R0664 Internetformular Deutsche Rentenversicherung

Versicherungsnummer
der / des verstorbenen Versicherten
Kennzeichen
(soweit bekannt)
Bei Antrag auf Erziehungsrente:
Versicherungsnummer der Antragstellerin / des Antragstellers
R0664
Zahlungen bei Altersteilzeitarbeit
1
Angaben zur Person der Versicherten / des Versicherten
Name
Vorname (Rufname)
Geburtsname
2
Geburtsdatum
Angaben zur Person des Arbeitnehmers
Name
Vorname (Rufname)
Geburtsname
3
Geburtsdatum / Versicherungsnummer
Tag Monat Jahr
Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
3.1
Wann wurde das Beschäftigungsverhältnis aufgenommen?
Datum
3.2
Wurde das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet?
Datum
nein
ja, am
3.3 Die Angaben werden erbeten zum:
laufenden Bruttoarbeitsentgelt für die Zeit ab
(bei Erstantrag: Monat, in dem die Rente wegen Todes beginnt)
Monat / Jahr
bitte Ziffer 4 ausfüllen
3.4 Die Angaben werden erbeten zum:
jährlichen Bruttoarbeitsentgelt für das Kalenderjahr
(bei Erstantrag: letztes Kalenderjahr vor dem Rentenbeginn)
Kalenderjahr
bitte Ziffer 5 ausfüllen
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R0664-00 DRV
V006 - AGRTAQ 2/2015 - Stand: 18.06.2015
Versicherungsnummer
der / des verstorbenen Versicherten
Kennzeichen
(soweit bekannt)
Bei Antrag auf Erziehungsrente:
Versicherungsnummer der Antragstellerin / des Antragstellers
4
Bescheinigung des laufenden Bruttoarbeitsentgelts aus Altersteilzeitarbeit
Unter Ziffer 4.1 und gegebenenfalls 4.2 ist nicht das nach der DEÜV als beitragspflichtige Einnahme zu meldende
Entgelt, sondern das tatsächliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt (ohne Sonderzuwendungen) zu bescheinigen.
Der steuerfrei ausgezahlte Aufstockungsbetrag zum Nettoentgelt beziehungsweise Zuschlag nach
beamtenrechtlichen Vorschriften ist ausschließlich getrennt vorzugeben. Die jährlichen Sonderzuwendungen und
die für diese gezahlten Aufstockungsbeträge sind unter Ziffer 4.3 - ebenfalls ausschließlich getrennt - anzugeben.
Ist das Bruttoarbeitsentgelt nicht für den vollen Monat gezahlt worden, ist das vereinbarte monatliche
Bruttoarbeitsentgelt einzutragen. Das Bruttoarbeitsentgelt ist nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen. Bei Beschäftigten, die nicht versicherungspflichtig oder die
versicherungsfrei sind, ist ebenfalls das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt einzutragen.
4.1 Der bei uns beschäftigte Arbeitnehmer hat für den unter Ziffer 3.3 eingetragenen Monat folgendes
Bruttoarbeitsentgelt erhalten:
Dauer der Beschäftigung im Monat aus Ziffer 3.3 vom - bis
Höhe des monatlichen laufenden Bruttoarbeitsentgelts aus einer Altersteilzeitarbeit
(ohne Aufstockungsbetrag, ohne Sonderzuwendungen und ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für betriebliche Altersversorgung)
EUR
daneben zusätzlich gezahlter steuerfreier Aufstockungsbetrag beziehungsweise Zuschlag nach beamtenrechtlichen Vorschriften
EUR
4.1.1 Handelt es sich um Bezüge aus einem Beamtenverhältnis oder aus einem ähnlichen versicherungsfreien
Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis mit Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften
oder Grundsätzen?
nein
ja
4.2 Ist das unter Ziffer 4.1 bescheinigte Bruttoarbeitsentgelt gleichbleibend gezahlt worden und ist davon
auszugehen, dass es auch in Zukunft gleichbleibend gezahlt wird?
ja,
bitte weiter bei Ziffer 4.3
nein, für die Zeit ab dem Monat, der dem unter Ziffer 4.1 angegebenen Monat folgt, wurden gezahlt
beziehungsweise sind zu erwarten (bitte für 3 aufeinander folgende Monate bescheinigen)
Monat
Höhe des monatlichen laufenden Bruttoarbeitsentgelts aus einer Altersteilzeitarbeit
(ohne Aufstockungsbetrag, ohne Sonderzuwendungen und ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für betriebliche Altersversorgung)
EUR
daneben zusätzlich gezahlter steuerfreier Aufstockungsbetrag beziehungsweise Zuschlag nach beamtenrechtlichen Vorschriften
EUR
Monat
Höhe des monatlichen laufenden Bruttoarbeitsentgelts aus einer Altersteilzeitarbeit
(ohne Aufstockungsbetrag, ohne Sonderzuwendungen und ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für betriebliche Altersversorgung)
EUR
daneben zusätzlich gezahlter steuerfreier Aufstockungsbetrag beziehungsweise Zuschlag nach beamtenrechtlichen Vorschriften
EUR
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R0664-00 DRV
V006 - AGRTAQ 2/2015 - Stand: 18.06.2015
Versicherungsnummer
der / des verstorbenen Versicherten
Kennzeichen
(soweit bekannt)
Bei Antrag auf Erziehungsrente:
Versicherungsnummer der Antragstellerin / des Antragstellers
noch Ziffer 4.2
Monat
Höhe des monatlichen laufenden Bruttoarbeitsentgelts aus einer Altersteilzeitarbeit
(ohne Aufstockungsbetrag, ohne Sonderzuwendungen und ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für betriebliche Altersversorgung)
EUR
daneben zusätzlich gezahlter steuerfreier Aufstockungsbetrag beziehungsweise Zuschlag nach beamtenrechtlichen Vorschriften
EUR
4.3 Wurden neben dem laufenden Bruttoarbeitsentgelt aus einer Altersteilzeitarbeit jährliche
Sonderzuwendungen gezahlt beziehungsweise sind solche zu erwarten? Die jährlichen Sonderzuwendungen, die
beitragsrechtlich dem Vorjahr zugerechnet werden, sind hier nicht anzugeben. Das gilt jedoch nicht für den zu
zahlenden Aufstockungsbetrag, der sich auf die Sonderzahlung bezieht. Dieser ist unabhängig von der
beitragsrechtlichen Zuordnung der Sonderzuwendungen anzugeben.
nein
ja
Höhe der im Kalenderjahr bereits gezahlten Zuwendungen
EUR
Höhe der im Kalenderjahr noch zu erbringenden Zuwendungen
EUR
ausgezahlter und noch zu erbringender Aufstockungsbetrag beziehungsweise Zuschlag nach beamtenrechtlichen Vorschriften für gezahlte
Sonderzuwendungen
EUR
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V006 - AGRTAQ 2/2015 - Stand: 18.06.2015
Versicherungsnummer
der / des verstorbenen Versicherten
Kennzeichen
(soweit bekannt)
Bei Antrag auf Erziehungsrente:
Versicherungsnummer der Antragstellerin / des Antragstellers
5
Bescheinigung des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts bei Altersteilzeitarbeit
Das jährliche Bruttoarbeitsentgelt ist für das Kalenderjahr zu bescheinigen, das unter Ziffer 3.4 eingetragen ist.
Die DEÜV-Meldung ist für die Einkommensanrechnung nicht verwertbar.
Das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt und der daneben steuerfrei gezahlte Aufstockungsbetrag sind immer
getrennt anzugeben. Das Bruttoarbeitsentgelt ist nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung zu begrenzen. Jährliche Sonderzuwendungen sind für das Kalenderjahr zu bescheinigen, dem
sie beitragsrechtlich zuzuordnen sind.
Der Arbeitnehmer hat in dem unter Ziffer 3.4 eingetragenen Kalenderjahr folgendes Bruttoarbeitsentgelt erhalten:
Zeitangabe vom - bis
(volle Kalendermonate, in denen der Arbeitnehmer kein Bruttoarbeitsentgelt erhalten hat, sind auszunehmen)
Höhe des gezahlten Bruttoarbeitsentgelts aus einer Altersteilzeitarbeit einschließlich der Sonderzuwendungen
(ohne Aufstockungsbetrag und ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für betriebliche Altersversorgung)
EUR
daneben zusätzlich gezahlter steuerfreier Aufstockungsbetrag beziehungsweise Zuschlag nach beamtenrechtlichen Vorschriften
EUR
Zeitangabe vom - bis
(volle Kalendermonate, in denen der Arbeitnehmer kein Bruttoarbeitsentgelt erhalten hat, sind auszunehmen)
Höhe des gezahlten Bruttoarbeitsentgelts aus einer Altersteilzeitarbeit einschließlich der Sonderzuwendungen
(ohne Aufstockungsbetrag und ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für betriebliche Altersversorgung)
EUR
daneben zusätzlich gezahlter steuerfreier Aufstockungsbetrag beziehungsweise Zuschlag nach beamtenrechtlichen Vorschriften
EUR
Zeitangabe vom - bis
(volle Kalendermonate, in denen der Arbeitnehmer kein Bruttoarbeitsentgelt erhalten hat, sind auszunehmen)
Höhe des gezahlten Bruttoarbeitsentgelts aus einer Altersteilzeitarbeit einschließlich der Sonderzuwendungen
(ohne Aufstockungsbetrag und ohne die nicht sozialversicherungspflichtigen Anteile für betriebliche Altersversorgung)
EUR
daneben zusätzlich gezahlter steuerfreier Aufstockungsbetrag beziehungsweise Zuschlag nach beamtenrechtlichen Vorschriften
EUR
5.1 Handelt es sich um Bezüge aus einem Beamtenverhältnis oder aus einem ähnlichen versicherungsfreien
Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis mit Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften
oder Grundsätzen?
nein
ja
Ort, Datum
Telefon (Durchwahl)
Unterschrift des Arbeitgebers
Firmenstempel
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V006 - AGRTAQ 2/2015 - Stand: 18.06.2015