Kapitalbezüge rechtzeitig planen

Kapitalbezüge rechtzeitig planen
Die Finanzmarktaufsicht des Bundes hat per 01.01.2016 angepasste Liquiditätsvorschriften für Banken in Kraft gesetzt.
Damit diese Vorschriften erfüllt werden, müssen Rückzugsbestimmungen und Kündigungsfristen ab dem 01.01.2016
strikte eingehalten werden. Aufgrund dieser Vorschriften erfolgt bei Geldbezügen, welche Rückzugsbedingungen verletzen, eine Zinsbelastung von 2 %.
Beispiel Autokauf
Herr Max Muster war am 29. August 2015 an einer Autoausstellung. Er möchte sich gerne ein neues Auto für
CHF 50‘000 kaufen. Am 31. Januar 2016 kommt Herr Muster an den Bankschalter und möchte CHF 50‘000 von seinem
Mitglieder-Sparkonto beziehen.
Wie sehen die Bezugsmöglichkeiten aus?
Folgende Bedingungen gelten ab dem 01.01.2016 für das
Mitglieder-Sparkonto:
Verfügbarkeit CHF 20‘000 pro Quartal,
darüber 6 Monate Kündigungsfrist
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Zeitpunkt
sofortiger Bezug
Bezug im Rahmen der
Verfügbarkeit
Kündigung des Betrages
31.01.2016
Bezug CHF 50‘000
Gebühr von CHF 600*
Bezug CHF 20‘000
Kündigung CHF 50‘000
*Berechnung:
2.0 % von CHF 30‘000
Gebühr auf dem Betrag, welcher
die freie Verfügbarkeit übersteigt.
01.04.2016
Bezug CHF 20‘000
01.07.2016
Bezug CHF 10‘000
31.07.2016
Unsere Empfehlung
Informieren Sie uns über grössere Geldbezüge (Anschaffungen, ausserordentliche Auslagen) frühzeitig. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail genügt. Wir bestätigen Ihnen die
Betragskündigung schriftlich. Durch eine vorausschauende
Planung können Sie die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr
von mindestens 2 % vermeiden.
Tritt ein unvorhergesehener, unzumutbarer Liquiditätsengpass ein, sind Bezüge auch ausserhalb der Rückzugslimiten möglich. Darunter fallen z.B. Invalidität, Erbteilung
oder Scheidung. Auch der Bezug von Eigenmitteln für eine
Finanzierung bei Raiffeisen ist möglich.
Bezug CHF 50‘000
Kündigungsfrist von 6 Monaten
Bei Wertschriftenkäufen gelten neu die auf dem
Belastungskonto hinterlegten Rückzugslimiten.
Ein Sparkonto als Abwicklungskonto für das Wertschriftengeschäft ist ungeeignet, da die Rückzugsbestimmungen auch
für Anlagen in Wertschriften gelten.
Aus diesen Gründen hat sich Raiffeisen entschlossen das
«Abrechnungskonto Depot» einzuführen. Dieses Konto ist
speziell für die Abwicklung von Wertschriftentransaktionen
ausgelegt und unterliegt keinen Rückzugsbestimmungen.
Rückzugslimiten ab 1. Januar 2016
Zahlen / Vergüten
Mitglieder-Privatkonto
(inkl. 60 plus)
bis CHF 50'000.– pro Monat frei
darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Privatkonto
(inkl. 60 plus)
bis CHF 50'000.– pro Monat frei
darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Jugendkonto
(bis 26 Jahre)
bis CHF 20'000.– pro Monat frei
darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Vereinskonto
bis CHF 50’000.– pro Monat frei
darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Kontokorrent
freie Verfügung
Eurokonto
freie Verfügung
Anlegen / Sparen / Vorsorgen
Mitglieder-Sparkonto
bis CHF 20’000.– pro Quartal frei
darüber 6 Monate Kündigungsfrist
Sparkonto
(inkl. 60 plus)
bis CHF 20'000.– pro Monat frei
darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Jugend-Sparkonto
(bis 26 Jahre)
bis CHF 20'000.– pro Monat frei
darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Vorsorgeplan 3
Auflösung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
1 Monat Kündigungsfrist bei vorzeitiger Auszahlung
Freizügigkeitskonto
Auflösung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
1 Monat Kündigungsfrist bei vorzeitiger Auszahlung
Euro-Sparkonto
bis EUR 20'000.– pro Monat frei
darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Raiffeisenbank Appenzeller Hinterland
www.raiffeisen.ch/herisau
Platz 7
9102 Herisau
Tel. 071 354 80 60
Herisauerstrasse 5
9107 Urnäsch
Tel. 071 354 86 20
Dorfstrasse 16
9104 Waldstatt
Tel. 071 354 86 30