Überprüfung der Erste-Hilfe

Universität Stuttgart
Institut für Anorganische Chemie
Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke und Augenduschen
Betriebsanweisung für die mit diesen Aufgaben beauftragte Person im Sinne des § 14 GefStoffV;
Stand: 18.05.2015
Gefahren für Mensch und Umwelt
An einem chemischen Institut bestehen zahlreiche, über das alltägliche Maß hinausgehende
Unfallgefahren. Als typische Beispiele seien insbesondere Schnittverletzungen an zerbrochenen Glasgeräten, Verätzungen durch verspritzte Chemikalien und Verbrennungen anlässlich
von Laborexplosionen angeführt. Den für Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitgestellten Einrichtungen kommt daher besondere Bedeutung zu: Die Erste-Hilfe-Schränke müssen stets mit
allen erforderlichen Materialien in ausreichender Qualität bestückt und die Augenduschen jederzeit voll funktionsfähig sein.
Schutzmaßnahmen
Die Augenduschen sind regelmäßig einmal im Monat zu überprüfen. Um zu vermeiden, dass
das in den Zuleitungen stehende Wasser verkeimt oder mit Rostteilchen verunreinigt wird, ist
jede Entnahmestelle für mindestens fünf Minuten oder darüber hinaus so lange zu betätigen,
bis kontinuierlich klares Wasser austritt. Verschmutzungen wie Staub oder Kalkablagerungen
an den Austrittsöffnungen sind zu beseitigen. Bei Anlagen mit variabler Wassertemperatur ist
die Einstellung zwischen 25 und 30 °C zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren;
weiterhin ist zu prüfen, ob die Betätigungselemente leichtgängig, die Armaturen dicht,
Gummimanschetten frei von Rissen und der Zugang unbehindert möglich sind. Stellen Sie
hierbei Störungen oder Verunreinigungen fest, die Sie nicht unmittelbar selbst beseitigen
können, wenden Sie sich an Herrn Dr. O. Mundt. Die Durchführung der Prüfungen ist mit
Datum und Handzeichen auf dem im Anhang wiedergegebenen Vordruck zu vermerken; das
ausgefüllte Formblatt ist jeweils umgehend bei Herrn Dr. Mundt abzugeben.
Die Plomben der Erste-Hilfe-Schränke sind ebenfalls mindestens einmal im Monat zu überprüfen. Ist eine Plombe unversehrt, so sind an dem betreffenden Schrank keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wurde der Schrank geöffnet, so ist das Inventar anhand der im Anhang
beigefügten Liste zu kontrollieren und bei Bedarf zu ergänzen. Eventuell vorhandene Verschmutzungen sind zu beseitigen; anschließend ist der Schrank wieder zu verschließen und zu
verplomben. Gebrauchte Plomben sind als Sondermüll zu entsorgen (Abfallbeauftragter: Herr
Andreas Nägelein, Tel. 6 40 87). Mindestens einmal jährlich sind sämtliche Schränke zu öffnen und deren Inhalt hinsichtlich des Verfalldatums zu prüfen. Gegenstände, deren Verfalldatum erreicht oder überschritten ist, sind auszusondern, zu entsorgen und durch Neuware zu ersetzen. Neues Verbandmaterial kann beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Universität Stuttgart mit dem unter http://www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheit/amd/index.html bereitgestellten
Formular bestellt werden. Neue Verbandbuchblätter sind bei Frau Andrea Laber, Stabsstelle
Sicherheitswesen, Tel. 6 30 26, zu beziehen.
Auf den Schränken sollen nur die im Anhang beigefügten Schilder mit dem Rettungszeichen
Hinweis auf Erste Hilfe und Benutzungshinweisen, mit dem Notrufverzeichnis sowie mit dem
Inhaltsverzeichnis angebracht sein; alle anderen Aufkleber oder Aufschriften sind zu entfernen. Die Durchführung der Prüfungen ist mit Datum und Handzeichen auf dem im Anhang
wiedergegebenen Vordruck zu vermerken; das ausgefüllte Formblatt ist jeweils umgehend bei
Herrn Dr. Mundt abzugeben.
Sonstige Hinweise
Bei sämtlichen Arbeiten nach dieser Betriebsanweisung ist stets auch die Laborordnung des
Instituts für Anorganische Chemie zu beachten.
Mit Fragen, bei Problemen sowie mit Anregungen zur Verbesserung dieser Betriebsanweisung wenden Sie sich bitte an einen der Sicherheitsbeauftragten des Instituts, Herrn
Dr. Falk Lissner, Tel. 6 42 38, oder Herrn Dr. Otto Mundt, Tel. 6 42 21.
Quellen und Literaturhinweise:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.), Sicheres Arbeiten in Laboratorien. Grundlagen und Handlungshilfen (BGI/GUV-I 850-0), in der jeweils aktuellen Fassung
(http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0).
Ausschuss für Gefahrstoffe (Hrsg.), TRGS 526 Laboratorien, in der jeweils aktuellen
Fassung.
Bundesverband der Unfallkassen (Hrsg.), GUV-Regel Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen (GUV-SR 2005), in der jeweils aktuellen Fassung.
www.umwelt-online.de. Diese Datenbank enthält u. a. die Texte einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Technischer Regeln (z. B. TRGS) sowie Links zu den Datenbanken GESTIS
(Stoffdaten) und GISChem (Stoffdaten, Entwürfe für Betriebsanweisungen). Die Datenbank
ist für Nutzer der Universität Stuttgart freigeschaltet.
Stuttgart, den 18. Mai 2015
gez. Prof. Dr. Wolfgang Kaim
Zu dieser Betriebsanweisung gehören die folgenden Anhänge:
1. Beschilderung, Inhaltsverzeichnisse (zum Anbringen an den Erste-Hilfe-Schränken)
2. Vordrucke zur Protokollierung
— der monatlichen Überprüfung der Augenduschen und
— der monatlichen sowie jährlichen Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke
3. Das Notrufverzeichnis. Es ist in der jeweils aktuellen Fassung unter http://www.unistuttgart.de/zv/sicherheitswesen/uni-intern/indexbrandschutzordnung.html abrufbar.
Hinweise zur Benutzung:
1. Bitte öffnen Sie diesen Schrank nur im Bedarfsfall!
2. Zum Nachweis eines möglicherweise gegebenen Versicherungsanspruchs muss nach jeder Erste-Hilfe-Leistung ein Formblatt
„Verbandbuch der Universität Stuttgart“ ausgefüllt und über die
Verwaltung (Raum 3·301) an die Zentrale Verwaltung gesandt
werden! Entsprechende Vordrucke liegen im Schrank aus.
3. Bitte lassen Sie nach jeder Benutzung des Schrankes den
Schlüssel im Schloss stecken und benachrichtigen Sie umgehend
Herrn Benjamin Rau, Zi. 4·539, Tel. 6 42 57, damit der Inhalt des
Schrankes überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden kann!
gez. Dr. O. Mundt
18. Mai 2015
Verzeichnis des Inhalts
Standorte: Praktika 1·924 oder 1. OG Mitte,
3. OG Nord, 3. OG Mitte, 3. OG Süd, 4. OG Nord oder 4. OG Süd
Bezeichnung
Stück
Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen
Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher
chemischer Stoffe
Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“
Flasche Polyethylenglykol zum Abspülen von Chemikalien
Verbandtuch
Verbandpäckchen K
Verbandpäckchen M
Verbandpäckchen G
Fixierbinde 6 cm elastisch
Fixierbinde 8 cm elastisch
Kompresse 10  10 cm
Rolle Heftpflaster 2,5 cm
Wundschnellverband 1m  6 cm
Kälte-Sofortkompresse 21  15 cm
Dreiecktuch
Verbandschere
Paar Einmalhandschuhe
Mundschutz
Branddecke
Bei Verätzungen mit Flusssäure (Fluorwasserstoffsäure, HF):
Calciumgluconat-Gel wird in den Erste-Hilfe-Schränken
des Flurbereichs 4. OG Mitte sowie der Chemikalienausgabe
bereitgehalten.
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Verzeichnis des Inhalts
Standort: 4. OG Mitte
Bezeichnung
Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen
Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher
chemischer Stoffe
Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“
Flasche Polyethylenglykol zum Abspülen von Chemikalien
Verbandtuch
Verbandpäckchen K
Verbandpäckchen M
Verbandpäckchen G
Fixierbinde 6 cm elastisch
Fixierbinde 8 cm elastisch
Kompresse 10  10 cm
Rolle Heftpflaster 2,5 cm
Wundschnellverband 1m  6 cm
Kälte-Sofortkompresse 21  15 cm
Tube Calciumgluconat-Gel
Dreiecktuch
Verbandschere
Paar Einmalhandschuhe
Mundschutz
Branddecke
Stück
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Verzeichnis des Inhalts
Standort: Chemikalienausgabe
Bezeichnung
Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen
Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher
chemischer Stoffe
Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“
Flasche Polyethylenglykol zum Abspülen von Chemikalien
Verbandtuch
Verbandpäckchen K
Verbandpäckchen M
Verbandpäckchen G
Fixierbinde 6 cm elastisch
Fixierbinde 8 cm elastisch
Kompresse 10  10 cm
Rolle Heftpflaster 2,5 cm
Wundschnellverband 1m  6 cm
Kälte-Sofortkompresse 21  15 cm
Tube Calciumgluconat-Gel
Dreiecktuch
Verbandschere
Paar Einmalhandschuhe
Mundschutz
Stück
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Verzeichnis des Inhalts
Standort: mechanische Werkstatt UG·832
Bezeichnung
Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen
Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher
chemischer Stoffe
Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“
Verbandtuch
Verbandpäckchen K
Verbandpäckchen M
Verbandpäckchen G
Fixierbinde 6 cm elastisch
Fixierbinde 8 cm elastisch
Kompresse 10  10 cm
Rolle Heftpflaster 2,5 cm
Kälte-Sofortkompresse 21  15 cm
Wundschnellverband 1m  6 cm
Dreiecktuch
Verbandschere
Paar Einmalhandschuhe
Mundschutz
Unfalldecke
Stück
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Verzeichnis des Inhalts
Standort: Glasbläser-Werkstatt 1·801
Bezeichnung
Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen
Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher
chemischer Stoffe
Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“
Verbandtuch
Verbandpäckchen K
Verbandpäckchen M
Verbandpäckchen G
Fixierbinde 6 cm elastisch
Fixierbinde 8 cm elastisch
Kompresse 10  10 cm
Rolle Heftpflaster 2,5 cm
Wundschnellverband 1m  6 cm
Kälte-Sofortkompresse 21  15 cm
Dreiecktuch
Verbandschere
Paar Einmalhandschuhe
Mundschutz
Stück
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Protokoll zur Überprüfung von Augenduschen im Monat/Jahr: ...................... / ............
Jede Augendusche ist mindestens fünf Minuten oder darüber hinaus so lange zu betätigen, bis
klares Wasser austritt. Verschmutzungen wie Staub oder Kalkablagerungen sind zu beseitigen. Bei
variabler Wassertemperatur ist die Einstellung auf einen Wert zwischen 25 und 30 °C zu prüfen und
gegebenenfalls zu korrigieren. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Betätigungselemente leichtgängig,
die Armaturen dicht, Gummimanschetten frei von Rissen und der Zugang unbehindert möglich
sind.
Standort
Labor U1·746
Flur vor der Analysenausgabe 0·709
Chemikalienausgabe
0·744
Praktikum 1·308
Praktikum 1·362
Praktikum 1·368
Praktikum 1·927
(PWR 57)
Praktikum 1·932
(PWR 57)
Hörsaal V 55.22
Hörsaalvorbereitung
ZG·628
Labor 3·163
Labor 3·167
Flur 3. OG Nord
Flur 3. OG Mitte
Flur 3. OG Süd
Praktikum 3·561
Praktikum 3·569
Labor 4·163
Labor 4·167
Flur 4. OG Nord
Flur 4. OG Mitte
Labor 4·563
Labor 4·567
Flur 4. OG Süd
kontrolliert am Bemerkungen
Handzeichen
Protokoll der monatlichen Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke
Monat: ...................................... Jahr: ...................
Die Plomben der in Flur- und Praktikumsbereichen angebrachten Erste-Hilfe-Schränke sind
zu überprüfen. Ist die Plombe unversehrt, so sind an dem betreffenden Schrank keine weiteren
Maßnahmen erforderlich. Wurde der Schrank geöffnet bzw. ist er nicht ständig verplombt, so
ist das Inventar anhand der am Schrank angebrachten Liste zu kontrollieren und bei Bedarf zu
ergänzen. Eventuell vorhandene Verschmutzungen sind zu beseitigen; anschließend ist der
Schrank wieder zu verschließen und gegebenenfalls zu verplomben. Gebrauchte Plomben
sind als Sondermüll zu entsorgen.
Standort
Mechanische
Werkstatt UG·832
Chemikalienausgabe 0·744
Praktikum 1·308
Praktikum 1·368
GlasbläserWerkstatt 1·801
Praktikum 1·927
Hörsaalvorbereitung ZG·628
Flur 3. OG Nord
Flur 3. OG Mitte
Flur 3. OG Süd
Praktikum 3·504
Flur 4. OG Nord
Flur 4. OG Mitte
Flur 4. OG Süd
kontrolliert am Bemerkungen
Handzeichen
Protokoll der jährlichen Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke
Jahr: ...................
Sämtliche Schränke sind zu öffnen; der Inhalt hinsichtlich des Verfalldatums zu prüfen. Gegenstände, deren Verfalldatum erreicht oder überschritten ist, sind auszusondern, zu
entsorgen und durch Neuware zu ersetzen.
Standort
Mechanische
Werkstatt UG·832
Chemikalienausgabe 0·744
Praktikum 1·308
Praktikum 1·368
GlasbläserWerkstatt 1·801
Praktikum 1·927
Hörsaalvorbereitung ZG·628
Flur 3. OG Nord
Flur 3. OG Mitte
Flur 3. OG Süd
Praktikum 3·504
Flur 4. OG Nord
Flur 4. OG Mitte
Flur 4. OG Süd
kontrolliert am Bemerkungen
Handzeichen