VITAbene Sucht rechtzeitig erkennen Kinder richtig mitversichern Medical Wellness-Kuren Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Ausgabe 3 – September 2015 Inhalt Gratulation Impressum.............................................................................................................................................................. 2 Editorial.................................................................................................................................................................... 3 Dienstjubiläum Wir gratulieren Birgit Roitinger zum 20-jährigen Dienstjubiläum. Herzlichen Dank für die verantwortungsvolle und jahrelange Tätigkeit in der OÖ. LKUF. Geburt Wir gratulieren Ilse Stütz zur Geburt ihrer Tochter Jana Fabienne. DANK Sieglinde Schröcksnadl ging per 1. Juli in den wohlverdienten Ruhestand. Wir bedanken uns für die jahrelange und tatkräftige Unterstützung und wünschen ihr für ihren neuen Lebensabschnitt alles Gute und viel Freude! Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Medieninhaber, & Verleger: Tel.: (0732) 66 82Herausgeber 21-0 OÖ. Lehrer-Krankenund Unfallfürsorge, www.lkuf.at, [email protected]; Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Für den Inhalt verantwortlich: www.lkuf.at, [email protected]; Direktor Albert Arzt Für den Inhalt verantwortlich: Redaktion: Regina Schinkinger, BA, Dir. Wolfgang Haider, MSc Johannes Getzinger Redaktion: Regina Schinkinger, Traun BA, Layout: MAGIC Werbeagentur, Johannes Getzinger Druck: BTS Druckkompetenz GmbH, Layout: MAGIC Werbeagentur, Traun Engerwitzdorf Druck: Druckerei Haider, Schönau i. M. Offenlegung (§ 25 Mediengesetz): Offenlegung (§gesundheitsorientierter 25 Mediengesetz): Zeitschrift mit Zeitschrift mit gesundheitsorientierter Berichterstattung und Information Berichterstattung zur OÖ. LKUF. und Information zur OÖ. LKUF. Impressum: 2 VITAbene September 2015 Mitversicherung der Kinder während Studium oder weiterer Ausbildung.......................................................... 4 Mehrfach beschäftigt = mehrfach versichert = Meldepflicht.................................................................................. 5 Änderung Ihrer Daten auf myLKUF................................................................................... 5 Sucht und riskanten Konsum rechtzeitig erkennen...................................... 6 Online-Medikamente............................................................................................................................. 8 Transportkosten vom Bezirk Braunau zur Koronarangiographie nach Linz.............................................................................................. 8 Grippe und Lungenentzündung – Vorbeugen hilft!....................................... 9 Neuigkeiten aus unseren Kurhäusern.......................................................................... 10 Medical Wellness-Kuren................................................................................................................. 11 Immer bestens informiert!........................................................................................................... 12 Titelbild: IStockphoto Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sind Kuren noch zeitgemäß? Die Aussagen von Mag. Peter McDonald (Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger) haben passend zum Sommerloch österreichweit zu Diskussionen über das Kurwesen geführt. Wenn man seine berufliche Herkunft (ehemaliger DiDirektor Albert Arzt rektor des österreichischen Wirtschaftsbundes) und die Kommentare der Industrie dazu betrachtet, so kommt der Verdacht auf, dass es dabei um die Wünsche der Wirtschaft geht, um in Zukunft Kuren als Urlaub zu werten und somit zu Lasten der Versicherten abzuwickeln. Erholung und Entspannung sind unverzichtbar Für die OÖ. LKUF steht außer Zweifel, dass Kuren einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitserhaltung im Sinne der Prävention darstellen. Das Kurangebot der OÖ. LKUF ist in besonderem Maße auf die Belastungssituation der Lehrerinnen und Lehrer abgestimmt. Die meisten Kuren werden in der Freizeit (Ferien) konsumiert. Nur in medizinisch begründeten Fällen werden diese während des Schuljahres gewährt. Der Schwerpunkt unserer Therapien liegt dabei in der Stärkung der psychischen Belastbarkeit. Das ist genau der Bereich, der aufgrund der herausfordernden Situationen in unseren Schulen unsere besondere Beachtung erfordert. Unsere Kuren sollen neben der physischen Gesunderhaltung vor allem auch Entspannung ermöglichen. Sie sind daher natürlich ganz bewusst auch mit „Wellness-Charakter“ kombiniert. Aufgrund der Pensionsreformen wird die Lebensarbeitszeit unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie auch der übrigen Bevölkerung deutlich verlängert. Dies bedeutet, dass der Schwerpunkt der zukünftigen medizinischen Versorgung besonders in der Prävention liegen wird und wir daher keinesfalls unsere Anstrengungen im Bereich der Kuren zurücknehmen dürfen. Zeitgemäße Adaptierungen unserer Angebote sowie eine ausgewogene Mitverantwortung der Versicherten werden dabei die nötige Basis bilden müssen. Für das neue Schuljahr wünsche ich Ihnen viel Kraft und Energie sowie vor allem Freude an Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit! Dir. Albert Arzt VITAbene September 2015 3 Mitversicherung der Kinder während Studium oder weiterer Ausbildung K inder können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres während der Dauer einer Schul- und Berufsausbildung bei ihren Eltern bei der OÖ. LKUF mitversichert bleiben. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht selbst krankenversichert sind. Eine eigene Krankenversicherung besteht z.B. bei Ferialarbeit, Praktikum, Lehre, Dienstverhältnis neben dem Studium, Präsenz- oder Zivildienst, Arbeitslosengeldbezug oder beim Bezug einer Waisenpension. Versicherung für Studenten ab 27 Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder in Ausbildung ist längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich. Besteht ab Vollendung des 27. Lebensjahres bei Fortsetzung der Ausbildung keine eigene Krankenversicherung, gibt es die Möglichkeit, eine freiwillige Studentenversicherung mit einem Beitrag von monatlich EUR 48,60 (Stand 2015) abzuschließen. Ende der Ausbildung Nach Beendigung der Ausbildung ist eine weitere Mitversicherung aufgrund von Erwerbslosigkeit möglich, sofern keine eigene Krankenversicherung besteht. Diese Mitversicherung ist höchstens 2 Jahre, jedoch maximal bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres, möglich. Senden Sie uns bitte eine Kopie vom Abschlusszeugnis inkl. Abschlussdatum und bestätigen Sie schriftlich, dass Ihr Kind keine eigene Krankenversicherung hat. ■ Beginn der Ausbildung Für Kinder, die ein Studium oder eine weitere Ausbildung beginnen, sind • einmalig eine Inskriptions- oder Studienbestätigung bzw. eine Bestätigung über die Ausbildung und • die aktuelle Finanzamtbestätigung über die weitere Gewährung der Familienbeihilfe vorzulegen. Für die weitere Anspruchsberechtigung während der Dauer des Studiums bzw. der Ausbildung gilt als Nachweis der Bezug der Familienbeihilfe. Bitte beachten Sie den Zeitraum, für den die Familienbeihilfe gewährt wurde und beantragen Sie rechtzeitig deren Verlängerung beim Finanzamt. Einstellung der Familienbeihilfe Wird die Familienbeihilfe (vorübergehend) eingestellt, benötigen wir • semesterweise die aktuelle Bestätigung über die momentane Ausbildung (z.B. Inskriptions- oder Studienbestätigung). Diese Bestätigung ist jeweils zu Semesterbeginn einzusenden. Wird die Familienbeihilfe wieder bewilligt, schicken Sie uns bitte die aktuelle Bestätigung vom Finanzamt über die weitere Gewährung der Familienbeihilfe. 4 VITAbene September 2015 Ihre Meldung Die jeweils nötigen Unterlagen können in Kopie eingereicht werden: • schriftlich: OÖ. Lehrer-Krankenund Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz • per E-Mail: datenmanagement@ lkuf.at • per Fax: (0732) 66 82 21-89 Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Zusammenhang mit der Mitversicherung wie z.B. Verlängerung, Einstellung bzw. Wiedergewährung der Familienbeihilfe, Abbruch bzw. Beendigung der Ausbildung, eigene Krankenversicherung während der Ausbildung (Praktikum, Ferialarbeit, …) der OÖ. LKUF innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden sind. Für weitere Informationen steht Ihnen unser KundenserviceTeam gerne zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur beitragsfreien Mitversicherung finden Sie auch auf unserer Website unter www.lkuf.at > Versicherungsschutz. Mehrfach beschäftigt = mehrfach versichert = Meldepflicht E ine Doppel- bzw. Mehrfachversicherung kann beispielsweise entstehen, wenn Lehrpersonen neben der Tätigkeit als Lehrer/-in • ein weiteres Dienstverhältnis haben, • eine zusätzliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, • eine Witwer- bzw. Witwenpension beziehen, • eine Pension beziehen, • als Gemeindemandatare eine Pflichtversicherung haben. Die Krankenversicherung bei der OÖ. LKUF bleibt aufrecht, es besteht aber auch Anspruch auf Leistungen bei dem anderen Träger – sowohl für Mitglieder als auch für mitversicherte Angehörige. Es besteht vor jedem Behandlungsfall (z.B. Arztbesuch) die Wahlmöglichkeit des Krankenversicherungsträgers bzw. -fürsorgeträgers. Leistungen für ein und denselben Fürsorgefall dürfen aber nur bei einer Krankenkasse beansprucht werden. In dieser Zeit werden an die jeweiligen Krankenversicherungsträger die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Hauptversicherte sind somit mehrfach beitragspflichtig. ■ Diese Doppel- oder Mehrfachversicherung unterliegt der Meldepflicht. Bitte beachten Sie, dass das genaue Beginn- und Enddatum der eigenen Krankenversicherung der OÖ. LKUF innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden ist. Sonderregelung für LKUF-Versicherte D amit unseren Versicherten bei Inanspruchnahme des anderen Versicherungsträgers keine Nachteile erwachsen, gibt es folgende Sonderregelungen: Stationäre Krankenhausbehandlung auf der allgemeinen Gebührenklasse: Nach Vorlage der Rechnung über den täglichen Aufenthaltskostenbeitrag werden die Kosten im tarifmäßigen Ausmaß zu 100 % rückerstattet. Rehabilitationsaufenthalt: Durch die Inanspruchnahme des anderen Sozialversicherungsträgers könnten höhere Eigenkosten als bei Inanspruchnahme der Leistung durch die OÖ. LKUF entstehen. In diesem Fall werden nach Vorlage der Differenzkostenrechnung die Kosten bis zu jenem Selbstbehalt rückerstattet, welcher auch bei Inanspruchnahme der Leistung durch die OÖ. LKUF erwachsen wäre. Wichtiger Hinweis: Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Krankenhaus die Kosten der ambulanten Behandlung oder des stationären Aufenthaltes mit uns verrechnet, obwohl die bzw. der Versicherte die e-card vorgelegt und die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse gewünscht hat. Sollten Sie die Abrechnung ausdrücklich über die e-card wünschen, ersuchen wir Sie, uns telefonisch oder schriftlich zu informieren. Änderung Ihrer Daten auf M it unserem neuen Onlineportal myLKUF (www.mylkuf.at) haben Sie nicht nur die Möglichkeit, jederzeit schnell und unkompliziert Ihre Leistungsinformation für die eingereichten Belege und Rechnungen abzufragen, sondern Sie können uns auch ganz einfach Änderungen Ihrer persönlichen Daten (Kontaktinformationen, Adresse, Bankverbindung) bekannt geben. Ihre persönlichen Daten finden Sie im Onlineportal unter Meine Daten > Stammdaten. Die Änderungen werden von unserem Kundenservice geprüft und scheinen nach erfolgter Prüfung im Onlineportal auf. Falls Sie noch nicht registriert sind: Ihre persönlichen Registrierungsunterlagen für das Onlineportal myLKUF haben wir Ihnen im April 2015 per Einschreiben zugesandt. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice-Team gerne zur Verfügung. ■ VITAbene September 2015 5 Gesundheitsserie 14 Teil Sucht und riskanten Konsum rechtzeitig erkennen Suchterkrankungen führen nicht nur zu großem menschlichen Leid der Betroffenen, sondern belasten auch das Arbeitsklima, führen zu mehr Krankenständen und höherer Fehleranfälligkeit. Problematisch am Arbeitsplatz sind jedoch nicht nur die Auswirkungen von Sucht, sondern auch bereits jene von riskantem Konsumverhalten. Der Arbeitsplatz Schule nimmt in diesem Zusammenhang einen besonderen Stellenwert ein. Nicht nur aufgrund der hohen pädagogischen Verantwortung für die den Lehrkräften anvertrauten Kinder, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass alle Erwachsenen, die im Schulbetrieb tätig sind, auch Vorbilder für den Umgang mit Substanzen bzw. für Verhalten (Mediennutzung etc.) von Schüler/-innen sind. 6 VITAbene September 2015 Etwa 5 % der über 15-Jährigen in Österreich sind alkoholkrank und weitere 12 % konsumieren Alkohol in einem gesundheitsschädigenden Ausmaß Von einem gesundheitsschädigenden Ausmaß spricht man bei mehr als 1,5 l Bier oder 0,75 l Wein täglich bei Männern bzw. mehr als 1 l Bier oder 0,5 l Wein täglich bei Frauen. Circa 30 % der 20- bis 24-Jährigen haben zumindest einmal in ihrem Leben eine illegale Droge konsumiert. Nimmt man substanzungebundene Suchtformen wie Glücksspiel- oder Internetabhängigkeit mit dazu, kann man davon ausgehen, dass der Umgang mit riskantem Konsumverhalten und mit suchtgefährdeten Mitarbeiter/ -innen zu den Herausforderungen einer Vielzahl von Arbeitgebern zählt. Der Arbeitsplatz Schule besitzt aufgrund der hohen Verantwortung der Lehrkräfte gegenüber den Schüler/ -innen einen besonderen Stellenwert. In den meisten Fällen ist der Konsum bzw. das Verhalten aber nicht vordergründig sichtbar, sondern eher unauffällig. Häufig werden von den Betroffenen Strategien entwickelt, um ihren abhängigen oder problematischen Konsum bzw. ihr Verhalten zu verheimlichen. Foto: Sabine Mayer, Institut Suchtprävention S ucht ist eine chronische Erkrankung, die nicht plötzlich auftritt, sondern sich über einen längeren Zeitraum hinweg entwickelt, in welchem ein riskanter Umgang mit Substanzen gepflegt wird. Ein süchtiger Mensch kann nicht mehr frei entscheiden und hat keine Kontrolle mehr über seinen Konsum. Sucht führt zu körperlichen und seelischen Schäden und häufig zu sozialer Isolation. Man kann jedoch nicht nur von Substanzen abhängig werden. Es gibt auch Verhalten, das die typischen Eigenschaften einer Suchterkrankung aufweist, z.B. pathologische Formen des Glücksspiels („Spielsucht“), des Mediengebrauchs sowie verschiedene Formen von Essstörungen. Die Entstehung von Sucht ist sehr komplex. Nicht nur die Droge spielt eine Rolle, sondern auch die einzelne Person, ihr persönliches Umfeld und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Für Kolleg/-innen und Vorgesetzte bedeuten riskant konsumierende bzw. abhängige Mitarbeiter/-innen nicht selten eine Mehrbelastung. Aufgaben werden übernommen und Fehler ausgeglichen. Diese ungleich verteilte Arbeitsbelastung führt oftmals zu Konflikten, die sich wiederum auf Arbeitsklima, Motivation und Leistungsfähigkeit aller auswirken. Denn gerade das Thema „Konsum von Alkohol und illegalen Drogen in der Arbeitswelt“ ist immer noch tabu und emotionsgeladen. Der praktizierte Umgang reicht von Überreaktion bis Untätigkeit aufgrund von Hilflosigkeit und ist geprägt von Fehlinformationen, Mythen, gut gemeinten Ratschlägen und falsch verstandener Hilfe. Was also tun? Wenn die Vermutung im Raum steht, dass eine Kollegin oder ein Kollege übermäßig Alkohol trinkt, illegale Drogen nimmt oder an einer Verhaltenssucht leidet, suchen Vorgesetzte oder auch Kolleg/innen häufig nach Hinweisen, die dies belegen. Diagnosen zu stellen sollte jedoch ausschließlich Suchtexpert/-innen vorbehalten sein. Seine Sorgen zu äußern und Beobachtungen zu schildern, kann hingegen hilfreich sein. Fortsetzung auf Seite 8 Foto: fotolia Nicht selten greifen Arbeitnehmer/ -innen auch im Zusammenhang mit stressbedingten Belastungen am Arbeitsplatz regelmäßig zu psychoaktiven Substanzen (Alkohol, Nikotin/ Tabak, illegale Suchtmittel) und sind daher auch einer erhöhten Suchtgefährdung ausgesetzt. Vor allem hohe Anforderungen bei gleichzeitig wenig persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf die Arbeitsabwicklung, hoher Stress und starke psychische Belastungen sowie Gratifikationskrisen (hoher Einsatz, der nicht „belohnt“ wird) sind durch wissenschaftliche Studien belegte Faktoren, die zu erhöhtem Substanzkonsum führen. Die Motive für den Substanzkonsum liegen jedoch nicht nur in der Stress- oder Problembewältigung. So können auch Leistungssteigerung, Belohnung oder Entspannung Motive für einen Substanzkonsum sein. Alkohol ist jene Substanz, die am häufigsten zu Auffälligkeiten am Arbeitsplatz führt. Viele der hier angeführten Auffälligkeiten sind jedoch auch beim Konsum anderer Substanzen zu beobachten. • Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung • finanzielle Probleme, Kolleg/-innen werden um Unterstützung gebeten • Vermeidung von Gesprächen über Suchtmittel Mögliche Auffälligkeiten im Arbeitsverhalten: • häufiges und unabgemeldetes Fernbleiben, Unpünktlichkeit, Überziehen der Pausen • häufige Kurzkrankenstände, Abmeldung durch Familienangehörige • Versäumen von Terminen, Häufung von Unzuverlässigkeiten • eingeschränkte Verantwortungsbereitschaft oder Überengagement • Unkonzentriertheit, Nervosität Mögliche Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild: • Nachlässigkeit in Kleidung und Körperpflege • aufgedunsenes, gerötetes Gesicht • Gleichgewichtsprobleme beim Gehen oder auch überkontrolliertes Gehverhalten • verlangsamte, undeutliche Sprache • Müdigkeit, Niedergeschlagenheit • lautes, unkontrolliertes Reden • Schweißausbrüche, zittrige Hände Mögliche Auffälligkeiten im Sozialverhalten: • überempfindliches Reagieren auf Kritik • Aggression ohne nachvollziehbaren Anlass • massives Abwehrverhalten • Rückzug oder Meiden von Vorgesetzten und Kolleg/-innen • fortschreitende Wesensänderung, negatives Denken in allen Lebensbereichen Mögliche Auffälligkeiten im Konsumverhalten: • Alkoholkonsum während der Arbeit bzw. in den Pausen, schnelles Trinken • übermäßiger Alkoholkonsum bei geduldeten Anlässen • Alkoholfahne und Kaschieren mit Kaugummi, Rasierwasser,… VITAbene September 2015 7 Die Grundbotschaft sollte dabei lauten: „Mir liegt etwas an dir und ich sorge mich, weil ich den Eindruck habe, dass es dir nicht gut geht.” Beschreiben Sie, was Ihnen Sorgen bereitet und wie Sie die Situation erleben. Das Thema Alkohol muss dabei nicht im Zentrum stehen. Achten Sie in jedem Fall darauf, aus Ihrer Sicht zu sprechen und bei Ihren Beobachtungen und Wahrnehmungen zu bleiben: „Ich mache mir Sorgen...”, „Ich habe den Eindruck...”, „Mir ist aufgefallen...”, „Es belastet mich...”. Dies kann die betroffene Person motivieren, sich mit ihrem Verhalten auseinanderzusetzen. Es zeigt ihr zudem, dass sie Ihnen wichtig ist. In Oberösterreich bietet die Schulpsychologie und Bildungsberatung (LSR für OÖ.) vertrauliche Beratung für Online-Medikamente Schulleiter/-innen und Lehrkräfte an. Zudem gibt es zahlreiche psychosoziale Beratungsstellen bzw. die Alkoholberatung des Landes Oberösterreich, die kostenlose Beratungsgespräche nicht nur für Betroffene, sondern auch für Angehörige oder Bekannte anbieten, die sich Sorgen machen. Eine Übersicht der wichtigsten Anlaufstellen, einen Alkohol-Selbsttest sowie eine umfangreiche Broschüre zum Thema Suchtprävention in der Arbeitswelt („Handeln statt Wegschauen“) finden Sie auf der Internetseite des Instituts Suchtprävention unter www.praevention.at > Hilfsangebote OÖ. ■ Mag. Günther Ganhör, Institut Suchtprävention, pro mente OÖ. Seit 25. Juni 2015 dürfen österreichische Apotheken rezeptfreie Medikamente über das Internet verkaufen. Grundsätzlich kann eine tarifmäßige Vergütung erfolgen, wenn das Medikament ärztlich verordnet wurde und die Bezugsbestimmungen der OÖ. LKUF eingehalten wurden. Die Kosten werden nur in jener Höhe rückerstattet, welche bei einer Direktabrechnung mit der Apotheke entstehen würden. Es können somit höhere Eigenkosten bleiben. Das heißt, dass Ihnen beim Kauf über eine Onlineapotheke der Verkaufspreis in Rechnung gestellt wird. Die OÖ. LKUF wird jedoch nur den vorgegebenen Kassenpreis abzüglich des von der Apotheke zu gewährenden Nachlasses sowie abzüglich der Rezeptgebühr rückerstatten. Lösen Sie jedoch das Rezept direkt in einer öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke ein, so haben Sie nur die Rezeptgebühr zu bezahlen. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kundenservice-Team gerne zur Verfügung. ■ Transportkosten vom Bezirk Braunau zur Koronarangiographie nach Linz Aufgrund mehrerer Anlassfälle informieren wir Sie über zu erwartende Selbstkosten: Grundsätzlich haben LKUF-Versicherte die freie Arzt- bzw. Krankenhauswahl. Im Zusammenhang mit den Transportkosten rufen wir jedoch nochmals unsere Bestimmungen in Erinnerung. Grundlage: Gemäß der Satzung der OÖ. LKUF werden anlässlich der Inanspruchnahme von Pflichtleistungen im Inland die Kosten in die nächstgelegene Be- 8 VITAbene September 2015 handlungsstelle (ausgenommen Transporte anlässlich des Bezugs von Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln) übernommen, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass die bzw. der Erkrankte aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit Begleitperson, benützen kann. Aus dem Bezirk Braunau befinden sich die nächstgelegenen Möglichkeiten zur Durchführung der Koronarangiographie (= bildgebendes Verfahren, um Herzgefäße sichtbar zu machen) in den Landeskrankenanstalten Salzburg bzw. im Klinikum Wels-Grieskirchen. Bei Inanspruchnahme eines Krankentransportes nach Linz erwachsen Ihnen daher nicht unbeachtliche Selbstkosten. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kundenservice-Team gerne zur Verfügung. ■ Grippe und Lungenentzündung – Vorbeugen hilft! Grippeimpfung Was ist eine Grippe? Die echte Grippe wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Es handelt sich hierbei um eine akute Erkrankung und sollte nicht mit dem im Volksmund oft irrtümlich als Grippe bezeichneten grippalen Infekt verwechselt werden. Die Grippe beginnt meist mit hohem Fieber und Schüttelfrost und verursacht Kopf- und Gliederschmerzen sowie Reizhusten und Halsschmerzen. Bei einem unkomplizierten Verlauf ist diese nach rund einer Woche überstanden. Treten jedoch zusätzliche Komplikationen (z.B. bakterielle Infektionen) auf, kann die Influenza in manchen Fällen auch tödlich enden. Wie schütze ich mich vor einer Grippe? Die Grippezeit beginnt im Herbst. Die meisten Krankheiten gibt es von Dezember bis März. Gemäß österreichischem Impfplan ist die Impfung gegen die echte Grippe (Influenza) grundsätzlich jeder bzw. jedem zu empfehlen. Solange keine Ansteckung erfolgt ist, kann die Impfung auch noch während der „Grippesaison“ erfolgen. Vergütung bei folgenden Risikogruppen: • Personen ab 50 Jahren • Lehrpersonen im Aktivdienst • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte) Arztkosten – 90 % gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte der oö. Krankenfürsorgen Impfserum – 90 % der Kosten Vergütung bei sonstigen Personen: Zuschuss – EUR 10,– Impfschutz: ein Jahr bzw. Grippesaison Pneumokokkenimpfung (Lungenentzündung) Was sind Pneumokokken? Pneumokokken sind Bakterien, welche die Schleimhäute des Nasen-RachenRaumes besiedeln und schwere Infektionen (z.B. Lungenentzündung, bei Kindern auch Sepsis, Meningitis und Mittelohrentzündung usw.) verursachen können. Bei Gesunden führen Pneumokokken üblicherweise zu keinen Symptomen, können aber trotzdem an andere Personen übertragen werden. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und Personen ab 50 Jahren. Begleiterkrankungen und ein geschwächter Abwehrmechanismus (z.B. auch durch eine echte Grippe) können eine Infektion begünstigen. Gratisimpfprogramm für Kleinkinder und Säuglinge: Im Gratiskinderimpfprogramm für Kleinkinder und Säuglinge in Ober österreich ist eine kostenlose Impfung möglich. Das Impfgutscheinheft wird anlässlich der ersten Mutter-Kind-PassUntersuchung von der betreuenden Ärztin, dem betreuenden Arzt oder der geburtshilflichen Station ausgegeben. Vergütung bei folgenden Risikogruppen: • Personen ab 50 Jahren • Personen mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte) Arztkosten – 90 % gemäß Honorarordnung für Vertragsärzte der oö. Krankenfürsorgen Impfserum – 90 % der Kosten Impfschutz und Impfintervall: Der Impfschutz ist individuell sehr verschieden und vom Alter bei der Impfung sowie vom verwendeten Impfstoff abhängig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem nächsten Arztbesuch. ■ Beratung und Impfstellen: Die vorher angeführten Informationen beinhalten nur einen Auszug der wichtigsten Informationen über diese Impfungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Detaillierte Informationen und die Impfungen selbst erhalten Sie bei der Ärztin bzw. dem Arzt Ihres Vertrauens und dem Sanitätsdienst (Impfstelle) Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice-Team gerne zur Verfügung. VITAbene September 2015 9 Neuigkeiten aus unseren Kurhäusern Spatenstich für Mitarbeiterwohnhaus des Villa Seilern Vital Resort Z Mietwohnungen stehen jedoch nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Wir haben uns daher entschlossen, bis zum Herbst 2016 ein Mitarbeiterwohnhaus zu errichten. Am 12. August 2015 fand der Spatenstich unter Anwesenheit von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Bürgermeister Hannes Heide und Direktor Albert Arzt statt. „Das Villa Seilern Vital Resort ist in Bad Ischl, aber auch im gesamten Salzkammergut ein touristischer Leitbetrieb. Dieses neue Mitarbeiterwohnhaus ist ein wichtiger Baustein in der Infrastruktur des Villa Seilern Vital Resorts“, betonte Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Im Besonderen gratulierte er der OÖ. LKUF zur wirtschaftlichen Führung, die es ermöglicht, dass solche Projekte ohne Unterstützung durch die öffentliche Hand durchgeführt werden können. Foto: Land OÖ/Kauder u einer erfolgreichen Kur gehört neben der Qualität der Therapien und dem Bewusstsein des Kurgastes in ganz besonderem Maße auch ein Wohlfühl-Umfeld. Dazu braucht es qualifiziertes und motiviertes Personal in der Gesamtbetreuung. Da im Nahbereich von Bad Ischl der entsprechende Personalbedarf nicht gedeckt werden kann, ist das Villa Seilern Vital Resort seit Jahren auf tüchtige Fachkräfte aus einem großen Umkreis angewiesen. Im Bild v.l.n.r.: Ing. Ferdinand Groiss (Connexurban, Planungsbüro), Angelika Paier (Direktorin Villa Seilern Vital Resort), DI Alois Landrichtinger (Architekturbüro), OLNMS SR Dipl.Päd. Walter Wernhart (Verwaltungsratsvorsitzender OÖ. LKUF), OLNMS SR Dipl.-Päd. Johanna Müller (Direktor-Stellvertreterin OÖ. LKUF), Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, BOL SR Albert Arzt (Direktor OÖ. LKUF), Hannes Heide (Bürgermeister Bad Ischl), Mag. Andreas Scherb (Geschäftsführer PROVITA Projektgesellschaft mbH) 10 VITAbene September 2015 Medical Wellness-Kuren Termine 2016 Wir bieten Ihnen diese beliebten Präventionsangebote auch 2016 wieder an. Nutzen Sie die Gelegenheit, in einem unserer Kurhäuser aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun! Eine Buchung ist ab sofort möglich. Anmeldung und weitere Informationen: •Website: www.lkuf.at > Leistungen > Kuren > Medical Wellness-Kuren • Telefon: (0732) 66 82 21-140 • E-Mail: [email protected] •Schriftlich oder per Fax mit Anmel- deformular (erhältlich auf unserer Website unter www.lkuf.at > Leistungen > Kuren > Medical WellnessKuren > Download) Spa Hotel Bründl, Bad Leonfelden Termine für LKUF-hauptversicherte Mitglieder im Aktivstand Lehrer/-innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsschulen sowie begleitende mitversicherte bzw. pensionierte Ehegatt/-innen, sofern ein Kuranspruch gegeben ist: „Regenerationstage“ 14.02. – 20.02.2016 „Energiewoche“ 20.03. – 26.03.2016 „Herz AKTIV-Woche“ 10.07. – 16.07.2016 „Bewusst und gesund leben mit Diabetes“ (Typ 2) 10.07. – 16.07.2016 (gemeinsam mit pensionierten Mitgliedern) „Fit mit Kneippen“ 04.09. – 10.09.2016 „Fit und mobil – Venenwoche“ 04.09. – 10.09.2016 • • • • • • Termine für pensionierte Mitglieder sowie begleitende mitversicherte Ehegatt/-innen, sofern ein Kuranspruch gegeben ist: „Regenerationstage“ 07.02. – 13.02.2016 „Fit mit Kneippen“ 13.03. – 19.03.2016 „Fit und mobil – Venenwoche“ 17.04. – 23.04.2016 „Herz AKTIV-Woche“ 29.05. – 04.06.2016 „Bewusst und gesund leben mit Diabetes“ (Typ 2) 10.07. – 16.07.2016 (gemeinsam mit LKUF-Mitgliedern im Aktivstand) • • • • • Villa Seilern Vital Resort, Bad Ischl Termine für LKUF-hauptversicherte Mitglieder im Aktivstand Lehrer/-innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsschulen sowie begleitende mitversicherte bzw. pensionierte Ehegatt/-innen, sofern ein Kuranspruch gegeben ist: „Move on – Wirbelsäule“ 14.02. – 20.02.2016 „Move on – Wirbelsäule“ 03.07. – 09.07.2016 (für Lehrer/-innen an Berufsschulen) „Einführung in das medizinische Krafttraining“ 20.03. – 26.03.2016 oder 04.09. – 10.09.2016 • • • Termine für pensionierte Mitglieder sowie begleitende mitversicherte Ehegatt/-innen, sofern ein Kuranspruch gegeben ist: „Move on – Wirbelsäule“ 17.01. – 23.01.2016 „Einführung in das medizinische Krafttraining“ 07.02. – 13.02.2016 • • VITAbene September 2015 11 Immer bestens informiert! Website Für Informationen steht Ihnen unsere Website www.lkuf.at zur Verfügung. Newsletter Der kostenlose Newsletter der OÖ. LKUF informiert Sie über neue Themen, Tipps und Trends im Gesundheitsbereich. Melden Sie sich noch heute zum LKUF-Newsletter auf unserer Website www.lkuf.at > Publikationen > Newsletter an! myLKUF Mit unserem Onlineportal myLKUF (www.mylkuf.at) können Sie diverse Services nutzen und aktuell Ihre Leistungsinformation für eingereichte Belege und Rechnungen abfragen. Die OÖ. LKUF ist bestrebt, das Serviceangebot für ihre Versicherten ständig zu erweitern. Gut zu wissen! Mehrfachversicherung bei Hauptversicherten • Leistungsanspruch auch bei anderer Krankenkasse • Meldung des genauen Beginn- und Enddatums an die OÖ. LKUF Bitte beachten Sie die Detailinfos im Blattinneren! GZ 02Z032214 M, P.b.b., Verlagspostamt 4041 Linz, Erscheinungsort Linz Retouren an OÖ. LKUF, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz Der schnellste Weg zu unserer Website – einfach QR-Code mit dem Smartphone einscannen und los geht’s!
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