Universität Stuttgart Institut für Anorganische Chemie Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke und Augenduschen Betriebsanweisung für die mit diesen Aufgaben beauftragte Person im Sinne des § 14 GefStoffV; Stand: 18.05.2015 Gefahren für Mensch und Umwelt An einem chemischen Institut bestehen zahlreiche, über das alltägliche Maß hinausgehende Unfallgefahren. Als typische Beispiele seien insbesondere Schnittverletzungen an zerbrochenen Glasgeräten, Verätzungen durch verspritzte Chemikalien und Verbrennungen anlässlich von Laborexplosionen angeführt. Den für Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitgestellten Einrichtungen kommt daher besondere Bedeutung zu: Die Erste-Hilfe-Schränke müssen stets mit allen erforderlichen Materialien in ausreichender Qualität bestückt und die Augenduschen jederzeit voll funktionsfähig sein. Schutzmaßnahmen Die Augenduschen sind regelmäßig einmal im Monat zu überprüfen. Um zu vermeiden, dass das in den Zuleitungen stehende Wasser verkeimt oder mit Rostteilchen verunreinigt wird, ist jede Entnahmestelle für mindestens fünf Minuten oder darüber hinaus so lange zu betätigen, bis kontinuierlich klares Wasser austritt. Verschmutzungen wie Staub oder Kalkablagerungen an den Austrittsöffnungen sind zu beseitigen. Bei Anlagen mit variabler Wassertemperatur ist die Einstellung zwischen 25 und 30 °C zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren; weiterhin ist zu prüfen, ob die Betätigungselemente leichtgängig, die Armaturen dicht, Gummimanschetten frei von Rissen und der Zugang unbehindert möglich sind. Stellen Sie hierbei Störungen oder Verunreinigungen fest, die Sie nicht unmittelbar selbst beseitigen können, wenden Sie sich an Herrn Dr. O. Mundt. Die Durchführung der Prüfungen ist mit Datum und Handzeichen auf dem im Anhang wiedergegebenen Vordruck zu vermerken; das ausgefüllte Formblatt ist jeweils umgehend bei Herrn Dr. Mundt abzugeben. Die Plomben der Erste-Hilfe-Schränke sind ebenfalls mindestens einmal im Monat zu überprüfen. Ist eine Plombe unversehrt, so sind an dem betreffenden Schrank keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wurde der Schrank geöffnet, so ist das Inventar anhand der im Anhang beigefügten Liste zu kontrollieren und bei Bedarf zu ergänzen. Eventuell vorhandene Verschmutzungen sind zu beseitigen; anschließend ist der Schrank wieder zu verschließen und zu verplomben. Gebrauchte Plomben sind als Sondermüll zu entsorgen (Abfallbeauftragter: Herr Andreas Nägelein, Tel. 6 40 87). Mindestens einmal jährlich sind sämtliche Schränke zu öffnen und deren Inhalt hinsichtlich des Verfalldatums zu prüfen. Gegenstände, deren Verfalldatum erreicht oder überschritten ist, sind auszusondern, zu entsorgen und durch Neuware zu ersetzen. Neues Verbandmaterial kann beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Universität Stuttgart mit dem unter http://www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheit/amd/index.html bereitgestellten Formular bestellt werden. Neue Verbandbuchblätter sind bei Frau Andrea Laber, Stabsstelle Sicherheitswesen, Tel. 6 30 26, zu beziehen. Auf den Schränken sollen nur die im Anhang beigefügten Schilder mit dem Rettungszeichen Hinweis auf Erste Hilfe und Benutzungshinweisen, mit dem Notrufverzeichnis sowie mit dem Inhaltsverzeichnis angebracht sein; alle anderen Aufkleber oder Aufschriften sind zu entfernen. Die Durchführung der Prüfungen ist mit Datum und Handzeichen auf dem im Anhang wiedergegebenen Vordruck zu vermerken; das ausgefüllte Formblatt ist jeweils umgehend bei Herrn Dr. Mundt abzugeben. Sonstige Hinweise Bei sämtlichen Arbeiten nach dieser Betriebsanweisung ist stets auch die Laborordnung des Instituts für Anorganische Chemie zu beachten. Mit Fragen, bei Problemen sowie mit Anregungen zur Verbesserung dieser Betriebsanweisung wenden Sie sich bitte an einen der Sicherheitsbeauftragten des Instituts, Herrn Dr. Falk Lissner, Tel. 6 42 38, oder Herrn Dr. Otto Mundt, Tel. 6 42 21. Quellen und Literaturhinweise: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.), Sicheres Arbeiten in Laboratorien. Grundlagen und Handlungshilfen (BGI/GUV-I 850-0), in der jeweils aktuellen Fassung (http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0). Ausschuss für Gefahrstoffe (Hrsg.), TRGS 526 Laboratorien, in der jeweils aktuellen Fassung. Bundesverband der Unfallkassen (Hrsg.), GUV-Regel Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen (GUV-SR 2005), in der jeweils aktuellen Fassung. www.umwelt-online.de. Diese Datenbank enthält u. a. die Texte einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Technischer Regeln (z. B. TRGS) sowie Links zu den Datenbanken GESTIS (Stoffdaten) und GISChem (Stoffdaten, Entwürfe für Betriebsanweisungen). Die Datenbank ist für Nutzer der Universität Stuttgart freigeschaltet. Stuttgart, den 18. Mai 2015 gez. Prof. Dr. Wolfgang Kaim Zu dieser Betriebsanweisung gehören die folgenden Anhänge: 1. Beschilderung, Inhaltsverzeichnisse (zum Anbringen an den Erste-Hilfe-Schränken) 2. Vordrucke zur Protokollierung — der monatlichen Überprüfung der Augenduschen und — der monatlichen sowie jährlichen Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke 3. Das Notrufverzeichnis. Es ist in der jeweils aktuellen Fassung unter http://www.unistuttgart.de/zv/sicherheitswesen/uni-intern/indexbrandschutzordnung.html abrufbar. Hinweise zur Benutzung: 1. Bitte öffnen Sie diesen Schrank nur im Bedarfsfall! 2. Zum Nachweis eines möglicherweise gegebenen Versicherungsanspruchs muss nach jeder Erste-Hilfe-Leistung ein Formblatt „Verbandbuch der Universität Stuttgart“ ausgefüllt und über die Verwaltung (Raum 3·301) an die Zentrale Verwaltung gesandt werden! Entsprechende Vordrucke liegen im Schrank aus. 3. Bitte lassen Sie nach jeder Benutzung des Schrankes den Schlüssel im Schloss stecken und benachrichtigen Sie umgehend Herrn Benjamin Rau, Zi. 4·539, Tel. 6 42 57, damit der Inhalt des Schrankes überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden kann! gez. Dr. O. Mundt 18. Mai 2015 Verzeichnis des Inhalts Standorte: Praktika 1·924 oder 1. OG Mitte, 3. OG Nord, 3. OG Mitte, 3. OG Süd, 4. OG Nord oder 4. OG Süd Bezeichnung Stück Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“ Flasche Polyethylenglykol zum Abspülen von Chemikalien Verbandtuch Verbandpäckchen K Verbandpäckchen M Verbandpäckchen G Fixierbinde 6 cm elastisch Fixierbinde 8 cm elastisch Kompresse 10 10 cm Rolle Heftpflaster 2,5 cm Wundschnellverband 1m 6 cm Kälte-Sofortkompresse 21 15 cm Dreiecktuch Verbandschere Paar Einmalhandschuhe Mundschutz Branddecke Bei Verätzungen mit Flusssäure (Fluorwasserstoffsäure, HF): Calciumgluconat-Gel wird in den Erste-Hilfe-Schränken des Flurbereichs 4. OG Mitte sowie der Chemikalienausgabe bereitgehalten. 1 1 5 1 1 2 2 1 2 2 6 1 1 1 2 1 2 2 2 Verzeichnis des Inhalts Standort: 4. OG Mitte Bezeichnung Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“ Flasche Polyethylenglykol zum Abspülen von Chemikalien Verbandtuch Verbandpäckchen K Verbandpäckchen M Verbandpäckchen G Fixierbinde 6 cm elastisch Fixierbinde 8 cm elastisch Kompresse 10 10 cm Rolle Heftpflaster 2,5 cm Wundschnellverband 1m 6 cm Kälte-Sofortkompresse 21 15 cm Tube Calciumgluconat-Gel Dreiecktuch Verbandschere Paar Einmalhandschuhe Mundschutz Branddecke Stück 1 1 5 1 1 2 2 1 2 2 6 1 1 1 1 2 1 2 2 2 Verzeichnis des Inhalts Standort: Chemikalienausgabe Bezeichnung Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“ Flasche Polyethylenglykol zum Abspülen von Chemikalien Verbandtuch Verbandpäckchen K Verbandpäckchen M Verbandpäckchen G Fixierbinde 6 cm elastisch Fixierbinde 8 cm elastisch Kompresse 10 10 cm Rolle Heftpflaster 2,5 cm Wundschnellverband 1m 6 cm Kälte-Sofortkompresse 21 15 cm Tube Calciumgluconat-Gel Dreiecktuch Verbandschere Paar Einmalhandschuhe Mundschutz Stück 1 1 5 1 1 2 2 1 2 2 6 1 1 1 1 2 1 2 2 Verzeichnis des Inhalts Standort: mechanische Werkstatt UG·832 Bezeichnung Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“ Verbandtuch Verbandpäckchen K Verbandpäckchen M Verbandpäckchen G Fixierbinde 6 cm elastisch Fixierbinde 8 cm elastisch Kompresse 10 10 cm Rolle Heftpflaster 2,5 cm Kälte-Sofortkompresse 21 15 cm Wundschnellverband 1m 6 cm Dreiecktuch Verbandschere Paar Einmalhandschuhe Mundschutz Unfalldecke Stück 1 1 5 1 2 2 1 2 2 6 1 1 1 2 1 2 2 2 Verzeichnis des Inhalts Standort: Glasbläser-Werkstatt 1·801 Bezeichnung Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe Formular „Verbandbuch der Universität Stuttgart“ Verbandtuch Verbandpäckchen K Verbandpäckchen M Verbandpäckchen G Fixierbinde 6 cm elastisch Fixierbinde 8 cm elastisch Kompresse 10 10 cm Rolle Heftpflaster 2,5 cm Wundschnellverband 1m 6 cm Kälte-Sofortkompresse 21 15 cm Dreiecktuch Verbandschere Paar Einmalhandschuhe Mundschutz Stück 1 1 5 1 2 2 1 2 2 6 1 1 1 2 1 2 2 Protokoll zur Überprüfung von Augenduschen im Monat/Jahr: ...................... / ............ Jede Augendusche ist mindestens fünf Minuten oder darüber hinaus so lange zu betätigen, bis klares Wasser austritt. Verschmutzungen wie Staub oder Kalkablagerungen sind zu beseitigen. Bei variabler Wassertemperatur ist die Einstellung auf einen Wert zwischen 25 und 30 °C zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Betätigungselemente leichtgängig, die Armaturen dicht, Gummimanschetten frei von Rissen und der Zugang unbehindert möglich sind. Standort Labor U1·746 Flur vor der Analysenausgabe 0·709 Chemikalienausgabe 0·744 Praktikum 1·308 Praktikum 1·362 Praktikum 1·368 Praktikum 1·927 (PWR 57) Praktikum 1·932 (PWR 57) Hörsaal V 55.22 Hörsaalvorbereitung ZG·628 Labor 3·163 Labor 3·167 Flur 3. OG Nord Flur 3. OG Mitte Flur 3. OG Süd Praktikum 3·561 Praktikum 3·569 Labor 4·163 Labor 4·167 Flur 4. OG Nord Flur 4. OG Mitte Labor 4·563 Labor 4·567 Flur 4. OG Süd kontrolliert am Bemerkungen Handzeichen Protokoll der monatlichen Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke Monat: ...................................... Jahr: ................... Die Plomben der in Flur- und Praktikumsbereichen angebrachten Erste-Hilfe-Schränke sind zu überprüfen. Ist die Plombe unversehrt, so sind an dem betreffenden Schrank keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wurde der Schrank geöffnet bzw. ist er nicht ständig verplombt, so ist das Inventar anhand der am Schrank angebrachten Liste zu kontrollieren und bei Bedarf zu ergänzen. Eventuell vorhandene Verschmutzungen sind zu beseitigen; anschließend ist der Schrank wieder zu verschließen und gegebenenfalls zu verplomben. Gebrauchte Plomben sind als Sondermüll zu entsorgen. Standort Mechanische Werkstatt UG·832 Chemikalienausgabe 0·744 Praktikum 1·308 Praktikum 1·368 GlasbläserWerkstatt 1·801 Praktikum 1·927 Hörsaalvorbereitung ZG·628 Flur 3. OG Nord Flur 3. OG Mitte Flur 3. OG Süd Praktikum 3·504 Flur 4. OG Nord Flur 4. OG Mitte Flur 4. OG Süd kontrolliert am Bemerkungen Handzeichen Protokoll der jährlichen Überprüfung der Erste-Hilfe-Schränke Jahr: ................... Sämtliche Schränke sind zu öffnen; der Inhalt hinsichtlich des Verfalldatums zu prüfen. Gegenstände, deren Verfalldatum erreicht oder überschritten ist, sind auszusondern, zu entsorgen und durch Neuware zu ersetzen. Standort Mechanische Werkstatt UG·832 Chemikalienausgabe 0·744 Praktikum 1·308 Praktikum 1·368 GlasbläserWerkstatt 1·801 Praktikum 1·927 Hörsaalvorbereitung ZG·628 Flur 3. OG Nord Flur 3. OG Mitte Flur 3. OG Süd Praktikum 3·504 Flur 4. OG Nord Flur 4. OG Mitte Flur 4. OG Süd kontrolliert am Bemerkungen Handzeichen
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