Das Wichtigste auf einen Blick: Im BA sowie im MA Medien und

Merkblatt Erasmus Auslandssemester im Studiengang
Medien und Kommunikation (05/2015)
Das Wichtigste auf einen Blick:
Im BA sowie im MA Medien und Kommunikation ist es möglich aber nicht notwendig ein Semester an einer der Partneruniversitäten der Universität Augsburg
zu absolvieren.
Sie können entweder auf die finanzielle und organisatorische Unterstützung des
Erasmus-Programms zurückgreifen oder aber als Freemover alles selbst organisieren und finanzieren (Stipendien sind teilweise verfügbar). Dies ist oftmals für
Aufenthalte außerhalb der Europäischen Union notwendig, da nur innereuropäische Aufenthalte von Erasmus unterstützt werden.
Für welche Art von Auslandsaufenthalt Sie sich auch entscheiden, Sie müssen
sich in jedem Fall rechtzeitig bewerben. Alle Informationen zu den Angeboten für
ein (Erasmus oder Freemover) Auslandssemester (Praktikum oder Studium) entnehmen Sie bitte der Website des Akademischen Auslands Amtes.
Im Vorfeld sollten Sie Folgendes im Auge behalten (betrifft nur Erasmus):
Informationsveranstaltungen
Im Wintersemester finden meist kurz nach Semesterbeginn Informationsveranstaltungen des Akademischen Auslands Amtes statt. Hier erfahren Sie alles über
den genauen Ablauf der Bewerbung, Fristen und erhalten weitere hilfreiche Informationen.
Bewerbung
Bewerben Sie sich rechtzeitig für ein Auslandssemester. Die Bewerbungsphase
findet jährlich vom 01.10. bis 30.11. statt. In diesem Zeitraum können Sie sich
für ein oder zwei Auslandssemester im darauf folgenden akademischen Jahr bewerben (Beispiel: Bewerbungsschluss: 30.11.2015; Auslandssemester WiSe
2016/17 oder SoSe 2017). Bedenken Sie also: Auch wenn Sie erst im Sommersemester ins Ausland möchten, müssen Sie sich bereits bis Ende November im
vorhergehenden akademischen Jahr bewerben. Die Bewerbung geht direkt an
das Akademische Auslandsamt.
Partneruniversität auswählen und Lehrangebot prüfen
Wählen Sie eine Partneruniversität aus und überprüfen Sie das Lehrangebot.
Veranstaltungen, die in den Lehrplan der Universität Augsburg passen, können
im Normalfall auch angerechnet werden. Erstellen Sie ein Learning Agreement
und lassen Sie dieses vom Erasmusbetreuer bestätigen. Das Learning Agreement
dient später dann als Basis für die Anrechnung der im Ausland erbrachten Kurse.
Wenn Sie ihre Kurse während des Auslandsaufenthaltes ändern, sollten Sie das
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Medien und Kommunikation (05/2015)
Learning Agreement noch einmal überarbeiten und von allen Parteien unterschreiben lassen.
Beantragung eines Urlaubssemesters
Nachdem Sie die Bestätigung erhalten haben, dass Sie einen Studienplatz an der
Universität im Ausland erhalten haben, sollten Sie auch daran denken ein Urlaubssemester zu beantragen. Sie bleiben als Student_in an der Universität
Augsburg immatrikuliert (Achtung: Sie müssen sich rückmelden und den Semesterbeitrag bezahlen) dürfen aber auch (eine bestimmte Anzahl) Leistungspunkte im Ausland erbringen. Das Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester
angerechnet. Weitere Informationen zur Beurlaubung und zu den einzuhaltenden
Fristen finden Sie auf der Seite der Studentenkanzlei.
Nach Beendigung des Auslandssemesters, sollten Sie Folgendes erledigen:
Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Für die Anrechnung von Leistungen während eines Auslandssemesters müssen
Sie VOR Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem/der Erasmus-Beauftragten für MuK
abklären, welche Ihrer geplanten Veranstaltungen wie angerechnet werden können (siehe „Partneruniversität auswählen und Lehrangebot prüfen“). NACH Ihrem
Aufenthalt können Sie die erbrachten Leistungen wieder in MuK einbringen. Auch
dafür wenden Sie sich zuerst an den/die Erasmusbeauftragte/n und stellen danach den entsprechenden Antrag bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden.
Detaillierte Informationen finden Sie im Bereich „Auslandsaufenthalt“. Die Vereinbarung eines Termins ist meist nicht notwendig. Reichen Sie die Unterlagen
(siehe unten), unterschrieben und vollständig im Sekretariat der/s Erasmusbeauftragten ein. Falls nötig, werden Sie von den Zuständigen kontaktiert.
Bestätigung des Urlaubssemesters
Sofern Sie ein Urlaubssemester für das Auslandssemester beantragt haben, müssen Sie dieses nach der Beendigung desselbigen von der Studentenkanzlei bestätigen lassen. Hierfür legen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität bei der Studentenkanzlei vor. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf dem vorläufigen Bescheid über das Urlaubssemester, der Ihnen
nach der Beantragung desselbigen per Post zugeht.
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Die Anrechnungs-Checkliste (Diese Dokumente müssen Sie bei der/m
Erasmusbeauftragten einreichen)
den Antrag auf Anrechnung von Erasmus-/Auslandsleistungen
das Transcript of Records / den Leistungsnachweis der Gastuniversität (Original, bzw. Kopie und das Original vorlegen)
das von allen Vertragspartnern unterzeichnete Learning-Agreement (ggf. beim
AAA anfordern)
eine Immatrikulationsbescheinigung für den relevanten Zeitraum
den Antrag auf Anrechnung von Modul-Leistungen (s. STUDIS OnlinePrüfungsamt)
einen Ausdruck der bisher erbrachten Studienleistungen (STUDIS)
Bitte BEACHTEN Sie, dass die Bearbeitungszeit von Anrechnungsvorgängen zwischen 4 und 6 Wochen liegt. In den Semesterferien kann es zu Verzögerungen
kommen.
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