Empfangsbestätigung

Partnerschaft
Drexler & Klaus
Steuerberater Rechtsbeistand
83098 Brannenburg Rosenheimer Str. 88 Tel. 08034 / 90 65-0 Fax: 90 65 11 [email protected]
Muster einer Empfangsbestätigung bei Beförderung durch den Lieferer
Empfangsbestätigung
Hiermit bestätige ich den Erhalt der oben genannten Ware.
Datum der Warenübergabe:
……………………………………………………….
Ort der Warenübergabe:
……………………………………………………….
Unterschrift und Firmenstempel des Empfängers:
………………………………………………………………..
Name des Empfängers in Druckbuchstaben:
……………………………………………
Eine Passkopie (mit deutlicher Erkennung des Passbildes sowie der Unterschrift) des Empfängers
( ) liegt bei.
( ) liegt bereits vor.
Partnerschaft
Drexler & Klaus
Steuerberater Rechtsbeistand
83098 Brannenburg Rosenheimer Str. 88 Tel. 08034 / 90 65-0 Fax: 90 65 11 [email protected]
Muster einer Abholvollmacht bei Beförderung durch den Empfänger (Abholung)
Hinweise:
Wird der Liefergegenstand nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen vom Kunden
beauftragten Dritten abgeholt, so sollte der inländische Unternehmer aus Rechtssicherheitsgründen auf eine Abholvollmacht bestehen. Handelt es sich um eine Lieferung mit hohem Umsatzvolumen, sollte der Unternehmer darauf bestehen, dass der Kunde die zur Abholung bevollmächtigte Person vor der Warenübergabe ankündigt und namentlich benennt. Aus dem Lieferschein muss sich eindeutig ergeben, dass der Kunde die Ware unverzüglich an das übrige
EU-Gemeinschaftgebiet transportiert.
Bevollmächtigung zum Abholungsauftrag
Die Firma
………………………………………………………………………………………………...
(Leistungsempfänger)
bevollmächtigt die Spedition bzw. Herrn/Frau …………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………
(Name, Anschrift des Abholers)
mit der Abholung folgender Ware:
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………….…..
Firmenstempel
………………………………..
Datum und Unterschrift
des Leistungsempfängers
……….………………………………
Eine Passkopie (mit deutlicher Erkennung des Passbildes sowie der Unterschrift) des Abholers
( ) liegt bei.
( ) liegt bereits vor.
Partnerschaft
Drexler & Klaus
Steuerberater Rechtsbeistand
83098 Brannenburg Rosenheimer Str. 88 Tel. 08034 / 90 65-0 Fax: 90 65 11 [email protected]
Muster einer Abholbestätigung bei Beförderung durch den Empfänger (Abholung)
Hiermit bestätigt der/die von der Firma ……………………………………………………………...
bevollmächtigte Abholer/in:
……………………………………………………………….....
den Erhalt folgender Ware:
………………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………
Datum der Warenübergabe:
……………………………………….
Ort der Warenübergabe:
………………………………….…………………….(Inland)
Es wird versichert, dass die oben genannte Ware durch den Leistungsempfänger unverzüglich nach ………………………………………………….………………………………………...
genaue Bezeichnung des Empfängerorts im jeweiligen EU-Land) befördert oder sendet wird!
…………………………………………………………………..
Unterschrift des bevollmächtigten Abholers
Eine Passkopie (mit deutlicher Erkennung des Passbildes sowie der Unterschrift) des Abholers
( ) liegt bei.
( ) liegt bereits vor.
Partnerschaft
Drexler & Klaus
Steuerberater Rechtsbeistand
83098 Brannenburg Rosenheimer Str. 88 Tel. 08034 / 90 65-0 Fax: 90 65 11 [email protected]
Anleitung zur postalischen Zusendung einer qualifizierten Abfrage der USt-ID-Nummer
des Empfängers
1. www.bzst.de
2. Online-Dienste (rechts): Bestätigungsverfahren ausländischer USt-ID-Nummern
3. Einfache Bestätigung:
a) Eingabe der eigenen USt-ID-Nummer
b) Eingabe des abzufragenden Landes
c) Eingabe der USt-ID-Nummer des Empfängers
d) Starten
Wichtig: Die einfache Bestätigung reicht für die Nachweispflicht nicht aus!
4. Qualifizierte Bestätigung:
a) Eingabe des Firmennamens
b) Eingabe der Rechtsform
c) Eingabe des Orts / Firmensitzes
d) Starten
Sofern die eingegebenen mit den gespeicherten Daten übereinstimmen:
5. „Amtliche Bestätigungsmitteilung anfordern“
In den nächsten Tagen erhalten Sie schriftlich die qualifizierte Bestätigung per Post.
Ein Bildschirmausdruck dieser Internetseite erfüllt die Anforderungen nicht!