noch lesbar,
die Grabsteine sind teilweise schief,
Unkraut befindet sich zwischen den Grabstellen,
die Bepflanzung ist mangelhaft.
StR Zeh stellt folgende Frage: Wie geht es weiter mit dieser Grabanlage?
Sehr geehrter Herr Stadtrat Zeh,
die kritischen Anmerkungen zum Pflegezustand des ehemaligen sozialistischen Ehrenhains sind durchaus berechtigt.
Die Anlage wird nicht mehr mit dem sehr großen Aufwand wie zum Zeitpunkt ihrer Entstehung instand gehalten.
Infolge der bundesdeutschen Gesetzgebung sind die Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes auf den Friedhöfen anzuwenden. So besteht für diese Gräber kein
ewiges Ruherecht mehr und die Nutzungsdauer ist nunmehr bereits abgelaufen. Es werden keine Einnahmen erzielt.
Der ehemalige „sozialistische Ehrenhain“ fällt auch nicht unter die Regelungen des
Kriegsgräbergesetztes, wodurch es der Stadt Zwickau möglich ist, diese Bestattungsplätze für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft auf allen kommunalen Friedhöfen in einem sehr guten Zustand zu erhalten. Die Pflege der Kriegsgräber wird ausschließlich mit
Fremdmitteln finanziert und geht somit nicht über die Friedhofsgebühren zu Lasten der
Nutzungsberechtigten.
Da auch heute noch Angehörige die Grabstätten der ursprünglich als "Ehrenhain" begründeten Anlage besuchen, unterhält die Stadt Zwickau als Friedhofsträger sie weiter.
Die Pflege, die durch das Garten- und Friedhofsamt sichergestellt wird, kann jedoch nur
die notwendigsten Arbeiten umfassen.
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Gläubiger Identifikationsnummer: DE81ZZZ00000013255
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Der Zugang für elektronisch signierte und für verschlüsselte elektronische Dokumente ist nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet.
Geltende Regelungen, Informationen und Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage www.zwickau.de/esignatur.
Dies gilt jedoch nicht für die Pflege der Gräber selbst, sondern nur für die Bereiche des
öffentlichen Grüns. Eine individuelle Ausgestaltung und Pflege der Gräber ist den Hinterbliebenen freigestellt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage dazu getroffen werden, in welcher Form zukünftig diese Anlage als Dokument der historischen Entwicklung unserer
Stadt fortbestehen wird. Der Hauptfriedhof in seiner Gesamtheit gehört zum erhaltenswerten und geschützten Kulturgut unserer Stadt. Aus diesem Grund ist eine Entscheidung darüber nur mit der Denkmalbehörde möglich. Auch sollten die Interessen der Angehörigen der Verstorbenen Berücksichtigung finden.
Für grundlegende Erhaltungs- und Gestaltungsmaßnahmen bedarf es der Bereitstellung
entsprechender zusätzlicher Mittel, da eine Absicherung aus dem laufenden gebührenfinanzierten Haushalt nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Köhler
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