Kapitalbezüge rechtzeitig planen Die Finanzmarktaufsicht des Bundes hat per 01.01.2016 angepasste Liquiditätsvorschriften für Banken in Kraft gesetzt. Damit diese Vorschriften erfüllt werden, müssen Rückzugsbestimmungen und Kündigungsfristen ab dem 01.01.2016 strikte eingehalten werden. Aufgrund dieser Vorschriften erfolgt bei Geldbezügen, welche Rückzugsbedingungen verletzen, eine Zinsbelastung von 2 %. Beispiel Autokauf Herr Max Muster war am 29. August 2015 an einer Autoausstellung. Er möchte sich gerne ein neues Auto für CHF 50‘000 kaufen. Am 31. Januar 2016 kommt Herr Muster an den Bankschalter und möchte CHF 50‘000 von seinem Mitglieder-Sparkonto beziehen. Wie sehen die Bezugsmöglichkeiten aus? Folgende Bedingungen gelten ab dem 01.01.2016 für das Mitglieder-Sparkonto: Verfügbarkeit CHF 20‘000 pro Quartal, darüber 6 Monate Kündigungsfrist Variante 1 Variante 2 Variante 3 Zeitpunkt sofortiger Bezug Bezug im Rahmen der Verfügbarkeit Kündigung des Betrages 31.01.2016 Bezug CHF 50‘000 Gebühr von CHF 600* Bezug CHF 20‘000 Kündigung CHF 50‘000 *Berechnung: 2.0 % von CHF 30‘000 Gebühr auf dem Betrag, welcher die freie Verfügbarkeit übersteigt. 01.04.2016 Bezug CHF 20‘000 01.07.2016 Bezug CHF 10‘000 31.07.2016 Unsere Empfehlung Informieren Sie uns über grössere Geldbezüge (Anschaffungen, ausserordentliche Auslagen) frühzeitig. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail genügt. Wir bestätigen Ihnen die Betragskündigung schriftlich. Durch eine vorausschauende Planung können Sie die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von mindestens 2 % vermeiden. Tritt ein unvorhergesehener, unzumutbarer Liquiditätsengpass ein, sind Bezüge auch ausserhalb der Rückzugslimiten möglich. Darunter fallen z.B. Invalidität, Erbteilung oder Scheidung. Auch der Bezug von Eigenmitteln für eine Finanzierung bei Raiffeisen ist möglich. Bezug CHF 50‘000 Kündigungsfrist von 6 Monaten Bei Wertschriftenkäufen gelten neu die auf dem Belastungskonto hinterlegten Rückzugslimiten. Ein Sparkonto als Abwicklungskonto für das Wertschriftengeschäft ist ungeeignet, da die Rückzugsbestimmungen auch für Anlagen in Wertschriften gelten. Aus diesen Gründen hat sich Raiffeisen entschlossen das «Abrechnungskonto Depot» einzuführen. Dieses Konto ist speziell für die Abwicklung von Wertschriftentransaktionen ausgelegt und unterliegt keinen Rückzugsbestimmungen. Rückzugslimiten ab 1. Januar 2016 Zahlen / Vergüten Mitglieder-Privatkonto (inkl. 60 plus) bis CHF 50'000.– pro Monat frei darüber 3 Monate Kündigungsfrist Privatkonto (inkl. 60 plus) bis CHF 50'000.– pro Monat frei darüber 3 Monate Kündigungsfrist Jugendkonto (bis 26 Jahre) bis CHF 20'000.– pro Monat frei darüber 3 Monate Kündigungsfrist Vereinskonto bis CHF 50’000.– pro Monat frei darüber 3 Monate Kündigungsfrist Kontokorrent freie Verfügung Eurokonto freie Verfügung Anlegen / Sparen / Vorsorgen Mitglieder-Sparkonto bis CHF 20’000.– pro Quartal frei darüber 6 Monate Kündigungsfrist Sparkonto (inkl. 60 plus) bis CHF 20'000.– pro Monat frei darüber 3 Monate Kündigungsfrist Jugend-Sparkonto (bis 26 Jahre) bis CHF 20'000.– pro Monat frei darüber 3 Monate Kündigungsfrist Vorsorgeplan 3 Auflösung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 1 Monat Kündigungsfrist bei vorzeitiger Auszahlung Freizügigkeitskonto Auflösung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 1 Monat Kündigungsfrist bei vorzeitiger Auszahlung Euro-Sparkonto bis EUR 20'000.– pro Monat frei darüber 3 Monate Kündigungsfrist Raiffeisenbank Appenzeller Hinterland www.raiffeisen.ch/herisau Platz 7 9102 Herisau Tel. 071 354 80 60 Herisauerstrasse 5 9107 Urnäsch Tel. 071 354 86 20 Dorfstrasse 16 9104 Waldstatt Tel. 071 354 86 30
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