Bayerischer Pétanque Verband e.V. Weitere Regelauslegungen

Bayerischer Pétanque Verband e.V.
Weitere Regelauslegungen
Stand: 21.12.2015
Nach Rücksprachen mit DPV-Schiedsrichtern hier noch einige, noch nicht beim DPV
erwähnten Regelauslegungen:
1) Baum ist Hindernis beim Auswurf der Zielkugel (hier Artikel 6 und 7 Nr. 3):
Art. 6:
…Die drei aufeinander folgenden Wurfversuche mit der Zielkugel muss die Mannschaft aus diesem Wurfkreis
leisten. Dieser muss in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis entfernt sein
Art 7:
Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
…
3. Die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nächsten Punkt der Grenze zu einem
verbotenen Gelände entfernt liegt.
Regelauslegung:
Obwohl ein Baum im weiteren Verlauf der Partie als „lebt“ bezeichnet wird (also auch angespielt
werden darf), gilt der Baum BEIM Auswurf der Zielkugel als Hindernis, sodass die Zielkugel auch 1 m
vom Baum entfernt liegen muss.
Das Gleiche gilt für das Ziehen des Kreises !!!
2) Beide Mannschaften verlegen ihre jeweils erste gespielte Kugel (hier Artikel 28: Gleicher Abstand):
3. Wenn beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt die Mannschaft, die zuletzt gespielt hat, noch
eine Kugel, danach die gegnerische, und weiter abwechselnd bis eine Mannschaft den Punkt mit einer ihrer
Kugeln gewinnt. Wenn nur noch eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, sind die Bestimmungen von
Artikel 28 Nr. 2 anzuwenden.
Wenn sich am Ende einer Aufnahme keine Kugel mehr auf dem Spielgelände befindet, wird die Aufnahme
annulliert
Regelauslegung:
Mannschaft A zieht einen Kreis und wirft die Zielkugel im gültigen Rahmen aus. Mannschaft A spielt
seine 1. Kugel, die aber auf ungültiges Gelände gerät. Mannschaft B spielt danach seine 1. Kugel, die
ebenfalls auf ungültigem Gelände zum Liegen kommt. Da keine der beiden Kugeln gültig und somit
messbar war, muss Mannschaft A die nächste Kugel werfen.
Hier greift deswegen nicht Artikel 28, sondern Artikel 15 mit folgender Passage:
Befindet sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der Gegner spielen und dies
abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes befindet.
Mannschaft B muss nur dann weiterspielen, wenn:
- die Kugeln beider Mannschaften gültig waren und beide einen gleichen Abstand zur Zielkugel haben
(wie in Artikel 28 Nr. 3 beschrieben).
- die Kugel von Mannschaft A gültig war, aber von der Kugel von Mannschaft B gemeinsam ungültig
gemacht wurde (beide Kugeln sind zusammen ins Aus gegangen; Kugel sollte markiert gewesen
sein!!)
Seite 1 von 3
Bayerischer Pétanque Verband e.V.
3) Geschossene Kugel kehrt nach Verlassen des gültigen Geländes wieder darauf zurück (Artikel 18)
Folgende Spielsituation:
Das Spielgelände ist an den Kopfseiten mit Balken bestückt!
Mannschaft A legt eine Kugel neben die Zielkugel. Mannschaft B schießt und macht ein Carreau sur
Place. Die geschossene Kugel von A geht in gerade Linie an den Balken und kehrt ins Spielfeld zurück,
trifft dabei die „sur place“-Kugel von B. Beide Kugeln bleiben an verschiedenen Orten liegen.
Folgendes Ergebnis:
a) Die geschossene Kugel von A ist ungültig, da sie zwischendurch auf verbotenem Gelände war
b) Die „sur place“-Kugel von B bleibt an dem Ort liegen, wo sie zum Stehen kam, es sei denn, sie
befindet sich dann auch auf verbotenem Gelände.
Sie kann –sofern gültig- nicht auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt werden, da sie nicht
markiert war (ist in der Kürze der Zeit nicht möglich).
Es liegt jedoch im Ermessen eines anwesenden Schiedsrichters, der die Situation beobachten
konnte, dass die Kugel von B an die „sur place“-Stelle zurückgelegt werden kann!
4) Artikel 6: Zugewiesenes Spielfeld
Wird ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen, muss die Zielkugel auf diesem Spielfeld angeworfen werden.
Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.
Nach neuestem Fragenkatalog kann der Schiedsrichter beide Mannschaften disqualifizieren!
5) Artikel 23: Nicht regelgerecht gespielte Kugel
Beispiele:
- aus falschem Kreis gespielt
- Mannschaft A spielt eine Kugel, obwohl sie den Punkt hat
6) Artikel 15: Benutzung von Plastikhandschuhen aus „Hygienischen“ Gründen
Das Tragen von Plastikhandschuhen aus „hygienischen“ Gründen ist nach Artikel 15, Abs. 2 untersagt:
Der Spieler darf keinen Gegenstand als Hilfsmittel benutzen oder Markierungen am Boden vornehmen, um seine
Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen.
Die Handschuhe werden als Hilfsmittel bezeichnet.
Handschuhe dürfen aus „gesundheitlichen“ Gründen getragen werden, sofern ein ärztliches Attest
vorliegt.
7) Artikel 28 Abs. 1: Werfen der Zielkugel nach Gleichstand - Sonderfall
1. Wenn beide Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben, wird die Aufnahme annulliert. Die Zielkugel fällt
der Mannschaft zu, die die Zielkugel zuvor geworfen hat.
Folgende Situation:
Mannschaft A hat 3 Mal vergeblich die Zielkugel angeworfen. Mannschaft B platzierte die Zielkugel
regelgerecht. Die Aufnahme wird wegen gleichem Abstand der Kugeln von A und B zur Zielkugel
annulliert.
Seite 2 von 3
Bayerischer Pétanque Verband e.V.
Ergebnis:
- Mannschaft B darf die Zielkugel in der neuen Aufnahme auswerfen, da sie zuletzt die Zielkugel
„regelgerecht“ ausgeworfen hat
- Mannschaft A darf die erste Kugel spielen
Seite 3 von 3